Zahlt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Tuina?
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland zahlt Tuina unter Bedingungen
Ja, mit Bedingungen Gemeinsamer Topf
bis 150 € je Kalenderjahr gerechnet aus 5 Sitzungen zu höchstens 30 €
Diese Sitzungen sind ein gemeinsames Kontingent für mehrere Leistungen – sie stehen nicht allein für dieses Verfahren zur Verfügung.
Was dazu zu tun ist
- 5 Sitzungen zu höchstens 30 €
- 100 Prozent der Kosten
- Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
- Die Rechnung bei der Kasse einreichen.
Zuletzt geprüft am 31.08.2026
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Unterlagen und Grenzen laut Fundstelle.
- Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
- Die Rechnung bei der Kasse einreichen.
- Höchstbetrag im Blick behalten: bis 150 € je Kalenderjahr, höchstens 5 Sitzungen.
- Nachsehen, wie viele Sitzungen aus dem gemeinsamen Kontingent schon verbraucht sind.
- Fundstelle ausdrucken und beilegen.
Die Belege im Wortlaut
Originalwortlaut, Gültigkeit und Prüfdatum der Fundstellen.
Was diese Kasse zusätzlich trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Tuina1 | |||||
| Tuina | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut(2) Versicherte haben Anspruch auf weitere Heilmittel, wie Feldenkrais, traditionelle chinesische Medizin (Tuina und Krankengymnastik nach Qigong) und Ayurveda (Teilkörpermassagen und Thermotherapien), wenn diese medizinisch notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. … (4) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 2 ist, dass die Leistung - nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen ist und - nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist. Weitere Voraussetzung ist, dass die Behandlung von einem qualifizierten Leistungserbringer … durchgeführt wird und - eine Zusatzbezeichnung erworben hat, die zur Ausübung des jeweiligen Naturheilverfahrens berechtigt oder - ordentliches Mitglied in einem speziell gegründeten Berufs- oder Fachverband bzw. Verein der Fachrichtung Naturheilkunde oder Physiotherapie … ist. … (5) Die AOK übernimmt die Kosten für Absatz 1 und Absatz 2 für maximal fünf Behandlungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 v.H. des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 30,00 EUR je Behandlung. Zur Erstattung der Behandlungen sind die Rechnungen vorzulegen. |
ab31.08.2026bis auf Weiteres | |
Weitere Verfahren bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
| Verfahren | Was die Kasse dazu sagt | Betrag |
|---|---|---|
| Osteopathie | Ja, mit Bedingungen | bis 240 € im Jahr |
| Klassische Homöopathie | Ja, mit Bedingungen | bis 75 € im Jahr |
| Anthroposophische Arzneimittel | Ja, mit Bedingungen | bis 25 € im Jahr |
| Phytotherapie | Ja, mit Bedingungen | bis 25 € im Jahr |
| Anthroposophische Kunsttherapie | Ja, mit Bedingungen | bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Ayurveda | Ja, mit Bedingungen | bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Heileurythmie | Ja, mit Bedingungen | bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Qigong | Ja, mit Bedingungen | bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Rhythmische Massage | Ja, mit Bedingungen | bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Homöopathische Komplexmittel | Ja, mit Bedingungen | bis 25 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Akupunktur | Ja, mit Bedingungen | nicht beziffert |
Welche Kasse zahlt wie viel
Bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland teilen sich mehrere Leistungen den Topf von 150 € im Jahr. Bereits verbrauchte Mittel fehlen deshalb für Tuina. Von 2 bezifferten Töpfen für denselben Zeitraum liegen 1 höher, 0 niedriger und 1 auf dieser Höhe, einschließlich Ihrer Kasse. Ein größerer gemeinsamer Topf ist kein höherer, allein für Tuina reservierter Zuschuss.
| Kasse | Betrag | Budgetart | Kernbedingung | Erhoben am |
|---|---|---|---|---|
| HEK | 100 € im Jahr | Eigene Leistung | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 30.08.2026 |
| BKK Herkules | 200 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 02.09.2026 |
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Ihre Auswahl | 150 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft. | 31.08.2026 |
| BKK24 | nicht beziffert | – | Bedingungen im Wortlaut | 06.09.2026 |
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