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Zahlt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Anthroposophische Arzneimittel?

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland zahlt Anthroposophische Arzneimittel unter Bedingungen

Ja, mit Bedingungen Eigene Leistung

bis 25 € je Kalenderjahr

Was dazu zu tun ist

  • 80 Prozent der Kosten
  • Die Rechnung bei der Kasse einreichen.
  • Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht.
  • Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen.

Zuletzt geprüft am 29.08.2026

Quelle 2

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Die Belege im Wortlaut

Originalwortlaut, Gültigkeit und Prüfdatum der Fundstellen.

Was diese Kasse zusätzlich trägt

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Anthroposophische Arzneimittel1
Anthroposophische Arzneimittel AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

(1) Versicherte haben Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie und Anthroposophie. (2) Voraussetzung ist, dass das Arzneimittel - von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wurde und - medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und - in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und - nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. (3) Die AOK übernimmt die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie und Anthroposophie in Höhe von 80 v.H. des Rechnungsbetrages, jeweils bis zu 25,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung sind die Rechnungen und Privatrezepte vorzulegen.

ab29.08.2026bis31.12.2026

Was jede gesetzliche Kasse trägt

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Anthroposophische Arzneimittel1
Anthroposophische Arzneimittel Gesetzliche Kasse, Regelleistung ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind oder nach den §§ 48a oder 48b des Arzneimittelgesetzes abgegeben werden, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Der Satz ist durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026 neu gefasst worden und gilt nach Artikel 8 Absatz 1 desselben Gesetzes seit dem 30.07.2026. Er nennt das anthroposophische Arzneimittel ausdrücklich neben dem homöopathischen; über die ärztliche Leistung der anthroposophischen Medizin sagt er nichts.

ab30.07.2026bis auf Weiteres

Weitere Verfahren bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Verfahren Was die Kasse dazu sagt Betrag
Osteopathie Ja, mit Bedingungen bis 240 € im Jahr
Klassische Homöopathie Ja, mit Bedingungen bis 75 € im Jahr
Phytotherapie Ja, mit Bedingungen bis 25 € im Jahr
Anthroposophische Kunsttherapie Ja, mit Bedingungen bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ayurveda Ja, mit Bedingungen bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Heileurythmie Ja, mit Bedingungen bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Qigong Ja, mit Bedingungen bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Rhythmische Massage Ja, mit Bedingungen bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Tuina Ja, mit Bedingungen bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Homöopathische Komplexmittel Ja, mit Bedingungen bis 25 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Akupunktur Ja, mit Bedingungen nicht beziffert

Welche Kasse zahlt wie viel

Vergleichsmaßstab

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland sieht für Anthroposophische Arzneimittel bis 25 € je Kalenderjahr als eigene Leistung vor: 80 Prozent der Kosten. Unter 3 bezifferten eigenen Leistungen für denselben Zeitraum liegen 2 höher, 0 niedriger und 1 gleichauf, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland eingeschlossen.

Kasse Betrag Budgetart Kernbedingung Erhoben am
HEK 100 € im Jahr Eigene Leistung Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 29.08.2026
IKK gesund plus 100 € im Jahr Eigene Leistung Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 29.08.2026
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Ihre Auswahl 25 € im Jahr Eigene Leistung Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht. 29.08.2026
AOK Niedersachsen 500 € im Jahr Gemeinsamer Topf Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht. 29.08.2026

Alle 50 Kassen im Vergleich

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