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Naturheilkunde bei der KKH

Was die Kasse zahlt

Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.

„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.

Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen

Ihr Bonusprogramm

Ein Bonus ist keine Erstattung. Die Zeilen sagen, wofür sich ein bereits erworbener Bonus ausgeben lässt oder wofür es einen gibt – nicht, dass die Kasse die Behandlung bezahlt.

Kasse Programm Gegenstand Verfahren Anerkennung Bonus Bedingung Quelle
KKH KKH-Bonus Akupunktur Akupunktur anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Versicherte, die am Bonusprogramm der KKH teilnehmen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen. Dies gilt nur, sofern die KKH nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen.


Rechtsgrundlage: § 24a der Satzung der KKH
Quelle

KKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5) https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/satzung/satzung-kkh-05-26.pdf (erhoben am 31.08.2026)

KKH KKH-Bonus Heilpraktikerleistungen Heilpraktikerbehandlung anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Versicherte, die am Bonusprogramm der KKH teilnehmen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen. Dies gilt nur, sofern die KKH nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen.


Rechtsgrundlage: § 24a der Satzung der KKH
Quelle

KKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5) https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/satzung/satzung-kkh-05-26.pdf (erhoben am 31.08.2026)

KKH KKH-Bonus (Gesundheitsbudget) Heilpraktikerleistungen Heilpraktikerbehandlung anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Als gesetzliche Krankenkasse können wir die Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker nicht übernehmen. Über unser Bonusprogramm können Sie aber einen Zuschuss zu Ihrer Behandlung erhalten.

Quelle

KKH, Leistungsseite „Heilpraktikerbehandlung“ https://www.kkh.de/leistungen/alternativmedizin/heilpraktikerbehandlung (erhoben am 29.08.2026)

KKH KKH-Bonus Homöopathie Klassische Homöopathie anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Versicherte, die am Bonusprogramm der KKH teilnehmen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen. Dies gilt nur, sofern die KKH nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen.


Rechtsgrundlage: § 24a der Satzung der KKH
Quelle

KKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5) https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/satzung/satzung-kkh-05-26.pdf (erhoben am 31.08.2026)

KKH KKH-Bonus Homöopathie Homöopathische Komplexmittel anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Versicherte, die am Bonusprogramm der KKH teilnehmen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen. Dies gilt nur, sofern die KKH nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen.


Rechtsgrundlage: § 24a der Satzung der KKH
Quelle

KKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5) https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/satzung/satzung-kkh-05-26.pdf (erhoben am 07.09.2026)

KKH KKH-Bonus Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis nicht erhoben anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Versicherte, die am Bonusprogramm der KKH teilnehmen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen. Dies gilt nur, sofern die KKH nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen.


Rechtsgrundlage: § 24a der Satzung der KKH
Quelle

KKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5) https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/satzung/satzung-kkh-05-26.pdf (erhoben am 31.08.2026)

KKH KKH-Bonus Osteopathie Osteopathie anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Versicherte, die am Bonusprogramm der KKH teilnehmen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen. Dies gilt nur, sofern die KKH nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen.


Rechtsgrundlage: § 24a der Satzung der KKH
Quelle

KKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5) https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/satzung/satzung-kkh-05-26.pdf (erhoben am 31.08.2026)

Die Belege im Wortlaut

Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.

Satzung und Leistungsseite

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Akupunktur1
Akupunktur KKH (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Als KKH Versicherter können Sie bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei chronischen Schmerzen in einem Kniegelenk durch Gonarthrose Akupunkturbehandlungen über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in Anspruch nehmen. Wenn Sie die eben genannten Voraussetzungen erfüllen, entstehen Ihnen keine Kosten. Sofern Sie sich aus anderen Gründen mit Akupunktur behandeln lassen, sind die Kosten in voller Höhe von Ihnen selbst zu zahlen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Ernährungstherapie1
Ernährungstherapie KKH (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Wir übernehmen 85 Prozent der Kosten, für Kinder und Jugendliche 100 Prozent, insgesamt maximal 165 €. Davon entfallen 45 € auf die Erstberatung und 30 € auf jede Folgeberatung (bis zu vier Termine).

ab29.08.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung1
Heilpraktikerbehandlung KKH (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Als gesetzliche Krankenkasse können wir die Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker nicht übernehmen. Über unser Bonusprogramm können Sie aber einen Zuschuss zu Ihrer Behandlung erhalten.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Osteopathie1
Osteopathie KKH (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Sie möchten sich osteopathisch behandeln lassen? Wir beteiligen uns an den Kosten. Wir erstatten allen Versicherten bis zu 240 € pro Kalenderjahr (für vier Sitzungen jeweils bis zu 60 €). Wenn Ihre Behandlung in einer vertragsärztlichen Praxis stattfindet, benötigen wir nur die Rechnung, um Ihnen die Kosten erstatten zu können. Sie können sich auch von Physiotherapeuten, Osteopathen und Heilpraktikern behandeln lassen, wenn diese ihre Qualifikation nachweisen können.

ab29.08.2026bis auf Weiteres
erhoben am 29.08.2026
Quelle

Weitere Kassen

Das Register führt weitere Krankenkassen mit dokumentierten Leistungen: alle Kassen im Verzeichnis.

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