Naturheilkunde bei der KKH
Was die Kasse zahlt
Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.
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Akupunktur Ja, mit Bedingungen
Betrag im Wortlaut nicht beziffert
Bedingungen im Wortlaut
Geprüft am 06.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Ernährungstherapie Ja, mit Bedingungen
bis 165 € je Fall Eigene Leistung
Die Verordnung muss VOR der ersten Behandlung vorliegen.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Heilpraktikerbehandlung Nein, ausdrücklich ausgeschlossen
Betrag im Wortlaut nicht beziffert
Bedingungen im Wortlaut
Geprüft am 06.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Osteopathie Ja, mit Bedingungen
bis 240 € im Jahr Eigene Leistung
Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.
Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen
Ihr Bonusprogramm
Ein Bonus ist keine Erstattung. Die Zeilen sagen, wofür sich ein bereits erworbener Bonus ausgeben lässt oder wofür es einen gibt – nicht, dass die Kasse die Behandlung bezahlt.
| Kasse | Programm | Gegenstand | Verfahren | Anerkennung | Bonus | Bedingung | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| KKH | KKH-Bonus | Akupunktur | Akupunktur | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautVersicherte, die am Bonusprogramm der KKH teilnehmen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen. Dies gilt nur, sofern die KKH nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen. Rechtsgrundlage: § 24a der Satzung der KKH |
QuelleKKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5) https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/satzung/satzung-kkh-05-26.pdf (erhoben am 31.08.2026) |
| KKH | KKH-Bonus | Heilpraktikerleistungen | Heilpraktikerbehandlung | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautVersicherte, die am Bonusprogramm der KKH teilnehmen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen. Dies gilt nur, sofern die KKH nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen. Rechtsgrundlage: § 24a der Satzung der KKH |
QuelleKKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5) https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/satzung/satzung-kkh-05-26.pdf (erhoben am 31.08.2026) |
| KKH | KKH-Bonus (Gesundheitsbudget) | Heilpraktikerleistungen | Heilpraktikerbehandlung | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautAls gesetzliche Krankenkasse können wir die Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker nicht übernehmen. Über unser Bonusprogramm können Sie aber einen Zuschuss zu Ihrer Behandlung erhalten. |
QuelleKKH, Leistungsseite „Heilpraktikerbehandlung“ https://www.kkh.de/leistungen/alternativmedizin/heilpraktikerbehandlung (erhoben am 29.08.2026) |
| KKH | KKH-Bonus | Homöopathie | Klassische Homöopathie | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautVersicherte, die am Bonusprogramm der KKH teilnehmen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen. Dies gilt nur, sofern die KKH nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen. Rechtsgrundlage: § 24a der Satzung der KKH |
QuelleKKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5) https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/satzung/satzung-kkh-05-26.pdf (erhoben am 31.08.2026) |
| KKH | KKH-Bonus | Homöopathie | Homöopathische Komplexmittel | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautVersicherte, die am Bonusprogramm der KKH teilnehmen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen. Dies gilt nur, sofern die KKH nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen. Rechtsgrundlage: § 24a der Satzung der KKH |
QuelleKKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5) https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/satzung/satzung-kkh-05-26.pdf (erhoben am 07.09.2026) |
| KKH | KKH-Bonus | Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis | nicht erhoben | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautVersicherte, die am Bonusprogramm der KKH teilnehmen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen. Dies gilt nur, sofern die KKH nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen. Rechtsgrundlage: § 24a der Satzung der KKH |
QuelleKKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5) https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/satzung/satzung-kkh-05-26.pdf (erhoben am 31.08.2026) |
| KKH | KKH-Bonus | Osteopathie | Osteopathie | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautVersicherte, die am Bonusprogramm der KKH teilnehmen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen. Dies gilt nur, sofern die KKH nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen. Rechtsgrundlage: § 24a der Satzung der KKH |
QuelleKKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5) https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/satzung/satzung-kkh-05-26.pdf (erhoben am 31.08.2026) |
Die Belege im Wortlaut
Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.
Satzung und Leistungsseite
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Akupunktur1 | |||||
| Akupunktur | KKH (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Bedingung im WortlautAls KKH Versicherter können Sie bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei chronischen Schmerzen in einem Kniegelenk durch Gonarthrose Akupunkturbehandlungen über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in Anspruch nehmen. Wenn Sie die eben genannten Voraussetzungen erfüllen, entstehen Ihnen keine Kosten. Sofern Sie sich aus anderen Gründen mit Akupunktur behandeln lassen, sind die Kosten in voller Höhe von Ihnen selbst zu zahlen. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Ernährungstherapie1 | |||||
| Ernährungstherapie | KKH (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWir übernehmen 85 Prozent der Kosten, für Kinder und Jugendliche 100 Prozent, insgesamt maximal 165 €. Davon entfallen 45 € auf die Erstberatung und 30 € auf jede Folgeberatung (bis zu vier Termine). |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
| Heilpraktikerbehandlung1 | |||||
| Heilpraktikerbehandlung | KKH (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Bedingung im WortlautAls gesetzliche Krankenkasse können wir die Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker nicht übernehmen. Über unser Bonusprogramm können Sie aber einen Zuschuss zu Ihrer Behandlung erhalten. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Osteopathie1 | |||||
| Osteopathie | KKH (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautSie möchten sich osteopathisch behandeln lassen? Wir beteiligen uns an den Kosten. Wir erstatten allen Versicherten bis zu 240 € pro Kalenderjahr (für vier Sitzungen jeweils bis zu 60 €). Wenn Ihre Behandlung in einer vertragsärztlichen Praxis stattfindet, benötigen wir nur die Rechnung, um Ihnen die Kosten erstatten zu können. Sie können sich auch von Physiotherapeuten, Osteopathen und Heilpraktikern behandeln lassen, wenn diese ihre Qualifikation nachweisen können. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
Weitere Kassen
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