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Naturkompass24 Meine Kasse prüfen

Naturheilkunde bei der Landwirtschaftliche Krankenkasse

Was die Kasse zahlt

Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.

„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.

Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen

Die Belege im Wortlaut

Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.

Satzung und Leistungsseite

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Ernährungstherapie1
Ernährungstherapie Landwirtschaftliche Krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die LKK übernimmt 80% der entstandenen Kosten, höchstens 240,00 EUR, für maximal 6 Beratungseinheiten (Erstberatung und maximal 5 Folgeberatungen). Voraussetzung ist eine regelmäßige Teilnahme an den Beratungseinheiten.

ab29.08.2026bis auf Weiteres
Klassische Homöopathie1
Klassische Homöopathie Landwirtschaftliche Krankenkasse (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Sie möchten sich homöopathisch von einem entsprechend qualifizierten Arzt behandeln lassen? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir haben für unsere Versicherten einen bundesweit gültigen Vertrag mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte geschlossen. Die ärztlichen homöopathischen Leistungen dieser Ärzte können Sie kostenfrei in Anspruch nehmen.

ab02.09.2026bis31.12.2026
Osteopathie1
Osteopathie Landwirtschaftliche Krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Wir beteiligen uns an Ihren Kosten für eine osteopathische Behandlung und erstatten Ihnen: 80 Prozent der aufgewendeten Behandlungskosten pro Sitzung maximal 80 Euro pro Sitzung maximal 250 Euro pro Kalenderjahr … Voraussetzung ist, dass die osteopathische Leistung durch einen Arzt angeordnet und von einem Osteopathen durchgeführt wird, der über eine entsprechende Ausbildung beziehungsweise Qualifikation verfügt. … Der Leistungserbringer muss dabei eine osteopathische Ausbildung in den Bereichen parietale, viszerale und craniale Osteopathie mit einer erfolgreichen Abschlussprüfung absolviert haben und Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein oder aufgrund seiner Ausbildung zum Beitritt in einem Verband der Osteopathen berechtigt sein.

ab30.08.2026bis auf Weiteres

Weitere Kassen

Das Register führt weitere Krankenkassen mit dokumentierten Leistungen: alle Kassen im Verzeichnis.

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