Naturheilverfahren
Ernährungstherapie: Erstattung und Studienlage
Welche Kasse zahlt Ernährungstherapie?
Therapierichtung: Naturheilverfahren · Stichtag: 29.09.2026
Auf einen Blick
Das Register führt zu diesem Verfahren 22 belegte Erstattungsstände.
Am 29.09.2026 gilt:
- Gesetzliche Kasse, Regelleistungmit Bedingungen
- 21 Kassenmit Bedingungen
Alle 21 Kassen einzeln
- BKK Euregio (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Bosch BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Continentale BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- energie-bkk (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- EY BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Heimat Krankenkasse (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- hkk (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- IKK classic (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- IKK Südwest (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- KKH (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Krones BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Landwirtschaftliche Krankenkasse (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- pronova BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- R+V BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- SALUS BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- SKD BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- TUI BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- VIACTIV Krankenkasse (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- vivida bkk (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- ZF BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
Höchstbeträge je Kalenderjahr: von 200 € bis 300 € (4 Stände nennen einen).
Zur Studienlage führt das Register 79 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.
Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 07.08.2026.
- Beschreibung
- § 43 der Heilmittel-Richtlinie: „Die Ernährungstherapie der Patientin oder des Patienten oder der relevanten Bezugspersonen als verordnungsfähiges Heilmittel kann folgende individuelle Maßnahmen umfassen: 1. Ernährungstherapeutische Anamnese und Abstimmung der Therapieziele. 2. Beratung zur indikationsspezifischen Pathophysiologie. 3. Beratung zur indikationsspezifischen Lebensmittelauswahl unter Berücksichtigung der Lebensmittelinhaltsstoffe aus diätetischer Sicht. […]“erhoben am 02.09.2026
- Themen
- Klassische Naturheilverfahren und die Krankenkasse
- Alle Kassen im Vergleich:
- Welche Kasse zahlt Ernährungstherapie?
Erstattung
| Kostenträger | Stand | Bedingung | gültig ab | gültig bis | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| BKK Euregio (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Zusätzlich zu den zertifizierten Gesundheitskursen beteiligen wir uns an den Kosten einer Ernährungsberatung (Patientenschulung) mit bis zu 200 Euro. Reichen Sie uns dafür einfach einen Kostenvoranschlag der Ernährungsberatung eines Ernährungsberatenden (DGE-zertifiziert) bzw. einer Diplom-Oecotrophologin/ eines Diplom-Oecotrophologen sowie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit Angabe der Diagnose ein. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| Bosch BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Dein Arzt verordnet Dir eine persönliche Ernährungsberatung? Wir bezuschussen bis zu fünf Beratungen pro Jahr: 80 % der Kosten (bei Kindern und Jugendlichen 100 %) bis maximal 60,00 Euro je Sitzung. … Unsere Ernährungsberatung kann bei einem Experten vor Ort in der Praxis oder per Video-Telefonie online stattfinden. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| Continentale BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Leistungsinhalte des Bodymed-Ernährungskonzeptes ärztliche Untersuchung zu Beginn und am Ende des Programms 12 Kurseinheiten zu Ernährung und Gewichtsreduktion ärztliche Kontrolluntersuchung im Dreimonatsintervall mit Blutentnahme regelmäßige Messung des Körperfettanteils ärztliche Betreuung während der gesamten Laufzeit Bitte beachten Sie: an dem Mahlzeitenersatz (Eiweiß-Shakes) können wir uns nicht beteiligen; die Kosten dafür übernehmen Sie selbst. Voraussetzungen der Teilnahme Am Ernährungskonzept von Bodymed können alle Versicherten der Continentale BKK teilnehmen, bei denen ein behandlungsbedürftiges Übergewicht mit einem Body-Mass-Index (BMI) über 30 vorliegt. Zusätzlich muss mindestens eine der folgenden chronischen Erkrankungen ärztlich festgestellt werden: Diabetes mellitus Typ 2, Fettstoffwechselstörungen, Bluthochdruck oder Gelenkbeschwerden. Die Einschreibung in das Programm erfolgt durch einen an dieser besonderen Versorgung teilnehmenden Arzt. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| energie-bkk (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die energie-BKK übernimmt, bei medizinischer Notwendigkeit, eine Ernährungsberatung für bis zu 5 Einheiten – maximal 50 Euro je Einheit. Qualifizierte Ernährungsberater finden Sie auf folgenden Internetseiten: www.dge.de, www.vdd.de und www.vfed.de. Für die Prüfung Ihres Antrags auf Kostenübernahme benötigen wir vor Beginn der Beratung eine ärztliche Verordnung mit Angabe der Diagnose sowie den Kostenvoranschlag eines qualifizierten Anbieters. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| EY BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die BKK Aktivwoche ist eine anerkannte Maßnahme zur Primärprävention. Wir übernehmen für Sie das komplette Präventionsangebot im Wert von 200,00 € (Kinder 150,00 €), z.B. Rückenschule, Stressabbau, Yoga, Ernährungsberatung. (Für Präventionsmaßnahmen erstatten wir Ihnen im Kalenderjahr maximal 200,00 € für bis zu zwei Kurse.) | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| Heimat Krankenkasse (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Wenn Ihr Arzt Ihnen eine Verordnung zur Ernährungsberatung ausgestellt hat, können Sie eine Beratung bei einem qualifizierten Ernährungsberater Ihrer Wahl in Anspruch nehmen. Wir beteiligen uns an den Kosten für Einzelernährungsberatung bei chronischen, ernährungsabhängigen Erkrankungen wie z. B.: Stoffwechselstörungen, z. B. Diabetes Typ I oder II, Schilddrüsenüber- oder -unterfunktion Nahrungsmittelunverträglichkeiten, z. B. Laktoseintoleranz (Milchzuckerunverträglichkeit) oder Fruktoseintoleranz (Fruchtzuckerunverträglichkeit) Adipositas (BMI über 30), ggf. mit einer Begleiterkrankung, z. B. Gicht, Arthrose, Diabetes BMI zwischen 25 und 29 mit mindestens einem Risikofaktor, z. B. erhöhter Cholesterinspiegel ernährungsassoziierte Krankheiten wie z.B. Rheuma, Osteoporose Bitte senden Sie uns die ärztliche Verordnung sowie einen Kostenvorschlag Ihres qualifizierten Ernährungsberaters (Dipl. Oecotrophologe, Diätassistent oder Ernährungsmediziner) zu. Nutzen Sie dafür gerne unsere ServiceApp. Wir übernehmen für die Erstberatung sowie für maximal neun Folgeberatungen jeweils bis zu 45 Euro. … Haben Sie eine Einzelernährungsberatung bei einem qualifizierten Ernährungsberater wahrgenommen? Reichen Sie die Rechnung danach einfach über unsere ServiceApp ein – wir erstatten Ihnen den zuvor bewilligten Betrag. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| hkk (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Verordnet Ihnen der Arzt Maßnahmen zur Ernährungstherapie, übernimmt die hkk bei bestimmten Befunden die Kosten für Ihre Behandlung. Ihre Zuzahlung beträgt lediglich zehn Prozent der anfallenden Kosten sowie zehn Euro je Verordnung. Eine Zuzahlungspflicht besteht für Versicherte ab 18 Jahre. Eine Genehmigung der Verordnung von Heilmitteln durch die hkk ist nicht nötig. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 Quellevon Hand geprüft |
| IKK classic (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Ihr/e behandelnde/r Arzt/Ärztin empfiehlt Ihnen die Ernährungsberatung schriftlich. Die Empfehlung ist auf Ihren Namen ausgestellt und enthält die Diagnose Ihres Krankheitsbildes sowie die Empfehlung einer Ernährungsberatung. … Sie haben im laufenden Kalenderjahr noch keinen Zuschuss der IKK classic für dieses Gesundheitsangebot erhalten. … Die IKK classic erstattet die Kosten für die individuelle Ernährungsberatung bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| IKK Südwest (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Medizinische Ernährungstherapie Unterstützung bei ärztlich diagnostizierten Erkrankungen, wie beispielsweise: Bluthochdruck Diabetes Erhöhte Cholesterinwerte Gicht Neurodermitis Osteoporose Über- und Untergewicht (BMI < 18,5 oder ≥ 30 kg/m²) Verdauungsstörungen Wir übernehmen 80 Prozent der Kosten für eine medizinische Ernährungstherapie – bei Kindern und Jugendlichen sogar 100 Prozent, bis zu einem Betrag von 500 Euro. Voraussetzung ist eine Kostenzusage der IKK Südwest vor Beginn der Maßnahme. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| KKH (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Wir übernehmen 85 Prozent der Kosten, für Kinder und Jugendliche 100 Prozent, insgesamt maximal 165 €. Davon entfallen 45 € auf die Erstberatung und 30 € auf jede Folgeberatung (bis zu vier Termine). | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| Krones BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Unsere Leistung: Wir übernehmen die Kosten einer Ernährungsberatung für bis zu drei Sitzungen in Höhe von 80 % der Gebühren, maximal 200 €. Voraussetzungen: Mit einer ärztlichen Verordnung können Sie die Ernährungsberatung in Anspruch nehmen. Bitte nutzen Sie unser Serviceangebot und reichen Anträge, Rechnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen papierlos bei der Krones BKK ein. Sie können uns Ihre Unterlagen digital über unsere Service-App senden. In diesem Fall benötigen wir die Original-Anträge, Rechnungen bzw. Bescheinigungen nicht zusätzlich. Im Anschluss überweisen wir Ihnen den Erstattungsbetrag auf Ihr Konto (bitte überprüfen Sie die gespeicherte Bankverbindung in der Service-App). | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| Landwirtschaftliche Krankenkasse (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die LKK übernimmt 80% der entstandenen Kosten, höchstens 240,00 EUR, für maximal 6 Beratungseinheiten (Erstberatung und maximal 5 Folgeberatungen). Voraussetzung ist eine regelmäßige Teilnahme an den Beratungseinheiten. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| pronova BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Eine Beteiligung an einer professionellen Ernährungsberatung ist möglich, wenn bei dir eine medizinische Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt und die Ernährungsberatung von qualifizierten und zertifizierten Anbietern oder Ernährungsmedizinern durchgeführt wird. Bitte übersende uns dazu alle notwendigen Unterlagen (medizinische Notwendigkeitsbescheinigung und den Kostenvoranschlag) vor Beginn der Beratung zu. Unser Zuschuss beträgt für eine Beratung von 60 min 47 €. In der Regel werden 6 Beratungseinheiten in Anspruch genommen. Bei begründetem Bedarf können bis zu insgesamt 10 Einheiten genehmigt werden. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| R+V BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Wenn Sie eine Ernährungsberatung aufgrund einer Erkrankung benötigen, kann Ihr Arzt Ihnen eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit ausstellen. Wir beteiligen uns an den Kosten von bis zu fünf Terminen und erstatten dabei 85 % der entstandenen Kosten: für die Erstberatung bis zu 46,75 EUR und für maximal vier Folgeberatungen bis zu 38,25 EUR. Lassen Sie uns bitte nach Abschluss der Maßnahme folgende Unterlagen zukommen, damit wir Ihnen unsere Kostenbeteiligung so schnell wie möglich überweisen können: Ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit Teilnahmebestätigung Originalrechnung und Zahlungsnachweis Ihre Bankverbindung. Als Ernährungsberater kommen Ernährungsfachkräfte mit einer speziellen Zusatzqualifikation in Betracht. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| SALUS BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Als Mitglied der Salus BKK haben Sie bei vorliegender ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss für eine individuelle Ernährungsberatung zu erhalten. Wir übernehmen 80% der Kosten, maximal jedoch 50 Euro pro Sitzung für insgesamt sechs Beratungseinheiten pro Kalenderjahr. Für eine erste Beratung steht Ihnen auch unsere Ernährungsberaterin gerne zur Verfügung. Für die Erstattung der Kosten benötigen wir von Ihnen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Dies ist ein Schreiben, auf dem Ihre ernährungsbezogene Diagnose steht und der Vermerk, dass Ihr Hausarzt eine Ernährungsberatung erbittet bzw. empfiehlt oder für medizinisch notwendig hält. Manche Ärzte stellen auch einfach ein Rezept bzw. einen Überweisungsschein aus. Darüber hinaus benötigen wir einen Kostenvoranschlag von einem zertifizierten Ernährungsberater. Bitte reichen Sie für eine Erstattung alle Belege und Ihre Bankverbindung bei uns ein. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| SKD BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Ernährungsberatung "auf Rezept". Ihr Arzt rät zu einer persönlichen Ernährungsberatung? Wir unterstützen Sie dabei gerne, indem wir uns an den Kosten für eine ernährungstherapeutische Behandlung beteiligen. Reichen Sie einfach das ärztliche Attest und die Rechnungen bei uns ein. Wir bezuschussen Beratungen bis zu einem Umfang von 240 Minuten pro Jahr. Voraussetzung ist, dass Sie sich von einem Ernährungsberater mit staatlich anerkannter Ausbildung im Bereich Ernährung (z.B. von einem Diplom-Ökotrophologen, Diätassistenten, Diplom-Ernährungswissenschaftler oder Diplom-Ingenieur Ernährungs- und Hygienetechnik) und einer speziellen Zusatzqualifikation beraten lassen. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Gern erstatten wir Ihnen anschließend die Kosten für bis zu 5 Termine. Für die Erstberatung zahlen wir maximal 45 Euro und für die Folgeberatungen jeweils maximal 30 Euro, sonst 85 Prozent. Wenn Sie von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit oder noch nicht 18 Jahre alt sind, übernehmen wir 100 Prozent der Kosten, maximal die oben genannten Höchstgrenzen. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| TUI BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Wenn Sie mit Ihrem Gewicht unzufrieden sind oder Krankheiten wie zum Beispiel Gicht, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, Morbus Crohn, Krebs, Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten etc. durch eine Ernährungsumstellung positiv beeinflussen wollen, unterstützen wir Sie und beteiligen uns an den Kosten für eine individuelle Ernährungsberatung. … Bitte reichen Sie vor Ihrem ersten Beratungsgespräch eine Verordnung Ihres Arztes und einen Kostenvorschlag über die bei Ihnen geplante Ernährungsberatung ein. Nach Prüfung Ihres Leistungsantrages erhalten Sie und der Anbieter einen Kostenübernahmebescheid. In der Regel beteiligen wir uns mit 85 % an den Kosten, bei Kindern und Jugendlichen mit 100 %. Die Kosten rechnen wir direkt mit dem Anbieter ab. Gruppenprogramme werden nach individueller Prüfung unterschiedlich bezuschusst. Hier benötigen wir neben der Verordnung und dem Kostenvoranschlag das Konzept des Angebotes sowie ggf. Qualifikationsnachweise des Anbieters. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| VIACTIV Krankenkasse (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Der Ablauf ist denkbar einfach: Damit wir die Kosten für Ihre Ernährungsberatung übernehmen können, benötigen Sie lediglich eine Bescheinigung von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Wichtig ist, dass darauf Ihre Diagnose vermerkt ist und eine Ernährungsberatung oder -therapie empfohlen wird. Danach können Sie sich kostenlos für den sogenannten „Standard-Beratungszyklus“ anmelden. Dieser umfasst insgesamt fünf Video-Sprechstunden mit einer qualifizierten Fachkraft. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| vivida bkk (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Wir übernehmen die Kosten im Rahmen einer Einzelberatung in Höhe von 90 % der Gesamtkosten. Die Kostenübernahme ist auf maximal 5 Einzelberatungen à 60 Minuten begrenzt. Pro Sitzung erstatten wir bis zu 54 Euro. Kürzere Beratungszeiten werden anteilig berücksichtigt. Wichtig zu wissen: Eine wesentliche Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt, eine qualifizierte Ernährungsberaterin oder einen qualifizierten Ernährungsberater – zum Beispiel eine Diplom-Ökotrophologin oder einen Diplom-Ökotrophologen oder eine Diätassistentin oder einen Diätassistenten – durchgeführt wird. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| ZF BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Reichen Sie die ärztliche Verordnung vor Beratungsbeginn zusammen mit den Daten Ihres gewählten Ernährungsberaters bei uns zur Prüfung ein. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 Quellevon Hand geprüft |
| Gesetzliche Kasse, Regelleistung | mit Bedingungen | § 42 Absatz 1 Satz 1: „Ernährungstherapie im Sinne dieser Richtlinie ist ein verordnungsfähiges Heilmittel, das sich auf die ernährungstherapeutische Behandlung seltener angeborener Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose (Cystische Fibrose – CF) richtet, wenn sie als medizinische Maßnahme (gegebenenfalls in Kombination mit anderen Maßnahmen) zwingend erforderlich ist, da ansonsten schwere geistige oder körperliche Beeinträchtigungen oder Tod drohen.“ § 42 Absatz 2 Satz 5: „Eine Ernährungstherapie wird in Einheiten von 30 Minuten verordnet.“ Außerhalb dieser beiden Krankheitsgruppen ist die Ernährungstherapie kein Heilmittel dieser Richtlinie. | 05.08.2025 | bis auf Weiteres | erhoben am 07.08.2026 von Hand geprüft |
Evidenz
Indikation: Adipositas, Ernährungstherapie als Bestandteil der multimodalen Basistherapie und von Gewichtsreduktionsprogrammen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.7 der Leitlinie im Kapitel 5.4.1 („Multimodale Basistherapie“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Grundlage jedes Gewichtsmanagements soll eine Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie sein. Diese Komponenten sollen unter Berücksichtigung der individuellen Situation kombiniert werden.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad A ⇑⇑ und die Konsensstärke „94 % Zustimmung, 16 Stimmen, 0 Enthaltungen“; angegeben sind ein Evidenzgrad „1++ bis 1- nach SIGN“ aus der Vorgängerversion von 2014 und eine Qualität der Evidenz nach GRADE von hoch bis niedrig. Empfehlung 5.17 (modifiziert, Stand 2024) lautet: „Menschen mit Adipositas sollen Gewichtsreduktionsprogramme angeboten werden. Diese sollten die Komponenten Ernährungsumstellung, Bewegungssteigerung und Verhaltensmodifikation umfassen.“ Ihre beiden Sätze tragen die Empfehlungsgrade A ⇑⇑ und B ⇑, die Qualität der Evidenz ist hoch bis moderat, die Konsensstärke „80 % Zustimmung, 16 Stimmen, davon 1 Enthaltung“. Nach Empfehlung 5.10 (EK) sollen Menschen mit Übergewicht oder Adipositas über die Ziele, Prinzipien und praktischen Aspekte dieser multimodalen Basistherapie informiert werden. Im Hintergrund zu Empfehlung 5.7 heißt es: „Systematische Übersichtsarbeiten von RCTs zeigen, dass eine Kombination aus Ernährungsumstellung, vermehrter Bewegung und Verhaltensmodifikation zur Gewichtsreduktion effektiver ist als eine Therapie mit nur einer Behandlungskomponente“. Zu Empfehlung 5.17 schreibt die Leitlinie, solche Programme führten „zu einer signifikanten Gewichtssenkung in der Größenordnung von durchschnittlich 5 %“, und weiter: „Der Maximaleffekt auf das Körpergewicht wird meist nach etwa 6 Monaten erreicht, danach kommt es häufig wieder zu einem geringen Gewichtsanstieg“. |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Adipositas, extrem einseitige Ernährungsformen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.15 der Leitlinie im Kapitel 5.4.2 („Ernährungstherapie“; geprüft, Stand 2024) lautet: „Patient:innen soll von extrem einseitigen Ernährungsformen wegen gesundheitlicher Risiken und fehlendem Langzeiterfolg abgeraten werden.“ Sie ist als EK gekennzeichnet und mit „Konsensstärke: 100 % Zustimmung, 15 Stimmen, 0 Enthaltungen“ verabschiedet; EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expert:innenkonsens. Im Hintergrundtext heißt es: „Extrem einseitige Kostformen (z. B. totales Fasten oder Crash-Diäten) sind grundsätzlich abzulehnen, da sie keine längerfristige Gewichtsreduktion ermöglichen und unnötige und unabsehbare Risiken beinhalten.“ und: „Systematische Untersuchungen zu den Risiken solcher Diäten fehlen, da sie meist in Eigenregie eingesetzt werden.“ |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Adipositas, individualisierte Ernährungsempfehlungen und regelmäßige qualifizierte Ernährungsberatung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.8 der Leitlinie im Kapitel 5.4.2 („Ernährungstherapie“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Menschen mit Adipositas sollen individualisierte Ernährungsempfehlungen erhalten, die an die Lebenssituation, das Risikoprofil und die Therapieziele angepasst sind.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad A ⇑⇑, die Qualität der Evidenz hoch bis moderat und die Konsensstärke „100 % Zustimmung, 16 Stimmen, 0 Enthaltungen“; im Hintergrund heißt es: „Zu dieser Empfehlung liegen nur wenige Studien vor.“ Empfehlung 5.9 (modifiziert, Stand 2024; EK; Konsensstärke 88 % Zustimmung, 17 Stimmen, 0 Enthaltungen) lautet: „Menschen mit Adipositas soll eine regelmäßige qualifizierte Ernährungsberatung (Einzelberatung oder in Gruppen) angeboten werden.“ EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expert:innenkonsens. Nach dem Hintergrundtext betrug in einer Meta-Analyse der Gewichtsverlust bei alleiniger Betreuung durch eine Ernährungsfachkraft etwa 2 kg und lag um 1,03 kg über dem der Vergleichsgruppen mit üblicher Versorgung oder Informationsmaterial. Die Leitlinie schreibt, die Kommission habe sich „trotz der niedrigen Evidenz auf der Grundlage der verfügbaren Studiendaten“ für eine Soll-Empfehlung entschieden. |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Adipositas, zeitlich begrenzter Einsatz von Formulaprodukten mit 800 bis 1200 kcal pro Tag unter medizinischer Betreuung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.14 der Leitlinie im Kapitel 5.4.2 („Ernährungstherapie“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „In Abhängigkeit von der Situation der Patient:innen (z.B. Komorbiditäten und/oder höhergradiger BMI) können zeitlich begrenzt Formulaprodukte (in der Regel nicht länger als 12 Wochen) mit einer Energiezufuhr von 800 – 1200 kcal/Tag eingesetzt werden.“ und „Dabei soll eine medizinische Betreuung gewährleistet sein.“ Die beiden Sätze tragen die Empfehlungsgrade 0 ⇔ und A ⇑⇑; die Qualität der Evidenz ist mit „Moderat“ bis „Sehr niedrig“ angegeben, die Konsensstärke mit „87 % Zustimmung, 15 Stimmen, 0 Enthaltungen“. Tabelle 8 der Leitlinie nennt Kontraindikationen sehr niedrig kalorischer Kostformen, darunter „Schwangerschaft und Stillperiode“, „Typ 1 Diabetes“, „Fortgeschrittene Nieren- bzw. Lebererkrankung“, „Essstörung oder psychiatrische Erkrankung“ und „Ältere Menschen mit Gebrechlichkeit“. Im Hintergrundtext heißt es: „Wegen potenzieller Risiken und der notwendigen Anpassung von Medikamenten bei Begleiterkrankungen ist eine durchgehende medizinische Betreuung erforderlich.“ und: „Dennoch ist das Risiko für einen Wiederanstieg des Körpergewichts nach Programmende sehr hoch“. |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Akne, Meiden oder Reduzieren ernährungsbedingter Triggerfaktoren (hochverarbeitete Produkte mit hohem glykämischen Index oder hoher glykämischer Last, Milch- und Molkenproteinprodukte) nach individueller Anamnese
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung in Kapitel 3.11 der Leitlinie (nach dem Inhaltsverzeichnis „Ernährung und Nahrungsergänzungsmittel bei Akne“; Empfehlung neu 2026) lautet: „Triggerfaktoren für Akne (siehe Hintergrundtext) sollen erläutert und nach individueller Anamnese und Beobachtung des Einflusses auf die Akne und unter Berücksichtigung einer ausreichenden Versorgung nach aktuellen Ernährungsempfehlungen gemieden oder reduziert werden.“ Sie trägt die Stärke ↑↑ und die Zustimmung „17/17 (100 %)“, „Starker Konsens“. Der Hintergrundtext, auf den die Empfehlung verweist, beginnt mit der Einschränkung: „Der Einfluss von Ernährung bei Akne wird häufig thematisiert, wenngleich die Datenlage weiterhin limitiert ist, da qualitativ hochwertige Interventionsstudien im Ernährungsbereich methodisch schwer durchführbar sind (27).“ Er nennt die Triggerfaktoren so: „Als gesicherte Triggerfaktoren gelten hierbei ein erhöhter Konsum hochverarbeiteter, industriell gefertigter Produkte mit einem hohem glykämischen Index (GI)/einer hohen glykämischen Last (GL) und Milch-/Molkenprotein-Produkte (135-141). Als mögliche Trigger der Erkrankung sind metabolische Faktoren wie Insulinresistenz/Hyperinsulinämie und Dyslipidämie, der Missbrauch anabol-androgener Steroide, orale Supplemente (Vitamin B6/B12) und Alkoholabusus beschrieben (142-149).“ Weiter heißt es: „Randomisierte kontrollierte Studien zeigen, dass eine Ernährung mit niedrigem glykämischen Index die Zahl entzündlicher Effloreszenzen signifikant reduzieren kann (150, 151).“ Unmittelbar nach den Empfehlungen des Kapitels schränkt die Leitlinie ein: „Im Hinblick auf die vulnerable Zielgruppe sollten Ernährungsempfehlungen im Rahmen eines ganzheitlichen Gesundheitsverständnisses begleitend, aber nicht als Ersatz einer verschreibungspflichtigen Therapie verstanden werden und optimalerweise interdisziplinär (Allgemeinmedizin/Ökotrophologie/Ernährungsmedizin) umgesetzt werden.“ Nach Tabelle 5 des Methodenteils steht ↑↑ für eine starke Empfehlung („… soll ...“): „Die Leitliniengruppe geht davon aus, dass der Nutzen einer Intervention den Schaden überwiegt.“ Als S2k-Leitlinie hat sie nach dem Methodenteil eine nicht systematische Literaturrecherche und keine systematische Bewertung der Qualität der Evidenz; ein starker Konsens ist mit „> 95 % Zustimmung“ erklärt. |
| Leitlinie | 013-017 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.07.2031 |
Indikation: Akute Gastroenteritis ohne Dehydration, spezifische diätetische Restriktionen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 2.3 der Leitlinie (neu 2023) lautet: „Bei einer akuten Gastroenteritis ohne Dehydration sollten keine spezifischen diätetischen Restriktionen empfohlen werden.“ Ausgewiesen ist „Empfehlung, starker Konsens“; nach Tabelle 3 der Leitlinie steht „sollte“ für die Empfehlung, nach Tabelle 4 bedeutet starker Konsens mehr als 95 Prozent Zustimmung. Im Hintergrund heißt es: „Sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen mit akuter Gastroenteritis wird von restriktiven Diäten oder gar Teepausen abgeraten. Die Betroffenen dürfen alles essen, was sie vorher gewohnt waren und was sie tolerieren.“ |
| Leitlinie | 021-024 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.08.2028 |
Indikation: Akute infektiöse Gastroenteritis bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, spezielle Diäten und Kostaufbau
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Leitlinie empfiehlt keine besondere Kost. Empfehlung II.1.1 (modifiziert 2023, „Starke Empfehlung“) lautet: „Bei AGE ohne Dehydration soll die gewohnte altersentsprechende Nahrung angeboten werden.“ Im Kapitel „Realimentation“ lautet Empfehlung II.4.2 („Starke Empfehlung“, geprüft 2023): „Die Realimentation mit altersentsprechender normaler Kost soll möglichst frühzeitig (noch während oder nach den ersten 4-6 Stunden der initialen Rehydrationsphase) begonnen werden.“ Empfehlung II.4.3 („Starke negative Empfehlung“, geprüft 2023) lautet: „Spezielle Diäten sollen zum Kostaufbau nicht eingesetzt werden.“ Alle drei tragen „Konsensstärke: 100% Starker Konsens“. Nach Tabelle 2 der Leitlinie steht „Soll /Soll nicht“ für die starke Empfehlung, nach Tabelle 3 bedeutet starker Konsens mehr als 95 Prozent der Stimmberechtigten. Im Hintergrund zu II.1.1 heißt es: „Bei Kindern mit Gastroenteritis wird von restriktiven Diäten oder Teepausen abgeraten“, und: „Die Evidenz reicht nicht aus, um eine bestimmte Diät bei AGE zu empfehlen“. |
| Leitlinie | 068-003 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 01.04.2029 |
Indikation: Arterielle Hypertonie und hochnormaler Blutdruck im Kindes- und Jugendalter, Ernährungsumstellung mit Reduktion der Energiezufuhr, Kochsalzrestriktion und DASH-Diät
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4 der Leitlinie („Therapie“) lautet in ihrem zweiten Satz: „Bei allen Kindern und Jugendlichen mit hochnormalen oder hypertensiven Blutdruckwerten soll eine nicht-pharmakologische Therapie mit einer Umstellung des Lebensstiles initiiert werden.“ Weiter heißt es in derselben Empfehlung: „Eine Ernährungsumstellung mit Reduktion der täglichen Energiezufuhr bei gleichzeitig gesteigerter körperlicher Aktivität sollte erfolgen.“ Dazu gehören nach Empfehlung 4: „Kochsalzrestriktion und die sog. DASH-Diät (s. 8.3.2) sind wesentliche Bestandteile der empfohlenen Ernährungsumstellung.“ und „Einseitige, unausgewogene Diäten sind im Kindesalter abzulehnen.“ Kapitel 8.3.2 beschreibt die Zusammenstellung der DASH-Diät so: „Geringer Gehalt an Fleisch, Gesamtfett und Cholesterin, gesättigten Fettsäuren und gesüßten Getränken, sowie niedrige Kochsalzzufuhr; hoher Gehalt an Protein, Fisch, Geflügelfleisch, Vollkornprodukten, Ballaststoffen, Kalium, Calcium und Magnesium.“ Nach Tabelle 1 der Leitlinie steht die Formulierung „Soll“ für eine „Starke Empfehlung“, „Sollte“ für eine „Empfehlung“ und „Kann erwogen werden“ für eine „Empfehlung offen“; eine Konsensstärke gibt die Langfassung für Empfehlung 4 nicht an, nach dem Methodenteil erfolgte die Konsensfindung „nach eingehender Literaturrecherche in einem zweistufigen Konsens-Verfahren“. Bleiben die Lebensstiländerungen bei primärer Hypertonie Grad 1 nach sechs Monaten erfolglos, soll nach derselben Empfehlung „parallel eine pharmakologische Therapie begonnen werden“. |
| Leitlinie | 023-040 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 26.04.2027 |
Indikation: Arterielle Hypertonie, Kochsalzzufuhr von weniger als 6 g pro Tag
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 6-2 der Leitlinie im Kapitel 6.2 „Salzkonsum“ lautet: „Patient*innen mit Hypertonie soll empfohlen werden, weniger als 6 g Kochsalz pro Tag zu sich zu nehmen.“ Sie ist mit „6-2 | e | neu 2023“ gekennzeichnet und trägt das Symbol ⇑⇑, das nach Tabelle 1 der Leitlinie für den Empfehlungsgrad A steht, eine „Starke Positiv-Empfehlung“ mit der Formulierung „soll“. Im Abschnitt „Rationale“ heißt es: „Die Leitliniengruppe schätzt die Aussagesicherheit der Evidenz für eine klinisch relevante Blutdrucksenkung durch Salzrestriktion als hoch ein.“ Zugleich schränkt die Leitlinie ein: „Für Erkrankte, die ein erhöhtes Risiko für eine Hyponatriämie haben (z. B. höheres Alter, Nierenkrankheit, wenig Flüssigkeitszufuhr, spezifische Ernährungsformen (z. B. vegane Ernährung), Medikation mit älteren Neuroleptika, Selektive Serotonin-Wiederaufnahme-Inhibitoren, Carbamazepin), ist ein Schaden hingegen nicht sicher auszuschließen.“ |
| Leitlinie | nvl-009 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 28.06.2028 |
Indikation: Benignes Prostatasyndrom, Information über Lebensstiländerung mit Gewichtsreduktion und Diät
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.1 der Leitlinie steht im Kapitel über Risikofaktoren und lautet: „Männer sollten über den Zusammenhang von Lebensstil und benignem Prostatasyndrom sowie die Möglichkeit einer Modifikation des Lebensstils informiert werden. Dies beinhaltet vor allem den Komplex des metabolischen Syndroms (Gewichtsreduktion, Diät, Sport) sowie einer Reduktion von Kaffee oder Tee im Falle von erhöhter Miktionsfrequenz und Harndrangsymptomatik.“ Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad B und Evidenzlevel 1-. Die Empfehlung betrifft eine Information und keine Behandlung, und die Leitlinie lässt den Nutzen ausdrücklich offen: Es bleibe unklar, ob auch eine „Modifikation des Lebensstils (auch sportliche Aktivität) hinsichtlich des metabolischen Syndroms kurz/mittel/langfristig einen positiven, protektiven Effekt auf BPE/LUTS/BPS hat“. |
| Leitlinie | 043-034 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 27.02.2028 |
Indikation: Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (CED), Vorbeugung durch gemüsereiche und wenig verarbeitete Ernährung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Im Kapitel „CED Prävention“ lautet Empfehlung 1 der Leitlinie (neu 2024, Grad B, Evidenzlevel „1++, 2x 1-“): „Eine gemüsereiche Ernährung, die reich an n-3-Fettsäuren und arm an n-6-Fettsäuren ist, ist mit einem geringeren Risiko für die Entwicklung von CED verbunden und sollte deshalb allgemein zur Prävention von CED empfohlen werden.“ Ausgewiesen ist dafür „Mehrheitliche Zustimmung 78 % Zustimmung“. Empfehlung 2 (neu 2024, Grad B, „Starker Konsens 100 % Zustimmung“) lautet: „Ultrahochverarbeitete Lebensmittel und Emulgatoren wie Carboxymethylcellulose könnten mit einem erhöhten CED-Risiko in Verbindung gebracht werden, so dass der Verzehr von wenig verarbeiteten Lebensmitteln empfohlen werden sollte.“ Nach Tabelle 4 bedeutet starker Konsens mehr als 95 Prozent Zustimmung. Die Evidenzlevel folgen dem System des Scottish Intercollegiate Guidelines Network (SIGN). Zur Studienlage zu Empfehlung 1 schreibt die Leitlinie: „Viele Studien haben den Einfluss der Ernährung auf das Risiko, an CED zu erkranken, untersucht. Bei den meisten handelt es sich jedoch um retrospektive Fall-Kontroll-Studien.“ |
| Leitlinie | 073-027 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 27.11.2029 |
Indikation: Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen in Remission, mediterrane Ernährung und gesunde Ernährungsmuster
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Im Kapitel „Diätetische und andere spezifische Empfehlungen für die Remissionsphase“ lautet Empfehlung 51 der Leitlinie (neu 2024, EK, „Starker Konsens 100 % Zustimmung“): „Die mediterrane Ernährung mit möglichst wenig verarbeiteten Lebensmittel sollte in Remissionsphasen der CED empfohlen werden.“ Empfehlung 52 (neu 2024, EK, „Starker Konsens 95 % Zustimmung“) lautet: „Patienten sollten den Prinzipien gesunder Ernährungsmuster folgen und individuelle ernährungsbedingte Symptomtrigger sollten vor weitreichenden Karenzmaßnahmen überprüft werden. Liegen während der Remissionsphase noch besondere klinische Probleme vor, sollte die Ernährung entsprechend angepasst werden.“ Nach Tabelle 4 bedeutet starker Konsens mehr als 95 Prozent Zustimmung. Für weitere Kostformen, darunter eine glutenfreie, eine milchfreie und eine vegetarische Diät sowie eine Low-FODMAP-Kost, nennt der Kommentar „Ergebnisse mit nur geringer Aussagequalität“ und schließt: „Es kann trotzdem keine Schlussfolgerung hinsichtlich des Nutzens einer dieser diätetischen Intervention gezogen werden“. |
| Leitlinie | 073-027 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 27.11.2029 |
Indikation: Chronische Nierenkrankheit mit erhöhtem renalem und kardiovaskulärem Risiko (KDIGO CKD ab G3b und/oder A3), mediterrane, kochsalzarme und obst- und gemüsereiche Kost ohne Fertigprodukte und gesüßte Getränke
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 8.4 der Leitlinie (Kapitel 8.1.4 „Ernährung“, modifiziert 2024) lautet: „Allen Patient*innen mit erhöhtem renalem und kardiovaskulärem Risiko (KDIGO CKD ab G3b und/oder A3) sollte unter Berücksichtigung von Gesundheitszustand und Nebenerkrankungen folgende Empfehlung zur Ernährung gegeben werden:“ und zählt auf: „mediterrane Kost zur Verbesserung des kardiovaskulären Risikos u. des renalen Progressionsrisikos“, „kochsalzarme Kost“, „reich an frischem Obst und Gemüse (zur Sicherung von Vitaminbedarf und Senkung der endogenen Säureproduktion)“ und „Verzicht auf Fertigprodukte und gesüßte Getränke (phosphathaltige Zusatzstoffe)“. Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad B, Evidenzlevel Ia und als Ergebnis des Konsensverfahrens 8 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen und „Starker Konsens“; als Leitlinienadoption sind die KDOQI-Leitlinie clinical nutrition 2020 und VA-DoD 2019 genannt. Nach der „Codierung der Empfehlungsstärke“ der Leitlinie steht A für „hohe Empfehlungsstärke“, B für „mittlere Empfehlungsstärke“ und 0 für „niedrige Empfehlungsstärke“; beim Evidenzlevel steht Ia für den „Evidenznachweis durch Metaanalysen oder systematischen Reviews randomisiert kontrollierter Studien“ und GCP für „Expertenkonsens ohne systematische Literaturrecherche: Good Clinical Practice“. Die Stufen des Konsensverfahrens definiert die Langfassung nicht; die Kästen nennen die Stimmen. Die allgemeinere Empfehlung 8.1 (GCP, starker Konsens) sieht für Menschen mit chronischer Nierenkrankheit eine Beratung bezüglich gesundheitsbezogener Verhaltensweisen vor, darunter Ernährung. Der Hintergrundtext des Kapitels beginnt: „Die Evidenz für spezielle Ernährungsempfehlungen in den frühen Stadien der CKD ist gering. Bei CKD 1-3a wird keine von der Normalbevölkerung abweichende Diät empfohlen; eine gesunde Ernährung ist für alle empfohlen, wie z. B. die Ernährungsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) [187].“ Zur mediterranen Kost heißt es: „Als Diätform mit einem hohen Anteil an wenig prozessierten pflanzlichen Nahrungsmitteln, sowie ungesättigten Fettsäuren aus Olivenöl, und mit einem niedrigen Anteil an gesättigten Fettsäuren, Fleisch und Milchprodukten zeigt sie einen positiven Effekt auf Blutfette sowie eine signifikante Reduktion kardiovaskulärer Ereignisse bei Adhärenz [38,189].“ Zum Kochsalz: „Für die empfohlene Menge an Kochsalz gibt es unterschiedliche Empfehlungen; allen gemein ist, dass sie bei oder unter 6 g Kochsalz pro Tag liegen soll.“ Zu Obst und Gemüse: „Bei Erwachsenen mit CKD G1-4 ist daher ein höherer Verzehr von Obst und Gemüse empfohlen, um die endogene Säureproduktion zu senken und die CKD-Progression zu verlangsamen.“ |
| Leitlinie | 053-048 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.06.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Chronische Nierenkrankheit mit Mangelernährung, Ernährungsberatung und Ernährungstherapie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 8.6 der Leitlinie (Kapitel 8.1.4 „Ernährung“, Abschnitt „Mangelernährung“, neu 2024) lautet: „Patient*innen mit CKD und Mangelernährung sollte eine Ernährungsberatung und ggf. eine Ernährungstherapie empfohlen werden.“ Ausgewiesen sind kein Empfehlungsgrad, der Evidenzlevel GCP und als Ergebnis des Konsensverfahrens 7 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltungen und „Konsens“. Die vorangehende Empfehlung 8.5 (neu 2024, GCP, 8 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, Starker Konsens) verlangt bei Patient*innen mit einer eGFR unter 45 ml/min/1,73 m² und Alter über 70 Jahre, BMI unter 20,5 kg/m² oder ungewollter Gewichtsabnahme über 5 % in 3 Monaten oder über 10 % in 1 Jahr eine Untersuchung auf das Vorliegen einer Mangelernährung. Nach der „Codierung der Empfehlungsstärke“ der Leitlinie steht A für „hohe Empfehlungsstärke“, B für „mittlere Empfehlungsstärke“ und 0 für „niedrige Empfehlungsstärke“; beim Evidenzlevel steht Ia für den „Evidenznachweis durch Metaanalysen oder systematischen Reviews randomisiert kontrollierter Studien“ und GCP für „Expertenkonsens ohne systematische Literaturrecherche: Good Clinical Practice“. Die Stufen des Konsensverfahrens definiert die Langfassung nicht; die Kästen nennen die Stimmen. Im Hintergrundtext heißt es: „Eine Mangelernährung zu diagnostizieren ist auch deshalb so wichtig, weil die Therapie die Prognose messbar verbessert“; beschrieben werden die EFFORT-Studie mit stationären Patient*innen und die NOURISH-Studie mit Trinknahrungssupplementen, bei der „die NNT (Number needed to treat) zur Verhinderung eines Todesfalls lag bei 20“. Weiter: „Mangelernährung ist die häufigste Ernährungsstörung im Alter und mit einer schlechten Prognose vergesellschaftet [42,194,195].“ |
| Leitlinie | 053-048 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.06.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Chronische Nierenkrankheit, Protein- und Energiezufuhr entsprechend den Empfehlungen für die Normalbevölkerung und Zurückhaltung bei eiweißrestriktiven Diäten
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 8.7 der Leitlinie (Kapitel 8.1.4 „Ernährung“, Abschnitt „Protein“, modifiziert 2024) lautet: „Es wird bei CKD eine Protein- und Energiezufuhr entsprechend den Empfehlungen für die Normalbevölkerung empfohlen. Diese beträgt etwa 0,8-1,0 g/kg Protein und 25-35 kcal/kg pro Tag und kann im Alter oder bei kataboler Stoffwechsellage sogar höher sein.“ Empfehlung 8.8 (neu 2024) lautet: „Eiweißrestriktive Diäten sollten nur in sehr selektiven Fällen und ausschließlich in enger Kooperation mit Nephrolog*innen und Ernährungstherapeut*innen durchgeführt werden.“ Beide tragen keinen Empfehlungsgrad, den Evidenzlevel GCP und als Ergebnis des Konsensverfahrens 8 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen und „Starker Konsens“. Nach der „Codierung der Empfehlungsstärke“ der Leitlinie steht A für „hohe Empfehlungsstärke“, B für „mittlere Empfehlungsstärke“ und 0 für „niedrige Empfehlungsstärke“; beim Evidenzlevel steht Ia für den „Evidenznachweis durch Metaanalysen oder systematischen Reviews randomisiert kontrollierter Studien“ und GCP für „Expertenkonsens ohne systematische Literaturrecherche: Good Clinical Practice“. Die Stufen des Konsensverfahrens definiert die Langfassung nicht; die Kästen nennen die Stimmen. Im Hintergrundtext heißt es: „Für den hausärztlichen Bereich wird aus folgenden Gründen eine proteinnormale Ernährung empfohlen: in den meisten Fällen (insbesondere beim geriatrischen CKD-Patientenklientel) ist das Risiko einer Mangelernährung bei proteinarmer Kost wesentlich höher und mit einer schlechteren Prognose vergesellschaftet, als wenn sich die Patient*innen proteinnormal ernähren (also 0,8 g/kg Körpergewicht/d). Ein Vorteil der proteinarmen Kost, zusätzlich zum progressionshemmenden Effekt der mittlerweile zugelassenen SGLT2-Hemmer-Therapie, ist bislang nicht gezeigt.“ Zur Kalorienzufuhr hält der Hintergrundtext fest, dass beim metabolisch stabilen Patienten mit CKD (G1-G5) eine tägliche Kalorienzufuhr von 25-35 Kcal/kg Körpergewicht empfohlen ist, um den normalen Ernährungsstatus zu erhalten. Zur Eiweißrestriktion: „Gleichzeitig ist eine ausreichende Aufnahme von Eiweiß aber wichtig, um einen normalen Muskelstatus aufrechtzuerhalten; eine Proteinrestriktion ist daher nur zu vertreten bei den Patient*innen mit CKD, die kein erhöhtes Risiko oder bereits eine manifeste Mangelernährung aufweisen.“ |
| Leitlinie | 053-048 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.06.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Chronische Obstipation, ballaststoffreiche Ernährung und Ballaststoffsupplemente
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5–1 der Leitlinie lautet: „Ballaststoffe können die Stuhlfrequenz erhöhen. Daher sollte eine Ballaststoffaufnahme von 30 g pro Tag angestrebt werden (entsprechend den Empfehlungen für die Allgemeinbevölkerung).“ Ausgewiesen sind Empfehlung und „Starker Konsens“, nach den Tabellen 2 und 3 der Leitlinie die mittlere Stufe („sollte“) bei mehr als 95 Prozent Zustimmung. Statement 5–2 ergänzt: „Die Einnahme von Ballaststoffsupplementen ist eine erste Strategie bei der Behandlung chronischer Obstipation, da sie einige Vorteile hat, leicht umzusetzen ist, geringe Kosten verursacht und das Risiko schwerwiegender unerwünschter Ereignisse gering ist.“ Supplemente sind nach dem Kommentar „konzentrierte Ballaststoffe aus Pflanzeninhaltsstoffen in Samen-, Pulver- oder Körnerform, vertrieben als Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel“. Zur Datenlage berichtet der Kommentar von zwei Metaanalysen über Ballaststoffsupplemente; die eine kommt zu dem Schluss, „dass Ballaststoffe mäßig wirksam sind im Hinblick auf Erhöhung von Stuhlfrequenz und verminderter Konsistenz, aber auch mäßige gastrointestinale Nebenwirkungen verursachen. Auf das hohe Bias-Risiko wurde von den Autoren hingewiesen“, in die andere wurden nur fünf Studien mit hoher Heterogenität eingeschlossen. Weiter heißt es: „Der Wirksamkeitsnachweis für die löslichen Ballaststoffe durch Placebo-kontrollierte Studien ist stärker als für unlösliche Ballaststoffe, am besten ist die Datenlage für Psyllium (Flohsamen)“. Empfehlung 5–3A schränkt ein: „Beim Auftreten von unangenehmen Begleitsymptomen sollte die Zufuhr von Ballaststoffen probatorisch reduziert und andere Maßnahmen zur Obstipationstherapie zunächst bevorzugt werden.“ |
| Leitlinie | 021-019 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 30.10.2026, Neufassung angemeldet |
Indikation: Chronische Verstopfung bei Erwachsenen, Ballaststoffsupplemente, darunter Psyllium
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | 16 randomisierte kontrollierte Studien mit 1251 Teilnehmenden zu Ballaststoffsupplementen bei chronischer Verstopfung Erwachsener. Die Autorinnen und Autoren berichten, 311 von 473 Teilnehmenden (66 Prozent) hätten auf die Ballaststoffbehandlung angesprochen und 134 von 329 (41 Prozent) auf die Kontrollbehandlung (relatives Risiko 1,48; 95-Prozent-Konfidenzintervall 1,17 bis 1,88), wobei Psyllium und Pektin signifikante Effekte gehabt hätten; ein höheres Ansprechen habe sich unabhängig von der Behandlungsdauer, aber nur bei höheren Dosen über 10 g täglich gezeigt. Ballaststoffe hätten die Stuhlfrequenz erhöht (standardisierte Mittelwertdifferenz 0,72; 0,36 bis 1,08), wiederum mit signifikanten Effekten für Psyllium und Pektin und nur bei höheren Dosen und Anwendungsdauern von mindestens vier Wochen, und die Stuhlkonsistenz verbessert (0,32; 0,18 bis 0,46), besonders bei höheren Dosen; Blähungen seien unter Ballaststoffen häufiger gewesen (0,80; 0,47 bis 1,13). Ihr Schluss: Ballaststoffsupplemente seien wirksam gegen Verstopfung; insbesondere Psyllium, Dosen über 10 g täglich und Anwendungsdauern von mindestens vier Wochen erschienen optimal, wobei die Ergebnisse wegen erheblicher Heterogenität mit Vorsicht zu deuten seien; die Befunde könnten helfen, Empfehlungen an Patientinnen und Patienten zu vereinheitlichen. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Indikation: COPD mit Kachexie, Untergewicht oder Adipositas, Optimierung des Körpergewichts nach ernährungsmedizinischen Maßstäben und proteinreiche Ernährung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | In Kapitel 3.2.7 der Leitlinie („Ernährungsberatung/Ergotherapie/Hilfsmittel“) lautet Empfehlung E 39: „Sowohl bei kachektischen, als auch bei adipösen Patient:innen mit COPD soll eine Optimierung des Körpergewichts nach den Maßstäben der aktuellen Ernährungsmedizin angestrebt werden.“ Empfehlung E 40 lautet: „Insbesondere bei untergewichtigen Patient:innen mit COPD soll eine proteinreiche Ernährung/Substitution empfohlen werden, um den Muskelstatus zu erhalten und (in Kombination mit körperlichem Training) zu verbessern.“ Beide tragen „Starke Empfehlung; Konsensstärke: Konsens“; nach der Legende der Leitlinie steht „Starke Empfehlung“ für „soll / soll nicht“. Im Hintergrundtext heißt es: „Eine individuell angepasste Ernährungsberatung und die Einbeziehung von Ernährungsfachkräften können entscheidende Komponenten in der Therapie der COPD sein.“ Zur Studienlage schränkt die Leitlinie ein: „Die aktuelle Studienlage zeigt jedoch auch eine große Heterogenität in Bezug auf die diagnostischen Kriterien der COPD, den Ausgangsernährungsstatus der Patient:innen und die Studiendauer (239).“ |
| Leitlinie | 020-006 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 08.02.2029 |
Indikation: Dauerhafte Gewichtsstabilisierung nach Gewichtsreduktion bei Adipositas, Interventionen zur Ernährung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.43 der Leitlinie im Kapitel 5.4.8 („Langfristige Gewichtsstabilisierung“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Maßnahmen zur dauerhaften Gewichtsstabilisierung sollen Interventionen zu Ernährung, Bewegung und Verhalten sowie die Motivation der Betroffenen berücksichtigen.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad A ⇑⇑, die Qualität der Evidenz „Moderat“ und die Konsensstärke „94 % Zustimmung, 16 Stimmen, 0 Enthaltungen“; nach der Fußnote gilt der Evidenzgrad nach GRADE als moderat für die Gewichtswiederzunahme nach 12, 18 und 24 Monaten und als niedrig nach 30 Monaten. Im Hintergrundtext heißt es: „Für Interventionen, die sich nur entweder auf Ernährung oder körperliche Aktivität fokussiert haben, konnte keine Effektivität gefunden werden.“ Die Empfehlung nennt die Maßnahme deshalb als Teil einer Kombination. |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Divertikelkrankheit, ballaststoffreiche Kost zur Vorbeugung und bei symptomatischer unkomplizierter Divertikelkrankheit
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.1 der Leitlinie lautet: „Eine ballaststoffreiche Kost (≥30g/Tag) reich an Obst, Gemüse und Cerealien soll für Männer und Frauen unabhängig vom Lebensalter zur Primärprophylaxe der Divertikelkrankheit und in Übereinstimmung mit allgemeinen Ernährungsempfehlungen empfohlen werden.“ Ausgewiesen sind „Evidenzlevel 1, Empfehlungsgrad A, Starker Konsens“. A ist nach Tabelle 2 der Leitlinie die starke Empfehlung („soll“), 0 die offene („kann“); starker Konsens bedeutet nach Tabelle 3 mehr als 95 Prozent Zustimmung. Das Evidenzlevel folgt der Klassifizierung des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine 2011. Für die Behandlung fällt das Urteil zurückhaltender aus. Empfehlung 5.15 (Evidenzlevel 4, Empfehlungsgrad 0, starker Konsens): „Es liegt keine ausreichende Evidenz vor, um den Einsatz einer ballaststoffreichen Diät oder von Ballaststoff-Supplementen in der Therapie der Symptomatisch unkomplizierten Divertikelkrankheit zu empfehlen. Die Empfehlung zu einer ballaststoffreichen Kost kann unabhängig davon auf Grund allgemeingültiger Ernährungsempfehlungen gegeben werden (siehe 2.1.1).“ Empfehlung 5.23 für die Zeit nach einem Schub (Expertenkonsens, starke Empfehlung, starker Konsens): „Es liegt keine ausreichende Evidenz vor, um den Einsatz einer ballaststoffreichen Diät oder von Ballaststoff-Supplementen in der Sekundärprophylaxe nach dem Schub einer akuten, unkomplizierten Divertikulitis zu empfehlen. Die Empfehlung zu einer ballaststoffreichen Kost soll unabhängig davon auf Grund allgemeingültiger Ernährungsempfehlungen gegeben werden (siehe 2.1.1).“ Statement 5.4 ergänzt: „Neben der Vermeidung von rotem Fleisch und dem Verzehr von reichlich Ballaststoffen besteht aktuell unzureichende Evidenz für weitere spezifische Ernährungsempfehlungen.“ |
| Leitlinie | 021-020 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 15.10.2026, Neufassung angemeldet |
Indikation: Endometriose, gesunde vitamin- und ballaststoffreiche Ernährung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die konsensbasierte Empfehlung 4.E30 der Leitlinie lautet: „Patientinnen mit Endometriose sollte eine gesunde (vitamin- und ballaststoffreiche) Ernährung empfohlen werden. Spezielle Diäten ohne Indikation (z. B. Nahrungsmittelunverträglichkeit) sollten nicht durchgeführt werden.“ Ausgewiesen sind Expertenkonsens und Konsensusstärke +++, die Empfehlung ist 2024 neu aufgenommen. Die Leitlinie unterscheidet nach Tabelle 7 die starke („soll“), die einfache („sollte“) und die offene Empfehlung („kann“); „++“ bedeutet nach Tabelle 8 Konsens mit einer Zustimmung von mehr als 75 bis 95 Prozent, „+++“ starken Konsens mit mehr als 95 Prozent. Expertenkonsens heißt dort Konsensus-Entscheidungen „ohne vorherige systemische Literaturrecherche (S2k)“. Die Begründung beginnt mit einer Einschränkung: „Es liegen wenige Informationen vor zum Einfluss der Ernährung auf die Schmerzwahrnehmung im Zusammenhang mit Endometriose.“ Zu einer Übersichtsarbeit mit neun Humanstudien über Änderungen des Ernährungsverhaltens (glutenfreie Ernährung, Vitamin-D-Supplementierung bzw. Ernährung reich an Antioxidanzien oder Omega-3-Fettsäuren) heißt es: „Alle Studien verzeichneten eine signifikante Schmerzreduktion. Verlässliche Rückschlüsse auf die Effekte sind jedoch sehr begrenzt, was bei Ernährungsstudien mit Selbstauskunft und relativ kurzer Beobachtungsdauer grundsätzlich der Fall ist“. |
| Leitlinie | 015-045 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.03.2030 |
Indikation: Entzündlich-rheumatische Erkrankungen, gesunde Ernährung entsprechend den allgemeinen Empfehlungen zur Senkung des kardiovaskulären Risikos
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 3.5 der Leitlinie (Kapitel 3.5 zum Einfluss von Ernährungsumstellung auf das kardiovaskuläre Risiko bei rheumatischen Erkrankungen) lautet: „Bei Patient:innen mit ERE soll eine gesunde Ernährung entsprechend der allgemeinen Empfehlungen angestrebt werden, auch um das CV Risiko zu senken.“ ERE steht in der Leitlinie für entzündlich-rheumatische Erkrankungen, CV für kardiovaskulär. Die Empfehlung ist als „Evidenzbasierte Empfehlung“ mit dem Vermerk „Neu“, dem Empfehlungsgrad A ⇑⇑, dem Evidenzgrad „Level 2-4“ und der Konsensstärke „Starker Konsens (Zustimmung 19/20, Enthaltungen 1/20, Gegenstimmen 0/20)“ ausgewiesen; ein Schema, wofür die Empfehlungsgrade stehen, enthält die Langfassung nicht, als methodische Grundlage nennt sie „eine systematische Literaturrecherche (SLR) mit Evidenzbewertung nach den Levels of Evidence des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine (2011)“. Die Begründung des Empfehlungsgrades lautet: „A: Good-Practice-Statement (geringe Schäden, plausibler Nutzen, breite Übertragbarkeit über Referenzrahmen).“ Unter Zielpopulation/Abgrenzung heißt es: „Erwachsene mit ERE; keine Empfehlung für spezifische Diätkonzepte.“ Zur Evidenz: „Die Evidenzbasis umfasst 5 Arbeiten (Evidenzlevel 2-4) und zeigt v. a. Effekte auf Lipidparameter und einzelne metabolische Marker; harte Endpunkte fehlen.“ Weiter heißt es dort, Ernährungsinterventionen, als Beispiele nennt der Text eine antiinflammatorische Diät sowie Fasten und pflanzenbasierte Ernährung, hätten bei rheumatoider Arthritis „metabolische Parameter (u. a. LDL, Triglyceride) teils unabhängig von ausgeprägter Gewichtsreduktion“ verbessert. Fasten und pflanzenbasierte Ernährung nennt nur dieser Hintergrundtext, nicht die Empfehlung; unter Nutzen-Schaden-Abwägung steht „Mangelernährung bei restriktiven Diäten vermeiden“. |
| Leitlinie | 060-010 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 11.03.2031 |
Indikation: Eosinophile Ösophagitis bei Erwachsenen, Eliminationsdiäten zur Remissionsinduktion
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.14 der Leitlinie lautet: „Bei Erwachsenen mit aktiver EoE sollte zur Remissionsinduktion (histologisch und klinisch) eine Therapie mit topischen Corticosteroiden erfolgen. Alternativ kann bei Erwachsenen mit aktiver EoE zur Remissionsinduktion (histologisch und klinisch) eine Therapie mit hochdosierten Protonenpumpeninhibitoren oder eine 6-Food-Eliminationsdiät erfolgen.“ Ausgewiesen sind „Empfehlung/Empfehlung offen“ und Konsens: Die Corticosteroide stehen auf der mittleren Stufe („sollte“), die 6-Food-Eliminationsdiät ist eine offene Alternative („kann“); Konsens bedeutet nach Tabelle 4 der Leitlinie eine Zustimmung von 75 bis 95 Prozent. Empfehlung 5.20 ergänzt mit starkem Konsens (mindestens 95 Prozent): „Empirische 4-Food- oder 2-Food-Eliminationsdiäten können erwogen werden, diese sind aber weniger effektiv als die 6-Food-Eliminationsdiät.“ Gegen einen Weg spricht sich Empfehlung 5.21 aus, ebenfalls mit starkem Konsens: „Eine Allergietest-basierte Eliminationsdiät sollte aufgrund der begrenzten Wirksamkeit bei Erwachsenen nicht erfolgen.“ Zur Wirksamkeit nennt der Kommentar eine Metaanalyse mit „histologische Remissionsraten von 73% bei Kindern und von 71% bei Erwachsenen nach 6-Food-Eliminationsdiät“. |
| Leitlinie | 021-013 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 30.06.2027 |
Indikation: Eosinophile Ösophagitis im Kindes- und Jugendalter, Eliminationsdiäten zur Remissionsinduktion
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.28 der Leitlinie lautet: „Bei aktiver EoE ohne Striktur im Kindes- und Jugendalter können zur Remissionsinduktion (klinisch und histologisch) alternativ eine 6-Food-Elimationsdiät, bzw. eine Elementardiät oder die Anwendung topischer Corticosteroide erfolgen.“ Vorangestellt ist Empfehlung 5.27: „Bei aktiver EoE ohne Striktur im Kindes- und Jugendalter sollte zur Remissionsinduktion (klinisch und histologisch) primär eine orale Hochdosis-PPI-Therapie erfolgen.“ Empfehlung 5.30 lautet: „Eine individualisierte Allergietest-basierte Eliminationsdiät kann bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden.“ 5.28 und 5.30 sind offene Empfehlungen („kann“), 5.27 ist eine Empfehlung („sollte“), alle drei mit starkem Konsens, nach Tabelle 4 der Leitlinie einer Zustimmung von mindestens 95 Prozent. Zur Begleitung lautet Empfehlung 5.26, ebenfalls eine Empfehlung mit starkem Konsens: „Im Kindes- und Jugendalter sollte bereits bei initialer Diagnosestellung eine in Nahrungsmittelallergien versierte Ernährungsfachkraft involviert werden, da eine Gedeihstörung vermieden oder ggf. behoben werden muss.“ Der Kommentar dazu: „Die Elimination von Nahrungsmitteln stellt bei Kindern und Jugendlichen mit einer EoE ein wirksames Therapieprinzip dar, das zu einer Langzeitremission ohne den Einsatz von Medikamenten, die für das Kindes- und Jugendalter noch nicht zugelassen sind, führen kann“, und weiter: „Allerdings stellt die Initiierung und Überwachung von Eliminationsdiäten eine große Herausforderung für das Betreuerteam und für die Familie dar, zumal es keine adäquaten Tests zur sicheren Identifikation von EoE-auslösenden Nahrungsmitteln gibt.“ Statement 5.22 hält mit Konsens fest: „Die Elementardiät weist eine hohe Effektivität auf. Aufgrund der häufig auftretenden Adhärenzprobleme, insbesondere in der Adoleszenz, ist ihr praktischer Nutzen in der Behandlung der EoE allerdings sehr begrenzt.“ |
| Leitlinie | 021-013 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 30.06.2027 |
Indikation: Funktionelle Obstipation im Kindes- und Jugendalter, Ernährungsberatung mit wasserlöslichen Ballaststoffen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Im Abschnitt „Diätetische Maßnahmen und Lebensstiländerungen“ stehen zwei Empfehlungen der Leitlinie, beide „Stand (2021)“ und mit starkem Konsens angenommen. Die erste lautet: „Diätetische Maßnahmen mit Steigerung der Ballaststoffe und der Flüssigkeitszufuhr sollen nicht zur alleinigen Behandlung der funktionellen Obstipation eingesetzt werden.“ Die zweite lautet: „Eine Beratung über Ernährung mit ausreichendem Gehalt an wasserlöslichen Ballaststoffen (Früchte, Gemüse, Salate, Rohkost), das Trinkverhalten und Bewegung sollte im Rahmen des multimodalen Behandlungsprogramms durchgeführt werden.“ Nach Tabelle 2 der Leitlinie ist „Soll nicht“ eine starke Empfehlung und „Sollte“ eine Empfehlung; starker Konsens bedeutet nach Tabelle 3 mehr als 95 Prozent der Stimmberechtigten. Zur Datenlage schreibt die Leitlinie: „Diätetische Maßnahmen alleine sind zur Behandlung der funktionellen Obstipation nicht ausreichend.“ Und: „Bezüglich der Erhöhung des Ballaststoffgehaltes der Nahrung gibt es wenig Evidenz. Dennoch erhöht ein Mangel an Ballaststoffen in der Nahrung (so auch das Trinken großer Mengen Kuhmilch) das Obstipationsrisiko, und eine dauerhafte Erhöhung der Zufuhr kann langfristig einen Benefit erbringen“. |
| Leitlinie | 068-019 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 03.04.2027 |
Indikation: Gicht, gesunde und ausgewogene Ernährung mit Reduktion des Fleischkonsums, pflanzenbetonter Ernährung, Reduktion des Alkoholkonsums und Reduktion von mit Fructose angereicherten Lebensmitteln
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 7.1 der Leitlinie (Kapitel 7 „Lebensstiländerungen bei Gicht“, modifiziert) lautet: „Eine gesunde, ausgewogene Ernährung mit Reduktion des Fleischkonsums, pflanzenbetonter Ernährung, Reduktion des Alkoholkonsums und Reduktion von mit Fructose angereicherten Lebensmitteln kann Patienten mit Gicht empfohlen werden. Für eine spezifische Diät, die Gichtanfälle reduziert, gibt es keine evidenzgesicherte Empfehlung.“ Der Kasten weist den Empfehlungsgrad 0, die Qualität der Evidenz „Moderat ⊕⊕⊕⊝“, die „Qualität der Evidenz der Quell-Leitlinie: sehr niedrig bis hoch“, als Herkunft die Leitlinienadaptation der NICE Guidelines „Gout: Diagnosis and Management“, Rec 1.4.1, und die Konsensstärke 76% aus. Die Rationale erklärt: „Die Autoren der NICE (Quell-LL) kamen zu dem Schluss, dass es nicht genügend Beweise gibt, um eine bestimmte Diät zur Reduktion von Gichtanfällen zu empfehlen.“ und „Aufgrund der fehlenden Evidenz empfiehlt die NICE einen gesunden, ausgewogenen Lebensstil, im Sinne der Good Clinical Practice. Die hier vorliegende Leitlinie konkretisiert diese Empfehlung um die Lebensstilempfehlungen der DGE, die auch eine Empfehlung für Gichtpatienten herausgegeben hat (DGE: Essen und Trinken bei Gicht).“ Die Rationale spricht zudem von einer „Aufwertung auf den Empfehlungsgrad B der originären Empfehlung der Quellleitlinie aus epidemiologischen Gründen und pathophysiologischen Erwägungen“, während der Kasten den Grad 0 und die Formulierung „kann“ trägt. Weiter heißt es: „Konsens besteht, dass Gichtkranke darauf hingewiesen werden sollten, dass es noch keine ausreichenden Belege für eine spezielle Diät zur Vermeidung von Gichtanfällen gibt.“ Zur eigenen Evidenzprüfung durch das IQWiG hält das Kapitel fest: „Nach der vorliegenden Evidenz ist die Effektstärke einer kurzfristigen Lebensstiländerung offenbar gering.“ und „Auf Grundlage dieses Evidenzberichtes können hinsichtlich der PICO-Frage zur Lebensstiländerung keine neuen Empfehlungen generiert werden.“ Nach Tabelle 7 des Methodenteils bedeutet Empfehlungsgrad A eine starke Empfehlung („Soll /Soll nicht“), B eine schwache Empfehlung („Sollte /sollte nicht“) und 0 „Empfehlung offen“ („Kann erwogen/verzichtet werden“); nach Tabelle 8 ist ein Konsens „>75-95% der Stimmberechtigten“, ein starker Konsens „> 95% der Stimmberechtigten“. |
| Leitlinie | 060-005 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 26.08.2029 |
Indikation: Glukosetransporter-Typ-1-Defekt (Glut1-Defekt) und Pyruvatdehydrogenase-Mangel (PDH-Mangel), ketogene Ernährungstherapien
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Der Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ (Kapitel 1.1) hält fest: „KET sind Therapie der Wahl bei seltenen Störungen des zerebralen Energiestoffwechsels wie dem Glukosetransporter Typ 1 (Glut1)-Defekt und dem Pyruvatdehydrogenase-(PDH)-Mangel“. Kapitel 3.2 der Leitlinie wiederholt: „Bei zwei Störungen des zerebralen Energiestoffwechsels sind KET die Therapie der Wahl:“ Für den Glut1-Defekt heißt es: „Patienten mit Glut1-Defekt zeigen in der Regel prompte und nachhaltige Anfallskontrolle auf KET.“ Einzelne Therapieversager seien beschrieben. Beim Pyruvatdehydrogenase-Mangel ist der Erfolg nach der Leitlinie trotz positiver Einzelfallberichte „insbesondere beim Fehlen von Anfällen, bei degenerativem Verlauf oft schwer objektivierbar, kontrollierte Studien fehlen“. Orale Ketone und Triheptanoin beim Glut1-Defekt nennt Kapitel 3.2 „keine etablierten Therapien“. Zur Dauer schreibt Kapitel 5.10: „Bei Glut1-Defekt und PDH-Mangel sind KET bei derzeitigem Fehlen anderer therapeutischer Optionen vermutlich lebenslang, mindestens aber bis zur Adoleszenz erforderlich“. Zur Schwangerschaft hält Kapitel 6.4 fest, KET würden bei Schwangeren derzeit nicht empfohlen; „Eine Ausnahme stellt evtl. eine Schwangerschaft bei einer Patientin mit Glut1DS dar“, und „in diesen Fällen sollten immer Experten konsultiert werden.“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie und weist weder Empfehlungs- noch Evidenzgrade aus; nach dem Abschnitt „Verfahren zur Konsensusbildung“ erfolgte die Konsensusfindung „per email mit mehrfacher Abstimmung der beteiligten Experten und einer finalen Konsensusfindung mit dem Vorstand der GNP und dem Vorstand der APD“. |
| Leitlinie | 022-021 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.11.2026 |
Indikation: Hepatische Enzephalopathie bei Leberzirrhose, vegetarische Ernährung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 77 der Leitlinie (neu 2024) lautet: „Bei Patienten mit Leberzirrhose können eine vegetarische Ernährung oder Probiotika zur Therapie der hepatischen Enzephalopathie aufgrund der unzureichenden Datenlage nicht empfohlen werden.“ Sie ist mit „Starker Konsens (100%)“ angenommen. Im Kommentar heißt es: „Zum Konzept einer Ernährungstherapie der HE mit auf pflanzlichem Eiweiß basierten Diäten [589, 590] liegen keine Daten aus adäquat kontrollierten Studien mit ausreichender Fallzahl sowie isonitrogenen und isokalorischen Ernährungsregimen vor“. Und: „Auch die Autoren der aktuellen EASL-Leitlinie sehen keinen gesicherten Vorteil für pflanzliches gegenüber tierischem Protein in der Therapie der HE“. |
| Leitlinie | 073-024 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 18.03.2029 |
Indikation: Herz-Kreislauf-Erkrankungen (mediterrane Ernährungsweise in Primär- und Sekundärprävention)
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | 30 randomisierte Studien mit 12.461 Teilnehmenden, dazu sieben laufende Studien. Die Autorinnen und Autoren schreiben, trotz der vergleichsweise großen Zahl an Studien bestehe weiter Unsicherheit über die Wirkung einer mediterranen Ernährungsweise auf klinische Endpunkte und Risikofaktoren, in der Primär- wie in der Sekundärprävention; für die Primärprävention sei die Qualität der Belege für bescheidene Vorteile bei Risikofaktoren niedrig oder moderat (unter anderem eine Senkung des systolischen Blutdrucks um 2,99 mmHg), wobei eine kleine Zahl von Studien geringfügige Schäden berichtet habe (zwei Studien: unerwünschte Ereignisse fehlten oder waren geringfügig); für die Sekundärprävention seien die Belege spärlich, und die laufenden Studien könnten künftig mehr Gewissheit bringen. Die PREDIMED-Studie (7747 Teilnehmende) sei wegen Bedenken zur Randomisierung an zwei von elf Zentren zurückgezogen und neu ausgewertet worden; Belege niedriger Qualität zeigten gegenüber einer fettarmen Ernährung wenig oder keine Wirkung auf die kardiovaskuläre und die Gesamtsterblichkeit, die Zahl der Schlaganfälle sei aber von 24 auf 14 je 1000 Teilnehmende gesunken (moderate Qualität). In der Sekundärprävention habe die Lyon Diet Heart Study (605 Patienten) mit Belegen niedriger Qualität eine Verringerung der kardiovaskulären und der Gesamtsterblichkeit gezeigt. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Indikation: Interstitielle Zystitis und Blasenschmerzsyndrom (IC/BPS), anti-inflammatorische Ernährung und individuelle Ernährungstherapie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Statement 4.8 der Leitlinie lautet: „Eine anti-inflammatorische Ernährung kann bei IC/BPS dazu beitragen, Beschwerden zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern.“ Empfehlung 4.11 lautet: „Für die Umsetzung der Ernährungsempfehlungen bei IC/BPS ist begleitend eine individuelle Ernährungstherapie sinnvoll. Sie sollte durch eine qualifizierte Ernährungsfachkraft oder einen Ernährungsmediziner erfolgen.“ Beide erhielten starken Konsens mit 96 Prozent und wurden 2024 geändert. Empfehlung 4.10 beschreibt das Vorgehen bei Anzeichen einer Nahrungsmittelunverträglichkeit, unter anderem: „Nach dieser Phase sollte eine individuell angepasste und zeitlich begrenzte Diät durchgeführt werden, bei der sowohl die vermuteten als auch andere potenziell symptomverschlechternde Lebensmittel und Getränke reduziert oder ausgeschlossen werden.“ Für die anti-inflammatorische Diät nennt die Leitlinie eine randomisierte Pilotstudie im Crossover-Design mit zehn Frauen und schreibt dazu: „Qualitative und quantitative Ergebnisse deuten darauf hin, dass diese Ernährung Symptome lindern und die Lebensqualität verbessern kann“. |
| Leitlinie | 043-050 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.09.2029 |
Indikation: Kardiovaskuläre Primärprävention bei Erwachsenen ohne manifeste Herz-Kreislauf-Erkrankung, Ernährungsweise nach dem Vorbild der mediterranen Ernährung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 8.1-1 der Leitlinie (Kapitel 8.1 „Ernährung“, evidenzbasiert, neu 2024) lautet: „Erwachsenen sollte im Rahmen der kardiovaskulären Risikoberatung unabhängig von der Höhe ihres individuellen kardiovaskulären Risikos eine Ernährungsweise empfohlen werden, die sich an der mediterranen Ernährung orientiert (siehe Tabelle 5).“ Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad B und „Ergebnis Konsensverfahren: starker Konsens“. Die Qualität der Evidenz nach Endpunkten für den Vergleich eines Ernährungsberatungsprogramms auf Basis einer mediterranen Ernährung mit einer minimalen oder keiner Intervention ist für die Gesamtmortalität (OR 0,72 [95% KI: 0,56; 0,92]), die kardiovaskuläre Mortalität (OR 0,55 [95% KI: 0,39; 0,78]), nicht-tödliche Herzinfarkte (OR 0,48 [95% KI: 0,36; 0,65]) und tödliche und nicht-tödliche Schlaganfälle (OR 0,65 [95% KI: 0,46; 0,93]) jeweils mit „moderat“ angegeben. Nach der „Kodierung der Empfehlungsstärke“ der Leitlinie steht A für „hohe Empfehlungsstärke – soll / soll nicht“, B für „mittlere Empfehlungsstärke – sollte / sollte nicht“ und 0 für „niedrige Empfehlungsstärke - kann“; die Qualität der Evidenz wurde endpunktbezogen nach GRADE in sehr gering, gering, moderat und hoch eingeteilt. Die Stufen des Konsensverfahrens definiert die Langfassung nicht. Tabelle 5 („Merkmale einer gesunden Ernährungsweise“) beschreibt die mediterrane Ernährung unter anderem mit frischem Obst und Gemüse, Vollkornprodukten, Hülsenfrüchten, Fisch, nativem Olivenöl und ungesalzenen Nüssen und mit dem möglichst weitgehenden Verzicht auf rotes oder fettes Fleisch, Wurstwaren, Sahne, Butter und gezuckerte Getränke; eine Fußnote hält fest: „Eine einheitliche Definition existiert nicht.“ In der Rationale heißt es: „Die Leitliniengruppe schätzt die Aussagesicherheit der Evidenz als moderat ein, dass Ernährungsprogramme, die auf einer mediterranen Ernährung basieren (siehe Tabelle 5), zu einer Risikoreduktion für die Gesamt- und kardiovaskuläre Mortalität und die kardiovaskuläre Morbidität führen (161,162).“ Weiter: „Die Daten geben Hinweise, dass Ernährungsprogramme, die auf einer fettreduzierten bzw. einer fettmodifizierten Ernährung beruhen, weniger oder nicht wirksam sind.“ Und: „Die vorliegenden Hinweise auf den Nutzen und fehlende Hinweise auf einen möglichen Schaden rechtfertigen nach Auffassung der Leitliniengruppe die Empfehlungsstärke.“ |
| Leitlinie | 053-024 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.11.2029 |
Indikation: Lipödem mit Übergewicht oder Adipositas, Gewichtsreduktion mit einer geeigneten Ernährung und Kombination aus ernährungs-, bewegungs- und gegebenenfalls verhaltenstherapeutischen Maßnahmen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 10.2 der Leitlinie (Kapitel 10 „Ernährung und Gewichtsmanagement“) lautet: „Die Patientinnen sollen darüber aufgeklärt werden, dass bei gleichzeitigem Übergewicht oder Adipositas auch das Beinvolumen durch Gewichtsreduktion mit einer geeigneten Ernährung reduziert werden kann.“ Empfehlung 10.5 lautet: „Grundlage einer Gewichtsreduktion bei koinzidenter Adipositas soll dabei immer eine Kombination aus ernährungs-, bewegungs- und ggf. verhaltenstherapeutischen Maßnahmen sein und sowohl die Phase der Gewichtsreduktion als auch die langfristige Stabilisierung umfassen.“ Beide tragen den Empfehlungsgrad ↑↑ und die Zustimmung „Starker Konsens (100 %)“; die Pfeilsymbole und die Konsensstufen erläutert die Langfassung nicht. Im Hintergrundtext heißt es: „Durch eine adäquat hohe Versorgung mit Proteinen soll sichergestellt werden, dass die Gewichtsreduktion nicht auf Kosten der Muskelmasse, sondern der Fettmasse erfolgt.“ Und: „Da sich unter den Patientinnen ein hoher Anteil mit verschiedenen Essstörungen in der Anamnese befindet (Erbacher and Bertsch 2020; Stutz 2013), sollte ein entsprechenden Verdacht abgeklärt und eine Ernährungstherapie dann mit psychologischer Betreuung erfolgen.“ Zur Einordnung: „Auch wenn das Lipödem vermutlich genetisch determiniert ist, die Krankheit also grundsätzlich vom Köpergewicht unabhängig auftritt, spielen Lebensstil und Ernährung in Bezug auf die Symptomatik eine Rolle (siehe Kapitel 2).“ |
| Leitlinie | 037-012 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 21.01.2029 |
Indikation: Lipödem, dauerhafte Umstellung auf eine individuell angepasste gesunde Ernährungsweise statt kurzfristiger Diäten, Ernährung und Gewichtsmanagement zum Erhalt von Mobilität und Funktionalität
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 10.6 der Leitlinie (Kapitel 10 „Ernährung und Gewichtsmanagement“) lautet: „Die Patientinnen sollen darüber aufgeklärt werden, dass sie kurzfristige Diäten vermeiden und stattdessen ihre“ und, nach dem Seitenumbruch im Kasten, „Essgewohnheiten dauerhaft auf eine individuell angepasste, gesunde Ernährungsweise umstellen.“ Empfehlung 10.3 lautet: „Ernährung und Gewichtsmanagement sollen dazu beitragen, Mobilität und Funktionalität zu erhalten oder wiederzuerlangen und ein Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern. Ziele sollen deshalb in Abhängigkeit von der individuellen Situation der Patientinnen zum einen die Erreichung oder Erhaltung einer gesunden Körperzusammensetzung, zum anderen die Reduktion von Schmerzen und Beschwerden sein.“ Empfehlung 10.1 lautet: „Eine Aufklärung über die ungünstigen Einflüsse der Adipositas auf das Lipödem und die Bedeutung einer gesunden Ernährung und eines aktiven Lebensstils soll frühzeitig erfolgen.“ Alle drei tragen den Empfehlungsgrad ↑↑ (Empfehlung 10.3 für beide Sätze) und die Zustimmung „Starker Konsens (100 %)“. Empfehlung 10.7 (↑↑, „Konsens (94,7 %)“) lautet: „Den Patientinnen soll vermittelt werden, dass Ernährungsgewohnheiten Blutzucker- und Insulinspiegel und damit Lipogenese und inflammatorische Prozesse günstig oder ungünstig beeinflussen.“ Die Pfeilsymbole und die Konsensstufen erläutert die Langfassung nicht. Im Hintergrundtext des Abschnitts 10.1 heißt es: „Deshalb ist sowohl zur Reduktion von Übergewicht als auch zur Bekämpfung von inflammatorischen Prozessen eine Ernährung sinnvoll, bei der Blutzucker- und Insulinspitzen vermieden und ausreichende Pausen zwischen den Mahlzeiten eingehalten werden (Amato 2020).“ Zu den Diätversuchen heißt es: „Die Befürchtung vieler Lipödempatientinnen, aufgrund ihrer Erkrankung einer stetigen Gewichtszunahme ausgeliefert zu sein, führt einerseits zu zahlreichen frustranen Diätversuchen und zu einer hohen Inzidenz von Essstörungen (Erbacher and Bertsch 2020; Stutz 2013), andererseits zu Fatalismus in Bezug auf Körperform, Gewicht und Adipositas.“ |
| Leitlinie | 037-012 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 21.01.2029 |
Indikation: Lipödem, ketogene Ernährung (bei Bedarf hypokalorisch)
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 10.9 der Leitlinie (Kapitel 10.2 „Spezielle Ernährungsformen beim Lipödem“) lautet: „Eine (bei Bedarf hypokalorische) ketogene Ernährung kann empfohlen werden, weil sowohl gewichtsreduzierende als auch entzündungshemmende und symptomreduzierende Effekte beschrieben wurden.“ Ausgewiesen sind der Empfehlungsgrad ↔ und die Zustimmung „Konsens (94,7 %)“; die Pfeilsymbole und die Konsensstufen erläutert die Langfassung nicht. Der Hintergrundtext verweist auf die S1-Leitlinie Ketogene Diäten (AWMF-Registernummer 022-021) und beschreibt Übersichtsarbeiten, Fallberichte, eine retrospektive Studie an 92 Lipödempatientinnen und Vergleichsstudien; zu einer Pilotstudie mit neun übergewichtigen Patientinnen ohne Kontrollgruppe hält der Text fest, dass die Ergebnisse nach Ansicht der Autorinnen mit Vorsicht zu bewerten sind, und schließt: „Die Autoren postulieren, dass eine ketogene Ernährung bei Lipödempatientinnen mit einer Reduktion des Schmerzempfindens und einer verbesserten QoL assoziiert ist und fordern größere randomisierte Studien zur Bestätigung dieser Ergebnisse.“ |
| Leitlinie | 037-012 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 21.01.2029 |
Indikation: Lipödem, mediterrane Ernährung (bei Bedarf hypokalorisch) wegen ihrer antiinflammatorischen Eigenschaften
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 10.8 der Leitlinie (Kapitel 10.2 „Spezielle Ernährungsformen beim Lipödem“) lautet: „Eine (bei Bedarf hypokalorische) mediterrane Ernährung kann aufgrund ihrer antiinflammatorischen Eigenschaften empfohlen werden.“ Ausgewiesen sind der Empfehlungsgrad ↔ und die Zustimmung „Starker Konsens (100 %)“; die Pfeilsymbole und die Konsensstufen erläutert die Langfassung nicht. Der Hintergrundtext schränkt ein: „Zur speziellen Ernährung beim Lipödem gibt es nur wenige Fallberichte und kleinere, nicht randomisierte pro- und retrospektive Beobachtungsstudien, meist ohne Kontrollgruppen.“ Als Beleg wird eine Studie mit einer modifizierten, hypokalorischen mediterranen Ernährung über vier Wochen an 29 Patientinnen (14 in der Lipödemgruppe, 15 in der Kontrollgruppe) beschrieben: „Beide Gruppen reduzierten Körpergewicht und BMI signifikant. Die Lipödemgruppe zeigte eine signifikante Abnahme der Fettmasse an den oberen (p = 0,048) und unteren Extremitäten (p = 0,007).“ Und: „Damit sei erstmals die Effektivität einer mMeD sowohl auf die Reduktion des Lipödemfettgewebes als auch auf die Verbesserung der körperlichen Fähigkeiten gezeigt worden.“ |
| Leitlinie | 037-012 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 21.01.2029 |
Indikation: MASLD (Metabolische Dysfunktion-assoziierte Leberkrankheit), hypokalorische Ernährung, Mediterrane Diät, Leberfasten und Intervallfasten
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Im Kapitel zur Metabolischen Dysfunktion-assoziierten Leberkrankheit (MASLD) lautet Empfehlung 46 der Leitlinie (modifiziert 2024): „Patienten mit MASLD und Übergewicht oder Adipositas soll zur Gewichtsreduktion eine hypokalorische Ernährung gemäß den Leitlinien der Adipositastherapie empfohlen werden, um das Risiko von Begleiterkrankungen zu senken und eine Verbesserung von Steatose und nekroinflammatorischer Aktivität in der Histologie zu erreichen. Zur Erreichung dieser Ziele kann auch eine Formuladiät eingesetzt werden.“ Empfehlung 49 (neu 2024) lautet: „Patienten mit MASLD sollte auch bei Normalgewicht eine Mediterrane Diät (MedD) zur Verbesserung der hepatischen Steatose sowie der Insulinsensitivität empfohlen werden.“ Zu Fastenformen sagt Empfehlung 48 (neu 2024), zur hypokalorischen Ernährung im Rahmen von „Leberfasten“ oder Intervallfasten „können mangels ausreichender Datenlage keine Empfehlungen ausgesprochen werden“. Alle drei sind mit „Starker Konsens (100%)“ angenommen. Als Leberfasten bezeichnet die Leitlinie eine „kohlenhydratreduzierte Formeldiät“. Zur hypokalorischen Kost schreibt sie: „Aktuell liegen keine Daten vor, die unabhängig vom Gewichtsverlust die Favorisierung einer bestimmten Form der hypokalorischen Diät zur Erreichung der o. g. Endpunkte bei MASLD rechtfertigen.“ |
| Leitlinie | 073-024 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 18.03.2029 |
Indikation: Morbus Crohn mit Darmstrikturen oder Stenosen und obstruktiven Symptomen, Diät mit angepasster Ballaststoffqualität
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Unter der Frage nach Untergruppen von Patienten mit Morbus Crohn mit besonderen Ernährungsbedürfnissen lautet Empfehlung 19 der Leitlinie (neu 2024, Grad 0, „Starker Konsens 100 % Zustimmung“): „Bei Patienten mit MC mit Darmstrikturen oder Stenosen in Kombination mit obstruktiven Symptomen kann eine Diät mit angepasster Ballaststoffqualität oder exklusive Formulanahrung, ggf. über eine Sonde, erwogen werden.“ Die Diät steht darin als eine von zwei Möglichkeiten neben der exklusiven Formulanahrung. Nach Tabelle 4 bedeutet starker Konsens mehr als 95 Prozent Zustimmung. |
| Leitlinie | 073-027 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 27.11.2029 |
Indikation: Morbus Crohn mit leichter bis mittelschwerer Aktivität, Ausschlussdiät CDED (Crohn’s Disease Exclusion Diet) mit oder ohne partielle Formulanahrung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Im Kapitel „Diätetische Empfehlungen bei aktiver Erkrankung“ lautet Empfehlung 17 der Leitlinie (modifiziert 2024, Grad B, „Starker Konsens 100 % Zustimmung“): „Bei erwachsenen Patienten sollte eine CDED (Ausschlussdiät mit oder ohne partielle Ernährung mittels Formulanahrung*) bei leicht bis mittelschwer aktivem MC in Betracht gezogen werden.“ Die Fußnote lautet: „PEN im englischen Sprachgebrauch (Formulanahrung proteinreich und ballaststofffrei)“. Für Kinder und Jugendliche lautet Empfehlung 16 (modifiziert 2024, Grad B, „Starker Konsens 95 % Zustimmung“), die CDED „sollte als Alternative zur exklusiven Formulanahrung bei pädiatrischen Patienten mit leichter bis mittelschwerer MC zur Erreichung einer Remission in Betracht gezogen werden“. Die Evidenzlevel sind jeweils „2x 1++, 3x 1+, 3x 1-“. Nach Tabelle 4 bedeutet starker Konsens mehr als 95 Prozent Zustimmung. Die Evidenzlevel folgen dem System des Scottish Intercollegiate Guidelines Network (SIGN). Im Kommentar heißt es, die Daten deuteten darauf hin, „dass CDED mit partieller Ernährung mittels Formulanahrung als Induktionstherapie für einen leicht bis mittelschwer aktiven MC verwendet werden kann“. Weiter: „Daten zur Langzeitwirksamkeit und zum möglichen Risiko von Ernährungsmängeln oder Störungen des Essverhaltens durch eine langfristige Anwendung von Ausschlussdiäten liegen (noch) nicht vor.“ |
| Leitlinie | 073-027 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 27.11.2029 |
Indikation: Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Ernährungstherapie als eine der fünf Säulen der klassischen Naturheilverfahren
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.28 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine Daten aus RCTs zur Wirksamkeit für das medizinische System „klassische Naturheilverfahren“ unter Berücksichtigung aller 5 Säulen (Phytotherapie, Hydrotherapie, Ernährungstherapie, Ordnungstherapie, Bewegungstherapie) zur Mortalität, krankheits- und-therapieassoziierte Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung des medizinischen Systems „klassische Naturheilverfahren“ gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Multiple Sklerose, ausgewogene Ernährung nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung C2 der Leitlinie (starker Konsens, Geprüft 2025) lautet: „MS-Patientinnen und -Patienten soll zu einer nach aktuellen Ernährungsstandards ausgewogenen Ernährung und in Bezug auf die kardiovaskuläre Gesundheit präventiv wirksamen Ernährungsweise geraten werden. Diese soll sich an den aktuellen lebensmittelbezogenen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) orientieren. Für Unterstützung bei der Veränderung ungünstiger Essgewohnheiten sollte bei Bedarf Ernährungsberatung verordnet werden.“ Zu speziellen Diäten heißt es im Hintergrundtext: „Für spezifische Diätformen (z.B. intermittierendes Fasten, ketogene Ernährung, Swank Diet, Wahl's Diet) liegen bisher keine Studien ausreichend guter Qualität vor, die einen positiven Effekt zweifelsfrei belegen könnten“. |
| Leitlinie | 030-050 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 21.02.2027 |
Indikation: Neurogene Darmfunktionsstörungen bei Multipler Sklerose, Ernährungsmaßnahmen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung E35 der Leitlinie (Konsens, Geprüft 2025) lautet: „Bei neurogenen Darmfunktionsstörungen sind die folgenden Maßnahmen zu erwägen (Empfehlungsstärken in der Tabelle: A = soll; B = sollte; 0 = kann).“ Für die Obstipation nennt die Tabelle: „Ballaststoffreiche Mischkost (B).“ Für die Inkontinenz: „Individuelle Ernährungsumstellung, keine Reizstoffe wie Kaffee, Alkohol und Kohlensäure, blähende oder darmanregende Nahrungsmittel (B).“ Beide Ernährungsmaßnahmen tragen damit den Empfehlungsgrad B (sollte). Einleitend schreibt die Leitlinie: „Die folgenden Behandlungsmöglichkeiten beruhen auf langjähriger praktischer Erfahrung im Umgang mit neurogenen Darmfunktionsstörungen im Sinne einer Expertinnen- / Expertenmeinung (z. B. Feneberg 2005)“. |
| Leitlinie | 030-050 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 21.02.2027 |
Indikation: Nicht-alkoholische Fettlebererkrankung (NAFLD), hypokalorische und mediterrane Ernährung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | In Kapitel 4a der Leitlinie („Nicht-medikamentöse Therapie“) lautet die erste Ernährungsempfehlung: „Übergewichtigen oder adipösen NAFLD Patienten soll eine Gewichtsreduktion mittels hypokalorischer Ernährung gemäß den Empfehlungen der DAG, S3 Leitlinie Adipositas (AWMF 050–001), empfohlen werden.“ (Starke Empfehlung, starker Konsens). Die zweite: „Eine mediterrane Ernährungsweise (ME) sollte erwogen werden, um Steatose und Insulinsensitivität zu verbessern.“ (Empfehlung, Konsens). Für Normalgewichtige: „Patienten mit NAFLD und einem BMI > 20 und < 25 kg/m2 kann eine mediterrane Ernährung (ME) empfohlen werden.“ (Empfehlung offen, starker Konsens). Nach den Tabellen 3 und 4 der Leitlinie entsprechen „starke Empfehlung“, „Empfehlung“ und „offen“ den Stufen „soll“, „sollte“ und „kann“; starker Konsens bedeutet mindestens 95, Konsens mindestens 75 bis 95 Prozent Zustimmung. Übergeordnet steht die Empfehlung: „Übergewichtige bzw. adipöse NAFLD Patienten sollen ihr Gewicht um mindestens 5% reduzieren, um eine Verbesserung von Steatose, Inflammation bzw. Transaminasen zu erreichen.“ Der Kommentar hält fest: „Die Kombination von hypokalorischer Ernährung mit aerobem bzw. isometrischem Training wirkt synergistisch und verstärkt die Wirksamkeit hinsichtlich der Verbesserung von Steatose und nekroinflammatorischer Aktivität“. |
| Leitlinie | 021-025 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 30.09.2026, Neufassung angemeldet |
Indikation: Obstipation bei Huntington-Erkrankung, ballaststoffreiche Kost und ausreichende Trinkmenge
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Kapitel 4.1.3.3 der Leitlinie beginnt den Absatz zur Obstipation mit: „Zu einer Obstipation kann es im Rahmen der autonomen Mitbeteiligung, als Medikamentennebenwirkung und durch Bettlägrigkeit kommen, sodass häufig der Einsatz von Abführmitteln und Abführmaßnahmen notwendig ist.“ Die Empfehlung lautet: „Zunächst sollten jedoch eine ballaststoffreiche Kost (z. B. Weizenkleie, Flohsamenschalen, Leinsamen), eine ausreichende Trinkmenge von 1,5–2 Litern pro Tag sowie körperliche Aktivität empfohlen und darauf hingewiesen werden, dass eine Unterdrückung des Stuhldrangs vermieden werden sollte.“ Danach heißt es: „Bei akuter funktioneller und chronischer Obstipation können Macrogole, z. B. Movicol, Natriumpicosulfat, Bisacodyl oder Prucaloprid, verwendet werden.“ Nach Tabelle 3 der Leitlinie steht „Sollte/sollte nicht“ für die Stufe „Empfehlung“. Eine eigene Konsensusstärke ist für diesen Satz nicht angegeben; nach dem Methodenteil gilt: „Alle Aussagen, für die die Konsensusstärke nicht extra angegeben ist, wurden mit > 95 % beraten.“ |
| Leitlinie | 030-028 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 23.11.2027 |
Indikation: Obstipation mit Beginn im Neugeborenen- oder frühen Säuglingsalter nach Einführung von Kuhmilchformula ohne Warnzeichen, Versuch mit kuhmilchfreier Ernährung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Im Abschnitt 2.5.1 „Obstipation mit Beginn im Neugeborenen- oder frühen Säuglingsalter“ des Kapitels 2.5 „Diagnostik der funktionellen Obstipation“ lautet eine Empfehlung der Leitlinie: „Bei Beginn der Stuhlentleerungsproblematik nach Einführung von Kuhmilchformula ohne Warnzeichen kann ein Versuch mit einer kuhmilchfreien Ernährung erwogen werden.“ Sie ist „Stand (2021)“ und mit starkem Konsens angenommen. Nach Tabelle 2 der Leitlinie steht „Kann erwogen/verzichtet werden“ für eine offene Empfehlung; starker Konsens bedeutet nach Tabelle 3 mehr als 95 Prozent der Stimmberechtigten. Unmittelbar vor den Empfehlungen heißt es, differentialdiagnostisch komme bei einer Obstipation in den ersten beiden Lebensjahren „auch eine nicht-IgE-vermittelte Kuhmilchallergie mit allergiebedingter Motilitätsstörung in Frage“; diese könne „nur durch eine probatorische kuhmilchproteinfreie Ernährung (diagnostische Diät) mit anschließender Re-Exposition diagnostiziert werden“. |
| Leitlinie | 068-019 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 03.04.2027 |
Indikation: Osteoporose ohne spezifische medikamentöse Therapie, Calcium über die Ernährung (mindestens 1.000 mg täglich)
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | In Kapitel 9.2.2 der Leitlinie („Calcium“, im Kapitel Basistherapie) lautet eine Empfehlung: „Bei Patientinnen und Patienten ohne eine spezifische medikamentöse Therapie soll die Ernährung mindestens 1.000 mg Calcium täglich enthalten.“ Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad A, Evidenzgrad 1 und die Konsensstärke 17/17 („Starker Konsens“); als belegende Evidenz ist eine systematische Übersicht mit Metaanalyse zur kombinierten Supplementierung von Calcium und Vitamin D bei postmenopausalen Frauen angegeben (Liu C et al., Food Funct 2020). Die nächste Empfehlung lautet: „Calcium‐Supplemente sollten eingenommen werden, wenn die Menge von 1.000 mg Calcium/Tag durch die Ernährung nicht sicher erreicht werden kann.“ (Empfehlungsgrad B, Evidenzgrad 1, Konsensstärke 17/17, starker Konsens). Im Text des Kapitels heißt es: „Nur, wenn die empfohlene Calciumzufuhr mit der Nahrung nicht erreicht wird, sollte eine Supplementierung mit Calcium durchgeführt werden.“ Das Titelblatt der Leitlinie hält fest: „Die Zeichen (A,B,0) geben den jeweiligen Handlungsempfehlungsgrad in Bezug auf den Evidenzgrad nach den SIGN-Kriterien (Therapie) bzw. den Oxford-Kriterien (Diagnostik) an.“ |
| Leitlinie | 183-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.03.2027, Neufassung angemeldet |
Indikation: Osteoporose- und Frakturprophylaxe bei Menschen mit erhöhtem Frakturrisiko ab 65 Jahren, eiweißreiche Ernährung (mindestens 1,0 g Eiweiß je Kilogramm Körpergewicht am Tag)
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung zur Eiweißzufuhr in Kapitel 6.2 der Leitlinie („Ernährung und Lebensstil“) lautet: „Menschen mit erhöhtem Frakturrisiko sollte ab dem Alter von 65 Jahren eine eiweißreiche Ernährung mit einer täglichen Aufnahme von mindestens 1,0 g Eiweiß/kg Körpergewicht/Tag empfohlen werden.“ Ausgewiesen sind Grad der Empfehlung B, Güte der Evidenz 2 und die Konsensstärke 20/20 („Starker Konsens“). Im Hintergrundtext heißt es: „Studien haben gezeigt, dass eine eiweißarme Ernährung das Frakturrisiko erhöhen kann (Langsetmo L et al. 2015). Eine ausreichend eiweißhaltige Ernährung scheint zur Abnahme des Frakturrisikos zu führen (Groendendijk I et al. 2019).“ Das Ernährungskapitel der Basistherapie verweist darauf: „Empfehlungen zur knochengesunden Ernährung werden im Kapitel Generelle Fraktur-und Osteoporoseprophylaxe formuliert.“ Und: „Generell sollte eine Mangelernährung, inklusive Eiweißunterernährung, möglichst vermieden werden.“ Das Titelblatt der Leitlinie hält fest: „Die Zeichen (A,B,0) geben den jeweiligen Handlungsempfehlungsgrad in Bezug auf den Evidenzgrad nach den SIGN-Kriterien (Therapie) bzw. den Oxford-Kriterien (Diagnostik) an.“ |
| Leitlinie | 183-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.03.2027, Neufassung angemeldet |
Indikation: Pharmakoresistente Epilepsien im Erwachsenenalter, ketogene Ernährungstherapien (vor allem modifizierte Atkins-Diät)
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Kapitel 3.1 der Leitlinie hält fest: „Auch im Erwachsenenalter sind mittlerweile KET bei pharmakoresistenten Epilepsien empfohlen, allerdings mit deutlich niedrigeren Erfolgsraten im Vergleich zu Kindern und Jugendlichen“. Kapitel 6.7 schränkt ein: „KET bei Erwachsenen werden zunehmend eingesetzt, sind jedoch aufgrund mangelnder Datenlage noch nicht ausreichend etabliert.“ Und weiter: „Empfehlungen im Kindesalter gelten generell auch bei Erwachsenen, jedoch gibt es folgende wichtige Unterschiede:“ Nach Kapitel 6.7.1 „werden Indikationen des Kindesalters wie pharmakorefraktäre Epilepsien, Epilepsiesyndrome und neurometabolische Indikationen für KET auch bei Erwachsenen übernommen“, und: „Bei fokalen Epilepsien im Erwachsenenalter hat die epilepsiechirurgische Abklärung vor KET einen höheren Stellenwert“. Nach Kapitel 6.7.3 werden bei Erwachsenen vor allem die modifizierte Atkins-Diät und vereinzelt die niedrig-glykämische Index-Therapie eingesetzt. Als absolute Kontraindikationen neben denen des Kindesalters „gelten hier die akute Pankreatitis, Leberversagen, Typ1-Diabetes und Schwangerschaft.“ Zum Therapieerfolg beschreibt Kapitel 6.7.5: „Eine Metaanalyse an 338 adulten Patienten mit pharmakorefraktären Epilepsien und KET zeigte in 13% Anfallsfreiheit und in 53% eine Anfallsreduktion von >50%“; zugleich gilt: „Dennoch ist die Abbruchrate bei Erwachsenen auf KET bis zu fünfmal höher als bei konventionellen Therapien, aber nicht signifikant höher als bei Kindern“. Dazwischen steht: „Eine aktuelle Cochrane-Übersicht4 mit Auswertung von 13 Studien und 932 Kindern und Erwachsenen auf KET dokumentierte keine vollständige Anfallsfreiheit, die Anfallsreduktion bei Erwachsenen war nach einem Monat höher als nach 3 Monaten der KET (hier in nur 10% Anfallsreduktion >50%).“ Kapitel 6.7.4: „Langzeiteffekte von KET bei Erwachsenen sind – ähnlich wie die Datenlage bei Kindern nicht ausreichend untersucht.“ Die Aussagen zum Erwachsenenalter stehen im Text der Kapitel, nicht im Abschnitt „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“, der sich auf das Kindes- und Jugendalter bezieht. Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie und weist weder Empfehlungs- noch Evidenzgrade aus; nach dem Abschnitt „Verfahren zur Konsensusbildung“ erfolgte die Konsensusfindung „per email mit mehrfacher Abstimmung der beteiligten Experten und einer finalen Konsensusfindung mit dem Vorstand der GNP und dem Vorstand der APD“. |
| Leitlinie | 022-021 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.11.2026 |
Indikation: Pharmakoresistente und schwer behandelbare Epilepsien im Kindes- und Jugendalter, ketogene Ernährungstherapien (klassische ketogene Diät, modifizierte Atkins-Diät, niedrig-glykämische Index-Therapie)
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Der Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ (Kapitel 1.1) hält fest: „Ketogene Ernährungstherapien (KET) sind weltweit anerkannte Therapieoptionen bei pharmakoresistenten und schwer behandelbaren Epilepsien im Kindes- und Jugendalter“ und „Ihre Wirksamkeit ist in zahlreichen Publikationen, darunter 13 randomisierten Studien, gut belegt“. Zu den fettärmeren Formen heißt es dort: „Diäten wie die modifizierte Atkins-Diät (MAD) oder die niedrig-glykämische Index-Therapie (LGIT) werden zunehmend eingesetzt: sie sind durch den geringeren Fettanteil schmackhafter und bekömmlicher, in der Praxis leichter durchführbar und sie verbessern so die Akzeptanz.“ Und: „Ärztliche und diätetische Begleitung ist auch bei diesen Diätformen erforderlich, die Ketose kann jedoch deutlich geringer sein“. Außerdem: „KET müssen ärztlich verordnet werden und erfordern ein Behandlungsteam von Arzt/Ärztin und Ernährungsfachkraft.“ In Kapitel 3.1 der Leitlinie nennt Tabelle 1a unter „KET empfohlen (Anfallskontrolle >70% im Vergleich zu > 50%,“ unter anderem „Dravet Syndrom“, „West Syndrom“, „Tuberöse Sklerose Komplex“ und „Super-refraktärer Status epilepticus“, Tabelle 1b unter „KET durchführbar (Anfallskontrolle ca. 50%“ unter anderem das „Lennox-Gastaut-Syndrom“. Zugleich gilt: „Bei pharmakoresistenten Epilepsien mit struktureller Ursache sollte die Indikation zur Epilepsiechirurgie im Vorfeld abgeklärt werden“. Zur Studienlage beschreibt Kapitel 3.1 eine Cochrane-Analyse „von 11 randomisiert-kontrollierten Studien mit 778 Patienten (712 Kinder/Adoleszenten, 66 Erwachsene, Beobachtungszeitraum 2-16 Monate)“; sie ergab, „bei zwar niedrigem Evidenzgrad, aber gestützt durch weitere Metaanalysen“, im Vergleich mit herkömmlichen Therapien „bis zu dreimal höhere Raten an Anfallsfreiheit und bis zu sechsmal höhere Anfallskontrolle von >50%“. Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie und weist weder Empfehlungs- noch Evidenzgrade aus; nach dem Abschnitt „Verfahren zur Konsensusbildung“ erfolgte die Konsensusfindung „per email mit mehrfacher Abstimmung der beteiligten Experten und einer finalen Konsensusfindung mit dem Vorstand der GNP und dem Vorstand der APD“. |
| Leitlinie | 022-021 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.11.2026 |
Indikation: Phenylketonurie, eine seltene angeborene Stoffwechselerkrankung
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | Vier Studien mit 251 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren berichten, nicht randomisierte Studien kämen zu dem Schluss, eine phenylalaninarme Diät senke den Phenylalaninspiegel im Blut und verbessere Intelligenzquotient und neuropsychologische Ergebnisse. Randomisierte Studien, die eine solche Diät ab der Diagnose gegen keine Diät prüfen, fanden sie nicht; eine solche Studie wäre angesichts der Belege aus nicht randomisierten Studien unethisch. Sie empfehlen, mit der Diät zum Zeitpunkt der Diagnose zu beginnen. Über das genaue Maß der Phenylalaninbeschränkung und darüber, wann und ob überhaupt die Diät gelockert werden sollte, besteht Unsicherheit; dies sollte durch randomisierte kontrollierte Studien geklärt werden, doch würden in diesem Bereich keine neuen Studien erwartet, weshalb sie die Übersicht nicht mehr aktualisieren wollen. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
erhoben am 07.08.2026
Indikation: Polyzystisches Ovarsyndrom (PCOS), gesunde Ernährungsweise und moderat hypokalorische Kost bei Übergewicht
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 3.3.1 der Leitlinie lautet: „Frauen mit PCOS sollen die allgemeinen Grundsätze einer gesunden Ernährungsweise unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Wünsche empfohlen werden.“ („Konsensstärke: 12/12, 100 %“). Für Übergewicht und Adipositas lautet Empfehlung 3.5.2: „Frauen mit PCOS und Übergewicht oder Adipositas soll zur Gewichtsreduktion eine moderat hypokalorische Kost (Energiedefizit von 500 – 600 kcal/Tag) in Kombination mit einer Steigerung der körperlichen Aktivität inklusive Reduktion der Sitzzeit und einer Verhaltensmodifikation empfohlen werden.“ („Konsensstärke: 11/11, 100 %“). Beide sind 2025 neu. Schon Empfehlung 3.1.2 nennt Ernährung und Bewegung als Basismaßnahmen: „Basismaßnahmen wie Verhaltensmodifikation, gesunde Ernährungsweise und körperliche Aktivität sollen als Grundlage der Therapie bei Frauen mit PCOS empfohlen werden.“ („Konsensstärke: 12/12, 100 %“). Für Jugendliche lauten die Empfehlungen 6.4.1 und 6.4.2: „Jugendliche mit PCOS und Übergewicht/Adipositas sollen zu Ernährung, Bewegung und Verhalten beraten werden und Zugang zu einer multimodalen Adipositastherapie bekommen.“ und „Jugendliche mit PCOS ohne Übergewicht/Adipositas sollten zu Ernährung, Bewegung und Verhalten beraten werden.“ (jeweils „Konsensstärke: 15/15, 100 %“). Zur Datenlage schreibt die Leitlinie: „Für die Ableitung von Ernährungsempfehlungen steht nur eine begrenzte Zahl von Beobachtungs- und Interventionsstudien von unterschiedlicher Qualität zur Verfügung“, und: „Die Ergebnisse der bisherigen Ernährungsstudien sind heterogen bzw. nicht ausreichend robust, um im direkten Vergleich definierter Ernährungskonzepte Vor- oder Nachteile spezifischer Kostformen erkennen zu können.“ |
| Leitlinie | 089-004 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 12.08.2029 |
Indikation: Psoriasis vulgaris unter Behandlung mit Acitretin, Alkoholabstinenz sowie fettarme und kohlenhydratarme Ernährung zur Vermeidung erhöhter Blutfettwerte und Leberenzyme
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Tabelle 5 der Leitlinie („Anwendungshinweise Acitretin“, Kapitel 1.1.1) nennt unter „Während der Behandlung“ den Punkt: „Zur Vermeidung der Erhöhung der Blutfettwerte und Leberenzyme: Alkoholabstinenz sowie fettarme und kohlenhydratarme Ernährung“. Die Tabelle trägt keinen Empfehlungsgrad und keine Evidenzangabe; nach der Einleitung des Kapitels X wurden die Tabellen zu Anwendungshinweisen „im Konsens verabschiedet“, und nach dem Methodenteil sind die Anwendungshinweise von der Expertengruppe „als klinischer Konsensuspunkt konsentiert worden“ („konsensbasiert“). Im Abschnitt zu den unerwünschten Arzneimittelwirkungen (Kapitel 1.1.3) heißt es dazu: „Hypertriglyceridämie (Nüchtern-Triglycerid-Spiegel ≥ 1,7 mmol/L) und Hypercholesterinämie sind häufige unerwünschte Wirkungen während einer Behandlung mit Acitretin. Diät- und Lebensstil-Umstellungen, einschließlich einer Reduzierung des Alkoholkonsums sowie einer fettarmen und kohlenhydratarmen Ernährung, stellen ein effektives First-Line-Management zur Senkung des Triglyceridspiegels dar.“ Die Ernährungsmaßnahme richtet sich damit gegen eine Nebenwirkung des Arzneimittels, nicht gegen die Psoriasis selbst. |
| Leitlinie | 013-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 22.07.2030 |
Indikation: Rosazea, Meidung von Lebensmitteln, die zu einer Gefäßerweiterung führen (Alkohol, scharfe Speisen, heiße Speisen und Getränke)
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung in Kapitel 7 der Leitlinie („Allgemeine Maßnahmen“, Abschnitt „Nahrungsmittel“) lautet: „Die Meidung von Lebensmitteln, die zu einer Gefäßerweiterung führen (beispielsweise Alkohol, scharfe Speisen, heiße Speisen und Getränke), wird empfohlen.“ Sie trägt die Stärke ↑↑ und die Zustimmung „100%“. Der Hintergrundtext dazu schränkt ein: „Auch wenn keine spezielle Rosazea-Diät empfohlen werden kann, sollten Faktoren vermieden werden, die zu einer Vasodilatation (Erweiterung der Blutgefäße) und Flushsymptomatik im Gesicht führen, z. B. Alkohol, scharf gewürzte Speisen und heiße Getränke sowie körperlicher oder psychischer Stress. Neue Erkenntnisse weisen außerdem darauf hin, dass Nahrungsmittel, die reich an biogenen Aminen sind, wie z.B. Wein (insbesondere Rotwein) oder Käse, eine Verschlechterung der Rosazea begünstigen können.“ Zu den Triggerfaktoren nennt Tabelle 1 der Leitlinie als publizierte Inzidenz für die Alkohol-Einnahme 52 % („manche, nicht alle, nicht abhängig von Alkoholkonzentration“) und für „scharfe“ Speisen 45 %. Nach Tabelle 4 des Methodenteils steht ↑↑ für eine starke Empfehlung für eine Vorgehensweise („wird empfohlen“): „Wir sind der Auffassung, dass alle oder fast alle informierten Menschen diese Entscheidung treffen würden.“ Als S2k-Leitlinie hat sie nach dem Methodenteil eine nicht systematische Literaturrecherche und „keine systematische Bewertung der Qualität der Evidenz“; ein starker Konsens ist mit „> 95% Zustimmung“ erklärt. |
| Leitlinie | 013-065 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.12.2026 |
Indikation: Schmeckstörungen (Dysgeusien), Ernährungsberatung als gegebenenfalls hinzukommender Teil der sachkundigen Beratung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung zur Therapie von Schmeckstörungen in Kapitel 3.7 der Leitlinie beginnt: „Eine sachkundige Beratung der betroffenen Person sollte elementarer Bestandteil der Therapie sein (ggf. auch mit einer Ernährungsberatung).“ Die Ernährungsberatung steht darin nur in der Klammer, als gegebenenfalls hinzukommender Teil der Beratung. Die Empfehlung fährt fort: „Der Vielfalt der zur Behandlung von Schmeckstörungen vorgeschlagenen Therapiemaßnahmen steht aus der Literatur ein nur geringes Evidenzniveau gegenüber.“ und nennt danach die Zinkgabe, Karenz- oder Umstellungsmaßnahmen bei Verdacht auf Medikamentennebenwirkungen und ein interdisziplinäres Vorgehen bei Grunderkrankungen. Sie trägt den Vermerk „(Starker Konsens)“; nach dem Methodenteil der Leitlinie bedeutet starker Konsens eine Zustimmung von „> 95 % der Stimmberechtigten“, und „sollte“ entspricht der Kategorie „Sollte – Empfehlung“. Im Hintergrundtext des Kapitels heißt es: „Insbesondere bei Gewichtsverlust durch Schmeckstörungen ist eine Ernährungsberatung in Erwägung zu ziehen.“ und „Bei ernährungsbedingten Schmeckstörungen liegen die Ursachen häufig in Defiziten, die sich durch eine Ernährungsberatung beheben lassen (z. B. das Verlassen einer zu einseitigen Diät).“ Die Leitlinie ist eine S2k-Leitlinie; schematische Empfehlungs- oder Evidenzgrade waren nach ihrem Methodenteil nicht vorgesehen, der Grad einer Empfehlung ist sprachlich ausgedrückt. |
| Leitlinie | 017-050 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 30.04.2028 |
Indikation: Schmeckstörungen, Ernährungsberatung als möglicher Teil der sachkundigen Beratung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung zur Therapie von Schmeckstörungen am Ende von Kapitel 3.7 der Leitlinie beginnt: „Eine sachkundige Beratung der betroffenen Person sollte elementarer Bestandteil der Therapie sein (ggf. auch mit einer Ernährungsberatung). Der Vielfalt der zur Behandlung von Schmeckstörungen vorgeschlagenen Therapiemaßnahmen steht aus der Literatur ein nur geringes Evidenzniveau gegenüber.“ Die Ernährungsberatung ist darin ein möglicher Bestandteil der Beratung; die weiteren Sätze der Empfehlung betreffen Zink, Arzneimittelnebenwirkungen und Grunderkrankungen. Sie ist mit „(Starker Konsens)“ gekennzeichnet, nach dem Methodenteil der Leitlinie mehr als 95 % der Stimmberechtigten. Zur Graduierung heißt es dort: „Der Grad einer Empfehlung wurde sprachlich ausgedrückt.“ „Sollte“ ist als Empfehlung eingestuft, „Soll“ als starke und „Kann“ als offene Empfehlung. Im Text des Kapitels steht: „Insbesondere bei Gewichtsverlust durch Schmeckstörungen ist eine Ernährungsberatung in Erwägung zu ziehen.“ Und: „Bei ernährungsbedingten Schmeckstörungen liegen die Ursachen häufig in Defiziten, die sich durch eine Ernährungsberatung beheben lassen (z. B. das Verlassen einer zu einseitigen Diät).“ |
| Leitlinie | 017-050 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 30.04.2028 |
Indikation: Schwere psychische Erkrankungen, multimodale gesundheitsfördernde Interventionen mit den Schwerpunkten gesunde Ernährung und körperliche Aktivität
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 40 (evidenzbasierte Empfehlung, Empfehlungsgrad A) lautet: „Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen sollen multimodale gesundheitsfördernde Interventionen mit den Schwerpunkten gesunde Ernährung und körperliche Aktivität individualisiert angeboten werden.“ (Konsensstärke: Starker Konsens (100 %), Abstimmungsergebnis vom 13.10.2022). Die Empfehlung betrifft eine kombinierte Lebensstilintervention; gesunde Ernährung ist einer ihrer beiden Schwerpunkte. Die Evidenz ist bei allen in der Empfehlung aufgeführten Endpunkten mit Sehr gering (⊕⊖⊖⊖) bewertet; dort heißt es etwa „LSI reduziert das Gewicht (≥ 5 %) sign. stärker als eine Behandlung ohne LSI“ und „LSI verbessert die Lebensqualität nicht sign. stärker als eine Behandlung ohne LSI“. Einschränkend schreibt die Leitlinie: „Obwohl in der vorliegenden Leitlinie verhaltenspräventive Interventionen zur Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Aktivität fokussiert werden, muss darauf hingewiesen werden, dass diese nicht ausreichend sind, um somatischer Komorbidität und Mortalität ausreichend wirksam zu begegnen sowie Gesundheit und Wohlergehen im Allgemeinen zu unterstützen.“ Nach Tabelle 3 der Leitlinie (S. 54) bedeutet Empfehlungsgrad A eine starke Empfehlung (Formulierung soll / soll nicht), B eine Empfehlung, 0 eine offene Empfehlung; die Qualität der Evidenz wird nach GRADE von hoch bis sehr gering angegeben. |
| Leitlinie | 038-020 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 17.11.2030, Neufassung angemeldet |
Indikation: Sekundärprophylaxe nach ischämischem Schlaganfall oder TIA bei arteriellem Bluthochdruck, Reduktion des Salzkonsums auf möglichst unter 5 g pro Tag
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.2 der Leitlinie (Kapitel 5 Lebensstilmodifikation, Schlüsselfrage 4) lautet: „Patienten nach ischämischem Schlaganfall oder TIA mit arteriellem Bluthochdruck sollten ihren Salzkonsum reduzieren (möglichst unter 5 g pro Tag), um den Blutdruck zu senken, sofern keine Hyponatriämie vorliegt.“ mit „Empfehlungsgrad: ⇑“. Statement 4.1 lautet: „Eine Reduktion des Salzkonsums bei Patienten mit einer kardiovaskulären Erkrankung, insbesondere mit einem arteriellen Bluthochdruck, kann bei der Mehrzahl der Patienten zu einer zwar leichten, aber eindeutigen Reduktion des arteriellen Blutdrucks führen und dadurch die Sekundärprophylaxe des Schlaganfalls unterstützen.“ In der Begründung schreibt die Leitlinie: „Eine Reduktion des Kochsalzkonsums nach Schlaganfall erscheint nach epidemiologischen Daten zwar wünschenswert, randomisierte Studien über die Auswirkungen eines verminderten Kochsalzkonsums bei Patienten nach Schlaganfall liegen jedoch derzeit noch nicht vor, sodass sich die Empfehlungen für den Kochsalzkonsum an epidemiologischen Daten und Beobachtungsstudien orientieren müssen“. Die Langfassung erklärt die Pfeilsymbole des Empfehlungsgrads nicht und nennt keine Konsensstärke; sie enthält keinen Methodenteil. |
| Leitlinie | 030-143 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.01.2027 |
Indikation: Sekundärprophylaxe nach ischämischem Schlaganfall oder TIA, Fischkonsum als Komponente einer an der mediterranen Kost orientierten Ernährung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 3.1 der Leitlinie (Kapitel 5 Lebensstilmodifikation, Schlüsselfrage 3) lautet: „Fischkonsum kann als Komponente einer an der mediterranen Kost orientierten Ernährung empfohlen werden.“ mit „Empfehlungsgrad: ⇔“. Statement 3.2 lautet: „Für den Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln wie Fischöl bzw. Omega-3-Fettsäuren bei Patienten nach ischämischem Schlaganfall oder TIA zur Sekundärprophylaxe gibt es keine eindeutige Evidenz.“ Die Begründung beginnt: „Die günstigen Wirkungen einer mediterranen Kost, inklusive des häufigen Verzehrs von Fisch, zur Prävention von kardiovaskulären Ereignissen und Schlaganfall sind belegt (Larsson, 2017).“ Zur Supplementation von Fischöl oder Omega-3-Fettsäuren nennt sie „eine kontroverse Studienlage“. Die Langfassung erklärt die Pfeilsymbole des Empfehlungsgrads nicht und nennt keine Konsensstärke; sie enthält keinen Methodenteil. |
| Leitlinie | 030-143 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.01.2027 |
Indikation: Sekundärprophylaxe nach ischämischem Schlaganfall oder TIA, kardioprotektive Ernährung (ausgewogene Mischkost, reich an frischen Früchten und Gemüse)
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 7.1 der Leitlinie (Kapitel 5 Lebensstilmodifikation, Schlüsselfrage 7 zu kardioprotektiven Diäten wie mediterraner Diät, Diät gemäß Lyon Diet Heart Study oder DASH-Diät) lautet: „Patienten nach ischämischem Schlaganfall oder TIA sollten eine kardioprotektive Ernährung zu sich nehmen, um das zerebro- und kardiovaskuläre Risiko zu verringern. Eine kardioprotektive Diät sollte eine ausgewogene Mischkost beinhalten, die reich an frischen Früchten und Gemüse ist.“ mit „Empfehlungsgrad: ⇑“. In der Begründung hält die Leitlinie fest: „Ob gesunde Ernährung auch sekundärpräventive Eigenschaften nach Schlaganfall hat, ist nicht gut untersucht.“ und: „Insgesamt erscheint eine kardioprotektive Diät nach Schlaganfällen (trotz eingeschränkter Evidenzlage) sinnvoll, um das Risiko für erneute Ereignisse zu reduzieren.“ Dazu der Hinweis: „Bei allen Diätempfehlungen sollte für ältere Menschen immer die hohe Prävalenz der Protein- und Kalorien-Mangelernährung in dieser Altersgruppe mit ihren schwerwiegenden Folgen berücksichtigt werden (DGEM-Empfehlung: > 1 g Protein/kg Körpergewicht/Tag).“ Die Langfassung erklärt die Pfeilsymbole des Empfehlungsgrads nicht und nennt keine Konsensstärke; sie enthält keinen Methodenteil. |
| Leitlinie | 030-143 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.01.2027 |
Indikation: Sekundärprophylaxe nach ischämischem Schlaganfall oder TIA, regelmäßiger Verzehr von Obst und Gemüse und/oder mediterrane Diät
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 2.1 der Leitlinie (Kapitel 5 Lebensstilmodifikation, Schlüsselfrage 2) lautet: „Nach TIA oder Hirninfarkt sollten regelmäßig Obst und Gemüse verzehrt werden und/oder eine mediterrane Diät eingehalten werden, da dies zu einer positiven Beeinflussung vaskulärer Risikofaktoren führen kann.“ mit „Empfehlungsgrad: ⇑“. Statement 2.2 lautet: „Nach TIA oder Hirninfarkt kann der regelmäßige Verzehr von Obst und Gemüse und/oder eine mediterrane Diät das Risiko eines Schlaganfallrezidivs und vaskulärer Folgeereignisse verringern.“ Empfehlung 2.3 lautet: „Sofern möglich, sollten täglich mindestens 3 Portionen Gemüse/Obst (vorzugsweise Gemüse) verzehrt werden.“ mit „Empfehlungsgrad: ⇑“. In der Begründung hält die Leitlinie fest: „Die Datenlage für den sekundärpräventiven Effekt einer speziellen Ernährung ist deutlich schwächer.“ und: „Trotz der schwächeren Datenlage für die Sekundärprävention unterstützt die klare Datenlage für die Primärprävention die Empfehlung.“ Die Langfassung erklärt die Pfeilsymbole des Empfehlungsgrads nicht und nennt keine Konsensstärke; sie enthält keinen Methodenteil. |
| Leitlinie | 030-143 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.01.2027 |
Indikation: Stabile chronische koronare Herzkrankheit (KHK), kaloriengerechte, ballaststoffreiche Ernährung mit viel Obst und Gemüse und wenig gesättigten Fetten
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 6-6 der Leitlinie lautet: „Betroffene mit stabiler KHK sollte eine kaloriengerechte, ballaststoffreiche Ernährung empfohlen werden, die reich an Früchten und Gemüse ist und wenig gesättigte Fette enthält.“ Sie ist mit „6-6 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „sollte“ steht nach Tabelle 1 für eine „Positiv-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad B. Im Hintergrundtext heißt es: „Die Autoren der Leitlinie sprechen sich mit einer abgeschwächten Empfehlung für eine gesunde Ernährung aus, da die identifizierte Evidenz nicht ausreichend ist, um eine konkrete Diät mit einer starken Empfehlungsstärke zu empfehlen.“ Die Zusammensetzung einer gesunden Ernährung übernimmt Tabelle 15 aus der ESC-Leitlinie zur Prävention kardiovaskulärer Erkrankungen (gesättigte Fettsäuren unter 10 % der Energieaufnahme, Salz unter 5 g pro Tag, 30 bis 45 g Ballaststoffe, je mindestens 200 g Obst und Gemüse täglich, Fisch zweimal pro Woche, 30 g ungesalzene Nüsse, Vermeidung zuckergesüßter Getränke). Zur Mittelmeerdiät heißt es dort, sie sei als Ernährungsmuster bisher am besten untersucht, und zu einer randomisierten Studie bei Patient*innen mit kardiovaskulären Risikofaktoren, die eine fettreduzierte mit einer mediterranen Diät verglich: „Über einen Follow-up von 4,8 Jahren hatten Patient*innen unter dieser Diät ein um 30% geringeres Risiko für den Kompositendpunkt aus Myokardinfarkt, Apoplex und kardiovaskulär bedingten Tod (HR 0,70 (95% KI 0,55; 0,89)).“ Eine eigene Empfehlung zur Mittelmeerdiät spricht die Leitlinie nicht aus. Für vegetarische oder vegane Diäten bei KHK seien keine Daten aus kontrollierten Studien bekannt. |
| Leitlinie | nvl-004 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 14.08.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Thermische Verletzungen bei Erwachsenen, kohlenhydrat- und proteinreiche Ernährung mit einer täglichen Eiweißzufuhr von 1,5 bis 2,0 g je Kilogramm Körpergewicht
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 84 der Leitlinie (Kapitel 11.3 „Ernährung und metabolische Therapie“, „Stand 2024, NEU“) lautet: „Die Ernährung von Patient*innen mit thermischen Verletzungen sollte kohlenhydrat- und proteinreich erfolgen. Für die Mehrheit der Patient*innen sollte eine tägliche Eiweißzufuhr von 1,5-2,0 g/ kg erzielt werden.“ Der Kasten weist keinen Empfehlungsgrad aus, sondern nur die „Konsensstärke: starker Konsens (100%)“; nach Tabelle 2 im Methodenteil der Leitlinie steht die Ausdrucksweise „Sollte /sollte nicht“ für eine „Empfehlung“ und „Soll /Soll nicht“ für eine „Starke Empfehlung“, und starker Konsens bedeutet nach Tabelle 3 mehr als 95 % der Stimmberechtigten. Im Hintergrundtext heißt es: „Hinsichtlich der Zusammensetzung der Ernährung wird ein erhöhter Proteinanteil (1,5 – 2 g/ kg/ d) empfohlen (Rousseau 2013). Der Proteinkatabolismus ist das zentrale Problem des verbrennungsinduzierten Hypermetabolismus. Eine kohlenhydratreiche Diät kann im Vergleich zu einer fettreichen Ernährung die Muskelproteindegradation signifikant reduzieren (Hart 2003, Clark 2017).“ Und zur Einordnung: „Die Ernährung brandverletzter Patient*innen erfolgt nach den allgemeinen Empfehlungen für Intensivpatient*innen und orientiert sich an der jeweils aktuell gültigen Version der S2k-Leitline Klinische Ernährung (DEGEM 2019) unter Berücksichtigung pathophysiologischer Besonderheiten des/ der Brandverletzten.“ (so im Original). |
| Leitlinie | 044-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 30.08.2030 |
Indikation: Übergewicht und Adipositas, Ernährungsstrategien zur moderaten Energiebegrenzung mit Gewichtsabnahme (unter anderem mediterrane Kost, vegetarische oder vegane Ernährung, intermittierendes Fasten)
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.13 der Leitlinie im Kapitel 5.4.2 („Ernährungstherapie“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Um eine moderate Energiebegrenzung mit Gewichtsabnahme zu erreichen, können verschiedene Ernährungsstrategien eingesetzt werden:“ Aufgezählt sind „Reduktion der Fettzufuhr“, „Reduktion der Kohlenhydratzufuhr“, „Ernährung nach den 10 Regeln der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE)“, „Mediterrane Kost“, „Vegetarische/vegane Ernährung“, „Mahlzeitenersatzstrategie“ und „Intermittierendes Fasten“. Die Empfehlung trägt den Empfehlungsgrad 0 ⇔, die Qualität der Evidenz „Moderat“ bis „Sehr niedrig“ und die Konsensstärke „100 % Zustimmung, 16 Stimmen, davon 1 Enthaltung“. Im Hintergrundtext heißt es: „Damit stehen verschiedene Formen einer evidenzbasierten Ernährungstherapie mit ähnlicher Wirksamkeit und Sicherheit zur Verfügung, sodass Patient:innen mit Übergewicht oder Adipositas Wahlmöglichkeiten haben und selbst entscheiden können, welche Kostform sie bevorzugen.“ Zugleich schreibt die Leitlinie: „Für die Anwendung der vollwertigen Ernährung der DGE für die Adipositasbehandlung liegen keine belastbaren Studien vor.“ Zum intermittierenden Fasten heißt es: „Die meisten Studien zum IF umfassten kleine Teilnehmer:innenzahlen und waren von kurzer Dauer.“ |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Übergewicht und Adipositas, tägliches Energiedefizit zur Gewichtsreduktion und stufenweises Vorgehen mit moderater Energiebegrenzung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.11 der Leitlinie im Kapitel 5.4.2 („Ernährungstherapie“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Um das Körpergewicht zu senken, sollte ein tägliches Energiedefizit von etwa 500 – 600 kcal/Tag oder alternativ ein individuell ermitteltes Energiedefizit angestrebt werden.“ Sie ist als EK gekennzeichnet und mit „Konsensstärke: 94 % Zustimmung, 18 Stimmen, davon 1 Enthaltung“ verabschiedet. Empfehlung 5.16 (geprüft, Stand 2024; EK; „100 % Zustimmung, 15 Stimmen, 0 Enthaltungen“) lautet: „Zur Gewichtsreduktion kann ein stufenweises Vorgehen hilfreich sein: In der Regel sollte mit einer moderaten Energiebegrenzung begonnen werden.“ EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expert:innenkonsens. Nach dem Hintergrundtext ist bei einem Energiedefizit von ca. 500 bis 600 kcal pro Tag „ein Gewichtsverlust von ca. 0,5 kg pro Woche über einen Zeitraum von maximal drei Monaten zu erwarten“. Zum stufenweisen Vorgehen heißt es: „Dazu gibt es keine systematischen Studien.“ |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Unipolare depressive Störungen, ausgewogene und gesunde Ernährung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 9-14 der Leitlinie lautet: „Patient*innen mit depressiven Störungen sollen dazu ermuntert werden, sich ausgewogen und gesund zu ernähren.“ Sie trägt das Symbol ⇑⇑ (Empfehlungsgrad A, „soll“) und steht im Kapitel „Komplementär- und alternativmedizinische Interventionen“ unter „Ernährungsbasierte Interventionen“. Die Rationale nennt sie eine konsensbasierte Empfehlung: „Die konsensbasierte Empfehlung für eine gesunde und ausgewogene Ernährung zielt nicht nur auf die Erhaltung oder Verbesserung der allgemeinen Gesundheit, sondern auch auf die Überwindung von Antriebslosigkeit und die Aktivierung der Patient*innen, mit denen die Beschaffung gesunder Lebensmittel und die Zubereitung von Mahlzeiten verbunden ist.“ Unmittelbar davor steht Empfehlung 9-13 mit dem Symbol ⇓⇓ (Empfehlungsgrad A, „soll nicht“): „Wenn kein Mangel an Mikronährstoffen vorliegt, sollen Patient*innen mit depressiven Störungen Nahrungsergänzungsmittel nicht empfohlen werden.“ Die Leitlinie begründet das so: „Für keine ernährungsbasierte Intervention mit Mikronährstoffen (Vitamine, Mineralien, Spurenelemente, Fett- und Aminosäuren u. a.) gibt es aus Sicht der Leitliniengruppe belastbare Evidenz für Patient*innen mit depressiven Störungen.“ |
| Leitlinie | nvl-005 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 28.09.2027, Neufassung angemeldet |
Indikation: Vorbeugung einer ungesunden Gewichtszunahme bei Erwachsenen, vegane Ernährungsweise
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.3 der Leitlinie im Kapitel 4.2.1 („Ernährung“; neu, Stand 2024) lautet: „Wird zur Vermeidung einer ungesunden Gewichtszunahme eine Ernährungsweise praktiziert, die keinerlei tierische Lebensmittel enthält, so sollten die Hinweise der DGE zur veganen Ernährung beachtet werden.“ Sie ist als EK gekennzeichnet und mit „Konsensstärke: 94 % Zustimmung, 18 Stimmen, davon 1 Enthaltung“ verabschiedet; EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expert:innenkonsens. Die Empfehlung empfiehlt die vegane Ernährung nicht selbst, sondern nennt eine Bedingung für ihre Durchführung. In der Begründung heißt es: „Die vorliegenden Studien deuten darauf hin, dass vegane, aber ansonsten abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährungsweisen im Vergleich zur durchschnittlichen in westlichen Ländern praktizierten omnivoren Ernährungsweise Vorteile für die Adipositasprävention bietet.“ und: „Demgegenüber stehen mögliche Gesundheitsrisiken bei einer Nährstoffmangelversorgung.“ Im Hintergrundtext heißt es außerdem: „Hierbei ist zu beachten, dass Personen, die sich vegan ernähren, Vitamin B12 supplementieren müssen.“ |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Vorbeugung einer ungesunden Gewichtszunahme bei Erwachsenen, zeitliche Verteilung der Nahrungsaufnahme über den Tag
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Statement 4.11 der Leitlinie im Kapitel 4.2.1 („Ernährung“; neu, Stand 2024) lautet: „Für die Vermeidung einer ungesunden Gewichtszunahme können Ernährungsweisen mit unterschiedlicher zeitlicher Verteilung der Nahrungsaufnahme über den Tag empfohlen werden.“ Es ist als EK gekennzeichnet und mit „Konsensstärke: 93 % Zustimmung, 16 Stimmen, davon 1 Enthaltung“ verabschiedet; EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expert:innenkonsens. Der Hintergrundtext behandelt Mahlzeitenhäufigkeit, Frühstück und Intervallfasten; zu einem Cochrane Review von 2021 heißt es dort, der Effekt des intermittierenden Fastens im Vergleich zu einer kalorienreduzierten Ernährung ohne zeitliches Limit sei unsicher. In der Begründung heißt es: „Die dargestellte Evidenz zeigt uneinheitliche Effekte der zeitlichen Verteilung der Nahrungsaufnahme über den Tag auf das Körpergewicht. Die vorliegende Leitlinie spricht daher keine Empfehlung für oder gegen eine bestimmte Verteilung aus.“ |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Vorbeugung und Behandlung antipsychotikabedingter Gewichtszunahme bei Schizophrenie, Ernährungsberatung als Beispiel psychotherapeutischer und psychosozialer Interventionen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 53 der Leitlinie (aktualisiert, konsentierte Empfehlung) lautet: „Zu Beginn der antipsychotischen Behandlung oder spätestens bei dem Auftreten einer antipsychotikainduzierten stärkeren Gewichtszunahme von mehr als 3% vom Ausgangsgewicht sollen psychotherapeutische und psychosoziale Interventionen mit Fokus auf Strategievermittlung für den Transfer in den Alltag (z.B. Ernährungsberatung, Psychoedukation, Bewegungsprogramme) zur Prävention einer weiteren Gewichtszunahme oder zur Gewichtsreduktion angeboten werden.“ (100% (starker) Konsens). Ernährungsberatung ist darin als Beispiel genannt. In der Rationale zur Empfehlung heißt es: „Vor einem Wechsel des Präparats sollten nicht-pharmakologische Maßnahmen wie Diätberatung, Psychoedukation und sogenannte Lebensstilinterventionen zur Anwendung kommen (SIGN-Leitlinie).“ |
| Leitlinie | 038-009 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 12.07.2027 |
Indikation: Vorbeugung von Adipositas bei Erwachsenen unabhängig vom Gewichtsstatus, qualifizierte Ernährungsberatung in der Primärversorgung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.21 der Leitlinie im Kapitel 4.3 („Empfehlungen zur Individualprävention“; neu, Stand 2024) lautet: „Unabhängig von ihrem Gewichtsstatus sollte Personen eine qualifizierte Ernährungs- und Bewegungsberatung in der Primärversorgung angeboten werden.“ Der Kasten weist den Empfehlungsgrad B ⇑, die Qualität der Evidenz „Moderat“ für den Effekt einer individuellen Ernährungs- und Bewegungsberatung auf das Körpergewicht und die Konsensstärke „77 % Zustimmung, 17 Stimmen, keine Enthaltungen“ aus. In der Begründung heißt es: „Die vorliegende Evidenz zeigt, dass eine evidenzbasierte Beratung zu Ernährung und körperlicher Bewegung im Rahmen der medizinischen Grundversorgung positive Effekte auf das Körpergewicht sowie weitere kardiovaskuläre Risikomarkern (Blutdruck und Lipidwerte) hat.“ Abweichend vom Kasten nennt die Begründung für diese Empfehlung den Empfehlungsgrad A. |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Vorbeugung von Adipositas bei Erwachsenen, ausgewogene und bedarfsgerechte Ernährung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.1 der Leitlinie im Kapitel 4.2.1 („Ernährung“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Zur Prävention der Adipositas soll eine ausgewogene und bedarfsgerechte Ernährung empfohlen werden.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad A ⇑⇑, die Qualität der Evidenz „Hoch“ und die Konsensstärke „100 % Zustimmung, 19 Stimmen, 0 Enthaltungen“. Nach der Fußnote gilt der Evidenzgrad nach GRADE für verschiedene Aspekte unterschiedlich: hoch für den Einfluss der Fett- und Ballaststoffzufuhr auf das Körpergewicht, moderat für kalorienreduzierte Ernährungsweisen mit unterschiedlicher Makronährstoffzusammensetzung und für den Zuckeranteil, hoch bis niedrig für den Einfluss des Verzehrs unterschiedlicher Lebensmittelgruppen. In der Begründung heißt es: „Die vorliegende Evidenz zeigt, dass verschiedene Aspekte und Formen einer ausgewogenen und bedarfsgerechten Ernährung, die sich an bestehenden evidenzbasierten Ernährungsleitlinien orientiert, zu einer Reduktion des Adipositasrisikos beitragen kann.“ Die Empfehlungen des Präventionskapitels gelten nach der Leitlinie für die erwachsene Allgemeinbevölkerung: „Dies schließt Personen mit Normalgewicht ein, ebenso wie Personen mit Übergewicht und Adipositas.“ |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Vorbeugung von Adipositas bei Erwachsenen, Begrenzung alkoholischer Getränke
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.7 der Leitlinie im Kapitel 4.2.1 („Ernährung“; geprüft, Stand 2024) lautet: „Zur Prävention von Adipositas sollte empfohlen werden, den Konsum alkoholischer Getränke zu begrenzen.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad B ⇑ und die Konsensstärke „100 % Zustimmung, 19 Stimmen, davon 2 Enthaltungen“; die Qualität der Evidenz ist mit „2++ bis 2+ nach SIGN“ angegeben, nach der Fußnote eine „Bewertung entnommen aus der Vorgängerversion der Leitlinie von 2014“. Der Hintergrundtext berichtet uneinheitliche Ergebnisse: Nach einer Übersichtsarbeit von 2011 sei der Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Körpergewicht noch nicht eindeutig geklärt, und in einer Dosis-Wirkungs-Meta-Analyse von 127 Beobachtungsstudien heißt es: „In den Kohortenstudien zeigte sich keine statistisch signifikante Assoziation zwischen Alkoholkonsum und dem Risiko für Übergewicht“; eine positive Assoziation wird für hohen Alkoholkonsum, definiert als mehr als 28 g pro Tag, berichtet. Die Begründung lautet: „Vor dem Hintergrund der Evidenz für mögliche ungünstige Effekte auf das Körpergewicht bei hohem Alkoholkonsum, und den bekannten sonstigen Gesundheitsrisiken eines hohen Alkoholkonsums, empfiehlt die vorliegende Leitlinie mit Empfehlungsgrad B, zur Adipositasprävention den Konsum alkoholischer Getränke zu begrenzen.“ |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Vorbeugung von Adipositas bei Erwachsenen, Begrenzung der Portionsgrößen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.12 der Leitlinie im Kapitel 4.2.1 („Ernährung“; neu, Stand 2024) lautet: „Zur Prävention von Adipositas sollte empfohlen werden, Portionsgrößen zu begrenzen.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad B ⇑, die Qualität der Evidenz „Moderat“ nach GRADE „für einen Effekt der Portions-, Packungs- und Geschirrgröße auf die Energieaufnahme“ und die Konsensstärke „93 % Zustimmung, 16 Stimmen, davon 2 Enthaltungen“. In der Begründung heißt es: „Die vorhandene Evidenz deutet darauf hin, dass größere Portions-, Verpackungs- und Geschirrgrößen mit einer höheren Nahrungs- und Nahrungsenergieaufnahme sowie einem höheren Körpergewicht assoziiert sind.“ Der Hintergrundtext hält zudem den Hinweis eines Mitglieds der Leitliniengruppe fest, das Thema könne zur Stigmatisierung von Menschen mit Adipositas beitragen; „Dieser Aspekt sollte bei der Beratung und Kommunikation zu diesem Thema berücksichtigt werden.“ |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Vorbeugung von Adipositas bei Erwachsenen, Begrenzung freier Zucker auf weniger als 10 % der Gesamtenergiezufuhr
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.9 der Leitlinie im Kapitel 4.2.1 („Ernährung“; neu, Stand 2024) lautet: „Zur Prävention von Adipositas sollte empfohlen werden, die Zufuhr freier Zucker“ „an der Gesamtenergiezufuhr auf weniger als 10 % zu begrenzen.“ Freie Zucker umfassen nach der Fußnote „Mono- und Disaccharide, die Hersteller oder Verbraucher Lebensmitteln zusetzen, sowie in Honig, Sirupen, Fruchtsaftkonzentraten und Fruchtsäften natürlich vorkommende Zucker“; bei einer Gesamtenergiezufuhr von 2000 kcal pro Tag entspricht die Empfehlung höchstens 50 g freien Zuckern. Sie trägt den Empfehlungsgrad B ⇑, die Qualität der Evidenz „Moderat“ nach GRADE „für den Zusammenhang zwischen dem Zuckeranteil an der Ernährung und dem Adipositasrisiko“ und die Konsensstärke „94 % Zustimmung, 19 Stimmen, davon 3 Enthaltungen“. In der Begründung heißt es: „Die vorliegende Evidenz zeigt, dass eine erhöhte Zuckerzufuhr zu einem erhöhten Adipositasrisiko beitragen kann.“ |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Vorbeugung von Adipositas bei Erwachsenen, Begrenzung hochverarbeiteter Lebensmittel mit hoher Energiedichte
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.4 der Leitlinie im Kapitel 4.2.1 („Ernährung“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Zur Prävention von Adipositas sollte empfohlen werden, den Verzehr von hochverarbeiteten Lebensmitteln mit hoher Energiedichte zu begrenzen.“ Sie ist als EK gekennzeichnet und mit „Konsensstärke: 100 % Zustimmung, 19 Stimmen, davon 1 Enthaltung“ verabschiedet; EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expert:innenkonsens. Der Hintergrundtext stützt sich unter anderem auf eine Dosis-Wirkungs-Meta-Analyse von 9 Querschnitt- und 3 Kohortenstudien und auf eine vierwöchige randomisierte Studie mit 20 Erwachsenen im stationären Setting. Die Empfehlung bezieht sich nach der Leitlinie „nicht auf Lebensmittel mit hoher Energiedichte im Allgemeinen, sondern spezifisch auf hochverarbeitete Lebensmittel mit hoher Energiedichte.“ In der Begründung heißt es: „Die vorliegenden Studien zeigen, dass ein regelmäßiger Verzehr von hochverarbeiteten Lebensmitteln mit einem erhöhten Körpergewicht einhergeht.“ |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Vorbeugung von Adipositas bei Erwachsenen, Begrenzung zuckerreicher Getränke und Bevorzugung von Wasser und ungesüßten Getränken
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Im Kapitel 4.2.1 der Leitlinie („Ernährung“) lautet Empfehlung 4.5a (modifiziert, Stand 2024): „Zur Prävention von Adipositas soll empfohlen werden, den Konsum von Getränken mit hohem Zuckergehalt zu begrenzen.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad A ⇑⇑, die Qualität der Evidenz „Hoch“ nach GRADE „für Effekte des Süßgetränkekonsums auf das Adipositasrisiko“ und die Konsensstärke „94 % Zustimmung, 19 Stimmen, davon 1 Enthaltung“. Empfehlung 4.5b (neu, Stand 2024; EK; Konsensstärke „100 % Zustimmung, 19 Stimmen, davon 1 Enthaltung“) lautet: „Zur Adipositasprävention sollte empfohlen werden, zum Decken des Flüssigkeitsbedarfs bevorzugt Wasser und andere ungesüßte, zucker- und kalorienarme, nicht-alkoholische Getränke zu konsumieren.“ EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expert:innenkonsens. In der Begründung zu beiden Empfehlungen heißt es: „Aus der Literatur ergeben sich keine Hinweise auf spezifische nachteilige gesundheitliche Effekte eines Ersatzes von zuckergesüßten Getränken durch empfohlene Alternativen.“ |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Vorbeugung von Adipositas bei Erwachsenen, extrem einseitige Ernährungsweisen oder Diäten
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.2 der Leitlinie im Kapitel 4.2.1 („Ernährung“; neu, Stand 2024) lautet: „Von extrem einseitigen Ernährungsweisen bzw. Diäten zur Prävention der Adipositas soll abgeraten werden.“ Sie ist als EK gekennzeichnet und mit „Konsensstärke: 94 % Zustimmung, 18 Stimmen, 0 Enthaltungen“ verabschiedet; EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expert:innenkonsens. Als Beispiele nennt der Hintergrundtext „die Ananas-, Bananen-, Obst-, Reis-, Saft-, Zero-Carb- oder Zero-Fat-Diät“. In der Begründung heißt es: „Einem möglichen, aber wissenschaftlich nicht belegten Nutzen extrem einseitiger Ernährungsweisen für das Gewichtsmanagement stehen die erheblichen Gesundheitsrisiken einer Nährstoffmangelversorgung gegenüber.“ Die negativen Folgen solcher Ernährungsweisen sind nach dem Hintergrundtext in Beobachtungsstudien beschrieben, „die für die vorliegende Leitlinie nicht systematisch gesichtet wurden.“ |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Vorbeugung von Adipositas bei Erwachsenen, Gesamtenergiezufuhr und Verteilung der Makronährstoffe
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Im Kapitel 4.2.1 der Leitlinie („Ernährung“) lautet Statement 4.10a (neu, Stand 2024): „Zur Prävention von Adipositas ist die Höhe der Gesamtenergiezufuhr relevanter als das Kohlenhydrat-, Fett- und Proteinverhältnis an der Gesamtenergiezufuhr.“ Es trägt die Qualität der Evidenz „Moderat“ und die Konsensstärke „100 % Zustimmung, 17 Stimmen, davon 3 Enthaltungen“. Die Empfehlungen 4.10b und 4.10c (beide neu, EK) lauten: „Bei der Verteilung der Makronährstoffe (Eiweiß, Fett, Kohlenhydrate Anteile) sollte auf deren Qualität geachtet werden.“ (Konsensstärke „92 % Zustimmung, 17 Stimmen, davon 4 Enthaltungen“) und „Als Orientierungswerte für die empfohlene Makronährstoffzufuhr können die Referenzwerte der DGE herangezogen werden.“ („100 % Zustimmung, 17 Stimmen, davon 1 Enthaltung“). EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expert:innenkonsens. In der Begründung heißt es: „In Interventionsstudien, die auf eine Gewichtsabnahme unter Personen mit Übergewicht und Adipositas abzielen, sind fett- und kohlenhydratreduzierte Ernährungsweisen zum Teil mit einem etwas stärkeren Effekt auf das Körpergewicht assoziiert als Ernährungsweisen mit ausgewogenen Makronährstoffverhältnis.“ und: „Das Erreichen und Halten eines gesunden Körpergewichts ist jedoch auch mit letzteren möglich.“ |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Vorbeugung von Adipositas bei Erwachsenen, Getränke mit kalorienfreien oder kalorienarmen Süßungsmitteln statt Getränken mit Zuckerzusatz
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.6 der Leitlinie im Kapitel 4.2.1 („Ernährung“; neu, Stand 2024) lautet: „Zur Prävention von Adipositas kann empfohlen werden, Getränke mit kalorienfreien oder kalorienarmen Süßungsmitteln gegenüber Getränken mit Zuckerzusatz vorzuziehen.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad 0 ⇔, die Qualität der Evidenz „Moderat“ und die Konsensstärke „94 % Zustimmung, 19 Stimmen, davon 2 Enthaltungen“; der Evidenzgrad nach GRADE bezieht sich laut Fußnote auf eine geringere Gewichtszunahme bzw. stärkere Gewichtsabnahme im Vergleich zu zuckergesüßten Lebensmitteln und Getränken. In der Begründung heißt es: „Demgegenüber steht ein potentieller Schaden durch postulierte, in Humanstudien bislang nicht konsistent belegte, mögliche nachteilige Effekte auf Süßeempfinden, Appetitregulation, Essverhalten und Körpergewicht.“ und: „Zu sonstigen Einsatzgebieten nicht-kalorischer Süßungsmittel trifft die Leitlinie keine Aussage.“ |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Vorbeugung von Adipositas bei Erwachsenen, hoher Ballaststoffanteil in der Ernährung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.8 der Leitlinie im Kapitel 4.2.1 („Ernährung“; neu, Stand 2024) lautet: „Zur Prävention von Adipositas soll empfohlen werden, auf einen hohen Ballaststoffanteil in der Ernährung zu achten.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad A ⇑⇑, die Qualität der Evidenz „Hoch“ nach GRADE „für den Zusammenhang zwischen Ballaststoffzufuhr und Körpergewicht“ und die Konsensstärke „94 % Zustimmung, 19 Stimmen, davon 3 Enthaltungen“. Nach dem Hintergrundtext zeigte eine Meta-Analyse von 27 randomisierten Studien mit 2496 Teilnehmenden bei hohem im Vergleich zu niedrigem Ballaststoffverzehr ein um 0,37 kg geringeres Körpergewicht. In der Begründung heißt es: „Dieses Ziel ist im Rahmen einer ausgewogenen und bedarfsgerechten Ernährung durch Auswahl von Lebensmitteln mit hohem natürlichen Ballaststoffanteil erreichbar.“ |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Vorbeugung von leichter kognitiver Störung und Demenz bei Parkinson-Krankheit, spezielle Ernährungsweisen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Zwei parallel formulierte Empfehlungen zu Fragestellung 118 und Fragestellung 119 der Leitlinie betreffen die Vorbeugung. Zur leichten kognitiven Störung: „Die empirische Datenlage ist nicht ausreichend, um die Wirksamkeit von kognitiven und physischen Interventionen sowie speziellen Ernährungsweisen zur Prävention von PD-MCI zu beurteilen (Expertenmeinung).“ (Konsensstärke: 96,9%, starker Konsens). Zur Demenz: „Die empirische Datenlage ist nicht ausreichend, um die Wirksamkeit von kognitiven und physischen Interventionen sowie speziellen Ernährungsweisen zur Prävention von PKD zu beurteilen (Expertenmeinung).“ (Konsensstärke: 100%, starker Konsens). Zur Begründung heißt es: „Es besteht keine Evidenz für den präventiven Effekt von kognitiven und physischen Interventionen sowie spezifischen Ernährungsweisen auf PKD.“ |
| Leitlinie | 030-010 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 24.10.2028 |
Änderungen
| erkannt am | Änderung | Grund |
|---|---|---|
| 14.09.2026 | Evidenz Ergebnisvorher30 randomisierte Studien mit 12.461 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, trotz der vergleichsweise grossen Zahl an Studien bestehe weiter Unsicherheit über die Wirkung einer mediterranen Ernährungsweise auf klinische Endpunkte und Risikofaktoren; für die Primärprävention sei die Qualität der Belege für bescheidene Vorteile bei Risikofaktoren niedrig oder moderat (unter anderem eine Senkung des systolischen Blutdrucks um rund 3 mmHg), für die Sekundärprävention seien die Belege spärlich. In der PREDIMED-Studie sank die Zahl der Schlaganfälle von 24 auf 14 je 1000 Teilnehmende.nachher30 randomisierte Studien mit 12.461 Teilnehmenden, dazu sieben laufende Studien. Die Autorinnen und Autoren schreiben, trotz der vergleichsweise großen Zahl an Studien bestehe weiter Unsicherheit über die Wirkung einer mediterranen Ernährungsweise auf klinische Endpunkte und Risikofaktoren, in der Primär- wie in der Sekundärprävention; für die Primärprävention sei die Qualität der Belege für bescheidene Vorteile bei Risikofaktoren niedrig oder moderat (unter anderem eine Senkung des systolischen Blutdrucks um 2,99 mmHg), wobei eine kleine Zahl von Studien geringfügige Schäden berichtet habe (zwei Studien: unerwünschte Ereignisse fehlten oder waren geringfügig); für die Sekundärprävention seien die Belege spärlich, und die laufenden Studien könnten künftig mehr Gewissheit bringen. Die PREDIMED-Studie (7747 Teilnehmende) sei wegen Bedenken zur Randomisierung an zwei von elf Zentren zurückgezogen und neu ausgewertet worden; Belege niedriger Qualität zeigten gegenüber einer fettarmen Ernährung wenig oder keine Wirkung auf die kardiovaskuläre und die Gesamtsterblichkeit, die Zahl der Schlaganfälle sei aber von 24 auf 14 je 1000 Teilnehmende gesunken (moderate Qualität). In der Sekundärprävention habe die Lyon Diet Heart Study (605 Patienten) mit Belegen niedriger Qualität eine Verringerung der kardiovaskulären und der Gesamtsterblichkeit gezeigt. | Handkorrektur |
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherDie Autorinnen und Autoren berichten, nicht randomisierte Studien kämen zu dem Schluss, eine phenylalaninarme Diät senke den Phenylalaninspiegel im Blut und verbessere Intelligenzquotient und neuropsychologische Ergebnisse. Randomisierte Studien, die eine solche Diät ab der Diagnose gegen keine Diät prüfen, fanden sie nicht; eine solche Studie wäre angesichts der vorliegenden Belege unethisch. Sie empfehlen, mit der Diät zum Zeitpunkt der Diagnose zu beginnen. Über das genaue Maß der Beschränkung und einen möglichen späteren Verzicht besteht Unsicherheit.nachherVier Studien mit 251 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren berichten, nicht randomisierte Studien kämen zu dem Schluss, eine phenylalaninarme Diät senke den Phenylalaninspiegel im Blut und verbessere Intelligenzquotient und neuropsychologische Ergebnisse. Randomisierte Studien, die eine solche Diät ab der Diagnose gegen keine Diät prüfen, fanden sie nicht; eine solche Studie wäre angesichts der Belege aus nicht randomisierten Studien unethisch. Sie empfehlen, mit der Diät zum Zeitpunkt der Diagnose zu beginnen. Über das genaue Maß der Phenylalaninbeschränkung und darüber, wann und ob überhaupt die Diät gelockert werden sollte, besteht Unsicherheit; dies sollte durch randomisierte kontrollierte Studien geklärt werden, doch würden in diesem Bereich keine neuen Studien erwartet, weshalb sie die Übersicht nicht mehr aktualisieren wollen. | Handkorrektur |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht | Ein Evidenzsteckbrief zu Ernährungstherapie ist neu im Register. Fundstelle: van der Schoot A, Drysdale C, Whelan K, Dimidi E: The Effect of Fiber Supplementation on Chronic Constipation in Adults: An Updated Systematic Review and Meta-Analysis of Randomized Controlled Trials. The American Journal of Clinical Nutrition 116(4):953-969, Oktober 2022. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | 3 Evidenzsteckbriefe zu Ernährungstherapie sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Versorgung von Patient*innen mit chronischer, nicht-nierenersatztherapiepflichtiger Nierenkrankheit in der Hausarztpraxis“ (im AWMF-Register „Versorgung von Patient*innen mit nicht-nierenersatztherapiepflichtiger Nierenkrankheit in der Hausarztpraxis - Chronisch eingeschränkte Nierenfunktion in der Hausarztpraxis“), Langfassung, Version 2.1 (Titelblatt der Datei: Version 2.0), Stand 30.06.2024, AWMF-Registernummer 053-048, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM) und Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e.V. (DGfN). Gültig bis 29.06.2029 (in Überarbeitung). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Ernährungstherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Therapie der Psoriasis vulgaris“, Langfassung, Version 8.2, Stand 23.07.2025, AWMF-Registernummer 013-001, Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG). Gültig bis 22.07.2030. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | 2 Evidenzsteckbriefe zu Ernährungstherapie sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen und bei Männern ab dem 50. Lebensjahr“, Langfassung, Version 2.1, Stand 06.09.2023, AWMF-Registernummer 183-001, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 31.03.2027 (in Überarbeitung). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | 20 Evidenzsteckbriefe zu Ernährungstherapie sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Ernährungstherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Hypertonie“, Langfassung, Version 1.0, Stand 29.06.2023, AWMF-Registernummer nvl-009, NVL-Programm, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Gültig bis 28.06.2028. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Ernährungstherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische KHK“, Langfassung, Version 7.0, Stand 30.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-004, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Ernährungstherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Management kardiovaskulärer Komorbiditäten entzündlich-rheumatischer Erkrankungen“, Langfassung, Version 1.0, Stand 12.03.2026, AWMF-Registernummer 060-010, Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e.V. (DGRh). Gültig bis 11.03.2031. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Ernährungstherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Hausärztliche Risikoberatung zur kardiovaskulären Prävention“, Langfassung, Version 2.3, Stand 30.11.2024, AWMF-Registernummer 053-024, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM). Gültig bis 29.11.2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Ernährungstherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Gicht“, Langfassung, Version 2.1, Stand 27.08.2024, AWMF-Registernummer 060-005, Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e.V. (DGRh). Gültig bis 26.08.2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
Alle 45 Änderungen zu Ernährungstherapie
Korrekturen
| bemerkt am | Änderung | Grund |
|---|---|---|
| 14.09.2026 | Evidenz Ergebnisvorher30 randomisierte Studien mit 12.461 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, trotz der vergleichsweise grossen Zahl an Studien bestehe weiter Unsicherheit über die Wirkung einer mediterranen Ernährungsweise auf klinische Endpunkte und Risikofaktoren; für die Primärprävention sei die Qualität der Belege für bescheidene Vorteile bei Risikofaktoren niedrig oder moderat (unter anderem eine Senkung des systolischen Blutdrucks um rund 3 mmHg), für die Sekundärprävention seien die Belege spärlich. In der PREDIMED-Studie sank die Zahl der Schlaganfälle von 24 auf 14 je 1000 Teilnehmende.nachher30 randomisierte Studien mit 12.461 Teilnehmenden, dazu sieben laufende Studien. Die Autorinnen und Autoren schreiben, trotz der vergleichsweise großen Zahl an Studien bestehe weiter Unsicherheit über die Wirkung einer mediterranen Ernährungsweise auf klinische Endpunkte und Risikofaktoren, in der Primär- wie in der Sekundärprävention; für die Primärprävention sei die Qualität der Belege für bescheidene Vorteile bei Risikofaktoren niedrig oder moderat (unter anderem eine Senkung des systolischen Blutdrucks um 2,99 mmHg), wobei eine kleine Zahl von Studien geringfügige Schäden berichtet habe (zwei Studien: unerwünschte Ereignisse fehlten oder waren geringfügig); für die Sekundärprävention seien die Belege spärlich, und die laufenden Studien könnten künftig mehr Gewissheit bringen. Die PREDIMED-Studie (7747 Teilnehmende) sei wegen Bedenken zur Randomisierung an zwei von elf Zentren zurückgezogen und neu ausgewertet worden; Belege niedriger Qualität zeigten gegenüber einer fettarmen Ernährung wenig oder keine Wirkung auf die kardiovaskuläre und die Gesamtsterblichkeit, die Zahl der Schlaganfälle sei aber von 24 auf 14 je 1000 Teilnehmende gesunken (moderate Qualität). In der Sekundärprävention habe die Lyon Diet Heart Study (605 Patienten) mit Belegen niedriger Qualität eine Verringerung der kardiovaskulären und der Gesamtsterblichkeit gezeigt. | Die Wiedergabe ließ den Sicherheitsteil der Schlussfolgerung (wenige Studien berichteten geringfügige Schäden) und den Satz zu den laufenden Studien aus, nannte von der PREDIMED-Studie nur die Schlaganfallzahl ohne Rückzug, Neuauswertung und fehlende Wirkung auf die Sterblichkeit und schrieb „grossen“ ohne ß. |
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherDie Autorinnen und Autoren berichten, nicht randomisierte Studien kämen zu dem Schluss, eine phenylalaninarme Diät senke den Phenylalaninspiegel im Blut und verbessere Intelligenzquotient und neuropsychologische Ergebnisse. Randomisierte Studien, die eine solche Diät ab der Diagnose gegen keine Diät prüfen, fanden sie nicht; eine solche Studie wäre angesichts der vorliegenden Belege unethisch. Sie empfehlen, mit der Diät zum Zeitpunkt der Diagnose zu beginnen. Über das genaue Maß der Beschränkung und einen möglichen späteren Verzicht besteht Unsicherheit.nachherVier Studien mit 251 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren berichten, nicht randomisierte Studien kämen zu dem Schluss, eine phenylalaninarme Diät senke den Phenylalaninspiegel im Blut und verbessere Intelligenzquotient und neuropsychologische Ergebnisse. Randomisierte Studien, die eine solche Diät ab der Diagnose gegen keine Diät prüfen, fanden sie nicht; eine solche Studie wäre angesichts der Belege aus nicht randomisierten Studien unethisch. Sie empfehlen, mit der Diät zum Zeitpunkt der Diagnose zu beginnen. Über das genaue Maß der Phenylalaninbeschränkung und darüber, wann und ob überhaupt die Diät gelockert werden sollte, besteht Unsicherheit; dies sollte durch randomisierte kontrollierte Studien geklärt werden, doch würden in diesem Bereich keine neuen Studien erwartet, weshalb sie die Übersicht nicht mehr aktualisieren wollen. | Die Wiedergabe ließ die Zahl der Studien und Teilnehmenden sowie den Satz der Schlussfolgerung zu Forschungsbedarf und zum Verzicht auf weitere Aktualisierung aus und machte aus einer möglichen Lockerung der Diät einen Verzicht. |
Ratgeber
- Wenn die Leitlinie eine Pflanze empfiehlt und die Kasse sie nicht zahlt
- Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie: zwei Wörter, drei Rechtsgründe
- Welche Naturheilverfahren zahlt die Krankenkasse? Drei Wege, drei Fundstellen
- Bewegung und Ernährung auf Rezept: was die Heilmittel-Richtlinie wirklich abdeckt