Naturheilkunde bei der R+V BKK
Was die Kasse zahlt
Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.
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Ärztliche anthroposophische Behandlung Ja, mit Bedingungen
Betrag im Wortlaut nicht beziffert
Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen.
Geprüft am 06.09.2026 Prüfen
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Ernährungstherapie Ja, mit Bedingungen
Betrag im Wortlaut nicht beziffert
Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Klassische Homöopathie Ja, mit Bedingungen
Betrag im Wortlaut nicht beziffert
Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen.
Geprüft am 02.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Osteopathie Ja, mit Bedingungen
bis 120 € im Jahr Eigene Leistung
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.
Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen
Die Belege im Wortlaut
Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.
Satzung und Leistungsseite
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Ärztliche anthroposophische Behandlung1 | |||||
| Ärztliche anthroposophische Behandlung | R+V BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDurch unser Versorgungsprogramm soll Ihnen der Zugang zu adäquater Beratung und Behandlung mit Anthroposophischer Medizin im Rahmen der ärztlichen Versorgung und der Versorgung mit Heilmitteln der Anthroposophischen Medizin zugänglich werden. Erstbehandlung (Mindestdauer 60 Minuten). Diese Leistung ist alle zwei Jahre abrechnungsfähig. Folgebehandlung (Mindestdauer 30 Minuten). Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal abrechnungsfähig. Beratung (Mindestdauer 7 Minuten, maximal 4x pro Quartal). Wer sich anthroposophisch behandeln lassen möchte, muss sich an einen am Versorgungsprogramm teilnehmenden Vertragsarzt oder einen am Versorgungsprogramm teilnehmenden Leistungserbringer wenden. Die Beratung bzw. Behandlung erfolgt gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte und der schriftlichen Bestätigung Ihrer Teilnahme. Die Homöopathie und anthroposophische Medizin gehören ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. |
ab06.09.2026bis31.12.2026 | |
| Ernährungstherapie1 | |||||
| Ernährungstherapie | R+V BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWenn Sie eine Ernährungsberatung aufgrund einer Erkrankung benötigen, kann Ihr Arzt Ihnen eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit ausstellen. Wir beteiligen uns an den Kosten von bis zu fünf Terminen und erstatten dabei 85 % der entstandenen Kosten: für die Erstberatung bis zu 46,75 EUR und für maximal vier Folgeberatungen bis zu 38,25 EUR. Lassen Sie uns bitte nach Abschluss der Maßnahme folgende Unterlagen zukommen, damit wir Ihnen unsere Kostenbeteiligung so schnell wie möglich überweisen können: Ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit Teilnahmebestätigung Originalrechnung und Zahlungsnachweis Ihre Bankverbindung. Als Ernährungsberater kommen Ernährungsfachkräfte mit einer speziellen Zusatzqualifikation in Betracht. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
| Klassische Homöopathie1 | |||||
| Klassische Homöopathie | R+V BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautUm diesem wachsenden Bedürfnis Rechnung zu tragen, haben wir mit dem DZVhÄ und dem DAV einen Vertrag zur Behandlung mit klassischer Homöopathie geschlossen. Dieser Vertrag ermöglicht es Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen, klassisch-homöopathische Behandlungen als Kassenleistung in Anspruch zu nehmen. Welche homöopathischen Leistungen werden übernommen? Homöopathische Erstanamnese (max. 1x pro Krankheitsfall) Homöopathische Folgeanamnese (max. 1-2x pro Quartal, abhängig v. d. Beratungsdauer) Homöopathische Analyse (max. 2x jährlich) Arzneiauswahl/Repertorisation (max. 2x jährlich) Homöopathische Beratung (max. 5x pro Quartal) Verordnete homöopathische Arzneimittel dürfen hingegen nicht von uns gezahlt werden. Wer sich homöopathisch behandeln lassen möchte, muss sich an einen am Vertrag teilnehmenden Kassenarzt wenden, der die Zusatzbezeichnung Homöopathie führt oder Inhaber des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ ist. Die Beratung bzw. Behandlung erfolgt gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte und der schriftlichen Bestätigung Ihrer Teilnahme. Die Homöopathie und anthroposophische Medizin gehören ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb darf auch die R+V BKK diese Leistungen ab diesem Zeitpunkt weder über die Satzung noch im Rahmen besonderer Versorgungsverträge anbieten oder bezuschussen. |
ab02.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 02.09.2026 |
| Osteopathie1 | |||||
| Osteopathie | R+V BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautInsgesamt bezuschussen wir bis zu drei Sitzungen im Kalenderjahr für Behandlungen, die Ihnen von Arzt oder Ärztin verordnet oder empfohlen worden sind. Pro Sitzung können Sie bis zu 40 EUR mit uns abrechnen. Die Obergrenze unserer Zuschüsse liegt somit bei maximal 120 EUR jährlich. Wir benötigen pro Kalenderjahr eine ärztliche Verordnung oder eine formlose ärztliche Empfehlung für Ihre osteopathische Behandlung. Weiterhin benötigen wir für die Erstattung die Rechnung Ihres Osteopathen, sowie Ihre aktuelle Bankverbindung. Damit die Qualität der Behandlung für Sie sichergestellt ist und wir die Kosten erstatten dürfen, muss sie von einem Osteopathen durchgeführt werden, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist. Eine Ausbildung, die zum Beitritt in einen solchen Verband berechtigt, genügt auch. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
Weitere Kassen
Das Register führt weitere Krankenkassen mit dokumentierten Leistungen: alle Kassen im Verzeichnis.