Zum Inhalt springen
Naturkompass24 Meine Kasse prüfen

Naturheilkunde bei der R+V BKK

Was die Kasse zahlt

Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.

„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.

Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen

Die Belege im Wortlaut

Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.

Satzung und Leistungsseite

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Ärztliche anthroposophische Behandlung1
Ärztliche anthroposophische Behandlung R+V BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Durch unser Versorgungsprogramm soll Ihnen der Zugang zu adäquater Beratung und Behandlung mit Anthroposophischer Medizin im Rahmen der ärztlichen Versorgung und der Versorgung mit Heilmitteln der Anthroposophischen Medizin zugänglich werden. Erstbehandlung (Mindestdauer 60 Minuten). Diese Leistung ist alle zwei Jahre abrechnungsfähig. Folgebehandlung (Mindestdauer 30 Minuten). Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal abrechnungsfähig. Beratung (Mindestdauer 7 Minuten, maximal 4x pro Quartal). Wer sich anthroposophisch behandeln lassen möchte, muss sich an einen am Versorgungsprogramm teilnehmenden Vertragsarzt oder einen am Versorgungsprogramm teilnehmenden Leistungserbringer wenden. Die Beratung bzw. Behandlung erfolgt gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte und der schriftlichen Bestätigung Ihrer Teilnahme. Die Homöopathie und anthroposophische Medizin gehören ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

ab06.09.2026bis31.12.2026
Ernährungstherapie1
Ernährungstherapie R+V BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Wenn Sie eine Ernährungsberatung aufgrund einer Erkrankung benötigen, kann Ihr Arzt Ihnen eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit ausstellen. Wir beteiligen uns an den Kosten von bis zu fünf Terminen und erstatten dabei 85 % der entstandenen Kosten: für die Erstberatung bis zu 46,75 EUR und für maximal vier Folgeberatungen bis zu 38,25 EUR. Lassen Sie uns bitte nach Abschluss der Maßnahme folgende Unterlagen zukommen, damit wir Ihnen unsere Kostenbeteiligung so schnell wie möglich überweisen können: Ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit Teilnahmebestätigung Originalrechnung und Zahlungsnachweis Ihre Bankverbindung. Als Ernährungsberater kommen Ernährungsfachkräfte mit einer speziellen Zusatzqualifikation in Betracht.

ab29.08.2026bis auf Weiteres
Klassische Homöopathie1
Klassische Homöopathie R+V BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Um diesem wachsenden Bedürfnis Rechnung zu tragen, haben wir mit dem DZVhÄ und dem DAV einen Vertrag zur Behandlung mit klassischer Homöopathie geschlossen. Dieser Vertrag ermöglicht es Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen, klassisch-homöopathische Behandlungen als Kassenleistung in Anspruch zu nehmen. Welche homöopathischen Leistungen werden übernommen? Homöopathische Erstanamnese (max. 1x pro Krankheitsfall) Homöopathische Folgeanamnese (max. 1-2x pro Quartal, abhängig v. d. Beratungsdauer) Homöopathische Analyse (max. 2x jährlich) Arzneiauswahl/Repertorisation (max. 2x jährlich) Homöopathische Beratung (max. 5x pro Quartal) Verordnete homöopathische Arzneimittel dürfen hingegen nicht von uns gezahlt werden. Wer sich homöopathisch behandeln lassen möchte, muss sich an einen am Vertrag teilnehmenden Kassenarzt wenden, der die Zusatzbezeichnung Homöopathie führt oder Inhaber des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ ist. Die Beratung bzw. Behandlung erfolgt gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte und der schriftlichen Bestätigung Ihrer Teilnahme. Die Homöopathie und anthroposophische Medizin gehören ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb darf auch die R+V BKK diese Leistungen ab diesem Zeitpunkt weder über die Satzung noch im Rahmen besonderer Versorgungsverträge anbieten oder bezuschussen.

ab02.09.2026bis31.12.2026
erhoben am 02.09.2026
Quelle
Osteopathie1
Osteopathie R+V BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Insgesamt bezuschussen wir bis zu drei Sitzungen im Kalenderjahr für Behandlungen, die Ihnen von Arzt oder Ärztin verordnet oder empfohlen worden sind. Pro Sitzung können Sie bis zu 40 EUR mit uns abrechnen. Die Obergrenze unserer Zuschüsse liegt somit bei maximal 120 EUR jährlich. Wir benötigen pro Kalenderjahr eine ärztliche Verordnung oder eine formlose ärztliche Empfehlung für Ihre osteopathische Behandlung. Weiterhin benötigen wir für die Erstattung die Rechnung Ihres Osteopathen, sowie Ihre aktuelle Bankverbindung. Damit die Qualität der Behandlung für Sie sichergestellt ist und wir die Kosten erstatten dürfen, muss sie von einem Osteopathen durchgeführt werden, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist. Eine Ausbildung, die zum Beitritt in einen solchen Verband berechtigt, genügt auch.

ab29.08.2026bis auf Weiteres

Weitere Kassen

Das Register führt weitere Krankenkassen mit dokumentierten Leistungen: alle Kassen im Verzeichnis.

Nach oben