Anthroposophische Medizin
Ärztliche anthroposophische Behandlung: Erstattung und Studienlage
Therapierichtung: Anthroposophische Medizin · Stichtag: 29.09.2026
Auf einen Blick
Das Register führt zu diesem Verfahren 8 belegte Erstattungsstände.
Am 29.09.2026 gilt:
- Gesetzliche Kasse, Satzungsleistungmit Bedingungen
- BKK Wirtschaft & Finanzen (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- DAK-Gesundheit (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- MAHLE BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- mkk – meine krankenkasse (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- R+V BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Zur Studienlage führt das Register 5 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.
Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 06.09.2026.
- Beschreibung
- S3-Leitlinie Komplementärmedizin, Langversion 2.0, Kapitel 4.3 (Anthroposophische Medizin): „Die Anthroposophische Medizin wurde vor 100 Jahren von Rudolf Steiner und Ita Wegman entwickelt. […] Eingesetzt werden Arzneimittel (mineralisch, pflanzlich, tierisch), Anthroposophische Psychotherapie, verschiedene Anthroposophische Kunsttherapien mit den Fachbereichen Malerei, Plastizieren, Musizieren und Sprachgestaltung, rhythmische Massage, Heileurythmie, verschiedene Körpertherapien auf anthroposophischer Grundlage, äußere Anwendungen (Wickel, Einreibungen, Bäder), sowie beratende und eine erweiterte Krankenpflege.“
- Themen
- Anthroposophische Medizin und die Krankenkasse
Erstattung
| Kostenträger | Stand | Bedingung | gültig ab | gültig bis | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesetzliche Kasse, Vertrag über die Versichertenkarte | ausdrücklich ausgeschlossen gilt noch nicht |
Begründung des Gesetzentwurfs zu Artikel 1 Nummer 8 (§ 11), Bundestagsdrucksache 21/6130, Seite 122: „Mit dem in § 140a Absatz 2 Satz 2 enthaltenen Verweis auf § 11 Absatz 6 ist damit auch eine Erstattung homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel sowie homöopathisch-ärztlicher Leistungen im Wege von Verträgen über eine besondere Versorgung nach § 140a ausgeschlossen. Den Krankenkassen bleibt es jedoch unbenommen, nach § 194 Absatz 1a in der Satzung die Möglichkeit zur Vermittlung privater Zusatzversicherungsverträge über diese Leistungen vorzusehen.“ Die Begründung zu Nummer 57 Buchstabe b sagt dazu: „Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung in § 11 Absatz 6 Satz 4.“ Artikel 8 Absatz 2 nennt Artikel 1 Nummer 8 ausdrücklich: Die Regelung tritt am 01.01.2027 in Kraft. | 01.01.2027 | bis auf Weiteres | von Hand geprüft |
| Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung | ausdrücklich ausgeschlossen gilt noch nicht |
§ 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026: „Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen können nicht als zusätzliche Satzungsleistungen in der Satzung vorgesehen werden.“ In Kraft am 01.01.2027 nach Artikel 8 Absatz 2. Dieses Register führt die ärztliche anthroposophische Behandlung unter der Therapierichtung „anthroposophisch“. | 01.01.2027 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK Wirtschaft & Finanzen (Vertrag, ohne Zuzahlung) | mit Bedingungen | Sie suchen einen teilnehmenden Vertragsarzt. Vereinbaren Sie dort einen Termin und unterzeichnen Sie die Teilnahme- und Einwilligungserklärung. Erstbehandlung (mind. 60 Minuten, alle zwei Jahre) Folgebehandlung (mind. 30 Minuten, max. 2x jährlich) Beratung (mind. 7 Minuten, max. 4x pro Quartal) Die ärztlichen Leistungen werden direkt zwischen der behandelnden Praxis und uns abgerechnet. Diese Mehrleistung basiert nach dem Auslaufen der bisherigen Vereinbarung auf einem neuen Vertrag mit dem Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland, dem die BKK W&F zum 1.1.2025 beigetreten ist. | 06.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| DAK-Gesundheit (Vertrag, ohne Zuzahlung) | mit Bedingungen | Ihr Vertragsarzt oder Ihre Vertragsärztin hat eine anthroposophische Zusatzqualifikation? Dann kann er oder sie die Behandlung über Ihre elektronische Gesundheitskarte abrechnen. Ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine entsprechende Zusatzqualifikation aufweist, können Sie in unserer Arztsuche prüfen. Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen eine Musik-, Sprach- oder Kunsttherapie empfiehlt, erstatten wir Ihnen die Kosten nicht. | 06.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| MAHLE BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung) | mit Bedingungen | Was ist zu beachten? Behandlung durch zugelassenen Vertragsarzt Ihr Leistungs-PLUS Kostenfreie anthroposophische Beratung (einschließlich anthroposophischer Heilmittel) Behandlung über die Gesundheitskarte kostenfrei | 06.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| mkk – meine krankenkasse (Vertrag, ohne Zuzahlung) | mit Bedingungen | Wir übernehmen zahlreiche ärztliche Leistungen der anthroposophischen Medizin. Die Abrechnung läuft direkt über deine Gesundheitskarte, wenn die Praxis am entsprechenden Vertrag teilnimmt. Diese Leistungen übernehmen wir: eine Erstbehandlung alle zwei Jahre mit mindestens 60 Minuten zwei Folgebehandlungen pro Jahr mit mindestens 30 Minuten vier Beratungen pro Quartal mit mindestens 7 Minuten. Wir übernehmen die Behandlung durch anthroposophische Ärztinnen und Ärzte und rechnen über die Gesundheitskarte ab, wenn diese zusätzlich zum Medizinstudium eine dreijährige Aus- und Weiterbildung zu den besonderen Schwerpunkten der Anthroposophischen Medizin absolviert haben sie gleichzeitig von der „Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland“ (GAÄD) anerkannt sind sie am bundesweiten Vertrag zur Durchführung Integrierter Versorgung mit Anthroposophischer Medizin teilnehmen | 06.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| R+V BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung) | mit Bedingungen | Durch unser Versorgungsprogramm soll Ihnen der Zugang zu adäquater Beratung und Behandlung mit Anthroposophischer Medizin im Rahmen der ärztlichen Versorgung und der Versorgung mit Heilmitteln der Anthroposophischen Medizin zugänglich werden. Erstbehandlung (Mindestdauer 60 Minuten). Diese Leistung ist alle zwei Jahre abrechnungsfähig. Folgebehandlung (Mindestdauer 30 Minuten). Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal abrechnungsfähig. Beratung (Mindestdauer 7 Minuten, maximal 4x pro Quartal). Wer sich anthroposophisch behandeln lassen möchte, muss sich an einen am Versorgungsprogramm teilnehmenden Vertragsarzt oder einen am Versorgungsprogramm teilnehmenden Leistungserbringer wenden. Die Beratung bzw. Behandlung erfolgt gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte und der schriftlichen Bestätigung Ihrer Teilnahme. Die Homöopathie und anthroposophische Medizin gehören ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. | 06.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung | mit Bedingungen | § 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität [...] sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen.“ Satz 2: „Die Satzung muss insbesondere die Art, die Dauer und den Umfang der Leistung bestimmen.“ Ob eine bestimmte Kasse die ärztliche anthroposophische Behandlung führt, steht in ihrer Satzung. Das Fenster endet am 31.12.2026. | 01.01.2024 | 31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
Evidenz
Indikation: Chronische Schmerzen bei Erwachsenen (Kreuzschmerz, Fibromyalgie, Migräne, Dysmenorrhoe, Postpolio-Syndrom), anthroposophische Medizin
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | Sieben Studien (acht Veröffentlichungen) mit insgesamt 600 Teilnehmenden, alle Erwachsene: drei randomisierte kontrollierte Studien, zwei nicht randomisierte kontrollierte Studien und zwei Vorher-nachher-Studien. Drei Studien schlossen Patientinnen und Patienten mit Kreuzschmerz ein, je eine solche mit Fibromyalgie, Migräne, Dysmenorrhoe und Postpolio-Syndrom. Die gefundenen Studien berichteten erhebliche Rückgänge der Symptome und überwiegend große Effektstärken bei den Schmerzendpunkten nach anthroposophischen Therapien, ohne nennenswerte unerwünschte Wirkungen. Die Autoren schließen, die Befunde ihrer systematischen Übersicht zeigten, dass derzeit nur spärliche Belege vorlägen, mit unklaren Wirkungen anthroposophischer Behandlungen auf die Verringerung der Schmerzintensität und die Verbesserung der Lebensqualität bei den untersuchten Erkrankungen. Obwohl die meisten Studien einen günstigen Nutzen bei einem oder mehreren schmerzbezogenen Endpunkten gezeigt hätten, erlaube die Unterschiedlichkeit der Forschung keine Verallgemeinerung über Studien, Erkrankungen und Populationen hinweg. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Indikation: Epilepsie im Erwachsenenalter
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Kapitel 2.4.12 der Leitlinie behandelt die anthroposophische Medizin und hält zur Datenlage fest: „Es gibt keine (kontrollierten) Studien, die die Effekte von anthroposophischer Medizin bei erwachsenen Patient:innen auf die Anfallshäufigkeit und Verbesserung der Lebensqualität untersucht haben“. Die erste Empfehlung ist eine Abgrenzung: „Eine anthroposophische Behandlung soll nicht anstelle einer anfallssuppressiven Pharmakotherapie eingesetzt werden“, mit starkem Konsens und einer Konsensstärke von 100 Prozent. Die zweite Empfehlung lässt sie ergänzend zu: „Bei Patient:innen mit Epilepsie, die sich eine ergänzende Behandlung unter Berücksichtigung biographischer, seelisch-geistiger und spiritueller Aspekte ihrer Erkrankung mit dem Ziel der Verbesserung der Lebensqualität wünschen, kann eine komplementäre anthroposophische Behandlung erwogen werden“, Konsens bei einer Konsensstärke von 85,5 Prozent. Das Ziel der Kann-Empfehlung ist damit die Lebensqualität und ausdrücklich nicht die Anfallshäufigkeit. |
| Leitlinie | 030-041 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.08.2028 |
Indikation: Fatigue sowie Ein- und Durchschlafstörungen bei Überlebenden nach Brustkrebs, anthroposophische Komplexbehandlung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.21 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer nicht-randomisiert kontrollierten und einer randomisierten Studie zur Wirksamkeit einer anthroposophischen Komplexbehandlung (Psycho- und Schlafedukation, Eurythmie-Therapie, Maltherapie) auf Fatigue und Schlafqualität bei Überlebenden nach Brustkrebs vor. Diese Form der anthroposophischen Komplexbehandlung kann zur Senkung von Fatigue und Ein- und Durchschlafstörungen bei Überlebenden nach Brustkrebs erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2b aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Lebensqualität bei onkologischen Patienten, anthroposophische Behandlung insgesamt
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.22 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer randomisierten, einer nicht-randomisiert kontrollierten und einer einarmigen Studie zur Wirksamkeit anthroposophischer Behandlungen wie die Einnahme natürlicher Präparate, Kunsttherapie, Bestrahlung mit buntem Licht, Musik- und Sprachtherapie, Heileurythmie, Diät, therapeutische Massage, Hydrotherapie und teilweise auch Misteltherapie auf die Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung dieser Therapien in Bezug auf die Lebensqualität von onkologischen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Verschiedene Erkrankungen (klinische Studien bis 2011), Anthroposophische Medizin als Gesamtsystem und ihre einzelnen Therapien
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | Aktualisierung eines Health-Technology-Assessment-Berichts von 2005 zu Wirksamkeit, Nutzen, Sicherheit, Inanspruchnahme und Kosten der Anthroposophischen Medizin als systematische Übersicht nach den Vorgaben des Schweizerischen Bundesamts für Gesundheit; 70 neue klinische Studien wurden gefunden. Insgesamt untersuchten 265 klinische Studien Wirksamkeit und Nutzen der Anthroposophischen Medizin: 38 randomisierte kontrollierte Studien, 36 prospektive und 49 retrospektive nicht randomisierte kontrollierte Studien sowie 90 prospektive und 52 retrospektive Studien ohne Kontrollgruppe. Untersucht wurden das anthroposophische Gesamtsystem in 38 Studien, nicht medikamentöse Therapien in 10, anthroposophische Mistelpräparate in der Krebstherapie in 133 und andere anthroposophische Arzneimitteltherapien in 84 Studien. Die meisten Studien zeigten ein positives Ergebnis für die Anthroposophische Medizin; die methodische Qualität unterschied sich erheblich, manche Studien hatten große Einschränkungen, andere waren angemessen durchgeführt, und Studien besserer Qualität zeigten weiterhin ein positives Ergebnis. Die externe Validität war meist hoch; Nebenwirkungen oder andere Risiken waren selten und wurden meist als mild oder moderat beschrieben, Studien zur Sicherheit zeigten insgesamt eine gute Verträglichkeit. Die Autorinnen und Autoren schließen, Studien unterschiedlichen Designs und unterschiedlicher Qualität bei einer Vielzahl von Erkrankungen beschrieben überwiegend gute klinische Ergebnisse für die Anthroposophische Medizin, nur geringfügige Nebenwirkungen, hohe Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten mit Ergebnissen und Sicherheit sowie vermutlich geringfügig niedrigere Kosten; weitere hochwertige Bewertungen seien wünschenswert. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Änderungen
| erkannt am | Änderung | Grund |
|---|---|---|
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht | Ein Evidenzsteckbrief zu Ärztliche anthroposophische Behandlung ist neu im Register. Fundstelle: Ploesser M, Martin D: The Effects of Anthroposophic Medicine in Chronic Pain Conditions: A Systematic Review. Journal of Integrative and Complementary Medicine 29:705-717, November 2023 (online 26.06.2023). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht | Ein Evidenzsteckbrief zu Ärztliche anthroposophische Behandlung ist neu im Register. Fundstelle: Kienle GS, Glockmann A, Grugel R, Hamre HJ et al.: Klinische Forschung zur Anthroposophischen Medizin – update eines „Health Technology Assessment“-Berichts und status quo. Forschende Komplementärmedizin 18:269-282, 2011 (online 04.10.2011). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 08.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Ärztliche anthroposophische Behandlung ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Erster epileptischer Anfall und Epilepsien im Erwachsenenalter“, Langfassung, Stand 01.09.2023, AWMF-Registernummer 030-041, Deutsche Gesellschaft für Neurologie. Gültig bis 31.08.2028. Kapitel 2.4 mit den Abschnitten 2.4.8 „Heilpflanzen“, 2.4.9 „Traditionelle Chinesische Medizin / Akupunktur“, 2.4.10 „Homöopathie“ und 2.4.12 „Anthroposophische Medizin“. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 06.09.2026 | Verfahren Beschreibungvorherkein VorwertnachherS3-Leitlinie Komplementärmedizin, Langversion 2.0, Kapitel 4.3 (Anthroposophische Medizin): „Die Anthroposophische Medizin wurde vor 100 Jahren von Rudolf Steiner und Ita Wegman entwickelt. […] Eingesetzt werden Arzneimittel (mineralisch, pflanzlich, tierisch), Anthroposophische Psychotherapie, verschiedene Anthroposophische Kunsttherapien mit den Fachbereichen Malerei, Plastizieren, Musizieren und Sprachgestaltung, rhythmische Massage, Heileurythmie, verschiedene Körpertherapien auf anthroposophischer Grundlage, äußere Anwendungen (Wickel, Einreibungen, Bäder), sowie beratende und eine erweiterte Krankenpflege.“ | Eine Verfahrensbeschreibung zu Ärztliche anthroposophische Behandlung ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Langversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültigkeitsdauer bis längstens 05/2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet; die Beschreibung steht mit ihrer Fundstelle auch auf der Verfahrensseite. |
| 06.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | 2 Evidenzsteckbriefe zu Ärztliche anthroposophische Behandlung sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültigkeitsdauer bis längstens 05/2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
Ratgeber
- Vertrag statt Erstattung: wann Sie nur die Karte zeigen
- Ärztliche anthroposophische Behandlung: was der Vertrag umfasst, und was am 31. Dezember 2026 endet