Erstattungsübersicht
Auf einen Blick
Diese Seite führt 6 belegte Erstattungsstände.
Sie gehören zu einem Verfahren.
Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 06.09.2026.
- 0ohne Bedingungen
- 6mit Bedingungen
- 0ausdrücklich ausgeschlossen
Stichtag 29.09.2026 · 6 von 481 Erstattungsständen
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Ärztliche anthroposophische Behandlung6 | |||||
| Ärztliche anthroposophische Behandlung | Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut§ 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität [...] sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen.“ Satz 2: „Die Satzung muss insbesondere die Art, die Dauer und den Umfang der Leistung bestimmen.“ Ob eine bestimmte Kasse die ärztliche anthroposophische Behandlung führt, steht in ihrer Satzung. Das Fenster endet am 31.12.2026. |
ab01.01.2024bis31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 |
| Ärztliche anthroposophische Behandlung | BKK Wirtschaft & Finanzen (Vertrag, ohne Zuzahlung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautSie suchen einen teilnehmenden Vertragsarzt. Vereinbaren Sie dort einen Termin und unterzeichnen Sie die Teilnahme- und Einwilligungserklärung. Erstbehandlung (mind. 60 Minuten, alle zwei Jahre) Folgebehandlung (mind. 30 Minuten, max. 2x jährlich) Beratung (mind. 7 Minuten, max. 4x pro Quartal) Die ärztlichen Leistungen werden direkt zwischen der behandelnden Praxis und uns abgerechnet. Diese Mehrleistung basiert nach dem Auslaufen der bisherigen Vereinbarung auf einem neuen Vertrag mit dem Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland, dem die BKK W&F zum 1.1.2025 beigetreten ist. |
ab06.09.2026bis31.12.2026 | |
| Ärztliche anthroposophische Behandlung | DAK-Gesundheit (Vertrag, ohne Zuzahlung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautIhr Vertragsarzt oder Ihre Vertragsärztin hat eine anthroposophische Zusatzqualifikation? Dann kann er oder sie die Behandlung über Ihre elektronische Gesundheitskarte abrechnen. Ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine entsprechende Zusatzqualifikation aufweist, können Sie in unserer Arztsuche prüfen. Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen eine Musik-, Sprach- oder Kunsttherapie empfiehlt, erstatten wir Ihnen die Kosten nicht. |
ab06.09.2026bis31.12.2026 | |
| Ärztliche anthroposophische Behandlung | MAHLE BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWas ist zu beachten? Behandlung durch zugelassenen Vertragsarzt Ihr Leistungs-PLUS Kostenfreie anthroposophische Beratung (einschließlich anthroposophischer Heilmittel) Behandlung über die Gesundheitskarte kostenfrei |
ab06.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 |
| Ärztliche anthroposophische Behandlung | mkk – meine krankenkasse (Vertrag, ohne Zuzahlung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWir übernehmen zahlreiche ärztliche Leistungen der anthroposophischen Medizin. Die Abrechnung läuft direkt über deine Gesundheitskarte, wenn die Praxis am entsprechenden Vertrag teilnimmt. Diese Leistungen übernehmen wir: eine Erstbehandlung alle zwei Jahre mit mindestens 60 Minuten zwei Folgebehandlungen pro Jahr mit mindestens 30 Minuten vier Beratungen pro Quartal mit mindestens 7 Minuten. Wir übernehmen die Behandlung durch anthroposophische Ärztinnen und Ärzte und rechnen über die Gesundheitskarte ab, wenn diese zusätzlich zum Medizinstudium eine dreijährige Aus- und Weiterbildung zu den besonderen Schwerpunkten der Anthroposophischen Medizin absolviert haben sie gleichzeitig von der „Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland“ (GAÄD) anerkannt sind sie am bundesweiten Vertrag zur Durchführung Integrierter Versorgung mit Anthroposophischer Medizin teilnehmen |
ab06.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 |
| Ärztliche anthroposophische Behandlung | R+V BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDurch unser Versorgungsprogramm soll Ihnen der Zugang zu adäquater Beratung und Behandlung mit Anthroposophischer Medizin im Rahmen der ärztlichen Versorgung und der Versorgung mit Heilmitteln der Anthroposophischen Medizin zugänglich werden. Erstbehandlung (Mindestdauer 60 Minuten). Diese Leistung ist alle zwei Jahre abrechnungsfähig. Folgebehandlung (Mindestdauer 30 Minuten). Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal abrechnungsfähig. Beratung (Mindestdauer 7 Minuten, maximal 4x pro Quartal). Wer sich anthroposophisch behandeln lassen möchte, muss sich an einen am Versorgungsprogramm teilnehmenden Vertragsarzt oder einen am Versorgungsprogramm teilnehmenden Leistungserbringer wenden. Die Beratung bzw. Behandlung erfolgt gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte und der schriftlichen Bestätigung Ihrer Teilnahme. Die Homöopathie und anthroposophische Medizin gehören ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. |
ab06.09.2026bis31.12.2026 | |