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Naturkompass24 Meine Kasse prüfen

Naturheilkunde bei der BKK Wirtschaft & Finanzen

Was die Kasse zahlt

Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.

„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.

Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen

Die Belege im Wortlaut

Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.

Satzung und Leistungsseite

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Ärztliche anthroposophische Behandlung1
Ärztliche anthroposophische Behandlung BKK Wirtschaft & Finanzen (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Sie suchen einen teilnehmenden Vertragsarzt. Vereinbaren Sie dort einen Termin und unterzeichnen Sie die Teilnahme- und Einwilligungserklärung. Erstbehandlung (mind. 60 Minuten, alle zwei Jahre) Folgebehandlung (mind. 30 Minuten, max. 2x jährlich) Beratung (mind. 7 Minuten, max. 4x pro Quartal) Die ärztlichen Leistungen werden direkt zwischen der behandelnden Praxis und uns abgerechnet. Diese Mehrleistung basiert nach dem Auslaufen der bisherigen Vereinbarung auf einem neuen Vertrag mit dem Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland, dem die BKK W&F zum 1.1.2025 beigetreten ist.

ab06.09.2026bis31.12.2026
Klassische Homöopathie1
Klassische Homöopathie BKK Wirtschaft & Finanzen (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Profitieren auch Sie von dem vollen Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung mit besonderem Engagement für Naturheilkunde und mit Zusatzleistungen wie der homöopathischen Behandlung. Alle in unserer Datenbank enthaltenen vertragsärztlichen Praxen verfügen über die Zusatzbezeichnung Homöopathie oder ein Homöopathie-Diplom der MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen.

ab06.09.2026bis31.12.2026
Osteopathie1
Osteopathie BKK Wirtschaft & Finanzen (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Krankenkassen zahlen für Osteopathie sehr unterschiedlich. Wir erstatten bis zu 360 Euro im Jahr – in jedem Alter, ohne prozentuale Grenze und ohne Deckel je Sitzung. Wir erstatten den Rechnungsbetrag, bis Ihr Budget ausgeschöpft ist. Ärztliche Verordnung einholen. Die osteopathische Behandlung muss vorab ärztlich verordnet sein. Qualifizierte Behandlerin oder Behandler wählen. Die Sitzungen müssen von Ärztinnen und Ärzten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten oder Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern durchgeführt werden, die Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen sind oder eine Ausbildung mit entsprechender Berechtigung absolviert haben. Rechnung und Antrag einreichen. Reichen Sie Verordnung, Rechnung und den ausgefüllten Antrag bei uns ein – bis spätestens 31. März des Folgejahres.

ab29.08.2026bis auf Weiteres

Weitere Kassen

Das Register führt weitere Krankenkassen mit dokumentierten Leistungen: alle Kassen im Verzeichnis.

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