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Naturkompass24 Meine Kasse prüfen

Naturheilkunde bei der SKD BKK

Was die Kasse zahlt

Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.

„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.

Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen

Die Belege im Wortlaut

Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.

Satzung und Leistungsseite

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Ernährungstherapie1
Ernährungstherapie SKD BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Ernährungsberatung "auf Rezept". Ihr Arzt rät zu einer persönlichen Ernährungsberatung? Wir unterstützen Sie dabei gerne, indem wir uns an den Kosten für eine ernährungstherapeutische Behandlung beteiligen. Reichen Sie einfach das ärztliche Attest und die Rechnungen bei uns ein. Wir bezuschussen Beratungen bis zu einem Umfang von 240 Minuten pro Jahr. Voraussetzung ist, dass Sie sich von einem Ernährungsberater mit staatlich anerkannter Ausbildung im Bereich Ernährung (z.B. von einem Diplom-Ökotrophologen, Diätassistenten, Diplom-Ernährungswissenschaftler oder Diplom-Ingenieur Ernährungs- und Hygienetechnik) und einer speziellen Zusatzqualifikation beraten lassen.

ab29.08.2026bis auf Weiteres
Klassische Homöopathie1
Klassische Homöopathie SKD BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Aber dank eines speziellen Versorgungsvertrags, den wir mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. geschlossen haben, übernehmen wir die Kosten für klassische Leistungen der Homöopathie - ganz unbürokratisch über die Versichertenkarte. Homöopathische Arzneimittel hingegen sind nicht Bestandteil des Vertrages. Die Kosten dafür müssen daher vom Patienten selbst bezahlt werden.

ab06.09.2026bis31.12.2026
Osteopathie1
Osteopathie SKD BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Als Versicherte der SKD BKK erhalten Sie bis zu 5 osteopathische Behandlungen pro Jahr zu 100 % kostenfrei. Kostenübernahme: 100 % des Rechnungsbetrags. Anzahl: bis zu 5 Sitzungen pro Kalenderjahr. Ärztliche Verordnung: erforderlich, vor Behandlungsbeginn. Im Rahmen einer Satzungsregelung erstatten wir unseren Versicherten die vollen Kosten für 5 Behandlungen im Jahr durch einen qualifizierten Osteopathen. Dieses Angebot gilt ohne Altersgrenze. Damit wir uns an den Kosten für die Behandlung beteiligen können, muss Ihr Osteopath Mitglied in einem der nachfolgenden Berufsverbände sein. Wird die Kostenerstattung nicht bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt, verfällt der Anspruch auf Erstattung.

ab29.08.2026bis auf Weiteres

Weitere Kassen

Das Register führt weitere Krankenkassen mit dokumentierten Leistungen: alle Kassen im Verzeichnis.

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