Chinesische Medizin
Akupunktur: Erstattung und Studienlage
Welche Kasse zahlt Akupunktur?
Therapierichtung: Chinesische Medizin · Stichtag: 29.09.2026
Auf einen Blick
Das Register führt zu diesem Verfahren 34 belegte Erstattungsstände.
Am 29.09.2026 gilt:
- Gesetzliche Kasse, Regelleistungmit Bedingungen
- 24 Kassenausdrücklich ausgeschlossen
- 8 Kassenmit Bedingungen
Alle 32 Kassen einzeln
- BKK Herkules (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Rieker • RICOSTA • Weisser (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK24 (Programm für eine bestimmte Gruppe)mit Bedingungen
- AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- AOK Bayern (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- AOK Bremen/Bremerhaven (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- AOK Hessen (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- AOK Niedersachsen (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- AOK Nordost (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK NordWest (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- AOK PLUS (Programm für eine bestimmte Gruppe)mit Bedingungen
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- Barmer (Programm für eine bestimmte Gruppe)mit Bedingungen
- BKK Akzo Nobel (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- BKK Deutsche Bank (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- BKK Groz-Beckert (Programm für eine bestimmte Gruppe)mit Bedingungen
- bkk melitta hmr (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- BKK Pfalz (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- BKK ProVita (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- BKK Werra-Meissner (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Würth (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- BMW BKK (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- energie-bkk (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- Heimat Krankenkasse (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- hkk (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- IKK classic (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- KKH (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- KNAPPSCHAFT (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- mkk – meine krankenkasse (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- SALUS BKK (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- vivida bkk (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
Höchstbeträge je Kalenderjahr: von 40 € bis 100 € (3 Stände nennen einen).
Zur Studienlage führt das Register 47 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.
Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 07.08.2026.
- Beschreibung
- S3-Leitlinie Komplementärmedizin, Langversion 2.0, Kapitel 4.1 (Akupunktur): „Akupunktur ist das Stechen definierter Punkte der Körperoberfläche mit Nadeln zu therapeutischen Zwecken. Im Chinesischen wird der Begriff Zhen Jiu verwendet, was „Stechen und Abbrennen“ bedeutet und zeigt, dass zu dem Stechen auch lokale Wärmeanwendungen (Moxibustion) gerechnet werden. Das basale Konzept der Akupunktur besteht in der Annahme, dass durch das Einstechen von Nadeln in definierte Körperstellen Störungen des Organismus positiv beeinflusst werden können.“
- Themen
- Chinesische Medizin und die Krankenkasse
- Alle Kassen im Vergleich:
- Welche Kasse zahlt Akupunktur?
Erstattung
| Kostenträger | Stand | Bedingung | gültig ab | gültig bis | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| BKK Herkules (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Darüber hinaus beteiligt sich die BKK Herkules mit 70 € im Kalenderjahr, auch ohne ärztliche Verordnung, an den Kosten Ihrer Akupunkturbehandlungen. … personifizierte Originalrechnung | 13.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 13.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK Rieker • RICOSTA • Weisser (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die BKK Rieker • RICOSTA • Weisser übernimmt die Kosten für folgende zusätzliche Maßnahmen … … Akupunkturbehandlung zur Geburtsvorbereitung. Die Erstattung der Kosten beträgt je Schwangerschaft höchstens 400 Euro. Zur Erstattung sind Rechnungen und gegebenenfalls die Teilnahmebescheinigungen vorzulegen. Die Untersuchungen und Behandlungen müssen von einem zur kassenärztlichen Versorgung zugelassenen Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder einer zugelassenen oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Hebamme empfohlen und durchgeführt werden. | 07.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK24 (Programm für eine bestimmte Gruppe) | mit Bedingungen | Wir kooperieren mit der renommierten, ersten deutschen TCM-Klinik Bad Kötzting. Unsere Versicherten können sich – unter bestimmten Voraussetzungen – einer stationären Behandlung unterziehen und somit alternative Therapiemethoden nutzen. In der Klinik werden unter anderem die folgenden Therapiemethoden angewendet: Psychotherapie chinesische Arzneimitteltherapie Akupunktur und Moxibustion Tuina Qigong Ernährungsberatung und Diätetik Physiotherapie. Das Behandlungskonzept ist besonders auf psychische Erkrankungen mit im Vordergrund stehenden körperlichen Symptomen ausgerichtet. Ob eine Behandlung in der TCM-Klinik Bad Kötzting für Sie geeignet ist, prüft das Krankenhaus. | 07.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus übernimmt die AOK Baden-Württemberg derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| AOK Bayern (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Die AOK Bayern übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| AOK Bremen/Bremerhaven (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. Im Rahmen unserer „Mehr für dich“-Leistungen erstattet die AOK Bremen/Bremerhaven aber verschiedene andere alternative Heilmethoden. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| AOK Hessen (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Die AOK Hessen übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Die AOK Niedersachsen übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. Verschiedene alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Phytotherapie oder alternative Heilmittel der Anthroposophie übernimmt die AOK Niedersachsen allerdings zum Teil. Sprechen Sie uns an. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| AOK Nordost (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Akupunktur bietet eine vielversprechende ergänzende Therapie. Wir beteiligen uns, an Ihren Kosten zur Akupunkturbehandlung von Migräne und Allergien durch Physiotherapeuten oder Ärzte. Für wen: AOK-Versicherte Wie oft: pro Kalenderjahr Erforderliche Unterlagen: personifizierte Rechnung des Arztes oder Physiotherapeuten Bitte beachten Sie: Behandlungen durch Heilpraktiker können nicht erstattet werden. Leistung: zusammen insgesamt bis zu 40 Euro für Akupunktur und kinesiologische Tapings | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| AOK NordWest (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Die AOK NordWest übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur wie zum Beispiel in der Schwangerschaft.. Verschiedene alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Phytotherapie oder alternative Heilmittel der Anthroposophie übernimmt die AOK NordWest allerdings zum Teil im Rahmen des 500 Euro-Gesundheitsbudgets. Sprechen Sie uns an. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| AOK PLUS (Programm für eine bestimmte Gruppe) | mit Bedingungen | Die AOK PLUS übernimmt zusätzlich im Rahmen des SchwangerschaftPLUS Pakets die Kosten für eine Akupunktur ab der 36. Schwangerschaftswoche als Leistungsplus. Pro Sitzung werden sechs bis acht Nadeln am Unterschenkel gesetzt. Das Setzen der hauchdünnen Nadeln ist nahezu schmerzlos. Die Sitzungsdauer beträgt circa je 30 Minuten und wird bis zur Geburt einmal pro Woche durchgeführt. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. Verschiedene alternative Heilmethoden wie Homöopathie oder Naturarzneimittel übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland allerdings zum Teil. Sprechen Sie uns an. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| Barmer (Programm für eine bestimmte Gruppe) | mit Bedingungen | Die BARMER ermöglicht Ihnen gemeinsam mit der Fachklinik für Naturheilkunde und Traditionelle Chinesische Medizin der Kliniken Essen-Mitte eine gezielte Behandlung Ihrer Migräne oder chronischen Kopfschmerzen. Voraussetzung ist, dass Ihre Beschwerden seit mehr als sechs Monaten bestehen, regelmäßig auftreten und bisherige Behandlungen, etwa durch Schmerzmittel, nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben. Volle Kostenübernahme: Die BARMER übernimmt 100 % der Kosten für Ihre Behandlung von chronischen Kopfschmerzen oder Migräne in den Kliniken Essen‑Mitte. Zum Einsatz kommen naturheilkundliche Verfahren wie Akupunktur, die Schröpfkopftherapie sowie verschiedene Schmerztherapien. Die Fachklinik ergänzt diese Verfahren durch Methoden der Stressmedizin wie die Ordnungstherapie (Mind Body Medizin) oder Stressbewältigung. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK Akzo Nobel (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Damit Sie bei Beschwerden schnell davon profitieren, übernehmen wir bei chronischen Lendenwirbelschmerzen und chronischen Schmerzen bei Kniegelenkarthrose die Kosten für bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen und in begründeten Ausnahmefällen für bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen bei einem qualifizierten und zugelassenen Arzt. Nach einer abgeschlossenen Akupunkturbehandlung ist eine erneute Behandlung frühestens nach 12 Monaten möglich. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre Versichertenkarte. Bei anderen Diagnosen dürfen wir leider keine Kosten übernehmen. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK Deutsche Bank (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Bei anderen Diagnosen dürfen wir leider keine Kosten übernehmen. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK Groz-Beckert (Programm für eine bestimmte Gruppe) | mit Bedingungen | bewusst gesund: Familienglück – Zusätzliche Leistungen. Für eine optimale Versorgung vor und nach der Geburt zahlen wir einen Zuschuss von bis zu 200 Euro für erweiterte Leistungen für Schwangere, Mütter und die Familie. Nutzen Sie z. B. zusätzliche Ultraschalluntersuchungen oder Akupunktur zur Geburtsvorbereitung. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| bkk melitta hmr (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Viele Menschen berichten, dass Akupunktur bei Migräne oder Spannungskopfschmerzen hilfreich war. Wissenschaftlich ist die Wirksamkeit bei diesen Krankheitsbildern jedoch nicht eindeutig belegt. Deshalb gehört die Akupunktur bei Migräne oder Spannungskopfschmerzen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen - eine Kostenübernahme ist also leider nicht möglich. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK Pfalz (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten für zehn Sitzungen bei chronischen Knie- und Rückenleiden. Die Entscheidung der Zulassung der Akupunktur bei Knie- und Rückenleiden ist aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Diese zusätzliche Behandlungsalternative bei chronischen Schmerzen hilft vielen Patienten. Umso mehr bedauern wir, diese alternative Heilmethode bei chronischen Spannungskopfschmerzen und Migräne nicht mehr anbieten zu dürfen. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK ProVita (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Akupunkturbehandlungen sind seit 1. Januar 2007 im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Es werden bis zu zehn Sitzungen je Behandlungsfall innerhalb von maximal sechs Wochen durchgeführt. Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen. Bei anderen Indikationen dürfen die Kosten nicht übernommen werden. Die Kosten werden über die Krankenversichertenkarte abgerechnet. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK Werra-Meissner (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Lassen Sie sich ausschließlich von einem Vertragsarzt der BKK Werra-Meissner behandeln. Nur dann können die Behandlungskosten über Ihre Versichertenkarte abgerechnet werden. Sie möchten die Akupunktur auch bei anderen Beschwerden einsetzen? Über unser Gesund Plus können Sie jährlich bis zu 100 Euro für Akupunktur erstattet bekommen. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK Würth (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Die BKK Würth übernimmt die Kosten, wenn Sie seit mindestens sechs Monaten an chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder an chronischen Knieschmerzen durch Gonarthrose leiden und Ihr Arzt eine hochwertige Akupunkturausbildung nachgewiesen hat. Des Weiteren ist die letzte Akupunkturbehandlung bereits seit mehr als 12 Monaten abgeschlossen. Bei anderen Diagnosen dürfen wir leider keine Kosten übernehmen. Privatrechnungen dürfen nicht erstattet werden. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| BMW BKK (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Bei allen anderen Diagnosen, für die Sie keine Akupunktur in Anspruch nehmen können, bietet Ihnen eine Zusatzversicherung einen möglichen Zuschuss. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft Quelle nicht erreichbar, seit wann ist nicht erhoben. |
| energie-bkk (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen. Bei anderen Indikationen dürfen die Kosten nicht übernommen werden. Die Kosten werden über die Gesundheitskarte abgerechnet. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| Heimat Krankenkasse (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Sollte Ihnen Ihr Arzt eine Privatrechnung ausstellen, ist diese von Ihnen selbst zu tragen, da wir dann davon ausgehen müssen, dass die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt gewesen sind. Eine Erstattung durch die Heimat Krankenkasse ist dann leider nicht möglich. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| hkk (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Ja, die hkk übernimmt die Kosten für Akupunktur, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Bei anderen Diagnosen dürfen wir leider keine Kosten übernehmen. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| IKK classic (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Akupunktur bei Migräne gehört nicht zu den regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten werden in der Regel nur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und bei chronischen Knieschmerzen infolge einer Gonarthrose übernommen. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| KKH (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Als KKH Versicherter können Sie bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei chronischen Schmerzen in einem Kniegelenk durch Gonarthrose Akupunkturbehandlungen über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in Anspruch nehmen. Wenn Sie die eben genannten Voraussetzungen erfüllen, entstehen Ihnen keine Kosten. Sofern Sie sich aus anderen Gründen mit Akupunktur behandeln lassen, sind die Kosten in voller Höhe von Ihnen selbst zu zahlen. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| KNAPPSCHAFT (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | In anderen Fällen übernehmen wir als Ihre Krankenversicherung auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben (GBA) die Kosten für Akupunktur nicht, da hier keine wissenschaftlich gesicherten Nachweise eines Nutzens für Sie als Patient oder Patientin bestehen. Mehr Informationen dazu können Sie in Anlage II, Nummer 31 in den Richtlinien Methoden Vertragsärztlicher Versorgung nachlesen. Private Rechnungen wie durch einen privaten Heilpraktiker werden nicht erstattet. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| mkk – meine krankenkasse (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Viele Menschen nutzen Akupunktur auch bei anderen Beschwerden. In solchen Fällen handelt es sich meist um alternative Heilmethoden, deren Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Sprich am besten mit deinem Arzt oder deiner Ärztin über passende Behandlungsmöglichkeiten. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| SALUS BKK (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Zudem muss die Behandlung von einem kassenzugelassenen Arzt durchgeführt werden, der eine spezielle Akupunkturausbildung und eine Qualifikation für Schmerztherapie und Psychosomatik nachweisen kann. Nehmen Sie eine Akupunktur-Behandlung bei einem Privatarzt oder Heilpraktiker in Anspruch, dürfen wir die Kosten leider nicht übernehmen. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Akupunktur ist bei bestimmten Erkrankungen eine Leistung der Techniker, die über die Versichertenkarte abgerechnet wird. Je Indikation besteht ein Anspruch auf bis zu 10 Akupunktursitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen. Nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung können Sie sich frühestens nach 12 Monaten erneut behandeln lassen. Bei anderen Diagnosen dürfen wir leider keine Kosten übernehmen. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| vivida bkk (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Bei Kopfschmerzen oder anderen Erkrankungen als den oben genannten Erkrankungen werden die Kosten für die Akupunktur nicht übernommen! In diesen Fällen handelt es sich um eine private individuelle Gesundheitsleistung, die Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin in Rechnung gestellt wird. Eine Kostenübernahme kann nur erfolgen, wenn die Behandlung durch Ärzte und Ärztinnen mit einer Kassenzulassung durchgeführt wurde. Aus diesem Grund können wir die Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker oder Heilpraktikerin nicht übernehmen. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK Herkules (Satzungsleistung) | mit Bedingungen abgelaufen |
Die Leistung Akupunktur zur Behandlung von chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und Kniegelenke wurde bereits in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Die BKK Herkules übernimmt darüber hinaus weitere Akupunkturleistungen mit 70 € im Jahr, wie zum Beispiel für Hyaluronsäure-Anwendungen bei Kniegelenkproblemen. Wichtig: Bevor Sie eine Leistung für Akupunktur in Anspruch nehmen, informieren Sie sich bitte bei uns über die Möglichkeiten der Kostenerstattungen. | 06.09.2026 | 12.09.2026 | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| Gesetzliche Kasse, Regelleistung | mit Bedingungen | Anlage I Nummer 12: „Körperakupunktur mit Nadeln ohne elektrische Stimulation bei chronisch schmerzkranken Patienten wird für folgende Indikationen zugelassen: 1. Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens 6 Monaten bestehen und gegebenenfalls nicht-segmental bis maximal zum Kniegelenk ausstrahlen (pseudoradikulärer Schmerz), mit jeweils bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen, jeweils mindestens 30 Minuten Dauer, mit jeweils 14 bis 20 Nadeln; 2. Chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, die seit mindestens 6 Monaten bestehen, mit jeweils bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen, jeweils mindestens 30 Minuten Dauer, mit jeweils 7 bis 15 Nadeln je behandeltem Knie. Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.“ Für alle übrigen Anwendungen steht Anlage II Nummer 31: „Akupunktur mit Ausnahme der in Anlage I aufgeführten Indikationen.“ Anlage I Nummer 12 § 2 verlangt zusätzlich eine Zusatz-Weiterbildung Akupunktur, Kenntnisse in der psychosomatischen Grundversorgung und einen 80-Stunden-Kurs Schmerztherapie der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes. | 09.04.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 07.08.2026 von Hand geprüft |
Evidenz
Indikation: Akute nicht-spezifische Nackenschmerzen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 26 der Leitlinie lautet: „Akupunktur sollte zur Behandlung akuter nicht-spezifischer Nackenschmerzen nicht eingesetzt werden.“ Als Grundlage ist Expertenkonsens ausgewiesen, die Konsensstärke beträgt 100 Prozent. Zur Begründung hält die Leitlinie fest: „Die Studienlage zur Akupunktur zur Behandlung von nicht-spezifischen Nackenschmerzen ist unzureichend.“ Die Leitlinie codiert ihre Empfehlungsstärke über die Formulierung: „Soll/Soll nicht“ ist Grad A, „Sollte/Sollte nicht“ Grad B, „Kann erwogen/verzichtet werden“ Grad 0. |
| Leitlinie | 053-007 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 17.02.2030 |
Indikation: Angst bei Brustkrebspatientinnen nach Chemotherapie oder unter Aromataseinhibitoren
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.17 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 3 RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Reduzierung der Angst bei Brustkrebspatientinnen nach Abschluss von Chemotherapie oder unter Therapie mit Aromataseinhibitoren vor. Akupunktur kann zur Reduktion der Angst bei diesen Patientinnen erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1b aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Asthma bronchiale, Akupunktur zur Asthmakontrolle
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Statement S11 der Leitlinie lautet: „Akupunktur besitzt keinen nachgewiesenen Effekt auf die Asthmakontrolle. Manuelle Therapie einschließlich Massagen, Spinalmanipulationen und physisches Belastungstraining verbessern die Lungenfunktion nicht.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei ihren nummerierten Empfehlungen (E) und Statements (S) nicht; zur NVL Asthma heißt es in der Einleitung: „bezüglich der Evidenztabellen und Evidenzgrade wird daher auf diese Leitlinie verwiesen“. Im Hintergrundtext zu komplementärmedizinischen Therapieansätzen heißt es: „Derzeit gibt es keine Empfehlung, die Akupunktur zur Asthmakontrolle einzusetzen.“ |
| Leitlinie | 020-009 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.02.2028 |
Indikation: Asthma bronchiale, Behandlung mit Akupunktur
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 12-2 der Leitlinie lautet: „Akupunktur, Homöopathie und Hypnose sollen zur Behandlung des Asthmas nicht empfohlen werden.“ Sie ist mit „12-2 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „soll nicht“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Negativ-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. Im Abschnitt „Rationale“ heißt es: „Die Leitliniengruppe schätzt die Aussagesicherheit der identifizierten Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit von Akupunktur, Homöopathie und Hypnose insgesamt als sehr niedrig und teilweise auch widersprüchlich ein. Da sie zudem ein Schadenspotenzial darin sieht, dass die Adhärenz zu einer leitliniengerechten Therapie beziehungsweise die Arzneimitteltherapie durch die Einnahme zusätzlicher Substanzen beeinträchtigt werden kann, spricht sie eine starke Negativempfehlung aus.“ |
| Leitlinie | nvl-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 14.08.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Atopische Dermatitis (Neurodermitis, atopisches Ekzem)
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung in Kapitel 5.5 der Leitlinie lautet: „Akupunktur soll nicht zur Therapie bei AD eingesetzt werden.“ (14 von 17 Stimmen.) Die Empfehlung ist konsensbasiert (Zustimmung über 75 Prozent) und trägt den stärksten Negativgrad der Leitlinie. Sie steht im Abschnitt 5.5 Komplementärmedizin, der ausser den hier genannten auch die autologe Serumtherapie behandelt. Die Leitlinie führt daneben einen systematischen Review mit acht randomisierten Studien auf, in dem die Akupunktur der konventionellen Therapie überlegen war, und stuft dessen Ergebnisse selbst als niedrig ein: „Wegen des hohen Bias-Risikos, zu geringer Stichprobengröße und indirekter Aussagekraft (die Studien hatten Patient:innen mit chronischem Ekzem, nicht explizit AD, eingeschlossen) wurde die Evidenz aller Ergebnisse als niedrig eingestuft.“ |
| Leitlinie | 013-027 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 15.06.2028, Neufassung angemeldet |
Indikation: Behandlung des akuten Migräneanfalls
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Der Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ hält unter „Nicht medikamentöse Therapie der Migräneattacke“ fest: „Es liegen Hinweise auf eine Wirkung der Akupunktur bei der Behandlung des akuten Migräneanfalls vor, jedoch lässt die Qualität der vorliegenden Studien keine eindeutigen Empfehlungen zu.“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie und weist weder Empfehlungs- noch Evidenzgrade aus. |
| Leitlinie | 030-057 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 07.08.2028 |
Indikation: Behandlung des postoperativen Delirs bei chirurgischen Patientinnen und Patienten, transkutane elektrische Akupunkturpunkt-Stimulation (TEAS)
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.12 der Leitlinie (neu 2025, Empfehlungsgrad A ⇓⇓) lautet: „Wir empfehlen transkutane elektrische Akupunktur-Punkt-Stimulation nicht zur Therapie des postoperativen Delirs bei chirurgischen Patient:innen einzusetzen.“ (Konsensstärke: starker Konsens, 100%(14/14)). Die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz nach GRADE für eine gesenkte Delirdauer ist mit sehr niedrig angegeben. Die Leitlinie nennt aus einer Metaanalyse für eine kleine Untergruppe (14 Personen in der Verum- und 41 in der Kontrollgruppe aus vier chinesischen Originalstudien) eine signifikante Verkürzung der Delirdauer um einen Tag und schreibt dazu: „Die Aussagekraft dieses Ergebnisses ist nicht nur wegen der geringen Patientenzahlen, sondern auch aus verschiedenen methodischen Gründen (u. a. fehlende Verblindung) limitiert, worauf die Autoren auch selbst deutlich hinweisen.“ Hinzu komme, dass die erforderliche Technik und das nötige Wissen nicht in der Standardversorgung vorhanden seien und in der Regel nur schwer erlangt werden könnten. Im Hintergrundtext heißt es außerdem: „Da es sich bei der Akupunktur-Punkt- Stimulation um ein risikoarmes Verfahren handelt, erscheint es grundsätzlich sinnvoll, ihren möglichen Stellenwert bei der Prävention und Therapie des Delirs durch weitere Studien, möglichst auch in westlichen Settings, zu untersuchen.“ |
| Leitlinie | 109-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.04.2029 |
Indikation: Cancer Related Fatigue bei onkologischen Patienten
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.9 der Leitlinie lautet: „Es liegen Ergebnisse aus zwei Metaanalysen über 6 und 5 RCTs und drei weiteren RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Senkung der Cancer Related Fatigue bei onkologischen Patienten vor. Akupunktur kann zur Senkung der Cancer Related Fatigue bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Chemotherapie-induzierte periphere neuropathische Schmerzen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.8 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer Metaanalyse und zwei RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur bei Chemotherapie-induzierten peripheren neuropathischen Schmerzen vor. Akupunktur kann bei diesen Beschwerden erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Chronische nicht-spezifische Nackenschmerzen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 27 der Leitlinie lautet: „Akupunktur kann zur Behandlung chronischer nicht-spezifischer Nackenschmerzen in Kombination mit aktivierenden Maßnahmen eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind Evidenzgrad 1 und eine Konsensstärke von 89 Prozent. Die Leitlinie schreibt dazu: „Für eine Positivempfehlung fehlt aus Sicht der Autor*innen dieser Leitlinie die Evidenzbasis. Bei unzureichendem Erfolg oder Kontraindikationen für andere Therapien sehen die Autor*innen dieser Leitlinie für Akupunktur in Kombination mit aktivierenden Maßnahmen einen Stellenwert.“ Die Leitlinie codiert ihre Empfehlungsstärke über die Formulierung: „Soll/Soll nicht“ ist Grad A, „Sollte/Sollte nicht“ Grad B, „Kann erwogen/verzichtet werden“ Grad 0. |
| Leitlinie | 053-007 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 17.02.2030 |
Indikation: Chronische Obstipation bei Parkinson-Krankheit
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Nach der Empfehlung zu Fragestellung 101 der Leitlinie sollen zur Therapie einer Obstipation bei Parkinson-Pat. die allgemeinen Therapieempfehlungen der AWMF-Leitlinie Chronische Obstipation herangezogen werden. In der dort aufgeführten Auswahl steht: „Nicht medikamentöse Therapieempfehlungen umfassen Biofeedback und Beckenbodentraining sowie Akupunkturverfahren (Akupunktur, Akupressur, Moxibustion, Elektro-Akupunktur), die bei chronischer Obstipation eingesetzt werden können.“ (Konsensstärke: 100%, starker Konsens). Die Leitlinie übernimmt damit die Empfehlungen der AWMF-Leitlinie Chronische Obstipation; eigene Studien zur Akupunktur bei Parkinson-Krankheit beschreibt sie nicht. |
| Leitlinie | 030-010 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 24.10.2028 |
Indikation: Chronische Obstipation, Akupunkturverfahren einschließlich Ohr- und Elektroakupunktur
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 11–1 der Leitlinie lautet: „Akupunkturverfahren (Akupunktur, Akupressur, Moxibustion, Ohrakupunktur, Elektro-Akupunktur) können bei chronischer Obstipation eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind „Empfehlung offen“ und „Starker Konsens“; nach den Tabellen 2 und 3 der Leitlinie ist das die Kann-Stufe bei mehr als 95 Prozent Zustimmung. Besprochen wird unter anderem eine in China durchgeführte, nach dem Kommentar „groß angelegte, hervorragend dokumentierte Studie“: „N = 1075 Patienten wurden mit E-Akupunktur oder Sham-E-Akupunktur über 8 Wochen behandelt und 22 Wochen beobachtet.“ Ihr Ergebnis: „Resultat war der Anstieg der CSBMs in den Wochen 1–8 um 1.76 (95 % CI, 1.61–1.89) in der E-Akupunktur Gruppe, 0.87 (CI, 0.73–0.97) in der Sham-E Gruppe (Gruppenunterschied, 0.90 [CI, 0.74–1.10]; P < 0.001).“ Zu zwei Metaanalysen aus dem Update-Zeitraum schreibt der Kommentar, sie bestätigten die zuvor dargestellten Studienergebnisse, „obgleich die Problematik mit rein chinesischen, in China publizierten Studien nicht von der Hand zu weisen ist.“ |
| Leitlinie | 021-019 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 30.10.2026, Neufassung angemeldet |
Indikation: Chronische Schmerzen bei Arthrose peripherer Gelenke, darunter Gonarthrose
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | 16 Studien mit 3498 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren berichten, scheinkontrollierte Studien zeigten statistisch signifikante Vorteile; diese seien jedoch klein, erreichten die vorab festgelegte Schwelle klinischer Bedeutsamkeit nicht und beruhten wahrscheinlich zumindest teilweise auf Placeboeffekten durch unvollständige Verblindung. Studien mit Warteliste als Vergleich legten statistisch signifikante und klinisch bedeutsame Vorteile nahe, von denen vieles auf Erwartungs- oder Placeboeffekten beruhen könne. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Indikation: Chronischer Pruritus, Akupunktur im Einzelfall
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 20 der Leitlinie lautet: „Die Anwendung weiterer physikalischer Verfahren wie die Anwendung von Wärme/Hitze, Lasertherapie, extrakorporaler Stoßwellentherapie, Kaltplasma und Akupunktur, transkutane elektrische Nervenstimulation kann im Einzelfall je nach klinischer Indikation erwogen werden.“ Sie ist als „Empfehlung (modifiziert 2026)“ gekennzeichnet und wurde mit „Starker Konsens“ und „19/19 (100%)“ verabschiedet. Für das Symbol in der Spalte „Stärke“ enthält Tabelle 24, die Wortwahl und Symbolik der Empfehlungsstärken erklärt, keine eigene Zeile; die Empfehlung ist mit „kann im Einzelfall je nach klinischer Indikation erwogen werden“ formuliert. Zur Evidenz schreibt der Methodenteil dieser S2k-Leitlinie: „Entsprechend der gewählten Entwicklungsstufe erfolgte keine systematische Bewertung der Qualität der Evidenz.“ Im Hintergrundtext heißt es, die Akupunktur habe nach mehreren systematischen Reviews und Metaanalysen bei nephrogenem Pruritus, atopischer Dermatitis und histaminbedingtem Pruritus „eine gewisse antipruritische Wirksamkeit“, die Datenlage sei aber heterogen; weiter: „Insgesamt ist die Evidenzlage nicht ausreichend, um Akupunktur als Pruritus-Therapie empfehlen zu können. Bezogen auf die atopische Dermatitis wird sowohl in der EuroGuiDerm als auch der AWMF S3-Leitlinie mangels Evidenz von Akupunktur abgeraten“. |
| Leitlinie | 013-048 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 23.06.2031 |
Indikation: Chronischer unspezifischer Kreuzschmerz
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | 33 Studien mit 8270 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Akupunktur spiele unmittelbar nach der Behandlung gegenüber einer Scheinbehandlung möglicherweise keine klinisch bedeutsame Rolle bei der Schmerzlinderung und kurzfristig bei der Verbesserung der Lebensqualität, und sie verbessere die Rückenfunktion im Vergleich zur Scheinbehandlung unmittelbar nach der Behandlung möglicherweise nicht; gegenüber keiner Behandlung sei sie unmittelbar nach der Behandlung bei Schmerz und Funktion wirksamer gewesen. In Studien mit üblicher Versorgung als Vergleich habe Akupunktur den Schmerz möglicherweise nicht klinisch bedeutsam verringert, möglicherweise aber die Funktion unmittelbar nach den Sitzungen sowie kurzfristig die körperliche, nicht jedoch die psychische Lebensqualität verbessert. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde als moderat bis sehr niedrig eingestuft; als Gründe nennen sie das hohe Verzerrungsrisiko der meisten Studien, Inkonsistenz und kleine Stichproben, die die Genauigkeit minderten. Ihr Schluss: Die Entscheidung für Akupunktur könne von Verfügbarkeit, Kosten und den Vorlieben der Patientin oder des Patienten abhängen. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Indikation: Chronischer Unterbauchschmerz der Frau
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Kapitel 8.6.3 der Leitlinie ist der Akupunktur gewidmet und beginnt mit der Einschränkung: „Nur wenige Studien erfüllen aktuell die methodisch erforderlichen Kriterien für eine mögliche Bewertung der Wirksamkeit von Akupunktur“. Zur vorhandenen Evidenz: „Eine Metaanalyse aus 2018 zu Akupunktur bei chronischem Unterbauchschmerz analysiert vier Studien fraglicher Methodik und kommt zum Schluss, dass Akupunktur zusätzlich zur Standardversorgung möglicherweise wirksam ist“. Das Statement der Leitlinie zieht daraus keine Wirksamkeitsaussage: „Die eingeschränkte Datenlage lässt keine Bewertung der Effekte der Akupunktur hinsichtlich der Therapie chronischer Unterbauchschmerzen zu. Aufgrund positiver Daten bei anderen chronischen Schmerzsyndromen kann der Einsatz erwogen werden“, angenommen mit 16 von 18 Stimmen. |
| Leitlinie | 016-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.11.2027, Neufassung angemeldet |
Indikation: Colitis ulcerosa im leichten bis moderaten Schub
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 6.17 der Leitlinie lautet: „Akupunktur kann im leicht bis moderaten Schub komplementär in der Therapie eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind Evidenzgrad 3, Empfehlungsgrad 0 und starker Konsens. Zur Begründung nennt die Leitlinie einen randomisierten Vergleich mit oberflächlicher Nadelung an Nicht-Akupunkturpunkten: „Der klinische Aktivitätsscore (CAI) nahm nach der Akupunkturbehandlung gegenüber der Kontrollgruppe signifikant ab. Die sekundären Endpunkte Verbesserung der Lebensqualität und Verbesserung des Allgemeinzustandes zeigten keine signifikanten Gruppenunterschiede zum Ende der Therapie“. Die Gegenevidenz steht im selben Abschnitt: „Zwei Meta-Analysen, die auch chinesische Studien miteinschlossen, stellten fest, dass die methodische Qualität der vorhandenen Studien zu gering ist, um Schlussfolgerungen hieraus zu ziehen“. |
| Leitlinie | 021-009 |
Indikation: Depressivität als subklinische Ausprägung bei Brustkrebspatientinnen nach Chemotherapie oder unter Aromataseinhibitoren
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.16 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 3 RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Reduzierung von Depressivität* bei Brustkrebspatientinnen nach Abschluss von Chemotherapie oder unter Therapie mit Aromataseinhibitoren vor. Akupunktur kann zur Reduktion von Depressivität* bei diesen Patientinnen erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1b aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Ein- und Durchschlafstörungen bei onkologischen Patienten
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.10 der Leitlinie lautet: „Es liegt ein systematisches Review über 4 RCTs und 3 weitere RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Reduktion von Ein- und Durchschlafstörungen bei onkologischen Patienten vor. Akupunktur kann zur Reduktion von Ein- und Durchschlafstörungen bei diesen Patienten erwogen werden, wenn eine gezielte Verhaltenstherapie aufgrund mangelnder Verfügbarkeit nicht angeboten werden kann oder die Patienten diese ablehnen.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Epilepsie im Erwachsenenalter
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Kapitel 2.4.9 der Leitlinie fasst Traditionelle Chinesische Medizin und Akupunktur zusammen und hält fest: „Auch hinsichtlich Akupunktur gibt es laut einem systematischen Review aufgrund der mangelnden Qualität der vorliegenden Studien keine hinreichenden Belege für eine Wirksamkeit. Bei Durchführung durch qualifiziertes Personal stellte Akupunktur eine sichere Behandlungsmodalität dar“. Die Empfehlung ist eine Abgrenzung: „Traditionelle Chinesische Medizin und Akupunktur sollen nicht anstelle einer anfallssuppressiven Pharmakotherapie eingesetzt werden“, starker Konsens bei einer Konsensstärke von 100 Prozent. Fehlende Wirksamkeitsbelege und Sicherheit stehen hier nebeneinander und sind zwei verschiedene Aussagen. |
| Leitlinie | 030-041 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.08.2028 |
Indikation: Episodische Migräne (Vorbeugung)
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | 22 Studien mit 4985 Teilnehmenden. Gegenüber keiner Akupunktur berichten die Autorinnen und Autoren eine moderate Verringerung der Kopfschmerzhäufigkeit nach der Behandlung (standardisierte Mittelwertdifferenz -0,56; moderate Qualität), gegenüber Scheinakupunktur eine kleine, aber statistisch signifikante (-0,18), anders als in der Vorfassung; nach der Behandlung habe sich die Häufigkeit bei 50 Prozent mit echter und 41 Prozent mit Scheinakupunktur mindestens halbiert, und Abbrüche wegen unerwünschter Wirkungen sowie berichtete unerwünschte Wirkungen hätten sich zwischen echter und Scheinakupunktur nicht signifikant unterschieden. Gegenüber medikamentöser Prophylaxe sei Akupunktur nach der Behandlung überlegen gewesen (-0,25), im weiteren Verlauf nicht mehr signifikant; sie sei damit möglicherweise mindestens ähnlich wirksam wie die medikamentöse Prophylaxe, und die Behandelten hätten seltener wegen unerwünschter Wirkungen abgebrochen und seltener unerwünschte Wirkungen berichtet. Akupunktur könne als Behandlungsoption für Patientinnen und Patienten gelten, die zu dieser Behandlung bereit sind; wie für andere Migränebehandlungen fehlten Langzeitstudien von mehr als einem Jahr Dauer. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Indikation: Gelenkschmerzen bei Brustkrebspatientinnen unter Aromataseinhibitoren
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.4 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer Metaanalyse über 4 RCTs und einem weiteren RCT zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Senkung von Gelenkschmerzen vor, die bei Brustkrebspatientinnen durch Aromataseinhibitoren hervorgerufenen wurden. Akupunktur sollte bei diesen Patientinnen empfohlen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR B und LoE 2b aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Globale und tumorspezifische Lebensqualität während und nach onkologischer Therapie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.15 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 3 Metaanalysen, einer systematischen Übersichtsarbeit und 13 weiteren RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Verbesserung der globalen und tumorspezifischen Lebensqualität bei onkologischen Patienten während und nach onkologischer Therapie vor. Akupunktur kann zur Verbesserung der globalen und tumorspezifischen Lebensqualität bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Hitzewallungen bei onkologischen Patienten
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.3 der Leitlinie lautet: „Es liegen heterogene Daten aus zwei systematischen Reviews und vier weiteren RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur auf Hitzewallungen bei onkologischen Patienten vor. Akupunktur hat weniger Nebenwirkungen als eine medikamentöse Therapie mit Gabapentin/ Venlafaxin bei vergleichbarer Wirkung. Akupunktur kann zur Reduktion der Hitzewallungen bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Insomnie bei Erwachsenen (Ein- und Durchschlafstörungen)
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung T11 der Leitlinie lautet: „Die Behandlung der Insomnie mit Aromatherapie, Akupunktur, Fußreflexzonenmassage, und Homöopathie soll nicht empfohlen werden (A; starker Konsens; Evidenzgrad 1a bis 4).“ Der Empfehlungsgrad A ist in dieser Leitlinie die stärkste Stufe; die Empfehlung richtet sich also ausdrücklich GEGEN die Anwendung und nicht nur gegen ihre Erstattung. Die Leitlinie führt daneben Meta-Analysen auf, die signifikante Effekte der Akupunktur berichten, und vermerkt dazu wiederholt „insgesamt unzureichende Qualität der Originalstudien“. |
| Leitlinie | 063-003 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 12.11.2029 |
Indikation: Internetnutzungsstörung (allgemein) bei Kindern und Jugendlichen, Akupunktur als Beispiel somatischer Therapieverfahren aus der Komplementärmedizin
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 3 der Leitlinie in Tabelle 4 für Kinder und Jugendliche (Evidenzgrad IIc, Empfehlungsgrad 0) lautet: „Beim Vorliegen einer Internetnutzungsstörung (allgemein) können somatische Therapieverfahren aus der Komplementärmedizin (z.B. Akupunktur) erwogen werden.“ Akupunktur ist dort als Beispiel genannt. Grundlage ist nach dem Hintergrundtext eine Studie (Wang et al., 2020), die 27 Probandinnen und Probanden mit „Internetsucht“ mit 30 gematchten Kontrollen verglich und Befunde der rsFC in mehreren Hirnregionen (unter anderem Putamen, orbitofrontaler Kortex, Kleinhirn) berichtet; dazu heißt es: „Durch Akupunktur kam es hier zu einer Angleichung der beiden Gruppen.“ Und weiter: „In der Studie wurde kein Follow-up durchgeführt, daher kann die Nachhaltigkeit der Effekte nicht eingeschätzt werden.“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie mit systematischer Literaturrecherche; laut Methodenteil wurde der Empfehlungsgrad „entsprechend der AWMF-Richtlinien mit A (starke Empfehlung, soll/soll nicht), B (Empfehlung, sollte/sollte nicht) und 0 (Empfehlung offen, kann erwogen werden/verzichtet werden) vergeben“, und der Evidenzgrad folgte den Vorgaben des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine. Eine Konsensstärke weist die Leitlinie nicht aus. |
| Leitlinie | 076-011 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 19.11.2029 |
Indikation: Internetnutzungsstörung (allgemein), Elektroakupunktur in Kombination mit kognitiver Verhaltenstherapie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 2 der Leitlinie in Tabelle 3 (Evidenzgrad IIb, Empfehlungsgrad 0) lautet: „Beim Vorliegen einer Internetnutzungsstörung (allgemein) können Kombinationen aus Verhaltenstherapie (KVT) und Elektroakupunktur erwogen werden.“ Grundlage sind nach dem Hintergrundtext zwei Studien (Hui et al., 2017; Zhu et al., 2012); zu letzterer heißt es, dass „die kombinierte Gruppe aus CBT und Elektroakupunktur die kognitiven Funktionen der Probanden und Probandinnen verbessern könnte“. Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie mit systematischer Literaturrecherche; laut Methodenteil wurde der Empfehlungsgrad „entsprechend der AWMF-Richtlinien mit A (starke Empfehlung, soll/soll nicht), B (Empfehlung, sollte/sollte nicht) und 0 (Empfehlung offen, kann erwogen werden/verzichtet werden) vergeben“, und der Evidenzgrad folgte den Vorgaben des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine. Eine Konsensstärke weist die Leitlinie nicht aus. |
| Leitlinie | 076-011 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 19.11.2029 |
Indikation: Interstitielle Zystitis und Blasenschmerzsyndrom (IC/BPS), Akupunktur als Heilversuch
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.44 der Leitlinie lautet: „Zusammenfassend kann auch unter Zugrundelegung neuerer Untersuchungen die Wirkung einer Akupunkturbehandlung auf die IC/BPS nicht abschließend beurteilt werden. Hierzu sind die Methoden, Einschlusskriterien und Ergebnisse bei geringen Fallzahlen zu inkohärent. Wegen der fehlenden Nebenwirkungen kann die Akupunktur im Sinne eines Heilversuchs erwogen werden, solange der Einsatz wirksamerer Therapiemodalitäten nicht verzögert wird.“ Die Gesamtabstimmung ergab starken Konsens mit 100 Prozent; die Empfehlung wurde 2024 geändert. Die Stärke einer Empfehlung wird in dieser Leitlinie „rein sprachlich ausgedrückt“, eine Kann-Formulierung ist also die offene Stufe. Besprochen wird unter anderem eine randomisierte Studie aus China, in der Elektroakupunktur nach sechs Monaten eine statistisch signifikant bessere Gesamt-Erfolgsrate erreichte als Blaseninstillationen (87,5 Prozent gegenüber 69,7 Prozent). Dazu schreibt die Leitlinie: „Die Studie weist diverse methodische Mängel auf, so wurde sie nicht vorab zentral registriert, die Randomisierung bleibt im Dunkeln (z.B. Randomisierungstafel), die Vergleichsgruppe erhielt nicht den Goldstandard.“ |
| Leitlinie | 043-050 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.09.2029 |
Indikation: Kognitive Beeinträchtigung bei Brustkrebspatientinnen unter adjuvanter Chemotherapie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.14 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einem RCT zur Wirksamkeit von Akupunktur auf die subjektive und objektive kognitive Beeinträchtigung bei Brustkrebspatientinnen unter adjuvanter Chemotherapie vor. Akupunktur kann bei diesen Patientinnen zur Verbesserung der kognitiven Beeinträchtigung erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2b aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Postoperative Schmerzen bei Hirntumoroperationen, Elektroakupunktur
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.7 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einem RCT zur Wirksamkeit von Elektroakupunktur zur Senkung postoperativer Schmerzen bei Patienten während Hirntumoroperationen vor. Elektroakupunktur kann während Hirntumoroperationen zur kurzfristigen postoperativen Senkung von Schmerzen und bei Schmerzmittelbedarf erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2b aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Postoperative Schmerzen nach Prostatektomie, Elektroakupunktur
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.6 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einem RCT zur Wirksamkeit von Elektroakupunktur zur Senkung postoperativer Schmerzen bei Patienten vor, die einer Prostatektomie unterzogen wurden. Elektroakupunktur kann postoperativ als analgetisches und Analgetika-sparendes Verfahren bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1b aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Prophylaxe der Migräne, klassische Akupunktur gegenüber Scheinakupunktur
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung in Kapitel 10.8 der Leitlinie lautet: „Die Überlegenheit einer klassischen Akupunktur gegenüber einer Scheinakupunktur bei der Prophylaxe der Migräne ist nach aktueller Studienlage widersprüchlich. Insgesamt zeigen sich moderate, unspezifische Effekte.“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie und weist weder Empfehlungs- noch Evidenzgrade aus. |
| Leitlinie | 030-057 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 07.08.2028 |
Indikation: Prophylaxe des Kopfschmerzes vom Spannungstyp, klassische Akupunktur als Option ohne gewünschte oder wirksame Medikation
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Im Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ steht im Abschnitt „Andere Verfahren“: „Die Studienlage zur Akupunktur ist uneinheitlich. Sie kann insbesondere dann versucht werden, wenn medikamentöse Therapieverfahren nicht gewünscht werden oder nicht wirksam sind.“ Das Kapitel 4.4 („Weitere Verfahren zur Prophylaxe“, Abschnitt „Klassische Akupunktur“) stellt Studien mit positiven und negativen Ergebnissen dar; einen Empfehlungsgrad weist die Leitlinie für Akupunktur nicht aus. Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie; nach eigener Angabe wurde zur Konsensusfindung ein modifiziertes Delphi-Verfahren angewendet, und „Die Abstimmung über die Empfehlungen erfolgte in einer Online-Konferenz im Januar 2023.“ |
| Leitlinie | 030-077 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 18.12.2028 |
Indikation: Restless-Legs-Syndrom
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Im Kasten „Zusammenfassung und Empfehlung Therapie“ und gleichlautend im Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ steht: „Der Einsatz von Akupunktur, pneumatischer Kompression, endovaskulärer Laserablation, Kryotherapie und Phytotherapie kann aufgrund der fehlenden Datenlage derzeit nicht empfohlen werden.“ Im Hintergrundtext heißt es: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Studienlage zu heterogen und als nicht ausreichend zu werten, es gibt keinen hinreichenden Nachweis für die Wirksamkeit der Ohrakupunktur.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei dieser Aussage nicht. |
| Leitlinie | 030-081 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 24.06.2027 |
Indikation: Rezidivierende unkomplizierte Harnwegsinfektionen der Frau, Vorbeugung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Der Abschnitt der Leitlinie „Kutane Immunstimulation: Akupunktur“, der zu Empfehlung 12.3 gehört, gibt eine Metaanalyse aus dem Jahr 2020 mit zwei randomisierten Studien wieder: „Akupunktur war bei der Verhinderung eines Rezidivs mit einer Nachbeobachtung von 6 Monaten wirksamer als keine Behandlung“ (n = 135, relatives Risiko 0,39, geringe Beweissicherheit) und als Scheinakupunktur (n = 53, relatives Risiko 0,45, moderate Beweissicherheit). Zu den einzelnen Studien: „Bei Aune et al. fanden sich nach Akupunktur 85% Patienten ohne Harnwegsinfektionen (56% Scheinakupunktur, 36% Kontrollen)“, und „bei Alraek et al. halbierte sich die Harnwegsinfektionsrate nach Akupunktur gegenüber der nicht behandelten Kontrollkohorte“. Eine eigene Empfehlung spricht die Leitlinie dazu nicht aus: Empfehlung 12.3 nennt allein das Immunprophylaktikum OM-89, und die Akupunktur steht in keiner der sieben Zeilen der Tabelle 22 mit den alternativen Präventionsoptionen. |
| Leitlinie | 043-044 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 08.04.2029 |
Indikation: Schwere Bewusstseinsstörung nach akuter Hirnschädigung bei Erwachsenen, Akupunktur zur Verbesserung des Bewusstseins
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Das evidenzbasierte Statement 2.7.4 (Stand 2022; Empfehlungsgrad: n.a., Evidenzgrad 4, Qualität der Evidenz sehr niedrig) lautet: „Bei erwachsenen Patient*innen mit einer schweren Bewusstseinsstörung aufgrund einer akuten Hirnschädigung kann weder eine Empfehlung für die Anwendung der Akupunktur zur Bewusstseinsverbesserung noch dagegen gegeben werden.“ (Konsensstärke: 100% (18/18)). Zur Begründung schreibt die Leitlinie: „Die Autor*innen der Reviews stellen übereinstimmend fest, dass trotz Hinweisen auf einen Nutzen der Akupunktur die wissenschaftliche Qualität so gering ist, dass derzeit eine allgemeine Empfehlung zu ihrem Einsatz nicht ausgesprochen werden kann.“ Die Evidenz stammt nach dem Hintergrundtext aus zwei chinesischen systematischen Übersichtsarbeiten; die Primärliteratur war für die Leitliniengruppe nicht zugänglich. Starker Konsens bedeutet nach Tabelle 2 der Leitlinie mehr als 95 % der Stimmberechtigten. |
| Leitlinie | 080-006 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.12.2026, Neufassung angemeldet |
Indikation: Spannungskopfschmerz (Vorbeugung)
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | Zwölf Studien mit 2349 Teilnehmenden. In zwei großen Studien gegen Routineversorgung erreichten deutlich mehr Behandelte mindestens eine Halbierung der Kopfschmerzhäufigkeit (48 gegenüber 19 Prozent und 45 gegenüber 4 Prozent; moderate Qualität); die beiden Studien unterschieden sich aber deutlich in Ausgangshäufigkeit und Versorgung der Kontrollgruppen, und Langzeitwirkungen über vier Monate hinaus wurden nicht untersucht. Gegenüber Scheinakupunktur erreichten 51 gegenüber 43 Prozent mindestens eine Halbierung der Häufigkeit (relatives Risiko 1,3; moderate Qualität); Abbrüche wegen unerwünschter Wirkungen waren selten (1 von 420 mit Akupunktur, 0 von 343 mit Scheinakupunktur), unerwünschte Wirkungen berichteten 17 Prozent mit Akupunktur gegenüber 12 Prozent mit Scheinakupunktur (drei Studien; niedrige Qualität). Gegenüber Physiotherapie, Massage oder Übungen fand keine der vier Studien (niedrige bis moderate Qualität, hohes Verzerrungsrisiko, unzureichend berichtet) eine signifikante Überlegenheit der Akupunktur, bei manchen Zielkriterien lagen die Ergebnisse leicht zugunsten der Vergleichsbehandlung; zu unerwünschten Wirkungen berichteten diese Studien nichts. Die Qualität der Belege war insgesamt moderat oder niedrig, vor allem wegen fehlender Verblindung und schwankender Effektgrößen. Die Autorinnen und Autoren schließen, die verfügbaren Ergebnisse legten nahe, dass Akupunktur bei häufigem episodischem oder chronischem Spannungskopfschmerz wirksam sei; weitere Studien, besonders im Vergleich mit anderen Behandlungsmöglichkeiten, seien nötig. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Indikation: Spastische Tonuserhöhung nach Schlaganfall, Elektroakupunktur von Arm und Bein als Zusatzmaßnahme
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung in Kapitel 4.2 der Leitlinie (modifiziert 2024) lautet: „Die Elektroakupunktur von Arm und Bein kann für Schlaganfall-Betroffene als Zusatzmaßnahme erwogen werden, wenn eine spastische Tonuserhöhung behandelt werden soll.“ (Konsensstärke: starker Konsens). Grundlage ist nach dem Hintergrundtext ein systematischer Review mit Metaanalyse zur Kombination von Elektroakupunktur und Rehabilitationsbehandlung; dazu heißt es: „Im Vergleich zu einer alleinigen Rehabilitationsbehandlung oder EA konnte die kombinierte Behandlung“ die Spastizität an Arm und Bein stärker verbessern, wobei methodische Schwächen der eingeschlossenen Studien aus China zu berücksichtigen seien. Nach der Methodik der Leitlinie steht kann für eine offene Empfehlung; starker Konsens bedeutet eine Zustimmung von mehr als 95 % der Teilnehmenden, und eine Evidenzklassifizierung einzelner Quellen erfolgt bei dieser S2k-Leitlinie nicht. |
| Leitlinie | 030-078 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 30.11.2029 |
Indikation: Subjektive Symptome der Xerostomie nach adjuvanter Radiotherapie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.12 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einem systematischen Review über 5 RCTs und einer Metaanalyse über 2 dieser RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Reduktion der subjektiven Symptome der Xerostomie nach einer adjuvanten Radiotherapie bei onkologischen Patienten vor. Akupunktur kann in dieser Situation zur Reduktion der subjektiven Symptome der Xerostomie erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2a aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Symptomatische lumbale Spinalkanalstenose
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Kapitel 2.5.6 der Leitlinie (Therapie, im Abschnitt 2.5 Spinalkanalstenose) hält fest: „Akupunktur (24 Behandlungen über 8 Wochen) führt zur zügigen funktionellen Erholung und Schmerzreduktion bei symptomatischer Spinalkanalstenose und ist der sham-Akupunktur in einer randomisierten, kontrollierten Studie überlegen“ (die Leitlinie verweist dafür auf eine Fundstelle ihres Literaturverzeichnisses). Die Aussage stützt sich auf eine einzelne randomisierte Studie. Als S2k-Leitlinie weist sie weder Empfehlungs- noch Evidenzgrade aus; sie wird im formalen Konsens verabschiedet und ohne systematische Bewertung der Belege. |
| Leitlinie | 187-059 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.03.2028 |
Indikation: Tumorschmerzen bei onkologischen Patienten
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.5 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus zwei systematischen Reviews über 9 RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Senkung von Tumorschmerzen bei onkologischen Patienten vor. Akupunktur sollte zur Senkung der Tumorschmerzen und/ oder Einsparung von Analgetika bei diesen Patienten empfohlen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR B und LoE 1a aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Unterbauchschmerzen und menstruelle Beschwerden bei Endometriose, Akupunktur in Kombination mit weiteren Behandlungen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die konsensbasierte Empfehlung 4.E31 der Leitlinie lautet: „Eine Akupunkturbehandlung (i. e. ca. acht Sitzungen) kann zur Linderung von Unterbauchschmerzen und/oder menstruellen Beschwerden bei Endometriose in Kombination mit weiteren Behandlungen erwogen werden.“ Ausgewiesen sind Expertenkonsens und Konsensusstärke ++, die Empfehlung ist 2024 neu aufgenommen. Die Leitlinie unterscheidet nach Tabelle 7 die starke („soll“), die einfache („sollte“) und die offene Empfehlung („kann“); „++“ bedeutet nach Tabelle 8 Konsens mit einer Zustimmung von mehr als 75 bis 95 Prozent, „+++“ starken Konsens mit mehr als 95 Prozent. Expertenkonsens heißt dort Konsensus-Entscheidungen „ohne vorherige systemische Literaturrecherche (S2k)“. Aus einer Metaanalyse mit sechs Studien berichtet die Leitlinie: „Nach Interventionsende war eine Verum-Akupunkturbehandlung (i. e. Serie von Ø acht Sitzungen) einer Behandlung mit Akupunktur an unspezifischen Punkten mit hoher Effektstärke sowohl signifikant als auch klinisch relevant überlegen bezüglich Unterbauchschmerzen und menstruellen Schmerzen.“ Zugleich hält sie fest: „Manuelle Akupunktur, Moxibustion und Elektroakupunktur hatten bei Endometriosepatientinnen einen positiven Einfluss auf den Gesamtschmerz-Index, den Pelvic-Pain-Index sowie Dyschezie, Dysmenorrhoe und Kopfschmerzen“, und im Vergleich mit hormoneller Behandlung: „verglichen mit der Einnahme von KOK zeigte sich aber eine Unterlegenheit“. |
| Leitlinie | 015-045 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.03.2030 |
Indikation: Vorbeugung des postoperativen Delirs bei älteren chirurgischen Patientinnen und Patienten im Krankenhaus, transkutane elektrische Akupunkturpunkt-Stimulation (TEAS)
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.16 der Leitlinie (neu 2025, Empfehlungsgrad A ⇓⇓) lautet: „Wir empfehlen, bei älteren chirurgischen Patient:innen im Krankenhaus transkutane elektrische Akupunktur-Punkt-Stimulation zur Prävention des postoperativen Delirs nicht einzusetzen.“ (Konsensstärke: 100%, starker Konsens (14/14)). Die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz nach GRADE ist für eine reduzierte Delirinzidenz mit moderat und für eine kürzere Delirdauer mit niedrig angegeben; keine sichere Auswirkung auf die kognitive Funktion. Zur Begründung schreibt die Leitlinie, die Primärstudien des systematischen Reviews hätten wegen Sprachbarrieren nicht im Detail geprüft werden können, und weiter: „Eine neuere Metaanalyse einer anderen chinesischen Arbeitsgruppe, die teilweise die gleichen Studien einbezieht, bewertet deren Qualität als gering und weist auf ein hohes Bias-Risiko hin [272]. Zudem gibt es Unstimmigkeiten bei den Fallzahlen der eingeschlossenen Studien, was Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Ergebnisse aufwirft.“ Außerdem: „Da die Technik der Elektroakupunktur ist in deutschen Krankenhäusern nicht regelhaft verfügbar ist, kann sie in der Regelversorgung nicht umgesetzt werden.“ und: „Um eine belastbare Empfehlung auszusprechen, sind weitere hochwertige Studien in Europa und international erforderlich.“ |
| Leitlinie | 109-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.04.2029 |
Indikation: Vorbeugung von Übelkeit und Erbrechen während einer Radiotherapie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.2 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 1 RCT zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Vorbeugung von Übelkeit und Erbrechen bei onkologischen Patienten während Radiotherapie vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung von Akupunktur zur Vorbeugung von Übelkeit und Erbrechen während Radiotherapie bei Patienten mit dieser Indikation gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2a aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Vorbeugung von verzögerter Übelkeit und Erbrechen bei Patienten mit platinbasierter Chemotherapie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.1 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer systematischen Übersichtsarbeit und zwei RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Vorbeugung von verzögerter Übelkeit und Erbrechen bei Patienten mit platinbasierter Chemotherapie vor. Akupunktur kann, zusätzlich zur antiemetischen Therapie, zur Vorbeugung von verzögerter Übelkeit und Erbrechen bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2a aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Vorbeugung von Xerostomie während einer Radio- oder Chemotherapie bei Kopf-Hals-Tumoren
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.11 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einem systematischen Review über 4 RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Vorbeugung von Symptomen der Xerostomie während einer Radio-/Chemotherapie vor. Akupunktur kann während einer Radio-/Chemotherapie zur Vorbeugung von Symptomen der Xerostomie und zur Anregung des Speichelflusses bei Patienten mit Kopf-Hals Tumoren erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Wiederherstellung der Darmfunktion nach Operation bei Kolonkarzinom
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.13 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einem systematischen Review über 6 RCTs und 3 weiteren RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Wiederherstellung der Darmfunktion nach Operation bei Kolonkarzinompatienten vor. Akupunktur kann zur Verringerung der Zeit bis zum ersten Stuhlgang und zur Senkung des Opioidverbrauchs als zusätzliche Maßnahme bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2a aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Bonusprogramm
| Kasse | Programm | Gegenstand | Verfahren | Anerkennung | Bonus | Bedingung | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| BKK PwC | Gesundheitskonto | Akupunktur- und Stoßwellenbehandlungen | Akupunktur | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautDas Budget des Gesundheitskontos kann als Zuschuss für folgende verauslagte Kosten im Bonusjahr verwendet werden: Akupunktur- und Stoßwellenbehandlungen (sofern keine SGB V-Leistung). Der auf dem Gesundheitskonto angesparte Betrag wird dem Teilnehmer ausschließlich als Zuschuss zu den Kosten für im Bonusjahr selbst in Anspruch genommene Leistungen gemäß dem folgenden Leistungskatalog erstattet. Der Anspruch auf Auszahlungen vom Gesundheitskonto entsteht erst nach Vorlage entsprechender Belege. Rechtsgrundlage: § 13a der Satzung der Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers |
QuelleSatzung der Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers, Stand Januar 2026, § 13a (Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten), Leistungskatalog des Gesundheitskontos https://www.bkk-pwc.de/fileadmin/medien/dokumente/de/informationen/bkk_pwc_satzung_stand_januar_2026.pdf (erhoben am 08.09.2026) |
| DAK-Gesundheit | DAK AktivBonus | Akupunkturbehandlung durch Vertragsärzte | Akupunktur | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautNutzen Sie Ihre Bonuspunkte für diese besonderen Gesundheitsleistungen, erhöhen wir den Wert Ihrer Punkte um 20 Prozent. Für jeden Bonuspunkt, den Sie für diese Leistungen einsetzen, erhalten Sie 1,20 Euro. Für 100 Bonuspunkte gibt es einen Zuschuss in Höhe von 120 Euro. … Für diese Gesundheitsleistungen gibt es Zuschüsse Akupunkturbehandlung durch Vertragsärzte ärztlich verordnete Arzneimittel … Heilpraktiker … Osteopathiebehandlungen … Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro im Jahr. |
QuelleDAK-Gesundheit, Leistungen > Hervorragendes Bonusprogramm > Besondere Gesundheitsleistungen: Dafür können Sie Ihre Punkte einlösen! (aktualisiert am 04.08.2026) https://www.dak.de/dak/leistungen/bonusprogramm/bonusprogramm-besondere-gesundheitsleistungen_27310 (erhoben am 07.09.2026) |
| mhplus | Bonusprogramm (Tabelle der Gesundheitsleistungen) | Akupunktur/Geburtsvorbereitende Akupunktur | Akupunktur | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautBei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung können gesammelte Bonuspunkte auf Antrag in Form eines zweckgebundenen Zuschusses zu den nachgewiesenen Kosten von selbstfinanzierten Leistungen aus der Tabelle der Gesundheitsleistungen eingelöst werden. Gesundheitsleistungen (Zweckgebundener Zuschuss) 1. Akupunktur/Geburtsvorbereitende Akupunktur Rechtsgrundlage: § 65a SGB V in Verbindung mit der Satzung der mhplus Betriebskrankenkasse |
QuelleSatzung der mhplus Betriebskrankenkasse, Stand 01.01.2026, Anlage zum Bonusprogramm, Tabelle der Gesundheitsleistungen (Zweckgebundener Zuschuss), Nummer 1 https://www.mhplus-krankenkasse.de/fileadmin/user_upload/Dokument/Unternehmen/Satzungen/satzung-mhplus-2026.pdf (erhoben am 07.09.2026) |
| Mobil Krankenkasse | Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten, Aktiv-Konto | Akupunktur | Akupunktur | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautVersicherte, die das Bonusmodell Aktiv-Konto gewählt haben, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen, sofern diese auf den jeweiligen Teilnahmezeitraum entfallen. Dies gilt nur, sofern die Mobil Betriebskrankenkasse nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen. … Medizinische Leistungen durch qualifizierte Leistungserbringer, insbesondere … Akupunktur … Geburtsvorbereitende Akupunktur Rechtsgrundlage: § 65a SGB V |
QuelleSatzung der Mobil Betriebskrankenkasse in der Fassung der Nachträge Nr. 37 bis Nr. 39, Stand 01.01.2026, Anlage 3 zu § 11f (Katalog der Zuschussleistungen, Bonusprogramm Aktiv-Konto) https://www.bkk-mobil-oil.de/dam/jcr:a3a5e774-f11a-4137-abf1-9e0bace283bf/Satzung%20i.%20d.%20F.%20d.%20Nachtr%C3%A4ge%20Nr.%2037%20bis%20Nr.%2039_Stand%2001.01.2026.pdf (erhoben am 07.09.2026) |
| Mobil Krankenkasse | Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten, Aktiv-Konto | Geburtsvorbereitende Akupunktur | Akupunktur | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautVersicherte, die das Bonusmodell Aktiv-Konto gewählt haben, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen, sofern diese auf den jeweiligen Teilnahmezeitraum entfallen. Dies gilt nur, sofern die Mobil Betriebskrankenkasse nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen. … Medizinische Leistungen durch qualifizierte Leistungserbringer, insbesondere … Akupunktur … Geburtsvorbereitende Akupunktur Rechtsgrundlage: § 65a SGB V |
QuelleSatzung der Mobil Betriebskrankenkasse in der Fassung der Nachträge Nr. 37 bis Nr. 39, Stand 01.01.2026, Anlage 3 zu § 11f (Katalog der Zuschussleistungen, Bonusprogramm Aktiv-Konto) https://www.bkk-mobil-oil.de/dam/jcr:a3a5e774-f11a-4137-abf1-9e0bace283bf/Satzung%20i.%20d.%20F.%20d.%20Nachtr%C3%A4ge%20Nr.%2037%20bis%20Nr.%2039_Stand%2001.01.2026.pdf (erhoben am 07.09.2026) |
| SECURVITA BKK | Leistungsbonus | Akupunktur | Akupunktur | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautDer Leistungsbonus wird den Teilnehmern als Zuschuss für selbst genutzte Gesundheitsleistungen gezahlt, die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt sind. Der Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses entsteht durch die gleichzeitige Wahl des Leistungsbonus (Antrag) und Vorlage der Nachweise bzw. Rechnungen. … Das Ausstellungsdatum der Rechnung darf zum Zeitpunkt der Beantragung nicht mehr als 12 Monate zurückliegen. Dies gilt jedoch nur, sofern die SECURVITA BKK oder ein anderer Leistungsträger nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft wurde. … Übersicht erstattungsfähige Leistungen … Akupunktur … Nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind von der Erstattung ausgeschlossen. Rechtsgrundlage: § 65a SGB V in Verbindung mit der Satzung der SECURVITA BKK |
QuelleSECURVITA BKK, Satzung, Stand 01.07.2026 in der Fassung des 186. Satzungsnachtrags, § 18a Absatz 2, Absatz 4, Absatz 6 und Absatz 9, dazu die Anlage zum Bonusprogramm, Übersicht erstattungsfähige Leistungen (Leistungsbonus) (PDF) https://www.securvita.de/fileadmin/inhalt/dokumente/krankenkasse/satzung.pdf (erhoben am 07.09.2026) |
| BAHN-BKK | MamaBonus | Geburtsvorbereitende Akupunktur durch Hebammen | Akupunktur | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautWählen Sie zwischen einem Geldbonus von 50 €, den wir direkt auf Ihr Konto auszahlen, oder einem zweckgebundenen Bonus von 100 €. Diesen können Sie für ausgewählte Leistungen einsetzen, die Ihnen und Ihrem Baby guttun. Für welche Leistungen kann ich den zweckgebundenen Bonus nutzen? Schwangerschafts-Yoga/Gymnastik oder Kangatraining Geburtsvorbereitende Akupunktur durch Hebammen Familienzimmer im Krankenhaus nach Entbindung |
QuelleBAHN-BKK, Leistungen > Bonusprogramme > MamaBonus, Abschnitt „Für welche Leistungen kann ich den zweckgebundenen Bonus nutzen?“ https://www.bahn-bkk.de/leistungen/bonusprogramme/mamabonus.html (erhoben am 06.09.2026) |
| BKK Linde | FitBonus+ | Akupunktur in der Schwangerschaft | Akupunktur | anerkannt | verdienen | Bedingung im WortlautLeistungen im Bereich der privaten Vorsorge werden im FitBonus+ pauschal mit 20 Euro angerechnet. Bitte beachten Sie, dass wir nur Leistungen vergüten können, die zu den sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) zählen. IGeL-Leistungen sind nicht Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs und dürfen von der BKK Linde nicht übernommen werden. Eine durchgeführte IGeL-Leistung honorieren wir im Rahmen unseres FitBonus+ mit 20 Euro, sofern es sich um eine der folgenden Leistungen handelt: Akupunktur in der Schwangerschaft |
QuelleBKK Linde, Leistungen > FitBonus+, Abschnitt „Private Vorsorge“ mit der Liste der anrechenbaren IGeL-Leistungen https://bkk-linde.de/leistungen/fitbonus/ (erhoben am 06.09.2026) |
| BKK PwC | JUMP | Akupunkturbehandlungen anderer Beschwerden | Akupunktur | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautBei folgenden Krankheitsbildern werden die Kosten der Akupunktur für bis zu zehn Sitzungen von uns übernommen: Rechnungen für Ihnen entstandene Kosten für Akupunkturbehandlungen anderer Beschwerden können Sie im Rahmen unseres Bonusprogramms JUMP einreichen. |
QuelleBKK PwC, Leistungsseite „Akupunktur“ (Leistungen A-Z) https://www.bkk-pwc.de/leistungen/leistungen-a-z/akupunktur (erhoben am 06.09.2026) |
| BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER | Gesundheitskonto | Naturheilverfahren und alternative Medizin | Akupunktur | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautBezuschussungsfähig sind: … Naturheilverfahren und alternative Medizin, sofern eine Verordnung auf einem Privatrezept durch einen Arzt erfolgte: z. B. Akupunktur bei Kopfschmerzen oder Allergien, Traditionelle Chinesische Medizin, Anthroposophische Medizin, Bioresonanz-Therapie. Rechtsgrundlage: § 65a Absatz 1 und Absatz 1a SGB V |
QuelleBKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, Bedingungen für die Teilnahme am Bonusprogramm nach § 65a Absatz 1 und Absatz 1a SGB V, Absatz 8 (PDF) https://www.bkkgs.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Bonusprogramm/bkkgs-teilnahmebedingungen-bonusprogramm.pdf (erhoben am 31.08.2026) |
| hkk | hkk bonusaktiv | Akupunktur | Akupunktur | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautTeilnehmende, die sich gemäß Ziffer 7 der Teilnahmebedingungen für die Bonusart „Gesundheitszuschuss“ entschieden haben, erhalten einen zweckgebundenen Zuschuss für die selbstfinanzierten Gesundheitsleistungen, die im folgenden Katalog aufgeführt sind. Nicht ausdrücklich in diesem Leistungskatalog genannte Leistungen sind von einer Erstattung ausgeschlossen. Rechtsgrundlage: Anlage zu § 37 der Satzung der hkk |
Quellehkk, Teilnahmebedingungen hkk-Gesundheitsbonus, Anlage zu § 37 der Satzung, Stand 27.05.2026 (PDF), Abschnitt c, Katalog der bezuschussungsfähigen Gesundheitsleistungen https://assets.hkk.de/fileadmin/dateien/hkk.de/unternehmen/satzung/2026/anlage_zur_satzung_teilnahmebedingungen_bonusmodell_20260527.pdf (erhoben am 31.08.2026) |
| KKH | KKH-Bonus | Akupunktur | Akupunktur | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautVersicherte, die am Bonusprogramm der KKH teilnehmen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen. Dies gilt nur, sofern die KKH nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen. Rechtsgrundlage: § 24a der Satzung der KKH |
QuelleKKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5) https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/satzung/satzung-kkh-05-26.pdf (erhoben am 31.08.2026) |
| SBK | SBK Bonusprogramm | Akupunktur | Akupunktur | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautVersicherte, die eine Gewährung als zweckgebundenen Bonus nach Absatz 6 Buchstabe b der Anlage 6a zu § 16a der Satzung gewählt haben, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen. Dies gilt nur, sofern die Siemens-Betriebskrankenkasse nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder ein anderweitiger Leistungsanspruch bereits erschöpft ist. Ausgenommen von dem Zuschuss sind gesetzliche Zuzahlungen. Rechtsgrundlage: § 65a Absatz 1 und Absatz 1a SGB V |
QuelleSBK, Satzung vom 01.01.2026 in der Fassung des 1. Nachtrags, Stand 19.03.2026, § 16a mit Anlage 6b und § 22 a (PDF) https://www.sbk.org/fileadmin/user_upload/UK/03_Satzung/Krankenkasse/Satzung_SBK_vom_1.1.2026_Stand_19.3.2026_mit_1._SN.pdf (erhoben am 31.08.2026) |
| BERGISCHE KRANKENKASSE | Flexi-Bonus² | Akupunktur | Akupunktur | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautDer Bonus wird der versicherten Person als Barbonus in Höhe von bis zu 130 € für das zurückliegende Kalenderjahr ausgezahlt. … Alternativ kann die versicherte Person die Verwendung des Bonus als Zuschuss für die Inanspruchnahme besonderer Gesundheitsleistungen bis zu einem Betrag in Höhe von 300 € wählen. … Budget Zweckgebundene Prämien … alternative Behandlungen: Akupunktur … Erstattungsfähig sind Kosten für Akupunktur, Osteopathie oder Chiropraktik sowie für naturheilkundliche Behandlungen nach dem Hufeland-Verzeichnis und der Gebührenordnung der Heilpraktiker. Rechtsgrundlage: § 33 der Satzung der BERGISCHEN KRANKENKASSE, § 65a SGB V |
QuelleBERGISCHE KRANKENKASSE, Satzung, Stand 30.07.2026, § 31 und § 33 mit der Anlage zum Bonusprogramm (PDF) https://www.bergische-krankenkasse.de/fileadmin/PDF/Satzung/2026/September/BERGISCHE_Krankenkasse_Satzung_20260730.pdf (erhoben am 30.08.2026) |
| AOK Rheinland/Hamburg | AOK-Vital+ | Akupunktur bei Migräne durch den Vertragsarzt | Akupunktur | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautBei AOK-Vital+ wird Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die Sie sammeln und jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umwandeln können. Für 1.000 Bonuspunkte erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 20 Euro. Sie entscheiden selbst, für welche der folgenden Leistungen Sie Zuschüsse erhalten möchten. Alternative Heilmethoden: Akupunktur bei Migräne durch den Vertragsarzt |
QuelleAOK Rheinland/Hamburg, Seite „Das AOK-Prämienprogramm“ (AOK-Vital+) https://www.aok.de/pk/rh/inhalt/das-aok-praemienprogramm-2/ (erhoben am 29.08.2026) |
| Continentale BKK | Bonusprogramm "Mehr Gesundheit" | Geburtsvorbereitende Akupunktur | Akupunktur | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautFür welche Rechnungen erhalte ich den Gesundheitszuschuss? Wir erstatten Ihnen Rechnung bis zu Ihrem erreichten Gesundheitszuschuss. Dabei erkennen wir folgende Rechnungen an: Krankenzusatzversicherung Pflegezusatzversicherung Auslandsreise-Krankenversicherung Geräte zur Erfassung des Fitness– und Gesundheitsstatus Mitgliedschaft im Sportverein oder Fitnessstudio Sport- und Fitnessausrüstung Sportkurse (auch Online) Sportveranstaltungen (Teilnahmegebühren) Zusätzliche Präventionskurse Knochendichtemessung Sehtest Geburtsvorbereitungskurs für Partner Geburtsvorbereitende Akupunktur Zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft Daten- und Dokumentationsservice für medizinische Notfälle |
QuelleContinentale BKK, Leistungen von A-Z: Bonusprogramm "Mehr Gesundheit" (FAQ: Für welche Rechnungen erhalte ich den Gesundheitszuschuss?) https://www.continentale-bkk.de/leistungen/leistungen-a-z/bonusprogramm-mehr-gesundheit (erhoben am 29.08.2026) |
| hkk | hkk bonusaktiv – Gesundheitszuschuss | Akupunktur | Akupunktur | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautDer Gesundheitszuschuss ist Bestandteil des hkk bonusaktiv. Wer am Bonusprogramm teilnimmt und den Gesundheitszuschuss wählt, kann sich bestimmte Gesundheitsleistungen bezuschussen lassen. … Naturmedizin Osteopathie Akupunktur Anthroposophische Heilmittel (z. B. Heileurythmie) Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis Naturarzneimittel … Reichen Sie Ihre Rechnungen einfach über die hkk Service-App ein. Die hkk erstattet die Kosten bis zur Höhe des Rechnungsbetrags, maximal jedoch bis zur Höhe Ihres verfügbaren Gesundheitszuschusses. |
QuelleDer Gesundheitszuschuss (hkk bonusaktiv) https://www.hkk.de/versicherung-und-tarife/hkk-vorteile/geldwerte-vorteile/bonusprogramm/gesundheitszuschuss (erhoben am 29.08.2026) |
| Krones BKK | Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten (Bonusheft) | Akupunktur und andere naturheilkundliche Methoden | Akupunktur | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautZuschussleistungen Anstelle einer Auszahlung können Sie Ihren Bonus auch als Zuschuss für Gesundheitsleistungen nutzen – bis zu 300 Euro jährlich. Diese Zuschüsse können Sie beispielsweise verwenden für: Brillengläser und Kontaktlinsen Erweiterte zahnmedizinische Leistungen, Zahnersatz oder Vorsorge Gesundheits-, Fitness- und Präventionskurse (auch online) Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder Sportverein Sportveranstaltungen (Start- oder Teilnahmegebühren) Akupunktur und andere naturheilkundliche Methoden Private Zusatzversicherungen Zuschüsse sind möglich, sofern die Satzungsleistungen der Krones BKK bereits ausgeschöpft sind. |
QuelleKrones BKK, Leistungen, Bonusheft für gesundheitsbewusstes Verhalten https://www.krones-bkk.de/leistungen/bonusmodell/ (erhoben am 29.08.2026) |
| novitas bkk | Flexcheck Zusatzguthaben | Akupunktur | Akupunktur | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautZusatzguthaben in Höhe von bis zu 300 Euro Wenn es sich bei Ihrer Akupunktur um eine privatärztliche Leistung handelt, reichen Sie im Rahmen des Bonusprogramms einfach Ihre ärztliche Verordnung entweder als Privatrezept oder grünes Rezept und die Quittung bei uns ein. |
Quellenovitas bkk, Leistungen von A-Z – Akupunktur, Abschnitt „Unser Bonusprogramm / Zusatzguthaben in Höhe von bis zu 300 Euro“ https://www.novitas-bkk.de/de/leistungen-mitgliedschaft/leistungen-von-a-z/akupunktur (erhoben am 29.08.2026) |
| hkk | hkk bonusaktiv | Akupunktur | Akupunktur | anerkanntgilt noch bis30.08.2026gilt nicht mehr | ausgeben | Bedingung im WortlautDer Leistungskatalog der Anlage zu § 37 der Satzung führt „Akupunktur“ als Leistung, für die sich der Gesundheitszuschuss einsetzen lässt. Der Gesundheitszuschuss ist die zweckgebundene Wahlmöglichkeit des Bonusprogramms und liegt bis zu 25 Prozent über dem Sofortbonus, der stattdessen ausgezahlt würde. Rechtsgrundlage: Anlage zu § 37 der Satzung der hkk |
Quellehkk, Teilnahmebedingungen hkk-Gesundheitsbonus, Anlage zu § 37 der Satzung, Stand 27.05.2026 (PDF), Abschnitt c, Katalog der bezuschussungsfähigen Gesundheitsleistungen https://assets.hkk.de/fileadmin/dateien/hkk.de/unternehmen/satzung/2026/anlage_zur_satzung_teilnahmebedingungen_bonusmodell_20260527.pdf (erhoben am 26.08.2026) |
| KKH | KKH-Bonus | Akupunktur | Akupunktur | anerkanntgilt noch bis30.08.2026gilt nicht mehr | ausgeben | Bedingung im WortlautAnlage 3 Nummer 1 der Satzung führt „Akupunktur“ als zuschussfähige Gesundheitsleistung des Gesundheitsbudgets. Das Gesundheitsbudget ist doppelt so hoch wie die alternativ wählbare Geldprämie und wird aus nachgewiesenen Vorsorge- und Aktivmaßnahmen erwirtschaftet; bezuschusst wird bis zur Höhe dieses Budgets und nicht bis zur Höhe der Rechnung. Der Zuschuss greift nur, sofern die KKH nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Rechtsgrundlage: § 24a der Satzung der KKH |
QuelleKKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5) https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/satzung/satzung-kkh-05-26.pdf (erhoben am 26.08.2026) |
| SBK | SBK Bonusprogramm | Akupunktur | Akupunktur | anerkanntgilt noch bis30.08.2026gilt nicht mehr | ausgeben | Bedingung im WortlautAnlage 6b der Satzung führt die Akupunktur unter den Zuschussleistungen, für die ein bereits erworbener zweckgebundener Bonus eingesetzt werden kann; die Anlage schreibt sie „Akkupunktur“. Der Zuschuss gilt nur, sofern die SBK nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig oder ein anderweitiger Leistungsanspruch bereits erschöpft ist. Wie viel dafür zur Verfügung steht, hängt am gesammelten Bonus: Anlage 6a beziffert jede bonusfähige Maßnahme einzeln (5 und 10 Euro je Bonusjahr, bei Babys bis 50 Euro) und nennt keinen Jahreshöchstbetrag. Rechtsgrundlage: § 65a Absatz 1 und Absatz 1a SGB V |
QuelleSBK, Satzung vom 01.01.2026 in der Fassung des 1. Nachtrags, Stand 19.03.2026, § 16a mit Anlage 6b und § 22 a (PDF) https://www.sbk.org/fileadmin/user_upload/UK/03_Satzung/Krankenkasse/Satzung_SBK_vom_1.1.2026_Stand_19.3.2026_mit_1._SN.pdf (erhoben am 26.08.2026) |
Änderungen
| erkannt am | Änderung | Grund |
|---|---|---|
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherZwölf Studien mit 2349 Teilnehmenden. In zwei grossen Studien gegen Routineversorgung erreichten deutlich mehr Behandelte eine Halbierung der Kopfschmerzhäufigkeit (48 gegenüber 19 Prozent und 45 gegenüber 4 Prozent; moderate Qualität). Gegenüber Scheinakupunktur halbierte sich die Häufigkeit bei 51 gegenüber 43 Prozent (relatives Risiko 1,3; moderate Qualität); gegenüber Physiotherapie, Massage oder Übungen fand keine Studie eine Überlegenheit der Akupunktur. Die Autorinnen und Autoren schliessen, Akupunktur sei bei häufigem episodischem oder chronischem Spannungskopfschmerz wirksam, weitere Vergleichsstudien seien nötig.nachherZwölf Studien mit 2349 Teilnehmenden. In zwei großen Studien gegen Routineversorgung erreichten deutlich mehr Behandelte mindestens eine Halbierung der Kopfschmerzhäufigkeit (48 gegenüber 19 Prozent und 45 gegenüber 4 Prozent; moderate Qualität); die beiden Studien unterschieden sich aber deutlich in Ausgangshäufigkeit und Versorgung der Kontrollgruppen, und Langzeitwirkungen über vier Monate hinaus wurden nicht untersucht. Gegenüber Scheinakupunktur erreichten 51 gegenüber 43 Prozent mindestens eine Halbierung der Häufigkeit (relatives Risiko 1,3; moderate Qualität); Abbrüche wegen unerwünschter Wirkungen waren selten (1 von 420 mit Akupunktur, 0 von 343 mit Scheinakupunktur), unerwünschte Wirkungen berichteten 17 Prozent mit Akupunktur gegenüber 12 Prozent mit Scheinakupunktur (drei Studien; niedrige Qualität). Gegenüber Physiotherapie, Massage oder Übungen fand keine der vier Studien (niedrige bis moderate Qualität, hohes Verzerrungsrisiko, unzureichend berichtet) eine signifikante Überlegenheit der Akupunktur, bei manchen Zielkriterien lagen die Ergebnisse leicht zugunsten der Vergleichsbehandlung; zu unerwünschten Wirkungen berichteten diese Studien nichts. Die Qualität der Belege war insgesamt moderat oder niedrig, vor allem wegen fehlender Verblindung und schwankender Effektgrößen. Die Autorinnen und Autoren schließen, die verfügbaren Ergebnisse legten nahe, dass Akupunktur bei häufigem episodischem oder chronischem Spannungskopfschmerz wirksam sei; weitere Studien, besonders im Vergleich mit anderen Behandlungsmöglichkeiten, seien nötig. | Handkorrektur |
| 14.09.2026 | Evidenz Ergebnisvorher22 Studien mit 4985 Teilnehmenden. Gegenüber keiner Akupunktur berichten die Autorinnen und Autoren eine moderate Verringerung der Kopfschmerzhäufigkeit nach der Behandlung (standardisierte Mittelwertdifferenz -0,56; moderate Qualität), gegenüber Scheinakupunktur eine kleine, aber statistisch signifikante (-0,18); nach der Behandlung halbierte sich die Häufigkeit bei 50 Prozent mit echter und 41 Prozent mit Scheinakupunktur. Gegenüber medikamentöser Prophylaxe war Akupunktur nach der Behandlung überlegen (-0,25), im weiteren Verlauf nicht mehr signifikant; die Behandelten brachen seltener wegen unerwünschter Wirkungen ab.nachher22 Studien mit 4985 Teilnehmenden. Gegenüber keiner Akupunktur berichten die Autorinnen und Autoren eine moderate Verringerung der Kopfschmerzhäufigkeit nach der Behandlung (standardisierte Mittelwertdifferenz -0,56; moderate Qualität), gegenüber Scheinakupunktur eine kleine, aber statistisch signifikante (-0,18), anders als in der Vorfassung; nach der Behandlung habe sich die Häufigkeit bei 50 Prozent mit echter und 41 Prozent mit Scheinakupunktur mindestens halbiert, und Abbrüche wegen unerwünschter Wirkungen sowie berichtete unerwünschte Wirkungen hätten sich zwischen echter und Scheinakupunktur nicht signifikant unterschieden. Gegenüber medikamentöser Prophylaxe sei Akupunktur nach der Behandlung überlegen gewesen (-0,25), im weiteren Verlauf nicht mehr signifikant; sie sei damit möglicherweise mindestens ähnlich wirksam wie die medikamentöse Prophylaxe, und die Behandelten hätten seltener wegen unerwünschter Wirkungen abgebrochen und seltener unerwünschte Wirkungen berichtet. Akupunktur könne als Behandlungsoption für Patientinnen und Patienten gelten, die zu dieser Behandlung bereit sind; wie für andere Migränebehandlungen fehlten Langzeitstudien von mehr als einem Jahr Dauer. | Handkorrektur |
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherDie Autorinnen und Autoren berichten, scheinkontrollierte Studien zeigten statistisch signifikante Vorteile; diese seien jedoch klein, erreichten die vorab festgelegte Schwelle klinischer Bedeutsamkeit nicht und beruhten wahrscheinlich zumindest teilweise auf Placeboeffekten durch unvollständige Verblindung. Studien mit Warteliste als Vergleich legten statistisch signifikante und klinisch bedeutsame Vorteile nahe, von denen vieles auf Erwartungs- oder Placeboeffekten beruhen könne.nachher16 Studien mit 3498 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren berichten, scheinkontrollierte Studien zeigten statistisch signifikante Vorteile; diese seien jedoch klein, erreichten die vorab festgelegte Schwelle klinischer Bedeutsamkeit nicht und beruhten wahrscheinlich zumindest teilweise auf Placeboeffekten durch unvollständige Verblindung. Studien mit Warteliste als Vergleich legten statistisch signifikante und klinisch bedeutsame Vorteile nahe, von denen vieles auf Erwartungs- oder Placeboeffekten beruhen könne. | Handkorrektur |
| 14.09.2026 | Evidenz Ergebnisvorher33 Studien mit 8270 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Akupunktur spiele unmittelbar nach der Behandlung gegenüber einer Scheinbehandlung möglicherweise keine klinisch bedeutsame Rolle bei der Schmerzlinderung und verbessere die Rückenfunktion im Vergleich zur Scheinbehandlung möglicherweise nicht; gegenüber keiner Behandlung sei sie bei Schmerz und Funktion wirksamer gewesen. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde als moderat bis sehr niedrig eingestuft. Ihr Schluss: Die Entscheidung für Akupunktur könne von Verfügbarkeit, Kosten und den Vorlieben der Patientin oder des Patienten abhängen.nachher33 Studien mit 8270 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Akupunktur spiele unmittelbar nach der Behandlung gegenüber einer Scheinbehandlung möglicherweise keine klinisch bedeutsame Rolle bei der Schmerzlinderung und kurzfristig bei der Verbesserung der Lebensqualität, und sie verbessere die Rückenfunktion im Vergleich zur Scheinbehandlung unmittelbar nach der Behandlung möglicherweise nicht; gegenüber keiner Behandlung sei sie unmittelbar nach der Behandlung bei Schmerz und Funktion wirksamer gewesen. In Studien mit üblicher Versorgung als Vergleich habe Akupunktur den Schmerz möglicherweise nicht klinisch bedeutsam verringert, möglicherweise aber die Funktion unmittelbar nach den Sitzungen sowie kurzfristig die körperliche, nicht jedoch die psychische Lebensqualität verbessert. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde als moderat bis sehr niedrig eingestuft; als Gründe nennen sie das hohe Verzerrungsrisiko der meisten Studien, Inkonsistenz und kleine Stichproben, die die Genauigkeit minderten. Ihr Schluss: Die Entscheidung für Akupunktur könne von Verfügbarkeit, Kosten und den Vorlieben der Patientin oder des Patienten abhängen. | Handkorrektur |
| 13.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Akupunktur ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Neurologische Rehabilitation bei Koma und schwerer Bewusstseinsstörung im Erwachsenenalter“, Langfassung, Version 1.0, Stand 23.12.2022, AWMF-Registernummer 080-006, Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR). Gültig bis 31.12.2026 (in Überarbeitung). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 13.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Akupunktur ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma“, Langfassung, Version 5.0, Stand 23.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-002, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 13.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | 2 Evidenzsteckbriefe zu Akupunktur sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Delir im höheren Lebensalter“, Langfassung, Version 1.1, Stand 30.04.2025, AWMF-Registernummer 109-001, Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie (DGGPP) und Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) mit weiteren Fachgesellschaften. Gültig bis 29.04.2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 13.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Akupunktur ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Therapie des spastischen Syndroms“, Langfassung, Version 6.1, Stand 01.12.2024, AWMF-Registernummer 030-078, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR). Gültig bis 30.11.2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 13.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Akupunktur ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Restless-Legs-Syndrom (RLS)“, Langfassung, Version 5.5, Stand 25.06.2022, AWMF-Registernummer 030-081, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Gültig bis 24.06.2027. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 13.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Akupunktur ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Parkinson-Krankheit“, Langfassung, Version 8.1, Stand 25.10.2023, AWMF-Registernummer 030-010, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) unter Mitwirkung der beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen. Gültig bis 24.10.2028. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 13.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Akupunktur ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Fachärztliche Diagnostik und Therapie von Asthma“, Langfassung, Version 3.1, Stand 01.03.2023, AWMF-Registernummer 020-009, Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP). Gültig bis 29.02.2028. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 13.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Akupunktur ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des chronischen Pruritus“, Langfassung, Version 7.0, Stand 24.06.2026, AWMF-Registernummer 013-048, Deutsche Dermatologische Gesellschaft e.V. (DDG). Gültig bis 23.06.2031. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
Alle 56 Änderungen zu Akupunktur
Korrekturen
| bemerkt am | Änderung | Grund |
|---|---|---|
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherZwölf Studien mit 2349 Teilnehmenden. In zwei grossen Studien gegen Routineversorgung erreichten deutlich mehr Behandelte eine Halbierung der Kopfschmerzhäufigkeit (48 gegenüber 19 Prozent und 45 gegenüber 4 Prozent; moderate Qualität). Gegenüber Scheinakupunktur halbierte sich die Häufigkeit bei 51 gegenüber 43 Prozent (relatives Risiko 1,3; moderate Qualität); gegenüber Physiotherapie, Massage oder Übungen fand keine Studie eine Überlegenheit der Akupunktur. Die Autorinnen und Autoren schliessen, Akupunktur sei bei häufigem episodischem oder chronischem Spannungskopfschmerz wirksam, weitere Vergleichsstudien seien nötig.nachherZwölf Studien mit 2349 Teilnehmenden. In zwei großen Studien gegen Routineversorgung erreichten deutlich mehr Behandelte mindestens eine Halbierung der Kopfschmerzhäufigkeit (48 gegenüber 19 Prozent und 45 gegenüber 4 Prozent; moderate Qualität); die beiden Studien unterschieden sich aber deutlich in Ausgangshäufigkeit und Versorgung der Kontrollgruppen, und Langzeitwirkungen über vier Monate hinaus wurden nicht untersucht. Gegenüber Scheinakupunktur erreichten 51 gegenüber 43 Prozent mindestens eine Halbierung der Häufigkeit (relatives Risiko 1,3; moderate Qualität); Abbrüche wegen unerwünschter Wirkungen waren selten (1 von 420 mit Akupunktur, 0 von 343 mit Scheinakupunktur), unerwünschte Wirkungen berichteten 17 Prozent mit Akupunktur gegenüber 12 Prozent mit Scheinakupunktur (drei Studien; niedrige Qualität). Gegenüber Physiotherapie, Massage oder Übungen fand keine der vier Studien (niedrige bis moderate Qualität, hohes Verzerrungsrisiko, unzureichend berichtet) eine signifikante Überlegenheit der Akupunktur, bei manchen Zielkriterien lagen die Ergebnisse leicht zugunsten der Vergleichsbehandlung; zu unerwünschten Wirkungen berichteten diese Studien nichts. Die Qualität der Belege war insgesamt moderat oder niedrig, vor allem wegen fehlender Verblindung und schwankender Effektgrößen. Die Autorinnen und Autoren schließen, die verfügbaren Ergebnisse legten nahe, dass Akupunktur bei häufigem episodischem oder chronischem Spannungskopfschmerz wirksam sei; weitere Studien, besonders im Vergleich mit anderen Behandlungsmöglichkeiten, seien nötig. | Die Wiedergabe ließ die Sätze der Ergebnisse zu Abbrüchen und unerwünschten Wirkungen sowie die Einschränkungen (keine Langzeitdaten, Qualität der Belege) aus, gab „suggest“ als feste Aussage und „keine signifikante Überlegenheit“ als „keine Überlegenheit“ wieder und schrieb „schliessen“ und „grossen“ ohne ß. |
| 14.09.2026 | Evidenz Ergebnisvorher22 Studien mit 4985 Teilnehmenden. Gegenüber keiner Akupunktur berichten die Autorinnen und Autoren eine moderate Verringerung der Kopfschmerzhäufigkeit nach der Behandlung (standardisierte Mittelwertdifferenz -0,56; moderate Qualität), gegenüber Scheinakupunktur eine kleine, aber statistisch signifikante (-0,18); nach der Behandlung halbierte sich die Häufigkeit bei 50 Prozent mit echter und 41 Prozent mit Scheinakupunktur. Gegenüber medikamentöser Prophylaxe war Akupunktur nach der Behandlung überlegen (-0,25), im weiteren Verlauf nicht mehr signifikant; die Behandelten brachen seltener wegen unerwünschter Wirkungen ab.nachher22 Studien mit 4985 Teilnehmenden. Gegenüber keiner Akupunktur berichten die Autorinnen und Autoren eine moderate Verringerung der Kopfschmerzhäufigkeit nach der Behandlung (standardisierte Mittelwertdifferenz -0,56; moderate Qualität), gegenüber Scheinakupunktur eine kleine, aber statistisch signifikante (-0,18), anders als in der Vorfassung; nach der Behandlung habe sich die Häufigkeit bei 50 Prozent mit echter und 41 Prozent mit Scheinakupunktur mindestens halbiert, und Abbrüche wegen unerwünschter Wirkungen sowie berichtete unerwünschte Wirkungen hätten sich zwischen echter und Scheinakupunktur nicht signifikant unterschieden. Gegenüber medikamentöser Prophylaxe sei Akupunktur nach der Behandlung überlegen gewesen (-0,25), im weiteren Verlauf nicht mehr signifikant; sie sei damit möglicherweise mindestens ähnlich wirksam wie die medikamentöse Prophylaxe, und die Behandelten hätten seltener wegen unerwünschter Wirkungen abgebrochen und seltener unerwünschte Wirkungen berichtet. Akupunktur könne als Behandlungsoption für Patientinnen und Patienten gelten, die zu dieser Behandlung bereit sind; wie für andere Migränebehandlungen fehlten Langzeitstudien von mehr als einem Jahr Dauer. | Die Wiedergabe ließ die beiden letzten Sätze der Schlussfolgerung (Behandlungsoption für Patientinnen und Patienten, die sie wünschen; fehlende Langzeitstudien über ein Jahr) und die Sicherheitsaussage gegenüber Scheinakupunktur aus. |
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherDie Autorinnen und Autoren berichten, scheinkontrollierte Studien zeigten statistisch signifikante Vorteile; diese seien jedoch klein, erreichten die vorab festgelegte Schwelle klinischer Bedeutsamkeit nicht und beruhten wahrscheinlich zumindest teilweise auf Placeboeffekten durch unvollständige Verblindung. Studien mit Warteliste als Vergleich legten statistisch signifikante und klinisch bedeutsame Vorteile nahe, von denen vieles auf Erwartungs- oder Placeboeffekten beruhen könne.nachher16 Studien mit 3498 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren berichten, scheinkontrollierte Studien zeigten statistisch signifikante Vorteile; diese seien jedoch klein, erreichten die vorab festgelegte Schwelle klinischer Bedeutsamkeit nicht und beruhten wahrscheinlich zumindest teilweise auf Placeboeffekten durch unvollständige Verblindung. Studien mit Warteliste als Vergleich legten statistisch signifikante und klinisch bedeutsame Vorteile nahe, von denen vieles auf Erwartungs- oder Placeboeffekten beruhen könne. | Die Wiedergabe ließ die Zahl der eingeschlossenen Studien und Teilnehmenden aus. |
| 14.09.2026 | Evidenz Ergebnisvorher33 Studien mit 8270 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Akupunktur spiele unmittelbar nach der Behandlung gegenüber einer Scheinbehandlung möglicherweise keine klinisch bedeutsame Rolle bei der Schmerzlinderung und verbessere die Rückenfunktion im Vergleich zur Scheinbehandlung möglicherweise nicht; gegenüber keiner Behandlung sei sie bei Schmerz und Funktion wirksamer gewesen. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde als moderat bis sehr niedrig eingestuft. Ihr Schluss: Die Entscheidung für Akupunktur könne von Verfügbarkeit, Kosten und den Vorlieben der Patientin oder des Patienten abhängen.nachher33 Studien mit 8270 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Akupunktur spiele unmittelbar nach der Behandlung gegenüber einer Scheinbehandlung möglicherweise keine klinisch bedeutsame Rolle bei der Schmerzlinderung und kurzfristig bei der Verbesserung der Lebensqualität, und sie verbessere die Rückenfunktion im Vergleich zur Scheinbehandlung unmittelbar nach der Behandlung möglicherweise nicht; gegenüber keiner Behandlung sei sie unmittelbar nach der Behandlung bei Schmerz und Funktion wirksamer gewesen. In Studien mit üblicher Versorgung als Vergleich habe Akupunktur den Schmerz möglicherweise nicht klinisch bedeutsam verringert, möglicherweise aber die Funktion unmittelbar nach den Sitzungen sowie kurzfristig die körperliche, nicht jedoch die psychische Lebensqualität verbessert. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde als moderat bis sehr niedrig eingestuft; als Gründe nennen sie das hohe Verzerrungsrisiko der meisten Studien, Inkonsistenz und kleine Stichproben, die die Genauigkeit minderten. Ihr Schluss: Die Entscheidung für Akupunktur könne von Verfügbarkeit, Kosten und den Vorlieben der Patientin oder des Patienten abhängen. | Die Wiedergabe ließ die Lebensqualität im Vergleich mit der Scheinbehandlung, den Satz der Schlussfolgerung zum Vergleich mit üblicher Versorgung und die zeitliche Einschränkung auf den Zeitraum unmittelbar nach der Behandlung aus. |
Ratgeber
- Akupunktur in der Schwangerschaft: was die Kasse zahlt und was nicht
- Wenn die Leitlinie eine Pflanze empfiehlt und die Kasse sie nicht zahlt
- Nacken oder Rücken: warum dieselbe Nadel bei einer Beschwerde bezahlt wird und bei der anderen nicht
- Naturheilkunde bei Schlafstörungen: was die Leitlinie sagt
- Akupunktur bei Migräne und Spannungskopfschmerz: was die Kasse zahlt und was die Studien zeigen