Naturheilkunde bei der BKK Pfalz
Was die Kasse zahlt
Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.
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Akupunktur Ja, mit Bedingungen
Betrag im Wortlaut nicht beziffert
Bedingungen im Wortlaut
Geprüft am 06.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Klassische Homöopathie Ja, mit Bedingungen
Betrag im Wortlaut nicht beziffert
Die behandelnde Person muss von der Kasse anerkannt sein – die Kasse führt dazu eine eigene Liste.
Geprüft am 06.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Osteopathie Ja, mit Bedingungen
bis 120 € im Jahr Eigene Leistung
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.
Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen
Die Belege im Wortlaut
Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.
Satzung und Leistungsseite
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Akupunktur1 | |||||
| Akupunktur | BKK Pfalz (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Bedingung im WortlautDie BKK Pfalz übernimmt die Kosten für zehn Sitzungen bei chronischen Knie- und Rückenleiden. Die Entscheidung der Zulassung der Akupunktur bei Knie- und Rückenleiden ist aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Diese zusätzliche Behandlungsalternative bei chronischen Schmerzen hilft vielen Patienten. Umso mehr bedauern wir, diese alternative Heilmethode bei chronischen Spannungskopfschmerzen und Migräne nicht mehr anbieten zu dürfen. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Klassische Homöopathie1 | |||||
| Klassische Homöopathie | BKK Pfalz (Vertrag, ohne Zuzahlung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautUnser Vertrag zur integrierten Versorgung mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband regelt, dass Sie jeden zugelassenen und auf Homöopathie spezialisierten Vertragsarzt für eine homöopathische Behandlung wählen können. Dies sind Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie oder mit einem Homöopathie-Diplom des DZVhÄ. Die Kosten für die verordneten homöopathischen Arzneimittel können wir leider für Erwachsene nicht übernehmen. Ausnahme: Kindern bis zum 12. Lebensjahr kann der Arzt homöopathische Arzneimittel auf Kassenrezept verordnen. |
ab06.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 |
| Osteopathie1 | |||||
| Osteopathie | BKK Pfalz (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautOsteopathische Behandlungen sind kein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten dürfen daher in der Regel nicht übernommen werden. Im Rahmen unserer Satzungsleistungen erstatten wir unter bestimmten Bedingungen einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen. Die BKK Pfalz beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) nicht ausgeschlossen sind und ärztlich verordnet werden. Die Kostenerstattung beträgt 40 Euro je Behandlung und ist auf drei Behandlungen pro Jahr beschränkt. Der Höchstzuschuss je Kalenderjahr beträgt also 120 Euro. Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt durch eine ärztliche Verordnung, zum Beispiel durch ein Privatrezept, veranlasst werden. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
Weitere Kassen
Das Register führt weitere Krankenkassen mit dokumentierten Leistungen: alle Kassen im Verzeichnis.