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Naturkompass24 Meine Kasse prüfen

Naturheilkunde bei der BKK Pfalz

Was die Kasse zahlt

Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.

„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.

Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen

Die Belege im Wortlaut

Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.

Satzung und Leistungsseite

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Akupunktur1
Akupunktur BKK Pfalz (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten für zehn Sitzungen bei chronischen Knie- und Rückenleiden. Die Entscheidung der Zulassung der Akupunktur bei Knie- und Rückenleiden ist aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Diese zusätzliche Behandlungsalternative bei chronischen Schmerzen hilft vielen Patienten. Umso mehr bedauern wir, diese alternative Heilmethode bei chronischen Spannungskopfschmerzen und Migräne nicht mehr anbieten zu dürfen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Klassische Homöopathie1
Klassische Homöopathie BKK Pfalz (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Unser Vertrag zur integrierten Versorgung mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband regelt, dass Sie jeden zugelassenen und auf Homöopathie spezialisierten Vertragsarzt für eine homöopathische Behandlung wählen können. Dies sind Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie oder mit einem Homöopathie-Diplom des DZVhÄ. Die Kosten für die verordneten homöopathischen Arzneimittel können wir leider für Erwachsene nicht übernehmen. Ausnahme: Kindern bis zum 12. Lebensjahr kann der Arzt homöopathische Arzneimittel auf Kassenrezept verordnen.

ab06.09.2026bis31.12.2026
Osteopathie1
Osteopathie BKK Pfalz (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Osteopathische Behandlungen sind kein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten dürfen daher in der Regel nicht übernommen werden. Im Rahmen unserer Satzungsleistungen erstatten wir unter bestimmten Bedingungen einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen. Die BKK Pfalz beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) nicht ausgeschlossen sind und ärztlich verordnet werden. Die Kostenerstattung beträgt 40 Euro je Behandlung und ist auf drei Behandlungen pro Jahr beschränkt. Der Höchstzuschuss je Kalenderjahr beträgt also 120 Euro. Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt durch eine ärztliche Verordnung, zum Beispiel durch ein Privatrezept, veranlasst werden.

ab29.08.2026bis auf Weiteres

Weitere Kassen

Das Register führt weitere Krankenkassen mit dokumentierten Leistungen: alle Kassen im Verzeichnis.

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