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Naturkompass24 Meine Kasse prüfen

Naturheilkunde bei der BKK Akzo Nobel

Was die Kasse zahlt

Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.

„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.

Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen

Die Belege im Wortlaut

Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.

Satzung und Leistungsseite

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Akupunktur1
Akupunktur BKK Akzo Nobel (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Damit Sie bei Beschwerden schnell davon profitieren, übernehmen wir bei chronischen Lendenwirbelschmerzen und chronischen Schmerzen bei Kniegelenkarthrose die Kosten für bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen und in begründeten Ausnahmefällen für bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen bei einem qualifizierten und zugelassenen Arzt. Nach einer abgeschlossenen Akupunkturbehandlung ist eine erneute Behandlung frühestens nach 12 Monaten möglich. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre Versichertenkarte. Bei anderen Diagnosen dürfen wir leider keine Kosten übernehmen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Klassische Homöopathie1
Klassische Homöopathie BKK Akzo Nobel (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Wir haben für Sie einen speziellen Versorgungsvertrag mit dem „Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.“ geschlossen. Für die homöopathische Behandlung bei einem zugelassenen Arzt übernehmen wir somit die Kosten. Sie werden über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet. Nein, homöopathische Arzneimittel werden von uns nicht erstattet.

ab06.09.2026bis31.12.2026
Osteopathie1
Osteopathie BKK Akzo Nobel (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Im Rahmen des BKK-Gesundheitskontos übernehmen wir jährlich maximal drei Behandlungen von jeweils bis zu 30 €, insgesamt somit bis zu 90 € kalenderjährlich für osteopathische Behandlungen. Der Therapeut ist Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen oder hat eine entsprechende Ausbildung absolviert und es liegt eine Bescheinigung Ihres Arztes vor, der eine osteopathische Behandlung empfiehlt (formlose Bescheinigung oder Privatrezept).

ab29.08.2026bis auf Weiteres

Weitere Kassen

Das Register führt weitere Krankenkassen mit dokumentierten Leistungen: alle Kassen im Verzeichnis.

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