Zum Inhalt springen
Naturkompass24 Meine Kasse prüfen

Naturheilkunde bei der AOK Hessen

Was die Kasse zahlt

Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.

„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.

Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen

Die Belege im Wortlaut

Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.

Satzung und Leistungsseite

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Akupunktur1
Akupunktur AOK Hessen (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Die AOK Hessen übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. ab06.09.2026bis auf Weiteres
Klassische Homöopathie1
Klassische Homöopathie AOK Hessen (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Hessen erstattet Osteopathie und Homöopathie Mit dem Gesundheitskonto der AOK Hessen bekommen Sie über 300 Euro für verschiedene alternative Heilmethoden wie Osteopathie oder Homöopathie erstattet.

ab06.09.2026bis31.12.2026
Osteopathie1
Osteopathie AOK Hessen (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Hessen übernimmt im Rahmen des Gesundheitskontos die Kosten für vier Osteopathie-Sitzungen pro Kalenderjahr. Wir erstatten Ihnen für vier Behandlungen 100 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung, maximal 240 Euro je Kalenderjahr. Für Säuglinge werden über die genannten Leistungen hinaus vier weitere Osteopathie-Sitzungen mit max. 60 Euro pro Sitzung im ersten Lebensjahr übernommen. Voraussetzungen für die Kostenerstattung sind: Eine zugelassene Ärztin oder ein zugelassener Arzt stellt eine Bescheinigung aus, dass eine osteopathische Behandlung medizinisch dazu geeignet ist, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Behandlung wurde von einer zugelassenen Ärztin oder einem zugelassenen Arzt, beziehungsweise einer zugelassenen Heilpraktikerin oder einem zugelassenen Heilpraktiker mit der Zusatzqualifikation der Osteopathie, durchgeführt.

ab29.08.2026bis auf Weiteres

Weitere Kassen

Das Register führt weitere Krankenkassen mit dokumentierten Leistungen: alle Kassen im Verzeichnis.

Nach oben