Zahlt die AOK Hessen Osteopathie?
Die AOK Hessen zahlt Osteopathie unter Bedingungen
Ja, mit Bedingungen Gemeinsamer Topf
bis 240 € je Kalenderjahr
Dieser Betrag ist ein gemeinsamer Topf für mehrere Leistungen – er steht nicht allein für dieses Verfahren zur Verfügung.
Was dazu zu tun ist
- 4 Sitzungen zu höchstens 60 €
- 100 Prozent der Kosten
- Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
- Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
Zuletzt geprüft am 29.08.2026
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Ihre Checkliste
Unterlagen und Grenzen laut Fundstelle.
- Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
- Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
- Höchstbetrag im Blick behalten: bis 240 € je Kalenderjahr, höchstens 4 Sitzungen.
- Nachsehen, was aus dem gemeinsamen Topf schon bezahlt wurde.
- Fundstelle ausdrucken und beilegen.
Die Belege im Wortlaut
Originalwortlaut, Gültigkeit und Prüfdatum der Fundstellen.
Was diese Kasse zusätzlich trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Osteopathie1 | |||||
| Osteopathie | AOK Hessen (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie AOK Hessen übernimmt im Rahmen des Gesundheitskontos die Kosten für vier Osteopathie-Sitzungen pro Kalenderjahr. Wir erstatten Ihnen für vier Behandlungen 100 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung, maximal 240 Euro je Kalenderjahr. Für Säuglinge werden über die genannten Leistungen hinaus vier weitere Osteopathie-Sitzungen mit max. 60 Euro pro Sitzung im ersten Lebensjahr übernommen. Voraussetzungen für die Kostenerstattung sind: Eine zugelassene Ärztin oder ein zugelassener Arzt stellt eine Bescheinigung aus, dass eine osteopathische Behandlung medizinisch dazu geeignet ist, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Behandlung wurde von einer zugelassenen Ärztin oder einem zugelassenen Arzt, beziehungsweise einer zugelassenen Heilpraktikerin oder einem zugelassenen Heilpraktiker mit der Zusatzqualifikation der Osteopathie, durchgeführt. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
Weitere Verfahren bei der AOK Hessen
| Verfahren | Was die Kasse dazu sagt | Betrag |
|---|---|---|
| Akupunktur | Ja, mit Bedingungen | nicht beziffert |
| Klassische Homöopathie | Ja, mit Bedingungen | nicht beziffert |
Welche Kasse zahlt wie viel
Bei der AOK Hessen teilen sich mehrere Leistungen den Topf von 240 € im Jahr. Bereits verbrauchte Mittel fehlen deshalb für Osteopathie. Von 19 bezifferten Töpfen für denselben Zeitraum liegen 6 höher, 10 niedriger und 3 auf dieser Höhe, einschließlich Ihrer Kasse. Ein größerer gemeinsamer Topf ist kein höherer, allein für Osteopathie reservierter Zuschuss.
| Kasse | Betrag | Budgetart | Kernbedingung | Erhoben am |
|---|---|---|---|---|
| BKK Miele | 420 € im Jahr | Eigene Leistung | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 30.08.2026 |
| AOK Baden-Württemberg | 300 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 |
| AOK Hessen Ihre Auswahl | 240 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 |
| BAHN-BKK | 200 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Bedingungen im Wortlaut | 29.08.2026 |
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