Zahlt die BKK ProVita Anthroposophische Arzneimittel?
Die BKK ProVita zahlt Anthroposophische Arzneimittel unter Bedingungen
Ja, mit Bedingungen Gemeinsamer Topf
bis 160 € je Kalenderjahr
Dieser Betrag ist ein gemeinsamer Topf für mehrere Leistungen – er steht nicht allein für dieses Verfahren zur Verfügung.
Was dazu zu tun ist
- 100 Prozent der Kosten
- Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht.
- Die Rechnung bei der Kasse einreichen.
Zuletzt geprüft am 29.08.2026
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Unterlagen und Grenzen laut Fundstelle.
- Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht.
- Die Rechnung bei der Kasse einreichen.
- Höchstbetrag im Blick behalten: bis 160 € je Kalenderjahr.
- Nachsehen, was aus dem gemeinsamen Topf schon bezahlt wurde.
- Fundstelle ausdrucken und beilegen.
Die Belege im Wortlaut
Originalwortlaut, Gültigkeit und Prüfdatum der Fundstellen.
Was diese Kasse zusätzlich trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anthroposophische Arzneimittel1 | |||||
| Anthroposophische Arzneimittel | BKK ProVita (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie BKK ProVita erstattet ihren Versicherten zusätzlich zu den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Rahmen der Gesundheitskonten BKK GesundPlus und BKK GesundPlus U21 auch die Kosten für alternative Arzneimittel der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie. […] Wir erstatten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres 250 Euro pro Jahr. Alle anderen Versicherten erhalten 160 Euro jährlich. Wir erstatten 100 % der Kosten für diese Arzneimittel. […] Wir erstatten die Kosten für alternative Arzneimittel. Hierzu zählen alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, der Anthroposophie sowie der Phytotherapie. Auch homöopathische Globuli und pflanzlicher Hustensaft gehören zu dieser Gruppe der natürlichen Arzneimittel. […] Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verschreibt Ihnen mit einer Privatverordnung alternative Arzneimittel (apothekenpflichtige Arzneimittel der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie). Diese Verordnung kann von jedem Arzt ausgestellt werden. Sie holen sich die Arzneimittel in Ihrer Apotheke und bezahlen sie dort. Anschließend reichen Sie die Verordnung und die Rechnung der Apotheke bei uns ein. |
ab29.08.2026bis31.12.2026 | |
Was jede gesetzliche Kasse trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anthroposophische Arzneimittel1 | |||||
| Anthroposophische Arzneimittel | Gesetzliche Kasse, Regelleistung | ausdrücklich ausgeschlossen | Bedingung im Wortlaut§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind oder nach den §§ 48a oder 48b des Arzneimittelgesetzes abgegeben werden, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Der Satz ist durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026 neu gefasst worden und gilt nach Artikel 8 Absatz 1 desselben Gesetzes seit dem 30.07.2026. Er nennt das anthroposophische Arzneimittel ausdrücklich neben dem homöopathischen; über die ärztliche Leistung der anthroposophischen Medizin sagt er nichts. |
ab30.07.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
Weitere Verfahren bei der BKK ProVita
| Verfahren | Was die Kasse dazu sagt | Betrag |
|---|---|---|
| Homöopathische Komplexmittel | Ja, mit Bedingungen | bis 160 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Klassische Homöopathie | Ja, mit Bedingungen | bis 160 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Phytotherapie | Ja, mit Bedingungen | bis 160 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Osteopathie | Ja, mit Bedingungen | bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Akupunktur | Ja, mit Bedingungen | nicht beziffert |
Welche Kasse zahlt wie viel
Bei der BKK ProVita teilen sich mehrere Leistungen den Topf von 160 € im Jahr. Bereits verbrauchte Mittel fehlen deshalb für Anthroposophische Arzneimittel. Von 46 bezifferten Töpfen für denselben Zeitraum liegen 8 höher, 37 niedriger und 1 auf dieser Höhe, einschließlich Ihrer Kasse. Ein größerer gemeinsamer Topf ist kein höherer, allein für Anthroposophische Arzneimittel reservierter Zuschuss.
| Kasse | Betrag | Budgetart | Kernbedingung | Erhoben am |
|---|---|---|---|---|
| HEK | 100 € im Jahr | Eigene Leistung | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 |
| BKK Herkules | 200 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 13.09.2026 |
| BKK ProVita Ihre Auswahl | 160 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht. | 29.08.2026 |
| BAHN-BKK | 150 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 06.09.2026 |
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