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Erstattungsübersicht

Auf einen Blick

Diese Seite führt 42 belegte Erstattungsstände.

Sie verteilen sich auf 8 Verfahren.

Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 07.08.2026.

Stichtag 29.09.2026 · 42 von 481 Erstattungsständen

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Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Akupunktur24
Akupunktur AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus übernimmt die AOK Baden-Württemberg derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur AOK Bayern (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Die AOK Bayern übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur AOK Bremen/Bremerhaven (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. Im Rahmen unserer „Mehr für dich“-Leistungen erstattet die AOK Bremen/Bremerhaven aber verschiedene andere alternative Heilmethoden.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur AOK Hessen (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Die AOK Hessen übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Niedersachsen übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. Verschiedene alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Phytotherapie oder alternative Heilmittel der Anthroposophie übernimmt die AOK Niedersachsen allerdings zum Teil. Sprechen Sie uns an.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur AOK NordWest (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK NordWest übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur wie zum Beispiel in der Schwangerschaft.. Verschiedene alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Phytotherapie oder alternative Heilmittel der Anthroposophie übernimmt die AOK NordWest allerdings zum Teil im Rahmen des 500 Euro-Gesundheitsbudgets. Sprechen Sie uns an.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. Verschiedene alternative Heilmethoden wie Homöopathie oder Naturarzneimittel übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland allerdings zum Teil. Sprechen Sie uns an.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur BKK Akzo Nobel (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Damit Sie bei Beschwerden schnell davon profitieren, übernehmen wir bei chronischen Lendenwirbelschmerzen und chronischen Schmerzen bei Kniegelenkarthrose die Kosten für bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen und in begründeten Ausnahmefällen für bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen bei einem qualifizierten und zugelassenen Arzt. Nach einer abgeschlossenen Akupunkturbehandlung ist eine erneute Behandlung frühestens nach 12 Monaten möglich. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre Versichertenkarte. Bei anderen Diagnosen dürfen wir leider keine Kosten übernehmen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Anthroposophische Arzneimittel1
Anthroposophische Arzneimittel Gesetzliche Kasse, Regelleistung ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind oder nach den §§ 48a oder 48b des Arzneimittelgesetzes abgegeben werden, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Der Satz ist durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026 neu gefasst worden und gilt nach Artikel 8 Absatz 1 desselben Gesetzes seit dem 30.07.2026. Er nennt das anthroposophische Arzneimittel ausdrücklich neben dem homöopathischen; über die ärztliche Leistung der anthroposophischen Medizin sagt er nichts.

ab30.07.2026bis auf Weiteres
Anthroposophische Kunsttherapie1
Anthroposophische Kunsttherapie DAK-Gesundheit (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Ihr Vertragsarzt oder Ihre Vertragsärztin hat eine anthroposophische Zusatzqualifikation? Dann kann er oder sie die Behandlung über Ihre elektronische Gesundheitskarte abrechnen. Ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine entsprechende Zusatzqualifikation aufweist, können Sie in unserer Arztsuche prüfen. Verschreibt er oder sie Ihnen anthroposophische Medikamente, beteiligen wir uns an den Kosten. Im Kalenderjahr bezuschussen wir alternative Medizin mit bis zu 100 Euro als PLUS-Leistung. PLUS-Leistungen sind besondere Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Sie hatten in diesem Jahr schon Zuschüsse für Naturheilarzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie, Phytotherapie? Dann fragen Sie uns gern – zum Beispiel per Chat oder telefonisch –, wie hoch Ihr Zuschuss in diesem Fall sein wird. […] Sie tragen die Kosten zunächst selbst. Danach reichen Sie die ärztliche Verordnung und die Apothekenrechnung für die anthroposophischen Medikamente einfach online oder mithilfe der DAK App bei uns ein. […] Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen eine Musik-, Sprach- oder Kunsttherapie empfiehlt, erstatten wir Ihnen die Kosten nicht.

ab07.09.2026bis auf Weiteres
Chiropraktik3
Chiropraktik IKK classic (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Chirotherapie, Chiropraktik oder Osteopathie? Die Unterschiede … Chiropraktik (Chiropraktiker) häufig Heilpraktiker, Bezeichnung nicht geschützt Nein, keine Kassenleistung. … Voraussetzung für die Kostenübernahme: Handelt es sich bei der behandelnden Chiropraktikerin bzw. dem behandelnden Chiropraktiker um eine kassenzugelassene Ärztin oder einen kassenzugelassenen Arzt mit einer entsprechenden Zusatzausbildung, übernimmt die IKK classic die Kosten für die Behandlung. Die Abrechnung erfolgt durch die Ärztin bzw. den Arzt direkt über die elektronische Gesundheitskarte. Chiropraktische Leistungen, die bei einer Expertin bzw. einem Experten für Chirotheraphie, Heilpraktik oder Ostheopatie in Anspruch genommen werden, sind nicht zugelassene alternative Heilmethoden. Die IKK classic bezuschusst diese Leistungen nicht.

ab13.09.2026bis auf Weiteres
Chiropraktik Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Nein. Das liegt daran, dass diese behandelnden Personen weder Vertragsärzt:innen noch medizinisches Hilfspersonal sind. ab06.09.2026bis auf Weiteres
Chiropraktik VIACTIV Krankenkasse (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die VIACTIV übernimmt die Kosten, wenn der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin oder der Chirotherapeut bzw. die Chirotherapeutin eine Kassenzulassung hat. Dann erfolgt die Abrechnung über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). Privatrechnungen können wir nicht übernehmen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung10
Heilpraktikerbehandlung Barmer (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker oder Heilpraktikerinnen übernehmen wir nicht. Die Kosten für homöopathische Arzneimittel sind im Homöopathie-Vertrag ebenfalls nicht enthalten.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung BIG direkt gesund (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Für die homöopathische Behandlung legen Sie Ihrem Arzt einfach Ihre Versichertenkarte vor. Behandlungen bei einem Heilpraktiker werden nicht bezahlt. ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Möchten Sie Heilpraktiker-Leistungen nutzen, lassen sich die Behandlungskosten mit einer Zusatzversicherung für Alternativmedizin absichern. Heilpraktikerleistungen sieht die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht vor. Über unsere Kooperationspartner können Sie eine ergänzende Krankenzusatzversicherung abschließen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung Bosch BKK (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Doch da Heilpraktiker keine staatlich geregelte Berufsbezeichnung ist, gelten sie für gesetzliche Krankenversicherungen nicht als anerkannte Leistungserbringer. Heilpraktiker dürfen nach den geltenden rechtlichen Regelungen ihre Behandlungen deshalb nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Daher dürfen wir Kosten für die Behandlung beim Heilpraktiker leider nicht übernehmen oder erstatten.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung Debeka BKK (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker können im Bereich der sozialen Krankenversicherung somit weder ärztliche Behandlungen vornehmen noch als medizinische Hilfspersonen bei der Durchführung einer ärztlichen Behandlung gelten. Daraus folgt, dass nachträglich entstandene Kosten von den Krankenkassen nicht übernommen werden können. Ebenso entfallen die Veranlassung von Laboruntersuchungen sowie die Vergütung von Arzneien auf Verordnungen einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers. Eine Kostenübernahme durch uns kann daher nicht erfolgen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung energie-bkk (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Erstatten Sie Rechnungen für Heilpraktiker? Kosten für Behandlungen bei Heilpraktikern dürfen wir nicht übernehmen. Sollten Sie den Wahltarif BudgetPlus gewählt haben, können Sie ein Teil der Kosten mit Ihrer Prämie abdecken.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung hkk (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Nein, die hkk übernimmt keine Kosten für heilpraktische Behandlungen, da es sich bei Heilpraktikern nicht um Vertragsärzte oder medizinisches Hilfspersonal handelt. ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung KKH (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Als gesetzliche Krankenkasse können wir die Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker nicht übernehmen. Über unser Bonusprogramm können Sie aber einen Zuschuss zu Ihrer Behandlung erhalten.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Homöopathische Komplexmittel1
Homöopathische Komplexmittel Gesetzliche Kasse, Regelleistung ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt [...]“ Der Satz unterscheidet nicht zwischen Einzelmitteln und Komplexmitteln; maßgeblich ist die Zulassung oder Registrierung als homöopathisches Arzneimittel. Neu gefasst durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026, in Kraft seit dem 30.07.2026 (Artikel 8 Absatz 1).

ab30.07.2026bis auf Weiteres
Klassische Homöopathie1
Klassische Homöopathie Gesetzliche Kasse, Regelleistung ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind oder nach den §§ 48a oder 48b des Arzneimittelgesetzes abgegeben werden, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Der Satz ist durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026 neu gefasst worden und gilt nach Artikel 8 Absatz 1 desselben Gesetzes seit dem 30.07.2026. Die Aussage betrifft das homöopathische Arzneimittel; über die ärztliche Leistung der homöopathischen Anamnese sagt der Satz nichts.

ab30.07.2026bis auf Weiteres
Osteopathie1
Osteopathie Barmer (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die Osteopathie zählt nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, daher kann die BARMER die Kosten nicht übernehmen. Sie haben aber die Möglichkeit, einen Zuschuss über BARMER Bonus zu erhalten, die besonderen Leistungen von BARMER Familie Plus zu nutzen oder Ihren Versicherungsumfang durch einen ambulanten Zusatzschutz zu erweitern. … Unterstützung für Familien: Über BARMER Familie Plus erhalten Schwangere und Neugeborene bis zu 200 Euro für zusätzliche Leistungen, zum Beispiel für Osteopathie.

ab29.08.2026bis auf Weiteres
erhoben am 29.08.2026
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