Naturheilkunde bei der Debeka BKK
Was die Kasse zahlt
Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.
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Heilpraktikerbehandlung Nein, ausdrücklich ausgeschlossen
Betrag im Wortlaut nicht beziffert
Bedingungen im Wortlaut
Geprüft am 06.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Osteopathie Ja, mit Bedingungen
bis 240 € im Jahr Eigene Leistung
Die Verordnung muss VOR der ersten Behandlung vorliegen.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.
Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen
Die Belege im Wortlaut
Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.
Satzung und Leistungsseite
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Heilpraktikerbehandlung1 | |||||
| Heilpraktikerbehandlung | Debeka BKK (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Bedingung im WortlautHeilpraktikerinnen und Heilpraktiker können im Bereich der sozialen Krankenversicherung somit weder ärztliche Behandlungen vornehmen noch als medizinische Hilfspersonen bei der Durchführung einer ärztlichen Behandlung gelten. Daraus folgt, dass nachträglich entstandene Kosten von den Krankenkassen nicht übernommen werden können. Ebenso entfallen die Veranlassung von Laboruntersuchungen sowie die Vergütung von Arzneien auf Verordnungen einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers. Eine Kostenübernahme durch uns kann daher nicht erfolgen. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Osteopathie1 | |||||
| Osteopathie | Debeka BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautAuch wenn osteopathische Behandlungen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, unterstützen wir Sie im Rahmen unserer Satzung mit Zuschüssen. Die Leistung wird übernommen, wenn … sie auf ärztliche Anordnung erbracht werden, die vor Behandlungsbeginn ausgestellt wurde. Diese wird nur in dem Kalenderjahr anerkannt, in dem sie ausgestellt wurde. … die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringenden durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathinnen und Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathinnen und Osteopathen berechtigt. Ist diese Voraussetzung erfüllt, übernehmen wir die Kosten der osteopathischen Behandlung für maximal sechs Sitzungen pro Kalenderjahr und Versicherten in Höhe von 80 %, jedoch nicht mehr als 40 Euro je Sitzung. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
Weitere Kassen
Das Register führt weitere Krankenkassen mit dokumentierten Leistungen: alle Kassen im Verzeichnis.