Themen
Wie gut ist das untersucht?
Das Register führt je Verfahren und Indikation einen Evidenzsteckbrief mit einer von fünf Stufen. Die Stufe sagt, WIE GUT untersucht ist, und nicht, ob etwas wirkt – der Unterschied steht auf der Methodikseite.
Auf einen Blick
Zur Studienlage führt das Register 626 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.
Ältester Beleg dieser Sicht erhoben am 07.08.2026.
Evidenz-Vergleich Erstattungs-Check
- 25Verfahren in dieser Sicht
- 626Evidenzsteckbriefe
- 288Fundstellen
Im Register nachschlagen
- Leitlinie
- systematische Übersicht
- Einzelstudien
- traditionelle Anwendung
- keine belastbare Studienlage
Studienlage
Akupunktur: Akute nicht-spezifische Nackenschmerzen
Leitlinie
Empfehlung 26 der Leitlinie lautet: „Akupunktur sollte zur Behandlung akuter nicht-spezifischer Nackenschmerzen nicht eingesetzt werden.“ Als Grundlage ist Expertenkonsens ausgewiesen, die Konsensstärke beträgt 100 Prozent. Zur Begründung hält die Leitlinie fest: „Die Studienlage zur Akupunktur zur Behandlung von nicht-spezifischen Nackenschmerzen ist unzureichend.“ Die Leitlinie codiert ihre Empfehlungsstärke über die Formulierung: „Soll/Soll nicht“ ist Grad A, „Sollte/Sollte nicht“ Grad B, „Kann erwogen/verzichtet werden“ Grad 0.
Quelle
S3-Leitlinie „Nicht-spezifische Nackenschmerzen“, Langfassung, Version 3.0, Stand 16.01.2025, AWMF-Registernummer 053-007, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Gültig bis 17.02.2030. https://register.awmf.org/assets/guidelines/053-007l_S3_Nackenschmerzen_2025-08.pdf (erhoben am 07.09.2026)
Akupunktur: Angst bei Brustkrebspatientinnen nach Chemotherapie oder unter Aromataseinhibitoren
Leitlinie
Empfehlung 4.17 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 3 RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Reduzierung der Angst bei Brustkrebspatientinnen nach Abschluss von Chemotherapie oder unter Therapie mit Aromataseinhibitoren vor. Akupunktur kann zur Reduktion der Angst bei diesen Patientinnen erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1b aus.
Quelle
S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)
Akupunktur: Asthma bronchiale, Akupunktur zur Asthmakontrolle
Leitlinie
Statement S11 der Leitlinie lautet: „Akupunktur besitzt keinen nachgewiesenen Effekt auf die Asthmakontrolle. Manuelle Therapie einschließlich Massagen, Spinalmanipulationen und physisches Belastungstraining verbessern die Lungenfunktion nicht.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei ihren nummerierten Empfehlungen (E) und Statements (S) nicht; zur NVL Asthma heißt es in der Einleitung: „bezüglich der Evidenztabellen und Evidenzgrade wird daher auf diese Leitlinie verwiesen“. Im Hintergrundtext zu komplementärmedizinischen Therapieansätzen heißt es: „Derzeit gibt es keine Empfehlung, die Akupunktur zur Asthmakontrolle einzusetzen.“
Quelle
S2k-Leitlinie „Fachärztliche Diagnostik und Therapie von Asthma“, Langfassung, Version 3.1, Stand 01.03.2023, AWMF-Registernummer 020-009, Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP). Gültig bis 29.02.2028. https://register.awmf.org/assets/guidelines/020-009l_S2k_Fachaerztliche-Diagnostik-Therapie-von-Asthma_2023-07.pdf (erhoben am 13.09.2026)
Akupunktur: Asthma bronchiale, Behandlung mit Akupunktur
Leitlinie
Empfehlung 12-2 der Leitlinie lautet: „Akupunktur, Homöopathie und Hypnose sollen zur Behandlung des Asthmas nicht empfohlen werden.“ Sie ist mit „12-2 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „soll nicht“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Negativ-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. Im Abschnitt „Rationale“ heißt es: „Die Leitliniengruppe schätzt die Aussagesicherheit der identifizierten Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit von Akupunktur, Homöopathie und Hypnose insgesamt als sehr niedrig und teilweise auch widersprüchlich ein. Da sie zudem ein Schadenspotenzial darin sieht, dass die Adhärenz zu einer leitliniengerechten Therapie beziehungsweise die Arzneimitteltherapie durch die Einnahme zusätzlicher Substanzen beeinträchtigt werden kann, spricht sie eine starke Negativempfehlung aus.“
Quelle
S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma“, Langfassung, Version 5.0, Stand 23.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-002, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/nvl-002l_S3_Asthma_2024-08.pdf (erhoben am 13.09.2026)
Akupunktur: Atopische Dermatitis (Neurodermitis, atopisches Ekzem)
Leitlinie
Die Empfehlung in Kapitel 5.5 der Leitlinie lautet: „Akupunktur soll nicht zur Therapie bei AD eingesetzt werden.“ (14 von 17 Stimmen.) Die Empfehlung ist konsensbasiert (Zustimmung über 75 Prozent) und trägt den stärksten Negativgrad der Leitlinie. Sie steht im Abschnitt 5.5 Komplementärmedizin, der ausser den hier genannten auch die autologe Serumtherapie behandelt. Die Leitlinie führt daneben einen systematischen Review mit acht randomisierten Studien auf, in dem die Akupunktur der konventionellen Therapie überlegen war, und stuft dessen Ergebnisse selbst als niedrig ein: „Wegen des hohen Bias-Risikos, zu geringer Stichprobengröße und indirekter Aussagekraft (die Studien hatten Patient:innen mit chronischem Ekzem, nicht explizit AD, eingeschlossen) wurde die Evidenz aller Ergebnisse als niedrig eingestuft.“
Quelle
S3-Leitlinie „Atopische Dermatitis (AD) [Neurodermitis; atopisches Ekzem]“, Langfassung, Version 4.7, Stand der Leitlinie 16.06.2023, Stand der redaktionell überarbeiteten Fassung 29.06.2026, AWMF-Registernummer 013-027, Deutsche Dermatologische Gesellschaft. Gültig bis 15.06.2028 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/013-027l_S3_Atopische-Dermatitis-AD-Neurodermitis-atopisches-Ekzem_2026-08_1.pdf (erhoben am 07.09.2026)
Akupunktur: Behandlung des akuten Migräneanfalls
Leitlinie
Der Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ hält unter „Nicht medikamentöse Therapie der Migräneattacke“ fest: „Es liegen Hinweise auf eine Wirkung der Akupunktur bei der Behandlung des akuten Migräneanfalls vor, jedoch lässt die Qualität der vorliegenden Studien keine eindeutigen Empfehlungen zu.“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie und weist weder Empfehlungs- noch Evidenzgrade aus.
Quelle
S1-Leitlinie „Therapie der Migräneattacke und Prophylaxe der Migräne“, Langfassung, Stand November 2025, AWMF-Registernummer 030-057, Deutsche Gesellschaft für Neurologie und Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft. Gültig bis 07.08.2028. https://register.awmf.org/assets/guidelines/030-057l_S1_Therapie-der-Migraeneattacke-Prophylaxe-der-Migraene_2025-11.pdf (erhoben am 06.09.2026)
Akupunktur: Behandlung des postoperativen Delirs bei chirurgischen Patientinnen und Patienten, transkutane elektrische Akupunkturpunkt-Stimulation (TEAS)
Leitlinie
Empfehlung 5.12 der Leitlinie (neu 2025, Empfehlungsgrad A ⇓⇓) lautet: „Wir empfehlen transkutane elektrische Akupunktur-Punkt-Stimulation nicht zur Therapie des postoperativen Delirs bei chirurgischen Patient:innen einzusetzen.“ (Konsensstärke: starker Konsens, 100%(14/14)). Die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz nach GRADE für eine gesenkte Delirdauer ist mit sehr niedrig angegeben. Die Leitlinie nennt aus einer Metaanalyse für eine kleine Untergruppe (14 Personen in der Verum- und 41 in der Kontrollgruppe aus vier chinesischen Originalstudien) eine signifikante Verkürzung der Delirdauer um einen Tag und schreibt dazu: „Die Aussagekraft dieses Ergebnisses ist nicht nur wegen der geringen Patientenzahlen, sondern auch aus verschiedenen methodischen Gründen (u. a. fehlende Verblindung) limitiert, worauf die Autoren auch selbst deutlich hinweisen.“ Hinzu komme, dass die erforderliche Technik und das nötige Wissen nicht in der Standardversorgung vorhanden seien und in der Regel nur schwer erlangt werden könnten. Im Hintergrundtext heißt es außerdem: „Da es sich bei der Akupunktur-Punkt- Stimulation um ein risikoarmes Verfahren handelt, erscheint es grundsätzlich sinnvoll, ihren möglichen Stellenwert bei der Prävention und Therapie des Delirs durch weitere Studien, möglichst auch in westlichen Settings, zu untersuchen.“
Quelle
S3-Leitlinie „Delir im höheren Lebensalter“, Langfassung, Version 1.1, Stand 30.04.2025, AWMF-Registernummer 109-001, Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie (DGGPP) und Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) mit weiteren Fachgesellschaften. Gültig bis 29.04.2029. https://register.awmf.org/assets/guidelines/109-001l_S3_Delir-im-hoeheren-Lebensalter_2026-01-1.pdf (erhoben am 13.09.2026)
Akupunktur: Cancer Related Fatigue bei onkologischen Patienten
Leitlinie
Empfehlung 4.9 der Leitlinie lautet: „Es liegen Ergebnisse aus zwei Metaanalysen über 6 und 5 RCTs und drei weiteren RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Senkung der Cancer Related Fatigue bei onkologischen Patienten vor. Akupunktur kann zur Senkung der Cancer Related Fatigue bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus.
Quelle
S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)
Akupunktur: Chemotherapie-induzierte periphere neuropathische Schmerzen
Leitlinie
Empfehlung 4.8 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer Metaanalyse und zwei RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur bei Chemotherapie-induzierten peripheren neuropathischen Schmerzen vor. Akupunktur kann bei diesen Beschwerden erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus.
Quelle
S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)
Akupunktur: Chronische Obstipation bei Parkinson-Krankheit
Leitlinie
Nach der Empfehlung zu Fragestellung 101 der Leitlinie sollen zur Therapie einer Obstipation bei Parkinson-Pat. die allgemeinen Therapieempfehlungen der AWMF-Leitlinie Chronische Obstipation herangezogen werden. In der dort aufgeführten Auswahl steht: „Nicht medikamentöse Therapieempfehlungen umfassen Biofeedback und Beckenbodentraining sowie Akupunkturverfahren (Akupunktur, Akupressur, Moxibustion, Elektro-Akupunktur), die bei chronischer Obstipation eingesetzt werden können.“ (Konsensstärke: 100%, starker Konsens). Die Leitlinie übernimmt damit die Empfehlungen der AWMF-Leitlinie Chronische Obstipation; eigene Studien zur Akupunktur bei Parkinson-Krankheit beschreibt sie nicht.
Quelle
S2k-Leitlinie „Parkinson-Krankheit“, Langfassung, Version 8.1, Stand 25.10.2023, AWMF-Registernummer 030-010, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) unter Mitwirkung der beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen. Gültig bis 24.10.2028. https://register.awmf.org/assets/guidelines/030-010l_Parkinson_Krankheit_2023-11_1.pdf (erhoben am 13.09.2026)
Akupunktur: Chronische Obstipation, Akupunkturverfahren einschließlich Ohr- und Elektroakupunktur
Leitlinie
Empfehlung 11–1 der Leitlinie lautet: „Akupunkturverfahren (Akupunktur, Akupressur, Moxibustion, Ohrakupunktur, Elektro-Akupunktur) können bei chronischer Obstipation eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind „Empfehlung offen“ und „Starker Konsens“; nach den Tabellen 2 und 3 der Leitlinie ist das die Kann-Stufe bei mehr als 95 Prozent Zustimmung. Besprochen wird unter anderem eine in China durchgeführte, nach dem Kommentar „groß angelegte, hervorragend dokumentierte Studie“: „N = 1075 Patienten wurden mit E-Akupunktur oder Sham-E-Akupunktur über 8 Wochen behandelt und 22 Wochen beobachtet.“ Ihr Ergebnis: „Resultat war der Anstieg der CSBMs in den Wochen 1–8 um 1.76 (95 % CI, 1.61–1.89) in der E-Akupunktur Gruppe, 0.87 (CI, 0.73–0.97) in der Sham-E Gruppe (Gruppenunterschied, 0.90 [CI, 0.74–1.10]; P < 0.001).“ Zu zwei Metaanalysen aus dem Update-Zeitraum schreibt der Kommentar, sie bestätigten die zuvor dargestellten Studienergebnisse, „obgleich die Problematik mit rein chinesischen, in China publizierten Studien nicht von der Hand zu weisen ist.“
Quelle
S2k-Leitlinie „Chronische Obstipation“, Langfassung (Aktualisierte S2k-Leitlinie chronische Obstipation, Z Gastroenterol 2022; 60: 1528–1572), Version 2.0, Stand 31.10.2021, AWMF-Registernummer 021-019, Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten und Deutsche Gesellschaft für Neurogastroenterologie und Motilität. Gültig bis 30.10.2026 (in Überarbeitung). Empfehlungen 4–2A bis 4–2C, 5–1, 5–3A, 7–2, 11–1 und 11–4, Statements 5–2 und 11–2. https://register.awmf.org/assets/guidelines/021-019l_S2k_Chronische_Obstipation_2022-11.pdf (erhoben am 13.09.2026)
Akupunktur: Chronische nicht-spezifische Nackenschmerzen
Leitlinie
Empfehlung 27 der Leitlinie lautet: „Akupunktur kann zur Behandlung chronischer nicht-spezifischer Nackenschmerzen in Kombination mit aktivierenden Maßnahmen eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind Evidenzgrad 1 und eine Konsensstärke von 89 Prozent. Die Leitlinie schreibt dazu: „Für eine Positivempfehlung fehlt aus Sicht der Autor*innen dieser Leitlinie die Evidenzbasis. Bei unzureichendem Erfolg oder Kontraindikationen für andere Therapien sehen die Autor*innen dieser Leitlinie für Akupunktur in Kombination mit aktivierenden Maßnahmen einen Stellenwert.“ Die Leitlinie codiert ihre Empfehlungsstärke über die Formulierung: „Soll/Soll nicht“ ist Grad A, „Sollte/Sollte nicht“ Grad B, „Kann erwogen/verzichtet werden“ Grad 0.
Quelle
S3-Leitlinie „Nicht-spezifische Nackenschmerzen“, Langfassung, Version 3.0, Stand 16.01.2025, AWMF-Registernummer 053-007, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Gültig bis 17.02.2030. https://register.awmf.org/assets/guidelines/053-007l_S3_Nackenschmerzen_2025-08.pdf (erhoben am 07.09.2026)
Diese Ansicht zeigt 12 von 626 Evidenzsteckbriefen. Alle zeigen
Verfahren in dieser Sicht
- Akupunktur Chinesische Medizin
- Anthroposophische Arzneimittel Anthroposophische Medizin
- Anthroposophische Kunsttherapie Anthroposophische Medizin
- Ayurveda Ayurveda
- Bewegungstherapie Naturheilverfahren
- Chinesische Arzneimitteltherapie Chinesische Medizin
- Chiropraktik Weitere Verfahren
- Ernährungstherapie Naturheilverfahren
- Heileurythmie Anthroposophische Medizin
- Homöopathische Komplexmittel Homöopathie
- Hydrotherapie nach Kneipp Naturheilverfahren
- Klassische Homöopathie Homöopathie
- Misteltherapie Anthroposophische Medizin
- Moxibustion Chinesische Medizin
- Neuraltherapie Weitere Verfahren
- Ordnungstherapie Naturheilverfahren
- Osteopathie Weitere Verfahren
- Phytotherapie Naturheilverfahren
- Qigong Chinesische Medizin
- Rhythmische Massage Anthroposophische Medizin
- Schröpfen Weitere Verfahren
- Tai Chi Chinesische Medizin
- Tuina Chinesische Medizin
- Yoga Weitere Verfahren
- Ärztliche anthroposophische Behandlung Anthroposophische Medizin
Werkzeuge zu diesem Thema
- Evidenz-Vergleich Was ist zu zwei Verfahren bei derselben Beschwerde untersucht?
- Erstattungs-Check Zahlt meine Krankenkasse dieses Verfahren, und wie lange noch?
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Alle Fundstellen dieser Seite
Quelle 288
- S3-Leitlinie „Nicht-spezifische Nackenschmerzen“, Langfassung, Version 3.0, Stand 16.01.2025, AWMF-Registernummer 053-007, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Gültig bis 17.02.2030.
- S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung).
- S2k-Leitlinie „Fachärztliche Diagnostik und Therapie von Asthma“, Langfassung, Version 3.1, Stand 01.03.2023, AWMF-Registernummer 020-009, Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP). Gültig bis 29.02.2028.
- S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma“, Langfassung, Version 5.0, Stand 23.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-002, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung).
- S3-Leitlinie „Atopische Dermatitis (AD) [Neurodermitis; atopisches Ekzem]“, Langfassung, Version 4.7, Stand der Leitlinie 16.06.2023, Stand der redaktionell überarbeiteten Fassung 29.06.2026, AWMF-Registernummer 013-027, Deutsche Dermatologische Gesellschaft. Gültig bis 15.06.2028 (in Überarbeitung).
- S1-Leitlinie „Therapie der Migräneattacke und Prophylaxe der Migräne“, Langfassung, Stand November 2025, AWMF-Registernummer 030-057, Deutsche Gesellschaft für Neurologie und Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft. Gültig bis 07.08.2028.
- S3-Leitlinie „Delir im höheren Lebensalter“, Langfassung, Version 1.1, Stand 30.04.2025, AWMF-Registernummer 109-001, Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie (DGGPP) und Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) mit weiteren Fachgesellschaften. Gültig bis 29.04.2029.
- S2k-Leitlinie „Parkinson-Krankheit“, Langfassung, Version 8.1, Stand 25.10.2023, AWMF-Registernummer 030-010, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) unter Mitwirkung der beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen. Gültig bis 24.10.2028.
- S2k-Leitlinie „Chronische Obstipation“, Langfassung (Aktualisierte S2k-Leitlinie chronische Obstipation, Z Gastroenterol 2022; 60: 1528–1572), Version 2.0, Stand 31.10.2021, AWMF-Registernummer 021-019, Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten und Deutsche Gesellschaft für Neurogastroenterologie und Motilität. Gültig bis 30.10.2026 (in Überarbeitung). Empfehlungen 4–2A bis 4–2C, 5–1, 5–3A, 7–2, 11–1 und 11–4, Statements 5–2 und 11–2.
- S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des chronischen Pruritus“, Langfassung, Version 7.0, Stand 24.06.2026, AWMF-Registernummer 013-048, Deutsche Dermatologische Gesellschaft e.V. (DDG). Gültig bis 23.06.2031.
- S2k-Leitlinie „Chronischer Unterbauchschmerz der Frau“, Langfassung, Version 07.04.2023, Stand 30.11.2022, AWMF-Registernummer 016-001, Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Gültig bis 29.11.2027 (in Überarbeitung). Abschnitt 8.6 „Komplementäre Verfahren“ mit 8.6.1, 8.6.3, 8.6.5 und 8.6.7.
- S3-Leitlinie „Colitis ulcerosa“, Langfassung, Version 7.0, Stand 31.07.2025, AWMF-Registernummer 021-009, Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten. Gültig bis 30.07.2030. Kapitel 6.2 „Komplementärmedizin“, Empfehlungen 6.10 bis 6.24.
- S2k-Leitlinie „Erster epileptischer Anfall und Epilepsien im Erwachsenenalter“, Langfassung, Stand 01.09.2023, AWMF-Registernummer 030-041, Deutsche Gesellschaft für Neurologie. Gültig bis 31.08.2028. Kapitel 2.4 mit den Abschnitten 2.4.8 „Heilpflanzen“, 2.4.9 „Traditionelle Chinesische Medizin / Akupunktur“, 2.4.10 „Homöopathie“ und 2.4.12 „Anthroposophische Medizin“.
- S3-Leitlinie „Insomnie bei Erwachsenen“, Update 2025, Langfassung, Version 2.0, Stand 13.11.2024, AWMF-Registernummer 063-003, Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin. Gültig bis 12.11.2029.
- S1-Leitlinie „Diagnostik und Therapie von Internetnutzungsstörungen“, Langfassung, Version 1.1, Stand 20.11.2024, AWMF-Registernummer 076-011, Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht). Gültig bis 19.11.2029.
- S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Interstitiellen Zystitis (IC/BPS)“, Langfassung, Version 2.0, Stand 30.09.2024, AWMF-Registernummer 043-050, Deutsche Gesellschaft für Urologie. Gültig bis 29.09.2029. Kapitel 4.1.2 „Ernährungsempfehlungen“, 4.1.4.1 „Osteopathie“ und 4.4 „Komplementärmedizinische Therapie“ mit den Empfehlungen 4.11, 4.18, 4.44, 4.50 und 4.53 und den Statements 4.8 und 4.49.
- S1-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Kopfschmerzes vom Spannungstyp“, Langfassung, Version 6.0, Stand 19.12.2023, AWMF-Registernummer 030-077, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG). Gültig bis 18.12.2028.
- S2k-Leitlinie „Restless-Legs-Syndrom (RLS)“, Langfassung, Version 5.5, Stand 25.06.2022, AWMF-Registernummer 030-081, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Gültig bis 24.06.2027.
- S3-Leitlinie „Epidemiologie, Diagnostik, Therapie, Prävention und Management unkomplizierter, bakterieller, ambulant erworbener Harnwegsinfektionen bei Erwachsenen“, Langfassung, Version 3.0, Stand 09.04.2024, AWMF-Registernummer 043-044, Deutsche Gesellschaft für Urologie. Gültig bis 08.04.2029. Empfehlungen 9.4, 12.3 und 12.4 samt Tabellen 18 und 22.
- S3-Leitlinie „Neurologische Rehabilitation bei Koma und schwerer Bewusstseinsstörung im Erwachsenenalter“, Langfassung, Version 1.0, Stand 23.12.2022, AWMF-Registernummer 080-006, Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR). Gültig bis 31.12.2026 (in Überarbeitung).
268 weitere Fundstellen stehen in der vollständigen Fassung.
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