Anthroposophische Medizin
Misteltherapie: Erstattung und Studienlage
Therapierichtung: Anthroposophische Medizin · Stichtag: 29.09.2026
Auf einen Blick
Das Register führt zu diesem Verfahren 3 belegte Erstattungsstände.
Am 29.09.2026 gilt:
- Gesetzliche Kasse, Regelleistungmit Bedingungen
- Gesetzliche Kasse, Satzungsleistungmit Bedingungen
Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Zur Studienlage führt das Register 4 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.
Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 07.08.2026.
- Beschreibung
- S3-Leitlinie Komplementärmedizin, Langversion 2.0, Kapitel 7.19.11 (Mistel): „Die Misteltherapie wurde im Rahmen der anthroposophischen Medizin eingeführt. Im deutschsprachigen Raum gehört sie zu den am häufigsten angewendeten Methoden der komplementären und alternativen Medizin in der Onkologie. Mistelextrakte und ihre Inhaltsstoffe, vor allem Lektine und Viscotoxine, sollen das Immunsystem bei der körpereigenen Tumorabwehr unterstützen.“
- Themen
- Anthroposophische Medizin und die Krankenkasse
Erstattung
| Kostenträger | Stand | Bedingung | gültig ab | gültig bis | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung | ausdrücklich ausgeschlossen gilt noch nicht |
§ 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026: „Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen können nicht als zusätzliche Satzungsleistungen in der Satzung vorgesehen werden.“ In Kraft am 01.01.2027 nach Artikel 8 Absatz 2. Unberührt bleibt die Verordnungsfähigkeit nach Anlage I Nummer 32 der Arzneimittel-Richtlinie, die eine Regelleistung und keine Satzungsleistung betrifft. | 01.01.2027 | bis auf Weiteres | erhoben am 07.08.2026 von Hand geprüft |
| Gesetzliche Kasse, Regelleistung | mit Bedingungen | Anlage I Nummer 32: „Mistel-Präparate, parenteral, auf Mistellektin normiert, nur in der palliativen Therapie von malignen Tumoren zur Verbesserung der Lebensqualität.“ Die Anlage nennt damit die Darreichungsform (parenteral), die Normierung (auf Mistellektin) und die Anwendung (palliativ, zur Verbesserung der Lebensqualität). Präparate außerhalb dieser Beschreibung erfasst die Ausnahme nicht. Zum Verhältnis dieser Ausnahme zu § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der Fassung seit dem 30.07.2026 steht ein Prüfauftrag offen; er ist im Änderungsprotokoll dieser Seite vermerkt. | 09.05.2025 | bis auf Weiteres | erhoben am 07.08.2026 von Hand geprüft |
| Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung | mit Bedingungen | § 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität [...] sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen.“ Dieses Register führt die Misteltherapie unter der Therapierichtung „anthroposophisch“; die Nachfolgeregelung ab 01.01.2027 knüpft genau daran an und steht daneben. | 01.01.2024 | 31.12.2026 | erhoben am 07.08.2026 von Hand geprüft |
Evidenz
Indikation: Lebensqualität bei Brustkrebs, Mistelextrakte begleitend zur onkologischen Behandlung
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | Neun randomisierte Studien mit 833 und sieben nicht randomisierte Studien mit 2831 Teilnehmerinnen, Suche bis Januar 2023. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Vorher-nachher-Änderung der Lebensqualität unter Mistelextrakten als Zusatz zur konventionellen Behandlung habe gegenüber den Kontrollgruppen in den randomisierten Studien einer standardisierten Mittelwertdifferenz von 0,61 entsprochen (moderate Vertrauenswürdigkeit) und in den retrospektiven nicht randomisierten Studien 0,46 (sehr niedrige Vertrauenswürdigkeit). Das Verzerrungsrisiko lag bei den randomisierten Studien zwischen niedrig und hoch, bei allen nicht randomisierten Studien bei schwerwiegend. Die Ergebnisse deuteten auf einen klinisch relevanten, mittelgroßen Effekt auf die Lebensqualität hin, der auf immunmodulierenden Wirkungen der Mistelextrakte während der Chemotherapie beruhen könne; zu den Einschränkungen der Belege gehöre das Verzerrungsrisiko, das vor allem durch die schwierige Verblindung entstehe, und weitere randomisierte Studien und Versorgungsdaten müssten das Ergebnis bestätigen, besonders bei neoadjuvanter Chemotherapie und bei Überlebenden von Brustkrebs. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Indikation: Maligne Tumoren, begleitend zur onkologischen Behandlung
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | 21 randomisierte Studien mit insgesamt 3484 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Belege aus randomisierten Studien für die Auffassung, die Anwendung von Mistelextrakten wirke sich auf das Überleben aus oder verbessere die Fähigkeit, den Krebs zu bekämpfen oder Krebsbehandlungen durchzustehen, seien schwach. Es gebe einige Hinweise darauf, dass Mistelextrakte während einer Chemotherapie bei Brustkrebs Vorteile für Maße der Lebensqualität bieten könnten; diese Ergebnisse müssten repliziert werden. Insgesamt sei mehr hochwertige, unabhängige klinische Forschung nötig, um Sicherheit und Wirksamkeit von Mistelextrakten wirklich beurteilen zu können; Patientinnen und Patienten unter Misteltherapie sollten ermutigt werden, an künftigen Studien teilzunehmen. Der Stand dieser Übersicht ist der 16.04.2008. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
erhoben am 07.08.2026
Indikation: Verbesserung der Lebensqualität bei Patienten mit soliden Tumoren, subkutane Gabe von Mistelgesamtextrakt (Viscum album L.)
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 7.70 der Leitlinie lautet: „Es liegen heterogene Daten aus systematischen Übersichtsarbeiten/Metaanalysen und RCTs mit der subkutanen Gabe von Mistelgesamtextrakt (Viscum album L.) enthaltende Arzneimitteln bei Patienten mit soliden Tumoren zur Verbesserung der Lebensqualität vor. Die subkutane Gabe von Mistelgesamtextrakt (Viscum album L.) kann für den therapeutischen Einsatz zur Verbesserung der Lebensqualität bei Patienten mit soliden Tumoren erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Verlängerung der Gesamtüberlebenszeit bei Krebspatienten verschiedener Entitäten, Mistelgesamtextrakt (Viscum album L.)
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 7.69 der Leitlinie lautet: „Es liegen unterschiedliche Ergebnisse aus 3 Übersichtsarbeiten/Metaanalysen und einzelnen RCTs zur Wirksamkeit von Mistelgesamtextrakt (Viscum album L.) zur Verlängerung der Gesamtüberlebenszeit von Krebspatienten verschiedener Entitäten vor, die z.T. positive Ergebnisse, z.T. keine statistisch signifikante Wirksamkeit zeigen. Die Daten reichen für eine klare abschließende Bewertung nicht aus. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Verordnung von Mistelgesamtextrakt (Viscum album L.) enthaltenden Präparaten mit dem Ziel der Verlängerung der Überlebenszeit gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 1a aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Änderungen
| erkannt am | Änderung | Grund |
|---|---|---|
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherNeun randomisierte Studien mit 833 und sieben nicht randomisierte Studien mit 2831 Teilnehmerinnen. Die Lebensqualität verbesserte sich in den randomisierten Studien um eine standardisierte Mittelwertdifferenz von 0,61 (moderate Vertrauenswürdigkeit) und in den retrospektiven Studien um 0,46 (sehr niedrige Vertrauenswürdigkeit). Das Verzerrungsrisiko lag bei den randomisierten Studien zwischen niedrig und hoch, bei allen nicht randomisierten Studien bei schwerwiegend.nachherNeun randomisierte Studien mit 833 und sieben nicht randomisierte Studien mit 2831 Teilnehmerinnen, Suche bis Januar 2023. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Vorher-nachher-Änderung der Lebensqualität unter Mistelextrakten als Zusatz zur konventionellen Behandlung habe gegenüber den Kontrollgruppen in den randomisierten Studien einer standardisierten Mittelwertdifferenz von 0,61 entsprochen (moderate Vertrauenswürdigkeit) und in den retrospektiven nicht randomisierten Studien 0,46 (sehr niedrige Vertrauenswürdigkeit). Das Verzerrungsrisiko lag bei den randomisierten Studien zwischen niedrig und hoch, bei allen nicht randomisierten Studien bei schwerwiegend. Die Ergebnisse deuteten auf einen klinisch relevanten, mittelgroßen Effekt auf die Lebensqualität hin, der auf immunmodulierenden Wirkungen der Mistelextrakte während der Chemotherapie beruhen könne; zu den Einschränkungen der Belege gehöre das Verzerrungsrisiko, das vor allem durch die schwierige Verblindung entstehe, und weitere randomisierte Studien und Versorgungsdaten müssten das Ergebnis bestätigen, besonders bei neoadjuvanter Chemotherapie und bei Überlebenden von Brustkrebs. | Handkorrektur |
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherDie Autorinnen und Autoren schreiben, die Belege aus randomisierten Studien für die Auffassung, die Anwendung von Mistelextrakten wirke sich auf das Überleben aus oder verbessere die Fähigkeit, den Krebs zu bekämpfen oder Krebsbehandlungen durchzustehen, seien schwach. Es gebe einige Hinweise darauf, dass Mistelextrakte während einer Chemotherapie bei Brustkrebs Vorteile für Maße der Lebensqualität bieten könnten; diese Ergebnisse müssten repliziert werden. Insgesamt sei mehr hochwertige, unabhängige klinische Forschung nötig. Der Stand dieser Übersicht ist der 16.04.2008.nachher21 randomisierte Studien mit insgesamt 3484 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Belege aus randomisierten Studien für die Auffassung, die Anwendung von Mistelextrakten wirke sich auf das Überleben aus oder verbessere die Fähigkeit, den Krebs zu bekämpfen oder Krebsbehandlungen durchzustehen, seien schwach. Es gebe einige Hinweise darauf, dass Mistelextrakte während einer Chemotherapie bei Brustkrebs Vorteile für Maße der Lebensqualität bieten könnten; diese Ergebnisse müssten repliziert werden. Insgesamt sei mehr hochwertige, unabhängige klinische Forschung nötig, um Sicherheit und Wirksamkeit von Mistelextrakten wirklich beurteilen zu können; Patientinnen und Patienten unter Misteltherapie sollten ermutigt werden, an künftigen Studien teilzunehmen. Der Stand dieser Übersicht ist der 16.04.2008. | Handkorrektur |
| 06.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht | Ein Evidenzsteckbrief zu Misteltherapie ist neu im Register. Fundstelle: Quality of Life in Breast Cancer Patients Treated With Mistletoe Extracts: A Systematic Review and Meta-Analysis. Integrative Cancer Therapies 2023. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 02.09.2026 | Verfahren Beschreibungvorherkein VorwertnachherS3-Leitlinie Komplementärmedizin, Langversion 2.0, Kapitel 7.19.11 (Mistel): „Die Misteltherapie wurde im Rahmen der anthroposophischen Medizin eingeführt. Im deutschsprachigen Raum gehört sie zu den am häufigsten angewendeten Methoden der komplementären und alternativen Medizin in der Onkologie. Mistelextrakte und ihre Inhaltsstoffe, vor allem Lektine und Viscotoxine, sollen das Immunsystem bei der körpereigenen Tumorabwehr unterstützen.“ | Eine Verfahrensbeschreibung zu Misteltherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Langversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültigkeitsdauer bis längstens 05/2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet; die Beschreibung steht mit ihrer Fundstelle auch auf der Verfahrensseite. |
| 02.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | 2 Evidenzsteckbriefe zu Misteltherapie sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültigkeitsdauer bis längstens 05/2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 02.09.2026 | Erstattung Rechtsgrundlagevorher§ 2 Absatz 1 Satz 2 SGB V: „Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen.“nachherDer Satz entfällt ersatzlos. § 2 Absatz 1 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 1 lautet vollständig: „(1) Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 12 zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.“ | Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24.07.2026 ersetzt § 2 Absatz 1 SGB V durch eine Fassung ohne den bisherigen Satz 2. Artikel 8 Absatz 2 nennt Artikel 1 Nummer 1 ausdrücklich: Die Neufassung tritt am 01.01.2027 in Kraft. Dass die Phytotherapie neben der Homöopathie und der Anthroposophie zu den besonderen Therapierichtungen zählt, steht in § 34 Absatz 2 Satz 3 SGB V („Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen wie homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Arzneimitteln“). Der Wegfall tritt neben § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V (Artikel 1 Nummer 8, ebenfalls 01.01.2027), der die Satzungsleistung ausschließt, und bei den Arzneimitteln neben § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V (Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a, seit dem 30.07.2026). |
| 07.08.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht | Ein Evidenzsteckbrief zu Misteltherapie ist neu im Register. Fundstelle: Cochrane Review CD003297.pub2, Mistletoe therapy in oncology, 16.04.2008. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 07.08.2026 | Erstattung Satzungsleistungvorhermöglich nach § 11 Absatz 6 Satz 1 SGB Vnachherausgeschlossen nach § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V ab 01.01.2027 | Artikel 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026, in Kraft am 01.01.2027 nach Artikel 8 Absatz 2. |
| 07.08.2026 | Erstattung RechtsgrundlagevorherAnlage I Nummer 32 der Arzneimittel-Richtlinie, Stand 09.05.2025nachherAnlage I Nummer 32 unverändert, daneben § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der Fassung seit dem 30.07.2026 | Das Gesetz vom 24.07.2026 nennt das Wort „Mistel“ an keiner Stelle. Es nimmt homöopathische und anthroposophische Arzneimittel vom Versorgungsanspruch aus; die Arzneimittel-Richtlinie führt Mistel-Präparate in Anlage I Nummer 32 weiter als zugelassene Ausnahme und sagt in § 5 Absatz 1 weiterhin, Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen der Anthroposophie und Homöopathie seien von der Versorgung nicht ausgeschlossen. Der Beschluss zur geltenden Fassung der Richtlinie datiert vom 18.06.2026 und liegt damit vor dem Gesetz. Ob und für welche Präparate sich daraus eine Änderung ergibt, ist eine Frage an den G-BA und keine, die dieses Register beantwortet. Ein Prüfauftrag ist angelegt; bis zu seiner Erledigung steht hier der Wortlaut der Richtlinie und keine Schlussfolgerung. |
Korrekturen
| bemerkt am | Änderung | Grund |
|---|---|---|
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherNeun randomisierte Studien mit 833 und sieben nicht randomisierte Studien mit 2831 Teilnehmerinnen. Die Lebensqualität verbesserte sich in den randomisierten Studien um eine standardisierte Mittelwertdifferenz von 0,61 (moderate Vertrauenswürdigkeit) und in den retrospektiven Studien um 0,46 (sehr niedrige Vertrauenswürdigkeit). Das Verzerrungsrisiko lag bei den randomisierten Studien zwischen niedrig und hoch, bei allen nicht randomisierten Studien bei schwerwiegend.nachherNeun randomisierte Studien mit 833 und sieben nicht randomisierte Studien mit 2831 Teilnehmerinnen, Suche bis Januar 2023. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Vorher-nachher-Änderung der Lebensqualität unter Mistelextrakten als Zusatz zur konventionellen Behandlung habe gegenüber den Kontrollgruppen in den randomisierten Studien einer standardisierten Mittelwertdifferenz von 0,61 entsprochen (moderate Vertrauenswürdigkeit) und in den retrospektiven nicht randomisierten Studien 0,46 (sehr niedrige Vertrauenswürdigkeit). Das Verzerrungsrisiko lag bei den randomisierten Studien zwischen niedrig und hoch, bei allen nicht randomisierten Studien bei schwerwiegend. Die Ergebnisse deuteten auf einen klinisch relevanten, mittelgroßen Effekt auf die Lebensqualität hin, der auf immunmodulierenden Wirkungen der Mistelextrakte während der Chemotherapie beruhen könne; zu den Einschränkungen der Belege gehöre das Verzerrungsrisiko, das vor allem durch die schwierige Verblindung entstehe, und weitere randomisierte Studien und Versorgungsdaten müssten das Ergebnis bestätigen, besonders bei neoadjuvanter Chemotherapie und bei Überlebenden von Brustkrebs. | Die Wiedergabe ließ die Schlussfolgerung der Übersicht (mittelgroßer Effekt, Einschränkung durch das Verzerrungsrisiko, Bestätigungsbedarf) aus und nannte den Vergleich mit den Kontrollgruppen nicht. |
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherDie Autorinnen und Autoren schreiben, die Belege aus randomisierten Studien für die Auffassung, die Anwendung von Mistelextrakten wirke sich auf das Überleben aus oder verbessere die Fähigkeit, den Krebs zu bekämpfen oder Krebsbehandlungen durchzustehen, seien schwach. Es gebe einige Hinweise darauf, dass Mistelextrakte während einer Chemotherapie bei Brustkrebs Vorteile für Maße der Lebensqualität bieten könnten; diese Ergebnisse müssten repliziert werden. Insgesamt sei mehr hochwertige, unabhängige klinische Forschung nötig. Der Stand dieser Übersicht ist der 16.04.2008.nachher21 randomisierte Studien mit insgesamt 3484 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Belege aus randomisierten Studien für die Auffassung, die Anwendung von Mistelextrakten wirke sich auf das Überleben aus oder verbessere die Fähigkeit, den Krebs zu bekämpfen oder Krebsbehandlungen durchzustehen, seien schwach. Es gebe einige Hinweise darauf, dass Mistelextrakte während einer Chemotherapie bei Brustkrebs Vorteile für Maße der Lebensqualität bieten könnten; diese Ergebnisse müssten repliziert werden. Insgesamt sei mehr hochwertige, unabhängige klinische Forschung nötig, um Sicherheit und Wirksamkeit von Mistelextrakten wirklich beurteilen zu können; Patientinnen und Patienten unter Misteltherapie sollten ermutigt werden, an künftigen Studien teilzunehmen. Der Stand dieser Übersicht ist der 16.04.2008. | Die Wiedergabe ließ die Zahl der Studien und Teilnehmenden, den Zweck der geforderten Forschung (Sicherheit und Wirksamkeit) und den Satz der Schlussfolgerung zur Teilnahme an künftigen Studien aus. |
Ratgeber
- Der Satz, der zum 1. Januar 2027 aus § 2 SGB V verschwindet
- Welche Naturheilverfahren zahlt die Krankenkasse? Drei Wege, drei Fundstellen
- Pflanzliche Arzneimittel: warum die Kasse fast nichts zahlt und welche drei Ausnahmen es gibt
- Misteltherapie: was in der Arzneimittel-Richtlinie steht und was das neue Gesetz offenlässt