Erstattungsübersicht
Auf einen Blick
Diese Seite führt 2 belegte Erstattungsstände.
Sie gehören zu einem Verfahren.
Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 07.08.2026.
- 0ohne Bedingungen
- 2mit Bedingungen
- 0ausdrücklich ausgeschlossen
Stichtag 29.09.2026 · 2 von 481 Erstattungsständen
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Misteltherapie2 | |||||
| Misteltherapie | Gesetzliche Kasse, Regelleistung | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautAnlage I Nummer 32: „Mistel-Präparate, parenteral, auf Mistellektin normiert, nur in der palliativen Therapie von malignen Tumoren zur Verbesserung der Lebensqualität.“ Die Anlage nennt damit die Darreichungsform (parenteral), die Normierung (auf Mistellektin) und die Anwendung (palliativ, zur Verbesserung der Lebensqualität). Präparate außerhalb dieser Beschreibung erfasst die Ausnahme nicht. Zum Verhältnis dieser Ausnahme zu § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der Fassung seit dem 30.07.2026 steht ein Prüfauftrag offen; er ist im Änderungsprotokoll dieser Seite vermerkt. |
ab09.05.2025bis auf Weiteres | |
| Misteltherapie | Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut§ 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität [...] sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen.“ Dieses Register führt die Misteltherapie unter der Therapierichtung „anthroposophisch“; die Nachfolgeregelung ab 01.01.2027 knüpft genau daran an und steht daneben. |
ab01.01.2024bis31.12.2026 | erhoben am 07.08.2026 |