Weitere Verfahren
Yoga: Erstattung und Studienlage
Therapierichtung: Weitere Verfahren · Stichtag: 29.09.2026
Auf einen Blick
Das Register führt zu diesem Verfahren einen belegten Erstattungsstand.
Am 29.09.2026 gilt:
- pronova BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
Zur Studienlage führt das Register 8 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.
Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 13.09.2026.
- Beschreibung
- nicht erhoben
- Themen
- Osteopathie, Ayurveda, Neuraltherapie, Schröpfen
Erstattung
| Kostenträger | Stand | Bedingung | gültig ab | gültig bis | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| pronova BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Hast du dich für ein Angebot entschieden, sparst du mit uns viel Geld: Wir übernehmen den Großteil der Kosten (80 %, max. 150 € pro Jahr) für bis zu 2 Gesundheitskurse. Wähle einfach eine qualifizierte Anbieterin bzw. einen qualifizierten Anbieter und nimm regelmäßig – z. B. an mindestens 8 von 10 Terminen – teil. … Unsere Präventionsdatenbank zeigt dir, für welche Kurse du einen Zuschuss von uns bekommst. Wir haben jede Menge Angebote für dich auf Lager: Hatha Yoga, Qigong und Tai-Chi für körperliche Fitness und Entspannung im Kopf. … Wichtig für dich zu wissen: Unser Zuschuss an den Anbietenden der Gesundheitsreise zahlt auf dein persönliches Präventionsbudget ein. | 13.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 13.09.2026 von Hand geprüft |
Evidenz
Indikation: Chronische Schmerzen bei geriatrischen Patientinnen und Patienten ohne kognitive Beeinträchtigungen, Yoga als Mind-Body-Übung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 22 der Leitlinie lautet: „Mind-Body Übungen wie beispielsweise Yoga, Tai Chi oder Qigong können für geriatrische Patient:innen ohne kognitive Beeinträchtigungen mit chronischen Schmerzen zur Schmerzreduktion und Steigerung der Lebensqualität erwogen werden.“ Sie ist „Neu (2024)“, trägt das Symbol für eine „Empfehlung offen“ (nach Tabelle 4 formuliert als „kann erwogen werden / kann verzichtet werden“), den Evidenzgrad 2 auf Grundlage der Systematic Reviews Wen et al. 2022 und Jones et al. 2022 sowie die „Konsensstärke: 100 %“. Nach dem Methodenteil folgen die Evidenzgrade der Oxford-Klassifikation von 2011; „Systematic Reviews führen in der Regel zu einem Evidenzgrad 1“, eine Herabstufung ist dort bei hohem Verzerrungsrisiko, Indirektheit, inkonsistenten Ergebnissen oder Ungenauigkeit vorgesehen. In der Begründung heißt es: „Möglicherweise haben die genannten Interventionen demnach bei älteren Menschen einen positiven Einfluss (Wen et al. 2022), allerdings ist die Evidenzlage unzureichend für einen stärkeren Empfehlungsgrad.“ |
| Leitlinie | 145-005 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 23.02.2030 |
Indikation: Ein- und Durchschlafstörungen bei Brustkrebs nach onkologischer Therapie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 6.17 der Leitlinie betrifft „Ein- und Durchschlafstörungen“. Yoga kann nach der Brustkrebsbehandlung zur Linderung erwogen werden; Empfehlungsgrad 0, Evidenzniveau 1a. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Fatigue während und nach onkologischer Therapie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 6.16 der Leitlinie: „Yoga sollte zur Senkung von Fatigue“. Die Leitlinie spricht eine Empfehlung für die Linderung krebsbedingter Erschöpfung während und nach der Behandlung aus; Empfehlungsgrad B, Evidenzniveau 1a. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen bei Multipler Sklerose, ergänzend, Yoga nur als gegebenenfalls zusätzlich genannte Möglichkeit neben Tai-Chi und Hippotherapie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung in Kapitel 3 der Leitlinie lautet: „Tai-Chi und Hippotherapie, ggf. auch Pilates und Yoga, können zur Verbesserung von Koordination und Gleichgewicht ergänzend eingesetzt werden.“ (Konsensstärke: 92,9 %). Yoga ist darin nur mit dem Zusatz „ggf. auch“ nach Tai-Chi und Hippotherapie genannt; es handelt sich um eine offene Empfehlung (kann). |
| Leitlinie | 030-123 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.01.2028 |
Indikation: Lebensqualität bei Brustkrebs nach onkologischer Therapie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 6.15 der Leitlinie: „Yoga kann zur Verbesserung“. Die Leitlinie lässt Yoga zur Verbesserung der allgemeinen und krebsbezogenen Lebensqualität nach der Behandlung erwägen. Sie beschreibt die Studienergebnisse als uneinheitlich; Empfehlungsgrad 0, Evidenzniveau 1a. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Menstruationsschmerzen, Yoga als Beispiel in der Empfehlung zu regelmäßiger körperlicher Bewegung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die konsensbasierte Empfehlung 4.E25 der Leitlinie nennt Yoga als Beispiel regelmäßiger Bewegung: „Frauen sollte regelmäßige körperliche Bewegung unabhängig von der Intensität (z. B. aerobes Training, Yoga oder Dehnübungen) empfohlen werden, um Menstruationsschmerzen zu lindern.“ Ausgewiesen sind Expertenkonsens und Konsensusstärke ++, die Empfehlung ist 2024 neu aufgenommen. Die Leitlinie unterscheidet nach Tabelle 7 die starke („soll“), die einfache („sollte“) und die offene Empfehlung („kann“); „++“ bedeutet nach Tabelle 8 Konsens mit einer Zustimmung von mehr als 75 bis 95 Prozent, „+++“ starken Konsens mit mehr als 95 Prozent. Expertenkonsens heißt dort Konsensus-Entscheidungen „ohne vorherige systemische Literaturrecherche (S2k)“. Zu Yoga führt die Leitlinie eine Metaanalyse an: „Zur Wirksamkeit von Yoga bei Dysmenorrhoe liegt eine Übersichtsarbeit mit Metaanalyse vor, die vier Studien (n = 230) eingeschlossen hat. Die Gesamteffektgröße des Einflusses eines Yoga-Programms auf Menstruationsschmerzen bei primärer Dysmenorrhoe war hoch und den Kontrollen (Standardtherapie) signifikant überlegen (SMD: −2,09; 95%-KI: −3,99 bis −0,19; p = 0,031)“. Die Studien betreffen die primäre Dysmenorrhoe und nicht eigens die Endometriose. |
| Leitlinie | 015-045 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.03.2030 |
Indikation: Restless-Legs-Syndrom, Yoga als Beispiel für Bewegungstraining unter den nicht medikamentösen Therapieoptionen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Im Kasten „Zusammenfassung und Empfehlung Therapie“ und gleichlautend im Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ steht: „Nicht medikamentöse Therapieoptionen können allein oder zusätzlich angewendet werden, Evidenz liegt hier für die tsDCS, das Bewegungstraining (z. B. Bettfahrrad während der Dialyse, Yoga) und die Infrarotlicht-Therapie vor.“ Yoga ist dort als Beispiel für Bewegungstraining genannt. Im Hintergrundtext heißt es: „Ausreichende Evidenz für eine Verbesserung der Schlafqualität und eine Reduktion der Symptomschwere besteht weiterhin für Yoga (107, 108).“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei dieser Aussage nicht. |
| Leitlinie | 030-081 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 24.06.2027 |
Indikation: Übelkeit, Erbrechen und weitere Beschwerden bei onkologischen Erkrankungen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 6.21 der Leitlinie: „Es kann keine Empfehlung“. Für Übelkeit, Erbrechen, Stress, Lymphödem, eingeschränkte Schulterbeweglichkeit sowie urologische Beschwerden und Erektionsstörungen bei Prostatakrebs reichen die Daten für eine Empfehlung dafür oder dagegen nicht aus; Empfehlungsgrad ST, Evidenzniveau 2b. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Änderungen
| erkannt am | Änderung | Grund |
|---|---|---|
| 13.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Yoga ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Schmerzmanagement bei geriatrischen Patient:innen in allen Versorgungssettings (GeriPAIN)“, Langfassung, Version 1.0, Stand 16.07.2025, AWMF-Registernummer 145-005, Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. und Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG), mit-federführend SchmerzLOS e.V., Unabhängige Vereinigung aktiver Schmerzpatienten in Deutschland (UVSD). Gültig bis 23.02.2030. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 13.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Yoga ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Restless-Legs-Syndrom (RLS)“, Langfassung, Version 5.5, Stand 25.06.2022, AWMF-Registernummer 030-081, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Gültig bis 24.06.2027. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 13.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Yoga ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Rehabilitation von sensomotorischen Störungen“, Langfassung, Version 4.0, Stand 01.02.2023, AWMF-Registernummer 030-123, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN) und Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR). Gültig bis 31.01.2028. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 13.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Yoga ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Endometriose“, Langfassung, Version 5.1, Stand 01.04.2025, AWMF-Registernummer 015-045, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe mit der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Gültig bis 31.03.2030. Kapitel 4.5 „Komplementäre Therapien und weitere Therapiemöglichkeiten“, Konsensbasierte Empfehlungen 4.E25, 4.E28, 4.E30 und 4.E31. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 13.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | 4 Evidenzsteckbriefe zu Yoga sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültigkeitsdauer bis längstens 05/2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |