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Naturheilverfahren

Bewegungstherapie: Erstattung und Studienlage

Therapierichtung: Naturheilverfahren · Stichtag: 29.09.2026

Auf einen Blick

Das Register führt zu diesem Verfahren einen belegten Erstattungsstand.

Am 29.09.2026 gilt:

Zur Studienlage führt das Register 190 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.

Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 07.08.2026.

Beschreibung
§ 19 Absatz 1 der Heilmittel-Richtlinie: „Die einzelnen Maßnahmen der Bewegungstherapie bauen auf der Kenntnis der normalen und krankhaft veränderten Funktionen der Bewegungsorgane, der Bewegungslehre sowie auf Übungs- und Trainingsprinzipien auf. Dabei dient der gezielte, dosierte, methodisch planmäßige Einsatz dieser Maßnahmen der Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Funktionen der Stütz- und Bewegungsorgane, des Nervensystems und der dabei beteiligten Funktionen des Herz-Kreislauf-Systems, der Atmung und des Stoffwechsels.“
Themen
Klassische Naturheilverfahren und die Krankenkasse

Erstattung

KostenträgerStandBedingunggültig abgültig bisQuelle
Gesetzliche Kasse, Regelleistung mit Bedingungen § 2 Absatz 1: „Heilmittel sind persönlich zu erbringende medizinische Leistungen. Heilmittel sind die einzelnen Maßnahmen der Physiotherapie (§§ 18 bis 25) [...]“ § 17 Absatz 1 Satz 1: „Physiotherapie im Sinne dieser Richtlinie umfasst die physiotherapeutischen Verfahren der Bewegungstherapie sowie die physikalische Therapie.“ Die einzelnen Maßnahmen der Bewegungstherapie zählt § 19 Absatz 3 auf. § 2 Absatz 2 Satz 1: „Die Richtlinie regelt die Verordnung von Heilmitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.“ Es braucht also eine ärztliche Verordnung nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs; § 1 Absatz 5: „Die Abgabe von Heilmitteln ist Aufgabe der gemäß § 124 SGB V zugelassenen Leistungserbringer.“ 05.08.2025 bis auf Weiteres
von Hand geprüft

Evidenz

Indikation: Abgeheiltes Ulcus cruris venosum, körperliche Aktivität zur Vorbeugung eines Rezidivs

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 55 der Leitlinie im Kapitel 5.5 „Rezidivprävention und Steigerung der Mobilität beim Ulcus cruris venosum“ lautet: „Bei abgeheiltem Ulcus cruris venosum soll zur Prävention eines Rezidivs weiterhin körperliche Aktivität empfohlen werden.“ Sie ist mit der Stärke ↑↑ und der Zustimmung Konsens (95,0 %) ausgewiesen; nach Tabelle A der Leitlinie steht ↑↑ für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“, nach Tabelle B bedeutet Konsens eine Zustimmung von „> 75-95% der Stimmberechtigten“. Zur Datenlage heißt es im Hintergrundtext: „Belastbare wissenschaftliche Daten zum Effekt von Bewegungsübungen zur Förderung der Wadenmuskelpumpenfunktion oder Verbesserung der Sprunggelenksbeweglichkeit auf die Rezidivrate fehlen jedoch weitgehend.“ Weiter: „Eine genauere Spezifizierung geeigneter Übungen ist aufgrund der eingeschränkten Datenlage nicht möglich.“ Schon im Hintergrundtext zu Empfehlung 27 heißt es, es gebe „einige wissenschaftlich belegte Hinweise, dass fortgesetzte körperliche Aktivität mit Kompressionstherapie nach Ulkusabheilung auch das Auftreten von Rezidiven vermindern kann“, die Nachbeobachtungszeiträume dieser Studien seien aber „meist zu kurz, um verlässliche Aussagen treffen zu können“.
Leitlinie037-009
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 21.01.2029

Indikation: Adipositas, Bewegungstherapie als Bestandteil der multimodalen Basistherapie und von Gewichtsreduktionsprogrammen

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 5.7 der Leitlinie im Kapitel 5.4.1 („Multimodale Basistherapie“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Grundlage jedes Gewichtsmanagements soll eine Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie sein. Diese Komponenten sollen unter Berücksichtigung der individuellen Situation kombiniert werden.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad A ⇑⇑ und die Konsensstärke „94 % Zustimmung, 16 Stimmen, 0 Enthaltungen“; angegeben sind ein Evidenzgrad „1++ bis 1- nach SIGN“ aus der Vorgängerversion von 2014 und eine Qualität der Evidenz nach GRADE von hoch bis niedrig. Empfehlung 5.17 (modifiziert, Stand 2024) lautet: „Menschen mit Adipositas sollen Gewichtsreduktionsprogramme angeboten werden. Diese sollten die Komponenten Ernährungsumstellung, Bewegungssteigerung und Verhaltensmodifikation umfassen.“ Ihre beiden Sätze tragen die Empfehlungsgrade A ⇑⇑ und B ⇑, die Qualität der Evidenz ist hoch bis moderat, die Konsensstärke „80 % Zustimmung, 16 Stimmen, davon 1 Enthaltung“. Nach Empfehlung 5.10 (EK) sollen Menschen mit Übergewicht oder Adipositas über die Ziele, Prinzipien und praktischen Aspekte dieser multimodalen Basistherapie informiert werden. Im Hintergrund zu Empfehlung 5.7 heißt es: „Systematische Übersichtsarbeiten von RCTs zeigen, dass eine Kombination aus Ernährungsumstellung, vermehrter Bewegung und Verhaltensmodifikation zur Gewichtsreduktion effektiver ist als eine Therapie mit nur einer Behandlungskomponente“. Zu Empfehlung 5.17 schreibt die Leitlinie, solche Programme führten „zu einer signifikanten Gewichtssenkung in der Größenordnung von durchschnittlich 5 %“, und weiter: „Der Maximaleffekt auf das Körpergewicht wird meist nach etwa 6 Monaten erreicht, danach kommt es häufig wieder zu einem geringen Gewichtsanstieg“.
Leitlinie050-001
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 06.10.2029

Indikation: Ältere Menschen mit Sturzrisiko (Leitlinie Multimorbidität), multimodales Training aus Gleichgewichts-, Kraft-, Flexibilitäts- und Funktionstraining

StudienlageLeitlinie
ErgebnisDie evidenzbasierte Empfehlung in Kapitel 5.2.3 der Leitlinie („Autonomieverlust“, Abschnitt „Stürze“) lautet: „Ein multimodales Training (Gleichgewichts-, Kraft-, Flexibilitäts- und Funktionstraining) sollte älteren Menschen mit Sturzrisiko empfohlen werden.“ Sie ist als „Evidenzbasierte Empfehlung (geprüft 2025)“ mit Empfehlungsgrad B, Qualität der Evidenz gering bis moderat und dem Ergebnis 15 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen (starker Konsens) ausgewiesen und als Adaptation der WHO-Leitlinie von 2017 mit geändertem Empfehlungsgrad gekennzeichnet. Nach der Codierung der Empfehlungsstärke der Leitlinie steht B für eine „mittlere Empfehlungsstärke“ mit der Syntax „sollte (nicht)“. Die Leitliniengruppe begründet den Grad so: „Da multimodale Bewegungstrainings (hauptsächlich Kraft- und Gleichgewichtstraining) von entsprechend geschultem Fachpersonal durchgeführt werden und damit der Ressourcenbedarf potenziell hoch ist, spricht sich diese Leitliniengruppe für eine Empfehlung des Grades B aus.“ Tai Chi nennt nur der Hintergrundtext unter den in der WHO-Leitlinie untersuchten Übungsinterventionen, nicht die Empfehlung.
Leitlinie053-047
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 29.09.2026

Indikation: Amyotrophe Lateralsklerose, leichtes Widerstandstraining kombiniert mit leichtem aeroben Training

StudienlageLeitlinie
ErgebnisDie Empfehlung in Kapitel 4.5 der Leitlinie lautet: „Bei der sensomotorischen Rehabilitation bei ALS kann ein leichtes Widerstandstraining, kombiniert mit einem leichten aeroben Training, angepasst an die individuellen Funktionen des Patienten/der Patientin, erfolgen.“ (Konsensstärke: 100,0 %). Im Text wird dazu eine Metaanalyse von 5 Studien beschrieben, mit der Einschränkung: „Allerdings waren die therapeutischen Methoden heterogen.“
Leitlinie030-123
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.01.2028

Indikation: Apathie bei Parkinson-Krankheit, physische Interventionen

StudienlageLeitlinie
ErgebnisDie Empfehlung zu Fragestellung 136 der Leitlinie („Physische Interventionen bei Apathie“) lautet: „Physische Interventionen können für die Behandlung einer Apathie-Symptomatik bei Parkinson-Pat. angeboten werden.“ (Konsensstärke: 100%, starker Konsens). Die Leitlinie versteht darunter: „Physische Interventionen umfassen eine große Bandbreite an unterschiedlichen Bewegungsansätzen (z.B. Physiotherapie, Ausdauer- und Krafttraining, Tai-Chi, Yoga und Tanzen).“ Zur Begründung heißt es: „Eine randomisierte kontrollierte Studie liefert Hinweise auf einen möglichen Effekt von physischen Interventionen zur Behandlung von apathischen Symptomen bei Parkinson-Pat.“
Leitlinie030-010
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 24.10.2028

Indikation: Arterielle Hypertonie bei körperlich inaktiven Patientinnen und Patienten, regelmäßige körperliche Aktivität in moderater Intensität

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 6-4 der Leitlinie im Kapitel 6.4 „Körperliche Aktivität“ lautet: „Körperlich inaktiven Patient*innen mit Hypertonie soll eine regelmäßige körperliche Aktivität in moderater Intensität empfohlen werden.“ Sie ist mit „6-4 | e | neu 2023“ gekennzeichnet und trägt das Symbol ⇑⇑, das nach Tabelle 1 der Leitlinie für den Empfehlungsgrad A steht, eine „Starke Positiv-Empfehlung“ mit der Formulierung „soll“. Im Abschnitt „Rationale“ heißt es: „Die in den systematischen Übersichtsarbeiten errechneten Senkungen des Blutdruckes schätzt die Leitliniengruppe als klinisch relevant ein – trotz der moderaten bis geringen Aussagesicherheit der Evidenz“; weiter: „Darüber hinaus sieht die Leitliniengruppe in der identifizierten Evidenz Hinweise, dass auch klinisch relevante Langzeitendpunkte durch körperliche Aktivität positiv beeinflusst werden können (sehr geringe Aussagesicherheit der Evidenz).“ Zur Umsetzung: „Regelmäßige körperliche Aktivität wird von der Leitliniengruppe unabhängig von der Form als relevant angesehen.“ und „Als regelmäßig schätzt die Leitliniengruppe konsensbasiert einen Zeitumfang von mindestens zwei Stunden pro Woche ein.“ Die konsensbasierte Empfehlung 6-5 (Symbol ⇑, „sollte“) ergänzt: „Personen mit Hypertonie, die körperlich aktiv werden wollen oder sind, sollte eine Belastungsuntersuchung empfohlen werden, aus der Intensität, Dauer und Art der Aktivität (z. B. Rezept für Bewegung) abgeleitet werden können.“
Leitlinienvl-009
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 28.06.2028

Indikation: Arterielle Hypertonie und hochnormaler Blutdruck im Kindes- und Jugendalter, gesteigerte körperliche Aktivität im Rahmen der Lebensstilumstellung

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 4 der Leitlinie („Therapie“) lautet in ihrem zweiten Satz: „Bei allen Kindern und Jugendlichen mit hochnormalen oder hypertensiven Blutdruckwerten soll eine nicht-pharmakologische Therapie mit einer Umstellung des Lebensstiles initiiert werden.“ Weiter heißt es in derselben Empfehlung: „Eine Ernährungsumstellung mit Reduktion der täglichen Energiezufuhr bei gleichzeitig gesteigerter körperlicher Aktivität sollte erfolgen.“ Außerdem steht in Empfehlung 4: „Für alle Kinder und Jugendliche werden mindestens 60 Minuten moderate bis intensive körperliche Aktivität täglich empfohlen“; der Hintergrundtext zu Kapitel 8.2 nennt diese Menge als Empfehlung „Zur allgemeinen Prävention von kardiovaskulären wie auch einer Reihe anderer Erkrankungen“. Zur Wahl der Sportart heißt es dort, nur bei Hypertonie 2-3° sei dem Patienten „bis zur Senkung der Blutdruckwerte von hohen statischen Belastungen (z.B. Kraftsport, Alpinskilauf, Rudern, Mountainbike) abzuraten“, und: „Ansonsten werden Ausdauersportarten ausdrücklich empfohlen.“ Nach Tabelle 1 der Leitlinie steht die Formulierung „Soll“ für eine „Starke Empfehlung“, „Sollte“ für eine „Empfehlung“ und „Kann erwogen werden“ für eine „Empfehlung offen“; eine Konsensstärke gibt die Langfassung für Empfehlung 4 nicht an, nach dem Methodenteil erfolgte die Konsensfindung „nach eingehender Literaturrecherche in einem zweistufigen Konsens-Verfahren“. Bleiben die Lebensstiländerungen bei primärer Hypertonie Grad 1 nach sechs Monaten erfolglos, soll nach derselben Empfehlung „parallel eine pharmakologische Therapie begonnen werden“.
Leitlinie023-040
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 26.04.2027

Indikation: Arthrosebedingte Schmerzen bei geriatrischen Patientinnen und Patienten ohne kognitive Beeinträchtigungen, regelmäßige körperliche Aktivierung

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 38 der Leitlinie (Empfehlungsgrad ⇑⇑, Evidenzgrad 1) lautet: „Regelmäßige körperliche Aktivierung, ohne oder mit Unterstützung therapeutischer Interventionen, soll bei geriatrischen Patient:innen ohne kognitive Beeinträchtigungen mit arthrosebedingten Schmerzen zur Schmerzreduktion und Verbesserung der Funktionalität sowie der gesundheitsbezogenen Lebensqualität angewandt werden.“ (Konsensstärke: 100 %). Nach Tabelle 4 der Leitlinie steht ⇑⇑ für eine starke Empfehlung (soll), ⇑ für eine Empfehlung (sollte) und ⇔ für eine offene Empfehlung (kann erwogen werden); der Evidenzgrad folgt der Oxford-Klassifikation von 2011 mit den Stufen 1 bis 5, und laut Tabelle 3 bedeutet starker Konsens eine Zustimmung von mehr als 95 %, Konsens von mehr als 75 bis 95 % der Teilnehmenden.
Leitlinie145-005
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 23.02.2030

Indikation: Asthma bronchiale bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, körperliches Training und sportliche Aktivität (Schulsport, Lungensportgruppen, Sportvereine)

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung E48 der Leitlinie lautet: „Der behandelnde Arzt sollte regelmäßig darauf hinweisen, dass der Patient geeignete Maßnahmen des körperlichen Trainings ergreift (z. B. Schulsport, Teilnahme an Lungensportgruppen oder in Sportvereinen). Ziel der Therapie ist es, eine altersgerechte uneingeschränkte Teilhabe an Sport zu ermöglichen. Insofern soll sportliche Aktivität empfohlen werden.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei ihren nummerierten Empfehlungen (E) und Statements (S) nicht; zur NVL Asthma heißt es in der Einleitung: „bezüglich der Evidenztabellen und Evidenzgrade wird daher auf diese Leitlinie verwiesen“. Im Hintergrundtext des Kapitels 5.5 „Körperliches Training“ heißt es: „Daher sollte der behandelnde Arzt darauf hinwirken, dass der Patient geeignete Maßnahmen des körperlichen Trainings ergreift (z. B. die Teilnahme an ambulanten Lungensportgruppen). Ist dies unter den häuslichen Bedingungen nicht möglich, sollte die Zuweisung in ein Rehabilitationsprogramm erwogen werden. Art und Umfang des körperlichen Trainings sollten einmal jährlich überprüft werden.“ Und: „Die Verwendung eines SABA bzw. eines strukturierten intervallartigem Aufwärmprogramms kann sinnvoll sein [200, 341].“
Leitlinie020-009
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 29.02.2028

Indikation: Asthma bronchiale, geeignete Maßnahmen des körperlichen Trainings

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 6-7 der Leitlinie im Kapitel 6.3 „Körperliches Training“ lautet: „Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin sollen Patient*innen mit Asthma regelmäßig zu geeigneten Maßnahmen des körperlichen Trainings motivieren, um die Belastbarkeit und Lebensqualität zu verbessern und die Morbidität zu verringern.“ Sie ist mit „6-7 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Empfehlung ist mit „sollen“ formuliert; „soll“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Positiv-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. Im Abschnitt „Rationale“ schätzt die Leitliniengruppe die Aussagesicherheit der identifizierten Evidenz für den Vorteil körperlicher Aktivität in Bezug auf patientenrelevante Endpunkte wie Lebensqualität und Asthmasymptome als niedrig bis sehr niedrig ein; weiter heißt es dort: „Sie sieht in den Daten jedoch auch Hinweise auf eine Verbesserung asthmaspezifischer Endpunkte durch körperliche Aktivität.“ Und: „Daher empfiehlt die Leitliniengruppe keine spezifischen Sport- oder Bewegungsarten.“
Leitlinienvl-002
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 14.08.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Asthma bronchiale, körperliches Training als Beispiel nichtmedikamentöser Therapiemaßnahmen zur Ergänzung der medikamentösen Therapie

StudienlageLeitlinie
ErgebnisStatement S5 der Leitlinie lautet: „Die medikamentöse Therapie des Asthma ist regelmäßig durch nichtmedikamentöse Therapie-Maßnahmen (z. B. Tabakentwöhnung, Schulung, körperliches Training, Atemphysiotherapie, Gewichtsreduktion bei adipösen Patienten) zu ergänzen.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei ihren nummerierten Empfehlungen (E) und Statements (S) nicht; zur NVL Asthma heißt es in der Einleitung: „bezüglich der Evidenztabellen und Evidenzgrade wird daher auf diese Leitlinie verwiesen“. Das Statement nennt körperliches Training als eines von fünf Beispielen nichtmedikamentöser Maßnahmen; das Training selbst bewerten die Statements S7 und S8 und die Empfehlung E48 der Leitlinie. Im Hintergrundtext des Kapitels 5.5 heißt es: „Bei Patienten mit Asthma führt moderates körperliches Training wie auch in der Allgemeinbevölkerung zu wesentlichen gesundheitlichen Verbesserungen mit reduziertem kardiovaskulären Risiko und verbesserter Lebensqualität [336].“
Leitlinie020-009
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 29.02.2028

Indikation: Asthma bronchiale, körperliches Training zur Verringerung von Symptomatik und Morbidität und zur Verbesserung der Belastbarkeit

StudienlageLeitlinie
ErgebnisStatement S7 der Leitlinie lautet: „Körperliches Training kann die Asthmasymptomatik und Morbidität verringern, die Belastbarkeit verbessern und die Anzahl symptomfreier Tage erhöhen.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei ihren nummerierten Empfehlungen (E) und Statements (S) nicht; zur NVL Asthma heißt es in der Einleitung: „bezüglich der Evidenztabellen und Evidenzgrade wird daher auf diese Leitlinie verwiesen“. Im Hintergrundtext des Kapitels 5.5 heißt es: „Studien belegen eine Verbesserung von Symptomen und der Lebensqualität durch körperliches Training bei erwachsenen Asthmatikern [337, 338]. Zudem ging Training mit einer verbesserten Asthmakontrolle einher [339]. Bei Jugendlichen wird Schwimmen gut toleriert und führt zu einer Verbesserung der Lungenfunktion und der kardiovaskulären Belastbarkeit [340].“
Leitlinie020-009
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 29.02.2028

Indikation: Asthma bronchiale, physisches Belastungstraining (Wirkung auf die Lungenfunktion)

StudienlageLeitlinie
ErgebnisStatement S11 der Leitlinie lautet: „Akupunktur besitzt keinen nachgewiesenen Effekt auf die Asthmakontrolle. Manuelle Therapie einschließlich Massagen, Spinalmanipulationen und physisches Belastungstraining verbessern die Lungenfunktion nicht.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei ihren nummerierten Empfehlungen (E) und Statements (S) nicht; zur NVL Asthma heißt es in der Einleitung: „bezüglich der Evidenztabellen und Evidenzgrade wird daher auf diese Leitlinie verwiesen“. Das Statement trifft zum physischen Belastungstraining eine Aussage nur zur Lungenfunktion; der Hintergrundtext des Kapitels 5.6 „Komplementärmedizinische Therapieansätze“ behandelt Belastungstraining nicht. Zur Wirkung des Trainings auf Symptome, Belastbarkeit und Teilhabe formuliert die Leitlinie die Statements S7 und S8 und die Empfehlung E48. Im Hintergrundtext des Kapitels 5.5 heißt es zugleich: „Bei Jugendlichen wird Schwimmen gut toleriert und führt zu einer Verbesserung der Lungenfunktion und der kardiovaskulären Belastbarkeit [340].“
Leitlinie020-009
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 29.02.2028

Indikation: Asthma bronchiale, regelmäßige körperliche Aktivität in der Gruppe oder im Verein (soziale Teilhabe, Alltagsaktivität, funktionale Gesundheit)

StudienlageLeitlinie
ErgebnisStatement S8 der Leitlinie lautet: „Regelmäßige körperliche Aktivität, insbesondere in der Gruppe bzw. im Verein, trägt zur Verbesserung der sozialen Teilhabe und der Alltagsaktivität bei und verbessert die funktionale Gesundheit.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei ihren nummerierten Empfehlungen (E) und Statements (S) nicht; zur NVL Asthma heißt es in der Einleitung: „bezüglich der Evidenztabellen und Evidenzgrade wird daher auf diese Leitlinie verwiesen“. Im Hintergrundtext des Kapitels 5.5 heißt es: „Insbesondere sollte darauf hingewirkt werden, dass Schulkinder mit Asthma unter Berücksichtigung der individuellen und aktuellen Leistungsfähigkeit regelmäßig am Schulsport teilnehmen.“ Unter den möglichen Effekten der pneumologischen Rehabilitation beim Asthma nennt Kapitel 5.4 unter anderem das „Heranführen des Kindes/Jugendlichen an eine normale sportliche Aktivität“.
Leitlinie020-009
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 29.02.2028

Indikation: Auf der Intensivstation erworbene Muskelschwäche (ICUAW) in der postakuten Rehabilitation, aerobes Training und Krafttraining

StudienlageLeitlinie
ErgebnisDie Empfehlung in Kapitel 4.2 der Leitlinie lautet: „Bewegungstherapeutische Übungen (aerobes Training und Krafttraining), die z. B. im Rahmen der Frühmobilisation durchgeführt werden, sollten abhängig vom verbleibenden Defizit in der postakuten Rehabilitation bei ICUAW fortgeführt werden.“ (Konsensstärke: 100,0 %). Im Text heißt es zuvor: „Studien der sensomotorischen Neurorehabilitation im Rahmen einer postakuten Rehabilitation kommen zu keinem eindeutigen Ergebnis.“
Leitlinie030-123
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.01.2028

Indikation: Benignes Prostatasyndrom, Information über Lebensstiländerung mit Sport

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 4.1 der Leitlinie steht im Kapitel über Risikofaktoren und lautet: „Männer sollten über den Zusammenhang von Lebensstil und benignem Prostatasyndrom sowie die Möglichkeit einer Modifikation des Lebensstils informiert werden. Dies beinhaltet vor allem den Komplex des metabolischen Syndroms (Gewichtsreduktion, Diät, Sport) sowie einer Reduktion von Kaffee oder Tee im Falle von erhöhter Miktionsfrequenz und Harndrangsymptomatik.“ Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad B und Evidenzlevel 1-. Der Sport ist hier ein Teil der Lebensstiländerung, über die informiert werden sollte, und keine eigene Bewegungsbehandlung; den Nutzen lässt die Leitlinie ausdrücklich offen: Es bleibe unklar, ob auch eine „Modifikation des Lebensstils (auch sportliche Aktivität) hinsichtlich des metabolischen Syndroms kurz/mittel/langfristig einen positiven, protektiven Effekt auf BPE/LUTS/BPS hat“.
Leitlinie043-034
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 27.02.2028

Indikation: Bronchiektasen-Erkrankung bei Erwachsenen, individualisiertes Kraft- und Ausdauertraining und/oder Lungensport

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung E46 der Leitlinie im Kapitel 7 „Nicht-medikamentöse Therapie“ lautet: „Patientinnen und Patienten mit einer Bronchiektasen-Erkrankung sollen ein individualisiertes Kraft- und Ausdauertraining und/oder Lungensport durchführen (mehrheitliche Zustimmung).“ Sie ist damit als starke Empfehlung formuliert, wurde aber nur mit mehrheitlicher Zustimmung verabschiedet, der niedrigsten Konsensstufe, die die Leitlinie bei ihren Empfehlungen ausweist. Der Hintergrundtext des Kapitels 7.2 („Physiotherapie, körperliches Training und Rehabilitation“) hält im Abschnitt „Körperliches Training“ fest: „Die WHO empfiehlt ein regelmäßiges körperliches Training moderater Intensität im Umfang von 2,5 bis 5 Stunden pro Woche sowohl für Gesunde als auch Menschen mit chronischen Lungenerkrankungen [229,230]. In einer Studie mit Patientinnen und Patienten mit Bronchiektasen-Erkrankung führte ein 8-wöchiges Kraft- und Ausdauertraining zur Verbesserung von Gehstrecke, Dyspnoe und Fatigue sowie zu einer Reduktion der Exazerbationsrate [231]. Dahingegen waren niedrige körperliche Aktivität und vermehrtes Sitzen einer anderen Studie zufolge mit einem erhöhten Risiko für Exazerbationen und Hospitalisationen assoziiert [232].“ Zusammenfassend nennt die Leitlinie körperliche Inaktivität und langes Sitzen sowie reduzierte Muskelkraft und Belastbarkeit als „Ansatzpunkte für eine Vielzahl evidenzbasierter, gezielter therapeutischer Interventionen, u.a. Atemphysiotherapie, körperliches Training und pulmonale Rehabilitation“. Nach dem Vorwort der Langfassung drückt sich die Graduierung der Empfehlungen in deren Formulierung aus: „soll / soll nicht“ steht für eine starke Empfehlung, „sollte / sollte nicht“ für eine Empfehlung und „kann erwogen werden / kann verzichtet werden“ für eine offene Empfehlung; die Konsensstufen (starker Konsens, Konsens, mehrheitliche Zustimmung) sind in der Langfassung nicht mit Prozentwerten erklärt.
Leitlinie020-030
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 27.05.2029

Indikation: Bronchiektasen-Erkrankung bei Erwachsenen, Sicherstellung ausreichender Tagesaktivität (z. B. über die Messung der täglichen Schritte)

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung E47 der Leitlinie im Kapitel 7 „Nicht-medikamentöse Therapie“ lautet: „Patientinnen und Patienten mit Bronchiektasen-Erkrankung sollte die Sicherstellung von ausreichender Tagesaktivität, z.B. über die Messung der täglichen Schritte, empfohlen werden (starker Konsens).“ Sie ist als Empfehlung („sollte“) formuliert und wurde mit starkem Konsens verabschiedet; die Schrittmessung ist darin nur ein Beispiel für die Sicherstellung der Tagesaktivität. Der Hintergrundtext des Kapitels 7.2 („Physiotherapie, körperliches Training und Rehabilitation“) hält im Abschnitt „Körperliches Training“ fest: „Die WHO empfiehlt ein regelmäßiges körperliches Training moderater Intensität im Umfang von 2,5 bis 5 Stunden pro Woche sowohl für Gesunde als auch Menschen mit chronischen Lungenerkrankungen [229,230]. In einer Studie mit Patientinnen und Patienten mit Bronchiektasen-Erkrankung führte ein 8-wöchiges Kraft- und Ausdauertraining zur Verbesserung von Gehstrecke, Dyspnoe und Fatigue sowie zu einer Reduktion der Exazerbationsrate [231]. Dahingegen waren niedrige körperliche Aktivität und vermehrtes Sitzen einer anderen Studie zufolge mit einem erhöhten Risiko für Exazerbationen und Hospitalisationen assoziiert [232].“ Nach dem Vorwort der Langfassung drückt sich die Graduierung der Empfehlungen in deren Formulierung aus: „soll / soll nicht“ steht für eine starke Empfehlung, „sollte / sollte nicht“ für eine Empfehlung und „kann erwogen werden / kann verzichtet werden“ für eine offene Empfehlung; die Konsensstufen (starker Konsens, Konsens, mehrheitliche Zustimmung) sind in der Langfassung nicht mit Prozentwerten erklärt.
Leitlinie020-030
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 27.05.2029

Indikation: Cannabisbezogene Störungen bei Jugendlichen, Sport- und Bewegungstherapie als Beispiel psychosozialer Fachtherapien

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 1.5.3 der Leitlinie lautet: „Für Jugendliche mit cannabisbezogenen Störungen sollen psychosoziale Fachtherapien (z. B. Psychoedukation, Training sozialer Fertigkeiten, Sport- und Bewegungstherapie, Freizeitpädagogik, Ergotherapie) sowie Erziehungshilfe angeboten werden.“ Sport- und Bewegungstherapie steht darin als eines von fünf Beispielen psychosozialer Fachtherapien innerhalb einer weiter gefassten Empfehlung. Die Empfehlung steht in Tabelle 11 „Leitlinienempfehlungen auf Basis eines Expert:innenkonsenses“, ist mit „EK“ gekennzeichnet, als „Neu (Stand 2025)“ ausgewiesen und trägt die Angabe „Konsensstärke: 100 % (13/13)“; ihre Überschrift lautet „Empfehlung 1.5.3: Psychosoziale Interventionen und Erziehungshilfe“ (die Tabellenzeile selbst ist mit 3.5.3 beziffert; Überschrift, Kapitelübersicht auf S. 13 und Tabellenverzeichnis nennen 1.5.3). Der Begleittext erläutert: „Psychosoziale Fachtherapien umfassen u. a. Psychoedukation, Training sozialer Fertigkeiten, Sport- und Bewegungstherapie, Freizeitpädagogik und Ergotherapie.“ Zur Evidenzgrundlage heißt es, die Empfehlung werde „durch ein systematisches Review von Riedel-Heller et al. (2012) gestützt“, in dem „die Evidenzbasierung verschiedener Formen der psychosozialen Therapie untersucht“ wurde, „darunter Psychoedukation, das Training sozialer Fertigkeiten sowie Sport- und Bewegungstherapie“; die Zielgruppe dieses Reviews waren nach dem Text Erwachsene mit schweren psychischen Störungen, und die Expert:innen leiteten daraus Schlussfolgerungen für Jugendliche mit cannabisbezogenen Störungen ab. Die Langfassung definiert die Kennzeichnung EK und die Konsensstärke nicht eigens; die Tabelle trägt die Überschrift „Leitlinienempfehlungen auf Basis eines Expert:innenkonsenses“.
Leitlinie076-005
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 01.12.2030

Indikation: Cannabisbezogene Störungen im Erwachsenenalter bei höherem Schweregrad, wiederholten Rückfällen, komorbiden Erkrankungen und psychosozialen Problemen, Sport- und Bewegungstherapie als Beispiel ergänzender Fachtherapien

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 2.5.2 der Leitlinie (Kapitel 2, Psychotherapie und Soziotherapie im Erwachsenenalter) lautet: „Bei höherem Schwergrad der cannabisbezogenen Störung, wiederholten Rückfällen, begleitenden komorbiden Erkrankungen und psychosozialen Problemen sollen“, es folgen vier Aufzählungspunkte: „Behandlungsdauer und -frequenz,“, „Setting (z. B. ambulant vs. stationär),“, „Versorgungsstruktur (z. B. Suchtberatung, Rehabilitation, Psychotherapie, Psychiatrie) und“ sowie „Ergänzung durch weitere Fachtherapien (z. B. Psychoedukation, Training sozialer Fertigkeiten, Sport- und Bewegungstherapie, Freizeitpädagogik, Ergotherapie)“, und der Satz schließt: „angepasst werden.“ Sport- und Bewegungstherapie steht darin nur als eines von fünf Beispielen für ergänzende Fachtherapien innerhalb einer Empfehlung zur Anpassung der Behandlung. Die Empfehlung steht in Tabelle 19 „Leitlinienempfehlungen auf Basis eines Expert:innenkonsenses“, ist mit „EK“ gekennzeichnet, als „Neu (Stand 2025)“ ausgewiesen und trägt die Angabe „Konsensstärke: 82 % (9/11)“; ihre Überschrift lautet „Empfehlung 2.5.2: Wahl des Behandlungssettings“. Die Langfassung definiert die Kennzeichnung EK und die Konsensstärke nicht eigens; die Tabelle trägt die Überschrift „Leitlinienempfehlungen auf Basis eines Expert:innenkonsenses“.
Leitlinie076-005
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 01.12.2030

Indikation: Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen in der Remissionsphase, Ausdauertraining und bei verminderter Muskelmasse oder Muskelleistung Krafttraining

StudienlageLeitlinie
ErgebnisIm Kapitel zur Remissionsphase lautet unter der Frage „Welche Indikationen gibt es für körperliche Aktivität bei CED in der Remissionsphase?“ Empfehlung 57 der Leitlinie (neu 2024, Grad B, „Starker Konsens 95 % Zustimmung“): „Bei allen Patienten mit CED sollte ein Ausdauertraining empfohlen werden.“ Empfehlung 58 (neu 2024, Grad 0, „Starker Konsens 100 % Zustimmung“) lautet: „Bei Patienten mit CED mit verminderter Muskelmasse und/oder Muskelleistung kann eine angemessene körperliche Aktivität (hauptsächlich Krafttraining) empfohlen werden.“ Die Evidenzlevel sind jeweils „1++, 3x 1+“. Nach Tabelle 4 bedeutet starker Konsens mehr als 95 Prozent Zustimmung. Die Evidenzlevel folgen dem System des Scottish Intercollegiate Guidelines Network (SIGN). Zum Krafttraining schreibt die Leitlinie, es sei bei Patienten mit MC von leichter bis moderater Aktivität „in 3 neueren, Experten beigesteuerten RCTs mit hohem Verzerrungsrisiko untersucht“ worden, und weiter: „Wenn auch bisher nur in Studien mit geringer Fallzahl, so zeigen diese Daten, dass die Durchführung von Trainingsprogrammen nicht nur möglich ist, sondern dass positive Ergebnisse auf Muskelmasse, Muskelkraft und Lebensqualität innerhalb von 10 - 12 Wochen erreicht werden können.“
Leitlinie073-027
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 27.11.2029

Indikation: Chronische inflammatorische demyelinisierende Polyneuropathie (CIDP), Ausdauer- und Krafttraining in der Rehabilitation

StudienlageLeitlinie
ErgebnisDie Empfehlung in Kapitel 4.3 der Leitlinie lautet: „Die sensomotorische Rehabilitation von Pat. mit CIDP sollte ein individuell angepasstes Ausdauertraining, Krafttraining und – soweit indiziert – ein Gehtraining enthalten.“ (Konsensstärke: 100,0 %). Im Text heißt es: „Ähnlich gering ist die Datenlage zur Effektivität der physiotherapeutisch rehabilitativen Behandlung der sensomotorischen Einschränkungen bei CIDP.“
Leitlinie030-123
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.01.2028

Indikation: Chronische koronare Herzkrankheit (KHK) mit mittlerem oder hohem Risiko (Risikoklasse C), individuell gestaltetes Trainingsprogramm mit Krafttraining

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 6-4 der Leitlinie lautet: „Betroffene mit einer KHK und mit mittlerem oder hohem Risiko (siehe Tabelle 13, Risikoklasse C) sollte ein individuell gestaltetes Trainingsprogramm empfohlen werden, das mit < 50% der maximalen Leistungsfähigkeit beginnt und pro Woche insgesamt circa eine Stunde Krafttraining (10–15 Wiederholungen bis zur moderaten Ermüdung) enthält.“ Sie ist mit „6-4 | k | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das k bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „konsensbasiert ausgesprochen wurde“. Die Formulierung „sollte“ steht nach Tabelle 1 für eine „Positiv-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad B. Die anschließende Empfehlung 6-5 (k, bestätigt 2024) lautet: „Bei belastungsabhängigen Symptomen sollte nur bis zu einer Intensität belastet werden, ab der Symptome auftreten.“ Im Hintergrundtext heißt es: „Bei wenig leistungsfähigen Patient*innen und/oder Patient*innen mit einer KHK und mittlerem oder hohen Risiko ist es wichtig, zum Einstieg die Intensität so zu wählen, dass bis zum Beginn einer leichten Ermüdung 10–15 Wiederholungen pro Übung möglich sind und insgesamt circa eine Stunde pro Woche trainiert wird.“ Und: „Häufig beinhalten Trainingsprogramme in der Sekundärprävention eine Kombination aus aerobem Training, Kraft(ausdauer)training und Koordinations-/Flexibilitätstraining ([135], Referenzleitlinie).“ Nach Tabelle 13 ist in der Risikoklasse C eine ärztliche Überwachung plus Monitoring indiziert, bis ein stabiles Belastungsniveau gefunden wurde.
Leitlinienvl-004
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 14.08.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Chronische koronare Herzkrankheit (KHK) mit niedrigem Risiko (Risikoklasse B), aerobes Training von mindestens zwei Stunden pro Woche

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 6-2 der Leitlinie lautet: „Betroffene mit einer KHK und mit niedrigem Risiko (siehe Tabelle 13, Risikoklasse B) soll ein aerobes Training für insgesamt mindestens 2 Stunden in der Woche empfohlen werden. Eine gleichmäßige Verteilung des Trainings kann hilfreich sein.“ Sie ist mit „6-2 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „soll“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Positiv-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. Die anschließende Empfehlung 6-3 (k, bestätigt 2024) lautet: „Bei Patient*innen mit niedrigem Risiko (siehe Tabelle 13, Risikoklasse B) sollte die Intensität des Trainings bei 55–70% der maximalen Leistungsfähigkeit liegen.“ Im Hintergrundtext heißt es: „Körperliche Aktivität ist ein integraler Bestandteil der Sekundärprävention bei Betroffenen mit stabiler KHK. Durch regelmäßiges körperliches Training kann die kardiovaskuläre Mortalität von Betroffenen mit einer KHK gesenkt (RR 0,74 (95% KI 0,64; 0,86)) und die Lebensqualität erhöht werden“. Und: „Körperliche Aktivitäten, die die Betroffenen in den Alltag integrieren können, oder die ihm Freude bereiten, sind am besten geeignet, um langfristige Adhärenz und dadurch therapeutische Effekte zu erreichen.“ Nach Tabelle 13 ist körperliche Aktivität zu Trainingszwecken in der Risikoklasse D (instabile Patient*innen) kontraindiziert.
Leitlinienvl-004
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 14.08.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Chronische koronare Herzkrankheit (KHK) mit psychosozialen Belastungsfaktoren, körperliches Training als Bestandteil multimodaler Verhaltensinterventionen

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 6-13 der Leitlinie lautet: „Betroffenen mit chronischer KHK und psychosozialen Belastungsfaktoren sollen multimodale Verhaltensinterventionen, bestehend aus“ (drei Aufzählungspunkte) „Aufklärung über einen gesundheitsförderlichen Lebensstil;“ „körperlichem Training;“ „psychologischen Interventionen zur Reduktion psychosozialer Risikofaktoren und zur Förderung der Krankheitsverarbeitung“ (Ende der Aufzählung) „angeboten werden, um ihr psychosoziales Wohlbefinden und die Sekundärprävention der KHK zu verbessern.“ Sie ist mit „6-13 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „soll“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Positiv-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. Das körperliche Training ist in der Empfehlung einer von drei Bestandteilen der multimodalen Verhaltensintervention, neben Aufklärung und psychologischen Interventionen; die drei Bestandteile stehen im Kasten als Aufzählung. Im Hintergrundtext heißt es zu einer Übersicht von Richards et al. (2017): „Die Autoren der Leitlinie erachten die Effekte auf psychosoziale Aspekte als ausreichend – insbesondere da keine nachteiligen Effekte bekannt sind – um eine starke Emfehlung für eine multimodale Verhaltensintervention auszusprechen.“ (so im Original).
Leitlinienvl-004
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 14.08.2029, Neufassung angemeldet

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Änderungen

erkannt amÄnderungGrund
14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherDie Aktualisierung von 2026 schloss 73 randomisierte Studien mit mindestens 4985 Teilnehmenden ein. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Bewegung könne depressive Symptome gegenüber einer Kontrollintervention moderat verringern (57 Studien; standardisierte Mittelwertdifferenz -0,67; niedrige Vertrauenswürdigkeit); in den sieben methodisch robusten Studien sei der Effekt kleiner gewesen. Gegenüber Psychotherapie und Arzneimitteln fanden sie wahrscheinlich wenig bis keinen Unterschied; Langzeitdaten seien selten.nachherDie Aktualisierung von 2026 schloss 73 randomisierte Studien mit mindestens 4985 Teilnehmenden ein, 35 davon neu. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Bewegung könne depressive Symptome gegenüber einer Kontrollintervention moderat verringern (57 Studien, 2189 Teilnehmende; standardisierte Mittelwertdifferenz -0,67; niedrige Vertrauenswürdigkeit); in den sieben methodisch robusten Studien sei der Effekt kleiner gewesen, und die 35 neuen Studien hätten die Schätzung des Nutzens kaum verändert. Gegenüber Psychotherapie fanden sie wahrscheinlich wenig bis keinen Unterschied (10 Studien, 414 Teilnehmende; moderate Vertrauenswürdigkeit), gegenüber Arzneimitteln möglicherweise wenig bis keinen Unterschied (5 Studien, 330 Teilnehmende; niedrige Vertrauenswürdigkeit); dieser Schluss beruhe aber auf wenigen kleinen Studien. Langzeitdaten seien selten und sehr unsicher, und viele Studien seien von mehreren Verzerrungsquellen betroffen. Unerwünschte Ereignisse seien in keinem Vergleich häufig gewesen, umfassten aber Verletzungen des Bewegungsapparats und Depression bei den Übenden sowie Durchfall, sexuelle Funktionsstörungen und Erschöpfung unter Sertralin. Weitere Forschung solle sich auf bessere Studienqualität, auf die Frage, welche Merkmale der Bewegung für welche Menschen wirken, und auf gesundheitliche Chancengleichheit richten. Handkorrektur
14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherDie Autorinnen und Autoren fanden Belege moderater Vertrauenswürdigkeit dafür, dass Bewegungstherapie beim chronischen Kreuzschmerz gegenüber keiner Behandlung, üblicher Versorgung oder Placebo wahrscheinlich schmerzwirksam ist. Für funktionelle Einschränkungen war der beobachtete Effekt klein und erreichte die Schwelle des kleinsten klinisch bedeutsamen Unterschieds nicht. Gegenüber anderen konservativen Behandlungen waren die Effekte ebenfalls klein.nachher249 randomisierte Studien; eine Gesamtzahl der Teilnehmenden nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht. Die Autorinnen und Autoren fanden Belege moderater Vertrauenswürdigkeit dafür, dass Bewegungstherapie beim chronischen Kreuzschmerz gegenüber keiner Behandlung, üblicher Versorgung oder Placebo wahrscheinlich schmerzwirksam ist. Für funktionelle Einschränkungen war der beobachtete Effekt in diesem Vergleich klein und erreichte die Schwelle des kleinsten klinisch bedeutsamen Unterschieds nicht. Gegenüber anderen konservativen Behandlungen habe Bewegungstherapie den Schmerz (Belege niedriger Vertrauenswürdigkeit) und die funktionellen Einschränkungen (Belege moderater Vertrauenswürdigkeit) verbessert; diese Effekte seien jedoch klein und über alle Vergleiche zusammen betrachtet nicht klinisch bedeutsam gewesen. Subgruppenanalysen legten nahe, dass Bewegungstherapie wahrscheinlich wirksamer sei als Beratung oder Schulung allein oder als Elektrotherapie, während gegenüber manueller Therapie keine Unterschiede beobachtet worden seien. Handkorrektur
14.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie Ein Evidenzsteckbrief zu Bewegungstherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Vorhofflimmern“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 019-014, Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK). Gültig bis 10.02.2030. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
14.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie Ein Evidenzsteckbrief zu Bewegungstherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Rückenschmerz bei Kindern und Jugendlichen“, Langfassung, Version 1.0, Stand 20.12.2021, AWMF-Registernummer 027-070, Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ). Gültig bis 19.12.2026. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
14.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie 2 Evidenzsteckbriefe zu Bewegungstherapie sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen und bei Männern ab dem 50. Lebensjahr“, Langfassung, Version 2.1, Stand 06.09.2023, AWMF-Registernummer 183-001, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 31.03.2027 (in Überarbeitung). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
14.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie 4 Evidenzsteckbriefe zu Bewegungstherapie sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Prophylaxe der venösen Thromboembolie (VTE)“, Langfassung, Version 4.1, Stand 21.01.2026, AWMF-Registernummer 003-001, Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH). Gültig bis 21.01.2028. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
14.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie 5 Evidenzsteckbriefe zu Bewegungstherapie sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Gonarthrose“ (im AWMF-Register „Gonarthrose“), Langfassung, Version 5.0, Stand 12.07.2024, AWMF-Registernummer 187-050, Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU). Gültig bis 11.07.2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
14.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie 6 Evidenzsteckbriefe zu Bewegungstherapie sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
14.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie Ein Evidenzsteckbrief zu Bewegungstherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Hypertonie“, Langfassung, Version 1.0, Stand 29.06.2023, AWMF-Registernummer nvl-009, NVL-Programm, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Gültig bis 28.06.2028. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
14.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie 5 Evidenzsteckbriefe zu Bewegungstherapie sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische KHK“, Langfassung, Version 7.0, Stand 30.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-004, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
14.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie Ein Evidenzsteckbrief zu Bewegungstherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma“, Langfassung, Version 5.0, Stand 23.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-002, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
14.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie Ein Evidenzsteckbrief zu Bewegungstherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Multimorbidität - Living Guideline (MULTImprove)“ (DEGAM-Leitlinie Nr. 20), Langfassung, Version 3.0, Stand 30.09.2025, AWMF-Registernummer 053-047, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM). Gültig bis 29.09.2026. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.

Alle 68 Änderungen zu Bewegungstherapie

Korrekturen

bemerkt amÄnderungGrund
14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherDie Aktualisierung von 2026 schloss 73 randomisierte Studien mit mindestens 4985 Teilnehmenden ein. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Bewegung könne depressive Symptome gegenüber einer Kontrollintervention moderat verringern (57 Studien; standardisierte Mittelwertdifferenz -0,67; niedrige Vertrauenswürdigkeit); in den sieben methodisch robusten Studien sei der Effekt kleiner gewesen. Gegenüber Psychotherapie und Arzneimitteln fanden sie wahrscheinlich wenig bis keinen Unterschied; Langzeitdaten seien selten.nachherDie Aktualisierung von 2026 schloss 73 randomisierte Studien mit mindestens 4985 Teilnehmenden ein, 35 davon neu. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Bewegung könne depressive Symptome gegenüber einer Kontrollintervention moderat verringern (57 Studien, 2189 Teilnehmende; standardisierte Mittelwertdifferenz -0,67; niedrige Vertrauenswürdigkeit); in den sieben methodisch robusten Studien sei der Effekt kleiner gewesen, und die 35 neuen Studien hätten die Schätzung des Nutzens kaum verändert. Gegenüber Psychotherapie fanden sie wahrscheinlich wenig bis keinen Unterschied (10 Studien, 414 Teilnehmende; moderate Vertrauenswürdigkeit), gegenüber Arzneimitteln möglicherweise wenig bis keinen Unterschied (5 Studien, 330 Teilnehmende; niedrige Vertrauenswürdigkeit); dieser Schluss beruhe aber auf wenigen kleinen Studien. Langzeitdaten seien selten und sehr unsicher, und viele Studien seien von mehreren Verzerrungsquellen betroffen. Unerwünschte Ereignisse seien in keinem Vergleich häufig gewesen, umfassten aber Verletzungen des Bewegungsapparats und Depression bei den Übenden sowie Durchfall, sexuelle Funktionsstörungen und Erschöpfung unter Sertralin. Weitere Forschung solle sich auf bessere Studienqualität, auf die Frage, welche Merkmale der Bewegung für welche Menschen wirken, und auf gesundheitliche Chancengleichheit richten. Die Wiedergabe ließ die Einschränkung aus, dass der Vergleich mit Psychotherapie und Arzneimitteln auf wenigen kleinen Studien beruht, gab für Arzneimittel „may“ als „wahrscheinlich“ wieder und ließ die Sätze zu unerwünschten Ereignissen, zur Wirkung der 35 neuen Studien auf die Schätzung und zum Forschungsbedarf aus.
14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherDie Autorinnen und Autoren fanden Belege moderater Vertrauenswürdigkeit dafür, dass Bewegungstherapie beim chronischen Kreuzschmerz gegenüber keiner Behandlung, üblicher Versorgung oder Placebo wahrscheinlich schmerzwirksam ist. Für funktionelle Einschränkungen war der beobachtete Effekt klein und erreichte die Schwelle des kleinsten klinisch bedeutsamen Unterschieds nicht. Gegenüber anderen konservativen Behandlungen waren die Effekte ebenfalls klein.nachher249 randomisierte Studien; eine Gesamtzahl der Teilnehmenden nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht. Die Autorinnen und Autoren fanden Belege moderater Vertrauenswürdigkeit dafür, dass Bewegungstherapie beim chronischen Kreuzschmerz gegenüber keiner Behandlung, üblicher Versorgung oder Placebo wahrscheinlich schmerzwirksam ist. Für funktionelle Einschränkungen war der beobachtete Effekt in diesem Vergleich klein und erreichte die Schwelle des kleinsten klinisch bedeutsamen Unterschieds nicht. Gegenüber anderen konservativen Behandlungen habe Bewegungstherapie den Schmerz (Belege niedriger Vertrauenswürdigkeit) und die funktionellen Einschränkungen (Belege moderater Vertrauenswürdigkeit) verbessert; diese Effekte seien jedoch klein und über alle Vergleiche zusammen betrachtet nicht klinisch bedeutsam gewesen. Subgruppenanalysen legten nahe, dass Bewegungstherapie wahrscheinlich wirksamer sei als Beratung oder Schulung allein oder als Elektrotherapie, während gegenüber manueller Therapie keine Unterschiede beobachtet worden seien. Die Wiedergabe ließ die Studienzahl, die Vertrauenswürdigkeit der Belege im Vergleich mit anderen konservativen Behandlungen und den Satz der Schlussfolgerung zu den Subgruppenanalysen aus.

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