Naturkompass

Bewegungstherapie

Therapierichtung: Naturheilverfahren · Stichtag: 07.08.2026

Beschreibung: nicht erhoben

Erstattung

KostenträgerStandBedingunggültig abgültig bisQuelle
Gesetzliche Kasse, Regelleistung eingeschränkt erstattet § 2 Absatz 1: „Heilmittel sind persönlich zu erbringende medizinische Leistungen. Heilmittel sind die einzelnen Maßnahmen der Physiotherapie (§§ 18 bis 25) [...]" § 17 Absatz 1 Satz 1: „Physiotherapie im Sinne dieser Richtlinie umfasst die physiotherapeutischen Verfahren der Bewegungstherapie sowie die physikalische Therapie." Die einzelnen Maßnahmen der Bewegungstherapie zählt § 19 Absatz 3 auf. § 2 Absatz 2 Satz 1: „Die Richtlinie regelt die Verordnung von Heilmitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung." Es braucht also eine ärztliche Verordnung nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs; § 1 Absatz 5: „Die Abgabe von Heilmitteln ist Aufgabe der gemäß § 124 SGB V zugelassenen Leistungserbringer." 05.08.2025 bis auf Weiteres
von Hand geprüft

Evidenz

Indikation: Chronischer Kreuzschmerz

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisDie Autorinnen und Autoren fanden Belege moderater Vertrauenswürdigkeit dafür, dass Bewegungstherapie beim chronischen Kreuzschmerz gegenüber keiner Behandlung, üblicher Versorgung oder Placebo wahrscheinlich schmerzwirksam ist. Für funktionelle Einschränkungen war der beobachtete Effekt klein und erreichte die Schwelle des kleinsten klinisch bedeutsamen Unterschieds nicht. Gegenüber anderen konservativen Behandlungen waren die Effekte ebenfalls klein.
Leitlinienicht erhoben