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Erstattungsübersicht

Auf einen Blick

Diese Seite führt einen belegten Erstattungsstand.

Sie gehören zu einem Verfahren.

Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 07.08.2026.

Stichtag 29.09.2026 · 1 von 481 Erstattungsständen

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Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Bewegungstherapie1
Bewegungstherapie Gesetzliche Kasse, Regelleistung mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

§ 2 Absatz 1: „Heilmittel sind persönlich zu erbringende medizinische Leistungen. Heilmittel sind die einzelnen Maßnahmen der Physiotherapie (§§ 18 bis 25) [...]“ § 17 Absatz 1 Satz 1: „Physiotherapie im Sinne dieser Richtlinie umfasst die physiotherapeutischen Verfahren der Bewegungstherapie sowie die physikalische Therapie.“ Die einzelnen Maßnahmen der Bewegungstherapie zählt § 19 Absatz 3 auf. § 2 Absatz 2 Satz 1: „Die Richtlinie regelt die Verordnung von Heilmitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.“ Es braucht also eine ärztliche Verordnung nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs; § 1 Absatz 5: „Die Abgabe von Heilmitteln ist Aufgabe der gemäß § 124 SGB V zugelassenen Leistungserbringer.“

ab05.08.2025bis auf Weiteres

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