Erstattungsübersicht
Auf einen Blick
Diese Seite führt einen belegten Erstattungsstand.
Sie gehören zu einem Verfahren.
Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 07.08.2026.
- 0ohne Bedingungen
- 1mit Bedingungen
- 0ausdrücklich ausgeschlossen
Stichtag 29.09.2026 · 1 von 481 Erstattungsständen
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Bewegungstherapie1 | |||||
| Bewegungstherapie | Gesetzliche Kasse, Regelleistung | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut§ 2 Absatz 1: „Heilmittel sind persönlich zu erbringende medizinische Leistungen. Heilmittel sind die einzelnen Maßnahmen der Physiotherapie (§§ 18 bis 25) [...]“ § 17 Absatz 1 Satz 1: „Physiotherapie im Sinne dieser Richtlinie umfasst die physiotherapeutischen Verfahren der Bewegungstherapie sowie die physikalische Therapie.“ Die einzelnen Maßnahmen der Bewegungstherapie zählt § 19 Absatz 3 auf. § 2 Absatz 2 Satz 1: „Die Richtlinie regelt die Verordnung von Heilmitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.“ Es braucht also eine ärztliche Verordnung nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs; § 1 Absatz 5: „Die Abgabe von Heilmitteln ist Aufgabe der gemäß § 124 SGB V zugelassenen Leistungserbringer.“ |
ab05.08.2025bis auf Weiteres | erhoben am 07.08.2026 |