Naturheilverfahren
Bewegungstherapie: Erstattung und Studienlage
Therapierichtung: Naturheilverfahren · Stichtag: 29.09.2026
Auf einen Blick
Das Register führt zu diesem Verfahren einen belegten Erstattungsstand.
Am 29.09.2026 gilt:
- Gesetzliche Kasse, Regelleistungmit Bedingungen
Zur Studienlage führt das Register 190 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.
Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 07.08.2026.
- Beschreibung
- § 19 Absatz 1 der Heilmittel-Richtlinie: „Die einzelnen Maßnahmen der Bewegungstherapie bauen auf der Kenntnis der normalen und krankhaft veränderten Funktionen der Bewegungsorgane, der Bewegungslehre sowie auf Übungs- und Trainingsprinzipien auf. Dabei dient der gezielte, dosierte, methodisch planmäßige Einsatz dieser Maßnahmen der Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Funktionen der Stütz- und Bewegungsorgane, des Nervensystems und der dabei beteiligten Funktionen des Herz-Kreislauf-Systems, der Atmung und des Stoffwechsels.“erhoben am 02.09.2026
- Themen
- Klassische Naturheilverfahren und die Krankenkasse
Erstattung
| Kostenträger | Stand | Bedingung | gültig ab | gültig bis | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesetzliche Kasse, Regelleistung | mit Bedingungen | § 2 Absatz 1: „Heilmittel sind persönlich zu erbringende medizinische Leistungen. Heilmittel sind die einzelnen Maßnahmen der Physiotherapie (§§ 18 bis 25) [...]“ § 17 Absatz 1 Satz 1: „Physiotherapie im Sinne dieser Richtlinie umfasst die physiotherapeutischen Verfahren der Bewegungstherapie sowie die physikalische Therapie.“ Die einzelnen Maßnahmen der Bewegungstherapie zählt § 19 Absatz 3 auf. § 2 Absatz 2 Satz 1: „Die Richtlinie regelt die Verordnung von Heilmitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.“ Es braucht also eine ärztliche Verordnung nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs; § 1 Absatz 5: „Die Abgabe von Heilmitteln ist Aufgabe der gemäß § 124 SGB V zugelassenen Leistungserbringer.“ | 05.08.2025 | bis auf Weiteres | erhoben am 07.08.2026 von Hand geprüft |
Evidenz
Indikation: Abgeheiltes Ulcus cruris venosum, körperliche Aktivität zur Vorbeugung eines Rezidivs
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 55 der Leitlinie im Kapitel 5.5 „Rezidivprävention und Steigerung der Mobilität beim Ulcus cruris venosum“ lautet: „Bei abgeheiltem Ulcus cruris venosum soll zur Prävention eines Rezidivs weiterhin körperliche Aktivität empfohlen werden.“ Sie ist mit der Stärke ↑↑ und der Zustimmung Konsens (95,0 %) ausgewiesen; nach Tabelle A der Leitlinie steht ↑↑ für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“, nach Tabelle B bedeutet Konsens eine Zustimmung von „> 75-95% der Stimmberechtigten“. Zur Datenlage heißt es im Hintergrundtext: „Belastbare wissenschaftliche Daten zum Effekt von Bewegungsübungen zur Förderung der Wadenmuskelpumpenfunktion oder Verbesserung der Sprunggelenksbeweglichkeit auf die Rezidivrate fehlen jedoch weitgehend.“ Weiter: „Eine genauere Spezifizierung geeigneter Übungen ist aufgrund der eingeschränkten Datenlage nicht möglich.“ Schon im Hintergrundtext zu Empfehlung 27 heißt es, es gebe „einige wissenschaftlich belegte Hinweise, dass fortgesetzte körperliche Aktivität mit Kompressionstherapie nach Ulkusabheilung auch das Auftreten von Rezidiven vermindern kann“, die Nachbeobachtungszeiträume dieser Studien seien aber „meist zu kurz, um verlässliche Aussagen treffen zu können“. |
| Leitlinie | 037-009 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 21.01.2029 |
Indikation: Adipositas, Bewegungstherapie als Bestandteil der multimodalen Basistherapie und von Gewichtsreduktionsprogrammen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.7 der Leitlinie im Kapitel 5.4.1 („Multimodale Basistherapie“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Grundlage jedes Gewichtsmanagements soll eine Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie sein. Diese Komponenten sollen unter Berücksichtigung der individuellen Situation kombiniert werden.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad A ⇑⇑ und die Konsensstärke „94 % Zustimmung, 16 Stimmen, 0 Enthaltungen“; angegeben sind ein Evidenzgrad „1++ bis 1- nach SIGN“ aus der Vorgängerversion von 2014 und eine Qualität der Evidenz nach GRADE von hoch bis niedrig. Empfehlung 5.17 (modifiziert, Stand 2024) lautet: „Menschen mit Adipositas sollen Gewichtsreduktionsprogramme angeboten werden. Diese sollten die Komponenten Ernährungsumstellung, Bewegungssteigerung und Verhaltensmodifikation umfassen.“ Ihre beiden Sätze tragen die Empfehlungsgrade A ⇑⇑ und B ⇑, die Qualität der Evidenz ist hoch bis moderat, die Konsensstärke „80 % Zustimmung, 16 Stimmen, davon 1 Enthaltung“. Nach Empfehlung 5.10 (EK) sollen Menschen mit Übergewicht oder Adipositas über die Ziele, Prinzipien und praktischen Aspekte dieser multimodalen Basistherapie informiert werden. Im Hintergrund zu Empfehlung 5.7 heißt es: „Systematische Übersichtsarbeiten von RCTs zeigen, dass eine Kombination aus Ernährungsumstellung, vermehrter Bewegung und Verhaltensmodifikation zur Gewichtsreduktion effektiver ist als eine Therapie mit nur einer Behandlungskomponente“. Zu Empfehlung 5.17 schreibt die Leitlinie, solche Programme führten „zu einer signifikanten Gewichtssenkung in der Größenordnung von durchschnittlich 5 %“, und weiter: „Der Maximaleffekt auf das Körpergewicht wird meist nach etwa 6 Monaten erreicht, danach kommt es häufig wieder zu einem geringen Gewichtsanstieg“. |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Ältere Menschen mit Sturzrisiko (Leitlinie Multimorbidität), multimodales Training aus Gleichgewichts-, Kraft-, Flexibilitäts- und Funktionstraining
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die evidenzbasierte Empfehlung in Kapitel 5.2.3 der Leitlinie („Autonomieverlust“, Abschnitt „Stürze“) lautet: „Ein multimodales Training (Gleichgewichts-, Kraft-, Flexibilitäts- und Funktionstraining) sollte älteren Menschen mit Sturzrisiko empfohlen werden.“ Sie ist als „Evidenzbasierte Empfehlung (geprüft 2025)“ mit Empfehlungsgrad B, Qualität der Evidenz gering bis moderat und dem Ergebnis 15 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen (starker Konsens) ausgewiesen und als Adaptation der WHO-Leitlinie von 2017 mit geändertem Empfehlungsgrad gekennzeichnet. Nach der Codierung der Empfehlungsstärke der Leitlinie steht B für eine „mittlere Empfehlungsstärke“ mit der Syntax „sollte (nicht)“. Die Leitliniengruppe begründet den Grad so: „Da multimodale Bewegungstrainings (hauptsächlich Kraft- und Gleichgewichtstraining) von entsprechend geschultem Fachpersonal durchgeführt werden und damit der Ressourcenbedarf potenziell hoch ist, spricht sich diese Leitliniengruppe für eine Empfehlung des Grades B aus.“ Tai Chi nennt nur der Hintergrundtext unter den in der WHO-Leitlinie untersuchten Übungsinterventionen, nicht die Empfehlung. |
| Leitlinie | 053-047 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.09.2026 |
Indikation: Amyotrophe Lateralsklerose, leichtes Widerstandstraining kombiniert mit leichtem aeroben Training
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung in Kapitel 4.5 der Leitlinie lautet: „Bei der sensomotorischen Rehabilitation bei ALS kann ein leichtes Widerstandstraining, kombiniert mit einem leichten aeroben Training, angepasst an die individuellen Funktionen des Patienten/der Patientin, erfolgen.“ (Konsensstärke: 100,0 %). Im Text wird dazu eine Metaanalyse von 5 Studien beschrieben, mit der Einschränkung: „Allerdings waren die therapeutischen Methoden heterogen.“ |
| Leitlinie | 030-123 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.01.2028 |
Indikation: Apathie bei Parkinson-Krankheit, physische Interventionen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung zu Fragestellung 136 der Leitlinie („Physische Interventionen bei Apathie“) lautet: „Physische Interventionen können für die Behandlung einer Apathie-Symptomatik bei Parkinson-Pat. angeboten werden.“ (Konsensstärke: 100%, starker Konsens). Die Leitlinie versteht darunter: „Physische Interventionen umfassen eine große Bandbreite an unterschiedlichen Bewegungsansätzen (z.B. Physiotherapie, Ausdauer- und Krafttraining, Tai-Chi, Yoga und Tanzen).“ Zur Begründung heißt es: „Eine randomisierte kontrollierte Studie liefert Hinweise auf einen möglichen Effekt von physischen Interventionen zur Behandlung von apathischen Symptomen bei Parkinson-Pat.“ |
| Leitlinie | 030-010 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 24.10.2028 |
Indikation: Arterielle Hypertonie bei körperlich inaktiven Patientinnen und Patienten, regelmäßige körperliche Aktivität in moderater Intensität
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 6-4 der Leitlinie im Kapitel 6.4 „Körperliche Aktivität“ lautet: „Körperlich inaktiven Patient*innen mit Hypertonie soll eine regelmäßige körperliche Aktivität in moderater Intensität empfohlen werden.“ Sie ist mit „6-4 | e | neu 2023“ gekennzeichnet und trägt das Symbol ⇑⇑, das nach Tabelle 1 der Leitlinie für den Empfehlungsgrad A steht, eine „Starke Positiv-Empfehlung“ mit der Formulierung „soll“. Im Abschnitt „Rationale“ heißt es: „Die in den systematischen Übersichtsarbeiten errechneten Senkungen des Blutdruckes schätzt die Leitliniengruppe als klinisch relevant ein – trotz der moderaten bis geringen Aussagesicherheit der Evidenz“; weiter: „Darüber hinaus sieht die Leitliniengruppe in der identifizierten Evidenz Hinweise, dass auch klinisch relevante Langzeitendpunkte durch körperliche Aktivität positiv beeinflusst werden können (sehr geringe Aussagesicherheit der Evidenz).“ Zur Umsetzung: „Regelmäßige körperliche Aktivität wird von der Leitliniengruppe unabhängig von der Form als relevant angesehen.“ und „Als regelmäßig schätzt die Leitliniengruppe konsensbasiert einen Zeitumfang von mindestens zwei Stunden pro Woche ein.“ Die konsensbasierte Empfehlung 6-5 (Symbol ⇑, „sollte“) ergänzt: „Personen mit Hypertonie, die körperlich aktiv werden wollen oder sind, sollte eine Belastungsuntersuchung empfohlen werden, aus der Intensität, Dauer und Art der Aktivität (z. B. Rezept für Bewegung) abgeleitet werden können.“ |
| Leitlinie | nvl-009 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 28.06.2028 |
Indikation: Arterielle Hypertonie und hochnormaler Blutdruck im Kindes- und Jugendalter, gesteigerte körperliche Aktivität im Rahmen der Lebensstilumstellung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4 der Leitlinie („Therapie“) lautet in ihrem zweiten Satz: „Bei allen Kindern und Jugendlichen mit hochnormalen oder hypertensiven Blutdruckwerten soll eine nicht-pharmakologische Therapie mit einer Umstellung des Lebensstiles initiiert werden.“ Weiter heißt es in derselben Empfehlung: „Eine Ernährungsumstellung mit Reduktion der täglichen Energiezufuhr bei gleichzeitig gesteigerter körperlicher Aktivität sollte erfolgen.“ Außerdem steht in Empfehlung 4: „Für alle Kinder und Jugendliche werden mindestens 60 Minuten moderate bis intensive körperliche Aktivität täglich empfohlen“; der Hintergrundtext zu Kapitel 8.2 nennt diese Menge als Empfehlung „Zur allgemeinen Prävention von kardiovaskulären wie auch einer Reihe anderer Erkrankungen“. Zur Wahl der Sportart heißt es dort, nur bei Hypertonie 2-3° sei dem Patienten „bis zur Senkung der Blutdruckwerte von hohen statischen Belastungen (z.B. Kraftsport, Alpinskilauf, Rudern, Mountainbike) abzuraten“, und: „Ansonsten werden Ausdauersportarten ausdrücklich empfohlen.“ Nach Tabelle 1 der Leitlinie steht die Formulierung „Soll“ für eine „Starke Empfehlung“, „Sollte“ für eine „Empfehlung“ und „Kann erwogen werden“ für eine „Empfehlung offen“; eine Konsensstärke gibt die Langfassung für Empfehlung 4 nicht an, nach dem Methodenteil erfolgte die Konsensfindung „nach eingehender Literaturrecherche in einem zweistufigen Konsens-Verfahren“. Bleiben die Lebensstiländerungen bei primärer Hypertonie Grad 1 nach sechs Monaten erfolglos, soll nach derselben Empfehlung „parallel eine pharmakologische Therapie begonnen werden“. |
| Leitlinie | 023-040 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 26.04.2027 |
Indikation: Arthrosebedingte Schmerzen bei geriatrischen Patientinnen und Patienten ohne kognitive Beeinträchtigungen, regelmäßige körperliche Aktivierung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 38 der Leitlinie (Empfehlungsgrad ⇑⇑, Evidenzgrad 1) lautet: „Regelmäßige körperliche Aktivierung, ohne oder mit Unterstützung therapeutischer Interventionen, soll bei geriatrischen Patient:innen ohne kognitive Beeinträchtigungen mit arthrosebedingten Schmerzen zur Schmerzreduktion und Verbesserung der Funktionalität sowie der gesundheitsbezogenen Lebensqualität angewandt werden.“ (Konsensstärke: 100 %). Nach Tabelle 4 der Leitlinie steht ⇑⇑ für eine starke Empfehlung (soll), ⇑ für eine Empfehlung (sollte) und ⇔ für eine offene Empfehlung (kann erwogen werden); der Evidenzgrad folgt der Oxford-Klassifikation von 2011 mit den Stufen 1 bis 5, und laut Tabelle 3 bedeutet starker Konsens eine Zustimmung von mehr als 95 %, Konsens von mehr als 75 bis 95 % der Teilnehmenden. |
| Leitlinie | 145-005 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 23.02.2030 |
Indikation: Asthma bronchiale bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, körperliches Training und sportliche Aktivität (Schulsport, Lungensportgruppen, Sportvereine)
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung E48 der Leitlinie lautet: „Der behandelnde Arzt sollte regelmäßig darauf hinweisen, dass der Patient geeignete Maßnahmen des körperlichen Trainings ergreift (z. B. Schulsport, Teilnahme an Lungensportgruppen oder in Sportvereinen). Ziel der Therapie ist es, eine altersgerechte uneingeschränkte Teilhabe an Sport zu ermöglichen. Insofern soll sportliche Aktivität empfohlen werden.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei ihren nummerierten Empfehlungen (E) und Statements (S) nicht; zur NVL Asthma heißt es in der Einleitung: „bezüglich der Evidenztabellen und Evidenzgrade wird daher auf diese Leitlinie verwiesen“. Im Hintergrundtext des Kapitels 5.5 „Körperliches Training“ heißt es: „Daher sollte der behandelnde Arzt darauf hinwirken, dass der Patient geeignete Maßnahmen des körperlichen Trainings ergreift (z. B. die Teilnahme an ambulanten Lungensportgruppen). Ist dies unter den häuslichen Bedingungen nicht möglich, sollte die Zuweisung in ein Rehabilitationsprogramm erwogen werden. Art und Umfang des körperlichen Trainings sollten einmal jährlich überprüft werden.“ Und: „Die Verwendung eines SABA bzw. eines strukturierten intervallartigem Aufwärmprogramms kann sinnvoll sein [200, 341].“ |
| Leitlinie | 020-009 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.02.2028 |
Indikation: Asthma bronchiale, geeignete Maßnahmen des körperlichen Trainings
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 6-7 der Leitlinie im Kapitel 6.3 „Körperliches Training“ lautet: „Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin sollen Patient*innen mit Asthma regelmäßig zu geeigneten Maßnahmen des körperlichen Trainings motivieren, um die Belastbarkeit und Lebensqualität zu verbessern und die Morbidität zu verringern.“ Sie ist mit „6-7 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Empfehlung ist mit „sollen“ formuliert; „soll“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Positiv-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. Im Abschnitt „Rationale“ schätzt die Leitliniengruppe die Aussagesicherheit der identifizierten Evidenz für den Vorteil körperlicher Aktivität in Bezug auf patientenrelevante Endpunkte wie Lebensqualität und Asthmasymptome als niedrig bis sehr niedrig ein; weiter heißt es dort: „Sie sieht in den Daten jedoch auch Hinweise auf eine Verbesserung asthmaspezifischer Endpunkte durch körperliche Aktivität.“ Und: „Daher empfiehlt die Leitliniengruppe keine spezifischen Sport- oder Bewegungsarten.“ |
| Leitlinie | nvl-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 14.08.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Asthma bronchiale, körperliches Training als Beispiel nichtmedikamentöser Therapiemaßnahmen zur Ergänzung der medikamentösen Therapie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Statement S5 der Leitlinie lautet: „Die medikamentöse Therapie des Asthma ist regelmäßig durch nichtmedikamentöse Therapie-Maßnahmen (z. B. Tabakentwöhnung, Schulung, körperliches Training, Atemphysiotherapie, Gewichtsreduktion bei adipösen Patienten) zu ergänzen.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei ihren nummerierten Empfehlungen (E) und Statements (S) nicht; zur NVL Asthma heißt es in der Einleitung: „bezüglich der Evidenztabellen und Evidenzgrade wird daher auf diese Leitlinie verwiesen“. Das Statement nennt körperliches Training als eines von fünf Beispielen nichtmedikamentöser Maßnahmen; das Training selbst bewerten die Statements S7 und S8 und die Empfehlung E48 der Leitlinie. Im Hintergrundtext des Kapitels 5.5 heißt es: „Bei Patienten mit Asthma führt moderates körperliches Training wie auch in der Allgemeinbevölkerung zu wesentlichen gesundheitlichen Verbesserungen mit reduziertem kardiovaskulären Risiko und verbesserter Lebensqualität [336].“ |
| Leitlinie | 020-009 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.02.2028 |
Indikation: Asthma bronchiale, körperliches Training zur Verringerung von Symptomatik und Morbidität und zur Verbesserung der Belastbarkeit
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Statement S7 der Leitlinie lautet: „Körperliches Training kann die Asthmasymptomatik und Morbidität verringern, die Belastbarkeit verbessern und die Anzahl symptomfreier Tage erhöhen.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei ihren nummerierten Empfehlungen (E) und Statements (S) nicht; zur NVL Asthma heißt es in der Einleitung: „bezüglich der Evidenztabellen und Evidenzgrade wird daher auf diese Leitlinie verwiesen“. Im Hintergrundtext des Kapitels 5.5 heißt es: „Studien belegen eine Verbesserung von Symptomen und der Lebensqualität durch körperliches Training bei erwachsenen Asthmatikern [337, 338]. Zudem ging Training mit einer verbesserten Asthmakontrolle einher [339]. Bei Jugendlichen wird Schwimmen gut toleriert und führt zu einer Verbesserung der Lungenfunktion und der kardiovaskulären Belastbarkeit [340].“ |
| Leitlinie | 020-009 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.02.2028 |
Indikation: Asthma bronchiale, physisches Belastungstraining (Wirkung auf die Lungenfunktion)
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Statement S11 der Leitlinie lautet: „Akupunktur besitzt keinen nachgewiesenen Effekt auf die Asthmakontrolle. Manuelle Therapie einschließlich Massagen, Spinalmanipulationen und physisches Belastungstraining verbessern die Lungenfunktion nicht.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei ihren nummerierten Empfehlungen (E) und Statements (S) nicht; zur NVL Asthma heißt es in der Einleitung: „bezüglich der Evidenztabellen und Evidenzgrade wird daher auf diese Leitlinie verwiesen“. Das Statement trifft zum physischen Belastungstraining eine Aussage nur zur Lungenfunktion; der Hintergrundtext des Kapitels 5.6 „Komplementärmedizinische Therapieansätze“ behandelt Belastungstraining nicht. Zur Wirkung des Trainings auf Symptome, Belastbarkeit und Teilhabe formuliert die Leitlinie die Statements S7 und S8 und die Empfehlung E48. Im Hintergrundtext des Kapitels 5.5 heißt es zugleich: „Bei Jugendlichen wird Schwimmen gut toleriert und führt zu einer Verbesserung der Lungenfunktion und der kardiovaskulären Belastbarkeit [340].“ |
| Leitlinie | 020-009 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.02.2028 |
Indikation: Asthma bronchiale, regelmäßige körperliche Aktivität in der Gruppe oder im Verein (soziale Teilhabe, Alltagsaktivität, funktionale Gesundheit)
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Statement S8 der Leitlinie lautet: „Regelmäßige körperliche Aktivität, insbesondere in der Gruppe bzw. im Verein, trägt zur Verbesserung der sozialen Teilhabe und der Alltagsaktivität bei und verbessert die funktionale Gesundheit.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei ihren nummerierten Empfehlungen (E) und Statements (S) nicht; zur NVL Asthma heißt es in der Einleitung: „bezüglich der Evidenztabellen und Evidenzgrade wird daher auf diese Leitlinie verwiesen“. Im Hintergrundtext des Kapitels 5.5 heißt es: „Insbesondere sollte darauf hingewirkt werden, dass Schulkinder mit Asthma unter Berücksichtigung der individuellen und aktuellen Leistungsfähigkeit regelmäßig am Schulsport teilnehmen.“ Unter den möglichen Effekten der pneumologischen Rehabilitation beim Asthma nennt Kapitel 5.4 unter anderem das „Heranführen des Kindes/Jugendlichen an eine normale sportliche Aktivität“. |
| Leitlinie | 020-009 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.02.2028 |
Indikation: Auf der Intensivstation erworbene Muskelschwäche (ICUAW) in der postakuten Rehabilitation, aerobes Training und Krafttraining
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung in Kapitel 4.2 der Leitlinie lautet: „Bewegungstherapeutische Übungen (aerobes Training und Krafttraining), die z. B. im Rahmen der Frühmobilisation durchgeführt werden, sollten abhängig vom verbleibenden Defizit in der postakuten Rehabilitation bei ICUAW fortgeführt werden.“ (Konsensstärke: 100,0 %). Im Text heißt es zuvor: „Studien der sensomotorischen Neurorehabilitation im Rahmen einer postakuten Rehabilitation kommen zu keinem eindeutigen Ergebnis.“ |
| Leitlinie | 030-123 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.01.2028 |
Indikation: Benignes Prostatasyndrom, Information über Lebensstiländerung mit Sport
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.1 der Leitlinie steht im Kapitel über Risikofaktoren und lautet: „Männer sollten über den Zusammenhang von Lebensstil und benignem Prostatasyndrom sowie die Möglichkeit einer Modifikation des Lebensstils informiert werden. Dies beinhaltet vor allem den Komplex des metabolischen Syndroms (Gewichtsreduktion, Diät, Sport) sowie einer Reduktion von Kaffee oder Tee im Falle von erhöhter Miktionsfrequenz und Harndrangsymptomatik.“ Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad B und Evidenzlevel 1-. Der Sport ist hier ein Teil der Lebensstiländerung, über die informiert werden sollte, und keine eigene Bewegungsbehandlung; den Nutzen lässt die Leitlinie ausdrücklich offen: Es bleibe unklar, ob auch eine „Modifikation des Lebensstils (auch sportliche Aktivität) hinsichtlich des metabolischen Syndroms kurz/mittel/langfristig einen positiven, protektiven Effekt auf BPE/LUTS/BPS hat“. |
| Leitlinie | 043-034 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 27.02.2028 |
Indikation: Bronchiektasen-Erkrankung bei Erwachsenen, individualisiertes Kraft- und Ausdauertraining und/oder Lungensport
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung E46 der Leitlinie im Kapitel 7 „Nicht-medikamentöse Therapie“ lautet: „Patientinnen und Patienten mit einer Bronchiektasen-Erkrankung sollen ein individualisiertes Kraft- und Ausdauertraining und/oder Lungensport durchführen (mehrheitliche Zustimmung).“ Sie ist damit als starke Empfehlung formuliert, wurde aber nur mit mehrheitlicher Zustimmung verabschiedet, der niedrigsten Konsensstufe, die die Leitlinie bei ihren Empfehlungen ausweist. Der Hintergrundtext des Kapitels 7.2 („Physiotherapie, körperliches Training und Rehabilitation“) hält im Abschnitt „Körperliches Training“ fest: „Die WHO empfiehlt ein regelmäßiges körperliches Training moderater Intensität im Umfang von 2,5 bis 5 Stunden pro Woche sowohl für Gesunde als auch Menschen mit chronischen Lungenerkrankungen [229,230]. In einer Studie mit Patientinnen und Patienten mit Bronchiektasen-Erkrankung führte ein 8-wöchiges Kraft- und Ausdauertraining zur Verbesserung von Gehstrecke, Dyspnoe und Fatigue sowie zu einer Reduktion der Exazerbationsrate [231]. Dahingegen waren niedrige körperliche Aktivität und vermehrtes Sitzen einer anderen Studie zufolge mit einem erhöhten Risiko für Exazerbationen und Hospitalisationen assoziiert [232].“ Zusammenfassend nennt die Leitlinie körperliche Inaktivität und langes Sitzen sowie reduzierte Muskelkraft und Belastbarkeit als „Ansatzpunkte für eine Vielzahl evidenzbasierter, gezielter therapeutischer Interventionen, u.a. Atemphysiotherapie, körperliches Training und pulmonale Rehabilitation“. Nach dem Vorwort der Langfassung drückt sich die Graduierung der Empfehlungen in deren Formulierung aus: „soll / soll nicht“ steht für eine starke Empfehlung, „sollte / sollte nicht“ für eine Empfehlung und „kann erwogen werden / kann verzichtet werden“ für eine offene Empfehlung; die Konsensstufen (starker Konsens, Konsens, mehrheitliche Zustimmung) sind in der Langfassung nicht mit Prozentwerten erklärt. |
| Leitlinie | 020-030 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 27.05.2029 |
Indikation: Bronchiektasen-Erkrankung bei Erwachsenen, Sicherstellung ausreichender Tagesaktivität (z. B. über die Messung der täglichen Schritte)
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung E47 der Leitlinie im Kapitel 7 „Nicht-medikamentöse Therapie“ lautet: „Patientinnen und Patienten mit Bronchiektasen-Erkrankung sollte die Sicherstellung von ausreichender Tagesaktivität, z.B. über die Messung der täglichen Schritte, empfohlen werden (starker Konsens).“ Sie ist als Empfehlung („sollte“) formuliert und wurde mit starkem Konsens verabschiedet; die Schrittmessung ist darin nur ein Beispiel für die Sicherstellung der Tagesaktivität. Der Hintergrundtext des Kapitels 7.2 („Physiotherapie, körperliches Training und Rehabilitation“) hält im Abschnitt „Körperliches Training“ fest: „Die WHO empfiehlt ein regelmäßiges körperliches Training moderater Intensität im Umfang von 2,5 bis 5 Stunden pro Woche sowohl für Gesunde als auch Menschen mit chronischen Lungenerkrankungen [229,230]. In einer Studie mit Patientinnen und Patienten mit Bronchiektasen-Erkrankung führte ein 8-wöchiges Kraft- und Ausdauertraining zur Verbesserung von Gehstrecke, Dyspnoe und Fatigue sowie zu einer Reduktion der Exazerbationsrate [231]. Dahingegen waren niedrige körperliche Aktivität und vermehrtes Sitzen einer anderen Studie zufolge mit einem erhöhten Risiko für Exazerbationen und Hospitalisationen assoziiert [232].“ Nach dem Vorwort der Langfassung drückt sich die Graduierung der Empfehlungen in deren Formulierung aus: „soll / soll nicht“ steht für eine starke Empfehlung, „sollte / sollte nicht“ für eine Empfehlung und „kann erwogen werden / kann verzichtet werden“ für eine offene Empfehlung; die Konsensstufen (starker Konsens, Konsens, mehrheitliche Zustimmung) sind in der Langfassung nicht mit Prozentwerten erklärt. |
| Leitlinie | 020-030 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 27.05.2029 |
Indikation: Cannabisbezogene Störungen bei Jugendlichen, Sport- und Bewegungstherapie als Beispiel psychosozialer Fachtherapien
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 1.5.3 der Leitlinie lautet: „Für Jugendliche mit cannabisbezogenen Störungen sollen psychosoziale Fachtherapien (z. B. Psychoedukation, Training sozialer Fertigkeiten, Sport- und Bewegungstherapie, Freizeitpädagogik, Ergotherapie) sowie Erziehungshilfe angeboten werden.“ Sport- und Bewegungstherapie steht darin als eines von fünf Beispielen psychosozialer Fachtherapien innerhalb einer weiter gefassten Empfehlung. Die Empfehlung steht in Tabelle 11 „Leitlinienempfehlungen auf Basis eines Expert:innenkonsenses“, ist mit „EK“ gekennzeichnet, als „Neu (Stand 2025)“ ausgewiesen und trägt die Angabe „Konsensstärke: 100 % (13/13)“; ihre Überschrift lautet „Empfehlung 1.5.3: Psychosoziale Interventionen und Erziehungshilfe“ (die Tabellenzeile selbst ist mit 3.5.3 beziffert; Überschrift, Kapitelübersicht auf S. 13 und Tabellenverzeichnis nennen 1.5.3). Der Begleittext erläutert: „Psychosoziale Fachtherapien umfassen u. a. Psychoedukation, Training sozialer Fertigkeiten, Sport- und Bewegungstherapie, Freizeitpädagogik und Ergotherapie.“ Zur Evidenzgrundlage heißt es, die Empfehlung werde „durch ein systematisches Review von Riedel-Heller et al. (2012) gestützt“, in dem „die Evidenzbasierung verschiedener Formen der psychosozialen Therapie untersucht“ wurde, „darunter Psychoedukation, das Training sozialer Fertigkeiten sowie Sport- und Bewegungstherapie“; die Zielgruppe dieses Reviews waren nach dem Text Erwachsene mit schweren psychischen Störungen, und die Expert:innen leiteten daraus Schlussfolgerungen für Jugendliche mit cannabisbezogenen Störungen ab. Die Langfassung definiert die Kennzeichnung EK und die Konsensstärke nicht eigens; die Tabelle trägt die Überschrift „Leitlinienempfehlungen auf Basis eines Expert:innenkonsenses“. |
| Leitlinie | 076-005 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 01.12.2030 |
Indikation: Cannabisbezogene Störungen im Erwachsenenalter bei höherem Schweregrad, wiederholten Rückfällen, komorbiden Erkrankungen und psychosozialen Problemen, Sport- und Bewegungstherapie als Beispiel ergänzender Fachtherapien
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 2.5.2 der Leitlinie (Kapitel 2, Psychotherapie und Soziotherapie im Erwachsenenalter) lautet: „Bei höherem Schwergrad der cannabisbezogenen Störung, wiederholten Rückfällen, begleitenden komorbiden Erkrankungen und psychosozialen Problemen sollen“, es folgen vier Aufzählungspunkte: „Behandlungsdauer und -frequenz,“, „Setting (z. B. ambulant vs. stationär),“, „Versorgungsstruktur (z. B. Suchtberatung, Rehabilitation, Psychotherapie, Psychiatrie) und“ sowie „Ergänzung durch weitere Fachtherapien (z. B. Psychoedukation, Training sozialer Fertigkeiten, Sport- und Bewegungstherapie, Freizeitpädagogik, Ergotherapie)“, und der Satz schließt: „angepasst werden.“ Sport- und Bewegungstherapie steht darin nur als eines von fünf Beispielen für ergänzende Fachtherapien innerhalb einer Empfehlung zur Anpassung der Behandlung. Die Empfehlung steht in Tabelle 19 „Leitlinienempfehlungen auf Basis eines Expert:innenkonsenses“, ist mit „EK“ gekennzeichnet, als „Neu (Stand 2025)“ ausgewiesen und trägt die Angabe „Konsensstärke: 82 % (9/11)“; ihre Überschrift lautet „Empfehlung 2.5.2: Wahl des Behandlungssettings“. Die Langfassung definiert die Kennzeichnung EK und die Konsensstärke nicht eigens; die Tabelle trägt die Überschrift „Leitlinienempfehlungen auf Basis eines Expert:innenkonsenses“. |
| Leitlinie | 076-005 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 01.12.2030 |
Indikation: Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen in der Remissionsphase, Ausdauertraining und bei verminderter Muskelmasse oder Muskelleistung Krafttraining
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Im Kapitel zur Remissionsphase lautet unter der Frage „Welche Indikationen gibt es für körperliche Aktivität bei CED in der Remissionsphase?“ Empfehlung 57 der Leitlinie (neu 2024, Grad B, „Starker Konsens 95 % Zustimmung“): „Bei allen Patienten mit CED sollte ein Ausdauertraining empfohlen werden.“ Empfehlung 58 (neu 2024, Grad 0, „Starker Konsens 100 % Zustimmung“) lautet: „Bei Patienten mit CED mit verminderter Muskelmasse und/oder Muskelleistung kann eine angemessene körperliche Aktivität (hauptsächlich Krafttraining) empfohlen werden.“ Die Evidenzlevel sind jeweils „1++, 3x 1+“. Nach Tabelle 4 bedeutet starker Konsens mehr als 95 Prozent Zustimmung. Die Evidenzlevel folgen dem System des Scottish Intercollegiate Guidelines Network (SIGN). Zum Krafttraining schreibt die Leitlinie, es sei bei Patienten mit MC von leichter bis moderater Aktivität „in 3 neueren, Experten beigesteuerten RCTs mit hohem Verzerrungsrisiko untersucht“ worden, und weiter: „Wenn auch bisher nur in Studien mit geringer Fallzahl, so zeigen diese Daten, dass die Durchführung von Trainingsprogrammen nicht nur möglich ist, sondern dass positive Ergebnisse auf Muskelmasse, Muskelkraft und Lebensqualität innerhalb von 10 - 12 Wochen erreicht werden können.“ |
| Leitlinie | 073-027 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 27.11.2029 |
Indikation: Chronische inflammatorische demyelinisierende Polyneuropathie (CIDP), Ausdauer- und Krafttraining in der Rehabilitation
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung in Kapitel 4.3 der Leitlinie lautet: „Die sensomotorische Rehabilitation von Pat. mit CIDP sollte ein individuell angepasstes Ausdauertraining, Krafttraining und – soweit indiziert – ein Gehtraining enthalten.“ (Konsensstärke: 100,0 %). Im Text heißt es: „Ähnlich gering ist die Datenlage zur Effektivität der physiotherapeutisch rehabilitativen Behandlung der sensomotorischen Einschränkungen bei CIDP.“ |
| Leitlinie | 030-123 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.01.2028 |
Indikation: Chronische koronare Herzkrankheit (KHK) mit mittlerem oder hohem Risiko (Risikoklasse C), individuell gestaltetes Trainingsprogramm mit Krafttraining
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 6-4 der Leitlinie lautet: „Betroffene mit einer KHK und mit mittlerem oder hohem Risiko (siehe Tabelle 13, Risikoklasse C) sollte ein individuell gestaltetes Trainingsprogramm empfohlen werden, das mit < 50% der maximalen Leistungsfähigkeit beginnt und pro Woche insgesamt circa eine Stunde Krafttraining (10–15 Wiederholungen bis zur moderaten Ermüdung) enthält.“ Sie ist mit „6-4 | k | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das k bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „konsensbasiert ausgesprochen wurde“. Die Formulierung „sollte“ steht nach Tabelle 1 für eine „Positiv-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad B. Die anschließende Empfehlung 6-5 (k, bestätigt 2024) lautet: „Bei belastungsabhängigen Symptomen sollte nur bis zu einer Intensität belastet werden, ab der Symptome auftreten.“ Im Hintergrundtext heißt es: „Bei wenig leistungsfähigen Patient*innen und/oder Patient*innen mit einer KHK und mittlerem oder hohen Risiko ist es wichtig, zum Einstieg die Intensität so zu wählen, dass bis zum Beginn einer leichten Ermüdung 10–15 Wiederholungen pro Übung möglich sind und insgesamt circa eine Stunde pro Woche trainiert wird.“ Und: „Häufig beinhalten Trainingsprogramme in der Sekundärprävention eine Kombination aus aerobem Training, Kraft(ausdauer)training und Koordinations-/Flexibilitätstraining ([135], Referenzleitlinie).“ Nach Tabelle 13 ist in der Risikoklasse C eine ärztliche Überwachung plus Monitoring indiziert, bis ein stabiles Belastungsniveau gefunden wurde. |
| Leitlinie | nvl-004 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 14.08.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Chronische koronare Herzkrankheit (KHK) mit niedrigem Risiko (Risikoklasse B), aerobes Training von mindestens zwei Stunden pro Woche
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 6-2 der Leitlinie lautet: „Betroffene mit einer KHK und mit niedrigem Risiko (siehe Tabelle 13, Risikoklasse B) soll ein aerobes Training für insgesamt mindestens 2 Stunden in der Woche empfohlen werden. Eine gleichmäßige Verteilung des Trainings kann hilfreich sein.“ Sie ist mit „6-2 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „soll“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Positiv-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. Die anschließende Empfehlung 6-3 (k, bestätigt 2024) lautet: „Bei Patient*innen mit niedrigem Risiko (siehe Tabelle 13, Risikoklasse B) sollte die Intensität des Trainings bei 55–70% der maximalen Leistungsfähigkeit liegen.“ Im Hintergrundtext heißt es: „Körperliche Aktivität ist ein integraler Bestandteil der Sekundärprävention bei Betroffenen mit stabiler KHK. Durch regelmäßiges körperliches Training kann die kardiovaskuläre Mortalität von Betroffenen mit einer KHK gesenkt (RR 0,74 (95% KI 0,64; 0,86)) und die Lebensqualität erhöht werden“. Und: „Körperliche Aktivitäten, die die Betroffenen in den Alltag integrieren können, oder die ihm Freude bereiten, sind am besten geeignet, um langfristige Adhärenz und dadurch therapeutische Effekte zu erreichen.“ Nach Tabelle 13 ist körperliche Aktivität zu Trainingszwecken in der Risikoklasse D (instabile Patient*innen) kontraindiziert. |
| Leitlinie | nvl-004 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 14.08.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Chronische koronare Herzkrankheit (KHK) mit psychosozialen Belastungsfaktoren, körperliches Training als Bestandteil multimodaler Verhaltensinterventionen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 6-13 der Leitlinie lautet: „Betroffenen mit chronischer KHK und psychosozialen Belastungsfaktoren sollen multimodale Verhaltensinterventionen, bestehend aus“ (drei Aufzählungspunkte) „Aufklärung über einen gesundheitsförderlichen Lebensstil;“ „körperlichem Training;“ „psychologischen Interventionen zur Reduktion psychosozialer Risikofaktoren und zur Förderung der Krankheitsverarbeitung“ (Ende der Aufzählung) „angeboten werden, um ihr psychosoziales Wohlbefinden und die Sekundärprävention der KHK zu verbessern.“ Sie ist mit „6-13 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „soll“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Positiv-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. Das körperliche Training ist in der Empfehlung einer von drei Bestandteilen der multimodalen Verhaltensintervention, neben Aufklärung und psychologischen Interventionen; die drei Bestandteile stehen im Kasten als Aufzählung. Im Hintergrundtext heißt es zu einer Übersicht von Richards et al. (2017): „Die Autoren der Leitlinie erachten die Effekte auf psychosoziale Aspekte als ausreichend – insbesondere da keine nachteiligen Effekte bekannt sind – um eine starke Emfehlung für eine multimodale Verhaltensintervention auszusprechen.“ (so im Original). |
| Leitlinie | nvl-004 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 14.08.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Chronische koronare Herzkrankheit (KHK), insbesondere nach akutem Koronarsyndrom, Koronarintervention oder Bypass-Operation, ambulante Herzgruppe oder Nachsorgeprogramme zur Förderung regelmäßigen körperlichen Trainings
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 9-14 der Leitlinie lautet: „Betroffene mit KHK, insbesondere nach ACS, nach Koronarintervention oder nach Bypass-Operation, soll die Teilnahme an einer ambulanten Herzgruppe oder anderen Nachsorgeprogrammen zur Förderung eines regelmäßigen körperlichen Trainings und anderer risikoreduzierender Lebensstiländerungen empfohlen werden.“ Sie ist mit „9-14 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „soll“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Positiv-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. Im Hintergrundtext heißt es: „Strukturierte Langzeitprogramme wie die ambulanten Herzgruppen mit regelmäßigem Training, Schulung und Förderung der Adhärenz können nach Einschätzung der Autoren der NVL zu einer Stabilisierung der in Phase II erreichten Therapieerfolge und zu einer Verbesserung des klinischen Verlaufs der Erkrankung führen.“ Und zu einer Re-Analyse der Cochrane-Daten: „fand keinen Effekt trainingsbasierter Interventionen auf die Gesamtmortalität oder kardiovaskuläre Mortalität, wenn nur Studien in die Analyse eingeschlossen wurden, die Patient*innen nach dem Jahr 2000 rekrutierten bzw. bei denen eine moderne, leitliniengerechte Basistherapie erfolgte (22 RCTs, n = 4 834, durchschnittliches Follow-up 25 Monate).“ |
| Leitlinie | nvl-004 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 14.08.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Chronische Obstipation, körperliche Aktivität
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Leitlinie trifft drei Empfehlungen zur körperlichen Aktivität. Empfehlung 4–2A: „Körperliche Inaktivität sollte vermieden werden.“ Empfehlung 4–2B: „Ein therapeutischer Effekt einer über das normale altersentsprechende Maß hinausgehenden körperlichen Aktivität auf die Obstipation sollte nicht in Aussicht gestellt werden.“ Empfehlung 4–2C: „Bei adipösen Patienten kann eine gesteigerte körperliche Aktivität ein sinnvoller Ansatz zur Therapie der Obstipation sein.“ Alle drei sind mit starkem Konsens angenommen, nach Tabelle 3 der Leitlinie mehr als 95 Prozent Zustimmung; 4–2A und 4–2B stehen auf der mittleren Stufe („sollte“), 4–2C ist offen („kann“). Der Kommentar begründet: „Trotz des epidemiologischen Zusammenhangs zwischen körperlicher Inaktivität und Obstipation gibt es noch keine hinreichenden Studienbelege für einen therapeutischen Effekt einer gesteigerten körperlichen Aktivität.“ Für ältere Menschen ergänzt Empfehlung 4–4C: „Es sollte nicht in Aussicht gestellt werden, dass allein eine vermehrte Mobilisation älterer Menschen die Verstopfung verbessert.“ |
| Leitlinie | 021-019 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 30.10.2026, Neufassung angemeldet |
Indikation: Chronischer Kreuzschmerz
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | 249 randomisierte Studien; eine Gesamtzahl der Teilnehmenden nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht. Die Autorinnen und Autoren fanden Belege moderater Vertrauenswürdigkeit dafür, dass Bewegungstherapie beim chronischen Kreuzschmerz gegenüber keiner Behandlung, üblicher Versorgung oder Placebo wahrscheinlich schmerzwirksam ist. Für funktionelle Einschränkungen war der beobachtete Effekt in diesem Vergleich klein und erreichte die Schwelle des kleinsten klinisch bedeutsamen Unterschieds nicht. Gegenüber anderen konservativen Behandlungen habe Bewegungstherapie den Schmerz (Belege niedriger Vertrauenswürdigkeit) und die funktionellen Einschränkungen (Belege moderater Vertrauenswürdigkeit) verbessert; diese Effekte seien jedoch klein und über alle Vergleiche zusammen betrachtet nicht klinisch bedeutsam gewesen. Subgruppenanalysen legten nahe, dass Bewegungstherapie wahrscheinlich wirksamer sei als Beratung oder Schulung allein oder als Elektrotherapie, während gegenüber manueller Therapie keine Unterschiede beobachtet worden seien. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
erhoben am 07.08.2026
Indikation: Chronischer nicht tumorbedingter Schmerz in der hausärztlichen Versorgung, körperliche Aktivität als Basis der nicht-medikamentösen Therapie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Das Statement in Kapitel 7.4 der Leitlinie („Selbstmanagement und nicht-medikamentöse Maßnahmen an erster Stelle“) lautet: „Körperliche Aktivität ist die Basis einer evidenzbasierten Therapie.“ Empfehlungsgrade, Evidenzgrade oder Konsensstärken weist die S1-Handlungsempfehlung bei ihren Empfehlungen und Statements nicht aus; im Anhang heißt es: „Für die zentralen Aussagen der Leitlinie besteht ein Konsens unter den Beteiligten.“ Im Hintergrundtext heißt es: „Körperliche Aktivität ist die Basis der nicht-medikamentösen Schmerztherapie. Zwei von drei Personen mit chronischen Schmerzen, die ihr Bewegungsverhalten steigern, empfinden eine“ (Seitenumbruch) „Verbesserung ihrer Schmerzen. Damit ist sie wirkstärker als andere nicht medikamentöse oder medikamentöse Verfahren. Es gibt keine bevorzugte Aktivität, die empfohlen werden sollte. Wichtig ist, dass die Bewegung den Betroffenen Freude macht und sie sie dauerhaft in ihr Leben implementieren können.“ Und: „Aktivierende Behandlungsmaßnahmen sollten bevorzugt werden.“ |
| Leitlinie | 053-036 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.11.2028 |
Indikation: Claudicatio intermittens bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK) vor einer Revaskularisation, gefäßspezifisches Bewegungstraining unter Anleitung als Basistherapie für mindestens drei Monate
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.2 der Leitlinie im Kapitel 5.2.2 zur Claudicatio intermittens lautet: „Vor Revaskularisation soll bei Patientinnen und Patienten mit Claudicatio unter Beachtung der Komorbiditäten ein gefäßspezifisches Bewegungstraining unter Anleitung sowie eine Optimierung der Medikation und der Risikofaktoren als Basistherapie für mindestens 3 Monate durchgeführt werden.“ Das Bewegungstraining steht dort neben der Optimierung der Medikation und der Risikofaktoren. Die Empfehlungstabelle weist Grad A, LoE 1 und die Konsensstärke „Konsens“ aus; was die Grade, die LoE-Stufen und die Konsensstärken bedeuten, erläutert die Langfassung nicht. Im Hintergrundtext heißt es: „Bei Betroffenen mit Claudicatio sind unter geeigneten Umständen regelmäßig durchgeführte und überwachte Übungsprogramme zur Steigerung der Gehstrecke (sog. Strukturiertes Gehtraining, structured exercise training, SET) ähnlich effektiv wie invasive Revaskularisationen durch Angioplastie oder gefäßchirurgische Maßnahmen“. |
| Leitlinie | 065-003 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 17.09.2029 |
Indikation: Claudicatio intermittens bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK), 3- bis 6-monatiges strukturiertes Gefäßtraining als Teil der primär konservativen Behandlung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.21 der Leitlinie im Kapitel 4.4 „Vorgehen bei Claudicatio“ lautet: „Patientinnen und Patienten mit Claudicatio sollen primär konservativ behandelt werden. Dazu zählen leitliniengerechte medikamentöse Therapie der vaskulären Risikofaktoren und Begleiterkrankungen sowie 3-6-monatiges strukturiertes Gefäßtraining.“ Das strukturierte Gefäßtraining ist dort neben der medikamentösen Therapie Teil der empfohlenen konservativen Behandlung. Die Empfehlungstabelle weist Grad A, LoE 1 und die Konsensstärke „Starker Konsens“ aus; was die Grade, die LoE-Stufen und die Konsensstärken bedeuten, erläutert die Langfassung nicht. Im Hintergrundtext heißt es: „Die Indikation zur Revaskularisierung (endovaskulär, offen-chirurgisch) kann im Einzelfall gestellt werden. In jedem Fall soll begleitend ein strukturiertes Gefäßtraining angeboten werden.“ |
| Leitlinie | 065-003 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 17.09.2029 |
Indikation: Claudicatio intermittens bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK), Häufigkeit, Dauer und Zeitraum des gefäßspezifischen Bewegungstrainings
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.29 der Leitlinie im Kapitel 4.6.5 „Dauer, Häufigkeit und Volumen des Bewegungstrainings“ lautet: „Ein gefäßspezifisches Bewegungstraining bei Patientinnen und Patienten mit Claudicatio soll mindestens 3x wöchentlich in Übungseinheiten von 30-60 Minuten über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten erfolgen.“ Die Empfehlungstabelle weist Grad A, LoE 2 und die Konsensstärke „Starker Konsens“ aus; was die Grade, die LoE-Stufen und die Konsensstärken bedeuten, erläutert die Langfassung nicht. |
| Leitlinie | 065-003 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 17.09.2029 |
Indikation: Claudicatio intermittens bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK), strukturiertes Gehtraining und kardiovaskuläre Risikofaktoren
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Statement 4.32 der Leitlinie im Kapitel 4.6.9 „Effekt des Gehtrainings auf kardiovaskuläre Risikofaktoren“ lautet: „Strukturiertes Gehtraining hat einen positiven Effekt auf einzelne kardiovaskuläre Risikofaktoren bei Patientinnen und Patienten mit Claudicatio.“ Die Empfehlungstabelle kennzeichnet es als Statement mit der Konsensstärke „Starker Konsens“; was die Konsensstärken bedeuten, erläutert die Langfassung nicht. Im Hintergrundtext heißt es: „Diese Ergebnisse sind jedoch mit Vorsicht zu interpretieren, da die eingeschlossenen Studien nur eine geringe Stichprobengröße aufwiesen, von mäßiger Studienqualität und heterogen waren und die interessierenden Ergebnisse meist als sekundäre Ergebnisse angegeben wurden.“ Und: „Ob die Teilnahme an strukturierten Sport- und Bewegungsprogrammen bei Erkrankten mit pAVK die kardiovaskuläre Ereignisrate beeinflusst, sollte in weiteren randomisiert kontrollierten Studien untersucht werden.“ |
| Leitlinie | 065-003 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 17.09.2029 |
Indikation: Claudicatio intermittens bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK), strukturiertes Gehtraining unter qualifizierter Anleitung als Bestandteil der Basisbehandlung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.23 der Leitlinie im Kapitel 4.6.1 „Strukturiertes Gehtraining“ lautet: „Strukturiertes Gehtraining unter qualifizierter Anleitung ist wirksamer als unstrukturiertes Gehtraining und soll allen Patientinnen und Patienten mit Claudicatio als Bestandteil der Basisbehandlung angeboten werden.“ Die Empfehlungstabelle weist Grad A, LoE 1 und die Konsensstärke „Starker Konsens“ aus; was die Grade, die LoE-Stufen und die Konsensstärken bedeuten, erläutert die Langfassung nicht. Im Hintergrundtext heißt es: „In mehreren Cochrane-Reviews zur Wirksamkeit des Gehtrainings auf die Verlängerung der schmerzfreien und der maximalen Gehstrecke konnte dessen Wirksamkeit eindeutig nachgewiesen werden.“ |
| Leitlinie | 065-003 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 17.09.2029 |
Indikation: COPD aller Schweregrade, angeleitetes und möglichst supervidiertes körperliches Trainingsprogramm und hohe körperliche Aktivität im Alltag
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | In Kapitel 3.2.2 der Leitlinie („Körperliches Training“) stehen die Empfehlungen E 30 und E 31 in einem gemeinsamen Kasten: „Patient:innen mit COPD aller Schweregrade sollen unter fachkundiger Anleitung ein ihrer individuellen Belastbarkeit angepasstes und möglichst supervidiertes körperliches Trainingsprogramm erlernen und motiviert werden, dieses langfristig und regelmäßig durchzuführen, wobei die Intensität kontinuierlich angepasst werden sollte.“ Ausgewiesen ist „Starke Empfehlung, Empfehlung; Konsensstärke: starker Konsens“; nach der Übersichtstabelle der Leitlinie ist E 30 der Teil bis zum Durchführen des Trainings (starke Empfehlung) und E 31 der Nebensatz zur Anpassung der Intensität (Empfehlung). Empfehlung E 32 lautet: „Zusätzlich sollte das Ausmaß der körperlichen Aktivität (z.B. Schritte pro Tag) objektiv gemessen und die Patient:innen motiviert werden, dieses möglichst hoch zu halten.“ (Empfehlung, starker Konsens). Empfehlung E 33 in Kapitel 3.2.3 („Trainingsangebote/ Sportarten“) lautet: „Auswahl und Intensität eines Trainingsprogramms für Patient:innen mit COPD sollen individuell nach seinen funktionellen Einschränkungen, Bedürfnissen und Präferenzen unter Berücksichtigung wohnortnaher Trainingsmöglichkeiten festgelegt, überwacht und eventuell gesteigert werden.“ (starke Empfehlung, starker Konsens). Nach der Legende der Leitlinie steht „Starke Empfehlung“ für „soll / soll nicht“ und „Empfehlung“ für „sollte / sollte nicht“. Im Hintergrundtext heißt es: „Regelmäßiges körperliches Training an mindestens 2-3 Tagen pro Woche für 30-60 Minuten ist die effektivste nicht-medikamentöse Maßnahme zur Verbesserung der körperlichen Belastbarkeit und Lebensqualität (205).“ Und einschränkend: „Es sei darauf hingewiesen, dass eine Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit durch körperliches Training nicht zwangsläufig zu einer Zunahme der körperlichen Aktivität im Alltag von Patient:innen mit COPD führt (215).“ |
| Leitlinie | 020-006 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 08.02.2029 |
Indikation: COPD, personalisiertes Trainingsangebot im häuslichen Umfeld nach einer pneumologischen Rehabilitation oder ohne stationäre pneumologische Rehabilitation
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | In Kapitel 3.2.4 der Leitlinie („Häusliches Training, Ergänzung DIGA“) lautet Empfehlung E 34: „Patient:innen mit COPD soll nach einer pneumologischen Rehabilitation die Fortführung eines personalisierten Trainingsangebots im häuslichen Umfeld zum Erhalt der PR-Erfolge (körperliche Belastbarkeit) empfohlen werden.“ Empfehlung E 35 lautet: „Patient:innen mit COPD, die an keiner stationären pneumologischen Rehabilitation teilnehmen, soll ein personalisiertes Trainingsangebot im häuslichen Umfeld zur Verbesserung der körperlichen Belastbarkeit empfohlen werden.“ Beide tragen „Starke Empfehlung; Konsensstärke: starker Konsens“; nach der Legende der Leitlinie steht „Starke Empfehlung“ für „soll / soll nicht“. Im Hintergrundtext heißt es: „Selbst bei solchen, die ein supervisiertes Training im Rahmen der PR absolvieren, bleibt die Aufrechterhaltung der körperlichen Aktivität im Alltag eine große Herausforderung.“ Und: „Generell sollte die Initiierung eines häuslichen Trainingsprogramms in Zusammenarbeit mit Physiotherapeut:innen oder Sportwissenschaftler:innen erfolgen.“ |
| Leitlinie | 020-006 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 08.02.2029 |
Indikation: Dauerhafte Gewichtsstabilisierung nach Gewichtsreduktion bei Adipositas, Interventionen zur Bewegung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.43 der Leitlinie im Kapitel 5.4.8 („Langfristige Gewichtsstabilisierung“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Maßnahmen zur dauerhaften Gewichtsstabilisierung sollen Interventionen zu Ernährung, Bewegung und Verhalten sowie die Motivation der Betroffenen berücksichtigen.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad A ⇑⇑, die Qualität der Evidenz „Moderat“ und die Konsensstärke „94 % Zustimmung, 16 Stimmen, 0 Enthaltungen“; nach der Fußnote gilt der Evidenzgrad nach GRADE als moderat für die Gewichtswiederzunahme nach 12, 18 und 24 Monaten und als niedrig nach 30 Monaten. Im Hintergrundtext heißt es: „Für Interventionen, die sich nur entweder auf Ernährung oder körperliche Aktivität fokussiert haben, konnte keine Effektivität gefunden werden.“ Die Empfehlung nennt die Maßnahme deshalb als Teil einer Kombination. |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Degenerative lumbale Spinalkanalstenose bei geriatrischen Patientinnen und Patienten ohne kognitive Beeinträchtigungen, körperliche Aktivierung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 36 der Leitlinie (Empfehlungsgrad ⇑, Evidenzgrad 2) lautet: „Körperliche Aktivierung, mit und ohne therapeutische Interventionen, sollte bei geriatrischen Patient:innen ohne kognitive Beeinträchtigungen mit degenerativer lumbaler Spinalkanalstenose zur Schmerzreduktion, Verbesserung der Funktionalität und Lebensqualität angewandt werden.“ (Konsensstärke: 100 %). Nach Tabelle 4 der Leitlinie steht ⇑⇑ für eine starke Empfehlung (soll), ⇑ für eine Empfehlung (sollte) und ⇔ für eine offene Empfehlung (kann erwogen werden); der Evidenzgrad folgt der Oxford-Klassifikation von 2011 mit den Stufen 1 bis 5, und laut Tabelle 3 bedeutet starker Konsens eine Zustimmung von mehr als 95 %, Konsens von mehr als 75 bis 95 % der Teilnehmenden. |
| Leitlinie | 145-005 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 23.02.2030 |
Indikation: Demenz bei Parkinson-Krankheit, physische Interventionen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung zu Fragestellung 129 der Leitlinie lautet: „Die empirische Datenlage ist nicht ausreichend, um die Wirksamkeit von physischen Interventionen bei PKD zu beurteilen (Expertenmeinung).“ (Konsensstärke: 96,7%, starker Konsens). Die zugehörige Fragestellung 129 nennt als physische Interventionen „Physiotherapie und z.B. Nordic Walking, aerobes Training, Tanzen etc.“. Zur Begründung schreibt die Leitlinie: „Die dargelegten Arbeiten zeigen, dass die Thematik bislang nicht hinreichend untersucht wurde. Es lässt sich aus den Daten keine konklusive Empfehlung ableiten.“ |
| Leitlinie | 030-010 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 24.10.2028 |
Indikation: Depression bei Erwachsenen
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | Die Aktualisierung von 2026 schloss 73 randomisierte Studien mit mindestens 4985 Teilnehmenden ein, 35 davon neu. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Bewegung könne depressive Symptome gegenüber einer Kontrollintervention moderat verringern (57 Studien, 2189 Teilnehmende; standardisierte Mittelwertdifferenz -0,67; niedrige Vertrauenswürdigkeit); in den sieben methodisch robusten Studien sei der Effekt kleiner gewesen, und die 35 neuen Studien hätten die Schätzung des Nutzens kaum verändert. Gegenüber Psychotherapie fanden sie wahrscheinlich wenig bis keinen Unterschied (10 Studien, 414 Teilnehmende; moderate Vertrauenswürdigkeit), gegenüber Arzneimitteln möglicherweise wenig bis keinen Unterschied (5 Studien, 330 Teilnehmende; niedrige Vertrauenswürdigkeit); dieser Schluss beruhe aber auf wenigen kleinen Studien. Langzeitdaten seien selten und sehr unsicher, und viele Studien seien von mehreren Verzerrungsquellen betroffen. Unerwünschte Ereignisse seien in keinem Vergleich häufig gewesen, umfassten aber Verletzungen des Bewegungsapparats und Depression bei den Übenden sowie Durchfall, sexuelle Funktionsstörungen und Erschöpfung unter Sertralin. Weitere Forschung solle sich auf bessere Studienqualität, auf die Frage, welche Merkmale der Bewegung für welche Menschen wirken, und auf gesundheitliche Chancengleichheit richten. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
erhoben am 06.09.2026
Indikation: Depressionssymptome bei Demenz, Bewegungstherapie bevorzugt als Gruppenangebot
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 77 der Leitlinie lautet: „Wir empfehlen, Bewegungstherapie, bevorzugt als Angebot in Gruppen, zur Behandlung von Depressionssymptomen bei Demenz anzubieten.“ Ausgewiesen sind der Empfehlungsgrad „stark dafür (A)“, eine moderate Vertrauenswürdigkeit der Evidenz für Depression sowie „100 % (starker) Konsens“. Die Leitlinie graduiert zweistufig nach GRADE: „Wir empfehlen“ ist eine starke Empfehlung (⇑⇑, „stark dafür“ (A)), „Wir schlagen vor“ eine schwache (⇑, „schwach dafür“ (B)); einen Empfehlungsgrad 0 vergibt sie nicht. Unter Nutzen und Schaden heißt es: „Bewegung und soziale Kontakte haben eventuell einen Nutzen, der über die Verbesserung der Depressionssymptome hinausgeht. Ein relevantes Schadensrisiko besteht nicht.“ |
| Leitlinie | 038-013 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 23.02.2027 |
Indikation: Depressionssymptome bei leichter kognitiver Störung, körperliche Aktivierung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 82 der Leitlinie lautet: „Wir empfehlen, bei Depressionssymptomen bei leichter kognitiver Störung körperliche Aktivierung und/oder kognitives Training anzubieten.“ Ausgewiesen sind der Empfehlungsgrad „stark dafür (A)“, für die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz das Wort „Moderat“ sowie „100 % (starker) Konsens“. Die Leitlinie graduiert zweistufig nach GRADE: „Wir empfehlen“ ist eine starke Empfehlung (⇑⇑, „stark dafür“ (A)), „Wir schlagen vor“ eine schwache (⇑, „schwach dafür“ (B)); einen Empfehlungsgrad 0 vergibt sie nicht. Zu Nutzen und Schaden heißt es: „Eine Besserung von Depressionssymptomen stellt einen Nutzen dar. Bewegung und kognitives Training haben eventuell einen Nutzen, der über die Verbesserung der Depressionssymptome hinausgeht. Ein relevantes Schadensrisiko besteht nicht.“ |
| Leitlinie | 038-013 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 23.02.2027 |
Indikation: Depressive Störung bei Multipler Sklerose, bewegungstherapeutische Maßnahmen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung E49 der Leitlinie (starker Konsens, Geprüft 2025) lautet: „Bei der Behandlung einer depressiven Störung bei MS sollten kognitive-verhaltenstherapeutische Maßnahmen (auch als DiGA), Achtsamkeitstrainings und bewegungstherapeutische Maßnahmen sowie Antidepressiva idealerweise kombiniert eingesetzt werden.“ Im Hintergrundtext heißt es: „Sportliche Aktivität und körperliche Bewegung sind hilfreich, wie verschiedene Übersichten zeigen (Dalgas et al. 2015; Dauwan et al. 2021).“ |
| Leitlinie | 030-050 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 21.02.2027 |
Indikation: Depressive Störungen bei Jugendlichen zwischen 13 und 18 Jahren, sportliche / körperliche Aktivität als ergänzende Maßnahme
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.1.1 der Leitlinie lautet: „Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren mit depressiven Störungen kann folgende ergänzende Maßnahme erwogen werden:“ Sportliche / körperliche Aktivität. Sie ist als evidenzbasierte Empfehlung mit Evidenzgrad 3 bis 4 (schwach bis sehr schwach), Empfehlungsgrad 0 (offene Empfehlung), Konsentierungsjahr 2025 und Konsensstärke 80 % ausgewiesen. Zur Grundlage heißt es: „Für sportliche und körperliche Aktivität als ergänzende Maßnahme liegt eine schwache Evidenzbasis für eine Wirksamkeit in folgenden Outcomes vor: Verringerung der depressiven Symptomatik, Erreichen einer Remission und Verbesserung der Lebensqualität“. Empfehlung 5.1.3 (konsensbasiert, offene Empfehlung, Konsensstärke 100 %) nennt als Elemente unter anderem „Empfohlene Frequenz: 3-mal wöchentlich, 45 bis 60 Minuten pro Sitzung“ und „Empfohlene Dauer: Mindestens 6 Wochen“. Außerdem: „Daher kann keine eindeutige evidenzbasierte Empfehlung zur Art und Dosis der sportlichen und körperlichen Aktivität gemacht werden“. Zur Aussagekraft erklärt die Leitlinie (S. 16), bei einer schwachen Evidenzbasis habe die Qualität der Studien einen Evidenzgrad von 3 (schwach), 4 oder 5 (sehr schwach), „was die Aussage der Studienergebnisse wenig verlässlich macht“; konsensbasierte Empfehlungen beruhen nach S. 15 nicht auf Evidenz, sondern auf Expertenkonsens beziehungsweise guter klinischer Praxis oder auf unzureichend aussagekräftigen Primärstudien. |
| Leitlinie | 028-043 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 01.12.2030 |
Indikation: Depressive Störungen bei Kindern zwischen 3 und 12 Jahren, sportliche / körperliche Aktivität als ergänzende Maßnahme
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.1.2 der Leitlinie lautet: „Für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren mit depressiven Störungen kann folgende ergänzende Maßnahme erwogen werden:“ Sportliche / körperliche Aktivität. Sie ist als konsensbasierte Empfehlung (Expertenkonsens), offene Empfehlung, Konsentierungsjahr 2025 und Konsensstärke 90 % ausgewiesen. Zur Grundlage heißt es: „Aufgrund fehlender Evidenz zu sportlicher und körperlicher Aktivität für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren mit depressiven Störungen kann keine evidenzbasierte Empfehlung, sondern nur eine konsensbasierte Empfehlung ausgesprochen werden, die auf klinischer Erfahrung beruht“. Empfehlung 5.1.3 (konsensbasiert, offene Empfehlung, Konsensstärke 100 %) nennt als Elemente unter anderem „Empfohlene Frequenz: 3-mal wöchentlich, 45 bis 60 Minuten pro Sitzung“ und „Empfohlene Dauer: Mindestens 6 Wochen“. Konsensbasierte Empfehlungen beruhen nach S. 15 der Leitlinie nicht auf Evidenz, sondern auf Expertenkonsens beziehungsweise guter klinischer Praxis oder auf unzureichend aussagekräftigen Primärstudien. |
| Leitlinie | 028-043 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 01.12.2030 |
Indikation: Depressive Störungen bei Parkinson-Krankheit, physische Interventionen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung zu Fragestellung 135 der Leitlinie („physische Interventionen bei depressiven Störungen“) lautet: „Physische Interventionen sollen Parkinson-Pat. mit depressiven Störungen angeboten werden.“ (Konsensstärke: 100%, starker Konsens). Die Leitlinie versteht darunter: „Physische Interventionen umfassen eine große Bandbreite an unterschiedlichen Bewegungsansätzen (z.B. Physiotherapie, Ausdauer- und Krafttraining, Tai-Chi, Yoga und Tanzen).“ Zur Begründung heißt es: „Die zwei berücksichtigten übergreifenden Metaanalysen zu physischen Interventionen sowie mehrere Metaanalysen zu spezifischen physischen Interventionen zur Behandlung von Depression bei Parkinson-Pat. zeigen eine überzeugende Evidenz für die Wirksamkeit.“ Und: „Bei PK sollte das Sturzrisiko bei der Wahl und Intensität der körperlichen Aktivität besonders berücksichtigt werden.“ |
| Leitlinie | 030-010 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 24.10.2028 |
Indikation: Divertikelkrankheit und Divertikulitis, körperliche Aktivität zur Vorbeugung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.9 der Leitlinie lautet: „Körperliche Aktivität kann die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einer Divertikelkrankheit bzw. Divertikulitis vermindern. Am günstigsten sind über 50 MET-h (metabolisches Äquivalent) /Woche entsprechend ca 12h Walking mit 5km/h, 6h Fahrradfahren mit 24km/h oder 4,5h Joggen mit 11km/h. Zumindest sollen jedoch in Übereinstimmung mit der DGE 30 bis 60 Minuten moderate körperliche Aktivität pro Tag empfohlen werden (10 Regeln der DGE).“ Ausgewiesen sind „Evidenzlevel 1, Empfehlungsgrad A, Starker Konsens“. A ist nach Tabelle 2 der Leitlinie die starke Empfehlung („soll“), 0 die offene („kann“); starker Konsens bedeutet nach Tabelle 3 mehr als 95 Prozent Zustimmung. Das Evidenzlevel folgt der Klassifizierung des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine 2011. Empfehlung 5.10 (Evidenzlevel 2, Empfehlungsgrad A, starker Konsens) fasst zusammen: „Ein gesunder Lebensstil soll zur Primärprophylaxe der Divertikelkrankheit empfohlen werden.“ Und: „Ein alle Aspekte berücksichtigender Lebensstil mit reduziertem Verzehr von rotem Fleisch, vermehrtem Verzehr von Ballaststoffen und kräftiger körperlicher Aktivität bei normalem BMI sowie Nikotinabstinenz reduziert das Risiko für das Auftreten einer Divertikulitis um bis zu 50%.“ Beide Empfehlungen gelten der Vorbeugung, nicht der Behandlung einer bestehenden Divertikelkrankheit. |
| Leitlinie | 021-020 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 15.10.2026, Neufassung angemeldet |
Indikation: Entzündlich-rheumatische Erkrankungen, regelmäßige körperliche Aktivität mit mindestens 150 Minuten moderatem oder 75 Minuten intensivem Training pro Woche zur Senkung des kardiovaskulären Risikos
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 3.6 der Leitlinie (Kapitel 3.6 zum Einfluss von körperlicher Bewegung auf das kardiovaskuläre Risiko bei rheumatischen Erkrankungen) lautet: „1. Bei Patient:innen mit ERE soll eine regelmäßige körperliche Aktivität mit mindestens 150 Minuten moderatem oder 75 Minuten intensivem Training pro Woche angestrebt werden, auch um das CV Risiko zu senken. 2. Spezielle Trainingsformen (wie z. B. hochintensives Intervalltraining) können bei geeigneten Patient:innen in Betracht gezogen werden.“ ERE steht in der Leitlinie für entzündlich-rheumatische Erkrankungen, CV für kardiovaskulär. Die Empfehlung ist als „Evidenzbasierte Empfehlung“ mit dem Vermerk „Neu“ ausgewiesen, der erste Teil mit dem Empfehlungsgrad A ⇑⇑, der zweite mit dem Empfehlungsgrad 0 ⇔, beide mit dem Evidenzgrad „Level 2-4“ und der Konsensstärke „Starker Konsens (Zustimmung 19/20, Enthaltungen 1/20, Gegenstimmen 0/20)“; ein Schema, wofür die Empfehlungsgrade stehen, enthält die Langfassung nicht, als methodische Grundlage nennt sie „eine systematische Literaturrecherche (SLR) mit Evidenzbewertung nach den Levels of Evidence des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine (2011)“. Die Begründung des Empfehlungsgrades lautet: „A (Basisaktivität): Good-Practice-Statement; 0 (HIIT): begrenztere/heterogene Evidenz und notwendige Patient:innenselektion“; der Konsensprozess habe die Trennung von soll und kann bestätigt. Unter Zielpopulation/Abgrenzung heißt es: „Erwachsene mit ERE; HIIT nur für geeignete Patient:innen.“ Zur Evidenz: „Die Evidenzbasis umfasst 16 Arbeiten (Evidenzlevel 2-4) und zeigt konsistent günstige Effekte strukturierter Trainingsprogramme auf Surrogatmarker (Fitness/Maximale Sauerstoffaufnahme VO₂max, Körperzusammensetzung, einzelne Risikofaktoren, Endothel-/Gefäßfunktion), jedoch kaum Daten zu MACE/Mortalität.“ Weiter heißt es: „Interventionsstudien (u. a. moderates Training und HIIT) berichten Verbesserungen der kardiorespiratorischen Fitness und vaskulärer Parameter bei RA, axSpA/PsA sowie SLE ohne klare Hinweise auf nachteilige Effekte auf die Krankheitsaktivität in den untersuchten Settings“, und: „Die Ableitung einer Reduktion harter CV-Endpunkte bleibt indirekt und rechtfertigt eine konservative LoE-Bewertung für allgemeine Bewegungsziele.“ |
| Leitlinie | 060-010 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 11.03.2031 |
Indikation: Erhalt der motorischen Hauptfähigkeiten bei onkologischen Patienten, Trainingsanleitung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.17 der Leitlinie lautet: „Onkologische Patienten sollen zum Erhalt der motorischen Hauptfähigkeiten eine Trainingsanleitung mit folgenden Elementen erhalten: • Ausdauertraining • Krafttraining • Koordinationstraining • Beweglichkeitstraining“ Die Leitlinie führt sie als konsensbasierte Empfehlung ohne GoR und LoE. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Erhöhtes Sturzrisiko bei älteren Menschen, nicht supervidierte Walking- oder Jogging-Programme
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 40 der Leitlinie lautet: „Nicht supervidierte Walking- oder Jogging-Programme sollten bei erhöhtem Sturzrisiko nicht mehr durchgeführt werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad B, den „Evidenzgrad 1b“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad B für eine „Empfehlung“ mit der Formulierung „Sollte / sollte nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1b „Evidenz aufgrund von mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Die Empfehlung ist eine abgeschwächte Negativempfehlung; nach Tab. 3 der Leitlinie steht die Formulierung „sollte nicht“ für den Grad B. Tab. 11 der Leitlinie nennt für Gehen/Walking gegenüber Kontrolle für den Endpunkt Sturzrate ein Rate Ratio (RaR) von 1,14 (0,66 bis 1,97) aus 2 Studien mit 441 Teilnehmenden bei sehr geringer Vertrauenswürdigkeit. Die Fußnote 62 lautet: „Ob bei den durchgeführten Walking Programmen/Komponenten in jedem Fall ein trainingswirksamer Reiz vorlag, ist unklar.“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Exzessive Tagesschläfrigkeit bei Parkinson-Krankheit, Bewegung als Beispiel für nicht medikamentöse Therapieverfahren
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung zur Therapie der Tagesschläfrigkeit (Fragestellung 109 der Leitlinie) enthält den Satz: „Nicht medikamentöse Therapieverfahren der Tagesschläfrigkeit sollen angewandt werden, diese beinhalten z.B. die Einhaltung von Schlafhygiene, Bewegung sowie Lichttherapie.“ (Konsensstärke: 100%, starker Konsens). Zur Begründung heißt es: „Nicht medikamentöse Therapieoptionen können und sollten angewandt werden, da die Nutzen-Risiko-Abwägung günstig ist.“ Bewegung ist in der Empfehlung als Beispiel genannt. |
| Leitlinie | 030-010 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 24.10.2028 |
Indikation: Fatigue bei Multipler Sklerose, Beratung zu Kraft- und Ausdauertraining
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung E19 der Leitlinie (starker Konsens, Geprüft 2025) nennt zunächst nicht medikamentöse Maßnahmen wie Schulungen zum Energiemanagement, kognitive Verhaltenstherapie und Achtsamkeitstraining und fährt fort: „Betroffene sollen zu den positiven Effekten von körperlichem Training (Kraft- und Ausdauertraining) und kühlenden Maßnahmen beraten werden.“ Im Hintergrundtext heißt es: „Die positiven Effekte körperlichen Trainings sind gut belegt, vor allem für Kraft- und Ausdauertraining“. |
| Leitlinie | 030-050 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 21.02.2027 |
Indikation: Fatigue bei Parkinson-Krankheit, physische Interventionen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung zu Fragestellung 138 der Leitlinie („Physische Interventionen bei Fatigue“) lautet: „Physische Interventionen sollen für die Behandlung einer Fatigue-Symptomatik bei Parkinson-Pat. angeboten werden.“ (Konsensstärke: 100%, starker Konsens). Die Leitlinie versteht darunter: „Physische Interventionen umfassen eine große Bandbreite an unterschiedlichen Bewegungsansätzen (z.B. Physiotherapie, Ausdauer- und Krafttraining, Tai-Chi, Yoga und Tanzen).“ Zur Begründung heißt es: „Die Evidenz zu physischen Interventionen zur Behandlung der Fatigue-Symptomatik ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Die rezente und damit größte Metaanalyse von Folkerts et al. (2023) stellt damit die Grundlage für die Empfehlung von physischen Interventionen bei bestehender Fatigue dar.“ Zu dieser Metaanalyse heißt es im Ergebnisteil: „Acht Studien mit N=324 Parkinson-Pat. konnten für eine Metaanalyse zu physischen Interventionen im Vergleich mit aktiven und passiven Kontrollgruppen berücksichtigt werden. Es zeigte sich ein signifikanter kleiner Effekt im Vergleich zu aktiven und passiven Kontrollgruppen auf die Fatigue-Symptomatik bei Parkinson-Pat.“ |
| Leitlinie | 030-010 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 24.10.2028 |
Indikation: Fatigue in der neurologischen Rehabilitation, regelmäßiges körperliches Training (Ausdauer, Kraft, Gleichgewicht)
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung in Kapitel 9 der Leitlinie („Motorische Rehabilitation von Fatigue“) lautet: „Basierend auf der Analyse individueller Ursachen der Fatigue und individueller Präferenzen, sollten Patientinnen und Patienten auf die Möglichkeiten eines regelmäßigen körperlichen Trainings (Ausdauer, Kraft und Gleichgewicht) aufmerksam gemacht werden und mit dem Repertoire kognitiver Verhaltenstherapie therapeutisch unterstützt werden.“ (Konsensstärke: 100,0 %). Das Kapitel stützt sich überwiegend auf Studien bei Multipler Sklerose; im Text heißt es: „Eine systematische Übersichtsarbeit bestätigt, dass körperliches Training Fatigue mindert (Razazian et al., 2020).“ |
| Leitlinie | 030-123 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.01.2028 |
Indikation: Frakturprophylaxe bei älteren Menschen, Training einfacher Strategien der sicheren Landung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 51 der Leitlinie lautet: „Einfache und gefahrlose Strategien der sicheren Landung sollen Bestandteil von Trainingsprogrammen zur Frakturprophylaxe sein.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1b“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1b „Evidenz aufgrund von mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es, Sturz-, Abfang- und Abrolltechniken sowie Stepping „können die Spitzenaufprallkräfte eines Sturzes verringern und dadurch helfen, sturzbedingte Verletzungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren.“ Und: „Menschen mit sehr geringer Knochenfestigkeit/Fragilitätsfrakturen sollen ein entsprechendes Training nicht durchführen.“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Frakturprophylaxe bei älteren Menschen, Training komplexer Sturz- und Abfangtechniken unter enger Supervision
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 52 der Leitlinie lautet: „Komplexe Sturz-/Abfangtechniken sollten bei Möglichkeit enger und kompetenter Supervidierung Bestandteil von Trainingsprogrammen zur Frakturprophylaxe sein.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad B, den „Evidenzgrad 1b“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad B für eine „Empfehlung“ mit der Formulierung „Sollte / sollte nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1b „Evidenz aufgrund von mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es: „Menschen mit sehr geringer Knochenfestigkeit/Fragilitätsfrakturen sollen ein entsprechendes Training nicht durchführen.“ Und: „Das Training muss sehr eng supervidiert, fachkundig angeleitet und trainingsmethodisch sinnvoll aufgebaut sein.“ Und: „Voraussetzung für ein Training zur Impactreduktion ist ein ausreichendes Niveau an Kraft und Beweglichkeit sowie die Fähigkeit des Übens auf dem Boden.“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Frakturprophylaxe bei leistungsfähigen Personen ohne Gelenklimitation, die Ganzkörper-EMS durchführen, ergänzendes körperliches Training zur Frakturprophylaxe
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 14 der Leitlinie lautet: „Wird Ganzkörper-EMS von leistungsfähigen Menschen ohne Gelenklimitation durchgeführt, soll ein geeignetes körperliches Training zur Frakturprophylaxe hinzukommen.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Die Empfehlung nennt als Maßnahme das geeignete körperliche Training, das zur Ganzkörper-Elektromyostimulation hinzukommen soll; die Ganzkörper-EMS selbst ist kein Verfahren des Katalogs und wird hier nicht bewertet. |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Frakturprophylaxe bei Personen, die Radfahren als Training betreiben, ergänzendes körperliches Training zur Frakturprophylaxe
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 11 der Leitlinie lautet: „Wird Radfahren als Trainingsinhalt zur Verbesserung der kardiometabolischen Leistungsfähigkeit und der körperlichen Fitness durchgeführt, soll ein geeignetes körperliches Training zur Frakturprophylaxe hinzukommen.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es: „Bei positiven Effekten auf kardiovaskuläre/kardiometabolische Risikofaktoren/Erkrankungen (u.a. [252]) hat Radfahren hingegen keinen nachgewiesenen positiven Effekt auf die Knochendichte an LWS und proximalem Femur.“ Die Bewertung hält fest: „Die Transferierbarkeit der vorliegenden Untersuchungen auf die relevante Kohorte von postmenopausalen Frauen oder Männer über 45 Jahre ist somit sehr eingeschränkt.“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Frakturprophylaxe bei postmenopausalen Frauen und Männern ab 45 Jahren mit erhöhter Frakturgefährdung, geeignetes körperliches Training
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 1 der Leitlinie lautet: „Postmenopausale Frauen und Männer 45 Jahre“ (Fußnote 15) „und älter sollen ein geeignetes körperliches Training“ (Fußnote 16) „zur Frakturprophylaxe durchführen.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Die Fußnote 15 zur Zielgruppe lautet: „…mit erhöhter Frakurgefährdung…“ (so im Original), die Fußnote 16: „Empfehlungen für ein geeignetes Körpertraining werden im Verlauf der Leitlinie sukzessive adressiert.“ In der Diskussion zur Evidenz auf Frakturen heißt es: „Die vorgelegte Analyse belegt die grundsätzlich hohe Evidenz von Effekten eines körperlichen Trainings auf niedrig-traumatische Frakturen mit hoher Effektstärke.“ Und zur Einschränkung: „Negativ zu beurteilen ist allerdings die sehr hohe Heterogenität der Interventionsmaßnahmen innerhalb der Arbeit mit z.T. suboptimalen Trainingsprotokollen (s.u.), die zu einer Reduktion des Effektes beitragen.“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Frakturprophylaxe bei postmenopausalen Frauen und Männern ab 45 Jahren unter antiresorptiver oder osteoanaboler medikamentöser Osteoporose-Therapie, ergänzendes körperliches Training
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 27 der Leitlinie lautet: „Postmenopausale Frauen und Männer 45 Jahre und älter unter antiresorptiver oder osteoanaboler pharmakologischer Therapie, sollen ein geeignetes körperliches Training zur Frakturprophylaxe durchführen.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. In der Zusammenfassung heißt es: „Zusammenfassend zeigt sich eine niedrige Evidenz für additive Effekte eines körperlichen Trainings zu einer etablierten oder neu beginnenden antiresorptiv oder osteoanabol wirkenden pharmakologischen Osteoporose-Therapie auf die Knochenfestigkeit.“ Und: „sollten Strategie und Ausrichtung des körperlichen Trainings weniger die Verbesserung der Knochenfestigkeit adressieren, als vielmehr auf eine Reduktion der Sturzhäufigkeit und eine Verbesserung des Sturzablaufes ausgerichtet sein. Diese Forderung spiegelt sich in Empfehlung 27 wieder.“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Frakturprophylaxe bei postmenopausalen Frauen und Männern ab 45 Jahren, Supervision des Trainingsprogramms durch eine Bewegungsfachkraft
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 2 der Leitlinie lautet: „Das Trainingsprogramm zur Frakturprophylaxe soll nach Möglichkeit durch eine Bewegungsfachkraft“ (Fußnote 17) „supervidiert durchgeführt werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Die Fußnote 17 lautet: „Gemeint ist eine ausreichend qualifizierte Kraft mit einschlägiger Lizensierung durch die aufsichtsführende Behörde oder Institution.“ In der Diskussion heißt es: „Unsere Daten weisen allerdings darauf hin, dass überwiegend nicht supervidierte Übungsprogramme signifikant geringere Frakturreduktionsdaten zeigen als überwiegend supervidierte.“ Und: „Insbesondere Sicherheitsaspekte, die darin begründet sind, dass intensive und komplexe Übungsprotokolle stärker überwacht werden müssen, deuten allerdings darauf hin, dass die Unterschiede in der Frakturinzidenz nicht vollständig auf den Grad der Überwachung, sondern z.T. auf zugrunde liegende Trainingsinhalte und Belastungskomponenten zurückgeführt werden können.“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Frakturprophylaxe, kontinuierliches körperliches Training ohne Trainingspausen von mehr als vier bis sechs Wochen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 64 der Leitlinie lautet: „Das körperliche Training soll konsistent ohne Trainingspausen von mehr als 4-6 Wochen durchgeführt werden, um dekonditionierende Effekte zu verhindern.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Text heißt es, der dreimonatige Lockdown von Trainingsstätten im Frühjahr 2020 habe bei einer Studiengruppe früh-postmenopausaler osteopenischer Frauen trotz erhöhter Alltagsaktivität und Ausdauersport im Freien „zu einer signifikanten Reduktion der Knochendichte (KMD) und fettfreien Masse (LBM), nahezu (zurück) auf die Basalwerte der erfolgreichen 13-monatigen Interventionsstudie [749]“ geführt. |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Frakturprophylaxe, Trainingshäufigkeit von zwei bis drei Einheiten pro Woche mit trainingsfreien Tagen nach der Konditionierungsphase
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 63 der Leitlinie lautet: „Nach initialer Konditionierungsphase soll ein 2-3-maliges Training /Woche mit intermittierenden trainingsfreien Tagen im Sinne von Reizerholungspausen erfolgen.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1b“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1b „Evidenz aufgrund von mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Text heißt es: „In engem Zusammenhang mit der Gesamtbelastungsintensität liegen ausreichende Evidenzen vor, dass im Bereich der Erhöhung der Knochenfestigkeit eine Trainingshäufigkeit ≥2 TE, im Bereich der Sturzreduktion ≥3-malige TE/ Woche mit intermittierenden Ruhetagen bzw. Tagen reduzierter Trainingsbelastung geeignet sind, um auch langfristig positive Effekte zu generieren [14,24,407].“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Frische osteoporotische Wirbelkörperfraktur, supervidiertes bewegungstherapeutisches Trainingsprogramm vier bis zwölf Wochen nach der Fraktur
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 68 der Leitlinie lautet: „Personen mit frischen vertebralen Frakturen sollten 4-12 Wochen nach der Wirbelkörperfraktur beziehungsweise bei nachlassendem Schmerzniveau nach ärztlicher Freigabe ein supervidiertes, bewegungstherapeutisch ausgerichtetes Trainingsprogramm aufnehmen.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad B, den „Evidenzgrad 4“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad B für eine „Empfehlung“ mit der Formulierung „Sollte / sollte nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 4 „Evidenz aufgrund von Berichten von Experten-Ausschüssen oder aufgrund der klinischen Erfahrung anerkannter Autoritäten.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Text heißt es: „Vier bis zwölf Wochen nach der Wirbelkörperfraktur beziehungsweise bei nachlassendem Schmerzniveau kann nach ärztlicher Freigabe ein individualisiertes, von Physio- bzw. Bewegungstherapeuten angeleitetes Trainingsprogramm begonnen werden [790].“ Und: „In den ersten Wochen des Trainingsprogrammes stehen dabei neben einer allgemeinen Aktivierung, die Verbesserung der körperlichen Funktion und Schmerzfreiheit im Vordergrund.“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Funktionelle Obstipation im Kindes- und Jugendalter, Beratung über Bewegung im multimodalen Behandlungsprogramm
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Im Abschnitt „Diätetische Maßnahmen und Lebensstiländerungen“ lautet die Empfehlung der Leitlinie: „Eine Beratung über Ernährung mit ausreichendem Gehalt an wasserlöslichen Ballaststoffen (Früchte, Gemüse, Salate, Rohkost), das Trinkverhalten und Bewegung sollte im Rahmen des multimodalen Behandlungsprogramms durchgeführt werden.“ Sie ist „Stand (2021)“ und mit starkem Konsens angenommen. Nach Tabelle 2 der Leitlinie ist „Soll nicht“ eine starke Empfehlung und „Sollte“ eine Empfehlung; starker Konsens bedeutet nach Tabelle 3 mehr als 95 Prozent der Stimmberechtigten. Zur Datenlage schreibt die Leitlinie: „Für den positiven Effekt vermehrter körperlicher Aktivität zur Behandlung der Obstipation liegen nicht genügend Daten vor [242]; eine normale körperliche Aktivität wird empfohlen.“ Eine eigene Empfehlung nur zur Bewegung gibt es nicht. |
| Leitlinie | 068-019 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 03.04.2027 |
Indikation: Funktioneller Schwindel einschließlich persistierendem postural-perzeptivem Schwindel (PPPD), allgemeine körperliche Aktivierung als eine von mehreren Therapiemöglichkeiten
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung am Ende von Kapitel 4.3 der Leitlinie („Funktioneller Schwindel“) lautet: „Zur Therapie können angeboten werden: Auf der Erklärung des Krankheitsmechanismus und dem Umgang mit der Erkrankung basierende Psychoedukation; allgemeine körperliche Aktivierung; kognitive Verhaltenstherapie; Antidepressiva.“ Sie steht in einem Kasten „Konsensbasiertes Statement und konsensbasierte Empfehlung (neu 2024)“ und wurde mit starkem Konsens (100 %) angenommen; nach der Klassifikation der Konsensusstärke der Leitlinie bedeutet starker Konsens eine „Zustimmung > 95 %“ der Teilnehmer. Die allgemeine körperliche Aktivierung ist eine von vier Möglichkeiten, die angeboten werden können. Nach dem Hintergrundtext beruht die Therapie in der klinischen Praxis auf Psychoedukation, Desensibilisierung durch Eigenexposition und regelmäßigem Sport sowie kognitiver Verhaltenstherapie bei anhaltenden Beschwerden; unter den Erkenntnissen für die allgemeinmedizinische Praxis nennt die Leitlinie „regelmäßige angeleitete Übungen, um Zutrauen zur eigenen Balance zu erlangen“ und schreibt zu diesen Maßnahmen: „in etwa 70 % der Fälle wirkungsvoll – bislang liegen jedoch keine methodisch guten kontrollierten positiven Studien vor“. Weiter: „Zwei Cochrane Reviews aus dem Jahr 2023 folgend ist die Evidenz für pharmakologische und nicht-pharmakologische Interventionen beim Funktionellen Schwindel allerdings sehr niedrig“. |
| Leitlinie | 053-018 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 27.02.2030 |
Indikation: Glukokortikoid-induzierte Osteoporose oder drohende Glukokortikoid-induzierte Osteoporose, körperliches Training zur Verbesserung der Knochenfestigkeit
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5 der Leitlinie lautet: „Menschen, die von einer Glukokortikoid-induzierten Osteoporose bedroht oder betroffen sind, sollen ein geeignetes körperliches Training zur Verbesserung der Knochenfestigkeit durchführen.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Die Bewertung der Studienqualität hält fest: „Die Anzahl der eingeschlossenen Studien lag mit 3 Untersuchungen in einem sehr niedrigen Bereich.“ Und: „insofern gehen wir von einem lediglich moderaten Generalisierungsgrad unserer Ergebnisse auf die Zielgruppe dieser Leitlinie aus.“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Gonarthrose, an die individuellen Bedürfnisse angepasste Bewegungstherapie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 34 der Leitlinie im Kapitel 2.4.2.3.1 „Landbasierte Bewegungstherapie“ lautet: „Wir empfehlen, bei Patient*innen mit Gonarthrose eine an die individuellen Bedürfnisse angepasste Bewegungstherapie durchzuführen.“ Weiter heißt es dort: „Wir schlagen vor, dass die Bewegungstherapie unter Aufsicht durchgeführt werden sollte.“ Der dritte Teil der Empfehlung verlangt, Patientinnen und Patienten darauf hinzuweisen, dass Gelenkschmerzen zu Beginn der Bewegungstherapie zunehmen können, und ihnen zu erklären, dass „regelmäßige und konsequente Bewegung gut für die Gelenke ist, auch wenn diese anfangs Schmerzen oder Unbehagen verursachen kann.“ und dass „die langfristige Einhaltung eines Trainingsplans dessen Nutzen erhöht, indem Schmerzen reduziert und die Funktionsfähigkeit und Lebensqualität gesteigert werden.“ Die drei Teile tragen die Empfehlungsgrade ⇑⇑, ⇑ und ⇑⇑; die Empfehlung ist „Modifiziert 2024“, als „Adoption einer evidenzbasierten Empfehlung aus: NICE Guideline NG226 (Punkt 1.3.1, 1.3.2, 1.3.3)“ gekennzeichnet und mit „Konsensstärke 100% (starker Konsens)“ verabschiedet. Nach dem Abschnitt „Was gibt es Neues?“ wurde in der Leitlinie für eine starke Empfehlung die Formulierung „wir empfehlen“ und für eine schwache Empfehlung „wir schlagen vor“ verwendet. Nach dem Hintergrundtext wurden für die NICE Guideline NG226 104 randomisierte kontrollierte Studien zur Ableitung der Empfehlungen eingeschlossen. Zur Vertrauenswürdigkeit der Evidenz, die die Leitlinie aus der NICE Guideline übernimmt, heißt es: „Die Evidenz reichte von mäßiger bis sehr geringer Qualität, wobei die Evidenz mehrheitlich von sehr geringer Qualität war.“ |
| Leitlinie | 187-050 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 11.07.2029 |
Indikation: Gonarthrose, aquatische Bewegungstherapie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 33 der Leitlinie im Kapitel 2.4.2.3.2 „Aquatische Bewegungstherapie“ lautet: „Wir schlagen vor, aquatische Bewegungstherapie für die Behandlung von Patient*innen mit Gonarthrose zur Reduktion von Schmerzen, zur Verbesserung der Funktion und Steigerung der Lebensqualität in Erwägung zu ziehen.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad ⇑, ist „Modifiziert 2024“, stützt sich auf die systematischen Übersichten von Bartels et al. (2016), Dong et al. (2018) und Song and Oh (2022) mit den Evidenzleveln 1, 2 und 2 nach Oxford 2011 und wurde mit „Konsensstärke (100 % starker Konsens)“ verabschiedet. Nach dem Abschnitt „Was gibt es Neues?“ wurde in der Leitlinie für eine starke Empfehlung die Formulierung „wir empfehlen“ und für eine schwache Empfehlung „wir schlagen vor“ verwendet. Im Cochrane Review von Bartels et al. wurden nach dem Hintergrundtext 13 Studien mit 1190 Patientinnen und Patienten mit Gon- und Koxarthrose eingeschlossen; die Vertrauenswürdigkeit seiner Evidenz ist nach GRADE als moderat angegeben. Weiter heißt es: „In einer Subgruppenanalyse der drei identifizierten Studien mit ausschließlich Patient*innen mit Gonarthrose wurden keine signifikanten Effekte festgestellt.“ Zu allen berücksichtigten Studien schreibt die Leitlinie: „Insgesamt ist es daher nicht möglich, konkrete Empfehlungen zur Durchführung und Übertragbarkeit der Ergebnisse abzuleiten.“ |
| Leitlinie | 187-050 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 11.07.2029 |
Indikation: Gonarthrose, Bewegungstherapie in Kombination mit einem Edukationsprogramm oder Maßnahmen zur Verhaltensänderung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 41 der Leitlinie im Kapitel 2.4.2.3.9 „Kombinierte Programme“ lautet: „Wir schlagen vor, Bewegungstherapie in Kombination mit einem Edukationsprogramm oder Maßnahmen zur Verhaltensänderung durchzuführen, um regelmäßige konsequente Bewegung beizubehalten.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad ⇑, ist „Neu 2024“, als „Adoption einer evidenzbasierten Empfehlung aus: NICE Guideline NG226 (Punkt 1.3.4)“ gekennzeichnet und mit „Konsensstärke 94,7 % (Konsens)“ verabschiedet. Nach dem Abschnitt „Was gibt es Neues?“ wurde in der Leitlinie für eine starke Empfehlung die Formulierung „wir empfehlen“ und für eine schwache Empfehlung „wir schlagen vor“ verwendet. Nach dem Hintergrundtext wurden 55 randomisierte kontrollierte Studien eingeschlossen, und „Bewegungstherapie war dabei im Großteil der Studien Bestandteil eines kombinierten Programmes“. Kombinierte Programme zeigten danach einen klinisch bedeutsamen Nutzen für die körperliche Funktion gegenüber Edukationsprogrammen oder Maßnahmen zur Verhaltensänderung allein und gegenüber der Standardversorgung nicht klinisch bedeutsame, aber konsistente positive Veränderungen; weiter heißt es: „Gleichzeitig konnte keine Überlegenheit gegenüber einzelnen Interventionen (wie Bewegungstherapie, Manueller Therapie und Elektrotherapie) festgestellt werden.“ Zur Vertrauenswürdigkeit schreibt die Leitlinie: „Die Evidenz wies eine mäßige bis sehr geringe Qualität auf.“ |
| Leitlinie | 187-050 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 11.07.2029 |
Indikation: Gonarthrose, frühzeitiges regelmäßiges Kräftigungs- und Beweglichkeitstraining nach Anleitung und eigenständige Übungen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 8 der Leitlinie im Kapitel 2.3.1 „Präventive Maßnahmen der Gonarthrose“ lautet: „a) Wir empfehlen frühzeitig ein regelmäßiges Kräftigungs- und Beweglichkeitstraining nach Anleitung durchzuführen. b) Wir empfehlen erlernte hilfreiche Übungen eigenständig mit gelegentlicher Ergebnisprüfung durchzuführen.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad EK ⇑⇑, ist „Modifiziert 2024“ und wurde mit „Konsensstärke 94 % (Konsens)“ verabschiedet; EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expertenkonsens. Nach dem Abschnitt „Was gibt es Neues?“ wurde in der Leitlinie für eine starke Empfehlung die Formulierung „wir empfehlen“ und für eine schwache Empfehlung „wir schlagen vor“ verwendet. Im Kapiteltext nach der Empfehlung heißt es: „Zusammengefasst erweisen sich regelmäßige angeleitete Bewegungsübungen effektiv und ohne schädliche Nebeneffekte, am besten unter Gelenkentlastung (Training im Liegen, Aquatraining).“ |
| Leitlinie | 187-050 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 11.07.2029 |
Indikation: Gonarthrose, sportliche Aktivität
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 42 der Leitlinie im Kapitel 2.4.2.4 „Sport mit Gonarthrose“ lautet: „Sportliche Aktivität ist für Personen mit Gonarthrose empfehlenswert,…“ (Empfehlungsgrad EK ⇑⇑) „…und sollte an die individuellen Bedürfnisse angepasst durchgeführt werden.“ (Empfehlungsgrad EK ⇑). Sie ist „Neu 2024“ und wurde mit „Konsensstärke 100 % (starker Konsens)“ verabschiedet; EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expertenkonsens. Der Hintergrundtext schränkt ein: „Daher sind aufgrund der hohen Belastungen und des Verletzungsrisikos high-impact Sportarten bei Gonarthrose abzulehnen.“ Zu Sport mit geringer Gelenkbelastung heißt es dort: „Low Impact Sport mit beginnender Gonarthrose kann Schmerz reduzieren, die Beweglichkeit verbessern, den Gelenkstoffwechsel steigern sowie die umgebende Muskulatur kräftigen und wird als wichtiger Bestandteil der konservativen Therapie angesehen“. Als offene Frage nennt die Leitlinie: „Zukünftig gilt es, die Wirkungen der verschiedenen Sportarten und Bewegungsmuster auf die Entwicklung und das potentielle Voranschreiten der Gonarthrose genauer zu untersuchen“. |
| Leitlinie | 187-050 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 11.07.2029 |
Indikation: Guillain-Barré-Syndrom, Ausdauer-, Geh- und Krafttraining in der Rehabilitation
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung in Kapitel 4.3 der Leitlinie lautet: „Die Rehabilitation sensomotorischer Defizite beim GBS sollte eine individuell angepasste Kombination aus Ausdauertraining, Gehtraining und Kraft- bzw. Widerstandstraining enthalten.“ (Konsensstärke: 100,0 %). Im Text heißt es: „Die Datenlage zur Effektivität der physiotherapeutisch rehabilitativen Behandlung der sensomotorischen Einschränkungen bei GBS ist sehr spärlich und lässt keine eindeutige Schlussfolgerung zu.“ |
| Leitlinie | 030-123 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.01.2028 |
Indikation: Huntington-Erkrankung, aerobes Training allein oder in Kombination mit Krafttraining zur Verbesserung von Fitness und Motorik
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung in Kapitel 4.2 der Leitlinie lautet unter „Physiotherapie“: „Basierend auf den 2020 veröffentlichten Empfehlungen für physiotherapeutische Therapieansätze bei Patienten mit einer Huntington-Erkrankung, kann Folgendes zusammenfassend empfohlen werden: aerobes Training, allein oder in Kombination mit Krafttraining zur Verbesserung der Fitness und Motorik, und überwachtes Gangtraining zur Verbesserung der räumlichen und zeitlichen Merkmale des Gangs.“ Unmittelbar danach heißt es: „Darüber hinaus gibt es eine schwache Evidenz dafür, dass körperliches Training das Gleichgewicht verbessern kann, aber keine Verringerung der Sturzhäufigkeit zeigt“. Eine eigene Konsensusstärke ist für diesen Satz nicht angegeben; nach dem Methodenteil gilt: „Alle Aussagen, für die die Konsensusstärke nicht extra angegeben ist, wurden mit > 95 % beraten.“ Nach Tabelle 3 der Leitlinie steht „Kann erwogen/verzichtet werden“ für „Empfehlung offen“. Unter „Rehabilitationsmaßnahmen“ beschreibt die Leitlinie eine Studie: „Ein intensiviertes aerobes Ausdauertraining von zwölf Patienten über 26 Wochen erbrachte keine Verbesserung, aber Hinweise für eine Stabilisierung im Vergleich zu dem natürlichen Verlauf 26 Wochen vor dem Training (Frese, 2017).“ Und weiter: „Bei kleiner Kohorte und fehlender Kontrollgruppe ohne Training müssten diese Daten in einer größeren, kontrollierten Studie überprüft werden.“ |
| Leitlinie | 030-028 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 23.11.2027 |
Indikation: Huntington-Erkrankung, Stabilisierung und Erhalt von Alltagsfunktionen, körperliche Aktivität als Beispiel symptomorientierter psychosozialer Interventionen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung in Kapitel 4.2 der Leitlinie lautet im Abschnitt „Ergotherapie“: „Es können symptomorientiert psychosoziale Interventionen wie zum Beispiel psychologische Verfahren, Ergotherapie und körperliche Aktivität zur Stabilisierung und zum Erhalt von Alltagsfunktionen empfohlen werden.“ Körperliche Aktivität ist darin ein Beispiel innerhalb einer weiter gefassten Empfehlung zu psychosozialen Interventionen. Eine eigene Konsensusstärke ist für diesen Satz nicht angegeben; nach dem Methodenteil gilt: „Alle Aussagen, für die die Konsensusstärke nicht extra angegeben ist, wurden mit > 95 % beraten.“ Nach Tabelle 3 der Leitlinie steht „Kann erwogen/verzichtet werden“ für „Empfehlung offen“. |
| Leitlinie | 030-028 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 23.11.2027 |
Indikation: Insomnie bei Erwachsenen (Ein- und Durchschlafstörungen)
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung T10 der Leitlinie lautet: „Die Behandlung der Insomnie mit Bewegungstherapie, Lichttherapie und Künstlerischen Therapien kann erwogen werden (0; starker Konsens; Evidenzgrad 2b bis 5).“ Der Empfehlungsgrad 0 ist die offene Stufe („kann“). Die Bewegungstherapie ist damit das einzige Verfahren aus dem Katalog dieses Registers, für das diese Leitlinie keine Empfehlung gegen die Anwendung ausspricht. |
| Leitlinie | 063-003 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 12.11.2029 |
Indikation: Insomnie bei Multipler Sklerose, Beratung zu regelmäßiger körperlicher Aktivität
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung E51 der Leitlinie (starker Konsens, Geprüft 2025) verweist für die Behandlung von Insomnien auf die DGN-Leitlinie Insomnie bei neurologischen Erkrankungen und enthält den Satz: „MS-Betroffene sollen zu den positiven Effekten regelmäßiger körperlicher Aktivität beraten werden.“ |
| Leitlinie | 030-050 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 21.02.2027 |
Indikation: Insomnie und zirkadiane Rhythmusstörungen bei Parkinson-Krankheit, intensives körperliches Training
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung zu den Nachtschlafstörungen (Fragestellung 105 der Leitlinie) enthält den Satz: „Nach Ausschluss spezifisch behandelbarer Ursachen der Schlafstörungen sollten diese durch schlafhygienische Maßnahmen, intensives körperliches Training und Lichttherapie behandelt werden.“ Voraus geht: „Bei der Insomnie oder zirkadianen Rhythmusstörungen sollten zugrunde liegende Ursachen wie Medikationsnebenwirkungen und/oder primäre Schlafstörungen wie SBAS ausgeschlossen werden.“ Die Empfehlung ist mit „Konsensstärke: 95%, Konsens“ verabschiedet. Im Hintergrundtext heißt es: „Die stärkere Empfehlung für die nicht pharmakologischen Interventionen ergibt sich wiederum aus deren fehlenden Nebenwirkungen.“ |
| Leitlinie | 030-010 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 24.10.2028 |
Indikation: Internetnutzungsstörung (allgemein), Maßnahmen zur körperlichen Aktivierung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5 der Leitlinie in Tabelle 3 (Evidenzgrad IIb, Empfehlungsgrad 0) lautet: „Beim Vorliegen einer Internetnutzungsstörung (allgemein) können Maßnahmen zur körperlichen Aktivierung erwogen werden (z.B. Basketball).“ Grundlage ist nach dem Hintergrundtext eine randomisierte Studie mit 96 chinesischen Studierenden (Xiao et al., 2021); einschränkend heißt es: „In der Studie von Xiao et al., 2021 war die Follow-up Periode mit 12 Wochen eher kurz.“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie mit systematischer Literaturrecherche; laut Methodenteil wurde der Empfehlungsgrad „entsprechend der AWMF-Richtlinien mit A (starke Empfehlung, soll/soll nicht), B (Empfehlung, sollte/sollte nicht) und 0 (Empfehlung offen, kann erwogen werden/verzichtet werden) vergeben“, und der Evidenzgrad folgte den Vorgaben des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine. Eine Konsensstärke weist die Leitlinie nicht aus. |
| Leitlinie | 076-011 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 19.11.2029 |
Indikation: Kardiologische Rehabilitation bei chronischer koronarer Herzkrankheit (KHK), individuell angepasste Trainingsprogramme als Grundlage
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 9-8 der Leitlinie lautet: „Individuell angepasste Trainingsprogramme sollen die Grundlage der kardiologischen Rehabilitation bilden.“ Sie ist mit „9-8 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „soll“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Positiv-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. Im Hintergrundtext heißt es: „Die multidisziplinäre kardiologische Rehabilitation umfasst verschiedene Bereiche (somatisch, edukativ, psychologisch, sozialmedizinisch).“ Und zu einer Metaanalyse mit 18 RCTs: „fand in einer Subgruppenanalyse bei kardiovaskulär erkrankten Patient*innen einen signifikanten Effekt auf die Gesamtmortalität, wenn die untersuchte Intervention nicht nur körperliches Training umfasste, sondern durch Lebensstilmodifikationen und Optimierung der medikamentösen Therapie auf die Beeinflussung von mindestens sechs Risikofaktoren zielte (RR 0,63 (95% KI 0,43; 0,93)) [396].“ Zu einem Cochrane-Review trainingsbasierter Interventionen (63 RCTs) heißt es in Kapitel 9.3: „Insgesamt zeigte sich eine signifikant reduzierte kardiovaskuläre Mortalität (RR 0,74 (95% KI 0,64; 0,86)), jedoch kein signifikanter Effekt auf die Gesamtmortalität, die Myokardinfarktrate und die Häufigkeit invasiver Therapien.“ |
| Leitlinie | nvl-004 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 14.08.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Kardiovaskuläre Primärprävention bei Erwachsenen ohne manifeste Herz-Kreislauf-Erkrankung, möglichst geringe im Sitzen verbrachte Zeit (sedentäres Verhalten) und Ersatz des Sitzens durch körperliche Aktivität jeglicher Intensität
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 8.2-2 der Leitlinie (Kapitel 8.2 „Körperliche Bewegung und sedentäres Verhalten“, „Empfehlung sedentäres Verhalten“, evidenzbasiert, neu 2024) lautet: „Erwachsenen sollte im Rahmen der kardiovaskulären Risikoberatung unabhängig von der Höhe ihres individuellen kardiovaskulären Risikos empfohlen werden, die im Sitzen verbrachte Zeit (sedentäres Verhalten) so gering wie möglich zu halten. Sitzen durch körperliche Aktivität jeglicher (auch leichter) Intensität zu ersetzen bietet Vorteile für die Gesundheit.“ Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad B und „Ergebnis Konsensverfahren: starker Konsens“; die Qualität der Evidenz nach Endpunkten reicht für die Gesamtmortalität von gering bis hoch (unter anderem höchstes gegenüber niedrigstem Quartil sedentären Verhaltens: HR 2,63 [95% KI: 1,94; 3,56], hoch), für die kardiovaskuläre Mortalität von moderat bis hoch und für kardiovaskuläre Ereignisse von sehr gering bis moderat. Nach der „Kodierung der Empfehlungsstärke“ der Leitlinie steht A für „hohe Empfehlungsstärke – soll / soll nicht“, B für „mittlere Empfehlungsstärke – sollte / sollte nicht“ und 0 für „niedrige Empfehlungsstärke - kann“; die Qualität der Evidenz wurde endpunktbezogen nach GRADE in sehr gering, gering, moderat und hoch eingeteilt. Die Stufen des Konsensverfahrens definiert die Langfassung nicht. In der Rationale heißt es: „Zusätzlich zur körperlichen Bewegung wurde der Schaden von sedentärem Verhalten (Sitzen) in Bezug auf Gesamtmortalität, kardiovaskuläre Mortalität und die Inzidenz kardiovaskulärer Ereignisse untersucht, da dies einen zusätzlichen, von körperlicher Bewegung unabhängigen, Risikofaktor darstellt. Die Aussagesicherheit der Evidenz hierfür schätzt die Leitliniengruppe für die Endpunkte Gesamtmortalität und kardiovaskuläre Ereignisse als gering ein, für den Endpunkt kardiovaskuläre Mortalität als moderat.“ Im Hintergrund heißt es: „Die Evidenz beruht fast ausschließlich auf Metaanalysen prospektiver Kohortenstudien, weshalb auf ein mögliches Verzerrungspotential verwiesen wird.“ Und: „Auf Grund der unterschiedlichen Vergleiche ist es nicht möglich, Grenzwerte für sedentäres Verhalten zu bestimmen.“ |
| Leitlinie | 053-024 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.11.2029 |
Indikation: Kardiovaskuläre Primärprävention bei Erwachsenen ohne manifeste Herz-Kreislauf-Erkrankung, regelmäßige Bewegung von mindestens 150 Minuten moderater oder 75 Minuten starker Intensität pro Woche und spezielle Trainingsformen wie Muskelkräftigung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 8.2-1 der Leitlinie (Kapitel 8.2 „Körperliche Bewegung und sedentäres Verhalten“, evidenzbasiert, neu 2024) lautet: „a) Erwachsenen soll im Rahmen der kardiovaskulären Risikoberatung unabhängig von der Höhe ihres individuellen kardiovaskulären Risikos eine regelmäßige Bewegung empfohlen werden. Auch ein geringes Maß an regelmäßiger Bewegung ist besser als keine Bewegung. b) Empfohlen wird sich über eine Woche mindestens 150 Minuten mit moderater Intensität oder mindestens 75 Minuten mit starker Intensität zu bewegen. c) Durch mehr Bewegung und spezielle Trainingsformen (z.B. Muskelkräftigung) können zusätzliche gesundheitliche Vorteile erzielt werden.“ Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad A und „Ergebnis Konsensverfahren: starker Konsens“; die Qualität der Evidenz nach Endpunkten reicht für die Gesamtmortalität von moderat bis hoch (unter anderem leichte körperliche Aktivität gegenüber sedentärem Verhalten: Spannweite HR 0,80 bis 0,88, moderat; Einhalten der Empfehlungen zur körperlichen Aktivität nur mit Krafttraining: HR 0,80 [95% KI: 0,70; 0,91], moderat), für die kardiovaskuläre Mortalität von gering bis moderat und für kardiovaskuläre Ereignisse von gering bis moderat. Nach der „Kodierung der Empfehlungsstärke“ der Leitlinie steht A für „hohe Empfehlungsstärke – soll / soll nicht“, B für „mittlere Empfehlungsstärke – sollte / sollte nicht“ und 0 für „niedrige Empfehlungsstärke - kann“; die Qualität der Evidenz wurde endpunktbezogen nach GRADE in sehr gering, gering, moderat und hoch eingeteilt. Die Stufen des Konsensverfahrens definiert die Langfassung nicht. In der Rationale heißt es: „Die oben zitierten Effekte beruhen weitestgehend auf hochwertigen Kohortenstudien und nicht auf RCTs. Sie sind konsistent, über lange Zeiträume nachweisbar und zeigen eindeutige Dosis-Wirkungs-Beziehungen mit erheblichen Effektstärken. Die Leitliniengruppe schätzt die Aussagesicherheit der Evidenz als moderat ein, dass Bewegung von mindestens 150 Minuten mit moderater Intensität oder mindestens 75 Minuten mit starker Intensität pro Woche das Risiko für Gesamtmortalität, kardiovaskuläre Mortalität und kardiovaskuläre Ereignisse im Vergleich zu einem geringeren Maß an Bewegung vermindert.“ Zur Intensität: „Zu moderater Bewegung zählen hierbei in der Regel körperliche Aktivitäten, die auf einer Skala von 0 bis 10 etwa bei 5 oder 6 der persönlichen Leistungsfähigkeit liegen. Körperliche Bewegung mit starker Intensität entspricht auf dieser Skala in der Regel einer 7 oder 8.“ Zur Lebensqualität schränkt die Rationale ein: „Für den Endpunkt Lebensqualität kann keine generelle Aussage zu Nutzen oder Schaden getroffen werden, zumal die Leitliniengruppe die Aussagekraft der Evidenz als gering einschätzt.“ Im Hintergrund heißt es zum Krafttraining: „Die Metaanalyse von Stamatakis et al. (2018) ergab zudem, dass zwei Mal pro Woche Krafttraining das Risiko für Gesamtmortalität verringern kann (HR 0,80 [95% KI: 0,70; 0,91]) (170).“ |
| Leitlinie | 053-024 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.11.2029 |
Indikation: Körperliche Aktivität unter und nach Abschluss der Krebstherapie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.16 der Leitlinie lautet: „Onkologischen Patienten soll körperliche Aktivität unter und nach Abschluss der Krebstherapie empfohlen werden. Insbesondere wird empfohlen a) körperliche Inaktivität zu vermeiden. b) das Ziel mindestens 150 min moderater oder 75 min anstrengender körperlicher Aktivität pro Woche so früh wie möglich nach der Diagnose wieder zu erreichen oder aufrechtzuerhalten.“ Die Leitlinie führt sie als konsensbasierte Empfehlung ohne GoR und LoE. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Leberzirrhose, angeleitete bewegungstherapeutische Maßnahmen zum Erhalt und Aufbau der Muskulatur
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Im Kapitel „Leberzirrhose (LZ)“ lautet Empfehlung 67 der Leitlinie (neu 2024): „Bei Patienten mit Leberzirrhose sollten zum Erhalt bzw. zum Aufbau der Muskulatur parallel zur Ernährungstherapie bewegungstherapeutische Maßnahmen angeboten und von geschultem Personal angeleitet werden.“ Für adipöse Patienten lautet Empfehlung 69 (neu 2024): „Adipösen Patienten mit Leberzirrhose sollte eine Lebensstiländerung in einem multimodalen Programm mit dem Ziel der Reduktion des Körpergewichts und Steigerung der körperlichen Aktivität empfohlen werden, um das Risiko von Komplikationen wie portaler Hypertension oder Dekompensation zu senken.“ Beide sind mit „Starker Konsens (100%)“ angenommen. Zur Datenlage nennt die Leitlinie Studien, die „eine Verbesserung von Leistungsfähigkeit und Muskelmasse bzw. Muskelkraft“ unter aerobem bzw. Krafttraining zeigen; eine Cochrane-Analyse von sechs randomisierten Studien mit 173 Teilnehmern zeigte dagegen „keinen eindeutigen vorteilhaften oder schädlichen“ Effekt des körperlichen Trainings. Weiter heißt es: „Ausdauertraining wird von Patienten mit kompensierter LZ gut toleriert, während die Datenlage zu Krafttraining widersprüchlich ist“. |
| Leitlinie | 073-024 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 18.03.2029 |
Indikation: Leichte kognitive Beeinträchtigung mit Biomarker-Nachweis der Alzheimer-Krankheit, körperliches Training
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 60 der Leitlinie ist als Expertenkonsens (EK) gekennzeichnet und lautet: „Für Menschen mit leichter kognitiver Beeinträchtigung mit zusätzlichem Biomarker-Nachweis für die Alzheimer-Krankheit können kognitives Training oder kognitive Stimulation und körperliches Training vorgeschlagen werden (analog zu Empfehlungen 57 und 59). Darüber hinausgehend kann keine weitere nicht pharmakologische Interventionen zur Behandlung empfohlen werden.“ Die Konsensstärke beträgt „100 % (starker) Konsens“. Die Recherche und Bewertung der Evidenz hat die Leitliniengruppe dem IQWiG übertragen (Evidenzbericht Nr. 1018, Auftrag V20-03F); geprüft wurden laut Leitlinie kognitive und körperliche Interventionen, Ernährungsinterventionen, Entspannungsverfahren und Kombinationen daraus. Unter Nutzen und Schaden hält die Leitlinie fest: „Es gibt unsichere Hinweise für einen Effekt von körperlichem Training oder einer multimodalen Intervention im Vergleich zu einer Kontrollbedingung auf die Kognition bei Menschen mit einer leichten kognitiven Störung und Biomarker-Nachweis für eine Alzheimer-Krankheit.“ Die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz bewertet sie dort mit „Sehr niedrig“. |
| Leitlinie | 038-013 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 23.02.2027 |
Indikation: Leichte kognitive Störung bei Parkinson-Krankheit (PD-MCI), aerobes Ausdauertraining
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung zu Fragestellung 128 der Leitlinie lautet: „Ausdauertraining soll bei PD-MCI im aeroben Bereich 2- bis 3-mal 45 bis 60 Minuten pro Woche durchgeführt werden.“ (Konsensstärke: 96,8%, starker Konsens). Zur Begründung schreibt die Leitlinie: „Da nur eine RCT die in der Fragestellung betrachtete PD-MCI untersuchte, besteht ein Evidenzgrad von 3. Die Dauer, die Art und die Häufigkeit des Ausdauertrainings sind nicht untersucht. Daher handelt es sich um eine Expertenempfehlung.“ |
| Leitlinie | 030-010 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 24.10.2028 |
Indikation: Leichte kognitive Störung oder Demenz, körperliches Training zur Verbesserung der kognitiven Leistung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 59 der Leitlinie lautet: „Wir schlagen vor, dass Menschen mit leichter kognitiver Störung oder Demenz körperliches Training (Krafttraining und/oder aerobes Training, größter Effekt bei 150 Minuten pro Woche) zur Verbesserung der kognitiven Leistung erhalten.“ Ausgewiesen sind der Empfehlungsgrad „schwach dafür (B)“, eine niedrige Vertrauenswürdigkeit der Evidenz für Kognition sowie „100 % (starker) Konsens“. Die Leitlinie graduiert zweistufig nach GRADE: „Wir empfehlen“ ist eine starke Empfehlung (⇑⇑, „stark dafür“ (A)), „Wir schlagen vor“ eine schwache (⇑, „schwach dafür“ (B)); einen Empfehlungsgrad 0 vergibt sie nicht. Zu Nutzen und Schaden heißt es: „Ein relevantes Schadensrisiko besteht nicht.“ |
| Leitlinie | 038-013 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 23.02.2027 |
Indikation: Lipödem mit additiven Ödemen anderer Genese, zusätzlicher Aquasport (z. B. Aquacycling) mit dem Ziel der Ödemreduktion
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 7.5 der Leitlinie (Kapitel 7.2 „Therapiemöglichkeiten des Lipödems mit additiven Ödemen anderer Genese mit dem Ziel der Ödemreduktion“) lautet: „Die additive Durchführung von Aquasport (z. B. Aquacyling) kann einen positiven Einfluss aufweisen.“ Ausgewiesen sind der Empfehlungsgrad ↔ und die Zustimmung „Starker Konsens (100 %)“; die Pfeilsymbole und die Konsensstufen erläutert die Langfassung nicht, die Schreibweise „Aquacyling“ steht so im Kasten. Im Hintergrundtext des Abschnitts 7.2.2 („KPE vs. Aquacycling“) heißt es zu einer Studie mit zehn Patientinnen über zehn Wochen: „Eine signifikante Volumenreduktion konnte in beiden Gruppen nicht festgestellt werden. Im direkten Gruppenvergleich konnte eine Volumenreduktion in der Interventionsgruppe (plus AC) festgestellt werden [266,37 ccm (SD 435,60)].“ Zur Lebensqualität hält Kapitel 7.4 fest: „Aquacycling zeigte in der Studie von (Kronimus et al. 2020) in zwei von drei Fällen eine Verbesserung der Quality of Life.“ Im Abschnitt 7.1.4 wird der Wirkmechanismus so beschrieben: „Bei Bewegung im Wasser entsteht der Effekt der Mehrbildung des atrial natriuretischen Peptids (ANP, Weiß et al. 2003; Wenzel and Muth 2002), welcher einerseits über eine renale Wasser- und Salzausschwemmung zur Wasserregulation im Körper beiträgt und andererseits die Ketonbildung begünstigt (Birkenfeld et al. 2005; Schnizer et al. 2006).“ |
| Leitlinie | 037-012 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 21.01.2029 |
Indikation: Lipödem mit koinzidenter Adipositas, bewegungstherapeutische Maßnahmen als Bestandteil der Gewichtsreduktion
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 10.5 der Leitlinie (Kapitel 10 „Ernährung und Gewichtsmanagement“) lautet: „Grundlage einer Gewichtsreduktion bei koinzidenter Adipositas soll dabei immer eine Kombination aus ernährungs-, bewegungs- und ggf. verhaltenstherapeutischen Maßnahmen sein und sowohl die Phase der Gewichtsreduktion als auch die langfristige Stabilisierung umfassen.“ Ausgewiesen sind der Empfehlungsgrad ↑↑ und die Zustimmung „Starker Konsens (100 %)“; die Pfeilsymbole und die Konsensstufen erläutert die Langfassung nicht. Die vorangehende Empfehlung 10.4 (↑↑, Starker Konsens, 100 %) lautet: „Die Therapie von Übergewicht und Adipositas soll in das Gesamtkonzept der Therapie des Lipödems einbezogen werden, da beide zur Progredienz der Extremitätenvolumina und zur Verschlechterung des Krankheitsbilds führen können.“ Im Hintergrundtext heißt es: „Mit individuell angepassten Ernährungs- und Trainingsprogrammen können stabile Krankheitsverläufe ohne gravierende Volumen- und Gewichtszunahme erreicht werden (Forner-Cordero et al. 2021). Der Fokus soll dabei nicht auf der Erreichung eines idealen Körpergewichts, sondern auf Beschwerdereduktion, körperlichem Wohlbefinden und Fitness liegen.“ |
| Leitlinie | 037-012 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 21.01.2029 |
Indikation: Lipödem, Bewegung in Kompression oder Trainingsprogramm (aerobes Training, Dehnung, moderates Krafttraining) zur Schmerzreduktion
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 7.2 der Leitlinie (Kapitel 7.1 „Therapiemöglichkeiten des Leitsymptoms Schmerz“, im Kapitel Physiotherapie des Lipödems) lautet: „Da Bewegung in Kompression bzw. ein Trainingsprogramm ein wichtiges Element in der Schmerzreduktion darstellt, soll sie in das therapeutische Gesamtkonzept einbezogen werden.“ Ausgewiesen sind der Empfehlungsgrad ↑↑ und die Zustimmung „Starker Konsens (100 %)“; die Pfeilsymbole und die Konsensstufen erläutert die Langfassung nicht. Im Hintergrundtext des Abschnitts 7.1.4 („Aerobes Training, Dehnung, moderates Krafttraining“) heißt es: „Eine Schmerzreduktion über ein Beinmuskeltraining nach 12 Wochen wurde von Schwarze (2012) erzielt. Das Beinmuskeltraining inkludierte zehn Übungen (aerobes Training / Krafttraining), welche 2-3-mal / Woche über einen Zeitraum von 12 Wochen durchgeführt wurden. Im Rahmen des Trainings wurde eine Volumenzunahme festgestellt.“ Zu einer dreiarmigen Studie mit einem 60-minütigen Training aus Warm up, Dehnung, aerobem Training auf dem Laufband, Kräftigung und Cool down hält der Text fest, dass die Gruppe allein mit Training bei Schmerz- und Volumenreduktion signifikante Ergebnisse erzielte, im Vergleich der drei Gruppen aber die schlechtesten Werte. Einschränkend heißt es: „Die Studienergebnisse weisen jedoch keine Überlegenheit von Übungsprogrammen gegenüber anderen Techniken zur Schmerzreduktion auf.“ |
| Leitlinie | 037-012 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 21.01.2029 |
Indikation: Long COVID und Post COVID, Behandlung bedingter Einschränkungen in der ambulanten Versorgung, Sport- und Bewegungstherapie als eines der ausdrücklich genannten Heilmittel
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 17 der Leitlinie (Kapitel 1 „Empfehlungen im Überblick / Kernaussagen“) lautet: „Zur Behandlung von durch LC/PC bedingten Einschränkungen sollen nach der ärztlich diagnostischen Abklärung primär Heilmittel und Behandlungen entsprechend der individuellen Belastbarkeit verordnet werden, ggf. auch aufsuchend oder telemedizinisch, um im Rahmen der ambulanten Versorgung die eingeschränkten Körperfunktionen wiederherzustellen und Aktivitätslimitierungen und resultierenden Partizipationsrestriktionen entgegen zu wirken. Hierzu zählen insbesondere die ambulante Physiotherapie, physikalische Therapie, Sport- und Bewegungstherapie, Ergotherapie, Neuropsychologie und Logopädie; bei entsprechender Indikation sollte Psychotherapie initiiert werden (modifiziert; starker Konsens).“ Sport- und Bewegungstherapie ist darin eines von sechs ausdrücklich genannten Heilmitteln. In Kapitel 4.8 schreibt die Leitlinie zum Eigentraining: „Vielfach profitieren Betroffene mit Leistungseinschränkungen nach COVID-19 auch von einem mehrwöchigen körperlichen Kraft- und Ausdauer- bzw. Atemmuskulaturtraining (Jimeno-Almazán et al., 2023).“ und: „Von ärztlicher Seite wird daher empfohlen, ein Eigentraining mit der ambulanten Therapie zu verbinden.“ Bei Vorliegen einer PEM liege der Behandlungsschwerpunkt nach demselben Abschnitt auf Pacing. Empfehlung 17 ist mit soll formuliert („sollen nach der ärztlich diagnostischen Abklärung primär Heilmittel“). Nach Kapitel 2 der Leitlinie wurden „bewusst unterschiedliche Empfehlungsgrade vergeben“, sprachlich gekennzeichnet mit soll, sollte oder kann erwogen werden: Eine Empfehlung mit sollte ist danach eine, „die regelmäßig zum Tragen kommen sollte“, eine mit soll eine, deren Beachtung „eine besondere Wichtigkeit für die meisten Anwendungssituationen beigemessen wird“. Nach Kapitel 8.12 wurde der formelle Konsensusprozess auf die in Kapitel 1 wiedergegebenen Empfehlungen durchgeführt; „Starker Konsens“ bedeutet dort „Zustimmung von > 95 % der Teilnehmenden“. Evidenzgrade weist die Leitlinie nicht aus; sie „wurde zwar nicht systematisch evidenzbasiert, aber unter Berücksichtigung der aktuellen Evidenzlage erarbeitet“. |
| Leitlinie | 080-008 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 30.11.2028 |
Indikation: MASLD (Metabolische Dysfunktion-assoziierte Leberkrankheit), aerobes oder isometrisches Training und Steigerung der körperlichen Aktivität
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Im Abschnitt „Lebensstilintervention“ des Kapitels zur MASLD lautet Empfehlung 45 der Leitlinie (neu 2024): „Alle Patienten mit MASLD sollen wöchentlich mindestens 3 Stunden aerobes oder isometrisches Training von mittlerer Intensität praktizieren, um die Leberverfettung zu reduzieren und die Wirkung einer Gewichtsreduktion auf die Inflammation zu verstärken.“ Empfehlung 43 (modifiziert 2024) lautet: „Patienten mit MASLD und Übergewicht oder Adipositas soll als Erstlinientherapie eine intensive Lebensstilintervention zur Gewichtsreduktion sowie eine Steigerung der körperlichen Aktivität empfohlen werden, um eine Verbesserung von Komorbiditätsrisiken sowie eine Regredienz von Steatose und nekroinflammatorischer Aktivität in der Histologie zu erreichen.“ Empfehlung 44 (neu 2024) lautet: „Normalgewichtigen Patienten mit MASLD kann eine Gewichtsreduktion um 3–5% und eine Erhöhung der körperlichen Aktivität zur Verbesserung der Steatose und des Muskelaufbaus empfohlen werden.“ Alle drei sind mit „Starker Konsens (100%)“ angenommen. Zur Datenlage schreibt die Leitlinie: „Bislang gibt es keine Daten über die Wirkung von allein Bewegung auf die histologischen MASH-Merkmale Ballonierung, Entzündung und vor allem Fibrose.“ |
| Leitlinie | 073-024 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 18.03.2029 |
Indikation: ME/CFS, körperliche Aktivierung auf Basis des Dekonditionierungskonzeptes
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 6.5 C der Leitlinie (neu 2022; Empfehlungsgrad A) lautet: „Bei ME/CFS soll keine körperlichen Aktivierungen auf Basis des Dekonditionierungskonzeptes angeboten werden. Zu beachten ist die Belastungsintoleranz mit unterschiedlicher Latenz.“ Zudem: „Eine Verhaltenstherapie kann angeboten werden, insbesondere zur Therapie von Begleitsymptomen.“ Die Empfehlung verweist auf ein Sondervotum der Fachgesellschaften DKPM, DGPM, DGIM und DGPPN (Kapitel 5.7.5). Im Sondervotum heißt es: „Allerdings sollte nach Einschätzung der unterzeichnenden Fachgesellschaften gerade Patient:innen mit CFS nach entsprechend sorgfältiger Untersuchung und Indikationsstellung gestufte Aktivierung und geeignete Psychotherapieverfahren angeboten bzw. eine iatrogene Passivierung und Chronifizierung vermieden werden“. Unmittelbar nach dem Sondervotum steht in der Leitlinie: „Die Patientenvertretungen (zu ME/CFS) und Vertreterinnen von EUROMENE schätzen dieses Sondervotum wissenschaftlich kritisch ein und befürchten Schaden für Betroffene.“ Nach der Codierung der Leitlinie (S. 5) steht A für eine hohe Empfehlungsstärke (soll bzw. soll nicht), B für eine mittlere (sollte) und 0 für eine niedrige (kann); die Level of evidence folgen den Oxford-Kriterien, wobei I die höchste und V die am wenigsten belegte Stufe ist. |
| Leitlinie | 053-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 22.12.2027, Neufassung angemeldet |
Indikation: Menstruationsschmerzen, regelmäßige körperliche Bewegung wie aerobes Training oder Dehnübungen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die konsensbasierte Empfehlung 4.E25 der Leitlinie lautet: „Frauen sollte regelmäßige körperliche Bewegung unabhängig von der Intensität (z. B. aerobes Training, Yoga oder Dehnübungen) empfohlen werden, um Menstruationsschmerzen zu lindern.“ Ausgewiesen sind Expertenkonsens und Konsensusstärke ++, die Empfehlung ist 2024 neu aufgenommen. Die Leitlinie unterscheidet nach Tabelle 7 die starke („soll“), die einfache („sollte“) und die offene Empfehlung („kann“); „++“ bedeutet nach Tabelle 8 Konsens mit einer Zustimmung von mehr als 75 bis 95 Prozent, „+++“ starken Konsens mit mehr als 95 Prozent. Expertenkonsens heißt dort Konsensus-Entscheidungen „ohne vorherige systemische Literaturrecherche (S2k)“. Zur Endometriose selbst schreibt die Leitlinie: „Eine systematische Übersichtsarbeit befasste sich mit vier Studien, die unterschiedliche Bewegung/sportliche Betätigung untersucht hatten: Schlussfolgerung ist, dass Bewegung eine Reihe positiver Auswirkungen auf Endometriose-assoziierte Symptome haben kann, aber diese Effekte anhand der eingeschlossenen Studien nicht zuverlässig bestimmt werden können“. Zu Menstruationsschmerzen allgemein zitiert die Leitlinie eine Cochrane-Metaanalyse mit zwölf Studien: „Die Daten lassen darauf schließen, dass körperliche Betätigung (mind. dreimal pro Woche für ca. 45 bis 60 Minuten) unabhängig von ihrer Intensität, Menstruationsschmerzen klinisch signifikant verringern konnte“. |
| Leitlinie | 015-045 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.03.2030 |
Indikation: Mobilitätsstörungen bei Multipler Sklerose, systematisches Ausdauertraining und gezieltes Krafttraining
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | In Kapitel 3 der Leitlinie folgt nach der Empfehlung „Zur Förderung der Mobilität soll vorrangig ein regelmäßiges, therapeutisch angeleitetes Gangtraining stattfinden.“ die Empfehlung: „Unterstützend sollen ein systematisches Ausdauertraining (Laufband, Ergometer, Gehen) und ein gezieltes Krafttraining durchgeführt werden.“ (Konsensstärke: 100,0 %). Zuvor verweist der Text auf eine von einer DGNR-Redaktionsgruppe entwickelte Tabelle zu Trainingsformen bei MS (Tholen et al., 2019): „Hier finden sich auch die Verweise auf die Originalarbeiten und deren Bewertungen, auf denen die nachfolgenden Empfehlungen beruhen.“ |
| Leitlinie | 030-123 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.01.2028 |
Indikation: Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Bewegungstherapie als eine der fünf Säulen der klassischen Naturheilverfahren
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.28 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine Daten aus RCTs zur Wirksamkeit für das medizinische System „klassische Naturheilverfahren“ unter Berücksichtigung aller 5 Säulen (Phytotherapie, Hydrotherapie, Ernährungstherapie, Ordnungstherapie, Bewegungstherapie) zur Mortalität, krankheits- und-therapieassoziierte Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung des medizinischen Systems „klassische Naturheilverfahren“ gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Müdigkeit bei einer großen Zahl zugrunde liegender Störungen oder Erkrankungen (ausgenommen ME/CFS), symptomorientierte aktivierende Maßnahmen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 6.5 A der Leitlinie (modifiziert 2022; Empfehlungsgrad A, Level of evidence Ia-IV) lautet: „Bei einer großen Zahl von zugrunde liegenden Störungen oder Erkrankungen verbessern Verhaltenstherapie oder/und symptomorientierte aktivierende Maßnahmen die Müdigkeit und das Allgemeinbefinden und sollen in diesen Fällen angeboten werden.“ mit der Fußnote „Dies betrifft nicht ME/CFS einschließlich Verdachtsdiagnose.“ Als Ergebnis des Konsensverfahrens sind 14 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen und starker Konsens angegeben. Kapitel 6.1 beschreibt die Maßnahmen so: „Aktivierende Maßnahmen haben vor allem das Ziel, einen Kreis zunehmender Dekonditionierung von Müdigkeit, Inaktivität, deren körperlichen Folgen und wiederum Müdigkeit zu verhindern.“ Kapitel 6.4 zur Müdigkeit bei chronischen somatischen Erkrankungen schreibt: „Körperliches Training zur Vermeidung der Dekonditionierungsspirale (Grafik und Erklärung siehe Patientenflyer sowie Kapitel 6.1) sowie ggf. kognitive Verhaltenstherapie sind generell zu bedenken“. Nach der Codierung der Leitlinie (S. 5) steht A für eine hohe Empfehlungsstärke (soll bzw. soll nicht), B für eine mittlere (sollte) und 0 für eine niedrige (kann); die Level of evidence folgen den Oxford-Kriterien, wobei I die höchste und V die am wenigsten belegte Stufe ist. |
| Leitlinie | 053-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 22.12.2027, Neufassung angemeldet |
Indikation: Multiple Sklerose ab Diagnosestellung, Kraft- und Ausdauertraining
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung C1 der Leitlinie (starker Konsens, Geprüft 2025) lautet: „Ab dem Zeitpunkt der Diagnose soll jede Person mit MS über den Nutzen von Kraft‐ und Ausdauertraining sowie über aktuelle Empfehlungen für körperliche Aktivität informiert werden. Bis EDSS 7.0 sollen nach WHO-Empfehlung minimal 75 Minuten intensives oder 150 Minuten moderates Ausdauertraining in der Woche erfolgen. Idealerweise sollte regelmäßig eine Erhebung des Fitnessstatus erfolgen. Das Ausmaß der körperlichen Aktivität sollte immer wieder abgefragt werden, um hier motivational wirksam werden zu können.“ Im Hintergrundtext schreibt die Leitlinie: „Bisher schwach ist die Evidenz für einen krankheitsmodifizierenden Effekt“, was aber auch maßgeblich an der Qualität der Studien liege. |
| Leitlinie | 030-050 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 21.02.2027 |
Indikation: Multiple Sklerose im Krankheitsverlauf, regelmäßiges körperliches Training (Gleichgewicht, Ausdauer, Kraft, Geschicklichkeit)
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Kapitel 3 der Leitlinie empfiehlt: „Pat. mit MS sollten im Verlauf der Erkrankung frühzeitig dazu angehalten werden, zur Verbesserung von Gleichgewicht, Ausdauer, Kraft und Geschicklichkeit regelmäßiges körperliches Training zu absolvieren.“ (Konsensstärke: 100,0 %) und ergänzt: „Sofern Pat. nicht intrinsisch ausreichend motiviert sind, regelmäßig selbstständig zu trainieren, sollten sie über ambulante therapeutische Begleitung an ein regelmäßiges körperliches Training herangeführt werden.“ (Konsensstärke: 100,0 %). Im Text heißt es dazu: „Kernbestandteile einer nachhaltigen Rehabilitation sind Schulungen, regelmäßiges körperliches Training und Erkenntnisse aus dem Bereich der Lebensstiländerung (Learmonth & Motl, 2021).“ |
| Leitlinie | 030-123 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.01.2028 |
Indikation: Muskuloskelettale Schmerzen bei geriatrischen Patientinnen und Patienten, körperliche Aktivierung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 19 der Leitlinie (Empfehlungsgrad ⇑⇑, Evidenzgrad 2) lautet: „Körperliche Aktivierung, ohne oder mit Unterstützung therapeutischer Interventionen soll bei geriatrischen Patient:innen mit muskuloskelettalen Schmerzen zur Reduktion der Schmerzintensität, Verbesserung der Funktionalität und Lebensqualität angewandt werden.“ (Konsensstärke: 93 %). Nach Tabelle 4 der Leitlinie steht ⇑⇑ für eine starke Empfehlung (soll), ⇑ für eine Empfehlung (sollte) und ⇔ für eine offene Empfehlung (kann erwogen werden); der Evidenzgrad folgt der Oxford-Klassifikation von 2011 mit den Stufen 1 bis 5, und laut Tabelle 3 bedeutet starker Konsens eine Zustimmung von mehr als 95 %, Konsens von mehr als 75 bis 95 % der Teilnehmenden. |
| Leitlinie | 145-005 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 23.02.2030 |
Indikation: Nach subacromialer Dekompression, physiotherapeutisch assistiertes Trainingsprogramm, supervisierte Eigenübungen und Eigenübungsprogramm im Rahmen der physiotherapeutischen Behandlung
| Studienlage | Leitlinie |
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| Ergebnis | Empfehlung 10.2 der Leitlinie (Kapitel 10.1 „Rehabilitation“, neu) lautet: „Im Rahmen der physiotherapeutischen Behandlung nach subacromialer Dekompression können folgende Maßnahmen zum Einsatz kommen: - physiotherapeutisch assistiertes Trainingsprogramm - progressive, aktiv-assistive Physiotherapie - supervisierte Eigenübungen - Eigenübungsprogramm - manuelle Therapie“. Sie trägt den Empfehlungsgrad 0, den Evidenzgrad 3 und „100% Zustimmung; starker Konsens“. Der Hintergrundtext hält fest: „Überwachte Übungsprogramme und Selbstübungen sind hierbei häufig durchgeführte Maßnahmen. Wenig Wissen besteht über die Effektivität der einzelnen Programme sowie den Konsens über die richtige postoperative Physiotherapie / Rehabilitation.“ Zu den Studien: „Ein standardisiertes, postoperatives, physiotherapeutisches, supervisiertes Übungsprogramm im Vergleich zu einem Selbsttraining oder keinem Training unterstützt die Rehabilitation nach einer subacromialen Dekompressionsoperation im Hinblick auf eine positive Entwicklung des Schmerzes [128, 129].“ und „Ein eher progressives postoperatives Physiotherapieprogramm im Sinne einer Steigerung der Widerstände und früherer Belastungsaufnahme führt tendenziell zu einer schnelleren Verbesserung der Schulterfunktion [130].“ Die vorangehende Empfehlung 10.1 (Empfehlungsgrad B, Evidenzgrad 2) lautet: „Nach einer subacromialen Dekompression sollte eine anschließende physiotherapeutische Behandlung eingeleitet werden.“ Die Zeile fasst die Trainings- und Übungsmaßnahmen der Aufzählung; aktiv-assistive Physiotherapie und manuelle Therapie stehen in derselben Empfehlung als weitere Maßnahmen. Die Langfassung erklärt die Bedeutung der Empfehlungsgrade (A, B, 0) und der Evidenzgrade nicht selbst; sie verweist unter „Weitere Dokumente zu dieser Leitlinie“ auf ein gesondertes Methodendokument und Evidenztabellen. |
| Leitlinie | 187-060 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 19.11.2026 |
Indikation: Nachbehandlung nach operativer Arthrolyse bei Schultersteife, angeleitete Eigenübungen in Kombination mit mobilisierender Physiotherapie und manueller Therapie
| Studienlage | Leitlinie |
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| Ergebnis | Empfehlung 7.5 der Leitlinie (Kapitel 7.4 „Nachbehandlung“, neu 2021) lautet: „Zur Nachbehandlung sollte die Kombination aus mobilisierender Physiotherapie, manueller Therapie und angeleiteten Eigenübungen durchgeführt werden“. Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad B mit dem Pfeil ⇑ und Evidenzgrad 3; der Kasten endet ohne Schlusspunkt. Die Langfassung führt zu jeder Empfehlung den Empfehlungsgrad mit Buchstabe und Pfeil (A ⇑⇑, B ⇑, 0 ⇔ oder 0 ⇑) und einen Evidenzgrad (1 bis 4) oder einen Expertenkonsens (EK) mit Zustimmung in Prozent; eine Legende zu Empfehlungs- und Evidenzgraden enthält sie nicht, das Kapitel 6 nennt nur „Evidenzgrad I – III nach Oxford Schema“ für die Kortisonempfehlungen. Im Hintergrundtext heißt es: „Der postoperative Einsatz einer Motorschiene (CPM) ist möglich. Limitationen der ROM bestehen postoperativ nicht.“ Und zum Eingriff: „Im Anschluss an die arthroskopische Arthrolyse ist eine Mobilisation zur Lösung von Restverklebungen und Überprüfung der freien Beweglichkeit möglich (147).“ Die Empfehlung nennt neben den angeleiteten Eigenübungen die mobilisierende Physiotherapie und die manuelle Therapie; diese Zeile betrifft nur die Eigenübungen. |
| Leitlinie | 187-020 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 14.04.2027 |
Indikation: Nachbehandlung nach operativer Versorgung einer Rotatorenmanschettenruptur, Trainingstherapie allein oder in Kombination mit Eigenübungsprogrammen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 41 der Leitlinie (Kapitel 9.2 „Physiotherapie“ der Nachbehandlung, Abschnitt Trainingstherapie, „Neu 2024“) lautet: „Im Rahmen der physiotherapeutischen Nachbehandlung soll Trainingstherapie, jeweils allein oder in Kombination mit Eigenübungsprogrammen durchgeführt werden.“ Der Kasten weist die „Konsensstärke 100 % (starker Konsens)“ aus; einen Empfehlungsgrad nennt die Langfassung nicht, in der Übersicht der Empfehlungen heißt es: „Dabei sind starke Empfehlungen (Soll) fett hervorgehoben.“ Im Text des Abschnitts heißt es: „Unter Berücksichtigung der Bewegungs- und Belastungsfreigabe wird ein gleichmäßiger, progressiver Trainingsaufbau zur Wiederherstellung der Schulterfunktion durchgeführt [286-289].“ Und zur Mobilisation: „Die postoperative Mobilisation beginnt mit passiven Bewegungsübungen und geht schrittweise in aktive Bewegungen über.“ Statement 39 (Konsensstärke 90 % (Konsens)) hält daneben fest: „Eine frühe passive Mobilisation hat langfristig keine Nachteile gegenüber einer späten Mobilisation, während eine zu aggressive passive oder aktive Mobilisation zu einer erhöhten Re-Rupturrate führen kann.“ |
| Leitlinie | 187-055 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 30.03.2030 |
Indikation: Nächtliche Skelettmuskelkrämpfe bei geriatrischen Patientinnen und Patienten, tägliche Dehnungsübungen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 32 der Leitlinie (Empfehlungsgrad ⇑, Evidenzgrad 1) lautet: „Tägliche Dehnungsübungen der Waden- und Oberschenkelmuskulatur sollten bei geriatrischen Patient:innen durchgeführt werden, um die Schwere nächtlicher Skelettmuskelkrämpfe zu reduzieren.“ (Konsensstärke: 100 %). Nach Tabelle 4 der Leitlinie steht ⇑⇑ für eine starke Empfehlung (soll), ⇑ für eine Empfehlung (sollte) und ⇔ für eine offene Empfehlung (kann erwogen werden); der Evidenzgrad folgt der Oxford-Klassifikation von 2011 mit den Stufen 1 bis 5, und laut Tabelle 3 bedeutet starker Konsens eine Zustimmung von mehr als 95 %, Konsens von mehr als 75 bis 95 % der Teilnehmenden. |
| Leitlinie | 145-005 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 23.02.2030 |
Indikation: Neurogene Obstipation bei Multipler Sklerose, Bewegung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung E35 der Leitlinie (Konsens, Geprüft 2025) lautet: „Bei neurogenen Darmfunktionsstörungen sind die folgenden Maßnahmen zu erwägen (Empfehlungsstärken in der Tabelle: A = soll; B = sollte; 0 = kann).“ Für die Obstipation nennt die Tabelle: „Bewegung, Physiotherapie, Stehständer, fremdkraftbetriebene Beintrainer (A).“ Bewegung trägt damit den Empfehlungsgrad A (soll). Einleitend schreibt die Leitlinie: „Die folgenden Behandlungsmöglichkeiten beruhen auf langjähriger praktischer Erfahrung im Umgang mit neurogenen Darmfunktionsstörungen im Sinne einer Expertinnen- / Expertenmeinung (z. B. Feneberg 2005)“. |
| Leitlinie | 030-050 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 21.02.2027 |
Indikation: Neuromuskuläre Erkrankungen in der sensomotorischen Rehabilitation, Kraft- und Ausdauertraining
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung in Kapitel 4 der Leitlinie lautet: „Sensomotorische Rehabilitation bei neuromuskulären Erkrankungen sollte integriert in die individuell indizierte Neurorehabilitation ein Kraft- und Ausdauertraining der Muskulatur beinhalten und – soweit möglich – einen funktionswiederherstellenden Ansatz verfolgen, um Aktivitäten und Teilhabe zu fördern.“ (Konsensstärke: 100,0 %). Im Text wird dazu ein systematischer Review mit Metaanalyse aus 76 Studien beschrieben, nach dem mindestens 6 Wochen aerobes Training, Krafttraining oder ein Kombinationstraining bei verschiedenen Formen neuromuskulärer Erkrankungen Muskelkraft, funktionelle Kapazität und Lebensqualität „im Vergleich zum Status vorher“ verbessern. Weiter heißt es: „In der Metaanalyse zum Vergleich zwischen oben genanntem Übungstraining und üblicher Behandlung zeigte sich nur eine signifikante Verbesserung der aeroben Kapazität. D. h., ein Kraft- und Ausdauertraining ist nicht nur nicht schädlich, sondern verbessert auch die Kraft, die aerobe und funktionelle Kapazität sowie die Lebensqualität. Outcomes bezüglich der Aktivitäten des täglichen Lebens wurden allerdings nicht untersucht.“ |
| Leitlinie | 030-123 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.01.2028 |
Indikation: Nicht-alkoholische Fettlebererkrankung (NAFLD), aerobes Training und körperliche Aktivität
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Kapitel 4a der Leitlinie („Nicht-medikamentöse Therapie“) empfiehlt: „NAFLD Patienten sollten wöchentlich 3 Stunden aerobes Training von moderater bis mittlerer Intensität praktizieren.“ (Empfehlung, starker Konsens). Für Normalgewichtige: „Bei normalgewichtigen NAFLD Patienten (Lean-NAFLD) sollte körperliche Aktivität gemäß WHO-Empfehlungen mit dem Ziel des Muskelaufbaus angestrebt werden.“ (Empfehlung, starker Konsens). Nach den Tabellen 3 und 4 der Leitlinie entsprechen „starke Empfehlung“, „Empfehlung“ und „offen“ den Stufen „soll“, „sollte“ und „kann“; starker Konsens bedeutet mindestens 95, Konsens mindestens 75 bis 95 Prozent Zustimmung. Der Kommentar begründet: „Ein körperliches Training sollte erfolgen, um die Leberverfettung zu reduzieren und die Wirkung einer Gewichtsreduktion gegen die Inflammation zu verstärken. Eine Verbesserung des nekroinflammatorischen Geschehens ist bisher nicht belegt.“ |
| Leitlinie | 021-025 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 30.09.2026, Neufassung angemeldet |
Indikation: Nicht-spezifische Rückenschmerzen bei Kindern und Jugendlichen, Anleitung zu selbständigen Übungen, mehr Bewegung und sportlicher Aktivität in der Physiotherapie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung S 31a in Kapitel 6 der Leitlinie („Nicht-medikamentöse Therapie“) lautet: „In der Physiotherapie sollen Kinder und Jugendliche mit nicht-spezifischen Rückenschmerzen zu selbständigen Übungen, mehr Bewegung und sportlicher Aktivität angeleitet werden. Dies soll regelmäßig durch Physiotherapeut:innen kontrolliert und angepasst werden.“ Sie ist als EK gekennzeichnet und mit „Konsensstärke: 100%“ verabschiedet; nach dem Methodenteil der Leitlinie wurden Empfehlungen bei fehlender oder nicht ausreichender Evidenz „durch die Meinung der Expert:innen getroffen und als konsensbasiert dokumentiert“, und starker Konsens bedeutet laut Tabelle 23 mehr als 95 % der Stimmberechtigten. Die Empfehlung steht unmittelbar nach Empfehlung S 31 (Empfehlungsgrad A ⇑⇑, Evidenzgrad 2): „Aktive Physiotherapie soll zur Anwendung kommen bei Kindern und Jugendlichen mit nicht-spezifischen Rückenschmerzen.“ In der Zusammenfassung der nicht-medikamentösen Therapien heißt es: „Zwei systematische Reviews bestätigen eine positive Wirksamkeit der Physiotherapie in der Behandlung nicht-spezifischer Rückenschmerzen bei Kindern und Jugendlichen. Über die genaue physiotherapeutische Methode und die Anwendungsdauer können nur begrenzte Aussagen oder Empfehlungen ausgesprochen werden.“ Und: „Viele Physiotherapien sind mit Anleitungen zu selbständigen Übungen außerhalb der Behandlung verbunden.“ |
| Leitlinie | 027-070 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 19.12.2026 |
Indikation: Nicht-spezifischer subakuter oder chronischer Kreuzschmerz bei geriatrischen Patientinnen und Patienten, körperliche Aktivierung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 34 der Leitlinie im Kapitel 8.2 „Nicht-spezifischer Kreuzschmerz“ (Empfehlungsgrad ⇑⇑, Evidenzgrad 2) lautet: „Körperliche Aktivierung, ohne oder mit Unterstützung therapeutischer Interventionen, soll bei geriatrischen Patient:innen mit subakutem oder chronischem Kreuzschmerz zur Reduktion der Schmerzintensität und Verbesserung der Funktionalität angewandt werden.“ (Konsensstärke: 100 %). Nach Tabelle 4 der Leitlinie steht ⇑⇑ für eine starke Empfehlung (soll), ⇑ für eine Empfehlung (sollte) und ⇔ für eine offene Empfehlung (kann erwogen werden); der Evidenzgrad folgt der Oxford-Klassifikation von 2011 mit den Stufen 1 bis 5, und laut Tabelle 3 bedeutet starker Konsens eine Zustimmung von mehr als 95 %, Konsens von mehr als 75 bis 95 % der Teilnehmenden. |
| Leitlinie | 145-005 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 23.02.2030 |
Indikation: Obstipation bei Huntington-Erkrankung, körperliche Aktivität
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Kapitel 4.1.3.3 der Leitlinie beginnt den Absatz zur Obstipation mit: „Zu einer Obstipation kann es im Rahmen der autonomen Mitbeteiligung, als Medikamentennebenwirkung und durch Bettlägrigkeit kommen, sodass häufig der Einsatz von Abführmitteln und Abführmaßnahmen notwendig ist.“ Die Empfehlung lautet: „Zunächst sollten jedoch eine ballaststoffreiche Kost (z. B. Weizenkleie, Flohsamenschalen, Leinsamen), eine ausreichende Trinkmenge von 1,5–2 Litern pro Tag sowie körperliche Aktivität empfohlen und darauf hingewiesen werden, dass eine Unterdrückung des Stuhldrangs vermieden werden sollte.“ Körperliche Aktivität steht darin neben ballaststoffreicher Kost und ausreichender Trinkmenge; eine Form, Dauer oder Häufigkeit nennt die Leitlinie nicht. Nach Tabelle 3 der Leitlinie steht „Sollte/sollte nicht“ für die Stufe „Empfehlung“. Eine eigene Konsensusstärke ist für diesen Satz nicht angegeben; nach dem Methodenteil gilt: „Alle Aussagen, für die die Konsensusstärke nicht extra angegeben ist, wurden mit > 95 % beraten.“ |
| Leitlinie | 030-028 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 23.11.2027 |
Indikation: Osteoporose bei postmenopausalen Frauen und Männern ab 50 Jahren, Programm zur Verbesserung von Kraft, Balance und Koordination, supervidierte Übungsprogramme und Rehasportgruppen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung in Kapitel 9.2.8 der Leitlinie („Körperliches Training und Bewegung“, im Kapitel Basistherapie) lautet: „Ein Programm zur Verbesserung von Kraft, Balance und Koordination soll im Rahmen der Osteoporose‐Therapie durchgeführt werden.“ Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad A, Evidenzgrad 1 und die Konsensstärke 17/17 („Starker Konsens“). Im Hintergrundtext heißt es: „Die vorliegende Literatur belegt einen positiven Effekt von Training und körperlicher Aktivität auf das Auftreten von Stürzen und sturzbedingten Frakturen bei älteren Menschen (Zhao R. et al. 2017).“ In Kapitel 9.6.1.3 („Physiotherapie, multi-modale Komplextherapien und Rehabilitation“) lautet eine weitere Empfehlung: „Supervidierte Übungsprogramme mit oder ohne Patientenedukation sollen Patientinnen und Patienten mit Osteoporose angeboten werden.“ Sie trägt Empfehlungsgrad A, Evidenzgrad 1 und die Konsensstärke 17/17 (starker Konsens). Der Hintergrundtext dazu verlangt: „Wichtig ist, dass die Übungsprogramme eine ausreichende Intensität und Dauer haben und verschiedene Übungsformen miteinander kombinieren.“ und „Hierzu sollten Kraft- und Gleichgewichtstrainingskomponenten gehören, die mehrfach pro Woche ausgeführt werden sollten.“ In Kapitel 9.6.1.4 („Krankheitsbewältigung, Selbsthilfegruppen und Patientenedukation“) heißt es: „Osteoporose-Selbsthilfegruppen und Rehasportgruppen sollen Osteoporose-Patientinnen und -Patienten empfohlen werden.“ (Empfehlungsgrad A, Evidenzgrad 1, Konsensstärke 17/17, starker Konsens). Das Titelblatt der Leitlinie hält fest: „Die Zeichen (A,B,0) geben den jeweiligen Handlungsempfehlungsgrad in Bezug auf den Evidenzgrad nach den SIGN-Kriterien (Therapie) bzw. den Oxford-Kriterien (Diagnostik) an.“ |
| Leitlinie | 183-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.03.2027, Neufassung angemeldet |
Indikation: Osteoporose oder drohende Osteoporose bei Männern ab 45 Jahren, körperliches Training zur Verbesserung der Knochenfestigkeit
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4 der Leitlinie lautet: „Männer, die von einer Osteoporose bedroht oder betroffen sind, sollen ein geeignetes körperliches Training zur Verbesserung der Knochenfestigkeit durchführen.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. In der Diskussion heißt es: „Die vorliegende Analyse zeigt signifikante, niedrige-moderate Effekte eines körperlichen Trainings auf die KMD an LWS und FN.“ Weiter heißt es dort, das Spannungsfeld körperliches Training und Knochendichte bei Männern sollte „durch weitere methodisch angemessene Untersuchungen mit erfolgversprechenden Trainingsprotokollen adressiert werden“. Die Bewertung nennt 12 eingeschlossene Studien und Männerkollektive ab 45 Jahren mit und ohne Osteoporose. |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Osteoporose oder drohende Osteoporose bei postmenopausalen Frauen, körperliches Training zur Verbesserung der Knochenfestigkeit
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 3 der Leitlinie lautet: „Postmenopausale Frauen, die von einer Osteoporose bedroht oder betroffen sind, sollen ein geeignetes körperliches Training zur Verbesserung der Knochenfestigkeit durchführen.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. In der Diskussion heißt es: „Insgesamt zeigen sich für die KMD an LWS-, FN und TH signifikante, allerdings lediglich moderat hohe Effekte eines körperlichen Trainings.“ Und: „Insgesamt zeigen sich für jeweils beide Studienarme aber signifikant positive Veränderungen, sodass (a) postmenopausale Frauen grundsätzlich unabhängig von Osteoporosegrad und (Post-)Menopausenstatus von trainingsinduzierten Effekten auf die KMD profitieren können“. Die Bewertung nennt 80 eingeschlossene Studien. |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Osteoporose- und Frakturprophylaxe bei postmenopausalen Frauen und Männern ab 50 Jahren, regelmäßige körperliche Aktivität zur Verbesserung von Muskelkraft, Gleichgewichtssinn und Koordination
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die erste Empfehlung in Kapitel 6.1 der Leitlinie („Muskelkraft, Koordination und Stürze“, im Kapitel zur generellen Osteoporose- und Frakturprophylaxe) lautet: „Regelmäßige, an den funktionellen Status angepasste körperliche Aktivität sollte gefördert werden mit dem Ziel, Muskelkraft, Gleichgewichtsinn, Reaktionsgeschwindigkeit und Koordination zu verbessern. Immobilisierung sollte vermieden werden.“ Ausgewiesen sind Grad der Empfehlung B, Güte der Evidenz 1 und die Konsensstärke 16/16 („Starker Konsens“). Eine zweite Empfehlung desselben Kapitels lautet: „Bei funktionellen Einschränkungen, u. a. im Timed up and Go-Test, sollten Maßnahmen im Sinne eines Programms zur Verbesserung der Muskelkraft und Gangkoordination (z.B. Physiotherapie, Funktionsgymnastik) oder eine entsprechende geriatrische Rehabilitationsmaßnahme angeboten werden.“ Sie trägt Grad der Empfehlung B, als Güte der Evidenz Expertenkonsens und die Konsensstärke 18/18 (starker Konsens). Im Hintergrundtext heißt es: „Die Möglichkeiten eines solchen Trainings sind vielfältig. Wichtig ist die Regelmäßigkeit des Trainings.“ Das Titelblatt der Leitlinie hält fest: „Die Zeichen (A,B,0) geben den jeweiligen Handlungsempfehlungsgrad in Bezug auf den Evidenzgrad nach den SIGN-Kriterien (Therapie) bzw. den Oxford-Kriterien (Diagnostik) an.“ |
| Leitlinie | 183-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.03.2027, Neufassung angemeldet |
Indikation: Osteoporotische Wirbelkörperfrakturen (konservative Behandlung), Kraft- und Gleichgewichtstraining mehrfach pro Woche als Schwerpunkt der Physiotherapie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 18 der Leitlinie im Kapitel 4.1.5 „Physikalische und physiotherapeutische Maßnahmen“ lautet: „Im Rahmen der Physiotherapie bei osteoporotischen Frakturen soll der Fokus auf Kraft- und Gleichgewichtstrainingskomponenten gelegt werden, welche mehrfach pro Woche durchgeführt werden sollen.“ Weiter heißt es in derselben Empfehlung: „Um einen optimalen Effekt zu erzielen, ist das Training individuell auf den Leistungszustand des Patient:innen anzupassen und im Verlauf zu steigern“; dies könne „im Rahmen von Selbsthilfegruppen, Funktionstraining, Rehasport und Krankengymnastik erfolgen“. Die Empfehlung ist mit „Neu“, „Stand 2024“ und „Konsensstärke 100 %“ gekennzeichnet; ein Schema, wofür die Formulierungen „soll“ und „sollte“ stehen, und eine Einteilung der Konsensstärke enthält die Langfassung nicht. Der Hintergrundtext schreibt physiotherapeutischen Behandlungen bei Osteoporose einen in diversen Studien belegten Nutzen „zur Verbesserung der Knochenqualität, zur Schmerzreduktion, zur Optimierung der Lebensqualität sowie zur Vermeidung von Stürzen und sturzbedingten Frakturen“ zu, schränkt aber ein: „Allerdings sind die Ergebnisse in der Literatur hierzu aufgrund der verschiedenen Interventionsmöglichkeiten, Unterschieden in Trainingshäufigkeit, Intensität, Länge der Trainingsperiode und der Nachbeobachtung sehr heterogen.“ Und: „Gleichwohl in Deutschland grundsätzlich physiotherapeutische und physikalische Maßnahmen bei Wirbelfrakturen und bei Osteoporose empfohlen werden, fehlt weiterhin eine Evidenz zur Effektivität dieser Behandlung.“ Weiter: „In mehreren Studien konnte zwar für spezielle Endpunkte wie Gleichgewicht oder körperliche Leistungsfähigkeit ein kurzfristiger positiver Effekt nachgewiesen werden, jedoch zeigte sich, insbesondere im Langzeitverlauf, keine signifikante Verbesserung der Beschwerdesituation im Vergleich zum nichtbehandelten Kollektiv“; Studien, die nur frische osteoporotische Frakturen einschlossen, gebe es nicht. Zur Orientierung verweist die Leitlinie auf die S3-Leitlinie Körperliches Training zur Frakturprophylaxe des DVO. |
| Leitlinie | 187-063 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 14.04.2030 |
Indikation: Parkinson-Krankheit ab frühen Krankheitsstadien, aerobes Training und Krafttraining
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung in Kapitel 5 der Leitlinie lautet: „Parkinsonbetroffene sollten bereits in frühen Krankheitsstadien zu aerobem Training (z. B. Nordic Walking, Jogging, Fahrradfahren, Laufbandtraining) und Krafttraining ermutigt werden. Die Auswahl der Bewegungsform sollte sich nach individuellen Bedürfnissen und Präferenzen richten.“ (Konsensstärke: 100,0 %). |
| Leitlinie | 030-123 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.01.2028 |
Indikation: Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) einschließlich der Nachsorge nach medikamentöser, interventioneller oder offen-chirurgischer Behandlung, strukturiertes gefäßspezifisches Bewegungstraining unter qualifizierter Anleitung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 6.6 der Leitlinie im Kapitel 6.2 „Gefäßtraining in der Nachsorge“ lautet: „Ein strukturiertes gefäßspezifisches Bewegungstraining unter qualifizierter Anleitung soll allen Patientinnen und Patienten mit pAVK als Bestandteil der Basisbehandlung angeboten werden. Dies gilt auch in der Nachsorge nach medikamentösen, interventionellen oder offen-chirurgischen Behandlungsmaßnahmen.“ Die Empfehlungstabelle weist Grad A, LoE 1 und die Konsensstärke „Starker Konsens“ aus; was die Grade, die LoE-Stufen und die Konsensstärken bedeuten, erläutert die Langfassung nicht. Im Hintergrundtext heißt es: „Zusammengefasst sollte spätestens im Rahmen der Nachsorge jeder Patientin bzw. jedem Patienten mit pAVK ein strukturiertes Gefäßtraining angeboten werden, sofern die Komorbiditäten dies erlauben.“ |
| Leitlinie | 065-003 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 17.09.2029 |
Indikation: Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK), alternatives Bewegungstraining unter Anleitung, wenn überwachtes Training nicht möglich ist
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.26 der Leitlinie im Kapitel 4.6.3 „Art des Bewegungstrainings“ lautet: „Alternatives Bewegungstraining unter Anleitung ist hinsichtlich der schmerzfreien und maximalen Gehstrecke dem traditionellem Gehtraining unter Anleitung gleichwertig und sollte erwogen werden, wenn überwachtes Training nicht möglich ist.“ Die Empfehlungstabelle weist Grad A, LoE 2 und die Konsensstärke „Starker Konsens“ aus; was die Grade, die LoE-Stufen und die Konsensstärken bedeuten, erläutert die Langfassung nicht. Zu dem dort beschriebenen Cochrane Review heißt es im Hintergrundtext: „Zu den alternativen Formen des Bewegungstrainings zählten Radfahren, Krafttraining der unteren Extremitäten, Oberarm-Ergometertraining, Nordic Walking und Kombinationen verschiedener Bewegungsformen.“ Und: „Die einzelnen Vergleiche beruhen teilweise auf relativ geringen Patientenzahlen“. |
| Leitlinie | 065-003 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 17.09.2029 |
Indikation: Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK), häusliches Bewegungstraining mit Zielvorgaben und engem zielorientiertem Monitoring, wenn überwachtes Gehtraining nicht möglich ist
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.25 der Leitlinie im Kapitel 4.6.2 „Häusliches Bewegungstraining“ lautet: „Häusliches Bewegungstraining mit Zielvorgaben und engem zielorientierten Monitoring sind einem strukturierten Trainingsprogramm bei der erzielten Gehstrecke gleichwertig und sollte erwogen werden, wenn überwachtes Gehtraining nicht möglich ist.“ Die Empfehlungstabelle weist Grad A, LoE 2 und die Konsensstärke „Starker Konsens“ aus; was die Grade, die LoE-Stufen und die Konsensstärken bedeuten, erläutert die Langfassung nicht. Im Hintergrundtext heißt es: „Monitoring mit ausschließlicher telefonischer Abfrage des durchgeführten Trainings oder Tagebucheintragungen ohne Angabe der zurückgelegten Schrittzahl erwiesen sich als unwirksam.“ |
| Leitlinie | 065-003 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 17.09.2029 |
Indikation: Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK), häusliches Bewegungstraining mit Zielvorgaben verglichen mit einer Standardberatung zum Bewegungstraining
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Statement 4.24 der Leitlinie im Kapitel 4.6.2 „Häusliches Bewegungstraining“ lautet: „Häusliches Bewegungstraining mit Zielvorgaben ist einer Standardberatung zum Bewegungstraining überlegen.“ Die Empfehlungstabelle kennzeichnet es als Statement mit der Konsensstärke „Starker Konsens“; was die Konsensstärken bedeuten, erläutert die Langfassung nicht. |
| Leitlinie | 065-003 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 17.09.2029 |
Indikation: Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK), strukturiertes Gehtraining und körperliche Komponente der Lebensqualität
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Statement 4.31 der Leitlinie im Kapitel 4.6.8 „Effekt des Bewegungstrainings auf die Lebensqualität“ lautet: „Strukturiertes Gehtraining hat einen positiven Effekt auf die körperliche Komponente der Lebensqualität.“ Die Empfehlungstabelle kennzeichnet es als Statement mit der Konsensstärke „Konsens“; was die Konsensstärken bedeuten, erläutert die Langfassung nicht. Zu einer der beiden zugrunde gelegten Übersichten heißt es im Hintergrundtext: „Die Ergebnisse könnten allerdings durch die fehlende Verblindung der Assessoren verfälscht worden sein.“ |
| Leitlinie | 065-003 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 17.09.2029 |
Indikation: Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK), Trainingsintensität bei alternativen Trainingsformen und beim Gehtraining
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Statement 4.27 der Leitlinie im Kapitel 4.6.4 „Schmerzinduktion und Trainingserfolg“ lautet: „Niedrige bis mittlere Trainingsintensität ist hinsichtlich der Verbesserung der schmerzfreien Gehstrecke einer hohen Trainingsintensität bei alternativen Trainingsformen überlegen. (a) Zur Verbesserung der schmerzfreien Gehstrecke sollte eine niedrige bis mittlere Trainingsintensivität bei alternativen Trainingsformen empfohlen werden. (b) Die maximale Gehstrecke wird am deutlichsten mit Gehtraining mit hoher Intensität verbessert.“ Die Empfehlungstabelle kennzeichnet es als Statement mit der Konsensstärke „Starker Konsens“; was die Konsensstärken bedeuten, erläutert die Langfassung nicht. Im Hintergrundtext heißt es: „Studien mit einem Direktvergleich verschiedenen Trainingsintensitäten und den korrespondierenden unterschiedlichen Schmerzgraden sind jedoch dringend zur Klärung des Einflusses von Schmerz auf die Compliance und Adhärenz erforderlich“. |
| Leitlinie | 065-003 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 17.09.2029 |
Indikation: Polyzystisches Ovarsyndrom (PCOS), körperliche Aktivität sowie Ausdauer- und Krafttraining
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 3.4.1 der Leitlinie lautet: „Frauen mit PCOS soll körperliche Aktivität in Alltag, Freizeit und Beruf empfohlen werden.“ („Konsensstärke: 13/13, 100 %“). Empfehlung 3.4.2 lautet: „Frauen mit PCOS sollte Ausdauer- und Krafttraining in individuell angepasster Intensität empfohlen werden.“ („Konsensstärke: 12/12, 100 %“). Beide sind 2025 neu. Schon Empfehlung 3.1.2 nennt Ernährung und Bewegung als Basismaßnahmen: „Basismaßnahmen wie Verhaltensmodifikation, gesunde Ernährungsweise und körperliche Aktivität sollen als Grundlage der Therapie bei Frauen mit PCOS empfohlen werden.“ („Konsensstärke: 12/12, 100 %“). Für Jugendliche lauten die Empfehlungen 6.4.1 und 6.4.2: „Jugendliche mit PCOS und Übergewicht/Adipositas sollen zu Ernährung, Bewegung und Verhalten beraten werden und Zugang zu einer multimodalen Adipositastherapie bekommen.“ und „Jugendliche mit PCOS ohne Übergewicht/Adipositas sollten zu Ernährung, Bewegung und Verhalten beraten werden.“ (jeweils „Konsensstärke: 15/15, 100 %“). Zur Begründung schreibt die Leitlinie, damit sei „regelmäßige körperliche Aktivität auch im Rahmen eines PCOS ein essenzieller Baustein der multimodalen Basistherapie“. Zur Datenlage heißt es: „Bislang liegen nur wenige Metaanalysen bzw. systematische Übersichtsarbeiten zum Zusammenhang von PCOS und Bewegung vor.“ |
| Leitlinie | 089-004 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 12.08.2029 |
Indikation: Post-Intensive-Care-Syndrom mit auf der Intensivstation erworbenem Schwächesyndrom (ICU-AW), Krafttraining als Ergänzung zur Standardbehandlung zur Steigerung der Gehgeschwindigkeit
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 2 (laufende Nummer #10) in Kapitel 6.5.1 der Leitlinie lautet: „Krafttraining kann als Ergänzung zur Standardbehandlung zur Steigerung der Gehgeschwindigkeit durchgeführt werden.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad 0, den Evidenzlevel „OCEBM Level 2“ und die Qualität der Evidenz „niedrige Qualität“; als Literatur nennt sie „Veldema et al., 2019“. Nach Tabelle 9 in Kapitel 9.7 der Leitlinie bedeutet Empfehlungsgrad 0 „Empfehlung offen“ mit der Ausdrucksweise „Kann erwogen/verzichtet werden“; niedrige Qualität der Evidenz heißt dort: „Unser Vertrauen in den Effektschätzer ist begrenzt: Der wahre Effekt kann durchaus relevant verschieden vom Effektschätzer sein.“ Der Hintergrundtext beschreibt dieselbe dreiarmige Studie wie bei der Empfehlung zum Rollstuhl-Fahrradergometertraining (39 Patient:innen, je 20 Minuten an 20 Tagen über vier Wochen) und sagt zum Krafttraining: „Im selben Zeitraum verbesserte sich die Gruppe, welche das Krafttraining erhielt, überzufällig in ihrer Gehgeschwindigkeit. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass diese Ergebnisse in Anbetracht der kleinen Fallzahl überschätzt wurden.“ |
| Leitlinie | 080-007 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 01.10.2027, Neufassung angemeldet |
Indikation: Post-Intensive-Care-Syndrom mit auf der Intensivstation erworbenem Schwächesyndrom (ICU-AW), Rollstuhl-Fahrradergometertraining als Ergänzung zur Standardbehandlung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 1 (laufende Nummer #9) in Kapitel 6.5.1 der Leitlinie lautet: „Rollstuhl-Fahrradergometertraining kann als Ergänzung zur Standardbehandlung zur Verbesserung der Kraft sowie kardiovaskulären Fitness durchgeführt werden.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad 0, den Evidenzlevel „OCEBM Level 2“ und die Qualität der Evidenz „niedrige Qualität“; als Literatur nennt sie „Veldema et al., 2019“. Nach Tabelle 9 in Kapitel 9.7 der Leitlinie bedeutet Empfehlungsgrad 0 „Empfehlung offen“ mit der Ausdrucksweise „Kann erwogen/verzichtet werden“; niedrige Qualität der Evidenz heißt dort: „Unser Vertrauen in den Effektschätzer ist begrenzt: Der wahre Effekt kann durchaus relevant verschieden vom Effektschätzer sein.“ Das Kapitel behandelt die Frage, welche motorischen Therapiemaßnahmen bei Patient:innen mit ICU-AW zu motorisch-funktionellen, aktivitäts- oder teilhabeorientierten Therapiezielen beitragen können. Der Hintergrundtext beschreibt die Studie: „39 Patient*innen wurden zufällig einer der drei Gruppen zugeteilt. Die aktiven Maßnahmen wurden zusätzlich für je 20 Minuten an 20 Tagen über vier Wochen durchgeführt. Im Ergebnis zeigte sich, dass Ergometertraining die maximale Kraft der unteren Extremität, die kardiovaskuläre Fitness sowie die Rumpfkraft nach einem Beobachtungszeitraum von vier Wochen verbesserte.“ und fügt hinzu: „Es ist jedoch wahrscheinlich, dass diese Ergebnisse in Anbetracht der kleinen Fallzahl überschätzt wurden.“ |
| Leitlinie | 080-007 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 01.10.2027, Neufassung angemeldet |
Indikation: Post-Intensive-Care-Syndrom, Vorbeugung während des Intensivaufenthalts, Bettfahrrad (Cycling) ergänzend zur Frühmobilisation
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 2 (laufende Nummer #8) in Kapitel 6.4 der Leitlinie lautet: „Der ergänzende Einsatz von Bettfahrrädern (Cycling) zusätzlich zur Frühmobilisation kann erwogen werden. (0)“ Sie trägt den Empfehlungsgrad 0, den Evidenzlevel „OCEBM Level 1“ und die Qualität der Evidenz „hohe Qualität“; als Literatur nennt sie „Berney et al., 2021; Waldauf et al., 2021“. Nach Tabelle 9 in Kapitel 9.7 der Leitlinie bedeutet Empfehlungsgrad 0 „Empfehlung offen“ mit der Ausdrucksweise „Kann erwogen/verzichtet werden“; die Qualität der Evidenz ist in Anlehnung an das GRADE-System eingeteilt, und hohe Qualität heißt dort: „Wir sind sicher, dass der wahre Effekt nahe bei dem Effektschätzer liegt.“ Der Hintergrundtext zählt Bettfahrräder zu den Formen der Frühmobilisierung („assistierte Übungen (Bettfahrrad (Cycling), Roboter, funktionale Übungen, Widerstandsübungen, Transfers)“) und berichtet zu Berney et al. (2021), einer randomisierten Studie mit 162 beatmeten Intensivpatient:innen: „Die Intervention führte im Vergleich zur üblichen Physiotherapie nicht zu einem verbesserten Outcome nach 6 oder 12 Monaten im Hinblick auf Muskelkraft, Short Physical Performance Battery (SPPB), 6 Minuten Gehtest (6-MWT), Handkraft, Angst, Depression oder PTBS, gesundheitsbezogene Lebensqualität (SF-36) oder den täglichen Aktivitäten (Katz ADL).“ Zu einer Metaanalyse heißt es: „Takaoka et al. (2020) identifizierten in einer Meta-Analyse moderater Qualität zwei RKS (Burtin et al., 2009; Kayambu et al., 2015) mit insgesamt 117 Patient*innen, die tägliches Cycling hatten, eine verbesserte Lebensqualität (mittlere Differenz: 9 (14-32)), allerdings mit breiten Konfidenzintervallen und geringer Evidenz, sodass Cycling eine Behandlungsoption (ohne explizite Empfehlung) darstellt.“ |
| Leitlinie | 080-007 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 01.10.2027, Neufassung angemeldet |
Indikation: Postthrombotisches Syndrom nach tiefer Beinvenenthrombose, Bewegungstherapie ergänzend zur Kompressionstherapie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 2.24 der Leitlinie (Kapitel 2.4.2 „Postthrombotisches Syndrom“) enthält den Satz: „Zur Behandlung eines postthrombotischen Syndroms sollte neben der Kompressionstherapie ergänzend eine Bewegungstherapie durchgeführt werden, wobei jede Form von Bewegungstherapie zur Reduktion der klinischen Symptomatik geeignet erscheint.“ Ausgewiesen sind ein einzelner Pfeil als Empfehlungsstärke und „starker Konsens“; ein einzelner Pfeil mit dem Wortlaut „sollte“ entspricht nach Tabelle A der Leitlinie („Verwendete Empfehlungsgraduierung“) der Stufe „Empfehlung“ („Sollte / sollte nicht“), während „Starke Empfehlung“ für „Soll / soll nicht“ und „Empfehlung offen“ für „Kann erwogen / verzichtet werden“ steht. Nach Tabelle B bedeutet „Starker Konsens“ die Zustimmung von mehr als 95 % der Stimmberechtigten. Der erste Satz derselben Empfehlung lautet: „Zur Behandlung eines postthrombotischen Syndroms soll eine Kompressionstherapie konsequent und langfristig durchgeführt werden.“ (starker Konsens). Im Hintergrundtext heißt es: „Eine Bewegungstherapie unterstützt durch die Aktivierung von Gelenk- und Muskelpumpe die Kompressionstherapie (231). Prinzipiell ist jede Form von Bewegungstherapie geeignet. In einer Metaanalyse fand sich auch eine bessere Abheilung venöser Ulzerationen unter einer kombinierten Bewegungs- und Kompressionstherapie (232).“ |
| Leitlinie | 065-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 13.02.2028 |
Indikation: Posttraumatische Belastungsstörung und komplexe PTBS, Sport- und Bewegungstherapie als adjuvante Therapie im multimodalen Behandlungsplan
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.2 der Leitlinie (evidenzbasierte Empfehlung, Empfehlungsgrad B ⇑) lautet: „Personen mit (k)PTBS sollte Sport- und Bewegungstherapie als adjuvante Therapie in einem traumaspezifischen, multimodalen Behandlungsplan angeboten werden.“ (Konsensstärke: 92 % (Konsens)). Die Qualität der Evidenz ist in der Empfehlung für PTBS-Symptome mit sehr niedrig (⊕⊝⊝⊝) und für Depressions- und Angstsymptome mit niedrig (⊕⊕⊝⊝) angegeben. Im Hintergrundtext heißt es: „Eine bloße Empfehlung zu mehr körperlicher Aktivität reicht hier in der Regel nicht aus.“ Zu einer der Studien schreibt die Leitlinie: „In einer Studie von Young-McCaughan (2022) (175) konnte das adjuvante Paradigma nicht bestätigt werden. Allerdings war das Ausdauertraining allein der Kontrollbedingung in gleichem Maße überlegen, wie die Imaginationstherapie bzw. die kombinierte Behandlung.“ Unter „Personengruppen, auf die die Empfehlung nicht zutrifft/Alternativen“ nennt die Leitlinie Patient:innen mit einer akuten somatischen Erkrankung mit aktueller Einschränkung der körperlichen Belastung und hält fest, dass die Evidenzgrundlage dieser Empfehlung nur für Erwachsene und nicht für Kinder und Jugendliche vorliegt. |
| Leitlinie | 155-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 26.02.2031 |
Indikation: Postvirale Fatigue nach COVID-19 ohne ausgeprägte Belastungsintoleranz und/oder post-exertionelle Malaise (PEM), individualisiertes körperliches Training
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 8 der Leitlinie (Kapitel 1 „Empfehlungen im Überblick / Kernaussagen“) lautet: „Zur Behandlung einer postviralen Fatigue nach COVID-19 (ohne ausgeprägte Belastungsintoleranz und/oder PEM) sollten individualisierte Angebote eines körperlichen Trainings und ggf. Atemtrainings sowie eine kognitive Verhaltenstherapie zur therapeutischen Modifikation von Fatigue-begünstigenden Faktoren angeboten werden (neu; starker Konsens).“ Die Abgrenzung dazu ist Empfehlung 9: „Bei Bestehen einer PEM nach COVID-19 sollte ein individualisiertes Behandlungskonzept unter Berücksichtigung von Pacing-Strategien angeboten werden, das insbesondere darauf ausgerichtet ist, Patient*innen im Umgang mit der Erkrankung zu schulen, Anleitung zum Pacing und Selbstmanagement zu geben und die soziale Teilhabe zu fördern (modifiziert; starker Konsens).“ Zur Studienlage schreibt die Leitlinie in Kapitel 4.6.4: „Mehrwöchiges ambulantes körperliches Training niedriger und moderater Intensität, auch kombiniert mit Atemmuskulaturtraining zeigte sich in einer kleinen, randomisierten, kontrollierten Studie als wirksam und sicher zur Förderung von Kraft, Ausdauer und Symptomlast bei Personen mit PC nach primär mildem Verlauf (Jimeno-Almazán et al., 2023).“ Und einschränkend im Abschnitt „Was gibt es Neues?“: „Ein Training zur Förderung der Belastbarkeit stößt jedoch bei einer Subgruppe von PC-Betroffenen mit einer ausgeprägten Belastungsintoleranz im Rahmen einer postviralen Fatigue auf enge Grenzen, insbesondere, wenn die Betroffenen unter einer lange anhaltenden PEM leiden.“ In Kapitel 3.4 heißt es, bei Patientinnen und Patienten mit ME/CFS hätten aktivierende, nach „steigenden Intensitätsniveaus gestufte Therapien häufiger nachteilige Effekte, da eine beanspruchungsinduzierte Symptomverschlimmerung (PEM) im Sinne einer dysregulierten Regeneration induziert werden kann (IQWiG, 2023; DEGAM, 2022).“ Empfehlung 8 ist mit sollte formuliert („sollten individualisierte Angebote“). Nach Kapitel 2 der Leitlinie wurden „bewusst unterschiedliche Empfehlungsgrade vergeben“, sprachlich gekennzeichnet mit soll, sollte oder kann erwogen werden: Eine Empfehlung mit sollte ist danach eine, „die regelmäßig zum Tragen kommen sollte“, eine mit soll eine, deren Beachtung „eine besondere Wichtigkeit für die meisten Anwendungssituationen beigemessen wird“. Nach Kapitel 8.12 wurde der formelle Konsensusprozess auf die in Kapitel 1 wiedergegebenen Empfehlungen durchgeführt; „Starker Konsens“ bedeutet dort „Zustimmung von > 95 % der Teilnehmenden“. Evidenzgrade weist die Leitlinie nicht aus; sie „wurde zwar nicht systematisch evidenzbasiert, aber unter Berücksichtigung der aktuellen Evidenzlage erarbeitet“. |
| Leitlinie | 080-008 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 30.11.2028 |
Indikation: Prophylaxe der Migräne, regelmäßiger aerober Ausdauersport
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung in Kapitel 10.7 der Leitlinie lautet: „Regelmäßiger aerober Ausdauersport wird zur Prophylaxe der Migräne empfohlen.“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie und weist weder Empfehlungs- noch Evidenzgrade aus. |
| Leitlinie | 030-057 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 07.08.2028 |
Indikation: Prophylaxe der venösen Thromboembolie bei allen Patientinnen und Patienten, Basismaßnahmen aus Frühmobilisation, Bewegungsübungen und Anleitung zu Eigenübungen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 3.1 der Leitlinie (evidenzbasierte Empfehlung, geprüft 2025) lautet: „Allgemeine Basismaßnahmen sind Frühmobilisation, Bewegungsübungen und Anleitung zu Eigenübungen. Diese sollten regelmäßig bei allen Patienten zur Anwendung kommen.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad B, den Level of Evidence „moderat“ und wurde mit „Starker Konsens (100%)“ verabschiedet. Der Hintergrundtext erläutert: „Die Basismaßnahmen sind ein allgemein wirksamer Bestandteil einer VTE-Prophylaxe. Sie sollten routinemäßig bei jedem Patienten zur Anwendung kommen. Dazu gehören Frühmobilisation, Bewegungsübungen unter Anleitung / Begleitung und die Aufforderung zur Durchführung von Eigenübungen wie Fußwippen. Darüber hinaus ist auf eine adäquate Hydrierung des Patienten zu achten.“ Zur Grundlage heißt es: „Dieser und internationalen Leitlinienempfehlungen liegen zum einen historische Erfahrungsberichte und Ableitungen aus dem Verständnis der Pathophysiologie venöser Thromboembolien zugrunde“. Als Evidenz nennt die Leitlinie eine Metaanalyse mit systematischem Review, die „7 Studien (2 mit geringem, 3 mit moderatem, 2 mit hohem Bias-Risiko) mit 1 774 chirurgischen und konservativen Patienten“ auswertet, in denen der zusätzliche Effekt aktiver und passiver Bewegungsübungen oder Gehübungen auf die Rate tiefer Venenthrombosen gegenüber der Standardbetreuung erfasst wurde: „Dabei ergab sich eine Reduktion der TVT-Rate (RR 0,55; 95 % CI 0,41-0,73) mit hoher methodischer Sicherheit und hoher Signifikanz; in der Subgruppenanalyse fanden sich signifikante Effekte für Ganzkörpermobilisation (RR 0,54; 95 % CI 0,38-0,78; p < 0,001) und Bewegungsübungen abseits der Operations- oder Verletzungslokalisation (RR 0,25; 95 % CI 0,07-0,86, p=0,03), nicht aber für auf das Operations-/Verletzungsgebiet bezogene Übungen (RR 0,68; 95%CI 0,42-1,12).“ Die Basismaßnahmen sind nach Empfehlung 7.2 der Leitlinie kein Ersatz für eine indizierte medikamentöse Prophylaxe. Nach dem Methodenteil der Langfassung (Kapitel 2.2.2, Tabelle 5) bedeutet Empfehlungsgrad A „Starke Empfehlung für oder gegen eine Maßnahme – verwendete Ausdrucksweise = soll/soll nicht“, B „Empfehlung für oder gegen eine Maßnahme – verwendete Ausdrucksweise = sollte/sollte nicht“ und 0 „Offene Empfehlung (Option) bzgl. einer Maßnahme – verwendete Ausdrucksweise = kann“; ein starker Konsens ist „> 95 % Zustimmung der Stimmberechtigten“. Der Level of Evidence „moderat“ steht nach Tabelle 4 für „RCT(s) bzw. (vergleichende) Kohortenstudien von eingeschränkter Qualität“. |
| Leitlinie | 003-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 21.01.2028 |
Indikation: Prophylaxe der venösen Thromboembolie bei indizierter medikamentöser Prophylaxe, Basismaßnahmen und physikalische Maßnahmen als Ersatz
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 7.2 der Leitlinie (konsensbasierte Empfehlung, geprüft 2025) lautet: „Basismaßnahmen und physikalische Maßnahmen sollen eine indizierte medikamentöse VTE-Prophylaxe nicht ersetzen.“ Sie ist mit „EK“ gekennzeichnet und wurde mit „Starker Konsens (100%)“ verabschiedet. Basismaßnahmen sind nach Statement 6.1 der Leitlinie „Frühmobilisation, Bewegungsübungen, Anleitung zu Eigenübungen“. Nach Kapitel 2.2.4 der Langfassung sind Empfehlungen, „für die eine Bearbeitung auf der Grundlage eines Expertenkonsens der Leitliniengruppe beschlossen wurde“, als „Konsensbasierte Empfehlung“ und „EK“ ausgewiesen; „Für die Graduierung des Expertenkonsens wurden keine Symbole bzw. Buchstaben verwendet.“ Die Stärke ergibt sich aus der Formulierung soll/sollte/kann entsprechend dem Schema der Empfehlungsgraduierung, nach dem „soll“ einer starken Empfehlung entspricht; ein starker Konsens ist „> 95 % Zustimmung der Stimmberechtigten“. Zu Empfehlung 7.2 gibt die Langfassung keinen eigenen Hintergrundtext; sie steht am Ende der Einleitung des Kapitels 7 Physikalische Maßnahmen zur VTE-Prophylaxe. |
| Leitlinie | 003-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 21.01.2028 |
Indikation: Prophylaxe der venösen Thromboembolie bei niedrigem VTE-Risiko, regelmäßige Anwendung der Basismaßnahmen (Frühmobilisation, Bewegungsübungen, Anleitung zu Eigenübungen)
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 6.2 der Leitlinie (evidenzbasierte Empfehlung, geprüft 2025) lautet: „Bei Patienten mit niedrigem VTE-Risiko sollen Basismaßnahmen regelmäßig angewendet werden.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad A, den Level of Evidence „moderat“ und wurde mit „Starker Konsens (100%)“ verabschiedet. Was Basismaßnahmen sind, sagt das unmittelbar vorangehende konsensbasierte Statement 6.1 (EK, starker Konsens 100%): „Unter Maßnahmen zur VTE-Prophylaxe werden zusammengefasst: – Basismaßnahmen (Frühmobilisation, Bewegungsübungen, Anleitung zu Eigenübungen) – Physikalische Maßnahmen (z. B. medizinische Thrombose-Prophylaxe-Strümpfe (MTPS), intermittierende pneumatische Kompression (IPK)) – Medikamentöse Maßnahmen“. Als Evidenz nennt der Hintergrundtext dieselbe Metaanalyse wie Kapitel 3 mit „7 Studien (2 mit geringem, 3 mit moderatem, 2 mit hohem Bias-Risiko) mit 1 774 chirurgischen und konservativen Patienten“ und einer Reduktion der TVT-Rate „(RR 0,55; 95 % CI 0,41-0,73) mit hoher methodischer Sicherheit und hoher Signifikanz“, mit signifikanten Effekten für Ganzkörpermobilisation und für Bewegungsübungen abseits der Operations- oder Verletzungslokalisation, „nicht aber für auf das Operations-/Verletzungsgebiet bezogene Übungen (RR 0,68; 95%CI 0,42-1,12).“ Zur Abgrenzung heißt es dort: „Auf der Grundlage der verfügbaren Daten, unter Abwägung von Nutzen und Risiken sowie in Übereinstimmung mit internationalen Empfehlungen, kann eine generelle medikamentöse VTE-Prophylaxe (vgl. Kap. 8) für Patienten mit niedrigem Risiko nicht empfohlen werden“ und „Eine explizite Empfehlung von MTPS oder NMH für Patienten mit niedrigem VTE-Risiko durch die Leitliniengruppen wird aufgrund dieser Datenlage nicht gegeben.“ Nach dem Methodenteil der Langfassung (Kapitel 2.2.2, Tabelle 5) bedeutet Empfehlungsgrad A „Starke Empfehlung für oder gegen eine Maßnahme – verwendete Ausdrucksweise = soll/soll nicht“, B „Empfehlung für oder gegen eine Maßnahme – verwendete Ausdrucksweise = sollte/sollte nicht“ und 0 „Offene Empfehlung (Option) bzgl. einer Maßnahme – verwendete Ausdrucksweise = kann“; ein starker Konsens ist „> 95 % Zustimmung der Stimmberechtigten“. |
| Leitlinie | 003-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 21.01.2028 |
Indikation: Prophylaxe des Kopfschmerzes vom Spannungstyp, regelmäßiges Ausdauer- und Krafttraining
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Im Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ steht: „Regelmäßiges Ausdauer- und/oder Krafttraining wird als begleitende nicht medikamentöse Prophylaxe empfohlen.“ In Tabelle 6 (nicht medikamentöse Verfahren zur Prophylaxe) erhalten Krafttraining, Übungstherapie und Ausdauertraining jeweils den Empfehlungsgrad IIa; die Leitlinie definiert „IIa: Verfahren, deren Einsatz erwogen werden soll“. Zum Krafttraining vermerkt die Tabelle „mindestens 6 Wochen; Nacken-Armmuskel-Training mit oder ohne Geräte“, zum Ausdauertraining: „hochintensives Ausdauertraining ist wirksamer als moderates Ausdauertraining für die Reduktion der Kopfschmerzfrequenz.“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie; nach eigener Angabe wurde zur Konsensusfindung ein modifiziertes Delphi-Verfahren angewendet, und „Die Abstimmung über die Empfehlungen erfolgte in einer Online-Konferenz im Januar 2023.“ |
| Leitlinie | 030-077 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 18.12.2028 |
Indikation: Reduktion der Sturzangst älterer Menschen, Training mit holistischen Trainingsinhalten in fachlich angeleiteter Gruppe
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 54 der Leitlinie lautet: „Ein Training mit Fokus auf die Reduktion der Sturzangst sollte holistische Trainingsinhalte einbeziehen, die individualisiert und falls möglich im Setting einer fachlich eng angeleiteten Teilnehmergruppe durchgeführt werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad B, den „Evidenzgrad 1b“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad B für eine „Empfehlung“ mit der Formulierung „Sollte / sollte nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1b „Evidenz aufgrund von mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es: „Niedrig-moderate Evidenz besteht für den Aspekt, dass ein Training in der Gruppe oder ein konsequent supervidiertes Einzeltraining einem Individualtraining ohne Supervidierung überlegen ist.“ Welche Inhalte als holistisch gelten, nennt die Empfehlung nicht; Tai Chi, Yoga und Pilates stehen nur im Hintergrundtext des Kapitels. |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Rehabilitation nach Majoramputation an der oberen Extremität, Sporttherapie und Aufzeigen der Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung mit der Behinderung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 27 der Leitlinie (Kapitel 6.6 „Sporttherapie“, gekennzeichnet „Neu“, „Stand (2023)“) lautet: „Unter dem Aspekt der Behebung von Beeinträchtigungen der Teilhabe und der kompletten Integration sollen dem Patienten im Rahmen der Sporttherapie auch die Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung mit der Behinderung aufgezeigt und nähergebracht werden.“ Die Leitlinie weist dazu „Konsensstärke: 100 %“ aus; Empfehlungsgrade sind in der Langfassung nicht ausgewiesen, und eine Einteilung der Konsensstärke erklärt die Langfassung nicht. Das Kapitel beginnt mit dem Satz: „Die Sporttherapie dient dem Kraft‐, Gefäß‐ und Kreislauftraining und bietet pädagogische und soziale Möglichkeiten, sich mit der neuen Lebenssituation zu arrangieren [Matthews2014].“ An die Therapeuten stellt die Leitlinie unter anderem die Anforderung „Erfahrung in einem differenzierten Kreislauf‐ und Krafttraining, das die jeweilige Leistungsfähigkeit der amputierten Menschen berücksichtigt“ sowie „Erfahrungen im Amputiertensport“. Der Abschnitt „Das Rehabilitationsteam im Rehabilitationsprozess“ in Kapitel 6 nennt unter den Mindestanforderungen für den Rehabilitationsprozess „tägliche Gruppenbehandlung durch Sporttherapeuten/Physiotherapeuten“ und „bedarfsadaptiert: Sporttherapie, Psychologie, Sozialbetreuung und sonstige Konsilleistungen“. |
| Leitlinie | 187-061 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.05.2029 |
Indikation: Restless-Legs-Syndrom, Bewegungstraining
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Im Kasten „Zusammenfassung und Empfehlung Therapie“ und gleichlautend im Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ steht: „Nicht medikamentöse Therapieoptionen können allein oder zusätzlich angewendet werden, Evidenz liegt hier für die tsDCS, das Bewegungstraining (z. B. Bettfahrrad während der Dialyse, Yoga) und die Infrarotlicht-Therapie vor.“ Im Hintergrundtext zu den nicht medikamentösen Therapien heißt es: „Bei urämischen Patientinnen und Patienten mit RLS soll daher Dialyse mit Bettfahrrädern durchgeführt werden, dies kann als nicht medikamentöse Therapieoption empfohlen werden.“ Und einschränkend: „Unklar bleibt dabei allerdings, welche Aspekte des Bewegungstrainings zur Linderung der RLS-Beschwerden beitragen und wann der optimale Trainingszeitpunkt ist, da vermehrtes Training am Nachmittag oder Abend generell eher in einer Zunahme der RLS-Symptome nachts zu resultieren scheint (78, 109).“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei dieser Aussage nicht. |
| Leitlinie | 030-081 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 24.06.2027 |
Indikation: Schizophrenie, präferenzbasierte und individualisierte Bewegungsinterventionen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 80 der Leitlinie (aktualisiert, starke Empfehlung) lautet: „Bei Menschen mit einer Schizophrenie sollen Bewegungsinterventionen präferenzbasiert und individualisiert als Teil eines multimodalen Gesamttherapiekonzepts zur Anwendung kommen.“ (86% Konsens). Zur Begründung verweist die Leitlinie auf eine neue Guidance der European Psychiatric Association: „Ein Großteil dieser Arbeiten hatte Menschen mit einer Schizophrenie im Fokus und die EPA-Gruppe vergab den höchsten Empfehlungsgrad für Bewegungsinterventionen bei Menschen mit einer Schizophrenie. Daher hat die Leitliniengruppe entschieden den bisherigen Empfehlungsgrad entsprechend aufzuwerten.“ |
| Leitlinie | 038-009 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 12.07.2027 |
Indikation: Schlafstörungen bei Restless-Legs-Syndrom oder periodischen Bewegungsstörungen der Extremitäten (PLMD) bei Multipler Sklerose, strukturierte Veränderung der körperlichen Aktivität oder videobasiertes körperliches Training
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung E52 der Leitlinie (Konsens, Geprüft 2025) verweist für Schlafstörungen im Rahmen von RLS oder PLMD auf die DGN-Leitlinie Restless-Legs-Syndrom und ergänzt: „Darüberhinaus sollte eine strukturierte Verhaltensänderung der eigenen physischen Aktivitäten oder regelmäßiges Video-basiertes körperliches Training empfohlen werden.“ Im Hintergrundtext werden beide Maßnahmen nach je einer randomisierten Studie (n=15 und n=26) als wirksam beschrieben. |
| Leitlinie | 030-050 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 21.02.2027 |
Indikation: Schmerzen durch osteoporosebedingte Wirbelkörperfrakturen bei geriatrischen Patientinnen und Patienten, angeleitete körperliche Aktivierung als Beispiel personenzentrierter nicht-medikamentöser Interventionen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 40 der Leitlinie (Empfehlungsgrad ⇑, Evidenzgrad 2) lautet: „Personenzentrierte nicht-medikamentöse Interventionen, wie angeleitete körperliche Aktivierung und die Vermittlung von Coping-Strategien sollten bei geriatrischen Patient:innen mit Schmerzen durch osteoporosebedingte Wirbelkörperfrakturen zur Reduktion der Schmerzintensität sowie Steigerung der Lebensqualität und Funktionalität angeboten werden.“ (Konsensstärke: 100 %). Angeleitete körperliche Aktivierung ist dort neben der Vermittlung von Coping-Strategien als Beispiel für personenzentrierte nicht-medikamentöse Interventionen genannt. Nach Tabelle 4 der Leitlinie steht ⇑⇑ für eine starke Empfehlung (soll), ⇑ für eine Empfehlung (sollte) und ⇔ für eine offene Empfehlung (kann erwogen werden); der Evidenzgrad folgt der Oxford-Klassifikation von 2011 mit den Stufen 1 bis 5, und laut Tabelle 3 bedeutet starker Konsens eine Zustimmung von mehr als 95 %, Konsens von mehr als 75 bis 95 % der Teilnehmenden. |
| Leitlinie | 145-005 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 23.02.2030 |
Indikation: Schultersteife (vor allem primäre Schultersteife in Phase 1 bis 2), Übungsprogramme in Einzel- oder Gruppentherapie allein oder in Kombination mit anderen physiotherapeutischen Maßnahmen, auch Trainingstherapie kombiniert mit manueller Therapie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 6.1 der Leitlinie (Kapitel 6.1 „Häufigste Verfahren“, Abschnitt „Trainings- und Übungsprogramme“, neu 2021) lautet: „Zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Schultersteife (v. a. primäre und in Phase 1 - 2) sollten Übungsprogramme in Einzel- oder Gruppentherapie alleine oder in Kombination mit anderen physiotherapeutischen Maßnahmen zur Verbesserung der Beweglichkeit, der Funktion und des Schmerzes angewendet werden.“ Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad B mit dem Pfeil ⇑ und Evidenzgrad 2. Empfehlung 6.3 (neu 2021) lautet: „Zudem kann Manuelle Therapie mit Trainingstherapie kombiniert werden.“ mit Empfehlungsgrad 0 (Pfeil ⇑) und Evidenzgrad 1. Die Langfassung führt zu jeder Empfehlung den Empfehlungsgrad mit Buchstabe und Pfeil (A ⇑⇑, B ⇑, 0 ⇔ oder 0 ⇑) und einen Evidenzgrad (1 bis 4) oder einen Expertenkonsens (EK) mit Zustimmung in Prozent; eine Legende zu Empfehlungs- und Evidenzgraden enthält sie nicht, das Kapitel 6 nennt nur „Evidenzgrad I – III nach Oxford Schema“ für die Kortisonempfehlungen. Im Hintergrundtext heißt es: „Es gibt moderate und starke Evidenz dafür, dass physiotherapeutische Übungsprogramme kurzfristig zur Schmerzlinderung und Funktionsverbesserung führen.“ Und: „Die Evidenzgrade der betrachteten Studien reichen von 1-4, wobei der Median 3 beträgt. Gründe für die Abstufung der Qualität waren beispielsweise fehlende Verblindung und mangelnde Homogenität im Gruppenvergleich.“ Als Interventionen der Studien werden „Kräftigungsübungen in Einzel- oder Gruppentherapie, Propriozeptive Neuromuskuläre Faszilitation, aktivitätsorientierte Übungen alleine oder in Kombination mit anderen physiotherapeutischen Maßnahmen“ genannt. Zur Kombination mit manueller Therapie heißt es: „Zur Anwendung von manueller Therapie und Übungen jeweils allein oder in Kombination existieren jedoch unterschiedliche Studienergebnisse und insgesamt nur Studien mit geringer Qualität, sodass eine höhergradige Empfehlung für diese Kombination nicht möglich ist.“ Einschränkend zur Phase: „So sind beispielsweise Kapseldehntechniken in der ersten Hälfte des Krankheitsverlaufes eher kontraindiziert, in der zweiten Hälfte hingegen dem Heilungsverlauf zuträglich.“ |
| Leitlinie | 187-020 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 14.04.2027 |
Indikation: Schultersteife bei Diabetes mellitus (diabetische Schultersteife), eigenständige Übungen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 1.11 der Leitlinie (Kapitel 1.4 „Typische Begleiterkrankungen“, Abschnitt „Diabetes mellitus“, neu 2021) lautet: „Manuelle Therapie und eigenständige Übungen scheinen hingegen einen großen Effekt zu haben und sollten deshalb therapeutisch eingesetzt werden, aufgrund eines großen risk of bias innerhalb der Studien können sie jedoch auch nur begrenzt empfohlen werden.“ Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad B mit dem Pfeil ⇑ und Evidenzgrad 1. Die Langfassung führt zu jeder Empfehlung den Empfehlungsgrad mit Buchstabe und Pfeil (A ⇑⇑, B ⇑, 0 ⇔ oder 0 ⇑) und einen Evidenzgrad (1 bis 4) oder einen Expertenkonsens (EK) mit Zustimmung in Prozent; eine Legende zu Empfehlungs- und Evidenzgraden enthält sie nicht, das Kapitel 6 nennt nur „Evidenzgrad I – III nach Oxford Schema“ für die Kortisonempfehlungen. Das „hingegen“ bezieht sich auf den vorangehenden Satz des Hintergrundtextes: „Corticoidinjektionen sind für die Schultersteife bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes wenig bis nicht belegt, sodass aufgrund der Evidenzlage keine Empfehlung für Injektionen ausgesprochen werden kann (4, 31, 39, 87, 135).“ Zur Einordnung heißt es: „Die Diabetische Schultersteife ist häufigste Begleiterkrankung der oberen Extremität bei Vorhandensein eines Diabetes mellitus.“ Und: „Eine schlechtere Prognose bei Vorhandensein eines Diabetes wird beschrieben (95).“ Die Empfehlung nennt neben den eigenständigen Übungen die manuelle Therapie; diese Zeile betrifft nur die Übungen. |
| Leitlinie | 187-020 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 14.04.2027 |
Indikation: Schwere psychische Erkrankungen, multimodale gesundheitsfördernde Interventionen mit den Schwerpunkten gesunde Ernährung und körperliche Aktivität
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 40 (evidenzbasierte Empfehlung, Empfehlungsgrad A) lautet: „Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen sollen multimodale gesundheitsfördernde Interventionen mit den Schwerpunkten gesunde Ernährung und körperliche Aktivität individualisiert angeboten werden.“ (Konsensstärke: Starker Konsens (100 %), Abstimmungsergebnis vom 13.10.2022). Die Empfehlung betrifft eine kombinierte Lebensstilintervention; die körperliche Aktivität ist einer ihrer beiden Schwerpunkte. Die Evidenz ist bei allen in der Empfehlung aufgeführten Endpunkten mit Sehr gering (⊕⊖⊖⊖) bewertet; dort heißt es etwa „LSI reduziert das Gewicht (≥ 5 %) sign. stärker als eine Behandlung ohne LSI“ und „LSI verbessert die Lebensqualität nicht sign. stärker als eine Behandlung ohne LSI“. Einschränkend schreibt die Leitlinie: „Obwohl in der vorliegenden Leitlinie verhaltenspräventive Interventionen zur Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Aktivität fokussiert werden, muss darauf hingewiesen werden, dass diese nicht ausreichend sind, um somatischer Komorbidität und Mortalität ausreichend wirksam zu begegnen sowie Gesundheit und Wohlergehen im Allgemeinen zu unterstützen.“ Nach Tabelle 3 der Leitlinie (S. 54) bedeutet Empfehlungsgrad A eine starke Empfehlung (Formulierung soll / soll nicht), B eine Empfehlung, 0 eine offene Empfehlung; die Qualität der Evidenz wird nach GRADE von hoch bis sehr gering angegeben. |
| Leitlinie | 038-020 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 17.11.2030, Neufassung angemeldet |
Indikation: Schwere psychische Erkrankungen, präferenzbasierte und individualisierte Bewegungsinterventionen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 42 (evidenzbasierte Empfehlung, Empfehlungsgrad A) lautet: „Bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen sollen Bewegungsinterventionen präferenzbasiert und individualisiert als Teil eines multimodalen Gesamttherapiekonzepts zur Anwendung kommen“ (Konsensstärke: Starker Konsens (100 %), Delphi-Abstimmung Juli 2025). Laut Methodenteil ging es in dieser Abstimmung um die Hochstufung: „Abgestimmt wurde hierbei der Vorschlag, für die Empfehlung 42 (Bewegungsinterventionen), den Empfehlungsgrad von B auf A hoch zu stufen.“ Die Evidenztabelle zur Empfehlung nennt für einzelne Trainingsformen signifikante und nicht signifikante Effekte; für körperliche Aktivität gegenüber herkömmlicher Therapie bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen heißt es etwa „KA reduziert depressive Symptome sign. stärker als TAU“ mit der Bewertung Hoch (⊕⊕⊕⊕). Die Zeilen zur körperlichen Aktivität beruhen auf Maurus et al. 2024; eine Fußnote vermerkt dazu „Abweichende Bewertung im EPA-Review“: Dort seien die eingeschlossenen Reviews zunächst nach der SIGN-Checkliste bewertet worden und die Interventionen hätten danach eine GRADE-Bewertung von A bis D erhalten. Ergänzend hält die Leitlinie fest: „In jedem Fall sollte vor Beginn von Bewegungsinterventionen der körperliche Gesundheitsstatus der Patientin bzw. des Patienten und somit seine Eignung für eine körperliche Belastung überprüft werden.“ Nach Tabelle 3 der Leitlinie (S. 54) bedeutet Empfehlungsgrad A eine starke Empfehlung (Formulierung soll / soll nicht), B eine Empfehlung, 0 eine offene Empfehlung; die Qualität der Evidenz wird nach GRADE von hoch bis sehr gering angegeben. |
| Leitlinie | 038-020 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 17.11.2030, Neufassung angemeldet |
Indikation: Schwindel, Training mit Balance-, Kraft- und isometrischen Übungen, Tai Chi, Tanz und Walking (Statement im Kapitel zu Schwindel im Alter)
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Das Statement in Kapitel 4.7.4 der Leitlinie („Therapeutische Optionen“ im Kapitel „Schwindel im Alter“) lautet: „Balance-Übungen, Kraft- und isometrische Übungen, Thai Chi, Tanz und Walking sind geeignete Formen des Trainings bei Schwindel“. Es ist als „Konsensbasiertes Statement (modifiziert 2024)“ gekennzeichnet und wurde mit starkem Konsens (100 %) angenommen; nach der Klassifikation der Konsensusstärke der Leitlinie bedeutet starker Konsens eine „Zustimmung > 95 %“ der Teilnehmer. Der Hintergrundtext stützt die Aussage auf einen Cochrane-Review von 2019, der diese Übungsformen auf ihre Wirkung „gegen das Sturzrisiko“ untersuchte; der Erfolg resultierte danach „in 23 % weniger Stürzen bzw. 15 % weniger bei Menschen, die schon mehrfach gestürzt waren“. Einschränkend heißt es: „Es scheint im Übrigen Grenzen der Belastbarkeit und Therapietreue älterer und alter Menschen angesichts eines multimodalen Vorgehens mit einer Vielzahl von Übungen und komplexeren Maßnahmen zu geben“. Tai Chi (in der Leitlinie „Thai Chi“) ist eine der im Statement aufgezählten Trainingsformen. |
| Leitlinie | 053-018 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 27.02.2030 |
Indikation: Sekundärprophylaxe nach ischämischem Schlaganfall oder transitorischer ischämischer Attacke (TIA), regelmäßige körperliche Aktivität
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 1.1 der Leitlinie (Kapitel 5 Lebensstilmodifikation, Schlüsselfrage 1) lautet: „Nach TIA oder Hirninfarkt sollte regelmäßige körperliche Aktivität durchgeführt werden, um eine positive Beeinflussung vaskulärer Risikofaktoren zu erreichen.“ mit „Empfehlungsgrad: ⇑“. Statement 1.2 lautet: „Nach TIA oder Hirninfarkt kann körperliche Aktivität das Risiko eines Schlaganfallrezidivs und vaskulärer Folgeereignisse verringern.“ Empfehlung 1.3 lautet: „Sofern möglich, sollen Maßnahmen zur regelmäßigen körperlichen Aktivität in ein strukturiertes Programm zur Lebensstilmodifikation integriert und ggf. ärztlich begleitet werden.“ mit „Empfehlungsgrad: ⇑⇑“. In der Begründung schreibt die Leitlinie: „Mangels gezielter prospektiver Studien ist bislang ungeklärt, ob körperliche Aktivität nach ischämischem Schlaganfall oder TIA auch sekundärpräventiv wirksam ist. Dabei sind auch unerwünschte Ereignisse zu beachten, wie z. B. erhöhtes Sturzrisiko und vermehrte kardiovaskuläre Ereignisse.“ Sie beschreibt eine randomisierte Studie im subakuten Stadium, in der „eine zusätzliche aerobe Aktivität auf dem Laufband über 4 Wochen mit vermehrten unerwünschten Ereignissen einher“ ging, und schließt: „Trotz der fehlenden direkten Datenlagen zur Sekundärprävention legt die Übertragung der klaren Daten aus der Primärprävention den Schluss nahe, dass regelmäßige körperliche Aktivität im Rahmen eines strukturierten Programms auch für die Sekundärprävention sinnvoll ist.“ Die Langfassung erklärt die Pfeilsymbole des Empfehlungsgrads nicht und nennt keine Konsensstärke; sie enthält keinen Methodenteil. |
| Leitlinie | 030-143 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.01.2027 |
Indikation: Soziale-Netzwerke-Nutzungsstörung bei Erwachsenen, bewegungsfördernde Interventionen als Beispiel ergänzender Therapiebausteine
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4 der Leitlinie in Tabelle 9 zur Soziale-Netzwerke-Nutzungsstörung bei Erwachsenen (Evidenzgrad III, Empfehlungsgrad 0) lautet: „Bei einer Soziale-Netzwerke-Nutzungsstörung können ergänzende Therapiebausteine, wie etwa bewegungsfördernde Interventionen, Mindfulness-Ansätze oder Entspannungsverfahren in Betracht gezogen werden.“ Bewegungsfördernde Interventionen sind dort als Beispiel genannt. Der Hintergrundtext stützt sich auf eine Metaanalyse zur Smartphone-Abhängigkeit (Liu et al., 2019) und schränkt ein: „Die eingeschlossenen Studien bezogen sich zudem auf nicht-klinische Stichproben und beinhalteten auch Personen, die lediglich einen übermäßigen Konsum aufwiesen.“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie mit systematischer Literaturrecherche; laut Methodenteil wurde der Empfehlungsgrad „entsprechend der AWMF-Richtlinien mit A (starke Empfehlung, soll/soll nicht), B (Empfehlung, sollte/sollte nicht) und 0 (Empfehlung offen, kann erwogen werden/verzichtet werden) vergeben“, und der Evidenzgrad folgte den Vorgaben des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine. Eine Konsensstärke weist die Leitlinie nicht aus. |
| Leitlinie | 076-011 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 19.11.2029 |
Indikation: Stabil eingestellte Myasthenia gravis, Widerstands- und Ausdauertraining leichter Intensität
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung in Kapitel 4.4 der Leitlinie lautet: „Die sensomotorische Rehabilitation von Pat. mit stabil eingestellter Myasthenia gravis sollte ein individuell angepasstes Widerstands- und Ausdauertraining leichter Intensität beinhalten.“ (Konsensstärke: 100,0 %). Im Text heißt es: „Somit sollte die sensomotorische Rehabilitation bei Myasthenie Übungen leichter Intensität zur Verbesserung der Muskelkraft und der Kraftausdauer enthalten.“ |
| Leitlinie | 030-123 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.01.2028 |
Indikation: Sturzangst älterer Menschen, angemessenes und individualisiertes Körpertraining
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 53 der Leitlinie lautet: „Die Sturzangst älterer Menschen soll durch ein angemessenes, individualisiertes Körpertraining im Trainingsprozess berücksichtigt werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es: „Bei vergleichsweise hoher Evidenz positiver Effekte eines körperlichen Trainings auf die Sturzangst, sind die Trainingsinhalte, Belastungskomponenten, Trainingsprinzipien und Rahmenbedingungen, unter denen ein optimales Bewegungsprogramm zur Reduktion oder Bewältigung der Sturzangst ausgerichtet werden soll, (noch) nicht hinreichend bekannt.“ Und: „Allerdings liegt Evidenz für positive Effekte von Trainingsinhalten wie Gleichgewichts-, Kraft-, Mobilitätstraining, Tai Chi, Yoga und/oder unspezifische Bewegungsübungen im Wasser vor.“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Sturzprävention bei älteren Menschen mit Muskelschwäche oder funktionellen Einschränkungen, Krafttraining
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 37 der Leitlinie lautet: „Bei Menschen mit Muskelschwäche oder funktionellen Einschränkungen sollte Krafttraining essentieller Bestandteil von Trainingsprotokollen zur Sturzprävention sein.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad B, den „Evidenzgrad 1b“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad B für eine „Empfehlung“ mit der Formulierung „Sollte / sollte nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1b „Evidenz aufgrund von mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es: „Während die vorhandene Datenlage eine Empfehlung von isoliertem Krafttraining zur Sturzprävention derzeit nicht zulässt, sollte es bei Menschen mit Muskelschwäche oder funktionellen Einschränkungen essentieller Bestandteil von Trainingsprotokollen zur Sturzprävention sein.“ Tab. 11 der Leitlinie nennt für Krafttraining gegenüber Kontrolle für den Endpunkt Sturzrate ein Rate Ratio (RaR) von 1,14 (0,67 bis 1,97) aus 5 Studien mit 327 Teilnehmenden bei sehr geringer Vertrauenswürdigkeit. |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Sturzprävention bei älteren Menschen, Ausdauertraining zur Verbesserung sturzrelevanter Größen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 39 der Leitlinie lautet: „Ein Ausdauertraining zur Verbesserung von Größen die in Zusammenhang mit der Sturzinzidenz stehen kann erwogen werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad 0, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad 0 für eine „Empfehlung offen“ mit der Formulierung „Kann erwogen werden / kann verzichtet werden“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es: „Derzeitig lässt die vorhandene Datenlage eine Empfehlung für isoliertes Ausdauertraining zur Sturzprävention nicht zu. Zusätzliche Studien sind notwendig.“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Sturzprävention bei älteren Menschen, Beweglichkeitstraining
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 41 der Leitlinie lautet: „Ein Beweglichkeitstraining kann im Rahmen eines Trainings zur Sturzprävention erwogen werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad 0, den „Evidenzgrad 4“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad 0 für eine „Empfehlung offen“ mit der Formulierung „Kann erwogen werden / kann verzichtet werden“; nach Tab. 1 bedeutet 4 „Evidenz aufgrund von Berichten von Experten-Ausschüssen oder aufgrund der klinischen Erfahrung anerkannter Autoritäten.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es: „Derzeitig lässt die vorhandene Datenlage eine Empfehlung von Beweglichkeitstraining zur Sturzprävention nicht zu. Zusätzliche Studien sind erforderlich.“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Sturzprävention bei älteren Menschen, Gang-, Gleichgewichts- und funktionelles Training
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 30 der Leitlinie lautet: „Gang-, Gleichgewichts- und funktionelles Training sollen essentieller Bestandteil von Trainingsprotokollen zur Sturzprävention sein.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Text heißt es: „Für diese Kategorie von Trainingsinhalten [551] berichten unterschiedliche Autoren die höchste Evidenz für positive Effekte auf die Sturzhäufigkeit [14,553,566].“ Tab. 11 der Leitlinie nennt für Gleichgewichts- und Funktionstraining gegenüber Kontrolle für den Endpunkt Sturzrate ein Rate Ratio (RaR) von 0,76 (0,70 bis 0,82) aus 39 Studien mit 7989 Teilnehmenden bei hoher Vertrauenswürdigkeit. |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Sturzprävention bei älteren Menschen, Gleichgewichtstraining mit kontinuierlichen, reaktiven und proaktiven Inhalten
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 31 der Leitlinie lautet: „Im Rahmen eines Trainings der Gleichgewichtsfähigkeit sollen sowohl kontinuierliche, reaktive als auch proaktive Inhalte Berücksichtigung finden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1b“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1b „Evidenz aufgrund von mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Text heißt es: „Von Relevanz ist der geringe Transfer von trainierten zu nicht-trainierten Aufgaben [568].“ Und: „Trainingsverantwortliche sollten daher verbesserungsbedürftige Aufgaben identifizieren und diese im Training (und als Teil der Testbatterie) ansteuern.“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Sturzprävention bei älteren Menschen, interaktives kognitiv-motorisches Training
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 42 der Leitlinie lautet: „Interaktives kognitiv-motorisches Training sollte im Rahmen eines Trainings zur Sturzprävention durchgeführt werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad B, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad B für eine „Empfehlung“ mit der Formulierung „Sollte / sollte nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. In der Diskussion heißt es: „Insgesamt zeigten die Analysen der eingeschlossenen RCTs lediglich für Studienendpunkte die mit hoher statistischer Power belegt waren, einen signifikanten (Anzahl der Stürzer) oder grenzwertig (nicht) signifikanten Effekt (Sturzrate) eines interaktiven kognitiv-motorischen Trainings auf Sturzgrößen (Tab. 60 Anhang).“ Und: „Ein wichtiges Ergebnis für die Trainingspraxis ist, dass supervidierte Trainingsprotokolle, im Gegensatz zu nicht-überwachten Trainingsprogrammen zu signifikant positiven Effekten auf Sturzrate und Anzahl der Stürzer führen“. |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Sturzprävention bei älteren Menschen, perturbationsbasiertes Gleichgewichtstraining
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 33 der Leitlinie lautet: „Perturbationsbasiertes Gleichgewichtstraining soll ein Bestandteil von Trainingsprotokollen zur Sturzprävention sein.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Text heißt es: „Eine aktuelle Meta-Analyse [581] berichtet vergleichsweise hohe Effekte auf die Reduktion der Sturzrate älterer Menschen sowie Patienten mit spezifischen Erkrankungen (Schlaganfall, Parkinson) von 40% (RaR: 0,60; 0,42 bis 0,86, 13 Studien, geringe Vertrauenswürdigkeit).“ Das Fazit hält fest: „Geräteunabhängiges PBT erfordert hohe Standards an Sicherheit und Supervision.“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Sturzprävention bei älteren Menschen, Tanzen und Tanzformen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 36 der Leitlinie lautet: „Tanzen und Tanzformen können im Rahmen eines Trainings zur Sturzprävention erwogen werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad 0, den „Evidenzgrad 1b“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad 0 für eine „Empfehlung offen“ mit der Formulierung „Kann erwogen werden / kann verzichtet werden“; nach Tab. 1 bedeutet 1b „Evidenz aufgrund von mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es, die vorhandene Datenlage lasse eine Empfehlung von Tanzen zur Sturzprävention derzeit nicht zu, und: „Zusätzliche detaillierte Studien sind notwendig um das Potential geeigneter Tanzformen zu evaluieren.“ Tab. 11 der Leitlinie nennt für Tanzen gegenüber Kontrolle für den Endpunkt Sturzrate ein Rate Ratio (RaR) von 1,34 (0,98 bis 1,83) aus einer Studie mit 522 Teilnehmenden bei sehr geringer Vertrauenswürdigkeit. |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Sturzprävention bei älteren Menschen, Trainingshäufigkeit von etwa drei Trainingseinheiten pro Woche
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 47 der Leitlinie lautet: „Die Trainingshäufigkeit eines optimierten Trainings zur Sturzprävention soll ca. 3 TE/Wochen betragen.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Text heißt es, Gleichgewichts- und Funktionstraining mit einem Trainingsvolumen von drei Stunden oder mehr je Woche „reduzierte die Sturzhäufigkeit relativ zur Kontrollgruppe mit der vergleichsweise höchsten Effektgröße (RaR: 0,58; 0,45 bis 0,76) [465].“ Zur Einschränkung heißt es, es liege keine anwesenheitsbereinigte Analyse der Daten vor, und: „zum anderen ist die Varianz der eingeschlossenen Studien insbesondere für die Trainingshäufigkeit mit einem Schwerpunkt bei 2-3 TE/Wo. sehr gering.“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Sturzprävention bei älteren Menschen, Übungen der Gangadaptabilität im Gleichgewichtstraining
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 32 der Leitlinie lautet: „Übungen, bei denen das normale Gangmuster gebrochen und modifiziert wird, sollten regelmäßiger Bestandteil des Gleichgewichtstrainings sein.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad B, den „Evidenzgrad 1b“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad B für eine „Empfehlung“ mit der Formulierung „Sollte / sollte nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1b „Evidenz aufgrund von mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Text heißt es: „Stürze geschehen meist während der Lokomotion [569-571], daher sollten Übungen der Gangadaptabilität, d.h. Übungen, bei denen das normale Gangmuster gebrochen und modifiziert wird, regelmäßiger Bestandteil des Trainings sein“. |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Sturzprävention bei älteren Menschen, volitionales Stepping
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 34 der Leitlinie lautet: „Volitionales Stepping soll essentieller Bestandteil von Trainingsprotokollen zur Sturzprävention sein.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Text heißt es: „Meta-analytische Ergebnisse von Stepping-Interventionen bei älteren Menschen zeigen Effektgrößen von 40-60% für die Reduktion von Sturzrate (moderate Vertrauenswürdigkeit) und –risiko (geringe Vertrauenswürdigkeit), sowie basierend auf zwei RCTs eine Reduktion des Anteils der Personen mit sturzbedingten Frakturen um 80% (sehr geringe Vertrauenswürdigkeit) [575,586].“ Als Beispiele nennt die Leitlinie das Square Stepping Exercise Programm und das Multitarget Stepping. |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Sturzprävention bei älteren Menschen, Wassergymnastik
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 43 der Leitlinie lautet: „Wassergymnastik kann im Rahmen eines Trainings zur Sturzprävention erwogen werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad 0, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad 0 für eine „Empfehlung offen“ mit der Formulierung „Kann erwogen werden / kann verzichtet werden“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es: „Wassergymnastik kann in limitiertem Umfang zu Verbesserungen von Größen der körperlichen Leistungsfähigkeit (Mobilität, Kraft, Gleichgewicht) beitragen, die in Zusammenhang mit Stürzen und Frakturen stehen.“ Und: „Für Menschen mit großer Sturz- oder Bewegungsangst, welche an strukturierten, landbasierten Trainings nicht teilnehmen möchten, kann ein Wassergymnastikprogramm als Alternative angeboten werden.“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Sturzprävention bei Menschen mit Demenz, körperliches Training
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 108 der Leitlinie lautet: „Wir schlagen vor, körperliches Training zur Prävention von Stürzen bei Menschen mit Demenz anzubieten.“ Ausgewiesen sind der Empfehlungsgrad „schwach dafür (B)“, eine niedrige Vertrauenswürdigkeit der Evidenz für die Sturzhäufigkeit sowie „100 % (starker) Konsens“. Die Leitlinie graduiert zweistufig nach GRADE: „Wir empfehlen“ ist eine starke Empfehlung (⇑⇑, „stark dafür“ (A)), „Wir schlagen vor“ eine schwache (⇑, „schwach dafür“ (B)); einen Empfehlungsgrad 0 vergibt sie nicht. Zu einer Cochrane-Metaanalyse aus dem Jahr 2025 über ältere Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen hält die Leitlinie fest, körperliches Training könne das Sturzrisiko und die Zahl der stürzenden Personen verringern, „allerdings nur bei kontinuierlichem Training. Überdauernde Effekte nach Ende des Trainings wurden nicht gezeigt.“ Für die Untergruppe der Pflegeheimbewohner:innen mit kognitiven Beeinträchtigungen schreibt sie, die Subgruppenanalyse „bestätigte den Effekt auf das Sturzrisiko“; „Hinsichtlich der Sturzrate (RaR) in dieser Subgruppe blieb der Effekt jedoch unklar“. |
| Leitlinie | 038-013 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 23.02.2027 |
Indikation: Sturzprophylaxe bei älteren Menschen ohne Zugang zu aushäusigen Trainingsprogrammen, geeignete Heimtrainingsprogramme
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 45 der Leitlinie lautet: „Geeignete Heimtrainingsprogramme zur Sturzprophylaxe sollen insbesondere von Menschen ohne Zugang und Möglichkeit zu aushäusigen Trainingsprogrammen durchgeführt werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es: „Die aktuelle Evidenz zeigt die Wirksamkeit individueller Heimtrainings, z.B. OEP auf die Sturzhäufigkeit.“ Zum Otago Exercise Programm heißt es im Text: „Eine Meta-Analyse zeigte, dass sich durch OEP nicht nur das Sturzrisiko im Folgejahr um ein Drittel (IRR: 0,68, 95%-KI 0,56 bis 0,79, 7 Studien) reduzierte, sondern auch die Mortalität um 50 Prozent geringer lag als in der Kontrollgruppe [561].“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Sturzprophylaxe bei älteren Menschen, Heimtrainingsprogramme als Ergänzung eines supervidierten Trainings
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 46 der Leitlinie lautet: „Geeignete Heimtrainingsprogramme zur Sturzprophylaxe sollten ein supervidiertes Training unter kompetenter Anleitung im Bereich Sturzprävention ergänzen.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad B, den „Evidenzgrad 4“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad B für eine „Empfehlung“ mit der Formulierung „Sollte / sollte nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 4 „Evidenz aufgrund von Berichten von Experten-Ausschüssen oder aufgrund der klinischen Erfahrung anerkannter Autoritäten.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Text heißt es, eine Analyse von Gruppen- gegenüber individuellen Trainingsprotokollen zeige für die Sturzrate „lediglich tendenzielle Unterschiede zugunsten der Gruppenangebote [14]“, und: „Im Gegensatz dazu zeigen Lacroix et al. [692] überwiegend signifikant günstigere Effekte eines supervidierten Trainings auf das Gleichgewicht sowie die Kraft-/Schnellkraft [692] bei Menschen 65 Jahre und älter.“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Sturzreduktion bei älteren Menschen, Training mit mehreren Trainingsinhalten je nach individuellen Sturzrisikofaktoren
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 29 der Leitlinie lautet: „In Abhängigkeit von individuellen Sturzrisikofaktoren, sollen bei einem Training zur optimierten Sturzreduktion mehrere (der unten aufgeführten“ (Fußnote 58) „) Trainingsinhalte adressiert werden“. Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Die Fußnote 58 lautet: „…siehe Empfehlungen 30-44.“ Im Text heißt es: „Mehrere systematische Übersichtsarbeiten und Meta-Analysen (u.a. [14,552,563-565]) weisen einem Trainingsprotokoll, das mehrere der unten aufgeführten Trainingsinhalte (Kategorien)“ (Fußnote 57) „appliziert, die höchste Evidenz für positive Effekte auf die Sturzhäufigkeit zu.“ Zur Evidenzlage insgesamt: „Der meta-analytische Effekt von Bewegungsinterventionen auf den Endpunkt Sturzrate war eine relative Risikoreduktion von 23% (RaR: 0,77; 95%-Konfidenzintervall 0,71 bis 0,83, hohe Vertrauenswürdigkeit), während der Effekt auf den Anteil Stürzender mit -15% (RR: 0,85; 0,81 bis 0,89, hohe Vertrauenswürdigkeit) geringer war.“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Subacromiales Schmerzsyndrom (Impingementsymptomatik) in der nicht operativen Therapie, Trainingstherapie allein oder in Kombination mit Eigenübungsprogrammen im Rahmen der physiotherapeutischen Behandlung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 8.1 der Leitlinie (Kapitel 8.2.1 „Manuelle Therapie und Medizinische Trainingstherapie“, neu) lautet: „Im Rahmen der physiotherapeutischen Behandlung sollten manuelle Therapie und/oder Trainingstherapie, jeweils alleine oder in Kombination mit Eigenübungsprogrammen durchgeführt werden.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad B ⇑, den Evidenzgrad 2 und „100% Zustimmung; starker Konsens“. Der Hintergrundtext hält fest: „Für physiotherapeutische Übungsprogramme gibt es starke Evidenz, dass Übungen auf kurze Zeit Schmerz reduzieren, Kraft und die Funktion verbessern. Es gibt moderate Evidenz für kurzzeitige Lebensqualitätsverbesserung und langzeitige Funktionsverbesserung [82, 83].“ und: „Eine relevante Reduktion des Schmerzes kann auch in einer 12-Wochen-Nachbeobachtung durch eine Kombination aus Manueller Therapie und Eigenübungen, bestehend aus Dehnung, Krafttraining und Mobilitätsübungen in Kombination bestätigt werden [81].“ Zur Einordnung schreibt Kapitel 8.1: „So zeigt sich in der Literatur eine Evidenz für die Wirksamkeit von Trainingstherapie im Allgemeinen. Eine direkte Schlussfolgerung, welches Heilmittel verordnungsfähig ist, ergibt sich daraus nicht zwingend.“ Kapitel 7 hält zu den Empfehlungen für die Indikation einer definitiven Therapie fest, dass sämtliche Studien zu dieser Fragestellung Patienten mit einem unspezifischen subacromialen Schmerzsyndrom (SAPS) eingeschlossen haben und ihre Ergebnisse „nur mit Einschränkungen auf Patienten mit MOI übertragbar“ sind. Die Zeile fasst die Trainingstherapie und die Eigenübungsprogramme; die manuelle Therapie ist in derselben Empfehlung als Alternative oder Ergänzung genannt. Die Langfassung erklärt die Bedeutung der Empfehlungsgrade (A, B, 0) und der Evidenzgrade nicht selbst; sie verweist unter „Weitere Dokumente zu dieser Leitlinie“ auf ein gesondertes Methodendokument und Evidenztabellen. |
| Leitlinie | 187-060 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 19.11.2026 |
Indikation: Trainingsprogramm nach frischer osteoporotischer Wirbelkörperfraktur, Gleichgewichts-, funktionsgymnastisches und dynamisches Krafttraining
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 69 der Leitlinie lautet: „Das entsprechende Trainingsprogramm (Empfehlung 68) sollte ein Gleichgewichts-, funktionsgymnastisches Training sowie ein dynamisches Krafttraining idealerweise an Geräten beinhalten.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad B, den „Evidenzgrad 4“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad B für eine „Empfehlung“ mit der Formulierung „Sollte / sollte nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 4 „Evidenz aufgrund von Berichten von Experten-Ausschüssen oder aufgrund der klinischen Erfahrung anerkannter Autoritäten.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Text heißt es: „Körperhaltungsschulung und isometrische Stabilisierungsübungen in einer aufrechten Wirbelsäulenposition ohne externe Krafteinwirkung bzw. Widerstände sind dabei zielführende Trainingsinhalte.“ Und: „Bei Menschen mit einer oder mehreren Wirbelkörperfrakturen sind alle Übungen, die zu einer Stoßbelastung der Wirbelsäule (bspw. Sprünge) führen, kontraindiziert.“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Übergewicht und Adipositas, 30 bis 60 Minuten körperliche Aktivität am Tag zur Unterstützung der Gewichtsabnahme
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.19 der Leitlinie im Kapitel 5.4.3 („Bewegungstherapie“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Zur Unterstützung einer Gewichtsabnahme sollten 30 bis 60 Minuten körperlicher Aktivität am Tag empfohlen werden.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad B ⇑ und die Konsensstärke „100% Zustimmung, 15 Stimmen, davon 1 Enthaltung“; angegeben sind ein Evidenzgrad „2++ bis 4 nach SIGN“ aus der Vorgängerversion von 2014 und eine Qualität der Evidenz nach GRADE von moderat bis sehr niedrig, die sich laut Fußnote auf den Vergleich von hochintensivem Intervalltraining mit moderat intensivem kontinuierlichem Training bezieht. Nach dem Hintergrundtext zeigte eine Meta-Analyse von 12 systematischen Übersichtsarbeiten einen signifikanten Gewichtsverlust in der Trainingsgruppe gegenüber einer Kontrollgruppe ohne Training, unabhängig von der Art des Trainings; „Die durchschnittliche Gewichtsabnahme lag zwischen -1,5 und -3,5 kg.“ Weiter heißt es: „Beachten sollte man, dass sich die Dauer dieser Interventionen auf maximal ein Jahr beschränkten.“ |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Übergewicht und Adipositas, Beratung zur Steigerung der körperlichen Aktivität
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Im Kapitel 5.4.3 der Leitlinie („Bewegungstherapie“) stehen vier Empfehlungen, die als EK gekennzeichnet sind. EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expert:innenkonsens. Empfehlung 5.21 (geprüft, Stand 2024; Konsensstärke „100 % Zustimmung, 15 Stimmen, 0 Enthaltungen“) lautet: „Menschen mit Übergewicht und Adipositas sollen dazu motiviert werden, ihre körperliche Aktivität im Alltag und Freizeit zu steigern.“ Empfehlung 5.22 (modifiziert, Stand 2024; Konsensstärke „100 % Zustimmung, 15 Stimmen, 0 Enthaltungen“) lautet: „Menschen mit Übergewicht oder Adipositas sollen auf die gesundheitlichen Vorteile (metabolische, kardiovaskuläre und psychosoziale) der körperlichen Aktivität hingewiesen werden, die unabhängig von der Gewichtsreduktion entstehen.“ Empfehlung 5.23 (geprüft, Stand 2024; Konsensstärke „80 % Zustimmung, 16 Stimmen, davon 1 Enthaltung“) lautet: „Bei der Beratung von Patient:innen mit Übergewicht oder Adipositas sollen verständliche und realistische Ziele für die Ausübung der körperlichen Aktivität gesetzt werden.“ Empfehlung 5.20 (geprüft, Stand 2024; Konsensstärke „93 % Zustimmung, 15 Stimmen, 0 Enthaltungen“) lautet: „Kontraindikationen gegenüber körperlicher Aktivität sollen ausgeschlossen werden.“ Im Hintergrund zu Empfehlung 5.23 heißt es: „Grundsätzlich sollten Menschen mit Adipositas auf den begrenzten Erfolg einer alleinigen Bewegungstherapie hingewiesen werden“ und: „Realistisch erreicht werden etwa 2 bis 3 kg Gewichtsreduktion, wenn nicht eine Kombination mit einer Ernährungsumstellung durchgeführt wird.“ Ob Alltagsaktivitäten allein zu einer Gewichtsreduktion beitragen, ist nach dem Hintergrund zu Empfehlung 5.21 selten untersucht worden. |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Ulcus cruris venosum, Anleitung zu regelmäßiger körperlicher Aktivität wie Gehübungen und Fußgymnastik
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 27 der Leitlinie im Kapitel 3.2.1 „Ulcus cruris venosum und körperliche Aktivität“ lautet: „Patienten mit Ulcus cruris venosum sollen zu regelmäßiger körperlicher Aktivität, beispielsweise Gehübungen und Fußgymnastik, angeleitet werden, da die Kompressionstherapie erst bei Aktivierung der Muskel- und Gelenkpumpen ihre Wirkung vollständig entfaltet.“ Sie ist mit der Stärke ↑↑ und der Zustimmung starker Konsens (100 %) ausgewiesen; nach Tabelle A der Leitlinie steht ↑↑ für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“, nach Tabelle B bedeutet starker Konsens eine Zustimmung von „> 95% der Stimmberechtigten“. Gehübungen und Fußgymnastik nennt die Empfehlung als Beispiele regelmäßiger körperlicher Aktivität. Im Hintergrundtext heißt es: „Es konnte gezeigt werden, dass regelmäßige körperliche Aktivität die Abheilung des UCV unterstützt“. Ist bei Patienten mit Ulcus cruris venosum eine kontinuierliche Kompressionstherapie nicht möglich, sollen nach Empfehlung 25 (Stärke ↑↑, Konsens 88,8 %) „nach Ausschluss von Kontraindikationen folgende Maßnahmen erfolgen: Hochlagerung der Beine, physikalische Therapiemaßnahmen und/oder gymnastische Übungen in liegender Position (aktive Bettruhe).“ Dazu gibt es laut Hintergrundtext „nur wenige Studiendaten zu deren Effektivität auf die Abheilung des UCV“. |
| Leitlinie | 037-009 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 21.01.2029 |
Indikation: Ungeklärte Müdigkeit (ausgenommen ME/CFS), symptomorientierte aktivierende Maßnahmen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 6.5 B der Leitlinie (neu 2022; Empfehlungsgrad 0, Level of evidence IIa-IV) lautet: „Bei ungeklärter Müdigkeit können Verhaltenstherapie oder/und symptomorientierte aktivierende Maßnahmen angeboten werden.“ Weiter heißt es: „Hierbei sind die individuelle Reaktion darauf zu beobachten und ggf. die Maßnahmen anzupassen oder zu beenden.“ ME/CFS einschließlich Verdachtsdiagnose ist ausgenommen. Im Kapitel 6.1 heißt es: „Verhaltenstherapie und körperliche Aktivierung verbesserten gleichermaßen die Beschwerden von hausärztlichen Patient:innen mit unerklärter Müdigkeit.“ Nach der Codierung der Leitlinie (S. 5) steht A für eine hohe Empfehlungsstärke (soll bzw. soll nicht), B für eine mittlere (sollte) und 0 für eine niedrige (kann); die Level of evidence folgen den Oxford-Kriterien, wobei I die höchste und V die am wenigsten belegte Stufe ist. |
| Leitlinie | 053-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 22.12.2027, Neufassung angemeldet |
Indikation: Unipolare depressive Störungen, sportliche Aktivität und strukturiertes körperliches Training
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 9-7 der Leitlinie lautet: „Patient*innen mit einer depressiven Störung und ohne Kontraindikation für körperliche Belastungen sollen zu sportlichen Aktivitäten motiviert werden, idealerweise innerhalb einer Gruppe.“ Empfehlung 9-8 lautet: „Patient*innen mit einer depressiven Störung und ohne Kontraindikation für körperliche Belastungen sollen zur Teilnahme an einem strukturierten und supervidierten körperlichen Training motiviert und bei der Umsetzung unterstützt werden.“ Beide tragen das Symbol ⇑⇑, das die Leitlinie dem Empfehlungsgrad A zuordnet, einer starken Positiv-Empfehlung („soll“). Empfehlung 9-7 bezeichnet die Leitlinie als „konsensbasierte Empfehlung“. Zu den strukturierten Programmen hält sie fest: „Bezüglich supervidierter Bewegungs- und Sportprogramme schätzt die Leitliniengruppe die Aussagekraft der Evidenz als niedrig bis moderat ein.“ |
| Leitlinie | nvl-005 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 28.09.2027, Neufassung angemeldet |
Indikation: Verbesserung der Funktionalität in fortgeschrittenem Trainingszustand, dynamisches Krafttraining mit freien Gewichten
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 17 der Leitlinie lautet: „In fortgeschrittenem Trainingszustand sollte ein DRT verstärkt mit freien Gewichten angeboten werden, um möglichst über alltagsrelevante Körperübungen die Funktionalität zu verbessern.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad B, den „Evidenzgrad 1b“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad B für eine „Empfehlung“ mit der Formulierung „Sollte / sollte nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1b „Evidenz aufgrund von mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. DRT steht in der Leitlinie für dynamisches Krafttraining („dynamic resistance exercise“). Im Text heißt es: „Die Generierung der Evidenz für die Empfehlung 17, also eines idealerweise gemischten Trainings mit freien Gewichten und Kraftgeräten nach ausreichender Konditionierungsphase, basieren auf systematischen Übersichtsarbeiten und Meta-Analysen [338,340], Positionspapieren [334] und Expertenmeinungen [333], von denen allerdings keine direkt auf die KMD fokussiert.“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Verbesserung der Knochenfestigkeit bei Einsteigern und Personen mit schweren orthopädischen Limitationen, dynamisches Krafttraining an geführten Kraftgeräten
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 16 der Leitlinie lautet: „Einsteiger und Personen mit schweren orthopädischen Limitationen sollten nach Möglichkeit ein dynamisches Krafttraining an geführten Kraftgeräten durchführen“ (Fußnote 32). Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad B, den „Evidenzgrad 4“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad B für eine „Empfehlung“ mit der Formulierung „Sollte / sollte nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 4 „Evidenz aufgrund von Berichten von Experten-Ausschüssen oder aufgrund der klinischen Erfahrung anerkannter Autoritäten.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Die Fußnote 32 lautet: „aufgrund der Möglichkeit, eine hohe Reizhöhe und -rate (siehe unten) sicher applizieren zu können, präziser Intensitätsvorgabe, einfacher Realisierung progressiver Belastungserhöhung und einem einfachen Monitoring.“ Im Text heißt es: „Die Generierung der Evidenz für die Empfehlung 16 basiert auf Expertenrating der LL-Lenkungsgruppe.“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Verbesserung der Knochenfestigkeit bei leistungsfähigen Personen, landbasiertes Training verglichen mit wasserbasiertem Training
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 10 der Leitlinie lautet: „Leistungsfähige Kollektive ohne Notwendigkeit oder Neigung für Wassergymnastik sollten ein landbasiertes- einem wasserbasierten Trainingsprotokoll vorziehen.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad B, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad B für eine „Empfehlung“ mit der Formulierung „Sollte / sollte nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. In der Diskussion heißt es zu der zugrunde liegenden Übersicht: „Allerdings berichteten die Autoren auch eine signifikante Überlegenheit von landbasierten gegenüber wasserbasierten Trainingsprogrammen (4 Vergleiche) für LWS- und (weniger ausgeprägt und n.s.) FN-KMD.“ Die Bewertung hält fest: „Als Basis für Empfehlung 10 liegt die Subanalyse einer Meta-Analyse vor, allerdings mit nur 4 vergleichenden Untersuchungen.“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Verbesserung der Knochenfestigkeit bei Menschen mit stark herabgesetzter ossärer Reizschwelle, Schwimmen als alleinige Intervention
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 8 der Leitlinie lautet: „Schwimmen als alleinige Intervention zur Verbesserung der Knochenfestigkeit kann für Menschen mit stark herabgesetzter ossärer Reizschwelle erwogen werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad 0, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad 0 für eine „Empfehlung offen“ mit der Formulierung „Kann erwogen werden / kann verzichtet werden“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es: „Bei positiven Effekten auf kardiovaskuläre/kardiometabolische Risikofaktoren/Erkrankungen (u.a. [228,229]) weist Schwimmen für die Knochenfestigkeit an LWS und proximalem Femur lediglich einen geringen Stellenwert auf.“ Die Bewertung hält fest: „Leider wurden in keinem Fall Ergebnisse für postmenopausale Frauen oder Männer über 45 Jahre berichtet.“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Verbesserung der Knochenfestigkeit bei Menschen mit stark herabgesetzter ossärer Reizschwelle, Walking als alleinige Intervention
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 7 der Leitlinie lautet: „Walking als alleinige Intervention zur Verbesserung der Knochenfestigkeit kann für Menschen mit stark herabgesetzter ossärer Reizschwelle erwogen werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad 0, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad 0 für eine „Empfehlung offen“ mit der Formulierung „Kann erwogen werden / kann verzichtet werden“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es: „Bei positiven Effekten auf kardiovaskuläre/kardiometabolische Risikofaktoren und Erkrankungen (u.a. [222]) hat Walking lediglich einen geringen Stellenwert für die Knochenfestigkeit an LWS und Schenkelhals.“ Und: „Zum Zwecke der Verbesserung der Knochenfestigkeit sollten allerdings Trainingsinhalte mit höherem osteogenen Potential hinzukommen (s.u.).“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Verbesserung der Knochenfestigkeit, dynamisches Krafttraining unabhängig von den Trainingsmitteln
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 15 der Leitlinie lautet: „Grundsätzlich soll dynamisches Krafttraining, unabhängig von den zur Verfügung stehenden Trainingsmitteln, appliziert werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. In der Diskussion heißt es: „Relevanter in diesem Zusammenhang ist aber das Ergebnis der weitgehend vergleichbaren, jeweils signifikanten Effekte eines Krafttrainings an Geräten, freien Gerätetrainings und Mix aus beiden Trainingsvarianten auf die KMD an LWS und FN.“ Und: „Insgesamt ist dieses Ergebnis erfreulich, da der materielle Aufwand eines Trainings mit spezifischen Geräte, somit nicht zwingend erforderlich ist.“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Verbesserung der Knochenfestigkeit, gewichtstragende Trainingsinhalte und/oder dynamisches Krafttraining als Trainingsinhalt
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 6 der Leitlinie lautet: „Ein körperliches Training zur Verbesserung von Knochenfestigkeit soll gewichtstragende Trainingsinhalte […] und/oder dynamisches Krafttraining berücksichtigen“ (Fußnote 22; ausgelassen ist die englische Entsprechung „weight-bearing exercise“ in Klammern). Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Die Fußnote 22 lautet: „unter Differenzierung der Intensität. Cave: höhergradige Osteoporose.Erläuterung Kap. 4.3.1, Kap. 6.4, Kap. 7.“ (so im Original). In der Diskussion heißt es: „Die vorgelegte Meta-Analyse mit Subanalyse für unterschiedliche Trainingsinhalte bestätigt die signifikant positiven Effekte von dynamischem Krafttraining, WBE-Belastung sowie der Kombination beider Protokolle auf die KMD an LWS, FN und TH bei postmenopausalen Frauen.“ Und: „Zwischen den Trainingsinhalten zeigen sich keine signifikanten Gruppenunterschiede“ für die Knochendichte an Lendenwirbelsäule, Schenkelhals und Hüfte. |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Verbesserung der Knochenfestigkeit, Trainingshäufigkeit von mindestens zwei Einheiten pro Woche im Jahresmittel
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 26 der Leitlinie lautet: „Ein Training zur Verbesserung der Knochenfestigkeit soll im Jahresmittel mindestens zweimal pro Woche (unter Berücksichtigung regenerativer Phasen) durchgeführt werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. In der Diskussion heißt es: „Zusammenfassend zeigt sich eine hochrelevante Überlegenheit von Trainingsprotokollen mit höherer Trainingsfrequenz auf die Knochendichte an LWS (p=.002) und (eingeschränkt) FN-KMD.“ Und: „Im Detail zeigen Studienarme mit geringer Trainingshäufigkeit zumindest an der LWS keine Effekte auf die KMD (0,0±2,1%).“ |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Verbesserung der Knochenfestigkeit, Wassergymnastik als Trainingsoption
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 9 der Leitlinie lautet: „Wassergymnastik als Intervention zur Verbesserung der Knochenfestigkeit soll als Trainingsoption“ (Fußnote 25) „berücksichtigt werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Die Fußnote 25 lautet: „Trainingsoption meint, dass dieser Trainingsinhalt grundsätzlich eine Möglichkeit zur effektiven Trainingsdurchführung darstellt.“ In der Diskussion heißt es: „Zusammenfassend konnten signifikante Effekte von Wassergymnastik für die KMD des proximalen Femurs und abhängig von der Analyse (d.h. mit oder ohne die Studie von Ramirez-Villada [234]) für die KMD der Lendenwirbelsäule nachgewiesen werden.“ Die Bewertung nennt 11 eingeschlossene Studien und hält fest, dass die sehr deutlich variierenden Teilnehmercharakteristika eine abschließende Beurteilung erschweren. |
| Leitlinie | 183-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Vorbeugung einer ungesunden Gewichtszunahme bei Erwachsenen, regelmäßige körperliche Bewegung in Alltag, Freizeit und Beruf
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.13 der Leitlinie im Kapitel 4.2.2 („Körperliche Bewegung“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Zur Vermeidung einer ungesunden Gewichtszunahme soll empfohlen werden, sich in Alltag, Freizeit und Beruf regelmäßig körperlich zu bewegen.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad A ⇑⇑, die Qualität der Evidenz „Moderat“ und die Konsensstärke „93 % Zustimmung, 16 Stimmen, davon 2 Enthaltungen (aus Delphi-Vorabstimmung)“. Nach der Fußnote ist der Evidenzgrad nach GRADE moderat für eine kurvilineare Dosis-Wirkungsbeziehung zwischen körperlicher Aktivität und dem Mortalitäts-, Herz-Kreislauf- und Diabetesrisiko und niedrig für Effekte von Bewegungsinterventionen auf den BMI sowie für Effekte bestimmter Bewegungsarten auf das Körpergewicht. In der Begründung heißt es: „Die vorliegende Evidenz zeigt, dass regelmäßige körperliche Bewegung zu einem verringerten Adipositasrisiko beitragen kann, und mit zahlreichen weiteren positiven gesundheitlichen Effekten einhergeht.“ Die Empfehlungen des Präventionskapitels gelten nach der Leitlinie für die erwachsene Allgemeinbevölkerung: „Dies schließt Personen mit Normalgewicht ein, ebenso wie Personen mit Übergewicht und Adipositas.“ |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Vorbeugung einer venösen Thromboembolie auf langen Reisen bei nicht erkrankten Personen, einfache Übungen zur Aktivierung der Muskelpumpe wie Fußwippen neben Flüssigkeitszufuhr und Vermeidung von Alkohol und enger Kleidung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 19.9 der Leitlinie (konsensbasierte Empfehlung, neu 2025, im Kapitel 19.3 „Vorübergehende Einschränkung der Mobilität nicht erkrankter Personen“) lautet: „Reisenden auf langen Reisen soll zu allgemeinen Basismaßnahmen der VTE-Prophylaxe geraten werden: ausreichende Flüssigkeitszufuhr, einfache Übungen zur Aktivierung der Muskelpumpe wie Fußwippen sowie Vermeidung von Alkoholkonsum und von zu enger Kleidung während der Reise.“ Sie ist mit „EK“ gekennzeichnet und wurde mit „Starker Konsens (100%)“ verabschiedet. Der Hintergrundtext schränkt ein: „Lange dauernde Flug- oder Busreisen bergen ein leicht erhöhtes, nicht sicher quantifizierbares VTE-Risiko [777]. Sie erfordern aber i.d.R. keine speziellen Prophylaxemaßnahmen. Es ist jedoch sinnvoll, allen Reisenden zu allgemeinen Basismaßnahmen zu raten (Kap. 2.3.1).“ Zur Entstehung heißt es: „In Anbetracht der häufigen Patientenanfragen im Praxisalltag hat sich die Leitliniengruppe einvernehmlich entschlossen, diese Thematik mit einer Empfehlung in dieser Leitlinienversion zu berücksichtigen.“ Nach Kapitel 2.2.4 der Langfassung wurden für die Graduierung des Expertenkonsens keine Symbole oder Buchstaben verwendet; die Stärke ergibt sich aus der Formulierung soll/sollte/kann, wobei „soll“ nach Tabelle 5 einer starken Empfehlung entspricht; ein starker Konsens ist „> 95 % Zustimmung der Stimmberechtigten“. |
| Leitlinie | 003-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 21.01.2028 |
Indikation: Vorbeugung eines Delirs bei älteren nicht-chirurgischen Patientinnen und Patienten im Krankenhaus, Bewegungsübungen als isolierte Maßnahme
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.9 der Leitlinie (neu 2025, Empfehlungsgrad B ⇓) lautet: „Wir schlagen nicht vor, Bewegungsübungen als isolierte Maßnahme zur Delirprävention bei älteren nicht-chirurgischen Patient:innen im Krankenhaus anzuwenden.“ (Konsensstärke: 92,8%; Konsens (13/14 Ja, 1/14 Nein)). Die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz nach GRADE ist für die berichteten Endpunkte niedrig bis sehr niedrig; keine sichere Auswirkung ist unter anderem für Delirinzidenz, Mortalität und körperliche Funktionsfähigkeit angegeben. Die Empfehlung betrifft Bewegungsübungen als isolierte Maßnahme. |
| Leitlinie | 109-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.04.2029 |
Indikation: Vorbeugung nicht-spezifischer Rückenschmerzen bei Kindern und Jugendlichen, Anleitung zu regelmäßigen Bewegungsübungen in Kombination mit Edukation oder Förderung regelmäßiger sportlicher Aktivität und von Ausdauersport
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung S 45 (Empfehlungsgrad B ⇑, Evidenzgrad 2) der Leitlinie lautet: „Zur Prävention von Rückenschmerzen bei Kindern und Jugendlichen sollte entweder eine Kombination aus Edukation und Anleitung zu regelmäßigen Bewegungsübungen angeboten oder regelmäßige sportliche Aktivität und Ausdauersport gefördert werden.“ (Konsensstärke: 100%). Zur Studienlage heißt es zuvor: „Die geringe Anzahl kontrollierter Studien, die die Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen geprüft haben, führt aktuell dazu, dass gesicherte evidenzbasierte Empfehlungen nicht vorliegen.“ Und: „Die randomisiert kontrollierte Studie zeigt, dass Interventionen, die aktive Bewegung mit einschließen, zur Prävention von Rückenschmerzen bei Kindern und Jugendlichen geeignet sind.“ Nach Tabelle 22 der Leitlinie steht B (⇑) für eine Empfehlung mit der Ausdrucksweise sollte / sollte nicht; die Evidenz wurde nach den Oxford 2011 Levels of Evidence bewertet, und starker Konsens bedeutet laut Tabelle 23 mehr als 95 % der Stimmberechtigten. |
| Leitlinie | 027-070 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 19.12.2026 |
Indikation: Vorbeugung und Behandlung antipsychotikabedingter Gewichtszunahme bei Schizophrenie, Bewegungsprogramme als Beispiel psychotherapeutischer und psychosozialer Interventionen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 53 der Leitlinie (aktualisiert, konsentierte Empfehlung) lautet: „Zu Beginn der antipsychotischen Behandlung oder spätestens bei dem Auftreten einer antipsychotikainduzierten stärkeren Gewichtszunahme von mehr als 3% vom Ausgangsgewicht sollen psychotherapeutische und psychosoziale Interventionen mit Fokus auf Strategievermittlung für den Transfer in den Alltag (z.B. Ernährungsberatung, Psychoedukation, Bewegungsprogramme) zur Prävention einer weiteren Gewichtszunahme oder zur Gewichtsreduktion angeboten werden.“ (100% (starker) Konsens). Bewegungsprogramme sind darin als Beispiel genannt. In der Rationale zur Empfehlung heißt es: „Vor einem Wechsel des Präparats sollten nicht-pharmakologische Maßnahmen wie Diätberatung, Psychoedukation und sogenannte Lebensstilinterventionen zur Anwendung kommen (SIGN-Leitlinie).“ |
| Leitlinie | 038-009 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 12.07.2027 |
Indikation: Vorbeugung von Adipositas bei Erwachsenen unabhängig vom Gewichtsstatus, qualifizierte Bewegungsberatung in der Primärversorgung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.21 der Leitlinie im Kapitel 4.3 („Empfehlungen zur Individualprävention“; neu, Stand 2024) lautet: „Unabhängig von ihrem Gewichtsstatus sollte Personen eine qualifizierte Ernährungs- und Bewegungsberatung in der Primärversorgung angeboten werden.“ Der Kasten weist den Empfehlungsgrad B ⇑, die Qualität der Evidenz „Moderat“ für den Effekt einer individuellen Ernährungs- und Bewegungsberatung auf das Körpergewicht und die Konsensstärke „77 % Zustimmung, 17 Stimmen, keine Enthaltungen“ aus. In der Begründung heißt es: „Die vorliegende Evidenz zeigt, dass eine evidenzbasierte Beratung zu Ernährung und körperlicher Bewegung im Rahmen der medizinischen Grundversorgung positive Effekte auf das Körpergewicht sowie weitere kardiovaskuläre Risikomarkern (Blutdruck und Lipidwerte) hat.“ Abweichend vom Kasten nennt die Begründung für diese Empfehlung den Empfehlungsgrad A. |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Vorbeugung von leichter kognitiver Störung und Demenz bei Parkinson-Krankheit, physische Interventionen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Zwei parallel formulierte Empfehlungen zu Fragestellung 118 und Fragestellung 119 der Leitlinie betreffen die Vorbeugung. Zur leichten kognitiven Störung: „Die empirische Datenlage ist nicht ausreichend, um die Wirksamkeit von kognitiven und physischen Interventionen sowie speziellen Ernährungsweisen zur Prävention von PD-MCI zu beurteilen (Expertenmeinung).“ (Konsensstärke: 96,9%, starker Konsens). Zur Demenz: „Die empirische Datenlage ist nicht ausreichend, um die Wirksamkeit von kognitiven und physischen Interventionen sowie speziellen Ernährungsweisen zur Prävention von PKD zu beurteilen (Expertenmeinung).“ (Konsensstärke: 100%, starker Konsens). Im selben Kapitel nennen die Fragestellungen 128 und 129 als physische Interventionen „Physiotherapie und z.B. Nordic Walking, aerobes Training, Tanzen etc.“. Zur Begründung heißt es: „Es besteht keine Evidenz für den präventiven Effekt von kognitiven und physischen Interventionen sowie spezifischen Ernährungsweisen auf PD-MCI.“ |
| Leitlinie | 030-010 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 24.10.2028 |
Indikation: Vorhofflimmern, Beratung zu moderater körperlicher Aktivität und strukturiertes Training (z. B. Herzsportgruppe), Letzteres besonders bei paroxysmalem Vorhofflimmern und Angst vor körperlicher Aktivität
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.1 der Leitlinie (evidenzbasierte Empfehlung, neu 2024) lautet: „Patient*innen mit AF sollen hinsichtlich des Ausmaßes ihrer körperlichen Aktivität regelmäßig befragt und zu den Vorteilen moderater körperlicher Aktivität beraten werden.“ Empfehlung 4.2 (evidenzbasiert, neu 2024) lautet: „Besonders Patient*innen mit paroxysmalem AF sowie Angst vor körperlicher Aktivität soll ein strukturiertes Training (z.B. Herzsportgruppe) empfohlen werden.“ Beide tragen das Symbol ⇑⇑ und die Konsensstärke 100 %; die Aussagesicherheit der Evidenz ist bei beiden für „Rezidiv AF“ mit moderat und für die Lebensqualität mit gering angegeben. Nach Tabelle 1 der Leitlinie steht ⇑⇑ für „soll“ (starke Positiv-Empfehlung, Empfehlungsgrad A) und ⇑ für „sollte“ (Positiv-Empfehlung, Empfehlungsgrad B). Die konsensbasierte Empfehlung 4.3 (⇑, EK, Konsensstärke 93,5 %) ergänzt: „Patient*innen mit AF, die körperlich aktiv sind oder es werden wollen, sollte eine Belastungsuntersuchung empfohlen werden, aus der Intensität, Dauer und Art der Aktivität (z. B. Rezept für Bewegung) abgeleitet werden können.“ Die Begründung zu 4.1 schließt: „Die protektive Wirkung sowie die positiven Effekte auf mögliche Begleiterkrankungen rechtfertigen bei geringem Schadenspotenzial (Überbelastung) einen starken Empfehlungsgrad.“ Die Begründung zu 4.2 schränkt ein: „Die Evidenz lässt eine explizite Empfehlung einer kardiologischen Rehabilitation speziell in der Behandlung von AF allerdings nicht zu.“ Im Kapitel „Leistungssport“ heißt es außerhalb der Empfehlungskästen: „Ein begünstigender Einfluss auf die Auftretenswahrscheinlichkeit atrialer Arrhythmien ist bei sehr intensiven und langjährigen Ausdauerbelastungen bekannt.“ Und: „Für Patient*innen mit AF ist eine Verschlechterung der Prognose hinsichtlich ihres AF durch submaximale körperliche Ausdauerbelastungen nicht belegt, so dass diese Leitlinie empfiehlt, Betroffene hierzu, insbesondere angesichts insgesamt beobachteter kardioprotektiver Effekte, zu ermutigen.“ |
| Leitlinie | 019-014 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 10.02.2030 |
Indikation: Zwangsstörungen, Sport- und Bewegungstherapie wie Ausdauertraining als Ergänzung leitliniengerechter Therapie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5-1 der Leitlinie lautet: „Sport- und Bewegungstherapeutische Interventionen wie z.B. Ausdauertraining können eine sinnvolle Ergänzung von leitliniengerechter Therapie sein.“ mit „Empfehlungsgrad: Expertenkonsens (Annahme mit 100% Zustimmung)“. Der Hintergrundtext beschreibt zwei randomisierte kontrollierte Studien zu Ausdauersport gegenüber Gesundheitserziehung zusätzlich zu einer laufenden Behandlung; dazu heißt es: „Es zeigte sich kein signifikanter Gruppen-Haupteffekt und keine signifikante Interaktion (Gruppe x Zeit).“ Zu größeren Effekten aus kleineren Machbarkeitsstudien schreibt die Leitlinie: „Eine Bestätigung dieser Daten im Rahmen von größer angelegten randomisiert kontrollierten Untersuchungen steht allerdings noch aus.“ |
| Leitlinie | 038-017 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.06.2027 |
Änderungen
| erkannt am | Änderung | Grund |
|---|---|---|
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherDie Aktualisierung von 2026 schloss 73 randomisierte Studien mit mindestens 4985 Teilnehmenden ein. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Bewegung könne depressive Symptome gegenüber einer Kontrollintervention moderat verringern (57 Studien; standardisierte Mittelwertdifferenz -0,67; niedrige Vertrauenswürdigkeit); in den sieben methodisch robusten Studien sei der Effekt kleiner gewesen. Gegenüber Psychotherapie und Arzneimitteln fanden sie wahrscheinlich wenig bis keinen Unterschied; Langzeitdaten seien selten.nachherDie Aktualisierung von 2026 schloss 73 randomisierte Studien mit mindestens 4985 Teilnehmenden ein, 35 davon neu. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Bewegung könne depressive Symptome gegenüber einer Kontrollintervention moderat verringern (57 Studien, 2189 Teilnehmende; standardisierte Mittelwertdifferenz -0,67; niedrige Vertrauenswürdigkeit); in den sieben methodisch robusten Studien sei der Effekt kleiner gewesen, und die 35 neuen Studien hätten die Schätzung des Nutzens kaum verändert. Gegenüber Psychotherapie fanden sie wahrscheinlich wenig bis keinen Unterschied (10 Studien, 414 Teilnehmende; moderate Vertrauenswürdigkeit), gegenüber Arzneimitteln möglicherweise wenig bis keinen Unterschied (5 Studien, 330 Teilnehmende; niedrige Vertrauenswürdigkeit); dieser Schluss beruhe aber auf wenigen kleinen Studien. Langzeitdaten seien selten und sehr unsicher, und viele Studien seien von mehreren Verzerrungsquellen betroffen. Unerwünschte Ereignisse seien in keinem Vergleich häufig gewesen, umfassten aber Verletzungen des Bewegungsapparats und Depression bei den Übenden sowie Durchfall, sexuelle Funktionsstörungen und Erschöpfung unter Sertralin. Weitere Forschung solle sich auf bessere Studienqualität, auf die Frage, welche Merkmale der Bewegung für welche Menschen wirken, und auf gesundheitliche Chancengleichheit richten. | Handkorrektur |
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherDie Autorinnen und Autoren fanden Belege moderater Vertrauenswürdigkeit dafür, dass Bewegungstherapie beim chronischen Kreuzschmerz gegenüber keiner Behandlung, üblicher Versorgung oder Placebo wahrscheinlich schmerzwirksam ist. Für funktionelle Einschränkungen war der beobachtete Effekt klein und erreichte die Schwelle des kleinsten klinisch bedeutsamen Unterschieds nicht. Gegenüber anderen konservativen Behandlungen waren die Effekte ebenfalls klein.nachher249 randomisierte Studien; eine Gesamtzahl der Teilnehmenden nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht. Die Autorinnen und Autoren fanden Belege moderater Vertrauenswürdigkeit dafür, dass Bewegungstherapie beim chronischen Kreuzschmerz gegenüber keiner Behandlung, üblicher Versorgung oder Placebo wahrscheinlich schmerzwirksam ist. Für funktionelle Einschränkungen war der beobachtete Effekt in diesem Vergleich klein und erreichte die Schwelle des kleinsten klinisch bedeutsamen Unterschieds nicht. Gegenüber anderen konservativen Behandlungen habe Bewegungstherapie den Schmerz (Belege niedriger Vertrauenswürdigkeit) und die funktionellen Einschränkungen (Belege moderater Vertrauenswürdigkeit) verbessert; diese Effekte seien jedoch klein und über alle Vergleiche zusammen betrachtet nicht klinisch bedeutsam gewesen. Subgruppenanalysen legten nahe, dass Bewegungstherapie wahrscheinlich wirksamer sei als Beratung oder Schulung allein oder als Elektrotherapie, während gegenüber manueller Therapie keine Unterschiede beobachtet worden seien. | Handkorrektur |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Bewegungstherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Vorhofflimmern“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 019-014, Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK). Gültig bis 10.02.2030. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Bewegungstherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Rückenschmerz bei Kindern und Jugendlichen“, Langfassung, Version 1.0, Stand 20.12.2021, AWMF-Registernummer 027-070, Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ). Gültig bis 19.12.2026. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | 2 Evidenzsteckbriefe zu Bewegungstherapie sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen und bei Männern ab dem 50. Lebensjahr“, Langfassung, Version 2.1, Stand 06.09.2023, AWMF-Registernummer 183-001, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 31.03.2027 (in Überarbeitung). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | 4 Evidenzsteckbriefe zu Bewegungstherapie sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Prophylaxe der venösen Thromboembolie (VTE)“, Langfassung, Version 4.1, Stand 21.01.2026, AWMF-Registernummer 003-001, Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH). Gültig bis 21.01.2028. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | 5 Evidenzsteckbriefe zu Bewegungstherapie sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Gonarthrose“ (im AWMF-Register „Gonarthrose“), Langfassung, Version 5.0, Stand 12.07.2024, AWMF-Registernummer 187-050, Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU). Gültig bis 11.07.2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | 6 Evidenzsteckbriefe zu Bewegungstherapie sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Bewegungstherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Hypertonie“, Langfassung, Version 1.0, Stand 29.06.2023, AWMF-Registernummer nvl-009, NVL-Programm, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Gültig bis 28.06.2028. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | 5 Evidenzsteckbriefe zu Bewegungstherapie sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische KHK“, Langfassung, Version 7.0, Stand 30.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-004, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Bewegungstherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma“, Langfassung, Version 5.0, Stand 23.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-002, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Bewegungstherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Multimorbidität - Living Guideline (MULTImprove)“ (DEGAM-Leitlinie Nr. 20), Langfassung, Version 3.0, Stand 30.09.2025, AWMF-Registernummer 053-047, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM). Gültig bis 29.09.2026. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
Alle 68 Änderungen zu Bewegungstherapie
Korrekturen
| bemerkt am | Änderung | Grund |
|---|---|---|
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherDie Aktualisierung von 2026 schloss 73 randomisierte Studien mit mindestens 4985 Teilnehmenden ein. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Bewegung könne depressive Symptome gegenüber einer Kontrollintervention moderat verringern (57 Studien; standardisierte Mittelwertdifferenz -0,67; niedrige Vertrauenswürdigkeit); in den sieben methodisch robusten Studien sei der Effekt kleiner gewesen. Gegenüber Psychotherapie und Arzneimitteln fanden sie wahrscheinlich wenig bis keinen Unterschied; Langzeitdaten seien selten.nachherDie Aktualisierung von 2026 schloss 73 randomisierte Studien mit mindestens 4985 Teilnehmenden ein, 35 davon neu. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Bewegung könne depressive Symptome gegenüber einer Kontrollintervention moderat verringern (57 Studien, 2189 Teilnehmende; standardisierte Mittelwertdifferenz -0,67; niedrige Vertrauenswürdigkeit); in den sieben methodisch robusten Studien sei der Effekt kleiner gewesen, und die 35 neuen Studien hätten die Schätzung des Nutzens kaum verändert. Gegenüber Psychotherapie fanden sie wahrscheinlich wenig bis keinen Unterschied (10 Studien, 414 Teilnehmende; moderate Vertrauenswürdigkeit), gegenüber Arzneimitteln möglicherweise wenig bis keinen Unterschied (5 Studien, 330 Teilnehmende; niedrige Vertrauenswürdigkeit); dieser Schluss beruhe aber auf wenigen kleinen Studien. Langzeitdaten seien selten und sehr unsicher, und viele Studien seien von mehreren Verzerrungsquellen betroffen. Unerwünschte Ereignisse seien in keinem Vergleich häufig gewesen, umfassten aber Verletzungen des Bewegungsapparats und Depression bei den Übenden sowie Durchfall, sexuelle Funktionsstörungen und Erschöpfung unter Sertralin. Weitere Forschung solle sich auf bessere Studienqualität, auf die Frage, welche Merkmale der Bewegung für welche Menschen wirken, und auf gesundheitliche Chancengleichheit richten. | Die Wiedergabe ließ die Einschränkung aus, dass der Vergleich mit Psychotherapie und Arzneimitteln auf wenigen kleinen Studien beruht, gab für Arzneimittel „may“ als „wahrscheinlich“ wieder und ließ die Sätze zu unerwünschten Ereignissen, zur Wirkung der 35 neuen Studien auf die Schätzung und zum Forschungsbedarf aus. |
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherDie Autorinnen und Autoren fanden Belege moderater Vertrauenswürdigkeit dafür, dass Bewegungstherapie beim chronischen Kreuzschmerz gegenüber keiner Behandlung, üblicher Versorgung oder Placebo wahrscheinlich schmerzwirksam ist. Für funktionelle Einschränkungen war der beobachtete Effekt klein und erreichte die Schwelle des kleinsten klinisch bedeutsamen Unterschieds nicht. Gegenüber anderen konservativen Behandlungen waren die Effekte ebenfalls klein.nachher249 randomisierte Studien; eine Gesamtzahl der Teilnehmenden nennt die Zusammenfassung der Übersicht nicht. Die Autorinnen und Autoren fanden Belege moderater Vertrauenswürdigkeit dafür, dass Bewegungstherapie beim chronischen Kreuzschmerz gegenüber keiner Behandlung, üblicher Versorgung oder Placebo wahrscheinlich schmerzwirksam ist. Für funktionelle Einschränkungen war der beobachtete Effekt in diesem Vergleich klein und erreichte die Schwelle des kleinsten klinisch bedeutsamen Unterschieds nicht. Gegenüber anderen konservativen Behandlungen habe Bewegungstherapie den Schmerz (Belege niedriger Vertrauenswürdigkeit) und die funktionellen Einschränkungen (Belege moderater Vertrauenswürdigkeit) verbessert; diese Effekte seien jedoch klein und über alle Vergleiche zusammen betrachtet nicht klinisch bedeutsam gewesen. Subgruppenanalysen legten nahe, dass Bewegungstherapie wahrscheinlich wirksamer sei als Beratung oder Schulung allein oder als Elektrotherapie, während gegenüber manueller Therapie keine Unterschiede beobachtet worden seien. | Die Wiedergabe ließ die Studienzahl, die Vertrauenswürdigkeit der Belege im Vergleich mit anderen konservativen Behandlungen und den Satz der Schlussfolgerung zu den Subgruppenanalysen aus. |
Ratgeber
- Naturheilkunde bei Schlafstörungen: was die Leitlinie sagt
- Welche Naturheilverfahren zahlt die Krankenkasse? Drei Wege, drei Fundstellen
- Bewegung und Ernährung auf Rezept: was die Heilmittel-Richtlinie wirklich abdeckt