Evidenzübersicht
Stand: 29.09.2026
Die Stufe nennt die Art der Fundstelle. Sie ist keine Bewertung des Verfahrens. Was die fünf Stufen bedeuten und was jede von ihnen belegen muss
| Verfahren | Studienlage | Quelle |
|---|---|---|
| Abgeheiltes Ulcus cruris venosum, körperliche Aktivität zur Vorbeugung eines Rezidivs | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 55 der Leitlinie im Kapitel 5.5 „Rezidivprävention und Steigerung der Mobilität beim Ulcus cruris venosum“ lautet: „Bei abgeheiltem Ulcus cruris venosum soll zur Prävention eines Rezidivs weiterhin körperliche Aktivität empfohlen werden.“ Sie ist mit der Stärke ↑↑ und der Zustimmung Konsens (95,0 %) ausgewiesen; nach Tabelle A der Leitlinie steht ↑↑ für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“, nach Tabelle B bedeutet Konsens eine Zustimmung von „> 75-95% der Stimmberechtigten“. Zur Datenlage heißt es im Hintergrundtext: „Belastbare wissenschaftliche Daten zum Effekt von Bewegungsübungen zur Förderung der Wadenmuskelpumpenfunktion oder Verbesserung der Sprunggelenksbeweglichkeit auf die Rezidivrate fehlen jedoch weitgehend.“ Weiter: „Eine genauere Spezifizierung geeigneter Übungen ist aufgrund der eingeschränkten Datenlage nicht möglich.“ Schon im Hintergrundtext zu Empfehlung 27 heißt es, es gebe „einige wissenschaftlich belegte Hinweise, dass fortgesetzte körperliche Aktivität mit Kompressionstherapie nach Ulkusabheilung auch das Auftreten von Rezidiven vermindern kann“, die Nachbeobachtungszeiträume dieser Studien seien aber „meist zu kurz, um verlässliche Aussagen treffen zu können“. |
Quelle |
| Adipositas, Bewegungstherapie als Bestandteil der multimodalen Basistherapie und von Gewichtsreduktionsprogrammen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 5.7 der Leitlinie im Kapitel 5.4.1 („Multimodale Basistherapie“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Grundlage jedes Gewichtsmanagements soll eine Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie sein.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 5.7 der Leitlinie im Kapitel 5.4.1 („Multimodale Basistherapie“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Grundlage jedes Gewichtsmanagements soll eine Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie sein. Diese Komponenten sollen unter Berücksichtigung der individuellen Situation kombiniert werden.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad A ⇑⇑ und die Konsensstärke „94 % Zustimmung, 16 Stimmen, 0 Enthaltungen“; angegeben sind ein Evidenzgrad „1++ bis 1- nach SIGN“ aus der Vorgängerversion von 2014 und eine Qualität der Evidenz nach GRADE von hoch bis niedrig. Empfehlung 5.17 (modifiziert, Stand 2024) lautet: „Menschen mit Adipositas sollen Gewichtsreduktionsprogramme angeboten werden. Diese sollten die Komponenten Ernährungsumstellung, Bewegungssteigerung und Verhaltensmodifikation umfassen.“ Ihre beiden Sätze tragen die Empfehlungsgrade A ⇑⇑ und B ⇑, die Qualität der Evidenz ist hoch bis moderat, die Konsensstärke „80 % Zustimmung, 16 Stimmen, davon 1 Enthaltung“. Nach Empfehlung 5.10 (EK) sollen Menschen mit Übergewicht oder Adipositas über die Ziele, Prinzipien und praktischen Aspekte dieser multimodalen Basistherapie informiert werden. Im Hintergrund zu Empfehlung 5.7 heißt es: „Systematische Übersichtsarbeiten von RCTs zeigen, dass eine Kombination aus Ernährungsumstellung, vermehrter Bewegung und Verhaltensmodifikation zur Gewichtsreduktion effektiver ist als eine Therapie mit nur einer Behandlungskomponente“. Zu Empfehlung 5.17 schreibt die Leitlinie, solche Programme führten „zu einer signifikanten Gewichtssenkung in der Größenordnung von durchschnittlich 5 %“, und weiter: „Der Maximaleffekt auf das Körpergewicht wird meist nach etwa 6 Monaten erreicht, danach kommt es häufig wieder zu einem geringen Gewichtsanstieg“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Adipositas, Ernährungstherapie als Bestandteil der multimodalen Basistherapie und von Gewichtsreduktionsprogrammen | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 5.7 der Leitlinie im Kapitel 5.4.1 („Multimodale Basistherapie“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Grundlage jedes Gewichtsmanagements soll eine Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie sein.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 5.7 der Leitlinie im Kapitel 5.4.1 („Multimodale Basistherapie“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Grundlage jedes Gewichtsmanagements soll eine Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie sein. Diese Komponenten sollen unter Berücksichtigung der individuellen Situation kombiniert werden.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad A ⇑⇑ und die Konsensstärke „94 % Zustimmung, 16 Stimmen, 0 Enthaltungen“; angegeben sind ein Evidenzgrad „1++ bis 1- nach SIGN“ aus der Vorgängerversion von 2014 und eine Qualität der Evidenz nach GRADE von hoch bis niedrig. Empfehlung 5.17 (modifiziert, Stand 2024) lautet: „Menschen mit Adipositas sollen Gewichtsreduktionsprogramme angeboten werden. Diese sollten die Komponenten Ernährungsumstellung, Bewegungssteigerung und Verhaltensmodifikation umfassen.“ Ihre beiden Sätze tragen die Empfehlungsgrade A ⇑⇑ und B ⇑, die Qualität der Evidenz ist hoch bis moderat, die Konsensstärke „80 % Zustimmung, 16 Stimmen, davon 1 Enthaltung“. Nach Empfehlung 5.10 (EK) sollen Menschen mit Übergewicht oder Adipositas über die Ziele, Prinzipien und praktischen Aspekte dieser multimodalen Basistherapie informiert werden. Im Hintergrund zu Empfehlung 5.7 heißt es: „Systematische Übersichtsarbeiten von RCTs zeigen, dass eine Kombination aus Ernährungsumstellung, vermehrter Bewegung und Verhaltensmodifikation zur Gewichtsreduktion effektiver ist als eine Therapie mit nur einer Behandlungskomponente“. Zu Empfehlung 5.17 schreibt die Leitlinie, solche Programme führten „zu einer signifikanten Gewichtssenkung in der Größenordnung von durchschnittlich 5 %“, und weiter: „Der Maximaleffekt auf das Körpergewicht wird meist nach etwa 6 Monaten erreicht, danach kommt es häufig wieder zu einem geringen Gewichtsanstieg“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Adipositas, extrem einseitige Ernährungsformen | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 5.15 der Leitlinie im Kapitel 5.4.2 („Ernährungstherapie“; geprüft, Stand 2024) lautet: „Patient:innen soll von extrem einseitigen Ernährungsformen wegen gesundheitlicher Risiken und fehlendem Langzeiterfolg abgeraten werden.“ Sie ist als EK gekennzeichnet und mit „Konsensstärke: 100 % Zustimmung, 15 Stimmen, 0 Enthaltungen“ verabschiedet; EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expert:innenkonsens. Im Hintergrundtext heißt es: „Extrem einseitige Kostformen (z. B. totales Fasten oder Crash-Diäten) sind grundsätzlich abzulehnen, da sie keine längerfristige Gewichtsreduktion ermöglichen und unnötige und unabsehbare Risiken beinhalten.“ und: „Systematische Untersuchungen zu den Risiken solcher Diäten fehlen, da sie meist in Eigenregie eingesetzt werden.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Adipositas, individualisierte Ernährungsempfehlungen und regelmäßige qualifizierte Ernährungsberatung | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 5.8 der Leitlinie im Kapitel 5.4.2 („Ernährungstherapie“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Menschen mit Adipositas sollen individualisierte Ernährungsempfehlungen erhalten, die an die Lebenssituation, das Risikoprofil und die Therapieziele angepasst sind.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad A ⇑⇑, die Qualität der Evidenz hoch bis moderat und die Konsensstärke „100 % Zustimmung, 16 Stimmen, 0 Enthaltungen“; im Hintergrund heißt es: „Zu dieser Empfehlung liegen nur wenige Studien vor.“ Empfehlung 5.9 (modifiziert, Stand 2024; EK; Konsensstärke 88 % Zustimmung, 17 Stimmen, 0 Enthaltungen) lautet: „Menschen mit Adipositas soll eine regelmäßige qualifizierte Ernährungsberatung (Einzelberatung oder in Gruppen) angeboten werden.“ EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expert:innenkonsens. Nach dem Hintergrundtext betrug in einer Meta-Analyse der Gewichtsverlust bei alleiniger Betreuung durch eine Ernährungsfachkraft etwa 2 kg und lag um 1,03 kg über dem der Vergleichsgruppen mit üblicher Versorgung oder Informationsmaterial. Die Leitlinie schreibt, die Kommission habe sich „trotz der niedrigen Evidenz auf der Grundlage der verfügbaren Studiendaten“ für eine Soll-Empfehlung entschieden. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Adipositas, zeitlich begrenzter Einsatz von Formulaprodukten mit 800 bis 1200 kcal pro Tag unter medizinischer Betreuung | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 5.14 der Leitlinie im Kapitel 5.4.2 („Ernährungstherapie“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „In Abhängigkeit von der Situation der Patient:innen (z.B. Komorbiditäten und/oder höhergradiger BMI) können zeitlich begrenzt Formulaprodukte (in der Regel nicht länger als 12 Wochen) mit einer Energiezufuhr von 800 – 1200 kcal/Tag eingesetzt werden.“ und „Dabei soll eine medizinische Betreuung gewährleistet sein.“ Die beiden Sätze tragen die Empfehlungsgrade 0 ⇔ und A ⇑⇑; die Qualität der Evidenz ist mit „Moderat“ bis „Sehr niedrig“ angegeben, die Konsensstärke mit „87 % Zustimmung, 15 Stimmen, 0 Enthaltungen“. Tabelle 8 der Leitlinie nennt Kontraindikationen sehr niedrig kalorischer Kostformen, darunter „Schwangerschaft und Stillperiode“, „Typ 1 Diabetes“, „Fortgeschrittene Nieren- bzw. Lebererkrankung“, „Essstörung oder psychiatrische Erkrankung“ und „Ältere Menschen mit Gebrechlichkeit“. Im Hintergrundtext heißt es: „Wegen potenzieller Risiken und der notwendigen Anpassung von Medikamenten bei Begleiterkrankungen ist eine durchgehende medizinische Betreuung erforderlich.“ und: „Dennoch ist das Risiko für einen Wiederanstieg des Körpergewichts nach Programmende sehr hoch“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Akne, Meiden oder Reduzieren ernährungsbedingter Triggerfaktoren (hochverarbeitete Produkte mit hohem glykämischen Index oder hoher glykämischer Last, Milch- und Molkenproteinprodukte) nach individueller Anamnese | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung in Kapitel 3.11 der Leitlinie (nach dem Inhaltsverzeichnis „Ernährung und Nahrungsergänzungsmittel bei Akne“; Empfehlung neu 2026) lautet: „Triggerfaktoren für Akne (siehe Hintergrundtext) sollen erläutert und nach individueller Anamnese und Beobachtung des Einflusses auf die Akne und unter Berücksichtigung einer ausreichenden Versorgung nach aktuellen Ernährungsempfehlungen gemieden oder reduziert werden.“ Sie trägt die Stärke ↑↑ und die Zustimmung „17/17 (100 %)“, „Starker Konsens“. Der Hintergrundtext, auf den die Empfehlung verweist, beginnt mit der Einschränkung: „Der Einfluss von Ernährung bei Akne wird häufig thematisiert, wenngleich die Datenlage weiterhin limitiert ist, da qualitativ hochwertige Interventionsstudien im Ernährungsbereich methodisch schwer durchführbar sind (27).“ Er nennt die Triggerfaktoren so: „Als gesicherte Triggerfaktoren gelten hierbei ein erhöhter Konsum hochverarbeiteter, industriell gefertigter Produkte mit einem hohem glykämischen Index (GI)/einer hohen glykämischen Last (GL) und Milch-/Molkenprotein-Produkte (135-141). Als mögliche Trigger der Erkrankung sind metabolische Faktoren wie Insulinresistenz/Hyperinsulinämie und Dyslipidämie, der Missbrauch anabol-androgener Steroide, orale Supplemente (Vitamin B6/B12) und Alkoholabusus beschrieben (142-149).“ Weiter heißt es: „Randomisierte kontrollierte Studien zeigen, dass eine Ernährung mit niedrigem glykämischen Index die Zahl entzündlicher Effloreszenzen signifikant reduzieren kann (150, 151).“ Unmittelbar nach den Empfehlungen des Kapitels schränkt die Leitlinie ein: „Im Hinblick auf die vulnerable Zielgruppe sollten Ernährungsempfehlungen im Rahmen eines ganzheitlichen Gesundheitsverständnisses begleitend, aber nicht als Ersatz einer verschreibungspflichtigen Therapie verstanden werden und optimalerweise interdisziplinär (Allgemeinmedizin/Ökotrophologie/Ernährungsmedizin) umgesetzt werden.“ Nach Tabelle 5 des Methodenteils steht ↑↑ für eine starke Empfehlung („… soll ...“): „Die Leitliniengruppe geht davon aus, dass der Nutzen einer Intervention den Schaden überwiegt.“ Als S2k-Leitlinie hat sie nach dem Methodenteil eine nicht systematische Literaturrecherche und keine systematische Bewertung der Qualität der Evidenz; ein starker Konsens ist mit „> 95 % Zustimmung“ erklärt. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Therapie der Akne“, Langfassung, Version 3.0, Stand 01.08.2026, AWMF-Registernummer 013-017, Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG). Gültig bis 31.07.2031. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 013-017 |
| Akute Gastroenteritis ohne Dehydration, spezifische diätetische Restriktionen | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 2.3 der Leitlinie (neu 2023) lautet: „Bei einer akuten Gastroenteritis ohne Dehydration sollten keine spezifischen diätetischen Restriktionen empfohlen werden.“ Ausgewiesen ist „Empfehlung, starker Konsens“; nach Tabelle 3 der Leitlinie steht „sollte“ für die Empfehlung, nach Tabelle 4 bedeutet starker Konsens mehr als 95 Prozent Zustimmung. Im Hintergrund heißt es: „Sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen mit akuter Gastroenteritis wird von restriktiven Diäten oder gar Teepausen abgeraten. Die Betroffenen dürfen alles essen, was sie vorher gewohnt waren und was sie tolerieren.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Gastrointestinale Infektionen“, Langfassung (Aktualisierung November 2023), Version 2.1, Stand 01.11.2023, AWMF-Registernummer 021-024, Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten. Gültig bis 31.08.2028. Empfehlungen 2.3 und 2.9. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 021-024 |
| Akute infektiöse Gastroenteritis bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, spezielle Diäten und Kostaufbau | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Die Leitlinie empfiehlt keine besondere Kost. Empfehlung II.1.1 (modifiziert 2023, „Starke Empfehlung“) lautet: „Bei AGE ohne Dehydration soll die gewohnte altersentsprechende Nahrung angeboten werden.“ Im Kapitel „Realimentation“ lautet Empfehlung II.4.2 („Starke Empfehlung“, geprüft 2023): „Die Realimentation mit altersentsprechender normaler Kost soll möglichst frühzeitig (noch während oder nach den ersten 4-6 Stunden der initialen Rehydrationsphase) begonnen werden.“ Empfehlung II.4.3 („Starke negative Empfehlung“, geprüft 2023) lautet: „Spezielle Diäten sollen zum Kostaufbau nicht eingesetzt werden.“ Alle drei tragen „Konsensstärke: 100% Starker Konsens“. Nach Tabelle 2 der Leitlinie steht „Soll /Soll nicht“ für die starke Empfehlung, nach Tabelle 3 bedeutet starker Konsens mehr als 95 Prozent der Stimmberechtigten. Im Hintergrund zu II.1.1 heißt es: „Bei Kindern mit Gastroenteritis wird von restriktiven Diäten oder Teepausen abgeraten“, und: „Die Evidenz reicht nicht aus, um eine bestimmte Diät bei AGE zu empfehlen“. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Akute infektiöse Gastroenteritis im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter“ (Update 2024), Langfassung, Version 4.1, Stand 05.04.2024, AWMF-Registernummer 068-003, Gesellschaft für Pädiatrische Gastroenterologie und Ernährung. Gültig bis 01.04.2029. Empfehlungen II.1.1, II.4.2 und II.4.3. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 068-003 |
| Akute infektiöse Gastroenteritis, pflanzliche Substanzen wie Uzara oder getrocknetes Apfelpulver als Beispiele der anderen erhältlichen Antidiarrhoika | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 2.9 der Leitlinie enthält den Punkt: „Die anderen erhältlichen Antidiarrhoika wie z. B. pflanzliche Substanzen (Uzara, getrocknetes Apfelpulver) oder Tannin, Kohle, Heilerde oder Myrrhe sollen bei akuter infektiöser Gastroenteritis nicht eingesetzt werden.“ Die pflanzlichen Substanzen sind darin Beispiele innerhalb einer Empfehlung zu den anderen erhältlichen Antidiarrhoika; als pflanzliche Substanzen nennt die Leitlinie Uzara und getrocknetes Apfelpulver. Ausgewiesen ist für diesen Punkt „starke Empfehlung“, für die gesamte Empfehlung „starker Konsens“; nach den Tabellen 3 und 4 der Leitlinie ist das die Soll-Stufe, hier als Empfehlung gegen den Einsatz, bei mehr als 95 Prozent Zustimmung. Die Empfehlung wurde 2023 modifiziert. Zur Begründung schreibt die Leitlinie: „Für die anderen erhältlichen Antidiarrhoika wie z. B. pflanzliche Substanzen (Uzara, getrocknetes Apfelpulver) oder Tannin, Kohle, Heilerde oder Myrrhe liegen keine kontrollierten Studien vor.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Gastrointestinale Infektionen“, Langfassung (Aktualisierung November 2023), Version 2.1, Stand 01.11.2023, AWMF-Registernummer 021-024, Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten. Gültig bis 31.08.2028. Empfehlungen 2.3 und 2.9. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 021-024 |
| Akute nicht-spezifische Nackenschmerzen | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 26 der Leitlinie lautet: „Akupunktur sollte zur Behandlung akuter nicht-spezifischer Nackenschmerzen nicht eingesetzt werden.“ Als Grundlage ist Expertenkonsens ausgewiesen, die Konsensstärke beträgt 100 Prozent. Zur Begründung hält die Leitlinie fest: „Die Studienlage zur Akupunktur zur Behandlung von nicht-spezifischen Nackenschmerzen ist unzureichend.“ Die Leitlinie codiert ihre Empfehlungsstärke über die Formulierung: „Soll/Soll nicht“ ist Grad A, „Sollte/Sollte nicht“ Grad B, „Kann erwogen/verzichtet werden“ Grad 0. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Nicht-spezifische Nackenschmerzen“, Langfassung, Version 3.0, Stand 16.01.2025, AWMF-Registernummer 053-007, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Gültig bis 17.02.2030. · erhoben am 07.09.2026 · Leitlinie: 053-007 |
| Akute unkomplizierte Zystitis, nicht-antibiotische Behandlung mit Bärentraubenblättern oder BNO 1045 | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 9.4 der Leitlinie lautet: „Bei der akuten unkomplizierten Zystitis sollte eine antibiotische Therapie empfohlen werden.“ Und weiter: „Bei nicht-geriatrischen Patienten sollte die alleinige nicht-antibiotische Therapie als Alternative zur antibiotischen Behandlung erwogen werden. Eine partizipative Entscheidungsfindung mit den Patienten ist notwendig.“ Ausgewiesen ist Empfehlungsgrad B. Als nicht-antibiotische Mittel führt die Empfehlung neben Ibuprofen und Diclofenac auch Uva Ursi (Bärentraubenblätter) und BNO 1045 auf. Den Nutzen beziffert die Leitlinie als eingesparte Antibiotikatherapien, „bei der Verwendung von Phytopräparaten wie Uva Ursi in 64%“ und bei BNO 1045 in 84 Prozent: „Insgesamt konnte über alle Studien durch nicht antibiotische Akuttherapie eine Einsparung von Antibiotika von 63% erzielt werden“. Zur Dauer der Anwendung hält sie fest: „Aufgrund grundsätzlicher indikationsspezifischer Erwägungen eignen sich Bärentraubenblätter und Sandelholz allerdings nicht für eine Langzeittherapie über einen Monat hinaus“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Epidemiologie, Diagnostik, Therapie, Prävention und Management unkomplizierter, bakterieller, ambulant erworbener Harnwegsinfektionen bei Erwachsenen“, Langfassung, Version 3.0, Stand 09.04.2024, AWMF-Registernummer 043-044, Deutsche Gesellschaft für Urologie. Gültig bis 08.04.2029. Empfehlungen 9.4, 12.3 und 12.4 samt Tabellen 18 und 22. · erhoben am 08.09.2026 · Leitlinie: 043-044 |
| Akuter und subakuter Husten bei Erwachsenen, pflanzliche Sekretomotorika und Antitussiva | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 12.c der Leitlinie lautet für den Fall „Bei fortbestehendem Husten:“: „Für den akuten und subakuten Husten sollten pflanzliche und synthetische Sekretomotorika und Antitussiva mit Evidenzbasis für die Wirksamkeit eingesetzt werden. Cave: Langzeitanwendung nicht zugelassen!“ Die Empfehlung ist mit „Geprüft 2025“ und „Starker Konsens“ gekennzeichnet; nach der Präambel wurde das Statement zu Schlüsselfrage 5 mehrheitlich angenommen, für alle anderen Empfehlungen und Statements ergab sich „starker Konsens (100%ige Zustimmung)“. Nach der Präambel wurde die Evidenz für die Empfehlung als stark („Soll-Empfehlung“) oder schwach („Sollte-Empfehlung“) formuliert; 12.c ist als Sollte-Empfehlung formuliert. Im Hintergrundtext zu Schlüsselfrage 12 heißt es, es gebe „teilweise wissenschaftliche Evidenz für ihre Wirksamkeit“; im Hintergrundtext zum akuten Husten (akute virale Erkältungsinfekte) heißt es: „Dextromethorphan [16] und mehrere Phytopharmaka weisen Evidenz für ihre Wirksamkeit hinsichtlich Verkürzung der Beschwerdedauer sowie Linderung der Symptome auf“. Die Empfehlung gilt pflanzlichen und synthetischen Mitteln gleichermaßen und nennt keine einzelne Arzneipflanze. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Fachärztliche Diagnostik und Therapie von erwachsenen Patienten mit Husten“, Langfassung, Version 4.1, Stand 31.01.2025, AWMF-Registernummer 020-003, Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP). Gültig bis 30.01.2030. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 020-003 |
| Akuttherapie des Kopfschmerzes vom Spannungstyp, 10%iges Pfefferminzöl äußerlich auf Stirn und Schläfen | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Im Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ hält die Leitlinie für die Akuttherapie fest, 10%iges Pfefferminzöl, auf Stirn und Schläfen aufgetragen, wirke schmerzlindernd „und kann ebenfalls bei akuten Schmerzattacken verwendet werden.“ Kapitel 2.2 präzisiert: „Eingesetzt werden kann 10%iges Pfefferminzöl, das 3-mal im Abstand von je 15 Minuten großflächig auf Stirn und Schläfen aufgetragen wird. Seine schmerzlindernde Wirkung wurde in zwei randomisiert-kontrollierten Crossover-Studien bestätigt [89-91].“ Für Schwangerschaft und Stillzeit, Nieren- oder Leberinsuffizienz und Demenz schreibt die Leitlinie: „Eine mögliche Behandlungsoption als pflanzliche topische Alternative ist für alle diese vulnerablen Gruppen die Applikation von Pfefferminzöl, die sich in der Akuttherapie als wirksam erwiesen hat (siehe 2.2).“ Einen Empfehlungsgrad weist sie für Pfefferminzöl nicht aus (Tabelle 5 graduiert nur Medikamente). Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie; nach eigener Angabe wurde zur Konsensusfindung ein modifiziertes Delphi-Verfahren angewendet, und „Die Abstimmung über die Empfehlungen erfolgte in einer Online-Konferenz im Januar 2023.“ |
QuelleQuelle: S1-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Kopfschmerzes vom Spannungstyp“, Langfassung, Version 6.0, Stand 19.12.2023, AWMF-Registernummer 030-077, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG). Gültig bis 18.12.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-077 |
| Ältere Menschen mit Sturzrisiko (Leitlinie Multimorbidität), multimodales Training aus Gleichgewichts-, Kraft-, Flexibilitäts- und Funktionstraining | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die evidenzbasierte Empfehlung in Kapitel 5.2.3 der Leitlinie („Autonomieverlust“, Abschnitt „Stürze“) lautet: „Ein multimodales Training (Gleichgewichts-, Kraft-, Flexibilitäts- und Funktionstraining) sollte älteren Menschen mit Sturzrisiko empfohlen werden.“ Sie ist als „Evidenzbasierte Empfehlung (geprüft 2025)“ mit Empfehlungsgrad B, Qualität der Evidenz gering bis moderat und dem Ergebnis 15 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen (starker Konsens) ausgewiesen und als Adaptation der WHO-Leitlinie von 2017 mit geändertem Empfehlungsgrad gekennzeichnet. Nach der Codierung der Empfehlungsstärke der Leitlinie steht B für eine „mittlere Empfehlungsstärke“ mit der Syntax „sollte (nicht)“. Die Leitliniengruppe begründet den Grad so: „Da multimodale Bewegungstrainings (hauptsächlich Kraft- und Gleichgewichtstraining) von entsprechend geschultem Fachpersonal durchgeführt werden und damit der Ressourcenbedarf potenziell hoch ist, spricht sich diese Leitliniengruppe für eine Empfehlung des Grades B aus.“ Tai Chi nennt nur der Hintergrundtext unter den in der WHO-Leitlinie untersuchten Übungsinterventionen, nicht die Empfehlung. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Multimorbidität - Living Guideline (MULTImprove)“ (DEGAM-Leitlinie Nr. 20), Langfassung, Version 3.0, Stand 30.09.2025, AWMF-Registernummer 053-047, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM). Gültig bis 29.09.2026. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 053-047 |
| Amyotrophe Lateralsklerose, leichtes Widerstandstraining kombiniert mit leichtem aeroben Training | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung in Kapitel 4.5 der Leitlinie lautet: „Bei der sensomotorischen Rehabilitation bei ALS kann ein leichtes Widerstandstraining, kombiniert mit einem leichten aeroben Training, angepasst an die individuellen Funktionen des Patienten/der Patientin, erfolgen.“ (Konsensstärke: 100,0 %). Im Text wird dazu eine Metaanalyse von 5 Studien beschrieben, mit der Einschränkung: „Allerdings waren die therapeutischen Methoden heterogen.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Rehabilitation von sensomotorischen Störungen“, Langfassung, Version 4.0, Stand 01.02.2023, AWMF-Registernummer 030-123, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN) und Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR). Gültig bis 31.01.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-123 |
| Angst bei Brustkrebspatientinnen nach Chemotherapie oder unter Aromataseinhibitoren | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 4.17 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 3 RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Reduzierung der Angst bei Brustkrebspatientinnen nach Abschluss von Chemotherapie oder unter Therapie mit Aromataseinhibitoren vor. Akupunktur kann zur Reduktion der Angst bei diesen Patientinnen erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Apathie bei Parkinson-Krankheit, physische Interventionen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung zu Fragestellung 136 der Leitlinie („Physische Interventionen bei Apathie“) lautet: „Physische Interventionen können für die Behandlung einer Apathie-Symptomatik bei Parkinson-Pat. angeboten werden.“ (Konsensstärke: 100%, starker Konsens). Die Leitlinie versteht darunter: „Physische Interventionen umfassen eine große Bandbreite an unterschiedlichen Bewegungsansätzen (z.B. Physiotherapie, Ausdauer- und Krafttraining, Tai-Chi, Yoga und Tanzen).“ Zur Begründung heißt es: „Eine randomisierte kontrollierte Studie liefert Hinweise auf einen möglichen Effekt von physischen Interventionen zur Behandlung von apathischen Symptomen bei Parkinson-Pat.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Parkinson-Krankheit“, Langfassung, Version 8.1, Stand 25.10.2023, AWMF-Registernummer 030-010, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) unter Mitwirkung der beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen. Gültig bis 24.10.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-010 |
| Aphthen und aphthoide Läsionen der Mund- und Rachenschleimhaut, adstringierende Tinkturen aus Myrrhe bzw. Ratanhia | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Konsensbasierte Empfehlung 3 der Leitlinie ist eine Tabelle und trägt die Überschrift „Konsensbasierte Empfehlung 3 (Modifiziert 2022): Übersicht 7: Therapiestrategien bei aphthoiden Läsionen“.
Der Befund im WortlautKonsensbasierte Empfehlung 3 der Leitlinie ist eine Tabelle und trägt die Überschrift „Konsensbasierte Empfehlung 3 (Modifiziert 2022): Übersicht 7: Therapiestrategien bei aphthoiden Läsionen“. In der Spalte „Topische symptomatische Therapie“ nennt sie unter „Analgesie, Restitutio, Unterbindung neuer Aphthen:“ unter anderem „Adstringentien (Tinct. Myrrhae bzw. Ratanhiae)“, neben topischen Antibiotika, Antiseptika, topischen Kortikosteroiden, Oberflächenlokalanästhetika, filmbildenden Präparaten und weiteren. Die Übersicht wurde mit „Expertenkonsens: 12/0/0/12 (Ja/Nein/Enthaltung/Anzahl der Stimmen)“ als starker Konsens verabschiedet. Nach dem Tabellentitel ist „jeweils zur Klassifikation die Erstlinientherapie“ farbcodiert: Die Spalte „Topische symptomatische Therapie“ ist als Ganzes in derselben Farbe hinterlegt wie die Klassifikationen „Hämatologische Erkrankungen (Neutropenie, Anämie)“, „Habituelle Aphthen/ Rezidivierende benigne Aphthosis (RBA)“ und „Erkrankungen des GIT (Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, Zöliakie)“; einzelne Mittel in der Spalte hebt die Tabelle nicht hervor, und der Titel fügt hinzu: „Diese schließt jedoch nicht den Einsatz anderer Therapien aus.“ Im Hintergrundtext heißt es: „Mit Tinctura myrrhae et ratanhiae können gelegentlich auftretende Aphthen behandelt werden.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapieoptionen von Aphthen und aphthoiden Läsionen der Mund- und Rachenschleimhaut“, Langfassung, Version 2.0, Stand 30.04.2023, AWMF-Registernummer 007-101, Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. (DGMKG) und Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (DGZMK), mit-federführend der Interdisziplinäre Arbeitskreis Oralpathologie und Oralmedizin (AKOPOM). Gültig bis 29.04.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 007-101 |
| Aphthen und aphthoide Läsionen der Mund- und Rachenschleimhaut, Aloe-vera-Gel | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Konsensbasierte Empfehlung 3 der Leitlinie ist eine Tabelle und trägt die Überschrift „Konsensbasierte Empfehlung 3 (Modifiziert 2022): Übersicht 7: Therapiestrategien bei aphthoiden Läsionen“.
Der Befund im WortlautKonsensbasierte Empfehlung 3 der Leitlinie ist eine Tabelle und trägt die Überschrift „Konsensbasierte Empfehlung 3 (Modifiziert 2022): Übersicht 7: Therapiestrategien bei aphthoiden Läsionen“. In der Spalte „Topische symptomatische Therapie“ nennt sie unter „Analgesie, Restitutio, Unterbindung neuer Aphthen:“ unter anderem „Aloe vera Gel (51, 52)“. Die Übersicht wurde mit „Expertenkonsens: 12/0/0/12 (Ja/Nein/Enthaltung/Anzahl der Stimmen)“ als starker Konsens verabschiedet. Nach dem Tabellentitel ist „jeweils zur Klassifikation die Erstlinientherapie“ farbcodiert: Die Spalte „Topische symptomatische Therapie“ ist als Ganzes in derselben Farbe hinterlegt wie die Klassifikationen „Hämatologische Erkrankungen (Neutropenie, Anämie)“, „Habituelle Aphthen/ Rezidivierende benigne Aphthosis (RBA)“ und „Erkrankungen des GIT (Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, Zöliakie)“; einzelne Mittel in der Spalte hebt die Tabelle nicht hervor, und der Titel fügt hinzu: „Diese schließt jedoch nicht den Einsatz anderer Therapien aus.“ Einen eigenen Hintergrundtext zu Aloe vera enthält die Langfassung nicht; die Literaturstellen 51 und 52 sind Studien zu Aloe-vera-Gel und Acemannan. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapieoptionen von Aphthen und aphthoiden Läsionen der Mund- und Rachenschleimhaut“, Langfassung, Version 2.0, Stand 30.04.2023, AWMF-Registernummer 007-101, Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. (DGMKG) und Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (DGZMK), mit-federführend der Interdisziplinäre Arbeitskreis Oralpathologie und Oralmedizin (AKOPOM). Gültig bis 29.04.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 007-101 |
| Arterielle Hypertonie bei körperlich inaktiven Patientinnen und Patienten, regelmäßige körperliche Aktivität in moderater Intensität | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 6-4 der Leitlinie im Kapitel 6.4 „Körperliche Aktivität“ lautet: „Körperlich inaktiven Patient*innen mit Hypertonie soll eine regelmäßige körperliche Aktivität in moderater Intensität empfohlen werden.“ Sie ist mit „6-4 | e | neu 2023“ gekennzeichnet und trägt das Symbol ⇑⇑, das nach Tabelle 1 der Leitlinie für den Empfehlungsgrad A steht, eine „Starke Positiv-Empfehlung“ mit der Formulierung „soll“. Im Abschnitt „Rationale“ heißt es: „Die in den systematischen Übersichtsarbeiten errechneten Senkungen des Blutdruckes schätzt die Leitliniengruppe als klinisch relevant ein – trotz der moderaten bis geringen Aussagesicherheit der Evidenz“; weiter: „Darüber hinaus sieht die Leitliniengruppe in der identifizierten Evidenz Hinweise, dass auch klinisch relevante Langzeitendpunkte durch körperliche Aktivität positiv beeinflusst werden können (sehr geringe Aussagesicherheit der Evidenz).“ Zur Umsetzung: „Regelmäßige körperliche Aktivität wird von der Leitliniengruppe unabhängig von der Form als relevant angesehen.“ und „Als regelmäßig schätzt die Leitliniengruppe konsensbasiert einen Zeitumfang von mindestens zwei Stunden pro Woche ein.“ Die konsensbasierte Empfehlung 6-5 (Symbol ⇑, „sollte“) ergänzt: „Personen mit Hypertonie, die körperlich aktiv werden wollen oder sind, sollte eine Belastungsuntersuchung empfohlen werden, aus der Intensität, Dauer und Art der Aktivität (z. B. Rezept für Bewegung) abgeleitet werden können.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Hypertonie“, Langfassung, Version 1.0, Stand 29.06.2023, AWMF-Registernummer nvl-009, NVL-Programm, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Gültig bis 28.06.2028. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: nvl-009 |
| Arterielle Hypertonie und hochnormaler Blutdruck im Kindes- und Jugendalter, Ernährungsumstellung mit Reduktion der Energiezufuhr, Kochsalzrestriktion und DASH-Diät | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4 der Leitlinie („Therapie“) lautet in ihrem zweiten Satz: „Bei allen Kindern und Jugendlichen mit hochnormalen oder hypertensiven Blutdruckwerten soll eine nicht-pharmakologische Therapie mit einer Umstellung des Lebensstiles initiiert werden.“ Weiter heißt es in derselben Empfehlung: „Eine Ernährungsumstellung mit Reduktion der täglichen Energiezufuhr bei gleichzeitig gesteigerter körperlicher Aktivität sollte erfolgen.“ Dazu gehören nach Empfehlung 4: „Kochsalzrestriktion und die sog. DASH-Diät (s. 8.3.2) sind wesentliche Bestandteile der empfohlenen Ernährungsumstellung.“ und „Einseitige, unausgewogene Diäten sind im Kindesalter abzulehnen.“ Kapitel 8.3.2 beschreibt die Zusammenstellung der DASH-Diät so: „Geringer Gehalt an Fleisch, Gesamtfett und Cholesterin, gesättigten Fettsäuren und gesüßten Getränken, sowie niedrige Kochsalzzufuhr; hoher Gehalt an Protein, Fisch, Geflügelfleisch, Vollkornprodukten, Ballaststoffen, Kalium, Calcium und Magnesium.“ Nach Tabelle 1 der Leitlinie steht die Formulierung „Soll“ für eine „Starke Empfehlung“, „Sollte“ für eine „Empfehlung“ und „Kann erwogen werden“ für eine „Empfehlung offen“; eine Konsensstärke gibt die Langfassung für Empfehlung 4 nicht an, nach dem Methodenteil erfolgte die Konsensfindung „nach eingehender Literaturrecherche in einem zweistufigen Konsens-Verfahren“. Bleiben die Lebensstiländerungen bei primärer Hypertonie Grad 1 nach sechs Monaten erfolglos, soll nach derselben Empfehlung „parallel eine pharmakologische Therapie begonnen werden“. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Arterielle Hypertonie im Kindes- und Jugendalter“, Langfassung, Version 2.0, Stand 27.04.2022, AWMF-Registernummer 023-040, Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie und Angeborene Herzfehler e.V. (DGPK). Gültig bis 26.04.2027. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 023-040 |
| Arterielle Hypertonie und hochnormaler Blutdruck im Kindes- und Jugendalter, gesteigerte körperliche Aktivität im Rahmen der Lebensstilumstellung | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4 der Leitlinie („Therapie“) lautet in ihrem zweiten Satz: „Bei allen Kindern und Jugendlichen mit hochnormalen oder hypertensiven Blutdruckwerten soll eine nicht-pharmakologische Therapie mit einer Umstellung des Lebensstiles initiiert werden.“ Weiter heißt es in derselben Empfehlung: „Eine Ernährungsumstellung mit Reduktion der täglichen Energiezufuhr bei gleichzeitig gesteigerter körperlicher Aktivität sollte erfolgen.“ Außerdem steht in Empfehlung 4: „Für alle Kinder und Jugendliche werden mindestens 60 Minuten moderate bis intensive körperliche Aktivität täglich empfohlen“; der Hintergrundtext zu Kapitel 8.2 nennt diese Menge als Empfehlung „Zur allgemeinen Prävention von kardiovaskulären wie auch einer Reihe anderer Erkrankungen“. Zur Wahl der Sportart heißt es dort, nur bei Hypertonie 2-3° sei dem Patienten „bis zur Senkung der Blutdruckwerte von hohen statischen Belastungen (z.B. Kraftsport, Alpinskilauf, Rudern, Mountainbike) abzuraten“, und: „Ansonsten werden Ausdauersportarten ausdrücklich empfohlen.“ Nach Tabelle 1 der Leitlinie steht die Formulierung „Soll“ für eine „Starke Empfehlung“, „Sollte“ für eine „Empfehlung“ und „Kann erwogen werden“ für eine „Empfehlung offen“; eine Konsensstärke gibt die Langfassung für Empfehlung 4 nicht an, nach dem Methodenteil erfolgte die Konsensfindung „nach eingehender Literaturrecherche in einem zweistufigen Konsens-Verfahren“. Bleiben die Lebensstiländerungen bei primärer Hypertonie Grad 1 nach sechs Monaten erfolglos, soll nach derselben Empfehlung „parallel eine pharmakologische Therapie begonnen werden“. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Arterielle Hypertonie im Kindes- und Jugendalter“, Langfassung, Version 2.0, Stand 27.04.2022, AWMF-Registernummer 023-040, Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie und Angeborene Herzfehler e.V. (DGPK). Gültig bis 26.04.2027. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 023-040 |
| Arterielle Hypertonie, Kochsalzzufuhr von weniger als 6 g pro Tag | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 6-2 der Leitlinie im Kapitel 6.2 „Salzkonsum“ lautet: „Patient*innen mit Hypertonie soll empfohlen werden, weniger als 6 g Kochsalz pro Tag zu sich zu nehmen.“ Sie ist mit „6-2 | e | neu 2023“ gekennzeichnet und trägt das Symbol ⇑⇑, das nach Tabelle 1 der Leitlinie für den Empfehlungsgrad A steht, eine „Starke Positiv-Empfehlung“ mit der Formulierung „soll“. Im Abschnitt „Rationale“ heißt es: „Die Leitliniengruppe schätzt die Aussagesicherheit der Evidenz für eine klinisch relevante Blutdrucksenkung durch Salzrestriktion als hoch ein.“ Zugleich schränkt die Leitlinie ein: „Für Erkrankte, die ein erhöhtes Risiko für eine Hyponatriämie haben (z. B. höheres Alter, Nierenkrankheit, wenig Flüssigkeitszufuhr, spezifische Ernährungsformen (z. B. vegane Ernährung), Medikation mit älteren Neuroleptika, Selektive Serotonin-Wiederaufnahme-Inhibitoren, Carbamazepin), ist ein Schaden hingegen nicht sicher auszuschließen.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Hypertonie“, Langfassung, Version 1.0, Stand 29.06.2023, AWMF-Registernummer nvl-009, NVL-Programm, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Gültig bis 28.06.2028. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: nvl-009 |
| Arthrosebedingte Schmerzen bei geriatrischen Patientinnen und Patienten ohne kognitive Beeinträchtigungen, regelmäßige körperliche Aktivierung | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 38 der Leitlinie (Empfehlungsgrad ⇑⇑, Evidenzgrad 1) lautet: „Regelmäßige körperliche Aktivierung, ohne oder mit Unterstützung therapeutischer Interventionen, soll bei geriatrischen Patient:innen ohne kognitive Beeinträchtigungen mit arthrosebedingten Schmerzen zur Schmerzreduktion und Verbesserung der Funktionalität sowie der gesundheitsbezogenen Lebensqualität angewandt werden.“ (Konsensstärke: 100 %). Nach Tabelle 4 der Leitlinie steht ⇑⇑ für eine starke Empfehlung (soll), ⇑ für eine Empfehlung (sollte) und ⇔ für eine offene Empfehlung (kann erwogen werden); der Evidenzgrad folgt der Oxford-Klassifikation von 2011 mit den Stufen 1 bis 5, und laut Tabelle 3 bedeutet starker Konsens eine Zustimmung von mehr als 95 %, Konsens von mehr als 75 bis 95 % der Teilnehmenden. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Schmerzmanagement bei geriatrischen Patient:innen in allen Versorgungssettings (GeriPAIN)“, Langfassung, Version 1.0, Stand 16.07.2025, AWMF-Registernummer 145-005, Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. und Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG), mit-federführend SchmerzLOS e.V., Unabhängige Vereinigung aktiver Schmerzpatienten in Deutschland (UVSD). Gültig bis 23.02.2030. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 145-005 |
| Asthma bronchiale bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, körperliches Training und sportliche Aktivität (Schulsport, Lungensportgruppen, Sportvereine) | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung E48 der Leitlinie lautet: „Der behandelnde Arzt sollte regelmäßig darauf hinweisen, dass der Patient geeignete Maßnahmen des körperlichen Trainings ergreift (z. B. Schulsport, Teilnahme an Lungensportgruppen oder in Sportvereinen). Ziel der Therapie ist es, eine altersgerechte uneingeschränkte Teilhabe an Sport zu ermöglichen. Insofern soll sportliche Aktivität empfohlen werden.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei ihren nummerierten Empfehlungen (E) und Statements (S) nicht; zur NVL Asthma heißt es in der Einleitung: „bezüglich der Evidenztabellen und Evidenzgrade wird daher auf diese Leitlinie verwiesen“. Im Hintergrundtext des Kapitels 5.5 „Körperliches Training“ heißt es: „Daher sollte der behandelnde Arzt darauf hinwirken, dass der Patient geeignete Maßnahmen des körperlichen Trainings ergreift (z. B. die Teilnahme an ambulanten Lungensportgruppen). Ist dies unter den häuslichen Bedingungen nicht möglich, sollte die Zuweisung in ein Rehabilitationsprogramm erwogen werden. Art und Umfang des körperlichen Trainings sollten einmal jährlich überprüft werden.“ Und: „Die Verwendung eines SABA bzw. eines strukturierten intervallartigem Aufwärmprogramms kann sinnvoll sein [200, 341].“ |
Quelle |
| Asthma bronchiale, Akupunktur zur Asthmakontrolle | ||
| Akupunktur | Leitlinie Statement S11 der Leitlinie lautet: „Akupunktur besitzt keinen nachgewiesenen Effekt auf die Asthmakontrolle.
Der Befund im WortlautStatement S11 der Leitlinie lautet: „Akupunktur besitzt keinen nachgewiesenen Effekt auf die Asthmakontrolle. Manuelle Therapie einschließlich Massagen, Spinalmanipulationen und physisches Belastungstraining verbessern die Lungenfunktion nicht.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei ihren nummerierten Empfehlungen (E) und Statements (S) nicht; zur NVL Asthma heißt es in der Einleitung: „bezüglich der Evidenztabellen und Evidenzgrade wird daher auf diese Leitlinie verwiesen“. Im Hintergrundtext zu komplementärmedizinischen Therapieansätzen heißt es: „Derzeit gibt es keine Empfehlung, die Akupunktur zur Asthmakontrolle einzusetzen.“ |
Quelle |
| Asthma bronchiale, Behandlung mit Akupunktur | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 12-2 der Leitlinie lautet: „Akupunktur, Homöopathie und Hypnose sollen zur Behandlung des Asthmas nicht empfohlen werden.“ Sie ist mit „12-2 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „soll nicht“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Negativ-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. Im Abschnitt „Rationale“ heißt es: „Die Leitliniengruppe schätzt die Aussagesicherheit der identifizierten Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit von Akupunktur, Homöopathie und Hypnose insgesamt als sehr niedrig und teilweise auch widersprüchlich ein. Da sie zudem ein Schadenspotenzial darin sieht, dass die Adhärenz zu einer leitliniengerechten Therapie beziehungsweise die Arzneimitteltherapie durch die Einnahme zusätzlicher Substanzen beeinträchtigt werden kann, spricht sie eine starke Negativempfehlung aus.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma“, Langfassung, Version 5.0, Stand 23.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-002, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: nvl-002 |
| Asthma bronchiale, Behandlung mit Homöopathie | ||
| Klassische Homöopathie | Leitlinie Empfehlung 12-2 der Leitlinie lautet: „Akupunktur, Homöopathie und Hypnose sollen zur Behandlung des Asthmas nicht empfohlen werden.“ Sie ist mit „12-2 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „soll nicht“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Negativ-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. Im Abschnitt „Rationale“ heißt es: „Die Leitliniengruppe schätzt die Aussagesicherheit der identifizierten Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit von Akupunktur, Homöopathie und Hypnose insgesamt als sehr niedrig und teilweise auch widersprüchlich ein. Da sie zudem ein Schadenspotenzial darin sieht, dass die Adhärenz zu einer leitliniengerechten Therapie beziehungsweise die Arzneimitteltherapie durch die Einnahme zusätzlicher Substanzen beeinträchtigt werden kann, spricht sie eine starke Negativempfehlung aus.“ Die Empfehlung unterscheidet nicht zwischen klassischer und komplexer Homöopathie. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma“, Langfassung, Version 5.0, Stand 23.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-002, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: nvl-002 |
| Asthma bronchiale, geeignete Maßnahmen des körperlichen Trainings | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 6-7 der Leitlinie im Kapitel 6.3 „Körperliches Training“ lautet: „Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin sollen Patient*innen mit Asthma regelmäßig zu geeigneten Maßnahmen des körperlichen Trainings motivieren, um die Belastbarkeit und Lebensqualität zu verbessern und die Morbidität zu verringern.“ Sie ist mit „6-7 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Empfehlung ist mit „sollen“ formuliert; „soll“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Positiv-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. Im Abschnitt „Rationale“ schätzt die Leitliniengruppe die Aussagesicherheit der identifizierten Evidenz für den Vorteil körperlicher Aktivität in Bezug auf patientenrelevante Endpunkte wie Lebensqualität und Asthmasymptome als niedrig bis sehr niedrig ein; weiter heißt es dort: „Sie sieht in den Daten jedoch auch Hinweise auf eine Verbesserung asthmaspezifischer Endpunkte durch körperliche Aktivität.“ Und: „Daher empfiehlt die Leitliniengruppe keine spezifischen Sport- oder Bewegungsarten.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma“, Langfassung, Version 5.0, Stand 23.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-002, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: nvl-002 |
| Asthma bronchiale, körperliches Training als Beispiel nichtmedikamentöser Therapiemaßnahmen zur Ergänzung der medikamentösen Therapie | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Statement S5 der Leitlinie lautet: „Die medikamentöse Therapie des Asthma ist regelmäßig durch nichtmedikamentöse Therapie-Maßnahmen (z. B. Tabakentwöhnung, Schulung, körperliches Training, Atemphysiotherapie, Gewichtsreduktion bei adipösen Patienten) zu ergänzen.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei ihren nummerierten Empfehlungen (E) und Statements (S) nicht; zur NVL Asthma heißt es in der Einleitung: „bezüglich der Evidenztabellen und Evidenzgrade wird daher auf diese Leitlinie verwiesen“. Das Statement nennt körperliches Training als eines von fünf Beispielen nichtmedikamentöser Maßnahmen; das Training selbst bewerten die Statements S7 und S8 und die Empfehlung E48 der Leitlinie. Im Hintergrundtext des Kapitels 5.5 heißt es: „Bei Patienten mit Asthma führt moderates körperliches Training wie auch in der Allgemeinbevölkerung zu wesentlichen gesundheitlichen Verbesserungen mit reduziertem kardiovaskulären Risiko und verbesserter Lebensqualität [336].“ |
Quelle |
| Asthma bronchiale, körperliches Training zur Verringerung von Symptomatik und Morbidität und zur Verbesserung der Belastbarkeit | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Statement S7 der Leitlinie lautet: „Körperliches Training kann die Asthmasymptomatik und Morbidität verringern, die Belastbarkeit verbessern und die Anzahl symptomfreier Tage erhöhen.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei ihren nummerierten Empfehlungen (E) und Statements (S) nicht; zur NVL Asthma heißt es in der Einleitung: „bezüglich der Evidenztabellen und Evidenzgrade wird daher auf diese Leitlinie verwiesen“. Im Hintergrundtext des Kapitels 5.5 heißt es: „Studien belegen eine Verbesserung von Symptomen und der Lebensqualität durch körperliches Training bei erwachsenen Asthmatikern [337, 338]. Zudem ging Training mit einer verbesserten Asthmakontrolle einher [339]. Bei Jugendlichen wird Schwimmen gut toleriert und führt zu einer Verbesserung der Lungenfunktion und der kardiovaskulären Belastbarkeit [340].“ |
Quelle |
| Asthma bronchiale, physisches Belastungstraining (Wirkung auf die Lungenfunktion) | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Statement S11 der Leitlinie lautet: „Akupunktur besitzt keinen nachgewiesenen Effekt auf die Asthmakontrolle.
Der Befund im WortlautStatement S11 der Leitlinie lautet: „Akupunktur besitzt keinen nachgewiesenen Effekt auf die Asthmakontrolle. Manuelle Therapie einschließlich Massagen, Spinalmanipulationen und physisches Belastungstraining verbessern die Lungenfunktion nicht.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei ihren nummerierten Empfehlungen (E) und Statements (S) nicht; zur NVL Asthma heißt es in der Einleitung: „bezüglich der Evidenztabellen und Evidenzgrade wird daher auf diese Leitlinie verwiesen“. Das Statement trifft zum physischen Belastungstraining eine Aussage nur zur Lungenfunktion; der Hintergrundtext des Kapitels 5.6 „Komplementärmedizinische Therapieansätze“ behandelt Belastungstraining nicht. Zur Wirkung des Trainings auf Symptome, Belastbarkeit und Teilhabe formuliert die Leitlinie die Statements S7 und S8 und die Empfehlung E48. Im Hintergrundtext des Kapitels 5.5 heißt es zugleich: „Bei Jugendlichen wird Schwimmen gut toleriert und führt zu einer Verbesserung der Lungenfunktion und der kardiovaskulären Belastbarkeit [340].“ |
Quelle |
| Asthma bronchiale, regelmäßige körperliche Aktivität in der Gruppe oder im Verein (soziale Teilhabe, Alltagsaktivität, funktionale Gesundheit) | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Statement S8 der Leitlinie lautet: „Regelmäßige körperliche Aktivität, insbesondere in der Gruppe bzw. im Verein, trägt zur Verbesserung der sozialen Teilhabe und der Alltagsaktivität bei und verbessert die funktionale Gesundheit.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei ihren nummerierten Empfehlungen (E) und Statements (S) nicht; zur NVL Asthma heißt es in der Einleitung: „bezüglich der Evidenztabellen und Evidenzgrade wird daher auf diese Leitlinie verwiesen“. Im Hintergrundtext des Kapitels 5.5 heißt es: „Insbesondere sollte darauf hingewirkt werden, dass Schulkinder mit Asthma unter Berücksichtigung der individuellen und aktuellen Leistungsfähigkeit regelmäßig am Schulsport teilnehmen.“ Unter den möglichen Effekten der pneumologischen Rehabilitation beim Asthma nennt Kapitel 5.4 unter anderem das „Heranführen des Kindes/Jugendlichen an eine normale sportliche Aktivität“. |
Quelle |
| Asthma bronchiale, Spinalmanipulationen (Wirkung auf die Lungenfunktion) | ||
| Chiropraktik | Leitlinie Statement S11 der Leitlinie lautet: „Akupunktur besitzt keinen nachgewiesenen Effekt auf die Asthmakontrolle.
Der Befund im WortlautStatement S11 der Leitlinie lautet: „Akupunktur besitzt keinen nachgewiesenen Effekt auf die Asthmakontrolle. Manuelle Therapie einschließlich Massagen, Spinalmanipulationen und physisches Belastungstraining verbessern die Lungenfunktion nicht.“ Das Statement nennt Spinalmanipulationen als Teil der manuellen Therapie und trifft eine Aussage nur zur Lungenfunktion. Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei ihren nummerierten Empfehlungen (E) und Statements (S) nicht; zur NVL Asthma heißt es in der Einleitung: „bezüglich der Evidenztabellen und Evidenzgrade wird daher auf diese Leitlinie verwiesen“. Einen Hintergrundtext zu Spinalmanipulationen enthält die Langfassung nicht. |
Quelle |
| Atopische Dermatitis (Neurodermitis, atopisches Ekzem) | ||
| Akupunktur | Leitlinie Die Empfehlung in Kapitel 5.5 der Leitlinie lautet: „Akupunktur soll nicht zur Therapie bei AD eingesetzt werden.“ (14 von 17 Stimmen.) Die Empfehlung ist konsensbasiert (Zustimmung über 75 Prozent) und trägt den stärksten Negativgrad der Leitlinie. Sie steht im Abschnitt 5.5 Komplementärmedizin, der ausser den hier genannten auch die autologe Serumtherapie behandelt. Die Leitlinie führt daneben einen systematischen Review mit acht randomisierten Studien auf, in dem die Akupunktur der konventionellen Therapie überlegen war, und stuft dessen Ergebnisse selbst als niedrig ein: „Wegen des hohen Bias-Risikos, zu geringer Stichprobengröße und indirekter Aussagekraft (die Studien hatten Patient:innen mit chronischem Ekzem, nicht explizit AD, eingeschlossen) wurde die Evidenz aller Ergebnisse als niedrig eingestuft.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Atopische Dermatitis (AD) [Neurodermitis; atopisches Ekzem]“, Langfassung, Version 4.7, Stand der Leitlinie 16.06.2023, Stand der redaktionell überarbeiteten Fassung 29.06.2026, AWMF-Registernummer 013-027, Deutsche Dermatologische Gesellschaft. Gültig bis 15.06.2028 (in Überarbeitung). · erhoben am 07.09.2026 · Leitlinie: 013-027 |
| Chinesische Arzneimitteltherapie | Leitlinie Die Empfehlung in Kapitel 5.5 der Leitlinie lautet: „Chinesische Kräutermedizin soll nicht zur Therapie bei AD eingesetzt werden.“ (13 von 17 Stimmen.) Die Empfehlung ist konsensbasiert (Zustimmung über 75 Prozent) und trägt den stärksten Negativgrad der Leitlinie. Sie steht im Abschnitt 5.5 Komplementärmedizin, der ausser den hier genannten auch die autologe Serumtherapie behandelt. Zur Begründung heisst es: „In aktuellen systematischen Reviews konnten aufgrund methodischer Schwächen der untersuchten randomisierten kontrollierten Studie keine schlüssigen Belege dafür gefunden werden, dass die topische Applikation von TCM-Zubereitungen zur Behandlung von Ekzemen anderen Kontrollinterventionen überlegen waren“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Atopische Dermatitis (AD) [Neurodermitis; atopisches Ekzem]“, Langfassung, Version 4.7, Stand der Leitlinie 16.06.2023, Stand der redaktionell überarbeiteten Fassung 29.06.2026, AWMF-Registernummer 013-027, Deutsche Dermatologische Gesellschaft. Gültig bis 15.06.2028 (in Überarbeitung). · erhoben am 07.09.2026 · Leitlinie: 013-027 |
| Phytotherapie | Leitlinie Die Empfehlung in Kapitel 5.5 der Leitlinie lautet: „Phytotherapie soll nicht zur Therapie bei AD eingesetzt werden.“ (15 von 17 Stimmen.) Die Empfehlung ist konsensbasiert (Zustimmung über 75 Prozent) und trägt den stärksten Negativgrad der Leitlinie. Sie steht im Abschnitt 5.5 Komplementärmedizin, der ausser den hier genannten auch die autologe Serumtherapie behandelt. Die Leitlinie nennt vier Studien mit kleiner Teilnehmerzahl und hält fest: „Gut definierte RCTs zur Phytotherapie gibt es aktuell nicht. Es ist darauf hinzuweisen, dass Pflanzenextrakte potenziell Kontaktsensibilisierungen verursachen können.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Atopische Dermatitis (AD) [Neurodermitis; atopisches Ekzem]“, Langfassung, Version 4.7, Stand der Leitlinie 16.06.2023, Stand der redaktionell überarbeiteten Fassung 29.06.2026, AWMF-Registernummer 013-027, Deutsche Dermatologische Gesellschaft. Gültig bis 15.06.2028 (in Überarbeitung). · erhoben am 07.09.2026 · Leitlinie: 013-027 |
| Auf der Intensivstation erworbene Muskelschwäche (ICUAW) in der postakuten Rehabilitation, aerobes Training und Krafttraining | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung in Kapitel 4.2 der Leitlinie lautet: „Bewegungstherapeutische Übungen (aerobes Training und Krafttraining), die z. B. im Rahmen der Frühmobilisation durchgeführt werden, sollten abhängig vom verbleibenden Defizit in der postakuten Rehabilitation bei ICUAW fortgeführt werden.“ (Konsensstärke: 100,0 %). Im Text heißt es zuvor: „Studien der sensomotorischen Neurorehabilitation im Rahmen einer postakuten Rehabilitation kommen zu keinem eindeutigen Ergebnis.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Rehabilitation von sensomotorischen Störungen“, Langfassung, Version 4.0, Stand 01.02.2023, AWMF-Registernummer 030-123, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN) und Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR). Gültig bis 31.01.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-123 |
| Behandlung des akuten Migräneanfalls | ||
| Akupunktur | Leitlinie Der Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ hält unter „Nicht medikamentöse Therapie der Migräneattacke“ fest: „Es liegen Hinweise auf eine Wirkung der Akupunktur bei der Behandlung des akuten Migräneanfalls vor, jedoch lässt die Qualität der vorliegenden Studien keine eindeutigen Empfehlungen zu.“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie und weist weder Empfehlungs- noch Evidenzgrade aus. |
Quelle |
| Behandlung des postoperativen Delirs bei chirurgischen Patientinnen und Patienten, transkutane elektrische Akupunkturpunkt-Stimulation (TEAS) | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 5.12 der Leitlinie (neu 2025, Empfehlungsgrad A ⇓⇓) lautet: „Wir empfehlen transkutane elektrische Akupunktur-Punkt-Stimulation nicht zur Therapie des postoperativen Delirs bei chirurgischen Patient:innen einzusetzen.“ (Konsensstärke: starker Konsens, 100%(14/14)). Die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz nach GRADE für eine gesenkte Delirdauer ist mit sehr niedrig angegeben. Die Leitlinie nennt aus einer Metaanalyse für eine kleine Untergruppe (14 Personen in der Verum- und 41 in der Kontrollgruppe aus vier chinesischen Originalstudien) eine signifikante Verkürzung der Delirdauer um einen Tag und schreibt dazu: „Die Aussagekraft dieses Ergebnisses ist nicht nur wegen der geringen Patientenzahlen, sondern auch aus verschiedenen methodischen Gründen (u. a. fehlende Verblindung) limitiert, worauf die Autoren auch selbst deutlich hinweisen.“ Hinzu komme, dass die erforderliche Technik und das nötige Wissen nicht in der Standardversorgung vorhanden seien und in der Regel nur schwer erlangt werden könnten. Im Hintergrundtext heißt es außerdem: „Da es sich bei der Akupunktur-Punkt- Stimulation um ein risikoarmes Verfahren handelt, erscheint es grundsätzlich sinnvoll, ihren möglichen Stellenwert bei der Prävention und Therapie des Delirs durch weitere Studien, möglichst auch in westlichen Settings, zu untersuchen.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Delir im höheren Lebensalter“, Langfassung, Version 1.1, Stand 30.04.2025, AWMF-Registernummer 109-001, Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie (DGGPP) und Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) mit weiteren Fachgesellschaften. Gültig bis 29.04.2029. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 109-001 |
| Benignes Prostatasyndrom mit deutlich obstruktiven Symptomen oder Befunden, Phytotherapeutika | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 10.4 der Leitlinie lautet: „Phytotherapeutika haben keinen Einfluss auf das Prostatavolumen sowie eine Blasenauslassobstruktion und sollen bei Patienten mit deutlich obstruktiven Symptomen / Befunden nicht eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad A und Evidenzlevel 1++. Die Hintergrundinformation stützt sich auf vier Studien mit 141 Patienten und beziffert: „Die zu vernachlässigende Reduktion des Pdetqmax betrug -1,3 (-10,2 bis 11) cmH2O (-1,6%), der Anstieg des Qmax ebenfalls nur 0,35 (-0,7 - 0,9) ml/s (3,2%)“. Und weiter: „Ein langfristiger Einfluss auf Progressionsfaktoren des BPS ist unklar.“ |
QuelleQuelle: S2e-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Benignen Prostatasyndroms (BPS)“, Langfassung, Version 5.0, Stand 28.02.2023, AWMF-Registernummer 043-034, Deutsche Gesellschaft für Urologie. Gültig bis 27.02.2028. Empfehlung 4.1 und Kapitel 10.1.1 „Phytotherapie“ mit den Empfehlungen 10.1 bis 10.4. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 043-034 |
| Benignes Prostatasyndrom, Information über Lebensstiländerung mit Gewichtsreduktion und Diät | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.1 der Leitlinie steht im Kapitel über Risikofaktoren und lautet: „Männer sollten über den Zusammenhang von Lebensstil und benignem Prostatasyndrom sowie die Möglichkeit einer Modifikation des Lebensstils informiert werden. Dies beinhaltet vor allem den Komplex des metabolischen Syndroms (Gewichtsreduktion, Diät, Sport) sowie einer Reduktion von Kaffee oder Tee im Falle von erhöhter Miktionsfrequenz und Harndrangsymptomatik.“ Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad B und Evidenzlevel 1-. Die Empfehlung betrifft eine Information und keine Behandlung, und die Leitlinie lässt den Nutzen ausdrücklich offen: Es bleibe unklar, ob auch eine „Modifikation des Lebensstils (auch sportliche Aktivität) hinsichtlich des metabolischen Syndroms kurz/mittel/langfristig einen positiven, protektiven Effekt auf BPE/LUTS/BPS hat“. |
QuelleQuelle: S2e-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Benignen Prostatasyndroms (BPS)“, Langfassung, Version 5.0, Stand 28.02.2023, AWMF-Registernummer 043-034, Deutsche Gesellschaft für Urologie. Gültig bis 27.02.2028. Empfehlung 4.1 und Kapitel 10.1.1 „Phytotherapie“ mit den Empfehlungen 10.1 bis 10.4. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 043-034 |
| Benignes Prostatasyndrom, Information über Lebensstiländerung mit Sport | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.1 der Leitlinie steht im Kapitel über Risikofaktoren und lautet: „Männer sollten über den Zusammenhang von Lebensstil und benignem Prostatasyndrom sowie die Möglichkeit einer Modifikation des Lebensstils informiert werden. Dies beinhaltet vor allem den Komplex des metabolischen Syndroms (Gewichtsreduktion, Diät, Sport) sowie einer Reduktion von Kaffee oder Tee im Falle von erhöhter Miktionsfrequenz und Harndrangsymptomatik.“ Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad B und Evidenzlevel 1-. Der Sport ist hier ein Teil der Lebensstiländerung, über die informiert werden sollte, und keine eigene Bewegungsbehandlung; den Nutzen lässt die Leitlinie ausdrücklich offen: Es bleibe unklar, ob auch eine „Modifikation des Lebensstils (auch sportliche Aktivität) hinsichtlich des metabolischen Syndroms kurz/mittel/langfristig einen positiven, protektiven Effekt auf BPE/LUTS/BPS hat“. |
QuelleQuelle: S2e-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Benignen Prostatasyndroms (BPS)“, Langfassung, Version 5.0, Stand 28.02.2023, AWMF-Registernummer 043-034, Deutsche Gesellschaft für Urologie. Gültig bis 27.02.2028. Empfehlung 4.1 und Kapitel 10.1.1 „Phytotherapie“ mit den Empfehlungen 10.1 bis 10.4. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 043-034 |
| Benignes Prostatasyndrom, Phytotherapeutika als Mono- oder Kombinationspräparate | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 10.1 der Leitlinie lautet: „Aufgrund widersprüchlicher Ergebnisse bzw. der fraglichen Überlegenheit gegenüber Placebo und der Monotherapie mit chemisch definierten Substanzen können Phytotherapeutika zur Therapie des benignen Prostatasyndroms nicht allgemein empfohlen werden, wenngleich bei der Phytotherapie weniger Nebenwirkungen angegeben werden als bei synthetischen Produkten.“ Empfehlung 10.2 lautet: „Phytopräparate (als Mono- oder Kombinationspräparate), zeigen in einigen Studien Vorteile gegenüber einem Placebo und teilweise keine Unterlegenheit gegenüber der Monotherapie mit synthetischen Arzneimitteln. Wenn chemisch-synthetische Produkte für die Behandlung des benignen Prostatasyndroms abgelehnt werden, kann für Patienten mit leichter bis mittelschwerer benigner Prostatasyndrom-Symptomatik aufgrund geringerer Nebenwirkungen der Einsatz von Phytotherapeutika in Erwägung gezogen werden.“ Beide tragen Empfehlungsgrad 0 und Evidenzlevel 1++. Die konsensbasierte Empfehlung 10.3 lautet: „Wird seitens des Patienten ein Phytopräparat gewünscht, soll der Arzt den Patienten bei der Auswahl des Phytopräparates auf Grundlage der Herkunft, Zusammensetzung und aktuellen Studienlage beraten.“ Zur Begründung schreibt die Leitlinie, ein Vergleich der Studien sei „aufgrund der Heterogenität der Studiendesigns, der verwendeten Präparate und deren Zusammensetzung jedoch nicht möglich und erlaubt daher keine allgemein gültige Empfehlung zur therapeutischen Anwendung bei einem BPS“. Im Hintergrundtext bespricht sie unter anderem Früchte der Sägezahnpalme, phytosterolhaltige Präparate, Brennnesselwurzelextrakte, Pollenextrakte, Kürbissamen und Extrakte aus der Rinde des Afrikanischen Pflaumenbaumes; eine Empfehlung zu einer einzelnen Pflanze enthält die Leitlinie nicht. |
QuelleQuelle: S2e-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Benignen Prostatasyndroms (BPS)“, Langfassung, Version 5.0, Stand 28.02.2023, AWMF-Registernummer 043-034, Deutsche Gesellschaft für Urologie. Gültig bis 27.02.2028. Empfehlung 4.1 und Kapitel 10.1.1 „Phytotherapie“ mit den Empfehlungen 10.1 bis 10.4. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 043-034 |
| Bronchiektasen-Erkrankung bei Erwachsenen, individualisiertes Kraft- und Ausdauertraining und/oder Lungensport | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung E46 der Leitlinie im Kapitel 7 „Nicht-medikamentöse Therapie“ lautet: „Patientinnen und Patienten mit einer Bronchiektasen-Erkrankung sollen ein individualisiertes Kraft- und Ausdauertraining und/oder Lungensport durchführen (mehrheitliche Zustimmung).“ Sie ist damit als starke Empfehlung formuliert, wurde aber nur mit mehrheitlicher Zustimmung verabschiedet, der niedrigsten Konsensstufe, die die Leitlinie bei ihren Empfehlungen ausweist. Der Hintergrundtext des Kapitels 7.2 („Physiotherapie, körperliches Training und Rehabilitation“) hält im Abschnitt „Körperliches Training“ fest: „Die WHO empfiehlt ein regelmäßiges körperliches Training moderater Intensität im Umfang von 2,5 bis 5 Stunden pro Woche sowohl für Gesunde als auch Menschen mit chronischen Lungenerkrankungen [229,230]. In einer Studie mit Patientinnen und Patienten mit Bronchiektasen-Erkrankung führte ein 8-wöchiges Kraft- und Ausdauertraining zur Verbesserung von Gehstrecke, Dyspnoe und Fatigue sowie zu einer Reduktion der Exazerbationsrate [231]. Dahingegen waren niedrige körperliche Aktivität und vermehrtes Sitzen einer anderen Studie zufolge mit einem erhöhten Risiko für Exazerbationen und Hospitalisationen assoziiert [232].“ Zusammenfassend nennt die Leitlinie körperliche Inaktivität und langes Sitzen sowie reduzierte Muskelkraft und Belastbarkeit als „Ansatzpunkte für eine Vielzahl evidenzbasierter, gezielter therapeutischer Interventionen, u.a. Atemphysiotherapie, körperliches Training und pulmonale Rehabilitation“. Nach dem Vorwort der Langfassung drückt sich die Graduierung der Empfehlungen in deren Formulierung aus: „soll / soll nicht“ steht für eine starke Empfehlung, „sollte / sollte nicht“ für eine Empfehlung und „kann erwogen werden / kann verzichtet werden“ für eine offene Empfehlung; die Konsensstufen (starker Konsens, Konsens, mehrheitliche Zustimmung) sind in der Langfassung nicht mit Prozentwerten erklärt. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Management erwachsener Patientinnen und Patienten mit Bronchiektasen-Erkrankung“, Langfassung, Version 1.2, Stand 28.05.2024, AWMF-Registernummer 020-030, Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP). Gültig bis 27.05.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 020-030 |
| Bronchiektasen-Erkrankung bei Erwachsenen, Sicherstellung ausreichender Tagesaktivität (z. B. über die Messung der täglichen Schritte) | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung E47 der Leitlinie im Kapitel 7 „Nicht-medikamentöse Therapie“ lautet: „Patientinnen und Patienten mit Bronchiektasen-Erkrankung sollte die Sicherstellung von ausreichender Tagesaktivität, z.B. über die Messung der täglichen Schritte, empfohlen werden (starker Konsens).“ Sie ist als Empfehlung („sollte“) formuliert und wurde mit starkem Konsens verabschiedet; die Schrittmessung ist darin nur ein Beispiel für die Sicherstellung der Tagesaktivität. Der Hintergrundtext des Kapitels 7.2 („Physiotherapie, körperliches Training und Rehabilitation“) hält im Abschnitt „Körperliches Training“ fest: „Die WHO empfiehlt ein regelmäßiges körperliches Training moderater Intensität im Umfang von 2,5 bis 5 Stunden pro Woche sowohl für Gesunde als auch Menschen mit chronischen Lungenerkrankungen [229,230]. In einer Studie mit Patientinnen und Patienten mit Bronchiektasen-Erkrankung führte ein 8-wöchiges Kraft- und Ausdauertraining zur Verbesserung von Gehstrecke, Dyspnoe und Fatigue sowie zu einer Reduktion der Exazerbationsrate [231]. Dahingegen waren niedrige körperliche Aktivität und vermehrtes Sitzen einer anderen Studie zufolge mit einem erhöhten Risiko für Exazerbationen und Hospitalisationen assoziiert [232].“ Nach dem Vorwort der Langfassung drückt sich die Graduierung der Empfehlungen in deren Formulierung aus: „soll / soll nicht“ steht für eine starke Empfehlung, „sollte / sollte nicht“ für eine Empfehlung und „kann erwogen werden / kann verzichtet werden“ für eine offene Empfehlung; die Konsensstufen (starker Konsens, Konsens, mehrheitliche Zustimmung) sind in der Langfassung nicht mit Prozentwerten erklärt. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Management erwachsener Patientinnen und Patienten mit Bronchiektasen-Erkrankung“, Langfassung, Version 1.2, Stand 28.05.2024, AWMF-Registernummer 020-030, Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP). Gültig bis 27.05.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 020-030 |
| Cancer Related Fatigue bei onkologischen Patienten | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 4.9 der Leitlinie lautet: „Es liegen Ergebnisse aus zwei Metaanalysen über 6 und 5 RCTs und drei weiteren RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Senkung der Cancer Related Fatigue bei onkologischen Patienten vor. Akupunktur kann zur Senkung der Cancer Related Fatigue bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Cannabisbezogene Störungen bei Jugendlichen, Sport- und Bewegungstherapie als Beispiel psychosozialer Fachtherapien | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 1.5.3 der Leitlinie lautet: „Für Jugendliche mit cannabisbezogenen Störungen sollen psychosoziale Fachtherapien (z. B. Psychoedukation, Training sozialer Fertigkeiten, Sport- und Bewegungstherapie, Freizeitpädagogik, Ergotherapie) sowie Erziehungshilfe angeboten werden.“ Sport- und Bewegungstherapie steht darin als eines von fünf Beispielen psychosozialer Fachtherapien innerhalb einer weiter gefassten Empfehlung. Die Empfehlung steht in Tabelle 11 „Leitlinienempfehlungen auf Basis eines Expert:innenkonsenses“, ist mit „EK“ gekennzeichnet, als „Neu (Stand 2025)“ ausgewiesen und trägt die Angabe „Konsensstärke: 100 % (13/13)“; ihre Überschrift lautet „Empfehlung 1.5.3: Psychosoziale Interventionen und Erziehungshilfe“ (die Tabellenzeile selbst ist mit 3.5.3 beziffert; Überschrift, Kapitelübersicht auf S. 13 und Tabellenverzeichnis nennen 1.5.3). Der Begleittext erläutert: „Psychosoziale Fachtherapien umfassen u. a. Psychoedukation, Training sozialer Fertigkeiten, Sport- und Bewegungstherapie, Freizeitpädagogik und Ergotherapie.“ Zur Evidenzgrundlage heißt es, die Empfehlung werde „durch ein systematisches Review von Riedel-Heller et al. (2012) gestützt“, in dem „die Evidenzbasierung verschiedener Formen der psychosozialen Therapie untersucht“ wurde, „darunter Psychoedukation, das Training sozialer Fertigkeiten sowie Sport- und Bewegungstherapie“; die Zielgruppe dieses Reviews waren nach dem Text Erwachsene mit schweren psychischen Störungen, und die Expert:innen leiteten daraus Schlussfolgerungen für Jugendliche mit cannabisbezogenen Störungen ab. Die Langfassung definiert die Kennzeichnung EK und die Konsensstärke nicht eigens; die Tabelle trägt die Überschrift „Leitlinienempfehlungen auf Basis eines Expert:innenkonsenses“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Behandlung Cannabisbezogener Störungen“, Langfassung, Version 2.0, Stand 02.12.2025, AWMF-Registernummer 076-005, Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e.V. (DG-Sucht), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP), Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN). Gültig bis 01.12.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 076-005 |
| Cannabisbezogene Störungen im Erwachsenenalter bei höherem Schweregrad, wiederholten Rückfällen, komorbiden Erkrankungen und psychosozialen Problemen, Sport- und Bewegungstherapie als Beispiel ergänzender Fachtherapien | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 2.5.2 der Leitlinie (Kapitel 2, Psychotherapie und Soziotherapie im Erwachsenenalter) lautet: „Bei höherem Schwergrad der cannabisbezogenen Störung, wiederholten Rückfällen, begleitenden komorbiden Erkrankungen und psychosozialen Problemen sollen“, es folgen vier Aufzählungspunkte: „Behandlungsdauer und -frequenz,“, „Setting (z. B. ambulant vs. stationär),“, „Versorgungsstruktur (z. B. Suchtberatung, Rehabilitation, Psychotherapie, Psychiatrie) und“ sowie „Ergänzung durch weitere Fachtherapien (z. B. Psychoedukation, Training sozialer Fertigkeiten, Sport- und Bewegungstherapie, Freizeitpädagogik, Ergotherapie)“, und der Satz schließt: „angepasst werden.“ Sport- und Bewegungstherapie steht darin nur als eines von fünf Beispielen für ergänzende Fachtherapien innerhalb einer Empfehlung zur Anpassung der Behandlung. Die Empfehlung steht in Tabelle 19 „Leitlinienempfehlungen auf Basis eines Expert:innenkonsenses“, ist mit „EK“ gekennzeichnet, als „Neu (Stand 2025)“ ausgewiesen und trägt die Angabe „Konsensstärke: 82 % (9/11)“; ihre Überschrift lautet „Empfehlung 2.5.2: Wahl des Behandlungssettings“. Die Langfassung definiert die Kennzeichnung EK und die Konsensstärke nicht eigens; die Tabelle trägt die Überschrift „Leitlinienempfehlungen auf Basis eines Expert:innenkonsenses“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Behandlung Cannabisbezogener Störungen“, Langfassung, Version 2.0, Stand 02.12.2025, AWMF-Registernummer 076-005, Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e.V. (DG-Sucht), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP), Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN). Gültig bis 01.12.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 076-005 |
| Chemotherapie-induzierte periphere neuropathische Schmerzen | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 4.8 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer Metaanalyse und zwei RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur bei Chemotherapie-induzierten peripheren neuropathischen Schmerzen vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 4.8 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer Metaanalyse und zwei RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur bei Chemotherapie-induzierten peripheren neuropathischen Schmerzen vor. Akupunktur kann bei diesen Beschwerden erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Chemotherapiebedingte Fatigue, Guarana-Trockenextrakt | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 7.65 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 4 RCTs zur Wirksamkeit von Guarana-Trockenextrakt auf die Lebensqualität (Fatigue) bei Patienten, die unter einer Chemotherapie-bedingten Fatigue litten, vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 7.65 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 4 RCTs zur Wirksamkeit von Guarana-Trockenextrakt auf die Lebensqualität (Fatigue) bei Patienten, die unter einer Chemotherapie-bedingten Fatigue litten, vor. Guarana-Trockenextrakt sollte nicht bei diesen Patienten zur Verbesserung der Chemotherapie-bedingten Fatigue eingesetzt werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR B und LoE 1b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (CED), Vorbeugung durch gemüsereiche und wenig verarbeitete Ernährung | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Im Kapitel „CED Prävention“ lautet Empfehlung 1 der Leitlinie (neu 2024, Grad B, Evidenzlevel „1++, 2x 1-“): „Eine gemüsereiche Ernährung, die reich an n-3-Fettsäuren und arm an n-6-Fettsäuren ist, ist mit einem geringeren Risiko für die Entwicklung von CED verbunden und sollte deshalb allgemein zur Prävention von CED empfohlen werden.“ Ausgewiesen ist dafür „Mehrheitliche Zustimmung 78 % Zustimmung“. Empfehlung 2 (neu 2024, Grad B, „Starker Konsens 100 % Zustimmung“) lautet: „Ultrahochverarbeitete Lebensmittel und Emulgatoren wie Carboxymethylcellulose könnten mit einem erhöhten CED-Risiko in Verbindung gebracht werden, so dass der Verzehr von wenig verarbeiteten Lebensmitteln empfohlen werden sollte.“ Nach Tabelle 4 bedeutet starker Konsens mehr als 95 Prozent Zustimmung. Die Evidenzlevel folgen dem System des Scottish Intercollegiate Guidelines Network (SIGN). Zur Studienlage zu Empfehlung 1 schreibt die Leitlinie: „Viele Studien haben den Einfluss der Ernährung auf das Risiko, an CED zu erkranken, untersucht. Bei den meisten handelt es sich jedoch um retrospektive Fall-Kontroll-Studien.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Klinische Ernährung bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen“, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin in Zusammenarbeit mit AKE, GESKES, DGAV, DGVS, DCCV und GPGE, Langfassung, Version 2.1, Stand 28.11.2024, AWMF-Registernummer 073-027. Gültig bis 27.11.2029. Empfehlungen 1, 2, 16, 17, 19, 51, 52, 57 und 58; Graduierung im Leitlinienreport 073-027m. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 073-027 |
| Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen in der Remissionsphase, Ausdauertraining und bei verminderter Muskelmasse oder Muskelleistung Krafttraining | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Im Kapitel zur Remissionsphase lautet unter der Frage „Welche Indikationen gibt es für körperliche Aktivität bei CED in der Remissionsphase?“ Empfehlung 57 der Leitlinie (neu 2024, Grad B, „Starker Konsens 95 % Zustimmung“): „Bei allen Patienten mit CED sollte ein Ausdauertraining empfohlen werden.“ Empfehlung 58 (neu 2024, Grad 0, „Starker Konsens 100 % Zustimmung“) lautet: „Bei Patienten mit CED mit verminderter Muskelmasse und/oder Muskelleistung kann eine angemessene körperliche Aktivität (hauptsächlich Krafttraining) empfohlen werden.“ Die Evidenzlevel sind jeweils „1++, 3x 1+“. Nach Tabelle 4 bedeutet starker Konsens mehr als 95 Prozent Zustimmung. Die Evidenzlevel folgen dem System des Scottish Intercollegiate Guidelines Network (SIGN). Zum Krafttraining schreibt die Leitlinie, es sei bei Patienten mit MC von leichter bis moderater Aktivität „in 3 neueren, Experten beigesteuerten RCTs mit hohem Verzerrungsrisiko untersucht“ worden, und weiter: „Wenn auch bisher nur in Studien mit geringer Fallzahl, so zeigen diese Daten, dass die Durchführung von Trainingsprogrammen nicht nur möglich ist, sondern dass positive Ergebnisse auf Muskelmasse, Muskelkraft und Lebensqualität innerhalb von 10 - 12 Wochen erreicht werden können.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Klinische Ernährung bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen“, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin in Zusammenarbeit mit AKE, GESKES, DGAV, DGVS, DCCV und GPGE, Langfassung, Version 2.1, Stand 28.11.2024, AWMF-Registernummer 073-027. Gültig bis 27.11.2029. Empfehlungen 1, 2, 16, 17, 19, 51, 52, 57 und 58; Graduierung im Leitlinienreport 073-027m. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 073-027 |
| Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen in Remission, mediterrane Ernährung und gesunde Ernährungsmuster | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Im Kapitel „Diätetische und andere spezifische Empfehlungen für die Remissionsphase“ lautet Empfehlung 51 der Leitlinie (neu 2024, EK, „Starker Konsens 100 % Zustimmung“): „Die mediterrane Ernährung mit möglichst wenig verarbeiteten Lebensmittel sollte in Remissionsphasen der CED empfohlen werden.“ Empfehlung 52 (neu 2024, EK, „Starker Konsens 95 % Zustimmung“) lautet: „Patienten sollten den Prinzipien gesunder Ernährungsmuster folgen und individuelle ernährungsbedingte Symptomtrigger sollten vor weitreichenden Karenzmaßnahmen überprüft werden. Liegen während der Remissionsphase noch besondere klinische Probleme vor, sollte die Ernährung entsprechend angepasst werden.“ Nach Tabelle 4 bedeutet starker Konsens mehr als 95 Prozent Zustimmung. Für weitere Kostformen, darunter eine glutenfreie, eine milchfreie und eine vegetarische Diät sowie eine Low-FODMAP-Kost, nennt der Kommentar „Ergebnisse mit nur geringer Aussagequalität“ und schließt: „Es kann trotzdem keine Schlussfolgerung hinsichtlich des Nutzens einer dieser diätetischen Intervention gezogen werden“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Klinische Ernährung bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen“, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin in Zusammenarbeit mit AKE, GESKES, DGAV, DGVS, DCCV und GPGE, Langfassung, Version 2.1, Stand 28.11.2024, AWMF-Registernummer 073-027. Gültig bis 27.11.2029. Empfehlungen 1, 2, 16, 17, 19, 51, 52, 57 und 58; Graduierung im Leitlinienreport 073-027m. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 073-027 |
| Chronische inflammatorische demyelinisierende Polyneuropathie (CIDP), Ausdauer- und Krafttraining in der Rehabilitation | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung in Kapitel 4.3 der Leitlinie lautet: „Die sensomotorische Rehabilitation von Pat. mit CIDP sollte ein individuell angepasstes Ausdauertraining, Krafttraining und – soweit indiziert – ein Gehtraining enthalten.“ (Konsensstärke: 100,0 %). Im Text heißt es: „Ähnlich gering ist die Datenlage zur Effektivität der physiotherapeutisch rehabilitativen Behandlung der sensomotorischen Einschränkungen bei CIDP.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Rehabilitation von sensomotorischen Störungen“, Langfassung, Version 4.0, Stand 01.02.2023, AWMF-Registernummer 030-123, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN) und Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR). Gültig bis 31.01.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-123 |
| Chronische koronare Herzkrankheit (KHK) mit mittlerem oder hohem Risiko (Risikoklasse C), individuell gestaltetes Trainingsprogramm mit Krafttraining | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 6-4 der Leitlinie lautet: „Betroffene mit einer KHK und mit mittlerem oder hohem Risiko (siehe Tabelle 13, Risikoklasse C) sollte ein individuell gestaltetes Trainingsprogramm empfohlen werden, das mit < 50% der maximalen Leistungsfähigkeit beginnt und pro Woche insgesamt circa eine Stunde Krafttraining (10–15 Wiederholungen bis zur moderaten Ermüdung) enthält.“ Sie ist mit „6-4 | k | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das k bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „konsensbasiert ausgesprochen wurde“. Die Formulierung „sollte“ steht nach Tabelle 1 für eine „Positiv-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad B. Die anschließende Empfehlung 6-5 (k, bestätigt 2024) lautet: „Bei belastungsabhängigen Symptomen sollte nur bis zu einer Intensität belastet werden, ab der Symptome auftreten.“ Im Hintergrundtext heißt es: „Bei wenig leistungsfähigen Patient*innen und/oder Patient*innen mit einer KHK und mittlerem oder hohen Risiko ist es wichtig, zum Einstieg die Intensität so zu wählen, dass bis zum Beginn einer leichten Ermüdung 10–15 Wiederholungen pro Übung möglich sind und insgesamt circa eine Stunde pro Woche trainiert wird.“ Und: „Häufig beinhalten Trainingsprogramme in der Sekundärprävention eine Kombination aus aerobem Training, Kraft(ausdauer)training und Koordinations-/Flexibilitätstraining ([135], Referenzleitlinie).“ Nach Tabelle 13 ist in der Risikoklasse C eine ärztliche Überwachung plus Monitoring indiziert, bis ein stabiles Belastungsniveau gefunden wurde. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische KHK“, Langfassung, Version 7.0, Stand 30.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-004, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: nvl-004 |
| Chronische koronare Herzkrankheit (KHK) mit niedrigem Risiko (Risikoklasse B), aerobes Training von mindestens zwei Stunden pro Woche | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 6-2 der Leitlinie lautet: „Betroffene mit einer KHK und mit niedrigem Risiko (siehe Tabelle 13, Risikoklasse B) soll ein aerobes Training für insgesamt mindestens 2 Stunden in der Woche empfohlen werden.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 6-2 der Leitlinie lautet: „Betroffene mit einer KHK und mit niedrigem Risiko (siehe Tabelle 13, Risikoklasse B) soll ein aerobes Training für insgesamt mindestens 2 Stunden in der Woche empfohlen werden. Eine gleichmäßige Verteilung des Trainings kann hilfreich sein.“ Sie ist mit „6-2 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „soll“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Positiv-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. Die anschließende Empfehlung 6-3 (k, bestätigt 2024) lautet: „Bei Patient*innen mit niedrigem Risiko (siehe Tabelle 13, Risikoklasse B) sollte die Intensität des Trainings bei 55–70% der maximalen Leistungsfähigkeit liegen.“ Im Hintergrundtext heißt es: „Körperliche Aktivität ist ein integraler Bestandteil der Sekundärprävention bei Betroffenen mit stabiler KHK. Durch regelmäßiges körperliches Training kann die kardiovaskuläre Mortalität von Betroffenen mit einer KHK gesenkt (RR 0,74 (95% KI 0,64; 0,86)) und die Lebensqualität erhöht werden“. Und: „Körperliche Aktivitäten, die die Betroffenen in den Alltag integrieren können, oder die ihm Freude bereiten, sind am besten geeignet, um langfristige Adhärenz und dadurch therapeutische Effekte zu erreichen.“ Nach Tabelle 13 ist körperliche Aktivität zu Trainingszwecken in der Risikoklasse D (instabile Patient*innen) kontraindiziert. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische KHK“, Langfassung, Version 7.0, Stand 30.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-004, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: nvl-004 |
| Chronische koronare Herzkrankheit (KHK) mit psychosozialen Belastungsfaktoren, körperliches Training als Bestandteil multimodaler Verhaltensinterventionen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 6-13 der Leitlinie lautet: „Betroffenen mit chronischer KHK und psychosozialen Belastungsfaktoren sollen multimodale Verhaltensinterventionen, bestehend aus“ (drei Aufzählungspunkte) „Aufklärung über einen gesundheitsförderlichen Lebensstil;“ „körperlichem Training;“ „psychologischen Interventionen zur Reduktion psychosozialer Risikofaktoren und zur Förderung der Krankheitsverarbeitung“ (Ende der Aufzählung) „angeboten werden, um ihr psychosoziales Wohlbefinden und die Sekundärprävention der KHK zu verbessern.“ Sie ist mit „6-13 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „soll“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Positiv-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. Das körperliche Training ist in der Empfehlung einer von drei Bestandteilen der multimodalen Verhaltensintervention, neben Aufklärung und psychologischen Interventionen; die drei Bestandteile stehen im Kasten als Aufzählung. Im Hintergrundtext heißt es zu einer Übersicht von Richards et al. (2017): „Die Autoren der Leitlinie erachten die Effekte auf psychosoziale Aspekte als ausreichend – insbesondere da keine nachteiligen Effekte bekannt sind – um eine starke Emfehlung für eine multimodale Verhaltensintervention auszusprechen.“ (so im Original). |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische KHK“, Langfassung, Version 7.0, Stand 30.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-004, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: nvl-004 |
| Chronische koronare Herzkrankheit (KHK), insbesondere nach akutem Koronarsyndrom, Koronarintervention oder Bypass-Operation, ambulante Herzgruppe oder Nachsorgeprogramme zur Förderung regelmäßigen körperlichen Trainings | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 9-14 der Leitlinie lautet: „Betroffene mit KHK, insbesondere nach ACS, nach Koronarintervention oder nach Bypass-Operation, soll die Teilnahme an einer ambulanten Herzgruppe oder anderen Nachsorgeprogrammen zur Förderung eines regelmäßigen körperlichen Trainings und anderer risikoreduzierender Lebensstiländerungen empfohlen werden.“ Sie ist mit „9-14 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „soll“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Positiv-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. Im Hintergrundtext heißt es: „Strukturierte Langzeitprogramme wie die ambulanten Herzgruppen mit regelmäßigem Training, Schulung und Förderung der Adhärenz können nach Einschätzung der Autoren der NVL zu einer Stabilisierung der in Phase II erreichten Therapieerfolge und zu einer Verbesserung des klinischen Verlaufs der Erkrankung führen.“ Und zu einer Re-Analyse der Cochrane-Daten: „fand keinen Effekt trainingsbasierter Interventionen auf die Gesamtmortalität oder kardiovaskuläre Mortalität, wenn nur Studien in die Analyse eingeschlossen wurden, die Patient*innen nach dem Jahr 2000 rekrutierten bzw. bei denen eine moderne, leitliniengerechte Basistherapie erfolgte (22 RCTs, n = 4 834, durchschnittliches Follow-up 25 Monate).“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische KHK“, Langfassung, Version 7.0, Stand 30.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-004, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: nvl-004 |
| Chronische koronare Herzkrankheit (KHK), Phytotherapie als komplementäre oder alternative Therapie | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 7-21 der Leitlinie lautet: „Komplementäre und alternative Therapien (z. B. Chelattherapie, Phytotherapie, Vitaminsupplementierung und Omega-3-Fettsäuren) sollen zur Behandlung der KHK nicht angewendet werden.“ Sie ist mit „7-21 | e | betätigt 2024“ gekennzeichnet (so im Original); das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „soll nicht“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Negativ-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. In der Begründung heißt es: „Sie sieht ein hohes Schadenspotential, weshalb eine starke Negativempfehlung ausgesprochen wird.“ Als Grund nennt die Leitlinie, die Adhärenz zur Therapie mit Medikamenten mit belegtem Nutzen nicht durch weitere Wirkstoffe gefährden zu wollen; die Empfehlung stützt sich auf eine Suche nach systematischen Übersichtsarbeiten, exemplarisch zu Omega-3-Fettsäuren. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische KHK“, Langfassung, Version 7.0, Stand 30.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-004, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: nvl-004 |
| Chronische nicht-spezifische Nackenschmerzen | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 27 der Leitlinie lautet: „Akupunktur kann zur Behandlung chronischer nicht-spezifischer Nackenschmerzen in Kombination mit aktivierenden Maßnahmen eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind Evidenzgrad 1 und eine Konsensstärke von 89 Prozent. Die Leitlinie schreibt dazu: „Für eine Positivempfehlung fehlt aus Sicht der Autor*innen dieser Leitlinie die Evidenzbasis. Bei unzureichendem Erfolg oder Kontraindikationen für andere Therapien sehen die Autor*innen dieser Leitlinie für Akupunktur in Kombination mit aktivierenden Maßnahmen einen Stellenwert.“ Die Leitlinie codiert ihre Empfehlungsstärke über die Formulierung: „Soll/Soll nicht“ ist Grad A, „Sollte/Sollte nicht“ Grad B, „Kann erwogen/verzichtet werden“ Grad 0. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Nicht-spezifische Nackenschmerzen“, Langfassung, Version 3.0, Stand 16.01.2025, AWMF-Registernummer 053-007, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Gültig bis 17.02.2030. · erhoben am 07.09.2026 · Leitlinie: 053-007 |
| Chronische Nierenkrankheit mit erhöhtem renalem und kardiovaskulärem Risiko (KDIGO CKD ab G3b und/oder A3), mediterrane, kochsalzarme und obst- und gemüsereiche Kost ohne Fertigprodukte und gesüßte Getränke | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 8.4 der Leitlinie (Kapitel 8.1.4 „Ernährung“, modifiziert 2024) lautet: „Allen Patient*innen mit erhöhtem renalem und kardiovaskulärem Risiko (KDIGO CKD ab G3b und/oder A3) sollte unter Berücksichtigung von Gesundheitszustand und Nebenerkrankungen folgende Empfehlung zur Ernährung gegeben werden:“ und zählt auf: „mediterrane Kost zur Verbesserung des kardiovaskulären Risikos u. des renalen Progressionsrisikos“, „kochsalzarme Kost“, „reich an frischem Obst und Gemüse (zur Sicherung von Vitaminbedarf und Senkung der endogenen Säureproduktion)“ und „Verzicht auf Fertigprodukte und gesüßte Getränke (phosphathaltige Zusatzstoffe)“. Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad B, Evidenzlevel Ia und als Ergebnis des Konsensverfahrens 8 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen und „Starker Konsens“; als Leitlinienadoption sind die KDOQI-Leitlinie clinical nutrition 2020 und VA-DoD 2019 genannt. Nach der „Codierung der Empfehlungsstärke“ der Leitlinie steht A für „hohe Empfehlungsstärke“, B für „mittlere Empfehlungsstärke“ und 0 für „niedrige Empfehlungsstärke“; beim Evidenzlevel steht Ia für den „Evidenznachweis durch Metaanalysen oder systematischen Reviews randomisiert kontrollierter Studien“ und GCP für „Expertenkonsens ohne systematische Literaturrecherche: Good Clinical Practice“. Die Stufen des Konsensverfahrens definiert die Langfassung nicht; die Kästen nennen die Stimmen. Die allgemeinere Empfehlung 8.1 (GCP, starker Konsens) sieht für Menschen mit chronischer Nierenkrankheit eine Beratung bezüglich gesundheitsbezogener Verhaltensweisen vor, darunter Ernährung. Der Hintergrundtext des Kapitels beginnt: „Die Evidenz für spezielle Ernährungsempfehlungen in den frühen Stadien der CKD ist gering. Bei CKD 1-3a wird keine von der Normalbevölkerung abweichende Diät empfohlen; eine gesunde Ernährung ist für alle empfohlen, wie z. B. die Ernährungsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) [187].“ Zur mediterranen Kost heißt es: „Als Diätform mit einem hohen Anteil an wenig prozessierten pflanzlichen Nahrungsmitteln, sowie ungesättigten Fettsäuren aus Olivenöl, und mit einem niedrigen Anteil an gesättigten Fettsäuren, Fleisch und Milchprodukten zeigt sie einen positiven Effekt auf Blutfette sowie eine signifikante Reduktion kardiovaskulärer Ereignisse bei Adhärenz [38,189].“ Zum Kochsalz: „Für die empfohlene Menge an Kochsalz gibt es unterschiedliche Empfehlungen; allen gemein ist, dass sie bei oder unter 6 g Kochsalz pro Tag liegen soll.“ Zu Obst und Gemüse: „Bei Erwachsenen mit CKD G1-4 ist daher ein höherer Verzehr von Obst und Gemüse empfohlen, um die endogene Säureproduktion zu senken und die CKD-Progression zu verlangsamen.“ |
|
| Chronische Nierenkrankheit mit Mangelernährung, Ernährungsberatung und Ernährungstherapie | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 8.6 der Leitlinie (Kapitel 8.1.4 „Ernährung“, Abschnitt „Mangelernährung“, neu 2024) lautet: „Patient*innen mit CKD und Mangelernährung sollte eine Ernährungsberatung und ggf. eine Ernährungstherapie empfohlen werden.“ Ausgewiesen sind kein Empfehlungsgrad, der Evidenzlevel GCP und als Ergebnis des Konsensverfahrens 7 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltungen und „Konsens“. Die vorangehende Empfehlung 8.5 (neu 2024, GCP, 8 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, Starker Konsens) verlangt bei Patient*innen mit einer eGFR unter 45 ml/min/1,73 m² und Alter über 70 Jahre, BMI unter 20,5 kg/m² oder ungewollter Gewichtsabnahme über 5 % in 3 Monaten oder über 10 % in 1 Jahr eine Untersuchung auf das Vorliegen einer Mangelernährung. Nach der „Codierung der Empfehlungsstärke“ der Leitlinie steht A für „hohe Empfehlungsstärke“, B für „mittlere Empfehlungsstärke“ und 0 für „niedrige Empfehlungsstärke“; beim Evidenzlevel steht Ia für den „Evidenznachweis durch Metaanalysen oder systematischen Reviews randomisiert kontrollierter Studien“ und GCP für „Expertenkonsens ohne systematische Literaturrecherche: Good Clinical Practice“. Die Stufen des Konsensverfahrens definiert die Langfassung nicht; die Kästen nennen die Stimmen. Im Hintergrundtext heißt es: „Eine Mangelernährung zu diagnostizieren ist auch deshalb so wichtig, weil die Therapie die Prognose messbar verbessert“; beschrieben werden die EFFORT-Studie mit stationären Patient*innen und die NOURISH-Studie mit Trinknahrungssupplementen, bei der „die NNT (Number needed to treat) zur Verhinderung eines Todesfalls lag bei 20“. Weiter: „Mangelernährung ist die häufigste Ernährungsstörung im Alter und mit einer schlechten Prognose vergesellschaftet [42,194,195].“ |
|
| Chronische Nierenkrankheit, Protein- und Energiezufuhr entsprechend den Empfehlungen für die Normalbevölkerung und Zurückhaltung bei eiweißrestriktiven Diäten | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 8.7 der Leitlinie (Kapitel 8.1.4 „Ernährung“, Abschnitt „Protein“, modifiziert 2024) lautet: „Es wird bei CKD eine Protein- und Energiezufuhr entsprechend den Empfehlungen für die Normalbevölkerung empfohlen.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 8.7 der Leitlinie (Kapitel 8.1.4 „Ernährung“, Abschnitt „Protein“, modifiziert 2024) lautet: „Es wird bei CKD eine Protein- und Energiezufuhr entsprechend den Empfehlungen für die Normalbevölkerung empfohlen. Diese beträgt etwa 0,8-1,0 g/kg Protein und 25-35 kcal/kg pro Tag und kann im Alter oder bei kataboler Stoffwechsellage sogar höher sein.“ Empfehlung 8.8 (neu 2024) lautet: „Eiweißrestriktive Diäten sollten nur in sehr selektiven Fällen und ausschließlich in enger Kooperation mit Nephrolog*innen und Ernährungstherapeut*innen durchgeführt werden.“ Beide tragen keinen Empfehlungsgrad, den Evidenzlevel GCP und als Ergebnis des Konsensverfahrens 8 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen und „Starker Konsens“. Nach der „Codierung der Empfehlungsstärke“ der Leitlinie steht A für „hohe Empfehlungsstärke“, B für „mittlere Empfehlungsstärke“ und 0 für „niedrige Empfehlungsstärke“; beim Evidenzlevel steht Ia für den „Evidenznachweis durch Metaanalysen oder systematischen Reviews randomisiert kontrollierter Studien“ und GCP für „Expertenkonsens ohne systematische Literaturrecherche: Good Clinical Practice“. Die Stufen des Konsensverfahrens definiert die Langfassung nicht; die Kästen nennen die Stimmen. Im Hintergrundtext heißt es: „Für den hausärztlichen Bereich wird aus folgenden Gründen eine proteinnormale Ernährung empfohlen: in den meisten Fällen (insbesondere beim geriatrischen CKD-Patientenklientel) ist das Risiko einer Mangelernährung bei proteinarmer Kost wesentlich höher und mit einer schlechteren Prognose vergesellschaftet, als wenn sich die Patient*innen proteinnormal ernähren (also 0,8 g/kg Körpergewicht/d). Ein Vorteil der proteinarmen Kost, zusätzlich zum progressionshemmenden Effekt der mittlerweile zugelassenen SGLT2-Hemmer-Therapie, ist bislang nicht gezeigt.“ Zur Kalorienzufuhr hält der Hintergrundtext fest, dass beim metabolisch stabilen Patienten mit CKD (G1-G5) eine tägliche Kalorienzufuhr von 25-35 Kcal/kg Körpergewicht empfohlen ist, um den normalen Ernährungsstatus zu erhalten. Zur Eiweißrestriktion: „Gleichzeitig ist eine ausreichende Aufnahme von Eiweiß aber wichtig, um einen normalen Muskelstatus aufrechtzuerhalten; eine Proteinrestriktion ist daher nur zu vertreten bei den Patient*innen mit CKD, die kein erhöhtes Risiko oder bereits eine manifeste Mangelernährung aufweisen.“ |
|
| Chronische Obstipation bei Parkinson-Krankheit | ||
| Akupunktur | Leitlinie Nach der Empfehlung zu Fragestellung 101 der Leitlinie sollen zur Therapie einer Obstipation bei Parkinson-Pat. die allgemeinen Therapieempfehlungen der AWMF-Leitlinie Chronische Obstipation herangezogen werden.
Der Befund im WortlautNach der Empfehlung zu Fragestellung 101 der Leitlinie sollen zur Therapie einer Obstipation bei Parkinson-Pat. die allgemeinen Therapieempfehlungen der AWMF-Leitlinie Chronische Obstipation herangezogen werden. In der dort aufgeführten Auswahl steht: „Nicht medikamentöse Therapieempfehlungen umfassen Biofeedback und Beckenbodentraining sowie Akupunkturverfahren (Akupunktur, Akupressur, Moxibustion, Elektro-Akupunktur), die bei chronischer Obstipation eingesetzt werden können.“ (Konsensstärke: 100%, starker Konsens). Die Leitlinie übernimmt damit die Empfehlungen der AWMF-Leitlinie Chronische Obstipation; eigene Studien zur Akupunktur bei Parkinson-Krankheit beschreibt sie nicht. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Parkinson-Krankheit“, Langfassung, Version 8.1, Stand 25.10.2023, AWMF-Registernummer 030-010, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) unter Mitwirkung der beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen. Gültig bis 24.10.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-010 |
| Moxibustion | Leitlinie Nach der Empfehlung zu Fragestellung 101 der Leitlinie sollen zur Therapie einer Obstipation bei Parkinson-Pat. die allgemeinen Therapieempfehlungen der AWMF-Leitlinie Chronische Obstipation herangezogen werden.
Der Befund im WortlautNach der Empfehlung zu Fragestellung 101 der Leitlinie sollen zur Therapie einer Obstipation bei Parkinson-Pat. die allgemeinen Therapieempfehlungen der AWMF-Leitlinie Chronische Obstipation herangezogen werden. In der dort aufgeführten Auswahl steht: „Nicht medikamentöse Therapieempfehlungen umfassen Biofeedback und Beckenbodentraining sowie Akupunkturverfahren (Akupunktur, Akupressur, Moxibustion, Elektro-Akupunktur), die bei chronischer Obstipation eingesetzt werden können.“ (Konsensstärke: 100%, starker Konsens). Moxibustion ist dort als eines der Akupunkturverfahren genannt. Die Leitlinie übernimmt damit die Empfehlungen der AWMF-Leitlinie Chronische Obstipation; eigene Studien zur Moxibustion bei Parkinson-Krankheit beschreibt sie nicht. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Parkinson-Krankheit“, Langfassung, Version 8.1, Stand 25.10.2023, AWMF-Registernummer 030-010, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) unter Mitwirkung der beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen. Gültig bis 24.10.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-010 |
| Chronische Obstipation, Akupunkturverfahren einschließlich Ohr- und Elektroakupunktur | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 11–1 der Leitlinie lautet: „Akupunkturverfahren (Akupunktur, Akupressur, Moxibustion, Ohrakupunktur, Elektro-Akupunktur) können bei chronischer Obstipation eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind „Empfehlung offen“ und „Starker Konsens“; nach den Tabellen 2 und 3 der Leitlinie ist das die Kann-Stufe bei mehr als 95 Prozent Zustimmung. Besprochen wird unter anderem eine in China durchgeführte, nach dem Kommentar „groß angelegte, hervorragend dokumentierte Studie“: „N = 1075 Patienten wurden mit E-Akupunktur oder Sham-E-Akupunktur über 8 Wochen behandelt und 22 Wochen beobachtet.“ Ihr Ergebnis: „Resultat war der Anstieg der CSBMs in den Wochen 1–8 um 1.76 (95 % CI, 1.61–1.89) in der E-Akupunktur Gruppe, 0.87 (CI, 0.73–0.97) in der Sham-E Gruppe (Gruppenunterschied, 0.90 [CI, 0.74–1.10]; P < 0.001).“ Zu zwei Metaanalysen aus dem Update-Zeitraum schreibt der Kommentar, sie bestätigten die zuvor dargestellten Studienergebnisse, „obgleich die Problematik mit rein chinesischen, in China publizierten Studien nicht von der Hand zu weisen ist.“ |
Quelle |
| Chronische Obstipation, ausgewählte definierte Rezepturen der traditionellen chinesischen Medizin | ||
| Chinesische Arzneimitteltherapie | Leitlinie Empfehlung 11–4 der Leitlinie lautet: „Ausgewählte definierte Rezepturen aus der traditionell chinesischen Medizin können bei gesicherter Qualität und Herkunft in der Behandlung der chronischen Obstipation eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind „Empfehlung offen“ und Konsens, nach den Tabellen 2 und 3 der Leitlinie die Kann-Stufe bei mehr als 75 bis 95 Prozent Zustimmung. Der Kommentar wertet vier Metaanalysen und neuere Studien aus und warnt zur älteren Studienlage: „Daher ist den positiven Ergebnissen der Studien zugunsten der TCM-Kräuter mit großer Vorsicht zu begegnen.“ Und weiter: „Für den Update-Zeitraum liegen zudem 5 RCTs von besserer Qualität in englischer Sprache vor.“ In einem davon wurde eine Kräuterrezeptur gegen Senna und Placebo geprüft: „Zwischen der Ma Zi Ren und Senna Gruppe gab es nach Woche 8 keine signifikanten Unterschiede (68 % vs. 57.7 %, p = 0.14), aber gegen Plazebo (33.0 %, p <.005).“ |
Quelle |
| Chronische Obstipation, ballaststoffreiche Ernährung und Ballaststoffsupplemente | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 5–1 der Leitlinie lautet: „Ballaststoffe können die Stuhlfrequenz erhöhen.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 5–1 der Leitlinie lautet: „Ballaststoffe können die Stuhlfrequenz erhöhen. Daher sollte eine Ballaststoffaufnahme von 30 g pro Tag angestrebt werden (entsprechend den Empfehlungen für die Allgemeinbevölkerung).“ Ausgewiesen sind Empfehlung und „Starker Konsens“, nach den Tabellen 2 und 3 der Leitlinie die mittlere Stufe („sollte“) bei mehr als 95 Prozent Zustimmung. Statement 5–2 ergänzt: „Die Einnahme von Ballaststoffsupplementen ist eine erste Strategie bei der Behandlung chronischer Obstipation, da sie einige Vorteile hat, leicht umzusetzen ist, geringe Kosten verursacht und das Risiko schwerwiegender unerwünschter Ereignisse gering ist.“ Supplemente sind nach dem Kommentar „konzentrierte Ballaststoffe aus Pflanzeninhaltsstoffen in Samen-, Pulver- oder Körnerform, vertrieben als Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel“. Zur Datenlage berichtet der Kommentar von zwei Metaanalysen über Ballaststoffsupplemente; die eine kommt zu dem Schluss, „dass Ballaststoffe mäßig wirksam sind im Hinblick auf Erhöhung von Stuhlfrequenz und verminderter Konsistenz, aber auch mäßige gastrointestinale Nebenwirkungen verursachen. Auf das hohe Bias-Risiko wurde von den Autoren hingewiesen“, in die andere wurden nur fünf Studien mit hoher Heterogenität eingeschlossen. Weiter heißt es: „Der Wirksamkeitsnachweis für die löslichen Ballaststoffe durch Placebo-kontrollierte Studien ist stärker als für unlösliche Ballaststoffe, am besten ist die Datenlage für Psyllium (Flohsamen)“. Empfehlung 5–3A schränkt ein: „Beim Auftreten von unangenehmen Begleitsymptomen sollte die Zufuhr von Ballaststoffen probatorisch reduziert und andere Maßnahmen zur Obstipationstherapie zunächst bevorzugt werden.“ |
Quelle |
| Chronische Obstipation, körperliche Aktivität | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die Leitlinie trifft drei Empfehlungen zur körperlichen Aktivität.
Der Befund im WortlautDie Leitlinie trifft drei Empfehlungen zur körperlichen Aktivität. Empfehlung 4–2A: „Körperliche Inaktivität sollte vermieden werden.“ Empfehlung 4–2B: „Ein therapeutischer Effekt einer über das normale altersentsprechende Maß hinausgehenden körperlichen Aktivität auf die Obstipation sollte nicht in Aussicht gestellt werden.“ Empfehlung 4–2C: „Bei adipösen Patienten kann eine gesteigerte körperliche Aktivität ein sinnvoller Ansatz zur Therapie der Obstipation sein.“ Alle drei sind mit starkem Konsens angenommen, nach Tabelle 3 der Leitlinie mehr als 95 Prozent Zustimmung; 4–2A und 4–2B stehen auf der mittleren Stufe („sollte“), 4–2C ist offen („kann“). Der Kommentar begründet: „Trotz des epidemiologischen Zusammenhangs zwischen körperlicher Inaktivität und Obstipation gibt es noch keine hinreichenden Studienbelege für einen therapeutischen Effekt einer gesteigerten körperlichen Aktivität.“ Für ältere Menschen ergänzt Empfehlung 4–4C: „Es sollte nicht in Aussicht gestellt werden, dass allein eine vermehrte Mobilisation älterer Menschen die Verstopfung verbessert.“ |
Quelle |
| Chronische Obstipation, Moxibustion als eines der Akupunkturverfahren | ||
| Moxibustion | Leitlinie Empfehlung 11–1 der Leitlinie nennt die Moxibustion in ihrer Aufzählung der Akupunkturverfahren: „Akupunkturverfahren (Akupunktur, Akupressur, Moxibustion, Ohrakupunktur, Elektro-Akupunktur) können bei chronischer Obstipation eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind „Empfehlung offen“ und „Starker Konsens“, nach den Tabellen 2 und 3 der Leitlinie die Kann-Stufe bei mehr als 95 Prozent Zustimmung. Eine eigene Studie zur Moxibustion bespricht der Kommentar nicht; er behandelt Elektroakupunktur, Körperakupunktur, Akupressur und Ohrakupunktur. Die Moxibustion ist damit in der Empfehlung mitgenannt, aber nicht eigens begründet. |
Quelle |
| Chronische Obstipation, Pflanzenmischung STW 5 | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Statement 11–2 der Leitlinie lautet: „Aufgrund der eingeschränkten Datenlage ist keine Empfehlung zur Anwendung der Pflanzenmixtur STW-5 möglich.“ Ausgewiesen ist Konsens, nach Tabelle 3 der Leitlinie mehr als 75 bis 95 Prozent Zustimmung; Statements sind dort Darlegungen „ohne unmittelbare Handlungsaufforderung“. Der Kommentar nennt die Zusammensetzung „STW-5 (Iberis Amara, Angelikawurzel, Kamillenblüten, Kümmelfrüchte, Mariendistelfrüchte, Melissenblätter, Pfefferminzblätter, Schöllkraut und Süßholzwurzel)“ und stützt sich auf eine Studie beim Reizdarmsyndrom: „In dieser Studie wurden auch RDS-O Patienten mit eingeschlossen, eine getrennte Analyse für die Patienten mit RDS-O erfolgte aber nicht“. |
Quelle |
| Chronische Schmerzen bei geriatrischen Patientinnen und Patienten ohne kognitive Beeinträchtigungen, Qigong als Mind-Body-Übung | ||
| Qigong | Leitlinie Empfehlung 22 der Leitlinie lautet: „Mind-Body Übungen wie beispielsweise Yoga, Tai Chi oder Qigong können für geriatrische Patient:innen ohne kognitive Beeinträchtigungen mit chronischen Schmerzen zur Schmerzreduktion und Steigerung der Lebensqualität erwogen werden.“ Sie ist „Neu (2024)“, trägt das Symbol für eine „Empfehlung offen“ (nach Tabelle 4 formuliert als „kann erwogen werden / kann verzichtet werden“), den Evidenzgrad 2 auf Grundlage der Systematic Reviews Wen et al. 2022 und Jones et al. 2022 sowie die „Konsensstärke: 100 %“. Nach dem Methodenteil folgen die Evidenzgrade der Oxford-Klassifikation von 2011; „Systematic Reviews führen in der Regel zu einem Evidenzgrad 1“, eine Herabstufung ist dort bei hohem Verzerrungsrisiko, Indirektheit, inkonsistenten Ergebnissen oder Ungenauigkeit vorgesehen. In der Begründung heißt es: „Möglicherweise haben die genannten Interventionen demnach bei älteren Menschen einen positiven Einfluss (Wen et al. 2022), allerdings ist die Evidenzlage unzureichend für einen stärkeren Empfehlungsgrad.“ Jones et al. 2022 untersuchte nach der Leitlinie Baduanjin, eine Form des Qigong. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Schmerzmanagement bei geriatrischen Patient:innen in allen Versorgungssettings (GeriPAIN)“, Langfassung, Version 1.0, Stand 16.07.2025, AWMF-Registernummer 145-005, Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. und Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG), mit-federführend SchmerzLOS e.V., Unabhängige Vereinigung aktiver Schmerzpatienten in Deutschland (UVSD). Gültig bis 23.02.2030. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 145-005 |
| Chronische Schmerzen bei geriatrischen Patientinnen und Patienten ohne kognitive Beeinträchtigungen, Tai Chi als Mind-Body-Übung | ||
| Tai Chi | Leitlinie Empfehlung 22 der Leitlinie lautet: „Mind-Body Übungen wie beispielsweise Yoga, Tai Chi oder Qigong können für geriatrische Patient:innen ohne kognitive Beeinträchtigungen mit chronischen Schmerzen zur Schmerzreduktion und Steigerung der Lebensqualität erwogen werden.“ Sie ist „Neu (2024)“, trägt das Symbol für eine „Empfehlung offen“ (nach Tabelle 4 formuliert als „kann erwogen werden / kann verzichtet werden“), den Evidenzgrad 2 auf Grundlage der Systematic Reviews Wen et al. 2022 und Jones et al. 2022 sowie die „Konsensstärke: 100 %“. Nach dem Methodenteil folgen die Evidenzgrade der Oxford-Klassifikation von 2011; „Systematic Reviews führen in der Regel zu einem Evidenzgrad 1“, eine Herabstufung ist dort bei hohem Verzerrungsrisiko, Indirektheit, inkonsistenten Ergebnissen oder Ungenauigkeit vorgesehen. In der Begründung heißt es: „Möglicherweise haben die genannten Interventionen demnach bei älteren Menschen einen positiven Einfluss (Wen et al. 2022), allerdings ist die Evidenzlage unzureichend für einen stärkeren Empfehlungsgrad.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Schmerzmanagement bei geriatrischen Patient:innen in allen Versorgungssettings (GeriPAIN)“, Langfassung, Version 1.0, Stand 16.07.2025, AWMF-Registernummer 145-005, Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. und Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG), mit-federführend SchmerzLOS e.V., Unabhängige Vereinigung aktiver Schmerzpatienten in Deutschland (UVSD). Gültig bis 23.02.2030. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 145-005 |
| Chronische Schmerzen bei geriatrischen Patientinnen und Patienten ohne kognitive Beeinträchtigungen, Yoga als Mind-Body-Übung | ||
| Yoga | Leitlinie Empfehlung 22 der Leitlinie lautet: „Mind-Body Übungen wie beispielsweise Yoga, Tai Chi oder Qigong können für geriatrische Patient:innen ohne kognitive Beeinträchtigungen mit chronischen Schmerzen zur Schmerzreduktion und Steigerung der Lebensqualität erwogen werden.“ Sie ist „Neu (2024)“, trägt das Symbol für eine „Empfehlung offen“ (nach Tabelle 4 formuliert als „kann erwogen werden / kann verzichtet werden“), den Evidenzgrad 2 auf Grundlage der Systematic Reviews Wen et al. 2022 und Jones et al. 2022 sowie die „Konsensstärke: 100 %“. Nach dem Methodenteil folgen die Evidenzgrade der Oxford-Klassifikation von 2011; „Systematic Reviews führen in der Regel zu einem Evidenzgrad 1“, eine Herabstufung ist dort bei hohem Verzerrungsrisiko, Indirektheit, inkonsistenten Ergebnissen oder Ungenauigkeit vorgesehen. In der Begründung heißt es: „Möglicherweise haben die genannten Interventionen demnach bei älteren Menschen einen positiven Einfluss (Wen et al. 2022), allerdings ist die Evidenzlage unzureichend für einen stärkeren Empfehlungsgrad.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Schmerzmanagement bei geriatrischen Patient:innen in allen Versorgungssettings (GeriPAIN)“, Langfassung, Version 1.0, Stand 16.07.2025, AWMF-Registernummer 145-005, Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. und Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG), mit-federführend SchmerzLOS e.V., Unabhängige Vereinigung aktiver Schmerzpatienten in Deutschland (UVSD). Gültig bis 23.02.2030. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 145-005 |
| Chronischer nicht tumorbedingter Schmerz in der hausärztlichen Versorgung, körperliche Aktivität als Basis der nicht-medikamentösen Therapie | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Das Statement in Kapitel 7.4 der Leitlinie („Selbstmanagement und nicht-medikamentöse Maßnahmen an erster Stelle“) lautet: „Körperliche Aktivität ist die Basis einer evidenzbasierten Therapie.“ Empfehlungsgrade, Evidenzgrade oder Konsensstärken weist die S1-Handlungsempfehlung bei ihren Empfehlungen und Statements nicht aus; im Anhang heißt es: „Für die zentralen Aussagen der Leitlinie besteht ein Konsens unter den Beteiligten.“ Im Hintergrundtext heißt es: „Körperliche Aktivität ist die Basis der nicht-medikamentösen Schmerztherapie. Zwei von drei Personen mit chronischen Schmerzen, die ihr Bewegungsverhalten steigern, empfinden eine“ (Seitenumbruch) „Verbesserung ihrer Schmerzen. Damit ist sie wirkstärker als andere nicht medikamentöse oder medikamentöse Verfahren. Es gibt keine bevorzugte Aktivität, die empfohlen werden sollte. Wichtig ist, dass die Bewegung den Betroffenen Freude macht und sie sie dauerhaft in ihr Leben implementieren können.“ Und: „Aktivierende Behandlungsmaßnahmen sollten bevorzugt werden.“ |
QuelleQuelle: S1-Leitlinie „Chronischer nicht tumorbedingter Schmerz“ (DEGAM S1-Handlungsempfehlung), Langfassung, Version 2.1, Stand 30.11.2023, AWMF-Registernummer 053-036, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM). Gültig bis 29.11.2028. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 053-036 |
| Chronischer Pruritus, Akupunktur im Einzelfall | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 20 der Leitlinie lautet: „Die Anwendung weiterer physikalischer Verfahren wie die Anwendung von Wärme/Hitze, Lasertherapie, extrakorporaler Stoßwellentherapie, Kaltplasma und Akupunktur, transkutane elektrische Nervenstimulation kann im Einzelfall je nach klinischer Indikation erwogen werden.“ Sie ist als „Empfehlung (modifiziert 2026)“ gekennzeichnet und wurde mit „Starker Konsens“ und „19/19 (100%)“ verabschiedet. Für das Symbol in der Spalte „Stärke“ enthält Tabelle 24, die Wortwahl und Symbolik der Empfehlungsstärken erklärt, keine eigene Zeile; die Empfehlung ist mit „kann im Einzelfall je nach klinischer Indikation erwogen werden“ formuliert. Zur Evidenz schreibt der Methodenteil dieser S2k-Leitlinie: „Entsprechend der gewählten Entwicklungsstufe erfolgte keine systematische Bewertung der Qualität der Evidenz.“ Im Hintergrundtext heißt es, die Akupunktur habe nach mehreren systematischen Reviews und Metaanalysen bei nephrogenem Pruritus, atopischer Dermatitis und histaminbedingtem Pruritus „eine gewisse antipruritische Wirksamkeit“, die Datenlage sei aber heterogen; weiter: „Insgesamt ist die Evidenzlage nicht ausreichend, um Akupunktur als Pruritus-Therapie empfehlen zu können. Bezogen auf die atopische Dermatitis wird sowohl in der EuroGuiDerm als auch der AWMF S3-Leitlinie mangels Evidenz von Akupunktur abgeraten“. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des chronischen Pruritus“, Langfassung, Version 7.0, Stand 24.06.2026, AWMF-Registernummer 013-048, Deutsche Dermatologische Gesellschaft e.V. (DDG). Gültig bis 23.06.2031. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 013-048 |
| Chronischer Unterbauchschmerz der Frau | ||
| Akupunktur | Leitlinie Kapitel 8.6.3 der Leitlinie ist der Akupunktur gewidmet und beginnt mit der Einschränkung: „Nur wenige Studien erfüllen aktuell die methodisch erforderlichen Kriterien für eine mögliche Bewertung der Wirksamkeit von Akupunktur“. Zur vorhandenen Evidenz: „Eine Metaanalyse aus 2018 zu Akupunktur bei chronischem Unterbauchschmerz analysiert vier Studien fraglicher Methodik und kommt zum Schluss, dass Akupunktur zusätzlich zur Standardversorgung möglicherweise wirksam ist“. Das Statement der Leitlinie zieht daraus keine Wirksamkeitsaussage: „Die eingeschränkte Datenlage lässt keine Bewertung der Effekte der Akupunktur hinsichtlich der Therapie chronischer Unterbauchschmerzen zu. Aufgrund positiver Daten bei anderen chronischen Schmerzsyndromen kann der Einsatz erwogen werden“, angenommen mit 16 von 18 Stimmen. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Chronischer Unterbauchschmerz der Frau“, Langfassung, Version 07.04.2023, Stand 30.11.2022, AWMF-Registernummer 016-001, Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Gültig bis 29.11.2027 (in Überarbeitung). Abschnitt 8.6 „Komplementäre Verfahren“ mit 8.6.1, 8.6.3, 8.6.5 und 8.6.7. · erhoben am 08.09.2026 · Leitlinie: 016-001 |
| Klassische Homöopathie | Leitlinie Kapitel 8.6.7 der Leitlinie nennt eine einzelne kontrollierte Studie: „Zur Homöopathie beim chronischen Unterbauchschmerz der Frau liegt eine methodisch gute Studie vor, in der 50 Frauen mit endometriosebedingten Unterbauchschmerzen über 24 Wochen homöopathisch potenziertes 17-beta Östradiol in Tropfenform erhielten“. Ihr Ergebnis: „Nach 24 Wochen hatte die Homöopathie-Gruppe eine signifikante globale Schmerzlinderung im Vergleich zu Placebo erlangt“; keine Gruppenunterschiede gab es bei den Angstskalen. Das Statement bleibt trotzdem zurückhaltend: „Die eingeschränkte Datenlage lässt keine Bewertung von Verfahren wie Phytotherapeutika, Antioxidantien oder Homöopathie, hinsichtlich der Therapie chronischer Unterbauchschmerzen zu“, angenommen mit 15 von 18 Stimmen. Eine einzelne positive Studie ist für die Leitlinie also noch keine Bewertungsgrundlage. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Chronischer Unterbauchschmerz der Frau“, Langfassung, Version 07.04.2023, Stand 30.11.2022, AWMF-Registernummer 016-001, Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Gültig bis 29.11.2027 (in Überarbeitung). Abschnitt 8.6 „Komplementäre Verfahren“ mit 8.6.1, 8.6.3, 8.6.5 und 8.6.7. · erhoben am 08.09.2026 · Leitlinie: 016-001 |
| Phytotherapie | Leitlinie Kapitel 8.6.5 der Leitlinie besteht aus einem einzigen Satz: „Für Phytotherapeutika bei chronischem Unterbauchschmerz der Frau liegen keine Studien vor“.
Der Befund im WortlautKapitel 8.6.5 der Leitlinie besteht aus einem einzigen Satz: „Für Phytotherapeutika bei chronischem Unterbauchschmerz der Frau liegen keine Studien vor“. Das gemeinsame Statement des Abschnitts 8.6 lautet: „Die eingeschränkte Datenlage lässt keine Bewertung von Verfahren wie Phytotherapeutika, Antioxidantien oder Homöopathie, hinsichtlich der Therapie chronischer Unterbauchschmerzen zu“, angenommen mit 15 von 18 Stimmen. Die Gesellschaft für Phytotherapie und die Deutsche Gesellschaft für Naturheilkunde gehören zu den beteiligten Fachgesellschaften der Leitlinie. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Chronischer Unterbauchschmerz der Frau“, Langfassung, Version 07.04.2023, Stand 30.11.2022, AWMF-Registernummer 016-001, Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Gültig bis 29.11.2027 (in Überarbeitung). Abschnitt 8.6 „Komplementäre Verfahren“ mit 8.6.1, 8.6.3, 8.6.5 und 8.6.7. · erhoben am 08.09.2026 · Leitlinie: 016-001 |
| Claudicatio intermittens bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK) vor einer Revaskularisation, gefäßspezifisches Bewegungstraining unter Anleitung als Basistherapie für mindestens drei Monate | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 5.2 der Leitlinie im Kapitel 5.2.2 zur Claudicatio intermittens lautet: „Vor Revaskularisation soll bei Patientinnen und Patienten mit Claudicatio unter Beachtung der Komorbiditäten ein gefäßspezifisches Bewegungstraining unter Anleitung sowie eine Optimierung der Medikation und der Risikofaktoren als Basistherapie für mindestens 3 Monate durchgeführt werden.“ Das Bewegungstraining steht dort neben der Optimierung der Medikation und der Risikofaktoren. Die Empfehlungstabelle weist Grad A, LoE 1 und die Konsensstärke „Konsens“ aus; was die Grade, die LoE-Stufen und die Konsensstärken bedeuten, erläutert die Langfassung nicht. Im Hintergrundtext heißt es: „Bei Betroffenen mit Claudicatio sind unter geeigneten Umständen regelmäßig durchgeführte und überwachte Übungsprogramme zur Steigerung der Gehstrecke (sog. Strukturiertes Gehtraining, structured exercise training, SET) ähnlich effektiv wie invasive Revaskularisationen durch Angioplastie oder gefäßchirurgische Maßnahmen“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit“, Langfassung, Version 4.3, Stand 18.09.2024, AWMF-Registernummer 065-003, Deutsche Gesellschaft für Angiologie - Gesellschaft für Gefäßmedizin e.V. (DGA). Gültig bis 17.09.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 065-003 |
| Claudicatio intermittens bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK), 3- bis 6-monatiges strukturiertes Gefäßtraining als Teil der primär konservativen Behandlung | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.21 der Leitlinie im Kapitel 4.4 „Vorgehen bei Claudicatio“ lautet: „Patientinnen und Patienten mit Claudicatio sollen primär konservativ behandelt werden.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 4.21 der Leitlinie im Kapitel 4.4 „Vorgehen bei Claudicatio“ lautet: „Patientinnen und Patienten mit Claudicatio sollen primär konservativ behandelt werden. Dazu zählen leitliniengerechte medikamentöse Therapie der vaskulären Risikofaktoren und Begleiterkrankungen sowie 3-6-monatiges strukturiertes Gefäßtraining.“ Das strukturierte Gefäßtraining ist dort neben der medikamentösen Therapie Teil der empfohlenen konservativen Behandlung. Die Empfehlungstabelle weist Grad A, LoE 1 und die Konsensstärke „Starker Konsens“ aus; was die Grade, die LoE-Stufen und die Konsensstärken bedeuten, erläutert die Langfassung nicht. Im Hintergrundtext heißt es: „Die Indikation zur Revaskularisierung (endovaskulär, offen-chirurgisch) kann im Einzelfall gestellt werden. In jedem Fall soll begleitend ein strukturiertes Gefäßtraining angeboten werden.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit“, Langfassung, Version 4.3, Stand 18.09.2024, AWMF-Registernummer 065-003, Deutsche Gesellschaft für Angiologie - Gesellschaft für Gefäßmedizin e.V. (DGA). Gültig bis 17.09.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 065-003 |
| Claudicatio intermittens bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK), Häufigkeit, Dauer und Zeitraum des gefäßspezifischen Bewegungstrainings | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.29 der Leitlinie im Kapitel 4.6.5 „Dauer, Häufigkeit und Volumen des Bewegungstrainings“ lautet: „Ein gefäßspezifisches Bewegungstraining bei Patientinnen und Patienten mit Claudicatio soll mindestens 3x wöchentlich in Übungseinheiten von 30-60 Minuten über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten erfolgen.“ Die Empfehlungstabelle weist Grad A, LoE 2 und die Konsensstärke „Starker Konsens“ aus; was die Grade, die LoE-Stufen und die Konsensstärken bedeuten, erläutert die Langfassung nicht. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit“, Langfassung, Version 4.3, Stand 18.09.2024, AWMF-Registernummer 065-003, Deutsche Gesellschaft für Angiologie - Gesellschaft für Gefäßmedizin e.V. (DGA). Gültig bis 17.09.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 065-003 |
| Claudicatio intermittens bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK), strukturiertes Gehtraining und kardiovaskuläre Risikofaktoren | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Statement 4.32 der Leitlinie im Kapitel 4.6.9 „Effekt des Gehtrainings auf kardiovaskuläre Risikofaktoren“ lautet: „Strukturiertes Gehtraining hat einen positiven Effekt auf einzelne kardiovaskuläre Risikofaktoren bei Patientinnen und Patienten mit Claudicatio.“ Die Empfehlungstabelle kennzeichnet es als Statement mit der Konsensstärke „Starker Konsens“; was die Konsensstärken bedeuten, erläutert die Langfassung nicht. Im Hintergrundtext heißt es: „Diese Ergebnisse sind jedoch mit Vorsicht zu interpretieren, da die eingeschlossenen Studien nur eine geringe Stichprobengröße aufwiesen, von mäßiger Studienqualität und heterogen waren und die interessierenden Ergebnisse meist als sekundäre Ergebnisse angegeben wurden.“ Und: „Ob die Teilnahme an strukturierten Sport- und Bewegungsprogrammen bei Erkrankten mit pAVK die kardiovaskuläre Ereignisrate beeinflusst, sollte in weiteren randomisiert kontrollierten Studien untersucht werden.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit“, Langfassung, Version 4.3, Stand 18.09.2024, AWMF-Registernummer 065-003, Deutsche Gesellschaft für Angiologie - Gesellschaft für Gefäßmedizin e.V. (DGA). Gültig bis 17.09.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 065-003 |
| Claudicatio intermittens bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK), strukturiertes Gehtraining unter qualifizierter Anleitung als Bestandteil der Basisbehandlung | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.23 der Leitlinie im Kapitel 4.6.1 „Strukturiertes Gehtraining“ lautet: „Strukturiertes Gehtraining unter qualifizierter Anleitung ist wirksamer als unstrukturiertes Gehtraining und soll allen Patientinnen und Patienten mit Claudicatio als Bestandteil der Basisbehandlung angeboten werden.“ Die Empfehlungstabelle weist Grad A, LoE 1 und die Konsensstärke „Starker Konsens“ aus; was die Grade, die LoE-Stufen und die Konsensstärken bedeuten, erläutert die Langfassung nicht. Im Hintergrundtext heißt es: „In mehreren Cochrane-Reviews zur Wirksamkeit des Gehtrainings auf die Verlängerung der schmerzfreien und der maximalen Gehstrecke konnte dessen Wirksamkeit eindeutig nachgewiesen werden.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit“, Langfassung, Version 4.3, Stand 18.09.2024, AWMF-Registernummer 065-003, Deutsche Gesellschaft für Angiologie - Gesellschaft für Gefäßmedizin e.V. (DGA). Gültig bis 17.09.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 065-003 |
| Colitis ulcerosa im leichten bis moderaten Schub | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 6.17 der Leitlinie lautet: „Akupunktur kann im leicht bis moderaten Schub komplementär in der Therapie eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind Evidenzgrad 3, Empfehlungsgrad 0 und starker Konsens.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 6.17 der Leitlinie lautet: „Akupunktur kann im leicht bis moderaten Schub komplementär in der Therapie eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind Evidenzgrad 3, Empfehlungsgrad 0 und starker Konsens. Zur Begründung nennt die Leitlinie einen randomisierten Vergleich mit oberflächlicher Nadelung an Nicht-Akupunkturpunkten: „Der klinische Aktivitätsscore (CAI) nahm nach der Akupunkturbehandlung gegenüber der Kontrollgruppe signifikant ab. Die sekundären Endpunkte Verbesserung der Lebensqualität und Verbesserung des Allgemeinzustandes zeigten keine signifikanten Gruppenunterschiede zum Ende der Therapie“. Die Gegenevidenz steht im selben Abschnitt: „Zwei Meta-Analysen, die auch chinesische Studien miteinschlossen, stellten fest, dass die methodische Qualität der vorhandenen Studien zu gering ist, um Schlussfolgerungen hieraus zu ziehen“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Colitis ulcerosa“, Langfassung, Version 7.0, Stand 31.07.2025, AWMF-Registernummer 021-009, Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten. Gültig bis 30.07.2030. Kapitel 6.2 „Komplementärmedizin“, Empfehlungen 6.10 bis 6.24. · erhoben am 08.09.2026 · Leitlinie: 021-009 |
| Colitis ulcerosa, Remissionserhaltung mit Myrrhe, Kamillenblütenextrakt und Kaffeekohle | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 6.20 der Leitlinie lautet: „Eine Kombination aus Myrrhe, Kamilleblütenextrakt und Kaffeekohle kann komplementär in der remissionserhaltenden Behandlung eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind Evidenzgrad 2, Empfehlungsgrad 0 und Konsens. Grundlage ist eine Studie an 96 Personen: „Die Studie ergab Hinweise darauf, dass die Therapie mit Myrrhe, Kamillenblütenextrakt und Kaffeekohle der Standardtherapie mit Mesalazin in der remissionserhaltenden Therapie nicht unterlegen und sehr gut verträglich ist.“ Die Leitlinie führt dazu keine neue Literatur, sondern schreibt: „keine neue Literatur, keine Änderung“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Colitis ulcerosa“, Langfassung, Version 7.0, Stand 31.07.2025, AWMF-Registernummer 021-009, Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten. Gültig bis 30.07.2030. Kapitel 6.2 „Komplementärmedizin“, Empfehlungen 6.10 bis 6.24. · erhoben am 08.09.2026 · Leitlinie: 021-009 |
| Colitis ulcerosa, Remissionserhaltung mit Plantago ovata (Flohsamen) | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 6.18 der Leitlinie lautet: „Plantago Ovata kann komplementär in der remissionserhaltenden Behandlung eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind Evidenzgrad 2, Empfehlungsgrad 0 und Konsens.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 6.18 der Leitlinie lautet: „Plantago Ovata kann komplementär in der remissionserhaltenden Behandlung eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind Evidenzgrad 2, Empfehlungsgrad 0 und Konsens. Die Grundlage ist eine einzige Studie an 102 Personen, und ihr Ergebnis ist keine Überlegenheit: „Nach 12 Monaten zeigten sich keine Unterschiede zwischen der Behandlung mit Mesalazin und der mit Flohsamen. Lediglich die Butyratkonzentration im Stuhl von Patient*innen, die Flohsamen erhalten hatten, war besser. Es gab keine ernsthaften unerwünschten Nebenwirkungen“. Die Leitlinie hält fest: „Es gibt in Deutschland zugelassene Arzneimittel für Plantago ovata.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Colitis ulcerosa“, Langfassung, Version 7.0, Stand 31.07.2025, AWMF-Registernummer 021-009, Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten. Gültig bis 30.07.2030. Kapitel 6.2 „Komplementärmedizin“, Empfehlungen 6.10 bis 6.24. · erhoben am 08.09.2026 · Leitlinie: 021-009 |
| Colitis ulcerosa, Remissionsinduktion und Remissionserhaltung mit Curcumin | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 6.19 der Leitlinie lautet: „Curcumin kann komplementär zu Mesalazin in der Remissionsinduktion sowie in der Remissionserhaltung eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind Evidenzgrad 2, Empfehlungsgrad 0 und Konsens; die Empfehlung ist 2025 modifiziert worden. Ausgewertet sind fünf Metaanalysen, ein klinisches Review und vier systematische Reviews: „Die insgesamt 11 eingeschlossenen RCTs zeigen eine gute klinische Wirksamkeit von Curcumin bei der Remissionsinduktion als auch bei der Remissionserhaltung und bei der Verbesserung von Symptomen.“ Die Einschränkungen nennt die Leitlinie ausdrücklich; zu einer Metaanalyse, „die 3 RCTs einschließen konnte, zeigte jedoch keine Überlegenheit von Curcumin bei der Remissionsinduktion im Vergleich zu Placebo bei der intention-to-treat Analyse, bei der per-protocol Analyse hingegen schon. Insgesamt existieren problematische Unterschiede in den eingeschlossenen Studien hinsichtlich Dosierung, Darreichungsform, Verabreichungsweg und eine geringe Anzahl eingeschlossener Patient*innen, so dass die Daten vorsichtig interpretiert werden sollten.“ Und zur Verfügbarkeit: „Curcumin wird in Deutschland nur als Nahrungsergänzungsmittel angeboten und liegt nicht als Arzneimittel vor.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Colitis ulcerosa“, Langfassung, Version 7.0, Stand 31.07.2025, AWMF-Registernummer 021-009, Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten. Gültig bis 30.07.2030. Kapitel 6.2 „Komplementärmedizin“, Empfehlungen 6.10 bis 6.24. · erhoben am 08.09.2026 · Leitlinie: 021-009 |
| Colitis ulcerosa, weitere pflanzliche Präparate (Weihrauch, Andrographis paniculata) | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 6.24 der Leitlinie lautet: „Weitere unkonventionelle Verfahren können aufgrund der unzureichenden Datenlage nicht empfohlen werden.“ Ausgewiesen sind Expertenkonsens, eine offene Empfehlung und starker Konsens. Der Hintergrund benennt, welche Präparate damit gemeint sind. Zum Weihrauch wertet die Leitlinie zwei nicht randomisierte Studien aus, welche die Wirkung von „Boswellia serrata (Weihrauch-Präparat) im Vergleich zu Sulfasalazin evaluierten. Es zeigten sich für beide Gruppen positive Effekte unter anderem hinsichtlich der Histologie und Stuhlparametern ohne signifikante Gruppenunterschiede.“ Und zur Verfügbarkeit: „Boswellia serrata wird in Deutschland nur als Nahrungsergänzungsmittel angeboten und liegt nicht als Arzneimittel vor.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Colitis ulcerosa“, Langfassung, Version 7.0, Stand 31.07.2025, AWMF-Registernummer 021-009, Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten. Gültig bis 30.07.2030. Kapitel 6.2 „Komplementärmedizin“, Empfehlungen 6.10 bis 6.24. · erhoben am 08.09.2026 · Leitlinie: 021-009 |
| COPD aller Schweregrade, angeleitetes und möglichst supervidiertes körperliches Trainingsprogramm und hohe körperliche Aktivität im Alltag | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie In Kapitel 3.2.2 der Leitlinie („Körperliches Training“) stehen die Empfehlungen E 30 und E 31 in einem gemeinsamen Kasten: „Patient:innen mit COPD aller Schweregrade sollen unter fachkundiger Anleitung ein ihrer individuellen Belastbarkeit angepasstes und möglichst supervidiertes körperliches Trainingsprogramm erlernen und motiviert werden, dieses langfristig und regelmäßig durchzuführen, wobei die Intensität kontinuierlich angepasst werden sollte.“ Ausgewiesen ist „Starke Empfehlung, Empfehlung; Konsensstärke: starker Konsens“; nach der Übersichtstabelle der Leitlinie ist E 30 der Teil bis zum Durchführen des Trainings (starke Empfehlung) und E 31 der Nebensatz zur Anpassung der Intensität (Empfehlung). Empfehlung E 32 lautet: „Zusätzlich sollte das Ausmaß der körperlichen Aktivität (z.B. Schritte pro Tag) objektiv gemessen und die Patient:innen motiviert werden, dieses möglichst hoch zu halten.“ (Empfehlung, starker Konsens). Empfehlung E 33 in Kapitel 3.2.3 („Trainingsangebote/ Sportarten“) lautet: „Auswahl und Intensität eines Trainingsprogramms für Patient:innen mit COPD sollen individuell nach seinen funktionellen Einschränkungen, Bedürfnissen und Präferenzen unter Berücksichtigung wohnortnaher Trainingsmöglichkeiten festgelegt, überwacht und eventuell gesteigert werden.“ (starke Empfehlung, starker Konsens). Nach der Legende der Leitlinie steht „Starke Empfehlung“ für „soll / soll nicht“ und „Empfehlung“ für „sollte / sollte nicht“. Im Hintergrundtext heißt es: „Regelmäßiges körperliches Training an mindestens 2-3 Tagen pro Woche für 30-60 Minuten ist die effektivste nicht-medikamentöse Maßnahme zur Verbesserung der körperlichen Belastbarkeit und Lebensqualität (205).“ Und einschränkend: „Es sei darauf hingewiesen, dass eine Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit durch körperliches Training nicht zwangsläufig zu einer Zunahme der körperlichen Aktivität im Alltag von Patient:innen mit COPD führt (215).“ |
Quelle |
| COPD mit Kachexie, Untergewicht oder Adipositas, Optimierung des Körpergewichts nach ernährungsmedizinischen Maßstäben und proteinreiche Ernährung | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie In Kapitel 3.2.7 der Leitlinie („Ernährungsberatung/Ergotherapie/Hilfsmittel“) lautet Empfehlung E 39: „Sowohl bei kachektischen, als auch bei adipösen Patient:innen mit COPD soll eine Optimierung des Körpergewichts nach den Maßstäben der aktuellen Ernährungsmedizin angestrebt werden.“ Empfehlung E 40 lautet: „Insbesondere bei untergewichtigen Patient:innen mit COPD soll eine proteinreiche Ernährung/Substitution empfohlen werden, um den Muskelstatus zu erhalten und (in Kombination mit körperlichem Training) zu verbessern.“ Beide tragen „Starke Empfehlung; Konsensstärke: Konsens“; nach der Legende der Leitlinie steht „Starke Empfehlung“ für „soll / soll nicht“. Im Hintergrundtext heißt es: „Eine individuell angepasste Ernährungsberatung und die Einbeziehung von Ernährungsfachkräften können entscheidende Komponenten in der Therapie der COPD sein.“ Zur Studienlage schränkt die Leitlinie ein: „Die aktuelle Studienlage zeigt jedoch auch eine große Heterogenität in Bezug auf die diagnostischen Kriterien der COPD, den Ausgangsernährungsstatus der Patient:innen und die Studiendauer (239).“ |
Quelle |
| COPD, personalisiertes Trainingsangebot im häuslichen Umfeld nach einer pneumologischen Rehabilitation oder ohne stationäre pneumologische Rehabilitation | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie In Kapitel 3.2.4 der Leitlinie („Häusliches Training, Ergänzung DIGA“) lautet Empfehlung E 34: „Patient:innen mit COPD soll nach einer pneumologischen Rehabilitation die Fortführung eines personalisierten Trainingsangebots im häuslichen Umfeld zum Erhalt der PR-Erfolge (körperliche Belastbarkeit) empfohlen werden.“ Empfehlung E 35 lautet: „Patient:innen mit COPD, die an keiner stationären pneumologischen Rehabilitation teilnehmen, soll ein personalisiertes Trainingsangebot im häuslichen Umfeld zur Verbesserung der körperlichen Belastbarkeit empfohlen werden.“ Beide tragen „Starke Empfehlung; Konsensstärke: starker Konsens“; nach der Legende der Leitlinie steht „Starke Empfehlung“ für „soll / soll nicht“. Im Hintergrundtext heißt es: „Selbst bei solchen, die ein supervisiertes Training im Rahmen der PR absolvieren, bleibt die Aufrechterhaltung der körperlichen Aktivität im Alltag eine große Herausforderung.“ Und: „Generell sollte die Initiierung eines häuslichen Trainingsprogramms in Zusammenarbeit mit Physiotherapeut:innen oder Sportwissenschaftler:innen erfolgen.“ |
Quelle |
| Dauerhafte Gewichtsstabilisierung nach Gewichtsreduktion bei Adipositas, Interventionen zur Bewegung | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 5.43 der Leitlinie im Kapitel 5.4.8 („Langfristige Gewichtsstabilisierung“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Maßnahmen zur dauerhaften Gewichtsstabilisierung sollen Interventionen zu Ernährung, Bewegung und Verhalten sowie die Motivation der Betroffenen berücksichtigen.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad A ⇑⇑, die Qualität der Evidenz „Moderat“ und die Konsensstärke „94 % Zustimmung, 16 Stimmen, 0 Enthaltungen“; nach der Fußnote gilt der Evidenzgrad nach GRADE als moderat für die Gewichtswiederzunahme nach 12, 18 und 24 Monaten und als niedrig nach 30 Monaten. Im Hintergrundtext heißt es: „Für Interventionen, die sich nur entweder auf Ernährung oder körperliche Aktivität fokussiert haben, konnte keine Effektivität gefunden werden.“ Die Empfehlung nennt die Maßnahme deshalb als Teil einer Kombination. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Dauerhafte Gewichtsstabilisierung nach Gewichtsreduktion bei Adipositas, Interventionen zur Ernährung | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 5.43 der Leitlinie im Kapitel 5.4.8 („Langfristige Gewichtsstabilisierung“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Maßnahmen zur dauerhaften Gewichtsstabilisierung sollen Interventionen zu Ernährung, Bewegung und Verhalten sowie die Motivation der Betroffenen berücksichtigen.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad A ⇑⇑, die Qualität der Evidenz „Moderat“ und die Konsensstärke „94 % Zustimmung, 16 Stimmen, 0 Enthaltungen“; nach der Fußnote gilt der Evidenzgrad nach GRADE als moderat für die Gewichtswiederzunahme nach 12, 18 und 24 Monaten und als niedrig nach 30 Monaten. Im Hintergrundtext heißt es: „Für Interventionen, die sich nur entweder auf Ernährung oder körperliche Aktivität fokussiert haben, konnte keine Effektivität gefunden werden.“ Die Empfehlung nennt die Maßnahme deshalb als Teil einer Kombination. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Degenerative lumbale Spinalkanalstenose bei geriatrischen Patientinnen und Patienten ohne kognitive Beeinträchtigungen, körperliche Aktivierung | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 36 der Leitlinie (Empfehlungsgrad ⇑, Evidenzgrad 2) lautet: „Körperliche Aktivierung, mit und ohne therapeutische Interventionen, sollte bei geriatrischen Patient:innen ohne kognitive Beeinträchtigungen mit degenerativer lumbaler Spinalkanalstenose zur Schmerzreduktion, Verbesserung der Funktionalität und Lebensqualität angewandt werden.“ (Konsensstärke: 100 %). Nach Tabelle 4 der Leitlinie steht ⇑⇑ für eine starke Empfehlung (soll), ⇑ für eine Empfehlung (sollte) und ⇔ für eine offene Empfehlung (kann erwogen werden); der Evidenzgrad folgt der Oxford-Klassifikation von 2011 mit den Stufen 1 bis 5, und laut Tabelle 3 bedeutet starker Konsens eine Zustimmung von mehr als 95 %, Konsens von mehr als 75 bis 95 % der Teilnehmenden. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Schmerzmanagement bei geriatrischen Patient:innen in allen Versorgungssettings (GeriPAIN)“, Langfassung, Version 1.0, Stand 16.07.2025, AWMF-Registernummer 145-005, Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. und Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG), mit-federführend SchmerzLOS e.V., Unabhängige Vereinigung aktiver Schmerzpatienten in Deutschland (UVSD). Gültig bis 23.02.2030. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 145-005 |
| Demenz bei Parkinson-Krankheit, physische Interventionen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung zu Fragestellung 129 der Leitlinie lautet: „Die empirische Datenlage ist nicht ausreichend, um die Wirksamkeit von physischen Interventionen bei PKD zu beurteilen (Expertenmeinung).“ (Konsensstärke: 96,7%, starker Konsens). Die zugehörige Fragestellung 129 nennt als physische Interventionen „Physiotherapie und z.B. Nordic Walking, aerobes Training, Tanzen etc.“. Zur Begründung schreibt die Leitlinie: „Die dargelegten Arbeiten zeigen, dass die Thematik bislang nicht hinreichend untersucht wurde. Es lässt sich aus den Daten keine konklusive Empfehlung ableiten.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Parkinson-Krankheit“, Langfassung, Version 8.1, Stand 25.10.2023, AWMF-Registernummer 030-010, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) unter Mitwirkung der beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen. Gültig bis 24.10.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-010 |
| Depressionssymptome bei Demenz, Bewegungstherapie bevorzugt als Gruppenangebot | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 77 der Leitlinie lautet: „Wir empfehlen, Bewegungstherapie, bevorzugt als Angebot in Gruppen, zur Behandlung von Depressionssymptomen bei Demenz anzubieten.“ Ausgewiesen sind der Empfehlungsgrad „stark dafür (A)“, eine moderate Vertrauenswürdigkeit der Evidenz für Depression sowie „100 % (starker) Konsens“. Die Leitlinie graduiert zweistufig nach GRADE: „Wir empfehlen“ ist eine starke Empfehlung (⇑⇑, „stark dafür“ (A)), „Wir schlagen vor“ eine schwache (⇑, „schwach dafür“ (B)); einen Empfehlungsgrad 0 vergibt sie nicht. Unter Nutzen und Schaden heißt es: „Bewegung und soziale Kontakte haben eventuell einen Nutzen, der über die Verbesserung der Depressionssymptome hinausgeht. Ein relevantes Schadensrisiko besteht nicht.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Demenzen“ (Living Guideline), Langfassung, Version 6.1, Stand 24.02.2026, AWMF-Registernummer 038-013, Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN). Gültig bis 23.02.2027. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 038-013 |
| Depressionssymptome bei leichter kognitiver Störung, körperliche Aktivierung | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 82 der Leitlinie lautet: „Wir empfehlen, bei Depressionssymptomen bei leichter kognitiver Störung körperliche Aktivierung und/oder kognitives Training anzubieten.“ Ausgewiesen sind der Empfehlungsgrad „stark dafür (A)“, für die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz das Wort „Moderat“ sowie „100 % (starker) Konsens“. Die Leitlinie graduiert zweistufig nach GRADE: „Wir empfehlen“ ist eine starke Empfehlung (⇑⇑, „stark dafür“ (A)), „Wir schlagen vor“ eine schwache (⇑, „schwach dafür“ (B)); einen Empfehlungsgrad 0 vergibt sie nicht. Zu Nutzen und Schaden heißt es: „Eine Besserung von Depressionssymptomen stellt einen Nutzen dar. Bewegung und kognitives Training haben eventuell einen Nutzen, der über die Verbesserung der Depressionssymptome hinausgeht. Ein relevantes Schadensrisiko besteht nicht.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Demenzen“ (Living Guideline), Langfassung, Version 6.1, Stand 24.02.2026, AWMF-Registernummer 038-013, Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN). Gültig bis 23.02.2027. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 038-013 |
| Depressive Störung bei Multipler Sklerose, bewegungstherapeutische Maßnahmen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung E49 der Leitlinie (starker Konsens, Geprüft 2025) lautet: „Bei der Behandlung einer depressiven Störung bei MS sollten kognitive-verhaltenstherapeutische Maßnahmen (auch als DiGA), Achtsamkeitstrainings und bewegungstherapeutische Maßnahmen sowie Antidepressiva idealerweise kombiniert eingesetzt werden.“ Im Hintergrundtext heißt es: „Sportliche Aktivität und körperliche Bewegung sind hilfreich, wie verschiedene Übersichten zeigen (Dalgas et al. 2015; Dauwan et al. 2021).“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnose und Therapie der Multiplen Sklerose, Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankung (NMOSD) und MOG-IgG-assoziierten Erkrankung (MOGAD)“, Living Guideline, Langfassung, Version 9.0, Stand 27.04.2026, AWMF-Registernummer 030-050, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN). Gültig bis 21.02.2027. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-050 |
| Depressive Störungen bei Jugendlichen zwischen 13 und 18 Jahren, sportliche / körperliche Aktivität als ergänzende Maßnahme | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 5.1.1 der Leitlinie lautet: „Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren mit depressiven Störungen kann folgende ergänzende Maßnahme erwogen werden:“ Sportliche / körperliche Aktivität.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 5.1.1 der Leitlinie lautet: „Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren mit depressiven Störungen kann folgende ergänzende Maßnahme erwogen werden:“ Sportliche / körperliche Aktivität. Sie ist als evidenzbasierte Empfehlung mit Evidenzgrad 3 bis 4 (schwach bis sehr schwach), Empfehlungsgrad 0 (offene Empfehlung), Konsentierungsjahr 2025 und Konsensstärke 80 % ausgewiesen. Zur Grundlage heißt es: „Für sportliche und körperliche Aktivität als ergänzende Maßnahme liegt eine schwache Evidenzbasis für eine Wirksamkeit in folgenden Outcomes vor: Verringerung der depressiven Symptomatik, Erreichen einer Remission und Verbesserung der Lebensqualität“. Empfehlung 5.1.3 (konsensbasiert, offene Empfehlung, Konsensstärke 100 %) nennt als Elemente unter anderem „Empfohlene Frequenz: 3-mal wöchentlich, 45 bis 60 Minuten pro Sitzung“ und „Empfohlene Dauer: Mindestens 6 Wochen“. Außerdem: „Daher kann keine eindeutige evidenzbasierte Empfehlung zur Art und Dosis der sportlichen und körperlichen Aktivität gemacht werden“. Zur Aussagekraft erklärt die Leitlinie (S. 16), bei einer schwachen Evidenzbasis habe die Qualität der Studien einen Evidenzgrad von 3 (schwach), 4 oder 5 (sehr schwach), „was die Aussage der Studienergebnisse wenig verlässlich macht“; konsensbasierte Empfehlungen beruhen nach S. 15 nicht auf Evidenz, sondern auf Expertenkonsens beziehungsweise guter klinischer Praxis oder auf unzureichend aussagekräftigen Primärstudien. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Behandlung von depressiven Störungen bei Kindern und Jugendlichen“, Langfassung, Version 2.1, Stand 02.12.2025, AWMF-Registernummer 028-043, Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP). Gültig bis 01.12.2030. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 028-043 |
| Depressive Störungen bei Kindern und Jugendlichen, Johanniskrautextrakt | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 6.5 der Leitlinie lautet: „Bei Kindern und Jugendlichen mit depressiven Störungen kann folgendes Phytopharmakon nicht empfohlen werden:“ Johanniskrautextrakt [Hypericum]. Die Leitlinie führt sie im Abschnitt „Nicht-empfehlenswerte Therapien“ unter der Überschrift „Empfehlung 6.5: Johanniskraut als nicht-empfehlenswerte Therapie“. Sie ist als konsensbasierte Empfehlung (Expertenkonsens), offene Empfehlung, Konsentierungsjahr 2013 und Konsensstärke 95 % ausgewiesen. Zur Grundlage heißt es: „Aufgrund unzureichend aussagekräftiger Studien (drei Beobachtungsstudien) ist die Evidenz hinsichtlich Johanniskrautextrakten nicht ausreichend, um eine evidenzbasierte Empfehlung auszusprechen“ und „Trotz der unzureichenden Aussagekraft der Studien ist tendenziell das Auftreten von unerwünschten Nebenwirkungen bei der Einnahme von Johanniskrautextrakten möglich.“ Konsensbasierte Empfehlungen beruhen nach S. 15 der Leitlinie nicht auf Evidenz, sondern auf Expertenkonsens beziehungsweise guter klinischer Praxis oder auf unzureichend aussagekräftigen Primärstudien. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Behandlung von depressiven Störungen bei Kindern und Jugendlichen“, Langfassung, Version 2.1, Stand 02.12.2025, AWMF-Registernummer 028-043, Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP). Gültig bis 01.12.2030. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 028-043 |
| Depressive Störungen bei Kindern zwischen 3 und 12 Jahren, sportliche / körperliche Aktivität als ergänzende Maßnahme | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 5.1.2 der Leitlinie lautet: „Für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren mit depressiven Störungen kann folgende ergänzende Maßnahme erwogen werden:“ Sportliche / körperliche Aktivität.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 5.1.2 der Leitlinie lautet: „Für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren mit depressiven Störungen kann folgende ergänzende Maßnahme erwogen werden:“ Sportliche / körperliche Aktivität. Sie ist als konsensbasierte Empfehlung (Expertenkonsens), offene Empfehlung, Konsentierungsjahr 2025 und Konsensstärke 90 % ausgewiesen. Zur Grundlage heißt es: „Aufgrund fehlender Evidenz zu sportlicher und körperlicher Aktivität für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren mit depressiven Störungen kann keine evidenzbasierte Empfehlung, sondern nur eine konsensbasierte Empfehlung ausgesprochen werden, die auf klinischer Erfahrung beruht“. Empfehlung 5.1.3 (konsensbasiert, offene Empfehlung, Konsensstärke 100 %) nennt als Elemente unter anderem „Empfohlene Frequenz: 3-mal wöchentlich, 45 bis 60 Minuten pro Sitzung“ und „Empfohlene Dauer: Mindestens 6 Wochen“. Konsensbasierte Empfehlungen beruhen nach S. 15 der Leitlinie nicht auf Evidenz, sondern auf Expertenkonsens beziehungsweise guter klinischer Praxis oder auf unzureichend aussagekräftigen Primärstudien. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Behandlung von depressiven Störungen bei Kindern und Jugendlichen“, Langfassung, Version 2.1, Stand 02.12.2025, AWMF-Registernummer 028-043, Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP). Gültig bis 01.12.2030. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 028-043 |
| Depressive Störungen bei Parkinson-Krankheit, physische Interventionen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung zu Fragestellung 135 der Leitlinie („physische Interventionen bei depressiven Störungen“) lautet: „Physische Interventionen sollen Parkinson-Pat. mit depressiven Störungen angeboten werden.“ (Konsensstärke: 100%, starker Konsens). Die Leitlinie versteht darunter: „Physische Interventionen umfassen eine große Bandbreite an unterschiedlichen Bewegungsansätzen (z.B. Physiotherapie, Ausdauer- und Krafttraining, Tai-Chi, Yoga und Tanzen).“ Zur Begründung heißt es: „Die zwei berücksichtigten übergreifenden Metaanalysen zu physischen Interventionen sowie mehrere Metaanalysen zu spezifischen physischen Interventionen zur Behandlung von Depression bei Parkinson-Pat. zeigen eine überzeugende Evidenz für die Wirksamkeit.“ Und: „Bei PK sollte das Sturzrisiko bei der Wahl und Intensität der körperlichen Aktivität besonders berücksichtigt werden.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Parkinson-Krankheit“, Langfassung, Version 8.1, Stand 25.10.2023, AWMF-Registernummer 030-010, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) unter Mitwirkung der beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen. Gültig bis 24.10.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-010 |
| Depressivität als subklinische Ausprägung bei Brustkrebspatientinnen nach Chemotherapie oder unter Aromataseinhibitoren | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 4.16 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 3 RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Reduzierung von Depressivität* bei Brustkrebspatientinnen nach Abschluss von Chemotherapie oder unter Therapie mit Aromataseinhibitoren vor. Akupunktur kann zur Reduktion von Depressivität* bei diesen Patientinnen erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Depressivität als subklinische Ausprägung während und nach onkologischer Therapie, Tai Chi/Qigong | ||
| Qigong | Leitlinie Empfehlung 6.14 der Leitlinie lautet: „Es liegen inkonsistente Ergebnisse aus 1 MA mit 7 RCTs und weiteren 2 RCTs zur Wirksamkeit von Tai Chi/Qigong zur Senkung von Depressivität* bei onkologischen Patienten während und nach onkologischer Therapie vor. Tai Chi/Qigong kann zur Senkung von depressiven Verstimmungen* bei onkologischen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Tai Chi | Leitlinie Empfehlung 6.14 der Leitlinie lautet: „Es liegen inkonsistente Ergebnisse aus 1 MA mit 7 RCTs und weiteren 2 RCTs zur Wirksamkeit von Tai Chi/Qigong zur Senkung von Depressivität* bei onkologischen Patienten während und nach onkologischer Therapie vor. Tai Chi/Qigong kann zur Senkung von depressiven Verstimmungen* bei onkologischen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Depressivität und Angst bei onkologischen Patienten, jeweils als subklinische Ausprägung | ||
| Anthroposophische Kunsttherapie | Leitlinie Empfehlung 4.23 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus kontrollierten und unkontrollierten Studien zur Wirksamkeit von anthroposophischen Kunsttherapien auf Depressivität* und Angst** bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung anthroposophischer Kunsttherapien bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Divertikelkrankheit und Divertikulitis, körperliche Aktivität zur Vorbeugung | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 5.9 der Leitlinie lautet: „Körperliche Aktivität kann die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einer Divertikelkrankheit bzw. Divertikulitis vermindern.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 5.9 der Leitlinie lautet: „Körperliche Aktivität kann die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einer Divertikelkrankheit bzw. Divertikulitis vermindern. Am günstigsten sind über 50 MET-h (metabolisches Äquivalent) /Woche entsprechend ca 12h Walking mit 5km/h, 6h Fahrradfahren mit 24km/h oder 4,5h Joggen mit 11km/h. Zumindest sollen jedoch in Übereinstimmung mit der DGE 30 bis 60 Minuten moderate körperliche Aktivität pro Tag empfohlen werden (10 Regeln der DGE).“ Ausgewiesen sind „Evidenzlevel 1, Empfehlungsgrad A, Starker Konsens“. A ist nach Tabelle 2 der Leitlinie die starke Empfehlung („soll“), 0 die offene („kann“); starker Konsens bedeutet nach Tabelle 3 mehr als 95 Prozent Zustimmung. Das Evidenzlevel folgt der Klassifizierung des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine 2011. Empfehlung 5.10 (Evidenzlevel 2, Empfehlungsgrad A, starker Konsens) fasst zusammen: „Ein gesunder Lebensstil soll zur Primärprophylaxe der Divertikelkrankheit empfohlen werden.“ Und: „Ein alle Aspekte berücksichtigender Lebensstil mit reduziertem Verzehr von rotem Fleisch, vermehrtem Verzehr von Ballaststoffen und kräftiger körperlicher Aktivität bei normalem BMI sowie Nikotinabstinenz reduziert das Risiko für das Auftreten einer Divertikulitis um bis zu 50%.“ Beide Empfehlungen gelten der Vorbeugung, nicht der Behandlung einer bestehenden Divertikelkrankheit. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Divertikelkrankheit/Divertikulitis“, Langfassung (Z Gastroenterol 2022; 60: 613–688), Version 2.1, Stand 21.10.2021, AWMF-Registernummer 021-020, Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten und Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie. Gültig bis 15.10.2026 (in Überarbeitung). Empfehlungen 5.1, 5.9, 5.10, 5.15 und 5.23, Statement 5.4. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 021-020 |
| Divertikelkrankheit, ballaststoffreiche Kost zur Vorbeugung und bei symptomatischer unkomplizierter Divertikelkrankheit | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 5.1 der Leitlinie lautet: „Eine ballaststoffreiche Kost (≥30g/Tag) reich an Obst, Gemüse und Cerealien soll für Männer und Frauen unabhängig vom Lebensalter zur Primärprophylaxe der Divertikelkrankheit und in Übereinstimmung mit allgemeinen Ernährungsempfehlungen empfohlen werden.“ Ausgewiesen sind „Evidenzlevel 1, Empfehlungsgrad A, Starker Konsens“. A ist nach Tabelle 2 der Leitlinie die starke Empfehlung („soll“), 0 die offene („kann“); starker Konsens bedeutet nach Tabelle 3 mehr als 95 Prozent Zustimmung. Das Evidenzlevel folgt der Klassifizierung des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine 2011. Für die Behandlung fällt das Urteil zurückhaltender aus. Empfehlung 5.15 (Evidenzlevel 4, Empfehlungsgrad 0, starker Konsens): „Es liegt keine ausreichende Evidenz vor, um den Einsatz einer ballaststoffreichen Diät oder von Ballaststoff-Supplementen in der Therapie der Symptomatisch unkomplizierten Divertikelkrankheit zu empfehlen. Die Empfehlung zu einer ballaststoffreichen Kost kann unabhängig davon auf Grund allgemeingültiger Ernährungsempfehlungen gegeben werden (siehe 2.1.1).“ Empfehlung 5.23 für die Zeit nach einem Schub (Expertenkonsens, starke Empfehlung, starker Konsens): „Es liegt keine ausreichende Evidenz vor, um den Einsatz einer ballaststoffreichen Diät oder von Ballaststoff-Supplementen in der Sekundärprophylaxe nach dem Schub einer akuten, unkomplizierten Divertikulitis zu empfehlen. Die Empfehlung zu einer ballaststoffreichen Kost soll unabhängig davon auf Grund allgemeingültiger Ernährungsempfehlungen gegeben werden (siehe 2.1.1).“ Statement 5.4 ergänzt: „Neben der Vermeidung von rotem Fleisch und dem Verzehr von reichlich Ballaststoffen besteht aktuell unzureichende Evidenz für weitere spezifische Ernährungsempfehlungen.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Divertikelkrankheit/Divertikulitis“, Langfassung (Z Gastroenterol 2022; 60: 613–688), Version 2.1, Stand 21.10.2021, AWMF-Registernummer 021-020, Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten und Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie. Gültig bis 15.10.2026 (in Überarbeitung). Empfehlungen 5.1, 5.9, 5.10, 5.15 und 5.23, Statement 5.4. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 021-020 |
| Ein- und Durchschlafstörungen bei Brustkrebs nach onkologischer Therapie | ||
| Yoga | Leitlinie Empfehlung 6.17 der Leitlinie betrifft „Ein- und Durchschlafstörungen“. Yoga kann nach der Brustkrebsbehandlung zur Linderung erwogen werden; Empfehlungsgrad 0, Evidenzniveau 1a. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Ein- und Durchschlafstörungen bei onkologischen Patienten | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 4.10 der Leitlinie lautet: „Es liegt ein systematisches Review über 4 RCTs und 3 weitere RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Reduktion von Ein- und Durchschlafstörungen bei onkologischen Patienten vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 4.10 der Leitlinie lautet: „Es liegt ein systematisches Review über 4 RCTs und 3 weitere RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Reduktion von Ein- und Durchschlafstörungen bei onkologischen Patienten vor. Akupunktur kann zur Reduktion von Ein- und Durchschlafstörungen bei diesen Patienten erwogen werden, wenn eine gezielte Verhaltenstherapie aufgrund mangelnder Verfügbarkeit nicht angeboten werden kann oder die Patienten diese ablehnen.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Ein- und Durchschlafstörungen unter tumorspezifischer Therapie, Baldrianextrakt | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 7.56 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zum Einsatz von Baldrianextrakt bei Ein- und Durchschlafstörungen unter tumorspezifischer Therapie bei onkologischen Patienten mit unterschiedlichen Krebsentitäten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen den Einsatz von Baldrianextrakt (oder Baldrianwurzelextrakt) bei onkologischen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Endometriose, gesunde vitamin- und ballaststoffreiche Ernährung | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Die konsensbasierte Empfehlung 4.E30 der Leitlinie lautet: „Patientinnen mit Endometriose sollte eine gesunde (vitamin- und ballaststoffreiche) Ernährung empfohlen werden.
Der Befund im WortlautDie konsensbasierte Empfehlung 4.E30 der Leitlinie lautet: „Patientinnen mit Endometriose sollte eine gesunde (vitamin- und ballaststoffreiche) Ernährung empfohlen werden. Spezielle Diäten ohne Indikation (z. B. Nahrungsmittelunverträglichkeit) sollten nicht durchgeführt werden.“ Ausgewiesen sind Expertenkonsens und Konsensusstärke +++, die Empfehlung ist 2024 neu aufgenommen. Die Leitlinie unterscheidet nach Tabelle 7 die starke („soll“), die einfache („sollte“) und die offene Empfehlung („kann“); „++“ bedeutet nach Tabelle 8 Konsens mit einer Zustimmung von mehr als 75 bis 95 Prozent, „+++“ starken Konsens mit mehr als 95 Prozent. Expertenkonsens heißt dort Konsensus-Entscheidungen „ohne vorherige systemische Literaturrecherche (S2k)“. Die Begründung beginnt mit einer Einschränkung: „Es liegen wenige Informationen vor zum Einfluss der Ernährung auf die Schmerzwahrnehmung im Zusammenhang mit Endometriose.“ Zu einer Übersichtsarbeit mit neun Humanstudien über Änderungen des Ernährungsverhaltens (glutenfreie Ernährung, Vitamin-D-Supplementierung bzw. Ernährung reich an Antioxidanzien oder Omega-3-Fettsäuren) heißt es: „Alle Studien verzeichneten eine signifikante Schmerzreduktion. Verlässliche Rückschlüsse auf die Effekte sind jedoch sehr begrenzt, was bei Ernährungsstudien mit Selbstauskunft und relativ kurzer Beobachtungsdauer grundsätzlich der Fall ist“. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Endometriose“, Langfassung, Version 5.1, Stand 01.04.2025, AWMF-Registernummer 015-045, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe mit der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Gültig bis 31.03.2030. Kapitel 4.5 „Komplementäre Therapien und weitere Therapiemöglichkeiten“, Konsensbasierte Empfehlungen 4.E25, 4.E28, 4.E30 und 4.E31. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 015-045 |
| Endometriose, osteopathische Behandlung | ||
| Osteopathie | Leitlinie Die konsensbasierte Empfehlung 4.E28 der Leitlinie lautet: „Eine osteopathische Behandlung kann bei Patientinnen mit Endometriose erwogen werden.“ Ausgewiesen sind Expertenkonsens und Konsensusstärke ++, die Empfehlung ist 2024 neu aufgenommen. Die Leitlinie unterscheidet nach Tabelle 7 die starke („soll“), die einfache („sollte“) und die offene Empfehlung („kann“); „++“ bedeutet nach Tabelle 8 Konsens mit einer Zustimmung von mehr als 75 bis 95 Prozent, „+++“ starken Konsens mit mehr als 95 Prozent. Expertenkonsens heißt dort Konsensus-Entscheidungen „ohne vorherige systemische Literaturrecherche (S2k)“. Zur Datenlage schreibt die Leitlinie: „Größere RCTs fehlen. Es gibt lediglich kleinere Anwendungsbeobachtungsstudien bzw. Interventionsgruppe versus anderer Entspannungsverfahren, die aber meist positive Effekte zeigen.“ Über eine Metaanalyse zu gynäkologischen Erkrankungen: „Die Ergebnisse zeigten einen Effekt der Therapie auf gynäkologische und geburtshilfliche Konditionen, die Studien waren jedoch zu heterogen, um eine quantitative Analyse zu ermöglichen und allgemeingültige Empfehlungen auszusprechen.“ Und zur Versorgung: „Osteopathie zur Behandlung der Endometriose ist oftmals keine Kassenleistung und wird meist sehr individuell durchgeführt.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Endometriose“, Langfassung, Version 5.1, Stand 01.04.2025, AWMF-Registernummer 015-045, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe mit der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Gültig bis 31.03.2030. Kapitel 4.5 „Komplementäre Therapien und weitere Therapiemöglichkeiten“, Konsensbasierte Empfehlungen 4.E25, 4.E28, 4.E30 und 4.E31. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 015-045 |
| Entzündlich-rheumatische Erkrankungen, gesunde Ernährung entsprechend den allgemeinen Empfehlungen zur Senkung des kardiovaskulären Risikos | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 3.5 der Leitlinie (Kapitel 3.5 zum Einfluss von Ernährungsumstellung auf das kardiovaskuläre Risiko bei rheumatischen Erkrankungen) lautet: „Bei Patient:innen mit ERE soll eine gesunde Ernährung entsprechend der allgemeinen Empfehlungen angestrebt werden, auch um das CV Risiko zu senken.“ ERE steht in der Leitlinie für entzündlich-rheumatische Erkrankungen, CV für kardiovaskulär. Die Empfehlung ist als „Evidenzbasierte Empfehlung“ mit dem Vermerk „Neu“, dem Empfehlungsgrad A ⇑⇑, dem Evidenzgrad „Level 2-4“ und der Konsensstärke „Starker Konsens (Zustimmung 19/20, Enthaltungen 1/20, Gegenstimmen 0/20)“ ausgewiesen; ein Schema, wofür die Empfehlungsgrade stehen, enthält die Langfassung nicht, als methodische Grundlage nennt sie „eine systematische Literaturrecherche (SLR) mit Evidenzbewertung nach den Levels of Evidence des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine (2011)“. Die Begründung des Empfehlungsgrades lautet: „A: Good-Practice-Statement (geringe Schäden, plausibler Nutzen, breite Übertragbarkeit über Referenzrahmen).“ Unter Zielpopulation/Abgrenzung heißt es: „Erwachsene mit ERE; keine Empfehlung für spezifische Diätkonzepte.“ Zur Evidenz: „Die Evidenzbasis umfasst 5 Arbeiten (Evidenzlevel 2-4) und zeigt v. a. Effekte auf Lipidparameter und einzelne metabolische Marker; harte Endpunkte fehlen.“ Weiter heißt es dort, Ernährungsinterventionen, als Beispiele nennt der Text eine antiinflammatorische Diät sowie Fasten und pflanzenbasierte Ernährung, hätten bei rheumatoider Arthritis „metabolische Parameter (u. a. LDL, Triglyceride) teils unabhängig von ausgeprägter Gewichtsreduktion“ verbessert. Fasten und pflanzenbasierte Ernährung nennt nur dieser Hintergrundtext, nicht die Empfehlung; unter Nutzen-Schaden-Abwägung steht „Mangelernährung bei restriktiven Diäten vermeiden“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Management kardiovaskulärer Komorbiditäten entzündlich-rheumatischer Erkrankungen“, Langfassung, Version 1.0, Stand 12.03.2026, AWMF-Registernummer 060-010, Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e.V. (DGRh). Gültig bis 11.03.2031. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 060-010 |
| Entzündlich-rheumatische Erkrankungen, regelmäßige körperliche Aktivität mit mindestens 150 Minuten moderatem oder 75 Minuten intensivem Training pro Woche zur Senkung des kardiovaskulären Risikos | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 3.6 der Leitlinie (Kapitel 3.6 zum Einfluss von körperlicher Bewegung auf das kardiovaskuläre Risiko bei rheumatischen Erkrankungen) lautet: „1.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 3.6 der Leitlinie (Kapitel 3.6 zum Einfluss von körperlicher Bewegung auf das kardiovaskuläre Risiko bei rheumatischen Erkrankungen) lautet: „1. Bei Patient:innen mit ERE soll eine regelmäßige körperliche Aktivität mit mindestens 150 Minuten moderatem oder 75 Minuten intensivem Training pro Woche angestrebt werden, auch um das CV Risiko zu senken. 2. Spezielle Trainingsformen (wie z. B. hochintensives Intervalltraining) können bei geeigneten Patient:innen in Betracht gezogen werden.“ ERE steht in der Leitlinie für entzündlich-rheumatische Erkrankungen, CV für kardiovaskulär. Die Empfehlung ist als „Evidenzbasierte Empfehlung“ mit dem Vermerk „Neu“ ausgewiesen, der erste Teil mit dem Empfehlungsgrad A ⇑⇑, der zweite mit dem Empfehlungsgrad 0 ⇔, beide mit dem Evidenzgrad „Level 2-4“ und der Konsensstärke „Starker Konsens (Zustimmung 19/20, Enthaltungen 1/20, Gegenstimmen 0/20)“; ein Schema, wofür die Empfehlungsgrade stehen, enthält die Langfassung nicht, als methodische Grundlage nennt sie „eine systematische Literaturrecherche (SLR) mit Evidenzbewertung nach den Levels of Evidence des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine (2011)“. Die Begründung des Empfehlungsgrades lautet: „A (Basisaktivität): Good-Practice-Statement; 0 (HIIT): begrenztere/heterogene Evidenz und notwendige Patient:innenselektion“; der Konsensprozess habe die Trennung von soll und kann bestätigt. Unter Zielpopulation/Abgrenzung heißt es: „Erwachsene mit ERE; HIIT nur für geeignete Patient:innen.“ Zur Evidenz: „Die Evidenzbasis umfasst 16 Arbeiten (Evidenzlevel 2-4) und zeigt konsistent günstige Effekte strukturierter Trainingsprogramme auf Surrogatmarker (Fitness/Maximale Sauerstoffaufnahme VO₂max, Körperzusammensetzung, einzelne Risikofaktoren, Endothel-/Gefäßfunktion), jedoch kaum Daten zu MACE/Mortalität.“ Weiter heißt es: „Interventionsstudien (u. a. moderates Training und HIIT) berichten Verbesserungen der kardiorespiratorischen Fitness und vaskulärer Parameter bei RA, axSpA/PsA sowie SLE ohne klare Hinweise auf nachteilige Effekte auf die Krankheitsaktivität in den untersuchten Settings“, und: „Die Ableitung einer Reduktion harter CV-Endpunkte bleibt indirekt und rechtfertigt eine konservative LoE-Bewertung für allgemeine Bewegungsziele.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Management kardiovaskulärer Komorbiditäten entzündlich-rheumatischer Erkrankungen“, Langfassung, Version 1.0, Stand 12.03.2026, AWMF-Registernummer 060-010, Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e.V. (DGRh). Gültig bis 11.03.2031. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 060-010 |
| Eosinophile Ösophagitis bei Erwachsenen, Eliminationsdiäten zur Remissionsinduktion | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 5.14 der Leitlinie lautet: „Bei Erwachsenen mit aktiver EoE sollte zur Remissionsinduktion (histologisch und klinisch) eine Therapie mit topischen Corticosteroiden erfolgen.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 5.14 der Leitlinie lautet: „Bei Erwachsenen mit aktiver EoE sollte zur Remissionsinduktion (histologisch und klinisch) eine Therapie mit topischen Corticosteroiden erfolgen. Alternativ kann bei Erwachsenen mit aktiver EoE zur Remissionsinduktion (histologisch und klinisch) eine Therapie mit hochdosierten Protonenpumpeninhibitoren oder eine 6-Food-Eliminationsdiät erfolgen.“ Ausgewiesen sind „Empfehlung/Empfehlung offen“ und Konsens: Die Corticosteroide stehen auf der mittleren Stufe („sollte“), die 6-Food-Eliminationsdiät ist eine offene Alternative („kann“); Konsens bedeutet nach Tabelle 4 der Leitlinie eine Zustimmung von 75 bis 95 Prozent. Empfehlung 5.20 ergänzt mit starkem Konsens (mindestens 95 Prozent): „Empirische 4-Food- oder 2-Food-Eliminationsdiäten können erwogen werden, diese sind aber weniger effektiv als die 6-Food-Eliminationsdiät.“ Gegen einen Weg spricht sich Empfehlung 5.21 aus, ebenfalls mit starkem Konsens: „Eine Allergietest-basierte Eliminationsdiät sollte aufgrund der begrenzten Wirksamkeit bei Erwachsenen nicht erfolgen.“ Zur Wirksamkeit nennt der Kommentar eine Metaanalyse mit „histologische Remissionsraten von 73% bei Kindern und von 71% bei Erwachsenen nach 6-Food-Eliminationsdiät“. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Gastroösophageale Refluxkrankheit und eosinophile Ösophagitis“, Langfassung (Z Gastroenterol 2023; 61: 862–933), Version 4.1, Stand 31.07.2022, AWMF-Registernummer 021-013, Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten. Gültig bis 30.06.2027. Empfehlungen 5.14, 5.20, 5.21, 5.26, 5.28 und 5.30, Statement 5.22. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 021-013 |
| Eosinophile Ösophagitis im Kindes- und Jugendalter, Eliminationsdiäten zur Remissionsinduktion | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 5.28 der Leitlinie lautet: „Bei aktiver EoE ohne Striktur im Kindes- und Jugendalter können zur Remissionsinduktion (klinisch und histologisch) alternativ eine 6-Food-Elimationsdiät, bzw. eine Elementardiät oder die Anwendung topischer Corticosteroide erfolgen.“ Vorangestellt ist Empfehlung 5.27: „Bei aktiver EoE ohne Striktur im Kindes- und Jugendalter sollte zur Remissionsinduktion (klinisch und histologisch) primär eine orale Hochdosis-PPI-Therapie erfolgen.“ Empfehlung 5.30 lautet: „Eine individualisierte Allergietest-basierte Eliminationsdiät kann bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden.“ 5.28 und 5.30 sind offene Empfehlungen („kann“), 5.27 ist eine Empfehlung („sollte“), alle drei mit starkem Konsens, nach Tabelle 4 der Leitlinie einer Zustimmung von mindestens 95 Prozent. Zur Begleitung lautet Empfehlung 5.26, ebenfalls eine Empfehlung mit starkem Konsens: „Im Kindes- und Jugendalter sollte bereits bei initialer Diagnosestellung eine in Nahrungsmittelallergien versierte Ernährungsfachkraft involviert werden, da eine Gedeihstörung vermieden oder ggf. behoben werden muss.“ Der Kommentar dazu: „Die Elimination von Nahrungsmitteln stellt bei Kindern und Jugendlichen mit einer EoE ein wirksames Therapieprinzip dar, das zu einer Langzeitremission ohne den Einsatz von Medikamenten, die für das Kindes- und Jugendalter noch nicht zugelassen sind, führen kann“, und weiter: „Allerdings stellt die Initiierung und Überwachung von Eliminationsdiäten eine große Herausforderung für das Betreuerteam und für die Familie dar, zumal es keine adäquaten Tests zur sicheren Identifikation von EoE-auslösenden Nahrungsmitteln gibt.“ Statement 5.22 hält mit Konsens fest: „Die Elementardiät weist eine hohe Effektivität auf. Aufgrund der häufig auftretenden Adhärenzprobleme, insbesondere in der Adoleszenz, ist ihr praktischer Nutzen in der Behandlung der EoE allerdings sehr begrenzt.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Gastroösophageale Refluxkrankheit und eosinophile Ösophagitis“, Langfassung (Z Gastroenterol 2023; 61: 862–933), Version 4.1, Stand 31.07.2022, AWMF-Registernummer 021-013, Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten. Gültig bis 30.06.2027. Empfehlungen 5.14, 5.20, 5.21, 5.26, 5.28 und 5.30, Statement 5.22. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 021-013 |
| Epilepsie im Erwachsenenalter | ||
| Ärztliche anthroposophische Behandlung | Leitlinie Kapitel 2.4.12 der Leitlinie behandelt die anthroposophische Medizin und hält zur Datenlage fest: „Es gibt keine (kontrollierten) Studien, die die Effekte von anthroposophischer Medizin bei erwachsenen Patient:innen auf die Anfallshäufigkeit und Verbesserung der Lebensqualität untersucht haben“. Die erste Empfehlung ist eine Abgrenzung: „Eine anthroposophische Behandlung soll nicht anstelle einer anfallssuppressiven Pharmakotherapie eingesetzt werden“, mit starkem Konsens und einer Konsensstärke von 100 Prozent. Die zweite Empfehlung lässt sie ergänzend zu: „Bei Patient:innen mit Epilepsie, die sich eine ergänzende Behandlung unter Berücksichtigung biographischer, seelisch-geistiger und spiritueller Aspekte ihrer Erkrankung mit dem Ziel der Verbesserung der Lebensqualität wünschen, kann eine komplementäre anthroposophische Behandlung erwogen werden“, Konsens bei einer Konsensstärke von 85,5 Prozent. Das Ziel der Kann-Empfehlung ist damit die Lebensqualität und ausdrücklich nicht die Anfallshäufigkeit. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Erster epileptischer Anfall und Epilepsien im Erwachsenenalter“, Langfassung, Stand 01.09.2023, AWMF-Registernummer 030-041, Deutsche Gesellschaft für Neurologie. Gültig bis 31.08.2028. Kapitel 2.4 mit den Abschnitten 2.4.8 „Heilpflanzen“, 2.4.9 „Traditionelle Chinesische Medizin / Akupunktur“, 2.4.10 „Homöopathie“ und 2.4.12 „Anthroposophische Medizin“. · erhoben am 08.09.2026 · Leitlinie: 030-041 |
| Akupunktur | Leitlinie Kapitel 2.4.9 der Leitlinie fasst Traditionelle Chinesische Medizin und Akupunktur zusammen und hält fest: „Auch hinsichtlich Akupunktur gibt es laut einem systematischen Review aufgrund der mangelnden Qualität der vorliegenden Studien keine hinreichenden Belege für eine Wirksamkeit. Bei Durchführung durch qualifiziertes Personal stellte Akupunktur eine sichere Behandlungsmodalität dar“. Die Empfehlung ist eine Abgrenzung: „Traditionelle Chinesische Medizin und Akupunktur sollen nicht anstelle einer anfallssuppressiven Pharmakotherapie eingesetzt werden“, starker Konsens bei einer Konsensstärke von 100 Prozent. Fehlende Wirksamkeitsbelege und Sicherheit stehen hier nebeneinander und sind zwei verschiedene Aussagen. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Erster epileptischer Anfall und Epilepsien im Erwachsenenalter“, Langfassung, Stand 01.09.2023, AWMF-Registernummer 030-041, Deutsche Gesellschaft für Neurologie. Gültig bis 31.08.2028. Kapitel 2.4 mit den Abschnitten 2.4.8 „Heilpflanzen“, 2.4.9 „Traditionelle Chinesische Medizin / Akupunktur“, 2.4.10 „Homöopathie“ und 2.4.12 „Anthroposophische Medizin“. · erhoben am 08.09.2026 · Leitlinie: 030-041 |
| Chinesische Arzneimitteltherapie | Leitlinie Kapitel 2.4.9 der Leitlinie behandelt die Traditionelle Chinesische Medizin gemeinsam mit der Akupunktur.
Der Befund im WortlautKapitel 2.4.9 der Leitlinie behandelt die Traditionelle Chinesische Medizin gemeinsam mit der Akupunktur. Zur Datenlage: „Ein systematisches Review kam zu dem Schluss, dass derzeit keine Hinweise für die Wirksamkeit von TCM bei Patient:innen mit Epilepsie vorliegen“. Die Leitlinie nennt daneben ein Sicherheitsproblem und macht daraus eine eigene Empfehlung: „Patient:innen, die eine ergänzende Behandlung mit TCM wünschen, sollten über mögliche Interaktionen mit Anfallssuppressiva informiert werden“, Konsens bei einer Konsensstärke von 95 Prozent. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Erster epileptischer Anfall und Epilepsien im Erwachsenenalter“, Langfassung, Stand 01.09.2023, AWMF-Registernummer 030-041, Deutsche Gesellschaft für Neurologie. Gültig bis 31.08.2028. Kapitel 2.4 mit den Abschnitten 2.4.8 „Heilpflanzen“, 2.4.9 „Traditionelle Chinesische Medizin / Akupunktur“, 2.4.10 „Homöopathie“ und 2.4.12 „Anthroposophische Medizin“. · erhoben am 08.09.2026 · Leitlinie: 030-041 |
| Klassische Homöopathie | Leitlinie Kapitel 2.4.10 der Leitlinie stellt zur Homöopathie fest: „Es sind keine Studien bekannt, die sich mit der Wirksamkeit von Homöopathie bei Epilepsien bzw. mit möglichen Interaktionen zwischen homöopathischen Substanzen und Anfallssuppressiva befassen“. Als mögliche unerwünschte Ereignisse nennt sie Allergien und Intoxikationen. Die Empfehlung lautet: „Homöopathie soll nicht anstelle einer anfallssuppressiven Pharmakotherapie eingesetzt werden“, starker Konsens bei einer Konsensstärke von 100 Prozent. Eine ergänzende Anwendung wird weder empfohlen noch ausgeschlossen; die Leitlinie verlangt stattdessen, dass die Einnahme nicht verordneter Arzneimittel erfragt wird. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Erster epileptischer Anfall und Epilepsien im Erwachsenenalter“, Langfassung, Stand 01.09.2023, AWMF-Registernummer 030-041, Deutsche Gesellschaft für Neurologie. Gültig bis 31.08.2028. Kapitel 2.4 mit den Abschnitten 2.4.8 „Heilpflanzen“, 2.4.9 „Traditionelle Chinesische Medizin / Akupunktur“, 2.4.10 „Homöopathie“ und 2.4.12 „Anthroposophische Medizin“. · erhoben am 08.09.2026 · Leitlinie: 030-041 |
| Phytotherapie | Leitlinie Kapitel 2.4.8 der Leitlinie behandelt Heilpflanzen und hält zur Datenlage fest: „Anfallsfördernde und anfallssuppressive Eigenschaften von Pflanzenextrakten sowie Interaktionen mit Anfallssuppressiva wurden bislang noch nicht in methodisch zufriedenstellenden klinischen Studien untersucht“. Die Empfehlungen sind eine Abgrenzung und eine Sicherheitsauflage: „Heilpflanzen sollen nicht anstelle einer anfallssuppressiven Pharmakotherapie eingesetzt werden“ mit starkem Konsens bei 100 Prozent Konsensstärke, und „Patient:innen, die eine ergänzende Behandlung mit pflanzlichen Substanzen wünschen, sollten über mögliche Interaktionen mit Anfallssuppressiva informiert werden“ mit 95 Prozent. Die Leitlinie weist ausdrücklich darauf hin, dass auch Cannabidiol-Produkte als Nahrungsergänzungsmittel nicht der Arzneimittelaufsicht unterliegen. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Erster epileptischer Anfall und Epilepsien im Erwachsenenalter“, Langfassung, Stand 01.09.2023, AWMF-Registernummer 030-041, Deutsche Gesellschaft für Neurologie. Gültig bis 31.08.2028. Kapitel 2.4 mit den Abschnitten 2.4.8 „Heilpflanzen“, 2.4.9 „Traditionelle Chinesische Medizin / Akupunktur“, 2.4.10 „Homöopathie“ und 2.4.12 „Anthroposophische Medizin“. · erhoben am 08.09.2026 · Leitlinie: 030-041 |
| Erhalt der motorischen Hauptfähigkeiten bei onkologischen Patienten, Trainingsanleitung | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 5.17 der Leitlinie lautet: „Onkologische Patienten sollen zum Erhalt der motorischen Hauptfähigkeiten eine Trainingsanleitung mit folgenden Elementen erhalten: • Ausdauertraining • Krafttraining • Koordinationstraining • Beweglichkeitstraining“ Die Leitlinie führt sie als konsensbasierte Empfehlung ohne GoR und LoE. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Erhöhtes Sturzrisiko bei älteren Menschen, nicht supervidierte Walking- oder Jogging-Programme | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 40 der Leitlinie lautet: „Nicht supervidierte Walking- oder Jogging-Programme sollten bei erhöhtem Sturzrisiko nicht mehr durchgeführt werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad B, den „Evidenzgrad 1b“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad B für eine „Empfehlung“ mit der Formulierung „Sollte / sollte nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1b „Evidenz aufgrund von mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Die Empfehlung ist eine abgeschwächte Negativempfehlung; nach Tab. 3 der Leitlinie steht die Formulierung „sollte nicht“ für den Grad B. Tab. 11 der Leitlinie nennt für Gehen/Walking gegenüber Kontrolle für den Endpunkt Sturzrate ein Rate Ratio (RaR) von 1,14 (0,66 bis 1,97) aus 2 Studien mit 441 Teilnehmenden bei sehr geringer Vertrauenswürdigkeit. Die Fußnote 62 lautet: „Ob bei den durchgeführten Walking Programmen/Komponenten in jedem Fall ein trainingswirksamer Reiz vorlag, ist unklar.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Exzessive Tagesschläfrigkeit bei Parkinson-Krankheit, Bewegung als Beispiel für nicht medikamentöse Therapieverfahren | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung zur Therapie der Tagesschläfrigkeit (Fragestellung 109 der Leitlinie) enthält den Satz: „Nicht medikamentöse Therapieverfahren der Tagesschläfrigkeit sollen angewandt werden, diese beinhalten z.B. die Einhaltung von Schlafhygiene, Bewegung sowie Lichttherapie.“ (Konsensstärke: 100%, starker Konsens). Zur Begründung heißt es: „Nicht medikamentöse Therapieoptionen können und sollten angewandt werden, da die Nutzen-Risiko-Abwägung günstig ist.“ Bewegung ist in der Empfehlung als Beispiel genannt. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Parkinson-Krankheit“, Langfassung, Version 8.1, Stand 25.10.2023, AWMF-Registernummer 030-010, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) unter Mitwirkung der beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen. Gültig bis 24.10.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-010 |
| Fatigue bei Multipler Sklerose, Beratung zu Kraft- und Ausdauertraining | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung E19 der Leitlinie (starker Konsens, Geprüft 2025) nennt zunächst nicht medikamentöse Maßnahmen wie Schulungen zum Energiemanagement, kognitive Verhaltenstherapie und Achtsamkeitstraining und fährt fort: „Betroffene sollen zu den positiven Effekten von körperlichem Training (Kraft- und Ausdauertraining) und kühlenden Maßnahmen beraten werden.“ Im Hintergrundtext heißt es: „Die positiven Effekte körperlichen Trainings sind gut belegt, vor allem für Kraft- und Ausdauertraining“. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnose und Therapie der Multiplen Sklerose, Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankung (NMOSD) und MOG-IgG-assoziierten Erkrankung (MOGAD)“, Living Guideline, Langfassung, Version 9.0, Stand 27.04.2026, AWMF-Registernummer 030-050, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN). Gültig bis 21.02.2027. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-050 |
| Fatigue bei onkologischen Patienten, Ginseng | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 7.63 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 4 RCTs zur Wirksamkeit von Ginseng auf die Verbesserung von Fatigue bei onkologischen Patienten vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 7.63 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 4 RCTs zur Wirksamkeit von Ginseng auf die Verbesserung von Fatigue bei onkologischen Patienten vor. Ginseng kann zur Verbesserung von Fatigue bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Fatigue bei Parkinson-Krankheit, physische Interventionen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung zu Fragestellung 138 der Leitlinie („Physische Interventionen bei Fatigue“) lautet: „Physische Interventionen sollen für die Behandlung einer Fatigue-Symptomatik bei Parkinson-Pat. angeboten werden.“ (Konsensstärke: 100%, starker Konsens). Die Leitlinie versteht darunter: „Physische Interventionen umfassen eine große Bandbreite an unterschiedlichen Bewegungsansätzen (z.B. Physiotherapie, Ausdauer- und Krafttraining, Tai-Chi, Yoga und Tanzen).“ Zur Begründung heißt es: „Die Evidenz zu physischen Interventionen zur Behandlung der Fatigue-Symptomatik ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Die rezente und damit größte Metaanalyse von Folkerts et al. (2023) stellt damit die Grundlage für die Empfehlung von physischen Interventionen bei bestehender Fatigue dar.“ Zu dieser Metaanalyse heißt es im Ergebnisteil: „Acht Studien mit N=324 Parkinson-Pat. konnten für eine Metaanalyse zu physischen Interventionen im Vergleich mit aktiven und passiven Kontrollgruppen berücksichtigt werden. Es zeigte sich ein signifikanter kleiner Effekt im Vergleich zu aktiven und passiven Kontrollgruppen auf die Fatigue-Symptomatik bei Parkinson-Pat.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Parkinson-Krankheit“, Langfassung, Version 8.1, Stand 25.10.2023, AWMF-Registernummer 030-010, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) unter Mitwirkung der beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen. Gültig bis 24.10.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-010 |
| Fatigue in der neurologischen Rehabilitation, regelmäßiges körperliches Training (Ausdauer, Kraft, Gleichgewicht) | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung in Kapitel 9 der Leitlinie („Motorische Rehabilitation von Fatigue“) lautet: „Basierend auf der Analyse individueller Ursachen der Fatigue und individueller Präferenzen, sollten Patientinnen und Patienten auf die Möglichkeiten eines regelmäßigen körperlichen Trainings (Ausdauer, Kraft und Gleichgewicht) aufmerksam gemacht werden und mit dem Repertoire kognitiver Verhaltenstherapie therapeutisch unterstützt werden.“ (Konsensstärke: 100,0 %). Das Kapitel stützt sich überwiegend auf Studien bei Multipler Sklerose; im Text heißt es: „Eine systematische Übersichtsarbeit bestätigt, dass körperliches Training Fatigue mindert (Razazian et al., 2020).“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Rehabilitation von sensomotorischen Störungen“, Langfassung, Version 4.0, Stand 01.02.2023, AWMF-Registernummer 030-123, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN) und Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR). Gültig bis 31.01.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-123 |
| Fatigue sowie Ein- und Durchschlafstörungen bei Überlebenden nach Brustkrebs, anthroposophische Komplexbehandlung | ||
| Ärztliche anthroposophische Behandlung | Leitlinie Empfehlung 4.21 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer nicht-randomisiert kontrollierten und einer randomisierten Studie zur Wirksamkeit einer anthroposophischen Komplexbehandlung (Psycho- und Schlafedukation, Eurythmie-Therapie, Maltherapie) auf Fatigue und Schlafqualität bei Überlebenden nach Brustkrebs vor. Diese Form der anthroposophischen Komplexbehandlung kann zur Senkung von Fatigue und Ein- und Durchschlafstörungen bei Überlebenden nach Brustkrebs erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Fatigue sowie Ein- und Durchschlafstörungen bei Überlebenden nach Brustkrebs, Eurythmie-Therapie als Teil einer anthroposophischen Komplexbehandlung | ||
| Heileurythmie | Leitlinie Empfehlung 4.21 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer nicht-randomisiert kontrollierten und einer randomisierten Studie zur Wirksamkeit einer anthroposophischen Komplexbehandlung (Psycho- und Schlafedukation, Eurythmie-Therapie, Maltherapie) auf Fatigue und Schlafqualität bei Überlebenden nach Brustkrebs vor. Diese Form der anthroposophischen Komplexbehandlung kann zur Senkung von Fatigue und Ein- und Durchschlafstörungen bei Überlebenden nach Brustkrebs erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Fatigue sowie Ein- und Durchschlafstörungen bei Überlebenden nach Brustkrebs, Maltherapie als Teil einer anthroposophischen Komplexbehandlung | ||
| Anthroposophische Kunsttherapie | Leitlinie Empfehlung 4.21 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer nicht-randomisiert kontrollierten und einer randomisierten Studie zur Wirksamkeit einer anthroposophischen Komplexbehandlung (Psycho- und Schlafedukation, Eurythmie-Therapie, Maltherapie) auf Fatigue und Schlafqualität bei Überlebenden nach Brustkrebs vor. Diese Form der anthroposophischen Komplexbehandlung kann zur Senkung von Fatigue und Ein- und Durchschlafstörungen bei Überlebenden nach Brustkrebs erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Fatigue sowie Ein- und Durchschlafstörungen während und nach onkologischer Therapie, Tai Chi/Qigong | ||
| Qigong | Leitlinie Empfehlung 6.13 der Leitlinie lautet: „Es liegen konsistente Ergebnisse aus 1 Netzwerk-MA mit 245 RCTs, 1 MA mit 14 RCTs und 1 weiteren RCT zur Wirksamkeit von Tai Chi/Qigong zur Senkung von Fatigue 1 und Ein- und Durchschlafstörungen2 bei onkologischen Patienten während und nach onkologischer Therapie vor. Tai Chi/Qigong sollte zur Senkung von Fatigue 1 und Ein- und Durchschlafstörungen2 bei diesen Patienten empfohlen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR B und LoE 1a aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Tai Chi | Leitlinie Empfehlung 6.13 der Leitlinie lautet: „Es liegen konsistente Ergebnisse aus 1 Netzwerk-MA mit 245 RCTs, 1 MA mit 14 RCTs und 1 weiteren RCT zur Wirksamkeit von Tai Chi/Qigong zur Senkung von Fatigue 1 und Ein- und Durchschlafstörungen2 bei onkologischen Patienten während und nach onkologischer Therapie vor. Tai Chi/Qigong sollte zur Senkung von Fatigue 1 und Ein- und Durchschlafstörungen2 bei diesen Patienten empfohlen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR B und LoE 1a aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Fatigue während und nach onkologischer Therapie | ||
| Yoga | Leitlinie Empfehlung 6.16 der Leitlinie: „Yoga sollte zur Senkung von Fatigue“.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 6.16 der Leitlinie: „Yoga sollte zur Senkung von Fatigue“. Die Leitlinie spricht eine Empfehlung für die Linderung krebsbedingter Erschöpfung während und nach der Behandlung aus; Empfehlungsgrad B, Evidenzniveau 1a. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Fatigue, tägliche Müdigkeit sowie Ein- und Durchschlafstörung bei onkologischen Patienten, Bryophyllum pinnatum | ||
| Anthroposophische Arzneimittel | Leitlinie Empfehlung 4.24 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zur Wirksamkeit von Bryophyllum pinnatum auf Fatigue bzw. tägliche Müdigkeit oder Ein- und Durchschlafstörung bei onkologischen Patienten vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 4.24 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zur Wirksamkeit von Bryophyllum pinnatum auf Fatigue bzw. tägliche Müdigkeit oder Ein- und Durchschlafstörung bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung von Bryophyllum pinnatum bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 4 aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Frakturprophylaxe bei älteren Menschen, Training einfacher Strategien der sicheren Landung | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 51 der Leitlinie lautet: „Einfache und gefahrlose Strategien der sicheren Landung sollen Bestandteil von Trainingsprogrammen zur Frakturprophylaxe sein.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1b“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1b „Evidenz aufgrund von mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es, Sturz-, Abfang- und Abrolltechniken sowie Stepping „können die Spitzenaufprallkräfte eines Sturzes verringern und dadurch helfen, sturzbedingte Verletzungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren.“ Und: „Menschen mit sehr geringer Knochenfestigkeit/Fragilitätsfrakturen sollen ein entsprechendes Training nicht durchführen.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Frakturprophylaxe bei älteren Menschen, Training komplexer Sturz- und Abfangtechniken unter enger Supervision | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 52 der Leitlinie lautet: „Komplexe Sturz-/Abfangtechniken sollten bei Möglichkeit enger und kompetenter Supervidierung Bestandteil von Trainingsprogrammen zur Frakturprophylaxe sein.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad B, den „Evidenzgrad 1b“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad B für eine „Empfehlung“ mit der Formulierung „Sollte / sollte nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1b „Evidenz aufgrund von mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es: „Menschen mit sehr geringer Knochenfestigkeit/Fragilitätsfrakturen sollen ein entsprechendes Training nicht durchführen.“ Und: „Das Training muss sehr eng supervidiert, fachkundig angeleitet und trainingsmethodisch sinnvoll aufgebaut sein.“ Und: „Voraussetzung für ein Training zur Impactreduktion ist ein ausreichendes Niveau an Kraft und Beweglichkeit sowie die Fähigkeit des Übens auf dem Boden.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Frakturprophylaxe bei leistungsfähigen Personen ohne Gelenklimitation, die Ganzkörper-EMS durchführen, ergänzendes körperliches Training zur Frakturprophylaxe | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 14 der Leitlinie lautet: „Wird Ganzkörper-EMS von leistungsfähigen Menschen ohne Gelenklimitation durchgeführt, soll ein geeignetes körperliches Training zur Frakturprophylaxe hinzukommen.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Die Empfehlung nennt als Maßnahme das geeignete körperliche Training, das zur Ganzkörper-Elektromyostimulation hinzukommen soll; die Ganzkörper-EMS selbst ist kein Verfahren des Katalogs und wird hier nicht bewertet. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Frakturprophylaxe bei Personen, die Radfahren als Training betreiben, ergänzendes körperliches Training zur Frakturprophylaxe | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 11 der Leitlinie lautet: „Wird Radfahren als Trainingsinhalt zur Verbesserung der kardiometabolischen Leistungsfähigkeit und der körperlichen Fitness durchgeführt, soll ein geeignetes körperliches Training zur Frakturprophylaxe hinzukommen.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es: „Bei positiven Effekten auf kardiovaskuläre/kardiometabolische Risikofaktoren/Erkrankungen (u.a. [252]) hat Radfahren hingegen keinen nachgewiesenen positiven Effekt auf die Knochendichte an LWS und proximalem Femur.“ Die Bewertung hält fest: „Die Transferierbarkeit der vorliegenden Untersuchungen auf die relevante Kohorte von postmenopausalen Frauen oder Männer über 45 Jahre ist somit sehr eingeschränkt.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Frakturprophylaxe bei postmenopausalen Frauen und Männern ab 45 Jahren mit erhöhter Frakturgefährdung, geeignetes körperliches Training | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 1 der Leitlinie lautet: „Postmenopausale Frauen und Männer 45 Jahre“ (Fußnote 15) „und älter sollen ein geeignetes körperliches Training“ (Fußnote 16) „zur Frakturprophylaxe durchführen.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Die Fußnote 15 zur Zielgruppe lautet: „…mit erhöhter Frakurgefährdung…“ (so im Original), die Fußnote 16: „Empfehlungen für ein geeignetes Körpertraining werden im Verlauf der Leitlinie sukzessive adressiert.“ In der Diskussion zur Evidenz auf Frakturen heißt es: „Die vorgelegte Analyse belegt die grundsätzlich hohe Evidenz von Effekten eines körperlichen Trainings auf niedrig-traumatische Frakturen mit hoher Effektstärke.“ Und zur Einschränkung: „Negativ zu beurteilen ist allerdings die sehr hohe Heterogenität der Interventionsmaßnahmen innerhalb der Arbeit mit z.T. suboptimalen Trainingsprotokollen (s.u.), die zu einer Reduktion des Effektes beitragen.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Frakturprophylaxe bei postmenopausalen Frauen und Männern ab 45 Jahren unter antiresorptiver oder osteoanaboler medikamentöser Osteoporose-Therapie, ergänzendes körperliches Training | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 27 der Leitlinie lautet: „Postmenopausale Frauen und Männer 45 Jahre und älter unter antiresorptiver oder osteoanaboler pharmakologischer Therapie, sollen ein geeignetes körperliches Training zur Frakturprophylaxe durchführen.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. In der Zusammenfassung heißt es: „Zusammenfassend zeigt sich eine niedrige Evidenz für additive Effekte eines körperlichen Trainings zu einer etablierten oder neu beginnenden antiresorptiv oder osteoanabol wirkenden pharmakologischen Osteoporose-Therapie auf die Knochenfestigkeit.“ Und: „sollten Strategie und Ausrichtung des körperlichen Trainings weniger die Verbesserung der Knochenfestigkeit adressieren, als vielmehr auf eine Reduktion der Sturzhäufigkeit und eine Verbesserung des Sturzablaufes ausgerichtet sein. Diese Forderung spiegelt sich in Empfehlung 27 wieder.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Frakturprophylaxe bei postmenopausalen Frauen und Männern ab 45 Jahren, Supervision des Trainingsprogramms durch eine Bewegungsfachkraft | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 2 der Leitlinie lautet: „Das Trainingsprogramm zur Frakturprophylaxe soll nach Möglichkeit durch eine Bewegungsfachkraft“ (Fußnote 17) „supervidiert durchgeführt werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Die Fußnote 17 lautet: „Gemeint ist eine ausreichend qualifizierte Kraft mit einschlägiger Lizensierung durch die aufsichtsführende Behörde oder Institution.“ In der Diskussion heißt es: „Unsere Daten weisen allerdings darauf hin, dass überwiegend nicht supervidierte Übungsprogramme signifikant geringere Frakturreduktionsdaten zeigen als überwiegend supervidierte.“ Und: „Insbesondere Sicherheitsaspekte, die darin begründet sind, dass intensive und komplexe Übungsprotokolle stärker überwacht werden müssen, deuten allerdings darauf hin, dass die Unterschiede in der Frakturinzidenz nicht vollständig auf den Grad der Überwachung, sondern z.T. auf zugrunde liegende Trainingsinhalte und Belastungskomponenten zurückgeführt werden können.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Frakturprophylaxe, kontinuierliches körperliches Training ohne Trainingspausen von mehr als vier bis sechs Wochen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 64 der Leitlinie lautet: „Das körperliche Training soll konsistent ohne Trainingspausen von mehr als 4-6 Wochen durchgeführt werden, um dekonditionierende Effekte zu verhindern.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Text heißt es, der dreimonatige Lockdown von Trainingsstätten im Frühjahr 2020 habe bei einer Studiengruppe früh-postmenopausaler osteopenischer Frauen trotz erhöhter Alltagsaktivität und Ausdauersport im Freien „zu einer signifikanten Reduktion der Knochendichte (KMD) und fettfreien Masse (LBM), nahezu (zurück) auf die Basalwerte der erfolgreichen 13-monatigen Interventionsstudie [749]“ geführt. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Frakturprophylaxe, Trainingshäufigkeit von zwei bis drei Einheiten pro Woche mit trainingsfreien Tagen nach der Konditionierungsphase | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 63 der Leitlinie lautet: „Nach initialer Konditionierungsphase soll ein 2-3-maliges Training /Woche mit intermittierenden trainingsfreien Tagen im Sinne von Reizerholungspausen erfolgen.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1b“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1b „Evidenz aufgrund von mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Text heißt es: „In engem Zusammenhang mit der Gesamtbelastungsintensität liegen ausreichende Evidenzen vor, dass im Bereich der Erhöhung der Knochenfestigkeit eine Trainingshäufigkeit ≥2 TE, im Bereich der Sturzreduktion ≥3-malige TE/ Woche mit intermittierenden Ruhetagen bzw. Tagen reduzierter Trainingsbelastung geeignet sind, um auch langfristig positive Effekte zu generieren [14,24,407].“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Frische osteoporotische Wirbelkörperfraktur, supervidiertes bewegungstherapeutisches Trainingsprogramm vier bis zwölf Wochen nach der Fraktur | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 68 der Leitlinie lautet: „Personen mit frischen vertebralen Frakturen sollten 4-12 Wochen nach der Wirbelkörperfraktur beziehungsweise bei nachlassendem Schmerzniveau nach ärztlicher Freigabe ein supervidiertes, bewegungstherapeutisch ausgerichtetes Trainingsprogramm aufnehmen.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad B, den „Evidenzgrad 4“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad B für eine „Empfehlung“ mit der Formulierung „Sollte / sollte nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 4 „Evidenz aufgrund von Berichten von Experten-Ausschüssen oder aufgrund der klinischen Erfahrung anerkannter Autoritäten.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Text heißt es: „Vier bis zwölf Wochen nach der Wirbelkörperfraktur beziehungsweise bei nachlassendem Schmerzniveau kann nach ärztlicher Freigabe ein individualisiertes, von Physio- bzw. Bewegungstherapeuten angeleitetes Trainingsprogramm begonnen werden [790].“ Und: „In den ersten Wochen des Trainingsprogrammes stehen dabei neben einer allgemeinen Aktivierung, die Verbesserung der körperlichen Funktion und Schmerzfreiheit im Vordergrund.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Funktionelle Obstipation im Kindes- und Jugendalter, Beratung über Bewegung im multimodalen Behandlungsprogramm | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Im Abschnitt „Diätetische Maßnahmen und Lebensstiländerungen“ lautet die Empfehlung der Leitlinie: „Eine Beratung über Ernährung mit ausreichendem Gehalt an wasserlöslichen Ballaststoffen (Früchte, Gemüse, Salate, Rohkost), das Trinkverhalten und Bewegung sollte im Rahmen des multimodalen Behandlungsprogramms durchgeführt werden.“ Sie ist „Stand (2021)“ und mit starkem Konsens angenommen. Nach Tabelle 2 der Leitlinie ist „Soll nicht“ eine starke Empfehlung und „Sollte“ eine Empfehlung; starker Konsens bedeutet nach Tabelle 3 mehr als 95 Prozent der Stimmberechtigten. Zur Datenlage schreibt die Leitlinie: „Für den positiven Effekt vermehrter körperlicher Aktivität zur Behandlung der Obstipation liegen nicht genügend Daten vor [242]; eine normale körperliche Aktivität wird empfohlen.“ Eine eigene Empfehlung nur zur Bewegung gibt es nicht. |
|
| Funktionelle Obstipation im Kindes- und Jugendalter, Ernährungsberatung mit wasserlöslichen Ballaststoffen | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Im Abschnitt „Diätetische Maßnahmen und Lebensstiländerungen“ stehen zwei Empfehlungen der Leitlinie, beide „Stand (2021)“ und mit starkem Konsens angenommen.
Der Befund im WortlautIm Abschnitt „Diätetische Maßnahmen und Lebensstiländerungen“ stehen zwei Empfehlungen der Leitlinie, beide „Stand (2021)“ und mit starkem Konsens angenommen. Die erste lautet: „Diätetische Maßnahmen mit Steigerung der Ballaststoffe und der Flüssigkeitszufuhr sollen nicht zur alleinigen Behandlung der funktionellen Obstipation eingesetzt werden.“ Die zweite lautet: „Eine Beratung über Ernährung mit ausreichendem Gehalt an wasserlöslichen Ballaststoffen (Früchte, Gemüse, Salate, Rohkost), das Trinkverhalten und Bewegung sollte im Rahmen des multimodalen Behandlungsprogramms durchgeführt werden.“ Nach Tabelle 2 der Leitlinie ist „Soll nicht“ eine starke Empfehlung und „Sollte“ eine Empfehlung; starker Konsens bedeutet nach Tabelle 3 mehr als 95 Prozent der Stimmberechtigten. Zur Datenlage schreibt die Leitlinie: „Diätetische Maßnahmen alleine sind zur Behandlung der funktionellen Obstipation nicht ausreichend.“ Und: „Bezüglich der Erhöhung des Ballaststoffgehaltes der Nahrung gibt es wenig Evidenz. Dennoch erhöht ein Mangel an Ballaststoffen in der Nahrung (so auch das Trinken großer Mengen Kuhmilch) das Obstipationsrisiko, und eine dauerhafte Erhöhung der Zufuhr kann langfristig einen Benefit erbringen“. |
|
| Funktioneller Schwindel einschließlich persistierendem postural-perzeptivem Schwindel (PPPD), allgemeine körperliche Aktivierung als eine von mehreren Therapiemöglichkeiten | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung am Ende von Kapitel 4.3 der Leitlinie („Funktioneller Schwindel“) lautet: „Zur Therapie können angeboten werden: Auf der Erklärung des Krankheitsmechanismus und dem Umgang mit der Erkrankung basierende Psychoedukation; allgemeine körperliche Aktivierung; kognitive Verhaltenstherapie; Antidepressiva.“ Sie steht in einem Kasten „Konsensbasiertes Statement und konsensbasierte Empfehlung (neu 2024)“ und wurde mit starkem Konsens (100 %) angenommen; nach der Klassifikation der Konsensusstärke der Leitlinie bedeutet starker Konsens eine „Zustimmung > 95 %“ der Teilnehmer. Die allgemeine körperliche Aktivierung ist eine von vier Möglichkeiten, die angeboten werden können. Nach dem Hintergrundtext beruht die Therapie in der klinischen Praxis auf Psychoedukation, Desensibilisierung durch Eigenexposition und regelmäßigem Sport sowie kognitiver Verhaltenstherapie bei anhaltenden Beschwerden; unter den Erkenntnissen für die allgemeinmedizinische Praxis nennt die Leitlinie „regelmäßige angeleitete Übungen, um Zutrauen zur eigenen Balance zu erlangen“ und schreibt zu diesen Maßnahmen: „in etwa 70 % der Fälle wirkungsvoll – bislang liegen jedoch keine methodisch guten kontrollierten positiven Studien vor“. Weiter: „Zwei Cochrane Reviews aus dem Jahr 2023 folgend ist die Evidenz für pharmakologische und nicht-pharmakologische Interventionen beim Funktionellen Schwindel allerdings sehr niedrig“. |
Quelle |
| Gelenkschmerzen bei Brustkrebspatientinnen unter Aromataseinhibitoren | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 4.4 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer Metaanalyse über 4 RCTs und einem weiteren RCT zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Senkung von Gelenkschmerzen vor, die bei Brustkrebspatientinnen durch Aromataseinhibitoren hervorgerufenen wurden. Akupunktur sollte bei diesen Patientinnen empfohlen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR B und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Gicht, gesunde und ausgewogene Ernährung mit Reduktion des Fleischkonsums, pflanzenbetonter Ernährung, Reduktion des Alkoholkonsums und Reduktion von mit Fructose angereicherten Lebensmitteln | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 7.1 der Leitlinie (Kapitel 7 „Lebensstiländerungen bei Gicht“, modifiziert) lautet: „Eine gesunde, ausgewogene Ernährung mit Reduktion des Fleischkonsums, pflanzenbetonter Ernährung, Reduktion des Alkoholkonsums und Reduktion von mit Fructose angereicherten Lebensmitteln kann Patienten mit Gicht empfohlen werden. Für eine spezifische Diät, die Gichtanfälle reduziert, gibt es keine evidenzgesicherte Empfehlung.“ Der Kasten weist den Empfehlungsgrad 0, die Qualität der Evidenz „Moderat ⊕⊕⊕⊝“, die „Qualität der Evidenz der Quell-Leitlinie: sehr niedrig bis hoch“, als Herkunft die Leitlinienadaptation der NICE Guidelines „Gout: Diagnosis and Management“, Rec 1.4.1, und die Konsensstärke 76% aus. Die Rationale erklärt: „Die Autoren der NICE (Quell-LL) kamen zu dem Schluss, dass es nicht genügend Beweise gibt, um eine bestimmte Diät zur Reduktion von Gichtanfällen zu empfehlen.“ und „Aufgrund der fehlenden Evidenz empfiehlt die NICE einen gesunden, ausgewogenen Lebensstil, im Sinne der Good Clinical Practice. Die hier vorliegende Leitlinie konkretisiert diese Empfehlung um die Lebensstilempfehlungen der DGE, die auch eine Empfehlung für Gichtpatienten herausgegeben hat (DGE: Essen und Trinken bei Gicht).“ Die Rationale spricht zudem von einer „Aufwertung auf den Empfehlungsgrad B der originären Empfehlung der Quellleitlinie aus epidemiologischen Gründen und pathophysiologischen Erwägungen“, während der Kasten den Grad 0 und die Formulierung „kann“ trägt. Weiter heißt es: „Konsens besteht, dass Gichtkranke darauf hingewiesen werden sollten, dass es noch keine ausreichenden Belege für eine spezielle Diät zur Vermeidung von Gichtanfällen gibt.“ Zur eigenen Evidenzprüfung durch das IQWiG hält das Kapitel fest: „Nach der vorliegenden Evidenz ist die Effektstärke einer kurzfristigen Lebensstiländerung offenbar gering.“ und „Auf Grundlage dieses Evidenzberichtes können hinsichtlich der PICO-Frage zur Lebensstiländerung keine neuen Empfehlungen generiert werden.“ Nach Tabelle 7 des Methodenteils bedeutet Empfehlungsgrad A eine starke Empfehlung („Soll /Soll nicht“), B eine schwache Empfehlung („Sollte /sollte nicht“) und 0 „Empfehlung offen“ („Kann erwogen/verzichtet werden“); nach Tabelle 8 ist ein Konsens „>75-95% der Stimmberechtigten“, ein starker Konsens „> 95% der Stimmberechtigten“. |
Quelle |
| Globale und tumorspezifische Lebensqualität während und nach onkologischer Therapie | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 4.15 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 3 Metaanalysen, einer systematischen Übersichtsarbeit und 13 weiteren RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Verbesserung der globalen und tumorspezifischen Lebensqualität bei onkologischen Patienten während und nach onkologischer Therapie vor. Akupunktur kann zur Verbesserung der globalen und tumorspezifischen Lebensqualität bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Globale und tumorspezifische Lebensqualität während und nach onkologischer Therapie, Tai Chi/Qigong | ||
| Qigong | Leitlinie Empfehlung 6.12 der Leitlinie lautet: „Es liegen inkonsistente Ergebnisse aus 1 MA mit 11 RCTs und 1 weiteren RCT zur Wirksamkeit von Tai Chi/Qigong zur Verbesserung der globalen und tumorspezifischen Lebensqualität bei onkologischen Patienten während und nach onkologischer Therapie vor. Tai Chi/Qigong kann zur Verbesserung der globalen und tumorspezifischen Lebensqualität bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Tai Chi | Leitlinie Empfehlung 6.12 der Leitlinie lautet: „Es liegen inkonsistente Ergebnisse aus 1 MA mit 11 RCTs und 1 weiteren RCT zur Wirksamkeit von Tai Chi/Qigong zur Verbesserung der globalen und tumorspezifischen Lebensqualität bei onkologischen Patienten während und nach onkologischer Therapie vor. Tai Chi/Qigong kann zur Verbesserung der globalen und tumorspezifischen Lebensqualität bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Glukokortikoid-induzierte Osteoporose oder drohende Glukokortikoid-induzierte Osteoporose, körperliches Training zur Verbesserung der Knochenfestigkeit | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 5 der Leitlinie lautet: „Menschen, die von einer Glukokortikoid-induzierten Osteoporose bedroht oder betroffen sind, sollen ein geeignetes körperliches Training zur Verbesserung der Knochenfestigkeit durchführen.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Die Bewertung der Studienqualität hält fest: „Die Anzahl der eingeschlossenen Studien lag mit 3 Untersuchungen in einem sehr niedrigen Bereich.“ Und: „insofern gehen wir von einem lediglich moderaten Generalisierungsgrad unserer Ergebnisse auf die Zielgruppe dieser Leitlinie aus.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Glukosetransporter-Typ-1-Defekt (Glut1-Defekt) und Pyruvatdehydrogenase-Mangel (PDH-Mangel), ketogene Ernährungstherapien | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Der Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ (Kapitel 1.1) hält fest: „KET sind Therapie der Wahl bei seltenen Störungen des zerebralen Energiestoffwechsels wie dem Glukosetransporter Typ 1 (Glut1)-Defekt und dem Pyruvatdehydrogenase-(PDH)-Mangel“. Kapitel 3.2 der Leitlinie wiederholt: „Bei zwei Störungen des zerebralen Energiestoffwechsels sind KET die Therapie der Wahl:“ Für den Glut1-Defekt heißt es: „Patienten mit Glut1-Defekt zeigen in der Regel prompte und nachhaltige Anfallskontrolle auf KET.“ Einzelne Therapieversager seien beschrieben. Beim Pyruvatdehydrogenase-Mangel ist der Erfolg nach der Leitlinie trotz positiver Einzelfallberichte „insbesondere beim Fehlen von Anfällen, bei degenerativem Verlauf oft schwer objektivierbar, kontrollierte Studien fehlen“. Orale Ketone und Triheptanoin beim Glut1-Defekt nennt Kapitel 3.2 „keine etablierten Therapien“. Zur Dauer schreibt Kapitel 5.10: „Bei Glut1-Defekt und PDH-Mangel sind KET bei derzeitigem Fehlen anderer therapeutischer Optionen vermutlich lebenslang, mindestens aber bis zur Adoleszenz erforderlich“. Zur Schwangerschaft hält Kapitel 6.4 fest, KET würden bei Schwangeren derzeit nicht empfohlen; „Eine Ausnahme stellt evtl. eine Schwangerschaft bei einer Patientin mit Glut1DS dar“, und „in diesen Fällen sollten immer Experten konsultiert werden.“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie und weist weder Empfehlungs- noch Evidenzgrade aus; nach dem Abschnitt „Verfahren zur Konsensusbildung“ erfolgte die Konsensusfindung „per email mit mehrfacher Abstimmung der beteiligten Experten und einer finalen Konsensusfindung mit dem Vorstand der GNP und dem Vorstand der APD“. |
QuelleQuelle: S1-Leitlinie „Ketogene Diäten“ (Titel der Langfassung „Ketogene Ernährungstherapien (KET)“), Langfassung, Version 4.1, Stand 30.11.2021, redaktionell überarbeitete Langfassung vom 15.02.2022, AWMF-Registernummer 022-021, Gesellschaft für Neuropädiatrie e.V. (GNP). Gültig bis 29.11.2026. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 022-021 |
| Gonarthrose, an die individuellen Bedürfnisse angepasste Bewegungstherapie | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 34 der Leitlinie im Kapitel 2.4.2.3.1 „Landbasierte Bewegungstherapie“ lautet: „Wir empfehlen, bei Patient*innen mit Gonarthrose eine an die individuellen Bedürfnisse angepasste Bewegungstherapie durchzuführen.“ Weiter heißt es dort: „Wir schlagen vor, dass die Bewegungstherapie unter Aufsicht durchgeführt werden sollte.“ Der dritte Teil der Empfehlung verlangt, Patientinnen und Patienten darauf hinzuweisen, dass Gelenkschmerzen zu Beginn der Bewegungstherapie zunehmen können, und ihnen zu erklären, dass „regelmäßige und konsequente Bewegung gut für die Gelenke ist, auch wenn diese anfangs Schmerzen oder Unbehagen verursachen kann.“ und dass „die langfristige Einhaltung eines Trainingsplans dessen Nutzen erhöht, indem Schmerzen reduziert und die Funktionsfähigkeit und Lebensqualität gesteigert werden.“ Die drei Teile tragen die Empfehlungsgrade ⇑⇑, ⇑ und ⇑⇑; die Empfehlung ist „Modifiziert 2024“, als „Adoption einer evidenzbasierten Empfehlung aus: NICE Guideline NG226 (Punkt 1.3.1, 1.3.2, 1.3.3)“ gekennzeichnet und mit „Konsensstärke 100% (starker Konsens)“ verabschiedet. Nach dem Abschnitt „Was gibt es Neues?“ wurde in der Leitlinie für eine starke Empfehlung die Formulierung „wir empfehlen“ und für eine schwache Empfehlung „wir schlagen vor“ verwendet. Nach dem Hintergrundtext wurden für die NICE Guideline NG226 104 randomisierte kontrollierte Studien zur Ableitung der Empfehlungen eingeschlossen. Zur Vertrauenswürdigkeit der Evidenz, die die Leitlinie aus der NICE Guideline übernimmt, heißt es: „Die Evidenz reichte von mäßiger bis sehr geringer Qualität, wobei die Evidenz mehrheitlich von sehr geringer Qualität war.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Gonarthrose“ (im AWMF-Register „Gonarthrose“), Langfassung, Version 5.0, Stand 12.07.2024, AWMF-Registernummer 187-050, Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU). Gültig bis 11.07.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 187-050 |
| Gonarthrose, aquatische Bewegungstherapie | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 33 der Leitlinie im Kapitel 2.4.2.3.2 „Aquatische Bewegungstherapie“ lautet: „Wir schlagen vor, aquatische Bewegungstherapie für die Behandlung von Patient*innen mit Gonarthrose zur Reduktion von Schmerzen, zur Verbesserung der Funktion und Steigerung der Lebensqualität in Erwägung zu ziehen.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad ⇑, ist „Modifiziert 2024“, stützt sich auf die systematischen Übersichten von Bartels et al. (2016), Dong et al. (2018) und Song and Oh (2022) mit den Evidenzleveln 1, 2 und 2 nach Oxford 2011 und wurde mit „Konsensstärke (100 % starker Konsens)“ verabschiedet. Nach dem Abschnitt „Was gibt es Neues?“ wurde in der Leitlinie für eine starke Empfehlung die Formulierung „wir empfehlen“ und für eine schwache Empfehlung „wir schlagen vor“ verwendet. Im Cochrane Review von Bartels et al. wurden nach dem Hintergrundtext 13 Studien mit 1190 Patientinnen und Patienten mit Gon- und Koxarthrose eingeschlossen; die Vertrauenswürdigkeit seiner Evidenz ist nach GRADE als moderat angegeben. Weiter heißt es: „In einer Subgruppenanalyse der drei identifizierten Studien mit ausschließlich Patient*innen mit Gonarthrose wurden keine signifikanten Effekte festgestellt.“ Zu allen berücksichtigten Studien schreibt die Leitlinie: „Insgesamt ist es daher nicht möglich, konkrete Empfehlungen zur Durchführung und Übertragbarkeit der Ergebnisse abzuleiten.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Gonarthrose“ (im AWMF-Register „Gonarthrose“), Langfassung, Version 5.0, Stand 12.07.2024, AWMF-Registernummer 187-050, Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU). Gültig bis 11.07.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 187-050 |
| Gonarthrose, Bewegungstherapie in Kombination mit einem Edukationsprogramm oder Maßnahmen zur Verhaltensänderung | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 41 der Leitlinie im Kapitel 2.4.2.3.9 „Kombinierte Programme“ lautet: „Wir schlagen vor, Bewegungstherapie in Kombination mit einem Edukationsprogramm oder Maßnahmen zur Verhaltensänderung durchzuführen, um regelmäßige konsequente Bewegung beizubehalten.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad ⇑, ist „Neu 2024“, als „Adoption einer evidenzbasierten Empfehlung aus: NICE Guideline NG226 (Punkt 1.3.4)“ gekennzeichnet und mit „Konsensstärke 94,7 % (Konsens)“ verabschiedet. Nach dem Abschnitt „Was gibt es Neues?“ wurde in der Leitlinie für eine starke Empfehlung die Formulierung „wir empfehlen“ und für eine schwache Empfehlung „wir schlagen vor“ verwendet. Nach dem Hintergrundtext wurden 55 randomisierte kontrollierte Studien eingeschlossen, und „Bewegungstherapie war dabei im Großteil der Studien Bestandteil eines kombinierten Programmes“. Kombinierte Programme zeigten danach einen klinisch bedeutsamen Nutzen für die körperliche Funktion gegenüber Edukationsprogrammen oder Maßnahmen zur Verhaltensänderung allein und gegenüber der Standardversorgung nicht klinisch bedeutsame, aber konsistente positive Veränderungen; weiter heißt es: „Gleichzeitig konnte keine Überlegenheit gegenüber einzelnen Interventionen (wie Bewegungstherapie, Manueller Therapie und Elektrotherapie) festgestellt werden.“ Zur Vertrauenswürdigkeit schreibt die Leitlinie: „Die Evidenz wies eine mäßige bis sehr geringe Qualität auf.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Gonarthrose“ (im AWMF-Register „Gonarthrose“), Langfassung, Version 5.0, Stand 12.07.2024, AWMF-Registernummer 187-050, Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU). Gültig bis 11.07.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 187-050 |
| Gonarthrose, frühzeitiges regelmäßiges Kräftigungs- und Beweglichkeitstraining nach Anleitung und eigenständige Übungen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 8 der Leitlinie im Kapitel 2.3.1 „Präventive Maßnahmen der Gonarthrose“ lautet: „a) Wir empfehlen frühzeitig ein regelmäßiges Kräftigungs- und Beweglichkeitstraining nach Anleitung durchzuführen. b) Wir empfehlen erlernte hilfreiche Übungen eigenständig mit gelegentlicher Ergebnisprüfung durchzuführen.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad EK ⇑⇑, ist „Modifiziert 2024“ und wurde mit „Konsensstärke 94 % (Konsens)“ verabschiedet; EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expertenkonsens. Nach dem Abschnitt „Was gibt es Neues?“ wurde in der Leitlinie für eine starke Empfehlung die Formulierung „wir empfehlen“ und für eine schwache Empfehlung „wir schlagen vor“ verwendet. Im Kapiteltext nach der Empfehlung heißt es: „Zusammengefasst erweisen sich regelmäßige angeleitete Bewegungsübungen effektiv und ohne schädliche Nebeneffekte, am besten unter Gelenkentlastung (Training im Liegen, Aquatraining).“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Gonarthrose“ (im AWMF-Register „Gonarthrose“), Langfassung, Version 5.0, Stand 12.07.2024, AWMF-Registernummer 187-050, Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU). Gültig bis 11.07.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 187-050 |
| Gonarthrose, sportliche Aktivität | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 42 der Leitlinie im Kapitel 2.4.2.4 „Sport mit Gonarthrose“ lautet: „Sportliche Aktivität ist für Personen mit Gonarthrose empfehlenswert,…“ (Empfehlungsgrad EK ⇑⇑) „…und sollte an die individuellen Bedürfnisse angepasst durchgeführt werden.“ (Empfehlungsgrad EK ⇑). Sie ist „Neu 2024“ und wurde mit „Konsensstärke 100 % (starker Konsens)“ verabschiedet; EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expertenkonsens. Der Hintergrundtext schränkt ein: „Daher sind aufgrund der hohen Belastungen und des Verletzungsrisikos high-impact Sportarten bei Gonarthrose abzulehnen.“ Zu Sport mit geringer Gelenkbelastung heißt es dort: „Low Impact Sport mit beginnender Gonarthrose kann Schmerz reduzieren, die Beweglichkeit verbessern, den Gelenkstoffwechsel steigern sowie die umgebende Muskulatur kräftigen und wird als wichtiger Bestandteil der konservativen Therapie angesehen“. Als offene Frage nennt die Leitlinie: „Zukünftig gilt es, die Wirkungen der verschiedenen Sportarten und Bewegungsmuster auf die Entwicklung und das potentielle Voranschreiten der Gonarthrose genauer zu untersuchen“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Gonarthrose“ (im AWMF-Register „Gonarthrose“), Langfassung, Version 5.0, Stand 12.07.2024, AWMF-Registernummer 187-050, Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU). Gültig bis 11.07.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 187-050 |
| Gonarthrose, topische Phytotherapeutika (Beinwellextrakt, Arnika-Gel) | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Statement 44 der Leitlinie lautet: „Eine Empfehlung für oder gegen die Anwendung von Beinwellextrakt, Arnika-Gel und anderer topischer Phytotherapeutika kann aufgrund der Datenlage nicht ausgesprochen werden.“ Das Statement steht im Kapitel Klassische Naturheilverfahren, ist mit „EK“ gekennzeichnet, orientiert sich laut Kasten an Cameron et al. 2013, Jamali et al. 2020 sowie Kuchta und Schmidt 2020 und wurde mit der Konsensstärke „100 % (starker Konsens)“ verabschiedet. Die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz gibt die Leitlinie mit „Niedrig“ an. Im Hintergrundtext heißt es: „Die Evidenz ist schwach, insgesamt die Verträglichkeit gut.“ In der Nutzen-Schaden-Abwägung schreibt die Leitlinie, Beinwell und seine Zubereitungen sollten wegen der enthaltenen Pyrrolizidinalkaloide nur äußerlich und nur auf unbeschädigter Haut verwendet werden. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Gonarthrose“ (im AWMF-Register „Gonarthrose“), Langfassung, Version 5.0, Stand 12.07.2024, AWMF-Registernummer 187-050, Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU). Gültig bis 11.07.2029. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 187-050 |
| Guillain-Barré-Syndrom, Ausdauer-, Geh- und Krafttraining in der Rehabilitation | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung in Kapitel 4.3 der Leitlinie lautet: „Die Rehabilitation sensomotorischer Defizite beim GBS sollte eine individuell angepasste Kombination aus Ausdauertraining, Gehtraining und Kraft- bzw. Widerstandstraining enthalten.“ (Konsensstärke: 100,0 %). Im Text heißt es: „Die Datenlage zur Effektivität der physiotherapeutisch rehabilitativen Behandlung der sensomotorischen Einschränkungen bei GBS ist sehr spärlich und lässt keine eindeutige Schlussfolgerung zu.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Rehabilitation von sensomotorischen Störungen“, Langfassung, Version 4.0, Stand 01.02.2023, AWMF-Registernummer 030-123, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN) und Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR). Gültig bis 31.01.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-123 |
| Harninkontinenz der Frau (Belastungs-, Drang- und Mischharninkontinenz), Homöopathie | ||
| Klassische Homöopathie | Leitlinie Das konsensbasierte Statement S5-13 der Leitlinie lautet: „Im Bereich der Komplementärmedizin liegt bisher keine ausreichende Evidenz vor, um den Einsatz der Homöopathie, der Phytotherapie, der Supplementtherapie und weiterer komplementärmedizinischer Therapeutika explizit zu empfehlen.“ Ausgewiesen sind Expertenkonsens und die Konsensusstärke ++, nach Tabelle 8 der Leitlinie eine Zustimmung von mehr als 75 bis 95 Prozent. Statements sind dort fachliche Aussagen „nicht als Handlungsempfehlungen, sondern als einfache Darlegung“. Die Leitlinie unterscheidet dabei nicht zwischen klassischer Homöopathie und Komplexmitteln. Im Hintergrund nennt sie zu Gelsemium zwei Reviews, in denen keine explizite Anwendung im Bereich der Harnblase beschrieben wird, sowie Hinweise auf spasmolytische und antiinflammatorische Wirkungen, die nach der Leitlinie eine mögliche Wirksamkeit bei überaktiver Blase erklären könnten, und hält fest: „Zu Pulsatilla pratenis und Lytta vesicatoria, welche bei Blasenbeschwerden häufig eingesetzt werden, finden sich keine Studien bei Pubmed.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Harninkontinenz der Frau“, Langfassung, Version 1.0, Stand 01.01.2022, AWMF-Registernummer 015-091, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe mit der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Gültig bis 31.12.2026 (am 29.08.2023 verlängert). Kapitel 5.6 „Komplementärmedizin bei Belastungs-, Drang- und Mischharninkontinenz“, Konsensbasiertes Statement S5-13. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 015-091 |
| Harninkontinenz der Frau (Belastungs-, Drang- und Mischharninkontinenz), Phytotherapie | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Das konsensbasierte Statement S5-13 der Leitlinie lautet: „Im Bereich der Komplementärmedizin liegt bisher keine ausreichende Evidenz vor, um den Einsatz der Homöopathie, der Phytotherapie, der Supplementtherapie und weiterer komplementärmedizinischer Therapeutika explizit zu empfehlen.“ Ausgewiesen sind Expertenkonsens und die Konsensusstärke ++, nach Tabelle 8 der Leitlinie eine Zustimmung von mehr als 75 bis 95 Prozent. Statements sind dort fachliche Aussagen „nicht als Handlungsempfehlungen, sondern als einfache Darlegung“. Zur Phytotherapie schreibt die Leitlinie, einige Substanzen seien in klinischen Studien untersucht, „es liegen jedoch zu keinem der genannten Präparate randomisierte Studien mit einer ausreichenden Fallzahl an Patientinnen vor, um hieraus eine klare Empfehlung in der Leitlinie auszusprechen.“ Genannt werden unter anderem Bryophyllum pinnatum, Gosh-jinki-gan, Weng-li-tong und Kürbissamen. Der Abschnitt schließt: „Für alle genannten Therapeutika, für welche Hinweise auf Wirksamkeit erbracht werden konnten, sind größere klinische Studien notwendig, um die Wirksamkeit zu belegen.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Harninkontinenz der Frau“, Langfassung, Version 1.0, Stand 01.01.2022, AWMF-Registernummer 015-091, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe mit der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Gültig bis 31.12.2026 (am 29.08.2023 verlängert). Kapitel 5.6 „Komplementärmedizin bei Belastungs-, Drang- und Mischharninkontinenz“, Konsensbasiertes Statement S5-13. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 015-091 |
| Hepatische Enzephalopathie bei Leberzirrhose, vegetarische Ernährung | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 77 der Leitlinie (neu 2024) lautet: „Bei Patienten mit Leberzirrhose können eine vegetarische Ernährung oder Probiotika zur Therapie der hepatischen Enzephalopathie aufgrund der unzureichenden Datenlage nicht empfohlen werden.“ Sie ist mit „Starker Konsens (100%)“ angenommen. Im Kommentar heißt es: „Zum Konzept einer Ernährungstherapie der HE mit auf pflanzlichem Eiweiß basierten Diäten [589, 590] liegen keine Daten aus adäquat kontrollierten Studien mit ausreichender Fallzahl sowie isonitrogenen und isokalorischen Ernährungsregimen vor“. Und: „Auch die Autoren der aktuellen EASL-Leitlinie sehen keinen gesicherten Vorteil für pflanzliches gegenüber tierischem Protein in der Therapie der HE“. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Klinische Ernährung in der Hepatologie“, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (Aktuel Ernahrungsmed 2024; 49: 256–317), Version 2.0, Stand 19.03.2024, AWMF-Registernummer 073-024. Gültig bis 18.03.2029. Empfehlungen 43 bis 46, 48, 49, 67, 69 und 77; Graduierung im Leitlinienreport 073-024m. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 073-024 |
| Hitzewallungen bei onkologischen Patienten | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 4.3 der Leitlinie lautet: „Es liegen heterogene Daten aus zwei systematischen Reviews und vier weiteren RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur auf Hitzewallungen bei onkologischen Patienten vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 4.3 der Leitlinie lautet: „Es liegen heterogene Daten aus zwei systematischen Reviews und vier weiteren RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur auf Hitzewallungen bei onkologischen Patienten vor. Akupunktur hat weniger Nebenwirkungen als eine medikamentöse Therapie mit Gabapentin/ Venlafaxin bei vergleichbarer Wirkung. Akupunktur kann zur Reduktion der Hitzewallungen bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Huntington-Erkrankung, aerobes Training allein oder in Kombination mit Krafttraining zur Verbesserung von Fitness und Motorik | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung in Kapitel 4.2 der Leitlinie lautet unter „Physiotherapie“: „Basierend auf den 2020 veröffentlichten Empfehlungen für physiotherapeutische Therapieansätze bei Patienten mit einer Huntington-Erkrankung, kann Folgendes zusammenfassend empfohlen werden: aerobes Training, allein oder in Kombination mit Krafttraining zur Verbesserung der Fitness und Motorik, und überwachtes Gangtraining zur Verbesserung der räumlichen und zeitlichen Merkmale des Gangs.“ Unmittelbar danach heißt es: „Darüber hinaus gibt es eine schwache Evidenz dafür, dass körperliches Training das Gleichgewicht verbessern kann, aber keine Verringerung der Sturzhäufigkeit zeigt“. Eine eigene Konsensusstärke ist für diesen Satz nicht angegeben; nach dem Methodenteil gilt: „Alle Aussagen, für die die Konsensusstärke nicht extra angegeben ist, wurden mit > 95 % beraten.“ Nach Tabelle 3 der Leitlinie steht „Kann erwogen/verzichtet werden“ für „Empfehlung offen“. Unter „Rehabilitationsmaßnahmen“ beschreibt die Leitlinie eine Studie: „Ein intensiviertes aerobes Ausdauertraining von zwölf Patienten über 26 Wochen erbrachte keine Verbesserung, aber Hinweise für eine Stabilisierung im Vergleich zu dem natürlichen Verlauf 26 Wochen vor dem Training (Frese, 2017).“ Und weiter: „Bei kleiner Kohorte und fehlender Kontrollgruppe ohne Training müssten diese Daten in einer größeren, kontrollierten Studie überprüft werden.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Chorea / Morbus Huntington“, Langfassung, Version 6.0, Stand 24.11.2022, AWMF-Registernummer 030-028, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN). Gültig bis 23.11.2027. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 030-028 |
| Huntington-Erkrankung, Stabilisierung und Erhalt von Alltagsfunktionen, körperliche Aktivität als Beispiel symptomorientierter psychosozialer Interventionen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung in Kapitel 4.2 der Leitlinie lautet im Abschnitt „Ergotherapie“: „Es können symptomorientiert psychosoziale Interventionen wie zum Beispiel psychologische Verfahren, Ergotherapie und körperliche Aktivität zur Stabilisierung und zum Erhalt von Alltagsfunktionen empfohlen werden.“ Körperliche Aktivität ist darin ein Beispiel innerhalb einer weiter gefassten Empfehlung zu psychosozialen Interventionen. Eine eigene Konsensusstärke ist für diesen Satz nicht angegeben; nach dem Methodenteil gilt: „Alle Aussagen, für die die Konsensusstärke nicht extra angegeben ist, wurden mit > 95 % beraten.“ Nach Tabelle 3 der Leitlinie steht „Kann erwogen/verzichtet werden“ für „Empfehlung offen“. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Chorea / Morbus Huntington“, Langfassung, Version 6.0, Stand 24.11.2022, AWMF-Registernummer 030-028, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN). Gültig bis 23.11.2027. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 030-028 |
| Insomnie bei Erwachsenen (Ein- und Durchschlafstörungen) | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung T11 der Leitlinie lautet: „Die Behandlung der Insomnie mit Aromatherapie, Akupunktur, Fußreflexzonenmassage, und Homöopathie soll nicht empfohlen werden (A; starker Konsens; Evidenzgrad 1a bis 4).“ Der Empfehlungsgrad A ist in dieser Leitlinie die stärkste Stufe; die Empfehlung richtet sich also ausdrücklich GEGEN die Anwendung und nicht nur gegen ihre Erstattung. Die Leitlinie führt daneben Meta-Analysen auf, die signifikante Effekte der Akupunktur berichten, und vermerkt dazu wiederholt „insgesamt unzureichende Qualität der Originalstudien“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Insomnie bei Erwachsenen“, Update 2025, Langfassung, Version 2.0, Stand 13.11.2024, AWMF-Registernummer 063-003, Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin. Gültig bis 12.11.2029. · erhoben am 07.09.2026 · Leitlinie: 063-003 |
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung T10 der Leitlinie lautet: „Die Behandlung der Insomnie mit Bewegungstherapie, Lichttherapie und Künstlerischen Therapien kann erwogen werden (0; starker Konsens; Evidenzgrad 2b bis 5).“ Der Empfehlungsgrad 0 ist die offene Stufe („kann“). Die Bewegungstherapie ist damit das einzige Verfahren aus dem Katalog dieses Registers, für das diese Leitlinie keine Empfehlung gegen die Anwendung ausspricht. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Insomnie bei Erwachsenen“, Update 2025, Langfassung, Version 2.0, Stand 13.11.2024, AWMF-Registernummer 063-003, Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin. Gültig bis 12.11.2029. · erhoben am 07.09.2026 · Leitlinie: 063-003 |
| Klassische Homöopathie | Leitlinie Empfehlung T11 der Leitlinie lautet: „Die Behandlung der Insomnie mit Aromatherapie, Akupunktur, Fußreflexzonenmassage, und Homöopathie soll nicht empfohlen werden (A; starker Konsens; Evidenzgrad 1a bis 4).“ Die Leitlinie nennt die Homöopathie damit in einer Reihe mit Aromatherapie, Akupunktur und Fußreflexzonenmassage. Sie unterscheidet dabei nicht zwischen klassischer Homöopathie und Komplexmitteln. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Insomnie bei Erwachsenen“, Update 2025, Langfassung, Version 2.0, Stand 13.11.2024, AWMF-Registernummer 063-003, Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin. Gültig bis 12.11.2029. · erhoben am 07.09.2026 · Leitlinie: 063-003 |
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung T9 der Leitlinie lautet: „Eine Behandlung der Insomnie mit Phytopharmaka sollte nicht empfohlen werden (B; Konsens; Evidenzgrad 1a).“ Der Empfehlungsgrad B ist die mittlere Stufe („sollte nicht“) und damit schwächer als das A bei Akupunktur und Homöopathie. Zur Begründung hält die Leitlinie fest: „Meta-Analysen zeigen eine allenfalls geringe Überlegenheit von Baldrian gegenüber Placebo (Shinjyo et al., 2020; Leach & Page, 2015), wobei die Qualität der Originalarbeiten insgesamt als niedrig bewertet wird.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Insomnie bei Erwachsenen“, Update 2025, Langfassung, Version 2.0, Stand 13.11.2024, AWMF-Registernummer 063-003, Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin. Gültig bis 12.11.2029. · erhoben am 07.09.2026 · Leitlinie: 063-003 |
| Insomnie bei Multipler Sklerose, Beratung zu regelmäßiger körperlicher Aktivität | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung E51 der Leitlinie (starker Konsens, Geprüft 2025) verweist für die Behandlung von Insomnien auf die DGN-Leitlinie Insomnie bei neurologischen Erkrankungen und enthält den Satz: „MS-Betroffene sollen zu den positiven Effekten regelmäßiger körperlicher Aktivität beraten werden.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnose und Therapie der Multiplen Sklerose, Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankung (NMOSD) und MOG-IgG-assoziierten Erkrankung (MOGAD)“, Living Guideline, Langfassung, Version 9.0, Stand 27.04.2026, AWMF-Registernummer 030-050, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN). Gültig bis 21.02.2027. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-050 |
| Insomnie und zirkadiane Rhythmusstörungen bei Parkinson-Krankheit, intensives körperliches Training | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung zu den Nachtschlafstörungen (Fragestellung 105 der Leitlinie) enthält den Satz: „Nach Ausschluss spezifisch behandelbarer Ursachen der Schlafstörungen sollten diese durch schlafhygienische Maßnahmen, intensives körperliches Training und Lichttherapie behandelt werden.“ Voraus geht: „Bei der Insomnie oder zirkadianen Rhythmusstörungen sollten zugrunde liegende Ursachen wie Medikationsnebenwirkungen und/oder primäre Schlafstörungen wie SBAS ausgeschlossen werden.“ Die Empfehlung ist mit „Konsensstärke: 95%, Konsens“ verabschiedet. Im Hintergrundtext heißt es: „Die stärkere Empfehlung für die nicht pharmakologischen Interventionen ergibt sich wiederum aus deren fehlenden Nebenwirkungen.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Parkinson-Krankheit“, Langfassung, Version 8.1, Stand 25.10.2023, AWMF-Registernummer 030-010, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) unter Mitwirkung der beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen. Gültig bis 24.10.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-010 |
| Internetnutzungsstörung (allgemein) bei Kindern und Jugendlichen, Akupunktur als Beispiel somatischer Therapieverfahren aus der Komplementärmedizin | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 3 der Leitlinie in Tabelle 4 für Kinder und Jugendliche (Evidenzgrad IIc, Empfehlungsgrad 0) lautet: „Beim Vorliegen einer Internetnutzungsstörung (allgemein) können somatische Therapieverfahren aus der Komplementärmedizin (z.B. Akupunktur) erwogen werden.“ Akupunktur ist dort als Beispiel genannt. Grundlage ist nach dem Hintergrundtext eine Studie (Wang et al., 2020), die 27 Probandinnen und Probanden mit „Internetsucht“ mit 30 gematchten Kontrollen verglich und Befunde der rsFC in mehreren Hirnregionen (unter anderem Putamen, orbitofrontaler Kortex, Kleinhirn) berichtet; dazu heißt es: „Durch Akupunktur kam es hier zu einer Angleichung der beiden Gruppen.“ Und weiter: „In der Studie wurde kein Follow-up durchgeführt, daher kann die Nachhaltigkeit der Effekte nicht eingeschätzt werden.“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie mit systematischer Literaturrecherche; laut Methodenteil wurde der Empfehlungsgrad „entsprechend der AWMF-Richtlinien mit A (starke Empfehlung, soll/soll nicht), B (Empfehlung, sollte/sollte nicht) und 0 (Empfehlung offen, kann erwogen werden/verzichtet werden) vergeben“, und der Evidenzgrad folgte den Vorgaben des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine. Eine Konsensstärke weist die Leitlinie nicht aus. |
Quelle |
| Internetnutzungsstörung (allgemein), Elektroakupunktur in Kombination mit kognitiver Verhaltenstherapie | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 2 der Leitlinie in Tabelle 3 (Evidenzgrad IIb, Empfehlungsgrad 0) lautet: „Beim Vorliegen einer Internetnutzungsstörung (allgemein) können Kombinationen aus Verhaltenstherapie (KVT) und Elektroakupunktur erwogen werden.“ Grundlage sind nach dem Hintergrundtext zwei Studien (Hui et al., 2017; Zhu et al., 2012); zu letzterer heißt es, dass „die kombinierte Gruppe aus CBT und Elektroakupunktur die kognitiven Funktionen der Probanden und Probandinnen verbessern könnte“. Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie mit systematischer Literaturrecherche; laut Methodenteil wurde der Empfehlungsgrad „entsprechend der AWMF-Richtlinien mit A (starke Empfehlung, soll/soll nicht), B (Empfehlung, sollte/sollte nicht) und 0 (Empfehlung offen, kann erwogen werden/verzichtet werden) vergeben“, und der Evidenzgrad folgte den Vorgaben des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine. Eine Konsensstärke weist die Leitlinie nicht aus. |
Quelle |
| Internetnutzungsstörung (allgemein), Maßnahmen zur körperlichen Aktivierung | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 5 der Leitlinie in Tabelle 3 (Evidenzgrad IIb, Empfehlungsgrad 0) lautet: „Beim Vorliegen einer Internetnutzungsstörung (allgemein) können Maßnahmen zur körperlichen Aktivierung erwogen werden (z.B. Basketball).“ Grundlage ist nach dem Hintergrundtext eine randomisierte Studie mit 96 chinesischen Studierenden (Xiao et al., 2021); einschränkend heißt es: „In der Studie von Xiao et al., 2021 war die Follow-up Periode mit 12 Wochen eher kurz.“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie mit systematischer Literaturrecherche; laut Methodenteil wurde der Empfehlungsgrad „entsprechend der AWMF-Richtlinien mit A (starke Empfehlung, soll/soll nicht), B (Empfehlung, sollte/sollte nicht) und 0 (Empfehlung offen, kann erwogen werden/verzichtet werden) vergeben“, und der Evidenzgrad folgte den Vorgaben des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine. Eine Konsensstärke weist die Leitlinie nicht aus. |
Quelle |
| Internetnutzungsstörung (allgemein), Qigong als Beispiel für körper- und geistaktivierende Übungen innerhalb einer Empfehlung zu Entspannungsverfahren | ||
| Qigong | Leitlinie Empfehlung 4 der Leitlinie in Tabelle 3 (Evidenzgrad IIb, Empfehlungsgrad 0) lautet: „Beim Vorliegen einer Internetnutzungsstörung (allgemein) können Entspannungsverfahren wie bspw. standardisiertes körper- und geistaktivierende Übungen [mind-body exercise] (z.B. Qigong) erwogen werden.“ Qigong ist dort als Beispiel genannt. Der Hintergrundtext stützt sich auf eine Studie mit Studierenden mit problematischer Smartphonenutzung (Lu et al., 2020) und verweist auf eine weitere Studie: „Auch in der Studie von Xiao et al., 2021 zeigten sich positive Effekte von Qigong (s. unter 7.2.5).“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie mit systematischer Literaturrecherche; laut Methodenteil wurde der Empfehlungsgrad „entsprechend der AWMF-Richtlinien mit A (starke Empfehlung, soll/soll nicht), B (Empfehlung, sollte/sollte nicht) und 0 (Empfehlung offen, kann erwogen werden/verzichtet werden) vergeben“, und der Evidenzgrad folgte den Vorgaben des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine. Eine Konsensstärke weist die Leitlinie nicht aus. |
Quelle |
| Interstitielle Zystitis und Blasenschmerzsyndrom (IC/BPS), Akupunktur als Heilversuch | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 4.44 der Leitlinie lautet: „Zusammenfassend kann auch unter Zugrundelegung neuerer Untersuchungen die Wirkung einer Akupunkturbehandlung auf die IC/BPS nicht abschließend beurteilt werden.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 4.44 der Leitlinie lautet: „Zusammenfassend kann auch unter Zugrundelegung neuerer Untersuchungen die Wirkung einer Akupunkturbehandlung auf die IC/BPS nicht abschließend beurteilt werden. Hierzu sind die Methoden, Einschlusskriterien und Ergebnisse bei geringen Fallzahlen zu inkohärent. Wegen der fehlenden Nebenwirkungen kann die Akupunktur im Sinne eines Heilversuchs erwogen werden, solange der Einsatz wirksamerer Therapiemodalitäten nicht verzögert wird.“ Die Gesamtabstimmung ergab starken Konsens mit 100 Prozent; die Empfehlung wurde 2024 geändert. Die Stärke einer Empfehlung wird in dieser Leitlinie „rein sprachlich ausgedrückt“, eine Kann-Formulierung ist also die offene Stufe. Besprochen wird unter anderem eine randomisierte Studie aus China, in der Elektroakupunktur nach sechs Monaten eine statistisch signifikant bessere Gesamt-Erfolgsrate erreichte als Blaseninstillationen (87,5 Prozent gegenüber 69,7 Prozent). Dazu schreibt die Leitlinie: „Die Studie weist diverse methodische Mängel auf, so wurde sie nicht vorab zentral registriert, die Randomisierung bleibt im Dunkeln (z.B. Randomisierungstafel), die Vergleichsgruppe erhielt nicht den Goldstandard.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Interstitiellen Zystitis (IC/BPS)“, Langfassung, Version 2.0, Stand 30.09.2024, AWMF-Registernummer 043-050, Deutsche Gesellschaft für Urologie. Gültig bis 29.09.2029. Kapitel 4.1.2 „Ernährungsempfehlungen“, 4.1.4.1 „Osteopathie“ und 4.4 „Komplementärmedizinische Therapie“ mit den Empfehlungen 4.11, 4.18, 4.44, 4.50 und 4.53 und den Statements 4.8 und 4.49. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 043-050 |
| Interstitielle Zystitis und Blasenschmerzsyndrom (IC/BPS), anti-inflammatorische Ernährung und individuelle Ernährungstherapie | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Statement 4.8 der Leitlinie lautet: „Eine anti-inflammatorische Ernährung kann bei IC/BPS dazu beitragen, Beschwerden zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern.“ Empfehlung 4.11 lautet: „Für die Umsetzung der Ernährungsempfehlungen bei IC/BPS ist begleitend eine individuelle Ernährungstherapie sinnvoll. Sie sollte durch eine qualifizierte Ernährungsfachkraft oder einen Ernährungsmediziner erfolgen.“ Beide erhielten starken Konsens mit 96 Prozent und wurden 2024 geändert. Empfehlung 4.10 beschreibt das Vorgehen bei Anzeichen einer Nahrungsmittelunverträglichkeit, unter anderem: „Nach dieser Phase sollte eine individuell angepasste und zeitlich begrenzte Diät durchgeführt werden, bei der sowohl die vermuteten als auch andere potenziell symptomverschlechternde Lebensmittel und Getränke reduziert oder ausgeschlossen werden.“ Für die anti-inflammatorische Diät nennt die Leitlinie eine randomisierte Pilotstudie im Crossover-Design mit zehn Frauen und schreibt dazu: „Qualitative und quantitative Ergebnisse deuten darauf hin, dass diese Ernährung Symptome lindern und die Lebensqualität verbessern kann“. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Interstitiellen Zystitis (IC/BPS)“, Langfassung, Version 2.0, Stand 30.09.2024, AWMF-Registernummer 043-050, Deutsche Gesellschaft für Urologie. Gültig bis 29.09.2029. Kapitel 4.1.2 „Ernährungsempfehlungen“, 4.1.4.1 „Osteopathie“ und 4.4 „Komplementärmedizinische Therapie“ mit den Empfehlungen 4.11, 4.18, 4.44, 4.50 und 4.53 und den Statements 4.8 und 4.49. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 043-050 |
| Interstitielle Zystitis und Blasenschmerzsyndrom (IC/BPS), osteopathische Behandlung | ||
| Osteopathie | Leitlinie Empfehlung 4.18 der Leitlinie lautet: „Betroffenen kann bei IC/BPS eine osteopathische Behandlung empfohlen werden.“ Die Gesamtabstimmung ergab starken Konsens mit 96 Prozent; die Empfehlung wurde 2024 geändert.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 4.18 der Leitlinie lautet: „Betroffenen kann bei IC/BPS eine osteopathische Behandlung empfohlen werden.“ Die Gesamtabstimmung ergab starken Konsens mit 96 Prozent; die Empfehlung wurde 2024 geändert. Die Stärke einer Empfehlung wird in dieser Leitlinie „rein sprachlich ausgedrückt“, eine Kann-Formulierung ist also die offene Stufe. Zur Datenlage: „Für IC/BPS konnten bis dato noch keine wissenschaftlichen Studien bezüglich der Wirksamkeit von Osteopathie gefunden werden, allerdings gibt es Studienergebnisse, die allgemein auf eine Wirksamkeit von Osteopathie bei chronischen Schmerzen [394] und bei chronischen Beckenschmerzen hinweisen [395].“ Aus einer niederländischen Befragung von 217 Betroffenen, von denen 44 (23 Prozent) eine Osteopathie in Anspruch genommen hatten, berichtet sie: „64 % der Befragten gaben keinen Effekt der osteopathischen Behandlung an, während 31% eine Schmerzlinderung erfuhren.“ Und weiter: „Ebenfalls wurden positive Effekte hinsichtlich Harndrang, Miktionsfrequenz und Schlafqualität berichtet“. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Interstitiellen Zystitis (IC/BPS)“, Langfassung, Version 2.0, Stand 30.09.2024, AWMF-Registernummer 043-050, Deutsche Gesellschaft für Urologie. Gültig bis 29.09.2029. Kapitel 4.1.2 „Ernährungsempfehlungen“, 4.1.4.1 „Osteopathie“ und 4.4 „Komplementärmedizinische Therapie“ mit den Empfehlungen 4.11, 4.18, 4.44, 4.50 und 4.53 und den Statements 4.8 und 4.49. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 043-050 |
| Interstitielle Zystitis und Blasenschmerzsyndrom (IC/BPS), Phytotherapie | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 4.50 der Leitlinie lautet: „Phytotherapie kann zur Therapie der IC/BPS angeboten werden.“ Die Gesamtabstimmung ergab starken Konsens mit 96 Prozent.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 4.50 der Leitlinie lautet: „Phytotherapie kann zur Therapie der IC/BPS angeboten werden.“ Die Gesamtabstimmung ergab starken Konsens mit 96 Prozent. Statement 4.49 ordnet ein (Konsens, 93 Prozent): „Die Phytotherapie kann bei der Therapie der IC/BPS eine Rolle spielen. Es gibt bestimmte Pflanzen, die Eigenschaften besitzen, die helfen können, die Histaminreaktion im Körper zu modulieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Wirksamkeit von Phytotherapie von vielen Faktoren abhängt und individuell variieren kann.“ Beide wurden 2024 geändert. Die Stärke einer Empfehlung wird in dieser Leitlinie „rein sprachlich ausgedrückt“, eine Kann-Formulierung ist also die offene Stufe. Die Leitlinie stellt ausdrücklich fest: „Obwohl es keine formalen Studien zur Phytotherapie bei interstitieller Cystitis gibt, deuten Maßnahmen aus der Erfahrungsmedizin auf potenzielle Therapieansätze hin.“ Als Beispiele nennt sie eine Kombination aus Rosmarinblättern, Tausendgüldenkraut und Liebstöckelwurzel sowie Hauhechelwurzel, Katzenbart (Orthosiphon) und Goldrutenkraut. Zu einer Cochrane-Übersicht über pflanzliche Arzneimittel beim chronischen Beckenschmerzsyndrom heißt es: „Rückschlüsse zu einer evidenzbasierten Effektivität sind daher nicht möglich.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Interstitiellen Zystitis (IC/BPS)“, Langfassung, Version 2.0, Stand 30.09.2024, AWMF-Registernummer 043-050, Deutsche Gesellschaft für Urologie. Gültig bis 29.09.2029. Kapitel 4.1.2 „Ernährungsempfehlungen“, 4.1.4.1 „Osteopathie“ und 4.4 „Komplementärmedizinische Therapie“ mit den Empfehlungen 4.11, 4.18, 4.44, 4.50 und 4.53 und den Statements 4.8 und 4.49. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 043-050 |
| Interstitielle Zystitis und Blasenschmerzsyndrom (IC/BPS), Therapieversuch mit Neuraltherapie | ||
| Neuraltherapie | Leitlinie Empfehlung 4.53 der Leitlinie lautet: „Ein Therapieversuch mittels Neuraltherapie kann bei IC/BPS vorgenommen werden.“ Die Gesamtabstimmung ergab starken Konsens mit 96 Prozent; die Empfehlung wurde 2024 geändert.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 4.53 der Leitlinie lautet: „Ein Therapieversuch mittels Neuraltherapie kann bei IC/BPS vorgenommen werden.“ Die Gesamtabstimmung ergab starken Konsens mit 96 Prozent; die Empfehlung wurde 2024 geändert. Die Stärke einer Empfehlung wird in dieser Leitlinie „rein sprachlich ausgedrückt“, eine Kann-Formulierung ist also die offene Stufe. Die Leitlinie beschreibt die Neuraltherapie als „ein traditionell angewandtes, wissenschaftlich nur teilweise belegtes Verfahren aus dem Bereich der Komplementärmedizin“ und hält fest: „Es existieren weder randomisierte oder placebokontrollierte Studien, noch Berichte über größeren Patientenzahlen zur Anwendung der Neuraltherapie bei der IC/BPS.“ Zur Begründung schreibt sie: „Obwohl nur wenige Publikationen zum Einsatz der Neuraltherapie bei der IC/BPS existieren, sind Behandlungserfolge für andere Schmerzformen bzw. Erkrankungen hinreichend beschrieben.“ Das Verfahren sei „insgesamt sehr nebenwirkungsarm“, ein Einsatz bei der IC/BPS „somit eine Therapieoption“. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Interstitiellen Zystitis (IC/BPS)“, Langfassung, Version 2.0, Stand 30.09.2024, AWMF-Registernummer 043-050, Deutsche Gesellschaft für Urologie. Gültig bis 29.09.2029. Kapitel 4.1.2 „Ernährungsempfehlungen“, 4.1.4.1 „Osteopathie“ und 4.4 „Komplementärmedizinische Therapie“ mit den Empfehlungen 4.11, 4.18, 4.44, 4.50 und 4.53 und den Statements 4.8 und 4.49. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 043-050 |
| Kardiologische Rehabilitation bei chronischer koronarer Herzkrankheit (KHK), individuell angepasste Trainingsprogramme als Grundlage | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 9-8 der Leitlinie lautet: „Individuell angepasste Trainingsprogramme sollen die Grundlage der kardiologischen Rehabilitation bilden.“ Sie ist mit „9-8 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „soll“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Positiv-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. Im Hintergrundtext heißt es: „Die multidisziplinäre kardiologische Rehabilitation umfasst verschiedene Bereiche (somatisch, edukativ, psychologisch, sozialmedizinisch).“ Und zu einer Metaanalyse mit 18 RCTs: „fand in einer Subgruppenanalyse bei kardiovaskulär erkrankten Patient*innen einen signifikanten Effekt auf die Gesamtmortalität, wenn die untersuchte Intervention nicht nur körperliches Training umfasste, sondern durch Lebensstilmodifikationen und Optimierung der medikamentösen Therapie auf die Beeinflussung von mindestens sechs Risikofaktoren zielte (RR 0,63 (95% KI 0,43; 0,93)) [396].“ Zu einem Cochrane-Review trainingsbasierter Interventionen (63 RCTs) heißt es in Kapitel 9.3: „Insgesamt zeigte sich eine signifikant reduzierte kardiovaskuläre Mortalität (RR 0,74 (95% KI 0,64; 0,86)), jedoch kein signifikanter Effekt auf die Gesamtmortalität, die Myokardinfarktrate und die Häufigkeit invasiver Therapien.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische KHK“, Langfassung, Version 7.0, Stand 30.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-004, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: nvl-004 |
| Kardiovaskuläre Primärprävention bei Erwachsenen ohne manifeste Herz-Kreislauf-Erkrankung, Ernährungsweise nach dem Vorbild der mediterranen Ernährung | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 8.1-1 der Leitlinie (Kapitel 8.1 „Ernährung“, evidenzbasiert, neu 2024) lautet: „Erwachsenen sollte im Rahmen der kardiovaskulären Risikoberatung unabhängig von der Höhe ihres individuellen kardiovaskulären Risikos eine Ernährungsweise empfohlen werden, die sich an der mediterranen Ernährung orientiert (siehe Tabelle 5).“ Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad B und „Ergebnis Konsensverfahren: starker Konsens“. Die Qualität der Evidenz nach Endpunkten für den Vergleich eines Ernährungsberatungsprogramms auf Basis einer mediterranen Ernährung mit einer minimalen oder keiner Intervention ist für die Gesamtmortalität (OR 0,72 [95% KI: 0,56; 0,92]), die kardiovaskuläre Mortalität (OR 0,55 [95% KI: 0,39; 0,78]), nicht-tödliche Herzinfarkte (OR 0,48 [95% KI: 0,36; 0,65]) und tödliche und nicht-tödliche Schlaganfälle (OR 0,65 [95% KI: 0,46; 0,93]) jeweils mit „moderat“ angegeben. Nach der „Kodierung der Empfehlungsstärke“ der Leitlinie steht A für „hohe Empfehlungsstärke – soll / soll nicht“, B für „mittlere Empfehlungsstärke – sollte / sollte nicht“ und 0 für „niedrige Empfehlungsstärke - kann“; die Qualität der Evidenz wurde endpunktbezogen nach GRADE in sehr gering, gering, moderat und hoch eingeteilt. Die Stufen des Konsensverfahrens definiert die Langfassung nicht. Tabelle 5 („Merkmale einer gesunden Ernährungsweise“) beschreibt die mediterrane Ernährung unter anderem mit frischem Obst und Gemüse, Vollkornprodukten, Hülsenfrüchten, Fisch, nativem Olivenöl und ungesalzenen Nüssen und mit dem möglichst weitgehenden Verzicht auf rotes oder fettes Fleisch, Wurstwaren, Sahne, Butter und gezuckerte Getränke; eine Fußnote hält fest: „Eine einheitliche Definition existiert nicht.“ In der Rationale heißt es: „Die Leitliniengruppe schätzt die Aussagesicherheit der Evidenz als moderat ein, dass Ernährungsprogramme, die auf einer mediterranen Ernährung basieren (siehe Tabelle 5), zu einer Risikoreduktion für die Gesamt- und kardiovaskuläre Mortalität und die kardiovaskuläre Morbidität führen (161,162).“ Weiter: „Die Daten geben Hinweise, dass Ernährungsprogramme, die auf einer fettreduzierten bzw. einer fettmodifizierten Ernährung beruhen, weniger oder nicht wirksam sind.“ Und: „Die vorliegenden Hinweise auf den Nutzen und fehlende Hinweise auf einen möglichen Schaden rechtfertigen nach Auffassung der Leitliniengruppe die Empfehlungsstärke.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Hausärztliche Risikoberatung zur kardiovaskulären Prävention“, Langfassung, Version 2.3, Stand 30.11.2024, AWMF-Registernummer 053-024, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM). Gültig bis 29.11.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 053-024 |
| Kardiovaskuläre Primärprävention bei Erwachsenen ohne manifeste Herz-Kreislauf-Erkrankung, möglichst geringe im Sitzen verbrachte Zeit (sedentäres Verhalten) und Ersatz des Sitzens durch körperliche Aktivität jeglicher Intensität | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 8.2-2 der Leitlinie (Kapitel 8.2 „Körperliche Bewegung und sedentäres Verhalten“, „Empfehlung sedentäres Verhalten“, evidenzbasiert, neu 2024) lautet: „Erwachsenen sollte im Rahmen der kardiovaskulären Risikoberatung unabhängig von der Höhe ihres individuellen kardiovaskulären Risikos empfohlen werden, die im Sitzen verbrachte Zeit (sedentäres Verhalten) so gering wie möglich zu halten. Sitzen durch körperliche Aktivität jeglicher (auch leichter) Intensität zu ersetzen bietet Vorteile für die Gesundheit.“ Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad B und „Ergebnis Konsensverfahren: starker Konsens“; die Qualität der Evidenz nach Endpunkten reicht für die Gesamtmortalität von gering bis hoch (unter anderem höchstes gegenüber niedrigstem Quartil sedentären Verhaltens: HR 2,63 [95% KI: 1,94; 3,56], hoch), für die kardiovaskuläre Mortalität von moderat bis hoch und für kardiovaskuläre Ereignisse von sehr gering bis moderat. Nach der „Kodierung der Empfehlungsstärke“ der Leitlinie steht A für „hohe Empfehlungsstärke – soll / soll nicht“, B für „mittlere Empfehlungsstärke – sollte / sollte nicht“ und 0 für „niedrige Empfehlungsstärke - kann“; die Qualität der Evidenz wurde endpunktbezogen nach GRADE in sehr gering, gering, moderat und hoch eingeteilt. Die Stufen des Konsensverfahrens definiert die Langfassung nicht. In der Rationale heißt es: „Zusätzlich zur körperlichen Bewegung wurde der Schaden von sedentärem Verhalten (Sitzen) in Bezug auf Gesamtmortalität, kardiovaskuläre Mortalität und die Inzidenz kardiovaskulärer Ereignisse untersucht, da dies einen zusätzlichen, von körperlicher Bewegung unabhängigen, Risikofaktor darstellt. Die Aussagesicherheit der Evidenz hierfür schätzt die Leitliniengruppe für die Endpunkte Gesamtmortalität und kardiovaskuläre Ereignisse als gering ein, für den Endpunkt kardiovaskuläre Mortalität als moderat.“ Im Hintergrund heißt es: „Die Evidenz beruht fast ausschließlich auf Metaanalysen prospektiver Kohortenstudien, weshalb auf ein mögliches Verzerrungspotential verwiesen wird.“ Und: „Auf Grund der unterschiedlichen Vergleiche ist es nicht möglich, Grenzwerte für sedentäres Verhalten zu bestimmen.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Hausärztliche Risikoberatung zur kardiovaskulären Prävention“, Langfassung, Version 2.3, Stand 30.11.2024, AWMF-Registernummer 053-024, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM). Gültig bis 29.11.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 053-024 |
| Kardiovaskuläre Primärprävention bei Erwachsenen ohne manifeste Herz-Kreislauf-Erkrankung, regelmäßige Bewegung von mindestens 150 Minuten moderater oder 75 Minuten starker Intensität pro Woche und spezielle Trainingsformen wie Muskelkräftigung | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 8.2-1 der Leitlinie (Kapitel 8.2 „Körperliche Bewegung und sedentäres Verhalten“, evidenzbasiert, neu 2024) lautet: „a) Erwachsenen soll im Rahmen der kardiovaskulären Risikoberatung unabhängig von der Höhe ihres individuellen kardiovaskulären Risikos eine regelmäßige Bewegung empfohlen werden. Auch ein geringes Maß an regelmäßiger Bewegung ist besser als keine Bewegung. b) Empfohlen wird sich über eine Woche mindestens 150 Minuten mit moderater Intensität oder mindestens 75 Minuten mit starker Intensität zu bewegen. c) Durch mehr Bewegung und spezielle Trainingsformen (z.B. Muskelkräftigung) können zusätzliche gesundheitliche Vorteile erzielt werden.“ Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad A und „Ergebnis Konsensverfahren: starker Konsens“; die Qualität der Evidenz nach Endpunkten reicht für die Gesamtmortalität von moderat bis hoch (unter anderem leichte körperliche Aktivität gegenüber sedentärem Verhalten: Spannweite HR 0,80 bis 0,88, moderat; Einhalten der Empfehlungen zur körperlichen Aktivität nur mit Krafttraining: HR 0,80 [95% KI: 0,70; 0,91], moderat), für die kardiovaskuläre Mortalität von gering bis moderat und für kardiovaskuläre Ereignisse von gering bis moderat. Nach der „Kodierung der Empfehlungsstärke“ der Leitlinie steht A für „hohe Empfehlungsstärke – soll / soll nicht“, B für „mittlere Empfehlungsstärke – sollte / sollte nicht“ und 0 für „niedrige Empfehlungsstärke - kann“; die Qualität der Evidenz wurde endpunktbezogen nach GRADE in sehr gering, gering, moderat und hoch eingeteilt. Die Stufen des Konsensverfahrens definiert die Langfassung nicht. In der Rationale heißt es: „Die oben zitierten Effekte beruhen weitestgehend auf hochwertigen Kohortenstudien und nicht auf RCTs. Sie sind konsistent, über lange Zeiträume nachweisbar und zeigen eindeutige Dosis-Wirkungs-Beziehungen mit erheblichen Effektstärken. Die Leitliniengruppe schätzt die Aussagesicherheit der Evidenz als moderat ein, dass Bewegung von mindestens 150 Minuten mit moderater Intensität oder mindestens 75 Minuten mit starker Intensität pro Woche das Risiko für Gesamtmortalität, kardiovaskuläre Mortalität und kardiovaskuläre Ereignisse im Vergleich zu einem geringeren Maß an Bewegung vermindert.“ Zur Intensität: „Zu moderater Bewegung zählen hierbei in der Regel körperliche Aktivitäten, die auf einer Skala von 0 bis 10 etwa bei 5 oder 6 der persönlichen Leistungsfähigkeit liegen. Körperliche Bewegung mit starker Intensität entspricht auf dieser Skala in der Regel einer 7 oder 8.“ Zur Lebensqualität schränkt die Rationale ein: „Für den Endpunkt Lebensqualität kann keine generelle Aussage zu Nutzen oder Schaden getroffen werden, zumal die Leitliniengruppe die Aussagekraft der Evidenz als gering einschätzt.“ Im Hintergrund heißt es zum Krafttraining: „Die Metaanalyse von Stamatakis et al. (2018) ergab zudem, dass zwei Mal pro Woche Krafttraining das Risiko für Gesamtmortalität verringern kann (HR 0,80 [95% KI: 0,70; 0,91]) (170).“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Hausärztliche Risikoberatung zur kardiovaskulären Prävention“, Langfassung, Version 2.3, Stand 30.11.2024, AWMF-Registernummer 053-024, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM). Gültig bis 29.11.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 053-024 |
| Kognitive Beeinträchtigung bei Brustkrebspatientinnen unter adjuvanter Chemotherapie | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 4.14 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einem RCT zur Wirksamkeit von Akupunktur auf die subjektive und objektive kognitive Beeinträchtigung bei Brustkrebspatientinnen unter adjuvanter Chemotherapie vor. Akupunktur kann bei diesen Patientinnen zur Verbesserung der kognitiven Beeinträchtigung erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Kognitive Defizite bei Parkinson-Krankheit (PD-MCI und Demenz), pflanzliche Therapeutika | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Zwei parallel formulierte Empfehlungen zu Fragestellung 124 und Fragestellung 125 der Leitlinie: „Nahrungsergänzungsmittel und pflanzliche Therapeutika sollen zur Behandlung von kognitiven Defiziten bei PD-MCI nicht eingesetzt werden.“ und „Nahrungsergänzungsmittel und pflanzliche Therapeutika sollen zur Behandlung von kognitiven Defiziten bei der PKD nicht eingesetzt werden.“ (jeweils Konsensstärke: 96,6%, starker Konsens). Zur Begründung heißt es für die leichte kognitive Störung: „Insgesamt besteht für die Anwendung von Nahrungsergänzungsmitteln oder pflanzlichen Präparaten zur Therapie des PD-MCI keine ausreichende Evidenz.“ Für die Demenz: „Die hier dargestellte Zusammenfassung stellt fest, dass Nahrungsergänzungsmittel oder pflanzliche Präparate zur Therapie des PKD nicht ausreichend geprüft sind, es gibt keine RCTs.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Parkinson-Krankheit“, Langfassung, Version 8.1, Stand 25.10.2023, AWMF-Registernummer 030-010, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) unter Mitwirkung der beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen. Gültig bis 24.10.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-010 |
| Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen bei Multipler Sklerose, ergänzend | ||
| Tai Chi | Leitlinie Die Empfehlung in Kapitel 3 der Leitlinie lautet: „Tai-Chi und Hippotherapie, ggf. auch Pilates und Yoga, können zur Verbesserung von Koordination und Gleichgewicht ergänzend eingesetzt werden.“ (Konsensstärke: 92,9 %). Sie ist damit eine offene Empfehlung (kann), und Tai-Chi steht dort gleichrangig neben Hippotherapie. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Rehabilitation von sensomotorischen Störungen“, Langfassung, Version 4.0, Stand 01.02.2023, AWMF-Registernummer 030-123, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN) und Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR). Gültig bis 31.01.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-123 |
| Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen bei Multipler Sklerose, ergänzend, Yoga nur als gegebenenfalls zusätzlich genannte Möglichkeit neben Tai-Chi und Hippotherapie | ||
| Yoga | Leitlinie Die Empfehlung in Kapitel 3 der Leitlinie lautet: „Tai-Chi und Hippotherapie, ggf. auch Pilates und Yoga, können zur Verbesserung von Koordination und Gleichgewicht ergänzend eingesetzt werden.“ (Konsensstärke: 92,9 %). Yoga ist darin nur mit dem Zusatz „ggf. auch“ nach Tai-Chi und Hippotherapie genannt; es handelt sich um eine offene Empfehlung (kann). |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Rehabilitation von sensomotorischen Störungen“, Langfassung, Version 4.0, Stand 01.02.2023, AWMF-Registernummer 030-123, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN) und Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR). Gültig bis 31.01.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-123 |
| Körperliche Aktivität unter und nach Abschluss der Krebstherapie | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 5.16 der Leitlinie lautet: „Onkologischen Patienten soll körperliche Aktivität unter und nach Abschluss der Krebstherapie empfohlen werden.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 5.16 der Leitlinie lautet: „Onkologischen Patienten soll körperliche Aktivität unter und nach Abschluss der Krebstherapie empfohlen werden. Insbesondere wird empfohlen a) körperliche Inaktivität zu vermeiden. b) das Ziel mindestens 150 min moderater oder 75 min anstrengender körperlicher Aktivität pro Woche so früh wie möglich nach der Diagnose wieder zu erreichen oder aufrechtzuerhalten.“ Die Leitlinie führt sie als konsensbasierte Empfehlung ohne GoR und LoE. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Krankheitsassoziierte oder therapieassoziierte Morbidität bei onkologischen Patienten, Shiatsu oder Tuina | ||
| Tuina | Leitlinie Empfehlung 5.15 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zur Wirksamkeit von Shiatsu oder Tuina auf die Reduktion der krankheitsassoziierten oder therapieassoziierten Morbidität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung von Shiatsu/ Tuina bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 1b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Krankheitsverlauf bei metastasierten Karzinomen ohne kurative Therapieoption, Aloe-Vera-Tinktur zur oralen Einnahme | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 7.55 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit einer Aloe-Vera-Tinktur zur oralen Einnahme zur positiven Beeinflussen des Krankheitsverlaufs bei Patienten mit metastasierten Karzinomen ohne kurative Therapieoptionen vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung von Aloe-Vera-Tinkturen bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 1b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Krankheitsverlauf beim Prostatakarzinom, Leinsamen | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 7.73 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Leinsamen auf den Krankheitsverlauf beim Prostatakarzinom vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 7.73 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Leinsamen auf den Krankheitsverlauf beim Prostatakarzinom vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen den Einsatz von Leinsamen mit dem Ziel, den Krankheitsverlauf beim Prostata-Karzinom zu beeinflussen, gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 1b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Lebensqualität bei Brustkrebs nach onkologischer Therapie | ||
| Yoga | Leitlinie Empfehlung 6.15 der Leitlinie: „Yoga kann zur Verbesserung“. Die Leitlinie lässt Yoga zur Verbesserung der allgemeinen und krebsbezogenen Lebensqualität nach der Behandlung erwägen.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 6.15 der Leitlinie: „Yoga kann zur Verbesserung“. Die Leitlinie lässt Yoga zur Verbesserung der allgemeinen und krebsbezogenen Lebensqualität nach der Behandlung erwägen. Sie beschreibt die Studienergebnisse als uneinheitlich; Empfehlungsgrad 0, Evidenzniveau 1a. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Lebensqualität bei onkologischen Patienten zusätzlich zur Tumortherapie, Erstanamnese mit individueller Mittelverschreibung | ||
| Klassische Homöopathie | Leitlinie Empfehlung 4.25 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer RCT zum Einsatz von klassischer Homöopathie vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 4.25 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer RCT zum Einsatz von klassischer Homöopathie vor. Die Erstanamnese in Kombination mit individueller Mittelverschreibung kann zur Verbesserung der Lebensqualität bei onkologischen Patienten zusätzlich zur Tumortherapie erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Lebensqualität bei onkologischen Patienten, anthroposophische Behandlung insgesamt | ||
| Ärztliche anthroposophische Behandlung | Leitlinie Empfehlung 4.22 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer randomisierten, einer nicht-randomisiert kontrollierten und einer einarmigen Studie zur Wirksamkeit anthroposophischer Behandlungen wie die Einnahme natürlicher Präparate, Kunsttherapie, Bestrahlung mit buntem Licht, Musik- und Sprachtherapie, Heileurythmie, Diät, therapeutische Massage, Hydrotherapie und teilweise auch Misteltherapie auf die Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung dieser Therapien in Bezug auf die Lebensqualität von onkologischen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Einnahme natürlicher Präparate als Teil einer anthroposophischen Behandlung | ||
| Anthroposophische Arzneimittel | Leitlinie Empfehlung 4.22 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer randomisierten, einer nicht-randomisiert kontrollierten und einer einarmigen Studie zur Wirksamkeit anthroposophischer Behandlungen wie die Einnahme natürlicher Präparate, Kunsttherapie, Bestrahlung mit buntem Licht, Musik- und Sprachtherapie, Heileurythmie, Diät, therapeutische Massage, Hydrotherapie und teilweise auch Misteltherapie auf die Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung dieser Therapien in Bezug auf die Lebensqualität von onkologischen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Heileurythmie als Teil einer anthroposophischen Behandlung | ||
| Heileurythmie | Leitlinie Empfehlung 4.22 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer randomisierten, einer nicht-randomisiert kontrollierten und einer einarmigen Studie zur Wirksamkeit anthroposophischer Behandlungen wie die Einnahme natürlicher Präparate, Kunsttherapie, Bestrahlung mit buntem Licht, Musik- und Sprachtherapie, Heileurythmie, Diät, therapeutische Massage, Hydrotherapie und teilweise auch Misteltherapie auf die Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung dieser Therapien in Bezug auf die Lebensqualität von onkologischen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Kunsttherapie als Teil einer anthroposophischen Behandlung | ||
| Anthroposophische Kunsttherapie | Leitlinie Empfehlung 4.22 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer randomisierten, einer nicht-randomisiert kontrollierten und einer einarmigen Studie zur Wirksamkeit anthroposophischer Behandlungen wie die Einnahme natürlicher Präparate, Kunsttherapie, Bestrahlung mit buntem Licht, Musik- und Sprachtherapie, Heileurythmie, Diät, therapeutische Massage, Hydrotherapie und teilweise auch Misteltherapie auf die Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung dieser Therapien in Bezug auf die Lebensqualität von onkologischen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Leberzirrhose, angeleitete bewegungstherapeutische Maßnahmen zum Erhalt und Aufbau der Muskulatur | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Im Kapitel „Leberzirrhose (LZ)“ lautet Empfehlung 67 der Leitlinie (neu 2024): „Bei Patienten mit Leberzirrhose sollten zum Erhalt bzw. zum Aufbau der Muskulatur parallel zur Ernährungstherapie bewegungstherapeutische Maßnahmen angeboten und von geschultem Personal angeleitet werden.“ Für adipöse Patienten lautet Empfehlung 69 (neu 2024): „Adipösen Patienten mit Leberzirrhose sollte eine Lebensstiländerung in einem multimodalen Programm mit dem Ziel der Reduktion des Körpergewichts und Steigerung der körperlichen Aktivität empfohlen werden, um das Risiko von Komplikationen wie portaler Hypertension oder Dekompensation zu senken.“ Beide sind mit „Starker Konsens (100%)“ angenommen. Zur Datenlage nennt die Leitlinie Studien, die „eine Verbesserung von Leistungsfähigkeit und Muskelmasse bzw. Muskelkraft“ unter aerobem bzw. Krafttraining zeigen; eine Cochrane-Analyse von sechs randomisierten Studien mit 173 Teilnehmern zeigte dagegen „keinen eindeutigen vorteilhaften oder schädlichen“ Effekt des körperlichen Trainings. Weiter heißt es: „Ausdauertraining wird von Patienten mit kompensierter LZ gut toleriert, während die Datenlage zu Krafttraining widersprüchlich ist“. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Klinische Ernährung in der Hepatologie“, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (Aktuel Ernahrungsmed 2024; 49: 256–317), Version 2.0, Stand 19.03.2024, AWMF-Registernummer 073-024. Gültig bis 18.03.2029. Empfehlungen 43 bis 46, 48, 49, 67, 69 und 77; Graduierung im Leitlinienreport 073-024m. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 073-024 |
| Leichte bis mittelgradige Alzheimer-Demenz oder vaskuläre Demenz mit nicht psychotischen Verhaltenssymptomen, Ginkgo-biloba-Extrakt EGb 761 | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 69 der Leitlinie lautet: „Wir schlagen vor, Ginkgo biloba EGb 761 in einer Dosis von 240 mg täglich zur Behandlung der Kognition und Alltagsfunktionen bei leichter bis mittelgradiger Alzheimer-Demenz oder vaskulärer Demenz mit nicht psychotischen Verhaltenssymptomen einzusetzen.“ Ausgewiesen sind der Empfehlungsgrad „schwach dafür (B)“, eine moderate Vertrauenswürdigkeit der Evidenz für Kognition und Aktivitäten des täglichen Lebens sowie „97 % (starker) Konsens“. Die Leitlinie graduiert zweistufig nach GRADE: „Wir empfehlen“ ist eine starke Empfehlung (⇑⇑, „stark dafür“ (A)), „Wir schlagen vor“ eine schwache (⇑, „schwach dafür“ (B)); einen Empfehlungsgrad 0 vergibt sie nicht. Unter Nutzen und Schaden hält die Leitlinie fest: „Es besteht ein Nutzen im Bereich der Alltagsfunktionen und der Kognition durch die Behandlung mit Ginkgo biloba EGb 761, 240 mg, insbesondere bei Menschen mit Demenz und nicht psychotischen Verhaltenssymptomen.“ Zur Dosis: „Dosierungen unter 240 mg sind wahrscheinlich nicht wirksam“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Demenzen“ (Living Guideline), Langfassung, Version 6.1, Stand 24.02.2026, AWMF-Registernummer 038-013, Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN). Gültig bis 23.02.2027. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 038-013 |
| Leichte kognitive Beeinträchtigung mit Biomarker-Nachweis der Alzheimer-Krankheit, körperliches Training | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 60 der Leitlinie ist als Expertenkonsens (EK) gekennzeichnet und lautet: „Für Menschen mit leichter kognitiver Beeinträchtigung mit zusätzlichem Biomarker-Nachweis für die Alzheimer-Krankheit können kognitives Training oder kognitive Stimulation und körperliches Training vorgeschlagen werden (analog zu Empfehlungen 57 und 59). Darüber hinausgehend kann keine weitere nicht pharmakologische Interventionen zur Behandlung empfohlen werden.“ Die Konsensstärke beträgt „100 % (starker) Konsens“. Die Recherche und Bewertung der Evidenz hat die Leitliniengruppe dem IQWiG übertragen (Evidenzbericht Nr. 1018, Auftrag V20-03F); geprüft wurden laut Leitlinie kognitive und körperliche Interventionen, Ernährungsinterventionen, Entspannungsverfahren und Kombinationen daraus. Unter Nutzen und Schaden hält die Leitlinie fest: „Es gibt unsichere Hinweise für einen Effekt von körperlichem Training oder einer multimodalen Intervention im Vergleich zu einer Kontrollbedingung auf die Kognition bei Menschen mit einer leichten kognitiven Störung und Biomarker-Nachweis für eine Alzheimer-Krankheit.“ Die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz bewertet sie dort mit „Sehr niedrig“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Demenzen“ (Living Guideline), Langfassung, Version 6.1, Stand 24.02.2026, AWMF-Registernummer 038-013, Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN). Gültig bis 23.02.2027. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 038-013 |
| Leichte kognitive Störung bei Parkinson-Krankheit (PD-MCI), aerobes Ausdauertraining | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung zu Fragestellung 128 der Leitlinie lautet: „Ausdauertraining soll bei PD-MCI im aeroben Bereich 2- bis 3-mal 45 bis 60 Minuten pro Woche durchgeführt werden.“ (Konsensstärke: 96,8%, starker Konsens). Zur Begründung schreibt die Leitlinie: „Da nur eine RCT die in der Fragestellung betrachtete PD-MCI untersuchte, besteht ein Evidenzgrad von 3. Die Dauer, die Art und die Häufigkeit des Ausdauertrainings sind nicht untersucht. Daher handelt es sich um eine Expertenempfehlung.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Parkinson-Krankheit“, Langfassung, Version 8.1, Stand 25.10.2023, AWMF-Registernummer 030-010, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) unter Mitwirkung der beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen. Gültig bis 24.10.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-010 |
| Leichte kognitive Störung oder Demenz, körperliches Training zur Verbesserung der kognitiven Leistung | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 59 der Leitlinie lautet: „Wir schlagen vor, dass Menschen mit leichter kognitiver Störung oder Demenz körperliches Training (Krafttraining und/oder aerobes Training, größter Effekt bei 150 Minuten pro Woche) zur Verbesserung der kognitiven Leistung erhalten.“ Ausgewiesen sind der Empfehlungsgrad „schwach dafür (B)“, eine niedrige Vertrauenswürdigkeit der Evidenz für Kognition sowie „100 % (starker) Konsens“. Die Leitlinie graduiert zweistufig nach GRADE: „Wir empfehlen“ ist eine starke Empfehlung (⇑⇑, „stark dafür“ (A)), „Wir schlagen vor“ eine schwache (⇑, „schwach dafür“ (B)); einen Empfehlungsgrad 0 vergibt sie nicht. Zu Nutzen und Schaden heißt es: „Ein relevantes Schadensrisiko besteht nicht.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Demenzen“ (Living Guideline), Langfassung, Version 6.1, Stand 24.02.2026, AWMF-Registernummer 038-013, Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN). Gültig bis 23.02.2027. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 038-013 |
| Leichte und mittelschwere depressive Episoden, als Arzneimittel zugelassenes Johanniskrautpräparat | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 5-6 der Leitlinie lautet: „Wenn bei leichten depressiven Episoden eine medikamentöse Therapie erwogen wird, kann nach Aufklärung über spezifische Nebenwirkungen und Interaktionen ein erster Therapieversuch mit einem als Arzneimittel zugelassenen Johanniskrautpräparat angeboten werden.“ Für mittelschwere Episoden lautet Empfehlung 5-9: „Wenn bei mittelschweren depressiven Episoden eine medikamentöse Therapie erwogen wird, kann nach Aufklärung über spezifischen Nebenwirkungen und Interaktionen ein erster Therapieversuch auch mit einem als Arzneimittel für diesen Indikationsbereich zugelassenen Johanniskrautpräparat angeboten werden.“ Beide tragen das Symbol ⇔, das die Leitlinie dem Empfehlungsgrad 0 zuordnet, einer offenen Empfehlung („kann“). Zur Begründung schreibt die Leitlinie: „Die Evidenzqualität für Johanniskraut ist für die depressive Symptomatik moderat, für andere Endpunkte sehr gering. Den moderaten Effektstärken im Vergleich zu Placebo und der guten Verträglichkeit stehen Bedenken zu schweren Wechselwirkungen gegenüber.“ Die Einschränkung auf zugelassene Arzneimittel begründet sie mit der „besseren Standardisierung der Dosierung“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression“, Langfassung, Version 3.2, Stand 29.09.2022, AWMF-Registernummer nvl-005, Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und AWMF. Gültig bis 28.09.2027 (in Überarbeitung). · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: nvl-005 |
| Leichtere Formen von Angst und Unruhe bei Huntington-Erkrankung, pflanzliche Mittel | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Die Empfehlung in Kapitel 4.1.3.2 der Leitlinie lautet unter „Angst, Unruhe“: „Bei leichteren Formen können pflanzliche Mittel, sonst Anxiolytika wie Buspiron, Hydroxyzin, nicht trizyklische Antidepressiva (z. B. Mirtazapin) und sedierende Antipsychotika mit geringem anticholinergem Nebenwirkungsprofil eingesetzt werden.“ Welche pflanzlichen Mittel gemeint sind, sagt der Absatz nicht. Im Abschnitt „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ steht zu Angststörungen nur: „Angststörungen: selektive Serotonin-Reuptake-Inhibitoren“. Die Leitlinie hebt ihre Empfehlungen nicht gesondert hervor („Auf die Hervorhebung von handlungsleitenden Empfehlungen wurde bewusst zum Teil verzichtet.“); nach Tabelle 3 spiegelt sich die Stärke einer Empfehlung in ihrer Formulierung, „Kann erwogen/verzichtet werden“ steht für „Empfehlung offen“. Eine eigene Konsensusstärke ist für diesen Satz nicht angegeben; nach dem Methodenteil gilt: „Alle Aussagen, für die die Konsensusstärke nicht extra angegeben ist, wurden mit > 95 % beraten.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Chorea / Morbus Huntington“, Langfassung, Version 6.0, Stand 24.11.2022, AWMF-Registernummer 030-028, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN). Gültig bis 23.11.2027. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 030-028 |
| Lipödem mit additiven Ödemen anderer Genese, zusätzlicher Aquasport (z. B. Aquacycling) mit dem Ziel der Ödemreduktion | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 7.5 der Leitlinie (Kapitel 7.2 „Therapiemöglichkeiten des Lipödems mit additiven Ödemen anderer Genese mit dem Ziel der Ödemreduktion“) lautet: „Die additive Durchführung von Aquasport (z. B. Aquacyling) kann einen positiven Einfluss aufweisen.“ Ausgewiesen sind der Empfehlungsgrad ↔ und die Zustimmung „Starker Konsens (100 %)“; die Pfeilsymbole und die Konsensstufen erläutert die Langfassung nicht, die Schreibweise „Aquacyling“ steht so im Kasten. Im Hintergrundtext des Abschnitts 7.2.2 („KPE vs. Aquacycling“) heißt es zu einer Studie mit zehn Patientinnen über zehn Wochen: „Eine signifikante Volumenreduktion konnte in beiden Gruppen nicht festgestellt werden. Im direkten Gruppenvergleich konnte eine Volumenreduktion in der Interventionsgruppe (plus AC) festgestellt werden [266,37 ccm (SD 435,60)].“ Zur Lebensqualität hält Kapitel 7.4 fest: „Aquacycling zeigte in der Studie von (Kronimus et al. 2020) in zwei von drei Fällen eine Verbesserung der Quality of Life.“ Im Abschnitt 7.1.4 wird der Wirkmechanismus so beschrieben: „Bei Bewegung im Wasser entsteht der Effekt der Mehrbildung des atrial natriuretischen Peptids (ANP, Weiß et al. 2003; Wenzel and Muth 2002), welcher einerseits über eine renale Wasser- und Salzausschwemmung zur Wasserregulation im Körper beiträgt und andererseits die Ketonbildung begünstigt (Birkenfeld et al. 2005; Schnizer et al. 2006).“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Lipödem“, Langfassung, Version 5.0, Stand 22.01.2024, AWMF-Registernummer 037-012, Deutsche Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie e. V. (DGPL). Gültig bis 21.01.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 037-012 |
| Lipödem mit koinzidenter Adipositas, bewegungstherapeutische Maßnahmen als Bestandteil der Gewichtsreduktion | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 10.5 der Leitlinie (Kapitel 10 „Ernährung und Gewichtsmanagement“) lautet: „Grundlage einer Gewichtsreduktion bei koinzidenter Adipositas soll dabei immer eine Kombination aus ernährungs-, bewegungs- und ggf. verhaltenstherapeutischen Maßnahmen sein und sowohl die Phase der Gewichtsreduktion als auch die langfristige Stabilisierung umfassen.“ Ausgewiesen sind der Empfehlungsgrad ↑↑ und die Zustimmung „Starker Konsens (100 %)“; die Pfeilsymbole und die Konsensstufen erläutert die Langfassung nicht. Die vorangehende Empfehlung 10.4 (↑↑, Starker Konsens, 100 %) lautet: „Die Therapie von Übergewicht und Adipositas soll in das Gesamtkonzept der Therapie des Lipödems einbezogen werden, da beide zur Progredienz der Extremitätenvolumina und zur Verschlechterung des Krankheitsbilds führen können.“ Im Hintergrundtext heißt es: „Mit individuell angepassten Ernährungs- und Trainingsprogrammen können stabile Krankheitsverläufe ohne gravierende Volumen- und Gewichtszunahme erreicht werden (Forner-Cordero et al. 2021). Der Fokus soll dabei nicht auf der Erreichung eines idealen Körpergewichts, sondern auf Beschwerdereduktion, körperlichem Wohlbefinden und Fitness liegen.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Lipödem“, Langfassung, Version 5.0, Stand 22.01.2024, AWMF-Registernummer 037-012, Deutsche Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie e. V. (DGPL). Gültig bis 21.01.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 037-012 |
| Lipödem mit Übergewicht oder Adipositas, Gewichtsreduktion mit einer geeigneten Ernährung und Kombination aus ernährungs-, bewegungs- und gegebenenfalls verhaltenstherapeutischen Maßnahmen | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 10.2 der Leitlinie (Kapitel 10 „Ernährung und Gewichtsmanagement“) lautet: „Die Patientinnen sollen darüber aufgeklärt werden, dass bei gleichzeitigem Übergewicht oder Adipositas auch das Beinvolumen durch Gewichtsreduktion mit einer geeigneten Ernährung reduziert werden kann.“ Empfehlung 10.5 lautet: „Grundlage einer Gewichtsreduktion bei koinzidenter Adipositas soll dabei immer eine Kombination aus ernährungs-, bewegungs- und ggf. verhaltenstherapeutischen Maßnahmen sein und sowohl die Phase der Gewichtsreduktion als auch die langfristige Stabilisierung umfassen.“ Beide tragen den Empfehlungsgrad ↑↑ und die Zustimmung „Starker Konsens (100 %)“; die Pfeilsymbole und die Konsensstufen erläutert die Langfassung nicht. Im Hintergrundtext heißt es: „Durch eine adäquat hohe Versorgung mit Proteinen soll sichergestellt werden, dass die Gewichtsreduktion nicht auf Kosten der Muskelmasse, sondern der Fettmasse erfolgt.“ Und: „Da sich unter den Patientinnen ein hoher Anteil mit verschiedenen Essstörungen in der Anamnese befindet (Erbacher and Bertsch 2020; Stutz 2013), sollte ein entsprechenden Verdacht abgeklärt und eine Ernährungstherapie dann mit psychologischer Betreuung erfolgen.“ Zur Einordnung: „Auch wenn das Lipödem vermutlich genetisch determiniert ist, die Krankheit also grundsätzlich vom Köpergewicht unabhängig auftritt, spielen Lebensstil und Ernährung in Bezug auf die Symptomatik eine Rolle (siehe Kapitel 2).“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Lipödem“, Langfassung, Version 5.0, Stand 22.01.2024, AWMF-Registernummer 037-012, Deutsche Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie e. V. (DGPL). Gültig bis 21.01.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 037-012 |
| Lipödem, Bewegung in Kompression oder Trainingsprogramm (aerobes Training, Dehnung, moderates Krafttraining) zur Schmerzreduktion | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 7.2 der Leitlinie (Kapitel 7.1 „Therapiemöglichkeiten des Leitsymptoms Schmerz“, im Kapitel Physiotherapie des Lipödems) lautet: „Da Bewegung in Kompression bzw. ein Trainingsprogramm ein wichtiges Element in der Schmerzreduktion darstellt, soll sie in das therapeutische Gesamtkonzept einbezogen werden.“ Ausgewiesen sind der Empfehlungsgrad ↑↑ und die Zustimmung „Starker Konsens (100 %)“; die Pfeilsymbole und die Konsensstufen erläutert die Langfassung nicht. Im Hintergrundtext des Abschnitts 7.1.4 („Aerobes Training, Dehnung, moderates Krafttraining“) heißt es: „Eine Schmerzreduktion über ein Beinmuskeltraining nach 12 Wochen wurde von Schwarze (2012) erzielt. Das Beinmuskeltraining inkludierte zehn Übungen (aerobes Training / Krafttraining), welche 2-3-mal / Woche über einen Zeitraum von 12 Wochen durchgeführt wurden. Im Rahmen des Trainings wurde eine Volumenzunahme festgestellt.“ Zu einer dreiarmigen Studie mit einem 60-minütigen Training aus Warm up, Dehnung, aerobem Training auf dem Laufband, Kräftigung und Cool down hält der Text fest, dass die Gruppe allein mit Training bei Schmerz- und Volumenreduktion signifikante Ergebnisse erzielte, im Vergleich der drei Gruppen aber die schlechtesten Werte. Einschränkend heißt es: „Die Studienergebnisse weisen jedoch keine Überlegenheit von Übungsprogrammen gegenüber anderen Techniken zur Schmerzreduktion auf.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Lipödem“, Langfassung, Version 5.0, Stand 22.01.2024, AWMF-Registernummer 037-012, Deutsche Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie e. V. (DGPL). Gültig bis 21.01.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 037-012 |
| Lipödem, dauerhafte Umstellung auf eine individuell angepasste gesunde Ernährungsweise statt kurzfristiger Diäten, Ernährung und Gewichtsmanagement zum Erhalt von Mobilität und Funktionalität | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 10.6 der Leitlinie (Kapitel 10 „Ernährung und Gewichtsmanagement“) lautet: „Die Patientinnen sollen darüber aufgeklärt werden, dass sie kurzfristige Diäten vermeiden und stattdessen ihre“ und, nach dem Seitenumbruch im Kasten, „Essgewohnheiten dauerhaft auf eine individuell angepasste, gesunde Ernährungsweise umstellen.“ Empfehlung 10.3 lautet: „Ernährung und Gewichtsmanagement sollen dazu beitragen, Mobilität und Funktionalität zu erhalten oder wiederzuerlangen und ein Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern. Ziele sollen deshalb in Abhängigkeit von der individuellen Situation der Patientinnen zum einen die Erreichung oder Erhaltung einer gesunden Körperzusammensetzung, zum anderen die Reduktion von Schmerzen und Beschwerden sein.“ Empfehlung 10.1 lautet: „Eine Aufklärung über die ungünstigen Einflüsse der Adipositas auf das Lipödem und die Bedeutung einer gesunden Ernährung und eines aktiven Lebensstils soll frühzeitig erfolgen.“ Alle drei tragen den Empfehlungsgrad ↑↑ (Empfehlung 10.3 für beide Sätze) und die Zustimmung „Starker Konsens (100 %)“. Empfehlung 10.7 (↑↑, „Konsens (94,7 %)“) lautet: „Den Patientinnen soll vermittelt werden, dass Ernährungsgewohnheiten Blutzucker- und Insulinspiegel und damit Lipogenese und inflammatorische Prozesse günstig oder ungünstig beeinflussen.“ Die Pfeilsymbole und die Konsensstufen erläutert die Langfassung nicht. Im Hintergrundtext des Abschnitts 10.1 heißt es: „Deshalb ist sowohl zur Reduktion von Übergewicht als auch zur Bekämpfung von inflammatorischen Prozessen eine Ernährung sinnvoll, bei der Blutzucker- und Insulinspitzen vermieden und ausreichende Pausen zwischen den Mahlzeiten eingehalten werden (Amato 2020).“ Zu den Diätversuchen heißt es: „Die Befürchtung vieler Lipödempatientinnen, aufgrund ihrer Erkrankung einer stetigen Gewichtszunahme ausgeliefert zu sein, führt einerseits zu zahlreichen frustranen Diätversuchen und zu einer hohen Inzidenz von Essstörungen (Erbacher and Bertsch 2020; Stutz 2013), andererseits zu Fatalismus in Bezug auf Körperform, Gewicht und Adipositas.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Lipödem“, Langfassung, Version 5.0, Stand 22.01.2024, AWMF-Registernummer 037-012, Deutsche Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie e. V. (DGPL). Gültig bis 21.01.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 037-012 |
| Lipödem, ketogene Ernährung (bei Bedarf hypokalorisch) | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 10.9 der Leitlinie (Kapitel 10.2 „Spezielle Ernährungsformen beim Lipödem“) lautet: „Eine (bei Bedarf hypokalorische) ketogene Ernährung kann empfohlen werden, weil sowohl gewichtsreduzierende als auch entzündungshemmende und symptomreduzierende Effekte beschrieben wurden.“ Ausgewiesen sind der Empfehlungsgrad ↔ und die Zustimmung „Konsens (94,7 %)“; die Pfeilsymbole und die Konsensstufen erläutert die Langfassung nicht. Der Hintergrundtext verweist auf die S1-Leitlinie Ketogene Diäten (AWMF-Registernummer 022-021) und beschreibt Übersichtsarbeiten, Fallberichte, eine retrospektive Studie an 92 Lipödempatientinnen und Vergleichsstudien; zu einer Pilotstudie mit neun übergewichtigen Patientinnen ohne Kontrollgruppe hält der Text fest, dass die Ergebnisse nach Ansicht der Autorinnen mit Vorsicht zu bewerten sind, und schließt: „Die Autoren postulieren, dass eine ketogene Ernährung bei Lipödempatientinnen mit einer Reduktion des Schmerzempfindens und einer verbesserten QoL assoziiert ist und fordern größere randomisierte Studien zur Bestätigung dieser Ergebnisse.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Lipödem“, Langfassung, Version 5.0, Stand 22.01.2024, AWMF-Registernummer 037-012, Deutsche Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie e. V. (DGPL). Gültig bis 21.01.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 037-012 |
| Lipödem, mediterrane Ernährung (bei Bedarf hypokalorisch) wegen ihrer antiinflammatorischen Eigenschaften | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 10.8 der Leitlinie (Kapitel 10.2 „Spezielle Ernährungsformen beim Lipödem“) lautet: „Eine (bei Bedarf hypokalorische) mediterrane Ernährung kann aufgrund ihrer antiinflammatorischen Eigenschaften empfohlen werden.“ Ausgewiesen sind der Empfehlungsgrad ↔ und die Zustimmung „Starker Konsens (100 %)“; die Pfeilsymbole und die Konsensstufen erläutert die Langfassung nicht. Der Hintergrundtext schränkt ein: „Zur speziellen Ernährung beim Lipödem gibt es nur wenige Fallberichte und kleinere, nicht randomisierte pro- und retrospektive Beobachtungsstudien, meist ohne Kontrollgruppen.“ Als Beleg wird eine Studie mit einer modifizierten, hypokalorischen mediterranen Ernährung über vier Wochen an 29 Patientinnen (14 in der Lipödemgruppe, 15 in der Kontrollgruppe) beschrieben: „Beide Gruppen reduzierten Körpergewicht und BMI signifikant. Die Lipödemgruppe zeigte eine signifikante Abnahme der Fettmasse an den oberen (p = 0,048) und unteren Extremitäten (p = 0,007).“ Und: „Damit sei erstmals die Effektivität einer mMeD sowohl auf die Reduktion des Lipödemfettgewebes als auch auf die Verbesserung der körperlichen Fähigkeiten gezeigt worden.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Lipödem“, Langfassung, Version 5.0, Stand 22.01.2024, AWMF-Registernummer 037-012, Deutsche Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie e. V. (DGPL). Gültig bis 21.01.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 037-012 |
| Long COVID und Post COVID, Behandlung bedingter Einschränkungen in der ambulanten Versorgung, Sport- und Bewegungstherapie als eines der ausdrücklich genannten Heilmittel | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 17 der Leitlinie (Kapitel 1 „Empfehlungen im Überblick / Kernaussagen“) lautet: „Zur Behandlung von durch LC/PC bedingten Einschränkungen sollen nach der ärztlich diagnostischen Abklärung primär Heilmittel und Behandlungen entsprechend der individuellen Belastbarkeit verordnet werden, ggf. auch aufsuchend oder telemedizinisch, um im Rahmen der ambulanten Versorgung die eingeschränkten Körperfunktionen wiederherzustellen und Aktivitätslimitierungen und resultierenden Partizipationsrestriktionen entgegen zu wirken. Hierzu zählen insbesondere die ambulante Physiotherapie, physikalische Therapie, Sport- und Bewegungstherapie, Ergotherapie, Neuropsychologie und Logopädie; bei entsprechender Indikation sollte Psychotherapie initiiert werden (modifiziert; starker Konsens).“ Sport- und Bewegungstherapie ist darin eines von sechs ausdrücklich genannten Heilmitteln. In Kapitel 4.8 schreibt die Leitlinie zum Eigentraining: „Vielfach profitieren Betroffene mit Leistungseinschränkungen nach COVID-19 auch von einem mehrwöchigen körperlichen Kraft- und Ausdauer- bzw. Atemmuskulaturtraining (Jimeno-Almazán et al., 2023).“ und: „Von ärztlicher Seite wird daher empfohlen, ein Eigentraining mit der ambulanten Therapie zu verbinden.“ Bei Vorliegen einer PEM liege der Behandlungsschwerpunkt nach demselben Abschnitt auf Pacing. Empfehlung 17 ist mit soll formuliert („sollen nach der ärztlich diagnostischen Abklärung primär Heilmittel“). Nach Kapitel 2 der Leitlinie wurden „bewusst unterschiedliche Empfehlungsgrade vergeben“, sprachlich gekennzeichnet mit soll, sollte oder kann erwogen werden: Eine Empfehlung mit sollte ist danach eine, „die regelmäßig zum Tragen kommen sollte“, eine mit soll eine, deren Beachtung „eine besondere Wichtigkeit für die meisten Anwendungssituationen beigemessen wird“. Nach Kapitel 8.12 wurde der formelle Konsensusprozess auf die in Kapitel 1 wiedergegebenen Empfehlungen durchgeführt; „Starker Konsens“ bedeutet dort „Zustimmung von > 95 % der Teilnehmenden“. Evidenzgrade weist die Leitlinie nicht aus; sie „wurde zwar nicht systematisch evidenzbasiert, aber unter Berücksichtigung der aktuellen Evidenzlage erarbeitet“. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „COVID-19 und (Früh-) Rehabilitation“, Langfassung, Version 4.0 (3. Update), Stand 01.12.2023, AWMF-Registernummer 080-008, Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR; in der Langfassung Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation e.V., DGNR). Gültig bis 30.11.2028. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 080-008 |
| MASLD (Metabolische Dysfunktion-assoziierte Leberkrankheit), aerobes oder isometrisches Training und Steigerung der körperlichen Aktivität | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Im Abschnitt „Lebensstilintervention“ des Kapitels zur MASLD lautet Empfehlung 45 der Leitlinie (neu 2024): „Alle Patienten mit MASLD sollen wöchentlich mindestens 3 Stunden aerobes oder isometrisches Training von mittlerer Intensität praktizieren, um die Leberverfettung zu reduzieren und die Wirkung einer Gewichtsreduktion auf die Inflammation zu verstärken.“ Empfehlung 43 (modifiziert 2024) lautet: „Patienten mit MASLD und Übergewicht oder Adipositas soll als Erstlinientherapie eine intensive Lebensstilintervention zur Gewichtsreduktion sowie eine Steigerung der körperlichen Aktivität empfohlen werden, um eine Verbesserung von Komorbiditätsrisiken sowie eine Regredienz von Steatose und nekroinflammatorischer Aktivität in der Histologie zu erreichen.“ Empfehlung 44 (neu 2024) lautet: „Normalgewichtigen Patienten mit MASLD kann eine Gewichtsreduktion um 3–5% und eine Erhöhung der körperlichen Aktivität zur Verbesserung der Steatose und des Muskelaufbaus empfohlen werden.“ Alle drei sind mit „Starker Konsens (100%)“ angenommen. Zur Datenlage schreibt die Leitlinie: „Bislang gibt es keine Daten über die Wirkung von allein Bewegung auf die histologischen MASH-Merkmale Ballonierung, Entzündung und vor allem Fibrose.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Klinische Ernährung in der Hepatologie“, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (Aktuel Ernahrungsmed 2024; 49: 256–317), Version 2.0, Stand 19.03.2024, AWMF-Registernummer 073-024. Gültig bis 18.03.2029. Empfehlungen 43 bis 46, 48, 49, 67, 69 und 77; Graduierung im Leitlinienreport 073-024m. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 073-024 |
| MASLD (Metabolische Dysfunktion-assoziierte Leberkrankheit), hypokalorische Ernährung, Mediterrane Diät, Leberfasten und Intervallfasten | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Im Kapitel zur Metabolischen Dysfunktion-assoziierten Leberkrankheit (MASLD) lautet Empfehlung 46 der Leitlinie (modifiziert 2024): „Patienten mit MASLD und Übergewicht oder Adipositas soll zur Gewichtsreduktion eine hypokalorische Ernährung gemäß den Leitlinien der Adipositastherapie empfohlen werden, um das Risiko von Begleiterkrankungen zu senken und eine Verbesserung von Steatose und nekroinflammatorischer Aktivität in der Histologie zu erreichen. Zur Erreichung dieser Ziele kann auch eine Formuladiät eingesetzt werden.“ Empfehlung 49 (neu 2024) lautet: „Patienten mit MASLD sollte auch bei Normalgewicht eine Mediterrane Diät (MedD) zur Verbesserung der hepatischen Steatose sowie der Insulinsensitivität empfohlen werden.“ Zu Fastenformen sagt Empfehlung 48 (neu 2024), zur hypokalorischen Ernährung im Rahmen von „Leberfasten“ oder Intervallfasten „können mangels ausreichender Datenlage keine Empfehlungen ausgesprochen werden“. Alle drei sind mit „Starker Konsens (100%)“ angenommen. Als Leberfasten bezeichnet die Leitlinie eine „kohlenhydratreduzierte Formeldiät“. Zur hypokalorischen Kost schreibt sie: „Aktuell liegen keine Daten vor, die unabhängig vom Gewichtsverlust die Favorisierung einer bestimmten Form der hypokalorischen Diät zur Erreichung der o. g. Endpunkte bei MASLD rechtfertigen.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Klinische Ernährung in der Hepatologie“, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (Aktuel Ernahrungsmed 2024; 49: 256–317), Version 2.0, Stand 19.03.2024, AWMF-Registernummer 073-024. Gültig bis 18.03.2029. Empfehlungen 43 bis 46, 48, 49, 67, 69 und 77; Graduierung im Leitlinienreport 073-024m. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 073-024 |
| ME/CFS, körperliche Aktivierung auf Basis des Dekonditionierungskonzeptes | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 6.5 C der Leitlinie (neu 2022; Empfehlungsgrad A) lautet: „Bei ME/CFS soll keine körperlichen Aktivierungen auf Basis des Dekonditionierungskonzeptes angeboten werden.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 6.5 C der Leitlinie (neu 2022; Empfehlungsgrad A) lautet: „Bei ME/CFS soll keine körperlichen Aktivierungen auf Basis des Dekonditionierungskonzeptes angeboten werden. Zu beachten ist die Belastungsintoleranz mit unterschiedlicher Latenz.“ Zudem: „Eine Verhaltenstherapie kann angeboten werden, insbesondere zur Therapie von Begleitsymptomen.“ Die Empfehlung verweist auf ein Sondervotum der Fachgesellschaften DKPM, DGPM, DGIM und DGPPN (Kapitel 5.7.5). Im Sondervotum heißt es: „Allerdings sollte nach Einschätzung der unterzeichnenden Fachgesellschaften gerade Patient:innen mit CFS nach entsprechend sorgfältiger Untersuchung und Indikationsstellung gestufte Aktivierung und geeignete Psychotherapieverfahren angeboten bzw. eine iatrogene Passivierung und Chronifizierung vermieden werden“. Unmittelbar nach dem Sondervotum steht in der Leitlinie: „Die Patientenvertretungen (zu ME/CFS) und Vertreterinnen von EUROMENE schätzen dieses Sondervotum wissenschaftlich kritisch ein und befürchten Schaden für Betroffene.“ Nach der Codierung der Leitlinie (S. 5) steht A für eine hohe Empfehlungsstärke (soll bzw. soll nicht), B für eine mittlere (sollte) und 0 für eine niedrige (kann); die Level of evidence folgen den Oxford-Kriterien, wobei I die höchste und V die am wenigsten belegte Stufe ist. |
Quelle |
| Menopausale Symptome wie Hitzewallungen bei Brustkrebspatientinnen, Cimicifuga racemosa | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 7.58 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Cimicifuga racemosa zur Senkung der therapieassoziierten Morbidität, nämlich menopausaler Symptome wie Hitzewallungen, bei Brustkrebspatientinnen vor. Der Einsatz von Cimicifuga racemosa kann zur Senkung von menopausalen Symptomen wie Hitzewallungen erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Menstruationsschmerzen, regelmäßige körperliche Bewegung wie aerobes Training oder Dehnübungen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die konsensbasierte Empfehlung 4.E25 der Leitlinie lautet: „Frauen sollte regelmäßige körperliche Bewegung unabhängig von der Intensität (z. B. aerobes Training, Yoga oder Dehnübungen) empfohlen werden, um Menstruationsschmerzen zu lindern.“ Ausgewiesen sind Expertenkonsens und Konsensusstärke ++, die Empfehlung ist 2024 neu aufgenommen. Die Leitlinie unterscheidet nach Tabelle 7 die starke („soll“), die einfache („sollte“) und die offene Empfehlung („kann“); „++“ bedeutet nach Tabelle 8 Konsens mit einer Zustimmung von mehr als 75 bis 95 Prozent, „+++“ starken Konsens mit mehr als 95 Prozent. Expertenkonsens heißt dort Konsensus-Entscheidungen „ohne vorherige systemische Literaturrecherche (S2k)“. Zur Endometriose selbst schreibt die Leitlinie: „Eine systematische Übersichtsarbeit befasste sich mit vier Studien, die unterschiedliche Bewegung/sportliche Betätigung untersucht hatten: Schlussfolgerung ist, dass Bewegung eine Reihe positiver Auswirkungen auf Endometriose-assoziierte Symptome haben kann, aber diese Effekte anhand der eingeschlossenen Studien nicht zuverlässig bestimmt werden können“. Zu Menstruationsschmerzen allgemein zitiert die Leitlinie eine Cochrane-Metaanalyse mit zwölf Studien: „Die Daten lassen darauf schließen, dass körperliche Betätigung (mind. dreimal pro Woche für ca. 45 bis 60 Minuten) unabhängig von ihrer Intensität, Menstruationsschmerzen klinisch signifikant verringern konnte“. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Endometriose“, Langfassung, Version 5.1, Stand 01.04.2025, AWMF-Registernummer 015-045, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe mit der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Gültig bis 31.03.2030. Kapitel 4.5 „Komplementäre Therapien und weitere Therapiemöglichkeiten“, Konsensbasierte Empfehlungen 4.E25, 4.E28, 4.E30 und 4.E31. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 015-045 |
| Menstruationsschmerzen, Yoga als Beispiel in der Empfehlung zu regelmäßiger körperlicher Bewegung | ||
| Yoga | Leitlinie Die konsensbasierte Empfehlung 4.E25 der Leitlinie nennt Yoga als Beispiel regelmäßiger Bewegung: „Frauen sollte regelmäßige körperliche Bewegung unabhängig von der Intensität (z. B. aerobes Training, Yoga oder Dehnübungen) empfohlen werden, um Menstruationsschmerzen zu lindern.“ Ausgewiesen sind Expertenkonsens und Konsensusstärke ++, die Empfehlung ist 2024 neu aufgenommen. Die Leitlinie unterscheidet nach Tabelle 7 die starke („soll“), die einfache („sollte“) und die offene Empfehlung („kann“); „++“ bedeutet nach Tabelle 8 Konsens mit einer Zustimmung von mehr als 75 bis 95 Prozent, „+++“ starken Konsens mit mehr als 95 Prozent. Expertenkonsens heißt dort Konsensus-Entscheidungen „ohne vorherige systemische Literaturrecherche (S2k)“. Zu Yoga führt die Leitlinie eine Metaanalyse an: „Zur Wirksamkeit von Yoga bei Dysmenorrhoe liegt eine Übersichtsarbeit mit Metaanalyse vor, die vier Studien (n = 230) eingeschlossen hat. Die Gesamteffektgröße des Einflusses eines Yoga-Programms auf Menstruationsschmerzen bei primärer Dysmenorrhoe war hoch und den Kontrollen (Standardtherapie) signifikant überlegen (SMD: −2,09; 95%-KI: −3,99 bis −0,19; p = 0,031)“. Die Studien betreffen die primäre Dysmenorrhoe und nicht eigens die Endometriose. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Endometriose“, Langfassung, Version 5.1, Stand 01.04.2025, AWMF-Registernummer 015-045, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe mit der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Gültig bis 31.03.2030. Kapitel 4.5 „Komplementäre Therapien und weitere Therapiemöglichkeiten“, Konsensbasierte Empfehlungen 4.E25, 4.E28, 4.E30 und 4.E31. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 015-045 |
| Migräneprophylaxe, Pestwurzextrakt und Mutterkraut | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Die Empfehlung in Kapitel 4.2.5 der Leitlinie lautet: „Nahrungsergänzungsmittel mit einer Wirksamkeit in der Migräneprophylaxe umfassen Magnesium, Pestwurz, Riboflavin und Coenzym Q10.
Der Befund im WortlautDie Empfehlung in Kapitel 4.2.5 der Leitlinie lautet: „Nahrungsergänzungsmittel mit einer Wirksamkeit in der Migräneprophylaxe umfassen Magnesium, Pestwurz, Riboflavin und Coenzym Q10. Die wissenschaftliche Evidenz ist aber gering.“ Zum Pestwurzextrakt hält die Leitlinie fest: „Die Substanz Pestwurzextrakt ist in Deutschland und Österreich nicht mehr als Arzneimittel erhältlich.“ Zum Mutterkraut: „Der Einsatz anderer Formen von Mutterkraut ist nicht untersucht und kann nicht empfohlen werden.“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie und weist weder Empfehlungs- noch Evidenzgrade aus. |
Quelle |
| Mobilitätsstörungen bei Multipler Sklerose, systematisches Ausdauertraining und gezieltes Krafttraining | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie In Kapitel 3 der Leitlinie folgt nach der Empfehlung „Zur Förderung der Mobilität soll vorrangig ein regelmäßiges, therapeutisch angeleitetes Gangtraining stattfinden.“ die Empfehlung: „Unterstützend sollen ein systematisches Ausdauertraining (Laufband, Ergometer, Gehen) und ein gezieltes Krafttraining durchgeführt werden.“ (Konsensstärke: 100,0 %). Zuvor verweist der Text auf eine von einer DGNR-Redaktionsgruppe entwickelte Tabelle zu Trainingsformen bei MS (Tholen et al., 2019): „Hier finden sich auch die Verweise auf die Originalarbeiten und deren Bewertungen, auf denen die nachfolgenden Empfehlungen beruhen.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Rehabilitation von sensomotorischen Störungen“, Langfassung, Version 4.0, Stand 01.02.2023, AWMF-Registernummer 030-123, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN) und Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR). Gültig bis 31.01.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-123 |
| Morbus Crohn mit Darmstrikturen oder Stenosen und obstruktiven Symptomen, Diät mit angepasster Ballaststoffqualität | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Unter der Frage nach Untergruppen von Patienten mit Morbus Crohn mit besonderen Ernährungsbedürfnissen lautet Empfehlung 19 der Leitlinie (neu 2024, Grad 0, „Starker Konsens 100 % Zustimmung“): „Bei Patienten mit MC mit Darmstrikturen oder Stenosen in Kombination mit obstruktiven Symptomen kann eine Diät mit angepasster Ballaststoffqualität oder exklusive Formulanahrung, ggf. über eine Sonde, erwogen werden.“ Die Diät steht darin als eine von zwei Möglichkeiten neben der exklusiven Formulanahrung. Nach Tabelle 4 bedeutet starker Konsens mehr als 95 Prozent Zustimmung. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Klinische Ernährung bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen“, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin in Zusammenarbeit mit AKE, GESKES, DGAV, DGVS, DCCV und GPGE, Langfassung, Version 2.1, Stand 28.11.2024, AWMF-Registernummer 073-027. Gültig bis 27.11.2029. Empfehlungen 1, 2, 16, 17, 19, 51, 52, 57 und 58; Graduierung im Leitlinienreport 073-027m. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 073-027 |
| Morbus Crohn mit leichter bis mittelschwerer Aktivität, Ausschlussdiät CDED (Crohn’s Disease Exclusion Diet) mit oder ohne partielle Formulanahrung | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Im Kapitel „Diätetische Empfehlungen bei aktiver Erkrankung“ lautet Empfehlung 17 der Leitlinie (modifiziert 2024, Grad B, „Starker Konsens 100 % Zustimmung“): „Bei erwachsenen Patienten sollte eine CDED (Ausschlussdiät mit oder ohne partielle Ernährung mittels Formulanahrung*) bei leicht bis mittelschwer aktivem MC in Betracht gezogen werden.“ Die Fußnote lautet: „PEN im englischen Sprachgebrauch (Formulanahrung proteinreich und ballaststofffrei)“. Für Kinder und Jugendliche lautet Empfehlung 16 (modifiziert 2024, Grad B, „Starker Konsens 95 % Zustimmung“), die CDED „sollte als Alternative zur exklusiven Formulanahrung bei pädiatrischen Patienten mit leichter bis mittelschwerer MC zur Erreichung einer Remission in Betracht gezogen werden“. Die Evidenzlevel sind jeweils „2x 1++, 3x 1+, 3x 1-“. Nach Tabelle 4 bedeutet starker Konsens mehr als 95 Prozent Zustimmung. Die Evidenzlevel folgen dem System des Scottish Intercollegiate Guidelines Network (SIGN). Im Kommentar heißt es, die Daten deuteten darauf hin, „dass CDED mit partieller Ernährung mittels Formulanahrung als Induktionstherapie für einen leicht bis mittelschwer aktiven MC verwendet werden kann“. Weiter: „Daten zur Langzeitwirksamkeit und zum möglichen Risiko von Ernährungsmängeln oder Störungen des Essverhaltens durch eine langfristige Anwendung von Ausschlussdiäten liegen (noch) nicht vor.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Klinische Ernährung bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen“, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin in Zusammenarbeit mit AKE, GESKES, DGAV, DGVS, DCCV und GPGE, Langfassung, Version 2.1, Stand 28.11.2024, AWMF-Registernummer 073-027. Gültig bis 27.11.2029. Empfehlungen 1, 2, 16, 17, 19, 51, 52, 57 und 58; Graduierung im Leitlinienreport 073-027m. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 073-027 |
| Mortalität bei onkologischen Patienten, Ginseng | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 7.62 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Ginseng auf die Mortalität bei onkologischen Patienten vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 7.62 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Ginseng auf die Mortalität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung von Ginseng zur Senkung der Mortalität gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Mortalität sowie krankheits- und therapieassoziierte Morbidität einschliesslich chemotherapieinduzierter Hepatotoxizität, Mariendistel | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 7.75 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Mariendistel auf Mortalität und krankheitsassoziierte und therapieassoziierte Morbidität bei onkologischen Patienten vor. Dies trifft auch auf die chemotherapieinduzierte Hepatotoxizität zu. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung von Mariendistel bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Mortalität und krankheitsassoziierte Morbidität bei onkologischen Patienten, Cimicifuga racemosa | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 7.57 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Cimicifuga racemosa auf die Senkung der Mortalität oder der krankheitsassoziierten Morbidität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung von Cimicifuga racemosa auf die Senkung der Mortalität oder Reduktion der krankheitsassoziierten Morbidität bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Mortalität, krankheitsassoziierte Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Ingwer | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 7.67 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Ingwer auf Mortalität, krankheitsassoziierte Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 7.67 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Ingwer auf Mortalität, krankheitsassoziierte Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung von Ingwer zur Senkung der Mortalität und Verbesserung der krankheitsassoziierten Morbidität oder Lebensqualität bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, alleinige Anwendung von Hydro- oder Balneotherapie | ||
| Hydrotherapie nach Kneipp | Leitlinie Empfehlung 4.29 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine Daten aus RCTs zur Beurteilung der Wirksamkeit der alleinigen Anwendung von Hydro- oder Balneotherapie auf die Mortalität, krankheits- und-therapieassoziierte Morbidität oder Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine alleinige Anwendung von Hydro- oder Balneotherapie gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Artemisia annua | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 7.81 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Artemisia annua auf Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 7.81 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Artemisia annua auf Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Gabe von Artemisia annua bei onkologischen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Bewegungstherapie als eine der fünf Säulen der klassischen Naturheilverfahren | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.28 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine Daten aus RCTs zur Wirksamkeit für das medizinische System „klassische Naturheilverfahren“ unter Berücksichtigung aller 5 Säulen (Phytotherapie, Hydrotherapie, Ernährungstherapie, Ordnungstherapie, Bewegungstherapie) zur Mortalität, krankheits- und-therapieassoziierte Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung des medizinischen Systems „klassische Naturheilverfahren“ gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Chirotherapie, Osteopathie oder Cranio-Sacral-Therapie | ||
| Osteopathie | Leitlinie Empfehlung 5.5 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine Daten aus kontrollierten Studien zur Wirksamkeit von Chirotherapie, Osteopathie oder Cranio-Sacral-Therapie auf die Senkung der Mortalität oder der krankheitsassoziierten oder therapieassoziierten Morbidität, sowie Verbesserung der Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Ernährungstherapie als eine der fünf Säulen der klassischen Naturheilverfahren | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.28 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine Daten aus RCTs zur Wirksamkeit für das medizinische System „klassische Naturheilverfahren“ unter Berücksichtigung aller 5 Säulen (Phytotherapie, Hydrotherapie, Ernährungstherapie, Ordnungstherapie, Bewegungstherapie) zur Mortalität, krankheits- und-therapieassoziierte Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung des medizinischen Systems „klassische Naturheilverfahren“ gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Hydrotherapie als eine der fünf Säulen der klassischen Naturheilverfahren | ||
| Hydrotherapie nach Kneipp | Leitlinie Empfehlung 4.28 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine Daten aus RCTs zur Wirksamkeit für das medizinische System „klassische Naturheilverfahren“ unter Berücksichtigung aller 5 Säulen (Phytotherapie, Hydrotherapie, Ernährungstherapie, Ordnungstherapie, Bewegungstherapie) zur Mortalität, krankheits- und-therapieassoziierte Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung des medizinischen Systems „klassische Naturheilverfahren“ gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, in Deutschland registrierte homöopathische Einzelmittel allein | ||
| Klassische Homöopathie | Leitlinie Empfehlung 4.26 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von in Deutschland registrierten homöopathischen Einzelmitteln (bewährte Indikation als auch individuelle Indikation) alleine zur Mortalität und krankheits- und-therapieassoziierten Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung von in Deutschland registrierten homöopathischen Einzelmitteln alleine bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, in Deutschland registrierte homöopathische Komplexmittel | ||
| Homöopathische Komplexmittel | Leitlinie Empfehlung 4.27 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von in Deutschland registrierten homöopathischen Komplexmitteln zur Mortalität und krankheits- und-therapieassoziierte Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung von in Deutschland registrierten homöopathischen Komplexmitteln bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Katzenkralle | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 7.72 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Katzenkralle auf Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 7.72 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Katzenkralle auf Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Gabe von Katzenkralle bei onkologischen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST aus; einen LoE nennt sie nicht. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Ordnungstherapie als eine der fünf Säulen der klassischen Naturheilverfahren | ||
| Ordnungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.28 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine Daten aus RCTs zur Wirksamkeit für das medizinische System „klassische Naturheilverfahren“ unter Berücksichtigung aller 5 Säulen (Phytotherapie, Hydrotherapie, Ernährungstherapie, Ordnungstherapie, Bewegungstherapie) zur Mortalität, krankheits- und-therapieassoziierte Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung des medizinischen Systems „klassische Naturheilverfahren“ gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Phytotherapie als eine der fünf Säulen der klassischen Naturheilverfahren | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 4.28 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine Daten aus RCTs zur Wirksamkeit für das medizinische System „klassische Naturheilverfahren“ unter Berücksichtigung aller 5 Säulen (Phytotherapie, Hydrotherapie, Ernährungstherapie, Ordnungstherapie, Bewegungstherapie) zur Mortalität, krankheits- und-therapieassoziierte Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung des medizinischen Systems „klassische Naturheilverfahren“ gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Müdigkeit bei einer großen Zahl zugrunde liegender Störungen oder Erkrankungen (ausgenommen ME/CFS), symptomorientierte aktivierende Maßnahmen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 6.5 A der Leitlinie (modifiziert 2022; Empfehlungsgrad A, Level of evidence Ia-IV) lautet: „Bei einer großen Zahl von zugrunde liegenden Störungen oder Erkrankungen verbessern Verhaltenstherapie oder/und symptomorientierte aktivierende Maßnahmen die Müdigkeit und das Allgemeinbefinden und sollen in diesen Fällen angeboten werden.“ mit der Fußnote „Dies betrifft nicht ME/CFS einschließlich Verdachtsdiagnose.“ Als Ergebnis des Konsensverfahrens sind 14 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen und starker Konsens angegeben. Kapitel 6.1 beschreibt die Maßnahmen so: „Aktivierende Maßnahmen haben vor allem das Ziel, einen Kreis zunehmender Dekonditionierung von Müdigkeit, Inaktivität, deren körperlichen Folgen und wiederum Müdigkeit zu verhindern.“ Kapitel 6.4 zur Müdigkeit bei chronischen somatischen Erkrankungen schreibt: „Körperliches Training zur Vermeidung der Dekonditionierungsspirale (Grafik und Erklärung siehe Patientenflyer sowie Kapitel 6.1) sowie ggf. kognitive Verhaltenstherapie sind generell zu bedenken“. Nach der Codierung der Leitlinie (S. 5) steht A für eine hohe Empfehlungsstärke (soll bzw. soll nicht), B für eine mittlere (sollte) und 0 für eine niedrige (kann); die Level of evidence folgen den Oxford-Kriterien, wobei I die höchste und V die am wenigsten belegte Stufe ist. |
Quelle |
| Multiple Sklerose ab Diagnosestellung, Kraft- und Ausdauertraining | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung C1 der Leitlinie (starker Konsens, Geprüft 2025) lautet: „Ab dem Zeitpunkt der Diagnose soll jede Person mit MS über den Nutzen von Kraft‐ und Ausdauertraining sowie über aktuelle Empfehlungen für körperliche Aktivität informiert werden. Bis EDSS 7.0 sollen nach WHO-Empfehlung minimal 75 Minuten intensives oder 150 Minuten moderates Ausdauertraining in der Woche erfolgen. Idealerweise sollte regelmäßig eine Erhebung des Fitnessstatus erfolgen. Das Ausmaß der körperlichen Aktivität sollte immer wieder abgefragt werden, um hier motivational wirksam werden zu können.“ Im Hintergrundtext schreibt die Leitlinie: „Bisher schwach ist die Evidenz für einen krankheitsmodifizierenden Effekt“, was aber auch maßgeblich an der Qualität der Studien liege. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnose und Therapie der Multiplen Sklerose, Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankung (NMOSD) und MOG-IgG-assoziierten Erkrankung (MOGAD)“, Living Guideline, Langfassung, Version 9.0, Stand 27.04.2026, AWMF-Registernummer 030-050, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN). Gültig bis 21.02.2027. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-050 |
| Multiple Sklerose im Krankheitsverlauf, regelmäßiges körperliches Training (Gleichgewicht, Ausdauer, Kraft, Geschicklichkeit) | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Kapitel 3 der Leitlinie empfiehlt: „Pat. mit MS sollten im Verlauf der Erkrankung frühzeitig dazu angehalten werden, zur Verbesserung von Gleichgewicht, Ausdauer, Kraft und Geschicklichkeit regelmäßiges körperliches Training zu absolvieren.“ (Konsensstärke: 100,0 %) und ergänzt: „Sofern Pat. nicht intrinsisch ausreichend motiviert sind, regelmäßig selbstständig zu trainieren, sollten sie über ambulante therapeutische Begleitung an ein regelmäßiges körperliches Training herangeführt werden.“ (Konsensstärke: 100,0 %). Im Text heißt es dazu: „Kernbestandteile einer nachhaltigen Rehabilitation sind Schulungen, regelmäßiges körperliches Training und Erkenntnisse aus dem Bereich der Lebensstiländerung (Learmonth & Motl, 2021).“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Rehabilitation von sensomotorischen Störungen“, Langfassung, Version 4.0, Stand 01.02.2023, AWMF-Registernummer 030-123, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN) und Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR). Gültig bis 31.01.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-123 |
| Multiple Sklerose, ausgewogene Ernährung nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung C2 der Leitlinie (starker Konsens, Geprüft 2025) lautet: „MS-Patientinnen und -Patienten soll zu einer nach aktuellen Ernährungsstandards ausgewogenen Ernährung und in Bezug auf die kardiovaskuläre Gesundheit präventiv wirksamen Ernährungsweise geraten werden. Diese soll sich an den aktuellen lebensmittelbezogenen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) orientieren. Für Unterstützung bei der Veränderung ungünstiger Essgewohnheiten sollte bei Bedarf Ernährungsberatung verordnet werden.“ Zu speziellen Diäten heißt es im Hintergrundtext: „Für spezifische Diätformen (z.B. intermittierendes Fasten, ketogene Ernährung, Swank Diet, Wahl's Diet) liegen bisher keine Studien ausreichend guter Qualität vor, die einen positiven Effekt zweifelsfrei belegen könnten“. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnose und Therapie der Multiplen Sklerose, Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankung (NMOSD) und MOG-IgG-assoziierten Erkrankung (MOGAD)“, Living Guideline, Langfassung, Version 9.0, Stand 27.04.2026, AWMF-Registernummer 030-050, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN). Gültig bis 21.02.2027. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-050 |
| Muskuloskelettale Schmerzen bei geriatrischen Patientinnen und Patienten, körperliche Aktivierung | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 19 der Leitlinie (Empfehlungsgrad ⇑⇑, Evidenzgrad 2) lautet: „Körperliche Aktivierung, ohne oder mit Unterstützung therapeutischer Interventionen soll bei geriatrischen Patient:innen mit muskuloskelettalen Schmerzen zur Reduktion der Schmerzintensität, Verbesserung der Funktionalität und Lebensqualität angewandt werden.“ (Konsensstärke: 93 %). Nach Tabelle 4 der Leitlinie steht ⇑⇑ für eine starke Empfehlung (soll), ⇑ für eine Empfehlung (sollte) und ⇔ für eine offene Empfehlung (kann erwogen werden); der Evidenzgrad folgt der Oxford-Klassifikation von 2011 mit den Stufen 1 bis 5, und laut Tabelle 3 bedeutet starker Konsens eine Zustimmung von mehr als 95 %, Konsens von mehr als 75 bis 95 % der Teilnehmenden. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Schmerzmanagement bei geriatrischen Patient:innen in allen Versorgungssettings (GeriPAIN)“, Langfassung, Version 1.0, Stand 16.07.2025, AWMF-Registernummer 145-005, Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. und Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG), mit-federführend SchmerzLOS e.V., Unabhängige Vereinigung aktiver Schmerzpatienten in Deutschland (UVSD). Gültig bis 23.02.2030. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 145-005 |
| Nach subacromialer Dekompression, physiotherapeutisch assistiertes Trainingsprogramm, supervisierte Eigenübungen und Eigenübungsprogramm im Rahmen der physiotherapeutischen Behandlung | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 10.2 der Leitlinie (Kapitel 10.1 „Rehabilitation“, neu) lautet: „Im Rahmen der physiotherapeutischen Behandlung nach subacromialer Dekompression können folgende Maßnahmen zum Einsatz kommen: - physiotherapeutisch assistiertes Trainingsprogramm - progressive, aktiv-assistive Physiotherapie - supervisierte Eigenübungen - Eigenübungsprogramm - manuelle Therapie“. Sie trägt den Empfehlungsgrad 0, den Evidenzgrad 3 und „100% Zustimmung; starker Konsens“. Der Hintergrundtext hält fest: „Überwachte Übungsprogramme und Selbstübungen sind hierbei häufig durchgeführte Maßnahmen. Wenig Wissen besteht über die Effektivität der einzelnen Programme sowie den Konsens über die richtige postoperative Physiotherapie / Rehabilitation.“ Zu den Studien: „Ein standardisiertes, postoperatives, physiotherapeutisches, supervisiertes Übungsprogramm im Vergleich zu einem Selbsttraining oder keinem Training unterstützt die Rehabilitation nach einer subacromialen Dekompressionsoperation im Hinblick auf eine positive Entwicklung des Schmerzes [128, 129].“ und „Ein eher progressives postoperatives Physiotherapieprogramm im Sinne einer Steigerung der Widerstände und früherer Belastungsaufnahme führt tendenziell zu einer schnelleren Verbesserung der Schulterfunktion [130].“ Die vorangehende Empfehlung 10.1 (Empfehlungsgrad B, Evidenzgrad 2) lautet: „Nach einer subacromialen Dekompression sollte eine anschließende physiotherapeutische Behandlung eingeleitet werden.“ Die Zeile fasst die Trainings- und Übungsmaßnahmen der Aufzählung; aktiv-assistive Physiotherapie und manuelle Therapie stehen in derselben Empfehlung als weitere Maßnahmen. Die Langfassung erklärt die Bedeutung der Empfehlungsgrade (A, B, 0) und der Evidenzgrade nicht selbst; sie verweist unter „Weitere Dokumente zu dieser Leitlinie“ auf ein gesondertes Methodendokument und Evidenztabellen. |
QuelleQuelle: S2e-Leitlinie „Subacromiales Impingement“, Langfassung, Version 1.0, Stand 20.11.2021, AWMF-Registernummer 187-060 (früher 033-056), Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU), nach der Langfassung herausgegeben zusammen mit der Deutschen Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie e.V. (DVSE). Gültig bis 19.11.2026. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 187-060 |
| Nachbehandlung nach operativer Arthrolyse bei Schultersteife, angeleitete Eigenübungen in Kombination mit mobilisierender Physiotherapie und manueller Therapie | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 7.5 der Leitlinie (Kapitel 7.4 „Nachbehandlung“, neu 2021) lautet: „Zur Nachbehandlung sollte die Kombination aus mobilisierender Physiotherapie, manueller Therapie und angeleiteten Eigenübungen durchgeführt werden“. Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad B mit dem Pfeil ⇑ und Evidenzgrad 3; der Kasten endet ohne Schlusspunkt. Die Langfassung führt zu jeder Empfehlung den Empfehlungsgrad mit Buchstabe und Pfeil (A ⇑⇑, B ⇑, 0 ⇔ oder 0 ⇑) und einen Evidenzgrad (1 bis 4) oder einen Expertenkonsens (EK) mit Zustimmung in Prozent; eine Legende zu Empfehlungs- und Evidenzgraden enthält sie nicht, das Kapitel 6 nennt nur „Evidenzgrad I – III nach Oxford Schema“ für die Kortisonempfehlungen. Im Hintergrundtext heißt es: „Der postoperative Einsatz einer Motorschiene (CPM) ist möglich. Limitationen der ROM bestehen postoperativ nicht.“ Und zum Eingriff: „Im Anschluss an die arthroskopische Arthrolyse ist eine Mobilisation zur Lösung von Restverklebungen und Überprüfung der freien Beweglichkeit möglich (147).“ Die Empfehlung nennt neben den angeleiteten Eigenübungen die mobilisierende Physiotherapie und die manuelle Therapie; diese Zeile betrifft nur die Eigenübungen. |
QuelleQuelle: S2e-Leitlinie „Schultersteife“, Langfassung, Version 1.0, Stand 15.04.2022, AWMF-Registernummer 187-020, Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) mit der D-A-CH Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie e. V. (DVSE). Gültig bis 14.04.2027. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 187-020 |
| Nachbehandlung nach operativer Versorgung einer Rotatorenmanschettenruptur, Trainingstherapie allein oder in Kombination mit Eigenübungsprogrammen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 41 der Leitlinie (Kapitel 9.2 „Physiotherapie“ der Nachbehandlung, Abschnitt Trainingstherapie, „Neu 2024“) lautet: „Im Rahmen der physiotherapeutischen Nachbehandlung soll Trainingstherapie, jeweils allein oder in Kombination mit Eigenübungsprogrammen durchgeführt werden.“ Der Kasten weist die „Konsensstärke 100 % (starker Konsens)“ aus; einen Empfehlungsgrad nennt die Langfassung nicht, in der Übersicht der Empfehlungen heißt es: „Dabei sind starke Empfehlungen (Soll) fett hervorgehoben.“ Im Text des Abschnitts heißt es: „Unter Berücksichtigung der Bewegungs- und Belastungsfreigabe wird ein gleichmäßiger, progressiver Trainingsaufbau zur Wiederherstellung der Schulterfunktion durchgeführt [286-289].“ Und zur Mobilisation: „Die postoperative Mobilisation beginnt mit passiven Bewegungsübungen und geht schrittweise in aktive Bewegungen über.“ Statement 39 (Konsensstärke 90 % (Konsens)) hält daneben fest: „Eine frühe passive Mobilisation hat langfristig keine Nachteile gegenüber einer späten Mobilisation, während eine zu aggressive passive oder aktive Mobilisation zu einer erhöhten Re-Rupturrate führen kann.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Rotatorenmanschettenruptur“, Langfassung, Version 3.0, Stand 31.03.2025, AWMF-Registernummer 187-055, Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU). Gültig bis 30.03.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 187-055 |
| Nächtliche Skelettmuskelkrämpfe bei geriatrischen Patientinnen und Patienten, tägliche Dehnungsübungen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 32 der Leitlinie (Empfehlungsgrad ⇑, Evidenzgrad 1) lautet: „Tägliche Dehnungsübungen der Waden- und Oberschenkelmuskulatur sollten bei geriatrischen Patient:innen durchgeführt werden, um die Schwere nächtlicher Skelettmuskelkrämpfe zu reduzieren.“ (Konsensstärke: 100 %). Nach Tabelle 4 der Leitlinie steht ⇑⇑ für eine starke Empfehlung (soll), ⇑ für eine Empfehlung (sollte) und ⇔ für eine offene Empfehlung (kann erwogen werden); der Evidenzgrad folgt der Oxford-Klassifikation von 2011 mit den Stufen 1 bis 5, und laut Tabelle 3 bedeutet starker Konsens eine Zustimmung von mehr als 95 %, Konsens von mehr als 75 bis 95 % der Teilnehmenden. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Schmerzmanagement bei geriatrischen Patient:innen in allen Versorgungssettings (GeriPAIN)“, Langfassung, Version 1.0, Stand 16.07.2025, AWMF-Registernummer 145-005, Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. und Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG), mit-federführend SchmerzLOS e.V., Unabhängige Vereinigung aktiver Schmerzpatienten in Deutschland (UVSD). Gültig bis 23.02.2030. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 145-005 |
| Neurogene Darmfunktionsstörungen bei Multipler Sklerose, Ernährungsmaßnahmen | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung E35 der Leitlinie (Konsens, Geprüft 2025) lautet: „Bei neurogenen Darmfunktionsstörungen sind die folgenden Maßnahmen zu erwägen (Empfehlungsstärken in der Tabelle: A = soll; B = sollte; 0 = kann).“ Für die Obstipation nennt die Tabelle: „Ballaststoffreiche Mischkost (B).“ Für die Inkontinenz: „Individuelle Ernährungsumstellung, keine Reizstoffe wie Kaffee, Alkohol und Kohlensäure, blähende oder darmanregende Nahrungsmittel (B).“ Beide Ernährungsmaßnahmen tragen damit den Empfehlungsgrad B (sollte). Einleitend schreibt die Leitlinie: „Die folgenden Behandlungsmöglichkeiten beruhen auf langjähriger praktischer Erfahrung im Umgang mit neurogenen Darmfunktionsstörungen im Sinne einer Expertinnen- / Expertenmeinung (z. B. Feneberg 2005)“. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnose und Therapie der Multiplen Sklerose, Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankung (NMOSD) und MOG-IgG-assoziierten Erkrankung (MOGAD)“, Living Guideline, Langfassung, Version 9.0, Stand 27.04.2026, AWMF-Registernummer 030-050, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN). Gültig bis 21.02.2027. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-050 |
| Neurogene Obstipation bei Multipler Sklerose, Bewegung | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung E35 der Leitlinie (Konsens, Geprüft 2025) lautet: „Bei neurogenen Darmfunktionsstörungen sind die folgenden Maßnahmen zu erwägen (Empfehlungsstärken in der Tabelle: A = soll; B = sollte; 0 = kann).“ Für die Obstipation nennt die Tabelle: „Bewegung, Physiotherapie, Stehständer, fremdkraftbetriebene Beintrainer (A).“ Bewegung trägt damit den Empfehlungsgrad A (soll). Einleitend schreibt die Leitlinie: „Die folgenden Behandlungsmöglichkeiten beruhen auf langjähriger praktischer Erfahrung im Umgang mit neurogenen Darmfunktionsstörungen im Sinne einer Expertinnen- / Expertenmeinung (z. B. Feneberg 2005)“. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnose und Therapie der Multiplen Sklerose, Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankung (NMOSD) und MOG-IgG-assoziierten Erkrankung (MOGAD)“, Living Guideline, Langfassung, Version 9.0, Stand 27.04.2026, AWMF-Registernummer 030-050, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN). Gültig bis 21.02.2027. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-050 |
| Neuromuskuläre Erkrankungen in der sensomotorischen Rehabilitation, Kraft- und Ausdauertraining | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung in Kapitel 4 der Leitlinie lautet: „Sensomotorische Rehabilitation bei neuromuskulären Erkrankungen sollte integriert in die individuell indizierte Neurorehabilitation ein Kraft- und Ausdauertraining der Muskulatur beinhalten und – soweit möglich – einen funktionswiederherstellenden Ansatz verfolgen, um Aktivitäten und Teilhabe zu fördern.“ (Konsensstärke: 100,0 %). Im Text wird dazu ein systematischer Review mit Metaanalyse aus 76 Studien beschrieben, nach dem mindestens 6 Wochen aerobes Training, Krafttraining oder ein Kombinationstraining bei verschiedenen Formen neuromuskulärer Erkrankungen Muskelkraft, funktionelle Kapazität und Lebensqualität „im Vergleich zum Status vorher“ verbessern. Weiter heißt es: „In der Metaanalyse zum Vergleich zwischen oben genanntem Übungstraining und üblicher Behandlung zeigte sich nur eine signifikante Verbesserung der aeroben Kapazität. D. h., ein Kraft- und Ausdauertraining ist nicht nur nicht schädlich, sondern verbessert auch die Kraft, die aerobe und funktionelle Kapazität sowie die Lebensqualität. Outcomes bezüglich der Aktivitäten des täglichen Lebens wurden allerdings nicht untersucht.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Rehabilitation von sensomotorischen Störungen“, Langfassung, Version 4.0, Stand 01.02.2023, AWMF-Registernummer 030-123, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN) und Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR). Gültig bis 31.01.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-123 |
| Nicht-alkoholische Fettlebererkrankung (NAFLD), aerobes Training und körperliche Aktivität | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Kapitel 4a der Leitlinie („Nicht-medikamentöse Therapie“) empfiehlt: „NAFLD Patienten sollten wöchentlich 3 Stunden aerobes Training von moderater bis mittlerer Intensität praktizieren.“ (Empfehlung, starker Konsens). Für Normalgewichtige: „Bei normalgewichtigen NAFLD Patienten (Lean-NAFLD) sollte körperliche Aktivität gemäß WHO-Empfehlungen mit dem Ziel des Muskelaufbaus angestrebt werden.“ (Empfehlung, starker Konsens). Nach den Tabellen 3 und 4 der Leitlinie entsprechen „starke Empfehlung“, „Empfehlung“ und „offen“ den Stufen „soll“, „sollte“ und „kann“; starker Konsens bedeutet mindestens 95, Konsens mindestens 75 bis 95 Prozent Zustimmung. Der Kommentar begründet: „Ein körperliches Training sollte erfolgen, um die Leberverfettung zu reduzieren und die Wirkung einer Gewichtsreduktion gegen die Inflammation zu verstärken. Eine Verbesserung des nekroinflammatorischen Geschehens ist bisher nicht belegt.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Nicht-alkoholische Fettlebererkrankungen“, Langfassung (Aktualisierte S2k-Leitlinie nicht-alkoholische Fettlebererkrankung, April 2022, Z Gastroenterol 2022; 60: 1346–1421), Version 2.1, Stand 01.04.2022, AWMF-Registernummer 021-025, Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten. Gültig bis 30.09.2026 (in Überarbeitung). Kapitel 4a „Nicht-medikamentöse Therapie“ und 4b „Medikamentöse Therapie“. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 021-025 |
| Nicht-alkoholische Fettlebererkrankung (NAFLD), hypokalorische und mediterrane Ernährung | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie In Kapitel 4a der Leitlinie („Nicht-medikamentöse Therapie“) lautet die erste Ernährungsempfehlung: „Übergewichtigen oder adipösen NAFLD Patienten soll eine Gewichtsreduktion mittels hypokalorischer Ernährung gemäß den Empfehlungen der DAG, S3 Leitlinie Adipositas (AWMF 050–001), empfohlen werden.“ (Starke Empfehlung, starker Konsens). Die zweite: „Eine mediterrane Ernährungsweise (ME) sollte erwogen werden, um Steatose und Insulinsensitivität zu verbessern.“ (Empfehlung, Konsens). Für Normalgewichtige: „Patienten mit NAFLD und einem BMI > 20 und < 25 kg/m2 kann eine mediterrane Ernährung (ME) empfohlen werden.“ (Empfehlung offen, starker Konsens). Nach den Tabellen 3 und 4 der Leitlinie entsprechen „starke Empfehlung“, „Empfehlung“ und „offen“ den Stufen „soll“, „sollte“ und „kann“; starker Konsens bedeutet mindestens 95, Konsens mindestens 75 bis 95 Prozent Zustimmung. Übergeordnet steht die Empfehlung: „Übergewichtige bzw. adipöse NAFLD Patienten sollen ihr Gewicht um mindestens 5% reduzieren, um eine Verbesserung von Steatose, Inflammation bzw. Transaminasen zu erreichen.“ Der Kommentar hält fest: „Die Kombination von hypokalorischer Ernährung mit aerobem bzw. isometrischem Training wirkt synergistisch und verstärkt die Wirksamkeit hinsichtlich der Verbesserung von Steatose und nekroinflammatorischer Aktivität“. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Nicht-alkoholische Fettlebererkrankungen“, Langfassung (Aktualisierte S2k-Leitlinie nicht-alkoholische Fettlebererkrankung, April 2022, Z Gastroenterol 2022; 60: 1346–1421), Version 2.1, Stand 01.04.2022, AWMF-Registernummer 021-025, Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten. Gültig bis 30.09.2026 (in Überarbeitung). Kapitel 4a „Nicht-medikamentöse Therapie“ und 4b „Medikamentöse Therapie“. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 021-025 |
| Nicht-spezifische Nackenschmerzen (Schröpfmassage als Weichteilbehandlung) | ||
| Schröpfen | Leitlinie Die Leitlinie behandelt die Schröpfmassage nicht eigens, sondern als eine der Weichteilbehandlungen.
Der Befund im WortlautDie Leitlinie behandelt die Schröpfmassage nicht eigens, sondern als eine der Weichteilbehandlungen. Sie zählt auf: „Für die Anwendung von Weichteilbehandlungen bei chronischen nicht-spezifischen Nackenschmerzen wurden vier randomisiert-kontrollierte Studien gefunden“, und benennt die Methoden als „Faszientherapie“, „Akupressur“, „Schröpfmassage“ und „klassische“ Massage. Empfehlung 36 der Leitlinie lautet: „Weichteilbehandlungen sollten zur Behandlung akuter nichtspezifischer Nackenschmerzen nicht verordnet werden.“ Empfehlung 37 der Leitlinie lautet: „Weichteilbehandlungen können zur Behandlung chronischer nicht-spezifischer Nackenschmerzen in Kombination mit aktivierenden Maßnahmen verordnet werden.“ Zur Begründung der ersten: „Die Autoren dieser Leitlinie erachten diese Evidenzgrundlage als nicht ausreichend für eine Positivempfehlung.“ Die Leitlinie codiert ihre Empfehlungsstärke über die Formulierung: „Soll/Soll nicht“ ist Grad A, „Sollte/Sollte nicht“ Grad B, „Kann erwogen/verzichtet werden“ Grad 0. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Nicht-spezifische Nackenschmerzen“, Langfassung, Version 3.0, Stand 16.01.2025, AWMF-Registernummer 053-007, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Gültig bis 17.02.2030. · erhoben am 07.09.2026 · Leitlinie: 053-007 |
| Nicht-spezifische Rückenschmerzen bei Kindern und Jugendlichen, Anleitung zu selbständigen Übungen, mehr Bewegung und sportlicher Aktivität in der Physiotherapie | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung S 31a in Kapitel 6 der Leitlinie („Nicht-medikamentöse Therapie“) lautet: „In der Physiotherapie sollen Kinder und Jugendliche mit nicht-spezifischen Rückenschmerzen zu selbständigen Übungen, mehr Bewegung und sportlicher Aktivität angeleitet werden. Dies soll regelmäßig durch Physiotherapeut:innen kontrolliert und angepasst werden.“ Sie ist als EK gekennzeichnet und mit „Konsensstärke: 100%“ verabschiedet; nach dem Methodenteil der Leitlinie wurden Empfehlungen bei fehlender oder nicht ausreichender Evidenz „durch die Meinung der Expert:innen getroffen und als konsensbasiert dokumentiert“, und starker Konsens bedeutet laut Tabelle 23 mehr als 95 % der Stimmberechtigten. Die Empfehlung steht unmittelbar nach Empfehlung S 31 (Empfehlungsgrad A ⇑⇑, Evidenzgrad 2): „Aktive Physiotherapie soll zur Anwendung kommen bei Kindern und Jugendlichen mit nicht-spezifischen Rückenschmerzen.“ In der Zusammenfassung der nicht-medikamentösen Therapien heißt es: „Zwei systematische Reviews bestätigen eine positive Wirksamkeit der Physiotherapie in der Behandlung nicht-spezifischer Rückenschmerzen bei Kindern und Jugendlichen. Über die genaue physiotherapeutische Methode und die Anwendungsdauer können nur begrenzte Aussagen oder Empfehlungen ausgesprochen werden.“ Und: „Viele Physiotherapien sind mit Anleitungen zu selbständigen Übungen außerhalb der Behandlung verbunden.“ |
Quelle |
| Nicht-spezifischer subakuter oder chronischer Kreuzschmerz bei geriatrischen Patientinnen und Patienten, körperliche Aktivierung | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 34 der Leitlinie im Kapitel 8.2 „Nicht-spezifischer Kreuzschmerz“ (Empfehlungsgrad ⇑⇑, Evidenzgrad 2) lautet: „Körperliche Aktivierung, ohne oder mit Unterstützung therapeutischer Interventionen, soll bei geriatrischen Patient:innen mit subakutem oder chronischem Kreuzschmerz zur Reduktion der Schmerzintensität und Verbesserung der Funktionalität angewandt werden.“ (Konsensstärke: 100 %). Nach Tabelle 4 der Leitlinie steht ⇑⇑ für eine starke Empfehlung (soll), ⇑ für eine Empfehlung (sollte) und ⇔ für eine offene Empfehlung (kann erwogen werden); der Evidenzgrad folgt der Oxford-Klassifikation von 2011 mit den Stufen 1 bis 5, und laut Tabelle 3 bedeutet starker Konsens eine Zustimmung von mehr als 95 %, Konsens von mehr als 75 bis 95 % der Teilnehmenden. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Schmerzmanagement bei geriatrischen Patient:innen in allen Versorgungssettings (GeriPAIN)“, Langfassung, Version 1.0, Stand 16.07.2025, AWMF-Registernummer 145-005, Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. und Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG), mit-federführend SchmerzLOS e.V., Unabhängige Vereinigung aktiver Schmerzpatienten in Deutschland (UVSD). Gültig bis 23.02.2030. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 145-005 |
| Obstipation bei Huntington-Erkrankung, ballaststoffreiche Kost und ausreichende Trinkmenge | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Kapitel 4.1.3.3 der Leitlinie beginnt den Absatz zur Obstipation mit: „Zu einer Obstipation kann es im Rahmen der autonomen Mitbeteiligung, als Medikamentennebenwirkung und durch Bettlägrigkeit kommen, sodass häufig der Einsatz von Abführmitteln und Abführmaßnahmen notwendig ist.“ Die Empfehlung lautet: „Zunächst sollten jedoch eine ballaststoffreiche Kost (z. B. Weizenkleie, Flohsamenschalen, Leinsamen), eine ausreichende Trinkmenge von 1,5–2 Litern pro Tag sowie körperliche Aktivität empfohlen und darauf hingewiesen werden, dass eine Unterdrückung des Stuhldrangs vermieden werden sollte.“ Danach heißt es: „Bei akuter funktioneller und chronischer Obstipation können Macrogole, z. B. Movicol, Natriumpicosulfat, Bisacodyl oder Prucaloprid, verwendet werden.“ Nach Tabelle 3 der Leitlinie steht „Sollte/sollte nicht“ für die Stufe „Empfehlung“. Eine eigene Konsensusstärke ist für diesen Satz nicht angegeben; nach dem Methodenteil gilt: „Alle Aussagen, für die die Konsensusstärke nicht extra angegeben ist, wurden mit > 95 % beraten.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Chorea / Morbus Huntington“, Langfassung, Version 6.0, Stand 24.11.2022, AWMF-Registernummer 030-028, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN). Gültig bis 23.11.2027. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 030-028 |
| Obstipation bei Huntington-Erkrankung, körperliche Aktivität | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Kapitel 4.1.3.3 der Leitlinie beginnt den Absatz zur Obstipation mit: „Zu einer Obstipation kann es im Rahmen der autonomen Mitbeteiligung, als Medikamentennebenwirkung und durch Bettlägrigkeit kommen, sodass häufig der Einsatz von Abführmitteln und Abführmaßnahmen notwendig ist.“ Die Empfehlung lautet: „Zunächst sollten jedoch eine ballaststoffreiche Kost (z. B. Weizenkleie, Flohsamenschalen, Leinsamen), eine ausreichende Trinkmenge von 1,5–2 Litern pro Tag sowie körperliche Aktivität empfohlen und darauf hingewiesen werden, dass eine Unterdrückung des Stuhldrangs vermieden werden sollte.“ Körperliche Aktivität steht darin neben ballaststoffreicher Kost und ausreichender Trinkmenge; eine Form, Dauer oder Häufigkeit nennt die Leitlinie nicht. Nach Tabelle 3 der Leitlinie steht „Sollte/sollte nicht“ für die Stufe „Empfehlung“. Eine eigene Konsensusstärke ist für diesen Satz nicht angegeben; nach dem Methodenteil gilt: „Alle Aussagen, für die die Konsensusstärke nicht extra angegeben ist, wurden mit > 95 % beraten.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Chorea / Morbus Huntington“, Langfassung, Version 6.0, Stand 24.11.2022, AWMF-Registernummer 030-028, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN). Gültig bis 23.11.2027. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 030-028 |
| Obstipation bei Kinderwunsch und in der Schwangerschaft bei Frauen mit Querschnittlähmung, pflanzliche Abführmittel wie Anthrachinon-Derivate | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Im Abschnitt 2.3.6 „Laxantien“ des Kapitels 2.3 („Medikation bei Kinderwunsch“) lautet die hervorgehobene Empfehlung der Leitlinie: „Pflanzliche Abführmittel wie Anthrachinon-Derivate (Senna, Rhabarberwurzel, Faulbaumrinde, Aloe), Paraffinum und Rizinusöl sollten nicht verwendet werden“. Sie ist mit „Konsens 100%, geprüft 2024“ angenommen. Nach Tabelle 1 der Leitlinie ist „Sollte nicht“ eine Negativempfehlung. Der Abschnitt behandelt die Anwendung in der Schwangerschaft. Als Alternative nennt der Text: „Alternativ können diätetische Maßnahmen unter Einsatz von Ballaststoffen (Weizenkleie, Leinsamen, Flohsamen) in Kombination mit ausreichender Flüssigkeitszufuhr zur Anwendung kommen.“ Bei unzureichender Wirkung sieht er Lactulose als erste Wahl. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett bei Frauen mit Querschnittlähmung“, Langfassung, Update Version 2.0, Stand 14.08.2024, AWMF-Registernummer 179-002, Deutschsprachige Medizinische Gesellschaft für Paraplegiologie und Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Gültig bis 13.08.2029. Abschnitt 2.3.6 „Laxantien“. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 179-002 |
| Obstipation mit Beginn im Neugeborenen- oder frühen Säuglingsalter nach Einführung von Kuhmilchformula ohne Warnzeichen, Versuch mit kuhmilchfreier Ernährung | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Im Abschnitt 2.5.1 „Obstipation mit Beginn im Neugeborenen- oder frühen Säuglingsalter“ des Kapitels 2.5 „Diagnostik der funktionellen Obstipation“ lautet eine Empfehlung der Leitlinie: „Bei Beginn der Stuhlentleerungsproblematik nach Einführung von Kuhmilchformula ohne Warnzeichen kann ein Versuch mit einer kuhmilchfreien Ernährung erwogen werden.“ Sie ist „Stand (2021)“ und mit starkem Konsens angenommen. Nach Tabelle 2 der Leitlinie steht „Kann erwogen/verzichtet werden“ für eine offene Empfehlung; starker Konsens bedeutet nach Tabelle 3 mehr als 95 Prozent der Stimmberechtigten. Unmittelbar vor den Empfehlungen heißt es, differentialdiagnostisch komme bei einer Obstipation in den ersten beiden Lebensjahren „auch eine nicht-IgE-vermittelte Kuhmilchallergie mit allergiebedingter Motilitätsstörung in Frage“; diese könne „nur durch eine probatorische kuhmilchproteinfreie Ernährung (diagnostische Diät) mit anschließender Re-Exposition diagnostiziert werden“. |
|
| Osteoporose bei postmenopausalen Frauen und Männern ab 50 Jahren, Programm zur Verbesserung von Kraft, Balance und Koordination, supervidierte Übungsprogramme und Rehasportgruppen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung in Kapitel 9.2.8 der Leitlinie („Körperliches Training und Bewegung“, im Kapitel Basistherapie) lautet: „Ein Programm zur Verbesserung von Kraft, Balance und Koordination soll im Rahmen der Osteoporose‐Therapie durchgeführt werden.“ Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad A, Evidenzgrad 1 und die Konsensstärke 17/17 („Starker Konsens“). Im Hintergrundtext heißt es: „Die vorliegende Literatur belegt einen positiven Effekt von Training und körperlicher Aktivität auf das Auftreten von Stürzen und sturzbedingten Frakturen bei älteren Menschen (Zhao R. et al. 2017).“ In Kapitel 9.6.1.3 („Physiotherapie, multi-modale Komplextherapien und Rehabilitation“) lautet eine weitere Empfehlung: „Supervidierte Übungsprogramme mit oder ohne Patientenedukation sollen Patientinnen und Patienten mit Osteoporose angeboten werden.“ Sie trägt Empfehlungsgrad A, Evidenzgrad 1 und die Konsensstärke 17/17 (starker Konsens). Der Hintergrundtext dazu verlangt: „Wichtig ist, dass die Übungsprogramme eine ausreichende Intensität und Dauer haben und verschiedene Übungsformen miteinander kombinieren.“ und „Hierzu sollten Kraft- und Gleichgewichtstrainingskomponenten gehören, die mehrfach pro Woche ausgeführt werden sollten.“ In Kapitel 9.6.1.4 („Krankheitsbewältigung, Selbsthilfegruppen und Patientenedukation“) heißt es: „Osteoporose-Selbsthilfegruppen und Rehasportgruppen sollen Osteoporose-Patientinnen und -Patienten empfohlen werden.“ (Empfehlungsgrad A, Evidenzgrad 1, Konsensstärke 17/17, starker Konsens). Das Titelblatt der Leitlinie hält fest: „Die Zeichen (A,B,0) geben den jeweiligen Handlungsempfehlungsgrad in Bezug auf den Evidenzgrad nach den SIGN-Kriterien (Therapie) bzw. den Oxford-Kriterien (Diagnostik) an.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen und bei Männern ab dem 50. Lebensjahr“, Langfassung, Version 2.1, Stand 06.09.2023, AWMF-Registernummer 183-001, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 31.03.2027 (in Überarbeitung). · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-001 |
| Osteoporose oder drohende Osteoporose bei Männern ab 45 Jahren, körperliches Training zur Verbesserung der Knochenfestigkeit | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4 der Leitlinie lautet: „Männer, die von einer Osteoporose bedroht oder betroffen sind, sollen ein geeignetes körperliches Training zur Verbesserung der Knochenfestigkeit durchführen.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. In der Diskussion heißt es: „Die vorliegende Analyse zeigt signifikante, niedrige-moderate Effekte eines körperlichen Trainings auf die KMD an LWS und FN.“ Weiter heißt es dort, das Spannungsfeld körperliches Training und Knochendichte bei Männern sollte „durch weitere methodisch angemessene Untersuchungen mit erfolgversprechenden Trainingsprotokollen adressiert werden“. Die Bewertung nennt 12 eingeschlossene Studien und Männerkollektive ab 45 Jahren mit und ohne Osteoporose. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Osteoporose oder drohende Osteoporose bei postmenopausalen Frauen, körperliches Training zur Verbesserung der Knochenfestigkeit | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 3 der Leitlinie lautet: „Postmenopausale Frauen, die von einer Osteoporose bedroht oder betroffen sind, sollen ein geeignetes körperliches Training zur Verbesserung der Knochenfestigkeit durchführen.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. In der Diskussion heißt es: „Insgesamt zeigen sich für die KMD an LWS-, FN und TH signifikante, allerdings lediglich moderat hohe Effekte eines körperlichen Trainings.“ Und: „Insgesamt zeigen sich für jeweils beide Studienarme aber signifikant positive Veränderungen, sodass (a) postmenopausale Frauen grundsätzlich unabhängig von Osteoporosegrad und (Post-)Menopausenstatus von trainingsinduzierten Effekten auf die KMD profitieren können“. Die Bewertung nennt 80 eingeschlossene Studien. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Osteoporose ohne spezifische medikamentöse Therapie, Calcium über die Ernährung (mindestens 1.000 mg täglich) | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie In Kapitel 9.2.2 der Leitlinie („Calcium“, im Kapitel Basistherapie) lautet eine Empfehlung: „Bei Patientinnen und Patienten ohne eine spezifische medikamentöse Therapie soll die Ernährung mindestens 1.000 mg Calcium täglich enthalten.“ Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad A, Evidenzgrad 1 und die Konsensstärke 17/17 („Starker Konsens“); als belegende Evidenz ist eine systematische Übersicht mit Metaanalyse zur kombinierten Supplementierung von Calcium und Vitamin D bei postmenopausalen Frauen angegeben (Liu C et al., Food Funct 2020). Die nächste Empfehlung lautet: „Calcium‐Supplemente sollten eingenommen werden, wenn die Menge von 1.000 mg Calcium/Tag durch die Ernährung nicht sicher erreicht werden kann.“ (Empfehlungsgrad B, Evidenzgrad 1, Konsensstärke 17/17, starker Konsens). Im Text des Kapitels heißt es: „Nur, wenn die empfohlene Calciumzufuhr mit der Nahrung nicht erreicht wird, sollte eine Supplementierung mit Calcium durchgeführt werden.“ Das Titelblatt der Leitlinie hält fest: „Die Zeichen (A,B,0) geben den jeweiligen Handlungsempfehlungsgrad in Bezug auf den Evidenzgrad nach den SIGN-Kriterien (Therapie) bzw. den Oxford-Kriterien (Diagnostik) an.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen und bei Männern ab dem 50. Lebensjahr“, Langfassung, Version 2.1, Stand 06.09.2023, AWMF-Registernummer 183-001, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 31.03.2027 (in Überarbeitung). · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-001 |
| Osteoporose- und Frakturprophylaxe bei Menschen mit erhöhtem Frakturrisiko ab 65 Jahren, eiweißreiche Ernährung (mindestens 1,0 g Eiweiß je Kilogramm Körpergewicht am Tag) | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung zur Eiweißzufuhr in Kapitel 6.2 der Leitlinie („Ernährung und Lebensstil“) lautet: „Menschen mit erhöhtem Frakturrisiko sollte ab dem Alter von 65 Jahren eine eiweißreiche Ernährung mit einer täglichen Aufnahme von mindestens 1,0 g Eiweiß/kg Körpergewicht/Tag empfohlen werden.“ Ausgewiesen sind Grad der Empfehlung B, Güte der Evidenz 2 und die Konsensstärke 20/20 („Starker Konsens“). Im Hintergrundtext heißt es: „Studien haben gezeigt, dass eine eiweißarme Ernährung das Frakturrisiko erhöhen kann (Langsetmo L et al. 2015). Eine ausreichend eiweißhaltige Ernährung scheint zur Abnahme des Frakturrisikos zu führen (Groendendijk I et al. 2019).“ Das Ernährungskapitel der Basistherapie verweist darauf: „Empfehlungen zur knochengesunden Ernährung werden im Kapitel Generelle Fraktur-und Osteoporoseprophylaxe formuliert.“ Und: „Generell sollte eine Mangelernährung, inklusive Eiweißunterernährung, möglichst vermieden werden.“ Das Titelblatt der Leitlinie hält fest: „Die Zeichen (A,B,0) geben den jeweiligen Handlungsempfehlungsgrad in Bezug auf den Evidenzgrad nach den SIGN-Kriterien (Therapie) bzw. den Oxford-Kriterien (Diagnostik) an.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen und bei Männern ab dem 50. Lebensjahr“, Langfassung, Version 2.1, Stand 06.09.2023, AWMF-Registernummer 183-001, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 31.03.2027 (in Überarbeitung). · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-001 |
| Osteoporose- und Frakturprophylaxe bei postmenopausalen Frauen und Männern ab 50 Jahren, regelmäßige körperliche Aktivität zur Verbesserung von Muskelkraft, Gleichgewichtssinn und Koordination | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die erste Empfehlung in Kapitel 6.1 der Leitlinie („Muskelkraft, Koordination und Stürze“, im Kapitel zur generellen Osteoporose- und Frakturprophylaxe) lautet: „Regelmäßige, an den funktionellen Status angepasste körperliche Aktivität sollte gefördert werden mit dem Ziel, Muskelkraft, Gleichgewichtsinn, Reaktionsgeschwindigkeit und Koordination zu verbessern. Immobilisierung sollte vermieden werden.“ Ausgewiesen sind Grad der Empfehlung B, Güte der Evidenz 1 und die Konsensstärke 16/16 („Starker Konsens“). Eine zweite Empfehlung desselben Kapitels lautet: „Bei funktionellen Einschränkungen, u. a. im Timed up and Go-Test, sollten Maßnahmen im Sinne eines Programms zur Verbesserung der Muskelkraft und Gangkoordination (z.B. Physiotherapie, Funktionsgymnastik) oder eine entsprechende geriatrische Rehabilitationsmaßnahme angeboten werden.“ Sie trägt Grad der Empfehlung B, als Güte der Evidenz Expertenkonsens und die Konsensstärke 18/18 (starker Konsens). Im Hintergrundtext heißt es: „Die Möglichkeiten eines solchen Trainings sind vielfältig. Wichtig ist die Regelmäßigkeit des Trainings.“ Das Titelblatt der Leitlinie hält fest: „Die Zeichen (A,B,0) geben den jeweiligen Handlungsempfehlungsgrad in Bezug auf den Evidenzgrad nach den SIGN-Kriterien (Therapie) bzw. den Oxford-Kriterien (Diagnostik) an.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen und bei Männern ab dem 50. Lebensjahr“, Langfassung, Version 2.1, Stand 06.09.2023, AWMF-Registernummer 183-001, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 31.03.2027 (in Überarbeitung). · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-001 |
| Osteoporotische Wirbelkörperfrakturen (konservative Behandlung), Kraft- und Gleichgewichtstraining mehrfach pro Woche als Schwerpunkt der Physiotherapie | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 18 der Leitlinie im Kapitel 4.1.5 „Physikalische und physiotherapeutische Maßnahmen“ lautet: „Im Rahmen der Physiotherapie bei osteoporotischen Frakturen soll der Fokus auf Kraft- und Gleichgewichtstrainingskomponenten gelegt werden, welche mehrfach pro Woche durchgeführt werden sollen.“ Weiter heißt es in derselben Empfehlung: „Um einen optimalen Effekt zu erzielen, ist das Training individuell auf den Leistungszustand des Patient:innen anzupassen und im Verlauf zu steigern“; dies könne „im Rahmen von Selbsthilfegruppen, Funktionstraining, Rehasport und Krankengymnastik erfolgen“. Die Empfehlung ist mit „Neu“, „Stand 2024“ und „Konsensstärke 100 %“ gekennzeichnet; ein Schema, wofür die Formulierungen „soll“ und „sollte“ stehen, und eine Einteilung der Konsensstärke enthält die Langfassung nicht. Der Hintergrundtext schreibt physiotherapeutischen Behandlungen bei Osteoporose einen in diversen Studien belegten Nutzen „zur Verbesserung der Knochenqualität, zur Schmerzreduktion, zur Optimierung der Lebensqualität sowie zur Vermeidung von Stürzen und sturzbedingten Frakturen“ zu, schränkt aber ein: „Allerdings sind die Ergebnisse in der Literatur hierzu aufgrund der verschiedenen Interventionsmöglichkeiten, Unterschieden in Trainingshäufigkeit, Intensität, Länge der Trainingsperiode und der Nachbeobachtung sehr heterogen.“ Und: „Gleichwohl in Deutschland grundsätzlich physiotherapeutische und physikalische Maßnahmen bei Wirbelfrakturen und bei Osteoporose empfohlen werden, fehlt weiterhin eine Evidenz zur Effektivität dieser Behandlung.“ Weiter: „In mehreren Studien konnte zwar für spezielle Endpunkte wie Gleichgewicht oder körperliche Leistungsfähigkeit ein kurzfristiger positiver Effekt nachgewiesen werden, jedoch zeigte sich, insbesondere im Langzeitverlauf, keine signifikante Verbesserung der Beschwerdesituation im Vergleich zum nichtbehandelten Kollektiv“; Studien, die nur frische osteoporotische Frakturen einschlossen, gebe es nicht. Zur Orientierung verweist die Leitlinie auf die S3-Leitlinie Körperliches Training zur Frakturprophylaxe des DVO. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie osteoporotischer thorakolumbaler Wirbelfrakturen“, Langfassung, Version 1.1, Stand 15.04.2025, AWMF-Registernummer 187-063, Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und Deutsche Wirbelsäulengesellschaft e.V. (DWG). Gültig bis 14.04.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 187-063 |
| Parkinson-Krankheit ab frühen Krankheitsstadien, aerobes Training und Krafttraining | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung in Kapitel 5 der Leitlinie lautet: „Parkinsonbetroffene sollten bereits in frühen Krankheitsstadien zu aerobem Training (z. B. Nordic Walking, Jogging, Fahrradfahren, Laufbandtraining) und Krafttraining ermutigt werden. Die Auswahl der Bewegungsform sollte sich nach individuellen Bedürfnissen und Präferenzen richten.“ (Konsensstärke: 100,0 %). |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Rehabilitation von sensomotorischen Störungen“, Langfassung, Version 4.0, Stand 01.02.2023, AWMF-Registernummer 030-123, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN) und Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR). Gültig bis 31.01.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-123 |
| Parkinson-Krankheit, frühzeitig angebotene gleichgewichtsfördernde Therapie, Tai-Chi als eines von mehreren Beispielen | ||
| Tai Chi | Leitlinie Die Empfehlung in Kapitel 5 der Leitlinie lautet: „Gleichgewichtsfördernde Therapien sollten ebenfalls frühzeitig angeboten werden (Tanzen, Tai- Chi, Gang- und Gleichgewichtstraining als therapeutisch supervidiertes Eigentraining), da das Auftreten von Gleichgewichtsstörungen im Rahmen der Krankheitsprogression sehr wahrscheinlich ist.“ (Konsensstärke: 100,0 %). Tai-Chi ist dort eines von mehreren Beispielen. Im Text heißt es: „Tai-Chi (und Qigong) verbesserten die Gesamtheit motorischer Symptome, den Gang und das Gleichgewicht. Empfohlen wurden für Tai-Chi 2 x 60 Minuten/Woche über mindestens 24 Wochen.“ Diese Angaben stammen nach dem Text aus der Datenanalyse der European Physiotherapy Guidelines for Parkinson’s Disease (Keus et al., 2014) und deren Aktualisierung (Radder et al., 2020). |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Rehabilitation von sensomotorischen Störungen“, Langfassung, Version 4.0, Stand 01.02.2023, AWMF-Registernummer 030-123, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN) und Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR). Gültig bis 31.01.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-123 |
| Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) einschließlich der Nachsorge nach medikamentöser, interventioneller oder offen-chirurgischer Behandlung, strukturiertes gefäßspezifisches Bewegungstraining unter qualifizierter Anleitung | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 6.6 der Leitlinie im Kapitel 6.2 „Gefäßtraining in der Nachsorge“ lautet: „Ein strukturiertes gefäßspezifisches Bewegungstraining unter qualifizierter Anleitung soll allen Patientinnen und Patienten mit pAVK als Bestandteil der Basisbehandlung angeboten werden. Dies gilt auch in der Nachsorge nach medikamentösen, interventionellen oder offen-chirurgischen Behandlungsmaßnahmen.“ Die Empfehlungstabelle weist Grad A, LoE 1 und die Konsensstärke „Starker Konsens“ aus; was die Grade, die LoE-Stufen und die Konsensstärken bedeuten, erläutert die Langfassung nicht. Im Hintergrundtext heißt es: „Zusammengefasst sollte spätestens im Rahmen der Nachsorge jeder Patientin bzw. jedem Patienten mit pAVK ein strukturiertes Gefäßtraining angeboten werden, sofern die Komorbiditäten dies erlauben.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit“, Langfassung, Version 4.3, Stand 18.09.2024, AWMF-Registernummer 065-003, Deutsche Gesellschaft für Angiologie - Gesellschaft für Gefäßmedizin e.V. (DGA). Gültig bis 17.09.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 065-003 |
| Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK), alternatives Bewegungstraining unter Anleitung, wenn überwachtes Training nicht möglich ist | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.26 der Leitlinie im Kapitel 4.6.3 „Art des Bewegungstrainings“ lautet: „Alternatives Bewegungstraining unter Anleitung ist hinsichtlich der schmerzfreien und maximalen Gehstrecke dem traditionellem Gehtraining unter Anleitung gleichwertig und sollte erwogen werden, wenn überwachtes Training nicht möglich ist.“ Die Empfehlungstabelle weist Grad A, LoE 2 und die Konsensstärke „Starker Konsens“ aus; was die Grade, die LoE-Stufen und die Konsensstärken bedeuten, erläutert die Langfassung nicht. Zu dem dort beschriebenen Cochrane Review heißt es im Hintergrundtext: „Zu den alternativen Formen des Bewegungstrainings zählten Radfahren, Krafttraining der unteren Extremitäten, Oberarm-Ergometertraining, Nordic Walking und Kombinationen verschiedener Bewegungsformen.“ Und: „Die einzelnen Vergleiche beruhen teilweise auf relativ geringen Patientenzahlen“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit“, Langfassung, Version 4.3, Stand 18.09.2024, AWMF-Registernummer 065-003, Deutsche Gesellschaft für Angiologie - Gesellschaft für Gefäßmedizin e.V. (DGA). Gültig bis 17.09.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 065-003 |
| Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK), häusliches Bewegungstraining mit Zielvorgaben und engem zielorientiertem Monitoring, wenn überwachtes Gehtraining nicht möglich ist | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.25 der Leitlinie im Kapitel 4.6.2 „Häusliches Bewegungstraining“ lautet: „Häusliches Bewegungstraining mit Zielvorgaben und engem zielorientierten Monitoring sind einem strukturierten Trainingsprogramm bei der erzielten Gehstrecke gleichwertig und sollte erwogen werden, wenn überwachtes Gehtraining nicht möglich ist.“ Die Empfehlungstabelle weist Grad A, LoE 2 und die Konsensstärke „Starker Konsens“ aus; was die Grade, die LoE-Stufen und die Konsensstärken bedeuten, erläutert die Langfassung nicht. Im Hintergrundtext heißt es: „Monitoring mit ausschließlicher telefonischer Abfrage des durchgeführten Trainings oder Tagebucheintragungen ohne Angabe der zurückgelegten Schrittzahl erwiesen sich als unwirksam.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit“, Langfassung, Version 4.3, Stand 18.09.2024, AWMF-Registernummer 065-003, Deutsche Gesellschaft für Angiologie - Gesellschaft für Gefäßmedizin e.V. (DGA). Gültig bis 17.09.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 065-003 |
| Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK), häusliches Bewegungstraining mit Zielvorgaben verglichen mit einer Standardberatung zum Bewegungstraining | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Statement 4.24 der Leitlinie im Kapitel 4.6.2 „Häusliches Bewegungstraining“ lautet: „Häusliches Bewegungstraining mit Zielvorgaben ist einer Standardberatung zum Bewegungstraining überlegen.“ Die Empfehlungstabelle kennzeichnet es als Statement mit der Konsensstärke „Starker Konsens“; was die Konsensstärken bedeuten, erläutert die Langfassung nicht. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit“, Langfassung, Version 4.3, Stand 18.09.2024, AWMF-Registernummer 065-003, Deutsche Gesellschaft für Angiologie - Gesellschaft für Gefäßmedizin e.V. (DGA). Gültig bis 17.09.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 065-003 |
| Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK), strukturiertes Gehtraining und körperliche Komponente der Lebensqualität | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Statement 4.31 der Leitlinie im Kapitel 4.6.8 „Effekt des Bewegungstrainings auf die Lebensqualität“ lautet: „Strukturiertes Gehtraining hat einen positiven Effekt auf die körperliche Komponente der Lebensqualität.“ Die Empfehlungstabelle kennzeichnet es als Statement mit der Konsensstärke „Konsens“; was die Konsensstärken bedeuten, erläutert die Langfassung nicht. Zu einer der beiden zugrunde gelegten Übersichten heißt es im Hintergrundtext: „Die Ergebnisse könnten allerdings durch die fehlende Verblindung der Assessoren verfälscht worden sein.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit“, Langfassung, Version 4.3, Stand 18.09.2024, AWMF-Registernummer 065-003, Deutsche Gesellschaft für Angiologie - Gesellschaft für Gefäßmedizin e.V. (DGA). Gültig bis 17.09.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 065-003 |
| Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK), Trainingsintensität bei alternativen Trainingsformen und beim Gehtraining | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Statement 4.27 der Leitlinie im Kapitel 4.6.4 „Schmerzinduktion und Trainingserfolg“ lautet: „Niedrige bis mittlere Trainingsintensität ist hinsichtlich der Verbesserung der schmerzfreien Gehstrecke einer hohen Trainingsintensität bei alternativen Trainingsformen überlegen. (a) Zur Verbesserung der schmerzfreien Gehstrecke sollte eine niedrige bis mittlere Trainingsintensivität bei alternativen Trainingsformen empfohlen werden. (b) Die maximale Gehstrecke wird am deutlichsten mit Gehtraining mit hoher Intensität verbessert.“ Die Empfehlungstabelle kennzeichnet es als Statement mit der Konsensstärke „Starker Konsens“; was die Konsensstärken bedeuten, erläutert die Langfassung nicht. Im Hintergrundtext heißt es: „Studien mit einem Direktvergleich verschiedenen Trainingsintensitäten und den korrespondierenden unterschiedlichen Schmerzgraden sind jedoch dringend zur Klärung des Einflusses von Schmerz auf die Compliance und Adhärenz erforderlich“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit“, Langfassung, Version 4.3, Stand 18.09.2024, AWMF-Registernummer 065-003, Deutsche Gesellschaft für Angiologie - Gesellschaft für Gefäßmedizin e.V. (DGA). Gültig bis 17.09.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 065-003 |
| Persistierender Beckengürtelschmerz in der Schwangerschaft und nach der Geburt | ||
| Chiropraktik | Leitlinie Kapitel 8.6.1 der Leitlinie nennt die chiropraktischen Techniken in einem Satz gemeinsam mit der Osteopathie: „Osteopathie und chiropraktische Techniken können bei persistierendem Beckengürtelschmerz in der Schwangerschaft und nach der Geburt unterstützend wirken“. Belegt ist das mit einer systematischen Übersicht mit Metaanalyse zur osteopathischen Behandlung und einer Arbeit zum Beckengürtelschmerz; eine eigene Aussage zur Chiropraktik beim chronischen Unterbauchschmerz ohne Schwangerschaftsbezug enthält die Leitlinie nicht. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Chronischer Unterbauchschmerz der Frau“, Langfassung, Version 07.04.2023, Stand 30.11.2022, AWMF-Registernummer 016-001, Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Gültig bis 29.11.2027 (in Überarbeitung). Abschnitt 8.6 „Komplementäre Verfahren“ mit 8.6.1, 8.6.3, 8.6.5 und 8.6.7. · erhoben am 08.09.2026 · Leitlinie: 016-001 |
| Osteopathie | Leitlinie Kapitel 8.6.1 der Leitlinie ordnet die Osteopathie den ergänzenden manuellen Verfahren zu: „Osteopathie und chiropraktische Techniken können bei persistierendem Beckengürtelschmerz in der Schwangerschaft und nach der Geburt unterstützend wirken“. Die Aussage ist auf diese Indikation begrenzt und nicht auf den chronischen Unterbauchschmerz allgemein; die Empfehlung des Abschnitts gilt der Physiotherapie: „Eine Beckenboden-spezifische Physiotherapie ist hinsichtlich der Therapie Chronischer Unterbauchschmerzen zu empfehlen, insbesondere wenn ein veränderter Muskeltonus und/oder schmerzhafte Triggerpunkte im Bereich der Beckenmuskulatur vorliegen“, angenommen mit 17 von 18 Stimmen. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Chronischer Unterbauchschmerz der Frau“, Langfassung, Version 07.04.2023, Stand 30.11.2022, AWMF-Registernummer 016-001, Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Gültig bis 29.11.2027 (in Überarbeitung). Abschnitt 8.6 „Komplementäre Verfahren“ mit 8.6.1, 8.6.3, 8.6.5 und 8.6.7. · erhoben am 08.09.2026 · Leitlinie: 016-001 |
| Pharmakoresistente Epilepsien im Erwachsenenalter, ketogene Ernährungstherapien (vor allem modifizierte Atkins-Diät) | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Kapitel 3.1 der Leitlinie hält fest: „Auch im Erwachsenenalter sind mittlerweile KET bei pharmakoresistenten Epilepsien empfohlen, allerdings mit deutlich niedrigeren Erfolgsraten im Vergleich zu Kindern und Jugendlichen“. Kapitel 6.7 schränkt ein: „KET bei Erwachsenen werden zunehmend eingesetzt, sind jedoch aufgrund mangelnder Datenlage noch nicht ausreichend etabliert.“ Und weiter: „Empfehlungen im Kindesalter gelten generell auch bei Erwachsenen, jedoch gibt es folgende wichtige Unterschiede:“ Nach Kapitel 6.7.1 „werden Indikationen des Kindesalters wie pharmakorefraktäre Epilepsien, Epilepsiesyndrome und neurometabolische Indikationen für KET auch bei Erwachsenen übernommen“, und: „Bei fokalen Epilepsien im Erwachsenenalter hat die epilepsiechirurgische Abklärung vor KET einen höheren Stellenwert“. Nach Kapitel 6.7.3 werden bei Erwachsenen vor allem die modifizierte Atkins-Diät und vereinzelt die niedrig-glykämische Index-Therapie eingesetzt. Als absolute Kontraindikationen neben denen des Kindesalters „gelten hier die akute Pankreatitis, Leberversagen, Typ1-Diabetes und Schwangerschaft.“ Zum Therapieerfolg beschreibt Kapitel 6.7.5: „Eine Metaanalyse an 338 adulten Patienten mit pharmakorefraktären Epilepsien und KET zeigte in 13% Anfallsfreiheit und in 53% eine Anfallsreduktion von >50%“; zugleich gilt: „Dennoch ist die Abbruchrate bei Erwachsenen auf KET bis zu fünfmal höher als bei konventionellen Therapien, aber nicht signifikant höher als bei Kindern“. Dazwischen steht: „Eine aktuelle Cochrane-Übersicht4 mit Auswertung von 13 Studien und 932 Kindern und Erwachsenen auf KET dokumentierte keine vollständige Anfallsfreiheit, die Anfallsreduktion bei Erwachsenen war nach einem Monat höher als nach 3 Monaten der KET (hier in nur 10% Anfallsreduktion >50%).“ Kapitel 6.7.4: „Langzeiteffekte von KET bei Erwachsenen sind – ähnlich wie die Datenlage bei Kindern nicht ausreichend untersucht.“ Die Aussagen zum Erwachsenenalter stehen im Text der Kapitel, nicht im Abschnitt „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“, der sich auf das Kindes- und Jugendalter bezieht. Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie und weist weder Empfehlungs- noch Evidenzgrade aus; nach dem Abschnitt „Verfahren zur Konsensusbildung“ erfolgte die Konsensusfindung „per email mit mehrfacher Abstimmung der beteiligten Experten und einer finalen Konsensusfindung mit dem Vorstand der GNP und dem Vorstand der APD“. |
QuelleQuelle: S1-Leitlinie „Ketogene Diäten“ (Titel der Langfassung „Ketogene Ernährungstherapien (KET)“), Langfassung, Version 4.1, Stand 30.11.2021, redaktionell überarbeitete Langfassung vom 15.02.2022, AWMF-Registernummer 022-021, Gesellschaft für Neuropädiatrie e.V. (GNP). Gültig bis 29.11.2026. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 022-021 |
| Pharmakoresistente und schwer behandelbare Epilepsien im Kindes- und Jugendalter, ketogene Ernährungstherapien (klassische ketogene Diät, modifizierte Atkins-Diät, niedrig-glykämische Index-Therapie) | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Der Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ (Kapitel 1.1) hält fest: „Ketogene Ernährungstherapien (KET) sind weltweit anerkannte Therapieoptionen bei pharmakoresistenten und schwer behandelbaren Epilepsien im Kindes- und Jugendalter“ und „Ihre Wirksamkeit ist in zahlreichen Publikationen, darunter 13 randomisierten Studien, gut belegt“. Zu den fettärmeren Formen heißt es dort: „Diäten wie die modifizierte Atkins-Diät (MAD) oder die niedrig-glykämische Index-Therapie (LGIT) werden zunehmend eingesetzt: sie sind durch den geringeren Fettanteil schmackhafter und bekömmlicher, in der Praxis leichter durchführbar und sie verbessern so die Akzeptanz.“ Und: „Ärztliche und diätetische Begleitung ist auch bei diesen Diätformen erforderlich, die Ketose kann jedoch deutlich geringer sein“. Außerdem: „KET müssen ärztlich verordnet werden und erfordern ein Behandlungsteam von Arzt/Ärztin und Ernährungsfachkraft.“ In Kapitel 3.1 der Leitlinie nennt Tabelle 1a unter „KET empfohlen (Anfallskontrolle >70% im Vergleich zu > 50%,“ unter anderem „Dravet Syndrom“, „West Syndrom“, „Tuberöse Sklerose Komplex“ und „Super-refraktärer Status epilepticus“, Tabelle 1b unter „KET durchführbar (Anfallskontrolle ca. 50%“ unter anderem das „Lennox-Gastaut-Syndrom“. Zugleich gilt: „Bei pharmakoresistenten Epilepsien mit struktureller Ursache sollte die Indikation zur Epilepsiechirurgie im Vorfeld abgeklärt werden“. Zur Studienlage beschreibt Kapitel 3.1 eine Cochrane-Analyse „von 11 randomisiert-kontrollierten Studien mit 778 Patienten (712 Kinder/Adoleszenten, 66 Erwachsene, Beobachtungszeitraum 2-16 Monate)“; sie ergab, „bei zwar niedrigem Evidenzgrad, aber gestützt durch weitere Metaanalysen“, im Vergleich mit herkömmlichen Therapien „bis zu dreimal höhere Raten an Anfallsfreiheit und bis zu sechsmal höhere Anfallskontrolle von >50%“. Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie und weist weder Empfehlungs- noch Evidenzgrade aus; nach dem Abschnitt „Verfahren zur Konsensusbildung“ erfolgte die Konsensusfindung „per email mit mehrfacher Abstimmung der beteiligten Experten und einer finalen Konsensusfindung mit dem Vorstand der GNP und dem Vorstand der APD“. |
QuelleQuelle: S1-Leitlinie „Ketogene Diäten“ (Titel der Langfassung „Ketogene Ernährungstherapien (KET)“), Langfassung, Version 4.1, Stand 30.11.2021, redaktionell überarbeitete Langfassung vom 15.02.2022, AWMF-Registernummer 022-021, Gesellschaft für Neuropädiatrie e.V. (GNP). Gültig bis 29.11.2026. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 022-021 |
| Polyzystisches Ovarsyndrom (PCOS), gesunde Ernährungsweise und moderat hypokalorische Kost bei Übergewicht | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 3.3.1 der Leitlinie lautet: „Frauen mit PCOS sollen die allgemeinen Grundsätze einer gesunden Ernährungsweise unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Wünsche empfohlen werden.“ („Konsensstärke: 12/12, 100 %“). Für Übergewicht und Adipositas lautet Empfehlung 3.5.2: „Frauen mit PCOS und Übergewicht oder Adipositas soll zur Gewichtsreduktion eine moderat hypokalorische Kost (Energiedefizit von 500 – 600 kcal/Tag) in Kombination mit einer Steigerung der körperlichen Aktivität inklusive Reduktion der Sitzzeit und einer Verhaltensmodifikation empfohlen werden.“ („Konsensstärke: 11/11, 100 %“). Beide sind 2025 neu. Schon Empfehlung 3.1.2 nennt Ernährung und Bewegung als Basismaßnahmen: „Basismaßnahmen wie Verhaltensmodifikation, gesunde Ernährungsweise und körperliche Aktivität sollen als Grundlage der Therapie bei Frauen mit PCOS empfohlen werden.“ („Konsensstärke: 12/12, 100 %“). Für Jugendliche lauten die Empfehlungen 6.4.1 und 6.4.2: „Jugendliche mit PCOS und Übergewicht/Adipositas sollen zu Ernährung, Bewegung und Verhalten beraten werden und Zugang zu einer multimodalen Adipositastherapie bekommen.“ und „Jugendliche mit PCOS ohne Übergewicht/Adipositas sollten zu Ernährung, Bewegung und Verhalten beraten werden.“ (jeweils „Konsensstärke: 15/15, 100 %“). Zur Datenlage schreibt die Leitlinie: „Für die Ableitung von Ernährungsempfehlungen steht nur eine begrenzte Zahl von Beobachtungs- und Interventionsstudien von unterschiedlicher Qualität zur Verfügung“, und: „Die Ergebnisse der bisherigen Ernährungsstudien sind heterogen bzw. nicht ausreichend robust, um im direkten Vergleich definierter Ernährungskonzepte Vor- oder Nachteile spezifischer Kostformen erkennen zu können.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des polyzystischen Ovarsyndroms (PCOS)“, Langfassung, Version 1.1, Stand 13.08.2024, AWMF-Registernummer 089-004, Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie mit Unterstützung des Berufsverbands Deutscher Internistinnen und Internisten. Gültig bis 12.08.2029. Kapitel 3 „Multimodale Basistherapie“, Empfehlungen 3.1.2, 3.3.1, 3.4.1, 3.4.2 und 3.5.2; Kapitel 6, Empfehlungen 6.4.1 und 6.4.2. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 089-004 |
| Polyzystisches Ovarsyndrom (PCOS), körperliche Aktivität sowie Ausdauer- und Krafttraining | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 3.4.1 der Leitlinie lautet: „Frauen mit PCOS soll körperliche Aktivität in Alltag, Freizeit und Beruf empfohlen werden.“ („Konsensstärke: 13/13, 100 %“). Empfehlung 3.4.2 lautet: „Frauen mit PCOS sollte Ausdauer- und Krafttraining in individuell angepasster Intensität empfohlen werden.“ („Konsensstärke: 12/12, 100 %“). Beide sind 2025 neu. Schon Empfehlung 3.1.2 nennt Ernährung und Bewegung als Basismaßnahmen: „Basismaßnahmen wie Verhaltensmodifikation, gesunde Ernährungsweise und körperliche Aktivität sollen als Grundlage der Therapie bei Frauen mit PCOS empfohlen werden.“ („Konsensstärke: 12/12, 100 %“). Für Jugendliche lauten die Empfehlungen 6.4.1 und 6.4.2: „Jugendliche mit PCOS und Übergewicht/Adipositas sollen zu Ernährung, Bewegung und Verhalten beraten werden und Zugang zu einer multimodalen Adipositastherapie bekommen.“ und „Jugendliche mit PCOS ohne Übergewicht/Adipositas sollten zu Ernährung, Bewegung und Verhalten beraten werden.“ (jeweils „Konsensstärke: 15/15, 100 %“). Zur Begründung schreibt die Leitlinie, damit sei „regelmäßige körperliche Aktivität auch im Rahmen eines PCOS ein essenzieller Baustein der multimodalen Basistherapie“. Zur Datenlage heißt es: „Bislang liegen nur wenige Metaanalysen bzw. systematische Übersichtsarbeiten zum Zusammenhang von PCOS und Bewegung vor.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des polyzystischen Ovarsyndroms (PCOS)“, Langfassung, Version 1.1, Stand 13.08.2024, AWMF-Registernummer 089-004, Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie mit Unterstützung des Berufsverbands Deutscher Internistinnen und Internisten. Gültig bis 12.08.2029. Kapitel 3 „Multimodale Basistherapie“, Empfehlungen 3.1.2, 3.3.1, 3.4.1, 3.4.2 und 3.5.2; Kapitel 6, Empfehlungen 6.4.1 und 6.4.2. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 089-004 |
| Post-Intensive-Care-Syndrom mit auf der Intensivstation erworbenem Schwächesyndrom (ICU-AW), Krafttraining als Ergänzung zur Standardbehandlung zur Steigerung der Gehgeschwindigkeit | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 2 (laufende Nummer #10) in Kapitel 6.5.1 der Leitlinie lautet: „Krafttraining kann als Ergänzung zur Standardbehandlung zur Steigerung der Gehgeschwindigkeit durchgeführt werden.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad 0, den Evidenzlevel „OCEBM Level 2“ und die Qualität der Evidenz „niedrige Qualität“; als Literatur nennt sie „Veldema et al., 2019“. Nach Tabelle 9 in Kapitel 9.7 der Leitlinie bedeutet Empfehlungsgrad 0 „Empfehlung offen“ mit der Ausdrucksweise „Kann erwogen/verzichtet werden“; niedrige Qualität der Evidenz heißt dort: „Unser Vertrauen in den Effektschätzer ist begrenzt: Der wahre Effekt kann durchaus relevant verschieden vom Effektschätzer sein.“ Der Hintergrundtext beschreibt dieselbe dreiarmige Studie wie bei der Empfehlung zum Rollstuhl-Fahrradergometertraining (39 Patient:innen, je 20 Minuten an 20 Tagen über vier Wochen) und sagt zum Krafttraining: „Im selben Zeitraum verbesserte sich die Gruppe, welche das Krafttraining erhielt, überzufällig in ihrer Gehgeschwindigkeit. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass diese Ergebnisse in Anbetracht der kleinen Fallzahl überschätzt wurden.“ |
QuelleQuelle: S2e-Leitlinie „Multimodale Neurorehabilitationskonzepte für das Post-Intensive-Care-Syndrom (PICS)“, Langfassung, Version 1.1, Stand 27.10.2022, AWMF-Registernummer 080-007, Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR; in der Langfassung als Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation e.V., DGNR). Gültig bis 01.10.2027 (in Überarbeitung). · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 080-007 |
| Post-Intensive-Care-Syndrom mit auf der Intensivstation erworbenem Schwächesyndrom (ICU-AW), Rollstuhl-Fahrradergometertraining als Ergänzung zur Standardbehandlung | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 1 (laufende Nummer #9) in Kapitel 6.5.1 der Leitlinie lautet: „Rollstuhl-Fahrradergometertraining kann als Ergänzung zur Standardbehandlung zur Verbesserung der Kraft sowie kardiovaskulären Fitness durchgeführt werden.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad 0, den Evidenzlevel „OCEBM Level 2“ und die Qualität der Evidenz „niedrige Qualität“; als Literatur nennt sie „Veldema et al., 2019“. Nach Tabelle 9 in Kapitel 9.7 der Leitlinie bedeutet Empfehlungsgrad 0 „Empfehlung offen“ mit der Ausdrucksweise „Kann erwogen/verzichtet werden“; niedrige Qualität der Evidenz heißt dort: „Unser Vertrauen in den Effektschätzer ist begrenzt: Der wahre Effekt kann durchaus relevant verschieden vom Effektschätzer sein.“ Das Kapitel behandelt die Frage, welche motorischen Therapiemaßnahmen bei Patient:innen mit ICU-AW zu motorisch-funktionellen, aktivitäts- oder teilhabeorientierten Therapiezielen beitragen können. Der Hintergrundtext beschreibt die Studie: „39 Patient*innen wurden zufällig einer der drei Gruppen zugeteilt. Die aktiven Maßnahmen wurden zusätzlich für je 20 Minuten an 20 Tagen über vier Wochen durchgeführt. Im Ergebnis zeigte sich, dass Ergometertraining die maximale Kraft der unteren Extremität, die kardiovaskuläre Fitness sowie die Rumpfkraft nach einem Beobachtungszeitraum von vier Wochen verbesserte.“ und fügt hinzu: „Es ist jedoch wahrscheinlich, dass diese Ergebnisse in Anbetracht der kleinen Fallzahl überschätzt wurden.“ |
QuelleQuelle: S2e-Leitlinie „Multimodale Neurorehabilitationskonzepte für das Post-Intensive-Care-Syndrom (PICS)“, Langfassung, Version 1.1, Stand 27.10.2022, AWMF-Registernummer 080-007, Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR; in der Langfassung als Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation e.V., DGNR). Gültig bis 01.10.2027 (in Überarbeitung). · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 080-007 |
| Post-Intensive-Care-Syndrom, Vorbeugung während des Intensivaufenthalts, Bettfahrrad (Cycling) ergänzend zur Frühmobilisation | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 2 (laufende Nummer #8) in Kapitel 6.4 der Leitlinie lautet: „Der ergänzende Einsatz von Bettfahrrädern (Cycling) zusätzlich zur Frühmobilisation kann erwogen werden. (0)“ Sie trägt den Empfehlungsgrad 0, den Evidenzlevel „OCEBM Level 1“ und die Qualität der Evidenz „hohe Qualität“; als Literatur nennt sie „Berney et al., 2021; Waldauf et al., 2021“. Nach Tabelle 9 in Kapitel 9.7 der Leitlinie bedeutet Empfehlungsgrad 0 „Empfehlung offen“ mit der Ausdrucksweise „Kann erwogen/verzichtet werden“; die Qualität der Evidenz ist in Anlehnung an das GRADE-System eingeteilt, und hohe Qualität heißt dort: „Wir sind sicher, dass der wahre Effekt nahe bei dem Effektschätzer liegt.“ Der Hintergrundtext zählt Bettfahrräder zu den Formen der Frühmobilisierung („assistierte Übungen (Bettfahrrad (Cycling), Roboter, funktionale Übungen, Widerstandsübungen, Transfers)“) und berichtet zu Berney et al. (2021), einer randomisierten Studie mit 162 beatmeten Intensivpatient:innen: „Die Intervention führte im Vergleich zur üblichen Physiotherapie nicht zu einem verbesserten Outcome nach 6 oder 12 Monaten im Hinblick auf Muskelkraft, Short Physical Performance Battery (SPPB), 6 Minuten Gehtest (6-MWT), Handkraft, Angst, Depression oder PTBS, gesundheitsbezogene Lebensqualität (SF-36) oder den täglichen Aktivitäten (Katz ADL).“ Zu einer Metaanalyse heißt es: „Takaoka et al. (2020) identifizierten in einer Meta-Analyse moderater Qualität zwei RKS (Burtin et al., 2009; Kayambu et al., 2015) mit insgesamt 117 Patient*innen, die tägliches Cycling hatten, eine verbesserte Lebensqualität (mittlere Differenz: 9 (14-32)), allerdings mit breiten Konfidenzintervallen und geringer Evidenz, sodass Cycling eine Behandlungsoption (ohne explizite Empfehlung) darstellt.“ |
QuelleQuelle: S2e-Leitlinie „Multimodale Neurorehabilitationskonzepte für das Post-Intensive-Care-Syndrom (PICS)“, Langfassung, Version 1.1, Stand 27.10.2022, AWMF-Registernummer 080-007, Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR; in der Langfassung als Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation e.V., DGNR). Gültig bis 01.10.2027 (in Überarbeitung). · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 080-007 |
| Postoperative Schmerzen bei Hirntumoroperationen, Elektroakupunktur | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 4.7 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einem RCT zur Wirksamkeit von Elektroakupunktur zur Senkung postoperativer Schmerzen bei Patienten während Hirntumoroperationen vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 4.7 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einem RCT zur Wirksamkeit von Elektroakupunktur zur Senkung postoperativer Schmerzen bei Patienten während Hirntumoroperationen vor. Elektroakupunktur kann während Hirntumoroperationen zur kurzfristigen postoperativen Senkung von Schmerzen und bei Schmerzmittelbedarf erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Postoperative Schmerzen nach Prostatektomie, Elektroakupunktur | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 4.6 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einem RCT zur Wirksamkeit von Elektroakupunktur zur Senkung postoperativer Schmerzen bei Patienten vor, die einer Prostatektomie unterzogen wurden.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 4.6 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einem RCT zur Wirksamkeit von Elektroakupunktur zur Senkung postoperativer Schmerzen bei Patienten vor, die einer Prostatektomie unterzogen wurden. Elektroakupunktur kann postoperativ als analgetisches und Analgetika-sparendes Verfahren bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Postthrombotisches Syndrom nach tiefer Beinvenenthrombose, Bewegungstherapie ergänzend zur Kompressionstherapie | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 2.24 der Leitlinie (Kapitel 2.4.2 „Postthrombotisches Syndrom“) enthält den Satz: „Zur Behandlung eines postthrombotischen Syndroms sollte neben der Kompressionstherapie ergänzend eine Bewegungstherapie durchgeführt werden, wobei jede Form von Bewegungstherapie zur Reduktion der klinischen Symptomatik geeignet erscheint.“ Ausgewiesen sind ein einzelner Pfeil als Empfehlungsstärke und „starker Konsens“; ein einzelner Pfeil mit dem Wortlaut „sollte“ entspricht nach Tabelle A der Leitlinie („Verwendete Empfehlungsgraduierung“) der Stufe „Empfehlung“ („Sollte / sollte nicht“), während „Starke Empfehlung“ für „Soll / soll nicht“ und „Empfehlung offen“ für „Kann erwogen / verzichtet werden“ steht. Nach Tabelle B bedeutet „Starker Konsens“ die Zustimmung von mehr als 95 % der Stimmberechtigten. Der erste Satz derselben Empfehlung lautet: „Zur Behandlung eines postthrombotischen Syndroms soll eine Kompressionstherapie konsequent und langfristig durchgeführt werden.“ (starker Konsens). Im Hintergrundtext heißt es: „Eine Bewegungstherapie unterstützt durch die Aktivierung von Gelenk- und Muskelpumpe die Kompressionstherapie (231). Prinzipiell ist jede Form von Bewegungstherapie geeignet. In einer Metaanalyse fand sich auch eine bessere Abheilung venöser Ulzerationen unter einer kombinierten Bewegungs- und Kompressionstherapie (232).“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und Lungenembolie“, Langfassung, Version 5.5 (Titelblatt der Datei: Version 5.0), Stand 14.02.2023, AWMF-Registernummer 065-002, Deutsche Gesellschaft für Angiologie – Gesellschaft für Gefäßmedizin e.V. (DGA). Gültig bis 13.02.2028. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 065-002 |
| Posttraumatische Belastungsstörung und komplexe PTBS, Sport- und Bewegungstherapie als adjuvante Therapie im multimodalen Behandlungsplan | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.2 der Leitlinie (evidenzbasierte Empfehlung, Empfehlungsgrad B ⇑) lautet: „Personen mit (k)PTBS sollte Sport- und Bewegungstherapie als adjuvante Therapie in einem traumaspezifischen, multimodalen Behandlungsplan angeboten werden.“ (Konsensstärke: 92 % (Konsens)). Die Qualität der Evidenz ist in der Empfehlung für PTBS-Symptome mit sehr niedrig (⊕⊝⊝⊝) und für Depressions- und Angstsymptome mit niedrig (⊕⊕⊝⊝) angegeben. Im Hintergrundtext heißt es: „Eine bloße Empfehlung zu mehr körperlicher Aktivität reicht hier in der Regel nicht aus.“ Zu einer der Studien schreibt die Leitlinie: „In einer Studie von Young-McCaughan (2022) (175) konnte das adjuvante Paradigma nicht bestätigt werden. Allerdings war das Ausdauertraining allein der Kontrollbedingung in gleichem Maße überlegen, wie die Imaginationstherapie bzw. die kombinierte Behandlung.“ Unter „Personengruppen, auf die die Empfehlung nicht zutrifft/Alternativen“ nennt die Leitlinie Patient:innen mit einer akuten somatischen Erkrankung mit aktueller Einschränkung der körperlichen Belastung und hält fest, dass die Evidenzgrundlage dieser Empfehlung nur für Erwachsene und nicht für Kinder und Jugendliche vorliegt. |
Quelle |
| Postvirale Fatigue nach COVID-19 ohne ausgeprägte Belastungsintoleranz und/oder post-exertionelle Malaise (PEM), individualisiertes körperliches Training | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 8 der Leitlinie (Kapitel 1 „Empfehlungen im Überblick / Kernaussagen“) lautet: „Zur Behandlung einer postviralen Fatigue nach COVID-19 (ohne ausgeprägte Belastungsintoleranz und/oder PEM) sollten individualisierte Angebote eines körperlichen Trainings und ggf. Atemtrainings sowie eine kognitive Verhaltenstherapie zur therapeutischen Modifikation von Fatigue-begünstigenden Faktoren angeboten werden (neu; starker Konsens).“ Die Abgrenzung dazu ist Empfehlung 9: „Bei Bestehen einer PEM nach COVID-19 sollte ein individualisiertes Behandlungskonzept unter Berücksichtigung von Pacing-Strategien angeboten werden, das insbesondere darauf ausgerichtet ist, Patient*innen im Umgang mit der Erkrankung zu schulen, Anleitung zum Pacing und Selbstmanagement zu geben und die soziale Teilhabe zu fördern (modifiziert; starker Konsens).“ Zur Studienlage schreibt die Leitlinie in Kapitel 4.6.4: „Mehrwöchiges ambulantes körperliches Training niedriger und moderater Intensität, auch kombiniert mit Atemmuskulaturtraining zeigte sich in einer kleinen, randomisierten, kontrollierten Studie als wirksam und sicher zur Förderung von Kraft, Ausdauer und Symptomlast bei Personen mit PC nach primär mildem Verlauf (Jimeno-Almazán et al., 2023).“ Und einschränkend im Abschnitt „Was gibt es Neues?“: „Ein Training zur Förderung der Belastbarkeit stößt jedoch bei einer Subgruppe von PC-Betroffenen mit einer ausgeprägten Belastungsintoleranz im Rahmen einer postviralen Fatigue auf enge Grenzen, insbesondere, wenn die Betroffenen unter einer lange anhaltenden PEM leiden.“ In Kapitel 3.4 heißt es, bei Patientinnen und Patienten mit ME/CFS hätten aktivierende, nach „steigenden Intensitätsniveaus gestufte Therapien häufiger nachteilige Effekte, da eine beanspruchungsinduzierte Symptomverschlimmerung (PEM) im Sinne einer dysregulierten Regeneration induziert werden kann (IQWiG, 2023; DEGAM, 2022).“ Empfehlung 8 ist mit sollte formuliert („sollten individualisierte Angebote“). Nach Kapitel 2 der Leitlinie wurden „bewusst unterschiedliche Empfehlungsgrade vergeben“, sprachlich gekennzeichnet mit soll, sollte oder kann erwogen werden: Eine Empfehlung mit sollte ist danach eine, „die regelmäßig zum Tragen kommen sollte“, eine mit soll eine, deren Beachtung „eine besondere Wichtigkeit für die meisten Anwendungssituationen beigemessen wird“. Nach Kapitel 8.12 wurde der formelle Konsensusprozess auf die in Kapitel 1 wiedergegebenen Empfehlungen durchgeführt; „Starker Konsens“ bedeutet dort „Zustimmung von > 95 % der Teilnehmenden“. Evidenzgrade weist die Leitlinie nicht aus; sie „wurde zwar nicht systematisch evidenzbasiert, aber unter Berücksichtigung der aktuellen Evidenzlage erarbeitet“. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „COVID-19 und (Früh-) Rehabilitation“, Langfassung, Version 4.0 (3. Update), Stand 01.12.2023, AWMF-Registernummer 080-008, Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR; in der Langfassung Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation e.V., DGNR). Gültig bis 30.11.2028. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 080-008 |
| Prophylaxe der Migräne, klassische Akupunktur gegenüber Scheinakupunktur | ||
| Akupunktur | Leitlinie Die Empfehlung in Kapitel 10.8 der Leitlinie lautet: „Die Überlegenheit einer klassischen Akupunktur gegenüber einer Scheinakupunktur bei der Prophylaxe der Migräne ist nach aktueller Studienlage widersprüchlich.
Der Befund im WortlautDie Empfehlung in Kapitel 10.8 der Leitlinie lautet: „Die Überlegenheit einer klassischen Akupunktur gegenüber einer Scheinakupunktur bei der Prophylaxe der Migräne ist nach aktueller Studienlage widersprüchlich. Insgesamt zeigen sich moderate, unspezifische Effekte.“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie und weist weder Empfehlungs- noch Evidenzgrade aus. |
Quelle |
| Prophylaxe der Migräne, regelmäßiger aerober Ausdauersport | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung in Kapitel 10.7 der Leitlinie lautet: „Regelmäßiger aerober Ausdauersport wird zur Prophylaxe der Migräne empfohlen.“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie und weist weder Empfehlungs- noch Evidenzgrade aus. |
Quelle |
| Prophylaxe der strahlentherapieinduzierten Lungentoxizität, Rhabarber-Extrakt (Rheum officinale Baillon) | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 7.74 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Rhabarber-Extrakt (Rheum officinale Baillon) bei onkologischen Patienten vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 7.74 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Rhabarber-Extrakt (Rheum officinale Baillon) bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen Rhabarber-Extrakt zur Prophylaxe der Strahlentherapie-induzierten Lungentoxizität bei onkologischen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Prophylaxe der venösen Thromboembolie bei allen Patientinnen und Patienten, Basismaßnahmen aus Frühmobilisation, Bewegungsübungen und Anleitung zu Eigenübungen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 3.1 der Leitlinie (evidenzbasierte Empfehlung, geprüft 2025) lautet: „Allgemeine Basismaßnahmen sind Frühmobilisation, Bewegungsübungen und Anleitung zu Eigenübungen.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 3.1 der Leitlinie (evidenzbasierte Empfehlung, geprüft 2025) lautet: „Allgemeine Basismaßnahmen sind Frühmobilisation, Bewegungsübungen und Anleitung zu Eigenübungen. Diese sollten regelmäßig bei allen Patienten zur Anwendung kommen.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad B, den Level of Evidence „moderat“ und wurde mit „Starker Konsens (100%)“ verabschiedet. Der Hintergrundtext erläutert: „Die Basismaßnahmen sind ein allgemein wirksamer Bestandteil einer VTE-Prophylaxe. Sie sollten routinemäßig bei jedem Patienten zur Anwendung kommen. Dazu gehören Frühmobilisation, Bewegungsübungen unter Anleitung / Begleitung und die Aufforderung zur Durchführung von Eigenübungen wie Fußwippen. Darüber hinaus ist auf eine adäquate Hydrierung des Patienten zu achten.“ Zur Grundlage heißt es: „Dieser und internationalen Leitlinienempfehlungen liegen zum einen historische Erfahrungsberichte und Ableitungen aus dem Verständnis der Pathophysiologie venöser Thromboembolien zugrunde“. Als Evidenz nennt die Leitlinie eine Metaanalyse mit systematischem Review, die „7 Studien (2 mit geringem, 3 mit moderatem, 2 mit hohem Bias-Risiko) mit 1 774 chirurgischen und konservativen Patienten“ auswertet, in denen der zusätzliche Effekt aktiver und passiver Bewegungsübungen oder Gehübungen auf die Rate tiefer Venenthrombosen gegenüber der Standardbetreuung erfasst wurde: „Dabei ergab sich eine Reduktion der TVT-Rate (RR 0,55; 95 % CI 0,41-0,73) mit hoher methodischer Sicherheit und hoher Signifikanz; in der Subgruppenanalyse fanden sich signifikante Effekte für Ganzkörpermobilisation (RR 0,54; 95 % CI 0,38-0,78; p < 0,001) und Bewegungsübungen abseits der Operations- oder Verletzungslokalisation (RR 0,25; 95 % CI 0,07-0,86, p=0,03), nicht aber für auf das Operations-/Verletzungsgebiet bezogene Übungen (RR 0,68; 95%CI 0,42-1,12).“ Die Basismaßnahmen sind nach Empfehlung 7.2 der Leitlinie kein Ersatz für eine indizierte medikamentöse Prophylaxe. Nach dem Methodenteil der Langfassung (Kapitel 2.2.2, Tabelle 5) bedeutet Empfehlungsgrad A „Starke Empfehlung für oder gegen eine Maßnahme – verwendete Ausdrucksweise = soll/soll nicht“, B „Empfehlung für oder gegen eine Maßnahme – verwendete Ausdrucksweise = sollte/sollte nicht“ und 0 „Offene Empfehlung (Option) bzgl. einer Maßnahme – verwendete Ausdrucksweise = kann“; ein starker Konsens ist „> 95 % Zustimmung der Stimmberechtigten“. Der Level of Evidence „moderat“ steht nach Tabelle 4 für „RCT(s) bzw. (vergleichende) Kohortenstudien von eingeschränkter Qualität“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prophylaxe der venösen Thromboembolie (VTE)“, Langfassung, Version 4.1, Stand 21.01.2026, AWMF-Registernummer 003-001, Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH). Gültig bis 21.01.2028. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 003-001 |
| Prophylaxe der venösen Thromboembolie bei indizierter medikamentöser Prophylaxe, Basismaßnahmen und physikalische Maßnahmen als Ersatz | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 7.2 der Leitlinie (konsensbasierte Empfehlung, geprüft 2025) lautet: „Basismaßnahmen und physikalische Maßnahmen sollen eine indizierte medikamentöse VTE-Prophylaxe nicht ersetzen.“ Sie ist mit „EK“ gekennzeichnet und wurde mit „Starker Konsens (100%)“ verabschiedet. Basismaßnahmen sind nach Statement 6.1 der Leitlinie „Frühmobilisation, Bewegungsübungen, Anleitung zu Eigenübungen“. Nach Kapitel 2.2.4 der Langfassung sind Empfehlungen, „für die eine Bearbeitung auf der Grundlage eines Expertenkonsens der Leitliniengruppe beschlossen wurde“, als „Konsensbasierte Empfehlung“ und „EK“ ausgewiesen; „Für die Graduierung des Expertenkonsens wurden keine Symbole bzw. Buchstaben verwendet.“ Die Stärke ergibt sich aus der Formulierung soll/sollte/kann entsprechend dem Schema der Empfehlungsgraduierung, nach dem „soll“ einer starken Empfehlung entspricht; ein starker Konsens ist „> 95 % Zustimmung der Stimmberechtigten“. Zu Empfehlung 7.2 gibt die Langfassung keinen eigenen Hintergrundtext; sie steht am Ende der Einleitung des Kapitels 7 Physikalische Maßnahmen zur VTE-Prophylaxe. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prophylaxe der venösen Thromboembolie (VTE)“, Langfassung, Version 4.1, Stand 21.01.2026, AWMF-Registernummer 003-001, Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH). Gültig bis 21.01.2028. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 003-001 |
| Prophylaxe der venösen Thromboembolie bei niedrigem VTE-Risiko, regelmäßige Anwendung der Basismaßnahmen (Frühmobilisation, Bewegungsübungen, Anleitung zu Eigenübungen) | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 6.2 der Leitlinie (evidenzbasierte Empfehlung, geprüft 2025) lautet: „Bei Patienten mit niedrigem VTE-Risiko sollen Basismaßnahmen regelmäßig angewendet werden.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad A, den Level of Evidence „moderat“ und wurde mit „Starker Konsens (100%)“ verabschiedet. Was Basismaßnahmen sind, sagt das unmittelbar vorangehende konsensbasierte Statement 6.1 (EK, starker Konsens 100%): „Unter Maßnahmen zur VTE-Prophylaxe werden zusammengefasst: – Basismaßnahmen (Frühmobilisation, Bewegungsübungen, Anleitung zu Eigenübungen) – Physikalische Maßnahmen (z. B. medizinische Thrombose-Prophylaxe-Strümpfe (MTPS), intermittierende pneumatische Kompression (IPK)) – Medikamentöse Maßnahmen“. Als Evidenz nennt der Hintergrundtext dieselbe Metaanalyse wie Kapitel 3 mit „7 Studien (2 mit geringem, 3 mit moderatem, 2 mit hohem Bias-Risiko) mit 1 774 chirurgischen und konservativen Patienten“ und einer Reduktion der TVT-Rate „(RR 0,55; 95 % CI 0,41-0,73) mit hoher methodischer Sicherheit und hoher Signifikanz“, mit signifikanten Effekten für Ganzkörpermobilisation und für Bewegungsübungen abseits der Operations- oder Verletzungslokalisation, „nicht aber für auf das Operations-/Verletzungsgebiet bezogene Übungen (RR 0,68; 95%CI 0,42-1,12).“ Zur Abgrenzung heißt es dort: „Auf der Grundlage der verfügbaren Daten, unter Abwägung von Nutzen und Risiken sowie in Übereinstimmung mit internationalen Empfehlungen, kann eine generelle medikamentöse VTE-Prophylaxe (vgl. Kap. 8) für Patienten mit niedrigem Risiko nicht empfohlen werden“ und „Eine explizite Empfehlung von MTPS oder NMH für Patienten mit niedrigem VTE-Risiko durch die Leitliniengruppen wird aufgrund dieser Datenlage nicht gegeben.“ Nach dem Methodenteil der Langfassung (Kapitel 2.2.2, Tabelle 5) bedeutet Empfehlungsgrad A „Starke Empfehlung für oder gegen eine Maßnahme – verwendete Ausdrucksweise = soll/soll nicht“, B „Empfehlung für oder gegen eine Maßnahme – verwendete Ausdrucksweise = sollte/sollte nicht“ und 0 „Offene Empfehlung (Option) bzgl. einer Maßnahme – verwendete Ausdrucksweise = kann“; ein starker Konsens ist „> 95 % Zustimmung der Stimmberechtigten“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prophylaxe der venösen Thromboembolie (VTE)“, Langfassung, Version 4.1, Stand 21.01.2026, AWMF-Registernummer 003-001, Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH). Gültig bis 21.01.2028. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 003-001 |
| Prophylaxe des Kopfschmerzes vom Spannungstyp, klassische Akupunktur als Option ohne gewünschte oder wirksame Medikation | ||
| Akupunktur | Leitlinie Im Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ steht im Abschnitt „Andere Verfahren“: „Die Studienlage zur Akupunktur ist uneinheitlich.
Der Befund im WortlautIm Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ steht im Abschnitt „Andere Verfahren“: „Die Studienlage zur Akupunktur ist uneinheitlich. Sie kann insbesondere dann versucht werden, wenn medikamentöse Therapieverfahren nicht gewünscht werden oder nicht wirksam sind.“ Das Kapitel 4.4 („Weitere Verfahren zur Prophylaxe“, Abschnitt „Klassische Akupunktur“) stellt Studien mit positiven und negativen Ergebnissen dar; einen Empfehlungsgrad weist die Leitlinie für Akupunktur nicht aus. Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie; nach eigener Angabe wurde zur Konsensusfindung ein modifiziertes Delphi-Verfahren angewendet, und „Die Abstimmung über die Empfehlungen erfolgte in einer Online-Konferenz im Januar 2023.“ |
QuelleQuelle: S1-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Kopfschmerzes vom Spannungstyp“, Langfassung, Version 6.0, Stand 19.12.2023, AWMF-Registernummer 030-077, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG). Gültig bis 18.12.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-077 |
| Prophylaxe des Kopfschmerzes vom Spannungstyp, Manipulationen im Rahmen der manuellen Therapie | ||
| Chiropraktik | Leitlinie Die Leitlinie verwendet den Begriff Chiropraktik nicht; sie spricht von Manipulationen im Rahmen der manuellen Therapie.
Der Befund im WortlautDie Leitlinie verwendet den Begriff Chiropraktik nicht; sie spricht von Manipulationen im Rahmen der manuellen Therapie. In Tabelle 6 der Leitlinie (nicht medikamentöse Verfahren zur Prophylaxe) erhält die manuelle Therapie den Empfehlungsgrad IIa („Verfahren, deren Einsatz erwogen werden soll“) mit der Bemerkung: „Mobilisationen mit/ohne Kombination von Weichteiltechniken; Manipulationen nicht wirksam“. Einen eigenen Empfehlungsgrad für Manipulationen vergibt die Tabelle nicht; die Aussage zu den Manipulationen steht als Bemerkung in der Zeile der manuellen Therapie. Der Abschnitt „Manuelle Therapie“ in Kapitel 4.2.2 lautet vollständig: „2006 wurde in einem systematischen Review (6 Studien) berichtet, dass keine ausreichende Evidenz einer Wirksamkeit der manuellen Therapie bestand [117]. Seitdem berichtete vor allem die Arbeitsgruppe um Espí-López et al. von zwei vierarmigen Studien, in denen Wirbelsäulenmanipulationen (n = 21) mit Weichteiltechniken (Massage oder Soft Tissue Release) allein (n = 21) oder in Kombination (n = 21) angewendet wurden. Beide Techniken führten allein bereits zu einer Reduktion des Headache Disability Index Scores, waren aber in Kombination den Einzeltechniken überlegen [118, 119]. Bei einer weitreichenderen Definition von manueller Therapie, die auch Manipulationen (high velocity, low amplitude) einbezieht, wurde 2020 in einer Übersichtsarbeit und Metaanalyse eine mangelnde Effektivität festgestellt [114].“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie; nach eigener Angabe wurde zur Konsensusfindung ein modifiziertes Delphi-Verfahren angewendet, und „Die Abstimmung über die Empfehlungen erfolgte in einer Online-Konferenz im Januar 2023.“ |
QuelleQuelle: S1-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Kopfschmerzes vom Spannungstyp“, Langfassung, Version 6.0, Stand 19.12.2023, AWMF-Registernummer 030-077, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG). Gültig bis 18.12.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-077 |
| Prophylaxe des Kopfschmerzes vom Spannungstyp, regelmäßiges Ausdauer- und Krafttraining | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Im Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ steht: „Regelmäßiges Ausdauer- und/oder Krafttraining wird als begleitende nicht medikamentöse Prophylaxe empfohlen.“ In Tabelle 6 (nicht medikamentöse Verfahren zur Prophylaxe) erhalten Krafttraining, Übungstherapie und Ausdauertraining jeweils den Empfehlungsgrad IIa; die Leitlinie definiert „IIa: Verfahren, deren Einsatz erwogen werden soll“. Zum Krafttraining vermerkt die Tabelle „mindestens 6 Wochen; Nacken-Armmuskel-Training mit oder ohne Geräte“, zum Ausdauertraining: „hochintensives Ausdauertraining ist wirksamer als moderates Ausdauertraining für die Reduktion der Kopfschmerzfrequenz.“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie; nach eigener Angabe wurde zur Konsensusfindung ein modifiziertes Delphi-Verfahren angewendet, und „Die Abstimmung über die Empfehlungen erfolgte in einer Online-Konferenz im Januar 2023.“ |
QuelleQuelle: S1-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Kopfschmerzes vom Spannungstyp“, Langfassung, Version 6.0, Stand 19.12.2023, AWMF-Registernummer 030-077, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG). Gültig bis 18.12.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-077 |
| Prophylaxe und Behandlung der Stomatitis bei onkologischen Patienten, Aloe-Vera-Säfte | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 7.52 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zur Wirksamkeit von Aloe Vera-Säften zur Prophylaxe sowie Behandlung der Stomatitis bei onkologischen Patienten vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 7.52 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zur Wirksamkeit von Aloe Vera-Säften zur Prophylaxe sowie Behandlung der Stomatitis bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen diese Aloe Vera-Produkte bei dieser Indikation gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Prophylaxe und Behandlung der strahleninduzierten Dermatitis, topisch appliziertes Boswellia-serrata-Extrakt | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 7.60 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zur Wirksamkeit von topisch appliziertem Boswellia serrata Extrakt bei Patienten mit strahleninduzierter Dermatitis vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 7.60 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zur Wirksamkeit von topisch appliziertem Boswellia serrata Extrakt bei Patienten mit strahleninduzierter Dermatitis vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen Boswellia serrata in der Prophylaxe oder Behandlung einer Strahlentherapie-induzierten Dermatitis gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Prostatakrebs bei Männern, Granatapfel-Extrakt | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 7.64 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zur Wirksamkeit von Granatapfel-Extrakt bei Männern mit Prostatakrebs vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 7.64 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zur Wirksamkeit von Granatapfel-Extrakt bei Männern mit Prostatakrebs vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen Granatapfelsaft-Extrakt bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 1b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Psoriasis vulgaris unter Behandlung mit Acitretin, Alkoholabstinenz sowie fettarme und kohlenhydratarme Ernährung zur Vermeidung erhöhter Blutfettwerte und Leberenzyme | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Tabelle 5 der Leitlinie („Anwendungshinweise Acitretin“, Kapitel 1.1.1) nennt unter „Während der Behandlung“ den Punkt: „Zur Vermeidung der Erhöhung der Blutfettwerte und Leberenzyme: Alkoholabstinenz sowie fettarme und kohlenhydratarme Ernährung“. Die Tabelle trägt keinen Empfehlungsgrad und keine Evidenzangabe; nach der Einleitung des Kapitels X wurden die Tabellen zu Anwendungshinweisen „im Konsens verabschiedet“, und nach dem Methodenteil sind die Anwendungshinweise von der Expertengruppe „als klinischer Konsensuspunkt konsentiert worden“ („konsensbasiert“). Im Abschnitt zu den unerwünschten Arzneimittelwirkungen (Kapitel 1.1.3) heißt es dazu: „Hypertriglyceridämie (Nüchtern-Triglycerid-Spiegel ≥ 1,7 mmol/L) und Hypercholesterinämie sind häufige unerwünschte Wirkungen während einer Behandlung mit Acitretin. Diät- und Lebensstil-Umstellungen, einschließlich einer Reduzierung des Alkoholkonsums sowie einer fettarmen und kohlenhydratarmen Ernährung, stellen ein effektives First-Line-Management zur Senkung des Triglyceridspiegels dar.“ Die Ernährungsmaßnahme richtet sich damit gegen eine Nebenwirkung des Arzneimittels, nicht gegen die Psoriasis selbst. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Therapie der Psoriasis vulgaris“, Langfassung, Version 8.2, Stand 23.07.2025, AWMF-Registernummer 013-001, Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG). Gültig bis 22.07.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 013-001 |
| Reduktion der Sturzangst älterer Menschen, Training mit holistischen Trainingsinhalten in fachlich angeleiteter Gruppe | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 54 der Leitlinie lautet: „Ein Training mit Fokus auf die Reduktion der Sturzangst sollte holistische Trainingsinhalte einbeziehen, die individualisiert und falls möglich im Setting einer fachlich eng angeleiteten Teilnehmergruppe durchgeführt werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad B, den „Evidenzgrad 1b“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad B für eine „Empfehlung“ mit der Formulierung „Sollte / sollte nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1b „Evidenz aufgrund von mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es: „Niedrig-moderate Evidenz besteht für den Aspekt, dass ein Training in der Gruppe oder ein konsequent supervidiertes Einzeltraining einem Individualtraining ohne Supervidierung überlegen ist.“ Welche Inhalte als holistisch gelten, nennt die Empfehlung nicht; Tai Chi, Yoga und Pilates stehen nur im Hintergrundtext des Kapitels. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Rehabilitation nach Majoramputation an der oberen Extremität, Sporttherapie und Aufzeigen der Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung mit der Behinderung | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 27 der Leitlinie (Kapitel 6.6 „Sporttherapie“, gekennzeichnet „Neu“, „Stand (2023)“) lautet: „Unter dem Aspekt der Behebung von Beeinträchtigungen der Teilhabe und der kompletten Integration sollen dem Patienten im Rahmen der Sporttherapie auch die Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung mit der Behinderung aufgezeigt und nähergebracht werden.“ Die Leitlinie weist dazu „Konsensstärke: 100 %“ aus; Empfehlungsgrade sind in der Langfassung nicht ausgewiesen, und eine Einteilung der Konsensstärke erklärt die Langfassung nicht. Das Kapitel beginnt mit dem Satz: „Die Sporttherapie dient dem Kraft‐, Gefäß‐ und Kreislauftraining und bietet pädagogische und soziale Möglichkeiten, sich mit der neuen Lebenssituation zu arrangieren [Matthews2014].“ An die Therapeuten stellt die Leitlinie unter anderem die Anforderung „Erfahrung in einem differenzierten Kreislauf‐ und Krafttraining, das die jeweilige Leistungsfähigkeit der amputierten Menschen berücksichtigt“ sowie „Erfahrungen im Amputiertensport“. Der Abschnitt „Das Rehabilitationsteam im Rehabilitationsprozess“ in Kapitel 6 nennt unter den Mindestanforderungen für den Rehabilitationsprozess „tägliche Gruppenbehandlung durch Sporttherapeuten/Physiotherapeuten“ und „bedarfsadaptiert: Sporttherapie, Psychologie, Sozialbetreuung und sonstige Konsilleistungen“. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Rehabilitation nach Majoramputation an der oberen Extremität (proximal der Hand)“, Langfassung, Version 1.0, Stand 30.05.2024, AWMF-Registernummer 187-061, Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU). Gültig bis 29.05.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 187-061 |
| Restless-Legs-Syndrom | ||
| Akupunktur | Leitlinie Im Kasten „Zusammenfassung und Empfehlung Therapie“ und gleichlautend im Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ steht: „Der Einsatz von Akupunktur, pneumatischer Kompression, endovaskulärer Laserablation, Kryotherapie und Phytotherapie kann aufgrund der fehlenden Datenlage derzeit nicht empfohlen werden.“ Im Hintergrundtext heißt es: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Studienlage zu heterogen und als nicht ausreichend zu werten, es gibt keinen hinreichenden Nachweis für die Wirksamkeit der Ohrakupunktur.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei dieser Aussage nicht. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Restless-Legs-Syndrom (RLS)“, Langfassung, Version 5.5, Stand 25.06.2022, AWMF-Registernummer 030-081, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Gültig bis 24.06.2027. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-081 |
| Phytotherapie | Leitlinie Im Kasten „Zusammenfassung und Empfehlung Therapie“ und gleichlautend im Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ steht: „Der Einsatz von Akupunktur, pneumatischer Kompression, endovaskulärer Laserablation, Kryotherapie und Phytotherapie kann aufgrund der fehlenden Datenlage derzeit nicht empfohlen werden.“ Im Hintergrundtext beschreibt die Leitlinie eine Metaanalyse zu Pfingstrosenwurzel (Paeoniae Radix) und folgert: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keinen hinreichenden Nachweis für die Wirksamkeit, eine Empfehlung für die Phytotherapie ist hier somit nicht ableitbar.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei dieser Aussage nicht. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Restless-Legs-Syndrom (RLS)“, Langfassung, Version 5.5, Stand 25.06.2022, AWMF-Registernummer 030-081, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Gültig bis 24.06.2027. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-081 |
| Restless-Legs-Syndrom, Bewegungstraining | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Im Kasten „Zusammenfassung und Empfehlung Therapie“ und gleichlautend im Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ steht: „Nicht medikamentöse Therapieoptionen können allein oder zusätzlich angewendet werden, Evidenz liegt hier für die tsDCS, das Bewegungstraining (z. B. Bettfahrrad während der Dialyse, Yoga) und die Infrarotlicht-Therapie vor.“ Im Hintergrundtext zu den nicht medikamentösen Therapien heißt es: „Bei urämischen Patientinnen und Patienten mit RLS soll daher Dialyse mit Bettfahrrädern durchgeführt werden, dies kann als nicht medikamentöse Therapieoption empfohlen werden.“ Und einschränkend: „Unklar bleibt dabei allerdings, welche Aspekte des Bewegungstrainings zur Linderung der RLS-Beschwerden beitragen und wann der optimale Trainingszeitpunkt ist, da vermehrtes Training am Nachmittag oder Abend generell eher in einer Zunahme der RLS-Symptome nachts zu resultieren scheint (78, 109).“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei dieser Aussage nicht. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Restless-Legs-Syndrom (RLS)“, Langfassung, Version 5.5, Stand 25.06.2022, AWMF-Registernummer 030-081, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Gültig bis 24.06.2027. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-081 |
| Restless-Legs-Syndrom, Yoga als Beispiel für Bewegungstraining unter den nicht medikamentösen Therapieoptionen | ||
| Yoga | Leitlinie Im Kasten „Zusammenfassung und Empfehlung Therapie“ und gleichlautend im Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ steht: „Nicht medikamentöse Therapieoptionen können allein oder zusätzlich angewendet werden, Evidenz liegt hier für die tsDCS, das Bewegungstraining (z. B. Bettfahrrad während der Dialyse, Yoga) und die Infrarotlicht-Therapie vor.“ Yoga ist dort als Beispiel für Bewegungstraining genannt. Im Hintergrundtext heißt es: „Ausreichende Evidenz für eine Verbesserung der Schlafqualität und eine Reduktion der Symptomschwere besteht weiterhin für Yoga (107, 108).“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei dieser Aussage nicht. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Restless-Legs-Syndrom (RLS)“, Langfassung, Version 5.5, Stand 25.06.2022, AWMF-Registernummer 030-081, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Gültig bis 24.06.2027. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-081 |
| Rezidivierende unkomplizierte Harnwegsinfektionen der Frau, Vorbeugung | ||
| Akupunktur | Leitlinie Der Abschnitt der Leitlinie „Kutane Immunstimulation: Akupunktur“, der zu Empfehlung 12.3 gehört, gibt eine Metaanalyse aus dem Jahr 2020 mit zwei randomisierten Studien wieder: „Akupunktur war bei der Verhinderung eines Rezidivs mit einer Nachbeobachtung von 6 Monaten wirksamer als keine Behandlung“ (n = 135, relatives Risiko 0,39, geringe Beweissicherheit) und als Scheinakupunktur (n = 53, relatives Risiko 0,45, moderate Beweissicherheit). Zu den einzelnen Studien: „Bei Aune et al. fanden sich nach Akupunktur 85% Patienten ohne Harnwegsinfektionen (56% Scheinakupunktur, 36% Kontrollen)“, und „bei Alraek et al. halbierte sich die Harnwegsinfektionsrate nach Akupunktur gegenüber der nicht behandelten Kontrollkohorte“. Eine eigene Empfehlung spricht die Leitlinie dazu nicht aus: Empfehlung 12.3 nennt allein das Immunprophylaktikum OM-89, und die Akupunktur steht in keiner der sieben Zeilen der Tabelle 22 mit den alternativen Präventionsoptionen. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Epidemiologie, Diagnostik, Therapie, Prävention und Management unkomplizierter, bakterieller, ambulant erworbener Harnwegsinfektionen bei Erwachsenen“, Langfassung, Version 3.0, Stand 09.04.2024, AWMF-Registernummer 043-044, Deutsche Gesellschaft für Urologie. Gültig bis 08.04.2029. Empfehlungen 9.4, 12.3 und 12.4 samt Tabellen 18 und 22. · erhoben am 08.09.2026 · Leitlinie: 043-044 |
| Rezidivierende unkomplizierte Zystitis der Frau in der Prämenopause, Vorbeugung mit Cranberry-Präparaten | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 12.4 der Leitlinie lautet: „Um bei rezidivierender unkomplizierter Zystitis den Einsatz von einer antibiotischen Langzeittherapie möglicherweise zu vermeiden, können Frauen in der Prämenopause“ – so die Empfehlung im Wortlaut, unterbrochen vom Empfehlungsgrad C am Rand – „ohne sonstige Begleiterkrankungen alternative Therapieoptionen gemäß Tabelle 22 angeboten werden.“ Für Cranberries und Moosbeeren ist Evidenzlevel Ia ausgewiesen; Tabelle 22 nennt sie als erste von sieben Optionen mit produktspezifischer Dosierung. Der Hintergrund beziffert den Nutzen: „Insgesamt ergibt sich ein Hinweis auf einen Nutzen von Cranberry im Vergleich zu Placebo bei der Verringerung der Rezidivrate“ (IRR 0,58, 95-Prozent-Konfidenzintervall 0,38 bis 0,89, n = 1151). Zu anderen pflanzlichen Präparaten fällt das Urteil schwächer aus: „Hierbei gibt es Anhaltspunkte für einen Nutzen eines Präparats aus Bärentraubenblättern und Löwenzahn im Vergleich zu Placebo, eines Präparates aus Meerrettichwurzel und Kapuzinerkressekraut im Vergleich zu Placebo in der Per-Protokoll-Gruppe“, und: „Zu den Endpunkten gesundheitsbezogene Lebensqualität, Entwicklung komplizierter Infekte, spezifische Symptome und Mortalität liegen nur sehr wenige Daten vor“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Epidemiologie, Diagnostik, Therapie, Prävention und Management unkomplizierter, bakterieller, ambulant erworbener Harnwegsinfektionen bei Erwachsenen“, Langfassung, Version 3.0, Stand 09.04.2024, AWMF-Registernummer 043-044, Deutsche Gesellschaft für Urologie. Gültig bis 08.04.2029. Empfehlungen 9.4, 12.3 und 12.4 samt Tabellen 18 und 22. · erhoben am 08.09.2026 · Leitlinie: 043-044 |
| Rosazea, Meidung von Lebensmitteln, die zu einer Gefäßerweiterung führen (Alkohol, scharfe Speisen, heiße Speisen und Getränke) | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung in Kapitel 7 der Leitlinie („Allgemeine Maßnahmen“, Abschnitt „Nahrungsmittel“) lautet: „Die Meidung von Lebensmitteln, die zu einer Gefäßerweiterung führen (beispielsweise Alkohol, scharfe Speisen, heiße Speisen und Getränke), wird empfohlen.“ Sie trägt die Stärke ↑↑ und die Zustimmung „100%“. Der Hintergrundtext dazu schränkt ein: „Auch wenn keine spezielle Rosazea-Diät empfohlen werden kann, sollten Faktoren vermieden werden, die zu einer Vasodilatation (Erweiterung der Blutgefäße) und Flushsymptomatik im Gesicht führen, z. B. Alkohol, scharf gewürzte Speisen und heiße Getränke sowie körperlicher oder psychischer Stress. Neue Erkenntnisse weisen außerdem darauf hin, dass Nahrungsmittel, die reich an biogenen Aminen sind, wie z.B. Wein (insbesondere Rotwein) oder Käse, eine Verschlechterung der Rosazea begünstigen können.“ Zu den Triggerfaktoren nennt Tabelle 1 der Leitlinie als publizierte Inzidenz für die Alkohol-Einnahme 52 % („manche, nicht alle, nicht abhängig von Alkoholkonzentration“) und für „scharfe“ Speisen 45 %. Nach Tabelle 4 des Methodenteils steht ↑↑ für eine starke Empfehlung für eine Vorgehensweise („wird empfohlen“): „Wir sind der Auffassung, dass alle oder fast alle informierten Menschen diese Entscheidung treffen würden.“ Als S2k-Leitlinie hat sie nach dem Methodenteil eine nicht systematische Literaturrecherche und „keine systematische Bewertung der Qualität der Evidenz“; ein starker Konsens ist mit „> 95% Zustimmung“ erklärt. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Rosazea“, Langfassung, Version 3.0, Stand 28.01.2022, AWMF-Registernummer 013-065, Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG). Gültig bis 31.12.2026. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 013-065 |
| Schizophrenie, präferenzbasierte und individualisierte Bewegungsinterventionen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 80 der Leitlinie (aktualisiert, starke Empfehlung) lautet: „Bei Menschen mit einer Schizophrenie sollen Bewegungsinterventionen präferenzbasiert und individualisiert als Teil eines multimodalen Gesamttherapiekonzepts zur Anwendung kommen.“ (86% Konsens). Zur Begründung verweist die Leitlinie auf eine neue Guidance der European Psychiatric Association: „Ein Großteil dieser Arbeiten hatte Menschen mit einer Schizophrenie im Fokus und die EPA-Gruppe vergab den höchsten Empfehlungsgrad für Bewegungsinterventionen bei Menschen mit einer Schizophrenie. Daher hat die Leitliniengruppe entschieden den bisherigen Empfehlungsgrad entsprechend aufzuwerten.“ |
Quelle |
| Schlafstörungen bei Huntington-Erkrankung, pflanzliche Mittel (z. B. Baldrian, Melisse, Passionsblume, Lavendel) | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Der Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ führt unter „Behandlung von Verhaltensstörungen und psychiatrischen Symptomen mit niedriger Evidenz (Konsensusstärke 90 %):“ den Punkt „Schlafstörungen: pflanzliche Mittel (z. B. Baldrian, Melisse, Passionsblume, Lavendel), Melatonin, Agomelatin, Mirtazapin, Chloralhydrat, Benzodiazepinrezeptoragonisten“. Kapitel 4.1.3.3 der Leitlinie präzisiert unter „Schlafstörungen“: „Bei leichteren Formen können pflanzliche Mittel (z. B. Baldrian, Melisse, Passionsblume, Lavendel) zum Einsatz kommen.“ Eine Konsensusstärke von 90 % ist nach Tabelle 4 der Leitlinie Konsens („> 75–95 % der Stimmberechtigten“). Nach Tabelle 3 spiegelt sich die Stärke einer Empfehlung in ihrer Formulierung; „Kann erwogen/verzichtet werden“ steht dort für „Empfehlung offen“. Zur Grundlage schreibt die Leitlinie: „Empfehlungen zur symptomatischen Therapie beruhen überwiegend auf offenen Studien, Kasuistiken und Expertenwissen (Ferreira, 2022).“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Chorea / Morbus Huntington“, Langfassung, Version 6.0, Stand 24.11.2022, AWMF-Registernummer 030-028, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN). Gültig bis 23.11.2027. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 030-028 |
| Schlafstörungen bei Restless-Legs-Syndrom oder periodischen Bewegungsstörungen der Extremitäten (PLMD) bei Multipler Sklerose, strukturierte Veränderung der körperlichen Aktivität oder videobasiertes körperliches Training | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung E52 der Leitlinie (Konsens, Geprüft 2025) verweist für Schlafstörungen im Rahmen von RLS oder PLMD auf die DGN-Leitlinie Restless-Legs-Syndrom und ergänzt: „Darüberhinaus sollte eine strukturierte Verhaltensänderung der eigenen physischen Aktivitäten oder regelmäßiges Video-basiertes körperliches Training empfohlen werden.“ Im Hintergrundtext werden beide Maßnahmen nach je einer randomisierten Studie (n=15 und n=26) als wirksam beschrieben. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnose und Therapie der Multiplen Sklerose, Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankung (NMOSD) und MOG-IgG-assoziierten Erkrankung (MOGAD)“, Living Guideline, Langfassung, Version 9.0, Stand 27.04.2026, AWMF-Registernummer 030-050, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN). Gültig bis 21.02.2027. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-050 |
| Schmeckstörungen (Dysgeusien), Ernährungsberatung als gegebenenfalls hinzukommender Teil der sachkundigen Beratung | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung zur Therapie von Schmeckstörungen in Kapitel 3.7 der Leitlinie beginnt: „Eine sachkundige Beratung der betroffenen Person sollte elementarer Bestandteil der Therapie sein (ggf. auch mit einer Ernährungsberatung).“ Die Ernährungsberatung steht darin nur in der Klammer, als gegebenenfalls hinzukommender Teil der Beratung. Die Empfehlung fährt fort: „Der Vielfalt der zur Behandlung von Schmeckstörungen vorgeschlagenen Therapiemaßnahmen steht aus der Literatur ein nur geringes Evidenzniveau gegenüber.“ und nennt danach die Zinkgabe, Karenz- oder Umstellungsmaßnahmen bei Verdacht auf Medikamentennebenwirkungen und ein interdisziplinäres Vorgehen bei Grunderkrankungen. Sie trägt den Vermerk „(Starker Konsens)“; nach dem Methodenteil der Leitlinie bedeutet starker Konsens eine Zustimmung von „> 95 % der Stimmberechtigten“, und „sollte“ entspricht der Kategorie „Sollte – Empfehlung“. Im Hintergrundtext des Kapitels heißt es: „Insbesondere bei Gewichtsverlust durch Schmeckstörungen ist eine Ernährungsberatung in Erwägung zu ziehen.“ und „Bei ernährungsbedingten Schmeckstörungen liegen die Ursachen häufig in Defiziten, die sich durch eine Ernährungsberatung beheben lassen (z. B. das Verlassen einer zu einseitigen Diät).“ Die Leitlinie ist eine S2k-Leitlinie; schematische Empfehlungs- oder Evidenzgrade waren nach ihrem Methodenteil nicht vorgesehen, der Grad einer Empfehlung ist sprachlich ausgedrückt. |
|
| Schmeckstörungen, Ernährungsberatung als möglicher Teil der sachkundigen Beratung | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung zur Therapie von Schmeckstörungen am Ende von Kapitel 3.7 der Leitlinie beginnt: „Eine sachkundige Beratung der betroffenen Person sollte elementarer Bestandteil der Therapie sein (ggf. auch mit einer Ernährungsberatung). Der Vielfalt der zur Behandlung von Schmeckstörungen vorgeschlagenen Therapiemaßnahmen steht aus der Literatur ein nur geringes Evidenzniveau gegenüber.“ Die Ernährungsberatung ist darin ein möglicher Bestandteil der Beratung; die weiteren Sätze der Empfehlung betreffen Zink, Arzneimittelnebenwirkungen und Grunderkrankungen. Sie ist mit „(Starker Konsens)“ gekennzeichnet, nach dem Methodenteil der Leitlinie mehr als 95 % der Stimmberechtigten. Zur Graduierung heißt es dort: „Der Grad einer Empfehlung wurde sprachlich ausgedrückt.“ „Sollte“ ist als Empfehlung eingestuft, „Soll“ als starke und „Kann“ als offene Empfehlung. Im Text des Kapitels steht: „Insbesondere bei Gewichtsverlust durch Schmeckstörungen ist eine Ernährungsberatung in Erwägung zu ziehen.“ Und: „Bei ernährungsbedingten Schmeckstörungen liegen die Ursachen häufig in Defiziten, die sich durch eine Ernährungsberatung beheben lassen (z. B. das Verlassen einer zu einseitigen Diät).“ |
|
| Schmerzen durch osteoporosebedingte Wirbelkörperfrakturen bei geriatrischen Patientinnen und Patienten, angeleitete körperliche Aktivierung als Beispiel personenzentrierter nicht-medikamentöser Interventionen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 40 der Leitlinie (Empfehlungsgrad ⇑, Evidenzgrad 2) lautet: „Personenzentrierte nicht-medikamentöse Interventionen, wie angeleitete körperliche Aktivierung und die Vermittlung von Coping-Strategien sollten bei geriatrischen Patient:innen mit Schmerzen durch osteoporosebedingte Wirbelkörperfrakturen zur Reduktion der Schmerzintensität sowie Steigerung der Lebensqualität und Funktionalität angeboten werden.“ (Konsensstärke: 100 %). Angeleitete körperliche Aktivierung ist dort neben der Vermittlung von Coping-Strategien als Beispiel für personenzentrierte nicht-medikamentöse Interventionen genannt. Nach Tabelle 4 der Leitlinie steht ⇑⇑ für eine starke Empfehlung (soll), ⇑ für eine Empfehlung (sollte) und ⇔ für eine offene Empfehlung (kann erwogen werden); der Evidenzgrad folgt der Oxford-Klassifikation von 2011 mit den Stufen 1 bis 5, und laut Tabelle 3 bedeutet starker Konsens eine Zustimmung von mehr als 95 %, Konsens von mehr als 75 bis 95 % der Teilnehmenden. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Schmerzmanagement bei geriatrischen Patient:innen in allen Versorgungssettings (GeriPAIN)“, Langfassung, Version 1.0, Stand 16.07.2025, AWMF-Registernummer 145-005, Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. und Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG), mit-federführend SchmerzLOS e.V., Unabhängige Vereinigung aktiver Schmerzpatienten in Deutschland (UVSD). Gültig bis 23.02.2030. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 145-005 |
| Schultersteife (vor allem primäre Schultersteife in Phase 1 bis 2), Übungsprogramme in Einzel- oder Gruppentherapie allein oder in Kombination mit anderen physiotherapeutischen Maßnahmen, auch Trainingstherapie kombiniert mit manueller Therapie | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 6.1 der Leitlinie (Kapitel 6.1 „Häufigste Verfahren“, Abschnitt „Trainings- und Übungsprogramme“, neu 2021) lautet: „Zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Schultersteife (v. a. primäre und in Phase 1 - 2) sollten Übungsprogramme in Einzel- oder Gruppentherapie alleine oder in Kombination mit anderen physiotherapeutischen Maßnahmen zur Verbesserung der Beweglichkeit, der Funktion und des Schmerzes angewendet werden.“ Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad B mit dem Pfeil ⇑ und Evidenzgrad 2. Empfehlung 6.3 (neu 2021) lautet: „Zudem kann Manuelle Therapie mit Trainingstherapie kombiniert werden.“ mit Empfehlungsgrad 0 (Pfeil ⇑) und Evidenzgrad 1. Die Langfassung führt zu jeder Empfehlung den Empfehlungsgrad mit Buchstabe und Pfeil (A ⇑⇑, B ⇑, 0 ⇔ oder 0 ⇑) und einen Evidenzgrad (1 bis 4) oder einen Expertenkonsens (EK) mit Zustimmung in Prozent; eine Legende zu Empfehlungs- und Evidenzgraden enthält sie nicht, das Kapitel 6 nennt nur „Evidenzgrad I – III nach Oxford Schema“ für die Kortisonempfehlungen. Im Hintergrundtext heißt es: „Es gibt moderate und starke Evidenz dafür, dass physiotherapeutische Übungsprogramme kurzfristig zur Schmerzlinderung und Funktionsverbesserung führen.“ Und: „Die Evidenzgrade der betrachteten Studien reichen von 1-4, wobei der Median 3 beträgt. Gründe für die Abstufung der Qualität waren beispielsweise fehlende Verblindung und mangelnde Homogenität im Gruppenvergleich.“ Als Interventionen der Studien werden „Kräftigungsübungen in Einzel- oder Gruppentherapie, Propriozeptive Neuromuskuläre Faszilitation, aktivitätsorientierte Übungen alleine oder in Kombination mit anderen physiotherapeutischen Maßnahmen“ genannt. Zur Kombination mit manueller Therapie heißt es: „Zur Anwendung von manueller Therapie und Übungen jeweils allein oder in Kombination existieren jedoch unterschiedliche Studienergebnisse und insgesamt nur Studien mit geringer Qualität, sodass eine höhergradige Empfehlung für diese Kombination nicht möglich ist.“ Einschränkend zur Phase: „So sind beispielsweise Kapseldehntechniken in der ersten Hälfte des Krankheitsverlaufes eher kontraindiziert, in der zweiten Hälfte hingegen dem Heilungsverlauf zuträglich.“ |
QuelleQuelle: S2e-Leitlinie „Schultersteife“, Langfassung, Version 1.0, Stand 15.04.2022, AWMF-Registernummer 187-020, Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) mit der D-A-CH Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie e. V. (DVSE). Gültig bis 14.04.2027. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 187-020 |
| Schultersteife bei Diabetes mellitus (diabetische Schultersteife), eigenständige Übungen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 1.11 der Leitlinie (Kapitel 1.4 „Typische Begleiterkrankungen“, Abschnitt „Diabetes mellitus“, neu 2021) lautet: „Manuelle Therapie und eigenständige Übungen scheinen hingegen einen großen Effekt zu haben und sollten deshalb therapeutisch eingesetzt werden, aufgrund eines großen risk of bias innerhalb der Studien können sie jedoch auch nur begrenzt empfohlen werden.“ Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad B mit dem Pfeil ⇑ und Evidenzgrad 1. Die Langfassung führt zu jeder Empfehlung den Empfehlungsgrad mit Buchstabe und Pfeil (A ⇑⇑, B ⇑, 0 ⇔ oder 0 ⇑) und einen Evidenzgrad (1 bis 4) oder einen Expertenkonsens (EK) mit Zustimmung in Prozent; eine Legende zu Empfehlungs- und Evidenzgraden enthält sie nicht, das Kapitel 6 nennt nur „Evidenzgrad I – III nach Oxford Schema“ für die Kortisonempfehlungen. Das „hingegen“ bezieht sich auf den vorangehenden Satz des Hintergrundtextes: „Corticoidinjektionen sind für die Schultersteife bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes wenig bis nicht belegt, sodass aufgrund der Evidenzlage keine Empfehlung für Injektionen ausgesprochen werden kann (4, 31, 39, 87, 135).“ Zur Einordnung heißt es: „Die Diabetische Schultersteife ist häufigste Begleiterkrankung der oberen Extremität bei Vorhandensein eines Diabetes mellitus.“ Und: „Eine schlechtere Prognose bei Vorhandensein eines Diabetes wird beschrieben (95).“ Die Empfehlung nennt neben den eigenständigen Übungen die manuelle Therapie; diese Zeile betrifft nur die Übungen. |
QuelleQuelle: S2e-Leitlinie „Schultersteife“, Langfassung, Version 1.0, Stand 15.04.2022, AWMF-Registernummer 187-020, Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) mit der D-A-CH Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie e. V. (DVSE). Gültig bis 14.04.2027. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 187-020 |
| Schwere Bewusstseinsstörung nach akuter Hirnschädigung bei Erwachsenen, Akupunktur zur Verbesserung des Bewusstseins | ||
| Akupunktur | Leitlinie Das evidenzbasierte Statement 2.7.4 (Stand 2022; Empfehlungsgrad: n.a., Evidenzgrad 4, Qualität der Evidenz sehr niedrig) lautet: „Bei erwachsenen Patient*innen mit einer schweren Bewusstseinsstörung aufgrund einer akuten Hirnschädigung kann weder eine Empfehlung für die Anwendung der Akupunktur zur Bewusstseinsverbesserung noch dagegen gegeben werden.“ (Konsensstärke: 100% (18/18)). Zur Begründung schreibt die Leitlinie: „Die Autor*innen der Reviews stellen übereinstimmend fest, dass trotz Hinweisen auf einen Nutzen der Akupunktur die wissenschaftliche Qualität so gering ist, dass derzeit eine allgemeine Empfehlung zu ihrem Einsatz nicht ausgesprochen werden kann.“ Die Evidenz stammt nach dem Hintergrundtext aus zwei chinesischen systematischen Übersichtsarbeiten; die Primärliteratur war für die Leitliniengruppe nicht zugänglich. Starker Konsens bedeutet nach Tabelle 2 der Leitlinie mehr als 95 % der Stimmberechtigten. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Neurologische Rehabilitation bei Koma und schwerer Bewusstseinsstörung im Erwachsenenalter“, Langfassung, Version 1.0, Stand 23.12.2022, AWMF-Registernummer 080-006, Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR). Gültig bis 31.12.2026 (in Überarbeitung). · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 080-006 |
| Schwere psychische Erkrankungen, multimodale gesundheitsfördernde Interventionen mit den Schwerpunkten gesunde Ernährung und körperliche Aktivität | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 40 (evidenzbasierte Empfehlung, Empfehlungsgrad A) lautet: „Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen sollen multimodale gesundheitsfördernde Interventionen mit den Schwerpunkten gesunde Ernährung und körperliche Aktivität individualisiert angeboten werden.“ (Konsensstärke: Starker Konsens (100 %), Abstimmungsergebnis vom 13.10.2022). Die Empfehlung betrifft eine kombinierte Lebensstilintervention; die körperliche Aktivität ist einer ihrer beiden Schwerpunkte. Die Evidenz ist bei allen in der Empfehlung aufgeführten Endpunkten mit Sehr gering (⊕⊖⊖⊖) bewertet; dort heißt es etwa „LSI reduziert das Gewicht (≥ 5 %) sign. stärker als eine Behandlung ohne LSI“ und „LSI verbessert die Lebensqualität nicht sign. stärker als eine Behandlung ohne LSI“. Einschränkend schreibt die Leitlinie: „Obwohl in der vorliegenden Leitlinie verhaltenspräventive Interventionen zur Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Aktivität fokussiert werden, muss darauf hingewiesen werden, dass diese nicht ausreichend sind, um somatischer Komorbidität und Mortalität ausreichend wirksam zu begegnen sowie Gesundheit und Wohlergehen im Allgemeinen zu unterstützen.“ Nach Tabelle 3 der Leitlinie (S. 54) bedeutet Empfehlungsgrad A eine starke Empfehlung (Formulierung soll / soll nicht), B eine Empfehlung, 0 eine offene Empfehlung; die Qualität der Evidenz wird nach GRADE von hoch bis sehr gering angegeben. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“, Langfassung, Version 3.0, Stand 18.11.2025, AWMF-Registernummer 038-020, Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Gültig bis 17.11.2030 (in Überarbeitung). · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 038-020 |
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 40 (evidenzbasierte Empfehlung, Empfehlungsgrad A) lautet: „Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen sollen multimodale gesundheitsfördernde Interventionen mit den Schwerpunkten gesunde Ernährung und körperliche Aktivität individualisiert angeboten werden.“ (Konsensstärke: Starker Konsens (100 %), Abstimmungsergebnis vom 13.10.2022). Die Empfehlung betrifft eine kombinierte Lebensstilintervention; gesunde Ernährung ist einer ihrer beiden Schwerpunkte. Die Evidenz ist bei allen in der Empfehlung aufgeführten Endpunkten mit Sehr gering (⊕⊖⊖⊖) bewertet; dort heißt es etwa „LSI reduziert das Gewicht (≥ 5 %) sign. stärker als eine Behandlung ohne LSI“ und „LSI verbessert die Lebensqualität nicht sign. stärker als eine Behandlung ohne LSI“. Einschränkend schreibt die Leitlinie: „Obwohl in der vorliegenden Leitlinie verhaltenspräventive Interventionen zur Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Aktivität fokussiert werden, muss darauf hingewiesen werden, dass diese nicht ausreichend sind, um somatischer Komorbidität und Mortalität ausreichend wirksam zu begegnen sowie Gesundheit und Wohlergehen im Allgemeinen zu unterstützen.“ Nach Tabelle 3 der Leitlinie (S. 54) bedeutet Empfehlungsgrad A eine starke Empfehlung (Formulierung soll / soll nicht), B eine Empfehlung, 0 eine offene Empfehlung; die Qualität der Evidenz wird nach GRADE von hoch bis sehr gering angegeben. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“, Langfassung, Version 3.0, Stand 18.11.2025, AWMF-Registernummer 038-020, Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Gültig bis 17.11.2030 (in Überarbeitung). · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 038-020 |
| Schwere psychische Erkrankungen, präferenzbasierte und individualisierte Bewegungsinterventionen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 42 (evidenzbasierte Empfehlung, Empfehlungsgrad A) lautet: „Bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen sollen Bewegungsinterventionen präferenzbasiert und individualisiert als Teil eines multimodalen Gesamttherapiekonzepts zur Anwendung kommen“ (Konsensstärke: Starker Konsens (100 %), Delphi-Abstimmung Juli 2025). Laut Methodenteil ging es in dieser Abstimmung um die Hochstufung: „Abgestimmt wurde hierbei der Vorschlag, für die Empfehlung 42 (Bewegungsinterventionen), den Empfehlungsgrad von B auf A hoch zu stufen.“ Die Evidenztabelle zur Empfehlung nennt für einzelne Trainingsformen signifikante und nicht signifikante Effekte; für körperliche Aktivität gegenüber herkömmlicher Therapie bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen heißt es etwa „KA reduziert depressive Symptome sign. stärker als TAU“ mit der Bewertung Hoch (⊕⊕⊕⊕). Die Zeilen zur körperlichen Aktivität beruhen auf Maurus et al. 2024; eine Fußnote vermerkt dazu „Abweichende Bewertung im EPA-Review“: Dort seien die eingeschlossenen Reviews zunächst nach der SIGN-Checkliste bewertet worden und die Interventionen hätten danach eine GRADE-Bewertung von A bis D erhalten. Ergänzend hält die Leitlinie fest: „In jedem Fall sollte vor Beginn von Bewegungsinterventionen der körperliche Gesundheitsstatus der Patientin bzw. des Patienten und somit seine Eignung für eine körperliche Belastung überprüft werden.“ Nach Tabelle 3 der Leitlinie (S. 54) bedeutet Empfehlungsgrad A eine starke Empfehlung (Formulierung soll / soll nicht), B eine Empfehlung, 0 eine offene Empfehlung; die Qualität der Evidenz wird nach GRADE von hoch bis sehr gering angegeben. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“, Langfassung, Version 3.0, Stand 18.11.2025, AWMF-Registernummer 038-020, Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Gültig bis 17.11.2030 (in Überarbeitung). · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 038-020 |
| Schwerheilende oder chronische Wunden bei pAVK, Diabetes mellitus oder chronischer venöser Insuffizienz, lokal angewandte Kräuterzubereitungen der traditionellen chinesischen Medizin | ||
| Chinesische Arzneimitteltherapie | Leitlinie Die Empfehlung in Abschnitt 6.9.5 der Leitlinie („Naturheilkundliche Verfahren“) lautet: „Wegen unsicherer Evidenzgrundlage wurde keine Empfehlung verabschiedet“.
Der Befund im WortlautDie Empfehlung in Abschnitt 6.9.5 der Leitlinie („Naturheilkundliche Verfahren“) lautet: „Wegen unsicherer Evidenzgrundlage wurde keine Empfehlung verabschiedet“. Der Kasten ist mit „Geprüft/Stand 2023“ und „Konsensstärke: 100%“ gekennzeichnet und führt unter „Traditionelle chinesische Medizin (TCM)“ die Ergebnisse unter anderem zum Vergleich „Extern applizierte TCM vs. konventionelle Therapie ohne TCM bei UCV“ auf. In der Begründung heißt es: „Aus diesem Grund wurde trotz Wirksamkeitsberichten aus SRs von einer Empfehlung abgesehen.“ Als Gründe nennt die Leitlinie, dass die Meta-Analysen nur auf chinesischsprachig publizierten Studien beruhen, die konkreten Interventionen unklar bleiben und in der Studie zur „Shengji Yuhong ointment“ Salben-Gaze die Wundätiologie nicht ausreichend berichtet ist. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Lokaltherapie schwerheilender und/oder chronischer Wunden aufgrund von peripherer arterieller Verschlusskrankheit, Diabetes mellitus oder chronischer venöser Insuffizienz“, Langfassung, Version 2.1, Stand 11.09.2023, AWMF-Registernummer 091-001, Deutsche Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung e.V. (DGfW). Gültig bis 10.09.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 091-001 |
| Schwindel, Tai Chi (in der Leitlinie „Thai Chi“) als eine von fünf aufgezählten Trainingsformen, Statement im Abschnitt „Schwindel im Alter“ | ||
| Tai Chi | Leitlinie Kapitel 4.7.4 der Leitlinie („Therapeutische Optionen“ im Abschnitt „Schwindel im Alter“) enthält das konsensbasierte Statement (modifiziert 2024): „Balance-Übungen, Kraft- und isometrische Übungen, Thai Chi, Tanz und Walking sind geeignete Formen des Trainings bei Schwindel [34].“ Tai Chi steht darin in der Schreibweise „Thai Chi“ als eine von fünf aufgezählten Trainingsformen neben Balance-Übungen, Kraft- und isometrischen Übungen, Tanz und Walking; eine eigene Aussage nur zu Tai Chi trifft die Leitlinie nicht. Das Statement ist mit starkem Konsens bei 100 % verabschiedet; nach der Klassifikation der Konsensusstärke in der Leitlinie steht starker Konsens für „Zustimmung > 95 % der Teilnehmer“. Es stützt sich auf den Cochrane-Review „Exercise for preventing falls in older people living in the community“ (2019, Literaturstelle 34), den die Leitlinie so beschreibt: „Ein englischer Cochrane Review von 2019 untersucht 108 Publikationen, in denen vor allem Balance-Übungen, Kraft- und isometrische Übungen, 3D-Thai Chi, 3D-Tanz und Walking angewendet worden waren, auf ihre Wirkung gegen das Sturzrisiko, jeweils im Vergleich mit einer Kontrollgruppe. Der Erfolg resultierte in 23 % weniger Stürzen bzw. 15 % weniger bei Menschen, die schon mehrfach gestürzt waren [34].“ Das Statement steht auch in der Zusammenfassung der Empfehlungen in Kapitel 3. |
Quelle |
| Schwindel, Training mit Balance-, Kraft- und isometrischen Übungen, Tai Chi, Tanz und Walking (Statement im Kapitel zu Schwindel im Alter) | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Das Statement in Kapitel 4.7.4 der Leitlinie („Therapeutische Optionen“ im Kapitel „Schwindel im Alter“) lautet: „Balance-Übungen, Kraft- und isometrische Übungen, Thai Chi, Tanz und Walking sind geeignete Formen des Trainings bei Schwindel“. Es ist als „Konsensbasiertes Statement (modifiziert 2024)“ gekennzeichnet und wurde mit starkem Konsens (100 %) angenommen; nach der Klassifikation der Konsensusstärke der Leitlinie bedeutet starker Konsens eine „Zustimmung > 95 %“ der Teilnehmer. Der Hintergrundtext stützt die Aussage auf einen Cochrane-Review von 2019, der diese Übungsformen auf ihre Wirkung „gegen das Sturzrisiko“ untersuchte; der Erfolg resultierte danach „in 23 % weniger Stürzen bzw. 15 % weniger bei Menschen, die schon mehrfach gestürzt waren“. Einschränkend heißt es: „Es scheint im Übrigen Grenzen der Belastbarkeit und Therapietreue älterer und alter Menschen angesichts eines multimodalen Vorgehens mit einer Vielzahl von Übungen und komplexeren Maßnahmen zu geben“. Tai Chi (in der Leitlinie „Thai Chi“) ist eine der im Statement aufgezählten Trainingsformen. |
Quelle |
| Sekundärprophylaxe nach ischämischem Schlaganfall oder TIA bei arteriellem Bluthochdruck, Reduktion des Salzkonsums auf möglichst unter 5 g pro Tag | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.2 der Leitlinie (Kapitel 5 Lebensstilmodifikation, Schlüsselfrage 4) lautet: „Patienten nach ischämischem Schlaganfall oder TIA mit arteriellem Bluthochdruck sollten ihren Salzkonsum reduzieren (möglichst unter 5 g pro Tag), um den Blutdruck zu senken, sofern keine Hyponatriämie vorliegt.“ mit „Empfehlungsgrad: ⇑“. Statement 4.1 lautet: „Eine Reduktion des Salzkonsums bei Patienten mit einer kardiovaskulären Erkrankung, insbesondere mit einem arteriellen Bluthochdruck, kann bei der Mehrzahl der Patienten zu einer zwar leichten, aber eindeutigen Reduktion des arteriellen Blutdrucks führen und dadurch die Sekundärprophylaxe des Schlaganfalls unterstützen.“ In der Begründung schreibt die Leitlinie: „Eine Reduktion des Kochsalzkonsums nach Schlaganfall erscheint nach epidemiologischen Daten zwar wünschenswert, randomisierte Studien über die Auswirkungen eines verminderten Kochsalzkonsums bei Patienten nach Schlaganfall liegen jedoch derzeit noch nicht vor, sodass sich die Empfehlungen für den Kochsalzkonsum an epidemiologischen Daten und Beobachtungsstudien orientieren müssen“. Die Langfassung erklärt die Pfeilsymbole des Empfehlungsgrads nicht und nennt keine Konsensstärke; sie enthält keinen Methodenteil. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Sekundärprophylaxe ischämischer Schlaganfall und transitorische ischämische Attacke – Teil 2: Lebensstil, arterielle Stenosen, andere Antithrombotika-Indikationen, Hormone, Diabetes mellitus, Schlafapnoe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 01.02.2022, korrigierte Version der Langfassung vom 16.01.2023, AWMF-Registernummer 030-143, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN) und Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft e.V. (DSG). Gültig bis 31.01.2027. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 030-143 |
| Sekundärprophylaxe nach ischämischem Schlaganfall oder TIA, Fischkonsum als Komponente einer an der mediterranen Kost orientierten Ernährung | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 3.1 der Leitlinie (Kapitel 5 Lebensstilmodifikation, Schlüsselfrage 3) lautet: „Fischkonsum kann als Komponente einer an der mediterranen Kost orientierten Ernährung empfohlen werden.“ mit „Empfehlungsgrad: ⇔“. Statement 3.2 lautet: „Für den Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln wie Fischöl bzw. Omega-3-Fettsäuren bei Patienten nach ischämischem Schlaganfall oder TIA zur Sekundärprophylaxe gibt es keine eindeutige Evidenz.“ Die Begründung beginnt: „Die günstigen Wirkungen einer mediterranen Kost, inklusive des häufigen Verzehrs von Fisch, zur Prävention von kardiovaskulären Ereignissen und Schlaganfall sind belegt (Larsson, 2017).“ Zur Supplementation von Fischöl oder Omega-3-Fettsäuren nennt sie „eine kontroverse Studienlage“. Die Langfassung erklärt die Pfeilsymbole des Empfehlungsgrads nicht und nennt keine Konsensstärke; sie enthält keinen Methodenteil. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Sekundärprophylaxe ischämischer Schlaganfall und transitorische ischämische Attacke – Teil 2: Lebensstil, arterielle Stenosen, andere Antithrombotika-Indikationen, Hormone, Diabetes mellitus, Schlafapnoe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 01.02.2022, korrigierte Version der Langfassung vom 16.01.2023, AWMF-Registernummer 030-143, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN) und Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft e.V. (DSG). Gültig bis 31.01.2027. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 030-143 |
| Sekundärprophylaxe nach ischämischem Schlaganfall oder TIA, kardioprotektive Ernährung (ausgewogene Mischkost, reich an frischen Früchten und Gemüse) | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 7.1 der Leitlinie (Kapitel 5 Lebensstilmodifikation, Schlüsselfrage 7 zu kardioprotektiven Diäten wie mediterraner Diät, Diät gemäß Lyon Diet Heart Study oder DASH-Diät) lautet: „Patienten nach ischämischem Schlaganfall oder TIA sollten eine kardioprotektive Ernährung zu sich nehmen, um das zerebro- und kardiovaskuläre Risiko zu verringern. Eine kardioprotektive Diät sollte eine ausgewogene Mischkost beinhalten, die reich an frischen Früchten und Gemüse ist.“ mit „Empfehlungsgrad: ⇑“. In der Begründung hält die Leitlinie fest: „Ob gesunde Ernährung auch sekundärpräventive Eigenschaften nach Schlaganfall hat, ist nicht gut untersucht.“ und: „Insgesamt erscheint eine kardioprotektive Diät nach Schlaganfällen (trotz eingeschränkter Evidenzlage) sinnvoll, um das Risiko für erneute Ereignisse zu reduzieren.“ Dazu der Hinweis: „Bei allen Diätempfehlungen sollte für ältere Menschen immer die hohe Prävalenz der Protein- und Kalorien-Mangelernährung in dieser Altersgruppe mit ihren schwerwiegenden Folgen berücksichtigt werden (DGEM-Empfehlung: > 1 g Protein/kg Körpergewicht/Tag).“ Die Langfassung erklärt die Pfeilsymbole des Empfehlungsgrads nicht und nennt keine Konsensstärke; sie enthält keinen Methodenteil. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Sekundärprophylaxe ischämischer Schlaganfall und transitorische ischämische Attacke – Teil 2: Lebensstil, arterielle Stenosen, andere Antithrombotika-Indikationen, Hormone, Diabetes mellitus, Schlafapnoe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 01.02.2022, korrigierte Version der Langfassung vom 16.01.2023, AWMF-Registernummer 030-143, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN) und Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft e.V. (DSG). Gültig bis 31.01.2027. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 030-143 |
| Sekundärprophylaxe nach ischämischem Schlaganfall oder TIA, regelmäßiger Verzehr von Obst und Gemüse und/oder mediterrane Diät | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 2.1 der Leitlinie (Kapitel 5 Lebensstilmodifikation, Schlüsselfrage 2) lautet: „Nach TIA oder Hirninfarkt sollten regelmäßig Obst und Gemüse verzehrt werden und/oder eine mediterrane Diät eingehalten werden, da dies zu einer positiven Beeinflussung vaskulärer Risikofaktoren führen kann.“ mit „Empfehlungsgrad: ⇑“. Statement 2.2 lautet: „Nach TIA oder Hirninfarkt kann der regelmäßige Verzehr von Obst und Gemüse und/oder eine mediterrane Diät das Risiko eines Schlaganfallrezidivs und vaskulärer Folgeereignisse verringern.“ Empfehlung 2.3 lautet: „Sofern möglich, sollten täglich mindestens 3 Portionen Gemüse/Obst (vorzugsweise Gemüse) verzehrt werden.“ mit „Empfehlungsgrad: ⇑“. In der Begründung hält die Leitlinie fest: „Die Datenlage für den sekundärpräventiven Effekt einer speziellen Ernährung ist deutlich schwächer.“ und: „Trotz der schwächeren Datenlage für die Sekundärprävention unterstützt die klare Datenlage für die Primärprävention die Empfehlung.“ Die Langfassung erklärt die Pfeilsymbole des Empfehlungsgrads nicht und nennt keine Konsensstärke; sie enthält keinen Methodenteil. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Sekundärprophylaxe ischämischer Schlaganfall und transitorische ischämische Attacke – Teil 2: Lebensstil, arterielle Stenosen, andere Antithrombotika-Indikationen, Hormone, Diabetes mellitus, Schlafapnoe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 01.02.2022, korrigierte Version der Langfassung vom 16.01.2023, AWMF-Registernummer 030-143, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN) und Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft e.V. (DSG). Gültig bis 31.01.2027. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 030-143 |
| Sekundärprophylaxe nach ischämischem Schlaganfall oder transitorischer ischämischer Attacke (TIA), regelmäßige körperliche Aktivität | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 1.1 der Leitlinie (Kapitel 5 Lebensstilmodifikation, Schlüsselfrage 1) lautet: „Nach TIA oder Hirninfarkt sollte regelmäßige körperliche Aktivität durchgeführt werden, um eine positive Beeinflussung vaskulärer Risikofaktoren zu erreichen.“ mit „Empfehlungsgrad: ⇑“. Statement 1.2 lautet: „Nach TIA oder Hirninfarkt kann körperliche Aktivität das Risiko eines Schlaganfallrezidivs und vaskulärer Folgeereignisse verringern.“ Empfehlung 1.3 lautet: „Sofern möglich, sollen Maßnahmen zur regelmäßigen körperlichen Aktivität in ein strukturiertes Programm zur Lebensstilmodifikation integriert und ggf. ärztlich begleitet werden.“ mit „Empfehlungsgrad: ⇑⇑“. In der Begründung schreibt die Leitlinie: „Mangels gezielter prospektiver Studien ist bislang ungeklärt, ob körperliche Aktivität nach ischämischem Schlaganfall oder TIA auch sekundärpräventiv wirksam ist. Dabei sind auch unerwünschte Ereignisse zu beachten, wie z. B. erhöhtes Sturzrisiko und vermehrte kardiovaskuläre Ereignisse.“ Sie beschreibt eine randomisierte Studie im subakuten Stadium, in der „eine zusätzliche aerobe Aktivität auf dem Laufband über 4 Wochen mit vermehrten unerwünschten Ereignissen einher“ ging, und schließt: „Trotz der fehlenden direkten Datenlagen zur Sekundärprävention legt die Übertragung der klaren Daten aus der Primärprävention den Schluss nahe, dass regelmäßige körperliche Aktivität im Rahmen eines strukturierten Programms auch für die Sekundärprävention sinnvoll ist.“ Die Langfassung erklärt die Pfeilsymbole des Empfehlungsgrads nicht und nennt keine Konsensstärke; sie enthält keinen Methodenteil. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Sekundärprophylaxe ischämischer Schlaganfall und transitorische ischämische Attacke – Teil 2: Lebensstil, arterielle Stenosen, andere Antithrombotika-Indikationen, Hormone, Diabetes mellitus, Schlafapnoe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 01.02.2022, korrigierte Version der Langfassung vom 16.01.2023, AWMF-Registernummer 030-143, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN) und Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft e.V. (DSG). Gültig bis 31.01.2027. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 030-143 |
| Soziale-Netzwerke-Nutzungsstörung bei Erwachsenen, bewegungsfördernde Interventionen als Beispiel ergänzender Therapiebausteine | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4 der Leitlinie in Tabelle 9 zur Soziale-Netzwerke-Nutzungsstörung bei Erwachsenen (Evidenzgrad III, Empfehlungsgrad 0) lautet: „Bei einer Soziale-Netzwerke-Nutzungsstörung können ergänzende Therapiebausteine, wie etwa bewegungsfördernde Interventionen, Mindfulness-Ansätze oder Entspannungsverfahren in Betracht gezogen werden.“ Bewegungsfördernde Interventionen sind dort als Beispiel genannt. Der Hintergrundtext stützt sich auf eine Metaanalyse zur Smartphone-Abhängigkeit (Liu et al., 2019) und schränkt ein: „Die eingeschlossenen Studien bezogen sich zudem auf nicht-klinische Stichproben und beinhalteten auch Personen, die lediglich einen übermäßigen Konsum aufwiesen.“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie mit systematischer Literaturrecherche; laut Methodenteil wurde der Empfehlungsgrad „entsprechend der AWMF-Richtlinien mit A (starke Empfehlung, soll/soll nicht), B (Empfehlung, sollte/sollte nicht) und 0 (Empfehlung offen, kann erwogen werden/verzichtet werden) vergeben“, und der Evidenzgrad folgte den Vorgaben des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine. Eine Konsensstärke weist die Leitlinie nicht aus. |
Quelle |
| Spastische Tonuserhöhung nach Schlaganfall, Elektroakupunktur von Arm und Bein als Zusatzmaßnahme | ||
| Akupunktur | Leitlinie Die Empfehlung in Kapitel 4.2 der Leitlinie (modifiziert 2024) lautet: „Die Elektroakupunktur von Arm und Bein kann für Schlaganfall-Betroffene als Zusatzmaßnahme erwogen werden, wenn eine spastische Tonuserhöhung behandelt werden soll.“ (Konsensstärke: starker Konsens). Grundlage ist nach dem Hintergrundtext ein systematischer Review mit Metaanalyse zur Kombination von Elektroakupunktur und Rehabilitationsbehandlung; dazu heißt es: „Im Vergleich zu einer alleinigen Rehabilitationsbehandlung oder EA konnte die kombinierte Behandlung“ die Spastizität an Arm und Bein stärker verbessern, wobei methodische Schwächen der eingeschlossenen Studien aus China zu berücksichtigen seien. Nach der Methodik der Leitlinie steht kann für eine offene Empfehlung; starker Konsens bedeutet eine Zustimmung von mehr als 95 % der Teilnehmenden, und eine Evidenzklassifizierung einzelner Quellen erfolgt bei dieser S2k-Leitlinie nicht. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Therapie des spastischen Syndroms“, Langfassung, Version 6.1, Stand 01.12.2024, AWMF-Registernummer 030-078, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR). Gültig bis 30.11.2029. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-078 |
| Stabil eingestellte Myasthenia gravis, Widerstands- und Ausdauertraining leichter Intensität | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Die Empfehlung in Kapitel 4.4 der Leitlinie lautet: „Die sensomotorische Rehabilitation von Pat. mit stabil eingestellter Myasthenia gravis sollte ein individuell angepasstes Widerstands- und Ausdauertraining leichter Intensität beinhalten.“ (Konsensstärke: 100,0 %). Im Text heißt es: „Somit sollte die sensomotorische Rehabilitation bei Myasthenie Übungen leichter Intensität zur Verbesserung der Muskelkraft und der Kraftausdauer enthalten.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Rehabilitation von sensomotorischen Störungen“, Langfassung, Version 4.0, Stand 01.02.2023, AWMF-Registernummer 030-123, Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN) und Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR). Gültig bis 31.01.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-123 |
| Stabile chronische koronare Herzkrankheit (KHK), kaloriengerechte, ballaststoffreiche Ernährung mit viel Obst und Gemüse und wenig gesättigten Fetten | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 6-6 der Leitlinie lautet: „Betroffene mit stabiler KHK sollte eine kaloriengerechte, ballaststoffreiche Ernährung empfohlen werden, die reich an Früchten und Gemüse ist und wenig gesättigte Fette enthält.“ Sie ist mit „6-6 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „sollte“ steht nach Tabelle 1 für eine „Positiv-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad B. Im Hintergrundtext heißt es: „Die Autoren der Leitlinie sprechen sich mit einer abgeschwächten Empfehlung für eine gesunde Ernährung aus, da die identifizierte Evidenz nicht ausreichend ist, um eine konkrete Diät mit einer starken Empfehlungsstärke zu empfehlen.“ Die Zusammensetzung einer gesunden Ernährung übernimmt Tabelle 15 aus der ESC-Leitlinie zur Prävention kardiovaskulärer Erkrankungen (gesättigte Fettsäuren unter 10 % der Energieaufnahme, Salz unter 5 g pro Tag, 30 bis 45 g Ballaststoffe, je mindestens 200 g Obst und Gemüse täglich, Fisch zweimal pro Woche, 30 g ungesalzene Nüsse, Vermeidung zuckergesüßter Getränke). Zur Mittelmeerdiät heißt es dort, sie sei als Ernährungsmuster bisher am besten untersucht, und zu einer randomisierten Studie bei Patient*innen mit kardiovaskulären Risikofaktoren, die eine fettreduzierte mit einer mediterranen Diät verglich: „Über einen Follow-up von 4,8 Jahren hatten Patient*innen unter dieser Diät ein um 30% geringeres Risiko für den Kompositendpunkt aus Myokardinfarkt, Apoplex und kardiovaskulär bedingten Tod (HR 0,70 (95% KI 0,55; 0,89)).“ Eine eigene Empfehlung zur Mittelmeerdiät spricht die Leitlinie nicht aus. Für vegetarische oder vegane Diäten bei KHK seien keine Daten aus kontrollierten Studien bekannt. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische KHK“, Langfassung, Version 7.0, Stand 30.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-004, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: nvl-004 |
| Strahlentherapie- oder chemotherapieinduzierte Stomatitis, Aloe-Vera-haltige Mundspülungen | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 7.53 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zur Wirksamkeit von Aloe-Vera-haltigen Mundspülungen auf Strahlentherapie-induzierte Stomatitis1 oder Chemotherapie- induzierten Stomatitis2 bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen diese Aloe-Vera Produkte bei dieser Indikation gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Sturzangst älterer Menschen, angemessenes und individualisiertes Körpertraining | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 53 der Leitlinie lautet: „Die Sturzangst älterer Menschen soll durch ein angemessenes, individualisiertes Körpertraining im Trainingsprozess berücksichtigt werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es: „Bei vergleichsweise hoher Evidenz positiver Effekte eines körperlichen Trainings auf die Sturzangst, sind die Trainingsinhalte, Belastungskomponenten, Trainingsprinzipien und Rahmenbedingungen, unter denen ein optimales Bewegungsprogramm zur Reduktion oder Bewältigung der Sturzangst ausgerichtet werden soll, (noch) nicht hinreichend bekannt.“ Und: „Allerdings liegt Evidenz für positive Effekte von Trainingsinhalten wie Gleichgewichts-, Kraft-, Mobilitätstraining, Tai Chi, Yoga und/oder unspezifische Bewegungsübungen im Wasser vor.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Sturzprävention bei älteren Menschen im Rahmen der Frakturprophylaxe, Tai Chi als Trainingsbestandteil | ||
| Tai Chi | Leitlinie Empfehlung 35 der Leitlinie lautet: „Tai Chi soll, bei vorliegender fachlicher Kompetenz, als Bestandteil von Trainingsprotokollen zur Sturzprävention Berücksichtigung finden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Im Fazit des Abschnitts heißt es: „Tai Chi reduziert die Sturzhäufigkeit selbständig lebender, älterer Menschen und ist somit guter Trainingsinhalt eines Sturzpräventionstrainings.“ Zugleich schreibt die Leitlinie, Subgruppeneffekte deuteten darauf hin, dass Personen mit erhöhtem Sturzrisiko weniger profitieren. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Sturzprävention bei älteren Menschen mit Muskelschwäche oder funktionellen Einschränkungen, Krafttraining | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 37 der Leitlinie lautet: „Bei Menschen mit Muskelschwäche oder funktionellen Einschränkungen sollte Krafttraining essentieller Bestandteil von Trainingsprotokollen zur Sturzprävention sein.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad B, den „Evidenzgrad 1b“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad B für eine „Empfehlung“ mit der Formulierung „Sollte / sollte nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1b „Evidenz aufgrund von mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es: „Während die vorhandene Datenlage eine Empfehlung von isoliertem Krafttraining zur Sturzprävention derzeit nicht zulässt, sollte es bei Menschen mit Muskelschwäche oder funktionellen Einschränkungen essentieller Bestandteil von Trainingsprotokollen zur Sturzprävention sein.“ Tab. 11 der Leitlinie nennt für Krafttraining gegenüber Kontrolle für den Endpunkt Sturzrate ein Rate Ratio (RaR) von 1,14 (0,67 bis 1,97) aus 5 Studien mit 327 Teilnehmenden bei sehr geringer Vertrauenswürdigkeit. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Sturzprävention bei älteren Menschen, Ausdauertraining zur Verbesserung sturzrelevanter Größen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 39 der Leitlinie lautet: „Ein Ausdauertraining zur Verbesserung von Größen die in Zusammenhang mit der Sturzinzidenz stehen kann erwogen werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad 0, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad 0 für eine „Empfehlung offen“ mit der Formulierung „Kann erwogen werden / kann verzichtet werden“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es: „Derzeitig lässt die vorhandene Datenlage eine Empfehlung für isoliertes Ausdauertraining zur Sturzprävention nicht zu. Zusätzliche Studien sind notwendig.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Sturzprävention bei älteren Menschen, Beweglichkeitstraining | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 41 der Leitlinie lautet: „Ein Beweglichkeitstraining kann im Rahmen eines Trainings zur Sturzprävention erwogen werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad 0, den „Evidenzgrad 4“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad 0 für eine „Empfehlung offen“ mit der Formulierung „Kann erwogen werden / kann verzichtet werden“; nach Tab. 1 bedeutet 4 „Evidenz aufgrund von Berichten von Experten-Ausschüssen oder aufgrund der klinischen Erfahrung anerkannter Autoritäten.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es: „Derzeitig lässt die vorhandene Datenlage eine Empfehlung von Beweglichkeitstraining zur Sturzprävention nicht zu. Zusätzliche Studien sind erforderlich.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Sturzprävention bei älteren Menschen, Gang-, Gleichgewichts- und funktionelles Training | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 30 der Leitlinie lautet: „Gang-, Gleichgewichts- und funktionelles Training sollen essentieller Bestandteil von Trainingsprotokollen zur Sturzprävention sein.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Text heißt es: „Für diese Kategorie von Trainingsinhalten [551] berichten unterschiedliche Autoren die höchste Evidenz für positive Effekte auf die Sturzhäufigkeit [14,553,566].“ Tab. 11 der Leitlinie nennt für Gleichgewichts- und Funktionstraining gegenüber Kontrolle für den Endpunkt Sturzrate ein Rate Ratio (RaR) von 0,76 (0,70 bis 0,82) aus 39 Studien mit 7989 Teilnehmenden bei hoher Vertrauenswürdigkeit. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Sturzprävention bei älteren Menschen, Gleichgewichtstraining mit kontinuierlichen, reaktiven und proaktiven Inhalten | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 31 der Leitlinie lautet: „Im Rahmen eines Trainings der Gleichgewichtsfähigkeit sollen sowohl kontinuierliche, reaktive als auch proaktive Inhalte Berücksichtigung finden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1b“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1b „Evidenz aufgrund von mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Text heißt es: „Von Relevanz ist der geringe Transfer von trainierten zu nicht-trainierten Aufgaben [568].“ Und: „Trainingsverantwortliche sollten daher verbesserungsbedürftige Aufgaben identifizieren und diese im Training (und als Teil der Testbatterie) ansteuern.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Sturzprävention bei älteren Menschen, interaktives kognitiv-motorisches Training | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 42 der Leitlinie lautet: „Interaktives kognitiv-motorisches Training sollte im Rahmen eines Trainings zur Sturzprävention durchgeführt werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad B, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad B für eine „Empfehlung“ mit der Formulierung „Sollte / sollte nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. In der Diskussion heißt es: „Insgesamt zeigten die Analysen der eingeschlossenen RCTs lediglich für Studienendpunkte die mit hoher statistischer Power belegt waren, einen signifikanten (Anzahl der Stürzer) oder grenzwertig (nicht) signifikanten Effekt (Sturzrate) eines interaktiven kognitiv-motorischen Trainings auf Sturzgrößen (Tab. 60 Anhang).“ Und: „Ein wichtiges Ergebnis für die Trainingspraxis ist, dass supervidierte Trainingsprotokolle, im Gegensatz zu nicht-überwachten Trainingsprogrammen zu signifikant positiven Effekten auf Sturzrate und Anzahl der Stürzer führen“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Sturzprävention bei älteren Menschen, perturbationsbasiertes Gleichgewichtstraining | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 33 der Leitlinie lautet: „Perturbationsbasiertes Gleichgewichtstraining soll ein Bestandteil von Trainingsprotokollen zur Sturzprävention sein.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Text heißt es: „Eine aktuelle Meta-Analyse [581] berichtet vergleichsweise hohe Effekte auf die Reduktion der Sturzrate älterer Menschen sowie Patienten mit spezifischen Erkrankungen (Schlaganfall, Parkinson) von 40% (RaR: 0,60; 0,42 bis 0,86, 13 Studien, geringe Vertrauenswürdigkeit).“ Das Fazit hält fest: „Geräteunabhängiges PBT erfordert hohe Standards an Sicherheit und Supervision.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Sturzprävention bei älteren Menschen, Tanzen und Tanzformen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 36 der Leitlinie lautet: „Tanzen und Tanzformen können im Rahmen eines Trainings zur Sturzprävention erwogen werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad 0, den „Evidenzgrad 1b“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad 0 für eine „Empfehlung offen“ mit der Formulierung „Kann erwogen werden / kann verzichtet werden“; nach Tab. 1 bedeutet 1b „Evidenz aufgrund von mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es, die vorhandene Datenlage lasse eine Empfehlung von Tanzen zur Sturzprävention derzeit nicht zu, und: „Zusätzliche detaillierte Studien sind notwendig um das Potential geeigneter Tanzformen zu evaluieren.“ Tab. 11 der Leitlinie nennt für Tanzen gegenüber Kontrolle für den Endpunkt Sturzrate ein Rate Ratio (RaR) von 1,34 (0,98 bis 1,83) aus einer Studie mit 522 Teilnehmenden bei sehr geringer Vertrauenswürdigkeit. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Sturzprävention bei älteren Menschen, Trainingshäufigkeit von etwa drei Trainingseinheiten pro Woche | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 47 der Leitlinie lautet: „Die Trainingshäufigkeit eines optimierten Trainings zur Sturzprävention soll ca. 3 TE/Wochen betragen.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Text heißt es, Gleichgewichts- und Funktionstraining mit einem Trainingsvolumen von drei Stunden oder mehr je Woche „reduzierte die Sturzhäufigkeit relativ zur Kontrollgruppe mit der vergleichsweise höchsten Effektgröße (RaR: 0,58; 0,45 bis 0,76) [465].“ Zur Einschränkung heißt es, es liege keine anwesenheitsbereinigte Analyse der Daten vor, und: „zum anderen ist die Varianz der eingeschlossenen Studien insbesondere für die Trainingshäufigkeit mit einem Schwerpunkt bei 2-3 TE/Wo. sehr gering.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Sturzprävention bei älteren Menschen, Übungen der Gangadaptabilität im Gleichgewichtstraining | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 32 der Leitlinie lautet: „Übungen, bei denen das normale Gangmuster gebrochen und modifiziert wird, sollten regelmäßiger Bestandteil des Gleichgewichtstrainings sein.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad B, den „Evidenzgrad 1b“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad B für eine „Empfehlung“ mit der Formulierung „Sollte / sollte nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1b „Evidenz aufgrund von mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Text heißt es: „Stürze geschehen meist während der Lokomotion [569-571], daher sollten Übungen der Gangadaptabilität, d.h. Übungen, bei denen das normale Gangmuster gebrochen und modifiziert wird, regelmäßiger Bestandteil des Trainings sein“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Sturzprävention bei älteren Menschen, volitionales Stepping | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 34 der Leitlinie lautet: „Volitionales Stepping soll essentieller Bestandteil von Trainingsprotokollen zur Sturzprävention sein.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Text heißt es: „Meta-analytische Ergebnisse von Stepping-Interventionen bei älteren Menschen zeigen Effektgrößen von 40-60% für die Reduktion von Sturzrate (moderate Vertrauenswürdigkeit) und –risiko (geringe Vertrauenswürdigkeit), sowie basierend auf zwei RCTs eine Reduktion des Anteils der Personen mit sturzbedingten Frakturen um 80% (sehr geringe Vertrauenswürdigkeit) [575,586].“ Als Beispiele nennt die Leitlinie das Square Stepping Exercise Programm und das Multitarget Stepping. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Sturzprävention bei älteren Menschen, Wassergymnastik | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 43 der Leitlinie lautet: „Wassergymnastik kann im Rahmen eines Trainings zur Sturzprävention erwogen werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad 0, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad 0 für eine „Empfehlung offen“ mit der Formulierung „Kann erwogen werden / kann verzichtet werden“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es: „Wassergymnastik kann in limitiertem Umfang zu Verbesserungen von Größen der körperlichen Leistungsfähigkeit (Mobilität, Kraft, Gleichgewicht) beitragen, die in Zusammenhang mit Stürzen und Frakturen stehen.“ Und: „Für Menschen mit großer Sturz- oder Bewegungsangst, welche an strukturierten, landbasierten Trainings nicht teilnehmen möchten, kann ein Wassergymnastikprogramm als Alternative angeboten werden.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Sturzprävention bei Menschen mit Demenz, körperliches Training | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 108 der Leitlinie lautet: „Wir schlagen vor, körperliches Training zur Prävention von Stürzen bei Menschen mit Demenz anzubieten.“ Ausgewiesen sind der Empfehlungsgrad „schwach dafür (B)“, eine niedrige Vertrauenswürdigkeit der Evidenz für die Sturzhäufigkeit sowie „100 % (starker) Konsens“. Die Leitlinie graduiert zweistufig nach GRADE: „Wir empfehlen“ ist eine starke Empfehlung (⇑⇑, „stark dafür“ (A)), „Wir schlagen vor“ eine schwache (⇑, „schwach dafür“ (B)); einen Empfehlungsgrad 0 vergibt sie nicht. Zu einer Cochrane-Metaanalyse aus dem Jahr 2025 über ältere Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen hält die Leitlinie fest, körperliches Training könne das Sturzrisiko und die Zahl der stürzenden Personen verringern, „allerdings nur bei kontinuierlichem Training. Überdauernde Effekte nach Ende des Trainings wurden nicht gezeigt.“ Für die Untergruppe der Pflegeheimbewohner:innen mit kognitiven Beeinträchtigungen schreibt sie, die Subgruppenanalyse „bestätigte den Effekt auf das Sturzrisiko“; „Hinsichtlich der Sturzrate (RaR) in dieser Subgruppe blieb der Effekt jedoch unklar“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Demenzen“ (Living Guideline), Langfassung, Version 6.1, Stand 24.02.2026, AWMF-Registernummer 038-013, Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN). Gültig bis 23.02.2027. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 038-013 |
| Sturzprophylaxe bei älteren Menschen ohne Zugang zu aushäusigen Trainingsprogrammen, geeignete Heimtrainingsprogramme | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 45 der Leitlinie lautet: „Geeignete Heimtrainingsprogramme zur Sturzprophylaxe sollen insbesondere von Menschen ohne Zugang und Möglichkeit zu aushäusigen Trainingsprogrammen durchgeführt werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es: „Die aktuelle Evidenz zeigt die Wirksamkeit individueller Heimtrainings, z.B. OEP auf die Sturzhäufigkeit.“ Zum Otago Exercise Programm heißt es im Text: „Eine Meta-Analyse zeigte, dass sich durch OEP nicht nur das Sturzrisiko im Folgejahr um ein Drittel (IRR: 0,68, 95%-KI 0,56 bis 0,79, 7 Studien) reduzierte, sondern auch die Mortalität um 50 Prozent geringer lag als in der Kontrollgruppe [561].“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Sturzprophylaxe bei älteren Menschen, Heimtrainingsprogramme als Ergänzung eines supervidierten Trainings | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 46 der Leitlinie lautet: „Geeignete Heimtrainingsprogramme zur Sturzprophylaxe sollten ein supervidiertes Training unter kompetenter Anleitung im Bereich Sturzprävention ergänzen.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad B, den „Evidenzgrad 4“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad B für eine „Empfehlung“ mit der Formulierung „Sollte / sollte nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 4 „Evidenz aufgrund von Berichten von Experten-Ausschüssen oder aufgrund der klinischen Erfahrung anerkannter Autoritäten.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Text heißt es, eine Analyse von Gruppen- gegenüber individuellen Trainingsprotokollen zeige für die Sturzrate „lediglich tendenzielle Unterschiede zugunsten der Gruppenangebote [14]“, und: „Im Gegensatz dazu zeigen Lacroix et al. [692] überwiegend signifikant günstigere Effekte eines supervidierten Trainings auf das Gleichgewicht sowie die Kraft-/Schnellkraft [692] bei Menschen 65 Jahre und älter.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Sturzreduktion bei älteren Menschen, Training mit mehreren Trainingsinhalten je nach individuellen Sturzrisikofaktoren | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 29 der Leitlinie lautet: „In Abhängigkeit von individuellen Sturzrisikofaktoren, sollen bei einem Training zur optimierten Sturzreduktion mehrere (der unten aufgeführten“ (Fußnote 58) „) Trainingsinhalte adressiert werden“. Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Die Fußnote 58 lautet: „…siehe Empfehlungen 30-44.“ Im Text heißt es: „Mehrere systematische Übersichtsarbeiten und Meta-Analysen (u.a. [14,552,563-565]) weisen einem Trainingsprotokoll, das mehrere der unten aufgeführten Trainingsinhalte (Kategorien)“ (Fußnote 57) „appliziert, die höchste Evidenz für positive Effekte auf die Sturzhäufigkeit zu.“ Zur Evidenzlage insgesamt: „Der meta-analytische Effekt von Bewegungsinterventionen auf den Endpunkt Sturzrate war eine relative Risikoreduktion von 23% (RaR: 0,77; 95%-Konfidenzintervall 0,71 bis 0,83, hohe Vertrauenswürdigkeit), während der Effekt auf den Anteil Stürzender mit -15% (RR: 0,85; 0,81 bis 0,89, hohe Vertrauenswürdigkeit) geringer war.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Subacromiales Schmerzsyndrom (Impingementsymptomatik) in der nicht operativen Therapie, Trainingstherapie allein oder in Kombination mit Eigenübungsprogrammen im Rahmen der physiotherapeutischen Behandlung | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 8.1 der Leitlinie (Kapitel 8.2.1 „Manuelle Therapie und Medizinische Trainingstherapie“, neu) lautet: „Im Rahmen der physiotherapeutischen Behandlung sollten manuelle Therapie und/oder Trainingstherapie, jeweils alleine oder in Kombination mit Eigenübungsprogrammen durchgeführt werden.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad B ⇑, den Evidenzgrad 2 und „100% Zustimmung; starker Konsens“. Der Hintergrundtext hält fest: „Für physiotherapeutische Übungsprogramme gibt es starke Evidenz, dass Übungen auf kurze Zeit Schmerz reduzieren, Kraft und die Funktion verbessern. Es gibt moderate Evidenz für kurzzeitige Lebensqualitätsverbesserung und langzeitige Funktionsverbesserung [82, 83].“ und: „Eine relevante Reduktion des Schmerzes kann auch in einer 12-Wochen-Nachbeobachtung durch eine Kombination aus Manueller Therapie und Eigenübungen, bestehend aus Dehnung, Krafttraining und Mobilitätsübungen in Kombination bestätigt werden [81].“ Zur Einordnung schreibt Kapitel 8.1: „So zeigt sich in der Literatur eine Evidenz für die Wirksamkeit von Trainingstherapie im Allgemeinen. Eine direkte Schlussfolgerung, welches Heilmittel verordnungsfähig ist, ergibt sich daraus nicht zwingend.“ Kapitel 7 hält zu den Empfehlungen für die Indikation einer definitiven Therapie fest, dass sämtliche Studien zu dieser Fragestellung Patienten mit einem unspezifischen subacromialen Schmerzsyndrom (SAPS) eingeschlossen haben und ihre Ergebnisse „nur mit Einschränkungen auf Patienten mit MOI übertragbar“ sind. Die Zeile fasst die Trainingstherapie und die Eigenübungsprogramme; die manuelle Therapie ist in derselben Empfehlung als Alternative oder Ergänzung genannt. Die Langfassung erklärt die Bedeutung der Empfehlungsgrade (A, B, 0) und der Evidenzgrade nicht selbst; sie verweist unter „Weitere Dokumente zu dieser Leitlinie“ auf ein gesondertes Methodendokument und Evidenztabellen. |
QuelleQuelle: S2e-Leitlinie „Subacromiales Impingement“, Langfassung, Version 1.0, Stand 20.11.2021, AWMF-Registernummer 187-060 (früher 033-056), Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU), nach der Langfassung herausgegeben zusammen mit der Deutschen Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie e.V. (DVSE). Gültig bis 19.11.2026. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 187-060 |
| Subjektive Symptome der Xerostomie nach adjuvanter Radiotherapie | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 4.12 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einem systematischen Review über 5 RCTs und einer Metaanalyse über 2 dieser RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Reduktion der subjektiven Symptome der Xerostomie nach einer adjuvanten Radiotherapie bei onkologischen Patienten vor. Akupunktur kann in dieser Situation zur Reduktion der subjektiven Symptome der Xerostomie erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2a aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Symptomatische lumbale Spinalkanalstenose | ||
| Akupunktur | Leitlinie Kapitel 2.5.6 der Leitlinie (Therapie, im Abschnitt 2.5 Spinalkanalstenose) hält fest: „Akupunktur (24 Behandlungen über 8 Wochen) führt zur zügigen funktionellen Erholung und Schmerzreduktion bei symptomatischer Spinalkanalstenose und ist der sham-Akupunktur in einer randomisierten, kontrollierten Studie überlegen“ (die Leitlinie verweist dafür auf eine Fundstelle ihres Literaturverzeichnisses). Die Aussage stützt sich auf eine einzelne randomisierte Studie. Als S2k-Leitlinie weist sie weder Empfehlungs- noch Evidenzgrade aus; sie wird im formalen Konsens verabschiedet und ohne systematische Bewertung der Belege. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Spezifischer Kreuzschmerz“, Langfassung, Version 2.0, Stand 01.04.2024, AWMF-Registernummer 187-059, Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie. Gültig bis 31.03.2028. · erhoben am 07.09.2026 · Leitlinie: 187-059 |
| Therapie der strahleninduzierten Proktitis, Aloe-Vera-haltige Rektalsalbe | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 7.54 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zur Wirksamkeit einer Aloe-Vera-haltigen Rektalsalbe zur Therapie der strahleninduzierten Proktitis vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 7.54 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zur Wirksamkeit einer Aloe-Vera-haltigen Rektalsalbe zur Therapie der strahleninduzierten Proktitis vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Verwendung einer Aloe-Vera-haltigen Rektalsalbe bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Thermische Verletzungen bei Erwachsenen, kohlenhydrat- und proteinreiche Ernährung mit einer täglichen Eiweißzufuhr von 1,5 bis 2,0 g je Kilogramm Körpergewicht | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 84 der Leitlinie (Kapitel 11.3 „Ernährung und metabolische Therapie“, „Stand 2024, NEU“) lautet: „Die Ernährung von Patient*innen mit thermischen Verletzungen sollte kohlenhydrat- und proteinreich erfolgen.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 84 der Leitlinie (Kapitel 11.3 „Ernährung und metabolische Therapie“, „Stand 2024, NEU“) lautet: „Die Ernährung von Patient*innen mit thermischen Verletzungen sollte kohlenhydrat- und proteinreich erfolgen. Für die Mehrheit der Patient*innen sollte eine tägliche Eiweißzufuhr von 1,5-2,0 g/ kg erzielt werden.“ Der Kasten weist keinen Empfehlungsgrad aus, sondern nur die „Konsensstärke: starker Konsens (100%)“; nach Tabelle 2 im Methodenteil der Leitlinie steht die Ausdrucksweise „Sollte /sollte nicht“ für eine „Empfehlung“ und „Soll /Soll nicht“ für eine „Starke Empfehlung“, und starker Konsens bedeutet nach Tabelle 3 mehr als 95 % der Stimmberechtigten. Im Hintergrundtext heißt es: „Hinsichtlich der Zusammensetzung der Ernährung wird ein erhöhter Proteinanteil (1,5 – 2 g/ kg/ d) empfohlen (Rousseau 2013). Der Proteinkatabolismus ist das zentrale Problem des verbrennungsinduzierten Hypermetabolismus. Eine kohlenhydratreiche Diät kann im Vergleich zu einer fettreichen Ernährung die Muskelproteindegradation signifikant reduzieren (Hart 2003, Clark 2017).“ Und zur Einordnung: „Die Ernährung brandverletzter Patient*innen erfolgt nach den allgemeinen Empfehlungen für Intensivpatient*innen und orientiert sich an der jeweils aktuell gültigen Version der S2k-Leitline Klinische Ernährung (DEGEM 2019) unter Berücksichtigung pathophysiologischer Besonderheiten des/ der Brandverletzten.“ (so im Original). |
Quelle |
| Trainingsprogramm nach frischer osteoporotischer Wirbelkörperfraktur, Gleichgewichts-, funktionsgymnastisches und dynamisches Krafttraining | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 69 der Leitlinie lautet: „Das entsprechende Trainingsprogramm (Empfehlung 68) sollte ein Gleichgewichts-, funktionsgymnastisches Training sowie ein dynamisches Krafttraining idealerweise an Geräten beinhalten.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad B, den „Evidenzgrad 4“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad B für eine „Empfehlung“ mit der Formulierung „Sollte / sollte nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 4 „Evidenz aufgrund von Berichten von Experten-Ausschüssen oder aufgrund der klinischen Erfahrung anerkannter Autoritäten.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Text heißt es: „Körperhaltungsschulung und isometrische Stabilisierungsübungen in einer aufrechten Wirbelsäulenposition ohne externe Krafteinwirkung bzw. Widerstände sind dabei zielführende Trainingsinhalte.“ Und: „Bei Menschen mit einer oder mehreren Wirbelkörperfrakturen sind alle Übungen, die zu einer Stoßbelastung der Wirbelsäule (bspw. Sprünge) führen, kontraindiziert.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Tumorschmerzen bei onkologischen Patienten | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 4.5 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus zwei systematischen Reviews über 9 RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Senkung von Tumorschmerzen bei onkologischen Patienten vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 4.5 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus zwei systematischen Reviews über 9 RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Senkung von Tumorschmerzen bei onkologischen Patienten vor. Akupunktur sollte zur Senkung der Tumorschmerzen und/ oder Einsparung von Analgetika bei diesen Patienten empfohlen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR B und LoE 1a aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Übelkeit, Erbrechen und weitere Beschwerden bei onkologischen Erkrankungen | ||
| Yoga | Leitlinie Empfehlung 6.21 der Leitlinie: „Es kann keine Empfehlung“. Für Übelkeit, Erbrechen, Stress, Lymphödem, eingeschränkte Schulterbeweglichkeit sowie urologische Beschwerden und Erektionsstörungen bei Prostatakrebs reichen die Daten für eine Empfehlung dafür oder dagegen nicht aus; Empfehlungsgrad ST, Evidenzniveau 2b. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Übergewicht und Adipositas, 30 bis 60 Minuten körperliche Aktivität am Tag zur Unterstützung der Gewichtsabnahme | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 5.19 der Leitlinie im Kapitel 5.4.3 („Bewegungstherapie“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Zur Unterstützung einer Gewichtsabnahme sollten 30 bis 60 Minuten körperlicher Aktivität am Tag empfohlen werden.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad B ⇑ und die Konsensstärke „100% Zustimmung, 15 Stimmen, davon 1 Enthaltung“; angegeben sind ein Evidenzgrad „2++ bis 4 nach SIGN“ aus der Vorgängerversion von 2014 und eine Qualität der Evidenz nach GRADE von moderat bis sehr niedrig, die sich laut Fußnote auf den Vergleich von hochintensivem Intervalltraining mit moderat intensivem kontinuierlichem Training bezieht. Nach dem Hintergrundtext zeigte eine Meta-Analyse von 12 systematischen Übersichtsarbeiten einen signifikanten Gewichtsverlust in der Trainingsgruppe gegenüber einer Kontrollgruppe ohne Training, unabhängig von der Art des Trainings; „Die durchschnittliche Gewichtsabnahme lag zwischen -1,5 und -3,5 kg.“ Weiter heißt es: „Beachten sollte man, dass sich die Dauer dieser Interventionen auf maximal ein Jahr beschränkten.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Übergewicht und Adipositas, Beratung zur Steigerung der körperlichen Aktivität | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Im Kapitel 5.4.3 der Leitlinie („Bewegungstherapie“) stehen vier Empfehlungen, die als EK gekennzeichnet sind. EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expert:innenkonsens.
Der Befund im WortlautIm Kapitel 5.4.3 der Leitlinie („Bewegungstherapie“) stehen vier Empfehlungen, die als EK gekennzeichnet sind. EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expert:innenkonsens. Empfehlung 5.21 (geprüft, Stand 2024; Konsensstärke „100 % Zustimmung, 15 Stimmen, 0 Enthaltungen“) lautet: „Menschen mit Übergewicht und Adipositas sollen dazu motiviert werden, ihre körperliche Aktivität im Alltag und Freizeit zu steigern.“ Empfehlung 5.22 (modifiziert, Stand 2024; Konsensstärke „100 % Zustimmung, 15 Stimmen, 0 Enthaltungen“) lautet: „Menschen mit Übergewicht oder Adipositas sollen auf die gesundheitlichen Vorteile (metabolische, kardiovaskuläre und psychosoziale) der körperlichen Aktivität hingewiesen werden, die unabhängig von der Gewichtsreduktion entstehen.“ Empfehlung 5.23 (geprüft, Stand 2024; Konsensstärke „80 % Zustimmung, 16 Stimmen, davon 1 Enthaltung“) lautet: „Bei der Beratung von Patient:innen mit Übergewicht oder Adipositas sollen verständliche und realistische Ziele für die Ausübung der körperlichen Aktivität gesetzt werden.“ Empfehlung 5.20 (geprüft, Stand 2024; Konsensstärke „93 % Zustimmung, 15 Stimmen, 0 Enthaltungen“) lautet: „Kontraindikationen gegenüber körperlicher Aktivität sollen ausgeschlossen werden.“ Im Hintergrund zu Empfehlung 5.23 heißt es: „Grundsätzlich sollten Menschen mit Adipositas auf den begrenzten Erfolg einer alleinigen Bewegungstherapie hingewiesen werden“ und: „Realistisch erreicht werden etwa 2 bis 3 kg Gewichtsreduktion, wenn nicht eine Kombination mit einer Ernährungsumstellung durchgeführt wird.“ Ob Alltagsaktivitäten allein zu einer Gewichtsreduktion beitragen, ist nach dem Hintergrund zu Empfehlung 5.21 selten untersucht worden. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Übergewicht und Adipositas, Ernährungsstrategien zur moderaten Energiebegrenzung mit Gewichtsabnahme (unter anderem mediterrane Kost, vegetarische oder vegane Ernährung, intermittierendes Fasten) | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 5.13 der Leitlinie im Kapitel 5.4.2 („Ernährungstherapie“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Um eine moderate Energiebegrenzung mit Gewichtsabnahme zu erreichen, können verschiedene Ernährungsstrategien eingesetzt werden:“ Aufgezählt sind „Reduktion der Fettzufuhr“, „Reduktion der Kohlenhydratzufuhr“, „Ernährung nach den 10 Regeln der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE)“, „Mediterrane Kost“, „Vegetarische/vegane Ernährung“, „Mahlzeitenersatzstrategie“ und „Intermittierendes Fasten“. Die Empfehlung trägt den Empfehlungsgrad 0 ⇔, die Qualität der Evidenz „Moderat“ bis „Sehr niedrig“ und die Konsensstärke „100 % Zustimmung, 16 Stimmen, davon 1 Enthaltung“. Im Hintergrundtext heißt es: „Damit stehen verschiedene Formen einer evidenzbasierten Ernährungstherapie mit ähnlicher Wirksamkeit und Sicherheit zur Verfügung, sodass Patient:innen mit Übergewicht oder Adipositas Wahlmöglichkeiten haben und selbst entscheiden können, welche Kostform sie bevorzugen.“ Zugleich schreibt die Leitlinie: „Für die Anwendung der vollwertigen Ernährung der DGE für die Adipositasbehandlung liegen keine belastbaren Studien vor.“ Zum intermittierenden Fasten heißt es: „Die meisten Studien zum IF umfassten kleine Teilnehmer:innenzahlen und waren von kurzer Dauer.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Übergewicht und Adipositas, tägliches Energiedefizit zur Gewichtsreduktion und stufenweises Vorgehen mit moderater Energiebegrenzung | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 5.11 der Leitlinie im Kapitel 5.4.2 („Ernährungstherapie“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Um das Körpergewicht zu senken, sollte ein tägliches Energiedefizit von etwa 500 – 600 kcal/Tag oder alternativ ein individuell ermitteltes Energiedefizit angestrebt werden.“ Sie ist als EK gekennzeichnet und mit „Konsensstärke: 94 % Zustimmung, 18 Stimmen, davon 1 Enthaltung“ verabschiedet. Empfehlung 5.16 (geprüft, Stand 2024; EK; „100 % Zustimmung, 15 Stimmen, 0 Enthaltungen“) lautet: „Zur Gewichtsreduktion kann ein stufenweises Vorgehen hilfreich sein: In der Regel sollte mit einer moderaten Energiebegrenzung begonnen werden.“ EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expert:innenkonsens. Nach dem Hintergrundtext ist bei einem Energiedefizit von ca. 500 bis 600 kcal pro Tag „ein Gewichtsverlust von ca. 0,5 kg pro Woche über einen Zeitraum von maximal drei Monaten zu erwarten“. Zum stufenweisen Vorgehen heißt es: „Dazu gibt es keine systematischen Studien.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Überlebensrate und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Heilpilze | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 7.66 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zur Wirksamkeit verschiedener „Heilpilze“ auf die Überlebensrate und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 7.66 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zur Wirksamkeit verschiedener „Heilpilze“ auf die Überlebensrate und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen diese „Heilpilz“-arten zur Senkung der Mortalitätsrate1 und Verbesserung der Lebensqualität2 bei onkologischen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Ulcus cruris venosum, Anleitung zu regelmäßiger körperlicher Aktivität wie Gehübungen und Fußgymnastik | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 27 der Leitlinie im Kapitel 3.2.1 „Ulcus cruris venosum und körperliche Aktivität“ lautet: „Patienten mit Ulcus cruris venosum sollen zu regelmäßiger körperlicher Aktivität, beispielsweise Gehübungen und Fußgymnastik, angeleitet werden, da die Kompressionstherapie erst bei Aktivierung der Muskel- und Gelenkpumpen ihre Wirkung vollständig entfaltet.“ Sie ist mit der Stärke ↑↑ und der Zustimmung starker Konsens (100 %) ausgewiesen; nach Tabelle A der Leitlinie steht ↑↑ für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“, nach Tabelle B bedeutet starker Konsens eine Zustimmung von „> 95% der Stimmberechtigten“. Gehübungen und Fußgymnastik nennt die Empfehlung als Beispiele regelmäßiger körperlicher Aktivität. Im Hintergrundtext heißt es: „Es konnte gezeigt werden, dass regelmäßige körperliche Aktivität die Abheilung des UCV unterstützt“. Ist bei Patienten mit Ulcus cruris venosum eine kontinuierliche Kompressionstherapie nicht möglich, sollen nach Empfehlung 25 (Stärke ↑↑, Konsens 88,8 %) „nach Ausschluss von Kontraindikationen folgende Maßnahmen erfolgen: Hochlagerung der Beine, physikalische Therapiemaßnahmen und/oder gymnastische Übungen in liegender Position (aktive Bettruhe).“ Dazu gibt es laut Hintergrundtext „nur wenige Studiendaten zu deren Effektivität auf die Abheilung des UCV“. |
Quelle |
| Ungeklärte Müdigkeit (ausgenommen ME/CFS), symptomorientierte aktivierende Maßnahmen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 6.5 B der Leitlinie (neu 2022; Empfehlungsgrad 0, Level of evidence IIa-IV) lautet: „Bei ungeklärter Müdigkeit können Verhaltenstherapie oder/und symptomorientierte aktivierende Maßnahmen angeboten werden.“ Weiter heißt es: „Hierbei sind die individuelle Reaktion darauf zu beobachten und ggf. die Maßnahmen anzupassen oder zu beenden.“ ME/CFS einschließlich Verdachtsdiagnose ist ausgenommen. Im Kapitel 6.1 heißt es: „Verhaltenstherapie und körperliche Aktivierung verbesserten gleichermaßen die Beschwerden von hausärztlichen Patient:innen mit unerklärter Müdigkeit.“ Nach der Codierung der Leitlinie (S. 5) steht A für eine hohe Empfehlungsstärke (soll bzw. soll nicht), B für eine mittlere (sollte) und 0 für eine niedrige (kann); die Level of evidence folgen den Oxford-Kriterien, wobei I die höchste und V die am wenigsten belegte Stufe ist. |
Quelle |
| Unipolare depressive Störungen, ausgewogene und gesunde Ernährung | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 9-14 der Leitlinie lautet: „Patient*innen mit depressiven Störungen sollen dazu ermuntert werden, sich ausgewogen und gesund zu ernähren.“ Sie trägt das Symbol ⇑⇑ (Empfehlungsgrad A, „soll“) und steht im Kapitel „Komplementär- und alternativmedizinische Interventionen“ unter „Ernährungsbasierte Interventionen“. Die Rationale nennt sie eine konsensbasierte Empfehlung: „Die konsensbasierte Empfehlung für eine gesunde und ausgewogene Ernährung zielt nicht nur auf die Erhaltung oder Verbesserung der allgemeinen Gesundheit, sondern auch auf die Überwindung von Antriebslosigkeit und die Aktivierung der Patient*innen, mit denen die Beschaffung gesunder Lebensmittel und die Zubereitung von Mahlzeiten verbunden ist.“ Unmittelbar davor steht Empfehlung 9-13 mit dem Symbol ⇓⇓ (Empfehlungsgrad A, „soll nicht“): „Wenn kein Mangel an Mikronährstoffen vorliegt, sollen Patient*innen mit depressiven Störungen Nahrungsergänzungsmittel nicht empfohlen werden.“ Die Leitlinie begründet das so: „Für keine ernährungsbasierte Intervention mit Mikronährstoffen (Vitamine, Mineralien, Spurenelemente, Fett- und Aminosäuren u. a.) gibt es aus Sicht der Leitliniengruppe belastbare Evidenz für Patient*innen mit depressiven Störungen.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression“, Langfassung, Version 3.2, Stand 29.09.2022, AWMF-Registernummer nvl-005, Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und AWMF. Gültig bis 28.09.2027 (in Überarbeitung). · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: nvl-005 |
| Unipolare depressive Störungen, sportliche Aktivität und strukturiertes körperliches Training | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 9-7 der Leitlinie lautet: „Patient*innen mit einer depressiven Störung und ohne Kontraindikation für körperliche Belastungen sollen zu sportlichen Aktivitäten motiviert werden, idealerweise innerhalb einer Gruppe.“ Empfehlung 9-8 lautet: „Patient*innen mit einer depressiven Störung und ohne Kontraindikation für körperliche Belastungen sollen zur Teilnahme an einem strukturierten und supervidierten körperlichen Training motiviert und bei der Umsetzung unterstützt werden.“ Beide tragen das Symbol ⇑⇑, das die Leitlinie dem Empfehlungsgrad A zuordnet, einer starken Positiv-Empfehlung („soll“). Empfehlung 9-7 bezeichnet die Leitlinie als „konsensbasierte Empfehlung“. Zu den strukturierten Programmen hält sie fest: „Bezüglich supervidierter Bewegungs- und Sportprogramme schätzt die Leitliniengruppe die Aussagekraft der Evidenz als niedrig bis moderat ein.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression“, Langfassung, Version 3.2, Stand 29.09.2022, AWMF-Registernummer nvl-005, Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und AWMF. Gültig bis 28.09.2027 (in Überarbeitung). · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: nvl-005 |
| Unterbauchschmerzen und menstruelle Beschwerden bei Endometriose, Akupunktur in Kombination mit weiteren Behandlungen | ||
| Akupunktur | Leitlinie Die konsensbasierte Empfehlung 4.E31 der Leitlinie lautet: „Eine Akupunkturbehandlung (i. e. ca. acht Sitzungen) kann zur Linderung von Unterbauchschmerzen und/oder menstruellen Beschwerden bei Endometriose in Kombination mit weiteren Behandlungen erwogen werden.“ Ausgewiesen sind Expertenkonsens und Konsensusstärke ++, die Empfehlung ist 2024 neu aufgenommen. Die Leitlinie unterscheidet nach Tabelle 7 die starke („soll“), die einfache („sollte“) und die offene Empfehlung („kann“); „++“ bedeutet nach Tabelle 8 Konsens mit einer Zustimmung von mehr als 75 bis 95 Prozent, „+++“ starken Konsens mit mehr als 95 Prozent. Expertenkonsens heißt dort Konsensus-Entscheidungen „ohne vorherige systemische Literaturrecherche (S2k)“. Aus einer Metaanalyse mit sechs Studien berichtet die Leitlinie: „Nach Interventionsende war eine Verum-Akupunkturbehandlung (i. e. Serie von Ø acht Sitzungen) einer Behandlung mit Akupunktur an unspezifischen Punkten mit hoher Effektstärke sowohl signifikant als auch klinisch relevant überlegen bezüglich Unterbauchschmerzen und menstruellen Schmerzen.“ Zugleich hält sie fest: „Manuelle Akupunktur, Moxibustion und Elektroakupunktur hatten bei Endometriosepatientinnen einen positiven Einfluss auf den Gesamtschmerz-Index, den Pelvic-Pain-Index sowie Dyschezie, Dysmenorrhoe und Kopfschmerzen“, und im Vergleich mit hormoneller Behandlung: „verglichen mit der Einnahme von KOK zeigte sich aber eine Unterlegenheit“. |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Endometriose“, Langfassung, Version 5.1, Stand 01.04.2025, AWMF-Registernummer 015-045, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe mit der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Gültig bis 31.03.2030. Kapitel 4.5 „Komplementäre Therapien und weitere Therapiemöglichkeiten“, Konsensbasierte Empfehlungen 4.E25, 4.E28, 4.E30 und 4.E31. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 015-045 |
| Verbesserung der Funktionalität in fortgeschrittenem Trainingszustand, dynamisches Krafttraining mit freien Gewichten | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 17 der Leitlinie lautet: „In fortgeschrittenem Trainingszustand sollte ein DRT verstärkt mit freien Gewichten angeboten werden, um möglichst über alltagsrelevante Körperübungen die Funktionalität zu verbessern.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad B, den „Evidenzgrad 1b“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad B für eine „Empfehlung“ mit der Formulierung „Sollte / sollte nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1b „Evidenz aufgrund von mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. DRT steht in der Leitlinie für dynamisches Krafttraining („dynamic resistance exercise“). Im Text heißt es: „Die Generierung der Evidenz für die Empfehlung 17, also eines idealerweise gemischten Trainings mit freien Gewichten und Kraftgeräten nach ausreichender Konditionierungsphase, basieren auf systematischen Übersichtsarbeiten und Meta-Analysen [338,340], Positionspapieren [334] und Expertenmeinungen [333], von denen allerdings keine direkt auf die KMD fokussiert.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Verbesserung der Knochenfestigkeit bei Einsteigern und Personen mit schweren orthopädischen Limitationen, dynamisches Krafttraining an geführten Kraftgeräten | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 16 der Leitlinie lautet: „Einsteiger und Personen mit schweren orthopädischen Limitationen sollten nach Möglichkeit ein dynamisches Krafttraining an geführten Kraftgeräten durchführen“ (Fußnote 32). Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad B, den „Evidenzgrad 4“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad B für eine „Empfehlung“ mit der Formulierung „Sollte / sollte nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 4 „Evidenz aufgrund von Berichten von Experten-Ausschüssen oder aufgrund der klinischen Erfahrung anerkannter Autoritäten.“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Die Fußnote 32 lautet: „aufgrund der Möglichkeit, eine hohe Reizhöhe und -rate (siehe unten) sicher applizieren zu können, präziser Intensitätsvorgabe, einfacher Realisierung progressiver Belastungserhöhung und einem einfachen Monitoring.“ Im Text heißt es: „Die Generierung der Evidenz für die Empfehlung 16 basiert auf Expertenrating der LL-Lenkungsgruppe.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Verbesserung der Knochenfestigkeit bei leistungsfähigen Personen, landbasiertes Training verglichen mit wasserbasiertem Training | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 10 der Leitlinie lautet: „Leistungsfähige Kollektive ohne Notwendigkeit oder Neigung für Wassergymnastik sollten ein landbasiertes- einem wasserbasierten Trainingsprotokoll vorziehen.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad B, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad B für eine „Empfehlung“ mit der Formulierung „Sollte / sollte nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. In der Diskussion heißt es zu der zugrunde liegenden Übersicht: „Allerdings berichteten die Autoren auch eine signifikante Überlegenheit von landbasierten gegenüber wasserbasierten Trainingsprogrammen (4 Vergleiche) für LWS- und (weniger ausgeprägt und n.s.) FN-KMD.“ Die Bewertung hält fest: „Als Basis für Empfehlung 10 liegt die Subanalyse einer Meta-Analyse vor, allerdings mit nur 4 vergleichenden Untersuchungen.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Verbesserung der Knochenfestigkeit bei Menschen mit stark herabgesetzter ossärer Reizschwelle, Schwimmen als alleinige Intervention | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 8 der Leitlinie lautet: „Schwimmen als alleinige Intervention zur Verbesserung der Knochenfestigkeit kann für Menschen mit stark herabgesetzter ossärer Reizschwelle erwogen werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad 0, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad 0 für eine „Empfehlung offen“ mit der Formulierung „Kann erwogen werden / kann verzichtet werden“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es: „Bei positiven Effekten auf kardiovaskuläre/kardiometabolische Risikofaktoren/Erkrankungen (u.a. [228,229]) weist Schwimmen für die Knochenfestigkeit an LWS und proximalem Femur lediglich einen geringen Stellenwert auf.“ Die Bewertung hält fest: „Leider wurden in keinem Fall Ergebnisse für postmenopausale Frauen oder Männer über 45 Jahre berichtet.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Verbesserung der Knochenfestigkeit bei Menschen mit stark herabgesetzter ossärer Reizschwelle, Walking als alleinige Intervention | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 7 der Leitlinie lautet: „Walking als alleinige Intervention zur Verbesserung der Knochenfestigkeit kann für Menschen mit stark herabgesetzter ossärer Reizschwelle erwogen werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad 0, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad 0 für eine „Empfehlung offen“ mit der Formulierung „Kann erwogen werden / kann verzichtet werden“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Im Fazit heißt es: „Bei positiven Effekten auf kardiovaskuläre/kardiometabolische Risikofaktoren und Erkrankungen (u.a. [222]) hat Walking lediglich einen geringen Stellenwert für die Knochenfestigkeit an LWS und Schenkelhals.“ Und: „Zum Zwecke der Verbesserung der Knochenfestigkeit sollten allerdings Trainingsinhalte mit höherem osteogenen Potential hinzukommen (s.u.).“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Verbesserung der Knochenfestigkeit, dynamisches Krafttraining unabhängig von den Trainingsmitteln | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 15 der Leitlinie lautet: „Grundsätzlich soll dynamisches Krafttraining, unabhängig von den zur Verfügung stehenden Trainingsmitteln, appliziert werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. In der Diskussion heißt es: „Relevanter in diesem Zusammenhang ist aber das Ergebnis der weitgehend vergleichbaren, jeweils signifikanten Effekte eines Krafttrainings an Geräten, freien Gerätetrainings und Mix aus beiden Trainingsvarianten auf die KMD an LWS und FN.“ Und: „Insgesamt ist dieses Ergebnis erfreulich, da der materielle Aufwand eines Trainings mit spezifischen Geräte, somit nicht zwingend erforderlich ist.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Verbesserung der Knochenfestigkeit, gewichtstragende Trainingsinhalte und/oder dynamisches Krafttraining als Trainingsinhalt | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 6 der Leitlinie lautet: „Ein körperliches Training zur Verbesserung von Knochenfestigkeit soll gewichtstragende Trainingsinhalte […] und/oder dynamisches Krafttraining berücksichtigen“ (Fußnote 22; ausgelassen ist die englische Entsprechung „weight-bearing exercise“ in Klammern). Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Die Fußnote 22 lautet: „unter Differenzierung der Intensität. Cave: höhergradige Osteoporose.Erläuterung Kap. 4.3.1, Kap. 6.4, Kap. 7.“ (so im Original). In der Diskussion heißt es: „Die vorgelegte Meta-Analyse mit Subanalyse für unterschiedliche Trainingsinhalte bestätigt die signifikant positiven Effekte von dynamischem Krafttraining, WBE-Belastung sowie der Kombination beider Protokolle auf die KMD an LWS, FN und TH bei postmenopausalen Frauen.“ Und: „Zwischen den Trainingsinhalten zeigen sich keine signifikanten Gruppenunterschiede“ für die Knochendichte an Lendenwirbelsäule, Schenkelhals und Hüfte. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Verbesserung der Knochenfestigkeit, Trainingshäufigkeit von mindestens zwei Einheiten pro Woche im Jahresmittel | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 26 der Leitlinie lautet: „Ein Training zur Verbesserung der Knochenfestigkeit soll im Jahresmittel mindestens zweimal pro Woche (unter Berücksichtigung regenerativer Phasen) durchgeführt werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. In der Diskussion heißt es: „Zusammenfassend zeigt sich eine hochrelevante Überlegenheit von Trainingsprotokollen mit höherer Trainingsfrequenz auf die Knochendichte an LWS (p=.002) und (eingeschränkt) FN-KMD.“ Und: „Im Detail zeigen Studienarme mit geringer Trainingshäufigkeit zumindest an der LWS keine Effekte auf die KMD (0,0±2,1%).“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Verbesserung der Knochenfestigkeit, Wassergymnastik als Trainingsoption | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 9 der Leitlinie lautet: „Wassergymnastik als Intervention zur Verbesserung der Knochenfestigkeit soll als Trainingsoption“ (Fußnote 25) „berücksichtigt werden.“ Sie ist „Neu, Stand 2024“, trägt den Empfehlungsgrad A, den „Evidenzgrad 1a“ und die „Konsensstärke: 100%“. Nach Tab. 3 der Leitlinie steht Grad A für eine „Starke Empfehlung“ mit der Formulierung „Soll / soll nicht“; nach Tab. 1 bedeutet 1a „Evidenz durch Meta-Analyse von mehreren randomisierten, kontrollierten Studien“. Nach Teil I, Kapitel 5 der Leitlinie wurden alle Empfehlungen von den teilnehmenden Mandatsträgern einstimmig beschlossen. Die Fußnote 25 lautet: „Trainingsoption meint, dass dieser Trainingsinhalt grundsätzlich eine Möglichkeit zur effektiven Trainingsdurchführung darstellt.“ In der Diskussion heißt es: „Zusammenfassend konnten signifikante Effekte von Wassergymnastik für die KMD des proximalen Femurs und abhängig von der Analyse (d.h. mit oder ohne die Studie von Ramirez-Villada [234]) für die KMD der Lendenwirbelsäule nachgewiesen werden.“ Die Bewertung nennt 11 eingeschlossene Studien und hält fest, dass die sehr deutlich variierenden Teilnehmercharakteristika eine abschließende Beurteilung erschweren. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Körperliches Training zur Frakturprophylaxe“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 183-002, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 183-002 |
| Verbesserung der Lebensqualität bei Patienten mit soliden Tumoren, subkutane Gabe von Mistelgesamtextrakt (Viscum album L.) | ||
| Misteltherapie | Leitlinie Empfehlung 7.70 der Leitlinie lautet: „Es liegen heterogene Daten aus systematischen Übersichtsarbeiten/Metaanalysen und RCTs mit der subkutanen Gabe von Mistelgesamtextrakt (Viscum album L.) enthaltende Arzneimitteln bei Patienten mit soliden Tumoren zur Verbesserung der Lebensqualität vor. Die subkutane Gabe von Mistelgesamtextrakt (Viscum album L.) kann für den therapeutischen Einsatz zur Verbesserung der Lebensqualität bei Patienten mit soliden Tumoren erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Verlängerung der Gesamtüberlebenszeit bei Krebspatienten verschiedener Entitäten, Mistelgesamtextrakt (Viscum album L.) | ||
| Misteltherapie | Leitlinie Empfehlung 7.69 der Leitlinie lautet: „Es liegen unterschiedliche Ergebnisse aus 3 Übersichtsarbeiten/Metaanalysen und einzelnen RCTs zur Wirksamkeit von Mistelgesamtextrakt (Viscum album L.) zur Verlängerung der Gesamtüberlebenszeit von Krebspatienten verschiedener Entitäten vor, die z.T. positive Ergebnisse, z.T. keine statistisch signifikante Wirksamkeit zeigen. Die Daten reichen für eine klare abschließende Bewertung nicht aus. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Verordnung von Mistelgesamtextrakt (Viscum album L.) enthaltenden Präparaten mit dem Ziel der Verlängerung der Überlebenszeit gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 1a aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Verminderte Knochenstabilität durch Knochenmetastasen oder Osteoporose, manipulative Techniken und Impulstechniken | ||
| Osteopathie | Leitlinie Empfehlung 5.6 der Leitlinie lautet: „Bei onkologischen Patienten mit verminderter Knochenstabilität (Knochenmetastasen, Osteoporose) soll bei Verletzungsgefahr von einer Chirotherapie oder Osteopathie mit manipulativen Techniken oder Impulstechniken abgeraten werden.“ Sie ist als konsensbasierte Empfehlung ausgewiesen und trägt weder GoR noch LoE. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Vorbeugung der Radiodermatitis, topische Anwendung Aloe-vera-haltiger Cremes, Lotionen oder Gele | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 7.51 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 4 RCTs zur Wirksamkeit von Aloe-vera-haltigen Cremes, Lotionen oder Gelen auf strahleninduzierte Hautreaktionen vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 7.51 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 4 RCTs zur Wirksamkeit von Aloe-vera-haltigen Cremes, Lotionen oder Gelen auf strahleninduzierte Hautreaktionen vor. Die topische Anwendung von Aloe-vera- haltigen Cremes, Lotionen oder Gelen soll nicht zur Vorbeugung der Radiodermatitis empfohlen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR A und LoE 1b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Vorbeugung des postoperativen Delirs bei älteren chirurgischen Patientinnen und Patienten im Krankenhaus, transkutane elektrische Akupunkturpunkt-Stimulation (TEAS) | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 4.16 der Leitlinie (neu 2025, Empfehlungsgrad A ⇓⇓) lautet: „Wir empfehlen, bei älteren chirurgischen Patient:innen im Krankenhaus transkutane elektrische Akupunktur-Punkt-Stimulation zur Prävention des postoperativen Delirs nicht einzusetzen.“ (Konsensstärke: 100%, starker Konsens (14/14)). Die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz nach GRADE ist für eine reduzierte Delirinzidenz mit moderat und für eine kürzere Delirdauer mit niedrig angegeben; keine sichere Auswirkung auf die kognitive Funktion. Zur Begründung schreibt die Leitlinie, die Primärstudien des systematischen Reviews hätten wegen Sprachbarrieren nicht im Detail geprüft werden können, und weiter: „Eine neuere Metaanalyse einer anderen chinesischen Arbeitsgruppe, die teilweise die gleichen Studien einbezieht, bewertet deren Qualität als gering und weist auf ein hohes Bias-Risiko hin [272]. Zudem gibt es Unstimmigkeiten bei den Fallzahlen der eingeschlossenen Studien, was Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Ergebnisse aufwirft.“ Außerdem: „Da die Technik der Elektroakupunktur ist in deutschen Krankenhäusern nicht regelhaft verfügbar ist, kann sie in der Regelversorgung nicht umgesetzt werden.“ und: „Um eine belastbare Empfehlung auszusprechen, sind weitere hochwertige Studien in Europa und international erforderlich.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Delir im höheren Lebensalter“, Langfassung, Version 1.1, Stand 30.04.2025, AWMF-Registernummer 109-001, Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie (DGGPP) und Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) mit weiteren Fachgesellschaften. Gültig bis 29.04.2029. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 109-001 |
| Vorbeugung einer ungesunden Gewichtszunahme bei Erwachsenen, regelmäßige körperliche Bewegung in Alltag, Freizeit und Beruf | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.13 der Leitlinie im Kapitel 4.2.2 („Körperliche Bewegung“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Zur Vermeidung einer ungesunden Gewichtszunahme soll empfohlen werden, sich in Alltag, Freizeit und Beruf regelmäßig körperlich zu bewegen.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad A ⇑⇑, die Qualität der Evidenz „Moderat“ und die Konsensstärke „93 % Zustimmung, 16 Stimmen, davon 2 Enthaltungen (aus Delphi-Vorabstimmung)“. Nach der Fußnote ist der Evidenzgrad nach GRADE moderat für eine kurvilineare Dosis-Wirkungsbeziehung zwischen körperlicher Aktivität und dem Mortalitäts-, Herz-Kreislauf- und Diabetesrisiko und niedrig für Effekte von Bewegungsinterventionen auf den BMI sowie für Effekte bestimmter Bewegungsarten auf das Körpergewicht. In der Begründung heißt es: „Die vorliegende Evidenz zeigt, dass regelmäßige körperliche Bewegung zu einem verringerten Adipositasrisiko beitragen kann, und mit zahlreichen weiteren positiven gesundheitlichen Effekten einhergeht.“ Die Empfehlungen des Präventionskapitels gelten nach der Leitlinie für die erwachsene Allgemeinbevölkerung: „Dies schließt Personen mit Normalgewicht ein, ebenso wie Personen mit Übergewicht und Adipositas.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Vorbeugung einer ungesunden Gewichtszunahme bei Erwachsenen, vegane Ernährungsweise | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.3 der Leitlinie im Kapitel 4.2.1 („Ernährung“; neu, Stand 2024) lautet: „Wird zur Vermeidung einer ungesunden Gewichtszunahme eine Ernährungsweise praktiziert, die keinerlei tierische Lebensmittel enthält, so sollten die Hinweise der DGE zur veganen Ernährung beachtet werden.“ Sie ist als EK gekennzeichnet und mit „Konsensstärke: 94 % Zustimmung, 18 Stimmen, davon 1 Enthaltung“ verabschiedet; EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expert:innenkonsens. Die Empfehlung empfiehlt die vegane Ernährung nicht selbst, sondern nennt eine Bedingung für ihre Durchführung. In der Begründung heißt es: „Die vorliegenden Studien deuten darauf hin, dass vegane, aber ansonsten abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährungsweisen im Vergleich zur durchschnittlichen in westlichen Ländern praktizierten omnivoren Ernährungsweise Vorteile für die Adipositasprävention bietet.“ und: „Demgegenüber stehen mögliche Gesundheitsrisiken bei einer Nährstoffmangelversorgung.“ Im Hintergrundtext heißt es außerdem: „Hierbei ist zu beachten, dass Personen, die sich vegan ernähren, Vitamin B12 supplementieren müssen.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Vorbeugung einer ungesunden Gewichtszunahme bei Erwachsenen, zeitliche Verteilung der Nahrungsaufnahme über den Tag | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Statement 4.11 der Leitlinie im Kapitel 4.2.1 („Ernährung“; neu, Stand 2024) lautet: „Für die Vermeidung einer ungesunden Gewichtszunahme können Ernährungsweisen mit unterschiedlicher zeitlicher Verteilung der Nahrungsaufnahme über den Tag empfohlen werden.“ Es ist als EK gekennzeichnet und mit „Konsensstärke: 93 % Zustimmung, 16 Stimmen, davon 1 Enthaltung“ verabschiedet; EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expert:innenkonsens. Der Hintergrundtext behandelt Mahlzeitenhäufigkeit, Frühstück und Intervallfasten; zu einem Cochrane Review von 2021 heißt es dort, der Effekt des intermittierenden Fastens im Vergleich zu einer kalorienreduzierten Ernährung ohne zeitliches Limit sei unsicher. In der Begründung heißt es: „Die dargestellte Evidenz zeigt uneinheitliche Effekte der zeitlichen Verteilung der Nahrungsaufnahme über den Tag auf das Körpergewicht. Die vorliegende Leitlinie spricht daher keine Empfehlung für oder gegen eine bestimmte Verteilung aus.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Vorbeugung einer venösen Thromboembolie auf langen Reisen bei nicht erkrankten Personen, einfache Übungen zur Aktivierung der Muskelpumpe wie Fußwippen neben Flüssigkeitszufuhr und Vermeidung von Alkohol und enger Kleidung | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 19.9 der Leitlinie (konsensbasierte Empfehlung, neu 2025, im Kapitel 19.3 „Vorübergehende Einschränkung der Mobilität nicht erkrankter Personen“) lautet: „Reisenden auf langen Reisen soll zu allgemeinen Basismaßnahmen der VTE-Prophylaxe geraten werden: ausreichende Flüssigkeitszufuhr, einfache Übungen zur Aktivierung der Muskelpumpe wie Fußwippen sowie Vermeidung von Alkoholkonsum und von zu enger Kleidung während der Reise.“ Sie ist mit „EK“ gekennzeichnet und wurde mit „Starker Konsens (100%)“ verabschiedet. Der Hintergrundtext schränkt ein: „Lange dauernde Flug- oder Busreisen bergen ein leicht erhöhtes, nicht sicher quantifizierbares VTE-Risiko [777]. Sie erfordern aber i.d.R. keine speziellen Prophylaxemaßnahmen. Es ist jedoch sinnvoll, allen Reisenden zu allgemeinen Basismaßnahmen zu raten (Kap. 2.3.1).“ Zur Entstehung heißt es: „In Anbetracht der häufigen Patientenanfragen im Praxisalltag hat sich die Leitliniengruppe einvernehmlich entschlossen, diese Thematik mit einer Empfehlung in dieser Leitlinienversion zu berücksichtigen.“ Nach Kapitel 2.2.4 der Langfassung wurden für die Graduierung des Expertenkonsens keine Symbole oder Buchstaben verwendet; die Stärke ergibt sich aus der Formulierung soll/sollte/kann, wobei „soll“ nach Tabelle 5 einer starken Empfehlung entspricht; ein starker Konsens ist „> 95 % Zustimmung der Stimmberechtigten“. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prophylaxe der venösen Thromboembolie (VTE)“, Langfassung, Version 4.1, Stand 21.01.2026, AWMF-Registernummer 003-001, Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH). Gültig bis 21.01.2028. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 003-001 |
| Vorbeugung eines Delirs bei älteren nicht-chirurgischen Patientinnen und Patienten im Krankenhaus, Bewegungsübungen als isolierte Maßnahme | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.9 der Leitlinie (neu 2025, Empfehlungsgrad B ⇓) lautet: „Wir schlagen nicht vor, Bewegungsübungen als isolierte Maßnahme zur Delirprävention bei älteren nicht-chirurgischen Patient:innen im Krankenhaus anzuwenden.“ (Konsensstärke: 92,8%; Konsens (13/14 Ja, 1/14 Nein)). Die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz nach GRADE ist für die berichteten Endpunkte niedrig bis sehr niedrig; keine sichere Auswirkung ist unter anderem für Delirinzidenz, Mortalität und körperliche Funktionsfähigkeit angegeben. Die Empfehlung betrifft Bewegungsübungen als isolierte Maßnahme. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Delir im höheren Lebensalter“, Langfassung, Version 1.1, Stand 30.04.2025, AWMF-Registernummer 109-001, Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie (DGGPP) und Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) mit weiteren Fachgesellschaften. Gültig bis 29.04.2029. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 109-001 |
| Vorbeugung nicht-spezifischer Rückenschmerzen bei Kindern und Jugendlichen, Anleitung zu regelmäßigen Bewegungsübungen in Kombination mit Edukation oder Förderung regelmäßiger sportlicher Aktivität und von Ausdauersport | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung S 45 (Empfehlungsgrad B ⇑, Evidenzgrad 2) der Leitlinie lautet: „Zur Prävention von Rückenschmerzen bei Kindern und Jugendlichen sollte entweder eine Kombination aus Edukation und Anleitung zu regelmäßigen Bewegungsübungen angeboten oder regelmäßige sportliche Aktivität und Ausdauersport gefördert werden.“ (Konsensstärke: 100%). Zur Studienlage heißt es zuvor: „Die geringe Anzahl kontrollierter Studien, die die Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen geprüft haben, führt aktuell dazu, dass gesicherte evidenzbasierte Empfehlungen nicht vorliegen.“ Und: „Die randomisiert kontrollierte Studie zeigt, dass Interventionen, die aktive Bewegung mit einschließen, zur Prävention von Rückenschmerzen bei Kindern und Jugendlichen geeignet sind.“ Nach Tabelle 22 der Leitlinie steht B (⇑) für eine Empfehlung mit der Ausdrucksweise sollte / sollte nicht; die Evidenz wurde nach den Oxford 2011 Levels of Evidence bewertet, und starker Konsens bedeutet laut Tabelle 23 mehr als 95 % der Stimmberechtigten. |
Quelle |
| Vorbeugung und Behandlung antipsychotikabedingter Gewichtszunahme bei Schizophrenie, Bewegungsprogramme als Beispiel psychotherapeutischer und psychosozialer Interventionen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 53 der Leitlinie (aktualisiert, konsentierte Empfehlung) lautet: „Zu Beginn der antipsychotischen Behandlung oder spätestens bei dem Auftreten einer antipsychotikainduzierten stärkeren Gewichtszunahme von mehr als 3% vom Ausgangsgewicht sollen psychotherapeutische und psychosoziale Interventionen mit Fokus auf Strategievermittlung für den Transfer in den Alltag (z.B. Ernährungsberatung, Psychoedukation, Bewegungsprogramme) zur Prävention einer weiteren Gewichtszunahme oder zur Gewichtsreduktion angeboten werden.“ (100% (starker) Konsens). Bewegungsprogramme sind darin als Beispiel genannt. In der Rationale zur Empfehlung heißt es: „Vor einem Wechsel des Präparats sollten nicht-pharmakologische Maßnahmen wie Diätberatung, Psychoedukation und sogenannte Lebensstilinterventionen zur Anwendung kommen (SIGN-Leitlinie).“ |
Quelle |
| Vorbeugung und Behandlung antipsychotikabedingter Gewichtszunahme bei Schizophrenie, Ernährungsberatung als Beispiel psychotherapeutischer und psychosozialer Interventionen | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 53 der Leitlinie (aktualisiert, konsentierte Empfehlung) lautet: „Zu Beginn der antipsychotischen Behandlung oder spätestens bei dem Auftreten einer antipsychotikainduzierten stärkeren Gewichtszunahme von mehr als 3% vom Ausgangsgewicht sollen psychotherapeutische und psychosoziale Interventionen mit Fokus auf Strategievermittlung für den Transfer in den Alltag (z.B. Ernährungsberatung, Psychoedukation, Bewegungsprogramme) zur Prävention einer weiteren Gewichtszunahme oder zur Gewichtsreduktion angeboten werden.“ (100% (starker) Konsens). Ernährungsberatung ist darin als Beispiel genannt. In der Rationale zur Empfehlung heißt es: „Vor einem Wechsel des Präparats sollten nicht-pharmakologische Maßnahmen wie Diätberatung, Psychoedukation und sogenannte Lebensstilinterventionen zur Anwendung kommen (SIGN-Leitlinie).“ |
Quelle |
| Vorbeugung von Adipositas bei Erwachsenen unabhängig vom Gewichtsstatus, qualifizierte Bewegungsberatung in der Primärversorgung | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.21 der Leitlinie im Kapitel 4.3 („Empfehlungen zur Individualprävention“; neu, Stand 2024) lautet: „Unabhängig von ihrem Gewichtsstatus sollte Personen eine qualifizierte Ernährungs- und Bewegungsberatung in der Primärversorgung angeboten werden.“ Der Kasten weist den Empfehlungsgrad B ⇑, die Qualität der Evidenz „Moderat“ für den Effekt einer individuellen Ernährungs- und Bewegungsberatung auf das Körpergewicht und die Konsensstärke „77 % Zustimmung, 17 Stimmen, keine Enthaltungen“ aus. In der Begründung heißt es: „Die vorliegende Evidenz zeigt, dass eine evidenzbasierte Beratung zu Ernährung und körperlicher Bewegung im Rahmen der medizinischen Grundversorgung positive Effekte auf das Körpergewicht sowie weitere kardiovaskuläre Risikomarkern (Blutdruck und Lipidwerte) hat.“ Abweichend vom Kasten nennt die Begründung für diese Empfehlung den Empfehlungsgrad A. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Vorbeugung von Adipositas bei Erwachsenen unabhängig vom Gewichtsstatus, qualifizierte Ernährungsberatung in der Primärversorgung | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.21 der Leitlinie im Kapitel 4.3 („Empfehlungen zur Individualprävention“; neu, Stand 2024) lautet: „Unabhängig von ihrem Gewichtsstatus sollte Personen eine qualifizierte Ernährungs- und Bewegungsberatung in der Primärversorgung angeboten werden.“ Der Kasten weist den Empfehlungsgrad B ⇑, die Qualität der Evidenz „Moderat“ für den Effekt einer individuellen Ernährungs- und Bewegungsberatung auf das Körpergewicht und die Konsensstärke „77 % Zustimmung, 17 Stimmen, keine Enthaltungen“ aus. In der Begründung heißt es: „Die vorliegende Evidenz zeigt, dass eine evidenzbasierte Beratung zu Ernährung und körperlicher Bewegung im Rahmen der medizinischen Grundversorgung positive Effekte auf das Körpergewicht sowie weitere kardiovaskuläre Risikomarkern (Blutdruck und Lipidwerte) hat.“ Abweichend vom Kasten nennt die Begründung für diese Empfehlung den Empfehlungsgrad A. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Vorbeugung von Adipositas bei Erwachsenen, ausgewogene und bedarfsgerechte Ernährung | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.1 der Leitlinie im Kapitel 4.2.1 („Ernährung“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Zur Prävention der Adipositas soll eine ausgewogene und bedarfsgerechte Ernährung empfohlen werden.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad A ⇑⇑, die Qualität der Evidenz „Hoch“ und die Konsensstärke „100 % Zustimmung, 19 Stimmen, 0 Enthaltungen“. Nach der Fußnote gilt der Evidenzgrad nach GRADE für verschiedene Aspekte unterschiedlich: hoch für den Einfluss der Fett- und Ballaststoffzufuhr auf das Körpergewicht, moderat für kalorienreduzierte Ernährungsweisen mit unterschiedlicher Makronährstoffzusammensetzung und für den Zuckeranteil, hoch bis niedrig für den Einfluss des Verzehrs unterschiedlicher Lebensmittelgruppen. In der Begründung heißt es: „Die vorliegende Evidenz zeigt, dass verschiedene Aspekte und Formen einer ausgewogenen und bedarfsgerechten Ernährung, die sich an bestehenden evidenzbasierten Ernährungsleitlinien orientiert, zu einer Reduktion des Adipositasrisikos beitragen kann.“ Die Empfehlungen des Präventionskapitels gelten nach der Leitlinie für die erwachsene Allgemeinbevölkerung: „Dies schließt Personen mit Normalgewicht ein, ebenso wie Personen mit Übergewicht und Adipositas.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Vorbeugung von Adipositas bei Erwachsenen, Begrenzung alkoholischer Getränke | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.7 der Leitlinie im Kapitel 4.2.1 („Ernährung“; geprüft, Stand 2024) lautet: „Zur Prävention von Adipositas sollte empfohlen werden, den Konsum alkoholischer Getränke zu begrenzen.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad B ⇑ und die Konsensstärke „100 % Zustimmung, 19 Stimmen, davon 2 Enthaltungen“; die Qualität der Evidenz ist mit „2++ bis 2+ nach SIGN“ angegeben, nach der Fußnote eine „Bewertung entnommen aus der Vorgängerversion der Leitlinie von 2014“. Der Hintergrundtext berichtet uneinheitliche Ergebnisse: Nach einer Übersichtsarbeit von 2011 sei der Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Körpergewicht noch nicht eindeutig geklärt, und in einer Dosis-Wirkungs-Meta-Analyse von 127 Beobachtungsstudien heißt es: „In den Kohortenstudien zeigte sich keine statistisch signifikante Assoziation zwischen Alkoholkonsum und dem Risiko für Übergewicht“; eine positive Assoziation wird für hohen Alkoholkonsum, definiert als mehr als 28 g pro Tag, berichtet. Die Begründung lautet: „Vor dem Hintergrund der Evidenz für mögliche ungünstige Effekte auf das Körpergewicht bei hohem Alkoholkonsum, und den bekannten sonstigen Gesundheitsrisiken eines hohen Alkoholkonsums, empfiehlt die vorliegende Leitlinie mit Empfehlungsgrad B, zur Adipositasprävention den Konsum alkoholischer Getränke zu begrenzen.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Vorbeugung von Adipositas bei Erwachsenen, Begrenzung der Portionsgrößen | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.12 der Leitlinie im Kapitel 4.2.1 („Ernährung“; neu, Stand 2024) lautet: „Zur Prävention von Adipositas sollte empfohlen werden, Portionsgrößen zu begrenzen.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad B ⇑, die Qualität der Evidenz „Moderat“ nach GRADE „für einen Effekt der Portions-, Packungs- und Geschirrgröße auf die Energieaufnahme“ und die Konsensstärke „93 % Zustimmung, 16 Stimmen, davon 2 Enthaltungen“. In der Begründung heißt es: „Die vorhandene Evidenz deutet darauf hin, dass größere Portions-, Verpackungs- und Geschirrgrößen mit einer höheren Nahrungs- und Nahrungsenergieaufnahme sowie einem höheren Körpergewicht assoziiert sind.“ Der Hintergrundtext hält zudem den Hinweis eines Mitglieds der Leitliniengruppe fest, das Thema könne zur Stigmatisierung von Menschen mit Adipositas beitragen; „Dieser Aspekt sollte bei der Beratung und Kommunikation zu diesem Thema berücksichtigt werden.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Vorbeugung von Adipositas bei Erwachsenen, Begrenzung freier Zucker auf weniger als 10 % der Gesamtenergiezufuhr | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.9 der Leitlinie im Kapitel 4.2.1 („Ernährung“; neu, Stand 2024) lautet: „Zur Prävention von Adipositas sollte empfohlen werden, die Zufuhr freier Zucker“ „an der Gesamtenergiezufuhr auf weniger als 10 % zu begrenzen.“ Freie Zucker umfassen nach der Fußnote „Mono- und Disaccharide, die Hersteller oder Verbraucher Lebensmitteln zusetzen, sowie in Honig, Sirupen, Fruchtsaftkonzentraten und Fruchtsäften natürlich vorkommende Zucker“; bei einer Gesamtenergiezufuhr von 2000 kcal pro Tag entspricht die Empfehlung höchstens 50 g freien Zuckern. Sie trägt den Empfehlungsgrad B ⇑, die Qualität der Evidenz „Moderat“ nach GRADE „für den Zusammenhang zwischen dem Zuckeranteil an der Ernährung und dem Adipositasrisiko“ und die Konsensstärke „94 % Zustimmung, 19 Stimmen, davon 3 Enthaltungen“. In der Begründung heißt es: „Die vorliegende Evidenz zeigt, dass eine erhöhte Zuckerzufuhr zu einem erhöhten Adipositasrisiko beitragen kann.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Vorbeugung von Adipositas bei Erwachsenen, Begrenzung hochverarbeiteter Lebensmittel mit hoher Energiedichte | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.4 der Leitlinie im Kapitel 4.2.1 („Ernährung“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Zur Prävention von Adipositas sollte empfohlen werden, den Verzehr von hochverarbeiteten Lebensmitteln mit hoher Energiedichte zu begrenzen.“ Sie ist als EK gekennzeichnet und mit „Konsensstärke: 100 % Zustimmung, 19 Stimmen, davon 1 Enthaltung“ verabschiedet; EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expert:innenkonsens. Der Hintergrundtext stützt sich unter anderem auf eine Dosis-Wirkungs-Meta-Analyse von 9 Querschnitt- und 3 Kohortenstudien und auf eine vierwöchige randomisierte Studie mit 20 Erwachsenen im stationären Setting. Die Empfehlung bezieht sich nach der Leitlinie „nicht auf Lebensmittel mit hoher Energiedichte im Allgemeinen, sondern spezifisch auf hochverarbeitete Lebensmittel mit hoher Energiedichte.“ In der Begründung heißt es: „Die vorliegenden Studien zeigen, dass ein regelmäßiger Verzehr von hochverarbeiteten Lebensmitteln mit einem erhöhten Körpergewicht einhergeht.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Vorbeugung von Adipositas bei Erwachsenen, Begrenzung zuckerreicher Getränke und Bevorzugung von Wasser und ungesüßten Getränken | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Im Kapitel 4.2.1 der Leitlinie („Ernährung“) lautet Empfehlung 4.5a (modifiziert, Stand 2024): „Zur Prävention von Adipositas soll empfohlen werden, den Konsum von Getränken mit hohem Zuckergehalt zu begrenzen.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad A ⇑⇑, die Qualität der Evidenz „Hoch“ nach GRADE „für Effekte des Süßgetränkekonsums auf das Adipositasrisiko“ und die Konsensstärke „94 % Zustimmung, 19 Stimmen, davon 1 Enthaltung“. Empfehlung 4.5b (neu, Stand 2024; EK; Konsensstärke „100 % Zustimmung, 19 Stimmen, davon 1 Enthaltung“) lautet: „Zur Adipositasprävention sollte empfohlen werden, zum Decken des Flüssigkeitsbedarfs bevorzugt Wasser und andere ungesüßte, zucker- und kalorienarme, nicht-alkoholische Getränke zu konsumieren.“ EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expert:innenkonsens. In der Begründung zu beiden Empfehlungen heißt es: „Aus der Literatur ergeben sich keine Hinweise auf spezifische nachteilige gesundheitliche Effekte eines Ersatzes von zuckergesüßten Getränken durch empfohlene Alternativen.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Vorbeugung von Adipositas bei Erwachsenen, extrem einseitige Ernährungsweisen oder Diäten | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.2 der Leitlinie im Kapitel 4.2.1 („Ernährung“; neu, Stand 2024) lautet: „Von extrem einseitigen Ernährungsweisen bzw. Diäten zur Prävention der Adipositas soll abgeraten werden.“ Sie ist als EK gekennzeichnet und mit „Konsensstärke: 94 % Zustimmung, 18 Stimmen, 0 Enthaltungen“ verabschiedet; EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expert:innenkonsens. Als Beispiele nennt der Hintergrundtext „die Ananas-, Bananen-, Obst-, Reis-, Saft-, Zero-Carb- oder Zero-Fat-Diät“. In der Begründung heißt es: „Einem möglichen, aber wissenschaftlich nicht belegten Nutzen extrem einseitiger Ernährungsweisen für das Gewichtsmanagement stehen die erheblichen Gesundheitsrisiken einer Nährstoffmangelversorgung gegenüber.“ Die negativen Folgen solcher Ernährungsweisen sind nach dem Hintergrundtext in Beobachtungsstudien beschrieben, „die für die vorliegende Leitlinie nicht systematisch gesichtet wurden.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Vorbeugung von Adipositas bei Erwachsenen, Gesamtenergiezufuhr und Verteilung der Makronährstoffe | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Im Kapitel 4.2.1 der Leitlinie („Ernährung“) lautet Statement 4.10a (neu, Stand 2024): „Zur Prävention von Adipositas ist die Höhe der Gesamtenergiezufuhr relevanter als das Kohlenhydrat-, Fett- und Proteinverhältnis an der Gesamtenergiezufuhr.“ Es trägt die Qualität der Evidenz „Moderat“ und die Konsensstärke „100 % Zustimmung, 17 Stimmen, davon 3 Enthaltungen“. Die Empfehlungen 4.10b und 4.10c (beide neu, EK) lauten: „Bei der Verteilung der Makronährstoffe (Eiweiß, Fett, Kohlenhydrate Anteile) sollte auf deren Qualität geachtet werden.“ (Konsensstärke „92 % Zustimmung, 17 Stimmen, davon 4 Enthaltungen“) und „Als Orientierungswerte für die empfohlene Makronährstoffzufuhr können die Referenzwerte der DGE herangezogen werden.“ („100 % Zustimmung, 17 Stimmen, davon 1 Enthaltung“). EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expert:innenkonsens. In der Begründung heißt es: „In Interventionsstudien, die auf eine Gewichtsabnahme unter Personen mit Übergewicht und Adipositas abzielen, sind fett- und kohlenhydratreduzierte Ernährungsweisen zum Teil mit einem etwas stärkeren Effekt auf das Körpergewicht assoziiert als Ernährungsweisen mit ausgewogenen Makronährstoffverhältnis.“ und: „Das Erreichen und Halten eines gesunden Körpergewichts ist jedoch auch mit letzteren möglich.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Vorbeugung von Adipositas bei Erwachsenen, Getränke mit kalorienfreien oder kalorienarmen Süßungsmitteln statt Getränken mit Zuckerzusatz | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.6 der Leitlinie im Kapitel 4.2.1 („Ernährung“; neu, Stand 2024) lautet: „Zur Prävention von Adipositas kann empfohlen werden, Getränke mit kalorienfreien oder kalorienarmen Süßungsmitteln gegenüber Getränken mit Zuckerzusatz vorzuziehen.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad 0 ⇔, die Qualität der Evidenz „Moderat“ und die Konsensstärke „94 % Zustimmung, 19 Stimmen, davon 2 Enthaltungen“; der Evidenzgrad nach GRADE bezieht sich laut Fußnote auf eine geringere Gewichtszunahme bzw. stärkere Gewichtsabnahme im Vergleich zu zuckergesüßten Lebensmitteln und Getränken. In der Begründung heißt es: „Demgegenüber steht ein potentieller Schaden durch postulierte, in Humanstudien bislang nicht konsistent belegte, mögliche nachteilige Effekte auf Süßeempfinden, Appetitregulation, Essverhalten und Körpergewicht.“ und: „Zu sonstigen Einsatzgebieten nicht-kalorischer Süßungsmittel trifft die Leitlinie keine Aussage.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Vorbeugung von Adipositas bei Erwachsenen, hoher Ballaststoffanteil in der Ernährung | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.8 der Leitlinie im Kapitel 4.2.1 („Ernährung“; neu, Stand 2024) lautet: „Zur Prävention von Adipositas soll empfohlen werden, auf einen hohen Ballaststoffanteil in der Ernährung zu achten.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad A ⇑⇑, die Qualität der Evidenz „Hoch“ nach GRADE „für den Zusammenhang zwischen Ballaststoffzufuhr und Körpergewicht“ und die Konsensstärke „94 % Zustimmung, 19 Stimmen, davon 3 Enthaltungen“. Nach dem Hintergrundtext zeigte eine Meta-Analyse von 27 randomisierten Studien mit 2496 Teilnehmenden bei hohem im Vergleich zu niedrigem Ballaststoffverzehr ein um 0,37 kg geringeres Körpergewicht. In der Begründung heißt es: „Dieses Ziel ist im Rahmen einer ausgewogenen und bedarfsgerechten Ernährung durch Auswahl von Lebensmitteln mit hohem natürlichen Ballaststoffanteil erreichbar.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 050-001 |
| Vorbeugung von leichter kognitiver Störung und Demenz bei Parkinson-Krankheit, physische Interventionen | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Zwei parallel formulierte Empfehlungen zu Fragestellung 118 und Fragestellung 119 der Leitlinie betreffen die Vorbeugung.
Der Befund im WortlautZwei parallel formulierte Empfehlungen zu Fragestellung 118 und Fragestellung 119 der Leitlinie betreffen die Vorbeugung. Zur leichten kognitiven Störung: „Die empirische Datenlage ist nicht ausreichend, um die Wirksamkeit von kognitiven und physischen Interventionen sowie speziellen Ernährungsweisen zur Prävention von PD-MCI zu beurteilen (Expertenmeinung).“ (Konsensstärke: 96,9%, starker Konsens). Zur Demenz: „Die empirische Datenlage ist nicht ausreichend, um die Wirksamkeit von kognitiven und physischen Interventionen sowie speziellen Ernährungsweisen zur Prävention von PKD zu beurteilen (Expertenmeinung).“ (Konsensstärke: 100%, starker Konsens). Im selben Kapitel nennen die Fragestellungen 128 und 129 als physische Interventionen „Physiotherapie und z.B. Nordic Walking, aerobes Training, Tanzen etc.“. Zur Begründung heißt es: „Es besteht keine Evidenz für den präventiven Effekt von kognitiven und physischen Interventionen sowie spezifischen Ernährungsweisen auf PD-MCI.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Parkinson-Krankheit“, Langfassung, Version 8.1, Stand 25.10.2023, AWMF-Registernummer 030-010, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) unter Mitwirkung der beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen. Gültig bis 24.10.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-010 |
| Vorbeugung von leichter kognitiver Störung und Demenz bei Parkinson-Krankheit, spezielle Ernährungsweisen | ||
| Ernährungstherapie | Leitlinie Zwei parallel formulierte Empfehlungen zu Fragestellung 118 und Fragestellung 119 der Leitlinie betreffen die Vorbeugung.
Der Befund im WortlautZwei parallel formulierte Empfehlungen zu Fragestellung 118 und Fragestellung 119 der Leitlinie betreffen die Vorbeugung. Zur leichten kognitiven Störung: „Die empirische Datenlage ist nicht ausreichend, um die Wirksamkeit von kognitiven und physischen Interventionen sowie speziellen Ernährungsweisen zur Prävention von PD-MCI zu beurteilen (Expertenmeinung).“ (Konsensstärke: 96,9%, starker Konsens). Zur Demenz: „Die empirische Datenlage ist nicht ausreichend, um die Wirksamkeit von kognitiven und physischen Interventionen sowie speziellen Ernährungsweisen zur Prävention von PKD zu beurteilen (Expertenmeinung).“ (Konsensstärke: 100%, starker Konsens). Zur Begründung heißt es: „Es besteht keine Evidenz für den präventiven Effekt von kognitiven und physischen Interventionen sowie spezifischen Ernährungsweisen auf PKD.“ |
QuelleQuelle: S2k-Leitlinie „Parkinson-Krankheit“, Langfassung, Version 8.1, Stand 25.10.2023, AWMF-Registernummer 030-010, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) unter Mitwirkung der beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen. Gültig bis 24.10.2028. · erhoben am 13.09.2026 · Leitlinie: 030-010 |
| Vorbeugung von Übelkeit und Erbrechen während einer Radiotherapie | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 4.2 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 1 RCT zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Vorbeugung von Übelkeit und Erbrechen bei onkologischen Patienten während Radiotherapie vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 4.2 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 1 RCT zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Vorbeugung von Übelkeit und Erbrechen bei onkologischen Patienten während Radiotherapie vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung von Akupunktur zur Vorbeugung von Übelkeit und Erbrechen während Radiotherapie bei Patienten mit dieser Indikation gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2a aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Vorbeugung von verzögerter Übelkeit und Erbrechen bei Patienten mit platinbasierter Chemotherapie | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 4.1 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer systematischen Übersichtsarbeit und zwei RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Vorbeugung von verzögerter Übelkeit und Erbrechen bei Patienten mit platinbasierter Chemotherapie vor. Akupunktur kann, zusätzlich zur antiemetischen Therapie, zur Vorbeugung von verzögerter Übelkeit und Erbrechen bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2a aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Vorbeugung von Xerostomie während einer Radio- oder Chemotherapie bei Kopf-Hals-Tumoren | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 4.11 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einem systematischen Review über 4 RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Vorbeugung von Symptomen der Xerostomie während einer Radio-/Chemotherapie vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 4.11 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einem systematischen Review über 4 RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Vorbeugung von Symptomen der Xerostomie während einer Radio-/Chemotherapie vor. Akupunktur kann während einer Radio-/Chemotherapie zur Vorbeugung von Symptomen der Xerostomie und zur Anregung des Speichelflusses bei Patienten mit Kopf-Hals Tumoren erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Vorbeugung zytostatikabedingter kognitiver Beeinträchtigungen bei Frauen mit Brustkrebs, Ginkgo biloba | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 7.61 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zum Einsatz von Ginkgo biloba zur Vorbeugung von Zytostatika-bedingten, kognitiven Beeinträchtigungen bei Frauen mit Brustkrebs vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 7.61 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zum Einsatz von Ginkgo biloba zur Vorbeugung von Zytostatika-bedingten, kognitiven Beeinträchtigungen bei Frauen mit Brustkrebs vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen Ginkgo biloba bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 1b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Vorhofflimmern, Beratung zu moderater körperlicher Aktivität und strukturiertes Training (z. B. Herzsportgruppe), Letzteres besonders bei paroxysmalem Vorhofflimmern und Angst vor körperlicher Aktivität | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 4.1 der Leitlinie (evidenzbasierte Empfehlung, neu 2024) lautet: „Patient*innen mit AF sollen hinsichtlich des Ausmaßes ihrer körperlichen Aktivität regelmäßig befragt und zu den Vorteilen moderater körperlicher Aktivität beraten werden.“ Empfehlung 4.2 (evidenzbasiert, neu 2024) lautet: „Besonders Patient*innen mit paroxysmalem AF sowie Angst vor körperlicher Aktivität soll ein strukturiertes Training (z.B. Herzsportgruppe) empfohlen werden.“ Beide tragen das Symbol ⇑⇑ und die Konsensstärke 100 %; die Aussagesicherheit der Evidenz ist bei beiden für „Rezidiv AF“ mit moderat und für die Lebensqualität mit gering angegeben. Nach Tabelle 1 der Leitlinie steht ⇑⇑ für „soll“ (starke Positiv-Empfehlung, Empfehlungsgrad A) und ⇑ für „sollte“ (Positiv-Empfehlung, Empfehlungsgrad B). Die konsensbasierte Empfehlung 4.3 (⇑, EK, Konsensstärke 93,5 %) ergänzt: „Patient*innen mit AF, die körperlich aktiv sind oder es werden wollen, sollte eine Belastungsuntersuchung empfohlen werden, aus der Intensität, Dauer und Art der Aktivität (z. B. Rezept für Bewegung) abgeleitet werden können.“ Die Begründung zu 4.1 schließt: „Die protektive Wirkung sowie die positiven Effekte auf mögliche Begleiterkrankungen rechtfertigen bei geringem Schadenspotenzial (Überbelastung) einen starken Empfehlungsgrad.“ Die Begründung zu 4.2 schränkt ein: „Die Evidenz lässt eine explizite Empfehlung einer kardiologischen Rehabilitation speziell in der Behandlung von AF allerdings nicht zu.“ Im Kapitel „Leistungssport“ heißt es außerhalb der Empfehlungskästen: „Ein begünstigender Einfluss auf die Auftretenswahrscheinlichkeit atrialer Arrhythmien ist bei sehr intensiven und langjährigen Ausdauerbelastungen bekannt.“ Und: „Für Patient*innen mit AF ist eine Verschlechterung der Prognose hinsichtlich ihres AF durch submaximale körperliche Ausdauerbelastungen nicht belegt, so dass diese Leitlinie empfiehlt, Betroffene hierzu, insbesondere angesichts insgesamt beobachteter kardioprotektiver Effekte, zu ermutigen.“ |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie „Vorhofflimmern“, Langfassung, Version 1.1, Stand 11.02.2025, AWMF-Registernummer 019-014, Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK). Gültig bis 10.02.2030. · erhoben am 14.09.2026 · Leitlinie: 019-014 |
| Wiederherstellung der Darmfunktion nach Operation bei Kolonkarzinom | ||
| Akupunktur | Leitlinie Empfehlung 4.13 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einem systematischen Review über 6 RCTs und 3 weiteren RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Wiederherstellung der Darmfunktion nach Operation bei Kolonkarzinompatienten vor. Akupunktur kann zur Verringerung der Zeit bis zum ersten Stuhlgang und zur Senkung des Opioidverbrauchs als zusätzliche Maßnahme bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2a aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 02.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Zerebrale Hirnödeme bei Patienten mit Hirntumoren unter Strahlentherapie, Boswellia serrata | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 7.59 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer RCT zur Wirksamkeit von Boswellia serrata auf zerebrale Hirnödeme bei Patienten mit Hirntumoren unter Strahlentherapie vor.
Der Befund im WortlautEmpfehlung 7.59 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer RCT zur Wirksamkeit von Boswellia serrata auf zerebrale Hirnödeme bei Patienten mit Hirntumoren unter Strahlentherapie vor. Boswellia serrata kann ergänzend zur leitliniengerechten antiödematösen Therapie mit dem Ziel der Verminderung des zerebralen Ödems bei Patienten mit Hirntumoren erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2b aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |
| Zwangsstörungen, Sport- und Bewegungstherapie wie Ausdauertraining als Ergänzung leitliniengerechter Therapie | ||
| Bewegungstherapie | Leitlinie Empfehlung 5-1 der Leitlinie lautet: „Sport- und Bewegungstherapeutische Interventionen wie z.B. Ausdauertraining können eine sinnvolle Ergänzung von leitliniengerechter Therapie sein.“ mit „Empfehlungsgrad: Expertenkonsens (Annahme mit 100% Zustimmung)“. Der Hintergrundtext beschreibt zwei randomisierte kontrollierte Studien zu Ausdauersport gegenüber Gesundheitserziehung zusätzlich zu einer laufenden Behandlung; dazu heißt es: „Es zeigte sich kein signifikanter Gruppen-Haupteffekt und keine signifikante Interaktion (Gruppe x Zeit).“ Zu größeren Effekten aus kleineren Machbarkeitsstudien schreibt die Leitlinie: „Eine Bestätigung dieser Daten im Rahmen von größer angelegten randomisiert kontrollierten Untersuchungen steht allerdings noch aus.“ |
Quelle |
| Zytostatikainduzierte Übelkeit und Erbrechen bei onkologischen Patienten, Ingwer | ||
| Phytotherapie | Leitlinie Empfehlung 7.68 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 2 systematischen Reviews mit insgesamt 8 RCTs und 12 weiteren RCTs zur Wirksamkeit von Ingwer auf zytostatikainduzierte Übelkeit/ Erbrechen bei onkologischen Patienten vor. Ingwer kann zusätzlich zur leitliniengerechten Antiemese in der Therapie von zytostatikainduzierter Übelkeit/ Erbrechen bei diesen Patienten angewendet werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1 aus. |
QuelleQuelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). · erhoben am 06.09.2026 · Leitlinie: 032-055OL |