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Naturkompass24 Meine Kasse prüfen

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Was die Kasse nicht zahlt

Ein belegter Ausschluss ist etwas anderes als eine Lücke im Register. Diese Seite führt nur die Fälle, für die eine Fundstelle sagt, dass nicht erstattet wird – und der Eigenanteil-Rechner sagt Ihnen, was das kostet.

Auf einen Blick

Das Register führt zu diesem Thema 42 belegte Erstattungsstände: 42 ausdrücklich ausgeschlossen.

Zur Studienlage führt das Register 88 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.

Ältester Beleg dieser Sicht erhoben am 07.08.2026.

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Im Register nachschlagen

Was das Register führt

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Akupunktur24
Akupunktur AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus übernimmt die AOK Baden-Württemberg derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur AOK Bayern (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Die AOK Bayern übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur AOK Bremen/Bremerhaven (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. Im Rahmen unserer „Mehr für dich“-Leistungen erstattet die AOK Bremen/Bremerhaven aber verschiedene andere alternative Heilmethoden.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur AOK Hessen (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Die AOK Hessen übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Niedersachsen übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. Verschiedene alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Phytotherapie oder alternative Heilmittel der Anthroposophie übernimmt die AOK Niedersachsen allerdings zum Teil. Sprechen Sie uns an.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur AOK NordWest (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK NordWest übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur wie zum Beispiel in der Schwangerschaft.. Verschiedene alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Phytotherapie oder alternative Heilmittel der Anthroposophie übernimmt die AOK NordWest allerdings zum Teil im Rahmen des 500 Euro-Gesundheitsbudgets. Sprechen Sie uns an.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. Verschiedene alternative Heilmethoden wie Homöopathie oder Naturarzneimittel übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland allerdings zum Teil. Sprechen Sie uns an.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur BKK Akzo Nobel (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Damit Sie bei Beschwerden schnell davon profitieren, übernehmen wir bei chronischen Lendenwirbelschmerzen und chronischen Schmerzen bei Kniegelenkarthrose die Kosten für bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen und in begründeten Ausnahmefällen für bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen bei einem qualifizierten und zugelassenen Arzt. Nach einer abgeschlossenen Akupunkturbehandlung ist eine erneute Behandlung frühestens nach 12 Monaten möglich. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre Versichertenkarte. Bei anderen Diagnosen dürfen wir leider keine Kosten übernehmen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Anthroposophische Arzneimittel1
Anthroposophische Arzneimittel Gesetzliche Kasse, Regelleistung ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind oder nach den §§ 48a oder 48b des Arzneimittelgesetzes abgegeben werden, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Der Satz ist durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026 neu gefasst worden und gilt nach Artikel 8 Absatz 1 desselben Gesetzes seit dem 30.07.2026. Er nennt das anthroposophische Arzneimittel ausdrücklich neben dem homöopathischen; über die ärztliche Leistung der anthroposophischen Medizin sagt er nichts.

ab30.07.2026bis auf Weiteres
Anthroposophische Kunsttherapie1
Anthroposophische Kunsttherapie DAK-Gesundheit (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Ihr Vertragsarzt oder Ihre Vertragsärztin hat eine anthroposophische Zusatzqualifikation? Dann kann er oder sie die Behandlung über Ihre elektronische Gesundheitskarte abrechnen. Ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine entsprechende Zusatzqualifikation aufweist, können Sie in unserer Arztsuche prüfen. Verschreibt er oder sie Ihnen anthroposophische Medikamente, beteiligen wir uns an den Kosten. Im Kalenderjahr bezuschussen wir alternative Medizin mit bis zu 100 Euro als PLUS-Leistung. PLUS-Leistungen sind besondere Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Sie hatten in diesem Jahr schon Zuschüsse für Naturheilarzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie, Phytotherapie? Dann fragen Sie uns gern – zum Beispiel per Chat oder telefonisch –, wie hoch Ihr Zuschuss in diesem Fall sein wird. […] Sie tragen die Kosten zunächst selbst. Danach reichen Sie die ärztliche Verordnung und die Apothekenrechnung für die anthroposophischen Medikamente einfach online oder mithilfe der DAK App bei uns ein. […] Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen eine Musik-, Sprach- oder Kunsttherapie empfiehlt, erstatten wir Ihnen die Kosten nicht.

ab07.09.2026bis auf Weiteres
Chiropraktik3
Chiropraktik IKK classic (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Chirotherapie, Chiropraktik oder Osteopathie? Die Unterschiede … Chiropraktik (Chiropraktiker) häufig Heilpraktiker, Bezeichnung nicht geschützt Nein, keine Kassenleistung. … Voraussetzung für die Kostenübernahme: Handelt es sich bei der behandelnden Chiropraktikerin bzw. dem behandelnden Chiropraktiker um eine kassenzugelassene Ärztin oder einen kassenzugelassenen Arzt mit einer entsprechenden Zusatzausbildung, übernimmt die IKK classic die Kosten für die Behandlung. Die Abrechnung erfolgt durch die Ärztin bzw. den Arzt direkt über die elektronische Gesundheitskarte. Chiropraktische Leistungen, die bei einer Expertin bzw. einem Experten für Chirotheraphie, Heilpraktik oder Ostheopatie in Anspruch genommen werden, sind nicht zugelassene alternative Heilmethoden. Die IKK classic bezuschusst diese Leistungen nicht.

ab13.09.2026bis auf Weiteres
Chiropraktik Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Nein. Das liegt daran, dass diese behandelnden Personen weder Vertragsärzt:innen noch medizinisches Hilfspersonal sind. ab06.09.2026bis auf Weiteres
Chiropraktik VIACTIV Krankenkasse (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die VIACTIV übernimmt die Kosten, wenn der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin oder der Chirotherapeut bzw. die Chirotherapeutin eine Kassenzulassung hat. Dann erfolgt die Abrechnung über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). Privatrechnungen können wir nicht übernehmen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung10
Heilpraktikerbehandlung Barmer (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker oder Heilpraktikerinnen übernehmen wir nicht. Die Kosten für homöopathische Arzneimittel sind im Homöopathie-Vertrag ebenfalls nicht enthalten.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung BIG direkt gesund (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Für die homöopathische Behandlung legen Sie Ihrem Arzt einfach Ihre Versichertenkarte vor. Behandlungen bei einem Heilpraktiker werden nicht bezahlt. ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Möchten Sie Heilpraktiker-Leistungen nutzen, lassen sich die Behandlungskosten mit einer Zusatzversicherung für Alternativmedizin absichern. Heilpraktikerleistungen sieht die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht vor. Über unsere Kooperationspartner können Sie eine ergänzende Krankenzusatzversicherung abschließen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung Bosch BKK (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Doch da Heilpraktiker keine staatlich geregelte Berufsbezeichnung ist, gelten sie für gesetzliche Krankenversicherungen nicht als anerkannte Leistungserbringer. Heilpraktiker dürfen nach den geltenden rechtlichen Regelungen ihre Behandlungen deshalb nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Daher dürfen wir Kosten für die Behandlung beim Heilpraktiker leider nicht übernehmen oder erstatten.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung Debeka BKK (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker können im Bereich der sozialen Krankenversicherung somit weder ärztliche Behandlungen vornehmen noch als medizinische Hilfspersonen bei der Durchführung einer ärztlichen Behandlung gelten. Daraus folgt, dass nachträglich entstandene Kosten von den Krankenkassen nicht übernommen werden können. Ebenso entfallen die Veranlassung von Laboruntersuchungen sowie die Vergütung von Arzneien auf Verordnungen einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers. Eine Kostenübernahme durch uns kann daher nicht erfolgen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung energie-bkk (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Erstatten Sie Rechnungen für Heilpraktiker? Kosten für Behandlungen bei Heilpraktikern dürfen wir nicht übernehmen. Sollten Sie den Wahltarif BudgetPlus gewählt haben, können Sie ein Teil der Kosten mit Ihrer Prämie abdecken.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung hkk (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Nein, die hkk übernimmt keine Kosten für heilpraktische Behandlungen, da es sich bei Heilpraktikern nicht um Vertragsärzte oder medizinisches Hilfspersonal handelt. ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung KKH (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Als gesetzliche Krankenkasse können wir die Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker nicht übernehmen. Über unser Bonusprogramm können Sie aber einen Zuschuss zu Ihrer Behandlung erhalten.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Homöopathische Komplexmittel1
Homöopathische Komplexmittel Gesetzliche Kasse, Regelleistung ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt [...]“ Der Satz unterscheidet nicht zwischen Einzelmitteln und Komplexmitteln; maßgeblich ist die Zulassung oder Registrierung als homöopathisches Arzneimittel. Neu gefasst durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026, in Kraft seit dem 30.07.2026 (Artikel 8 Absatz 1).

ab30.07.2026bis auf Weiteres
Klassische Homöopathie1
Klassische Homöopathie Gesetzliche Kasse, Regelleistung ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind oder nach den §§ 48a oder 48b des Arzneimittelgesetzes abgegeben werden, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Der Satz ist durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026 neu gefasst worden und gilt nach Artikel 8 Absatz 1 desselben Gesetzes seit dem 30.07.2026. Die Aussage betrifft das homöopathische Arzneimittel; über die ärztliche Leistung der homöopathischen Anamnese sagt der Satz nichts.

ab30.07.2026bis auf Weiteres
Osteopathie1
Osteopathie Barmer (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die Osteopathie zählt nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, daher kann die BARMER die Kosten nicht übernehmen. Sie haben aber die Möglichkeit, einen Zuschuss über BARMER Bonus zu erhalten, die besonderen Leistungen von BARMER Familie Plus zu nutzen oder Ihren Versicherungsumfang durch einen ambulanten Zusatzschutz zu erweitern. … Unterstützung für Familien: Über BARMER Familie Plus erhalten Schwangere und Neugeborene bis zu 200 Euro für zusätzliche Leistungen, zum Beispiel für Osteopathie.

ab29.08.2026bis auf Weiteres
erhoben am 29.08.2026
Quelle

Alle 42 Zeilen zeigen

Diese Ansicht zeigt 24 von 42 Zeilen. Die vollständige Fassung mit allen Belegen steht unter https://naturkompass24.de/de/thema/was-die-kasse-nicht-zahlt?alle=1.

Studienlage

Akupunktur: Akute nicht-spezifische Nackenschmerzen

Leitlinie

Empfehlung 26 der Leitlinie lautet: „Akupunktur sollte zur Behandlung akuter nicht-spezifischer Nackenschmerzen nicht eingesetzt werden.“ Als Grundlage ist Expertenkonsens ausgewiesen, die Konsensstärke beträgt 100 Prozent. Zur Begründung hält die Leitlinie fest: „Die Studienlage zur Akupunktur zur Behandlung von nicht-spezifischen Nackenschmerzen ist unzureichend.“ Die Leitlinie codiert ihre Empfehlungsstärke über die Formulierung: „Soll/Soll nicht“ ist Grad A, „Sollte/Sollte nicht“ Grad B, „Kann erwogen/verzichtet werden“ Grad 0.

Quelle

S3-Leitlinie „Nicht-spezifische Nackenschmerzen“, Langfassung, Version 3.0, Stand 16.01.2025, AWMF-Registernummer 053-007, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Gültig bis 17.02.2030. https://register.awmf.org/assets/guidelines/053-007l_S3_Nackenschmerzen_2025-08.pdf (erhoben am 07.09.2026)

Akupunktur: Angst bei Brustkrebspatientinnen nach Chemotherapie oder unter Aromataseinhibitoren

Leitlinie

Empfehlung 4.17 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 3 RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Reduzierung der Angst bei Brustkrebspatientinnen nach Abschluss von Chemotherapie oder unter Therapie mit Aromataseinhibitoren vor. Akupunktur kann zur Reduktion der Angst bei diesen Patientinnen erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1b aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Akupunktur: Asthma bronchiale, Akupunktur zur Asthmakontrolle

Leitlinie

Statement S11 der Leitlinie lautet: „Akupunktur besitzt keinen nachgewiesenen Effekt auf die Asthmakontrolle. Manuelle Therapie einschließlich Massagen, Spinalmanipulationen und physisches Belastungstraining verbessern die Lungenfunktion nicht.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei ihren nummerierten Empfehlungen (E) und Statements (S) nicht; zur NVL Asthma heißt es in der Einleitung: „bezüglich der Evidenztabellen und Evidenzgrade wird daher auf diese Leitlinie verwiesen“. Im Hintergrundtext zu komplementärmedizinischen Therapieansätzen heißt es: „Derzeit gibt es keine Empfehlung, die Akupunktur zur Asthmakontrolle einzusetzen.“

Quelle

S2k-Leitlinie „Fachärztliche Diagnostik und Therapie von Asthma“, Langfassung, Version 3.1, Stand 01.03.2023, AWMF-Registernummer 020-009, Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP). Gültig bis 29.02.2028. https://register.awmf.org/assets/guidelines/020-009l_S2k_Fachaerztliche-Diagnostik-Therapie-von-Asthma_2023-07.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Akupunktur: Asthma bronchiale, Behandlung mit Akupunktur

Leitlinie

Empfehlung 12-2 der Leitlinie lautet: „Akupunktur, Homöopathie und Hypnose sollen zur Behandlung des Asthmas nicht empfohlen werden.“ Sie ist mit „12-2 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „soll nicht“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Negativ-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. Im Abschnitt „Rationale“ heißt es: „Die Leitliniengruppe schätzt die Aussagesicherheit der identifizierten Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit von Akupunktur, Homöopathie und Hypnose insgesamt als sehr niedrig und teilweise auch widersprüchlich ein. Da sie zudem ein Schadenspotenzial darin sieht, dass die Adhärenz zu einer leitliniengerechten Therapie beziehungsweise die Arzneimitteltherapie durch die Einnahme zusätzlicher Substanzen beeinträchtigt werden kann, spricht sie eine starke Negativempfehlung aus.“

Quelle

S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma“, Langfassung, Version 5.0, Stand 23.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-002, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/nvl-002l_S3_Asthma_2024-08.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Akupunktur: Atopische Dermatitis (Neurodermitis, atopisches Ekzem)

Leitlinie

Die Empfehlung in Kapitel 5.5 der Leitlinie lautet: „Akupunktur soll nicht zur Therapie bei AD eingesetzt werden.“ (14 von 17 Stimmen.) Die Empfehlung ist konsensbasiert (Zustimmung über 75 Prozent) und trägt den stärksten Negativgrad der Leitlinie. Sie steht im Abschnitt 5.5 Komplementärmedizin, der ausser den hier genannten auch die autologe Serumtherapie behandelt. Die Leitlinie führt daneben einen systematischen Review mit acht randomisierten Studien auf, in dem die Akupunktur der konventionellen Therapie überlegen war, und stuft dessen Ergebnisse selbst als niedrig ein: „Wegen des hohen Bias-Risikos, zu geringer Stichprobengröße und indirekter Aussagekraft (die Studien hatten Patient:innen mit chronischem Ekzem, nicht explizit AD, eingeschlossen) wurde die Evidenz aller Ergebnisse als niedrig eingestuft.“

Quelle

S3-Leitlinie „Atopische Dermatitis (AD) [Neurodermitis; atopisches Ekzem]“, Langfassung, Version 4.7, Stand der Leitlinie 16.06.2023, Stand der redaktionell überarbeiteten Fassung 29.06.2026, AWMF-Registernummer 013-027, Deutsche Dermatologische Gesellschaft. Gültig bis 15.06.2028 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/013-027l_S3_Atopische-Dermatitis-AD-Neurodermitis-atopisches-Ekzem_2026-08_1.pdf (erhoben am 07.09.2026)

Akupunktur: Behandlung des akuten Migräneanfalls

Leitlinie

Der Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ hält unter „Nicht medikamentöse Therapie der Migräneattacke“ fest: „Es liegen Hinweise auf eine Wirkung der Akupunktur bei der Behandlung des akuten Migräneanfalls vor, jedoch lässt die Qualität der vorliegenden Studien keine eindeutigen Empfehlungen zu.“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie und weist weder Empfehlungs- noch Evidenzgrade aus.

Quelle

S1-Leitlinie „Therapie der Migräneattacke und Prophylaxe der Migräne“, Langfassung, Stand November 2025, AWMF-Registernummer 030-057, Deutsche Gesellschaft für Neurologie und Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft. Gültig bis 07.08.2028. https://register.awmf.org/assets/guidelines/030-057l_S1_Therapie-der-Migraeneattacke-Prophylaxe-der-Migraene_2025-11.pdf (erhoben am 06.09.2026)

Akupunktur: Behandlung des postoperativen Delirs bei chirurgischen Patientinnen und Patienten, transkutane elektrische Akupunkturpunkt-Stimulation (TEAS)

Leitlinie

Empfehlung 5.12 der Leitlinie (neu 2025, Empfehlungsgrad A ⇓⇓) lautet: „Wir empfehlen transkutane elektrische Akupunktur-Punkt-Stimulation nicht zur Therapie des postoperativen Delirs bei chirurgischen Patient:innen einzusetzen.“ (Konsensstärke: starker Konsens, 100%(14/14)). Die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz nach GRADE für eine gesenkte Delirdauer ist mit sehr niedrig angegeben. Die Leitlinie nennt aus einer Metaanalyse für eine kleine Untergruppe (14 Personen in der Verum- und 41 in der Kontrollgruppe aus vier chinesischen Originalstudien) eine signifikante Verkürzung der Delirdauer um einen Tag und schreibt dazu: „Die Aussagekraft dieses Ergebnisses ist nicht nur wegen der geringen Patientenzahlen, sondern auch aus verschiedenen methodischen Gründen (u. a. fehlende Verblindung) limitiert, worauf die Autoren auch selbst deutlich hinweisen.“ Hinzu komme, dass die erforderliche Technik und das nötige Wissen nicht in der Standardversorgung vorhanden seien und in der Regel nur schwer erlangt werden könnten. Im Hintergrundtext heißt es außerdem: „Da es sich bei der Akupunktur-Punkt- Stimulation um ein risikoarmes Verfahren handelt, erscheint es grundsätzlich sinnvoll, ihren möglichen Stellenwert bei der Prävention und Therapie des Delirs durch weitere Studien, möglichst auch in westlichen Settings, zu untersuchen.“

Quelle

S3-Leitlinie „Delir im höheren Lebensalter“, Langfassung, Version 1.1, Stand 30.04.2025, AWMF-Registernummer 109-001, Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie (DGGPP) und Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) mit weiteren Fachgesellschaften. Gültig bis 29.04.2029. https://register.awmf.org/assets/guidelines/109-001l_S3_Delir-im-hoeheren-Lebensalter_2026-01-1.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Akupunktur: Cancer Related Fatigue bei onkologischen Patienten

Leitlinie

Empfehlung 4.9 der Leitlinie lautet: „Es liegen Ergebnisse aus zwei Metaanalysen über 6 und 5 RCTs und drei weiteren RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Senkung der Cancer Related Fatigue bei onkologischen Patienten vor. Akupunktur kann zur Senkung der Cancer Related Fatigue bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Akupunktur: Chemotherapie-induzierte periphere neuropathische Schmerzen

Leitlinie

Empfehlung 4.8 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer Metaanalyse und zwei RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur bei Chemotherapie-induzierten peripheren neuropathischen Schmerzen vor. Akupunktur kann bei diesen Beschwerden erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Akupunktur: Chronische Obstipation bei Parkinson-Krankheit

Leitlinie

Nach der Empfehlung zu Fragestellung 101 der Leitlinie sollen zur Therapie einer Obstipation bei Parkinson-Pat. die allgemeinen Therapieempfehlungen der AWMF-Leitlinie Chronische Obstipation herangezogen werden. In der dort aufgeführten Auswahl steht: „Nicht medikamentöse Therapieempfehlungen umfassen Biofeedback und Beckenbodentraining sowie Akupunkturverfahren (Akupunktur, Akupressur, Moxibustion, Elektro-Akupunktur), die bei chronischer Obstipation eingesetzt werden können.“ (Konsensstärke: 100%, starker Konsens). Die Leitlinie übernimmt damit die Empfehlungen der AWMF-Leitlinie Chronische Obstipation; eigene Studien zur Akupunktur bei Parkinson-Krankheit beschreibt sie nicht.

Quelle

S2k-Leitlinie „Parkinson-Krankheit“, Langfassung, Version 8.1, Stand 25.10.2023, AWMF-Registernummer 030-010, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) unter Mitwirkung der beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen. Gültig bis 24.10.2028. https://register.awmf.org/assets/guidelines/030-010l_Parkinson_Krankheit_2023-11_1.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Akupunktur: Chronische Obstipation, Akupunkturverfahren einschließlich Ohr- und Elektroakupunktur

Leitlinie

Empfehlung 11–1 der Leitlinie lautet: „Akupunkturverfahren (Akupunktur, Akupressur, Moxibustion, Ohrakupunktur, Elektro-Akupunktur) können bei chronischer Obstipation eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind „Empfehlung offen“ und „Starker Konsens“; nach den Tabellen 2 und 3 der Leitlinie ist das die Kann-Stufe bei mehr als 95 Prozent Zustimmung. Besprochen wird unter anderem eine in China durchgeführte, nach dem Kommentar „groß angelegte, hervorragend dokumentierte Studie“: „N = 1075 Patienten wurden mit E-Akupunktur oder Sham-E-Akupunktur über 8 Wochen behandelt und 22 Wochen beobachtet.“ Ihr Ergebnis: „Resultat war der Anstieg der CSBMs in den Wochen 1–8 um 1.76 (95 % CI, 1.61–1.89) in der E-Akupunktur Gruppe, 0.87 (CI, 0.73–0.97) in der Sham-E Gruppe (Gruppenunterschied, 0.90 [CI, 0.74–1.10]; P < 0.001).“ Zu zwei Metaanalysen aus dem Update-Zeitraum schreibt der Kommentar, sie bestätigten die zuvor dargestellten Studienergebnisse, „obgleich die Problematik mit rein chinesischen, in China publizierten Studien nicht von der Hand zu weisen ist.“

Quelle

S2k-Leitlinie „Chronische Obstipation“, Langfassung (Aktualisierte S2k-Leitlinie chronische Obstipation, Z Gastroenterol 2022; 60: 1528–1572), Version 2.0, Stand 31.10.2021, AWMF-Registernummer 021-019, Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten und Deutsche Gesellschaft für Neurogastroenterologie und Motilität. Gültig bis 30.10.2026 (in Überarbeitung). Empfehlungen 4–2A bis 4–2C, 5–1, 5–3A, 7–2, 11–1 und 11–4, Statements 5–2 und 11–2. https://register.awmf.org/assets/guidelines/021-019l_S2k_Chronische_Obstipation_2022-11.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Akupunktur: Chronische Schmerzen bei Arthrose peripherer Gelenke, darunter Gonarthrose

systematische Übersicht

16 Studien mit 3498 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren berichten, scheinkontrollierte Studien zeigten statistisch signifikante Vorteile; diese seien jedoch klein, erreichten die vorab festgelegte Schwelle klinischer Bedeutsamkeit nicht und beruhten wahrscheinlich zumindest teilweise auf Placeboeffekten durch unvollständige Verblindung. Studien mit Warteliste als Vergleich legten statistisch signifikante und klinisch bedeutsame Vorteile nahe, von denen vieles auf Erwartungs- oder Placeboeffekten beruhen könne.

Quelle

Cochrane Review CD001977.pub2, Acupuncture for peripheral joint osteoarthritis, 20.01.2010 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/20091527/ (erhoben am 07.08.2026)

Diese Ansicht zeigt 12 von 88 Evidenzsteckbriefen. Alle zeigen

Verfahren in dieser Sicht

Häufige Fragen

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Akupunktur?

Das Register führt für AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

AOK Baden-Württemberg, Leistungsseite „Akupunktur“ (regionaler Block) https://www.aok.de/pk/bw/inhalt/akupunktur-10/ (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für AOK Bayern (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

AOK Bayern, Leistungsseite „Akupunktur“ (regionaler Block, Adresse /pk/bayern/inhalt/akupunktur-3/) https://www.aok.de/pk/bayern/inhalt/akupunktur-3/ (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für AOK Bremen/Bremerhaven (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

AOK Bremen/Bremerhaven, Leistungsseite „Akupunktur“ (regionaler Block) https://www.aok.de/pk/bremen/inhalt/akupunktur-6/ (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für AOK Hessen (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

AOK Hessen, Leistungsseite „Akupunktur“ (regionaler Block, mit Hinweis auf das Gesundheitskonto) https://www.aok.de/pk/hessen/inhalt/akupunktur-5/ (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für AOK Niedersachsen (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

AOK Niedersachsen, Leistungsseite „Akupunktur“ (regionaler Block) https://www.aok.de/pk/niedersachsen/inhalt/akupunktur-7/ (erhoben am 06.09.2026)

Diese Antwort nennt 5 von 24 belegten Ständen. Alle 24 zeigen

Die Bedingung im Wortlaut steht auf der Verfahrensseite.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Anthroposophische Arzneimittel?

Das Register führt für Gesetzliche Kasse, Regelleistung: ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 30.07.2026.

Quelle

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der seit dem 30.07.2026 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html (erhoben am 29.08.2026)

Die Bedingung im Wortlaut steht auf der Verfahrensseite.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Anthroposophische Kunsttherapie?

Das Register führt für DAK-Gesundheit (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 07.09.2026.

Quelle

DAK-Gesundheit, Leistungen > Alternative Heilmethoden > Anthroposophische Medizin: Inneres Gleichgewicht finden (aktualisiert am 27.05.2025) https://www.dak.de/dak/leistungen/alternative-heilmethoden/anthroposophische-medizin-inneres-gleichgewicht-finden_10718 (erhoben am 07.09.2026)

Die Bedingung im Wortlaut steht auf der Verfahrensseite.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Chiropraktik?

Das Register führt für IKK classic (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 13.09.2026.

Quelle

IKK classic, Alternative Heilmethoden – Chirotherapie: Kosten, Ablauf und Kostenübernahme https://www.ikk-classic.de/pk/leistungen/alternative-heilmethoden/chirotherapie-kosten (erhoben am 13.09.2026)

Das Register führt für Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

Techniker Krankenkasse, „Übernimmt die TK die Kosten für Chirotherapie bei Heilpraktikern oder Physiotherapeuten?“ (Chirotherapie) https://www.tk.de/techniker/versicherung/tk-leistungen/weitere-leistungen/chirotherapie/kostenuebernahme-chirotherapie-heilpraktiker-2008622 (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für VIACTIV Krankenkasse (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

VIACTIV Krankenkasse, FAQ „Übernimmt die VIACTIV die Kosten für eine Chiropraktik-Behandlung?“ https://www.viactiv.de/faq/uebernimmt-die-viactiv-die-kosten-fuer-eine-chiropraktik-behandlung (erhoben am 06.09.2026)

Die Bedingung im Wortlaut steht auf der Verfahrensseite.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Heilpraktikerbehandlung?

Das Register führt für Barmer (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

Barmer, Leistungsseite „Homöopathie“ (Homöopathie-Vertrag) https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/alternative-medizin/homoeopathie-1003654 (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für BIG direkt gesund (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

BIG direkt gesund, Leistungsseite „Homöopathie“ https://www.big-direkt.de/de/leistungen/alternative-heilmethoden/homoeopathie/ (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, Leistungsseite „Alternative Medizin“, FAQ „Brauche ich eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin?“ https://www.bkkgs.de/versicherte/leistungen/alternative-medizin (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für Bosch BKK (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

Bosch BKK, Leistungsseite „Heilpraktiker“ (Leistungen von A-Z) https://www.bosch-bkk.de/leistungen/leistungen-von-a-z/heilpraktiker.html (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für Debeka BKK (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

Debeka BKK, Leistungsseite „Heilpraktiker“ (Leistungen A-Z) https://www.debeka-bkk.de/leistungen/leistungen-a-z/heilpraktiker/ (erhoben am 06.09.2026)

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Die Bedingung im Wortlaut steht auf der Verfahrensseite.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Homöopathische Komplexmittel?

Das Register führt für Gesetzliche Kasse, Regelleistung: ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 30.07.2026.

Quelle

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der seit dem 30.07.2026 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html (erhoben am 07.08.2026)

Die Bedingung im Wortlaut steht auf der Verfahrensseite.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Klassische Homöopathie?

Das Register führt für Gesetzliche Kasse, Regelleistung: ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 30.07.2026.

Quelle

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der seit dem 30.07.2026 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html (erhoben am 07.08.2026)

Die Bedingung im Wortlaut steht auf der Verfahrensseite.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Osteopathie?

Das Register führt für Barmer (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 29.08.2026.

Quelle

Barmer, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/alternative-medizin/osteopathie-1055466 (erhoben am 29.08.2026)

Die Bedingung im Wortlaut steht auf der Verfahrensseite.

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