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Was die Kasse nicht zahlt

Ein belegter Ausschluss ist etwas anderes als eine Lücke im Register. Diese Seite führt nur die Fälle, für die eine Fundstelle sagt, dass nicht erstattet wird – und der Eigenanteil-Rechner sagt Ihnen, was das kostet.

Auf einen Blick

Das Register führt zu diesem Thema 42 belegte Erstattungsstände: 42 ausdrücklich ausgeschlossen.

Zur Studienlage führt das Register 88 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.

Ältester Beleg dieser Sicht erhoben am 07.08.2026.

Eigenanteil-Rechner Rechnung prüfen

Im Register nachschlagen

Was das Register führt

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Akupunktur24
Akupunktur AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus übernimmt die AOK Baden-Württemberg derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur AOK Bayern (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Die AOK Bayern übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur AOK Bremen/Bremerhaven (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. Im Rahmen unserer „Mehr für dich“-Leistungen erstattet die AOK Bremen/Bremerhaven aber verschiedene andere alternative Heilmethoden.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur AOK Hessen (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Die AOK Hessen übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Niedersachsen übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. Verschiedene alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Phytotherapie oder alternative Heilmittel der Anthroposophie übernimmt die AOK Niedersachsen allerdings zum Teil. Sprechen Sie uns an.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur AOK NordWest (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK NordWest übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur wie zum Beispiel in der Schwangerschaft.. Verschiedene alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Phytotherapie oder alternative Heilmittel der Anthroposophie übernimmt die AOK NordWest allerdings zum Teil im Rahmen des 500 Euro-Gesundheitsbudgets. Sprechen Sie uns an.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. Verschiedene alternative Heilmethoden wie Homöopathie oder Naturarzneimittel übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland allerdings zum Teil. Sprechen Sie uns an.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur BKK Akzo Nobel (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Damit Sie bei Beschwerden schnell davon profitieren, übernehmen wir bei chronischen Lendenwirbelschmerzen und chronischen Schmerzen bei Kniegelenkarthrose die Kosten für bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen und in begründeten Ausnahmefällen für bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen bei einem qualifizierten und zugelassenen Arzt. Nach einer abgeschlossenen Akupunkturbehandlung ist eine erneute Behandlung frühestens nach 12 Monaten möglich. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre Versichertenkarte. Bei anderen Diagnosen dürfen wir leider keine Kosten übernehmen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur BKK Deutsche Bank (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Bei anderen Diagnosen dürfen wir leider keine Kosten übernehmen. ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur bkk melitta hmr (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Viele Menschen berichten, dass Akupunktur bei Migräne oder Spannungskopfschmerzen hilfreich war. Wissenschaftlich ist die Wirksamkeit bei diesen Krankheitsbildern jedoch nicht eindeutig belegt. Deshalb gehört die Akupunktur bei Migräne oder Spannungskopfschmerzen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen - eine Kostenübernahme ist also leider nicht möglich.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur BKK Pfalz (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten für zehn Sitzungen bei chronischen Knie- und Rückenleiden. Die Entscheidung der Zulassung der Akupunktur bei Knie- und Rückenleiden ist aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Diese zusätzliche Behandlungsalternative bei chronischen Schmerzen hilft vielen Patienten. Umso mehr bedauern wir, diese alternative Heilmethode bei chronischen Spannungskopfschmerzen und Migräne nicht mehr anbieten zu dürfen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur BKK ProVita (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Akupunkturbehandlungen sind seit 1. Januar 2007 im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Es werden bis zu zehn Sitzungen je Behandlungsfall innerhalb von maximal sechs Wochen durchgeführt. Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen. Bei anderen Indikationen dürfen die Kosten nicht übernommen werden. Die Kosten werden über die Krankenversichertenkarte abgerechnet.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur BKK Würth (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die BKK Würth übernimmt die Kosten, wenn Sie seit mindestens sechs Monaten an chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder an chronischen Knieschmerzen durch Gonarthrose leiden und Ihr Arzt eine hochwertige Akupunkturausbildung nachgewiesen hat. Des Weiteren ist die letzte Akupunkturbehandlung bereits seit mehr als 12 Monaten abgeschlossen. Bei anderen Diagnosen dürfen wir leider keine Kosten übernehmen. Privatrechnungen dürfen nicht erstattet werden.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur BMW BKK (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Bei allen anderen Diagnosen, für die Sie keine Akupunktur in Anspruch nehmen können, bietet Ihnen eine Zusatzversicherung einen möglichen Zuschuss. ab06.09.2026bis auf Weiteres
Quelle nicht erreichbar, seit wann ist nicht erhoben.
Akupunktur energie-bkk (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen. Bei anderen Indikationen dürfen die Kosten nicht übernommen werden. Die Kosten werden über die Gesundheitskarte abgerechnet.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur Heimat Krankenkasse (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Sollte Ihnen Ihr Arzt eine Privatrechnung ausstellen, ist diese von Ihnen selbst zu tragen, da wir dann davon ausgehen müssen, dass die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt gewesen sind. Eine Erstattung durch die Heimat Krankenkasse ist dann leider nicht möglich.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur hkk (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Ja, die hkk übernimmt die Kosten für Akupunktur, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Bei anderen Diagnosen dürfen wir leider keine Kosten übernehmen. ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur IKK classic (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Akupunktur bei Migräne gehört nicht zu den regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten werden in der Regel nur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und bei chronischen Knieschmerzen infolge einer Gonarthrose übernommen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur KKH (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Als KKH Versicherter können Sie bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei chronischen Schmerzen in einem Kniegelenk durch Gonarthrose Akupunkturbehandlungen über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in Anspruch nehmen. Wenn Sie die eben genannten Voraussetzungen erfüllen, entstehen Ihnen keine Kosten. Sofern Sie sich aus anderen Gründen mit Akupunktur behandeln lassen, sind die Kosten in voller Höhe von Ihnen selbst zu zahlen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur KNAPPSCHAFT (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

In anderen Fällen übernehmen wir als Ihre Krankenversicherung auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben (GBA) die Kosten für Akupunktur nicht, da hier keine wissenschaftlich gesicherten Nachweise eines Nutzens für Sie als Patient oder Patientin bestehen. Mehr Informationen dazu können Sie in Anlage II, Nummer 31 in den Richtlinien Methoden Vertragsärztlicher Versorgung nachlesen. Private Rechnungen wie durch einen privaten Heilpraktiker werden nicht erstattet.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur mkk – meine krankenkasse (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Viele Menschen nutzen Akupunktur auch bei anderen Beschwerden. In solchen Fällen handelt es sich meist um alternative Heilmethoden, deren Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Sprich am besten mit deinem Arzt oder deiner Ärztin über passende Behandlungsmöglichkeiten.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur SALUS BKK (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Zudem muss die Behandlung von einem kassenzugelassenen Arzt durchgeführt werden, der eine spezielle Akupunkturausbildung und eine Qualifikation für Schmerztherapie und Psychosomatik nachweisen kann. Nehmen Sie eine Akupunktur-Behandlung bei einem Privatarzt oder Heilpraktiker in Anspruch, dürfen wir die Kosten leider nicht übernehmen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Akupunktur ist bei bestimmten Erkrankungen eine Leistung der Techniker, die über die Versichertenkarte abgerechnet wird. Je Indikation besteht ein Anspruch auf bis zu 10 Akupunktursitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen. Nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung können Sie sich frühestens nach 12 Monaten erneut behandeln lassen. Bei anderen Diagnosen dürfen wir leider keine Kosten übernehmen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Akupunktur vivida bkk (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Bei Kopfschmerzen oder anderen Erkrankungen als den oben genannten Erkrankungen werden die Kosten für die Akupunktur nicht übernommen! In diesen Fällen handelt es sich um eine private individuelle Gesundheitsleistung, die Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin in Rechnung gestellt wird. Eine Kostenübernahme kann nur erfolgen, wenn die Behandlung durch Ärzte und Ärztinnen mit einer Kassenzulassung durchgeführt wurde. Aus diesem Grund können wir die Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker oder Heilpraktikerin nicht übernehmen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Anthroposophische Arzneimittel1
Anthroposophische Arzneimittel Gesetzliche Kasse, Regelleistung ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind oder nach den §§ 48a oder 48b des Arzneimittelgesetzes abgegeben werden, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Der Satz ist durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026 neu gefasst worden und gilt nach Artikel 8 Absatz 1 desselben Gesetzes seit dem 30.07.2026. Er nennt das anthroposophische Arzneimittel ausdrücklich neben dem homöopathischen; über die ärztliche Leistung der anthroposophischen Medizin sagt er nichts.

ab30.07.2026bis auf Weiteres
Anthroposophische Kunsttherapie1
Anthroposophische Kunsttherapie DAK-Gesundheit (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Ihr Vertragsarzt oder Ihre Vertragsärztin hat eine anthroposophische Zusatzqualifikation? Dann kann er oder sie die Behandlung über Ihre elektronische Gesundheitskarte abrechnen. Ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine entsprechende Zusatzqualifikation aufweist, können Sie in unserer Arztsuche prüfen. Verschreibt er oder sie Ihnen anthroposophische Medikamente, beteiligen wir uns an den Kosten. Im Kalenderjahr bezuschussen wir alternative Medizin mit bis zu 100 Euro als PLUS-Leistung. PLUS-Leistungen sind besondere Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Sie hatten in diesem Jahr schon Zuschüsse für Naturheilarzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie, Phytotherapie? Dann fragen Sie uns gern – zum Beispiel per Chat oder telefonisch –, wie hoch Ihr Zuschuss in diesem Fall sein wird. […] Sie tragen die Kosten zunächst selbst. Danach reichen Sie die ärztliche Verordnung und die Apothekenrechnung für die anthroposophischen Medikamente einfach online oder mithilfe der DAK App bei uns ein. […] Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen eine Musik-, Sprach- oder Kunsttherapie empfiehlt, erstatten wir Ihnen die Kosten nicht.

ab07.09.2026bis auf Weiteres
Chiropraktik3
Chiropraktik IKK classic (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Chirotherapie, Chiropraktik oder Osteopathie? Die Unterschiede … Chiropraktik (Chiropraktiker) häufig Heilpraktiker, Bezeichnung nicht geschützt Nein, keine Kassenleistung. … Voraussetzung für die Kostenübernahme: Handelt es sich bei der behandelnden Chiropraktikerin bzw. dem behandelnden Chiropraktiker um eine kassenzugelassene Ärztin oder einen kassenzugelassenen Arzt mit einer entsprechenden Zusatzausbildung, übernimmt die IKK classic die Kosten für die Behandlung. Die Abrechnung erfolgt durch die Ärztin bzw. den Arzt direkt über die elektronische Gesundheitskarte. Chiropraktische Leistungen, die bei einer Expertin bzw. einem Experten für Chirotheraphie, Heilpraktik oder Ostheopatie in Anspruch genommen werden, sind nicht zugelassene alternative Heilmethoden. Die IKK classic bezuschusst diese Leistungen nicht.

ab13.09.2026bis auf Weiteres
Chiropraktik Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Nein. Das liegt daran, dass diese behandelnden Personen weder Vertragsärzt:innen noch medizinisches Hilfspersonal sind. ab06.09.2026bis auf Weiteres
Chiropraktik VIACTIV Krankenkasse (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die VIACTIV übernimmt die Kosten, wenn der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin oder der Chirotherapeut bzw. die Chirotherapeutin eine Kassenzulassung hat. Dann erfolgt die Abrechnung über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). Privatrechnungen können wir nicht übernehmen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung10
Heilpraktikerbehandlung Barmer (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker oder Heilpraktikerinnen übernehmen wir nicht. Die Kosten für homöopathische Arzneimittel sind im Homöopathie-Vertrag ebenfalls nicht enthalten.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung BIG direkt gesund (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Für die homöopathische Behandlung legen Sie Ihrem Arzt einfach Ihre Versichertenkarte vor. Behandlungen bei einem Heilpraktiker werden nicht bezahlt. ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Möchten Sie Heilpraktiker-Leistungen nutzen, lassen sich die Behandlungskosten mit einer Zusatzversicherung für Alternativmedizin absichern. Heilpraktikerleistungen sieht die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht vor. Über unsere Kooperationspartner können Sie eine ergänzende Krankenzusatzversicherung abschließen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung Bosch BKK (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Doch da Heilpraktiker keine staatlich geregelte Berufsbezeichnung ist, gelten sie für gesetzliche Krankenversicherungen nicht als anerkannte Leistungserbringer. Heilpraktiker dürfen nach den geltenden rechtlichen Regelungen ihre Behandlungen deshalb nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Daher dürfen wir Kosten für die Behandlung beim Heilpraktiker leider nicht übernehmen oder erstatten.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung Debeka BKK (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker können im Bereich der sozialen Krankenversicherung somit weder ärztliche Behandlungen vornehmen noch als medizinische Hilfspersonen bei der Durchführung einer ärztlichen Behandlung gelten. Daraus folgt, dass nachträglich entstandene Kosten von den Krankenkassen nicht übernommen werden können. Ebenso entfallen die Veranlassung von Laboruntersuchungen sowie die Vergütung von Arzneien auf Verordnungen einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers. Eine Kostenübernahme durch uns kann daher nicht erfolgen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung energie-bkk (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Erstatten Sie Rechnungen für Heilpraktiker? Kosten für Behandlungen bei Heilpraktikern dürfen wir nicht übernehmen. Sollten Sie den Wahltarif BudgetPlus gewählt haben, können Sie ein Teil der Kosten mit Ihrer Prämie abdecken.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung hkk (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Nein, die hkk übernimmt keine Kosten für heilpraktische Behandlungen, da es sich bei Heilpraktikern nicht um Vertragsärzte oder medizinisches Hilfspersonal handelt. ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung KKH (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Als gesetzliche Krankenkasse können wir die Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker nicht übernehmen. Über unser Bonusprogramm können Sie aber einen Zuschuss zu Ihrer Behandlung erhalten.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung Südzucker BKK (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Bitte beachten Sie, dass die Kosten für nichtverschreibungspflichtige Medikamente nicht Bestandteil des Vertrages sind und daher nicht erstattet werden. Behandlungen, die durch einen Heilpraktiker erbracht werden, sind ebenfalls nicht erstattungsfähig.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Nein, das tun wir nicht. Das liegt daran, dass Heilpraktiker:innen weder Vertragsärzt:innen noch medizinisches Hilfspersonal sind. Trotzdem unterstützen wir ganzheitliche Behandlungen: Wir erstatten Kosten für ärztlich verordnete alternative Arzneimittel und homöopathische Behandlungen bei bestimmten Ärzt:innen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Homöopathische Komplexmittel1
Homöopathische Komplexmittel Gesetzliche Kasse, Regelleistung ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt [...]“ Der Satz unterscheidet nicht zwischen Einzelmitteln und Komplexmitteln; maßgeblich ist die Zulassung oder Registrierung als homöopathisches Arzneimittel. Neu gefasst durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026, in Kraft seit dem 30.07.2026 (Artikel 8 Absatz 1).

ab30.07.2026bis auf Weiteres
Klassische Homöopathie1
Klassische Homöopathie Gesetzliche Kasse, Regelleistung ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind oder nach den §§ 48a oder 48b des Arzneimittelgesetzes abgegeben werden, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Der Satz ist durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026 neu gefasst worden und gilt nach Artikel 8 Absatz 1 desselben Gesetzes seit dem 30.07.2026. Die Aussage betrifft das homöopathische Arzneimittel; über die ärztliche Leistung der homöopathischen Anamnese sagt der Satz nichts.

ab30.07.2026bis auf Weiteres
Osteopathie1
Osteopathie Barmer (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die Osteopathie zählt nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, daher kann die BARMER die Kosten nicht übernehmen. Sie haben aber die Möglichkeit, einen Zuschuss über BARMER Bonus zu erhalten, die besonderen Leistungen von BARMER Familie Plus zu nutzen oder Ihren Versicherungsumfang durch einen ambulanten Zusatzschutz zu erweitern. … Unterstützung für Familien: Über BARMER Familie Plus erhalten Schwangere und Neugeborene bis zu 200 Euro für zusätzliche Leistungen, zum Beispiel für Osteopathie.

ab29.08.2026bis auf Weiteres
erhoben am 29.08.2026
Quelle

Nur die ersten 8 je Verfahren zeigen

Studienlage

Akupunktur: Akute nicht-spezifische Nackenschmerzen

Leitlinie

Empfehlung 26 der Leitlinie lautet: „Akupunktur sollte zur Behandlung akuter nicht-spezifischer Nackenschmerzen nicht eingesetzt werden.“ Als Grundlage ist Expertenkonsens ausgewiesen, die Konsensstärke beträgt 100 Prozent. Zur Begründung hält die Leitlinie fest: „Die Studienlage zur Akupunktur zur Behandlung von nicht-spezifischen Nackenschmerzen ist unzureichend.“ Die Leitlinie codiert ihre Empfehlungsstärke über die Formulierung: „Soll/Soll nicht“ ist Grad A, „Sollte/Sollte nicht“ Grad B, „Kann erwogen/verzichtet werden“ Grad 0.

Quelle

S3-Leitlinie „Nicht-spezifische Nackenschmerzen“, Langfassung, Version 3.0, Stand 16.01.2025, AWMF-Registernummer 053-007, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Gültig bis 17.02.2030. https://register.awmf.org/assets/guidelines/053-007l_S3_Nackenschmerzen_2025-08.pdf (erhoben am 07.09.2026)

Akupunktur: Angst bei Brustkrebspatientinnen nach Chemotherapie oder unter Aromataseinhibitoren

Leitlinie

Empfehlung 4.17 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 3 RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Reduzierung der Angst bei Brustkrebspatientinnen nach Abschluss von Chemotherapie oder unter Therapie mit Aromataseinhibitoren vor. Akupunktur kann zur Reduktion der Angst bei diesen Patientinnen erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1b aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Akupunktur: Asthma bronchiale, Akupunktur zur Asthmakontrolle

Leitlinie

Statement S11 der Leitlinie lautet: „Akupunktur besitzt keinen nachgewiesenen Effekt auf die Asthmakontrolle. Manuelle Therapie einschließlich Massagen, Spinalmanipulationen und physisches Belastungstraining verbessern die Lungenfunktion nicht.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei ihren nummerierten Empfehlungen (E) und Statements (S) nicht; zur NVL Asthma heißt es in der Einleitung: „bezüglich der Evidenztabellen und Evidenzgrade wird daher auf diese Leitlinie verwiesen“. Im Hintergrundtext zu komplementärmedizinischen Therapieansätzen heißt es: „Derzeit gibt es keine Empfehlung, die Akupunktur zur Asthmakontrolle einzusetzen.“

Quelle

S2k-Leitlinie „Fachärztliche Diagnostik und Therapie von Asthma“, Langfassung, Version 3.1, Stand 01.03.2023, AWMF-Registernummer 020-009, Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP). Gültig bis 29.02.2028. https://register.awmf.org/assets/guidelines/020-009l_S2k_Fachaerztliche-Diagnostik-Therapie-von-Asthma_2023-07.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Akupunktur: Asthma bronchiale, Behandlung mit Akupunktur

Leitlinie

Empfehlung 12-2 der Leitlinie lautet: „Akupunktur, Homöopathie und Hypnose sollen zur Behandlung des Asthmas nicht empfohlen werden.“ Sie ist mit „12-2 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „soll nicht“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Negativ-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. Im Abschnitt „Rationale“ heißt es: „Die Leitliniengruppe schätzt die Aussagesicherheit der identifizierten Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit von Akupunktur, Homöopathie und Hypnose insgesamt als sehr niedrig und teilweise auch widersprüchlich ein. Da sie zudem ein Schadenspotenzial darin sieht, dass die Adhärenz zu einer leitliniengerechten Therapie beziehungsweise die Arzneimitteltherapie durch die Einnahme zusätzlicher Substanzen beeinträchtigt werden kann, spricht sie eine starke Negativempfehlung aus.“

Quelle

S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma“, Langfassung, Version 5.0, Stand 23.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-002, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/nvl-002l_S3_Asthma_2024-08.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Akupunktur: Atopische Dermatitis (Neurodermitis, atopisches Ekzem)

Leitlinie

Die Empfehlung in Kapitel 5.5 der Leitlinie lautet: „Akupunktur soll nicht zur Therapie bei AD eingesetzt werden.“ (14 von 17 Stimmen.) Die Empfehlung ist konsensbasiert (Zustimmung über 75 Prozent) und trägt den stärksten Negativgrad der Leitlinie. Sie steht im Abschnitt 5.5 Komplementärmedizin, der ausser den hier genannten auch die autologe Serumtherapie behandelt. Die Leitlinie führt daneben einen systematischen Review mit acht randomisierten Studien auf, in dem die Akupunktur der konventionellen Therapie überlegen war, und stuft dessen Ergebnisse selbst als niedrig ein: „Wegen des hohen Bias-Risikos, zu geringer Stichprobengröße und indirekter Aussagekraft (die Studien hatten Patient:innen mit chronischem Ekzem, nicht explizit AD, eingeschlossen) wurde die Evidenz aller Ergebnisse als niedrig eingestuft.“

Quelle

S3-Leitlinie „Atopische Dermatitis (AD) [Neurodermitis; atopisches Ekzem]“, Langfassung, Version 4.7, Stand der Leitlinie 16.06.2023, Stand der redaktionell überarbeiteten Fassung 29.06.2026, AWMF-Registernummer 013-027, Deutsche Dermatologische Gesellschaft. Gültig bis 15.06.2028 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/013-027l_S3_Atopische-Dermatitis-AD-Neurodermitis-atopisches-Ekzem_2026-08_1.pdf (erhoben am 07.09.2026)

Akupunktur: Behandlung des akuten Migräneanfalls

Leitlinie

Der Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ hält unter „Nicht medikamentöse Therapie der Migräneattacke“ fest: „Es liegen Hinweise auf eine Wirkung der Akupunktur bei der Behandlung des akuten Migräneanfalls vor, jedoch lässt die Qualität der vorliegenden Studien keine eindeutigen Empfehlungen zu.“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie und weist weder Empfehlungs- noch Evidenzgrade aus.

Quelle

S1-Leitlinie „Therapie der Migräneattacke und Prophylaxe der Migräne“, Langfassung, Stand November 2025, AWMF-Registernummer 030-057, Deutsche Gesellschaft für Neurologie und Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft. Gültig bis 07.08.2028. https://register.awmf.org/assets/guidelines/030-057l_S1_Therapie-der-Migraeneattacke-Prophylaxe-der-Migraene_2025-11.pdf (erhoben am 06.09.2026)

Akupunktur: Behandlung des postoperativen Delirs bei chirurgischen Patientinnen und Patienten, transkutane elektrische Akupunkturpunkt-Stimulation (TEAS)

Leitlinie

Empfehlung 5.12 der Leitlinie (neu 2025, Empfehlungsgrad A ⇓⇓) lautet: „Wir empfehlen transkutane elektrische Akupunktur-Punkt-Stimulation nicht zur Therapie des postoperativen Delirs bei chirurgischen Patient:innen einzusetzen.“ (Konsensstärke: starker Konsens, 100%(14/14)). Die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz nach GRADE für eine gesenkte Delirdauer ist mit sehr niedrig angegeben. Die Leitlinie nennt aus einer Metaanalyse für eine kleine Untergruppe (14 Personen in der Verum- und 41 in der Kontrollgruppe aus vier chinesischen Originalstudien) eine signifikante Verkürzung der Delirdauer um einen Tag und schreibt dazu: „Die Aussagekraft dieses Ergebnisses ist nicht nur wegen der geringen Patientenzahlen, sondern auch aus verschiedenen methodischen Gründen (u. a. fehlende Verblindung) limitiert, worauf die Autoren auch selbst deutlich hinweisen.“ Hinzu komme, dass die erforderliche Technik und das nötige Wissen nicht in der Standardversorgung vorhanden seien und in der Regel nur schwer erlangt werden könnten. Im Hintergrundtext heißt es außerdem: „Da es sich bei der Akupunktur-Punkt- Stimulation um ein risikoarmes Verfahren handelt, erscheint es grundsätzlich sinnvoll, ihren möglichen Stellenwert bei der Prävention und Therapie des Delirs durch weitere Studien, möglichst auch in westlichen Settings, zu untersuchen.“

Quelle

S3-Leitlinie „Delir im höheren Lebensalter“, Langfassung, Version 1.1, Stand 30.04.2025, AWMF-Registernummer 109-001, Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie (DGGPP) und Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) mit weiteren Fachgesellschaften. Gültig bis 29.04.2029. https://register.awmf.org/assets/guidelines/109-001l_S3_Delir-im-hoeheren-Lebensalter_2026-01-1.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Akupunktur: Cancer Related Fatigue bei onkologischen Patienten

Leitlinie

Empfehlung 4.9 der Leitlinie lautet: „Es liegen Ergebnisse aus zwei Metaanalysen über 6 und 5 RCTs und drei weiteren RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Senkung der Cancer Related Fatigue bei onkologischen Patienten vor. Akupunktur kann zur Senkung der Cancer Related Fatigue bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Akupunktur: Chemotherapie-induzierte periphere neuropathische Schmerzen

Leitlinie

Empfehlung 4.8 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer Metaanalyse und zwei RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur bei Chemotherapie-induzierten peripheren neuropathischen Schmerzen vor. Akupunktur kann bei diesen Beschwerden erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Akupunktur: Chronische Obstipation bei Parkinson-Krankheit

Leitlinie

Nach der Empfehlung zu Fragestellung 101 der Leitlinie sollen zur Therapie einer Obstipation bei Parkinson-Pat. die allgemeinen Therapieempfehlungen der AWMF-Leitlinie Chronische Obstipation herangezogen werden. In der dort aufgeführten Auswahl steht: „Nicht medikamentöse Therapieempfehlungen umfassen Biofeedback und Beckenbodentraining sowie Akupunkturverfahren (Akupunktur, Akupressur, Moxibustion, Elektro-Akupunktur), die bei chronischer Obstipation eingesetzt werden können.“ (Konsensstärke: 100%, starker Konsens). Die Leitlinie übernimmt damit die Empfehlungen der AWMF-Leitlinie Chronische Obstipation; eigene Studien zur Akupunktur bei Parkinson-Krankheit beschreibt sie nicht.

Quelle

S2k-Leitlinie „Parkinson-Krankheit“, Langfassung, Version 8.1, Stand 25.10.2023, AWMF-Registernummer 030-010, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) unter Mitwirkung der beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen. Gültig bis 24.10.2028. https://register.awmf.org/assets/guidelines/030-010l_Parkinson_Krankheit_2023-11_1.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Akupunktur: Chronische Obstipation, Akupunkturverfahren einschließlich Ohr- und Elektroakupunktur

Leitlinie

Empfehlung 11–1 der Leitlinie lautet: „Akupunkturverfahren (Akupunktur, Akupressur, Moxibustion, Ohrakupunktur, Elektro-Akupunktur) können bei chronischer Obstipation eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind „Empfehlung offen“ und „Starker Konsens“; nach den Tabellen 2 und 3 der Leitlinie ist das die Kann-Stufe bei mehr als 95 Prozent Zustimmung. Besprochen wird unter anderem eine in China durchgeführte, nach dem Kommentar „groß angelegte, hervorragend dokumentierte Studie“: „N = 1075 Patienten wurden mit E-Akupunktur oder Sham-E-Akupunktur über 8 Wochen behandelt und 22 Wochen beobachtet.“ Ihr Ergebnis: „Resultat war der Anstieg der CSBMs in den Wochen 1–8 um 1.76 (95 % CI, 1.61–1.89) in der E-Akupunktur Gruppe, 0.87 (CI, 0.73–0.97) in der Sham-E Gruppe (Gruppenunterschied, 0.90 [CI, 0.74–1.10]; P < 0.001).“ Zu zwei Metaanalysen aus dem Update-Zeitraum schreibt der Kommentar, sie bestätigten die zuvor dargestellten Studienergebnisse, „obgleich die Problematik mit rein chinesischen, in China publizierten Studien nicht von der Hand zu weisen ist.“

Quelle

S2k-Leitlinie „Chronische Obstipation“, Langfassung (Aktualisierte S2k-Leitlinie chronische Obstipation, Z Gastroenterol 2022; 60: 1528–1572), Version 2.0, Stand 31.10.2021, AWMF-Registernummer 021-019, Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten und Deutsche Gesellschaft für Neurogastroenterologie und Motilität. Gültig bis 30.10.2026 (in Überarbeitung). Empfehlungen 4–2A bis 4–2C, 5–1, 5–3A, 7–2, 11–1 und 11–4, Statements 5–2 und 11–2. https://register.awmf.org/assets/guidelines/021-019l_S2k_Chronische_Obstipation_2022-11.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Akupunktur: Chronische Schmerzen bei Arthrose peripherer Gelenke, darunter Gonarthrose

systematische Übersicht

16 Studien mit 3498 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren berichten, scheinkontrollierte Studien zeigten statistisch signifikante Vorteile; diese seien jedoch klein, erreichten die vorab festgelegte Schwelle klinischer Bedeutsamkeit nicht und beruhten wahrscheinlich zumindest teilweise auf Placeboeffekten durch unvollständige Verblindung. Studien mit Warteliste als Vergleich legten statistisch signifikante und klinisch bedeutsame Vorteile nahe, von denen vieles auf Erwartungs- oder Placeboeffekten beruhen könne.

Quelle

Cochrane Review CD001977.pub2, Acupuncture for peripheral joint osteoarthritis, 20.01.2010 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/20091527/ (erhoben am 07.08.2026)

Akupunktur: Chronische nicht-spezifische Nackenschmerzen

Leitlinie

Empfehlung 27 der Leitlinie lautet: „Akupunktur kann zur Behandlung chronischer nicht-spezifischer Nackenschmerzen in Kombination mit aktivierenden Maßnahmen eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind Evidenzgrad 1 und eine Konsensstärke von 89 Prozent. Die Leitlinie schreibt dazu: „Für eine Positivempfehlung fehlt aus Sicht der Autor*innen dieser Leitlinie die Evidenzbasis. Bei unzureichendem Erfolg oder Kontraindikationen für andere Therapien sehen die Autor*innen dieser Leitlinie für Akupunktur in Kombination mit aktivierenden Maßnahmen einen Stellenwert.“ Die Leitlinie codiert ihre Empfehlungsstärke über die Formulierung: „Soll/Soll nicht“ ist Grad A, „Sollte/Sollte nicht“ Grad B, „Kann erwogen/verzichtet werden“ Grad 0.

Quelle

S3-Leitlinie „Nicht-spezifische Nackenschmerzen“, Langfassung, Version 3.0, Stand 16.01.2025, AWMF-Registernummer 053-007, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Gültig bis 17.02.2030. https://register.awmf.org/assets/guidelines/053-007l_S3_Nackenschmerzen_2025-08.pdf (erhoben am 07.09.2026)

Akupunktur: Chronischer Pruritus, Akupunktur im Einzelfall

Leitlinie

Empfehlung 20 der Leitlinie lautet: „Die Anwendung weiterer physikalischer Verfahren wie die Anwendung von Wärme/Hitze, Lasertherapie, extrakorporaler Stoßwellentherapie, Kaltplasma und Akupunktur, transkutane elektrische Nervenstimulation kann im Einzelfall je nach klinischer Indikation erwogen werden.“ Sie ist als „Empfehlung (modifiziert 2026)“ gekennzeichnet und wurde mit „Starker Konsens“ und „19/19 (100%)“ verabschiedet. Für das Symbol in der Spalte „Stärke“ enthält Tabelle 24, die Wortwahl und Symbolik der Empfehlungsstärken erklärt, keine eigene Zeile; die Empfehlung ist mit „kann im Einzelfall je nach klinischer Indikation erwogen werden“ formuliert. Zur Evidenz schreibt der Methodenteil dieser S2k-Leitlinie: „Entsprechend der gewählten Entwicklungsstufe erfolgte keine systematische Bewertung der Qualität der Evidenz.“ Im Hintergrundtext heißt es, die Akupunktur habe nach mehreren systematischen Reviews und Metaanalysen bei nephrogenem Pruritus, atopischer Dermatitis und histaminbedingtem Pruritus „eine gewisse antipruritische Wirksamkeit“, die Datenlage sei aber heterogen; weiter: „Insgesamt ist die Evidenzlage nicht ausreichend, um Akupunktur als Pruritus-Therapie empfehlen zu können. Bezogen auf die atopische Dermatitis wird sowohl in der EuroGuiDerm als auch der AWMF S3-Leitlinie mangels Evidenz von Akupunktur abgeraten“.

Quelle

S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des chronischen Pruritus“, Langfassung, Version 7.0, Stand 24.06.2026, AWMF-Registernummer 013-048, Deutsche Dermatologische Gesellschaft e.V. (DDG). Gültig bis 23.06.2031. https://register.awmf.org/assets/guidelines/013-048l_S2k_Diagnostik-Therapie-chronischer-Pruritus_2026-09_01.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Akupunktur: Chronischer Unterbauchschmerz der Frau

Leitlinie

Kapitel 8.6.3 der Leitlinie ist der Akupunktur gewidmet und beginnt mit der Einschränkung: „Nur wenige Studien erfüllen aktuell die methodisch erforderlichen Kriterien für eine mögliche Bewertung der Wirksamkeit von Akupunktur“. Zur vorhandenen Evidenz: „Eine Metaanalyse aus 2018 zu Akupunktur bei chronischem Unterbauchschmerz analysiert vier Studien fraglicher Methodik und kommt zum Schluss, dass Akupunktur zusätzlich zur Standardversorgung möglicherweise wirksam ist“. Das Statement der Leitlinie zieht daraus keine Wirksamkeitsaussage: „Die eingeschränkte Datenlage lässt keine Bewertung der Effekte der Akupunktur hinsichtlich der Therapie chronischer Unterbauchschmerzen zu. Aufgrund positiver Daten bei anderen chronischen Schmerzsyndromen kann der Einsatz erwogen werden“, angenommen mit 16 von 18 Stimmen.

Quelle

S2k-Leitlinie „Chronischer Unterbauchschmerz der Frau“, Langfassung, Version 07.04.2023, Stand 30.11.2022, AWMF-Registernummer 016-001, Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Gültig bis 29.11.2027 (in Überarbeitung). Abschnitt 8.6 „Komplementäre Verfahren“ mit 8.6.1, 8.6.3, 8.6.5 und 8.6.7. https://register.awmf.org/assets/guidelines/016-001l_S2k_Chronischer_Unterbauchschmerz_Frau_2023-04.pdf (erhoben am 08.09.2026)

Akupunktur: Chronischer unspezifischer Kreuzschmerz

systematische Übersicht

33 Studien mit 8270 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Akupunktur spiele unmittelbar nach der Behandlung gegenüber einer Scheinbehandlung möglicherweise keine klinisch bedeutsame Rolle bei der Schmerzlinderung und kurzfristig bei der Verbesserung der Lebensqualität, und sie verbessere die Rückenfunktion im Vergleich zur Scheinbehandlung unmittelbar nach der Behandlung möglicherweise nicht; gegenüber keiner Behandlung sei sie unmittelbar nach der Behandlung bei Schmerz und Funktion wirksamer gewesen. In Studien mit üblicher Versorgung als Vergleich habe Akupunktur den Schmerz möglicherweise nicht klinisch bedeutsam verringert, möglicherweise aber die Funktion unmittelbar nach den Sitzungen sowie kurzfristig die körperliche, nicht jedoch die psychische Lebensqualität verbessert. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde als moderat bis sehr niedrig eingestuft; als Gründe nennen sie das hohe Verzerrungsrisiko der meisten Studien, Inkonsistenz und kleine Stichproben, die die Genauigkeit minderten. Ihr Schluss: Die Entscheidung für Akupunktur könne von Verfügbarkeit, Kosten und den Vorlieben der Patientin oder des Patienten abhängen.

Quelle

Cochrane Review CD013814, Acupuncture for chronic nonspecific low back pain, 11.12.2020 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33306198/ (erhoben am 07.08.2026)

Akupunktur: Colitis ulcerosa im leichten bis moderaten Schub

Leitlinie

Empfehlung 6.17 der Leitlinie lautet: „Akupunktur kann im leicht bis moderaten Schub komplementär in der Therapie eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind Evidenzgrad 3, Empfehlungsgrad 0 und starker Konsens. Zur Begründung nennt die Leitlinie einen randomisierten Vergleich mit oberflächlicher Nadelung an Nicht-Akupunkturpunkten: „Der klinische Aktivitätsscore (CAI) nahm nach der Akupunkturbehandlung gegenüber der Kontrollgruppe signifikant ab. Die sekundären Endpunkte Verbesserung der Lebensqualität und Verbesserung des Allgemeinzustandes zeigten keine signifikanten Gruppenunterschiede zum Ende der Therapie“. Die Gegenevidenz steht im selben Abschnitt: „Zwei Meta-Analysen, die auch chinesische Studien miteinschlossen, stellten fest, dass die methodische Qualität der vorhandenen Studien zu gering ist, um Schlussfolgerungen hieraus zu ziehen“.

Quelle

S3-Leitlinie „Colitis ulcerosa“, Langfassung, Version 7.0, Stand 31.07.2025, AWMF-Registernummer 021-009, Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten. Gültig bis 30.07.2030. Kapitel 6.2 „Komplementärmedizin“, Empfehlungen 6.10 bis 6.24. https://register.awmf.org/assets/guidelines/021-009l_S3_Colitis-ulcerosa_2025-11.pdf (erhoben am 08.09.2026)

Akupunktur: Depressivität als subklinische Ausprägung bei Brustkrebspatientinnen nach Chemotherapie oder unter Aromataseinhibitoren

Leitlinie

Empfehlung 4.16 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 3 RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Reduzierung von Depressivität* bei Brustkrebspatientinnen nach Abschluss von Chemotherapie oder unter Therapie mit Aromataseinhibitoren vor. Akupunktur kann zur Reduktion von Depressivität* bei diesen Patientinnen erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1b aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Akupunktur: Ein- und Durchschlafstörungen bei onkologischen Patienten

Leitlinie

Empfehlung 4.10 der Leitlinie lautet: „Es liegt ein systematisches Review über 4 RCTs und 3 weitere RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Reduktion von Ein- und Durchschlafstörungen bei onkologischen Patienten vor. Akupunktur kann zur Reduktion von Ein- und Durchschlafstörungen bei diesen Patienten erwogen werden, wenn eine gezielte Verhaltenstherapie aufgrund mangelnder Verfügbarkeit nicht angeboten werden kann oder die Patienten diese ablehnen.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Akupunktur: Epilepsie im Erwachsenenalter

Leitlinie

Kapitel 2.4.9 der Leitlinie fasst Traditionelle Chinesische Medizin und Akupunktur zusammen und hält fest: „Auch hinsichtlich Akupunktur gibt es laut einem systematischen Review aufgrund der mangelnden Qualität der vorliegenden Studien keine hinreichenden Belege für eine Wirksamkeit. Bei Durchführung durch qualifiziertes Personal stellte Akupunktur eine sichere Behandlungsmodalität dar“. Die Empfehlung ist eine Abgrenzung: „Traditionelle Chinesische Medizin und Akupunktur sollen nicht anstelle einer anfallssuppressiven Pharmakotherapie eingesetzt werden“, starker Konsens bei einer Konsensstärke von 100 Prozent. Fehlende Wirksamkeitsbelege und Sicherheit stehen hier nebeneinander und sind zwei verschiedene Aussagen.

Quelle

S2k-Leitlinie „Erster epileptischer Anfall und Epilepsien im Erwachsenenalter“, Langfassung, Stand 01.09.2023, AWMF-Registernummer 030-041, Deutsche Gesellschaft für Neurologie. Gültig bis 31.08.2028. Kapitel 2.4 mit den Abschnitten 2.4.8 „Heilpflanzen“, 2.4.9 „Traditionelle Chinesische Medizin / Akupunktur“, 2.4.10 „Homöopathie“ und 2.4.12 „Anthroposophische Medizin“. https://register.awmf.org/assets/guidelines/030-041l_S2k_Erster-epileptischer-Anfall-Epilepsien-Erwachsenenalter_2023-09.pdf (erhoben am 08.09.2026)

Akupunktur: Episodische Migräne (Vorbeugung)

systematische Übersicht

22 Studien mit 4985 Teilnehmenden. Gegenüber keiner Akupunktur berichten die Autorinnen und Autoren eine moderate Verringerung der Kopfschmerzhäufigkeit nach der Behandlung (standardisierte Mittelwertdifferenz -0,56; moderate Qualität), gegenüber Scheinakupunktur eine kleine, aber statistisch signifikante (-0,18), anders als in der Vorfassung; nach der Behandlung habe sich die Häufigkeit bei 50 Prozent mit echter und 41 Prozent mit Scheinakupunktur mindestens halbiert, und Abbrüche wegen unerwünschter Wirkungen sowie berichtete unerwünschte Wirkungen hätten sich zwischen echter und Scheinakupunktur nicht signifikant unterschieden. Gegenüber medikamentöser Prophylaxe sei Akupunktur nach der Behandlung überlegen gewesen (-0,25), im weiteren Verlauf nicht mehr signifikant; sie sei damit möglicherweise mindestens ähnlich wirksam wie die medikamentöse Prophylaxe, und die Behandelten hätten seltener wegen unerwünschter Wirkungen abgebrochen und seltener unerwünschte Wirkungen berichtet. Akupunktur könne als Behandlungsoption für Patientinnen und Patienten gelten, die zu dieser Behandlung bereit sind; wie für andere Migränebehandlungen fehlten Langzeitstudien von mehr als einem Jahr Dauer.

Quelle

Cochrane Review CD001218.pub3 (2016): Acupuncture for the prevention of episodic migraine https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/27351677/ (erhoben am 06.09.2026)

Akupunktur: Gelenkschmerzen bei Brustkrebspatientinnen unter Aromataseinhibitoren

Leitlinie

Empfehlung 4.4 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer Metaanalyse über 4 RCTs und einem weiteren RCT zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Senkung von Gelenkschmerzen vor, die bei Brustkrebspatientinnen durch Aromataseinhibitoren hervorgerufenen wurden. Akupunktur sollte bei diesen Patientinnen empfohlen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR B und LoE 2b aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Akupunktur: Globale und tumorspezifische Lebensqualität während und nach onkologischer Therapie

Leitlinie

Empfehlung 4.15 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 3 Metaanalysen, einer systematischen Übersichtsarbeit und 13 weiteren RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Verbesserung der globalen und tumorspezifischen Lebensqualität bei onkologischen Patienten während und nach onkologischer Therapie vor. Akupunktur kann zur Verbesserung der globalen und tumorspezifischen Lebensqualität bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Akupunktur: Hitzewallungen bei onkologischen Patienten

Leitlinie

Empfehlung 4.3 der Leitlinie lautet: „Es liegen heterogene Daten aus zwei systematischen Reviews und vier weiteren RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur auf Hitzewallungen bei onkologischen Patienten vor. Akupunktur hat weniger Nebenwirkungen als eine medikamentöse Therapie mit Gabapentin/ Venlafaxin bei vergleichbarer Wirkung. Akupunktur kann zur Reduktion der Hitzewallungen bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Akupunktur: Insomnie bei Erwachsenen (Ein- und Durchschlafstörungen)

Leitlinie

Empfehlung T11 der Leitlinie lautet: „Die Behandlung der Insomnie mit Aromatherapie, Akupunktur, Fußreflexzonenmassage, und Homöopathie soll nicht empfohlen werden (A; starker Konsens; Evidenzgrad 1a bis 4).“ Der Empfehlungsgrad A ist in dieser Leitlinie die stärkste Stufe; die Empfehlung richtet sich also ausdrücklich GEGEN die Anwendung und nicht nur gegen ihre Erstattung. Die Leitlinie führt daneben Meta-Analysen auf, die signifikante Effekte der Akupunktur berichten, und vermerkt dazu wiederholt „insgesamt unzureichende Qualität der Originalstudien“.

Quelle

S3-Leitlinie „Insomnie bei Erwachsenen“, Update 2025, Langfassung, Version 2.0, Stand 13.11.2024, AWMF-Registernummer 063-003, Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin. Gültig bis 12.11.2029. https://register.awmf.org/assets/guidelines/063-003l_S3_Insomnie-bei-Erwachsenen_2025-04.pdf (erhoben am 07.09.2026)

Akupunktur: Internetnutzungsstörung (allgemein) bei Kindern und Jugendlichen, Akupunktur als Beispiel somatischer Therapieverfahren aus der Komplementärmedizin

Leitlinie

Empfehlung 3 der Leitlinie in Tabelle 4 für Kinder und Jugendliche (Evidenzgrad IIc, Empfehlungsgrad 0) lautet: „Beim Vorliegen einer Internetnutzungsstörung (allgemein) können somatische Therapieverfahren aus der Komplementärmedizin (z.B. Akupunktur) erwogen werden.“ Akupunktur ist dort als Beispiel genannt. Grundlage ist nach dem Hintergrundtext eine Studie (Wang et al., 2020), die 27 Probandinnen und Probanden mit „Internetsucht“ mit 30 gematchten Kontrollen verglich und Befunde der rsFC in mehreren Hirnregionen (unter anderem Putamen, orbitofrontaler Kortex, Kleinhirn) berichtet; dazu heißt es: „Durch Akupunktur kam es hier zu einer Angleichung der beiden Gruppen.“ Und weiter: „In der Studie wurde kein Follow-up durchgeführt, daher kann die Nachhaltigkeit der Effekte nicht eingeschätzt werden.“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie mit systematischer Literaturrecherche; laut Methodenteil wurde der Empfehlungsgrad „entsprechend der AWMF-Richtlinien mit A (starke Empfehlung, soll/soll nicht), B (Empfehlung, sollte/sollte nicht) und 0 (Empfehlung offen, kann erwogen werden/verzichtet werden) vergeben“, und der Evidenzgrad folgte den Vorgaben des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine. Eine Konsensstärke weist die Leitlinie nicht aus.

Quelle

S1-Leitlinie „Diagnostik und Therapie von Internetnutzungsstörungen“, Langfassung, Version 1.1, Stand 20.11.2024, AWMF-Registernummer 076-011, Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht). Gültig bis 19.11.2029. https://register.awmf.org/assets/guidelines/076-011l_S1_Diagnostik-Therapie-Internetnutzungstoerungen_2025-06.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Akupunktur: Internetnutzungsstörung (allgemein), Elektroakupunktur in Kombination mit kognitiver Verhaltenstherapie

Leitlinie

Empfehlung 2 der Leitlinie in Tabelle 3 (Evidenzgrad IIb, Empfehlungsgrad 0) lautet: „Beim Vorliegen einer Internetnutzungsstörung (allgemein) können Kombinationen aus Verhaltenstherapie (KVT) und Elektroakupunktur erwogen werden.“ Grundlage sind nach dem Hintergrundtext zwei Studien (Hui et al., 2017; Zhu et al., 2012); zu letzterer heißt es, dass „die kombinierte Gruppe aus CBT und Elektroakupunktur die kognitiven Funktionen der Probanden und Probandinnen verbessern könnte“. Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie mit systematischer Literaturrecherche; laut Methodenteil wurde der Empfehlungsgrad „entsprechend der AWMF-Richtlinien mit A (starke Empfehlung, soll/soll nicht), B (Empfehlung, sollte/sollte nicht) und 0 (Empfehlung offen, kann erwogen werden/verzichtet werden) vergeben“, und der Evidenzgrad folgte den Vorgaben des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine. Eine Konsensstärke weist die Leitlinie nicht aus.

Quelle

S1-Leitlinie „Diagnostik und Therapie von Internetnutzungsstörungen“, Langfassung, Version 1.1, Stand 20.11.2024, AWMF-Registernummer 076-011, Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht). Gültig bis 19.11.2029. https://register.awmf.org/assets/guidelines/076-011l_S1_Diagnostik-Therapie-Internetnutzungstoerungen_2025-06.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Akupunktur: Interstitielle Zystitis und Blasenschmerzsyndrom (IC/BPS), Akupunktur als Heilversuch

Leitlinie

Empfehlung 4.44 der Leitlinie lautet: „Zusammenfassend kann auch unter Zugrundelegung neuerer Untersuchungen die Wirkung einer Akupunkturbehandlung auf die IC/BPS nicht abschließend beurteilt werden. Hierzu sind die Methoden, Einschlusskriterien und Ergebnisse bei geringen Fallzahlen zu inkohärent. Wegen der fehlenden Nebenwirkungen kann die Akupunktur im Sinne eines Heilversuchs erwogen werden, solange der Einsatz wirksamerer Therapiemodalitäten nicht verzögert wird.“ Die Gesamtabstimmung ergab starken Konsens mit 100 Prozent; die Empfehlung wurde 2024 geändert. Die Stärke einer Empfehlung wird in dieser Leitlinie „rein sprachlich ausgedrückt“, eine Kann-Formulierung ist also die offene Stufe. Besprochen wird unter anderem eine randomisierte Studie aus China, in der Elektroakupunktur nach sechs Monaten eine statistisch signifikant bessere Gesamt-Erfolgsrate erreichte als Blaseninstillationen (87,5 Prozent gegenüber 69,7 Prozent). Dazu schreibt die Leitlinie: „Die Studie weist diverse methodische Mängel auf, so wurde sie nicht vorab zentral registriert, die Randomisierung bleibt im Dunkeln (z.B. Randomisierungstafel), die Vergleichsgruppe erhielt nicht den Goldstandard.“

Quelle

S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Interstitiellen Zystitis (IC/BPS)“, Langfassung, Version 2.0, Stand 30.09.2024, AWMF-Registernummer 043-050, Deutsche Gesellschaft für Urologie. Gültig bis 29.09.2029. Kapitel 4.1.2 „Ernährungsempfehlungen“, 4.1.4.1 „Osteopathie“ und 4.4 „Komplementärmedizinische Therapie“ mit den Empfehlungen 4.11, 4.18, 4.44, 4.50 und 4.53 und den Statements 4.8 und 4.49. https://register.awmf.org/assets/guidelines/043-050l_S2k_Diagnostik-Therapie-Interstitielle-Zystitis-IC-BPS_2025-07.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Akupunktur: Kognitive Beeinträchtigung bei Brustkrebspatientinnen unter adjuvanter Chemotherapie

Leitlinie

Empfehlung 4.14 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einem RCT zur Wirksamkeit von Akupunktur auf die subjektive und objektive kognitive Beeinträchtigung bei Brustkrebspatientinnen unter adjuvanter Chemotherapie vor. Akupunktur kann bei diesen Patientinnen zur Verbesserung der kognitiven Beeinträchtigung erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2b aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Akupunktur: Postoperative Schmerzen bei Hirntumoroperationen, Elektroakupunktur

Leitlinie

Empfehlung 4.7 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einem RCT zur Wirksamkeit von Elektroakupunktur zur Senkung postoperativer Schmerzen bei Patienten während Hirntumoroperationen vor. Elektroakupunktur kann während Hirntumoroperationen zur kurzfristigen postoperativen Senkung von Schmerzen und bei Schmerzmittelbedarf erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2b aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Akupunktur: Postoperative Schmerzen nach Prostatektomie, Elektroakupunktur

Leitlinie

Empfehlung 4.6 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einem RCT zur Wirksamkeit von Elektroakupunktur zur Senkung postoperativer Schmerzen bei Patienten vor, die einer Prostatektomie unterzogen wurden. Elektroakupunktur kann postoperativ als analgetisches und Analgetika-sparendes Verfahren bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1b aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Akupunktur: Prophylaxe der Migräne, klassische Akupunktur gegenüber Scheinakupunktur

Leitlinie

Die Empfehlung in Kapitel 10.8 der Leitlinie lautet: „Die Überlegenheit einer klassischen Akupunktur gegenüber einer Scheinakupunktur bei der Prophylaxe der Migräne ist nach aktueller Studienlage widersprüchlich. Insgesamt zeigen sich moderate, unspezifische Effekte.“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie und weist weder Empfehlungs- noch Evidenzgrade aus.

Quelle

S1-Leitlinie „Therapie der Migräneattacke und Prophylaxe der Migräne“, Langfassung, Stand November 2025, AWMF-Registernummer 030-057, Deutsche Gesellschaft für Neurologie und Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft. Gültig bis 07.08.2028. https://register.awmf.org/assets/guidelines/030-057l_S1_Therapie-der-Migraeneattacke-Prophylaxe-der-Migraene_2025-11.pdf (erhoben am 06.09.2026)

Akupunktur: Prophylaxe des Kopfschmerzes vom Spannungstyp, klassische Akupunktur als Option ohne gewünschte oder wirksame Medikation

Leitlinie

Im Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ steht im Abschnitt „Andere Verfahren“: „Die Studienlage zur Akupunktur ist uneinheitlich. Sie kann insbesondere dann versucht werden, wenn medikamentöse Therapieverfahren nicht gewünscht werden oder nicht wirksam sind.“ Das Kapitel 4.4 („Weitere Verfahren zur Prophylaxe“, Abschnitt „Klassische Akupunktur“) stellt Studien mit positiven und negativen Ergebnissen dar; einen Empfehlungsgrad weist die Leitlinie für Akupunktur nicht aus. Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie; nach eigener Angabe wurde zur Konsensusfindung ein modifiziertes Delphi-Verfahren angewendet, und „Die Abstimmung über die Empfehlungen erfolgte in einer Online-Konferenz im Januar 2023.“

Quelle

S1-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Kopfschmerzes vom Spannungstyp“, Langfassung, Version 6.0, Stand 19.12.2023, AWMF-Registernummer 030-077, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG). Gültig bis 18.12.2028. https://register.awmf.org/assets/guidelines/030-077l_S1_Diagnostik-Therapie-Kopfschmerz-Spannungstyp_2024-03.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Akupunktur: Restless-Legs-Syndrom

Leitlinie

Im Kasten „Zusammenfassung und Empfehlung Therapie“ und gleichlautend im Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ steht: „Der Einsatz von Akupunktur, pneumatischer Kompression, endovaskulärer Laserablation, Kryotherapie und Phytotherapie kann aufgrund der fehlenden Datenlage derzeit nicht empfohlen werden.“ Im Hintergrundtext heißt es: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Studienlage zu heterogen und als nicht ausreichend zu werten, es gibt keinen hinreichenden Nachweis für die Wirksamkeit der Ohrakupunktur.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei dieser Aussage nicht.

Quelle

S2k-Leitlinie „Restless-Legs-Syndrom (RLS)“, Langfassung, Version 5.5, Stand 25.06.2022, AWMF-Registernummer 030-081, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Gültig bis 24.06.2027. https://register.awmf.org/assets/guidelines/030-081l_S2k_Restless-Legs-Syndrom_2026-03.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Akupunktur: Rezidivierende unkomplizierte Harnwegsinfektionen der Frau, Vorbeugung

Leitlinie

Der Abschnitt der Leitlinie „Kutane Immunstimulation: Akupunktur“, der zu Empfehlung 12.3 gehört, gibt eine Metaanalyse aus dem Jahr 2020 mit zwei randomisierten Studien wieder: „Akupunktur war bei der Verhinderung eines Rezidivs mit einer Nachbeobachtung von 6 Monaten wirksamer als keine Behandlung“ (n = 135, relatives Risiko 0,39, geringe Beweissicherheit) und als Scheinakupunktur (n = 53, relatives Risiko 0,45, moderate Beweissicherheit). Zu den einzelnen Studien: „Bei Aune et al. fanden sich nach Akupunktur 85% Patienten ohne Harnwegsinfektionen (56% Scheinakupunktur, 36% Kontrollen)“, und „bei Alraek et al. halbierte sich die Harnwegsinfektionsrate nach Akupunktur gegenüber der nicht behandelten Kontrollkohorte“. Eine eigene Empfehlung spricht die Leitlinie dazu nicht aus: Empfehlung 12.3 nennt allein das Immunprophylaktikum OM-89, und die Akupunktur steht in keiner der sieben Zeilen der Tabelle 22 mit den alternativen Präventionsoptionen.

Quelle

S3-Leitlinie „Epidemiologie, Diagnostik, Therapie, Prävention und Management unkomplizierter, bakterieller, ambulant erworbener Harnwegsinfektionen bei Erwachsenen“, Langfassung, Version 3.0, Stand 09.04.2024, AWMF-Registernummer 043-044, Deutsche Gesellschaft für Urologie. Gültig bis 08.04.2029. Empfehlungen 9.4, 12.3 und 12.4 samt Tabellen 18 und 22. https://register.awmf.org/assets/guidelines/043-044l_S3_Epidemiologie-Diagnostik-Therapie-Praevention-Management-Harnwegsinfektione-Erwachsene-HWI_2024-09.pdf (erhoben am 08.09.2026)

Akupunktur: Schwere Bewusstseinsstörung nach akuter Hirnschädigung bei Erwachsenen, Akupunktur zur Verbesserung des Bewusstseins

Leitlinie

Das evidenzbasierte Statement 2.7.4 (Stand 2022; Empfehlungsgrad: n.a., Evidenzgrad 4, Qualität der Evidenz sehr niedrig) lautet: „Bei erwachsenen Patient*innen mit einer schweren Bewusstseinsstörung aufgrund einer akuten Hirnschädigung kann weder eine Empfehlung für die Anwendung der Akupunktur zur Bewusstseinsverbesserung noch dagegen gegeben werden.“ (Konsensstärke: 100% (18/18)). Zur Begründung schreibt die Leitlinie: „Die Autor*innen der Reviews stellen übereinstimmend fest, dass trotz Hinweisen auf einen Nutzen der Akupunktur die wissenschaftliche Qualität so gering ist, dass derzeit eine allgemeine Empfehlung zu ihrem Einsatz nicht ausgesprochen werden kann.“ Die Evidenz stammt nach dem Hintergrundtext aus zwei chinesischen systematischen Übersichtsarbeiten; die Primärliteratur war für die Leitliniengruppe nicht zugänglich. Starker Konsens bedeutet nach Tabelle 2 der Leitlinie mehr als 95 % der Stimmberechtigten.

Quelle

S3-Leitlinie „Neurologische Rehabilitation bei Koma und schwerer Bewusstseinsstörung im Erwachsenenalter“, Langfassung, Version 1.0, Stand 23.12.2022, AWMF-Registernummer 080-006, Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR). Gültig bis 31.12.2026 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/080-006l_S3_Neurologische-Rehabilitation-bei-Koma-und-schwerer-Bewusstseinsstoerung-im-Erwachsenenalter_2025-03-verlaengert.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Akupunktur: Spannungskopfschmerz (Vorbeugung)

systematische Übersicht

Zwölf Studien mit 2349 Teilnehmenden. In zwei großen Studien gegen Routineversorgung erreichten deutlich mehr Behandelte mindestens eine Halbierung der Kopfschmerzhäufigkeit (48 gegenüber 19 Prozent und 45 gegenüber 4 Prozent; moderate Qualität); die beiden Studien unterschieden sich aber deutlich in Ausgangshäufigkeit und Versorgung der Kontrollgruppen, und Langzeitwirkungen über vier Monate hinaus wurden nicht untersucht. Gegenüber Scheinakupunktur erreichten 51 gegenüber 43 Prozent mindestens eine Halbierung der Häufigkeit (relatives Risiko 1,3; moderate Qualität); Abbrüche wegen unerwünschter Wirkungen waren selten (1 von 420 mit Akupunktur, 0 von 343 mit Scheinakupunktur), unerwünschte Wirkungen berichteten 17 Prozent mit Akupunktur gegenüber 12 Prozent mit Scheinakupunktur (drei Studien; niedrige Qualität). Gegenüber Physiotherapie, Massage oder Übungen fand keine der vier Studien (niedrige bis moderate Qualität, hohes Verzerrungsrisiko, unzureichend berichtet) eine signifikante Überlegenheit der Akupunktur, bei manchen Zielkriterien lagen die Ergebnisse leicht zugunsten der Vergleichsbehandlung; zu unerwünschten Wirkungen berichteten diese Studien nichts. Die Qualität der Belege war insgesamt moderat oder niedrig, vor allem wegen fehlender Verblindung und schwankender Effektgrößen. Die Autorinnen und Autoren schließen, die verfügbaren Ergebnisse legten nahe, dass Akupunktur bei häufigem episodischem oder chronischem Spannungskopfschmerz wirksam sei; weitere Studien, besonders im Vergleich mit anderen Behandlungsmöglichkeiten, seien nötig.

Quelle

Cochrane Review CD007587.pub2 (2016): Acupuncture for the prevention of tension-type headache https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/27092807/ (erhoben am 06.09.2026)

Akupunktur: Spastische Tonuserhöhung nach Schlaganfall, Elektroakupunktur von Arm und Bein als Zusatzmaßnahme

Leitlinie

Die Empfehlung in Kapitel 4.2 der Leitlinie (modifiziert 2024) lautet: „Die Elektroakupunktur von Arm und Bein kann für Schlaganfall-Betroffene als Zusatzmaßnahme erwogen werden, wenn eine spastische Tonuserhöhung behandelt werden soll.“ (Konsensstärke: starker Konsens). Grundlage ist nach dem Hintergrundtext ein systematischer Review mit Metaanalyse zur Kombination von Elektroakupunktur und Rehabilitationsbehandlung; dazu heißt es: „Im Vergleich zu einer alleinigen Rehabilitationsbehandlung oder EA konnte die kombinierte Behandlung“ die Spastizität an Arm und Bein stärker verbessern, wobei methodische Schwächen der eingeschlossenen Studien aus China zu berücksichtigen seien. Nach der Methodik der Leitlinie steht kann für eine offene Empfehlung; starker Konsens bedeutet eine Zustimmung von mehr als 95 % der Teilnehmenden, und eine Evidenzklassifizierung einzelner Quellen erfolgt bei dieser S2k-Leitlinie nicht.

Quelle

S2k-Leitlinie „Therapie des spastischen Syndroms“, Langfassung, Version 6.1, Stand 01.12.2024, AWMF-Registernummer 030-078, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR). Gültig bis 30.11.2029. https://register.awmf.org/assets/guidelines/030-078l_S2k_Therapie_spastisches_Syndrom_2025-04.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Akupunktur: Subjektive Symptome der Xerostomie nach adjuvanter Radiotherapie

Leitlinie

Empfehlung 4.12 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einem systematischen Review über 5 RCTs und einer Metaanalyse über 2 dieser RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Reduktion der subjektiven Symptome der Xerostomie nach einer adjuvanten Radiotherapie bei onkologischen Patienten vor. Akupunktur kann in dieser Situation zur Reduktion der subjektiven Symptome der Xerostomie erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2a aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Akupunktur: Symptomatische lumbale Spinalkanalstenose

Leitlinie

Kapitel 2.5.6 der Leitlinie (Therapie, im Abschnitt 2.5 Spinalkanalstenose) hält fest: „Akupunktur (24 Behandlungen über 8 Wochen) führt zur zügigen funktionellen Erholung und Schmerzreduktion bei symptomatischer Spinalkanalstenose und ist der sham-Akupunktur in einer randomisierten, kontrollierten Studie überlegen“ (die Leitlinie verweist dafür auf eine Fundstelle ihres Literaturverzeichnisses). Die Aussage stützt sich auf eine einzelne randomisierte Studie. Als S2k-Leitlinie weist sie weder Empfehlungs- noch Evidenzgrade aus; sie wird im formalen Konsens verabschiedet und ohne systematische Bewertung der Belege.

Quelle

S2k-Leitlinie „Spezifischer Kreuzschmerz“, Langfassung, Version 2.0, Stand 01.04.2024, AWMF-Registernummer 187-059, Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie. Gültig bis 31.03.2028. https://register.awmf.org/assets/guidelines/187-059l_S2k_Spezifischer-Kreuzschmerz_2024-08.pdf (erhoben am 07.09.2026)

Akupunktur: Tumorschmerzen bei onkologischen Patienten

Leitlinie

Empfehlung 4.5 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus zwei systematischen Reviews über 9 RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Senkung von Tumorschmerzen bei onkologischen Patienten vor. Akupunktur sollte zur Senkung der Tumorschmerzen und/ oder Einsparung von Analgetika bei diesen Patienten empfohlen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR B und LoE 1a aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Akupunktur: Unterbauchschmerzen und menstruelle Beschwerden bei Endometriose, Akupunktur in Kombination mit weiteren Behandlungen

Leitlinie

Die konsensbasierte Empfehlung 4.E31 der Leitlinie lautet: „Eine Akupunkturbehandlung (i. e. ca. acht Sitzungen) kann zur Linderung von Unterbauchschmerzen und/oder menstruellen Beschwerden bei Endometriose in Kombination mit weiteren Behandlungen erwogen werden.“ Ausgewiesen sind Expertenkonsens und Konsensusstärke ++, die Empfehlung ist 2024 neu aufgenommen. Die Leitlinie unterscheidet nach Tabelle 7 die starke („soll“), die einfache („sollte“) und die offene Empfehlung („kann“); „++“ bedeutet nach Tabelle 8 Konsens mit einer Zustimmung von mehr als 75 bis 95 Prozent, „+++“ starken Konsens mit mehr als 95 Prozent. Expertenkonsens heißt dort Konsensus-Entscheidungen „ohne vorherige systemische Literaturrecherche (S2k)“. Aus einer Metaanalyse mit sechs Studien berichtet die Leitlinie: „Nach Interventionsende war eine Verum-Akupunkturbehandlung (i. e. Serie von Ø acht Sitzungen) einer Behandlung mit Akupunktur an unspezifischen Punkten mit hoher Effektstärke sowohl signifikant als auch klinisch relevant überlegen bezüglich Unterbauchschmerzen und menstruellen Schmerzen.“ Zugleich hält sie fest: „Manuelle Akupunktur, Moxibustion und Elektroakupunktur hatten bei Endometriosepatientinnen einen positiven Einfluss auf den Gesamtschmerz-Index, den Pelvic-Pain-Index sowie Dyschezie, Dysmenorrhoe und Kopfschmerzen“, und im Vergleich mit hormoneller Behandlung: „verglichen mit der Einnahme von KOK zeigte sich aber eine Unterlegenheit“.

Quelle

S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Endometriose“, Langfassung, Version 5.1, Stand 01.04.2025, AWMF-Registernummer 015-045, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe mit der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Gültig bis 31.03.2030. Kapitel 4.5 „Komplementäre Therapien und weitere Therapiemöglichkeiten“, Konsensbasierte Empfehlungen 4.E25, 4.E28, 4.E30 und 4.E31. https://register.awmf.org/assets/guidelines/015-045l_S2k_Diagnostik_Therapie_Endometriose_2025-10.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Akupunktur: Vorbeugung des postoperativen Delirs bei älteren chirurgischen Patientinnen und Patienten im Krankenhaus, transkutane elektrische Akupunkturpunkt-Stimulation (TEAS)

Leitlinie

Empfehlung 4.16 der Leitlinie (neu 2025, Empfehlungsgrad A ⇓⇓) lautet: „Wir empfehlen, bei älteren chirurgischen Patient:innen im Krankenhaus transkutane elektrische Akupunktur-Punkt-Stimulation zur Prävention des postoperativen Delirs nicht einzusetzen.“ (Konsensstärke: 100%, starker Konsens (14/14)). Die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz nach GRADE ist für eine reduzierte Delirinzidenz mit moderat und für eine kürzere Delirdauer mit niedrig angegeben; keine sichere Auswirkung auf die kognitive Funktion. Zur Begründung schreibt die Leitlinie, die Primärstudien des systematischen Reviews hätten wegen Sprachbarrieren nicht im Detail geprüft werden können, und weiter: „Eine neuere Metaanalyse einer anderen chinesischen Arbeitsgruppe, die teilweise die gleichen Studien einbezieht, bewertet deren Qualität als gering und weist auf ein hohes Bias-Risiko hin [272]. Zudem gibt es Unstimmigkeiten bei den Fallzahlen der eingeschlossenen Studien, was Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Ergebnisse aufwirft.“ Außerdem: „Da die Technik der Elektroakupunktur ist in deutschen Krankenhäusern nicht regelhaft verfügbar ist, kann sie in der Regelversorgung nicht umgesetzt werden.“ und: „Um eine belastbare Empfehlung auszusprechen, sind weitere hochwertige Studien in Europa und international erforderlich.“

Quelle

S3-Leitlinie „Delir im höheren Lebensalter“, Langfassung, Version 1.1, Stand 30.04.2025, AWMF-Registernummer 109-001, Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie (DGGPP) und Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) mit weiteren Fachgesellschaften. Gültig bis 29.04.2029. https://register.awmf.org/assets/guidelines/109-001l_S3_Delir-im-hoeheren-Lebensalter_2026-01-1.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Akupunktur: Vorbeugung von Xerostomie während einer Radio- oder Chemotherapie bei Kopf-Hals-Tumoren

Leitlinie

Empfehlung 4.11 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einem systematischen Review über 4 RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Vorbeugung von Symptomen der Xerostomie während einer Radio-/Chemotherapie vor. Akupunktur kann während einer Radio-/Chemotherapie zur Vorbeugung von Symptomen der Xerostomie und zur Anregung des Speichelflusses bei Patienten mit Kopf-Hals Tumoren erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Akupunktur: Vorbeugung von verzögerter Übelkeit und Erbrechen bei Patienten mit platinbasierter Chemotherapie

Leitlinie

Empfehlung 4.1 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer systematischen Übersichtsarbeit und zwei RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Vorbeugung von verzögerter Übelkeit und Erbrechen bei Patienten mit platinbasierter Chemotherapie vor. Akupunktur kann, zusätzlich zur antiemetischen Therapie, zur Vorbeugung von verzögerter Übelkeit und Erbrechen bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2a aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Akupunktur: Vorbeugung von Übelkeit und Erbrechen während einer Radiotherapie

Leitlinie

Empfehlung 4.2 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 1 RCT zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Vorbeugung von Übelkeit und Erbrechen bei onkologischen Patienten während Radiotherapie vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung von Akupunktur zur Vorbeugung von Übelkeit und Erbrechen während Radiotherapie bei Patienten mit dieser Indikation gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2a aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Akupunktur: Wiederherstellung der Darmfunktion nach Operation bei Kolonkarzinom

Leitlinie

Empfehlung 4.13 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einem systematischen Review über 6 RCTs und 3 weiteren RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Wiederherstellung der Darmfunktion nach Operation bei Kolonkarzinompatienten vor. Akupunktur kann zur Verringerung der Zeit bis zum ersten Stuhlgang und zur Senkung des Opioidverbrauchs als zusätzliche Maßnahme bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2a aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Anthroposophische Arzneimittel: Akute Gastroenteritis im Kindesalter, anthroposophische Therapien und Arzneimittel

systematische Übersicht

Eine Suche mit einer breiten, auf komplementärmedizinische Verfahren angelegten Strategie in vier allgemeinen und drei komplementärmedizinischen Datenbanken; 3086 Artikel wurden auf anthroposophische Inhalte gesichtet, die meisten Treffer betrafen Ernährungstherapien. Anthroposophische Ansätze machten 3,1 Prozent (7 von 227) der komplementärmedizinischen Artikel aus: zwei Beobachtungsstudien, drei Erfahrungsberichte und zwei Übersichten. In den Erfahrungsberichten wurde eine Vielzahl anthroposophischer Mittel empfohlen, meist ohne wissenschaftliche Belege; Beobachtungsstudien lagen zu den anthroposophischen Arzneimitteln Bolus alba comp. und Gentiana comp. vor, dazu wurden Studien zu Chamomilla-, Ipecacuanha-, Podophyllum- und Tormentilla-Zubereitungen aus Homöopathie und Phytomedizin vorgestellt. Die Autorinnen und Autoren schließen, die meisten komplementärmedizinischen Therapien bei Gastroenteritis im Kindesalter bestünden aus Ernährungsempfehlungen; Studien zu anthroposophischen Ansätzen und Arzneimitteln seien mangelhaft, und die Ergebnisse unterstrichen, dass Anstrengungen nötig seien, anthroposophische Therapien im klinischen Rahmen zu bewerten. Der Befund ist damit eine Aussage über die Studienlage und nicht über eine Wirkung.

Quelle

Schwermer M, Längler A, Fetz K, Ostermann T et al.: Management of Acute Gastroenteritis in Children: A Systematic Review of Anthroposophic Therapies (deutschsprachig, Titel nach PubMed). Complementary Medicine Research 25:321-330, 2018 (online 25.07.2018) https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/30041164/ (erhoben am 14.09.2026)

Anthroposophische Arzneimittel: Asthma bronchiale

systematische Übersicht

Dieselbe Arbeitsgruppe, dieselbe Methode, andere Indikation: klinische Studien von 1990 bis 2023 aus vier Datenbanken und zusätzlichen Literaturverzeichnissen. Eingeschlossen wurden 23 Studien, davon 19 zur europäischen/westlichen Phytotherapie und vier zu Arzneimitteln der anthroposophischen Medizin. Neun Studien ausreichender Qualität berichteten günstige Wirkungen auf Asthmasymptome, Lungenfunktion und immunologische Kennwerte. Wie viele dieser neun aus der anthroposophischen Medizin stammen, sagt die Zusammenfassung nicht; als Beispiel nennt sie Nigella sativa (Schwarzkümmel), also ein Mittel der Phytotherapie. In den Studien, die über Sicherheit berichteten, wurden die Mittel als sicher angesehen. Die Autorinnen und Autoren schließen, die Übersicht weise auf mehrere Arzneimittel der Phytotherapie und der anthroposophischen Medizin hin, die bei Asthma bronchiale nützlich sein könnten und sicher zu sein schienen; weitere strenge Studien seien jedoch nötig, um eine evidenzbasierte Empfehlung für eine Zusatzbehandlung geben zu können.

Quelle

Braunwalder C, Ertl J, Wullschleger M, Timm E, Wolf U: Efficacy and safety of phytotherapy and anthroposophic medicine in bronchial asthma: A systematic review. Respiratory Medicine 245:108202, August-September 2025 (online 07.06.2025) https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/40490159/ (erhoben am 31.08.2026)

Anthroposophische Arzneimittel: Fatigue, tägliche Müdigkeit sowie Ein- und Durchschlafstörung bei onkologischen Patienten, Bryophyllum pinnatum

Leitlinie

Empfehlung 4.24 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zur Wirksamkeit von Bryophyllum pinnatum auf Fatigue bzw. tägliche Müdigkeit oder Ein- und Durchschlafstörung bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung von Bryophyllum pinnatum bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 4 aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 06.09.2026)

Anthroposophische Arzneimittel: Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Einnahme natürlicher Präparate als Teil einer anthroposophischen Behandlung

Leitlinie

Empfehlung 4.22 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer randomisierten, einer nicht-randomisiert kontrollierten und einer einarmigen Studie zur Wirksamkeit anthroposophischer Behandlungen wie die Einnahme natürlicher Präparate, Kunsttherapie, Bestrahlung mit buntem Licht, Musik- und Sprachtherapie, Heileurythmie, Diät, therapeutische Massage, Hydrotherapie und teilweise auch Misteltherapie auf die Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung dieser Therapien in Bezug auf die Lebensqualität von onkologischen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 06.09.2026)

Anthroposophische Arzneimittel: Pseudokrupp im Kindesalter

systematische Übersicht

Eine systematische Suche in allgemeinen Datenbanken (Cochrane Library, PubMed, OVID) und in Datenbanken der Komplementärmedizin (CAMbase, CAM-QUEST, Anthromedics), dazu eine Handsuche in anthroposophischen Handbüchern. Von 157 Arbeiten, die den Suchkriterien entsprachen, blieben eine retrospektive Studie und fünf Erfahrungsberichte; eine kontrollierte klinische Studie war nicht darunter. Genannt werden unter anderem Aconitum, Apis, Bryonia, Hepar sulfuris, Lavendel, Pyrit, Sambucus und Spongia, bei sachgerechter Anwendung ohne berichtete unerwünschte Wirkungen. Die Autorinnen und Autoren schließen, die anthroposophische Medizin halte ein breites Spektrum an Mitteln für die Behandlung des Pseudokrupps bei Kindern bereit, insbesondere Aconitum, Bryonia und Spongia würden häufig empfohlen; klinische Studien zur Wirksamkeit seien jedoch spärlich, weshalb Therapiestrategien erst entwickelt und überprüft werden müssten. Der Befund ist damit eine Aussage über die Studienlage und nicht über eine Wirkung: Eine systematische Übersicht, die keine kontrollierte Studie findet, belegt weder Nutzen noch Schaden.

Quelle

Schwermer M, Längler A, Fetz K, Ostermann T, Zuzak TJ: Anthroposophic medicine in the treatment of pediatric pseudocroup: A systematic review. Complementary Therapies in Medicine 40:185-190, Oktober 2018 (online 04.09.2017) https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/30219446/ (erhoben am 31.08.2026)

Anthroposophische Arzneimittel: Saisonale allergische Rhinitis (Heuschnupfen)

systematische Übersicht

Eine systematische Übersicht über klinische Studien von Januar 1990 bis März 2023 in vier Datenbanken. Eingeschlossen wurden 14 Studien, davon 11 zur europäischen/westlichen Phytotherapie und drei zu Arzneimitteln der anthroposophischen Medizin; etwa die Hälfte der Studien wurde als von ausreichender Qualität bewertet. Am häufigsten untersucht war die Pestwurz (Petasites hybridus) mit günstigen Wirkungen auf immunologische Parameter, Beschwerden und Nasenatmung; für ein Kombinationspräparat aus Citrus limonis (Zitrone) und Cydonia oblonga (Quitte) berichtet die Übersicht ebenfalls günstige immunologische und klinische Wirkungen. Die Schlussfolgerung hebt genau zwei pflanzliche Präparate hervor – eines aus der Phytotherapie und eines aus der anthroposophischen Medizin –, die „vielversprechende Möglichkeiten“ zu sein schienen; welches der beiden das anthroposophische ist, sagt die Zusammenfassung der Übersicht nicht ausdrücklich; da die Pestwurz ein Mittel der Phytotherapie ist, bleibt das Präparat aus Zitrone und Quitte. Die in Studien ausreichender Qualität untersuchten Mittel wurden als sicher beurteilt. Das ist der bisher deutlichste positive Befund zu einem einzelnen anthroposophischen Arzneimittel; er gilt für dieses Präparat und diese Indikation und nicht für die Therapierichtung.

Quelle

Braunwalder C, Ertl J, Wullschleger M, Timm E, Wolf U: Efficacy and Safety of Phytotherapy and Anthroposophic Medicine in Seasonal Allergic Rhinitis: A Systematic Review. International Archives of Allergy and Immunology 186(1):75-86, 2025 (online 31.07.2024) https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/39084196/ (erhoben am 31.08.2026)

Anthroposophische Kunsttherapie: Angststörungen bei erwachsenen Frauen, verglichen mit einer Warteliste

Einzelstudien

Eine randomisierte kontrollierte Studie mit 59 eingeschlossenen und 47 abschließenden Frauen zwischen 18 und 65 Jahren mit generalisierter Angststörung, sozialer Angststörung oder Panikstörung und mäßigen bis schweren Angstsymptomen; untersucht wurde ausdrücklich die anthroposophische Kunsttherapie. Gegenüber der Warteliste berichten die Autorinnen und Autoren in Per-Protocol- wie in Intention-to-treat-Analyse eine Abnahme der Angst und eine Zunahme der selbst eingeschätzten Lebensqualität (beide mit großem Effekt) sowie eine bessere Zugänglichkeit von Strategien der Emotionsregulation (mittlerer Effekt); die Wirkung hielt drei Monate an. Ihr Schluss: Kunsttherapie sei wirksam bei der Verringerung von Angstsymptomen und der Verbesserung von Lebensqualität und Aspekten der Emotionsregulation. Der Vergleich ist eine WARTELISTE und keine aktive Behandlung – die Autorinnen und Autoren fordern selbst, künftige Studien sollten gegen die übliche Behandlung prüfen und die Kosteneffektivität untersuchen.

Quelle

Abbing A, Baars EW, de Sonneville L, Ponstein AS, Swaab H: The Effectiveness of Art Therapy for Anxiety in Adult Women. A Randomized Controlled Trial. Frontiers in Psychology 10:1203, 29.05.2019 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/31191400/ (erhoben am 30.08.2026)

Anthroposophische Kunsttherapie: Chronische Erkrankungen in der ambulanten Versorgung, ohne Kontrollgruppe

Einzelstudien

Eine prospektive Kohortenstudie über vier Jahre an 161 aufeinanderfolgenden ambulanten Patientinnen und Patienten im Alter von 5 bis 71 Jahren, behandelt von 52 Kunsttherapeutinnen und -therapeuten in 54 Praxen. Häufigster Anlass waren psychische Störungen (60,9 Prozent, vor allem Depression, Erschöpfung und Angst). Alle Zielgrößen außer dem KINDL-Fragebogen für Kinder verbesserten sich zwischen Beginn und jeder Nachbeobachtung statistisch signifikant, und die Verbesserung hielt bis zur letzten Erhebung an. Der Schluss der Autorinnen und Autoren: Patientinnen und Patienten unter anthroposophischer Kunsttherapie hätten eine langfristige Verringerung der Symptome ihrer chronischen Erkrankung und eine Verbesserung der Lebensqualität erfahren. Die Studie hat KEINE Kontrollgruppe: Sie beschreibt den Verlauf unter Behandlung und kann ihn nicht von einem Verlauf ohne Behandlung unterscheiden.

Quelle

Hamre HJ, Witt CM, Glockmann A, Ziegler R, Willich SN, Kiene H: Anthroposophic art therapy in chronic disease. A four-year prospective cohort study. Explore (New York) 3(4):365-371, Juli/August 2007 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/17681256/ (erhoben am 30.08.2026)

Anthroposophische Kunsttherapie: Depressivität und Angst bei onkologischen Patienten, jeweils als subklinische Ausprägung

Leitlinie

Empfehlung 4.23 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus kontrollierten und unkontrollierten Studien zur Wirksamkeit von anthroposophischen Kunsttherapien auf Depressivität* und Angst** bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung anthroposophischer Kunsttherapien bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Anthroposophische Kunsttherapie: Fatigue sowie Ein- und Durchschlafstörungen bei Überlebenden nach Brustkrebs, Maltherapie als Teil einer anthroposophischen Komplexbehandlung

Leitlinie

Empfehlung 4.21 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer nicht-randomisiert kontrollierten und einer randomisierten Studie zur Wirksamkeit einer anthroposophischen Komplexbehandlung (Psycho- und Schlafedukation, Eurythmie-Therapie, Maltherapie) auf Fatigue und Schlafqualität bei Überlebenden nach Brustkrebs vor. Diese Form der anthroposophischen Komplexbehandlung kann zur Senkung von Fatigue und Ein- und Durchschlafstörungen bei Überlebenden nach Brustkrebs erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2b aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 06.09.2026)

Anthroposophische Kunsttherapie: Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Kunsttherapie als Teil einer anthroposophischen Behandlung

Leitlinie

Empfehlung 4.22 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer randomisierten, einer nicht-randomisiert kontrollierten und einer einarmigen Studie zur Wirksamkeit anthroposophischer Behandlungen wie die Einnahme natürlicher Präparate, Kunsttherapie, Bestrahlung mit buntem Licht, Musik- und Sprachtherapie, Heileurythmie, Diät, therapeutische Massage, Hydrotherapie und teilweise auch Misteltherapie auf die Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung dieser Therapien in Bezug auf die Lebensqualität von onkologischen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 06.09.2026)

Chiropraktik: Akuter Kreuzschmerz (unter sechs Wochen), spinale Manipulation

systematische Übersicht

20 randomisierte Studien mit 2674 Teilnehmenden, davon sechs mit niedrigem Verzerrungsrisiko; untersucht wurde die spinale Manipulation und Mobilisation als Handgriff, gleich ob von Chiropraktikern, Manualtherapeuten oder Osteopathen ausgeführt. Die Autorinnen und Autoren fanden Belege niedriger bis sehr niedriger Qualität dafür, dass die spinale Manipulation bei akutem Kreuzschmerz nicht wirksamer sei als unwirksame Vergleichsbehandlungen, Scheinmanipulation oder als Zusatz zu einer anderen Behandlung; gegenüber anderen empfohlenen Therapien scheine sie ebenfalls nicht besser zu sein (Belege sehr niedriger bis moderater Qualität), mit Ausnahme von Belegen niedriger Qualität aus einer Studie für einen kurzfristigen, moderat klinisch relevanten Effekt auf den Schmerz gegenüber unwirksamen Behandlungen und von Belegen niedriger Qualität für einen ebensolchen Effekt auf die Funktion als Zusatzbehandlung. Je Vergleich, Zielkriterium und Zeitpunkt gab es höchstens drei Studien; die Bewertung sei dadurch begrenzt, und künftige Forschung werde diese Schätzungen wahrscheinlich erheblich verändern. Ihr Schluss: Die Entscheidung für eine Überweisung sollte sich nach Kosten, Vorlieben von Patientin und Behandelnden und der Sicherheit im Vergleich zu anderen Behandlungen richten; künftige Studien sollten bestimmte Untergruppen untersuchen und eine ökonomische Bewertung einschließen.

Quelle

Cochrane Review CD008880.pub2 (2012): Spinal manipulative therapy for acute low-back pain https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/22972127/ (erhoben am 06.09.2026)

Chiropraktik: Asthma bronchiale, Spinalmanipulationen (Wirkung auf die Lungenfunktion)

Leitlinie

Statement S11 der Leitlinie lautet: „Akupunktur besitzt keinen nachgewiesenen Effekt auf die Asthmakontrolle. Manuelle Therapie einschließlich Massagen, Spinalmanipulationen und physisches Belastungstraining verbessern die Lungenfunktion nicht.“ Das Statement nennt Spinalmanipulationen als Teil der manuellen Therapie und trifft eine Aussage nur zur Lungenfunktion. Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei ihren nummerierten Empfehlungen (E) und Statements (S) nicht; zur NVL Asthma heißt es in der Einleitung: „bezüglich der Evidenztabellen und Evidenzgrade wird daher auf diese Leitlinie verwiesen“. Einen Hintergrundtext zu Spinalmanipulationen enthält die Langfassung nicht.

Quelle

S2k-Leitlinie „Fachärztliche Diagnostik und Therapie von Asthma“, Langfassung, Version 3.1, Stand 01.03.2023, AWMF-Registernummer 020-009, Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP). Gültig bis 29.02.2028. https://register.awmf.org/assets/guidelines/020-009l_S2k_Fachaerztliche-Diagnostik-Therapie-von-Asthma_2023-07.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Chiropraktik: Chronischer Kreuzschmerz

systematische Übersicht

Untersucht wurde die Wirbelsäulenmanipulation (spinal manipulative therapy), also der Eingriff, den die Chiropraktik ausführt, und nicht der Beruf. 76 randomisierte Studien mit 11.866 Teilnehmenden, davon 50 neu gegenüber der Fassung von 2011. Die Autorinnen und Autoren schreiben, gegenüber einer Scheinbehandlung könne die Manipulation zu einer kleinen Verbesserung des Schmerzes und einer mittleren Verbesserung der Funktion führen; gegenüber keiner Behandlung zu einer mittleren Verbesserung des Schmerzes und einer großen der Funktion; gegenüber anderen konservativen Behandlungen zu wenig oder keinem Unterschied beim Schmerz und einer kleinen Verbesserung der Funktion. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde als niedrig bis sehr niedrig eingestuft, vor allem, weil die Wirkung in Studien mit unterschiedlichen Umfeldern und Bevölkerungsgruppen sowie mit unterschiedlichen Manipulationstechniken, Dosierungen und Behandlungshäufigkeiten untersucht worden sei; die Effekte gegenüber anderen konservativen Behandlungen seien wegen der erheblichen statistischen Heterogenität, für die es keine klare Erklärung gebe, mit Vorsicht zu deuten. Unerwünschte Wirkungen berichteten weniger als die Hälfte der Studien (47 Prozent), zwölf davon systematisch; genannt wurden Muskelkater, Steifheit und ein vorübergehender Anstieg der Schmerzen, schwere Komplikationen in keiner der Studien. Zu den unerwünschten Wirkungen der Manipulation seien die Belege sehr unsicher. Ihr Schluss: Weitere Studien in derselben Machart würden weder die Belege noch das Vertrauen in sie stärken. Drei der acht Autoren arbeiten in eigener Praxis als Chiropraktoren; das steht in der Interessenerklärung der Übersicht.

Quelle

Cochrane Review CD008112.pub3, Spinal manipulative therapy for adults with chronic low back pain, 06.01.2026 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/41494147/ (erhoben am 04.09.2026)

Chiropraktik: Nackenschmerz

systematische Übersicht

Untersucht wurden Manipulation und Mobilisation der Halswirbelsäule und der Brustwirbelsäule, nicht der Beruf. 51 Studien mit 2920 Teilnehmenden; eine Suchaktualisierung vom Juni 2015 sei noch nicht eingearbeitet. Die Autorinnen und Autoren schreiben, für die Manipulation der Brustwirbelsäule gegenüber einer Kontrolle lasse sich bei Nackenschmerz, Funktion und Lebensqualität Unterstützung finden, während die Ergebnisse für Manipulation und Mobilisation der Halswirbelsäule gegenüber einer Kontrolle wenige und uneinheitlich seien; eine Publikationsverzerrung lasse sich nicht ausschließen, und es sei Forschung nötig, die gegen verschiedene Verzerrungen geschützt sei. Die Befunde legten nahe, dass Manipulation und Mobilisation bei jedem Zielkriterium in der unmittelbaren, kurz- und mittelfristigen Nachbeobachtung ähnliche Ergebnisse zeigten. Mehrere Sitzungen der Manipulation der Halswirbelsäule könnten unmittelbar, mittel- und langfristig eine bessere Schmerzlinderung und Funktionsverbesserung bringen als bestimmte Medikamente. Ihr Schluss nennt ausdrücklich das Risiko: Da für die Manipulation das Risiko seltener, aber schwerwiegender unerwünschter Ereignisse bestehe, sei weitere hochwertige Forschung nötig, die sich auf die Mobilisation richte und Mobilisation oder Manipulation mit anderen Behandlungsmöglichkeiten vergleiche, um Behandelnde bei ihrer Wahl zu leiten.

Quelle

Cochrane Review CD004249.pub4, Manipulation and mobilisation for neck pain contrasted against an inactive control or another active treatment, 23.09.2015 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/26397370/ (erhoben am 04.09.2026)

Chiropraktik: Persistierender Beckengürtelschmerz in der Schwangerschaft und nach der Geburt

Leitlinie

Kapitel 8.6.1 der Leitlinie nennt die chiropraktischen Techniken in einem Satz gemeinsam mit der Osteopathie: „Osteopathie und chiropraktische Techniken können bei persistierendem Beckengürtelschmerz in der Schwangerschaft und nach der Geburt unterstützend wirken“. Belegt ist das mit einer systematischen Übersicht mit Metaanalyse zur osteopathischen Behandlung und einer Arbeit zum Beckengürtelschmerz; eine eigene Aussage zur Chiropraktik beim chronischen Unterbauchschmerz ohne Schwangerschaftsbezug enthält die Leitlinie nicht.

Quelle

S2k-Leitlinie „Chronischer Unterbauchschmerz der Frau“, Langfassung, Version 07.04.2023, Stand 30.11.2022, AWMF-Registernummer 016-001, Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Gültig bis 29.11.2027 (in Überarbeitung). Abschnitt 8.6 „Komplementäre Verfahren“ mit 8.6.1, 8.6.3, 8.6.5 und 8.6.7. https://register.awmf.org/assets/guidelines/016-001l_S2k_Chronischer_Unterbauchschmerz_Frau_2023-04.pdf (erhoben am 08.09.2026)

Chiropraktik: Prophylaxe des Kopfschmerzes vom Spannungstyp, Manipulationen im Rahmen der manuellen Therapie

Leitlinie

Die Leitlinie verwendet den Begriff Chiropraktik nicht; sie spricht von Manipulationen im Rahmen der manuellen Therapie. In Tabelle 6 der Leitlinie (nicht medikamentöse Verfahren zur Prophylaxe) erhält die manuelle Therapie den Empfehlungsgrad IIa („Verfahren, deren Einsatz erwogen werden soll“) mit der Bemerkung: „Mobilisationen mit/ohne Kombination von Weichteiltechniken; Manipulationen nicht wirksam“. Einen eigenen Empfehlungsgrad für Manipulationen vergibt die Tabelle nicht; die Aussage zu den Manipulationen steht als Bemerkung in der Zeile der manuellen Therapie. Der Abschnitt „Manuelle Therapie“ in Kapitel 4.2.2 lautet vollständig: „2006 wurde in einem systematischen Review (6 Studien) berichtet, dass keine ausreichende Evidenz einer Wirksamkeit der manuellen Therapie bestand [117]. Seitdem berichtete vor allem die Arbeitsgruppe um Espí-López et al. von zwei vierarmigen Studien, in denen Wirbelsäulenmanipulationen (n = 21) mit Weichteiltechniken (Massage oder Soft Tissue Release) allein (n = 21) oder in Kombination (n = 21) angewendet wurden. Beide Techniken führten allein bereits zu einer Reduktion des Headache Disability Index Scores, waren aber in Kombination den Einzeltechniken überlegen [118, 119]. Bei einer weitreichenderen Definition von manueller Therapie, die auch Manipulationen (high velocity, low amplitude) einbezieht, wurde 2020 in einer Übersichtsarbeit und Metaanalyse eine mangelnde Effektivität festgestellt [114].“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie; nach eigener Angabe wurde zur Konsensusfindung ein modifiziertes Delphi-Verfahren angewendet, und „Die Abstimmung über die Empfehlungen erfolgte in einer Online-Konferenz im Januar 2023.“

Quelle

S1-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Kopfschmerzes vom Spannungstyp“, Langfassung, Version 6.0, Stand 19.12.2023, AWMF-Registernummer 030-077, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG). Gültig bis 18.12.2028. https://register.awmf.org/assets/guidelines/030-077l_S1_Diagnostik-Therapie-Kopfschmerz-Spannungstyp_2024-03.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Homöopathische Komplexmittel: Akute Atemwegsinfektionen bei Kindern, nicht individualisierte Homöopathie

systematische Übersicht

Die Übersicht führt den Vergleich „nicht individualisierte Homöopathie gegen Placebo oder übliche Versorgung“ getrennt; von den 11 eingeschlossenen randomisierten Studien mit 1813 Kindern ließen zwei Behandlungs- und drei Präventionsstudien die Behandlung individualisieren, die übrigen verwendeten vorab festgelegte, nicht individualisierte Behandlungen. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung von fünf Präventions- und sechs Behandlungsstudien habe keinen durchgängigen Vorteil homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebo auf Wiederauftreten oder Heilungsraten bei Kindern gezeigt, und sie fanden keine Belege, die die Wirksamkeit bei akuten Atemwegsinfektionen von Kindern stützen. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde für die meisten Endpunkte als niedrig bis sehr niedrig eingestuft. Unerwünschte Ereignisse seien schlecht berichtet worden, sodass sie keine Schlüsse zur Sicherheit ziehen könnten.

Quelle

Cochrane Review CD005974.pub6, Homeopathic medicinal products for preventing and treating acute respiratory tract infections in children, 13.12.2022 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/36511520/ (erhoben am 07.08.2026)

Homöopathische Komplexmittel: Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, in Deutschland registrierte homöopathische Komplexmittel

Leitlinie

Empfehlung 4.27 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von in Deutschland registrierten homöopathischen Komplexmitteln zur Mortalität und krankheits- und-therapieassoziierte Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung von in Deutschland registrierten homöopathischen Komplexmitteln bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Homöopathische Komplexmittel: Nebenwirkungen von Krebsbehandlungen, chemotherapiebedingte Stomatitis, Mundspülung mit dem Komplexmittel Traumeel S

systematische Übersicht

Acht kontrollierte Studien mit insgesamt 664 Teilnehmenden, sieben davon placebokontrolliert und eine gegen eine aktive Behandlung; drei untersuchten Nebenwirkungen der Strahlentherapie, drei Nebenwirkungen der Chemotherapie und zwei Wechseljahresbeschwerden im Zusammenhang mit der Brustkrebsbehandlung. Zwei Studien mit niedrigem Verzerrungsrisiko zeigten einen Nutzen, darunter eine Studie mit 32 Teilnehmenden, in der Traumeel S, ein proprietäres homöopathisches Komplexmittel, als Mundspülung bei chemotherapiebedingter Stomatitis Placebo überlegen war. Zwei weitere Studien berichteten positive Ergebnisse bei unklarem Verzerrungsrisiko, vier weitere Studien berichteten negative Ergebnisse. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Übersicht habe vorläufige Daten gefunden, die die Wirksamkeit von topischer Calendula zur Vorbeugung einer akuten Dermatitis während der Strahlentherapie und von Traumeel S als Mundspülung bei der Behandlung der chemotherapiebedingten Stomatitis stützen; diese Studien müssten wiederholt werden. Für andere Nebenwirkungen von Krebsbehandlungen gebe es keine überzeugenden Belege für die Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel; weitere Forschung sei erforderlich. Schwerwiegende unerwünschte Wirkungen oder Wechselwirkungen, die den verwendeten homöopathischen Arzneimitteln zuzuschreiben wären, wurden nicht berichtet.

Quelle

Cochrane Review CD004845.pub2, Homeopathic medicines for adverse effects of cancer treatments, 15.04.2009 (am 21.03.2016 als stabil erklärt) https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/19370613/ (erhoben am 14.09.2026)

Homöopathische Komplexmittel: Reizdarmsyndrom, klinische Homöopathie (ein bestimmtes Mittel für eine bestimmte Erkrankung, nicht individualisiert)

systematische Übersicht

Die Übersicht unterscheidet die klinische Homöopathie, bei der ein bestimmtes Mittel für eine bestimmte Erkrankung verordnet wird, von der individualisierten homöopathischen Behandlung. Vier randomisierte kontrollierte Studien mit 307 Teilnehmenden wurden eingeschlossen; zwei davon verglichen klinische Homöopathie (Asafoetida oder Asafoetida plus Nux vomica) mit Placebo beim Reizdarmsyndrom mit Verstopfung. In der Metaanalyse dieser beiden Studien (171 Teilnehmende) berichteten nach zwei Wochen 73 Prozent (46 von 63) der mit Asafoetida Behandelten eine allgemeine Besserung der Symptome gegenüber 45 Prozent (30 von 66) unter Placebo (relatives Risiko 1,61; 95-Prozent-Konfidenzintervall 1,18 bis 2,18; Belege von sehr niedriger Vertrauenswürdigkeit); in der Studie zu Asafoetida plus Nux vomica waren es 68 Prozent (13 von 19) gegenüber 52 Prozent (12 von 23) (relatives Risiko 1,31; 0,80 bis 2,15; sehr niedrige Vertrauenswürdigkeit). Das Verzerrungsrisiko der beiden Studien zur klinischen Homöopathie war in den meisten Kriterien unklar und in einer Studie hoch für selektives Berichten. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Ergebnisse zu den untersuchten Endpunkten seien unsicher; es ließen sich daher keine festen Schlussfolgerungen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Homöopathie bei der Behandlung des Reizdarmsyndroms ziehen. Weitere hochwertige, ausreichend große randomisierte Studien seien erforderlich, um Wirksamkeit und Sicherheit der klinischen und der individualisierten Homöopathie beim Reizdarmsyndrom gegenüber Placebo oder üblicher Versorgung zu bewerten. Keine der eingeschlossenen Studien berichtete über Bauchschmerzen, Stuhlfrequenz, Stuhlkonsistenz oder unerwünschte Ereignisse.

Quelle

Cochrane Review CD009710.pub3, Homeopathy for treatment of irritable bowel syndrome, 04.09.2019 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/31483486/ (erhoben am 14.09.2026)

Homöopathische Komplexmittel: Verschiedene Erkrankungen (15 Krankheitsbilder), nicht individualisierte homöopathische Behandlung im Vergleich zu anderen Kontrollen als Placebo

systematische Übersicht

17 randomisierte kontrollierte Studien zu 15 verschiedenen Krankheitsbildern, in denen die Kontrollgruppe etwas anderes als Placebo erhielt; 14 Studien wurden insgesamt mit hohem und drei mit unklarem Verzerrungsrisiko eingestuft, zehn hatten auswertbare Daten. Erhebliche Heterogenität untergrub die geplanten Metaanalysen oder ihre sinnvolle Deutung. Für die drei Äquivalenz- oder Nichtunterlegenheitsstudien mit auswertbaren Daten war der kleine, nicht signifikante gepoolte Effekt (standardisierte Mittelwertdifferenz 0,08; p = 0,46) mit dem Schluss vereinbar, dass sich die nicht individualisierte homöopathische Behandlung bei Schwindel nicht von einer Behandlung mit Ginkgo biloba oder Betahistin und bei saisonaler allergischer Rhinitis nicht von Natriumcromoglicat unterschied. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die vorliegenden Daten ließen keine eindeutige Schlussfolgerung über die vergleichende Wirksamkeit der nicht individualisierten homöopathischen Behandlung zu. Die Verallgemeinerbarkeit der Befunde sei durch die insgesamt begrenzte externe Validität eingeschränkt. Die höchste intrinsische Qualität sei in den Äquivalenz- und Nichtunterlegenheitsstudien beobachtet worden.

Quelle

Mathie RT, Fok YYY, Viksveen P, To AKL et al.: Systematic Review and Meta-Analysis of Randomised, Other-than-Placebo Controlled, Trials of Non-Individualised Homeopathic Treatment. Homeopathy 108:88-101, Mai 2019 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/30699444/ (erhoben am 14.09.2026)

Homöopathische Komplexmittel: Verschiedene Erkrankungen (48 klinische Zustände), nicht individualisierte homöopathische Behandlung im Vergleich zu Placebo

systematische Übersicht

75 randomisierte kontrollierte Studien zu 48 verschiedenen klinischen Zuständen, davon 54 mit auswertbaren Daten; 49 Studien wurden mit hohem und 23 mit unklarem Verzerrungsrisiko eingestuft, die übrigen drei, klinisch heterogenen Studien wiesen ein ausreichend niedriges Verzerrungsrisiko auf, um als verlässliche Belege eingestuft zu werden. Die gepoolte standardisierte Mittelwertdifferenz aller auswertbaren Studien betrug -0,33 (95-Prozent-Konfidenzintervall -0,44 bis -0,21) und nach Korrektur für Publikationsverzerrung -0,16 (-0,31 bis -0,02); die drei Studien mit verlässlichen Belegen ergaben einen nicht signifikanten gepoolten Wert von -0,18 (-0,46 bis 0,09). Für keinen einzelnen klinischen Zustand enthielt die Metaanalyse verlässliche Belege. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Qualität der Gesamtheit der Belege sei niedrig. Eine Metaanalyse aller auswertbaren Daten führe zur Ablehnung ihrer Nullhypothese, wonach das Hauptergebnis einer Behandlung mit einer nicht individualisierten, standardisierten homöopathischen Arznei von dem eines Placebos nicht zu unterscheiden sei; die Analyse einer kleinen Untergruppe verlässlicher Belege stütze diese Ablehnung aber nicht. Für indikationsbezogene Metaanalysen fehlten verlässliche Belege, was einschlägige Schlussfolgerungen ausschließe. Besser geplante und strengere randomisierte Studien seien nötig, um eine Evidenzbasis zu entwickeln, die verlässliche Effektschätzungen zur nicht individualisierten homöopathischen Behandlung liefern könne.

Quelle

Mathie RT, Ramparsad N, Legg LA, Clausen J et al.: Randomised, double-blind, placebo-controlled trials of non-individualised homeopathic treatment: systematic review and meta-analysis. Systematic Reviews 6:63, März 2017 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/28340607/ (erhoben am 14.09.2026)

Klassische Homöopathie: Akute Atemwegsinfektionen bei Kindern, individualisierte Homöopathie

systematische Übersicht

Die Übersicht unterscheidet ausdrücklich zwischen individualisierter und nicht individualisierter Homöopathie; von den 11 eingeschlossenen randomisierten Studien mit 1813 Kindern ließen zwei Behandlungs- und drei Präventionsstudien die Behandlung durch Homöopathinnen und Homöopathen individualisieren. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung von fünf Präventions- und sechs Behandlungsstudien habe keinen durchgängigen Vorteil homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebo auf Wiederauftreten oder Heilungsraten bei Kindern gezeigt. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde für die meisten Endpunkte als niedrig bis sehr niedrig eingestuft. Sie fanden keine Belege, die die Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel bei akuten Atemwegsinfektionen von Kindern stützen; unerwünschte Ereignisse seien schlecht berichtet worden, sodass sie keine Schlüsse zur Sicherheit ziehen könnten.

Quelle

Cochrane Review CD005974.pub6, Homeopathic medicinal products for preventing and treating acute respiratory tract infections in children, 13.12.2022 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/36511520/ (erhoben am 07.08.2026)

Klassische Homöopathie: Asthma bronchiale, Behandlung mit Homöopathie

Leitlinie

Empfehlung 12-2 der Leitlinie lautet: „Akupunktur, Homöopathie und Hypnose sollen zur Behandlung des Asthmas nicht empfohlen werden.“ Sie ist mit „12-2 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „soll nicht“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Negativ-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. Im Abschnitt „Rationale“ heißt es: „Die Leitliniengruppe schätzt die Aussagesicherheit der identifizierten Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit von Akupunktur, Homöopathie und Hypnose insgesamt als sehr niedrig und teilweise auch widersprüchlich ein. Da sie zudem ein Schadenspotenzial darin sieht, dass die Adhärenz zu einer leitliniengerechten Therapie beziehungsweise die Arzneimitteltherapie durch die Einnahme zusätzlicher Substanzen beeinträchtigt werden kann, spricht sie eine starke Negativempfehlung aus.“ Die Empfehlung unterscheidet nicht zwischen klassischer und komplexer Homöopathie.

Quelle

S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma“, Langfassung, Version 5.0, Stand 23.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-002, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/nvl-002l_S3_Asthma_2024-08.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Klassische Homöopathie: Chronischer Unterbauchschmerz der Frau

Leitlinie

Kapitel 8.6.7 der Leitlinie nennt eine einzelne kontrollierte Studie: „Zur Homöopathie beim chronischen Unterbauchschmerz der Frau liegt eine methodisch gute Studie vor, in der 50 Frauen mit endometriosebedingten Unterbauchschmerzen über 24 Wochen homöopathisch potenziertes 17-beta Östradiol in Tropfenform erhielten“. Ihr Ergebnis: „Nach 24 Wochen hatte die Homöopathie-Gruppe eine signifikante globale Schmerzlinderung im Vergleich zu Placebo erlangt“; keine Gruppenunterschiede gab es bei den Angstskalen. Das Statement bleibt trotzdem zurückhaltend: „Die eingeschränkte Datenlage lässt keine Bewertung von Verfahren wie Phytotherapeutika, Antioxidantien oder Homöopathie, hinsichtlich der Therapie chronischer Unterbauchschmerzen zu“, angenommen mit 15 von 18 Stimmen. Eine einzelne positive Studie ist für die Leitlinie also noch keine Bewertungsgrundlage.

Quelle

S2k-Leitlinie „Chronischer Unterbauchschmerz der Frau“, Langfassung, Version 07.04.2023, Stand 30.11.2022, AWMF-Registernummer 016-001, Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Gültig bis 29.11.2027 (in Überarbeitung). Abschnitt 8.6 „Komplementäre Verfahren“ mit 8.6.1, 8.6.3, 8.6.5 und 8.6.7. https://register.awmf.org/assets/guidelines/016-001l_S2k_Chronischer_Unterbauchschmerz_Frau_2023-04.pdf (erhoben am 08.09.2026)

Klassische Homöopathie: Epilepsie im Erwachsenenalter

Leitlinie

Kapitel 2.4.10 der Leitlinie stellt zur Homöopathie fest: „Es sind keine Studien bekannt, die sich mit der Wirksamkeit von Homöopathie bei Epilepsien bzw. mit möglichen Interaktionen zwischen homöopathischen Substanzen und Anfallssuppressiva befassen“. Als mögliche unerwünschte Ereignisse nennt sie Allergien und Intoxikationen. Die Empfehlung lautet: „Homöopathie soll nicht anstelle einer anfallssuppressiven Pharmakotherapie eingesetzt werden“, starker Konsens bei einer Konsensstärke von 100 Prozent. Eine ergänzende Anwendung wird weder empfohlen noch ausgeschlossen; die Leitlinie verlangt stattdessen, dass die Einnahme nicht verordneter Arzneimittel erfragt wird.

Quelle

S2k-Leitlinie „Erster epileptischer Anfall und Epilepsien im Erwachsenenalter“, Langfassung, Stand 01.09.2023, AWMF-Registernummer 030-041, Deutsche Gesellschaft für Neurologie. Gültig bis 31.08.2028. Kapitel 2.4 mit den Abschnitten 2.4.8 „Heilpflanzen“, 2.4.9 „Traditionelle Chinesische Medizin / Akupunktur“, 2.4.10 „Homöopathie“ und 2.4.12 „Anthroposophische Medizin“. https://register.awmf.org/assets/guidelines/030-041l_S2k_Erster-epileptischer-Anfall-Epilepsien-Erwachsenenalter_2023-09.pdf (erhoben am 08.09.2026)

Klassische Homöopathie: Harninkontinenz der Frau (Belastungs-, Drang- und Mischharninkontinenz), Homöopathie

Leitlinie

Das konsensbasierte Statement S5-13 der Leitlinie lautet: „Im Bereich der Komplementärmedizin liegt bisher keine ausreichende Evidenz vor, um den Einsatz der Homöopathie, der Phytotherapie, der Supplementtherapie und weiterer komplementärmedizinischer Therapeutika explizit zu empfehlen.“ Ausgewiesen sind Expertenkonsens und die Konsensusstärke ++, nach Tabelle 8 der Leitlinie eine Zustimmung von mehr als 75 bis 95 Prozent. Statements sind dort fachliche Aussagen „nicht als Handlungsempfehlungen, sondern als einfache Darlegung“. Die Leitlinie unterscheidet dabei nicht zwischen klassischer Homöopathie und Komplexmitteln. Im Hintergrund nennt sie zu Gelsemium zwei Reviews, in denen keine explizite Anwendung im Bereich der Harnblase beschrieben wird, sowie Hinweise auf spasmolytische und antiinflammatorische Wirkungen, die nach der Leitlinie eine mögliche Wirksamkeit bei überaktiver Blase erklären könnten, und hält fest: „Zu Pulsatilla pratenis und Lytta vesicatoria, welche bei Blasenbeschwerden häufig eingesetzt werden, finden sich keine Studien bei Pubmed.“

Quelle

S2k-Leitlinie „Harninkontinenz der Frau“, Langfassung, Version 1.0, Stand 01.01.2022, AWMF-Registernummer 015-091, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe mit der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Gültig bis 31.12.2026 (am 29.08.2023 verlängert). Kapitel 5.6 „Komplementärmedizin bei Belastungs-, Drang- und Mischharninkontinenz“, Konsensbasiertes Statement S5-13. https://register.awmf.org/assets/guidelines/015-091l_S2k_Harninkontinenz-der-Frau_2022-03.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Klassische Homöopathie: Insomnie bei Erwachsenen (Ein- und Durchschlafstörungen)

Leitlinie

Empfehlung T11 der Leitlinie lautet: „Die Behandlung der Insomnie mit Aromatherapie, Akupunktur, Fußreflexzonenmassage, und Homöopathie soll nicht empfohlen werden (A; starker Konsens; Evidenzgrad 1a bis 4).“ Die Leitlinie nennt die Homöopathie damit in einer Reihe mit Aromatherapie, Akupunktur und Fußreflexzonenmassage. Sie unterscheidet dabei nicht zwischen klassischer Homöopathie und Komplexmitteln.

Quelle

S3-Leitlinie „Insomnie bei Erwachsenen“, Update 2025, Langfassung, Version 2.0, Stand 13.11.2024, AWMF-Registernummer 063-003, Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin. Gültig bis 12.11.2029. https://register.awmf.org/assets/guidelines/063-003l_S3_Insomnie-bei-Erwachsenen_2025-04.pdf (erhoben am 07.09.2026)

Klassische Homöopathie: Lebensqualität bei onkologischen Patienten zusätzlich zur Tumortherapie, Erstanamnese mit individueller Mittelverschreibung

Leitlinie

Empfehlung 4.25 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer RCT zum Einsatz von klassischer Homöopathie vor. Die Erstanamnese in Kombination mit individueller Mittelverschreibung kann zur Verbesserung der Lebensqualität bei onkologischen Patienten zusätzlich zur Tumortherapie erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2b aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Klassische Homöopathie: Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, in Deutschland registrierte homöopathische Einzelmittel allein

Leitlinie

Empfehlung 4.26 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von in Deutschland registrierten homöopathischen Einzelmitteln (bewährte Indikation als auch individuelle Indikation) alleine zur Mortalität und krankheits- und-therapieassoziierten Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung von in Deutschland registrierten homöopathischen Einzelmitteln alleine bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Klassische Homöopathie: Reizdarmsyndrom, individualisierte homöopathische Behandlung (Beratung und individuell gewähltes Mittel)

systematische Übersicht

Die Übersicht unterscheidet die individualisierte homöopathische Behandlung, bei der nach einer ausführlichen Beratung ein Mittel nach den individuellen Symptomen verordnet wird, von der klinischen Homöopathie. Vier randomisierte kontrollierte Studien mit 307 Teilnehmenden wurden eingeschlossen; eine Studie verglich die individualisierte homöopathische Behandlung (Beratung plus Mittel) mit üblicher Versorgung bei Frauen mit Reizdarmsyndrom, eine dreiarmige Studie verglich sie mit unterstützendem Zuhören oder üblicher Versorgung. In der Studie mit 20 Teilnehmerinnen betrug der mittlere Wert der allgemeinen Besserung (Unwohlsein) nach zwölf Wochen 1,44 (n = 9) unter individualisierter Homöopathie gegenüber 1,41 (n = 11) unter üblicher Versorgung (Mittelwertdifferenz 0,03; 95-Prozent-Konfidenzintervall -3,16 bis 3,22; sehr niedrige Vertrauenswürdigkeit). Im Vergleich mit üblicher Versorgung lag der mittlere Schweregrad der Reizdarmsymptome nach sechs Monaten bei 210,44 (n = 16) gegenüber 237,3 (n = 60) (Mittelwertdifferenz -26,86; -88,59 bis 34,87; niedrige Vertrauenswürdigkeit) und die Lebensqualität (EQ-5D) bei 69,07 gegenüber 63,41 (Mittelwertdifferenz 5,66; -4,69 bis 16,01; niedrige Vertrauenswürdigkeit); im Vergleich mit unterstützendem Zuhören lag der Schweregrad bei 210,44 (n = 16) gegenüber 262 (n = 18) (Mittelwertdifferenz -51,56; -129,94 bis 26,82; sehr niedrige Vertrauenswürdigkeit) und die Lebensqualität bei 69,07 gegenüber 63,09 (Mittelwertdifferenz 5,98; -8,13 bis 20,09; sehr niedrige Vertrauenswürdigkeit). Die dreiarmige Studie hatte in vier Bereichen ein niedriges und in zwei Bereichen (Durchführung, Erfassung) ein hohes Verzerrungsrisiko. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Ergebnisse zu den untersuchten Endpunkten seien unsicher; es ließen sich daher keine festen Schlussfolgerungen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Homöopathie bei der Behandlung des Reizdarmsyndroms ziehen. Weitere hochwertige, ausreichend große randomisierte Studien seien erforderlich, um Wirksamkeit und Sicherheit der klinischen und der individualisierten Homöopathie beim Reizdarmsyndrom gegenüber Placebo oder üblicher Versorgung zu bewerten. Keine der eingeschlossenen Studien berichtete über Bauchschmerzen, Stuhlfrequenz, Stuhlkonsistenz oder unerwünschte Ereignisse.

Quelle

Cochrane Review CD009710.pub3, Homeopathy for treatment of irritable bowel syndrome, 04.09.2019 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/31483486/ (erhoben am 14.09.2026)

Osteopathie: Chronischer nicht-spezifischer Kreuzschmerz, verglichen mit Kontrollbehandlungen

systematische Übersicht

Zehn Studien, und ein weiter gefasster Begriff von Osteopathie als in der Übersicht von 2024: gezählt wurden osteopathische Manipulation (sechs Studien), myofasziale Behandlung (zwei), Craniosacral-Behandlung (eine) und viszerale Behandlung (eine). Verglichen wurde mit Kontrollbehandlungen, die die Zusammenfassung der Übersicht nicht näher bezeichnet. Die Autorinnen und Autoren berichten eine Überlegenheit bei der Schmerzminderung (Effektstärke -0,59; 95-Prozent-Konfidenzintervall -0,81 bis -0,36) und beim Funktionszustand (-0,42; -0,68 bis -0,15). Für die osteopathische Manipulation allein war die Vertrauenswürdigkeit der Belege niedrig (Schmerz -0,57; -0,90 bis -0,25), für die myofasziale Behandlung moderat (-0,69; -1,05 bis -0,33). Keine der zehn Studien wurde durchweg als risikoarm eingestuft. Ihr Schluss: Die Ergebnisse stärkten die Belege dafür, dass Osteopathie beim chronischen nicht-spezifischen Kreuzschmerz Schmerz und Funktionszustand verbessere; die myofasziale Behandlung habe im Vergleich zu den anderen Verfahren den besseren Belegstand für die Schmerzminderung; es brauche weitere randomisierte Studien höherer Güte, die verschiedene osteopathische Verfahren miteinander vergleichen.

Quelle

Dal Farra F, Risio RG, Vismara L, Bergna A: Effectiveness of osteopathic interventions in chronic non-specific low back pain. A systematic review and meta-analysis. Complementary Therapies in Medicine 56:102616, Januar 2021 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33197571/ (erhoben am 27.08.2026)

Osteopathie: Endometriose, osteopathische Behandlung

Leitlinie

Die konsensbasierte Empfehlung 4.E28 der Leitlinie lautet: „Eine osteopathische Behandlung kann bei Patientinnen mit Endometriose erwogen werden.“ Ausgewiesen sind Expertenkonsens und Konsensusstärke ++, die Empfehlung ist 2024 neu aufgenommen. Die Leitlinie unterscheidet nach Tabelle 7 die starke („soll“), die einfache („sollte“) und die offene Empfehlung („kann“); „++“ bedeutet nach Tabelle 8 Konsens mit einer Zustimmung von mehr als 75 bis 95 Prozent, „+++“ starken Konsens mit mehr als 95 Prozent. Expertenkonsens heißt dort Konsensus-Entscheidungen „ohne vorherige systemische Literaturrecherche (S2k)“. Zur Datenlage schreibt die Leitlinie: „Größere RCTs fehlen. Es gibt lediglich kleinere Anwendungsbeobachtungsstudien bzw. Interventionsgruppe versus anderer Entspannungsverfahren, die aber meist positive Effekte zeigen.“ Über eine Metaanalyse zu gynäkologischen Erkrankungen: „Die Ergebnisse zeigten einen Effekt der Therapie auf gynäkologische und geburtshilfliche Konditionen, die Studien waren jedoch zu heterogen, um eine quantitative Analyse zu ermöglichen und allgemeingültige Empfehlungen auszusprechen.“ Und zur Versorgung: „Osteopathie zur Behandlung der Endometriose ist oftmals keine Kassenleistung und wird meist sehr individuell durchgeführt.“

Quelle

S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Endometriose“, Langfassung, Version 5.1, Stand 01.04.2025, AWMF-Registernummer 015-045, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe mit der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Gültig bis 31.03.2030. Kapitel 4.5 „Komplementäre Therapien und weitere Therapiemöglichkeiten“, Konsensbasierte Empfehlungen 4.E25, 4.E28, 4.E30 und 4.E31. https://register.awmf.org/assets/guidelines/015-045l_S2k_Diagnostik_Therapie_Endometriose_2025-10.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Osteopathie: Interstitielle Zystitis und Blasenschmerzsyndrom (IC/BPS), osteopathische Behandlung

Leitlinie

Empfehlung 4.18 der Leitlinie lautet: „Betroffenen kann bei IC/BPS eine osteopathische Behandlung empfohlen werden.“ Die Gesamtabstimmung ergab starken Konsens mit 96 Prozent; die Empfehlung wurde 2024 geändert. Die Stärke einer Empfehlung wird in dieser Leitlinie „rein sprachlich ausgedrückt“, eine Kann-Formulierung ist also die offene Stufe. Zur Datenlage: „Für IC/BPS konnten bis dato noch keine wissenschaftlichen Studien bezüglich der Wirksamkeit von Osteopathie gefunden werden, allerdings gibt es Studienergebnisse, die allgemein auf eine Wirksamkeit von Osteopathie bei chronischen Schmerzen [394] und bei chronischen Beckenschmerzen hinweisen [395].“ Aus einer niederländischen Befragung von 217 Betroffenen, von denen 44 (23 Prozent) eine Osteopathie in Anspruch genommen hatten, berichtet sie: „64 % der Befragten gaben keinen Effekt der osteopathischen Behandlung an, während 31% eine Schmerzlinderung erfuhren.“ Und weiter: „Ebenfalls wurden positive Effekte hinsichtlich Harndrang, Miktionsfrequenz und Schlafqualität berichtet“.

Quelle

S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Interstitiellen Zystitis (IC/BPS)“, Langfassung, Version 2.0, Stand 30.09.2024, AWMF-Registernummer 043-050, Deutsche Gesellschaft für Urologie. Gültig bis 29.09.2029. Kapitel 4.1.2 „Ernährungsempfehlungen“, 4.1.4.1 „Osteopathie“ und 4.4 „Komplementärmedizinische Therapie“ mit den Empfehlungen 4.11, 4.18, 4.44, 4.50 und 4.53 und den Statements 4.8 und 4.49. https://register.awmf.org/assets/guidelines/043-050l_S2k_Diagnostik-Therapie-Interstitielle-Zystitis-IC-BPS_2025-07.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Osteopathie: Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Chirotherapie, Osteopathie oder Cranio-Sacral-Therapie

Leitlinie

Empfehlung 5.5 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine Daten aus kontrollierten Studien zur Wirksamkeit von Chirotherapie, Osteopathie oder Cranio-Sacral-Therapie auf die Senkung der Mortalität oder der krankheitsassoziierten oder therapieassoziierten Morbidität, sowie Verbesserung der Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Osteopathie: Nicht-spezifischer Kreuzschmerz, verglichen mit einer Schein- oder Placebobehandlung

systematische Übersicht

Neun randomisierte Studien; der Volltext nennt davon sieben mit 1281 Teilnehmenden zum Kreuzschmerz. Aufgenommen wurde nur, wer osteopathisch nach einer eigenen Befunderhebung behandelte, nicht wer eine einzelne Technik anwandte. Verglichen wurde ausschließlich mit einer Schein- oder Placebobehandlung; ein Vergleich mit keiner Behandlung oder mit üblicher Versorgung ist in dieser Übersicht nicht enthalten. Über Nacken- und Kreuzschmerz zusammen berichten die Autorinnen und Autoren, die meisten Studien hätten bei keinem klinischen Endpunkt einen überlegenen Effekt gezeigt; die Metaanalyse ergab keinen statistisch bedeutsamen Unterschied bei der Schmerzstärke (standardisierte Mittelwertdifferenz -0,15; Konfidenzintervall -0,38 bis 0,08; sieben Studien, 1173 Teilnehmende) und bei der Beeinträchtigung (-0,09; -0,25 bis 0,08; sechs Studien, 1153 Teilnehmende); die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde auf moderat, niedrig oder sehr niedrig herabgestuft. Für den Kreuzschmerz allein nennt der Volltext -0,10 (95-Prozent-Konfidenzintervall -0,34 bis 0,08; fünf Studien, 1118 Teilnehmende) bei der Schmerzstärke und -0,07 (-0,22 bis 0,09; vier Studien, 1098 Teilnehmende) bei der Beeinträchtigung; die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde dort nach GRADE für die Schmerzstärke als niedrig und für die Beeinträchtigung als moderat eingestuft. Ihr Schluss: Osteopathische Behandlung sei einer Schein- oder Placebobehandlung bei Schmerz, Beeinträchtigung und Lebensqualität nicht überlegen.

Quelle

Ceballos-Laita L, Jiménez-del-Barrio S, Carrasco-Uribarren A, Medrano-de-la-Fuente R, Robles-Pérez R, Ernst E: Is Osteopathic Manipulative Treatment Clinically Superior to Sham or Placebo for Patients with Neck or Low-Back Pain? A Systematic Review with Meta-Analysis. Diseases 12(11):287, 08.11.2024 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/39589961/ (erhoben am 27.08.2026)

Osteopathie: Nicht-spezifischer Nackenschmerz, verglichen mit keiner Behandlung oder einer Scheinbehandlung

systematische Übersicht

Fünf Studien in der Übersicht, vier davon in der Berechnung. Die Autorinnen und Autoren berichten für osteopathische Behandlung gegenüber keiner Behandlung oder Scheinbehandlung statistisch bedeutsame Ergebnisse für die Schmerzstärke (Effektstärke -1,57; Konfidenzintervall -2,50 bis -0,65; p = 0,0008) und für den Funktionszustand (-1,71; -3,12 bis -0,31; p = 0,02). Sie stufen die Vertrauenswürdigkeit der Belege für ALLE untersuchten Zielgrößen als sehr niedrig ein, und keine der fünf Studien wurde durchweg als risikoarm bewertet. Ihr eigener Schluss lautet deshalb, osteopathische Behandlung könne bei Erwachsenen mit nicht-spezifischem Nackenschmerz für Schmerzstärke und Funktionszustand wirksam sein, die Ergebnisse seien aber von der sehr niedrigen Belegqualität betroffen; deshalb seien weitere hochwertige randomisierte Studien nötig, um die Belegqualität zu verbessern und die Ergebnisse verallgemeinern zu können.

Quelle

Dal Farra F, Buffone F, Risio RG, Tarantino AG, Vismara L, Bergna A: Effectiveness of osteopathic interventions in patients with non-specific neck pain. A systematic review and meta-analysis. Complementary Therapies in Clinical Practice 49:101655, November 2022 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/35986986/ (erhoben am 27.08.2026)

Osteopathie: Persistierender Beckengürtelschmerz in der Schwangerschaft und nach der Geburt

Leitlinie

Kapitel 8.6.1 der Leitlinie ordnet die Osteopathie den ergänzenden manuellen Verfahren zu: „Osteopathie und chiropraktische Techniken können bei persistierendem Beckengürtelschmerz in der Schwangerschaft und nach der Geburt unterstützend wirken“. Die Aussage ist auf diese Indikation begrenzt und nicht auf den chronischen Unterbauchschmerz allgemein; die Empfehlung des Abschnitts gilt der Physiotherapie: „Eine Beckenboden-spezifische Physiotherapie ist hinsichtlich der Therapie Chronischer Unterbauchschmerzen zu empfehlen, insbesondere wenn ein veränderter Muskeltonus und/oder schmerzhafte Triggerpunkte im Bereich der Beckenmuskulatur vorliegen“, angenommen mit 17 von 18 Stimmen.

Quelle

S2k-Leitlinie „Chronischer Unterbauchschmerz der Frau“, Langfassung, Version 07.04.2023, Stand 30.11.2022, AWMF-Registernummer 016-001, Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Gültig bis 29.11.2027 (in Überarbeitung). Abschnitt 8.6 „Komplementäre Verfahren“ mit 8.6.1, 8.6.3, 8.6.5 und 8.6.7. https://register.awmf.org/assets/guidelines/016-001l_S2k_Chronischer_Unterbauchschmerz_Frau_2023-04.pdf (erhoben am 08.09.2026)

Osteopathie: Säuglingskoliken und exzessives Schreien in den ersten sechs Lebensmonaten

Einzelstudien

Die Übersicht sichtet randomisierte Studien zu handgeführten Verfahren bei Säuglingskoliken ab 2012 und fand sieben: Bauchmassage, pädiatrisches Tuina, Craniosacral-Behandlung, chiropraktische Manipulation, osteopathische Behandlung mit leichter Berührung, Reflexzonenarbeit und Akupressur. Genau EINE davon prüfte die Osteopathie; der Volltext der Übersicht nennt sie mit ihren Zahlen: Carnes D u. a., International Journal of Osteopathic Medicine 51:100710, 2024, 66 Säuglinge unter zehn Wochen, 32 osteopathisch behandelt und 34 mit einer gleich dosierten Scheinberührung. Die bereinigte Differenz der täglichen Schreidauer betrug dort 2,2 Minuten zulasten der osteopathisch behandelten Gruppe (95-Prozent-Konfidenzintervall -20 bis 25 Minuten; p = 0,849); ein Unterschied ließ sich damit nicht feststellen. Die übrigen sechs Studien prüften andere Verfahren und sind keine Aussage über die Osteopathie. Wegen der Unterschiede in Diagnosekriterien, Zielgrößen und Behandlungsdosis wurde auf eine Zusammenfassung der Zahlen verzichtet. Schwere unerwünschte Ereignisse wurden nicht berichtet, die Überwachung darauf war jedoch uneinheitlich. Der Schluss der Übersicht gilt allen sieben Verfahren zusammen und nicht der Osteopathie allein: Sanfte manuelle Verfahren könnten Säuglingen mit Koliken eine bescheidene kurzfristige Erleichterung bringen und die Erfahrung der Eltern verbessern, bei anscheinend günstigem Sicherheitsprofil; methodische Unterschiede und kleine Stichproben begrenzten jedoch die Gewissheit, und standardisierte Protokolle, objektive Zielgrößen und eine belastbare Überwachung unerwünschter Ereignisse seien vorrangig für künftige Forschung.

Quelle

Tedeschi R, Giorgi F: Exploring Manual Interventions for Infantile Colic. A Scoping Review of the Evidence. Children 12(9):1246, 17.09.2025 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/41007111/ (erhoben am 27.08.2026)

Osteopathie: Verminderte Knochenstabilität durch Knochenmetastasen oder Osteoporose, manipulative Techniken und Impulstechniken

Leitlinie

Empfehlung 5.6 der Leitlinie lautet: „Bei onkologischen Patienten mit verminderter Knochenstabilität (Knochenmetastasen, Osteoporose) soll bei Verletzungsgefahr von einer Chirotherapie oder Osteopathie mit manipulativen Techniken oder Impulstechniken abgeraten werden.“ Sie ist als konsensbasierte Empfehlung ausgewiesen und trägt weder GoR noch LoE.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Verfahren in dieser Sicht

Häufige Fragen

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Akupunktur?

Das Register führt für AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

AOK Baden-Württemberg, Leistungsseite „Akupunktur“ (regionaler Block) https://www.aok.de/pk/bw/inhalt/akupunktur-10/ (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für AOK Bayern (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

AOK Bayern, Leistungsseite „Akupunktur“ (regionaler Block, Adresse /pk/bayern/inhalt/akupunktur-3/) https://www.aok.de/pk/bayern/inhalt/akupunktur-3/ (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für AOK Bremen/Bremerhaven (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

AOK Bremen/Bremerhaven, Leistungsseite „Akupunktur“ (regionaler Block) https://www.aok.de/pk/bremen/inhalt/akupunktur-6/ (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für AOK Hessen (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

AOK Hessen, Leistungsseite „Akupunktur“ (regionaler Block, mit Hinweis auf das Gesundheitskonto) https://www.aok.de/pk/hessen/inhalt/akupunktur-5/ (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für AOK Niedersachsen (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

AOK Niedersachsen, Leistungsseite „Akupunktur“ (regionaler Block) https://www.aok.de/pk/niedersachsen/inhalt/akupunktur-7/ (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für AOK NordWest (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

AOK NordWest, Leistungsseite „Akupunktur“ (regionaler Block) https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/akupunktur-9/ (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Leistungsseite „Akupunktur“ (regionaler Block) https://www.aok.de/pk/rps/inhalt/akupunktur-1/ (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für BKK Akzo Nobel (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

BKK Akzo Nobel, Leistungsseite „Akupunktur“ (Im Krankheitsfall) https://www.bkk-akzo.de/leistungen/im-krankheitsfall/akupunktur (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für BKK Deutsche Bank (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

BKK Deutsche Bank, Leistungsseite „Akupunktur“ (Alle Leistungen von A-Z) https://www.bkkdb.de/leistungen-beratung/alle-leistungen/alle-leistungen-von-a-z/akupunktur (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für bkk melitta hmr (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

bkk melitta hmr, Leistungsseite „Akupunktur“, Abschnitt „Was ist bei Migräne oder Spannungskopfschmerzen?“ https://www.bkk-melitta-hmr.de/leistungen/alternative-medizin/akupunktur (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für BKK Pfalz (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

BKK Pfalz, Leistungsseite „Akupunktur“ (Alternative Medizin) https://www.bkkpfalz.de/leistungen/alternative-medizin/akupunktur (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für BKK ProVita (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

BKK ProVita, Leistungsseite „Akupunktur“ https://bkk-provita.de/leistungen/akupunktur/ (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für BKK Würth (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

BKK Würth, Leistungsseite „Akupunktur“ (Leistungen A bis Z) https://www.bkk-wuerth.de/de/bkk_wuerth/leistungen/leistungen_a_bis_z/details/a/akupunktur.php (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für BMW BKK (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

BMW BKK, Leistungsseite „Akupunktur“ (Leistungen von A-Z) https://www.bmwbkk.de/de/topic/das-bieten-wir/leistungen/leistungen-von-a-z/akupunktur.html (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für energie-bkk (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

energie-BKK, Leistungsseite „Akupunktur“ https://www.energie-bkk.de/leistung/akupunktur/ (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für Heimat Krankenkasse (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

Heimat Krankenkasse, Leistungsseite „Akupunktur“ (Leistungen A-Z) https://www.heimat-krankenkasse.de/leistungen/leistungen-a-z/akupunktur/ (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für hkk (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

hkk, Leistungsseite „Akupunktur – Kostenübernahme, Voraussetzungen und Wirkungsweise“ https://www.hkk.de/leistungen-und-services/hkk-leistungen/alle-leistungen-von-a-z/akupunktur (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für IKK classic (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

IKK classic, „Alternative Heilmethoden: Akupunktur“, Abschnitt „Übernimmt die Krankenkasse Akupunktur bei Migräne?“ https://www.ikk-classic.de/gesund-machen/leben/akupunktur (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für KKH (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

KKH, Leistungsseite „Akupunktur“ (Alternativmedizin) https://www.kkh.de/leistungen/alternativmedizin/akupunktur (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für KNAPPSCHAFT (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

KNAPPSCHAFT, Leistungsseite „Akupunktur“ (Alternative Medizin) https://www.knappschaft.de/gesund-werden/therapie/alternative-medizin/akupunktur/akupunktur (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für mkk – meine krankenkasse (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

mkk – meine krankenkasse, Leistungsseite „Akupunktur“, FAQ „Kann ich Akupunktur auch bei anderen Beschwerden nutzen?“ https://www.meine-krankenkasse.de/leistungen/unsere-leistungen/leistungen-von-a-bis-z/akupunktur (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für SALUS BKK (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

SALUS BKK, Leistungsseite „Akupunktur“ (Leistungen von A-Z) https://www.salus-bkk.de/leistungen/fuer-ihre-gesundheit/leistungen-von-a-z/akupunktur (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

Techniker Krankenkasse, „Übernimmt die TK die Kosten für Akupunktur?“ https://www.tk.de/techniker/versicherung/tk-leistungen/weitere-leistungen/alternative-medizin/alternative-behandlungsmethoden/kostenuebernahme-akupunktur-2002272 (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für vivida bkk (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

vivida bkk, Leistungsseite „Akupunktur“, Aufklapper „Werden die Kosten auch bei Kopfschmerzen oder anderen Erkrankungen übernommen?“ https://www.vividabkk.de/de/leistungen-versicherung/leistungen-von-a-bis-z/akupunktur (erhoben am 06.09.2026)

Die Bedingung im Wortlaut steht auf der Verfahrensseite.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Anthroposophische Arzneimittel?

Das Register führt für Gesetzliche Kasse, Regelleistung: ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 30.07.2026.

Quelle

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der seit dem 30.07.2026 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html (erhoben am 29.08.2026)

Die Bedingung im Wortlaut steht auf der Verfahrensseite.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Anthroposophische Kunsttherapie?

Das Register führt für DAK-Gesundheit (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 07.09.2026.

Quelle

DAK-Gesundheit, Leistungen > Alternative Heilmethoden > Anthroposophische Medizin: Inneres Gleichgewicht finden (aktualisiert am 27.05.2025) https://www.dak.de/dak/leistungen/alternative-heilmethoden/anthroposophische-medizin-inneres-gleichgewicht-finden_10718 (erhoben am 07.09.2026)

Die Bedingung im Wortlaut steht auf der Verfahrensseite.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Chiropraktik?

Das Register führt für IKK classic (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 13.09.2026.

Quelle

IKK classic, Alternative Heilmethoden – Chirotherapie: Kosten, Ablauf und Kostenübernahme https://www.ikk-classic.de/pk/leistungen/alternative-heilmethoden/chirotherapie-kosten (erhoben am 13.09.2026)

Das Register führt für Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

Techniker Krankenkasse, „Übernimmt die TK die Kosten für Chirotherapie bei Heilpraktikern oder Physiotherapeuten?“ (Chirotherapie) https://www.tk.de/techniker/versicherung/tk-leistungen/weitere-leistungen/chirotherapie/kostenuebernahme-chirotherapie-heilpraktiker-2008622 (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für VIACTIV Krankenkasse (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

VIACTIV Krankenkasse, FAQ „Übernimmt die VIACTIV die Kosten für eine Chiropraktik-Behandlung?“ https://www.viactiv.de/faq/uebernimmt-die-viactiv-die-kosten-fuer-eine-chiropraktik-behandlung (erhoben am 06.09.2026)

Die Bedingung im Wortlaut steht auf der Verfahrensseite.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Heilpraktikerbehandlung?

Das Register führt für Barmer (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

Barmer, Leistungsseite „Homöopathie“ (Homöopathie-Vertrag) https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/alternative-medizin/homoeopathie-1003654 (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für BIG direkt gesund (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

BIG direkt gesund, Leistungsseite „Homöopathie“ https://www.big-direkt.de/de/leistungen/alternative-heilmethoden/homoeopathie/ (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, Leistungsseite „Alternative Medizin“, FAQ „Brauche ich eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin?“ https://www.bkkgs.de/versicherte/leistungen/alternative-medizin (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für Bosch BKK (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

Bosch BKK, Leistungsseite „Heilpraktiker“ (Leistungen von A-Z) https://www.bosch-bkk.de/leistungen/leistungen-von-a-z/heilpraktiker.html (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für Debeka BKK (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

Debeka BKK, Leistungsseite „Heilpraktiker“ (Leistungen A-Z) https://www.debeka-bkk.de/leistungen/leistungen-a-z/heilpraktiker/ (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für energie-bkk (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

energie-BKK, FAQ „Erstatten Sie Rechnungen für Heilpraktiker?“ https://www.energie-bkk.de/faq/erstatten-sie-rechnungen-fuer-heilpraktiker/ (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für hkk (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

hkk, Leistungsverzeichnis A–Z, Seite „Heilpraktiker“ https://www.hkk.de/leistungen-und-services/hkk-leistungen/alle-leistungen-von-a-z/heilpraktiker (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für KKH (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

KKH, Leistungsseite „Heilpraktikerbehandlung“ https://www.kkh.de/leistungen/alternativmedizin/heilpraktikerbehandlung (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für Südzucker BKK (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

Leistungen > Behandlung und Heilung > Beim Arzt und im Krankenhaus, Abschnitt "Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen" (Block c303) https://www.xn--sdzucker-bkk-dlb.de/leistungen/behandlung-und-heilung/beim-arzt-und-im-krankenhaus (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

Techniker Krankenkasse, „Übernehmen wir die Kosten bei einer Heilpraktikerin oder einem Heilpraktiker?“ https://www.tk.de/techniker/versicherung/tk-leistungen/weitere-leistungen/alternative-medizin/alternative-behandlungsmethoden/uebernahme-kosten-heilpraktiker-2002038 (erhoben am 06.09.2026)

Die Bedingung im Wortlaut steht auf der Verfahrensseite.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Homöopathische Komplexmittel?

Das Register führt für Gesetzliche Kasse, Regelleistung: ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 30.07.2026.

Quelle

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der seit dem 30.07.2026 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html (erhoben am 07.08.2026)

Die Bedingung im Wortlaut steht auf der Verfahrensseite.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Klassische Homöopathie?

Das Register führt für Gesetzliche Kasse, Regelleistung: ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 30.07.2026.

Quelle

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der seit dem 30.07.2026 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html (erhoben am 07.08.2026)

Die Bedingung im Wortlaut steht auf der Verfahrensseite.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Osteopathie?

Das Register führt für Barmer (Satzungsleistung): ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 29.08.2026.

Quelle

Barmer, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/alternative-medizin/osteopathie-1055466 (erhoben am 29.08.2026)

Die Bedingung im Wortlaut steht auf der Verfahrensseite.

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