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Homöopathie

Klassische Homöopathie: Erstattung und Studienlage

Welche Kasse zahlt klassische Homöopathie?

Therapierichtung: Homöopathie · Stichtag: 29.09.2026

Auf einen Blick

Das Register führt zu diesem Verfahren 124 belegte Erstattungsstände.

Am 29.09.2026 gilt:

Höchstbeträge je Kalenderjahr: von 20 € bis 500 € (50 Stände nennen einen).

Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.

Zur Studienlage führt das Register 9 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.

Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 07.08.2026.

Beschreibung
§ 4 Absatz 26 AMG: „Homöopathisches Arzneimittel ist ein Arzneimittel, das nach einem im Europäischen Arzneibuch oder, in Ermangelung dessen, nach einem in den offiziell gebräuchlichen Pharmakopöen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschriebenen homöopathischen Zubereitungsverfahren hergestellt worden ist. Ein homöopathisches Arzneimittel kann auch mehrere Wirkstoffe enthalten.“
Themen
Homöopathie und die Krankenkasse
Alle Kassen im Vergleich:
Welche Kasse zahlt klassische Homöopathie?

Erstattung

KostenträgerStandBedingunggültig abgültig bisQuelle
Gesetzliche Kasse, Vertrag über die Versichertenkarte ausdrücklich ausgeschlossen
gilt noch nicht
Begründung des Gesetzentwurfs zu Artikel 1 Nummer 8 (§ 11), Bundestagsdrucksache 21/6130, Seite 122: „Mit dem in § 140a Absatz 2 Satz 2 enthaltenen Verweis auf § 11 Absatz 6 ist damit auch eine Erstattung homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel sowie homöopathisch-ärztlicher Leistungen im Wege von Verträgen über eine besondere Versorgung nach § 140a ausgeschlossen. Den Krankenkassen bleibt es jedoch unbenommen, nach § 194 Absatz 1a in der Satzung die Möglichkeit zur Vermittlung privater Zusatzversicherungsverträge über diese Leistungen vorzusehen.“ Die Begründung zu Nummer 57 Buchstabe b sagt dazu: „Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung in § 11 Absatz 6 Satz 4.“ Artikel 8 Absatz 2 nennt Artikel 1 Nummer 8 ausdrücklich: Die Regelung tritt am 01.01.2027 in Kraft. 01.01.2027 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung ausdrücklich ausgeschlossen
gilt noch nicht
§ 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026: „Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen können nicht als zusätzliche Satzungsleistungen in der Satzung vorgesehen werden.“ Artikel 8 Absatz 2 desselben Gesetzes nennt Artikel 1 Nummer 8 ausdrücklich: Die Regelung tritt am 01.01.2027 in Kraft. 01.01.2027 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BKK Herkules (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die BKK Herkules erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Die BKK Herkules erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach Nummer 1 in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 200,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. … Zur Erstattung sind der BKK Herkules die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen. 13.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK evm (Satzungsleistung) mit Bedingungen der Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Die Betriebskrankenkasse erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen werden. Die Betriebskrankenkasse erstattet die Kosten dieser Arzneimittel jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100,00 € pro Kalenderjahr und Versicherten. Für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Absatz. 1 Sätze 7-9 SGB V ausgeschlossen sind, dürfen keine Kosten erstattet werden. 07.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK Miele (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die BKK Miele erstattet ihren Versicherten Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie nach den Indikationsfeldern - Neurodermitis - Asthma bronchiale und - Krebserkrankungen sofern 1. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und 2. die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und 3. das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Erstattet werden für Arzneimittel nach Absatz I die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 100,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. 07.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK MTU (Satzungsleistung) mit Bedingungen Ihr Gesundheitskonto ist im Plus! 80 Euro liegen für Sie persönlich bereit. Diese Summe können Sie in jedem Kalenderjahr neu als Zuschuss beanspruchen. Egal ob Reiseschutzimpfungen, professionelle Zahnreinigung, der Beitrag vom Fitnessstudio oder Sportverein oder vieles mehr – Sie entscheiden, wofür Sie Ihr Guthaben nutzen möchten. Beispiele, wofür Sie Ihr Gesundheitskonto nutzen können: Professionelle Zahnreinigungen Heilpraktikerleistungen apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel mit ärztlicher Verordnung (gilt auch für homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel) 07.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK Public (Satzungsleistung) mit Bedingungen Zusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 85 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen. 07.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK Salzgitter (Satzungsleistung) mit Bedingungen Zusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 85 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen. 07.09.2026 31.12.2026
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AOK Bayern (Satzungsleistung) mit Bedingungen Homöopathische Arzneimittel Für wen? alle Versicherten Erstattung: bis zu 100 EUR Zeitraum: pro Kalenderjahr Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Privatrezept (Verordnung) einreichen Wir beteiligen uns an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist. Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet werden. 06.09.2026 31.12.2026
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AOK Hessen (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die AOK Hessen erstattet Osteopathie und Homöopathie Mit dem Gesundheitskonto der AOK Hessen bekommen Sie über 300 Euro für verschiedene alternative Heilmethoden wie Osteopathie oder Homöopathie erstattet. 06.09.2026 31.12.2026
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AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für verschiedene alternative Heilmethoden. Dazu gehören Homöopathie und bestimmte Arzneimittel der Phytotherapie oder Anthroposophie, die apothekenpflichtig und nicht verschreibungspflichtig sind. Voraussetzung: Die Leistungen werden von einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin auf einem Privatrezept verordnet. Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung und das Privatrezept bei Ihrer AOK ein. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
AOK Nordost (Satzungsleistung) mit Bedingungen Naturarzneimittel Zur Unterstützung der ganzheitlichen Genesung beteiligen wir uns an den Kosten für apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Die Verordnung des Arzneimittels muss durch einen Vertragsarzt erfolgen. Für wen: AOK-Versicherte Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 50 Euro Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und ärztliche Verordnung 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
AOK Sachsen-Anhalt (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind nicht rezept-, aber apothekenpflichtige Medikamente) einen Zuschuss von bis zu 40 Euro. Ausgenommen sind verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Verhütungsmittel. Das Arzneimittel muss vom Arzt auf ein Privatrezept (in der Regel ein grünes Rezept) verordnet werden. Anschließend laden Sie die ärztliche Verordnung und den Kassenbeleg oder die Rechnung über Meine Gesundheitswelt im Bereich GESUNDESKONTO hoch oder reichen sie direkt ein, das geht im Kundencenter aber auch per Post. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
Audi BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen Als Krankenkasse mit starken Leistungen übernehmen wir bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichte Arzneimittel der Homöopathie. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
Audi BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Zur Leistung Ihrer Audi BKK zählen die Erst- und Folgeanamnese der homöopathischen Behandlung. Inbegriffen sind auch die Fallanalyse Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin sowie die Auswahl der homöopathischen Arzneimittel für Ihre Therapie. Nicht inbegriffen ist die Kostenübernahme für das Arzneimittel. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BAHN-BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Durch einen besonderen Vertrag erhalten Sie einen besseren Zugang zu einer qualifizierten homöopathischen Beratung und Behandlung – und somit wesentlich mehr als der Gesetzgeber vorschreibt. Damit die homöopathische Behandlung für Sie kostenfrei ist, nehmen Sie an unserem Vertrag zur besonderen Versorgung teil. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BAHN-BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen Für homöopathische Medikamente, die Sie z.B. von Ihrem Hausarzt auf Privatrezept verordnet bekommen, erstatten wir Ihnen bis zu 150 € pro Kalenderjahr. 06.09.2026 31.12.2026
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Barmer (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Wenn Sie und Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt am Homöopathie-Vertrag der BARMER teilnehmen, können Sie sich 24 Monate lang über diesen Vertrag homöopathisch behandeln lassen. Anschließend folgt ein Ruhejahr, in dem Leistungen über die Regelversorgung möglich sind. Das bedeutet, es besteht lediglich Anspruch auf die gesetzlichen, nicht aber die zusätzlichen homöopathischen Leistungen der BARMER. Die Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker oder Heilpraktikerinnen übernehmen wir nicht. Die Kosten für homöopathische Arzneimittel sind im Homöopathie-Vertrag ebenfalls nicht enthalten. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
Bertelsmann BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Ein alternatives Heilverfahren bieten wir Ihnen mit der klassischen Homöopathie. Wir haben dazu einen Vertrag mit dem Deutschen Zentralverein homöopathisch tätiger Ärzte e.V. und dem Deutschen Apothekerverband e.V. geschlossen. Teilnehmende Ärzte bieten die homöopathische Erstanamnese, Analyse und Folgeanamnese. Deshalb endet unser Vertrag zur homöopathischen Versorgung am 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen auch wir die Kosten für die homöopathische Erstanamnese, Analyse und Folgeanamnese nicht mehr übernehmen. Achtung: Heilpraktiker sind dem Vertrag nicht angeschlossen. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BIG direkt gesund (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Die BIG übernimmt die Kosten für Ihre homöopathischen Behandlungen im Rahmen eines besonderen Versorgungsvertrages. Für die homöopathische Behandlung legen Sie Ihrem Arzt einfach Ihre Versichertenkarte vor. Behandlungen bei einem Heilpraktiker werden nicht bezahlt. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BIG direkt gesund (Satzungsleistung) mit Bedingungen Bis zu 50 Euro im Jahr erstatten wir für homöopathische Medikamente. Für Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie können BIG-Versicherte ein jährliches Budget von bis zu 50 Euro nutzen. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK Akzo Nobel (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Wir haben für Sie einen speziellen Versorgungsvertrag mit dem „Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.“ geschlossen. Für die homöopathische Behandlung bei einem zugelassenen Arzt übernehmen wir somit die Kosten. Sie werden über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet. Nein, homöopathische Arzneimittel werden von uns nicht erstattet. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK B. Braun Aesculap (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Die Homöopathie ist laut Sozialgesetzbuch V Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Es fehlen allerdings noch Abrechnungsmöglichkeiten für die zeitintensiven Gesprächsleistungen. Der von uns geschlossene Vertrag schafft hier Abhilfe, so dass Homöopathie praktizierende Vertragsärzte diese ärztliche Leistung und Arzneitherapie anwenden und abrechnen können. Die aktuelle Liste der am Homöopathievertrag teilnehmenden Ärzte finden Sie im Downloadcenter. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK Deutsche Bank (Satzungsleistung) mit Bedingungen 2. Die Betriebskrankenkasse erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Der Zuschuss beträgt 80 v. H. der Kosten und ist insgesamt auf kalenderjährlich 100,00 EUR begrenzt. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK EWE (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Wir haben für unsere Versicherten einen Vertrag mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) geschlossen. Die homöopathische Behandlung bei den am Vertrag teilnehmenden Kassenärzten wird von uns übernommen und über die Versichertenkarte abgerechnet. Die kostenlose Inanspruchnahme der klassischen Homöopathie ist für Anamnesen und Beratungen möglich. Die Kosten für eine Behandlung bei Heilpraktikern oder bei einem Privatarzt sowie für homöopathische Arzneimittel für Erwachsene zählen nicht zu den im Vertrag erfassten Leistungen. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK exklusiv (Satzungsleistung) mit Bedingungen Grundsätzlich müssen homöopathische Arzneimittel vom Patienten selbst bezahlt werden. Die BKK exklusiv hat ihre Leistung bei Homöopathie allerdings auch auf die nicht verschreibungspflichtigen, aber apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie erweitert. Wir erstatten Ihnen die tatsächlich entstandenen Kosten je Arzneimittel in voller Höhe, bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf Privatrezept 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK exklusiv (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Die BKK exklusiv hat mit dem deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. einen Vertrag geschlossen, der unseren Versicherten Zugang zur Beratung und Behandlung mit der klassischen Homöopathie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ermöglicht. Dieser rechnet die oben beschriebenen Leistungen direkt mit uns ab. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Eine Kostenübernahme für homöopathische Leistungen von Ärzten ohne entsprechende Kassenzulassung oder von Heilpraktikern ist nicht möglich. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK firmus (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Die BKK firmus übernimmt die Kosten für die Behandlungen mit klassischer Homöopathie im Rahmen einer geschlossenen Kooperation mit beigetretenen Ärzten und Apothekern. Nicht im Vertrag enthalten ist die Kostenübernahme für Arzneimittel, die von Ihrem Homöopathen verschrieben wurde. Diese müssen von Ihnen selber getragen werden. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK Freudenberg (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die BKK Freudenberg erstattet Ihnen die Kosten für nicht verschreibungs- aber apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, pro Arzneimittel in voller Höhe bis zu einem Betrag von 110 EUR pro Kalenderjahr. Die Verordnung des Arzneimittels ist durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt Zur Erstattung reichen Sie einfach die Quittung der Apotheke mit dem Rezept ein. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK Freudenberg (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Gerne bietet Ihnen die BKK Freudenberg die homöopathische Behandlung als ergänzende Leistung zur Schulmedizin an. Sie können bei speziell ausgebildeten Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie kostenfrei die homöopathische Behandlungen in Anspruch nehmen. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK Herkules (Satzungsleistung) mit Bedingungen
abgelaufen
Wir übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und bezuschussen Akupunktur, Osteopathie und Behandlungen beim Heilpraktiker. Wir erstatten jährlich 200 € für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige alternative Arzneimittel sofern ärztlich verordnet. 06.09.2026 12.09.2026
von Hand geprüft
bkk melitta hmr (Satzungsleistung) mit Bedingungen Kostenübernahme von apothekenpflichtigen alternativen Arzneimitteln der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie von bis zu 100 Euro pro Jahr und Versicherten, nach Verordnung durch einen Arzt auf Privatrezept und Vorlage der Originalrechnung/ Quittung der Apotheke. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK Miele (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Die BKK Miele übernimmt die Behandlungskosten für die homöopathische Behandlung bei den zugelassenen Ärzten. Die Kosten für privat verordnete Arzneimittel können dagegen nicht über die BKK abgerechnet werden. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK PFAFF (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die verordneten Arzneimittel sind zunächst von Ihnen zu zahlen. An den Kosten für homöopathische Arzneimittel beteiligen wir uns mit bis zu 80 Euro im Kalenderjahr. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern sich: Ab dem 1. Januar 2027 dürfen die Kosten für homöopathische Leistungen nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Daher können auch wir diese Leistungen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erstatten. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel können letztmalig bis zum Verordnungsdatum 31.12.2026 übernommen werden. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK Pfalz (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Unser Vertrag zur integrierten Versorgung mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband regelt, dass Sie jeden zugelassenen und auf Homöopathie spezialisierten Vertragsarzt für eine homöopathische Behandlung wählen können. Dies sind Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie oder mit einem Homöopathie-Diplom des DZVhÄ. Die Kosten für die verordneten homöopathischen Arzneimittel können wir leider für Erwachsene nicht übernehmen. Ausnahme: Kindern bis zum 12. Lebensjahr kann der Arzt homöopathische Arzneimittel auf Kassenrezept verordnen. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK Public (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Homöopathievertrages, den die BKK mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen hat, übernommen. Durch diesen Vertrag wird für unsere Versicherten der Zugang zu adäquater Beratung und Behandlung mit der klassischen Homöopathie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit Unterstützung durch Apotheken verbessert. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK PwC (Satzungsleistung) mit Bedingungen Im Rahmen unserer Zusatzleistungen erstatten wir Ihnen die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie bis zu 100 EUR im Kalenderjahr. Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass das Rezept von einem Arzt ausgestellt wurde, der an unserem Homöopathie-Vertrag teilnimmt. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK PwC (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Die Homöopathie ist, laut Sozialgesetzbuch V, Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Es fehlen allerdings noch jegliche Abrechnungsmöglichkeiten für die zeitintensiven Gesprächsleistungen. Der nun vorliegende Vertrag der BKK schafft hier Abhilfe, so dass Homöopathie praktizierende Vertragsärzte diese ärztliche Leistung und Arzneitherapie anwenden und abrechnen können. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK Salzgitter (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Homöopathievertrages, den die BKK mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen hat, übernommen. Durch diesen Vertrag wird für unsere Versicherten der Zugang zu adäquater Beratung und Behandlung mit der klassischen Homöopathie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit Unterstützung durch Apotheken verbessert. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK SBH (Programm für eine bestimmte Gruppe) mit Bedingungen Die BKK SBH erstattet für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie) bis zu 50 € pro Kalenderjahr. das Arzneimittel ist durch einen Arzt auf Privatrezept verordnet zur Erstattung sind spezifizierte Rechnungen und die ärztliche Verordnung vorzulegen 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK SBH (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Homöopathievertrages, den die BKK SBH mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen hat, übernommen. Durch diesen Vertrag wird für unsere Versicherten der Zugang zu adäquater Beratung und Behandlung mit der klassischen Homöopathie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit Unterstützung durch Apotheken verbessert. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK VDN (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Du kannst Behandlungen mit klassischer Homöopathie über deine Versichertenkarte nutzen. Diese Leistung bieten wir dir bei teilnehmenden Vertragsärzten mit Unterstützung durch Apotheken an. Wenn du dich bei einem Vertragsarzt homöopathisch behandeln lassen möchtest, fülle die Teilnahmeerklärung aus und unterschreibe diese. Du erhältst sie bei einem teilnehmenden Arzt. 06.09.2026 31.12.2026
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BKK VDN (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die Kosten für deine apothekenpflichtigen Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie sowie Anthroposophie zahlen wir für dich, (max. 100 Euro je Kalenderjahr). Bitte reiche die entsprechenden Zahlungsbelege inklusive Verordnung ein. 06.09.2026 31.12.2026
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BKK Werra-Meissner (Satzungsleistung) mit Bedingungen Mit Gesund Plus erhalten Sie bis zu 250 Euro Zuschuss für folgende Leistungen: 100 Euro für exklusive Leistungen. Wir erstatten Ihnen bis zu 100 Euro kombiniert für folgende Leistungen: Naturarznei aus der Apotheke: Apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. 06.09.2026 31.12.2026
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BKK Wirtschaft & Finanzen (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Profitieren auch Sie von dem vollen Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung mit besonderem Engagement für Naturheilkunde und mit Zusatzleistungen wie der homöopathischen Behandlung. Alle in unserer Datenbank enthaltenen vertragsärztlichen Praxen verfügen über die Zusatzbezeichnung Homöopathie oder ein Homöopathie-Diplom der MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen. 06.09.2026 31.12.2026
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BKK_DürkoppAdler (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Wir übernehmen die Kosten für die homöopathische Behandlung in vertraglichem Umfang als Extra-Leistung bei Vertragsärzten, die eine entsprechende Qualifikation aufweisen. 06.09.2026 31.12.2026
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EY BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Die Homöopathie ist laut Sozialgesetzbuch V Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Es fehlen allerdings noch Abrechnungsmöglichkeiten für die zeitintensiven Gesprächsleistungen. Der von uns geschlossene Vertrag Homöopathie schafft hier Abhilfe, so dass Homöopathie praktizierende Vertragsärzte diese ärztliche Leistung und Arzneitherapie anwenden und abrechnen können. 06.09.2026 31.12.2026
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EY BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die Ernst & Young BKK beteiligt sich in Höhe von 70 Prozent, bis zu 100,00 € jährlich an homöopathischen, anthroposophischen und pflanzlichen Arzneimitteln. Sie erhalten von Ihrem Arzt ein Privatrezept und bezahlen die Kosten in der Apotheke zunächst selbst. Das Rezept und die Quittung reichen Sie zusammen mit Ihrer aktuellen Bankverbindung zur Erstattung bei uns ein. 06.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
Heimat Krankenkasse (Programm für eine bestimmte Gruppe) mit Bedingungen Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erstatten wir im Rahmen des Gesundheitskontos apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, die nicht verschreibungspflichtig sind, bis zu einer Höhe von 80 Euro pro Jahr. 06.09.2026 31.12.2026
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Heimat Krankenkasse (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Eine Behandlung ist nur bei besonders geschulten Vertragsärzten mit entsprechender Zusatzausbildung möglich. Nur dann übernimmt die Heimat Krankenkasse die Kosten für alternative und geeignete Heilverfahren. Eine Erstattung von Privatrechnungen ist ausgeschlossen. 06.09.2026 31.12.2026
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IKK Südwest (Satzungsleistung) mit Bedingungen Daher erstatten wir im Rahmen unserer Satzungsregelungen für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel auch homöopathische Arzneimittel (sogenannte Globuli), wenn eine Verordnung durch eine dazu berechtigte Person vorliegt. Im Rahmen der Behandlung erforderliche homöopathische Arzneimittel fallen unter das Erstattungsverfahren der nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel nach § 10f der Satzung der IKK Südwest und werden mit bis zu 30 Euro bezuschusst. Die Erstattung beziehungsweise Bezuschussung der Arzneimittelkosten erfolgt unter Vorlage einer Verordnung (Privatrezept) sowie der Rechnung der Apotheke. 06.09.2026 31.12.2026
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IKK Südwest (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die IKK Südwest übernimmt die Kosten für maximal fünf Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 30 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Sitzungen aus dem Bereich des Naturheilverfahrens werden auf die maximale Anzahl der Homöopathie-Sitzungen angerechnet. Weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einer Person durchgeführt wird, welche die Anforderung an die homöopathische Ausbildung im Sinne der Satzung der IKK Südwest erfüllt. 06.09.2026 31.12.2026
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Krones BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Deshalb ermöglicht die Krones BKK den Zugang zu ausgewählten homöopathischen Leistungen in speziell qualifizierten Praxen mit Kassenzulassung. Diese Praxen nehmen an einem bundesweiten Versorgungsvertrag teil, welcher eine hochwertige und einheitliche Behandlung sicherstellt. Die Abrechnung ist nur bei Ärztinnen und Ärzten möglich, die am Homöopathie-Vertrag teilnehmen und eine entsprechende Qualifikation besitzen. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte – ohne finanzielle Vorleistung. 06.09.2026 31.12.2026
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MAHLE BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die vom Arzt verordneten Homöopathischen Arzneimittel erstatten wir Ihnen gegen Vorlage des Originalrezeptes bis zu einem Betrag in Höhe von 100 € pro Jahr. 06.09.2026 31.12.2026
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MAHLE BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Wichtig ist, dass Sie Ihre homöopathische Behandlung bei einem zugelassenen Arzt, welcher über eine Zusatzausbildung klassischer Homöopathie verfügt und ist im Netzwerk des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) gelistet. Bestätigen Sie ihre Teilnahme an der Integrierten Versorgung beim jeweiligen Arzt. Die Teilnahmeerklärung erhalten Sie bei einem homöopathisch tätigen und nach unserem Vertrag zugelassenen Arzt. Die Behandlung können Sie dann ganz einfach und zuzahlungsfrei wahrnehmen - über Ihre elektronische Gesundheitskarte. 06.09.2026 31.12.2026
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Mercedes-Benz BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Klassische Leistungen der Homöopathie erhalten Sie bei uns ab sofort ganz einfach und unbürokratisch auf Gesundheitskarte. Das ist eine Besonderheit, denn Homöopathie gehört normalerweise nicht zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung; ein spezieller Vertrag, den wir geschlossen haben, macht diese Form der Versorgung trotzdem möglich. Der Vertrag gilt bundesweit, außer in Bremen. Die Teilnahme ist für Sie freiwillig. Die Kosten übernehmen wir für Sie. 06.09.2026 31.12.2026
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Mercedes-Benz BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen Wir erstatten Ihnen die Kosten für rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn die Einnahme medizinisch notwendig ist und per Privatrezept von einem Arzt verordnet wurde. Sie erhalten die Kosten pro Arzneimittel in voller Höhe erstattet, maximal jedoch 100 € im Jahr für alle Medikamente dieser Art. Zur Erstattung der verauslagten Kosten lassen Sie uns einfach die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung zukommen. 06.09.2026 31.12.2026
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mkk – meine krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen Zuschuss von 100 Euro pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, aber nur in der Apotheke erhältliche Arzneimittel aus dem homöopathischen, anthroposophischen und pflanzlichen Bereich. Kinder bis zum 12. Lebensjahr haben ein Budget von bis zu 150 Euro. Für die Kostenerstattung brauchst du ein Privatrezept. Nur apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Präparate sind erstattungsfähig. 06.09.2026 31.12.2026
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Mobil Krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen Wir erstatten Ihnen die Kosten im Rahmen unserer Satzung für alle apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die nicht gesetzlich ausgeschlossen sind. Sie erhalten bis zu 100,00 € zurück. Höhe der Erstattung: Erstattung pro eingereichter Rechnung: 80 % Ihr Budget: 100,00 € pro Jahr. Apothekenpflichtige Arzneimittel sind auf einem Privatrezept verordnet. Senden Sie uns Ihr Rezept inklusive Rechnung der Apotheke/Versandhändlers bequem und sicher über unser Onlineformular oder per App. 06.09.2026 31.12.2026
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novitas bkk (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Mit diesem besonderen Versorgungsvertrag bietet die novitas bkk ihren Kundinnen und Kunden umfassende homöopathische Leistungen, vor allem die Erstanamnese, Folgeanamnese und Beratung. Die Ausgaben für homöopathische Arzneien oder Mittel einer anderen besonderen Therapierichtung wie der Phytotherapie oder Anthroposophie tragen Sie in der Regel selbst. Ein Zuschuss ist aber über das Fürsorgebudget unseres Bonusprogramm möglich. 06.09.2026 31.12.2026
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novitas bkk (Satzungsleistung) mit Bedingungen Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder einer Ärztin auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und d. das verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Absatz (1) Sätze 7 - 9 SGB V ausgeschlossen wurde. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Absatz (1) Sätze 2 - 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bleibt unberührt. 06.09.2026 31.12.2026
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SBK (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Wir übernehmen die Kosten der homöopathischen Behandlung, wenn sie von einer an diesem Vertrag teilnehmenden Ärztin oder einem teilnehmenden Arzt erbracht wird. Die Abrechnung der Behandlung erfolgt direkt über Ihre SBK Gesundheitskarte. Bitte beachten Sie: Unser Angebot für Homöopathie umfasst keine Behandlungen bei einer Heilpraktikerin oder einem Heilpraktiker. 06.09.2026 31.12.2026
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SKD BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Aber dank eines speziellen Versorgungsvertrags, den wir mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. geschlossen haben, übernehmen wir die Kosten für klassische Leistungen der Homöopathie - ganz unbürokratisch über die Versichertenkarte. Homöopathische Arzneimittel hingegen sind nicht Bestandteil des Vertrages. Die Kosten dafür müssen daher vom Patienten selbst bezahlt werden. 06.09.2026 31.12.2026
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vivida bkk (Programm für eine bestimmte Gruppe) mit Bedingungen Darüber hinaus erstatten wir bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr für apothekenpflichtige, homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Mittel, z. B. gegen Erkältung oder Übelkeit. Für wen? Kinder bis zum 15. Geburtstag. Sie kaufen das Medikament in der Apotheke und bezahlen es zunächst selbst. 06.09.2026 31.12.2026
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AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) mit Bedingungen § 31 f Kostenerstattung bei Homöopathie: … (3) Versicherte haben Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie. (4) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 3 ist, dass das Arzneimittel - von einem Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie auf einem Privatrezept verordnet wurde und - medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und - in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und - nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bleibt unberührt. (5) … Die Kosten nach Absatz 3 werden in Höhe von 100 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 25,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten übernommen. Zur Erstattung sind die Rechnungen und zur Erstattung der homöopathischen Arzneimittel zusätzlich die Privatrezepte vorzulegen. 02.09.2026 31.12.2026
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AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) mit Bedingungen § 31 f Kostenerstattung bei Homöopathie: (1) Versicherte haben Anspruch auf homöopathische Erstanamnese und homöopathische Folgebehandlung, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. (2) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 1 ist, dass die Leistung - von Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie erbracht wird und - nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen ist und - nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist. … (5) Die AOK übernimmt die Kosten nach Absatz 1 in Höhe von 100 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 75,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten. … Zur Erstattung sind die Rechnungen … vorzulegen. 02.09.2026 31.12.2026
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BKK VerbundPlus (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Wir bezuschussen homöopathische Behandlungen im Rahmen unseres Vertrages mit dem Deutschen Zentralverband homöopathischer Ärzten e.V. Homöopathische Erstanamnese vom Beginn des 13. Lebensjahres an nach homöopathisch-individuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung einmal je Krankheitsfall (Mindestdauer 60 Minuten – höchstens einmal pro Jahr). Homöopathische Erstanamnese bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nach homöopathisch-individuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung einmal je Krankheitsfall. (Mindestdauer 40 Minuten – höchstens einmal pro Jahr). 02.09.2026 31.12.2026
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IKK BB (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen IKK BB-Versicherte können ganz einfach die Homöopathie bei teilnehmenden Ärzten mit einer homöopathischen Zusatzausbildung in Anspruch nehmen. Sie gehen Sie vor: Wählen Sie zunächst einen Arzt aus, der seine homöopathische Behandlung in Zusammenarbeit mit der IKK anbietet. Welche Ärzte homöopathische Leistungen in Zusammenarbeit mit der IKK anbieten, erfahren Sie in der Gesamtliste aller teilnehmenden Vertragsärzte. Die PDF-Liste ist nach Postleitzahlen sortiert und wird monatlich aktualisiert. In der Sprechstunde füllen sie eine Teilnahmeerklärung aus. 02.09.2026 31.12.2026
erhoben am 02.09.2026
Quelle
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IKK classic (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Zu den Leistungen, die Sie bei Vorlage Ihrer IKK Gesundheitskarte erhalten, gehören die homöopathische Erst- bzw. Folgeanamnese, die Analyse und Beratung sowie die Auswahl der Arzneien (durch Repertorisation entsprechend dem Krankheitsbild.) Vor Beginn der Behandlung müssen Sie jedoch beim homöopathisch tätigen Vertragsarzt eine Teilnahme- und Einverständniserklärung unterzeichnen. 02.09.2026 31.12.2026
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KNAPPSCHAFT (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Sie möchten sich homöopathisch behandeln lassen? Mit den Leistungen der KNAPPSCHAFT kein Problem. Dafür brauchen Sie nur eine Arztpraxis, die an unserem Vertrag über die Versorgung mit klassischer Homöopathie teilnimmt. Diesen bundesweit gültigen Vertrag haben wir mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte geschlossen. Unterzeichnen Sie einfach eine Teilnahmeerklärung bei einem qualifizierten Arzt oder einer qualifizierten Ärztin in Ihrer Nähe. Wie Sie so jemanden finden? Werfen Sie einen Blick in die Ärzteliste für Homöopathie. Wichtig: Wenn Sie sich für Homöopathie entscheiden, bezahlen wir Ihre homöopathische Behandlung. Die Kosten für homöopathische Arzneimittel dürfen gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen. 02.09.2026 31.12.2026
erhoben am 02.09.2026
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Landwirtschaftliche Krankenkasse (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Sie möchten sich homöopathisch von einem entsprechend qualifizierten Arzt behandeln lassen? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir haben für unsere Versicherten einen bundesweit gültigen Vertrag mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte geschlossen. Die ärztlichen homöopathischen Leistungen dieser Ärzte können Sie kostenfrei in Anspruch nehmen. 02.09.2026 31.12.2026
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mhplus (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Ihre mhplus unterstützt Sie gerne zusätzlich zur Schulmedizin mit dieser alternativen Behandlung. Deshalb haben wir mit Ärzten und Apotheken einen Vertrag zur Homöopathie abgeschlossen. Diese beherrschen beide Fachgebiete. So bekommen Sie die Behandlung, die Ihnen hilft. Ihr Plus: Sie erhalten die Behandlung ganz bequem mit Ihrer mhplus-Gesundheitskarte. Wichtig ist dafür nur, dass Sie sich von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Zusatzqualifikation „Naturheilverfahren“ behandeln lassen. Bundesweit sind 1.200 qualifizierte Ärztinnen und Ärzte für Sie da. Das gibt´s Und diese Leistungen übernimmt Ihre mhplus für Sie: Homöopathische Erstanamnese: 1 x pro Kalenderjahr Auswahl der passenden Arzneimittel: 2 x pro Kalenderjahr Folgeanamnese: 15 bis 30 Minuten pro Vierteljahr Homöopathische Analyse: 2 x pro Kalenderjahr Homöopathische Beratung: 35 Minuten pro Vierteljahr So einfach geht’s Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nimmt am bundesweiten Homöopathie-Vertrag teil. Sie füllen in der Praxis dann den Teilnahme-Bogen aus. 02.09.2026 31.12.2026
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mkk – meine krankenkasse (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, sich alternativ zur Schulmedizin homöopathisch behandeln zu lassen – bei voller Kostenübernahme von Geburt an – ganz einfach per Gesundheitskarte. Deine Vorteile Homöopathische Erstanamnese zur eingehenden Analyse deines Krankheitsbildes Homöopathische Beratung und Folgeanamnesen Die Auswahl des passenden Arzneimittels (Repertorisation) Kostenübernahme direkt über deine Gesundheitskarte - ohne Zuzahlung So erhältst du die Leistung Vereinbare einen Termin bei einem der teilnehmenden homöopathischen Vertragsärztinnen oder -ärzte. Die Arztpraxis rechnet direkt mit uns ab. Bei deinem Arztbesuch bestätigst du einfach mit deiner Unterschrift die Teilnahme am Versorgungsvertrag. Wechselst du die Ärztin bzw. den Arzt, musst du deine bisherige Ärztin bzw. deinen bisherigen Arzt darüber informieren und bei der neuen Ärztin bzw. dem neuen Arzt erneut eine Teilnahmeerklärung unterschreiben. Bitte beachte, dass wir die homöopathische Behandlung bei einer Heilpraktikerin oder einem Heilpraktiker nicht übernehmen. 02.09.2026 31.12.2026
erhoben am 02.09.2026
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Mobil Krankenkasse (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Homöopathie ist kein Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs der Krankenkassen. Viele Patienten haben mit homöopathischen Behandlungsmethoden jedoch gute Erfahrungen gemacht. Als Ergänzung zur klassischen Schulmedizin bieten wir als Zusatzleistung deshalb kostenlos homöopathische Behandlungen an. … Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für homöopathische Behandlungen: Damit die Qualität der Behandlung gesichert ist, kann diese ausschließlich bei speziell ausgebildeten Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ in Anspruch genommen werden. Die Behandlungskosten werden einfach zwischen behandelndem Arzt und uns abgerechnet. Voraussetzung: Sie schreiben sich vor der Behandlung bei einem teilnehmenden Arzt in einen sogenannten "Besonderen Versorgungsvertrag" ein. … Für die Anamnese, die Untersuchung und die Folgebehandlungen übernehmen wir die Kosten. 02.09.2026 31.12.2026
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pronova BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Gegen Vorlage deiner Pronova BKK-Gesundheitskarte kannst du bei zugelassenen Ärztinnen und Ärzten homöopathische Leistungen in Anspruch nehmen. Um dies zu ermöglichen, haben wir sogenannte Selektivverträge für klassische Homöopathie abgeschlossen. Dies sind Verträge, die wir mit Leistungserbringenden wie Fachärztinnen und Fachärzten abschließen. Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über deine Gesundheitskarte. 02.09.2026 31.12.2026
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R+V BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Um diesem wachsenden Bedürfnis Rechnung zu tragen, haben wir mit dem DZVhÄ und dem DAV einen Vertrag zur Behandlung mit klassischer Homöopathie geschlossen. Dieser Vertrag ermöglicht es Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen, klassisch-homöopathische Behandlungen als Kassenleistung in Anspruch zu nehmen. Welche homöopathischen Leistungen werden übernommen? Homöopathische Erstanamnese (max. 1x pro Krankheitsfall) Homöopathische Folgeanamnese (max. 1-2x pro Quartal, abhängig v. d. Beratungsdauer) Homöopathische Analyse (max. 2x jährlich) Arzneiauswahl/Repertorisation (max. 2x jährlich) Homöopathische Beratung (max. 5x pro Quartal) Verordnete homöopathische Arzneimittel dürfen hingegen nicht von uns gezahlt werden. Wer sich homöopathisch behandeln lassen möchte, muss sich an einen am Vertrag teilnehmenden Kassenarzt wenden, der die Zusatzbezeichnung Homöopathie führt oder Inhaber des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ ist. Die Beratung bzw. Behandlung erfolgt gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte und der schriftlichen Bestätigung Ihrer Teilnahme. Die Homöopathie und anthroposophische Medizin gehören ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb darf auch die R+V BKK diese Leistungen ab diesem Zeitpunkt weder über die Satzung noch im Rahmen besonderer Versorgungsverträge anbieten oder bezuschussen. 02.09.2026 31.12.2026
erhoben am 02.09.2026
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Südzucker BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen Homöopathische Behandlungen sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgesehen. Um Ihnen dennoch ergänzende Leistungen zur klassischen Schulmedizin anbieten zu können, haben wir einen Vertrag mit Ärzten geschlossen, die eine zusätzliche Ausbildung in Naturheilverfahren bzw. Homöopathie haben. Bei diesen Ärzten können Sie homöopathische Leistungen kostenlos in Anspruch nehmen. Dies umfasst: ein ausführliches Erstgespräch die Festlegung eines homöopathischen Behandlungsplans sowie die Folgeanamnese Bitte beachten Sie, dass die Kosten für nichtverschreibungspflichtige Medikamente nicht Bestandteil des Vertrages sind und daher nicht erstattet werden. Behandlungen, die durch einen Heilpraktiker erbracht werden, sind ebenfalls nicht erstattungsfähig. Finden Sie einen Vertragsarzt für Ihre homöopathische Behandlung 02.09.2026 31.12.2026
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TUI BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Homöopathievertrages, den die BKK mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen hat, übernommen. Durch diesen Vertrag wird für unsere Versicherten der Zugang zu adäquater Beratung und Behandlung mit der klassischen Homöopathie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit Unterstützung durch Apotheken verbessert. … Die Behandlung mit klassischer Homöopathie besteht aus spezifisch-ärztlich homöopathischen Leistungen zur Behandlung chronischer und akuter Erkrankungen und der homöopathischen Medikation mit Einzelmitteln nach den spezifischen Regeln der homöopathischen Heilkunde. Auf der Website der MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen mbH gelangen Sie zur Arztsuche: 02.09.2026 31.12.2026
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VIACTIV Krankenkasse (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Mit der VIACTIV können Sie ohne Zuzahlung homöopathische Leistungen in Anspruch nehmen. Einzige Voraussetzung: Der behandelnde Arzt muss am Vertrag für homöopathische Behandlung im Rahmen der integrierten Versorgung teilnehmen. Einen Antrag müssen Sie hierzu nicht stellen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei einem am Vertrag teilnehmenden Arzt und legen Sie Ihre VIACTIV-Versichertenkarte vor. Die Behandlungskosten werden dann direkt mit uns abgerechnet. Die Kosten für homöopathische Arzneimittel dürfen wir als gesetzliche Krankenkasse leider nicht übernehmen. 02.09.2026 31.12.2026
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AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) mit Bedingungen
abgelaufen
§ 31 f Kostenerstattung bei Homöopathie: … (3) Versicherte haben Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie. (4) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 3 ist, dass das Arzneimittel - von einem Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie auf einem Privatrezept verordnet wurde und - medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und - in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und - nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bleibt unberührt. (5) … Die Kosten nach Absatz 3 werden in Höhe von 100 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 25,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten übernommen. Zur Erstattung sind die Rechnungen und zur Erstattung der homöopathischen Arzneimittel zusätzlich die Privatrezepte vorzulegen. 31.08.2026 01.09.2026
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BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung) mit Bedingungen (2) Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, welche als besondere Therapierichtung nach § 2 Absatz 1 Satz 2 SGB V anerkannt sind. Dies sind insbesondere Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Der Anspruch setzt voraus, dass a.) die Einnahme der Arzneimittel medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b.) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder einem nach §13 Absatz 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c.) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Der Zuschuss beträgt 50,00 Euro pro Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind die Originalrechnungen der Apotheke und die privatärztliche Verordnung vorzulegen. 31.08.2026 31.12.2026
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BKK Linde (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen Die Homöopathie erfreut sich bei vielen Patienten großer Beliebtheit. Wir übernehmen für unsere Versicherten die Kosten für diese Leistung, wenn sie von einem Arzt oder einer Ärztin mit Homöopathie-Diplom erbracht wird. … Sie haben die freie Wahl eines homöopathischen Arztes Ihres Vertrauens, der dem Homöopathievertrag der BKK Linde beigetreten ist Um unseren hohen Ansprüchen gerecht zu werden, muss der Arzt/Ärztin die Zusatzbezeichnung Homöopathie tragen oder Inhaber des Homöopathie-Diploms des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte sein … Sie erhalten Behandlungen der klassischen Homöopathie ohne Zuzahlung Die BKK Linde unterstützt so den Gedanken der ganzheitlichen Medizin Es fallen keine Privatrechnungen an, die vorgelegt werden müssen … Erklärung der Teilnahme durch den Patienten beim Arzt reicht aus Einfach Versichertenkarte beim Arzt vorlegen 31.08.2026 31.12.2026
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BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung) mit Bedingungen Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen Die BERGISCHE erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese zur Erkennung, Heilung oder Linderung einer Krankheit medizinisch notwendig sind, von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen oder Ärzten auf einem Privatrezept verordnet wurden und in einer Apotheke oder durch einen nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen wurden (§ 73 Arzneimittelgesetz). Die Erstattung ist auf 20,00 € je Kalenderjahr begrenzt. Zur Erstattung sind die Verordnung sowie die Rechnung oder Quittung einer Apotheke oder Versandhandels vorzulegen. Kosten werden nur erstattet, wenn die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurden. 30.08.2026 31.12.2026
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BKK Rieker • RICOSTA • Weisser (Satzungsleistung) mit Bedingungen Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) Die BKK erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschen Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Die BKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach a. bis c. in voller Höhe. Für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung sind der BKK die spezifizierten Rechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen. 30.08.2026 31.12.2026
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HEK (Satzungsleistung) mit Bedingungen Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel Über die in §§ 31 und 34 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die HEK nach Vorlage spezifizierter Rechnungen und Verordnungen die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie in Höhe von 70 vom Hundert, maximal 100 Euro für jede dieser Arzneimittelgruppen jährlich, wenn diese durch einen Arzt verordnet wurden. Arzneimittel, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen wurden, werden nicht erfasst. 30.08.2026 31.12.2026
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Koenig & Bauer BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), 1. Die BKK erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. 2. Die BKK erstattet die Kosten pro Arzneimittelnach Abs. 1 in Höhe von 80 v. H., für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag in Höhe 50,00 Euro pro Kalenderjahr. 3. Zur Erstattung sind der BKK die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen. 30.08.2026 31.12.2026
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SECURVITA BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die SECURVITA BKK erstattet Versicherten, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und anthroposophische Medizin), sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen zugelassenen Vertragsarzt bzw. nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und d. das nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Fertigarzneimittel nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 7 - 9 SGB V von der Versorgung ausgeschlossen wurde. … Die SECURVITA BKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten in Höhe von 100 Prozent bis zu 100 Euro im Kalenderjahr. … Zur Erstattung der entstandenen Aufwendungen für die Leistungen nach den Absätzen 2 bis 8 sind jeweils die spezifizierten Rechnungen innerhalb von sechs Monaten (Eingang) nach Ausstellung der Rechnung einzureichen. 30.08.2026 31.12.2026
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AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung) mit Bedingungen Alternative Arzneimittel Es werden bis zu 300 Euro für frei verkäufliche, aber apothekenpflichtige Arzneimittel gewährt, solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind Die Verordnung muss durch eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ erfolgen 29.08.2026 31.12.2026
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AOK Bremen/Bremerhaven (Satzungsleistung) mit Bedingungen Immer mehr Menschen vertrauen auf die Wirksamkeit alternativer Heilmethoden. Wir erstatten Ihnen 80 % der Rechnung für homöopathische Behandlungen bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“. 29.08.2026 31.12.2026
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AOK NordWest (Satzungsleistung) mit Bedingungen Zu alternative Arzneimittel: Was wird erstattet? Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem Vertragsarzt oder Vertragsärztin auf Privatrezept verordnet wurden. 80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro im Kalenderjahr. … Alle apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie, sofern diese nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind. 29.08.2026 31.12.2026
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BKK Diakonie (Satzungsleistung) mit Bedingungen Bei den homöopathischen Arzneimitteln erstatten wir Ihnen bis zu 240 €. Voraussetzung für die Kostenerstattung homöopathischer Arzneimittel: Vorlage der original Verordnung (grünes Rezept) mit original Quittung aus der Apotheke. Präparate müssen apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sein. Verordnung durch einen Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung. 29.08.2026 31.12.2026
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BKK Euregio (Satzungsleistung) mit Bedingungen Im Rahmen einer Satzungsmehrleistung erstatten wir Ihnen: 75 % der Kosten für entsprechende Arzneimittel Bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr Das gilt für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente aus folgenden Bereichen: Homöopathie Phytotherapie Anthroposophie Wichtig: Die Arzneimittel müssen ärztlich verordnet sein (Privatrezept). Arzneimittel, die laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von der Versorgung ausgeschlossen sind, können nicht erstattet werden. 29.08.2026 31.12.2026
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BKK ProVita (Satzungsleistung) mit Bedingungen Im Rahmen unserer Gesundheitskonten BKK GesundPlus und BKK GesundPlus U21 erstatten wir die Kosten für apothekenpflichtige alternative Arzneimittel wie folgt: bis zu 250,00 € pro Jahr mit BKK GesundPlus U21 für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag bis zu 160,00 € pro Jahr mit BKK GesundPlus für alle anderen Versicherten 100% Rückerstattung der Kosten für homöopathische, apothekenpflichtige Arzneimittel im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus Rückerstattung gegen Vorlage einer Privatverordnung (z. B. grünes Rezept) sowie der Apothekenrechnung … Hierzu zählen alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, der Anthroposophie sowie der Phytotherapie wie zum Beispiel homöopathische Globuli, Schüßler-Salze, Sinupret® oder Meditonsin®. 29.08.2026 31.12.2026
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BKK VerbundPlus (Satzungsleistung) mit Bedingungen
abgelaufen
Wir bezuschussen homöopathische Behandlungen im Rahmen unseres Vertrages mit dem Deutschen Zentralverband homöopathischer Ärzten e.V. Homöopathische Erstanamnese vom Beginn des 13. Lebensjahres an nach homöopathisch-individuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung einmal je Krankheitsfall (Mindestdauer 60 Minuten – höchstens einmal pro Jahr). Homöopathische Erstanamnese bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nach homöopathisch-individuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung einmal je Krankheitsfall. (Mindestdauer 40 Minuten – höchstens einmal pro Jahr). 29.08.2026 01.09.2026
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BKK24 (Satzungsleistung) mit Bedingungen BKK24-Extraleistung: Wir bezuschussen nicht-verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel nach ärztlicher Verordnung mit bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr für unsere Versicherten. 29.08.2026 31.12.2026
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Continentale BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen Darüber hinaus übernehmen wir bis zu 100 Euro pro Jahr für nicht verschreibungspflichtige Naturarzneimittel aus folgenden Bereichen: Homöopathie Phytotherapie Antroposophie Die homöopathischen Arzneimittel erstatten wir bis zu 100 Euro, wenn Sie diese auf Privatrezept von Ihrem Arzt verordnet bekommen haben. 29.08.2026 31.12.2026
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DAK-Gesundheit (Satzungsleistung) mit Bedingungen Hat Ihr Arzt oder Ihre Ärztin sich in der homöopathischen Medizin ausbilden lassen, beteiligen wir uns mit bis zu 100 Euro im Kalenderjahr an den Kosten für Naturheilarzneimittel der Homöopathie. Dies ist eine unserer PLUS-Leistungen. PLUS-Leistungen sind besondere Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine entsprechende Zusatzqualifikation aufweist, können Sie in unserer Arztsuche prüfen. Sie hatten in diesem Jahr schon Zuschüsse für Naturheilarzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie, Phytotherapie? Dann fragen Sie uns gern – zum Beispiel per Chat oder telefonisch –, wie hoch Ihr Zuschuss in diesem Fall sein wird. … Sie tragen die Kosten für die homöopathischen Arzneimittel zunächst selbst. Danach reichen Sie das Privatrezept und die Rechnung für die homöopathischen Medikamente einfach online oder mithilfe der DAK App bei uns ein. … Eine Kostenübernahme bei Homöopathinnen und Homöopathen, die keine Ärztinnen beziehungsweise Ärzte sind, ist nicht möglich. 29.08.2026 31.12.2026
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energie-bkk (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die energie-BKK hat mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) einen Versorgungsvertrag geschlossen. Durch diesen erfolgt die volle Kostenübernahme der Behandlung (Erst- und Folgeanamnese, Arzneimittelberatung) sowie Analyse, Repertorisation und Beratung, wenn die behandelnden Ärzte im Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. Mitglied und dem Versorgungsvertrag mit der energie-BKK beigetreten sind. … Ergänzend zu unserem Versorgungsvertrag erstatten wir die Kosten für die verordneten apothekenpflichtigen Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) im Rahmen unserer Satzungsleistung bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. … Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, der Bezug aus einer Apotheke oder nach deutschem Recht zulässigem Versandhandel. 29.08.2026 31.12.2026
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hkk (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die hkk beteiligt sich jedoch an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, sogenannte Naturarzneimittel, aus den Bereichen: Homöopathie Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese von einem Arzt verordnet wurden und apothekenpflichtig sind. Insgesamt werden Ihnen bis zu 100 Euro pro Jahr erstattet. 29.08.2026 31.12.2026
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IKK BB (Satzungsleistung) mit Bedingungen
abgelaufen
IKK BB-Versicherte können ganz einfach die Homöopathie bei teilnehmenden Ärzten mit einer homöopathischen Zusatzausbildung in Anspruch nehmen. Sie gehen Sie vor: Wählen Sie zunächst einen Arzt aus, der seine homöopathische Behandlung in Zusammenarbeit mit der IKK anbietet. Welche Ärzte homöopathische Leistungen in Zusammenarbeit mit der IKK anbieten, erfahren Sie in der Gesamtliste aller teilnehmenden Vertragsärzte. Die PDF-Liste ist nach Postleitzahlen sortiert und wird monatlich aktualisiert. In der Sprechstunde füllen sie eine Teilnahmeerklärung aus. 29.08.2026 01.09.2026
erhoben am 29.08.2026
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IKK classic (Satzungsleistung) mit Bedingungen
abgelaufen
Zu den Leistungen, die Sie bei Vorlage Ihrer IKK Gesundheitskarte erhalten, gehören die homöopathische Erst- bzw. Folgeanamnese, die Analyse und Beratung sowie die Auswahl der Arzneien (durch Repertorisation entsprechend dem Krankheitsbild.) Vor Beginn der Behandlung müssen Sie jedoch beim homöopathisch tätigen Vertragsarzt eine Teilnahme- und Einverständniserklärung unterzeichnen. 29.08.2026 01.09.2026
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IKK gesund plus (Satzungsleistung) mit Bedingungen Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel zur homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Behandlung werden in vollem Umfang von der IKK gesund plus erstattet. Voraussetzung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Arzneimittel vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurde. Die Kosten pro Versicherten dürfen 100 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten. 29.08.2026 31.12.2026
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KNAPPSCHAFT (Satzungsleistung) mit Bedingungen
abgelaufen
Sie möchten sich homöopathisch behandeln lassen? Mit den Leistungen der KNAPPSCHAFT kein Problem. Dafür brauchen Sie nur eine Arztpraxis, die an unserem Vertrag über die Versorgung mit klassischer Homöopathie teilnimmt. Diesen bundesweit gültigen Vertrag haben wir mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte geschlossen. Unterzeichnen Sie einfach eine Teilnahmeerklärung bei einem qualifizierten Arzt oder einer qualifizierten Ärztin in Ihrer Nähe. Wie Sie so jemanden finden? Werfen Sie einen Blick in die Ärzteliste für Homöopathie. Wichtig: Wenn Sie sich für Homöopathie entscheiden, bezahlen wir Ihre homöopathische Behandlung. Die Kosten für homöopathische Arzneimittel dürfen gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen. 29.08.2026 01.09.2026
erhoben am 29.08.2026
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Landwirtschaftliche Krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen
abgelaufen
Sie möchten sich homöopathisch von einem entsprechend qualifizierten Arzt behandeln lassen? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir haben für unsere Versicherten einen bundesweit gültigen Vertrag mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte geschlossen. Die ärztlichen homöopathischen Leistungen dieser Ärzte können Sie kostenfrei in Anspruch nehmen. 29.08.2026 01.09.2026
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mhplus (Satzungsleistung) mit Bedingungen
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Ihre mhplus unterstützt Sie gerne zusätzlich zur Schulmedizin mit dieser alternativen Behandlung. Deshalb haben wir mit Ärzten und Apotheken einen Vertrag zur Homöopathie abgeschlossen. Diese beherrschen beide Fachgebiete. So bekommen Sie die Behandlung, die Ihnen hilft. Ihr Plus: Sie erhalten die Behandlung ganz bequem mit Ihrer mhplus-Gesundheitskarte. Wichtig ist dafür nur, dass Sie sich von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Zusatzqualifikation „Naturheilverfahren“ behandeln lassen. Bundesweit sind 1.200 qualifizierte Ärztinnen und Ärzte für Sie da. Das gibt´s Und diese Leistungen übernimmt Ihre mhplus für Sie: Homöopathische Erstanamnese: 1 x pro Kalenderjahr Auswahl der passenden Arzneimittel: 2 x pro Kalenderjahr Folgeanamnese: 15 bis 30 Minuten pro Vierteljahr Homöopathische Analyse: 2 x pro Kalenderjahr Homöopathische Beratung: 35 Minuten pro Vierteljahr So einfach geht’s Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nimmt am bundesweiten Homöopathie-Vertrag teil. Sie füllen in der Praxis dann den Teilnahme-Bogen aus. 29.08.2026 01.09.2026
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mkk – meine krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen
abgelaufen
Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, sich alternativ zur Schulmedizin homöopathisch behandeln zu lassen – bei voller Kostenübernahme von Geburt an – ganz einfach per Gesundheitskarte. Deine Vorteile Homöopathische Erstanamnese zur eingehenden Analyse deines Krankheitsbildes Homöopathische Beratung und Folgeanamnesen Die Auswahl des passenden Arzneimittels (Repertorisation) Kostenübernahme direkt über deine Gesundheitskarte - ohne Zuzahlung So erhältst du die Leistung Vereinbare einen Termin bei einem der teilnehmenden homöopathischen Vertragsärztinnen oder -ärzte. Die Arztpraxis rechnet direkt mit uns ab. Bei deinem Arztbesuch bestätigst du einfach mit deiner Unterschrift die Teilnahme am Versorgungsvertrag. Wechselst du die Ärztin bzw. den Arzt, musst du deine bisherige Ärztin bzw. deinen bisherigen Arzt darüber informieren und bei der neuen Ärztin bzw. dem neuen Arzt erneut eine Teilnahmeerklärung unterschreiben. Bitte beachte, dass wir die homöopathische Behandlung bei einer Heilpraktikerin oder einem Heilpraktiker nicht übernehmen. 29.08.2026 01.09.2026
erhoben am 29.08.2026
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Mobil Krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen
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Homöopathie ist kein Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs der Krankenkassen. Viele Patienten haben mit homöopathischen Behandlungsmethoden jedoch gute Erfahrungen gemacht. Als Ergänzung zur klassischen Schulmedizin bieten wir als Zusatzleistung deshalb kostenlos homöopathische Behandlungen an. … Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für homöopathische Behandlungen: Damit die Qualität der Behandlung gesichert ist, kann diese ausschließlich bei speziell ausgebildeten Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ in Anspruch genommen werden. Die Behandlungskosten werden einfach zwischen behandelndem Arzt und uns abgerechnet. Voraussetzung: Sie schreiben sich vor der Behandlung bei einem teilnehmenden Arzt in einen sogenannten "Besonderen Versorgungsvertrag" ein. … Für die Anamnese, die Untersuchung und die Folgebehandlungen übernehmen wir die Kosten. 29.08.2026 01.09.2026
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pronova BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen
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Gegen Vorlage deiner Pronova BKK-Gesundheitskarte kannst du bei zugelassenen Ärztinnen und Ärzten homöopathische Leistungen in Anspruch nehmen. Um dies zu ermöglichen, haben wir sogenannte Selektivverträge für klassische Homöopathie abgeschlossen. Dies sind Verträge, die wir mit Leistungserbringenden wie Fachärztinnen und Fachärzten abschließen. Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über deine Gesundheitskarte. 29.08.2026 01.09.2026
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R+V BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen
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Um diesem wachsenden Bedürfnis Rechnung zu tragen, haben wir mit dem DZVhÄ und dem DAV einen Vertrag zur Behandlung mit klassischer Homöopathie geschlossen. Dieser Vertrag ermöglicht es Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen, klassisch-homöopathische Behandlungen als Kassenleistung in Anspruch zu nehmen. Welche homöopathischen Leistungen werden übernommen? Homöopathische Erstanamnese (max. 1x pro Krankheitsfall) Homöopathische Folgeanamnese (max. 1-2x pro Quartal, abhängig v. d. Beratungsdauer) Homöopathische Analyse (max. 2x jährlich) Arzneiauswahl/Repertorisation (max. 2x jährlich) Homöopathische Beratung (max. 5x pro Quartal) Verordnete homöopathische Arzneimittel dürfen hingegen nicht von uns gezahlt werden. Wer sich homöopathisch behandeln lassen möchte, muss sich an einen am Vertrag teilnehmenden Kassenarzt wenden, der die Zusatzbezeichnung Homöopathie führt oder Inhaber des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ ist. Die Beratung bzw. Behandlung erfolgt gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte und der schriftlichen Bestätigung Ihrer Teilnahme. Die Homöopathie und anthroposophische Medizin gehören ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb darf auch die R+V BKK diese Leistungen ab diesem Zeitpunkt weder über die Satzung noch im Rahmen besonderer Versorgungsverträge anbieten oder bezuschussen. 29.08.2026 01.09.2026
erhoben am 29.08.2026
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Südzucker BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen
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Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen Homöopathische Behandlungen sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgesehen. Um Ihnen dennoch ergänzende Leistungen zur klassischen Schulmedizin anbieten zu können, haben wir einen Vertrag mit Ärzten geschlossen, die eine zusätzliche Ausbildung in Naturheilverfahren bzw. Homöopathie haben. Bei diesen Ärzten können Sie homöopathische Leistungen kostenlos in Anspruch nehmen. Dies umfasst: ein ausführliches Erstgespräch die Festlegung eines homöopathischen Behandlungsplans sowie die Folgeanamnese Bitte beachten Sie, dass die Kosten für nichtverschreibungspflichtige Medikamente nicht Bestandteil des Vertrages sind und daher nicht erstattet werden. Behandlungen, die durch einen Heilpraktiker erbracht werden, sind ebenfalls nicht erstattungsfähig. Finden Sie einen Vertragsarzt für Ihre homöopathische Behandlung 29.08.2026 01.09.2026
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Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen Wir zahlen für Versicherte ab 12 Jahren phytotherapeutische (pflanzliche), homöopathische und anthroposophische Medikamente, die ärztlich verordnet wurden und apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind, bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr. Diese Regelung gilt bis 31.12.26. 29.08.2026 31.12.2026
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TUI BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen
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Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Homöopathievertrages, den die BKK mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen hat, übernommen. Durch diesen Vertrag wird für unsere Versicherten der Zugang zu adäquater Beratung und Behandlung mit der klassischen Homöopathie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit Unterstützung durch Apotheken verbessert. … Die Behandlung mit klassischer Homöopathie besteht aus spezifisch-ärztlich homöopathischen Leistungen zur Behandlung chronischer und akuter Erkrankungen und der homöopathischen Medikation mit Einzelmitteln nach den spezifischen Regeln der homöopathischen Heilkunde. Auf der Website der MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen mbH gelangen Sie zur Arztsuche: 29.08.2026 01.09.2026
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VIACTIV Krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen
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Mit der VIACTIV können Sie ohne Zuzahlung homöopathische Leistungen in Anspruch nehmen. Einzige Voraussetzung: Der behandelnde Arzt muss am Vertrag für homöopathische Behandlung im Rahmen der integrierten Versorgung teilnehmen. Einen Antrag müssen Sie hierzu nicht stellen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei einem am Vertrag teilnehmenden Arzt und legen Sie Ihre VIACTIV-Versichertenkarte vor. Die Behandlungskosten werden dann direkt mit uns abgerechnet. Die Kosten für homöopathische Arzneimittel dürfen wir als gesetzliche Krankenkasse leider nicht übernehmen. 29.08.2026 01.09.2026
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ZF BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen Bis zu 100 € Kostenerstattung pro Jahr für auf Privatrezept verordnete homöopathische Medikamente sowie Arzneimittel der Anthroposophie und Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) 29.08.2026 31.12.2026
erhoben am 29.08.2026
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BKK Euregio (Satzungsleistung) mit Bedingungen
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BKK Euregio erstattet nicht verschreibungspflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel zu 75 Prozent, höchstens 150 Euro je Kalenderjahr, bei ärztlicher Verordnung. Das Fenster endet am 31.12.2026: § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026 schließt homöopathische und anthroposophische Arzneimittel als Satzungsleistung ab dem 01.01.2027 aus. 25.08.2026 28.08.2026
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BKK ProVita (Satzungsleistung) mit Bedingungen
abgelaufen
BKK ProVita erstattet nicht verschreibungspflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel zu 100 Prozent, bis zu 160 Euro je Kalenderjahr (Versicherte unter 21 Jahren: 250 Euro), bei Privatverordnung. Das Fenster endet am 31.12.2026: § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026 schließt homöopathische und anthroposophische Arzneimittel als Satzungsleistung ab dem 01.01.2027 aus. 25.08.2026 28.08.2026
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BKK24 (Satzungsleistung) mit Bedingungen
abgelaufen
BKK24 erstattet nicht verschreibungspflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel bis zu 100 Euro je Kalenderjahr. Das Fenster endet am 31.12.2026: § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026 schließt homöopathische und anthroposophische Arzneimittel als Satzungsleistung ab dem 01.01.2027 aus. 25.08.2026 28.08.2026
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energie-bkk (Satzungsleistung) mit Bedingungen
abgelaufen
Die energie-bkk erstattet nicht verschreibungspflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel bis zu 100 Euro je Kalenderjahr, bei ärztlicher Verordnung. Das Fenster endet am 31.12.2026: § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026 schließt homöopathische und anthroposophische Arzneimittel als Satzungsleistung ab dem 01.01.2027 aus. 25.08.2026 28.08.2026
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hkk (Satzungsleistung) mit Bedingungen
abgelaufen
Die hkk erstattet nicht verschreibungspflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel bis zu 100 Euro je Kalenderjahr, bei ärztlicher Verordnung. Das Fenster endet am 31.12.2026: § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026 schließt homöopathische und anthroposophische Arzneimittel als Satzungsleistung ab dem 01.01.2027 aus. 25.08.2026 28.08.2026
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IKK gesund plus (Satzungsleistung) mit Bedingungen
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IKK gesund plus erstattet nicht verschreibungspflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel bis zu 100 Euro je Kalenderjahr, bei ärztlicher Verordnung. Das Fenster endet am 31.12.2026: § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026 schließt homöopathische und anthroposophische Arzneimittel als Satzungsleistung ab dem 01.01.2027 aus. 25.08.2026 28.08.2026
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SECURVITA BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen
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Die SECURVITA BKK erstattet nicht verschreibungspflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel höchstens 100 Euro je Kalenderjahr, für Versicherte ab dem vollendeten 12. Lebensjahr, bei Verordnung durch einen Vertragsarzt; die Einreichung hat binnen sechs Monaten zu erfolgen. Das Fenster endet am 31.12.2026: § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026 schließt homöopathische und anthroposophische Arzneimittel als Satzungsleistung ab dem 01.01.2027 aus. 25.08.2026 29.08.2026
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Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen
abgelaufen
Die Techniker Krankenkasse erstattet nicht verschreibungspflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel bis zu 100 Euro je Kalenderjahr, für Versicherte ab dem vollendeten 12. Lebensjahr und bei ärztlicher Verordnung. Das Fenster endet am 31.12.2026: § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026 schließt homöopathische und anthroposophische Arzneimittel als Satzungsleistung ab dem 01.01.2027 aus. 25.08.2026 28.08.2026
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Gesetzliche Kasse, Regelleistung ausdrücklich ausgeschlossen § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind oder nach den §§ 48a oder 48b des Arzneimittelgesetzes abgegeben werden, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Der Satz ist durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026 neu gefasst worden und gilt nach Artikel 8 Absatz 1 desselben Gesetzes seit dem 30.07.2026. Die Aussage betrifft das homöopathische Arzneimittel; über die ärztliche Leistung der homöopathischen Anamnese sagt der Satz nichts. 30.07.2026 bis auf Weiteres
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Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung mit Bedingungen § 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität [...] sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen.“ Satz 2: „Die Satzung muss insbesondere die Art, die Dauer und den Umfang der Leistung bestimmen; sie hat hinreichende Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung zu regeln.“ Ob und in welchem Umfang eine bestimmte Kasse das tut, steht in ihrer Satzung und nicht im Gesetz. Das Fenster endet am 31.12.2026; die Nachfolgeregelung steht daneben. 01.01.2024 31.12.2026
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Evidenz

Indikation: Akute Atemwegsinfektionen bei Kindern, individualisierte Homöopathie

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisDie Übersicht unterscheidet ausdrücklich zwischen individualisierter und nicht individualisierter Homöopathie; von den 11 eingeschlossenen randomisierten Studien mit 1813 Kindern ließen zwei Behandlungs- und drei Präventionsstudien die Behandlung durch Homöopathinnen und Homöopathen individualisieren. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung von fünf Präventions- und sechs Behandlungsstudien habe keinen durchgängigen Vorteil homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebo auf Wiederauftreten oder Heilungsraten bei Kindern gezeigt. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde für die meisten Endpunkte als niedrig bis sehr niedrig eingestuft. Sie fanden keine Belege, die die Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel bei akuten Atemwegsinfektionen von Kindern stützen; unerwünschte Ereignisse seien schlecht berichtet worden, sodass sie keine Schlüsse zur Sicherheit ziehen könnten.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Asthma bronchiale, Behandlung mit Homöopathie

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 12-2 der Leitlinie lautet: „Akupunktur, Homöopathie und Hypnose sollen zur Behandlung des Asthmas nicht empfohlen werden.“ Sie ist mit „12-2 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „soll nicht“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Negativ-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. Im Abschnitt „Rationale“ heißt es: „Die Leitliniengruppe schätzt die Aussagesicherheit der identifizierten Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit von Akupunktur, Homöopathie und Hypnose insgesamt als sehr niedrig und teilweise auch widersprüchlich ein. Da sie zudem ein Schadenspotenzial darin sieht, dass die Adhärenz zu einer leitliniengerechten Therapie beziehungsweise die Arzneimitteltherapie durch die Einnahme zusätzlicher Substanzen beeinträchtigt werden kann, spricht sie eine starke Negativempfehlung aus.“ Die Empfehlung unterscheidet nicht zwischen klassischer und komplexer Homöopathie.
Leitlinienvl-002
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 14.08.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Chronischer Unterbauchschmerz der Frau

StudienlageLeitlinie
ErgebnisKapitel 8.6.7 der Leitlinie nennt eine einzelne kontrollierte Studie: „Zur Homöopathie beim chronischen Unterbauchschmerz der Frau liegt eine methodisch gute Studie vor, in der 50 Frauen mit endometriosebedingten Unterbauchschmerzen über 24 Wochen homöopathisch potenziertes 17-beta Östradiol in Tropfenform erhielten“. Ihr Ergebnis: „Nach 24 Wochen hatte die Homöopathie-Gruppe eine signifikante globale Schmerzlinderung im Vergleich zu Placebo erlangt“; keine Gruppenunterschiede gab es bei den Angstskalen. Das Statement bleibt trotzdem zurückhaltend: „Die eingeschränkte Datenlage lässt keine Bewertung von Verfahren wie Phytotherapeutika, Antioxidantien oder Homöopathie, hinsichtlich der Therapie chronischer Unterbauchschmerzen zu“, angenommen mit 15 von 18 Stimmen. Eine einzelne positive Studie ist für die Leitlinie also noch keine Bewertungsgrundlage.
Leitlinie016-001
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 29.11.2027, Neufassung angemeldet

Indikation: Epilepsie im Erwachsenenalter

StudienlageLeitlinie
ErgebnisKapitel 2.4.10 der Leitlinie stellt zur Homöopathie fest: „Es sind keine Studien bekannt, die sich mit der Wirksamkeit von Homöopathie bei Epilepsien bzw. mit möglichen Interaktionen zwischen homöopathischen Substanzen und Anfallssuppressiva befassen“. Als mögliche unerwünschte Ereignisse nennt sie Allergien und Intoxikationen. Die Empfehlung lautet: „Homöopathie soll nicht anstelle einer anfallssuppressiven Pharmakotherapie eingesetzt werden“, starker Konsens bei einer Konsensstärke von 100 Prozent. Eine ergänzende Anwendung wird weder empfohlen noch ausgeschlossen; die Leitlinie verlangt stattdessen, dass die Einnahme nicht verordneter Arzneimittel erfragt wird.
Leitlinie030-041
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.08.2028

Indikation: Harninkontinenz der Frau (Belastungs-, Drang- und Mischharninkontinenz), Homöopathie

StudienlageLeitlinie
ErgebnisDas konsensbasierte Statement S5-13 der Leitlinie lautet: „Im Bereich der Komplementärmedizin liegt bisher keine ausreichende Evidenz vor, um den Einsatz der Homöopathie, der Phytotherapie, der Supplementtherapie und weiterer komplementärmedizinischer Therapeutika explizit zu empfehlen.“ Ausgewiesen sind Expertenkonsens und die Konsensusstärke ++, nach Tabelle 8 der Leitlinie eine Zustimmung von mehr als 75 bis 95 Prozent. Statements sind dort fachliche Aussagen „nicht als Handlungsempfehlungen, sondern als einfache Darlegung“. Die Leitlinie unterscheidet dabei nicht zwischen klassischer Homöopathie und Komplexmitteln. Im Hintergrund nennt sie zu Gelsemium zwei Reviews, in denen keine explizite Anwendung im Bereich der Harnblase beschrieben wird, sowie Hinweise auf spasmolytische und antiinflammatorische Wirkungen, die nach der Leitlinie eine mögliche Wirksamkeit bei überaktiver Blase erklären könnten, und hält fest: „Zu Pulsatilla pratenis und Lytta vesicatoria, welche bei Blasenbeschwerden häufig eingesetzt werden, finden sich keine Studien bei Pubmed.“
Leitlinie015-091
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.12.2026

Indikation: Insomnie bei Erwachsenen (Ein- und Durchschlafstörungen)

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung T11 der Leitlinie lautet: „Die Behandlung der Insomnie mit Aromatherapie, Akupunktur, Fußreflexzonenmassage, und Homöopathie soll nicht empfohlen werden (A; starker Konsens; Evidenzgrad 1a bis 4).“ Die Leitlinie nennt die Homöopathie damit in einer Reihe mit Aromatherapie, Akupunktur und Fußreflexzonenmassage. Sie unterscheidet dabei nicht zwischen klassischer Homöopathie und Komplexmitteln.
Leitlinie063-003
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 12.11.2029

Indikation: Lebensqualität bei onkologischen Patienten zusätzlich zur Tumortherapie, Erstanamnese mit individueller Mittelverschreibung

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 4.25 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer RCT zum Einsatz von klassischer Homöopathie vor. Die Erstanamnese in Kombination mit individueller Mittelverschreibung kann zur Verbesserung der Lebensqualität bei onkologischen Patienten zusätzlich zur Tumortherapie erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2b aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, in Deutschland registrierte homöopathische Einzelmittel allein

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 4.26 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von in Deutschland registrierten homöopathischen Einzelmitteln (bewährte Indikation als auch individuelle Indikation) alleine zur Mortalität und krankheits- und-therapieassoziierten Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung von in Deutschland registrierten homöopathischen Einzelmitteln alleine bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Reizdarmsyndrom, individualisierte homöopathische Behandlung (Beratung und individuell gewähltes Mittel)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisDie Übersicht unterscheidet die individualisierte homöopathische Behandlung, bei der nach einer ausführlichen Beratung ein Mittel nach den individuellen Symptomen verordnet wird, von der klinischen Homöopathie. Vier randomisierte kontrollierte Studien mit 307 Teilnehmenden wurden eingeschlossen; eine Studie verglich die individualisierte homöopathische Behandlung (Beratung plus Mittel) mit üblicher Versorgung bei Frauen mit Reizdarmsyndrom, eine dreiarmige Studie verglich sie mit unterstützendem Zuhören oder üblicher Versorgung. In der Studie mit 20 Teilnehmerinnen betrug der mittlere Wert der allgemeinen Besserung (Unwohlsein) nach zwölf Wochen 1,44 (n = 9) unter individualisierter Homöopathie gegenüber 1,41 (n = 11) unter üblicher Versorgung (Mittelwertdifferenz 0,03; 95-Prozent-Konfidenzintervall -3,16 bis 3,22; sehr niedrige Vertrauenswürdigkeit). Im Vergleich mit üblicher Versorgung lag der mittlere Schweregrad der Reizdarmsymptome nach sechs Monaten bei 210,44 (n = 16) gegenüber 237,3 (n = 60) (Mittelwertdifferenz -26,86; -88,59 bis 34,87; niedrige Vertrauenswürdigkeit) und die Lebensqualität (EQ-5D) bei 69,07 gegenüber 63,41 (Mittelwertdifferenz 5,66; -4,69 bis 16,01; niedrige Vertrauenswürdigkeit); im Vergleich mit unterstützendem Zuhören lag der Schweregrad bei 210,44 (n = 16) gegenüber 262 (n = 18) (Mittelwertdifferenz -51,56; -129,94 bis 26,82; sehr niedrige Vertrauenswürdigkeit) und die Lebensqualität bei 69,07 gegenüber 63,09 (Mittelwertdifferenz 5,98; -8,13 bis 20,09; sehr niedrige Vertrauenswürdigkeit). Die dreiarmige Studie hatte in vier Bereichen ein niedriges und in zwei Bereichen (Durchführung, Erfassung) ein hohes Verzerrungsrisiko. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Ergebnisse zu den untersuchten Endpunkten seien unsicher; es ließen sich daher keine festen Schlussfolgerungen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Homöopathie bei der Behandlung des Reizdarmsyndroms ziehen. Weitere hochwertige, ausreichend große randomisierte Studien seien erforderlich, um Wirksamkeit und Sicherheit der klinischen und der individualisierten Homöopathie beim Reizdarmsyndrom gegenüber Placebo oder üblicher Versorgung zu bewerten. Keine der eingeschlossenen Studien berichtete über Bauchschmerzen, Stuhlfrequenz, Stuhlkonsistenz oder unerwünschte Ereignisse.
Leitlinienicht erhoben

Bonusprogramm

Kasse Programm Gegenstand Verfahren Anerkennung Bonus Bedingung Quelle
EY BKK EY BKK-Bonus-Konto (BKK Bonusprogramm) Heilpraktikerbehandlung und alle vom Heilpraktiker verordneten homöopathischen Arzneimittel Klassische Homöopathie anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Wählen Sie das EY BKK-Bonus-Konto, verdoppelt sich Ihr EY BKK-Bonus. Sie entscheiden, wie Sie Ihrer Gesundheit nachhaltig etwas Gutes tun und wir erstatten Ihnen die Kosten. Das Budget auf Ihrem EY BKK Bonus-Konto wird ausschließlich als Zuschuss zu den Kosten für durch den Teilnehmer in Anspruch genommene Leistungen gezahlt. Es werden maximal die tatsächlichen Aufwendungen für folgende verauslagte Kosten erstattet: … Heilpraktiker: Es wird die Behandlung beim Heilpraktiker erstattet sowie alle von ihm verordneten homöopathischen Arzneimittel. … Ein Zuschuss kann nur dann gewährt werden, wenn die Krankenkasse nicht bereits aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind vom Zuschuss ausgenommen. … Bei Wahl des EY BKK-Bonus-Konto als Zuschuss zu eigenfinanzierten Gesundheitsleistungen sind personalisierte Rechnungen/Nachweise zwingend einzureichen.

Quelle

EY BKK, Leistungen von A-Z, BKK Bonusprogramm, Abschnitt „Extra Geld für extra Leistungen: EY BKK-Bonus-Konto“ https://www.ey-bkk.de/leistungen/leistungen-von-a-z/bonusprogramm (erhoben am 07.09.2026)

BKK PwC JUMP homöopathische Arzneimittel Klassische Homöopathie anerkanntgilt noch bis31.12.2026 ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Im Rahmen unserer Zusatzleistungen erstatten wir Ihnen die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie bis zu 100 EUR im Kalenderjahr. Über diesen Betrag hinaus, bietet Ihnen unser Bonusprogramm JUMP die Möglichkeit weitere Rechnungen für homöopathische Arzneimittel einzureichen.

Quelle

BKK PwC, Leistungsseite „Homöopathische Arzneimittel“ https://www.bkk-pwc.de/leistungen/leistungen-a-z/homoeopathische-arzneimittel (erhoben am 06.09.2026)

KKH KKH-Bonus Homöopathie Klassische Homöopathie anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Versicherte, die am Bonusprogramm der KKH teilnehmen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen. Dies gilt nur, sofern die KKH nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen.


Rechtsgrundlage: § 24a der Satzung der KKH
Quelle

KKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5) https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/satzung/satzung-kkh-05-26.pdf (erhoben am 31.08.2026)

AOK Rheinland/Hamburg AOK-Vital+ Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) Klassische Homöopathie anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Bei AOK-Vital+ wird Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die Sie sammeln und jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umwandeln können. Für 1.000 Bonuspunkte erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 20 Euro. Sie entscheiden selbst, für welche der folgenden Leistungen Sie Zuschüsse erhalten möchten. Alternative Heilmethoden: Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie)

Quelle

AOK Rheinland/Hamburg, Seite „Das AOK-Prämienprogramm“ (AOK-Vital+) https://www.aok.de/pk/rh/inhalt/das-aok-praemienprogramm-2/ (erhoben am 29.08.2026)

AOK Rheinland/Hamburg AOK-Vital+ Homöopathische Behandlung beim Vertragsarzt Klassische Homöopathie anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Bei AOK-Vital+ wird Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die Sie sammeln und jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umwandeln können. Für 1.000 Bonuspunkte erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 20 Euro. Sie entscheiden selbst, für welche der folgenden Leistungen Sie Zuschüsse erhalten möchten. Alternative Heilmethoden: Homöopathische Behandlung beim Vertragsarzt

Quelle

AOK Rheinland/Hamburg, Seite „Das AOK-Prämienprogramm“ (AOK-Vital+) https://www.aok.de/pk/rh/inhalt/das-aok-praemienprogramm-2/ (erhoben am 29.08.2026)

Krones BKK Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten (Bonusheft) homöopathische Arzneimittel Klassische Homöopathie anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

4. Bonusmodell für gesundheitsbewusstes Verhalten Das Gesundheitsbewusstsein unserer Versicherten ist uns bares Geld wert. Bis zu 100 Euro als Geldleistung oder 300 Euro als Zuschussprämie für zusätzliche Gesundheitsleistungen (Sehhilfen, homöopathische und pflanzliche Arzneimittel, IGeL-Leistungen, etc.) erhält, wer sich gezielt der Steigerung seiner Gesundheit widmet und sinnvolle Angebote zur Prävention in Anspruch nimmt. Auch Ihre Kinder können das Bonusheft nutzen, sie können eine Geldleistung von 50 Euro oder eine Zuschussprämie von bis zu 150 Euro erhalten.

Quelle

Krones BKK, Ihre Vorteile im Überblick, Punkt 4 Bonusmodell für gesundheitsbewusstes Verhalten https://www.krones-bkk.de/ihre-vorteile-im-ueberblick/ (erhoben am 29.08.2026)

novitas bkk Flexcheck Homöopathische Arzneimittel Klassische Homöopathie anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Wenn Sie mindestens drei Maßnahmen aus dem Flexcheck-Aktiv-Bonus nutzen, ist Ihr Zusatzguthaben aktiviert. Dann entscheiden Sie Selbst: Möchten Sie 100 Euro Sofortprämie oder 300 Euro Zusatzguthaben für bezuschussungsfähige Leistungen? Dieses Geld können Sie unabhängig vom Flexcheck-Bonus einmal im Jahr für folgende Leistungen einsetzen: Homöopathische Arzneimittel. Voraussetzung: Eine Ärztin oder ein Arzt verschreibt das Arzneimittel auf einem Privatrezept.

Quelle

novitas bkk, Seite „Bonusprogramm Flexcheck“ https://www.novitas-bkk.de/de/leistungen-mitgliedschaft/bonusprogramm-flexcheck (erhoben am 29.08.2026)

Änderungen

erkannt amÄnderungGrund
14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherDie Übersicht unterscheidet ausdrücklich zwischen individualisierter und nicht individualisierter Homöopathie. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung von fünf Präventions- und sechs Behandlungsstudien habe keinen durchgängigen Vorteil homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebo auf Wiederauftreten oder Heilungsraten bei Kindern gezeigt. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde für die meisten Endpunkte als niedrig bis sehr niedrig eingestuft. Sie fanden keine Belege, die die Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel bei akuten Atemwegsinfektionen von Kindern stützen; unerwünschte Ereignisse seien schlecht berichtet worden.nachherDie Übersicht unterscheidet ausdrücklich zwischen individualisierter und nicht individualisierter Homöopathie; von den 11 eingeschlossenen randomisierten Studien mit 1813 Kindern ließen zwei Behandlungs- und drei Präventionsstudien die Behandlung durch Homöopathinnen und Homöopathen individualisieren. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung von fünf Präventions- und sechs Behandlungsstudien habe keinen durchgängigen Vorteil homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebo auf Wiederauftreten oder Heilungsraten bei Kindern gezeigt. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde für die meisten Endpunkte als niedrig bis sehr niedrig eingestuft. Sie fanden keine Belege, die die Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel bei akuten Atemwegsinfektionen von Kindern stützen; unerwünschte Ereignisse seien schlecht berichtet worden, sodass sie keine Schlüsse zur Sicherheit ziehen könnten. Handkorrektur
14.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht Ein Evidenzsteckbrief zu Klassische Homöopathie ist neu im Register. Fundstelle: Cochrane Review CD009710.pub3, Homeopathy for treatment of irritable bowel syndrome, 04.09.2019. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
13.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie Ein Evidenzsteckbrief zu Klassische Homöopathie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma“, Langfassung, Version 5.0, Stand 23.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-002, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
13.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie Ein Evidenzsteckbrief zu Klassische Homöopathie ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Harninkontinenz der Frau“, Langfassung, Version 1.0, Stand 01.01.2022, AWMF-Registernummer 015-091, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe mit der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Gültig bis 31.12.2026 (am 29.08.2023 verlängert). Kapitel 5.6 „Komplementärmedizin bei Belastungs-, Drang- und Mischharninkontinenz“, Konsensbasiertes Statement S5-13. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
08.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie Ein Evidenzsteckbrief zu Klassische Homöopathie ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Erster epileptischer Anfall und Epilepsien im Erwachsenenalter“, Langfassung, Stand 01.09.2023, AWMF-Registernummer 030-041, Deutsche Gesellschaft für Neurologie. Gültig bis 31.08.2028. Kapitel 2.4 mit den Abschnitten 2.4.8 „Heilpflanzen“, 2.4.9 „Traditionelle Chinesische Medizin / Akupunktur“, 2.4.10 „Homöopathie“ und 2.4.12 „Anthroposophische Medizin“. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
08.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie Ein Evidenzsteckbrief zu Klassische Homöopathie ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Chronischer Unterbauchschmerz der Frau“, Langfassung, Version 07.04.2023, Stand 30.11.2022, AWMF-Registernummer 016-001, Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Gültig bis 29.11.2027. Abschnitt 8.6 „Komplementäre Verfahren“ mit 8.6.1, 8.6.3, 8.6.5 und 8.6.7. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
07.09.2026 bonus Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt Eine Bonuszeile zu Klassische Homöopathie ist neu im Register. Fundstelle: EY BKK, Leistungen von A-Z, BKK Bonusprogramm, Abschnitt „Extra Geld für extra Leistungen: EY BKK-Bonus-Konto“. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst.
07.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie Ein Evidenzsteckbrief zu Klassische Homöopathie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Insomnie bei Erwachsenen“, Update 2025, Langfassung, Version 2.0, Stand 13.11.2024, AWMF-Registernummer 063-003, Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin. Gültig bis 12.11.2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
06.09.2026 bonus Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt Eine Bonuszeile zu Klassische Homöopathie ist neu im Register. Fundstelle: BKK PwC, Leistungsseite „Homöopathische Arzneimittel“. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst.
02.09.2026 Verfahren Beschreibungvorherkein Vorwertnachher§ 4 Absatz 26 AMG: „Homöopathisches Arzneimittel ist ein Arzneimittel, das nach einem im Europäischen Arzneibuch oder, in Ermangelung dessen, nach einem in den offiziell gebräuchlichen Pharmakopöen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschriebenen homöopathischen Zubereitungsverfahren hergestellt worden ist. Ein homöopathisches Arzneimittel kann auch mehrere Wirkstoffe enthalten.“ Eine Verfahrensbeschreibung zu Klassische Homöopathie ist neu im Register. Fundstelle: § 4 Absatz 26 und Absatz 33 AMG (Begriffsbestimmungen), Fassung vom 02.09.2026. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet; die Beschreibung steht mit ihrer Fundstelle auch auf der Verfahrensseite.
02.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie 2 Evidenzsteckbriefe zu Klassische Homöopathie sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültigkeitsdauer bis längstens 05/2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
02.09.2026 Erstattung Standvorherkein Vorwertnachherausdrücklich ausgeschlossen Die Gesetzesbegründung beantwortet die Frage, die am Vormittag des 02.09.2026 offen geblieben ist. Die vierzehn Kassenzeilen zur klassischen Homöopathie sind an diesem Tag auf gkv_selektivvertrag umgeschlüsselt worden und tragen ein Ende zum 31.12.2026; ob der Ausschluss des § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V den Vertrag nach § 140a mit erfasst, sagte das Gesetz nicht, und die Einträge dazu stehen deshalb auf „zu prüfen“. Die Bundestagsdrucksache 21/6130 sagt es: „Mit dem in § 140a Absatz 2 Satz 2 enthaltenen Verweis auf § 11 Absatz 6 ist damit auch eine Erstattung homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel sowie homöopathisch-ärztlicher Leistungen im Wege von Verträgen über eine besondere Versorgung nach § 140a ausgeschlossen.“ Damit gibt es die Nachfolgezeile ab dem 01.01.2027, und sie ist keine Auslegung des Registers mehr, sondern die Wiedergabe der Begründung. EINE UNGENAUIGKEIT DES ENTWURFS GEHÖRT DAZU: Die Begründung nennt „§ 140a Absatz 2 Satz 2“, der Änderungsbefehl unter Nummer 57 Buchstabe a fügt aber einen Satz nach Satz 1 ein - der gemeinte Satz ist im Gesetz der Satz 3. Die frühere Einstufung „zu prüfen“ bleibt an ihren Einträgen stehen: Sie war der Stand jenes Tages, und ein Protokoll, das seine eigenen Zwischenschritte tilgt, ist keines.

Alle 34 Änderungen zu Klassische Homöopathie

Korrekturen

bemerkt amÄnderungGrund
14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherDie Übersicht unterscheidet ausdrücklich zwischen individualisierter und nicht individualisierter Homöopathie. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung von fünf Präventions- und sechs Behandlungsstudien habe keinen durchgängigen Vorteil homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebo auf Wiederauftreten oder Heilungsraten bei Kindern gezeigt. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde für die meisten Endpunkte als niedrig bis sehr niedrig eingestuft. Sie fanden keine Belege, die die Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel bei akuten Atemwegsinfektionen von Kindern stützen; unerwünschte Ereignisse seien schlecht berichtet worden.nachherDie Übersicht unterscheidet ausdrücklich zwischen individualisierter und nicht individualisierter Homöopathie; von den 11 eingeschlossenen randomisierten Studien mit 1813 Kindern ließen zwei Behandlungs- und drei Präventionsstudien die Behandlung durch Homöopathinnen und Homöopathen individualisieren. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung von fünf Präventions- und sechs Behandlungsstudien habe keinen durchgängigen Vorteil homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebo auf Wiederauftreten oder Heilungsraten bei Kindern gezeigt. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde für die meisten Endpunkte als niedrig bis sehr niedrig eingestuft. Sie fanden keine Belege, die die Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel bei akuten Atemwegsinfektionen von Kindern stützen; unerwünschte Ereignisse seien schlecht berichtet worden, sodass sie keine Schlüsse zur Sicherheit ziehen könnten. Die Wiedergabe ließ aus, dass die Autorinnen und Autoren keine Schlüsse zur Sicherheit ziehen konnten, und nannte weder die Gesamtzahl der Studien und Kinder noch die Zahl der Studien mit individualisierter Behandlung.

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