Naturheilkunde bei der IKK gesund plus
Was die Kasse zahlt
Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.
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Anthroposophische Arzneimittel Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Eigene Leistung
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Homöopathische Komplexmittel Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Klassische Homöopathie Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Osteopathie Ja, mit Bedingungen
bis 240 € im Jahr Eigene Leistung
Die Verordnung muss VOR der ersten Behandlung vorliegen.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Phytotherapie Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.
Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen
Die Belege im Wortlaut
Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.
Satzung und Leistungsseite
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anthroposophische Arzneimittel1 | |||||
| Anthroposophische Arzneimittel | IKK gesund plus (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautNicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel zur homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Behandlung werden in vollem Umfang von der IKK gesund plus erstattet. Voraussetzung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Arzneimittel vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurde. Die Kosten pro Versicherten dürfen 100 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten. |
ab29.08.2026bis31.12.2026 | |
| Homöopathische Komplexmittel1 | |||||
| Homöopathische Komplexmittel | IKK gesund plus (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautNicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel zur homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Behandlung werden in vollem Umfang von der IKK gesund plus erstattet. Voraussetzung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Arzneimittel vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurde. Die Kosten pro Versicherten dürfen 100 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten. |
ab29.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 |
| Klassische Homöopathie1 | |||||
| Klassische Homöopathie | IKK gesund plus (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautNicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel zur homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Behandlung werden in vollem Umfang von der IKK gesund plus erstattet. Voraussetzung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Arzneimittel vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurde. Die Kosten pro Versicherten dürfen 100 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten. |
ab29.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 |
| Osteopathie1 | |||||
| Osteopathie | IKK gesund plus (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautMit einer ärztlichen Bescheinigung, mit der die Notwendigkeit der Behandlung und die Anzahl der Therapiesitzungen zu bestätigen ist, können Sie diese Leistung bei einem anerkannten Therapeuten in Anspruch nehmen. Die Kostenübernahme erfolgt durch die IKK gesund plus. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Leistungserbringer in das Therapeutenverzeichnis der IKK gesund plus aufgenommen wurde. Alternativ genügt der Nachweis einer ordentlichen Mitgliedschaft bzw. Vollmitgliedschaft des Leistungserbringers in einem Berufsverband für Osteopathen, der für die Aufnahme eine erfolgreich abgeschlossene osteopathische Ausbildung fordert. Die IKK gesund plus übernimmt Kosten von maximal vier Sitzungen je Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung. Für die Erstattung der Behandlungen ist neben der ärztlichen Bescheinigung auch die Rechnung einzureichen. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
| Phytotherapie1 | |||||
| Phytotherapie | IKK gesund plus (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautNicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel zur homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Behandlung werden in vollem Umfang von der IKK gesund plus erstattet. Voraussetzung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Arzneimittel vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurde. Die Kosten pro Versicherten dürfen 100 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
Weitere Kassen
Das Register führt weitere Krankenkassen mit dokumentierten Leistungen: alle Kassen im Verzeichnis.