Naturheilkunde bei der BKK firmus
Was die Kasse zahlt
Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.
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Klassische Homöopathie Ja, mit Bedingungen
Betrag im Wortlaut nicht beziffert
Die behandelnde Person muss von der Kasse anerkannt sein – die Kasse führt dazu eine eigene Liste.
Geprüft am 06.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Osteopathie Ja, mit Bedingungen
bis 150 € im Jahr Eigene Leistung
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.
Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen
Die Belege im Wortlaut
Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.
Satzung und Leistungsseite
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Klassische Homöopathie1 | |||||
| Klassische Homöopathie | BKK firmus (Vertrag, ohne Zuzahlung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie BKK firmus übernimmt die Kosten für die Behandlungen mit klassischer Homöopathie im Rahmen einer geschlossenen Kooperation mit beigetretenen Ärzten und Apothekern. Nicht im Vertrag enthalten ist die Kostenübernahme für Arzneimittel, die von Ihrem Homöopathen verschrieben wurde. Diese müssen von Ihnen selber getragen werden. |
ab06.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 |
| Osteopathie1 | |||||
| Osteopathie | BKK firmus (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie BKK firmus beteiligt sich mit 150,- € je Kalenderjahr an den Kosten osteopathischer Behandlungen. Reichen Sie hierzu für bis zu drei Sitzungen die ärztlichen Verordnungen über die Notwendigkeit, die Originalrechnungen sowie Ihre IBAN ein. Die Erstattung je eingereichter Rechnung beträgt maximal 50.- €, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen zugelassenen Arzt oder Physiotherapeuten erbracht wird, der eine osteopathische Ausbildung abgeschlossen hat und Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
Weitere Kassen
Das Register führt weitere Krankenkassen mit dokumentierten Leistungen: alle Kassen im Verzeichnis.