Naturheilkunde bei der BKK VerbundPlus
Was die Kasse zahlt
Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.
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Klassische Homöopathie Ja, mit Bedingungen
Betrag im Wortlaut nicht beziffert
Die behandelnde Person muss von der Kasse anerkannt sein – die Kasse führt dazu eine eigene Liste.
Geprüft am 02.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.
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Die Belege im Wortlaut
Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.
Satzung und Leistungsseite
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Klassische Homöopathie1 | |||||
| Klassische Homöopathie | BKK VerbundPlus (Vertrag, ohne Zuzahlung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWir bezuschussen homöopathische Behandlungen im Rahmen unseres Vertrages mit dem Deutschen Zentralverband homöopathischer Ärzten e.V. Homöopathische Erstanamnese vom Beginn des 13. Lebensjahres an nach homöopathisch-individuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung einmal je Krankheitsfall (Mindestdauer 60 Minuten – höchstens einmal pro Jahr). Homöopathische Erstanamnese bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nach homöopathisch-individuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung einmal je Krankheitsfall. (Mindestdauer 40 Minuten – höchstens einmal pro Jahr). |
ab02.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 02.09.2026 |
Weitere Kassen
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