Zahlt die BKK VerbundPlus Klassische Homöopathie?
Die BKK VerbundPlus zahlt Klassische Homöopathie unter Bedingungen
Ja, mit Bedingungen
Was dazu zu tun ist
- Die behandelnde Person muss von der Kasse anerkannt sein – die Kasse führt dazu eine eigene Liste.
Zuletzt geprüft am 07.08.2026
Meine Voraussetzungen prüfenUnterlagen als ChecklisteMit anderen Kassen vergleichenOriginalquelle ansehen
Eigenanteil berechnenAlles zu dieser KasseAlles zu diesem VerfahrenWelche Kasse zahlt klassische Homöopathie?Diese Auskunft in Ihrer KIÄnderung melden
Ihre Checkliste
Unterlagen und Grenzen laut Fundstelle.
- Die behandelnde Person muss von der Kasse anerkannt sein – die Kasse führt dazu eine eigene Liste.
- Fundstelle ausdrucken und beilegen.
Die Belege im Wortlaut
Originalwortlaut, Gültigkeit und Prüfdatum der Fundstellen.
Was diese Kasse zusätzlich trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Klassische Homöopathie1 | |||||
| Klassische Homöopathie | BKK VerbundPlus (Vertrag, ohne Zuzahlung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWir bezuschussen homöopathische Behandlungen im Rahmen unseres Vertrages mit dem Deutschen Zentralverband homöopathischer Ärzten e.V. Homöopathische Erstanamnese vom Beginn des 13. Lebensjahres an nach homöopathisch-individuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung einmal je Krankheitsfall (Mindestdauer 60 Minuten – höchstens einmal pro Jahr). Homöopathische Erstanamnese bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nach homöopathisch-individuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung einmal je Krankheitsfall. (Mindestdauer 40 Minuten – höchstens einmal pro Jahr). |
ab02.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 02.09.2026 |
Was jede gesetzliche Kasse trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Klassische Homöopathie1 | |||||
| Klassische Homöopathie | Gesetzliche Kasse, Regelleistung | ausdrücklich ausgeschlossen | Bedingung im Wortlaut§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind oder nach den §§ 48a oder 48b des Arzneimittelgesetzes abgegeben werden, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Der Satz ist durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026 neu gefasst worden und gilt nach Artikel 8 Absatz 1 desselben Gesetzes seit dem 30.07.2026. Die Aussage betrifft das homöopathische Arzneimittel; über die ärztliche Leistung der homöopathischen Anamnese sagt der Satz nichts. |
ab30.07.2026bis auf Weiteres | erhoben am 07.08.2026 |
Welche Kasse zahlt wie viel
Für BKK VerbundPlus fehlt ein vergleichbarer Höchstbetrag für Klassische Homöopathie. Ohne bezifferte Grenze und Zeitraum lässt sich kein Abstand zu anderen Kassen berechnen. Maßgeblich bleiben die Angaben im Wortlaut; eine fehlende Zahl bedeutet nicht 0 €.
| Kasse | Betrag | Budgetart | Kernbedingung | Erhoben am |
|---|---|---|---|---|
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | 75 € im Jahr | Eigene Leistung | Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen. | 02.09.2026 |
| AOK NordWest | 500 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 |
| BKK Public | 400 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 07.09.2026 |
| BKK VerbundPlus Ihre Auswahl | nicht beziffert | – | Die behandelnde Person muss von der Kasse anerkannt sein – die Kasse führt dazu eine eigene Liste. | 02.09.2026 |
Passende Ratgeber
Soll ich Ihnen schreiben, wenn sich das ändert?
Änderungen zu dieser Frage per E-Mail. Nach Bestätigung, jederzeit abbestellbar.