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Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?

Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.

Was am 29.09.2026 gilt

BKK Herkules (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab13.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie BKK Herkules erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Die BKK Herkules erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach Nummer 1 in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 200,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. … Zur Erstattung sind der BKK Herkules die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen.
Quelle

Satzung der BKK Herkules, Fassung vom 07.06.2005 mit dem 33. Nachtrag, Stand 01.10.2025, § 12h (Leistungen besonderer Therapierichtungen) Nummern 1 und 2, dazu § 12e (Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen) Nummern 1 bis 3 https://www.bkk-herkules.de/fileadmin/medien/dokumente/PDF/Satzung/Satzung.pdf (erhoben am 13.09.2026)

BKK evm (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
Bedingungder Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Die Betriebskrankenkasse erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen werden. Die Betriebskrankenkasse erstattet die Kosten dieser Arzneimittel jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100,00 € pro Kalenderjahr und Versicherten. Für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Absatz. 1 Sätze 7-9 SGB V ausgeschlossen sind, dürfen keine Kosten erstattet werden.
Quelle

BKK evm, Satzung, Regelung zur Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln https://www.bkk-evm.de/files/downloads/magazine/Satzung%20KV%20Rechtsstand%201.1.2026.pdf (erhoben am 07.09.2026)

BKK Miele (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie BKK Miele erstattet ihren Versicherten Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie nach den Indikationsfeldern - Neurodermitis - Asthma bronchiale und - Krebserkrankungen sofern 1. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und 2. die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und 3. das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Erstattet werden für Arzneimittel nach Absatz I die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 100,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten.
Quelle

Satzung der BKK Miele, Stand 23.07.2026, § 15b (Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapieformen) https://www.miele-bkk.de/fileadmin/medien/dokumente/satzung/230726_Satzung_KV.pdf (erhoben am 07.09.2026)

BKK MTU (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungIhr Gesundheitskonto ist im Plus! 80 Euro liegen für Sie persönlich bereit. Diese Summe können Sie in jedem Kalenderjahr neu als Zuschuss beanspruchen. Egal ob Reiseschutzimpfungen, professionelle Zahnreinigung, der Beitrag vom Fitnessstudio oder Sportverein oder vieles mehr – Sie entscheiden, wofür Sie Ihr Guthaben nutzen möchten. Beispiele, wofür Sie Ihr Gesundheitskonto nutzen können: Professionelle Zahnreinigungen Heilpraktikerleistungen apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel mit ärztlicher Verordnung (gilt auch für homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel)
Quelle

BKK MTU, Leistungsseite „Gesundheitskonto 80 € – Mehrleistungen BKK MTU“ https://www.bkk-mtu.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/gesundheitskonto-80-e-mehrleistungen-bkk-mtu/ (erhoben am 07.09.2026)

BKK Public (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungZusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 85 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Quelle

BKK Public, Satzung in der Fassung des 73. Nachtrags, Abschnitt VI (Zusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V), Nummer 5 (PDF) https://www.bkk-public.de/fileadmin/downloads/Satzung_BKK_Public_idF_73_Nachtrag.pdf (erhoben am 07.09.2026)

BKK Salzgitter (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungZusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 85 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Quelle

BKK Salzgitter, Satzung in der Fassung des 140. Nachtrags, Stand 01.01.2026, Abschnitt VI (Zusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V), Nummer 5 (PDF) https://www.bkk-salzgitter.de/fileadmin/downloads/Satzung_BKK_Salzgitter_idF_140_Nachtrag.pdf (erhoben am 07.09.2026)

AOK Bayern (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungHomöopathische Arzneimittel Für wen? alle Versicherten Erstattung: bis zu 100 EUR Zeitraum: pro Kalenderjahr Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Privatrezept (Verordnung) einreichen Wir beteiligen uns an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist. Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet werden.
Quelle

AOK Bayern, Leistungsseite „AOK-Gesundheitsvorteil“ https://www.aok.de/pk/bayern/aok-gesundheitsvorteil/ (erhoben am 06.09.2026)

AOK Hessen (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie AOK Hessen erstattet Osteopathie und Homöopathie Mit dem Gesundheitskonto der AOK Hessen bekommen Sie über 300 Euro für verschiedene alternative Heilmethoden wie Osteopathie oder Homöopathie erstattet.
Quelle

AOK Hessen, Leistungsseite „Akupunktur“ (regionaler Block, mit Hinweis auf das Gesundheitskonto) https://www.aok.de/pk/hessen/inhalt/akupunktur-5/ (erhoben am 06.09.2026)

AOK Niedersachsen (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für verschiedene alternative Heilmethoden. Dazu gehören Homöopathie und bestimmte Arzneimittel der Phytotherapie oder Anthroposophie, die apothekenpflichtig und nicht verschreibungspflichtig sind. Voraussetzung: Die Leistungen werden von einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin auf einem Privatrezept verordnet. Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung und das Privatrezept bei Ihrer AOK ein.
Quelle

AOK Niedersachsen, Seite „Alternative Heilmethoden“ (regionaler Block) https://www.aok.de/pk/niedersachsen/inhalt/alternative-heilmethoden-6/ (erhoben am 06.09.2026)

AOK Nordost (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungNaturarzneimittel Zur Unterstützung der ganzheitlichen Genesung beteiligen wir uns an den Kosten für apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Die Verordnung des Arzneimittels muss durch einen Vertragsarzt erfolgen. Für wen: AOK-Versicherte Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 50 Euro Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und ärztliche Verordnung
Quelle

AOK Nordost, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“ https://www.aok.de/pk/nordost/inhalt/aok-gesundheitskonto/ (erhoben am 06.09.2026)

AOK Sachsen-Anhalt (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind nicht rezept-, aber apothekenpflichtige Medikamente) einen Zuschuss von bis zu 40 Euro. Ausgenommen sind verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Verhütungsmittel. Das Arzneimittel muss vom Arzt auf ein Privatrezept (in der Regel ein grünes Rezept) verordnet werden. Anschließend laden Sie die ärztliche Verordnung und den Kassenbeleg oder die Rechnung über Meine Gesundheitswelt im Bereich GESUNDESKONTO hoch oder reichen sie direkt ein, das geht im Kundencenter aber auch per Post.
Quelle

AOK Sachsen-Anhalt, Gesundheitswelt: „OTC-Arzneimittel“ (Zuschuss aus dem GESUNDESKONTO) https://www.deine-gesundheitswelt.de/krankheit-behandlung-und-pflege/otc-arzneimittel (erhoben am 06.09.2026)

Audi BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungAls Krankenkasse mit starken Leistungen übernehmen wir bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichte Arzneimittel der Homöopathie.
Quelle

Audi BKK, Leistungsseite „Homöopathie“ (Leistungen A-Z) https://www.audibkk.de/leistungen-services/leistungen-a-z/homoeopathie (erhoben am 06.09.2026)

Audi BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungZur Leistung Ihrer Audi BKK zählen die Erst- und Folgeanamnese der homöopathischen Behandlung. Inbegriffen sind auch die Fallanalyse Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin sowie die Auswahl der homöopathischen Arzneimittel für Ihre Therapie. Nicht inbegriffen ist die Kostenübernahme für das Arzneimittel.
Quelle

Audi BKK, Leistungsseite „Homöopathie“ (Leistungen A-Z) https://www.audibkk.de/leistungen-services/leistungen-a-z/homoeopathie (erhoben am 06.09.2026)

BAHN-BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDurch einen besonderen Vertrag erhalten Sie einen besseren Zugang zu einer qualifizierten homöopathischen Beratung und Behandlung – und somit wesentlich mehr als der Gesetzgeber vorschreibt. Damit die homöopathische Behandlung für Sie kostenfrei ist, nehmen Sie an unserem Vertrag zur besonderen Versorgung teil.
Quelle

BAHN-BKK, Leistungsseite „Homöopathie“ https://www.bahn-bkk.de/leistungen/alternative-heilmethoden/homoeopathie.html (erhoben am 06.09.2026)

BAHN-BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungFür homöopathische Medikamente, die Sie z.B. von Ihrem Hausarzt auf Privatrezept verordnet bekommen, erstatten wir Ihnen bis zu 150 € pro Kalenderjahr.
Quelle

BAHN-BKK, Leistungsseite „Homöopathie“ https://www.bahn-bkk.de/leistungen/alternative-heilmethoden/homoeopathie.html (erhoben am 06.09.2026)

Barmer (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungWenn Sie und Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt am Homöopathie-Vertrag der BARMER teilnehmen, können Sie sich 24 Monate lang über diesen Vertrag homöopathisch behandeln lassen. Anschließend folgt ein Ruhejahr, in dem Leistungen über die Regelversorgung möglich sind. Das bedeutet, es besteht lediglich Anspruch auf die gesetzlichen, nicht aber die zusätzlichen homöopathischen Leistungen der BARMER. Die Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker oder Heilpraktikerinnen übernehmen wir nicht. Die Kosten für homöopathische Arzneimittel sind im Homöopathie-Vertrag ebenfalls nicht enthalten.
Quelle

Barmer, Leistungsseite „Homöopathie“ (Homöopathie-Vertrag) https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/alternative-medizin/homoeopathie-1003654 (erhoben am 06.09.2026)

Bertelsmann BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungEin alternatives Heilverfahren bieten wir Ihnen mit der klassischen Homöopathie. Wir haben dazu einen Vertrag mit dem Deutschen Zentralverein homöopathisch tätiger Ärzte e.V. und dem Deutschen Apothekerverband e.V. geschlossen. Teilnehmende Ärzte bieten die homöopathische Erstanamnese, Analyse und Folgeanamnese. Deshalb endet unser Vertrag zur homöopathischen Versorgung am 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen auch wir die Kosten für die homöopathische Erstanamnese, Analyse und Folgeanamnese nicht mehr übernehmen. Achtung: Heilpraktiker sind dem Vertrag nicht angeschlossen.
Quelle

Bertelsmann BKK, Leistungsseite „Homöopathie“ (Stand der Seite 28.08.2026) https://www.bertelsmann-bkk.de/leistungen/im-krankheitsfall/alternative-heilmethoden/homoeopathie (erhoben am 06.09.2026)

BIG direkt gesund (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie BIG übernimmt die Kosten für Ihre homöopathischen Behandlungen im Rahmen eines besonderen Versorgungsvertrages. Für die homöopathische Behandlung legen Sie Ihrem Arzt einfach Ihre Versichertenkarte vor. Behandlungen bei einem Heilpraktiker werden nicht bezahlt.
Quelle

BIG direkt gesund, Leistungsseite „Homöopathie“ https://www.big-direkt.de/de/leistungen/alternative-heilmethoden/homoeopathie/ (erhoben am 06.09.2026)

BIG direkt gesund (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungBis zu 50 Euro im Jahr erstatten wir für homöopathische Medikamente. Für Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie können BIG-Versicherte ein jährliches Budget von bis zu 50 Euro nutzen.
Quelle

BIG direkt gesund, Leistungsseite „Homöopathie“ https://www.big-direkt.de/de/leistungen/alternative-heilmethoden/homoeopathie/ (erhoben am 06.09.2026)

BKK Akzo Nobel (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungWir haben für Sie einen speziellen Versorgungsvertrag mit dem „Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.“ geschlossen. Für die homöopathische Behandlung bei einem zugelassenen Arzt übernehmen wir somit die Kosten. Sie werden über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet. Nein, homöopathische Arzneimittel werden von uns nicht erstattet.
Quelle

BKK Akzo Nobel, Leistungsseite „Homöopathie“ https://www.bkk-akzo.de/leistungen/im-krankheitsfall/homoeopathie (erhoben am 06.09.2026)

BKK B. Braun Aesculap (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie Homöopathie ist laut Sozialgesetzbuch V Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Es fehlen allerdings noch Abrechnungsmöglichkeiten für die zeitintensiven Gesprächsleistungen. Der von uns geschlossene Vertrag schafft hier Abhilfe, so dass Homöopathie praktizierende Vertragsärzte diese ärztliche Leistung und Arzneitherapie anwenden und abrechnen können. Die aktuelle Liste der am Homöopathievertrag teilnehmenden Ärzte finden Sie im Downloadcenter.
Quelle

BKK B. Braun Aesculap, Leistungsseite „Alternative Heilmethoden“, Abschnitt Homöopathie / Rechtsgrundlage https://www.bkk-bba.de/leistungen/alternative-heilmethoden (erhoben am 06.09.2026)

BKK Deutsche Bank (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
Bedingung2. Die Betriebskrankenkasse erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Der Zuschuss beträgt 80 v. H. der Kosten und ist insgesamt auf kalenderjährlich 100,00 EUR begrenzt.
Quelle

Satzung der BKK der Deutsche Bank AG, Stand 17.12.2025, Abschnitt II Nummer 2 (Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) https://www.bkkdb.de/fileadmin/medien/dokumente/unternehmen/satzung/Satzung_BKK_Deutsche_Bank_KV_Stand_2025-12-17.pdf (erhoben am 06.09.2026)

BKK EWE (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungWir haben für unsere Versicherten einen Vertrag mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) geschlossen. Die homöopathische Behandlung bei den am Vertrag teilnehmenden Kassenärzten wird von uns übernommen und über die Versichertenkarte abgerechnet. Die kostenlose Inanspruchnahme der klassischen Homöopathie ist für Anamnesen und Beratungen möglich. Die Kosten für eine Behandlung bei Heilpraktikern oder bei einem Privatarzt sowie für homöopathische Arzneimittel für Erwachsene zählen nicht zu den im Vertrag erfassten Leistungen.
Quelle

BKK EWE, Leistungsseite „Homöopathische Behandlung“ (A-Z Übersicht) https://www.bkk-ewe.de/leistungen/a-z-uebersicht/homoeopathische-behandlung (erhoben am 06.09.2026)

BKK exklusiv (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungGrundsätzlich müssen homöopathische Arzneimittel vom Patienten selbst bezahlt werden. Die BKK exklusiv hat ihre Leistung bei Homöopathie allerdings auch auf die nicht verschreibungspflichtigen, aber apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie erweitert. Wir erstatten Ihnen die tatsächlich entstandenen Kosten je Arzneimittel in voller Höhe, bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf Privatrezept
Quelle

BKK exklusiv, Leistungsseite „Homöopathie“ https://bkkexklusiv.de/homoeopathie (erhoben am 06.09.2026)

BKK exklusiv (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie BKK exklusiv hat mit dem deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. einen Vertrag geschlossen, der unseren Versicherten Zugang zur Beratung und Behandlung mit der klassischen Homöopathie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ermöglicht. Dieser rechnet die oben beschriebenen Leistungen direkt mit uns ab. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Eine Kostenübernahme für homöopathische Leistungen von Ärzten ohne entsprechende Kassenzulassung oder von Heilpraktikern ist nicht möglich.
Quelle

BKK exklusiv, Leistungsseite „Homöopathie“ https://bkkexklusiv.de/homoeopathie (erhoben am 06.09.2026)

BKK firmus (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie BKK firmus übernimmt die Kosten für die Behandlungen mit klassischer Homöopathie im Rahmen einer geschlossenen Kooperation mit beigetretenen Ärzten und Apothekern. Nicht im Vertrag enthalten ist die Kostenübernahme für Arzneimittel, die von Ihrem Homöopathen verschrieben wurde. Diese müssen von Ihnen selber getragen werden.
Quelle

BKK firmus, Leistungslexikon „Homöopathie“ https://www.bkk-firmus.de/leistungen/lexikon/a-z/homoeopathie (erhoben am 06.09.2026)

BKK Freudenberg (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie BKK Freudenberg erstattet Ihnen die Kosten für nicht verschreibungs- aber apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, pro Arzneimittel in voller Höhe bis zu einem Betrag von 110 EUR pro Kalenderjahr. Die Verordnung des Arzneimittels ist durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt Zur Erstattung reichen Sie einfach die Quittung der Apotheke mit dem Rezept ein.
Quelle

BKK Freudenberg, Leistungsseite „Alternative Arzneimittel“ https://www.bkk-freudenberg.de/leistungen/sanfte-heilung/alternative-arzneimittel (erhoben am 06.09.2026)

BKK Freudenberg (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungGerne bietet Ihnen die BKK Freudenberg die homöopathische Behandlung als ergänzende Leistung zur Schulmedizin an. Sie können bei speziell ausgebildeten Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie kostenfrei die homöopathische Behandlungen in Anspruch nehmen.
Quelle

BKK Freudenberg, Leistungsseite „Homöopathische Behandlung“ https://www.bkk-freudenberg.de/leistungen/sanfte-heilung/homoeopathische-behandlung (erhoben am 06.09.2026)

bkk melitta hmr (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungKostenübernahme von apothekenpflichtigen alternativen Arzneimitteln der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie von bis zu 100 Euro pro Jahr und Versicherten, nach Verordnung durch einen Arzt auf Privatrezept und Vorlage der Originalrechnung/ Quittung der Apotheke.
Quelle

bkk melitta hmr, Leistungsseite zu apothekenpflichtigen alternativen Arzneimitteln der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie https://www.bkk-melitta-hmr.de/leistungen/alternative-medizin/alternative-arzneimittel (erhoben am 06.09.2026)

BKK Miele (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie BKK Miele übernimmt die Behandlungskosten für die homöopathische Behandlung bei den zugelassenen Ärzten. Die Kosten für privat verordnete Arzneimittel können dagegen nicht über die BKK abgerechnet werden.
Quelle

BKK Miele, Leistungsseite „Homöopathische Behandlung“ https://www.miele-bkk.de/leistungen/leistungen-im-krankheitsfall/homoeopathische-behandlung (erhoben am 06.09.2026)

BKK PFAFF (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie verordneten Arzneimittel sind zunächst von Ihnen zu zahlen. An den Kosten für homöopathische Arzneimittel beteiligen wir uns mit bis zu 80 Euro im Kalenderjahr. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern sich: Ab dem 1. Januar 2027 dürfen die Kosten für homöopathische Leistungen nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Daher können auch wir diese Leistungen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erstatten. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel können letztmalig bis zum Verordnungsdatum 31.12.2026 übernommen werden.
Quelle

BKK PFAFF, Leistungsseite „Homöopathie“ https://bkk-pfaff.de/homoeopathie/ (erhoben am 06.09.2026)

BKK Pfalz (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungUnser Vertrag zur integrierten Versorgung mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband regelt, dass Sie jeden zugelassenen und auf Homöopathie spezialisierten Vertragsarzt für eine homöopathische Behandlung wählen können. Dies sind Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie oder mit einem Homöopathie-Diplom des DZVhÄ. Die Kosten für die verordneten homöopathischen Arzneimittel können wir leider für Erwachsene nicht übernehmen. Ausnahme: Kindern bis zum 12. Lebensjahr kann der Arzt homöopathische Arzneimittel auf Kassenrezept verordnen.
Quelle

BKK Pfalz, Leistungsseite „Homöopathie“ (Alternative Medizin) https://www.bkkpfalz.de/leistungen/alternative-medizin/homoeopathie (erhoben am 06.09.2026)

BKK Public (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungHomöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Homöopathievertrages, den die BKK mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen hat, übernommen. Durch diesen Vertrag wird für unsere Versicherten der Zugang zu adäquater Beratung und Behandlung mit der klassischen Homöopathie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit Unterstützung durch Apotheken verbessert.
Quelle

BKK Public, Leistungsseite „Homöopathie“ (Starke Leistungen von A-Z) https://www.bkk-public.de/leistungsvorteile/starke-leistungen-von-a-z/h/homoeopathie (erhoben am 06.09.2026)

BKK PwC (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungIm Rahmen unserer Zusatzleistungen erstatten wir Ihnen die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie bis zu 100 EUR im Kalenderjahr. Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass das Rezept von einem Arzt ausgestellt wurde, der an unserem Homöopathie-Vertrag teilnimmt.
Quelle

BKK PwC, Leistungsseite „Homöopathische Arzneimittel“ https://www.bkk-pwc.de/leistungen/leistungen-a-z/homoeopathische-arzneimittel (erhoben am 06.09.2026)

BKK PwC (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie Homöopathie ist, laut Sozialgesetzbuch V, Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Es fehlen allerdings noch jegliche Abrechnungsmöglichkeiten für die zeitintensiven Gesprächsleistungen. Der nun vorliegende Vertrag der BKK schafft hier Abhilfe, so dass Homöopathie praktizierende Vertragsärzte diese ärztliche Leistung und Arzneitherapie anwenden und abrechnen können.
Quelle

BKK PwC, Leistungsseite „Homöopathische Behandlung“ https://www.bkk-pwc.de/leistungen/leistungen-a-z/homoeopathische-behandlung (erhoben am 06.09.2026)

BKK Salzgitter (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungHomöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Homöopathievertrages, den die BKK mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen hat, übernommen. Durch diesen Vertrag wird für unsere Versicherten der Zugang zu adäquater Beratung und Behandlung mit der klassischen Homöopathie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit Unterstützung durch Apotheken verbessert.
Quelle

BKK Salzgitter, Leistungsseite „Homöopathie“ (Starke Leistungen von A-Z) https://www.bkk-salzgitter.de/leistungsvorteile/starke-leistungen-von-a-z/h/homoeopathie (erhoben am 06.09.2026)

BKK SBH (Programm für eine bestimmte Gruppe)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie BKK SBH erstattet für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie) bis zu 50 € pro Kalenderjahr. das Arzneimittel ist durch einen Arzt auf Privatrezept verordnet zur Erstattung sind spezifizierte Rechnungen und die ärztliche Verordnung vorzulegen
Quelle

BKK SBH, Leistungsseite „Homöopathische Arzneimittel“ https://bkk-sbh.de/leistung/homoeopathische-arzneimittel/ (erhoben am 06.09.2026)

BKK SBH (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungHomöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Homöopathievertrages, den die BKK SBH mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen hat, übernommen. Durch diesen Vertrag wird für unsere Versicherten der Zugang zu adäquater Beratung und Behandlung mit der klassischen Homöopathie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit Unterstützung durch Apotheken verbessert.
Quelle

BKK SBH, Leistungsseite „Homöopathie“ https://bkk-sbh.de/leistung/homoeopathie/ (erhoben am 06.09.2026)

BKK VDN (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDu kannst Behandlungen mit klassischer Homöopathie über deine Versichertenkarte nutzen. Diese Leistung bieten wir dir bei teilnehmenden Vertragsärzten mit Unterstützung durch Apotheken an. Wenn du dich bei einem Vertragsarzt homöopathisch behandeln lassen möchtest, fülle die Teilnahmeerklärung aus und unterschreibe diese. Du erhältst sie bei einem teilnehmenden Arzt.
Quelle

BKK VDN, Leistungsseite „Homöopathie“ https://www.bkk-vdn.de/homoeopathie/ (erhoben am 06.09.2026)

BKK VDN (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie Kosten für deine apothekenpflichtigen Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie sowie Anthroposophie zahlen wir für dich, (max. 100 Euro je Kalenderjahr). Bitte reiche die entsprechenden Zahlungsbelege inklusive Verordnung ein.
Quelle

BKK VDN, Leistungsseite „Medikamente der Homöopathie, pflanzliche Arzneimittel (Phytotherapie) sowie Anthroposophie“ https://www.bkk-vdn.de/medikamente-der-homoeopathie-pflanzliche-arzneimittel-phytotherapie-sowie-anthroposophie/ (erhoben am 06.09.2026)

BKK Werra-Meissner (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungMit Gesund Plus erhalten Sie bis zu 250 Euro Zuschuss für folgende Leistungen: 100 Euro für exklusive Leistungen. Wir erstatten Ihnen bis zu 100 Euro kombiniert für folgende Leistungen: Naturarznei aus der Apotheke: Apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie.
Quelle

BKK Werra-Meissner, Leistungsseite „Gesundheitskonto – GesundPlus“ https://www.bkk-werra-meissner.de/rundum-gesund/gesundheitskonto/gesund-plus/ (erhoben am 06.09.2026)

BKK Wirtschaft & Finanzen (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungProfitieren auch Sie von dem vollen Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung mit besonderem Engagement für Naturheilkunde und mit Zusatzleistungen wie der homöopathischen Behandlung. Alle in unserer Datenbank enthaltenen vertragsärztlichen Praxen verfügen über die Zusatzbezeichnung Homöopathie oder ein Homöopathie-Diplom der MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen.
Quelle

BKK Wirtschaft & Finanzen, Leistungsseite „Homöopathie“ https://www.bkk-wf.de/leistungen/homoeopathie/ (erhoben am 06.09.2026)

BKK_DürkoppAdler (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungWir übernehmen die Kosten für die homöopathische Behandlung in vertraglichem Umfang als Extra-Leistung bei Vertragsärzten, die eine entsprechende Qualifikation aufweisen.
Quelle

BKK Dürkopp Adler, Leistungsseite „Homöopathie“ (Leistungen von A-Z) https://bkk-da.de/krankenkasse/leistungen/leistungen-von-a-z/homoeopathie/ (erhoben am 06.09.2026)

EY BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie Homöopathie ist laut Sozialgesetzbuch V Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Es fehlen allerdings noch Abrechnungsmöglichkeiten für die zeitintensiven Gesprächsleistungen. Der von uns geschlossene Vertrag Homöopathie schafft hier Abhilfe, so dass Homöopathie praktizierende Vertragsärzte diese ärztliche Leistung und Arzneitherapie anwenden und abrechnen können.
Quelle

EY BKK, Leistungsseite „Homöopathie“ (Leistungen von A-Z) https://www.ey-bkk.de/leistungen/leistungen-von-a-z/homoeopathie (erhoben am 06.09.2026)

EY BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie Ernst & Young BKK beteiligt sich in Höhe von 70 Prozent, bis zu 100,00 € jährlich an homöopathischen, anthroposophischen und pflanzlichen Arzneimitteln. Sie erhalten von Ihrem Arzt ein Privatrezept und bezahlen die Kosten in der Apotheke zunächst selbst. Das Rezept und die Quittung reichen Sie zusammen mit Ihrer aktuellen Bankverbindung zur Erstattung bei uns ein.
Quelle

EY BKK, Leistungsseite „Homöopathie“ (Leistungen von A-Z) https://www.ey-bkk.de/leistungen/leistungen-von-a-z/homoeopathie (erhoben am 06.09.2026)

Heimat Krankenkasse (Programm für eine bestimmte Gruppe)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungFür Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erstatten wir im Rahmen des Gesundheitskontos apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, die nicht verschreibungspflichtig sind, bis zu einer Höhe von 80 Euro pro Jahr.
Quelle

Heimat Krankenkasse, Leistungsseite „Homöopathie“ (Leistungen A-Z) https://www.heimat-krankenkasse.de/leistungen/leistungen-a-z/homoeopathie/ (erhoben am 06.09.2026)

Heimat Krankenkasse (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungEine Behandlung ist nur bei besonders geschulten Vertragsärzten mit entsprechender Zusatzausbildung möglich. Nur dann übernimmt die Heimat Krankenkasse die Kosten für alternative und geeignete Heilverfahren. Eine Erstattung von Privatrechnungen ist ausgeschlossen.
Quelle

Heimat Krankenkasse, Leistungsseite „Homöopathie“ (Leistungen A-Z) https://www.heimat-krankenkasse.de/leistungen/leistungen-a-z/homoeopathie/ (erhoben am 06.09.2026)

IKK Südwest (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDaher erstatten wir im Rahmen unserer Satzungsregelungen für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel auch homöopathische Arzneimittel (sogenannte Globuli), wenn eine Verordnung durch eine dazu berechtigte Person vorliegt. Im Rahmen der Behandlung erforderliche homöopathische Arzneimittel fallen unter das Erstattungsverfahren der nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel nach § 10f der Satzung der IKK Südwest und werden mit bis zu 30 Euro bezuschusst. Die Erstattung beziehungsweise Bezuschussung der Arzneimittelkosten erfolgt unter Vorlage einer Verordnung (Privatrezept) sowie der Rechnung der Apotheke.
Quelle

IKK Südwest, FAQ „Anspruch Homöopathie“, Aufklapper „Homöopathie: Umfang und Voraussetzung für die Kostenübernahme“ https://www.ikk-suedwest.de/faq/anspruch-homoeopathie/ (erhoben am 06.09.2026)

IKK Südwest (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie IKK Südwest übernimmt die Kosten für maximal fünf Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 30 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Sitzungen aus dem Bereich des Naturheilverfahrens werden auf die maximale Anzahl der Homöopathie-Sitzungen angerechnet. Weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einer Person durchgeführt wird, welche die Anforderung an die homöopathische Ausbildung im Sinne der Satzung der IKK Südwest erfüllt.
Quelle

IKK Südwest, FAQ „Anspruch Homöopathie“, Aufklapper „Homöopathie: Umfang und Voraussetzung für die Kostenübernahme“ https://www.ikk-suedwest.de/faq/anspruch-homoeopathie/ (erhoben am 06.09.2026)

Krones BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDeshalb ermöglicht die Krones BKK den Zugang zu ausgewählten homöopathischen Leistungen in speziell qualifizierten Praxen mit Kassenzulassung. Diese Praxen nehmen an einem bundesweiten Versorgungsvertrag teil, welcher eine hochwertige und einheitliche Behandlung sicherstellt. Die Abrechnung ist nur bei Ärztinnen und Ärzten möglich, die am Homöopathie-Vertrag teilnehmen und eine entsprechende Qualifikation besitzen. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte – ohne finanzielle Vorleistung.
Quelle

Krones BKK, Leistungsseite „Homöopathie“ https://www.krones-bkk.de/leistungen/homoeopathie/ (erhoben am 06.09.2026)

MAHLE BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie vom Arzt verordneten Homöopathischen Arzneimittel erstatten wir Ihnen gegen Vorlage des Originalrezeptes bis zu einem Betrag in Höhe von 100 € pro Jahr.
Quelle

MAHLE BKK, Leistungen nach Themen, Sanfte Heilmethoden, „Homöopathie“ https://bkk-mahle.de/leistungen-service/leistungen-nach-themen/sanfte-heilmethoden/homoeopathie (erhoben am 06.09.2026)

MAHLE BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungWichtig ist, dass Sie Ihre homöopathische Behandlung bei einem zugelassenen Arzt, welcher über eine Zusatzausbildung klassischer Homöopathie verfügt und ist im Netzwerk des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) gelistet. Bestätigen Sie ihre Teilnahme an der Integrierten Versorgung beim jeweiligen Arzt. Die Teilnahmeerklärung erhalten Sie bei einem homöopathisch tätigen und nach unserem Vertrag zugelassenen Arzt. Die Behandlung können Sie dann ganz einfach und zuzahlungsfrei wahrnehmen - über Ihre elektronische Gesundheitskarte.
Quelle

MAHLE BKK, Leistungen nach Themen, Sanfte Heilmethoden, „Homöopathie“ https://bkk-mahle.de/leistungen-service/leistungen-nach-themen/sanfte-heilmethoden/homoeopathie (erhoben am 06.09.2026)

Mercedes-Benz BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungKlassische Leistungen der Homöopathie erhalten Sie bei uns ab sofort ganz einfach und unbürokratisch auf Gesundheitskarte. Das ist eine Besonderheit, denn Homöopathie gehört normalerweise nicht zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung; ein spezieller Vertrag, den wir geschlossen haben, macht diese Form der Versorgung trotzdem möglich. Der Vertrag gilt bundesweit, außer in Bremen. Die Teilnahme ist für Sie freiwillig. Die Kosten übernehmen wir für Sie.
Quelle

Mercedes-Benz BKK, Leistungsseite „Homöopathie“ (Besondere Versorgungsverträge) https://www.mercedes-benz-bkk.com/leistungen/im-krankheitsfall/besondere-versorgungsvertraege/homoeopathie (erhoben am 06.09.2026)

Mercedes-Benz BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungWir erstatten Ihnen die Kosten für rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn die Einnahme medizinisch notwendig ist und per Privatrezept von einem Arzt verordnet wurde. Sie erhalten die Kosten pro Arzneimittel in voller Höhe erstattet, maximal jedoch 100 € im Jahr für alle Medikamente dieser Art. Zur Erstattung der verauslagten Kosten lassen Sie uns einfach die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung zukommen.
Quelle

Mercedes-Benz BKK, Leistungsseite „Arzneimittel“ (Leistungen von A-Z), Abschnitt „Homöopathische Arzneimittel – Unser Extra für Sie!“ https://www.mercedes-benz-bkk.com/leistungen/leistungen-von-a-z/arzneimittel (erhoben am 06.09.2026)

mkk – meine krankenkasse (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungZuschuss von 100 Euro pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, aber nur in der Apotheke erhältliche Arzneimittel aus dem homöopathischen, anthroposophischen und pflanzlichen Bereich. Kinder bis zum 12. Lebensjahr haben ein Budget von bis zu 150 Euro. Für die Kostenerstattung brauchst du ein Privatrezept. Nur apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Präparate sind erstattungsfähig.
Quelle

mkk – meine krankenkasse, Leistungsseite „Alternative Arzneimittel“ (Leistungen von A bis Z) https://www.meine-krankenkasse.de/leistungen/unsere-leistungen/leistungen-von-a-bis-z/alternative-arzneimittel (erhoben am 06.09.2026)

Mobil Krankenkasse (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungWir erstatten Ihnen die Kosten im Rahmen unserer Satzung für alle apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die nicht gesetzlich ausgeschlossen sind. Sie erhalten bis zu 100,00 € zurück. Höhe der Erstattung: Erstattung pro eingereichter Rechnung: 80 % Ihr Budget: 100,00 € pro Jahr. Apothekenpflichtige Arzneimittel sind auf einem Privatrezept verordnet. Senden Sie uns Ihr Rezept inklusive Rechnung der Apotheke/Versandhändlers bequem und sicher über unser Onlineformular oder per App.
Quelle

Mobil Krankenkasse, Leistungsseite „Erstattung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln“ https://mobil-krankenkasse.de/unsere-leistungen/krankheiten-und-behandlungen/Arzneimittel-und-Rabattvertraege/erstattung-apothekenpflichtige-arzneimittel.html (erhoben am 06.09.2026)

novitas bkk (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungMit diesem besonderen Versorgungsvertrag bietet die novitas bkk ihren Kundinnen und Kunden umfassende homöopathische Leistungen, vor allem die Erstanamnese, Folgeanamnese und Beratung. Die Ausgaben für homöopathische Arzneien oder Mittel einer anderen besonderen Therapierichtung wie der Phytotherapie oder Anthroposophie tragen Sie in der Regel selbst. Ein Zuschuss ist aber über das Fürsorgebudget unseres Bonusprogramm möglich.
Quelle

novitas bkk, Leistungsseite „Homöopathie“ (Versorgungsvertrag) https://www.novitas-bkk.de/de/leistungen-mitgliedschaft/leistungen-von-a-z/homoeopathie (erhoben am 06.09.2026)

novitas bkk (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungArzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder einer Ärztin auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und d. das verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Absatz (1) Sätze 7 - 9 SGB V ausgeschlossen wurde. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Absatz (1) Sätze 2 - 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bleibt unberührt.
Quelle

Satzung der novitas bkk in der Fassung vom 04.08.2026, § 12 (Zusätzliche Leistungen nach § 11 Absatz 6 SGB V), Nummer 3 (Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen) und Nummer 12 (Alternative Heilmittel) https://media.novitas-bkk.de/documents/2026-07/Satzung_novitas%20bkk_g%C3%BCltig%20ab%2004.08.2026.pdf (erhoben am 06.09.2026)

SBK (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungWir übernehmen die Kosten der homöopathischen Behandlung, wenn sie von einer an diesem Vertrag teilnehmenden Ärztin oder einem teilnehmenden Arzt erbracht wird. Die Abrechnung der Behandlung erfolgt direkt über Ihre SBK Gesundheitskarte. Bitte beachten Sie: Unser Angebot für Homöopathie umfasst keine Behandlungen bei einer Heilpraktikerin oder einem Heilpraktiker.
Quelle

SBK, „Homöopathie und Homöopathen-Suche“, Abschnitt „Welche Kosten übernimmt die SBK?“ https://www.sbk.org/beratung-leistungen/alternative-medizin/homoeopathie-homoeopathen-suche/ (erhoben am 06.09.2026)

SKD BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungAber dank eines speziellen Versorgungsvertrags, den wir mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. geschlossen haben, übernehmen wir die Kosten für klassische Leistungen der Homöopathie - ganz unbürokratisch über die Versichertenkarte. Homöopathische Arzneimittel hingegen sind nicht Bestandteil des Vertrages. Die Kosten dafür müssen daher vom Patienten selbst bezahlt werden.
Quelle

SKD BKK, Leistungsseite „Homöopathie“ (letzte Änderung 22.07.2026) https://www.skd-bkk.de/leistungen/leistungen-von-a-z/homoeopathie (erhoben am 06.09.2026)

vivida bkk (Programm für eine bestimmte Gruppe)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDarüber hinaus erstatten wir bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr für apothekenpflichtige, homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Mittel, z. B. gegen Erkältung oder Übelkeit. Für wen? Kinder bis zum 15. Geburtstag. Sie kaufen das Medikament in der Apotheke und bezahlen es zunächst selbst.
Quelle

Leistungen von A bis Z – Alternative Arzneimittel, Aufklapper "Welche Kosten übernimmt die vivida bkk?", Abschnitt "2. Erstattung bis zu 200 Euro jährlich" https://www.vividabkk.de/de/leistungen-versicherung/leistungen-von-a-bis-z/alternative-arzneimittel (erhoben am 06.09.2026)

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab02.09.2026
gültig bis31.12.2026
Bedingung§ 31 f Kostenerstattung bei Homöopathie: … (3) Versicherte haben Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie. (4) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 3 ist, dass das Arzneimittel - von einem Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie auf einem Privatrezept verordnet wurde und - medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und - in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und - nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bleibt unberührt. (5) … Die Kosten nach Absatz 3 werden in Höhe von 100 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 25,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten übernommen. Zur Erstattung sind die Rechnungen und zur Erstattung der homöopathischen Arzneimittel zusätzlich die Privatrezepte vorzulegen.
Quelle

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Satzung, veröffentlichte Fassung vom 03.08.2026, § 31 b, § 31 e, § 31 f, § 31 j und § 31x (PDF) https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/rheinland-pfalz-saarland/pdf/Satzung/Satzung.pdf (erhoben am 02.09.2026)

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab02.09.2026
gültig bis31.12.2026
Bedingung§ 31 f Kostenerstattung bei Homöopathie: (1) Versicherte haben Anspruch auf homöopathische Erstanamnese und homöopathische Folgebehandlung, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. (2) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 1 ist, dass die Leistung - von Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie erbracht wird und - nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen ist und - nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist. … (5) Die AOK übernimmt die Kosten nach Absatz 1 in Höhe von 100 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 75,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten. … Zur Erstattung sind die Rechnungen … vorzulegen.
Quelle

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Satzung, veröffentlichte Fassung vom 03.08.2026, § 31 b, § 31 e, § 31 f, § 31 j und § 31x (PDF) https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/rheinland-pfalz-saarland/pdf/Satzung/Satzung.pdf (erhoben am 02.09.2026)

BKK VerbundPlus (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab02.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungWir bezuschussen homöopathische Behandlungen im Rahmen unseres Vertrages mit dem Deutschen Zentralverband homöopathischer Ärzten e.V. Homöopathische Erstanamnese vom Beginn des 13. Lebensjahres an nach homöopathisch-individuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung einmal je Krankheitsfall (Mindestdauer 60 Minuten – höchstens einmal pro Jahr). Homöopathische Erstanamnese bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nach homöopathisch-individuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung einmal je Krankheitsfall. (Mindestdauer 40 Minuten – höchstens einmal pro Jahr).
Quelle

BKK VerbundPlus, Leistungsseite „Homöopathie“ https://www.bkk-verbundplus.de/leistungen/sanfte-medizin/homoeopathie/ (erhoben am 02.09.2026)

IKK BB (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab02.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungIKK BB-Versicherte können ganz einfach die Homöopathie bei teilnehmenden Ärzten mit einer homöopathischen Zusatzausbildung in Anspruch nehmen. Sie gehen Sie vor: Wählen Sie zunächst einen Arzt aus, der seine homöopathische Behandlung in Zusammenarbeit mit der IKK anbietet. Welche Ärzte homöopathische Leistungen in Zusammenarbeit mit der IKK anbieten, erfahren Sie in der Gesamtliste aller teilnehmenden Vertragsärzte. Die PDF-Liste ist nach Postleitzahlen sortiert und wird monatlich aktualisiert. In der Sprechstunde füllen sie eine Teilnahmeerklärung aus.
Quelle

IKK BB – Homöopathie https://www.ikkbb.de/versicherte/leistungen/alternative-medizin/homoeopathie (erhoben am 02.09.2026)

IKK classic (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab02.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungZu den Leistungen, die Sie bei Vorlage Ihrer IKK Gesundheitskarte erhalten, gehören die homöopathische Erst- bzw. Folgeanamnese, die Analyse und Beratung sowie die Auswahl der Arzneien (durch Repertorisation entsprechend dem Krankheitsbild.) Vor Beginn der Behandlung müssen Sie jedoch beim homöopathisch tätigen Vertragsarzt eine Teilnahme- und Einverständniserklärung unterzeichnen.
Quelle

IKK classic – Homöopathie: Kosten für Anamnese und Behandlung https://www.ikk-classic.de/pk/leistungen/alternative-heilmethoden/homoeopathie-kosten (erhoben am 02.09.2026)

KNAPPSCHAFT (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab02.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungSie möchten sich homöopathisch behandeln lassen? Mit den Leistungen der KNAPPSCHAFT kein Problem. Dafür brauchen Sie nur eine Arztpraxis, die an unserem Vertrag über die Versorgung mit klassischer Homöopathie teilnimmt. Diesen bundesweit gültigen Vertrag haben wir mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte geschlossen. Unterzeichnen Sie einfach eine Teilnahmeerklärung bei einem qualifizierten Arzt oder einer qualifizierten Ärztin in Ihrer Nähe. Wie Sie so jemanden finden? Werfen Sie einen Blick in die Ärzteliste für Homöopathie. Wichtig: Wenn Sie sich für Homöopathie entscheiden, bezahlen wir Ihre homöopathische Behandlung. Die Kosten für homöopathische Arzneimittel dürfen gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen.
Quelle

Homöopathie-Kosten https://www.knappschaft.de/gesund-werden/therapie/alternative-medizin/homoeopathie/homoeopathie (erhoben am 02.09.2026)

Landwirtschaftliche Krankenkasse (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab02.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungSie möchten sich homöopathisch von einem entsprechend qualifizierten Arzt behandeln lassen? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir haben für unsere Versicherten einen bundesweit gültigen Vertrag mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte geschlossen. Die ärztlichen homöopathischen Leistungen dieser Ärzte können Sie kostenfrei in Anspruch nehmen.
Quelle

Homöopathie – Versicherungen & Leistungen / Krankenkasse / Leistungen (SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse) https://www.svlfg.de/Homoeopathie (erhoben am 02.09.2026)

mhplus (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab02.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungIhre mhplus unterstützt Sie gerne zusätzlich zur Schulmedizin mit dieser alternativen Behandlung. Deshalb haben wir mit Ärzten und Apotheken einen Vertrag zur Homöopathie abgeschlossen. Diese beherrschen beide Fachgebiete. So bekommen Sie die Behandlung, die Ihnen hilft. Ihr Plus: Sie erhalten die Behandlung ganz bequem mit Ihrer mhplus-Gesundheitskarte. Wichtig ist dafür nur, dass Sie sich von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Zusatzqualifikation „Naturheilverfahren“ behandeln lassen. Bundesweit sind 1.200 qualifizierte Ärztinnen und Ärzte für Sie da. Das gibt´s Und diese Leistungen übernimmt Ihre mhplus für Sie: Homöopathische Erstanamnese: 1 x pro Kalenderjahr Auswahl der passenden Arzneimittel: 2 x pro Kalenderjahr Folgeanamnese: 15 bis 30 Minuten pro Vierteljahr Homöopathische Analyse: 2 x pro Kalenderjahr Homöopathische Beratung: 35 Minuten pro Vierteljahr So einfach geht’s Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nimmt am bundesweiten Homöopathie-Vertrag teil. Sie füllen in der Praxis dann den Teilnahme-Bogen aus.
Quelle

Homöopathische Behandlung (Leistungen › Im Krankheitsfall › Naturheilverfahren › Homöopathie) https://www.mhplus-krankenkasse.de/privatkunden/leistungen/im-krankheitsfall/naturheilverfahren/homoeopathie (erhoben am 02.09.2026)

mkk – meine krankenkasse (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab02.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungKundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, sich alternativ zur Schulmedizin homöopathisch behandeln zu lassen – bei voller Kostenübernahme von Geburt an – ganz einfach per Gesundheitskarte. Deine Vorteile Homöopathische Erstanamnese zur eingehenden Analyse deines Krankheitsbildes Homöopathische Beratung und Folgeanamnesen Die Auswahl des passenden Arzneimittels (Repertorisation) Kostenübernahme direkt über deine Gesundheitskarte - ohne Zuzahlung So erhältst du die Leistung Vereinbare einen Termin bei einem der teilnehmenden homöopathischen Vertragsärztinnen oder -ärzte. Die Arztpraxis rechnet direkt mit uns ab. Bei deinem Arztbesuch bestätigst du einfach mit deiner Unterschrift die Teilnahme am Versorgungsvertrag. Wechselst du die Ärztin bzw. den Arzt, musst du deine bisherige Ärztin bzw. deinen bisherigen Arzt darüber informieren und bei der neuen Ärztin bzw. dem neuen Arzt erneut eine Teilnahmeerklärung unterschreiben. Bitte beachte, dass wir die homöopathische Behandlung bei einer Heilpraktikerin oder einem Heilpraktiker nicht übernehmen.
Quelle

Homöopathie (Leistungen von A bis Z) https://www.meine-krankenkasse.de/leistungen/unsere-leistungen/leistungen-von-a-bis-z/homoeopathie (erhoben am 02.09.2026)

Mobil Krankenkasse (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab02.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungHomöopathie ist kein Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs der Krankenkassen. Viele Patienten haben mit homöopathischen Behandlungsmethoden jedoch gute Erfahrungen gemacht. Als Ergänzung zur klassischen Schulmedizin bieten wir als Zusatzleistung deshalb kostenlos homöopathische Behandlungen an. … Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für homöopathische Behandlungen: Damit die Qualität der Behandlung gesichert ist, kann diese ausschließlich bei speziell ausgebildeten Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ in Anspruch genommen werden. Die Behandlungskosten werden einfach zwischen behandelndem Arzt und uns abgerechnet. Voraussetzung: Sie schreiben sich vor der Behandlung bei einem teilnehmenden Arzt in einen sogenannten "Besonderen Versorgungsvertrag" ein. … Für die Anamnese, die Untersuchung und die Folgebehandlungen übernehmen wir die Kosten.
Quelle

Homöopathie – Leistungen / Krankheiten und Behandlungen / Alternative Heil- und Behandlungsmethoden https://www.bkk-mobil-oil.de/unsere-leistungen/krankheiten-und-behandlungen/alternative-heil-und-behandlungsmethoden/homoeopathie.html (erhoben am 02.09.2026)

pronova BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab02.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungGegen Vorlage deiner Pronova BKK-Gesundheitskarte kannst du bei zugelassenen Ärztinnen und Ärzten homöopathische Leistungen in Anspruch nehmen. Um dies zu ermöglichen, haben wir sogenannte Selektivverträge für klassische Homöopathie abgeschlossen. Dies sind Verträge, die wir mit Leistungserbringenden wie Fachärztinnen und Fachärzten abschließen. Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über deine Gesundheitskarte.
Quelle

Homöopathische Behandlung (Leistungen › Alternative Medizin) https://www.pronovabkk.de/leistungen/alternative-medizin/homoeopathische-behandlung.html (erhoben am 02.09.2026)

R+V BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab02.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungUm diesem wachsenden Bedürfnis Rechnung zu tragen, haben wir mit dem DZVhÄ und dem DAV einen Vertrag zur Behandlung mit klassischer Homöopathie geschlossen. Dieser Vertrag ermöglicht es Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen, klassisch-homöopathische Behandlungen als Kassenleistung in Anspruch zu nehmen. Welche homöopathischen Leistungen werden übernommen? Homöopathische Erstanamnese (max. 1x pro Krankheitsfall) Homöopathische Folgeanamnese (max. 1-2x pro Quartal, abhängig v. d. Beratungsdauer) Homöopathische Analyse (max. 2x jährlich) Arzneiauswahl/Repertorisation (max. 2x jährlich) Homöopathische Beratung (max. 5x pro Quartal) Verordnete homöopathische Arzneimittel dürfen hingegen nicht von uns gezahlt werden. Wer sich homöopathisch behandeln lassen möchte, muss sich an einen am Vertrag teilnehmenden Kassenarzt wenden, der die Zusatzbezeichnung Homöopathie führt oder Inhaber des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ ist. Die Beratung bzw. Behandlung erfolgt gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte und der schriftlichen Bestätigung Ihrer Teilnahme. Die Homöopathie und anthroposophische Medizin gehören ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb darf auch die R+V BKK diese Leistungen ab diesem Zeitpunkt weder über die Satzung noch im Rahmen besonderer Versorgungsverträge anbieten oder bezuschussen.
Quelle

R+V BKK, Leistungen A-Z: Homöopathie https://www.ruv-bkk.de/leistungen/alle-leistungen-im-ueberblick/leistungen-a-z/h/homoeopathie/ (erhoben am 02.09.2026)

Südzucker BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab02.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungKostenübernahme für homöopathische Behandlungen Homöopathische Behandlungen sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgesehen. Um Ihnen dennoch ergänzende Leistungen zur klassischen Schulmedizin anbieten zu können, haben wir einen Vertrag mit Ärzten geschlossen, die eine zusätzliche Ausbildung in Naturheilverfahren bzw. Homöopathie haben. Bei diesen Ärzten können Sie homöopathische Leistungen kostenlos in Anspruch nehmen. Dies umfasst: ein ausführliches Erstgespräch die Festlegung eines homöopathischen Behandlungsplans sowie die Folgeanamnese Bitte beachten Sie, dass die Kosten für nichtverschreibungspflichtige Medikamente nicht Bestandteil des Vertrages sind und daher nicht erstattet werden. Behandlungen, die durch einen Heilpraktiker erbracht werden, sind ebenfalls nicht erstattungsfähig. Finden Sie einen Vertragsarzt für Ihre homöopathische Behandlung
Quelle

Leistungen > Behandlung und Heilung > Beim Arzt und im Krankenhaus, Abschnitt "Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen" (Block c303) https://www.xn--sdzucker-bkk-dlb.de/leistungen/behandlung-und-heilung/beim-arzt-und-im-krankenhaus (erhoben am 02.09.2026)

TUI BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab02.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungHomöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Homöopathievertrages, den die BKK mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen hat, übernommen. Durch diesen Vertrag wird für unsere Versicherten der Zugang zu adäquater Beratung und Behandlung mit der klassischen Homöopathie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit Unterstützung durch Apotheken verbessert. … Die Behandlung mit klassischer Homöopathie besteht aus spezifisch-ärztlich homöopathischen Leistungen zur Behandlung chronischer und akuter Erkrankungen und der homöopathischen Medikation mit Einzelmitteln nach den spezifischen Regeln der homöopathischen Heilkunde. Auf der Website der MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen mbH gelangen Sie zur Arztsuche:
Quelle

Starke Leistungen von A-Z – Homöopathie https://www.tui-bkk.de/leistungsvorteile/starke-leistungen-von-a-z/h/homoeopathie (erhoben am 02.09.2026)

VIACTIV Krankenkasse (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab02.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungMit der VIACTIV können Sie ohne Zuzahlung homöopathische Leistungen in Anspruch nehmen. Einzige Voraussetzung: Der behandelnde Arzt muss am Vertrag für homöopathische Behandlung im Rahmen der integrierten Versorgung teilnehmen. Einen Antrag müssen Sie hierzu nicht stellen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei einem am Vertrag teilnehmenden Arzt und legen Sie Ihre VIACTIV-Versichertenkarte vor. Die Behandlungskosten werden dann direkt mit uns abgerechnet. Die Kosten für homöopathische Arzneimittel dürfen wir als gesetzliche Krankenkasse leider nicht übernehmen.
Quelle

Homöopathie mit der VIACTIV Krankenkasse – Abschnitt „Direkte Abrechnung ohne Extrakosten“ https://www.viactiv.de/leistungen/alternative-medizin/homoeopathie (erhoben am 02.09.2026)

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab31.08.2026
gültig bis31.12.2026
Bedingung(2) Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, welche als besondere Therapierichtung nach § 2 Absatz 1 Satz 2 SGB V anerkannt sind. Dies sind insbesondere Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Der Anspruch setzt voraus, dass a.) die Einnahme der Arzneimittel medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b.) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder einem nach §13 Absatz 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c.) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Der Zuschuss beträgt 50,00 Euro pro Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind die Originalrechnungen der Apotheke und die privatärztliche Verordnung vorzulegen.
Quelle

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, Satzung der Krankenversicherung, Stand 11.08.2026, § 12d Absatz 1 und Absatz 2 (PDF) https://www.bkkgs.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Bekanntmachung-Satzung/bkkgs-satzung-kv-stand-11-08-2026.pdf (erhoben am 31.08.2026)

BKK Linde (Vertrag, ohne Zuzahlung)

mit Bedingungen

gültig ab31.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie Homöopathie erfreut sich bei vielen Patienten großer Beliebtheit. Wir übernehmen für unsere Versicherten die Kosten für diese Leistung, wenn sie von einem Arzt oder einer Ärztin mit Homöopathie-Diplom erbracht wird. … Sie haben die freie Wahl eines homöopathischen Arztes Ihres Vertrauens, der dem Homöopathievertrag der BKK Linde beigetreten ist Um unseren hohen Ansprüchen gerecht zu werden, muss der Arzt/Ärztin die Zusatzbezeichnung Homöopathie tragen oder Inhaber des Homöopathie-Diploms des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte sein … Sie erhalten Behandlungen der klassischen Homöopathie ohne Zuzahlung Die BKK Linde unterstützt so den Gedanken der ganzheitlichen Medizin Es fallen keine Privatrechnungen an, die vorgelegt werden müssen … Erklärung der Teilnahme durch den Patienten beim Arzt reicht aus Einfach Versichertenkarte beim Arzt vorlegen
Quelle

BKK Linde, Seite „Homöopathische Behandlung“ https://bkk-linde.de/leistungen/homoeopathische-behandlung/ (erhoben am 31.08.2026)

BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungArzneimittel der besonderen Therapierichtungen Die BERGISCHE erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese zur Erkennung, Heilung oder Linderung einer Krankheit medizinisch notwendig sind, von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen oder Ärzten auf einem Privatrezept verordnet wurden und in einer Apotheke oder durch einen nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen wurden (§ 73 Arzneimittelgesetz). Die Erstattung ist auf 20,00 € je Kalenderjahr begrenzt. Zur Erstattung sind die Verordnung sowie die Rechnung oder Quittung einer Apotheke oder Versandhandels vorzulegen. Kosten werden nur erstattet, wenn die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurden.
Quelle

BERGISCHE KRANKENKASSE, Satzung, Stand 30.07.2026, § 31 und § 33 mit der Anlage zum Bonusprogramm (PDF) https://www.bergische-krankenkasse.de/fileadmin/PDF/Satzung/2026/September/BERGISCHE_Krankenkasse_Satzung_20260730.pdf (erhoben am 30.08.2026)

BKK Rieker • RICOSTA • Weisser (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungNicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) Die BKK erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschen Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Die BKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach a. bis c. in voller Höhe. Für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung sind der BKK die spezifizierten Rechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen.
Quelle

BKK Rieker • RICOSTA • Weisser, Satzung, Stand 01.01.2026, Zusätzliche Leistungen nach § 11 Abs. 6 SGB V, Gesundheitskonto Buchstabe a und Buchstabe d, dazu § 12 (Leistungen) Nummer 4 (Erweiterte Schwangerenleistungen) (PDF) https://www.bkk-rrw.de/fileadmin/medien/dokumente/ueber_uns/2026-01-01_KV_Satzung_BKK-RRW.pdf (erhoben am 30.08.2026)

HEK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungNicht verschreibungspflichtige Arzneimittel Über die in §§ 31 und 34 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die HEK nach Vorlage spezifizierter Rechnungen und Verordnungen die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie in Höhe von 70 vom Hundert, maximal 100 Euro für jede dieser Arzneimittelgruppen jährlich, wenn diese durch einen Arzt verordnet wurden. Arzneimittel, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen wurden, werden nicht erfasst.
Quelle

HEK, Satzung in der Fassung des 116. Nachtrages, Stand 31.07.2026, § 24e und § 24f (PDF) https://www.hek.de/fileadmin/user_upload/data/Dokumente_Website/Satzung/satzung-fassung-116-nachtrag-hek.pdf (erhoben am 30.08.2026)

Koenig & Bauer BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungNicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), 1. Die BKK erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. 2. Die BKK erstattet die Kosten pro Arzneimittelnach Abs. 1 in Höhe von 80 v. H., für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag in Höhe 50,00 Euro pro Kalenderjahr. 3. Zur Erstattung sind der BKK die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen.
Quelle

Koenig & Bauer BKK, Satzung, Abschnitt VI „Zusätzliche Leistungen gem. § 11 Abs. 6 SGB V“, Ziffer I und Ziffer III (PDF, Seitenstand 01.07.2018) https://koenig-bauer-bkk.de/index_htm_files/Satzung_2025.pdf (erhoben am 30.08.2026)

SECURVITA BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie SECURVITA BKK erstattet Versicherten, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und anthroposophische Medizin), sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen zugelassenen Vertragsarzt bzw. nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und d. das nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Fertigarzneimittel nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 7 - 9 SGB V von der Versorgung ausgeschlossen wurde. … Die SECURVITA BKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten in Höhe von 100 Prozent bis zu 100 Euro im Kalenderjahr. … Zur Erstattung der entstandenen Aufwendungen für die Leistungen nach den Absätzen 2 bis 8 sind jeweils die spezifizierten Rechnungen innerhalb von sechs Monaten (Eingang) nach Ausstellung der Rechnung einzureichen.
Quelle

SECURVITA BKK, Satzung, Stand 01.07.2026 in der Fassung des 186. Satzungsnachtrags, § 18a Absatz 2, Absatz 4, Absatz 6 und Absatz 9, dazu die Anlage zum Bonusprogramm, Übersicht erstattungsfähige Leistungen (Leistungsbonus) (PDF) https://www.securvita.de/fileadmin/inhalt/dokumente/krankenkasse/satzung.pdf (erhoben am 30.08.2026)

AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungAlternative Arzneimittel Es werden bis zu 300 Euro für frei verkäufliche, aber apothekenpflichtige Arzneimittel gewährt, solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind Die Verordnung muss durch eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ erfolgen
Quelle

AOK Baden-Württemberg, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“ https://www.aok.de/mk/bw/immer-was-du-brauchst/gesundheitskonto/ (erhoben am 29.08.2026)

AOK Bremen/Bremerhaven (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungImmer mehr Menschen vertrauen auf die Wirksamkeit alternativer Heilmethoden. Wir erstatten Ihnen 80 % der Rechnung für homöopathische Behandlungen bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“.
Quelle

AOK Bremen/Bremerhaven, Leistungsseite „AOK-Mehrleistungen“ https://www.aok.de/pk/bremen/mehrfuerdich/ (erhoben am 29.08.2026)

AOK NordWest (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungZu alternative Arzneimittel: Was wird erstattet? Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem Vertragsarzt oder Vertragsärztin auf Privatrezept verordnet wurden. 80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro im Kalenderjahr. … Alle apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie, sofern diese nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind.
Quelle

AOK NordWest, Leistungsseite „Das 500-Euro-Gesundheitsbudget der AOK NordWest“ https://www.aok.de/pk/nordwest/500-euro-gesundheitsbudget/ (erhoben am 29.08.2026)

BKK Diakonie (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungBei den homöopathischen Arzneimitteln erstatten wir Ihnen bis zu 240 €. Voraussetzung für die Kostenerstattung homöopathischer Arzneimittel: Vorlage der original Verordnung (grünes Rezept) mit original Quittung aus der Apotheke. Präparate müssen apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sein. Verordnung durch einen Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung.
Quelle

BKK Diakonie, Leistungsseite „Achtsamkeitsbudget“ https://www.bkk-diakonie.de/achtsamkeitsbudget/ (erhoben am 29.08.2026)

BKK Euregio (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungIm Rahmen einer Satzungsmehrleistung erstatten wir Ihnen: 75 % der Kosten für entsprechende Arzneimittel Bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr Das gilt für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente aus folgenden Bereichen: Homöopathie Phytotherapie Anthroposophie Wichtig: Die Arzneimittel müssen ärztlich verordnet sein (Privatrezept). Arzneimittel, die laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von der Versorgung ausgeschlossen sind, können nicht erstattet werden.
Quelle

BKK Euregio, Leistungsseite „Arzneimittel“ https://www.bkk-euregio.de/leistungen/arzneimittel/ (erhoben am 29.08.2026)

BKK ProVita (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungIm Rahmen unserer Gesundheitskonten BKK GesundPlus und BKK GesundPlus U21 erstatten wir die Kosten für apothekenpflichtige alternative Arzneimittel wie folgt: bis zu 250,00 € pro Jahr mit BKK GesundPlus U21 für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag bis zu 160,00 € pro Jahr mit BKK GesundPlus für alle anderen Versicherten 100% Rückerstattung der Kosten für homöopathische, apothekenpflichtige Arzneimittel im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus Rückerstattung gegen Vorlage einer Privatverordnung (z. B. grünes Rezept) sowie der Apothekenrechnung … Hierzu zählen alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, der Anthroposophie sowie der Phytotherapie wie zum Beispiel homöopathische Globuli, Schüßler-Salze, Sinupret® oder Meditonsin®.
Quelle

BKK ProVita, Leistungsseite „Homöopathie“ https://bkk-provita.de/leistungen/krankenkasse-homoeopathie/ (erhoben am 29.08.2026)

BKK24 (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungBKK24-Extraleistung: Wir bezuschussen nicht-verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel nach ärztlicher Verordnung mit bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr für unsere Versicherten.
Quelle

BKK24, Leistungsverzeichnis A–Z, Seite „Arzneimittel“ https://bkk24.de/leistungen-beitraege/leistungen-a-z/arzneimittel (erhoben am 29.08.2026)

Continentale BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDarüber hinaus übernehmen wir bis zu 100 Euro pro Jahr für nicht verschreibungspflichtige Naturarzneimittel aus folgenden Bereichen: Homöopathie Phytotherapie Antroposophie Die homöopathischen Arzneimittel erstatten wir bis zu 100 Euro, wenn Sie diese auf Privatrezept von Ihrem Arzt verordnet bekommen haben.
Quelle

Continentale BKK, Leistungen von A-Z: Homöopathie https://www.continentale-bkk.de/leistungen/leistungen-a-z/homoeopathie (erhoben am 29.08.2026)

DAK-Gesundheit (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungHat Ihr Arzt oder Ihre Ärztin sich in der homöopathischen Medizin ausbilden lassen, beteiligen wir uns mit bis zu 100 Euro im Kalenderjahr an den Kosten für Naturheilarzneimittel der Homöopathie. Dies ist eine unserer PLUS-Leistungen. PLUS-Leistungen sind besondere Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine entsprechende Zusatzqualifikation aufweist, können Sie in unserer Arztsuche prüfen. Sie hatten in diesem Jahr schon Zuschüsse für Naturheilarzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie, Phytotherapie? Dann fragen Sie uns gern – zum Beispiel per Chat oder telefonisch –, wie hoch Ihr Zuschuss in diesem Fall sein wird. … Sie tragen die Kosten für die homöopathischen Arzneimittel zunächst selbst. Danach reichen Sie das Privatrezept und die Rechnung für die homöopathischen Medikamente einfach online oder mithilfe der DAK App bei uns ein. … Eine Kostenübernahme bei Homöopathinnen und Homöopathen, die keine Ärztinnen beziehungsweise Ärzte sind, ist nicht möglich.
Quelle

DAK-Gesundheit, Leistungen > Alternative Heilmethoden > Homöopathie: Wir beteiligen uns an den Kosten (aktualisiert am 20.01.2026) https://www.dak.de/dak/leistungen/alternative-heilmethoden/homoeopathie-wir-beteiligen-uns-an-den-kosten_10720 (erhoben am 29.08.2026)

energie-bkk (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie energie-BKK hat mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) einen Versorgungsvertrag geschlossen. Durch diesen erfolgt die volle Kostenübernahme der Behandlung (Erst- und Folgeanamnese, Arzneimittelberatung) sowie Analyse, Repertorisation und Beratung, wenn die behandelnden Ärzte im Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. Mitglied und dem Versorgungsvertrag mit der energie-BKK beigetreten sind. … Ergänzend zu unserem Versorgungsvertrag erstatten wir die Kosten für die verordneten apothekenpflichtigen Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) im Rahmen unserer Satzungsleistung bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. … Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, der Bezug aus einer Apotheke oder nach deutschem Recht zulässigem Versandhandel.
Quelle

energie-bkk, Leistungsseite „Homöopathie und alternative Heilmethode“ https://www.energie-bkk.de/leistung/homoeopathie-alternative-heilmethode/ (erhoben am 29.08.2026)

hkk (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie hkk beteiligt sich jedoch an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, sogenannte Naturarzneimittel, aus den Bereichen: Homöopathie Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese von einem Arzt verordnet wurden und apothekenpflichtig sind. Insgesamt werden Ihnen bis zu 100 Euro pro Jahr erstattet.
Quelle

hkk, Leistungsverzeichnis A–Z, Seite „Heilpraktiker“ https://www.hkk.de/leistungen-und-services/hkk-leistungen/alle-leistungen-von-a-z/heilpraktiker (erhoben am 29.08.2026)

IKK gesund plus (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungNicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel zur homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Behandlung werden in vollem Umfang von der IKK gesund plus erstattet. Voraussetzung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Arzneimittel vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurde. Die Kosten pro Versicherten dürfen 100 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten.
Quelle

IKK gesund plus, Leistungsseite „Alternative Heilverfahren“ https://www.ikk-gesundplus.de/leistungen/leistungen-im-ueberblick/alternative-heilverfahren/ (erhoben am 29.08.2026)

Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungWir zahlen für Versicherte ab 12 Jahren phytotherapeutische (pflanzliche), homöopathische und anthroposophische Medikamente, die ärztlich verordnet wurden und apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind, bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr. Diese Regelung gilt bis 31.12.26.
Quelle

Techniker Krankenkasse, Leistungsseite „Höhe der Kostenübernahme für alternative Arzneimittel“ https://www.tk.de/techniker/versicherung/tk-leistungen/weitere-leistungen/arzneimittel/hoehe-kostenuebernahme-alternative-arzneimittel-2002554 (erhoben am 29.08.2026)

ZF BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungBis zu 100 € Kostenerstattung pro Jahr für auf Privatrezept verordnete homöopathische Medikamente sowie Arzneimittel der Anthroposophie und Pflanzenheilkunde (Phytotherapie)
Quelle

Alternative Arzneimittel https://www.zfbkk.de/alternative-arzneimittel (erhoben am 29.08.2026)

Gesetzliche Kasse, Regelleistung

ausdrücklich ausgeschlossen

gültig ab30.07.2026
gültig bisbis auf Weiteres
Bedingung§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind oder nach den §§ 48a oder 48b des Arzneimittelgesetzes abgegeben werden, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Der Satz ist durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026 neu gefasst worden und gilt nach Artikel 8 Absatz 1 desselben Gesetzes seit dem 30.07.2026. Die Aussage betrifft das homöopathische Arzneimittel; über die ärztliche Leistung der homöopathischen Anamnese sagt der Satz nichts.
Quelle

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der seit dem 30.07.2026 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html (erhoben am 07.08.2026)

Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung

mit Bedingungen

gültig ab01.01.2024
gültig bis31.12.2026
Bedingung§ 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität [...] sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen.“ Satz 2: „Die Satzung muss insbesondere die Art, die Dauer und den Umfang der Leistung bestimmen; sie hat hinreichende Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung zu regeln.“ Ob und in welchem Umfang eine bestimmte Kasse das tut, steht in ihrer Satzung und nicht im Gesetz. Das Fenster endet am 31.12.2026; die Nachfolgeregelung steht daneben.
Quelle

§ 11 Absatz 6 SGB V in der seit dem 01.01.2024 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__11.html (erhoben am 07.08.2026)

Der nächste Wechsel

in 93 Tagen

am 31.12.2026, AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung)

An diesem Tag endet das Gültigkeitsfenster des heute geltenden Standes. Was danach gilt, ist im Register nicht belegt. Ein Folgestand wird hier nicht erfunden.

Quelle

AOK Baden-Württemberg, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“ https://www.aok.de/mk/bw/immer-was-du-brauchst/gesundheitskonto/

Alles zu Klassische Homöopathie im Register

Wie dieses Werkzeug rechnet

  1. Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
  2. Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
  3. Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.

Was dabei unterstellt wird

Die übrigen Werkzeuge

Was gilt

Was es Sie kostet

Antrag, Ablehnung, Widerspruch

Die Privatrechnung

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