Naturheilkunde bei der Mobil Krankenkasse
Was die Kasse zahlt
Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.
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Anthroposophische Arzneimittel Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 06.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Klassische Homöopathie Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 06.09.2026 · eine weitere Zeile Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Osteopathie Ja, mit Bedingungen
bis 180 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Phytotherapie Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 06.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.
Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen
Ihr Bonusprogramm
Ein Bonus ist keine Erstattung. Die Zeilen sagen, wofür sich ein bereits erworbener Bonus ausgeben lässt oder wofür es einen gibt – nicht, dass die Kasse die Behandlung bezahlt.
| Kasse | Programm | Gegenstand | Verfahren | Anerkennung | Bonus | Bedingung | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mobil Krankenkasse | Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten, Aktiv-Konto | Akupunktur | Akupunktur | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautVersicherte, die das Bonusmodell Aktiv-Konto gewählt haben, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen, sofern diese auf den jeweiligen Teilnahmezeitraum entfallen. Dies gilt nur, sofern die Mobil Betriebskrankenkasse nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen. … Medizinische Leistungen durch qualifizierte Leistungserbringer, insbesondere … Akupunktur … Geburtsvorbereitende Akupunktur Rechtsgrundlage: § 65a SGB V |
QuelleSatzung der Mobil Betriebskrankenkasse in der Fassung der Nachträge Nr. 37 bis Nr. 39, Stand 01.01.2026, Anlage 3 zu § 11f (Katalog der Zuschussleistungen, Bonusprogramm Aktiv-Konto) https://www.bkk-mobil-oil.de/dam/jcr:a3a5e774-f11a-4137-abf1-9e0bace283bf/Satzung%20i.%20d.%20F.%20d.%20Nachtr%C3%A4ge%20Nr.%2037%20bis%20Nr.%2039_Stand%2001.01.2026.pdf (erhoben am 07.09.2026) |
| Mobil Krankenkasse | fitforcash | Anthroposophische Heilmittel (z. B. Heileurythmie) | Heileurythmie | Quellen widersprechen sich | ausgeben | Die veröffentlichten Quellen widersprechen sich. Klären Sie die Anerkennung vorab mit Ihrer Krankenkasse. Bedingung im WortlautVersicherte, die das Bonusmodell Aktiv-Konto gewählt haben, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen, sofern diese auf den jeweiligen Teilnahmezeitraum entfallen. Dies gilt nur, sofern die Mobil Betriebskrankenkasse nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen. … Anthroposophische Heilmittel (z.B. Heileurythmie) Abweichende Fundstelle ausgenommen Osteopathie sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen und Arzneimittel |
Quelle 2Satzung der Mobil Betriebskrankenkasse in der Fassung der Nachträge Nr. 37 bis Nr. 39, Stand 01.01.2026, Anlage 3 zu § 11f (Katalog der Zuschussleistungen, Bonusprogramm Aktiv-Konto) https://www.bkk-mobil-oil.de/dam/jcr:a3a5e774-f11a-4137-abf1-9e0bace283bf/Satzung%20i.%20d.%20F.%20d.%20Nachtr%C3%A4ge%20Nr.%2037%20bis%20Nr.%2039_Stand%2001.01.2026.pdf (erhoben am 13.09.2026) Abweichende Fundstelle: Bonusprogramm fitforcash – „So verdoppeln Sie Ihren Bonusanspruch“ https://www.bkk-mobil-oil.de/vorteile/bonusprogramm-fitforcash.html (erhoben am 13.09.2026) |
| Mobil Krankenkasse | Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten, Aktiv-Konto | Geburtsvorbereitende Akupunktur | Akupunktur | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautVersicherte, die das Bonusmodell Aktiv-Konto gewählt haben, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen, sofern diese auf den jeweiligen Teilnahmezeitraum entfallen. Dies gilt nur, sofern die Mobil Betriebskrankenkasse nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen. … Medizinische Leistungen durch qualifizierte Leistungserbringer, insbesondere … Akupunktur … Geburtsvorbereitende Akupunktur Rechtsgrundlage: § 65a SGB V |
QuelleSatzung der Mobil Betriebskrankenkasse in der Fassung der Nachträge Nr. 37 bis Nr. 39, Stand 01.01.2026, Anlage 3 zu § 11f (Katalog der Zuschussleistungen, Bonusprogramm Aktiv-Konto) https://www.bkk-mobil-oil.de/dam/jcr:a3a5e774-f11a-4137-abf1-9e0bace283bf/Satzung%20i.%20d.%20F.%20d.%20Nachtr%C3%A4ge%20Nr.%2037%20bis%20Nr.%2039_Stand%2001.01.2026.pdf (erhoben am 07.09.2026) |
| Mobil Krankenkasse | fitforcash | Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtungen (ausgenommen Osteopathie) | nicht erhoben | Quellen widersprechen sich | ausgeben | Die veröffentlichten Quellen widersprechen sich. Klären Sie die Anerkennung vorab mit Ihrer Krankenkasse. Bedingung im WortlautVersicherte, die das Bonusmodell Aktiv-Konto gewählt haben, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen, sofern diese auf den jeweiligen Teilnahmezeitraum entfallen. Dies gilt nur, sofern die Mobil Betriebskrankenkasse nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen. … Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen (ausgenommen Osteopathie) Abweichende Fundstelle ausgenommen Osteopathie sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen und Arzneimittel |
Quelle 2Satzung der Mobil Betriebskrankenkasse in der Fassung der Nachträge Nr. 37 bis Nr. 39, Stand 01.01.2026, Anlage 3 zu § 11f (Katalog der Zuschussleistungen, Bonusprogramm Aktiv-Konto) https://www.bkk-mobil-oil.de/dam/jcr:a3a5e774-f11a-4137-abf1-9e0bace283bf/Satzung%20i.%20d.%20F.%20d.%20Nachtr%C3%A4ge%20Nr.%2037%20bis%20Nr.%2039_Stand%2001.01.2026.pdf (erhoben am 13.09.2026) Abweichende Fundstelle: Bonusprogramm fitforcash – „So verdoppeln Sie Ihren Bonusanspruch“ https://www.bkk-mobil-oil.de/vorteile/bonusprogramm-fitforcash.html (erhoben am 13.09.2026) |
Die Belege im Wortlaut
Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.
Satzung und Leistungsseite
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anthroposophische Arzneimittel1 | |||||
| Anthroposophische Arzneimittel | Mobil Krankenkasse (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWir erstatten Ihnen die Kosten im Rahmen unserer Satzung für alle apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die nicht gesetzlich ausgeschlossen sind. Sie erhalten bis zu 100,00 € zurück. Höhe der Erstattung: Erstattung pro eingereichter Rechnung: 80 % Ihr Budget: 100,00 € pro Jahr. Apothekenpflichtige Arzneimittel sind auf einem Privatrezept verordnet. Senden Sie uns Ihr Rezept inklusive Rechnung der Apotheke/Versandhändlers bequem und sicher über unser Onlineformular oder per App. |
ab06.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 |
| Klassische Homöopathie2 | |||||
| Klassische Homöopathie | Mobil Krankenkasse (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWir erstatten Ihnen die Kosten im Rahmen unserer Satzung für alle apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die nicht gesetzlich ausgeschlossen sind. Sie erhalten bis zu 100,00 € zurück. Höhe der Erstattung: Erstattung pro eingereichter Rechnung: 80 % Ihr Budget: 100,00 € pro Jahr. Apothekenpflichtige Arzneimittel sind auf einem Privatrezept verordnet. Senden Sie uns Ihr Rezept inklusive Rechnung der Apotheke/Versandhändlers bequem und sicher über unser Onlineformular oder per App. |
ab06.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 |
| Klassische Homöopathie | Mobil Krankenkasse (Vertrag, ohne Zuzahlung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautHomöopathie ist kein Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs der Krankenkassen. Viele Patienten haben mit homöopathischen Behandlungsmethoden jedoch gute Erfahrungen gemacht. Als Ergänzung zur klassischen Schulmedizin bieten wir als Zusatzleistung deshalb kostenlos homöopathische Behandlungen an. … Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten für homöopathische Behandlungen: Damit die Qualität der Behandlung gesichert ist, kann diese ausschließlich bei speziell ausgebildeten Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ in Anspruch genommen werden. Die Behandlungskosten werden einfach zwischen behandelndem Arzt und uns abgerechnet. Voraussetzung: Sie schreiben sich vor der Behandlung bei einem teilnehmenden Arzt in einen sogenannten "Besonderen Versorgungsvertrag" ein. … Für die Anamnese, die Untersuchung und die Folgebehandlungen übernehmen wir die Kosten. |
ab02.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 02.09.2026 |
| Osteopathie1 | |||||
| Osteopathie | Mobil Krankenkasse (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDiese Behandlungen gehören nicht zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Wir erstatten Ihnen über unser Extra Gesundheitsgeld einen Teil der Kosten. Lassen Sie sich die osteopathische Behandlung vom Arzt verordnen und reichen Sie uns nach der Behandlung die Rechnungen Ihres qualifizierten und ausgebildeten Behandlers ein. Wir erstatten Ihnen bis zu 180,00 €. max. 3 Behandlungen im Jahr à 60,00 €. Insgesamt stehen Ihnen im Rahmen dessen 200,00 € pro Jahr für die verschiedenen Leistungen zur Verfügung. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
| Phytotherapie1 | |||||
| Phytotherapie | Mobil Krankenkasse (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWir erstatten Ihnen die Kosten im Rahmen unserer Satzung für alle apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die nicht gesetzlich ausgeschlossen sind. Sie erhalten bis zu 100,00 € zurück. Höhe der Erstattung: Erstattung pro eingereichter Rechnung: 80 % Ihr Budget: 100,00 € pro Jahr. Apothekenpflichtige Arzneimittel sind auf einem Privatrezept verordnet. Senden Sie uns Ihr Rezept inklusive Rechnung der Apotheke/Versandhändlers bequem und sicher über unser Onlineformular oder per App. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
Weitere Kassen
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