Naturheilkunde bei der Koenig & Bauer BKK
Was die Kasse zahlt
Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.
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Anthroposophische Arzneimittel Ja, mit Bedingungen
bis 50 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 07.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Homöopathische Komplexmittel Ja, mit Bedingungen
bis 50 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 30.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Klassische Homöopathie Ja, mit Bedingungen
bis 50 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 30.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Osteopathie Ja, mit Bedingungen
bis 360 € im Jahr Eigene Leistung
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 30.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Phytotherapie Ja, mit Bedingungen
bis 50 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 30.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.
Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen
Die Belege im Wortlaut
Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.
Satzung und Leistungsseite
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anthroposophische Arzneimittel1 | |||||
| Anthroposophische Arzneimittel | Koenig & Bauer BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautNicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), 1. Die BKK erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. 2. Die BKK erstattet die Kosten pro Arzneimittelnach Abs. 1 in Höhe von 80 v. H., für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag in Höhe 50,00 Euro pro Kalenderjahr. 3. Zur Erstattung sind der BKK die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen. |
ab07.09.2026bis31.12.2026 | |
| Homöopathische Komplexmittel1 | |||||
| Homöopathische Komplexmittel | Koenig & Bauer BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautNicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), 1. Die BKK erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. 2. Die BKK erstattet die Kosten pro Arzneimittelnach Abs. 1 in Höhe von 80 v. H., für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag in Höhe 50,00 Euro pro Kalenderjahr. 3. Zur Erstattung sind der BKK die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen. |
ab30.08.2026bis31.12.2026 | |
| Klassische Homöopathie1 | |||||
| Klassische Homöopathie | Koenig & Bauer BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautNicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), 1. Die BKK erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. 2. Die BKK erstattet die Kosten pro Arzneimittelnach Abs. 1 in Höhe von 80 v. H., für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag in Höhe 50,00 Euro pro Kalenderjahr. 3. Zur Erstattung sind der BKK die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen. |
ab30.08.2026bis31.12.2026 | |
| Osteopathie1 | |||||
| Osteopathie | Koenig & Bauer BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautOsteopathie 1. Versicherte können mit einer ärztlichen Bescheinigung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen ist. Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlungsmethode qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt. 2. Die BKK übernimmt die Kosten für maximal 6 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages jedoch nicht mehr als 60,00 Euro pro Sitzung. Zur Erstattung sind Originalrechnungen sowie die ärztlichen Bescheinigungen vorzulegen. |
ab30.08.2026bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie1 | |||||
| Phytotherapie | Koenig & Bauer BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautNicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), 1. Die BKK erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. 2. Die BKK erstattet die Kosten pro Arzneimittelnach Abs. 1 in Höhe von 80 v. H., für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag in Höhe 50,00 Euro pro Kalenderjahr. 3. Zur Erstattung sind der BKK die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen. |
ab30.08.2026bis auf Weiteres | |
Weitere Kassen
Das Register führt weitere Krankenkassen mit dokumentierten Leistungen: alle Kassen im Verzeichnis.