Zahlt die AOK Baden-Württemberg Homöopathische Komplexmittel?
Die AOK Baden-Württemberg zahlt Homöopathische Komplexmittel unter Bedingungen
Ja, mit Bedingungen Gemeinsamer Topf
bis 300 € je Kalenderjahr
Dieser Betrag ist ein gemeinsamer Topf für mehrere Leistungen – er steht nicht allein für dieses Verfahren zur Verfügung.
Was dazu zu tun ist
- Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
- Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
Zuletzt geprüft am 07.08.2026
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Unterlagen und Grenzen laut Fundstelle.
- Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
- Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
- Höchstbetrag im Blick behalten: bis 300 € je Kalenderjahr.
- Nachsehen, was aus dem gemeinsamen Topf schon bezahlt wurde.
- Fundstelle ausdrucken und beilegen.
Die Belege im Wortlaut
Originalwortlaut, Gültigkeit und Prüfdatum der Fundstellen.
Was diese Kasse zusätzlich trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Homöopathische Komplexmittel1 | |||||
| Homöopathische Komplexmittel | AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautAlternative Arzneimittel Es werden bis zu 300 Euro für frei verkäufliche, aber apothekenpflichtige Arzneimittel gewährt, solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind Die Verordnung muss durch eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ erfolgen |
ab29.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 |
Was jede gesetzliche Kasse trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Homöopathische Komplexmittel1 | |||||
| Homöopathische Komplexmittel | Gesetzliche Kasse, Regelleistung | ausdrücklich ausgeschlossen | Bedingung im Wortlaut§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt [...]“ Der Satz unterscheidet nicht zwischen Einzelmitteln und Komplexmitteln; maßgeblich ist die Zulassung oder Registrierung als homöopathisches Arzneimittel. Neu gefasst durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026, in Kraft seit dem 30.07.2026 (Artikel 8 Absatz 1). |
ab30.07.2026bis auf Weiteres | erhoben am 07.08.2026 |
Weitere Verfahren bei der AOK Baden-Württemberg
| Verfahren | Was die Kasse dazu sagt | Betrag |
|---|---|---|
| Anthroposophische Arzneimittel | Ja, mit Bedingungen | bis 300 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Klassische Homöopathie | Ja, mit Bedingungen | bis 300 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Osteopathie | Ja, mit Bedingungen | bis 300 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Phytotherapie | Ja, mit Bedingungen | bis 300 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Akupunktur | Ja, mit Bedingungen | nicht beziffert |
Welche Kasse zahlt wie viel
Bei der AOK Baden-Württemberg teilen sich mehrere Leistungen den Topf von 300 € im Jahr. Bereits verbrauchte Mittel fehlen deshalb für Homöopathische Komplexmittel. Von 46 bezifferten Töpfen für denselben Zeitraum liegen 3 höher, 42 niedriger und 1 auf dieser Höhe, einschließlich Ihrer Kasse. Ein größerer gemeinsamer Topf ist kein höherer, allein für Homöopathische Komplexmittel reservierter Zuschuss.
| Kasse | Betrag | Budgetart | Kernbedingung | Erhoben am |
|---|---|---|---|---|
| AOK NordWest | 500 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 |
| BKK Public | 400 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 07.09.2026 |
| AOK Baden-Württemberg Ihre Auswahl | 300 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 |
| BKK Diakonie | 240 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht. | 29.08.2026 |
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