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Naturkompass24 Meine Kasse prüfen

Zahlt die AOK Baden-Württemberg Homöopathische Komplexmittel?

Die AOK Baden-Württemberg zahlt Homöopathische Komplexmittel unter Bedingungen

Ja, mit Bedingungen Gemeinsamer Topf

bis 300 € je Kalenderjahr

Dieser Betrag ist ein gemeinsamer Topf für mehrere Leistungen – er steht nicht allein für dieses Verfahren zur Verfügung.

Was dazu zu tun ist

  • Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
  • Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.

Zuletzt geprüft am 07.08.2026

Quelle 2

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Die Belege im Wortlaut

Originalwortlaut, Gültigkeit und Prüfdatum der Fundstellen.

Was diese Kasse zusätzlich trägt

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Homöopathische Komplexmittel1
Homöopathische Komplexmittel AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Alternative Arzneimittel Es werden bis zu 300 Euro für frei verkäufliche, aber apothekenpflichtige Arzneimittel gewährt, solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind Die Verordnung muss durch eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ erfolgen

ab29.08.2026bis31.12.2026

Was jede gesetzliche Kasse trägt

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Homöopathische Komplexmittel1
Homöopathische Komplexmittel Gesetzliche Kasse, Regelleistung ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt [...]“ Der Satz unterscheidet nicht zwischen Einzelmitteln und Komplexmitteln; maßgeblich ist die Zulassung oder Registrierung als homöopathisches Arzneimittel. Neu gefasst durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026, in Kraft seit dem 30.07.2026 (Artikel 8 Absatz 1).

ab30.07.2026bis auf Weiteres

Weitere Verfahren bei der AOK Baden-Württemberg

Verfahren Was die Kasse dazu sagt Betrag
Anthroposophische Arzneimittel Ja, mit Bedingungen bis 300 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Klassische Homöopathie Ja, mit Bedingungen bis 300 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Osteopathie Ja, mit Bedingungen bis 300 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Phytotherapie Ja, mit Bedingungen bis 300 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Akupunktur Ja, mit Bedingungen nicht beziffert

Welche Kasse zahlt wie viel

Vergleichsmaßstab

Bei der AOK Baden-Württemberg teilen sich mehrere Leistungen den Topf von 300 € im Jahr. Bereits verbrauchte Mittel fehlen deshalb für Homöopathische Komplexmittel. Von 46 bezifferten Töpfen für denselben Zeitraum liegen 3 höher, 42 niedriger und 1 auf dieser Höhe, einschließlich Ihrer Kasse. Ein größerer gemeinsamer Topf ist kein höherer, allein für Homöopathische Komplexmittel reservierter Zuschuss.

Kasse Betrag Budgetart Kernbedingung Erhoben am
AOK NordWest 500 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 29.08.2026
BKK Public 400 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 07.09.2026
AOK Baden-Württemberg Ihre Auswahl 300 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 29.08.2026
BKK Diakonie 240 € im Jahr Gemeinsamer Topf Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht. 29.08.2026

Alle 49 Kassen im Vergleich

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