Homöopathie
Homöopathische Komplexmittel: Erstattung und Studienlage
Welche Kasse zahlt homöopathische Komplexmittel?
Therapierichtung: Homöopathie · Stichtag: 29.09.2026
Auf einen Blick
Das Register führt zu diesem Verfahren 62 belegte Erstattungsstände.
Am 29.09.2026 gilt:
- Gesetzliche Kasse, Regelleistungausdrücklich ausgeschlossen
- Gesetzliche Kasse, Satzungsleistungmit Bedingungen
- 49 Kassenmit Bedingungen
Alle 49 Kassen einzeln
- BKK Herkules (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Bayern (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Niedersachsen (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Nordost (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Audi BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BAHN-BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BIG direkt gesund (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Deutsche Bank (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK evm (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK exklusiv (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Freudenberg (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- bkk melitta hmr (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Miele (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK MTU (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK PFAFF (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Public (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK PwC (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Salzgitter (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK SBH (Programm für eine bestimmte Gruppe)mit Bedingungen
- BKK VDN (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Werra-Meissner (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Continentale BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- DAK-Gesundheit (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- EY BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Heimat Krankenkasse (Programm für eine bestimmte Gruppe)mit Bedingungen
- IKK Südwest (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- MAHLE BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Mercedes-Benz BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- mkk – meine krankenkasse (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- vivida bkk (Programm für eine bestimmte Gruppe)mit Bedingungen
- ZF BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- novitas bkk (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Rieker • RICOSTA • Weisser (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- HEK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Koenig & Bauer BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- SECURVITA BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK NordWest (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Diakonie (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Euregio (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK ProVita (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK24 (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- energie-bkk (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- hkk (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- IKK gesund plus (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung)mit Bedingungen
Höchstbeträge je Kalenderjahr: von 20 € bis 500 € (46 Stände nennen einen).
Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Zur Studienlage führt das Register 6 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.
Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 07.08.2026.
- Beschreibung
- § 4 Absatz 26 AMG: „Homöopathisches Arzneimittel ist ein Arzneimittel, das nach einem im Europäischen Arzneibuch oder, in Ermangelung dessen, nach einem in den offiziell gebräuchlichen Pharmakopöen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschriebenen homöopathischen Zubereitungsverfahren hergestellt worden ist. Ein homöopathisches Arzneimittel kann auch mehrere Wirkstoffe enthalten.“erhoben am 02.09.2026
- Themen
- Homöopathie und die Krankenkasse
- Alle Kassen im Vergleich:
- Welche Kasse zahlt homöopathische Komplexmittel?
Erstattung
| Kostenträger | Stand | Bedingung | gültig ab | gültig bis | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesetzliche Kasse, Vertrag über die Versichertenkarte | ausdrücklich ausgeschlossen gilt noch nicht |
Begründung des Gesetzentwurfs zu Artikel 1 Nummer 8 (§ 11), Bundestagsdrucksache 21/6130, Seite 122: „Mit dem in § 140a Absatz 2 Satz 2 enthaltenen Verweis auf § 11 Absatz 6 ist damit auch eine Erstattung homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel sowie homöopathisch-ärztlicher Leistungen im Wege von Verträgen über eine besondere Versorgung nach § 140a ausgeschlossen. Den Krankenkassen bleibt es jedoch unbenommen, nach § 194 Absatz 1a in der Satzung die Möglichkeit zur Vermittlung privater Zusatzversicherungsverträge über diese Leistungen vorzusehen.“ Die Begründung zu Nummer 57 Buchstabe b sagt dazu: „Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung in § 11 Absatz 6 Satz 4.“ Artikel 8 Absatz 2 nennt Artikel 1 Nummer 8 ausdrücklich: Die Regelung tritt am 01.01.2027 in Kraft. | 01.01.2027 | bis auf Weiteres | von Hand geprüft |
| Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung | ausdrücklich ausgeschlossen gilt noch nicht |
§ 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026: „Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen können nicht als zusätzliche Satzungsleistungen in der Satzung vorgesehen werden.“ In Kraft am 01.01.2027 nach Artikel 8 Absatz 2. | 01.01.2027 | bis auf Weiteres | erhoben am 07.08.2026 von Hand geprüft |
| BKK Herkules (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die BKK Herkules erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Die BKK Herkules erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach Nummer 1 in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 200,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. … Zur Erstattung sind der BKK Herkules die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen. | 13.09.2026 | 31.12.2026 | von Hand geprüft |
| AOK Bayern (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Homöopathische Arzneimittel Für wen? alle Versicherten Erstattung: bis zu 100 EUR Zeitraum: pro Kalenderjahr Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Privatrezept (Verordnung) einreichen Wir beteiligen uns an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist. Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet werden. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für verschiedene alternative Heilmethoden. Dazu gehören Homöopathie und bestimmte Arzneimittel der Phytotherapie oder Anthroposophie, die apothekenpflichtig und nicht verschreibungspflichtig sind. Voraussetzung: Die Leistungen werden von einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin auf einem Privatrezept verordnet. Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung und das Privatrezept bei Ihrer AOK ein. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| AOK Nordost (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Naturarzneimittel Zur Unterstützung der ganzheitlichen Genesung beteiligen wir uns an den Kosten für apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Die Verordnung des Arzneimittels muss durch einen Vertragsarzt erfolgen. Für wen: AOK-Versicherte Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 50 Euro Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und ärztliche Verordnung | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| Audi BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Als Krankenkasse mit starken Leistungen übernehmen wir bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichte Arzneimittel der Homöopathie. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BAHN-BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Für homöopathische Medikamente, die Sie z.B. von Ihrem Hausarzt auf Privatrezept verordnet bekommen, erstatten wir Ihnen bis zu 150 € pro Kalenderjahr. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BIG direkt gesund (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bis zu 50 Euro im Jahr erstatten wir für homöopathische Medikamente. Für Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie können BIG-Versicherte ein jährliches Budget von bis zu 50 Euro nutzen. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK Deutsche Bank (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | 2. Die Betriebskrankenkasse erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Der Zuschuss beträgt 80 v. H. der Kosten und ist insgesamt auf kalenderjährlich 100,00 EUR begrenzt. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK evm (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | der Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Die Betriebskrankenkasse erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen werden. Die Betriebskrankenkasse erstattet die Kosten dieser Arzneimittel jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100,00 € pro Kalenderjahr und Versicherten. Für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Absatz. 1 Sätze 7-9 SGB V ausgeschlossen sind, dürfen keine Kosten erstattet werden. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK exklusiv (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Grundsätzlich müssen homöopathische Arzneimittel vom Patienten selbst bezahlt werden. Die BKK exklusiv hat ihre Leistung bei Homöopathie allerdings auch auf die nicht verschreibungspflichtigen, aber apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie erweitert. Wir erstatten Ihnen die tatsächlich entstandenen Kosten je Arzneimittel in voller Höhe, bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf Privatrezept | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK Freudenberg (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die BKK Freudenberg erstattet Ihnen die Kosten für nicht verschreibungs- aber apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, pro Arzneimittel in voller Höhe bis zu einem Betrag von 110 EUR pro Kalenderjahr. Die Verordnung des Arzneimittels ist durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt Zur Erstattung reichen Sie einfach die Quittung der Apotheke mit dem Rezept ein. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK Herkules (Satzungsleistung) | mit Bedingungen abgelaufen |
Wir übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und bezuschussen Akupunktur, Osteopathie und Behandlungen beim Heilpraktiker. Wir erstatten jährlich 200 € für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige alternative Arzneimittel sofern ärztlich verordnet. | 07.09.2026 | 12.09.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| bkk melitta hmr (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Kostenübernahme von apothekenpflichtigen alternativen Arzneimitteln der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie von bis zu 100 Euro pro Jahr und Versicherten, nach Verordnung durch einen Arzt auf Privatrezept und Vorlage der Originalrechnung/ Quittung der Apotheke. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK Miele (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die BKK Miele erstattet ihren Versicherten Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie nach den Indikationsfeldern - Neurodermitis - Asthma bronchiale und - Krebserkrankungen sofern 1. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und 2. die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und 3. das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Erstattet werden für Arzneimittel nach Absatz I die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 100,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK MTU (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Ihr Gesundheitskonto ist im Plus! 80 Euro liegen für Sie persönlich bereit. Diese Summe können Sie in jedem Kalenderjahr neu als Zuschuss beanspruchen. Egal ob Reiseschutzimpfungen, professionelle Zahnreinigung, der Beitrag vom Fitnessstudio oder Sportverein oder vieles mehr – Sie entscheiden, wofür Sie Ihr Guthaben nutzen möchten. Beispiele, wofür Sie Ihr Gesundheitskonto nutzen können: Professionelle Zahnreinigungen Heilpraktikerleistungen apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel mit ärztlicher Verordnung (gilt auch für homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel) | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK PFAFF (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die verordneten Arzneimittel sind zunächst von Ihnen zu zahlen. An den Kosten für homöopathische Arzneimittel beteiligen wir uns mit bis zu 80 Euro im Kalenderjahr. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern sich: Ab dem 1. Januar 2027 dürfen die Kosten für homöopathische Leistungen nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Daher können auch wir diese Leistungen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erstatten. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel können letztmalig bis zum Verordnungsdatum 31.12.2026 übernommen werden. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK Public (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Zusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 85 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK PwC (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Im Rahmen unserer Zusatzleistungen erstatten wir Ihnen die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie bis zu 100 EUR im Kalenderjahr. Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass das Rezept von einem Arzt ausgestellt wurde, der an unserem Homöopathie-Vertrag teilnimmt. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK Salzgitter (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Zusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 85 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK SBH (Programm für eine bestimmte Gruppe) | mit Bedingungen | Die BKK SBH erstattet für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie) bis zu 50 € pro Kalenderjahr. das Arzneimittel ist durch einen Arzt auf Privatrezept verordnet zur Erstattung sind spezifizierte Rechnungen und die ärztliche Verordnung vorzulegen | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK VDN (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die Kosten für deine apothekenpflichtigen Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie sowie Anthroposophie zahlen wir für dich, (max. 100 Euro je Kalenderjahr). Bitte reiche die entsprechenden Zahlungsbelege inklusive Verordnung ein. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK Werra-Meissner (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Mit Gesund Plus erhalten Sie bis zu 250 Euro Zuschuss für folgende Leistungen: 100 Euro für exklusive Leistungen. Wir erstatten Ihnen bis zu 100 Euro kombiniert für folgende Leistungen: Naturarznei aus der Apotheke: Apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| Continentale BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Darüber hinaus übernehmen wir bis zu 100 Euro pro Jahr für nicht verschreibungspflichtige Naturarzneimittel aus folgenden Bereichen: Homöopathie Phytotherapie Antroposophie Die homöopathischen Arzneimittel erstatten wir bis zu 100 Euro, wenn Sie diese auf Privatrezept von Ihrem Arzt verordnet bekommen haben. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| DAK-Gesundheit (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Hat Ihr Arzt oder Ihre Ärztin sich in der homöopathischen Medizin ausbilden lassen, beteiligen wir uns mit bis zu 100 Euro im Kalenderjahr an den Kosten für Naturheilarzneimittel der Homöopathie. Dies ist eine unserer PLUS-Leistungen. PLUS-Leistungen sind besondere Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine entsprechende Zusatzqualifikation aufweist, können Sie in unserer Arztsuche prüfen. Sie hatten in diesem Jahr schon Zuschüsse für Naturheilarzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie, Phytotherapie? Dann fragen Sie uns gern – zum Beispiel per Chat oder telefonisch –, wie hoch Ihr Zuschuss in diesem Fall sein wird. … Sie tragen die Kosten für die homöopathischen Arzneimittel zunächst selbst. Danach reichen Sie das Privatrezept und die Rechnung für die homöopathischen Medikamente einfach online oder mithilfe der DAK App bei uns ein. … Eine Kostenübernahme bei Homöopathinnen und Homöopathen, die keine Ärztinnen beziehungsweise Ärzte sind, ist nicht möglich. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| EY BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die Ernst & Young BKK beteiligt sich in Höhe von 70 Prozent, bis zu 100,00 € jährlich an homöopathischen, anthroposophischen und pflanzlichen Arzneimitteln. Sie erhalten von Ihrem Arzt ein Privatrezept und bezahlen die Kosten in der Apotheke zunächst selbst. Das Rezept und die Quittung reichen Sie zusammen mit Ihrer aktuellen Bankverbindung zur Erstattung bei uns ein. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| Heimat Krankenkasse (Programm für eine bestimmte Gruppe) | mit Bedingungen | Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erstatten wir im Rahmen des Gesundheitskontos apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, die nicht verschreibungspflichtig sind, bis zu einer Höhe von 80 Euro pro Jahr. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| IKK Südwest (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Daher erstatten wir im Rahmen unserer Satzungsregelungen für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel auch homöopathische Arzneimittel (sogenannte Globuli), wenn eine Verordnung durch eine dazu berechtigte Person vorliegt. Im Rahmen der Behandlung erforderliche homöopathische Arzneimittel fallen unter das Erstattungsverfahren der nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel nach § 10f der Satzung der IKK Südwest und werden mit bis zu 30 Euro bezuschusst. Die Erstattung beziehungsweise Bezuschussung der Arzneimittelkosten erfolgt unter Vorlage einer Verordnung (Privatrezept) sowie der Rechnung der Apotheke. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| MAHLE BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die vom Arzt verordneten Homöopathischen Arzneimittel erstatten wir Ihnen gegen Vorlage des Originalrezeptes bis zu einem Betrag in Höhe von 100 € pro Jahr. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| Mercedes-Benz BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Wir erstatten Ihnen die Kosten für rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn die Einnahme medizinisch notwendig ist und per Privatrezept von einem Arzt verordnet wurde. Sie erhalten die Kosten pro Arzneimittel in voller Höhe erstattet, maximal jedoch 100 € im Jahr für alle Medikamente dieser Art. Zur Erstattung der verauslagten Kosten lassen Sie uns einfach die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung zukommen. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| mkk – meine krankenkasse (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Zuschuss von 100 Euro pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, aber nur in der Apotheke erhältliche Arzneimittel aus dem homöopathischen, anthroposophischen und pflanzlichen Bereich. Kinder bis zum 12. Lebensjahr haben ein Budget von bis zu 150 Euro. Für die Kostenerstattung brauchst du ein Privatrezept. Nur apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Präparate sind erstattungsfähig. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| vivida bkk (Programm für eine bestimmte Gruppe) | mit Bedingungen | Darüber hinaus erstatten wir bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr für apothekenpflichtige, homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Mittel, z. B. gegen Erkältung oder Übelkeit. Für wen? Kinder bis zum 15. Geburtstag. Sie kaufen das Medikament in der Apotheke und bezahlen es zunächst selbst. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| ZF BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bis zu 100 € Kostenerstattung pro Jahr für auf Privatrezept verordnete homöopathische Medikamente sowie Arzneimittel der Anthroposophie und Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 Quellevon Hand geprüft |
| novitas bkk (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder einer Ärztin auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und d. das verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Absatz (1) Sätze 7 - 9 SGB V ausgeschlossen wurde. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Absatz (1) Sätze 2 - 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bleibt unberührt. | 06.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | § 31 f Kostenerstattung bei Homöopathie: … (3) Versicherte haben Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie. (4) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 3 ist, dass das Arzneimittel - von einem Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie auf einem Privatrezept verordnet wurde und - medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und - in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und - nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bleibt unberührt. (5) … Die Kosten nach Absatz 3 werden in Höhe von 100 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 25,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten übernommen. Zur Erstattung sind die Rechnungen und zur Erstattung der homöopathischen Arzneimittel zusätzlich die Privatrezepte vorzulegen. | 31.08.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 31.08.2026 von Hand geprüft |
| BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | (2) Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, welche als besondere Therapierichtung nach § 2 Absatz 1 Satz 2 SGB V anerkannt sind. Dies sind insbesondere Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Der Anspruch setzt voraus, dass a.) die Einnahme der Arzneimittel medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b.) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder einem nach §13 Absatz 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c.) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Der Zuschuss beträgt 50,00 Euro pro Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind die Originalrechnungen der Apotheke und die privatärztliche Verordnung vorzulegen. | 31.08.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 31.08.2026 von Hand geprüft |
| BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen Die BERGISCHE erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese zur Erkennung, Heilung oder Linderung einer Krankheit medizinisch notwendig sind, von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen oder Ärzten auf einem Privatrezept verordnet wurden und in einer Apotheke oder durch einen nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen wurden (§ 73 Arzneimittelgesetz). Die Erstattung ist auf 20,00 € je Kalenderjahr begrenzt. Zur Erstattung sind die Verordnung sowie die Rechnung oder Quittung einer Apotheke oder Versandhandels vorzulegen. Kosten werden nur erstattet, wenn die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurden. | 30.08.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 30.08.2026 von Hand geprüft |
| BKK Rieker • RICOSTA • Weisser (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) Die BKK erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschen Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Die BKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach a. bis c. in voller Höhe. Für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung sind der BKK die spezifizierten Rechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen. | 30.08.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 30.08.2026 von Hand geprüft |
| HEK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel Über die in §§ 31 und 34 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die HEK nach Vorlage spezifizierter Rechnungen und Verordnungen die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie in Höhe von 70 vom Hundert, maximal 100 Euro für jede dieser Arzneimittelgruppen jährlich, wenn diese durch einen Arzt verordnet wurden. Arzneimittel, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen wurden, werden nicht erfasst. | 30.08.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 30.08.2026 von Hand geprüft |
| Koenig & Bauer BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), 1. Die BKK erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. 2. Die BKK erstattet die Kosten pro Arzneimittelnach Abs. 1 in Höhe von 80 v. H., für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag in Höhe 50,00 Euro pro Kalenderjahr. 3. Zur Erstattung sind der BKK die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen. | 30.08.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 30.08.2026 von Hand geprüft |
| SECURVITA BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die SECURVITA BKK erstattet Versicherten, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und anthroposophische Medizin), sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen zugelassenen Vertragsarzt bzw. nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und d. das nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Fertigarzneimittel nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 7 - 9 SGB V von der Versorgung ausgeschlossen wurde. … Die SECURVITA BKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten in Höhe von 100 Prozent bis zu 100 Euro im Kalenderjahr. … Zur Erstattung der entstandenen Aufwendungen für die Leistungen nach den Absätzen 2 bis 8 sind jeweils die spezifizierten Rechnungen innerhalb von sechs Monaten (Eingang) nach Ausstellung der Rechnung einzureichen. | 30.08.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 30.08.2026 von Hand geprüft |
| AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Alternative Arzneimittel Es werden bis zu 300 Euro für frei verkäufliche, aber apothekenpflichtige Arzneimittel gewährt, solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind Die Verordnung muss durch eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ erfolgen | 29.08.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| AOK NordWest (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Zu alternative Arzneimittel: Was wird erstattet? Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem Vertragsarzt oder Vertragsärztin auf Privatrezept verordnet wurden. 80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro im Kalenderjahr. … Alle apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie, sofern diese nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind. | 29.08.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| BKK Diakonie (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bei den homöopathischen Arzneimitteln erstatten wir Ihnen bis zu 240 €. Voraussetzung für die Kostenerstattung homöopathischer Arzneimittel: Vorlage der original Verordnung (grünes Rezept) mit original Quittung aus der Apotheke. Präparate müssen apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sein. Verordnung durch einen Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung. | 29.08.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| BKK Euregio (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Im Rahmen einer Satzungsmehrleistung erstatten wir Ihnen: 75 % der Kosten für entsprechende Arzneimittel Bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr Das gilt für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente aus folgenden Bereichen: Homöopathie Phytotherapie Anthroposophie Wichtig: Die Arzneimittel müssen ärztlich verordnet sein (Privatrezept). Arzneimittel, die laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von der Versorgung ausgeschlossen sind, können nicht erstattet werden. | 29.08.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| BKK ProVita (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Im Rahmen unserer Gesundheitskonten BKK GesundPlus und BKK GesundPlus U21 erstatten wir die Kosten für apothekenpflichtige alternative Arzneimittel wie folgt: bis zu 250,00 € pro Jahr mit BKK GesundPlus U21 für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag bis zu 160,00 € pro Jahr mit BKK GesundPlus für alle anderen Versicherten 100% Rückerstattung der Kosten für homöopathische, apothekenpflichtige Arzneimittel im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus Rückerstattung gegen Vorlage einer Privatverordnung (z. B. grünes Rezept) sowie der Apothekenrechnung … Hierzu zählen alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, der Anthroposophie sowie der Phytotherapie wie zum Beispiel homöopathische Globuli, Schüßler-Salze, Sinupret® oder Meditonsin®. | 29.08.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| BKK24 (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | BKK24-Extraleistung: Wir bezuschussen nicht-verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel nach ärztlicher Verordnung mit bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr für unsere Versicherten. | 29.08.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| energie-bkk (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die energie-BKK hat mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) einen Versorgungsvertrag geschlossen. Durch diesen erfolgt die volle Kostenübernahme der Behandlung (Erst- und Folgeanamnese, Arzneimittelberatung) sowie Analyse, Repertorisation und Beratung, wenn die behandelnden Ärzte im Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. Mitglied und dem Versorgungsvertrag mit der energie-BKK beigetreten sind. … Ergänzend zu unserem Versorgungsvertrag erstatten wir die Kosten für die verordneten apothekenpflichtigen Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) im Rahmen unserer Satzungsleistung bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. … Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, der Bezug aus einer Apotheke oder nach deutschem Recht zulässigem Versandhandel. | 29.08.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| hkk (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die hkk beteiligt sich jedoch an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, sogenannte Naturarzneimittel, aus den Bereichen: Homöopathie Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese von einem Arzt verordnet wurden und apothekenpflichtig sind. Insgesamt werden Ihnen bis zu 100 Euro pro Jahr erstattet. | 29.08.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| IKK gesund plus (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel zur homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Behandlung werden in vollem Umfang von der IKK gesund plus erstattet. Voraussetzung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Arzneimittel vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurde. Die Kosten pro Versicherten dürfen 100 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten. | 29.08.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Wir zahlen für Versicherte ab 12 Jahren phytotherapeutische (pflanzliche), homöopathische und anthroposophische Medikamente, die ärztlich verordnet wurden und apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind, bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr. Diese Regelung gilt bis 31.12.26. | 29.08.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| BKK Euregio (Satzungsleistung) | mit Bedingungen abgelaufen |
BKK Euregio erstattet nicht verschreibungspflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel zu 75 Prozent, höchstens 150 Euro je Kalenderjahr, bei ärztlicher Verordnung. Das Fenster endet am 31.12.2026: § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026 schließt homöopathische und anthroposophische Arzneimittel als Satzungsleistung ab dem 01.01.2027 aus. | 25.08.2026 | 28.08.2026 | erhoben am 25.08.2026 von Hand geprüft |
| BKK ProVita (Satzungsleistung) | mit Bedingungen abgelaufen |
BKK ProVita erstattet nicht verschreibungspflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel zu 100 Prozent, bis zu 160 Euro je Kalenderjahr (Versicherte unter 21 Jahren: 250 Euro), bei Privatverordnung. Das Fenster endet am 31.12.2026: § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026 schließt homöopathische und anthroposophische Arzneimittel als Satzungsleistung ab dem 01.01.2027 aus. | 25.08.2026 | 28.08.2026 | erhoben am 25.08.2026 von Hand geprüft |
| BKK24 (Satzungsleistung) | mit Bedingungen abgelaufen |
BKK24 erstattet nicht verschreibungspflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel bis zu 100 Euro je Kalenderjahr. Das Fenster endet am 31.12.2026: § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026 schließt homöopathische und anthroposophische Arzneimittel als Satzungsleistung ab dem 01.01.2027 aus. | 25.08.2026 | 28.08.2026 | erhoben am 25.08.2026 von Hand geprüft |
| energie-bkk (Satzungsleistung) | mit Bedingungen abgelaufen |
Die energie-bkk erstattet nicht verschreibungspflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel bis zu 100 Euro je Kalenderjahr, bei ärztlicher Verordnung. Das Fenster endet am 31.12.2026: § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026 schließt homöopathische und anthroposophische Arzneimittel als Satzungsleistung ab dem 01.01.2027 aus. | 25.08.2026 | 28.08.2026 | erhoben am 25.08.2026 von Hand geprüft |
| hkk (Satzungsleistung) | mit Bedingungen abgelaufen |
Die hkk erstattet nicht verschreibungspflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel bis zu 100 Euro je Kalenderjahr, bei ärztlicher Verordnung. Das Fenster endet am 31.12.2026: § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026 schließt homöopathische und anthroposophische Arzneimittel als Satzungsleistung ab dem 01.01.2027 aus. | 25.08.2026 | 28.08.2026 | erhoben am 25.08.2026 von Hand geprüft |
| IKK gesund plus (Satzungsleistung) | mit Bedingungen abgelaufen |
IKK gesund plus erstattet nicht verschreibungspflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel bis zu 100 Euro je Kalenderjahr, bei ärztlicher Verordnung. Das Fenster endet am 31.12.2026: § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026 schließt homöopathische und anthroposophische Arzneimittel als Satzungsleistung ab dem 01.01.2027 aus. | 25.08.2026 | 28.08.2026 | erhoben am 25.08.2026 von Hand geprüft |
| SECURVITA BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen abgelaufen |
Die SECURVITA BKK erstattet nicht verschreibungspflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel höchstens 100 Euro je Kalenderjahr, für Versicherte ab dem vollendeten 12. Lebensjahr, bei Verordnung durch einen Vertragsarzt; die Einreichung hat binnen sechs Monaten zu erfolgen. Das Fenster endet am 31.12.2026: § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026 schließt homöopathische und anthroposophische Arzneimittel als Satzungsleistung ab dem 01.01.2027 aus. | 25.08.2026 | 29.08.2026 | erhoben am 25.08.2026 von Hand geprüft |
| Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) | mit Bedingungen abgelaufen |
Die Techniker Krankenkasse erstattet nicht verschreibungspflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel bis zu 100 Euro je Kalenderjahr, für Versicherte ab dem vollendeten 12. Lebensjahr und bei ärztlicher Verordnung. Das Fenster endet am 31.12.2026: § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026 schließt homöopathische und anthroposophische Arzneimittel als Satzungsleistung ab dem 01.01.2027 aus. | 25.08.2026 | 28.08.2026 | erhoben am 25.08.2026 von Hand geprüft |
| Gesetzliche Kasse, Regelleistung | ausdrücklich ausgeschlossen | § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt [...]“ Der Satz unterscheidet nicht zwischen Einzelmitteln und Komplexmitteln; maßgeblich ist die Zulassung oder Registrierung als homöopathisches Arzneimittel. Neu gefasst durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026, in Kraft seit dem 30.07.2026 (Artikel 8 Absatz 1). | 30.07.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 07.08.2026 von Hand geprüft |
| Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung | mit Bedingungen | § 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität [...] sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen.“ Ob und in welchem Umfang eine bestimmte Kasse das tut, steht in ihrer Satzung. Das Fenster endet am 31.12.2026. | 01.01.2024 | 31.12.2026 | erhoben am 07.08.2026 von Hand geprüft |
Evidenz
Indikation: Akute Atemwegsinfektionen bei Kindern, nicht individualisierte Homöopathie
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | Die Übersicht führt den Vergleich „nicht individualisierte Homöopathie gegen Placebo oder übliche Versorgung“ getrennt; von den 11 eingeschlossenen randomisierten Studien mit 1813 Kindern ließen zwei Behandlungs- und drei Präventionsstudien die Behandlung individualisieren, die übrigen verwendeten vorab festgelegte, nicht individualisierte Behandlungen. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung von fünf Präventions- und sechs Behandlungsstudien habe keinen durchgängigen Vorteil homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebo auf Wiederauftreten oder Heilungsraten bei Kindern gezeigt, und sie fanden keine Belege, die die Wirksamkeit bei akuten Atemwegsinfektionen von Kindern stützen. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde für die meisten Endpunkte als niedrig bis sehr niedrig eingestuft. Unerwünschte Ereignisse seien schlecht berichtet worden, sodass sie keine Schlüsse zur Sicherheit ziehen könnten. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Indikation: Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, in Deutschland registrierte homöopathische Komplexmittel
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.27 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von in Deutschland registrierten homöopathischen Komplexmitteln zur Mortalität und krankheits- und-therapieassoziierte Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung von in Deutschland registrierten homöopathischen Komplexmitteln bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Nebenwirkungen von Krebsbehandlungen, chemotherapiebedingte Stomatitis, Mundspülung mit dem Komplexmittel Traumeel S
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | Acht kontrollierte Studien mit insgesamt 664 Teilnehmenden, sieben davon placebokontrolliert und eine gegen eine aktive Behandlung; drei untersuchten Nebenwirkungen der Strahlentherapie, drei Nebenwirkungen der Chemotherapie und zwei Wechseljahresbeschwerden im Zusammenhang mit der Brustkrebsbehandlung. Zwei Studien mit niedrigem Verzerrungsrisiko zeigten einen Nutzen, darunter eine Studie mit 32 Teilnehmenden, in der Traumeel S, ein proprietäres homöopathisches Komplexmittel, als Mundspülung bei chemotherapiebedingter Stomatitis Placebo überlegen war. Zwei weitere Studien berichteten positive Ergebnisse bei unklarem Verzerrungsrisiko, vier weitere Studien berichteten negative Ergebnisse. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Übersicht habe vorläufige Daten gefunden, die die Wirksamkeit von topischer Calendula zur Vorbeugung einer akuten Dermatitis während der Strahlentherapie und von Traumeel S als Mundspülung bei der Behandlung der chemotherapiebedingten Stomatitis stützen; diese Studien müssten wiederholt werden. Für andere Nebenwirkungen von Krebsbehandlungen gebe es keine überzeugenden Belege für die Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel; weitere Forschung sei erforderlich. Schwerwiegende unerwünschte Wirkungen oder Wechselwirkungen, die den verwendeten homöopathischen Arzneimitteln zuzuschreiben wären, wurden nicht berichtet. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Indikation: Reizdarmsyndrom, klinische Homöopathie (ein bestimmtes Mittel für eine bestimmte Erkrankung, nicht individualisiert)
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | Die Übersicht unterscheidet die klinische Homöopathie, bei der ein bestimmtes Mittel für eine bestimmte Erkrankung verordnet wird, von der individualisierten homöopathischen Behandlung. Vier randomisierte kontrollierte Studien mit 307 Teilnehmenden wurden eingeschlossen; zwei davon verglichen klinische Homöopathie (Asafoetida oder Asafoetida plus Nux vomica) mit Placebo beim Reizdarmsyndrom mit Verstopfung. In der Metaanalyse dieser beiden Studien (171 Teilnehmende) berichteten nach zwei Wochen 73 Prozent (46 von 63) der mit Asafoetida Behandelten eine allgemeine Besserung der Symptome gegenüber 45 Prozent (30 von 66) unter Placebo (relatives Risiko 1,61; 95-Prozent-Konfidenzintervall 1,18 bis 2,18; Belege von sehr niedriger Vertrauenswürdigkeit); in der Studie zu Asafoetida plus Nux vomica waren es 68 Prozent (13 von 19) gegenüber 52 Prozent (12 von 23) (relatives Risiko 1,31; 0,80 bis 2,15; sehr niedrige Vertrauenswürdigkeit). Das Verzerrungsrisiko der beiden Studien zur klinischen Homöopathie war in den meisten Kriterien unklar und in einer Studie hoch für selektives Berichten. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Ergebnisse zu den untersuchten Endpunkten seien unsicher; es ließen sich daher keine festen Schlussfolgerungen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Homöopathie bei der Behandlung des Reizdarmsyndroms ziehen. Weitere hochwertige, ausreichend große randomisierte Studien seien erforderlich, um Wirksamkeit und Sicherheit der klinischen und der individualisierten Homöopathie beim Reizdarmsyndrom gegenüber Placebo oder üblicher Versorgung zu bewerten. Keine der eingeschlossenen Studien berichtete über Bauchschmerzen, Stuhlfrequenz, Stuhlkonsistenz oder unerwünschte Ereignisse. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Indikation: Verschiedene Erkrankungen (15 Krankheitsbilder), nicht individualisierte homöopathische Behandlung im Vergleich zu anderen Kontrollen als Placebo
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | 17 randomisierte kontrollierte Studien zu 15 verschiedenen Krankheitsbildern, in denen die Kontrollgruppe etwas anderes als Placebo erhielt; 14 Studien wurden insgesamt mit hohem und drei mit unklarem Verzerrungsrisiko eingestuft, zehn hatten auswertbare Daten. Erhebliche Heterogenität untergrub die geplanten Metaanalysen oder ihre sinnvolle Deutung. Für die drei Äquivalenz- oder Nichtunterlegenheitsstudien mit auswertbaren Daten war der kleine, nicht signifikante gepoolte Effekt (standardisierte Mittelwertdifferenz 0,08; p = 0,46) mit dem Schluss vereinbar, dass sich die nicht individualisierte homöopathische Behandlung bei Schwindel nicht von einer Behandlung mit Ginkgo biloba oder Betahistin und bei saisonaler allergischer Rhinitis nicht von Natriumcromoglicat unterschied. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die vorliegenden Daten ließen keine eindeutige Schlussfolgerung über die vergleichende Wirksamkeit der nicht individualisierten homöopathischen Behandlung zu. Die Verallgemeinerbarkeit der Befunde sei durch die insgesamt begrenzte externe Validität eingeschränkt. Die höchste intrinsische Qualität sei in den Äquivalenz- und Nichtunterlegenheitsstudien beobachtet worden. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Indikation: Verschiedene Erkrankungen (48 klinische Zustände), nicht individualisierte homöopathische Behandlung im Vergleich zu Placebo
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | 75 randomisierte kontrollierte Studien zu 48 verschiedenen klinischen Zuständen, davon 54 mit auswertbaren Daten; 49 Studien wurden mit hohem und 23 mit unklarem Verzerrungsrisiko eingestuft, die übrigen drei, klinisch heterogenen Studien wiesen ein ausreichend niedriges Verzerrungsrisiko auf, um als verlässliche Belege eingestuft zu werden. Die gepoolte standardisierte Mittelwertdifferenz aller auswertbaren Studien betrug -0,33 (95-Prozent-Konfidenzintervall -0,44 bis -0,21) und nach Korrektur für Publikationsverzerrung -0,16 (-0,31 bis -0,02); die drei Studien mit verlässlichen Belegen ergaben einen nicht signifikanten gepoolten Wert von -0,18 (-0,46 bis 0,09). Für keinen einzelnen klinischen Zustand enthielt die Metaanalyse verlässliche Belege. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Qualität der Gesamtheit der Belege sei niedrig. Eine Metaanalyse aller auswertbaren Daten führe zur Ablehnung ihrer Nullhypothese, wonach das Hauptergebnis einer Behandlung mit einer nicht individualisierten, standardisierten homöopathischen Arznei von dem eines Placebos nicht zu unterscheiden sei; die Analyse einer kleinen Untergruppe verlässlicher Belege stütze diese Ablehnung aber nicht. Für indikationsbezogene Metaanalysen fehlten verlässliche Belege, was einschlägige Schlussfolgerungen ausschließe. Besser geplante und strengere randomisierte Studien seien nötig, um eine Evidenzbasis zu entwickeln, die verlässliche Effektschätzungen zur nicht individualisierten homöopathischen Behandlung liefern könne. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Bonusprogramm
| Kasse | Programm | Gegenstand | Verfahren | Anerkennung | Bonus | Bedingung | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| AOK Rheinland/Hamburg | AOK-Vital+ | Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) | Homöopathische Komplexmittel | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautBei AOK-Vital+ wird Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die Sie sammeln und jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umwandeln können. Für 1.000 Bonuspunkte erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 20 Euro. Sie entscheiden selbst, für welche der folgenden Leistungen Sie Zuschüsse erhalten möchten. Alternative Heilmethoden: Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) |
QuelleAOK Rheinland/Hamburg, Seite „Das AOK-Prämienprogramm“ (AOK-Vital+) https://www.aok.de/pk/rh/inhalt/das-aok-praemienprogramm-2/ (erhoben am 07.09.2026) |
| EY BKK | EY BKK-Bonus-Konto (BKK Bonusprogramm) | Heilpraktikerbehandlung und alle vom Heilpraktiker verordneten homöopathischen Arzneimittel | Homöopathische Komplexmittel | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautWählen Sie das EY BKK-Bonus-Konto, verdoppelt sich Ihr EY BKK-Bonus. Sie entscheiden, wie Sie Ihrer Gesundheit nachhaltig etwas Gutes tun und wir erstatten Ihnen die Kosten. Das Budget auf Ihrem EY BKK Bonus-Konto wird ausschließlich als Zuschuss zu den Kosten für durch den Teilnehmer in Anspruch genommene Leistungen gezahlt. Es werden maximal die tatsächlichen Aufwendungen für folgende verauslagte Kosten erstattet: … Heilpraktiker: Es wird die Behandlung beim Heilpraktiker erstattet sowie alle von ihm verordneten homöopathischen Arzneimittel. … Ein Zuschuss kann nur dann gewährt werden, wenn die Krankenkasse nicht bereits aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind vom Zuschuss ausgenommen. … Bei Wahl des EY BKK-Bonus-Konto als Zuschuss zu eigenfinanzierten Gesundheitsleistungen sind personalisierte Rechnungen/Nachweise zwingend einzureichen. |
QuelleEY BKK, Leistungen von A-Z, BKK Bonusprogramm, Abschnitt „Extra Geld für extra Leistungen: EY BKK-Bonus-Konto“ https://www.ey-bkk.de/leistungen/leistungen-von-a-z/bonusprogramm (erhoben am 07.09.2026) |
| KKH | KKH-Bonus | Homöopathie | Homöopathische Komplexmittel | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautVersicherte, die am Bonusprogramm der KKH teilnehmen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen. Dies gilt nur, sofern die KKH nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen. Rechtsgrundlage: § 24a der Satzung der KKH |
QuelleKKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5) https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/satzung/satzung-kkh-05-26.pdf (erhoben am 07.09.2026) |
| Krones BKK | Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten (Bonusheft) | homöopathische Arzneimittel | Homöopathische Komplexmittel | anerkannt | ausgeben | Bedingung im Wortlaut4. Bonusmodell für gesundheitsbewusstes Verhalten Das Gesundheitsbewusstsein unserer Versicherten ist uns bares Geld wert. Bis zu 100 Euro als Geldleistung oder 300 Euro als Zuschussprämie für zusätzliche Gesundheitsleistungen (Sehhilfen, homöopathische und pflanzliche Arzneimittel, IGeL-Leistungen, etc.) erhält, wer sich gezielt der Steigerung seiner Gesundheit widmet und sinnvolle Angebote zur Prävention in Anspruch nimmt. Auch Ihre Kinder können das Bonusheft nutzen, sie können eine Geldleistung von 50 Euro oder eine Zuschussprämie von bis zu 150 Euro erhalten. |
QuelleKrones BKK, Ihre Vorteile im Überblick, Punkt 4 Bonusmodell für gesundheitsbewusstes Verhalten https://www.krones-bkk.de/ihre-vorteile-im-ueberblick/ (erhoben am 07.09.2026) |
| novitas bkk | Flexcheck | Homöopathische Arzneimittel | Homöopathische Komplexmittel | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautWenn Sie mindestens drei Maßnahmen aus dem Flexcheck-Aktiv-Bonus nutzen, ist Ihr Zusatzguthaben aktiviert. Dann entscheiden Sie Selbst: Möchten Sie 100 Euro Sofortprämie oder 300 Euro Zusatzguthaben für bezuschussungsfähige Leistungen? Dieses Geld können Sie unabhängig vom Flexcheck-Bonus einmal im Jahr für folgende Leistungen einsetzen: Homöopathische Arzneimittel. Voraussetzung: Eine Ärztin oder ein Arzt verschreibt das Arzneimittel auf einem Privatrezept. |
Quellenovitas bkk, Seite „Bonusprogramm Flexcheck“ https://www.novitas-bkk.de/de/leistungen-mitgliedschaft/bonusprogramm-flexcheck (erhoben am 07.09.2026) |
Änderungen
| erkannt am | Änderung | Grund |
|---|---|---|
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherDie Übersicht führt den Vergleich „nicht individualisierte Homöopathie gegen Placebo oder übliche Versorgung“ getrennt. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung von fünf Präventions- und sechs Behandlungsstudien habe keinen durchgängigen Vorteil homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebo gezeigt, und sie fanden keine Belege, die die Wirksamkeit bei akuten Atemwegsinfektionen von Kindern stützen. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde für die meisten Endpunkte als niedrig bis sehr niedrig eingestuft.nachherDie Übersicht führt den Vergleich „nicht individualisierte Homöopathie gegen Placebo oder übliche Versorgung“ getrennt; von den 11 eingeschlossenen randomisierten Studien mit 1813 Kindern ließen zwei Behandlungs- und drei Präventionsstudien die Behandlung individualisieren, die übrigen verwendeten vorab festgelegte, nicht individualisierte Behandlungen. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung von fünf Präventions- und sechs Behandlungsstudien habe keinen durchgängigen Vorteil homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebo auf Wiederauftreten oder Heilungsraten bei Kindern gezeigt, und sie fanden keine Belege, die die Wirksamkeit bei akuten Atemwegsinfektionen von Kindern stützen. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde für die meisten Endpunkte als niedrig bis sehr niedrig eingestuft. Unerwünschte Ereignisse seien schlecht berichtet worden, sodass sie keine Schlüsse zur Sicherheit ziehen könnten. | Handkorrektur |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht | Ein Evidenzsteckbrief zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: Mathie RT, Ramparsad N, Legg LA, Clausen J et al.: Randomised, double-blind, placebo-controlled trials of non-individualised homeopathic treatment: systematic review and meta-analysis. Systematic Reviews 6:63, März 2017. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht | Ein Evidenzsteckbrief zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: Mathie RT, Fok YYY, Viksveen P, To AKL et al.: Systematic Review and Meta-Analysis of Randomised, Other-than-Placebo Controlled, Trials of Non-Individualised Homeopathic Treatment. Homeopathy 108:88-101, Mai 2019. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht | Ein Evidenzsteckbrief zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: Cochrane Review CD009710.pub3, Homeopathy for treatment of irritable bowel syndrome, 04.09.2019. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht | Ein Evidenzsteckbrief zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: Cochrane Review CD004845.pub2, Homeopathic medicines for adverse effects of cancer treatments, 15.04.2009 (am 21.03.2016 als stabil erklärt). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 07.09.2026 | bonus Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt | Eine Bonuszeile zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: novitas bkk, Seite „Bonusprogramm Flexcheck“. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst. |
| 07.09.2026 | bonus Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt | Eine Bonuszeile zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: Krones BKK, Ihre Vorteile im Überblick, Punkt 4 Bonusmodell für gesundheitsbewusstes Verhalten. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst. |
| 07.09.2026 | bonus Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt | Eine Bonuszeile zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: KKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst. |
| 07.09.2026 | bonus Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt | Eine Bonuszeile zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: EY BKK, Leistungen von A-Z, BKK Bonusprogramm, Abschnitt „Extra Geld für extra Leistungen: EY BKK-Bonus-Konto“. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst. |
| 07.09.2026 | bonus Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt | Eine Bonuszeile zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: AOK Rheinland/Hamburg, Seite „Das AOK-Prämienprogramm“ (AOK-Vital+). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst. |
| 02.09.2026 | Verfahren Beschreibungvorherkein Vorwertnachher§ 4 Absatz 26 AMG: „Homöopathisches Arzneimittel ist ein Arzneimittel, das nach einem im Europäischen Arzneibuch oder, in Ermangelung dessen, nach einem in den offiziell gebräuchlichen Pharmakopöen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschriebenen homöopathischen Zubereitungsverfahren hergestellt worden ist. Ein homöopathisches Arzneimittel kann auch mehrere Wirkstoffe enthalten.“ | Eine Verfahrensbeschreibung zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: § 4 Absatz 26 und Absatz 33 AMG (Begriffsbestimmungen), Fassung vom 02.09.2026. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet; die Beschreibung steht mit ihrer Fundstelle auch auf der Verfahrensseite. |
| 02.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültigkeitsdauer bis längstens 05/2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
Alle 17 Änderungen zu Homöopathische Komplexmittel
Korrekturen
| bemerkt am | Änderung | Grund |
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| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherDie Übersicht führt den Vergleich „nicht individualisierte Homöopathie gegen Placebo oder übliche Versorgung“ getrennt. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung von fünf Präventions- und sechs Behandlungsstudien habe keinen durchgängigen Vorteil homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebo gezeigt, und sie fanden keine Belege, die die Wirksamkeit bei akuten Atemwegsinfektionen von Kindern stützen. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde für die meisten Endpunkte als niedrig bis sehr niedrig eingestuft.nachherDie Übersicht führt den Vergleich „nicht individualisierte Homöopathie gegen Placebo oder übliche Versorgung“ getrennt; von den 11 eingeschlossenen randomisierten Studien mit 1813 Kindern ließen zwei Behandlungs- und drei Präventionsstudien die Behandlung individualisieren, die übrigen verwendeten vorab festgelegte, nicht individualisierte Behandlungen. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung von fünf Präventions- und sechs Behandlungsstudien habe keinen durchgängigen Vorteil homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebo auf Wiederauftreten oder Heilungsraten bei Kindern gezeigt, und sie fanden keine Belege, die die Wirksamkeit bei akuten Atemwegsinfektionen von Kindern stützen. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde für die meisten Endpunkte als niedrig bis sehr niedrig eingestuft. Unerwünschte Ereignisse seien schlecht berichtet worden, sodass sie keine Schlüsse zur Sicherheit ziehen könnten. | Die Wiedergabe ließ den Satz der Schlussfolgerung zu unerwünschten Ereignissen und Sicherheit sowie die Gesamtzahl der Studien und Kinder aus und nannte die Endpunkte des fehlenden Vorteils nicht. |
Ratgeber
- Der Satz, der zum 1. Januar 2027 aus § 2 SGB V verschwindet
- Homöopathie und Anthroposophie in der Kasse: was seit dem 30. Juli 2026 gilt