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Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?

Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.

Was am 29.09.2026 gilt

BKK Herkules (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab13.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie BKK Herkules erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Die BKK Herkules erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach Nummer 1 in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 200,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. … Zur Erstattung sind der BKK Herkules die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen.
Quelle

Satzung der BKK Herkules, Fassung vom 07.06.2005 mit dem 33. Nachtrag, Stand 01.10.2025, § 12h (Leistungen besonderer Therapierichtungen) Nummern 1 und 2, dazu § 12e (Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen) Nummern 1 bis 3 https://www.bkk-herkules.de/fileadmin/medien/dokumente/PDF/Satzung/Satzung.pdf (erhoben am 13.09.2026)

AOK Bayern (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungHomöopathische Arzneimittel Für wen? alle Versicherten Erstattung: bis zu 100 EUR Zeitraum: pro Kalenderjahr Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Privatrezept (Verordnung) einreichen Wir beteiligen uns an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist. Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet werden.
Quelle

AOK Bayern, Leistungsseite „AOK-Gesundheitsvorteil“ https://www.aok.de/pk/bayern/aok-gesundheitsvorteil/ (erhoben am 07.09.2026)

AOK Niedersachsen (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für verschiedene alternative Heilmethoden. Dazu gehören Homöopathie und bestimmte Arzneimittel der Phytotherapie oder Anthroposophie, die apothekenpflichtig und nicht verschreibungspflichtig sind. Voraussetzung: Die Leistungen werden von einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin auf einem Privatrezept verordnet. Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung und das Privatrezept bei Ihrer AOK ein.
Quelle

AOK Niedersachsen, Seite „Alternative Heilmethoden“ (regionaler Block) https://www.aok.de/pk/niedersachsen/inhalt/alternative-heilmethoden-6/ (erhoben am 07.09.2026)

AOK Nordost (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungNaturarzneimittel Zur Unterstützung der ganzheitlichen Genesung beteiligen wir uns an den Kosten für apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Die Verordnung des Arzneimittels muss durch einen Vertragsarzt erfolgen. Für wen: AOK-Versicherte Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 50 Euro Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und ärztliche Verordnung
Quelle

AOK Nordost, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“ https://www.aok.de/pk/nordost/inhalt/aok-gesundheitskonto/ (erhoben am 07.09.2026)

Audi BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungAls Krankenkasse mit starken Leistungen übernehmen wir bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichte Arzneimittel der Homöopathie.
Quelle

Audi BKK, Leistungsseite „Homöopathie“ (Leistungen A-Z) https://www.audibkk.de/leistungen-services/leistungen-a-z/homoeopathie (erhoben am 07.09.2026)

BAHN-BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungFür homöopathische Medikamente, die Sie z.B. von Ihrem Hausarzt auf Privatrezept verordnet bekommen, erstatten wir Ihnen bis zu 150 € pro Kalenderjahr.
Quelle

BAHN-BKK, Leistungsseite „Homöopathie“ https://www.bahn-bkk.de/leistungen/alternative-heilmethoden/homoeopathie.html (erhoben am 07.09.2026)

BIG direkt gesund (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungBis zu 50 Euro im Jahr erstatten wir für homöopathische Medikamente. Für Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie können BIG-Versicherte ein jährliches Budget von bis zu 50 Euro nutzen.
Quelle

BIG direkt gesund, Leistungsseite „Homöopathie“ https://www.big-direkt.de/de/leistungen/alternative-heilmethoden/homoeopathie/ (erhoben am 07.09.2026)

BKK Deutsche Bank (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
Bedingung2. Die Betriebskrankenkasse erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Der Zuschuss beträgt 80 v. H. der Kosten und ist insgesamt auf kalenderjährlich 100,00 EUR begrenzt.
Quelle

Satzung der BKK der Deutsche Bank AG, Stand 17.12.2025, Abschnitt II Nummer 2 (Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) https://www.bkkdb.de/fileadmin/medien/dokumente/unternehmen/satzung/Satzung_BKK_Deutsche_Bank_KV_Stand_2025-12-17.pdf (erhoben am 07.09.2026)

BKK evm (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
Bedingungder Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Die Betriebskrankenkasse erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen werden. Die Betriebskrankenkasse erstattet die Kosten dieser Arzneimittel jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100,00 € pro Kalenderjahr und Versicherten. Für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Absatz. 1 Sätze 7-9 SGB V ausgeschlossen sind, dürfen keine Kosten erstattet werden.
Quelle

BKK evm, Satzung, Regelung zur Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln https://www.bkk-evm.de/files/downloads/magazine/Satzung%20KV%20Rechtsstand%201.1.2026.pdf (erhoben am 07.09.2026)

BKK exklusiv (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungGrundsätzlich müssen homöopathische Arzneimittel vom Patienten selbst bezahlt werden. Die BKK exklusiv hat ihre Leistung bei Homöopathie allerdings auch auf die nicht verschreibungspflichtigen, aber apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie erweitert. Wir erstatten Ihnen die tatsächlich entstandenen Kosten je Arzneimittel in voller Höhe, bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf Privatrezept
Quelle

BKK exklusiv, Leistungsseite „Homöopathie“ https://bkkexklusiv.de/homoeopathie (erhoben am 07.09.2026)

BKK Freudenberg (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie BKK Freudenberg erstattet Ihnen die Kosten für nicht verschreibungs- aber apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, pro Arzneimittel in voller Höhe bis zu einem Betrag von 110 EUR pro Kalenderjahr. Die Verordnung des Arzneimittels ist durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt Zur Erstattung reichen Sie einfach die Quittung der Apotheke mit dem Rezept ein.
Quelle

BKK Freudenberg, Leistungsseite „Alternative Arzneimittel“ https://www.bkk-freudenberg.de/leistungen/sanfte-heilung/alternative-arzneimittel (erhoben am 07.09.2026)

bkk melitta hmr (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungKostenübernahme von apothekenpflichtigen alternativen Arzneimitteln der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie von bis zu 100 Euro pro Jahr und Versicherten, nach Verordnung durch einen Arzt auf Privatrezept und Vorlage der Originalrechnung/ Quittung der Apotheke.
Quelle

bkk melitta hmr, Leistungsseite zu apothekenpflichtigen alternativen Arzneimitteln der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie https://www.bkk-melitta-hmr.de/leistungen/alternative-medizin/alternative-arzneimittel (erhoben am 07.09.2026)

BKK Miele (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie BKK Miele erstattet ihren Versicherten Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie nach den Indikationsfeldern - Neurodermitis - Asthma bronchiale und - Krebserkrankungen sofern 1. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und 2. die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und 3. das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Erstattet werden für Arzneimittel nach Absatz I die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 100,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten.
Quelle

Satzung der BKK Miele, Stand 23.07.2026, § 15b (Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapieformen) https://www.miele-bkk.de/fileadmin/medien/dokumente/satzung/230726_Satzung_KV.pdf (erhoben am 07.09.2026)

BKK MTU (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungIhr Gesundheitskonto ist im Plus! 80 Euro liegen für Sie persönlich bereit. Diese Summe können Sie in jedem Kalenderjahr neu als Zuschuss beanspruchen. Egal ob Reiseschutzimpfungen, professionelle Zahnreinigung, der Beitrag vom Fitnessstudio oder Sportverein oder vieles mehr – Sie entscheiden, wofür Sie Ihr Guthaben nutzen möchten. Beispiele, wofür Sie Ihr Gesundheitskonto nutzen können: Professionelle Zahnreinigungen Heilpraktikerleistungen apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel mit ärztlicher Verordnung (gilt auch für homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel)
Quelle

BKK MTU, Leistungsseite „Gesundheitskonto 80 € – Mehrleistungen BKK MTU“ https://www.bkk-mtu.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/gesundheitskonto-80-e-mehrleistungen-bkk-mtu/ (erhoben am 07.09.2026)

BKK PFAFF (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie verordneten Arzneimittel sind zunächst von Ihnen zu zahlen. An den Kosten für homöopathische Arzneimittel beteiligen wir uns mit bis zu 80 Euro im Kalenderjahr. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern sich: Ab dem 1. Januar 2027 dürfen die Kosten für homöopathische Leistungen nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Daher können auch wir diese Leistungen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erstatten. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel können letztmalig bis zum Verordnungsdatum 31.12.2026 übernommen werden.
Quelle

BKK PFAFF, Leistungsseite „Homöopathie“ https://bkk-pfaff.de/homoeopathie/ (erhoben am 07.09.2026)

BKK Public (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungZusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 85 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Quelle

BKK Public, Satzung in der Fassung des 73. Nachtrags, Abschnitt VI (Zusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V), Nummer 5 (PDF) https://www.bkk-public.de/fileadmin/downloads/Satzung_BKK_Public_idF_73_Nachtrag.pdf (erhoben am 07.09.2026)

BKK PwC (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungIm Rahmen unserer Zusatzleistungen erstatten wir Ihnen die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie bis zu 100 EUR im Kalenderjahr. Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass das Rezept von einem Arzt ausgestellt wurde, der an unserem Homöopathie-Vertrag teilnimmt.
Quelle

BKK PwC, Leistungsseite „Homöopathische Arzneimittel“ https://www.bkk-pwc.de/leistungen/leistungen-a-z/homoeopathische-arzneimittel (erhoben am 07.09.2026)

BKK Salzgitter (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungZusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 85 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Quelle

BKK Salzgitter, Satzung in der Fassung des 140. Nachtrags, Stand 01.01.2026, Abschnitt VI (Zusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V), Nummer 5 (PDF) https://www.bkk-salzgitter.de/fileadmin/downloads/Satzung_BKK_Salzgitter_idF_140_Nachtrag.pdf (erhoben am 07.09.2026)

BKK SBH (Programm für eine bestimmte Gruppe)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie BKK SBH erstattet für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie) bis zu 50 € pro Kalenderjahr. das Arzneimittel ist durch einen Arzt auf Privatrezept verordnet zur Erstattung sind spezifizierte Rechnungen und die ärztliche Verordnung vorzulegen
Quelle

BKK SBH, Leistungsseite „Homöopathische Arzneimittel“ https://bkk-sbh.de/leistung/homoeopathische-arzneimittel/ (erhoben am 07.09.2026)

BKK VDN (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie Kosten für deine apothekenpflichtigen Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie sowie Anthroposophie zahlen wir für dich, (max. 100 Euro je Kalenderjahr). Bitte reiche die entsprechenden Zahlungsbelege inklusive Verordnung ein.
Quelle

BKK VDN, Leistungsseite „Medikamente der Homöopathie, pflanzliche Arzneimittel (Phytotherapie) sowie Anthroposophie“ https://www.bkk-vdn.de/medikamente-der-homoeopathie-pflanzliche-arzneimittel-phytotherapie-sowie-anthroposophie/ (erhoben am 07.09.2026)

BKK Werra-Meissner (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungMit Gesund Plus erhalten Sie bis zu 250 Euro Zuschuss für folgende Leistungen: 100 Euro für exklusive Leistungen. Wir erstatten Ihnen bis zu 100 Euro kombiniert für folgende Leistungen: Naturarznei aus der Apotheke: Apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie.
Quelle

BKK Werra-Meissner, Leistungsseite „Gesundheitskonto – GesundPlus“ https://www.bkk-werra-meissner.de/rundum-gesund/gesundheitskonto/gesund-plus/ (erhoben am 07.09.2026)

Continentale BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDarüber hinaus übernehmen wir bis zu 100 Euro pro Jahr für nicht verschreibungspflichtige Naturarzneimittel aus folgenden Bereichen: Homöopathie Phytotherapie Antroposophie Die homöopathischen Arzneimittel erstatten wir bis zu 100 Euro, wenn Sie diese auf Privatrezept von Ihrem Arzt verordnet bekommen haben.
Quelle

Continentale BKK, Leistungen von A-Z: Homöopathie https://www.continentale-bkk.de/leistungen/leistungen-a-z/homoeopathie (erhoben am 07.09.2026)

DAK-Gesundheit (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungHat Ihr Arzt oder Ihre Ärztin sich in der homöopathischen Medizin ausbilden lassen, beteiligen wir uns mit bis zu 100 Euro im Kalenderjahr an den Kosten für Naturheilarzneimittel der Homöopathie. Dies ist eine unserer PLUS-Leistungen. PLUS-Leistungen sind besondere Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine entsprechende Zusatzqualifikation aufweist, können Sie in unserer Arztsuche prüfen. Sie hatten in diesem Jahr schon Zuschüsse für Naturheilarzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie, Phytotherapie? Dann fragen Sie uns gern – zum Beispiel per Chat oder telefonisch –, wie hoch Ihr Zuschuss in diesem Fall sein wird. … Sie tragen die Kosten für die homöopathischen Arzneimittel zunächst selbst. Danach reichen Sie das Privatrezept und die Rechnung für die homöopathischen Medikamente einfach online oder mithilfe der DAK App bei uns ein. … Eine Kostenübernahme bei Homöopathinnen und Homöopathen, die keine Ärztinnen beziehungsweise Ärzte sind, ist nicht möglich.
Quelle

DAK-Gesundheit, Leistungen > Alternative Heilmethoden > Homöopathie: Wir beteiligen uns an den Kosten (aktualisiert am 20.01.2026) https://www.dak.de/dak/leistungen/alternative-heilmethoden/homoeopathie-wir-beteiligen-uns-an-den-kosten_10720 (erhoben am 07.09.2026)

EY BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie Ernst & Young BKK beteiligt sich in Höhe von 70 Prozent, bis zu 100,00 € jährlich an homöopathischen, anthroposophischen und pflanzlichen Arzneimitteln. Sie erhalten von Ihrem Arzt ein Privatrezept und bezahlen die Kosten in der Apotheke zunächst selbst. Das Rezept und die Quittung reichen Sie zusammen mit Ihrer aktuellen Bankverbindung zur Erstattung bei uns ein.
Quelle

EY BKK, Leistungsseite „Homöopathie“ (Leistungen von A-Z) https://www.ey-bkk.de/leistungen/leistungen-von-a-z/homoeopathie (erhoben am 07.09.2026)

Heimat Krankenkasse (Programm für eine bestimmte Gruppe)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungFür Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erstatten wir im Rahmen des Gesundheitskontos apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, die nicht verschreibungspflichtig sind, bis zu einer Höhe von 80 Euro pro Jahr.
Quelle

Heimat Krankenkasse, Leistungsseite „Homöopathie“ (Leistungen A-Z) https://www.heimat-krankenkasse.de/leistungen/leistungen-a-z/homoeopathie/ (erhoben am 07.09.2026)

IKK Südwest (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDaher erstatten wir im Rahmen unserer Satzungsregelungen für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel auch homöopathische Arzneimittel (sogenannte Globuli), wenn eine Verordnung durch eine dazu berechtigte Person vorliegt. Im Rahmen der Behandlung erforderliche homöopathische Arzneimittel fallen unter das Erstattungsverfahren der nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel nach § 10f der Satzung der IKK Südwest und werden mit bis zu 30 Euro bezuschusst. Die Erstattung beziehungsweise Bezuschussung der Arzneimittelkosten erfolgt unter Vorlage einer Verordnung (Privatrezept) sowie der Rechnung der Apotheke.
Quelle

IKK Südwest, FAQ „Anspruch Homöopathie“, Aufklapper „Homöopathie: Umfang und Voraussetzung für die Kostenübernahme“ https://www.ikk-suedwest.de/faq/anspruch-homoeopathie/ (erhoben am 07.09.2026)

MAHLE BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie vom Arzt verordneten Homöopathischen Arzneimittel erstatten wir Ihnen gegen Vorlage des Originalrezeptes bis zu einem Betrag in Höhe von 100 € pro Jahr.
Quelle

MAHLE BKK, Leistungen nach Themen, Sanfte Heilmethoden, „Homöopathie“ https://bkk-mahle.de/leistungen-service/leistungen-nach-themen/sanfte-heilmethoden/homoeopathie (erhoben am 07.09.2026)

Mercedes-Benz BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungWir erstatten Ihnen die Kosten für rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn die Einnahme medizinisch notwendig ist und per Privatrezept von einem Arzt verordnet wurde. Sie erhalten die Kosten pro Arzneimittel in voller Höhe erstattet, maximal jedoch 100 € im Jahr für alle Medikamente dieser Art. Zur Erstattung der verauslagten Kosten lassen Sie uns einfach die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung zukommen.
Quelle

Mercedes-Benz BKK, Leistungsseite „Arzneimittel“ (Leistungen von A-Z), Abschnitt „Homöopathische Arzneimittel – Unser Extra für Sie!“ https://www.mercedes-benz-bkk.com/leistungen/leistungen-von-a-z/arzneimittel (erhoben am 07.09.2026)

mkk – meine krankenkasse (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungZuschuss von 100 Euro pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, aber nur in der Apotheke erhältliche Arzneimittel aus dem homöopathischen, anthroposophischen und pflanzlichen Bereich. Kinder bis zum 12. Lebensjahr haben ein Budget von bis zu 150 Euro. Für die Kostenerstattung brauchst du ein Privatrezept. Nur apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Präparate sind erstattungsfähig.
Quelle

mkk – meine krankenkasse, Leistungsseite „Alternative Arzneimittel“ (Leistungen von A bis Z) https://www.meine-krankenkasse.de/leistungen/unsere-leistungen/leistungen-von-a-bis-z/alternative-arzneimittel (erhoben am 07.09.2026)

vivida bkk (Programm für eine bestimmte Gruppe)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDarüber hinaus erstatten wir bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr für apothekenpflichtige, homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Mittel, z. B. gegen Erkältung oder Übelkeit. Für wen? Kinder bis zum 15. Geburtstag. Sie kaufen das Medikament in der Apotheke und bezahlen es zunächst selbst.
Quelle

Leistungen von A bis Z – Alternative Arzneimittel, Aufklapper "Welche Kosten übernimmt die vivida bkk?", Abschnitt "2. Erstattung bis zu 200 Euro jährlich" https://www.vividabkk.de/de/leistungen-versicherung/leistungen-von-a-bis-z/alternative-arzneimittel (erhoben am 07.09.2026)

ZF BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab07.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungBis zu 100 € Kostenerstattung pro Jahr für auf Privatrezept verordnete homöopathische Medikamente sowie Arzneimittel der Anthroposophie und Pflanzenheilkunde (Phytotherapie)
Quelle

Alternative Arzneimittel https://www.zfbkk.de/alternative-arzneimittel (erhoben am 07.09.2026)

novitas bkk (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungArzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder einer Ärztin auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und d. das verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Absatz (1) Sätze 7 - 9 SGB V ausgeschlossen wurde. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Absatz (1) Sätze 2 - 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bleibt unberührt.
Quelle

Satzung der novitas bkk in der Fassung vom 04.08.2026, § 12 (Zusätzliche Leistungen nach § 11 Absatz 6 SGB V), Nummer 3 (Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen) und Nummer 12 (Alternative Heilmittel) https://media.novitas-bkk.de/documents/2026-07/Satzung_novitas%20bkk_g%C3%BCltig%20ab%2004.08.2026.pdf (erhoben am 06.09.2026)

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab31.08.2026
gültig bis31.12.2026
Bedingung§ 31 f Kostenerstattung bei Homöopathie: … (3) Versicherte haben Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie. (4) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 3 ist, dass das Arzneimittel - von einem Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie auf einem Privatrezept verordnet wurde und - medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und - in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und - nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bleibt unberührt. (5) … Die Kosten nach Absatz 3 werden in Höhe von 100 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 25,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten übernommen. Zur Erstattung sind die Rechnungen und zur Erstattung der homöopathischen Arzneimittel zusätzlich die Privatrezepte vorzulegen.
Quelle

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Satzung, veröffentlichte Fassung vom 03.08.2026, § 31 b, § 31 e, § 31 f, § 31 j und § 31x (PDF) https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/rheinland-pfalz-saarland/pdf/Satzung/Satzung.pdf (erhoben am 31.08.2026)

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab31.08.2026
gültig bis31.12.2026
Bedingung(2) Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, welche als besondere Therapierichtung nach § 2 Absatz 1 Satz 2 SGB V anerkannt sind. Dies sind insbesondere Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Der Anspruch setzt voraus, dass a.) die Einnahme der Arzneimittel medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b.) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder einem nach §13 Absatz 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c.) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Der Zuschuss beträgt 50,00 Euro pro Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind die Originalrechnungen der Apotheke und die privatärztliche Verordnung vorzulegen.
Quelle

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, Satzung der Krankenversicherung, Stand 11.08.2026, § 12d Absatz 1 und Absatz 2 (PDF) https://www.bkkgs.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Bekanntmachung-Satzung/bkkgs-satzung-kv-stand-11-08-2026.pdf (erhoben am 31.08.2026)

BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungArzneimittel der besonderen Therapierichtungen Die BERGISCHE erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese zur Erkennung, Heilung oder Linderung einer Krankheit medizinisch notwendig sind, von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen oder Ärzten auf einem Privatrezept verordnet wurden und in einer Apotheke oder durch einen nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen wurden (§ 73 Arzneimittelgesetz). Die Erstattung ist auf 20,00 € je Kalenderjahr begrenzt. Zur Erstattung sind die Verordnung sowie die Rechnung oder Quittung einer Apotheke oder Versandhandels vorzulegen. Kosten werden nur erstattet, wenn die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurden.
Quelle

BERGISCHE KRANKENKASSE, Satzung, Stand 30.07.2026, § 31 und § 33 mit der Anlage zum Bonusprogramm (PDF) https://www.bergische-krankenkasse.de/fileadmin/PDF/Satzung/2026/September/BERGISCHE_Krankenkasse_Satzung_20260730.pdf (erhoben am 30.08.2026)

BKK Rieker • RICOSTA • Weisser (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungNicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) Die BKK erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschen Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Die BKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach a. bis c. in voller Höhe. Für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung sind der BKK die spezifizierten Rechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen.
Quelle

BKK Rieker • RICOSTA • Weisser, Satzung, Stand 01.01.2026, Zusätzliche Leistungen nach § 11 Abs. 6 SGB V, Gesundheitskonto Buchstabe a und Buchstabe d, dazu § 12 (Leistungen) Nummer 4 (Erweiterte Schwangerenleistungen) (PDF) https://www.bkk-rrw.de/fileadmin/medien/dokumente/ueber_uns/2026-01-01_KV_Satzung_BKK-RRW.pdf (erhoben am 30.08.2026)

HEK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungNicht verschreibungspflichtige Arzneimittel Über die in §§ 31 und 34 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die HEK nach Vorlage spezifizierter Rechnungen und Verordnungen die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie in Höhe von 70 vom Hundert, maximal 100 Euro für jede dieser Arzneimittelgruppen jährlich, wenn diese durch einen Arzt verordnet wurden. Arzneimittel, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen wurden, werden nicht erfasst.
Quelle

HEK, Satzung in der Fassung des 116. Nachtrages, Stand 31.07.2026, § 24e und § 24f (PDF) https://www.hek.de/fileadmin/user_upload/data/Dokumente_Website/Satzung/satzung-fassung-116-nachtrag-hek.pdf (erhoben am 30.08.2026)

Koenig & Bauer BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungNicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), 1. Die BKK erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. 2. Die BKK erstattet die Kosten pro Arzneimittelnach Abs. 1 in Höhe von 80 v. H., für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag in Höhe 50,00 Euro pro Kalenderjahr. 3. Zur Erstattung sind der BKK die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen.
Quelle

Koenig & Bauer BKK, Satzung, Abschnitt VI „Zusätzliche Leistungen gem. § 11 Abs. 6 SGB V“, Ziffer I und Ziffer III (PDF, Seitenstand 01.07.2018) https://koenig-bauer-bkk.de/index_htm_files/Satzung_2025.pdf (erhoben am 30.08.2026)

SECURVITA BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie SECURVITA BKK erstattet Versicherten, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und anthroposophische Medizin), sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen zugelassenen Vertragsarzt bzw. nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und d. das nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Fertigarzneimittel nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 7 - 9 SGB V von der Versorgung ausgeschlossen wurde. … Die SECURVITA BKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten in Höhe von 100 Prozent bis zu 100 Euro im Kalenderjahr. … Zur Erstattung der entstandenen Aufwendungen für die Leistungen nach den Absätzen 2 bis 8 sind jeweils die spezifizierten Rechnungen innerhalb von sechs Monaten (Eingang) nach Ausstellung der Rechnung einzureichen.
Quelle

SECURVITA BKK, Satzung, Stand 01.07.2026 in der Fassung des 186. Satzungsnachtrags, § 18a Absatz 2, Absatz 4, Absatz 6 und Absatz 9, dazu die Anlage zum Bonusprogramm, Übersicht erstattungsfähige Leistungen (Leistungsbonus) (PDF) https://www.securvita.de/fileadmin/inhalt/dokumente/krankenkasse/satzung.pdf (erhoben am 30.08.2026)

AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungAlternative Arzneimittel Es werden bis zu 300 Euro für frei verkäufliche, aber apothekenpflichtige Arzneimittel gewährt, solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind Die Verordnung muss durch eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ erfolgen
Quelle

AOK Baden-Württemberg, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“ https://www.aok.de/mk/bw/immer-was-du-brauchst/gesundheitskonto/ (erhoben am 29.08.2026)

AOK NordWest (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungZu alternative Arzneimittel: Was wird erstattet? Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem Vertragsarzt oder Vertragsärztin auf Privatrezept verordnet wurden. 80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro im Kalenderjahr. … Alle apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie, sofern diese nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind.
Quelle

AOK NordWest, Leistungsseite „Das 500-Euro-Gesundheitsbudget der AOK NordWest“ https://www.aok.de/pk/nordwest/500-euro-gesundheitsbudget/ (erhoben am 29.08.2026)

BKK Diakonie (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungBei den homöopathischen Arzneimitteln erstatten wir Ihnen bis zu 240 €. Voraussetzung für die Kostenerstattung homöopathischer Arzneimittel: Vorlage der original Verordnung (grünes Rezept) mit original Quittung aus der Apotheke. Präparate müssen apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sein. Verordnung durch einen Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung.
Quelle

BKK Diakonie, Leistungsseite „Achtsamkeitsbudget“ https://www.bkk-diakonie.de/achtsamkeitsbudget/ (erhoben am 29.08.2026)

BKK Euregio (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungIm Rahmen einer Satzungsmehrleistung erstatten wir Ihnen: 75 % der Kosten für entsprechende Arzneimittel Bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr Das gilt für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente aus folgenden Bereichen: Homöopathie Phytotherapie Anthroposophie Wichtig: Die Arzneimittel müssen ärztlich verordnet sein (Privatrezept). Arzneimittel, die laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von der Versorgung ausgeschlossen sind, können nicht erstattet werden.
Quelle

BKK Euregio, Leistungsseite „Arzneimittel“ https://www.bkk-euregio.de/leistungen/arzneimittel/ (erhoben am 29.08.2026)

BKK ProVita (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungIm Rahmen unserer Gesundheitskonten BKK GesundPlus und BKK GesundPlus U21 erstatten wir die Kosten für apothekenpflichtige alternative Arzneimittel wie folgt: bis zu 250,00 € pro Jahr mit BKK GesundPlus U21 für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag bis zu 160,00 € pro Jahr mit BKK GesundPlus für alle anderen Versicherten 100% Rückerstattung der Kosten für homöopathische, apothekenpflichtige Arzneimittel im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus Rückerstattung gegen Vorlage einer Privatverordnung (z. B. grünes Rezept) sowie der Apothekenrechnung … Hierzu zählen alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, der Anthroposophie sowie der Phytotherapie wie zum Beispiel homöopathische Globuli, Schüßler-Salze, Sinupret® oder Meditonsin®.
Quelle

BKK ProVita, Leistungsseite „Homöopathie“ https://bkk-provita.de/leistungen/krankenkasse-homoeopathie/ (erhoben am 29.08.2026)

BKK24 (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungBKK24-Extraleistung: Wir bezuschussen nicht-verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel nach ärztlicher Verordnung mit bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr für unsere Versicherten.
Quelle

BKK24, Leistungsverzeichnis A–Z, Seite „Arzneimittel“ https://bkk24.de/leistungen-beitraege/leistungen-a-z/arzneimittel (erhoben am 29.08.2026)

energie-bkk (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie energie-BKK hat mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) einen Versorgungsvertrag geschlossen. Durch diesen erfolgt die volle Kostenübernahme der Behandlung (Erst- und Folgeanamnese, Arzneimittelberatung) sowie Analyse, Repertorisation und Beratung, wenn die behandelnden Ärzte im Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. Mitglied und dem Versorgungsvertrag mit der energie-BKK beigetreten sind. … Ergänzend zu unserem Versorgungsvertrag erstatten wir die Kosten für die verordneten apothekenpflichtigen Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) im Rahmen unserer Satzungsleistung bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. … Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, der Bezug aus einer Apotheke oder nach deutschem Recht zulässigem Versandhandel.
Quelle

energie-bkk, Leistungsseite „Homöopathie und alternative Heilmethode“ https://www.energie-bkk.de/leistung/homoeopathie-alternative-heilmethode/ (erhoben am 29.08.2026)

hkk (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungDie hkk beteiligt sich jedoch an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, sogenannte Naturarzneimittel, aus den Bereichen: Homöopathie Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese von einem Arzt verordnet wurden und apothekenpflichtig sind. Insgesamt werden Ihnen bis zu 100 Euro pro Jahr erstattet.
Quelle

hkk, Leistungsverzeichnis A–Z, Seite „Heilpraktiker“ https://www.hkk.de/leistungen-und-services/hkk-leistungen/alle-leistungen-von-a-z/heilpraktiker (erhoben am 29.08.2026)

IKK gesund plus (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungNicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel zur homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Behandlung werden in vollem Umfang von der IKK gesund plus erstattet. Voraussetzung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Arzneimittel vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurde. Die Kosten pro Versicherten dürfen 100 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten.
Quelle

IKK gesund plus, Leistungsseite „Alternative Heilverfahren“ https://www.ikk-gesundplus.de/leistungen/leistungen-im-ueberblick/alternative-heilverfahren/ (erhoben am 29.08.2026)

Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bis31.12.2026
BedingungWir zahlen für Versicherte ab 12 Jahren phytotherapeutische (pflanzliche), homöopathische und anthroposophische Medikamente, die ärztlich verordnet wurden und apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind, bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr. Diese Regelung gilt bis 31.12.26.
Quelle

Techniker Krankenkasse, Leistungsseite „Höhe der Kostenübernahme für alternative Arzneimittel“ https://www.tk.de/techniker/versicherung/tk-leistungen/weitere-leistungen/arzneimittel/hoehe-kostenuebernahme-alternative-arzneimittel-2002554 (erhoben am 29.08.2026)

Gesetzliche Kasse, Regelleistung

ausdrücklich ausgeschlossen

gültig ab30.07.2026
gültig bisbis auf Weiteres
Bedingung§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt [...]“ Der Satz unterscheidet nicht zwischen Einzelmitteln und Komplexmitteln; maßgeblich ist die Zulassung oder Registrierung als homöopathisches Arzneimittel. Neu gefasst durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026, in Kraft seit dem 30.07.2026 (Artikel 8 Absatz 1).
Quelle

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der seit dem 30.07.2026 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html (erhoben am 07.08.2026)

Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung

mit Bedingungen

gültig ab01.01.2024
gültig bis31.12.2026
Bedingung§ 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität [...] sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen.“ Ob und in welchem Umfang eine bestimmte Kasse das tut, steht in ihrer Satzung. Das Fenster endet am 31.12.2026.
Quelle

§ 11 Absatz 6 SGB V in der seit dem 01.01.2024 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__11.html (erhoben am 07.08.2026)

Der nächste Wechsel

in 93 Tagen

am 31.12.2026, AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung)

An diesem Tag endet das Gültigkeitsfenster des heute geltenden Standes. Was danach gilt, ist im Register nicht belegt. Ein Folgestand wird hier nicht erfunden.

Quelle

AOK Baden-Württemberg, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“ https://www.aok.de/mk/bw/immer-was-du-brauchst/gesundheitskonto/

Alles zu Homöopathische Komplexmittel im Register

Wie dieses Werkzeug rechnet

  1. Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
  2. Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
  3. Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.

Was dabei unterstellt wird

Die übrigen Werkzeuge

Was gilt

Was es Sie kostet

Antrag, Ablehnung, Widerspruch

Die Privatrechnung

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