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Erstattungsübersicht

Auf einen Blick

Diese Seite führt 51 belegte Erstattungsstände.

Sie gehören zu einem Verfahren.

Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.

Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 07.08.2026.

Stichtag 29.09.2026 · 51 von 481 Erstattungsständen

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Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Homöopathische Komplexmittel51
Homöopathische Komplexmittel Gesetzliche Kasse, Regelleistung ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt [...]“ Der Satz unterscheidet nicht zwischen Einzelmitteln und Komplexmitteln; maßgeblich ist die Zulassung oder Registrierung als homöopathisches Arzneimittel. Neu gefasst durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026, in Kraft seit dem 30.07.2026 (Artikel 8 Absatz 1).

ab30.07.2026bis auf Weiteres
Homöopathische Komplexmittel Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

§ 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität [...] sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen.“ Ob und in welchem Umfang eine bestimmte Kasse das tut, steht in ihrer Satzung. Das Fenster endet am 31.12.2026.

ab01.01.2024bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Alternative Arzneimittel Es werden bis zu 300 Euro für frei verkäufliche, aber apothekenpflichtige Arzneimittel gewährt, solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind Die Verordnung muss durch eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ erfolgen

ab29.08.2026bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel AOK Bayern (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Homöopathische Arzneimittel Für wen? alle Versicherten Erstattung: bis zu 100 EUR Zeitraum: pro Kalenderjahr Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Privatrezept (Verordnung) einreichen Wir beteiligen uns an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist. Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet werden.

ab07.09.2026bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für verschiedene alternative Heilmethoden. Dazu gehören Homöopathie und bestimmte Arzneimittel der Phytotherapie oder Anthroposophie, die apothekenpflichtig und nicht verschreibungspflichtig sind. Voraussetzung: Die Leistungen werden von einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin auf einem Privatrezept verordnet. Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung und das Privatrezept bei Ihrer AOK ein.

ab07.09.2026bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel AOK Nordost (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Naturarzneimittel Zur Unterstützung der ganzheitlichen Genesung beteiligen wir uns an den Kosten für apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Die Verordnung des Arzneimittels muss durch einen Vertragsarzt erfolgen. Für wen: AOK-Versicherte Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 50 Euro Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und ärztliche Verordnung

ab07.09.2026bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel AOK NordWest (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Zu alternative Arzneimittel: Was wird erstattet? Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem Vertragsarzt oder Vertragsärztin auf Privatrezept verordnet wurden. 80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro im Kalenderjahr. … Alle apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie, sofern diese nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind.

ab29.08.2026bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

§ 31 f Kostenerstattung bei Homöopathie: … (3) Versicherte haben Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie. (4) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 3 ist, dass das Arzneimittel - von einem Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie auf einem Privatrezept verordnet wurde und - medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und - in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und - nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bleibt unberührt. (5) … Die Kosten nach Absatz 3 werden in Höhe von 100 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 25,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten übernommen. Zur Erstattung sind die Rechnungen und zur Erstattung der homöopathischen Arzneimittel zusätzlich die Privatrezepte vorzulegen.

ab31.08.2026bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel Audi BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Als Krankenkasse mit starken Leistungen übernehmen wir bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichte Arzneimittel der Homöopathie.

ab07.09.2026bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel BAHN-BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen Für homöopathische Medikamente, die Sie z.B. von Ihrem Hausarzt auf Privatrezept verordnet bekommen, erstatten wir Ihnen bis zu 150 € pro Kalenderjahr. ab07.09.2026bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen Die BERGISCHE erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese zur Erkennung, Heilung oder Linderung einer Krankheit medizinisch notwendig sind, von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen oder Ärzten auf einem Privatrezept verordnet wurden und in einer Apotheke oder durch einen nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen wurden (§ 73 Arzneimittelgesetz). Die Erstattung ist auf 20,00 € je Kalenderjahr begrenzt. Zur Erstattung sind die Verordnung sowie die Rechnung oder Quittung einer Apotheke oder Versandhandels vorzulegen. Kosten werden nur erstattet, wenn die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurden.

ab30.08.2026bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel BIG direkt gesund (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Bis zu 50 Euro im Jahr erstatten wir für homöopathische Medikamente. Für Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie können BIG-Versicherte ein jährliches Budget von bis zu 50 Euro nutzen.

ab07.09.2026bis31.12.2026

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Diese Ansicht zeigt 12 von 51 Zeilen. Die vollständige Fassung mit allen Belegen steht unter https://naturkompass24.de/de/erstattung?verfahren=homoeopathische-komplexmittel&alle=1.

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