Cimicifugawurzelstock
- Arzneibuchbezeichnung
- Cimicifugae rhizoma
- Botanischer Name
- Cimicifuga racemosa (L.) Nutt.
- Englischer Name
- Black Cohosh
- Anwendungsbereich nach EMA
- Urinary tract and genital disorders
- Bearbeitungsstand bei der EMA
- C: ongoing call for scientific data
Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung das?
Diese Droge steht nicht in Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie. Die Anlage zählt nach § 12 Absatz 10 der Arzneimittel-Richtlinie abschließend auf, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Geprüft am 12.09.2026 gegen die Fassung vom 09.05.2025.
Grundlage ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung ausgeschlossen. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt dieser Ausschluss nicht. Den Wortlaut der Vorschriften und die Stände führt die Seite Phytotherapie.
Anwendungsgebiete der EU-Pflanzenmonographie
Im Wortlaut und unübersetzt. Die Monographie ist englisch; eine Übersetzung wäre eine eigene Aussage ohne eigene Fundstelle.
Wissenschaftlich anerkannte Anwendung
Zulassung nach Artikel 10a der Richtlinie 2001/83/EG. Die Wirksamkeit gilt als wissenschaftlich hinreichend belegt.
Herbal medicinal product for the relief of menopausal complaints such as hot flushes and profuse sweating.
EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/48745/2017, erhoben am 12.09.2026.
In Deutschland: zwei Listen des BfArM
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt zwei Listen, in denen eine Arzneidroge vorkommen kann. Sie sind verschieden alt und sagen Verschiedenes: Die Standardzulassungen gelten heute, die Liste der Kommission E ist ein älteres Verzeichnis. Welchen Stand eine Liste hat, steht unter jeder Zeile.
Standardzulassung
Eine Standardzulassung stellt ein Fertigarzneimittel nach § 36 des Arzneimittelgesetzes von der Pflicht zur eigenen Zulassung frei. Sie beruht auf einer Monografie, die das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft setzt (Erläuterung des BfArM).
Das Register führt zu dieser Droge keine Zeile aus dieser Liste.
Kommission E
Die Kommission E bringt den Sachverstand der pflanzlichen Arzneimittel in die Arbeit des BfArM ein (Erläuterung des BfArM). Ihre Liste nennt, welche Monographie im Bundesanzeiger erschienen ist, und kennzeichnet einen Teil davon als Negativ-Monographie. Was in einer Monographie steht, sagt die Liste nicht, und dieses Register gibt es deshalb auch nicht wieder.
„Cimicifugae racemosae rhizoma / Cimicifugawurzelstock“, ASK-Nummer 11264. Veröffentlicht: BAnz. Nr. 43 vom 02.03.1989.
Zuordnung zu dieser Droge: Dieselbe Droge; die Liste nennt die Art im lateinischen Namen mit, beide Quellen nennen sie „Cimicifugawurzelstock“.
Erhoben am 13.09.2026.
Was die Studienlage sagt
Menopausale Symptome wie Hitzewallungen bei Brustkrebspatientinnen, Cimicifuga racemosa
Leitlinie, erhoben am 06.09.2026.
| Ergebnis | Empfehlung 7.58 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Cimicifuga racemosa zur Senkung der therapieassoziierten Morbidität, nämlich menopausaler Symptome wie Hitzewallungen, bei Brustkrebspatientinnen vor. Der Einsatz von Cimicifuga racemosa kann zur Senkung von menopausalen Symptomen wie Hitzewallungen erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2b aus. |
|---|---|
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Mortalität und krankheitsassoziierte Morbidität bei onkologischen Patienten, Cimicifuga racemosa
Leitlinie, erhoben am 06.09.2026.
| Ergebnis | Empfehlung 7.57 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von Cimicifuga racemosa auf die Senkung der Mortalität oder der krankheitsassoziierten Morbidität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung von Cimicifuga racemosa auf die Senkung der Mortalität oder Reduktion der krankheitsassoziierten Morbidität bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus. |
|---|---|
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Wechseljahresbeschwerden, Traubensilberkerze-Monopräparate zum Einnehmen
systematische Übersicht, erhoben am 13.09.2026.
| Ergebnis | Sechzehn randomisierte kontrollierte Studien mit zusammen 2027 Frauen in der Peri- oder Postmenopause. Die Autorinnen und Autoren schreiben, derzeit gebe es keine ausreichenden Belege, die die Anwendung der Traubensilberkerze bei Wechseljahresbeschwerden stützten. Es gebe jedoch hinreichende Gründe für weitere Studien auf diesem Gebiet. Die unklare Qualität der gefundenen Studien zeige, dass die Studienmethoden besser berichtet werden müssten, insbesondere die verdeckte Gruppenzuteilung und der Umgang mit unvollständigen Endpunktdaten. Auch die Wirkung der Traubensilberkerze auf andere wichtige Endpunkte wie gesundheitsbezogene Lebensqualität, Sexualität, Knochengesundheit, nächtliches Schwitzen und Kosteneffektivität verdiene weitere Untersuchung. |
|---|
Im Register
Stammdaten erhoben am 12.09.2026 aus dem amtlichen Bestand der Europäischen Arzneimittel-Agentur.