Ginkgoblätter
- Arzneibuchbezeichnung
- Ginkgo folium
- Botanischer Name
- Ginkgo biloba L.
- Englischer Name
- Ginkgo leaf
- Anwendungsbereich nach EMA
- Circulatory disorders
- Bearbeitungsstand bei der EMA
- nicht angegeben
Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung das?
Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie, Nummer 20, in Kraft seit 09.05.2025. Erhoben am 13.09.2026.
Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt (Aceton-Wasser-Auszug, standardisiert 240 mg Tagesdosis) nur zur Behandlung der Demenz.
Grundlage ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung ausgeschlossen. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt dieser Ausschluss nicht. Den Wortlaut der Vorschriften und die Stände führt die Seite Phytotherapie.
Anwendungsgebiete der EU-Pflanzenmonographie
Im Wortlaut und unübersetzt. Die Monographie ist englisch; eine Übersetzung wäre eine eigene Aussage ohne eigene Fundstelle.
Wissenschaftlich anerkannte Anwendung
Zulassung nach Artikel 10a der Richtlinie 2001/83/EG. Die Wirksamkeit gilt als wissenschaftlich hinreichend belegt.
Herbal medicinal product for the improvement of (age-associated) cognitive impairment and of quality of life in mild dementia.
EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/321097/2012, erhoben am 12.09.2026.
Traditionelle Anwendung
Registrierung nach Artikel 16d der Richtlinie 2001/83/EG. Sie beruht auf langjähriger Anwendung; die Monographie sagt dazu selbst „exclusively based upon long-standing use“.
Traditional herbal medicinal product for the relief of heaviness of legs and the sensation of cold hands and feet associated with minor circulatory disorders, after serious conditions have been excluded by a medical doctor.
EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/321097/2012, erhoben am 12.09.2026.
In Deutschland: zwei Listen des BfArM
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt zwei Listen, in denen eine Arzneidroge vorkommen kann. Sie sind verschieden alt und sagen Verschiedenes: Die Standardzulassungen gelten heute, die Liste der Kommission E ist ein älteres Verzeichnis. Welchen Stand eine Liste hat, steht unter jeder Zeile.
Standardzulassung
Eine Standardzulassung stellt ein Fertigarzneimittel nach § 36 des Arzneimittelgesetzes von der Pflicht zur eigenen Zulassung frei. Sie beruht auf einer Monografie, die das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft setzt (Erläuterung des BfArM).
Das Register führt zu dieser Droge keine Zeile aus dieser Liste.
Kommission E
Die Kommission E bringt den Sachverstand der pflanzlichen Arzneimittel in die Arbeit des BfArM ein (Erläuterung des BfArM). Ihre Liste nennt, welche Monographie im Bundesanzeiger erschienen ist, und kennzeichnet einen Teil davon als Negativ-Monographie. Was in einer Monographie steht, sagt die Liste nicht, und dieses Register gibt es deshalb auch nicht wieder.
„Ginkgo-biloba-Blaetter, Trockenextrakt (35-67:1) extrahiert mit Aceton-Wass.“, ASK-Nummer 05939. Veröffentlicht: BAnz. Nr.133 vom 19.07.1994.
Zuordnung zu dieser Droge: Die Zeile nennt einen Trockenextrakt aus Ginkgo-biloba-Blättern und damit Pflanze und Pflanzenteil dieser Droge. Die Blätter selbst führt die Liste in einer eigenen Zeile, die sie als Negativ-Monographie kennzeichnet; beide stehen hier.
Erhoben am 13.09.2026.
„Ginkgo folium / Ginkgo-biloba-Blaetter“, ASK-Nummer 05152. Veröffentlicht: BAnz. Nr.133 vom 19.07.1994.
Negativ-Monographie Die Liste kennzeichnet diese Monographie als Negativ-Monographie.
Erhoben am 13.09.2026.
Was die Studienlage sagt
Leichte bis mittelgradige Alzheimer-Demenz oder vaskuläre Demenz mit nicht psychotischen Verhaltenssymptomen, Ginkgo-biloba-Extrakt EGb 761
Leitlinie, erhoben am 13.09.2026.
| Ergebnis | Empfehlung 69 der Leitlinie lautet: „Wir schlagen vor, Ginkgo biloba EGb 761 in einer Dosis von 240 mg täglich zur Behandlung der Kognition und Alltagsfunktionen bei leichter bis mittelgradiger Alzheimer-Demenz oder vaskulärer Demenz mit nicht psychotischen Verhaltenssymptomen einzusetzen.“ Ausgewiesen sind der Empfehlungsgrad „schwach dafür (B)“, eine moderate Vertrauenswürdigkeit der Evidenz für Kognition und Aktivitäten des täglichen Lebens sowie „97 % (starker) Konsens“. Die Leitlinie graduiert zweistufig nach GRADE: „Wir empfehlen“ ist eine starke Empfehlung (⇑⇑, „stark dafür“ (A)), „Wir schlagen vor“ eine schwache (⇑, „schwach dafür“ (B)); einen Empfehlungsgrad 0 vergibt sie nicht. Unter Nutzen und Schaden hält die Leitlinie fest: „Es besteht ein Nutzen im Bereich der Alltagsfunktionen und der Kognition durch die Behandlung mit Ginkgo biloba EGb 761, 240 mg, insbesondere bei Menschen mit Demenz und nicht psychotischen Verhaltenssymptomen.“ Zur Dosis: „Dosierungen unter 240 mg sind wahrscheinlich nicht wirksam“. |
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| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 23.02.2027 |
Vorbeugung zytostatikabedingter kognitiver Beeinträchtigungen bei Frauen mit Brustkrebs, Ginkgo biloba
Leitlinie, erhoben am 06.09.2026.
| Ergebnis | Empfehlung 7.61 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zum Einsatz von Ginkgo biloba zur Vorbeugung von Zytostatika-bedingten, kognitiven Beeinträchtigungen bei Frauen mit Brustkrebs vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen Ginkgo biloba bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 1b aus. |
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| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Akuter ischämischer Schlaganfall, Ginkgo-biloba-Extrakt
systematische Übersicht, erhoben am 13.09.2026.
| Ergebnis | Zehn Studien mit 792 Patientinnen und Patienten. Die Autorinnen und Autoren schreiben, aus Studien ausreichender methodischer Qualität gebe es keine überzeugenden Belege, die den routinemäßigen Einsatz von Ginkgo-biloba-Extrakt zur Förderung der Erholung nach einem Schlaganfall stützten. Hochwertige und große randomisierte kontrollierte Studien seien nötig, um die Wirksamkeit zu prüfen. |
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Altersbedingte Makuladegeneration, Ginkgo-biloba-Extrakt
systematische Übersicht, erhoben am 13.09.2026.
| Ergebnis | Zwei Studien mit zusammen 119 randomisierten Personen, beide mit dem Extrakt EGb 761. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Frage, ob Menschen mit altersbedingter Makuladegeneration Ginkgo-biloba-Extrakt einnehmen sollten, um das Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern, sei von der bisherigen Forschung nicht beantwortet. Zwei kleine Studien hätten einen möglichen Nutzen von Ginkgo biloba für das Sehvermögen nahegelegt, weitere Studien seien gerechtfertigt. Ginkgo biloba werde in China, Deutschland und Frankreich viel verwendet. Künftige Studien sollten größer sein und länger dauern, um die Wirkung von Ginkgo-biloba-Extrakt auf die altersbedingte Makuladegeneration belastbarer zu messen. |
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Antipsychotika-induzierte Spätdyskinesie, Ginkgo-biloba-Extrakt
systematische Übersicht, erhoben am 13.09.2026.
| Ergebnis | Die Übersicht umfasst 31 randomisierte kontrollierte Studien zu 24 Interventionen mit 1278 Teilnehmenden; zu Ginkgo-biloba-Extrakt liegt eine Studie mit 157 Teilnehmenden vor. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Valbenazin oder Ginkgo-biloba-Extrakt könnten bei der Linderung der Symptome der Spätdyskinesie wirksam sein. Da jedes dieser beiden Mittel nur in einer randomisierten Studie untersucht worden sei, warteten sie auf die Ergebnisse laufender Studien, um diese Befunde zu bestätigen. Die Ergebnisse für die übrigen Interventionen der Übersicht müssten als nicht schlüssig gelten, und diese Mittel sollten wahrscheinlich nur im Rahmen einer gut geplanten Evaluationsstudie eingesetzt werden. |
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Claudicatio intermittens, Ginkgo-biloba-Extrakt
systematische Übersicht, erhoben am 13.09.2026.
| Ergebnis | Vierzehn Studien mit zusammen 739 Teilnehmenden, davon elf Studien mit 477 Teilnehmenden zum Vergleich mit Placebo bei der absoluten Gehstrecke. Die Autorinnen und Autoren schreiben, insgesamt gebe es keine Belege, dass Ginkgo biloba Menschen mit peripherer arterieller Verschlusskrankheit einen klinisch bedeutsamen Nutzen bringe. |
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Demenz und kognitive Beeinträchtigung, Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt
systematische Übersicht, erhoben am 07.08.2026.
| Ergebnis | 82 Studien mit 10.613 Teilnehmenden, davon 72 Studien mit 9783 Teilnehmenden mit auswertbaren Daten. Die Autorinnen und Autoren schreiben, bei Menschen mit Demenz (dreizehn Studien mit 3288 Teilnehmenden) könne es nach sechs Monaten kleine bis mittlere Vorteile für den klinischen Gesamteindruck, die Kognition und die Alltagsaktivitäten geben; beim Risiko unerwünschter Ereignisse gebe es über bis zu zwölf Monate wahrscheinlich wenig oder keinen Unterschied zu Placebo, bei schweren unerwünschten Ereignissen möglicherweise keinen. Bei leichter kognitiver Störung (zwölf Studien mit 1913 Teilnehmenden) habe Ginkgo nach sechs Monaten wahrscheinlich wenig oder keinen Effekt auf diese drei Größen; bei unerwünschten Ereignissen gebe es über bis zu zwölf Monate möglicherweise wenig oder keinen Unterschied, bei schweren unerwünschten Ereignissen wenig oder keinen. Bei Menschen mit kognitiven Beschwerden (drei Studien mit 597 Teilnehmenden) sei unklar, ob sich der klinische Gesamteindruck nach sechs Monaten bessert; nach drei Monaten könne ein erhöhtes Risiko unerwünschter Ereignisse bestehen. Bei kognitiven Störungen im Rahmen einer Multiplen Sklerose (zwei Studien mit 164 Teilnehmenden) habe Ginkgo nach drei Monaten wahrscheinlich keinen Nutzen für die Kognition; Zahlen zu unerwünschten Ereignissen hätten nicht vorgelegen, die Studien hätten aber keine Bedenken nahegelegt. Diese Übersicht bewertet den Wirkstoff, nicht die Erstattungsfähigkeit. |
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Kognitive Probleme bei Multipler Sklerose, Ginkgo biloba
systematische Übersicht, erhoben am 13.09.2026.
| Ergebnis | Zwei Studien mit 164 Teilnehmenden verglichen Ginkgo über drei Monate mit Placebo bei Menschen mit Multipler Sklerose und kognitiven Problemen. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Ginkgo habe bei Multipler Sklerose nach drei Monaten wahrscheinlich keinen Nutzen für die Kognition; Zahlen zu unerwünschten Ereignissen hätten nicht vorgelegen, die Studien hätten aber keine Bedenken nahegelegt. Zum klinischen Gesamteindruck und zu den Alltagsaktivitäten gab es keine Daten. |
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Tinnitus, Ginkgo-biloba-Zubereitungen
systematische Übersicht, erhoben am 13.09.2026.
| Ergebnis | Zwölf Studien mit zusammen 1915 Teilnehmenden; elf verglichen Ginkgo biloba mit Placebo, eine Ginkgo biloba zusammen mit Hörgeräten gegenüber Hörgeräten allein. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Nutzen und Schaden von Ginkgo biloba bei der Behandlung von Tinnitus im Vergleich mit Placebo seien unsicher. Zu Nutzen und Schaden von Ginkgo biloba zusammen mit einer weiteren Behandlung (Hörgeräten) hätten sie keine aussagekräftigen Schlussfolgerungen ziehen können. Die nach GRADE bewertete Vertrauenswürdigkeit der Evidenz für die berichteten Endpunkte habe zwischen niedrig und sehr niedrig gelegen. Künftige Forschung zur Wirksamkeit von Ginkgo biloba bei Tinnitus solle eine strenge Methodik verwenden; Randomisierung und Verblindung sollten angesichts der subjektiven Natur des Tinnitus und der hohen Wahrscheinlichkeit einer Placeboreaktion von höchster Qualität sein. Für Planung und Berichterstattung künftiger Studien solle das CONSORT-Statement genutzt werden. Zudem empfählen sie validierte, patientenzentrierte Endpunkte für die Tinnitusforschung. |
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Im Register
Stammdaten erhoben am 12.09.2026 aus dem amtlichen Bestand der Europäischen Arzneimittel-Agentur.