Johanniskraut
- Arzneibuchbezeichnung
- Hyperici herba
- Botanischer Name
- Hypericum perforatum L.
- Englischer Name
- St. John's Wort
- Anwendungsbereich nach EMA
- Skin disorders and minor wounds; Mental stress and mood disorders; Gastrointestinal disorders
- Bearbeitungsstand bei der EMA
- F: Assessment finalised
Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung das?
Diese Droge steht nicht in Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie. Die Anlage zählt nach § 12 Absatz 10 der Arzneimittel-Richtlinie abschließend auf, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Geprüft am 13.09.2026 gegen die Fassung vom 09.05.2025.
Grundlage ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung ausgeschlossen. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt dieser Ausschluss nicht. Den Wortlaut der Vorschriften und die Stände führt die Seite Phytotherapie.
Anwendungsgebiete der EU-Pflanzenmonographie
Im Wortlaut und unübersetzt. Die Monographie ist englisch; eine Übersetzung wäre eine eigene Aussage ohne eigene Fundstelle.
Wissenschaftlich anerkannte Anwendung
Zulassung nach Artikel 10a der Richtlinie 2001/83/EG. Die Wirksamkeit gilt als wissenschaftlich hinreichend belegt.
Herbal medicinal product for the treatment of mild to moderate depressive episodes.
EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/7695/2021, erhoben am 12.09.2026.
Herbal medicinal product for the short-term treatment of symptoms in mild depressive disorders.
EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/7695/2021, erhoben am 12.09.2026.
Traditionelle Anwendung
Registrierung nach Artikel 16d der Richtlinie 2001/83/EG. Sie beruht auf langjähriger Anwendung; die Monographie sagt dazu selbst „exclusively based upon long-standing use“.
Traditional herbal medicinal product for the relief of temporary mental exhaustion.
EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/7695/2021, erhoben am 12.09.2026.
Traditional herbal medicinal product for the symptomatic treatment of minor inflammations of the skin (such as sunburn) and as an aid in healing of minor wounds.
EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/7695/2021, erhoben am 12.09.2026.
Traditional herbal medicinal product for the supportive treatment of nervous restlessness and associated with difficulties in falling asleep.
EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/7695/2021, erhoben am 12.09.2026.
Traditional herbal medicinal product for the symptomatic relief of mild gastrointestinal discomfort.
EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/7695/2021, erhoben am 13.09.2026.
In Deutschland: zwei Listen des BfArM
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt zwei Listen, in denen eine Arzneidroge vorkommen kann. Sie sind verschieden alt und sagen Verschiedenes: Die Standardzulassungen gelten heute, die Liste der Kommission E ist ein älteres Verzeichnis. Welchen Stand eine Liste hat, steht unter jeder Zeile.
Standardzulassung
Eine Standardzulassung stellt ein Fertigarzneimittel nach § 36 des Arzneimittelgesetzes von der Pflicht zur eigenen Zulassung frei. Sie beruht auf einer Monografie, die das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft setzt (Erläuterung des BfArM).
„Johanniskraut“, Zulassungsnummer 1059.99.99.
Erhoben am 13.09.2026.
Kommission E
Die Kommission E bringt den Sachverstand der pflanzlichen Arzneimittel in die Arbeit des BfArM ein (Erläuterung des BfArM). Ihre Liste nennt, welche Monographie im Bundesanzeiger erschienen ist, und kennzeichnet einen Teil davon als Negativ-Monographie. Was in einer Monographie steht, sagt die Liste nicht, und dieses Register gibt es deshalb auch nicht wieder.
„Hyperici herba / Johanniskraut“, ASK-Nummer 01104. Veröffentlicht: BAnz. Nr.228 vom 05.12.1984. Berichtigt: BAnz. Nr. 43 vom 02.03.1989.
Erhoben am 13.09.2026.
Was die Studienlage sagt
Depressive Störungen bei Kindern und Jugendlichen, Johanniskrautextrakt
Leitlinie, erhoben am 13.09.2026.
| Ergebnis | Empfehlung 6.5 der Leitlinie lautet: „Bei Kindern und Jugendlichen mit depressiven Störungen kann folgendes Phytopharmakon nicht empfohlen werden:“ Johanniskrautextrakt [Hypericum]. Die Leitlinie führt sie im Abschnitt „Nicht-empfehlenswerte Therapien“ unter der Überschrift „Empfehlung 6.5: Johanniskraut als nicht-empfehlenswerte Therapie“. Sie ist als konsensbasierte Empfehlung (Expertenkonsens), offene Empfehlung, Konsentierungsjahr 2013 und Konsensstärke 95 % ausgewiesen. Zur Grundlage heißt es: „Aufgrund unzureichend aussagekräftiger Studien (drei Beobachtungsstudien) ist die Evidenz hinsichtlich Johanniskrautextrakten nicht ausreichend, um eine evidenzbasierte Empfehlung auszusprechen“ und „Trotz der unzureichenden Aussagekraft der Studien ist tendenziell das Auftreten von unerwünschten Nebenwirkungen bei der Einnahme von Johanniskrautextrakten möglich.“ Konsensbasierte Empfehlungen beruhen nach S. 15 der Leitlinie nicht auf Evidenz, sondern auf Expertenkonsens beziehungsweise guter klinischer Praxis oder auf unzureichend aussagekräftigen Primärstudien. |
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| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 01.12.2030 |
Leichte und mittelschwere depressive Episoden, als Arzneimittel zugelassenes Johanniskrautpräparat
Leitlinie, erhoben am 13.09.2026.
| Ergebnis | Empfehlung 5-6 der Leitlinie lautet: „Wenn bei leichten depressiven Episoden eine medikamentöse Therapie erwogen wird, kann nach Aufklärung über spezifische Nebenwirkungen und Interaktionen ein erster Therapieversuch mit einem als Arzneimittel zugelassenen Johanniskrautpräparat angeboten werden.“ Für mittelschwere Episoden lautet Empfehlung 5-9: „Wenn bei mittelschweren depressiven Episoden eine medikamentöse Therapie erwogen wird, kann nach Aufklärung über spezifischen Nebenwirkungen und Interaktionen ein erster Therapieversuch auch mit einem als Arzneimittel für diesen Indikationsbereich zugelassenen Johanniskrautpräparat angeboten werden.“ Beide tragen das Symbol ⇔, das die Leitlinie dem Empfehlungsgrad 0 zuordnet, einer offenen Empfehlung („kann“). Zur Begründung schreibt die Leitlinie: „Die Evidenzqualität für Johanniskraut ist für die depressive Symptomatik moderat, für andere Endpunkte sehr gering. Den moderaten Effektstärken im Vergleich zu Placebo und der guten Verträglichkeit stehen Bedenken zu schweren Wechselwirkungen gegenüber.“ Die Einschränkung auf zugelassene Arzneimittel begründet sie mit der „besseren Standardisierung der Dosierung“. |
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| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 28.09.2027, Neufassung angemeldet |
Major Depression (Johanniskraut-Extrakte)
systematische Übersicht, erhoben am 06.09.2026.
| Ergebnis | 29 Studien mit 5489 Patientinnen und Patienten, 18 Vergleiche mit Placebo und 17 mit synthetischen Standard-Antidepressiva. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die verfügbaren Belege legten nahe, dass die geprüften Hypericum-Extrakte bei Major Depression dem Placebo überlegen, ähnlich wirksam wie Standard-Antidepressiva seien und weniger Nebenwirkungen als diese hätten; Abbrüche wegen unerwünschter Wirkungen seien unter Hypericum seltener gewesen als unter älteren Antidepressiva (Odds Ratio 0,24) und unter SSRI (Odds Ratio 0,53). Die placebokontrollierten Studien seien ausgeprägt heterogen gewesen: In neun größeren Studien habe das Verhältnis der Ansprechraten gegenüber Placebo 1,28 betragen, in neun kleineren 1,87. Studien aus deutschsprachigen Ländern berichteten günstigere Ergebnisse; dieser Zusammenhang von Herkunftsland und Präzision der Studien mit der Effektgröße erschwere die Auslegung. |
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Leichte bis mittelschwere depressive Episoden und vorübergehende geistige Erschöpfung (Johanniskraut, HMPC-Monographie)
traditionelle Anwendung, erhoben am 06.09.2026.
| Ergebnis | Anwendungsgebiete der Monographie EMA/HMPC/7695/2021: „Herbal medicinal product for the treatment of mild to moderate depressive episodes. […] Traditional herbal medicinal product for the relief of temporary mental exhaustion.“ |
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Im Register
Stammdaten erhoben am 13.09.2026 aus dem amtlichen Bestand der Europäischen Arzneimittel-Agentur.