Sojabohnen, Phospholipide aus Sojabohnen
- Arzneibuchbezeichnung
- Lecithinum ex soya
- Botanischer Name
- Glycine max (L.) Merr.
- Englischer Name
- Soya-bean lecithin
- Anwendungsbereich nach EMA
- Fatigue and weakness
- Bearbeitungsstand bei der EMA
- P: Draft published
Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung das?
Diese Droge steht nicht in Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie. Die Anlage zählt nach § 12 Absatz 10 der Arzneimittel-Richtlinie abschließend auf, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Geprüft am 13.09.2026 gegen die Fassung vom 09.05.2025.
Grundlage ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung ausgeschlossen. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt dieser Ausschluss nicht. Den Wortlaut der Vorschriften und die Stände führt die Seite Phytotherapie.
Anwendungsgebiete der EU-Pflanzenmonographie
Im Wortlaut und unübersetzt. Die Monographie ist englisch; eine Übersetzung wäre eine eigene Aussage ohne eigene Fundstelle.
Traditionelle Anwendung
Registrierung nach Artikel 16d der Richtlinie 2001/83/EG. Sie beruht auf langjähriger Anwendung; die Monographie sagt dazu selbst „exclusively based upon long-standing use“.
Traditional herbal medicinal product for the relief of temporary fatigue and sensation of weakness.
EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/220599/2016, erhoben am 12.09.2026.
In Deutschland: zwei Listen des BfArM
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt zwei Listen, in denen eine Arzneidroge vorkommen kann. Sie sind verschieden alt und sagen Verschiedenes: Die Standardzulassungen gelten heute, die Liste der Kommission E ist ein älteres Verzeichnis. Welchen Stand eine Liste hat, steht unter jeder Zeile.
Standardzulassung
Eine Standardzulassung stellt ein Fertigarzneimittel nach § 36 des Arzneimittelgesetzes von der Pflicht zur eigenen Zulassung frei. Sie beruht auf einer Monografie, die das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft setzt (Erläuterung des BfArM).
Das Register führt zu dieser Droge keine Zeile aus dieser Liste.
Kommission E
Die Kommission E bringt den Sachverstand der pflanzlichen Arzneimittel in die Arbeit des BfArM ein (Erläuterung des BfArM). Ihre Liste nennt, welche Monographie im Bundesanzeiger erschienen ist, und kennzeichnet einen Teil davon als Negativ-Monographie. Was in einer Monographie steht, sagt die Liste nicht, und dieses Register gibt es deshalb auch nicht wieder.
„Phospholipide aus Sojabohnen mit 73-79% (3-sn Phosphatidyl)-cholin“, ASK-Nummer 01414. Veröffentlicht: BAnz. Nr.133 vom 19.07.1994.
Zuordnung zu dieser Droge: Der Bewertungsbericht der EMA (EMA/HMPC/220598/2016, S. 10) zählt sie als zweite Monographie der Kommission E zu Sojalecithin: „In 1994 the Commission E approved the internal use of soya phospholipid with 73-79% (3-sn-phosphatidyl) choline (soy lecithin, enriched extract)“. Die Zeile beschreibt einen angereicherten Auszug.
Erhoben am 13.09.2026.
„Lecithinum ex soja / Sojalecithin“, ASK-Nummer 49015. Veröffentlicht: BAnz. Nr. 85 vom 05.05.1988.
Zuordnung zu dieser Droge: Derselbe Stoff; die Liste schreibt „soja“, die EU-Monographie „soya“.
Erhoben am 13.09.2026.
Im Register
Stammdaten erhoben am 13.09.2026 aus dem amtlichen Bestand der Europäischen Arzneimittel-Agentur.