Ölbaumblätter
- Arzneibuchbezeichnung
- Oleae folium
- Botanischer Name
- Olea europaea L.
- Englischer Name
- Olive leaf
- Anwendungsbereich nach EMA
- Urinary tract and genital disorders
- Bearbeitungsstand bei der EMA
- C: ongoing call for scientific data
Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung das?
Diese Droge steht nicht in Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie. Die Anlage zählt nach § 12 Absatz 10 der Arzneimittel-Richtlinie abschließend auf, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Geprüft am 12.09.2026 gegen die Fassung vom 09.05.2025.
Grundlage ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung ausgeschlossen. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt dieser Ausschluss nicht. Den Wortlaut der Vorschriften und die Stände führt die Seite Phytotherapie.
Anwendungsgebiete der EU-Pflanzenmonographie
Im Wortlaut und unübersetzt. Die Monographie ist englisch; eine Übersetzung wäre eine eigene Aussage ohne eigene Fundstelle.
Traditionelle Anwendung
Registrierung nach Artikel 16d der Richtlinie 2001/83/EG. Sie beruht auf langjähriger Anwendung; die Monographie sagt dazu selbst „exclusively based upon long-standing use“.
Traditional herbal medicinal product used to promote the renal elimination of water, in mild cases of water retention after serious conditions have been excluded by a medical doctor.
EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/359238/2016, erhoben am 12.09.2026.
In Deutschland: zwei Listen des BfArM
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt zwei Listen, in denen eine Arzneidroge vorkommen kann. Sie sind verschieden alt und sagen Verschiedenes: Die Standardzulassungen gelten heute, die Liste der Kommission E ist ein älteres Verzeichnis. Welchen Stand eine Liste hat, steht unter jeder Zeile.
Standardzulassung
Eine Standardzulassung stellt ein Fertigarzneimittel nach § 36 des Arzneimittelgesetzes von der Pflicht zur eigenen Zulassung frei. Sie beruht auf einer Monografie, die das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft setzt (Erläuterung des BfArM).
Das Register führt zu dieser Droge keine Zeile aus dieser Liste.
Kommission E
Die Kommission E bringt den Sachverstand der pflanzlichen Arzneimittel in die Arbeit des BfArM ein (Erläuterung des BfArM). Ihre Liste nennt, welche Monographie im Bundesanzeiger erschienen ist, und kennzeichnet einen Teil davon als Negativ-Monographie. Was in einer Monographie steht, sagt die Liste nicht, und dieses Register gibt es deshalb auch nicht wieder.
„Oleae folium / Olivenblaetter“, ASK-Nummer 03866. Veröffentlicht: BAnz. Nr. 11 vom 17.01.1991.
Negativ-Monographie Die Liste kennzeichnet diese Monographie als Negativ-Monographie.
Erhoben am 13.09.2026.
Was die Studienlage sagt
Kardiometabolische Risikomarker bei Erwachsenen (Blutfette, Entzündungsmarker, Blutzucker, Blutdruck, Körpergewicht), Supplemente aus Olivenblättern
systematische Übersicht, erhoben am 14.09.2026.
| Ergebnis | 30 randomisierte kontrollierte Studien mit 1726 Teilnehmenden zu Supplementen aus Olivenblättern oder Oliventrester, ausgewertet an 21 standardisierten Biomarkern. Die Autorinnen und Autoren berichten, die Einnahme von Olivenblättern habe die Blutfettwerte (Gesamtcholesterin, Triglyzeride, LDL-Cholesterin, Apolipoprotein B, oxidiertes LDL) signifikant verbessert, Apolipoprotein A1 erhöht sowie TNF-alpha, systolischen und diastolischen Blutdruck, Körpergewicht und BMI gesenkt; auf Blutzuckermarker seien keine signifikanten Effekte beobachtet worden. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege habe von sehr niedrig bis hoch gereicht, mehrere Endpunkte seien wegen Ungenauigkeit, Heterogenität oder geringer Studienzahl abgewertet worden. Ihr Schluss: Die Befunde stützten den gezielten Einsatz von Olivenblättern als ergänzende Strategie im Umgang mit dem kardiometabolischen Risiko; für Oliventrester bleibe die Evidenz begrenzt, es brauche dazu gut angelegte hochwertige Studien. |
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Im Register
Stammdaten erhoben am 12.09.2026 aus dem amtlichen Bestand der Europäischen Arzneimittel-Agentur.