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Pelargoniumwurzel

Arzneibuchbezeichnung
Pelargonii radix
Botanischer Name
Pelargonium sidoides DC; Pelargonium reniforme Curt.
Englischer Name
Pelargonium root
Anwendungsbereich nach EMA
Cough and cold
Bearbeitungsstand bei der EMA
F: Assessment finalised

Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung das?

Diese Droge steht nicht in Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie. Die Anlage zählt nach § 12 Absatz 10 der Arzneimittel-Richtlinie abschließend auf, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Geprüft am 12.09.2026 gegen die Fassung vom 09.05.2025.

Grundlage ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung ausgeschlossen. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt dieser Ausschluss nicht. Den Wortlaut der Vorschriften und die Stände führt die Seite Phytotherapie.

Anwendungsgebiete der EU-Pflanzenmonographie

Im Wortlaut und unübersetzt. Die Monographie ist englisch; eine Übersetzung wäre eine eigene Aussage ohne eigene Fundstelle.

Traditionelle Anwendung

Registrierung nach Artikel 16d der Richtlinie 2001/83/EG. Sie beruht auf langjähriger Anwendung; die Monographie sagt dazu selbst „exclusively based upon long-standing use“.

Traditional herbal medicinal product for the symptomatic treatment of common cold.

EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/648100/2022, erhoben am 13.09.2026.

Quelle

EU-Pflanzenmonographie zu Pelargonii radix (EMA/HMPC/648100/2022), Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) der EMA

In Deutschland: zwei Listen des BfArM

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt zwei Listen, in denen eine Arzneidroge vorkommen kann. Sie sind verschieden alt und sagen Verschiedenes: Die Standardzulassungen gelten heute, die Liste der Kommission E ist ein älteres Verzeichnis. Welchen Stand eine Liste hat, steht unter jeder Zeile.

Standardzulassung

Eine Standardzulassung stellt ein Fertigarzneimittel nach § 36 des Arzneimittelgesetzes von der Pflicht zur eigenen Zulassung frei. Sie beruht auf einer Monografie, die das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft setzt (Erläuterung des BfArM).

Das Register führt zu dieser Droge keine Zeile aus dieser Liste.

Kommission E

Die Kommission E bringt den Sachverstand der pflanzlichen Arzneimittel in die Arbeit des BfArM ein (Erläuterung des BfArM). Ihre Liste nennt, welche Monographie im Bundesanzeiger erschienen ist, und kennzeichnet einen Teil davon als Negativ-Monographie. Was in einer Monographie steht, sagt die Liste nicht, und dieses Register gibt es deshalb auch nicht wieder.

Das Register führt zu dieser Droge keine Zeile aus dieser Liste.

Was die Studienlage sagt

Akute Atemwegsinfektionen (akute Bronchitis, Sinusitis, Erkältung), Pelargonium-sidoides-Extrakt

systematische Übersicht, erhoben am 13.09.2026.

ErgebnisVon zehn geeigneten Studien gingen acht in die Auswertung ein: drei Studien mit 746 Erwachsenen und drei Studien mit 819 Kindern zur akuten Bronchitis, eine Studie mit 103 Erwachsenen zur Sinusitis und eine Studie zur Erkältung. Die Autorinnen und Autoren schreiben, P. sidoides könne bei Erwachsenen die Beschwerden einer akuten Rhinosinusitis und einer Erkältung lindern, doch bestünden Zweifel. Es könne die Beschwerden bei akuter Bronchitis bei Erwachsenen und Kindern sowie bei Sinusitis bei Erwachsenen lindern. Die Qualität der Evidenz für die Hauptendpunkte sei insgesamt bei akuter Bronchitis bei Kindern und Erwachsenen als niedrig, bei akuter Sinusitis und Erkältung als sehr niedrig eingestuft worden. Verlässliche Daten zur Behandlung anderer akuter Atemwegsinfektionen hätten sich nicht gefunden.
Quelle

Cochrane Review CD006323.pub3 (2013): Pelargonium sidoides extract for treating acute respiratory tract infections

Im Register

Stammdaten erhoben am 12.09.2026 aus dem amtlichen Bestand der Europäischen Arzneimittel-Agentur.

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