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Echtes Goldrutenkraut

Die EU-Monographie führt keinen deutschen Namen. Die Liste der Kommission E nennt nur die Gattung („Solidago / Goldrute“), die Liste der Standardzulassungen keine eigene Monografie. Das Europäische Arzneibuch (amtliche deutsche Ausgabe, 11. Ausgabe) führt zwei Goldruten-Monographien, „Goldrutenkraut“ und „Echtes Goldrutenkraut“; die EDQM-Datenbank nennt sie als Nr. 1892 „Solidaginis herba“ (Goldenrod, aus Solidago gigantea und Solidago canadensis) und Nr. 1893 „Solidaginis virgaureae herba“ (Goldenrod, European), gelesen am 14.09.2026. Die Droge dieser Seite ist Solidaginis virgaureae herba, bei der EMA „European Goldenrod“; ihr Titel ist damit „Echtes Goldrutenkraut“. Quelle des Namens: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Verzeichnis aller Texte der 11. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs (Inhaltsverzeichnis der amtlichen deutschen Ausgabe, Stand 8. Nachtrag, PDF).

Arzneibuchbezeichnung
Solidaginis virgaureae herba
Botanischer Name
Solidago virgaurea L.
Englischer Name
European Goldenrod
Anwendungsbereich nach EMA
Urinary tract and genital disorders
Bearbeitungsstand bei der EMA
F: Assessment finalised

Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung das?

Diese Droge steht nicht in Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie. Die Anlage zählt nach § 12 Absatz 10 der Arzneimittel-Richtlinie abschließend auf, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Geprüft am 13.09.2026 gegen die Fassung vom 09.05.2025.

Grundlage ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung ausgeschlossen. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt dieser Ausschluss nicht. Den Wortlaut der Vorschriften und die Stände führt die Seite Phytotherapie.

Anwendungsgebiete der EU-Pflanzenmonographie

Im Wortlaut und unübersetzt. Die Monographie ist englisch; eine Übersetzung wäre eine eigene Aussage ohne eigene Fundstelle.

Traditionelle Anwendung

Registrierung nach Artikel 16d der Richtlinie 2001/83/EG. Sie beruht auf langjähriger Anwendung; die Monographie sagt dazu selbst „exclusively based upon long-standing use“.

Traditional herbal medicinal product to increase the amount of urine - as adjuvant in treatment of minor urinary complaints.

EU-Pflanzenmonographie EMEA/HMPC/285758/2007, erhoben am 13.09.2026.

Quelle

EU-Pflanzenmonographie zu Solidaginis virgaureae herba (EMEA/HMPC/285758/2007), Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) der EMA

In Deutschland: zwei Listen des BfArM

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt zwei Listen, in denen eine Arzneidroge vorkommen kann. Sie sind verschieden alt und sagen Verschiedenes: Die Standardzulassungen gelten heute, die Liste der Kommission E ist ein älteres Verzeichnis. Welchen Stand eine Liste hat, steht unter jeder Zeile.

Standardzulassung

Eine Standardzulassung stellt ein Fertigarzneimittel nach § 36 des Arzneimittelgesetzes von der Pflicht zur eigenen Zulassung frei. Sie beruht auf einer Monografie, die das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft setzt (Erläuterung des BfArM).

Das Register führt zu dieser Droge keine Zeile aus dieser Liste.

Kommission E

Die Kommission E bringt den Sachverstand der pflanzlichen Arzneimittel in die Arbeit des BfArM ein (Erläuterung des BfArM). Ihre Liste nennt, welche Monographie im Bundesanzeiger erschienen ist, und kennzeichnet einen Teil davon als Negativ-Monographie. Was in einer Monographie steht, sagt die Liste nicht, und dieses Register gibt es deshalb auch nicht wieder.

Das Register führt zu dieser Droge keine Zeile aus dieser Liste.

Im Register

Stammdaten erhoben am 13.09.2026 aus dem amtlichen Bestand der Europäischen Arzneimittel-Agentur, der deutsche Name aus der oben genannten Liste des BfArM.

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