Cranberry
- Arzneibuchbezeichnung
- Vaccinii macrocarpi fructus
- Botanischer Name
- Vaccinium macrocarpon Aiton
- Englischer Name
- Cranberry
- Anwendungsbereich nach EMA
- Urinary tract and genital disorders
- Bearbeitungsstand bei der EMA
- F: Assessment finalised
Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung das?
Diese Droge steht nicht in Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie. Die Anlage zählt nach § 12 Absatz 10 der Arzneimittel-Richtlinie abschließend auf, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Geprüft am 12.09.2026 gegen die Fassung vom 09.05.2025.
Grundlage ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung ausgeschlossen. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt dieser Ausschluss nicht. Den Wortlaut der Vorschriften und die Stände führt die Seite Phytotherapie.
Anwendungsgebiete der EU-Pflanzenmonographie
Im Wortlaut und unübersetzt. Die Monographie ist englisch; eine Übersetzung wäre eine eigene Aussage ohne eigene Fundstelle.
Traditionelle Anwendung
Registrierung nach Artikel 16d der Richtlinie 2001/83/EG. Sie beruht auf langjähriger Anwendung; die Monographie sagt dazu selbst „exclusively based upon long-standing use“.
Traditional herbal medicinal product used for prevention of recurrent uncomplicated lower urinary tract infections in women, after serious conditions have been excluded by a medical doctor.
EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/49135/2017, erhoben am 12.09.2026.
Traditional herbal medicinal product used for relief of symptoms of mild recurrent lower urinary tract infections such as burning sensation during urination and/or frequent urination in women, after serious conditions have been excluded by a medical doctor.
EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/49135/2017, erhoben am 13.09.2026.
In Deutschland: zwei Listen des BfArM
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt zwei Listen, in denen eine Arzneidroge vorkommen kann. Sie sind verschieden alt und sagen Verschiedenes: Die Standardzulassungen gelten heute, die Liste der Kommission E ist ein älteres Verzeichnis. Welchen Stand eine Liste hat, steht unter jeder Zeile.
Standardzulassung
Eine Standardzulassung stellt ein Fertigarzneimittel nach § 36 des Arzneimittelgesetzes von der Pflicht zur eigenen Zulassung frei. Sie beruht auf einer Monografie, die das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft setzt (Erläuterung des BfArM).
Das Register führt zu dieser Droge keine Zeile aus dieser Liste.
Kommission E
Die Kommission E bringt den Sachverstand der pflanzlichen Arzneimittel in die Arbeit des BfArM ein (Erläuterung des BfArM). Ihre Liste nennt, welche Monographie im Bundesanzeiger erschienen ist, und kennzeichnet einen Teil davon als Negativ-Monographie. Was in einer Monographie steht, sagt die Liste nicht, und dieses Register gibt es deshalb auch nicht wieder.
Das Register führt zu dieser Droge keine Zeile aus dieser Liste.
Was die Studienlage sagt
Rezidivierende unkomplizierte Zystitis der Frau in der Prämenopause, Vorbeugung mit Cranberry-Präparaten
Leitlinie, erhoben am 08.09.2026.
| Ergebnis | Empfehlung 12.4 der Leitlinie lautet: „Um bei rezidivierender unkomplizierter Zystitis den Einsatz von einer antibiotischen Langzeittherapie möglicherweise zu vermeiden, können Frauen in der Prämenopause“ – so die Empfehlung im Wortlaut, unterbrochen vom Empfehlungsgrad C am Rand – „ohne sonstige Begleiterkrankungen alternative Therapieoptionen gemäß Tabelle 22 angeboten werden.“ Für Cranberries und Moosbeeren ist Evidenzlevel Ia ausgewiesen; Tabelle 22 nennt sie als erste von sieben Optionen mit produktspezifischer Dosierung. Der Hintergrund beziffert den Nutzen: „Insgesamt ergibt sich ein Hinweis auf einen Nutzen von Cranberry im Vergleich zu Placebo bei der Verringerung der Rezidivrate“ (IRR 0,58, 95-Prozent-Konfidenzintervall 0,38 bis 0,89, n = 1151). Zu anderen pflanzlichen Präparaten fällt das Urteil schwächer aus: „Hierbei gibt es Anhaltspunkte für einen Nutzen eines Präparats aus Bärentraubenblättern und Löwenzahn im Vergleich zu Placebo, eines Präparates aus Meerrettichwurzel und Kapuzinerkressekraut im Vergleich zu Placebo in der Per-Protokoll-Gruppe“, und: „Zu den Endpunkten gesundheitsbezogene Lebensqualität, Entwicklung komplizierter Infekte, spezifische Symptome und Mortalität liegen nur sehr wenige Daten vor“. |
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| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 08.04.2029 |
Wiederkehrende Harnwegsinfektionen (Vorbeugung mit Cranberry-Produkten)
systematische Übersicht, erhoben am 06.09.2026.
| Ergebnis | Die fünfte Aktualisierung der Übersicht schloss 50 Studien mit 8857 Teilnehmenden ein, 26 davon neu. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Cranberry-Produkte verringerten mit moderater Vertrauenswürdigkeit das Risiko symptomatischer, kulturell bestätigter Harnwegsinfektionen (Metaanalyse über 26 Studien mit 6211 Teilnehmenden; relatives Risiko 0,70); nach Behandlungsanlass aufgeteilt verringerten sie das Risiko wahrscheinlich bei Frauen mit wiederkehrenden Infektionen (8 Studien, 1555 Teilnehmende), bei Kindern (5 Studien, 504 Teilnehmende) und bei Menschen mit erhöhter Anfälligkeit nach einem Eingriff (6 Studien, 1434 Teilnehmende), und die Daten stützten die Anwendung in diesen drei Gruppen. Bei älteren Menschen in Einrichtungen, bei Schwangeren und bei Erwachsenen mit neuromuskulärer Blasenentleerungsstörung gebe es dagegen möglicherweise wenig oder keinen Nutzen; die derzeit verfügbaren Belege stützten die Anwendung dort nicht. Gegenüber Antibiotika machten Cranberry-Produkte möglicherweise wenig oder keinen Unterschied (2 Studien, 385 Teilnehmende), gegenüber Probiotika verringerten sie das Risiko möglicherweise (3 Studien, 215 Teilnehmende); ob Saft und Tabletten oder verschiedene Dosen der Proanthocyanidine sich in der Wirksamkeit unterschieden, sei wegen sehr niedriger Vertrauenswürdigkeit unklar. Die Zahl der Teilnehmenden mit Magen-Darm-Nebenwirkungen unterscheide sich wahrscheinlich nicht zwischen Cranberry-Produkten und Placebo oder keiner Behandlung (10 Studien, 2166 Teilnehmende; relatives Risiko 1,33; moderate Vertrauenswürdigkeit). |
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Im Register
Stammdaten erhoben am 12.09.2026 aus dem amtlichen Bestand der Europäischen Arzneimittel-Agentur.