Baldrianwurzel
- Arzneibuchbezeichnung
- Valerianae radix
- Botanischer Name
- Valeriana officinalis L.
- Englischer Name
- Valerian Root
- Anwendungsbereich nach EMA
- Sleep disorders and temporary insomnia; Mental stress and mood disorders
- Bearbeitungsstand bei der EMA
- C: ongoing call for scientific data
Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung das?
Diese Droge steht nicht in Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie. Die Anlage zählt nach § 12 Absatz 10 der Arzneimittel-Richtlinie abschließend auf, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Geprüft am 13.09.2026 gegen die Fassung vom 09.05.2025.
Grundlage ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung ausgeschlossen. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt dieser Ausschluss nicht. Den Wortlaut der Vorschriften und die Stände führt die Seite Phytotherapie.
Anwendungsgebiete der EU-Pflanzenmonographie
Im Wortlaut und unübersetzt. Die Monographie ist englisch; eine Übersetzung wäre eine eigene Aussage ohne eigene Fundstelle.
Wissenschaftlich anerkannte Anwendung
Zulassung nach Artikel 10a der Richtlinie 2001/83/EG. Die Wirksamkeit gilt als wissenschaftlich hinreichend belegt.
Herbal medicinal product for the relief of mild nervous tension and sleep disorders.
EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/150848/2015, erhoben am 12.09.2026.
Traditionelle Anwendung
Registrierung nach Artikel 16d der Richtlinie 2001/83/EG. Sie beruht auf langjähriger Anwendung; die Monographie sagt dazu selbst „exclusively based upon long-standing use“.
Traditional herbal medicinal product for relief of mild symptoms of mental stress and to aid sleep.
EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/150848/2015, erhoben am 12.09.2026.
In Deutschland: zwei Listen des BfArM
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt zwei Listen, in denen eine Arzneidroge vorkommen kann. Sie sind verschieden alt und sagen Verschiedenes: Die Standardzulassungen gelten heute, die Liste der Kommission E ist ein älteres Verzeichnis. Welchen Stand eine Liste hat, steht unter jeder Zeile.
Standardzulassung
Eine Standardzulassung stellt ein Fertigarzneimittel nach § 36 des Arzneimittelgesetzes von der Pflicht zur eigenen Zulassung frei. Sie beruht auf einer Monografie, die das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft setzt (Erläuterung des BfArM).
„Baldriantinktur (DAB)“, Zulassungsnummer 6099.99.99.
Zuordnung zu dieser Droge: Die Zeile ist eine Zubereitung der Droge; die Liste definiert sie als „Die aus Baldrianwurzel (Valerianae radix) hergestellte Tinktur.“ Die EU-Monographie führt Tinkturen unter ihren Zubereitungen (Abschnitt 2). Dieselbe Regel gilt beim Ginkgo-Trockenextrakt der Kommission E.
Erhoben am 13.09.2026.
„Baldrianwurzel“, Zulassungsnummer 6199.99.99.
Erhoben am 13.09.2026.
Kommission E
Die Kommission E bringt den Sachverstand der pflanzlichen Arzneimittel in die Arbeit des BfArM ein (Erläuterung des BfArM). Ihre Liste nennt, welche Monographie im Bundesanzeiger erschienen ist, und kennzeichnet einen Teil davon als Negativ-Monographie. Was in einer Monographie steht, sagt die Liste nicht, und dieses Register gibt es deshalb auch nicht wieder.
„Valerianae radix / Baldrianwurzel“, ASK-Nummer 00043. Veröffentlicht: BAnz. Nr. 90 vom 15.05.1985. Berichtigt: BAnz. Nr. 50 vom 13.03.1990.
Erhoben am 13.09.2026.
Was die Studienlage sagt
Ein- und Durchschlafstörungen unter tumorspezifischer Therapie, Baldrianextrakt
Leitlinie, erhoben am 06.09.2026.
| Ergebnis | Empfehlung 7.56 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zum Einsatz von Baldrianextrakt bei Ein- und Durchschlafstörungen unter tumorspezifischer Therapie bei onkologischen Patienten mit unterschiedlichen Krebsentitäten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen den Einsatz von Baldrianextrakt (oder Baldrianwurzelextrakt) bei onkologischen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus. |
|---|---|
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Angststörungen, Baldrianextrakt
systematische Übersicht, erhoben am 13.09.2026.
| Ergebnis | Eine randomisierte kontrollierte Studie mit 36 Patientinnen und Patienten mit generalisierter Angststörung. Die Autorinnen und Autoren schreiben, da derzeit nur eine kleine Studie vorliege, reichten die Belege nicht aus, um Schlussfolgerungen über Wirksamkeit oder Sicherheit von Baldrian im Vergleich mit Placebo oder Diazepam bei Angststörungen zu ziehen. Nötig seien randomisierte kontrollierte Studien mit größeren Stichproben, die Baldrian mit Placebo oder mit anderen bei Angststörungen eingesetzten Behandlungen wie Antidepressiva vergleichen. |
|---|
Leichte nervöse Spannung und Schlafstörungen (Baldrianwurzel, HMPC-Monographie)
traditionelle Anwendung, erhoben am 06.09.2026.
| Ergebnis | Anwendungsgebiete der Monographie EMA/HMPC/150848/2015: „Herbal medicinal product for the relief of mild nervous tension and sleep disorders. […] Traditional herbal medicinal product for relief of mild symptoms of mental stress and to aid sleep.“ |
|---|
Im Register
Stammdaten erhoben am 13.09.2026 aus dem amtlichen Bestand der Europäischen Arzneimittel-Agentur.