Knoblauchzwiebel
- Arzneibuchbezeichnung
- Allii sativi bulbus
- Botanischer Name
- Allium sativum L.
- Englischer Name
- Garlic
- Anwendungsbereich nach EMA
- Cough and cold; Circulatory disorders
- Bearbeitungsstand bei der EMA
- F: Assessment finalised
Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung das?
Diese Droge steht nicht in Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie. Die Anlage zählt nach § 12 Absatz 10 der Arzneimittel-Richtlinie abschließend auf, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Geprüft am 13.09.2026 gegen die Fassung vom 09.05.2025.
Grundlage ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung ausgeschlossen. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt dieser Ausschluss nicht. Den Wortlaut der Vorschriften und die Stände führt die Seite Phytotherapie.
Anwendungsgebiete der EU-Pflanzenmonographie
Im Wortlaut und unübersetzt. Die Monographie ist englisch; eine Übersetzung wäre eine eigene Aussage ohne eigene Fundstelle.
Traditionelle Anwendung
Registrierung nach Artikel 16d der Richtlinie 2001/83/EG. Sie beruht auf langjähriger Anwendung; die Monographie sagt dazu selbst „exclusively based upon long-standing use“.
Traditional herbal medicinal product used as an adjuvant for the prevention of atherosclerosis.
EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/7685/2013, erhoben am 12.09.2026.
Traditional herbal medicinal product used for the relief of the symptoms of common cold.
EU-Pflanzenmonographie EMA/HMPC/7685/2013, erhoben am 12.09.2026.
In Deutschland: zwei Listen des BfArM
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt zwei Listen, in denen eine Arzneidroge vorkommen kann. Sie sind verschieden alt und sagen Verschiedenes: Die Standardzulassungen gelten heute, die Liste der Kommission E ist ein älteres Verzeichnis. Welchen Stand eine Liste hat, steht unter jeder Zeile.
Standardzulassung
Eine Standardzulassung stellt ein Fertigarzneimittel nach § 36 des Arzneimittelgesetzes von der Pflicht zur eigenen Zulassung frei. Sie beruht auf einer Monografie, die das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft setzt (Erläuterung des BfArM).
Das Register führt zu dieser Droge keine Zeile aus dieser Liste.
Kommission E
Die Kommission E bringt den Sachverstand der pflanzlichen Arzneimittel in die Arbeit des BfArM ein (Erläuterung des BfArM). Ihre Liste nennt, welche Monographie im Bundesanzeiger erschienen ist, und kennzeichnet einen Teil davon als Negativ-Monographie. Was in einer Monographie steht, sagt die Liste nicht, und dieses Register gibt es deshalb auch nicht wieder.
„Allii sativi bulbus / Knoblauchzwiebel“, ASK-Nummer 04792. Veröffentlicht: BAnz. Nr.122 vom 06.07.1988.
Erhoben am 13.09.2026.
Was die Studienlage sagt
Bluthochdruck, Senkung von Sterblichkeit und kardiovaskulärer Morbidität, Knoblauchzubereitungen
systematische Übersicht, erhoben am 13.09.2026.
| Ergebnis | Zwei randomisierte kontrollierte Studien mit zusammen 87 Patientinnen und Patienten mit Bluthochdruck. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Belege reichten nicht aus, um festzustellen, ob Knoblauch gegenüber Placebo einen therapeutischen Vorteil bei der Senkung des Risikos für Sterblichkeit und kardiovaskuläre Morbidität bei Menschen mit diagnostiziertem Bluthochdruck biete. Ebenso reichten die Belege nicht aus, um den Unterschied bei Studienabbrüchen wegen unerwünschter Ereignisse zwischen Knoblauch und Placebo zu bestimmen. Nach zwei Studien mit 87 Patientinnen und Patienten scheine Knoblauch den mittleren systolischen und diastolischen Blutdruck im Liegen um etwa 10 bis 12 mmHg beziehungsweise 6 bis 9 mmHg über die Wirkung von Placebo hinaus zu senken; die Konfidenzintervalle dieser Effektschätzungen seien jedoch nicht präzise, und der Unterschied in der Blutdrucksenkung liege innerhalb der bekannten Schwankungsbreite von Blutdruckmessungen. Das mache es schwierig, die tatsächliche Wirkung von Knoblauch auf die Blutdrucksenkung zu bestimmen. |
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Erkältung (Vorbeugung und Behandlung), Knoblauchpräparate
systematische Übersicht, erhoben am 13.09.2026.
| Ergebnis | Eine Studie mit 146 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Belege aus klinischen Studien zu den Wirkungen von Knoblauch bei der Vorbeugung oder Behandlung der Erkältung reichten nicht aus. Eine einzelne Studie habe darauf hingedeutet, dass Knoblauch dem Auftreten von Erkältungen vorbeugen könne, doch seien weitere Studien nötig, um diesen Befund zu bestätigen. Behauptungen einer Wirksamkeit schienen sich weitgehend auf Belege geringer Qualität zu stützen. |
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Periphere arterielle Verschlusskrankheit, Knoblauchpräparate
systematische Übersicht, erhoben am 13.09.2026.
| Ergebnis | Eine Studie mit 78 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, eine kleine Studie von kurzer Dauer habe keine statistisch signifikante Wirkung von Knoblauch auf die Gehstrecke gefunden. |
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Vorbeugung der Präeklampsie und ihrer Komplikationen, Knoblauch
systematische Übersicht, erhoben am 13.09.2026.
| Ergebnis | Eine Studie mit 100 Frauen. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Belege reichten nicht aus, um eine vermehrte Knoblauchaufnahme zur Vorbeugung der Präeklampsie und ihrer Komplikationen zu empfehlen. Knoblauch sei zwar mit Geruch verbunden, andere, schwerwiegendere Nebenwirkungen seien aber nicht berichtet worden. Bevor Empfehlungen für die klinische Praxis gegeben werden könnten, seien weitere große randomisierte Studien zu den Wirkungen von Knoblauch nötig. |
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Im Register
Stammdaten erhoben am 13.09.2026 aus dem amtlichen Bestand der Europäischen Arzneimittel-Agentur.